Post on 05-Apr-2015
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Inhalt•Allgemeines•Versicherte Sparten•Änderungen 2002•Unfall•Kranken•Haftpflicht•Vertrauensschaden•Rechtsschutz•Zusatz- versicherungen•Kfz-Zusatz•Vermögensschaden•Sport-Sicherheits- Programm•Elektronik•Reiseversicherung•Service
Der Sportversicherungsvertrag des WLSB sowie
die Zeltversicherung der WSJ und der Sportkreisjugenden vor Ort
Herzlich willkommen in Stuttgart am 26.10.2006
Ihr Referent: Jörg Schlegel Leiter des Versicherungsbüros beim Württ.
Landessportbund, Stuttgart
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Was werden wir miteinander besprechen ?
Kurze inhaltliche Darstellung des Sportversicherungsvertrages Besonderheiten in der Sport-Haftpflichtversicherung
Verschuldensabhängige Haftung Mietsachschadendeckung
Versicherungsschutz für Zelte (Stichwort : Die 5 Szenarien gemäß WSJ-Rundbrief)
a) Bestehender Versicherungsschutz gem. SpV.-Vertrag
b) Bestehender zusätzlicher Versicherungsschutz
(VS der WSJ für eingelagerte Zelte, VS für SpK LB und SpK Rems-Murr)
c) Schadenbeispiele
d) Auswertung der Risikoerfassungsbögen
e) Suchen nach neuen Versicherungslösungen für Zelte
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Vertragspartner des WLSB :
ARAG-Sport, ARAG-RS (D´dorf) sowie EUROPA-KV (Köln) Es gelten die vertraglichen Bestimmungen vom 01.01.2002 !
Versichert sind :
WLSB und seine ihm angeschlossenen Mitglieds- organisationen (SpK/ SpKJ, Verbände, Vereine und deren Mitglieder)
Bitte beachten: Kein Versicherungsschutz für Fördervereine oder andere WLSB-fremde Organisationen
Finanzierung SpV-Vertrag :
über jährliche Bestandserhebung des WLSB
Der Sportversicherungsvertrag des WLSB
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Gesamter Sportbetrieb (z.B. Vereinstraining, Kursangebote, Wettkämpfe, Turniere … )
Vereins-/Verbandsorganisation, Aus- und Fortbildung
Interne & öffentliche Festveranstaltungen Neu seit 01.2002
aber: Mietsachschäden am Gebäude bzw. am Festzelt nicht mitversichert
Zusatzversicherung kann beantragt werden !
Sämtliche Ausflüge, Reisen & Freizeiten Neu seit 01.2002
aber: mitreisende Nichtmitglieder nicht mitversichert
Zusatzversicherung kann beantragt werden !
Versicherte Veranstaltungen u.a.
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Versicherte Sparten der Sportversicherung
Unfall (B. I.)
Kranken (B. VI.)
Haftpflicht (B. II.)
Rechtsschutz (B. V.)
Vertrauensschaden (B. III.)
Reisegepäck (B. IV.)
Gültig sind die vertraglichen Bestimmungen vom 01.01.2002
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1. Aufgabe der Haftpflichtversicherung Die Haftpflichtversicherung schützt den VN, wenn er
infolge eines Personen- und/ oder Sachschadens von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.
2. Haftungsgrundsatz gemäß § 823 I. BGB „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit ...,das
Eigentum... eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“
Vorsatz : Absichtlicher, mit Wissen der Folgen herbeigeführter Schaden (in der Haftpflichtversicherung nicht versichert/ nicht versicherbar !)
Fahrlässigkeit : Nach § 276 I. Satz 2 BGB handelt fahrlässig,„wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht läßt“.
