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Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetzin

Industrie, Handel, Verwaltung, …

Dipl.Ing.(FH) Bernhard ReschRegierung d. Oberpfalz –Gerbeaufsichtsamt-

Berufskraftfahrer- Qualifikation Übersicht

Rechtsgrundlagen

Zuständigkeiten

Geltungsbereich Ausnahmen

Führerscheinrecht

Qualifikation -Weiterbildung

Kosten

Verstöße

Einbindung der SiFa

Unternehmerpflichten

Übersicht

Berufskraftfahrer- Qualifikation Entwicklungen

Zielsetzung:

- Aufwertung des Berufsbildes

- Erhöhung der Verkehrssicherheit

- “Ertüchtigung“ der Fahrer für berufliche Herausforderungen

Berufskraftfahrer- Qualifikation Rechtsgrundlagen

RL 2003/95/EG (15.7.2003)über die Grundqualifikation u. Weiterbildung der Fahrer best. Kfz für den Güter- oder Personenverkehr

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz „BKrFQG“(1.10.2006)zur Einführung einer Grundqualifikation u. Weiterbildung der Fahrer im Güter- oder Personenverkehr

Berufskraftfahrer-Qualifikat.-Verordnung „BKrFQV“(1.10.2006)VO zur Durchführung des BKrFQG

Berufskraftfahrer- Qualifikation Zuständigkeiten(am Beispiel Bayern)

Zuständige Stelle Funktion

Bay StMWIVT Federführendes Ministerium

Bay StMI FührerscheinrechtVerkehrsüberwachung (Polizei)

Bezirksregierungen Anerkennung von Ausbildungsstätten fürbeschl. Grundqual. u. Weiterbildung

Reg. d. Opf. Überwachung der Tätigkeiten Ausbildst.

LRÄ / Städte Führerscheinstellen / Führerscheinrecht

IHK Prüfungsstelle Grundqualifikation

Berufskraftfahrer- Qualifikation Geltungsbereich

BKrFQG gilt für §1(1)

- Deutsche oder EG- / EWR- Staatsangehörige

- Staatsangehörige eines Drittstaates, beschäftigt in EG oder EWR

- Fahrten auf öffentlichen Straßen

- im Güterkraft- oder Personenverkehr

- falls Fahrerlaubnis C1, C1E, C oder CE erforderlich

Berufskraftfahrer- Qualifikation Geltungsbereich

Führerscheinklassen

Klasse zul.GG *) Anhänger „Alt“-Führerschein

3,5t < G <7,5t Ja, < 750 kg Klasse 3

Ja, > 750 kg, max 12t3,5t - 7,5t max 12t Klasse 3

>3,5t, max. 8 Sitze Ja, < 750 kg Klasse 2

>3,5t, max. 8 Sitze Ja, > 750 kg Klasse 2

8 – 16 Sitze

*) Sitzplatzzahl ohne Fahrer

Ja, < 750 kg Klasse 3 **

8 – 16 Sitze Ja, > 750 kg, max 12t Klasse 3 **

>3,5t, >16 Sitze Ja, < 750 kg Klasse 2

Klasse 2>3,5t, >16 Sitze Ja, > 750 kg

Berufskraftfahrer- Qualifikation Geltungsbereich

BKrFQG gilt für §1(1)

- Deutsche oder EG- / EWR- Staatsangehörige

- Staatsangehörige eines Drittstaates, beschäftigt in EG oder EWR

- Fahrten auf öffentlichen Straßen

- im Güterkraft- oder Personenverkehr

- falls Fahrerlaubnis C1, C1E, C oder CE erforderlich

- Fahrten zu gewerblichen Zwecken, z.B.

- Werksverkehr

- Kommunale Eigenbetriebe (Stadtwerke, kom. Entsorgungsbetrieb, …)

Berufskraftfahrer- Qualifikation

BKrFQG gilt nicht für (Auszug)

- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

-Fahrten nach § 2 (1) Nr.7 GüKG (land-/forstwirtschaftliche Er-zeugnisse für eigene Zwecke oder z.B. durch Maschinenring bis 75km mit KFZ-Steuer befreiten Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen)

Ausnahmen

- KFZ mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h

Hubarbeitsbühnen

Kranfahrzeuge

Spülfahrzeuge

Berufskraftfahrer- Qualifikation

BKrFQG gilt nicht für §1(2)Nr. 5

- KFZ zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrerzur Ausübung des Berufes verwendet, sofern es sich beim Führen des KFZ nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.

Ausnahmen

Berufskraftfahrer- Qualifikation

Haupttätigkeit, Hauptbeschäftigung

Höhe des regelmäßigen Zeitanteiles, neben den übrigen Aufgaben (arbeitsvertragliche Hauptleistung)

Branchenzugehörigkeit und über die Fahrtätigkeit hinausgehende Berufsqualifikation

Ausnahmen

Berufskraftfahrer- Qualifikation

BKrFQG gilt nicht für §1(2)Nr. 5

- KFZ zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrerzur Ausübung des Berufes verwendet, sofern es sich beim Führen des KFZ nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.

