Post on 20-Aug-2020
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BILANZBUCHHALTER/INTages-, Abend-, Samstag- und Fernlehrgänge
Intensivlehrgänge nach alter und neuer Rechtsverordnung
www.ENDRISS.de
Die Spezialschule für Fort- und Weiterbildung im Steuer-, Rechnungswesen & Controlling
BBU
1011
Die Steuer-Fachschule Dr. Endriss bereitet seit sechs Jahr-zehnten angehende Bilanzbuchhalter/innen auf ihreanspruchsvollen Prüfungen vor und ist damit der größte,
bundesweit tätige Spezialanbieter in der Fort- und Weiterbil-dung für Mitarbeiter/innen des Steuer-, Finanz- und Rech-nungswesens.
In der vorliegenden Broschüre finden Sie einen umfassenden
Überblick vieler wichtiger Informationen rund um das Thema
berufliche Aufstiegsfortbildung. Wir stellen Ihnen ausführlich
unser Lehrgangsangebot vor, geben Hinweise zu den Prüfungen
sowie Zulassungsvoraussetzungen und nennen Ihnen die für
individuelle Fragen zur Verfügung stehenden Ansprechpartner.
UNSERE ERFOLGSGARANTEN
• ständige Weiterentwicklung der Lehr- und Methoden -
konzepte
• ständige Anpassung der Lerninhalte an die aktuellen
Bedürfnisse der Wirtschaft
• kompetente Dozenten/innen mit langjähriger Erfahrung in
der Prüfungsvorbereitung
• Fokussierung auf Themenfelder mit hoher Prüfungs- und
Praxisrelevanz
• aktuelle Arbeitsmaterialien, die den Stoff umfassend und
verständlich vermitteln
• Endriss-E-Learning
STEUER-FACHSCHULE DR. ENDRISSSTEUER-FACHSCHULE DR. ENDRISS
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STEUER-FACHSCHULE DR. ENDRISS
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INHALT
Beratung und Information . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Bilanzbuchhalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Unser Konzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Lehrgangsinhalte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Vorbereitung auf die Bilanzbuchhalter-Prüfung . . . . . . 10
Zusatzqualifikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Intensivlehrgänge (neue RVO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Intensivlehrgänge (alte RVO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Prüfungen Bilanzbuchhalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Zulassungsvoraussetzungen Endriss . . . . . . . . . . . . . . 21
Zulassungsvoraussetzungen IHK . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Fördermöglichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Hilfsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Gesetzestexte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
EndrissUPdate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Kündigungsfristen / AGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Anmeldeformular . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Einleger
KONTAKT
Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KGLichtstraße 45-4950825 Köln
Tel.: 0221 / 93 64 42-0Fax: 0221 / 93 64 42-33E-Mail: info@endriss.deInternet: www.endriss.de
INHALT
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BERATUNG UND INFORMATION
SIE HABEN FRAGEN ODER MÖCHTEN AUSFÜHRLICH BERATEN WERDEN?
Annette SchulischBeratung
☎ 0221 / 93 64 42-19* schulisch@endriss.de
Michael KortlandBeratung
☎ 0221 / 93 64 42-44* kortland@endriss.de
Roland MühlbachBeratung
☎ 0221 / 93 64 42-17* muehlbach@endriss.de
Martina HauptsFernlehrgänge
☎ 0221 / 93 64 42-15* haupts@endriss.de
Stefan KlugeEndriss-E-Learning
☎ 0221 / 93 64 42-26* kluge@endriss.de
Reimer BoenkeFachbereichsleitung
☎ 0221 / 93 64 42-16* boenke@endriss.de
Peter KüpperFachliche Studienleitung
☎ 0221 / 93 64 42-32* kuepper@endriss.de
Ein erfolgreiches Absolvieren der Bilanzbuchhalter-Prüfungsetzt vor allem die richtige Auswahl des individuell passen-den Lehrgangs voraus. Dabei ist die Berücksichtigung despersönlichen Lernverhaltens und der individuellen Lern -erfahrung von besonderer Bedeutung. Auch Quantität undQualität der berufspraktischen Erfahrung spielen eine nichtunwesentliche Rolle.
