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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH
Kaliumhexacyanoferrat(II) Lösungen
Überarbeitet am: 13.02.2020 Materialnummer: 11333_collect Seite 1 von 7
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
Kaliumhexacyanoferrat(II) Lösungen
1.1. Produktidentifikator
Dieses Sicherheitsdatenblatt gilt für die folgenden Produkte in allen Gebindegrößen:
- Artikel: 11333.xxxxx - Kaliumhexacyanoferrat (II) 5%
- Artikel: 15475.xxxxx - Kaliumhexacyanoferrat (II) 1%ig
- Artikel: 15318.xxxxx - Kaliumhexacyanoferrat (II) 10%ig
- Artikel: 13306.xxxxx - Kaliumhexacyanoferrat (II) 2%
Weitere Handelsnamen
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Verwendung als Laborreagenz.
Unbekannt
Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
MORPHISTO GmbHFirmenname:
Straße: Weismüllerstr. 45
Ort: D-60314 Frankfurt am Main
Telefon: Telefax:+49 (0) 69 / 400 3019-60 +49 (0) 69 / 400 3019-64
info@morphisto.deE-Mail:
http://www.morphisto.deInternet:
Giftinformationszentrum Mainz, Tel: +49(0)6131/192401.4. Notrufnummer:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
2.2. Kennzeichnungselemente
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung@1501.B150213
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
wässrige LösungChemische Charakterisierung
Gefährliche Inhaltsstoffe
AnteilBezeichnungCAS-Nr.
EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.
GHS-Einstufung
< = 10 %14459-95-1 Kaliumhexacyanoferrat (II)
Aquatic Chronic 3; H412 EUH032
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
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Weitere Angaben
Das Produkt enthält keine gelisteten SVHC Stoffe > 0,1% gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 § 59
(REACH).
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt
vorzeigen).
Allgemeine Hinweise
@1501.B015819 Bei allergischen Erscheinungen, insbesondere im Atembereich, sofort einen Arzt hinzuziehen.
Nach Einatmen
@0403.B004101 Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Anschließend Augenarzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt). Bei Auftreten von Symptomen oder in
Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Kohlendioxid (CO2). Trockenlöschmittel. alkoholbeständiger Schaum. Sprühwasser.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid Kohlendioxid (CO2). Cyanwasserstoff (Blausäure).
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.Kontaminiertes Löschwasser getrennt
sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung tragen. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln .
Verschmutzte Gegenstände und Flächen unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen .
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.
Hinweise zum sicheren Umgang
Das Produkt ist nicht: Brennbar.
Es sind keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
@1501.B015764
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nicht zusammen lagern mit: Explosive Stoffe. Ansteckungsgefährliche Stoffe. Radioaktive Stoffe. Lebensmittel-
und Futtermittel
Zusammenlagerungshinweise
Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. Vor Hitze schützen.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
12 (Nicht brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen
sind)
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
@0102.B010347
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Luftgrenzwerte: (Staub, allgemein) 10 mg/ m3 ; E: einatembare Staubfraktion
Luftgrenzwerte: (Staub, allgemein ) 3 mg/ m3 ; A: alveolengängige Staubfraktion
Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Abzug verwenden (Labor). Staub nicht einatmen.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Behälter nach Produktentnahme immer dicht verschliessen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Staubschutzbrille. (Bei Staubentwicklung. )
Augen-/Gesichtsschutz
Bei längerem oder oftmals wiederholtem Hautkontakt:
Stulpenhandschuhe aus Gummi. EN ISO 374
Geeignetes Material:
(Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): >= 8 h):
Butylkautschuk. (0,5 mm)
Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge
arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Die Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte mit deren Lieferanten
abgeklärt werden.
Handschutz
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Arbeitsschutzkleidung.
Körperschutz
Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht erforderlich .
Atemschutz ist erforderlich bei:
Grenzwertüberschreitung
Stauberzeugung/-bildung
Geeignetes Atemschutzgerät:
Partikelfiltergerät (DIN EN 143). Filtertyp : P1-3
Einzelheiten zu Einsatzvoraussetzungen und maximalen Einsatzkonzentrationen sind den "Regeln für den
Einsatz von Atemschutzgeräten" (BGR 190) zu entnehmen.
Atemschutz
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
gelb
festAggregatzustand:
Farbe:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
nicht bestimmtGeruch:
pH-Wert: ~7
Zustandsänderungen
nicht bestimmtSchmelzpunkt:
Dichte: nicht bestimmt
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Stabil bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.