Ausnahmen

Berufskraftfahrer- Qualifikation

Material, Ausrüstung

… eine zur Erbringung von Dienst- und Werksleistungen notwendige Beförderung von …

ist weit auszulegen:

- Ersatzteilen

- Bau- und Einkaufsmaterialien, Werkstoffen

- Geräten, sonstigem Zubehör

Ausnahmen

Berufskraftfahrer- Qualifikation „Handwerkerregelung“

Beispiel: 400-Euro-Kraft als AusfahrerQualifikation

ja nein

Beispiel: Mitarbeiter der Instandsetzung, der

Gasflaschen holt

Qualifikation

ja nein

Beispiel: Lagerarbeiter, der auch als „Springer“

z.B. in der Urlaubszeit auf dem LKW

einsetzt wird

Qualifikation

ja nein

Berufskraftfahrer- Qualifikation § 4

Qualifikation

Grundqualifi-kation

beschleunigteGrundqualifik.

140 x 60 min Unterricht

oder

und

90 min Prüfung (IHK)

Prüfung in Theorieu. Praxis (450 min)

Berufskraftfahrer-ausbildung

oder

Berufskraftfahrer- Qualifikation § 2

Qualifikation und Mindestalter

Fahrerlaubnis C1 und C1E (3,5 – 7,5t)

++++

18. Lebensjahr

Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation

++++

Seit 10.9.2009 !

Berufskraftfahrer- Qualifikation § 2

Qualifikation und Mindestalter

Fahrerlaubnis C und CE (…bis 40 t)

++++

18. Lebensjahr

Grundqualifikation

++++

beschleunigte Grundqualifikation

21. Lebensjahr

++++

++++

Seit 10.9.2009 !

Berufskraftfahrer- Qualifikation § 4

Qualifikation

Grundqualifi-kation

beschleunigteGrundqualifik.

Weiterbildung

Berufskraftfahrer- Qualifikation § 5 Weiterbildung

Erste Weiterbildung

5 Jahre nach Erwerb (beschleunigte) Grundqualifikation

C1/C1E/C/CE - „Altbesitzer“ spätestens bis 10.9.2014

Nächste Weiterbildung

alle 5 Jahre

Auch Klasse 3 – Besitzer !!

Berufskraftfahrer- Qualifikation § 5

Weiterbildung

Dauer 35 Stunden à 60 Minuten ( = 5 Tage)

Inhalt - 5 Module

Eco-Training

Ladungssicherung

Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

Sozialvorschriften

Schaltstelle Fahrer/Dienstleister

Berufskraftfahrer- Qualifikation §7

Ausbildungsstätten beschl.Grundqual. / Weiterbildung

- Fahrschulen mit Fahrschulerlaubnis CE

- Bildungseinrichtungen Umschulungen Berufskraftfahrer, Fachkraft

- Ausbildungsbetriebe (Berufskraftfahrer,Fachkraft i. Fahrbetrieb oder vgl.)

- Anerkannte Ausbildungsstätten (§7 Abs.1 Nr. 5)

- Inhouse-Schulung durch anerk. Aus- und Weiterbildungsstätten

Berufskraftfahrer- Qualifikation

Führerschein - Eintrag

Nachweis für Grundqualifikation und / oder Weiterbildung ist der Führerscheineintrag „95“

Berufskraftfahrer- Qualifikation

Führerschein - Eintrag

05.08.81

Berufskraftfahrer- Qualifikation Kosten

Kosten des BKrFQG

Zusatzkosten im ersten 5-Jahreszeitraum für Fahrer -Modellrechnung-

Neuerlaubnis „Altbesitzer“

Beschl. Grundqualifikation 2.300 €

Prüfungsgebühr 120 €

Weiterbildung 500 €

Lohnausfall Weiterbildung 500 €

Neuer Führerschein 50 €

5.500 €

500 €

500 €

50 €

1.050 €

Lohnausfall Grundqual. 2.000 €

Berufskraftfahrer- Qualifikation BKrFQV - Weiterbildung

Überlappende Ausbildungsinhalte

Weiterbildung BKrFQV Betriebliche Unterweisung-ArbSich.

Modul 2-Lenk- u. Ruhezeitvorschriften- Arbeitszeitgesetz- Verkehrsrechtl. Regelungen (Handy-

nutzung, Anschnallpflicht…)

Unterweisung (u. Überwachung)-Lenk- u. Ruhezeitvorschriften- Arbeitszeitgesetz- Verkehrsrechtl. Regelungen (Handy-

nutzung, Anschnallpflicht…)

Modul 3 u.a.- Sicherheitsausstattung des Fahrzeuges- Arbeitsunfälle- Notfälle

Unterweisung u.a.- Sicherheitsausstattung des Fahrzeuges- Gefährdungen am Arbeitsplatz- Verhalten in Notfällen

Modul 4 u.a.- Bedeutung guter körperlicher u. geistigerVerfassung

- Vorbeugung von Gesundheitsschäden

Vermittlung von Erkenntnissen über- Arbeitsplatzergonomie - Psychomentale Belastungen, Streß amArbeitsplatz, Vorbeugender Gesundheits-schutz,…

Modul 5 Ladungssicherung- rechtl. Grundlagen, Zurrmittel, …

LadungssicherungUnterweisung der AN, Verantwortlichkeiten

Berufskraftfahrer- Qualifikation BKrFQV - Weiterbildung

Überlappende Ausbildungsinhalte

Weiterbildung BKrFQV Betriebliche Unterweisung-ArbSich.