Bei der Wahl des richtigen Lehrgangs auf dem Weg zu einererfolgreichen Prüfung möchten wir Ihnen unsere volle Unter-stützung anbieten. Nutzen Sie dazu unsere Erfahrungen undverschaffen Sie sich Ihren ganz persönlichen Eindruck von
der Leistungsfähigkeit unserer Konzepte. Im Rahmen einerpersönlichen Weiterbildungsberatung helfen wir Ihnen gerneweiter, wenn es darum geht, einen optimalen Verlauf IhrerFortbildungsphase zu planen.
Sie möchten sich ein eigenes Bild von unseren Angebotenmachen? Kein Problem! Wir bieten in allen Lehrgängen undLehrgangsorten ein kostenfreies „Probehören“ an. Lernen Sieunsere Dozenten, Unterrichtsmaterialien und Unterrichts -abläufe kennen. Gerne nehmen wir Terminvereinbarungen vorund stellen Ihnen Gasthörerscheine zur Verfügung.
TEILNEHMERKREIS
Unsere Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Bilanzbuchhalter-Prüfung richten sich an Personen, • die eine kaufmännische oder verwaltende Ausbildung
abgeschlossen haben. Dies sind zum Beispiel Bürokaufleu-te, Industriekaufleute, Einzelhandelskaufleute und Steuer-fachangestellte. Ferner Absolventen eines wirtschaftswis-senschaftlichen Hochschulstudiums
• die über berufspraktische Erfahrung im kaufmännischenoder verwaltenden Bereich verfügen. Dazu zählen insbe-
sondere praktische Erfahrungen, die im Finanz- und Rechnungswesen, d. h. zum Beispiel in der Buchhaltungeines Unternehmens oder auch in einer Steuer -beratungskanzlei erworben wurden
• die sich für anspruchsvollere Tätigkeiten und Auf -gabengebiete im Finanz- und Rechnungswesen qualifizierenmöchten
WIR BIETEN IHNEN
• umfassende Informationen zu allen Fragen im Zusammen-hang mit Ihrer beruflichen Weiterbildungsplanung
• individuelle Beratung auf dem Hintergrund Ihrer persön-lichen Voraussetzungen und Ziele
• kostenfreie Informationsveranstaltungen an allen Lehr-gangsorten
• Gasthörerscheine, die zum probeweisen Besuch relevanterLehrveranstaltungen berechtigen
• Leseproben, die Ihnen einen Eindruck über die unterrichts-begleitenden Materialen verschaffen
• einen Gastzugang zu unserer Lernplattform, die interaktiveLerneinheiten, betreute Diskussionsforen und Recherche -datenbanken bereit hält
GUT VORBEREITETE ENTSCHEIDUNGEN SICHER TREFFEN!
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BILANZBUCHHALTER
Bilanzbuchhalter/in ist ein Beruf mit Zukunft und exzellentenEntwicklungsperspektiven. Der Gesetzgeber sorgt mit meistkomplizierten Buchführungsvorschriften und selten einfacherwerdender Steuergesetzgebung dafür, dass der Bedarf anentsprechend ausgebildeten Fachkräften hoch ist und hochbleibt.Als Praktiker des Finanz- und Rechnungswesens mit einemzunehmend anspruchsvolleren Hintergrundwissen genießenBilanzbuchhalter/innen einen ausgezeichneten Ruf in Wirt-schaft und Verwaltung. Sie bekleiden Schlüsselpositionen in den Schaltzentralen der Unternehmen. Je nach Größe,Branche und Organisation eines Unternehmens reicht dasSpektrum der durch Bilanzbuchhalter/innen besetztenPositionen vom reinen Spezialisten mit einem exakt ab -gesteckten Tätigkeitsfeld bis hin zur Leitung des Rechnungs-wesens.
Gerade für Kaufleute ist die berufliche Aufstiegsfortbildunghäufig das Sprungbrett zu qualifizierteren und höherdotierten Aufgabengebieten. Nach Abschluss einer kaufmän-nischen oder vergleichbaren Ausbildung oder eines Studiumsund einiger Berufserfahrung, zum Beispiel in der Buchhaltungeines Unternehmens oder bei einem Steuerberater, ist dieWeiterqualifizierung empfehlenswert.Dass die Mühen lohnen und die Wirtschaft die hoheQualifikation honoriert, beweist eine Erhebung des BVBC(Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V.) zurEinkommenssituation. Mehr als 50.000 Euro beträgt dasJahresbruttoeinkommen eines Bilanzbuchhalters allein imBundesdurchschnitt. Spitzenverdienste liegen deutlich darüber.