10.2. Chemische Stabilität
Stabil bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.
Zersetzungstemperatur (°C): > 60°C
Gefährliche Zersetzungsprodukte: Cyanwasserstoff (Blausäure).
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Kann bei Kontakt mit sehr starker Säure in der Hitze HCN freisetzen.
Stabil bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Oxidationsmittel, stark. Reduktionsmittel, stark. Nitrite. Starke Säure
10.5. Unverträgliche Materialien
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid Kohlendioxid (CO2). Cyanwasserstoff (Blausäure).
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung
Es liegen keine Informationen vor.
Akute Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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BezeichnungCAS-Nr.
QuelleSpeziesDosisExpositionsweg Methode
14459-95-1 Kaliumhexacyanoferrat (II)
Ratte.LD50 6400
mg/kg
Gestisoral
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Reizwirkung am Auge: nicht reizend.
Reizwirkung an der Haut: nicht reizend.
Reiz- und Ätzwirkung
Sensibilisierende Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet .
nicht sensibilisierend.
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Es liegen keine Informationen vor.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Es liegen keine Informationen vor.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Es liegen keine Informationen vor.
Spezifische Wirkungen im Tierversuch
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
CAS-Nr. Bezeichnung
[h] | [d]Aquatische Toxizität Dosis QuelleSpezies Methode
Kaliumhexacyanoferrat (II)14459-95-1
Akute Fischtoxizität 96 h GestisLC50 33 - 939
mg/l
Akute
Crustaceatoxizität
48 h GestisEC50 64 mg/l
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Die Methoden zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit sind bei anorganischen Substanzen nicht
anwendbar.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Es liegen keine Informationen vor.
Es liegen keine Informationen vor.
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlungen zur Entsorgung
Inhalt/Behälter können in Übereinstimmung mit den nationalem Vorschriften entsorgt werden.
Abfallschlüssel - ungebrauchtes Produkt
160509 ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Gase in Druckbehältern
und gebrauchte Chemikalien; gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06,
16 05 07 oder 16 05 08 fallen
Abfallschlüssel - verbrauchtes Produkt
ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Gase in Druckbehältern
und gebrauchte Chemikalien; gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06,
16 05 07 oder 16 05 08 fallen
160509
Abfallschlüssel - ungereinigte Verpackung
VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND
SCHUTZKLEIDUNG (A.N.G.); Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung;
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter
15 02 02 fallen
150203
Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
Kein Gefahrgut.14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
14.5. Umweltgefahren
neinUMWELTGEFÄHRDEND:
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Es liegen keine Informationen vor.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
EU-Vorschriften
0% - @1501.B150227Angaben zur VOC-Richtlinie
2004/42/EG:
Nationale Vorschriften
5.2.1: Gesamtstaub, einschließlich Feinstaub bei m > 0.2 kg/h: Konz. 20
mg/m³ bzw. bei <= 0.2 kg/h: Konz. 0.15 g/m³
Technische Anleitung Luft I:
Anteil:
2 - deutlich wassergefährdendWassergefährdungsklasse:
Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3Status:
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
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Änderungen
13.07.2013 Neuerstellung
Abkürzungen und Akronyme
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route ( European Agreement
concerning the
RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer
(Regulations
Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail )
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
IATA-DGR: Dangerous Goods Regulations by the "International Air Transport Association" (IATA)
ICAO: International Civil Aviation Organization
ICAO-TI: Technical Instructions by the "International Civil Aviation Organization" (ICAO)
GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals
OSHA: Occupational Safety and Health Administration
LC50: Lethal concentration, 50 percent
LD50: Lethal dose, 50 percent
NOAEL: No observed adverse effect level
LOAEL: Lowest observed adverse effect level
NOAEC: No observed adverse effect level
LOAEC: Lowest observed adverse effect concentration
DNEL: Derived No Effect Level
PNEC: predicted no effect concentration
TSCA: Toxic Substances Control Act
IARC: INTERNATIONAL AGENCY FOR RESEARCH ON CANCER
NTP: National Toxicology Program
SARA: Superfund Amendments and Reauthorization Act
GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany)
PBT: Persistent bioaccumulative toxic
SVHC: substance of very high concern
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei
Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem
Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die
Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt,
vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem
Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte
neue Material übertragen werden.
Weitere Angaben
(Die Daten der gefährlichen Inhaltsstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten
entnommen.)
Druckdatum: 17.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,0