Ladungssicherung

§22 Abs.1 StVO Verantwortlich: - Leiter der Ladearbeiten- Unternehmer

§29 GGVSEB Verantwortlich: - Verlader- Fahrzeugführer

auch 1.3, 1.4 und 8.2.3 ADR,

§34 BGV D 29 „Fahrzeuge“: Anweisungen, Betriebsan-weisungen (DA zu §34 „Ladungssicherung“)

ArbSchG §5 „Gefährdungsbeurteilung“, §6 Dokumentation§12 Unterweisung

Berufskraftfahrer- Qualifikation Weiterbildung

Einbindungsmöglichkeiten der SiFa, z.B.

Einarbeitung des BKrFQG in die Gefährdungsbeurteilung- Ist für den Arbeitsplatz BKrFQG anzuwenden?- Welche Qualifikation muss der AN besitzen §5(3) Nr.5 ArbSchG ..Qualifikation

Zuarbeit für die Inhalte der Weiterbildungsmodule bei Inhouse-Schulung, z.B.

- Betriebsspezifische Ladungssicherungsprobleme- Folgerungen aus Arbeitsunfällen- Betriebsspezifische Notfallmaßnahmen, etc….

Übernahme von Schulungsteilen bei Inhouse-Weiterbildungsmaß-nahmen, z.B.

- Ergonomie am Arbeitsplatz (Fahrerhaus)- Gesundheitsschutz (Rauchen, Alkohol, Streß,…)

- Ausarbeitung / Ergänzung von Checklisten zu Arb.platzbegehungen - Einarbeitung des BKrFQG in Arbeitsschutzmanagementsystem - Erstellung eines Zeitmanagementsystems zur Überwachung der Weiterbildung

Berufskraftfahrer- Qualifikation

Aufgaben des Unternehmens nach Inkrafttreten des BKrFQG

- Überprüfung, welche Fahrten fallen unter BKrFQG ? (§§ 5, 6 ArbSchG)

- Ausschreibung/Neueinstellungen: FE und Qualifikation vorhanden ?

- Kontrolle Fahrerlaubnis und Qualifikation (Terminmanagement)

- „Altbesitzer“: Wird bzw. wann wird Weiterbildung erforderlich ?

- Regelungen zu Kosten treffen (Lohnausgleich, Teilnahmegebühr,..)

- Festlegung: wer kann wo eingesetzt werden ?

- evt. Organisation Inhouse-Schulung

- evt. Einbindung in betriebliche Unterweisung

Berufskraftfahrer- Qualifikation

Aufgaben des Unternehmens nach Inkrafttreten des BKrFQG

- Kontrolle Fahrerlaubnis und Qualifikation (Terminmanagement)

Halter: …wer das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrach hat und die Ver-fügungsgewalt darüber besitzt ….

Kontrolle der Fahrerlaubnis:

Regelmäßige Stichprobenkontrollen (Rechtssprechung mind. 2x jährl.)

Kontrolle des Originaldokumentes

Passt eingetragene Fahrerlaubnisklasse zum Fahrzeug

Ist Eintrag „95“ nach BKrFQG erforderlich bzw. vorhanden

Schriftliche Dokumentation der Kontrolle

Berufskraftfahrer- Qualifikation §9 Fahrerverstoß

Verstöße gegen BKrFQG

Fahrer führt Fahrt durch- ohne Grundqualifikation- ohne erforderliche Weiterbildung

Bußgeld bei Fahrlässigkeit 50,- € je Arbeitsschicht

bei Vorsatz 100,- € je Arbeitsschicht

Bußgeldrahmen 5.000 €

Berufskraftfahrer- Qualifikation §9 Unternehmerverstoß

Verstöße gegen BKrFQG

Unternehmer ordnet Fahrt an / lässt Fahrt zu, obwohl Fahrer - ohne Grundqualifikation oder- ohne erforderliche Weiterbildung oder - Mindestalter nicht erreicht

Bußgeld bei Fahrlässigkeit 200,- € je Arbeitsschicht

bei Vorsatz 400,- € je Arbeitsschicht

Bußgeldrahmen 20.000 €

„Der Unternehmer darf Fahrten … weder anordnen noch zulassen, wenn der Fahrer die dort genannten Voraussetzungen nicht erfüllt“ (§2 Abs.3)