Bilanzbuchhalter/innen sind in allen Branchen stark nachge-fragte Fachkräfte. Ein Blick in die Stellenanzeigen bestätigtdies. Auch in wirtschaftlich eher schwierigen Zeiten haben gutausgebildete Bilanzbuchhalter/innen hervorragende Perspek-tiven auf dem Arbeitsmarkt.Je nach Größe, Branche und Struktur eines Unternehmenskönnen die Aufgaben und Anforderungen, die Bilanzbuchhal-ter/innen in der Praxis zu bewältigen haben, sehr verschiedensein. Vor allem in Konzernen wird die Tätigkeit auf einen Teil-bereich des Rechnungswesens spezialisiert sein. Bilanzbuch-halter/innen sind die Experten des Rechnungswesens und in der Lage, sich auch in spezielle Probleme eines Bereichseinzuarbeiten. In mittleren und kleinen Unternehmen über-nehmen sie häufig breit gesteckte Aufgabengebiete.
Nach Erkenntnissen des BVBC arbeiten derzeit allein inDeutschland rund 100.000 Bilanzbuchhalter. Davon sind ca. 25.000 haupt- oder nebenberuflich selbständig tätig.Durch die zunehmende Internationalisierung und den schnel-len technologischen Wandel sind die Entwicklungschancenfür Bilanzbuchhalter/innen besonders vielfältig. „Lebenslan-ges Lernen“ gehörte dabei schon immer zum Berufsbild, dieBereitschaft dazu ist aber heute mehr denn je Garant dafür,adäquate Stellen in der Wirtschaft besetzen zu können. Das„Handwerkszeug“ wird in der sorgfältigen Vorbereitung aufdie anspruchsvolle Prüfung erarbeitet. Die Vielfältigkeit derdenkbaren Weiterspezialisierung ist groß. Wer frühzeitigplant, kann seine berufliche Entwicklung schnell und effektivvorantreiben. Die folgende Grafik gibt Ihnen einen Überblicküber die möglichen Wege und Perspektiven!
BILANZBUCHHALTER
Seminare für Berufspraktiker
und PraxisseminareFachberater/in für Internationales Steuerrecht
Master of Arts in Taxation Steuerberater/in
Bilanzbuchhalter/in – International
IAS/IFRS-Accountant
Certificate in International Accounting (CINA)®
Steuerfachwirt/in Bilanzbuchhalter/in Controller/in
Lohn- und Gehaltsbuchhalter/in Anlagenbuchhalter/inFinanzbuchhalter/in
Debitoren- / Kreditorenbuchhalter/in
Berufspraktische Erfahrung und/oder Ausbildung im kaufmännischen, verwaltenden oder steuerlichen Bereich
Fondsbuchhalter/in
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UNSER KONZEPT
DIE LEHRGANGSKONZEPTION
Wir haben sehr frühzeitig mit unseren Überlegungen zu Planung und Konzeption unserer Lehrgänge und Prüfungengemäß der neuen Rechtsverordnung begonnen. Die Ent -wicklung des neuen Rahmenstoffplanes sowie die Diskussio-nen um Einzelheiten der neuen Rechtsverordnung haben wir aufmerksam verfolgt und können Ihnen daher sinnvolle, didaktisch durchdachte und vollständig neu konzipierte Prüfungsvorbereitungslehrgänge anbieten.Auch die neu hinzugekommenen Themenfelder und Hand-lungsbereiche können wir aufgrund unserer langjährigen Erfah-rung z. B. mit Qualifikationsangeboten wie „Bilanz buchhalter –International“ oder „IAS/IFRS-Accountant“ mit erfolgreichenund bereits bewährten Lern- und Lehrkonzepten abdecken.Bereits Anfang 2008 haben wir alle Lehrgänge auf die neueRVO umgestellt, so dass wir bereits heute über eine mehr-jährige Erfahrung bzgl. der Vorbereitung auf die Prüfung nachder neuen RVO verfügen.
ZielUnser Ziel ist es, Sie in relativ kurzer, aber angemessener Zeitin die Lage zu versetzen, die anspruchsvolle Prüfung zumBilanzbuchhalter / zur Bilanzbuchhalterin erfolgreich abzulegen.