Haftpflichtversicherungsschutz B. II. , Seiten 11-16
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Fortsetzung Haftpflichtversicherungsschutz
3. Leistung der Haftpflichtversicherung : Prüfung von :
1. Versicherungsschutz
2. Haftung nach der Sach- und Rechtslage Entschädigung berechtigter Ansprüche Abwehr rechtlich unbegründeter Ansprüche („Passivrechtsschutz“)
Besonderheiten der Mietsachschadendeckung : Versicherungsschutz für Haftpflichtschäden an fremden Sachen, die von einer WLSB-Mitgliedsorganisation
a) zur Ausübung des Sportbetriebes oder
b) zur Jugendarbeit gemietet oder geliehen worden sind Verschuldensabhängige Haftung Anspruch des Geschädigten auf Zeitwerterstattung Deckungssumme : je Schaden EUR 10.000,-
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Zusätzlich bestehender Versicherungsschutz
Württ. Sportjugend : VS-Nr. 93.105.029 : Gebündelte Geschäftsversicherung bei ARAG für eingelagerte Zelte der WSJ bzw. SpK oder SpKJ zum Neuwert
VS für Feuer/ ED/ Raub/ Vandalismus/ LW/ Sturm und Hagel Deckungssumme: DM 513.000,- für insges. 285 Zelte a DM 1.800,- Besonderheiten:
a) Einlagerung in massiven Gebäuden mit harter Bedachung
b) Sicherheitsschlösser an Zugangstüren der Lagerräume
c) Hinzukommende Zelte müssen innerhalb von drei Monaten dem VR schriftlich angezeigt werden, sonst kein VS
d) Wie viele Zelte sind gemeldet ? Alb-Donau (11) Biberach (2) Bodensee (4) Böblingen (3) Calw (10) Esslingen (17) Göppingen (16) Heidenheim (11) Heilbronn (16) Hohenlohe (14) Ludwigsburg (31) Ostalb (19) Ravensburg (14) Rems-Murr (8) Reutlingen (13) Rottweil (7) Sigmaringen (22) Schwäbisch Hall (10) Stuttgart (8) Tübingen (11) Tuttlingen (37) Zollern-Alb (1)
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Zusätzlich bestehender Versicherungsschutz
Sportkreis Ludwigsburg :
VS-Nr. 93.104.347 : Inhaltsversicherung für Untersteinbach (Unterkunftsstätte & Gerätehütte zu je EUR rd. 76.690,- VS für Feuer/ ED/ Raub/ Vandalismus, Gerätehütte zzgl. Sturm) VS-Nr. 93.104.348 : Inhaltsversicherung für Füllmenbacher Hof (Unterkunftsstätte zu EUR rd. 61.350,- VS für Feuer/ ED/ Raub/ Vandalismus/ LW
Sportkreis Rems-Murr : VS-Nr. 93.104.349 : Inhaltsversicherung Jugendhaus Am Ebnisee (Wirtschafts- und Sanitärgebäude zu EUR rd. 35.800,- VS für Feuer/ ED/ Vandalismus/ LW/ Sturm Zusätzlich : Gebäudeschutz bei ARAG (VS für Feuer/ Sturm/ LW) Vers.-summe : EUR rd. 104.000,-
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Die fünf Schadenszenarien lt. Infobrief WSJ
Zelt befindet sich im Lagerraum
Zelt aufgebaut, Veranstalter SKJ
Zelt aufgebaut, Veranstalter/ Entleiher WLSB-Verein
Zelt aufgebaut, Veranstalter/ Entleiher kein WLSB-Verein
Zelt aufgebaut, Veranstalter/ Entleiher Privatperson
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Auswertung der Risikoerfassung der SpK/ SpKJ
Kann über die bestehende Zusatzversicherung der WSJ
für eingelagerte Zelte auch für
a) aufgestellte bzw.
b) ausgeliehene Zelte
mit der ARAG eine Zusatzversicherung vereinbart werden ?
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Versicherungsbüro beim Württ. Landessportbund
im SpOrt Stuttgart Fritz-Walter-Weg 19 70372 Stuttgart
Telefon : 0711 - 28077 - 800 Telefax : 0711 - 28077 - 825
eMail : vsbstuttgart@ARAG-Sport.de