Dozenten/DozentinnenWir setzen erfahrene Dozenten und Dozentinnen ein, die ihrFachgebiet souverän beherrschen und denen es Freudemacht, ihr Wissen an Sie weiterzugeben, indem sie esanschaulich, strukturiert und lebendig vermitteln. Sie wissen,dass das Lernen sehr anstrengend sein kann und stellen sichentsprechend darauf ein. Ihre beruflichen Hintergründe sindbewusst sehr unterschiedlich gewählt: Rechtsanwälte, Professoren, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Wirtschafts -wissenschaftler, Mitarbeiter der Finanzverwaltung und vieleandere Praktiker gewährleisten, dass Theorie- und Praxis -kenntnisse in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.
UnterrichtGrundsätzlich orientiert sich die Aufteilung der Unterrichts -inhalte an der Gewichtung der einzelnen Fachgebiete in der Prüfung. Hinzu kommt die ständige Anpassung der Unter-richtsinhalte an den für die jeweilige Prüfung maßgeblichenRechtsstand. Dabei sind nicht nur Änderungen im Steuer-recht, sondern auch wichtige Gesetzesänderungen im allgemeinen Recht sowie Trends und Entwicklungen in derWirtschaft zu berücksichtigen. Die Unterrichtsinhalte werdendiesen Veränderungen regelmäßig angepasst, um zu gewähr-leisten, dass die für die Prüfung maßgeblichen Inhalte gezieltvermittelt werden.
ENDRISS-E-LEARNING – MIT ALLEN SINNEN ARBEITEN!
Das Endriss-E-Learning unterstützt die Lernenden vor allembei der Organisation der eigenen Lernaktivitäten. Durch die zielgerichtete Kombination von klassischemUnterricht und internetbasierter Informations- und Kommuni -kationskanäle eröffnen wir Ihnen einen zeitlich und örtlichflexiblen Zugang zu ergänzenden und vertiefenden Lern -inhalten, zu Dozenten und Mitlernenden. Endriss-E-Learningwird somit kontinuierlicher Bestandteil des Lernprozessesund erweitert die klassische Lehrgangssituation weit über dieGrenzen des Präsenzunterrichts hinaus.
Interaktive LerneinheitenNach der Anmeldung im Endriss-E-Learning-System erhaltenSie freien Zugang zu Ihrem persönlichen Schreibtisch. Zu denFachgebieten bearbeiten Sie dort speziell konzipierte Lern-einheiten. Rund 35 multimedial aufbereitete Lerneinheitenstehen Ihnen zur Verfügung. Neben dem Studium von Textenund Grafiken, deren Präsentation durch einen Sprecherbegleitet wird, lassen sich animierte Aufgaben bearbeiten,alternative Lösungswege simulieren und Tests durchführen.
DiskussionsforenDer direkte Austausch mit Fachdozenten und anderen Teil-nehmenden aus Ihrem Lehrgang ist ein wichtiger Bestandteil
Ihres Lernprozesses. Durch die Bereitstellung von Diskussionsforen im Endriss-E-Learning-System wird einzusätzlicher Kommunikationskanal eröffnet, der Ihnen rundum die Uhr, von Beginn des Lehrgangs bis zur Prüfung, zurVerfügung steht. Zu jedem Fachgebiet existiert ein Forum, dasRaum für Fragen und Antworten bietet und jederzeit dieBeteiligung an laufenden Fachdiskussionen ermöglicht. JedesForum wird von einem Fachdozenten begleitet, der diefachliche Diskussion betreut und unbeantwortete oderunv0llständig beantwortete Fragen aufgreift.
RecherchedatenbankenBis zum Abschluss der Prüfung erhalten Sie außerdemZugang zu den Recherchedatenbanken Haufe Steuer OfficeProfessional Online und Haufe Finance Office ProfessionalOnline.
Podcasts – Wissen für die Ohren!Jetzt können Sie auch hören, was wichtig ist! Auszüge auseinzelnen Skripten haben wir für Sie so aufbereitet, dass Siesich nun auch während der Bahnfahrt, beim Joggen durch denPark oder beim Wochenendspaziergang mit dem not wendigen Fachvokabular vertraut machen können.
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EMPFEHLUNGEN AN UNSERE TEILNEHMER/INNEN
Persönliches Engagement und ZeitaufwandAlle unsere Lehrgänge sind so konzipiert, dass sie in mög-lichst kurzer, aber angemessener Zeit umfangreicheKenntnisse vermitteln und effizient auf den entsprechendenAbschluss vorbereiten. Die Erfahrung zeigt, dass unsereLehrgangsteilnehmer/innen mit einer straffen Lehr -gangsorganisation und einer vergleichsweise kurzenLehrgangsdauer die besten Ergebnisse erzielen. Dies erfor-dert allerdings auch ein starkes Engagement derTeilnehmenden über das Unterrichtsgeschehen hinaus. Dabeileisten das Lehrgangsmaterial und die Endriss-E-Learning-Plattform wertvolle Dienste, wodurch Ihnen ein sehr gezieltesund anwendungsorientiertes Lernen ermöglicht wird. Der fürVor- und Nacharbeitung des Unterrichtsstoffes erforderlicheZeitaufwand darf in der Planung nicht vernachlässigt werden.
Wir gehen davon aus, dass mindestens die gleiche Zeit, die auf die Unterrichtstermine entfällt, noch einmal zur Vor- undNachbereitung aufzuwenden ist. Das kann selbstverständlichnur ein Richtwert sein. Je nach Lerntyp kann auch ein höhe-rer zeitlicher Aufwand erforderlich sein.
Spezielle Fertigkeiten und KenntnisseVoraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang sind guteBuchführungskenntnisse. Bei den meisten unserer Teilneh-menden war „Buchführung“ Bestandteil der Aus bildung.Andere haben sich entsprechende Kenntnisse in der beruf-lichen Praxis erarbeitet. Trotzdem ist es in vielen Fällen sinn-voll, sich vor Lehrgangsbeginn noch einmal mit den theoreti-schen Grundlagen der Buchführung zu beschäftigen, damitauf gesicherte Kenntnisse zurückgegriffen werden kann.
AKTUELLE ARBEITSMATERIALIEN, DIE DEN PRÜFUNGSSTOFF UMFASSEND UND VERSTÄNDLICH VERMITTELN!
Ausgearbeitete SkriptenZu allen Unterrichtsgebieten stellen wir Ihnen ausgearbeiteteSkripten zur Verfügung. Diese sind von unseren Fachdozentenausschließlich für die Bilanzbuchhalter-Lehrgänge erstellt wor-den und werden regelmäßig überarbeitet und dem aktuellenRechtsstand angepasst. Daher sind sie in der Regel deutlichaktueller als die im Buchhandel zur Verfügung stehende Fach-literatur. Die Skripten dienen der Sicherung des „roten Fadens“und entlasten Sie davon, im Unterricht aufwendig mitzuschrei-ben. Ferner unterstützen sie vor allem bei der konsequentenNacharbeitung des im Unterricht erarbeiteten Stoffes.
Übungsklausuren mit ausführlichen LösungshinweisenDarüber hinaus erhalten Sie eine Vielzahl von Übungsklau-suren mit ausführlichen Lösungshinweisen, deren Einsatz Siefrühzeitig mit Art und Niveau der Prüfungsaufgaben vertrautmacht. Skripten, Kompendien, Fallbeispiele, Aufgaben undLösungshinweise werden zu den entsprechenden Unterrichts -terminen ausgegeben.
SteuerkompendienAls zusätzliches Nachschlagewerk für die Praxis erhalten Siekostenfrei das zweibändige Steuerkompendium aus demNWB-Verlag.
GesetzestexteFür die berufliche Praxis, aber auch für die Prüfung, ist dersichere Umgang mit Gesetzestexten unerlässlich. Deshalb ist der Einsatz der Gesetzestexte im Unterricht zwingend notwendig. Jede/r Teilnehmer/in braucht daher sowohl imUnterricht als auch in der Prüfung eigene Texte. In der Wahlder Gesetzestextausgaben sind Sie grundsätzlich frei. In derPrüfung dürfen allerdings nur unkommentierte Ausgabenbenutzt werden. Die Gesetzestexte werden nicht von derSteuer-Fachschule gestellt. Für den Fall, dass Sie sie komplettanschaffen müssen, ist mit einer Größenordnung von etwa130 € zu rechnen. Eine Liste mit den erforderlichen Gesetzes -texten finden Sie ab Seite 27.
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LEHRGANGSINHALTE
Die Inhalte unserer Lehrgänge zur Vorbereitung auf dieBilanzbuchhalter-Prüfung orientieren sich an der Rechts ver -
ordnung von 2007 sowie dem Rahmenstoffplan des DIHKund gestalten sich wie folgt:
VORBEREITUNG AUF PRÜFUNGSTEIL A
Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorien-tierte AnwendungErfassung von Kosten- und Leistungen / Kalku lations -methoden zur Kostenverrechnung auf betrieblicheFunktionsbereiche, Leistungen oder Leistungseinheiten /Methoden der kurzfristigen betrieblichen Erfolgsrechnung fürbetriebliche Steuerungszwecke / Methoden der Entschei -dungs findung / Methoden zur Kostenkontrolle / Grundzügedes Kostencontrollings und des Kostenmanagements
Finanzwirtschaftliches ManagementIn- und ausländischer Zahlungsverkehr / Investitionsrechnung /Finanzierungsmöglichkeiten und Finanzierungsarten / Finanz-und Liquiditätsplanung, Finanzkontrolle / Kredit- undKreditsicherungsmöglichkeiten, Kreditwürdigkeitsprüfung,Tilgungsfähigkeitsberechnung / Ziele und Instrumente desFinanzmanagements
PRÜFUNG ZUSATZQUALIFIKATION
• Bilanzbuchhalter (IHK)• Absolventen gleichwertiger Qualifikationen• Hochschulabsolventen
ZUSATZQUALIFIKATIONInternationale
Rechnungslegung
VORBEREITUNG AUF PRÜFUNGSTEIL C
• Fachvortrag und Fachgespräch
ZUSATZQUALIFIKATIONOrganisations- undFührungsaufgaben
BILANZBUCHHALTER/IN
Intensivlehrgang zur Vorbereitung auf den Prüfungsteil C (mündliche Prüfung)
VORBEREITUNG AUF PRÜFUNGSTEIL B
• Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssenund des Lageberichts nach nationalem Recht
• Erstellen von Abschlüssen nach internationalenStandards (Grundlagenteil)
• Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre• Berichterstattung; Auswertung und Interpre ta tion
des Zahlenwerks für Managemententscheidungen
VORBEREITUNG AUF PRÜFUNGSTEIL A
• Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnungund zielorientierte Anwendung
• Finanzwirtschaftliches ManagementLehr
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INHALTE
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VORBEREITUNG AUF PRÜFUNGSTEIL B
Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und desLageberichts nach nationalem RechtGrundzüge der Buchführung, Bilanzierung und Bewertung /Organisation der Buchführung / Aufbau, Einrichtung undPflege von Konten / Bestandteile des Jahresabschlusses,Inhalte und Aussagen von Bilanz, Gewinn- undVerlustrechnung (GuV) und Anhang / Lagebericht /Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Wahlrechte,Ergebnisauswirkungen / Bilanzierung und Jahresabschluss –steuerliche Erfordernisse / Grundzüge des bürgerlichen Rechtsund des Handels- und Gesellschaftsrechts
Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards(Grundlagenteil)Ziele und Funktionen der internationalen Rechnungslegung /Beurteilung von Abschlüssen nach internationalen Standards /Unterschiede zu Jahresabschlüssen nach deutschemHandelsrecht / Bestandteile eines internationalen Ab -schlusses, Gliederung der Bilanz nach IFRS / Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden und Auswirkungen auf Aktiv- und
Passivposten nach IFRS / Aufbau und Inhalt Gewinn- undVerlustrechnung nach dem Gesamtkosten- und Umsatz -kostenverfahren, Anhang / Eigenkapitalveränderungs -rechnung / Kapitalflussrechnung, Segmentberichterstattung /Konzern rechnungslegung, Konsolidierungsarten
Steuerrecht und betriebliche SteuerlehreUmsatzsteuerliche Vorschriften / Steuerbarkeit, Steuer -befreiungen, Steuerpflicht, Umsatzsteuervor anmel dungen /Körperschaftsteuerrecht und Einkommen steuerrecht / Steuer -verfahrensrecht / Gewerbesteuer / Vermeidung vonDoppelbesteuerung / Außensteuergesetz / Verhinderung derSteuerflucht / Überblick über andere Unternehmenssteuern
Berichterstattung; Auswerten und Interpretieren desZahlenwerkes für ManagemententscheidungenJahresabschlussanalyse mit Kennzahlen / VergleichendeJahresabschlüsse / Eigenkapitalrichtlinien der Banken /Unternehmensrating / betriebswirtschaftliche und volkswirt-schaftliche Zusammenhänge
VORBEREITUNG AUF DIE ZUSATZQUALIFIKATION „INTERNATIONALE RECHNUNGSLEGUNG“
Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards(Grundlagen- und Hauptteil)IFRS und IAS / Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ver-mögenswerte, Eigenkapital, Rückstellungen, Verbind lich -keiten / aktive und passive latente Steuern / Bilanzerstellungnach IFRS, Ansatz- und Bewertungswahlrechte / Gewinn- undVerlustrechnung, Jahresergebnis und Unternehmens -
ertragskraft / Eigenkapitalveränderungsrechnung / Kapital -fluss rechnung / Liquidität / Segmente und Segmentbericht /Konzernrechnungslegung und Konsolidierungen, Konzern ab -schluss nach IFRS / Unterschiede IFRS, HGB und US-GAAP, Analyse internationaler Abschlüsse / Kennzahlenund Vergleichswerte, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
VORBEREITUNG AUF DIE ZUSATZQUALIFIKATION „ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSAUFGABEN“
Organisations- und FührungsaufgabenManagementmodelle und Managementinstrumente / Organi -sations entwicklung und Personalentwicklung / Moderation,Kommunikation, Konfliktmanagement / Zeit- und Selbst -
managementmethoden / Projektmanagement / Selbst -ständigkeit, Geschäftsidee, Geschäftsplan / Informations -beschaffung für Unternehmensübernahmen
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VORBEREITUNG BILANZBUCHHALTER-PRÜFUNG
TAGESLEHRGÄNGE
Der Tageslehrgang ist besonders geeignet für diejenigen, diesich voll aus dem Berufsalltag zurückziehen möchten. DerUnterricht endet jeweils um 14:30 Uhr. Dadurch besteht amNachmittag die Möglichkeit, den Stoff alleine oder inArbeitsgruppen nachzuarbeiten. Dafür stehen nach Rück -sprache die Räumlichkeiten der Steuer-Fachschule zurVerfügung. Der Zugang zum Endriss-E-Learning-Portal wirdmit Lehrgangsbeginn freigeschaltet.
InhalteVorbereitung auf die schriftlichen Bilanzbuchhalter-Prüfungen(Prüfungsteil A und Prüfungsteil B) nach der Rechts -verordnung von 2007. Auf die mündliche Bilanzbuchhalter-Prüfung (Prüfungsteil C) bereiten wir gesondert vor.
TerminpläneTerminpläne sowie Informationen zu den Veranstaltungsortenund Unterrichtsthemen finden Sie tagesaktuell auf unserenInternetseiten www.endriss.de
UnterbringungDie Teilnehmer/innen dieses Lehrgangs kommen in der Regelaus dem gesamten Bundesgebiet, um den „kürzesten Weg“der Vorbereitung auf die Bilanzbuchhalter-Prüfung zu nutzen.In der rechten Grafik aufgeführt finden Sie verschiedeneUnterbringungsmöglichkeiten für Hannover, Frankfurt, Kölnund Stuttgart.
Frankfurt • bed and breakfast Privatzimmervermittlung,Telefon: 06105 / 97 67-4, www.bed-and-breakfast.de
• Privatzimmervermittlung PavelTelefon: 069 / 17 51 29 41
Hannover • Zimmervermittlung Teichler Telefon: 0511 / 45 08 99-50, www.zimmervermittlung-teichler.de
• Fairday’s ZimmervermittlungTelefon: 0511 / 875 68 48, www.fairdays.de
Köln • Privatzimmervermittlungsagentur „Kölner Nachtmützen“ Telefon: 0221 / 63 87 16
• Zeitwohnagentur März + KleinsorgTelefon: 0221 / 21 05 11, www.zeitwohnagentur.de
• Mitwohnzentrale im RheinlandTelefon: 0221 / 258 40 00, www.e-rent.de
• HomeCompany Köln, Telefon: 0221 / 194 45, www.homecompany.de
Stuttgart • HomeCompany StuttgartTelefon: 0711 / 194 45stuttgart.homecompany.de
• Gästehaus StuttgartTelefon: 0711 / 469 662-67www.gaestehausstuttgart.de
Orte/Termine- Frankfurt
14.03.-15.07.2011- Hannover
14.03.-15.07.2011- Köln
14.03.-13.07.2011und 05.09.-22.12.2011
- Stuttgart05.09.-22.12.2011
Dauer/LehrgangszeitTeil A17 Tage (Mo–Fr)08:15 bis 14:30 Uhr
Teil B50 Tage (Mo–Fr)08:15 bis 14:30 Uhr
insgesamt 3-4 Monate
HinweisFlexible Kombinationen sindmöglich. Zum Beispiel könnenSie Teil A im Fern- oderSamstaglehrgang belegen undTeil B im Tageslehrgang. LassenSie sich beraten unter Tel.: 0221 / 93 64 42-17
LehrgangsgebührPaketpreis Teil A und B3.120 €, fällig beiLehrgangsbeginnoder 6 Monatsraten zu 540 €
Eine Teilbelegung der einzelnenLehrgebiete oder einzelnerPräsenztermine ist möglich.
TeilbelegungTeil A950 €, fällig beiLehrgangsbeginn oder 4 Ratenzu 250 €
Teil B2.460 €, fällig beiLehrgangsbeginn oder 6 Ratenzu 430 €
PräsenzterminePro Termin werden Ihnen 59 €in Rechnung gestellt.
KündigungTeil A kann mit einer Frist von 5 Lehrgangstagen zum Ende des10. Lehrgangstagesgekündigt werden.
Teil B kann mit einer Frist von 5 Lehrgangstagen zum Ende des15. und 30. Lehrgangstagesgekündigt werden.
Abgerechnet werden alleTermine, die innerhalb der Fristangeboten werden.
KURSDETAILS
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ABENDLEHRGÄNGE
Der Abendlehrgang ist besonders geeignet für dieTeilnehmer/innen, die einen relativ kurzen Weg zumUnterrichtsort haben und sicherstellen können, regelmäßigan zwei Abenden in der Woche den Lehrgang zu besuchen.Der Zugang zum Endriss-E-Learning-Portal wird mitLehrgangsbeginn freigeschaltet.
InhalteVorbereitung auf die schriftlichen Bilanzbuchhalter-Prüfungen(Prüfungsteil A und Prüfungsteil B) nach der Rechts -verordnung von 2007. Auf die mündliche Bilanzbuchhalter-Prüfung (Prüfungsteil C) bereiten wir gesondert vor.
TerminpläneTerminpläne sowie Informationen zu den Veranstaltungsortenund Unterrichtsthemen finden Sie tagesaktuell auf unserenInternetseiten www.endriss.de
Orte/Termine- Frankfurt
25.10.2011-15.01.2013- Köln
31.10.2011-21.01.2013
Dauer/LehrgangszeitTeil A20 Abende (Di und Do inFrankfurt, Mo und Mi in Köln)18:00 bis 21:30 Uhr
Teil B61 Abende (Di und Do in Frankfurt, Mo und Mi in Köln)18:00 bis 21:30 Uhr
insgesamt ca. 15 Monate
HinweisFlexible Kombinationen sindmöglich. Zum Beispiel könnenSie Teil A im Fern- oderSamstaglehrgang belegen undTeil B im Abendlehrgang. LassenSie sich beraten unter Tel.: 0221 / 93 64 42-16
LehrgangsgebührPaketpreis Teil A und B3.120 €, fällig beiLehrgangsbeginnoder 16 Monatsraten zu 205 €
Eine Teilbelegung der einzelnenLehrgebiete oder einzelnerPräsenztermine ist möglich.
TeilbelegungTeil A950 €, fällig beiLehrgangsbeginn oder 4 Ratenzu 250 €
Teil B2.460 €, fällig beiLehrgangsbeginn oder 12 Ratenzu 220 €
PräsenzterminePro Termin werden Ihnen 49 €in Rechnung gestellt.
KündigungDer Lehrgang kann mit 6-wöchi-ger Frist zum Ende eines jedendritten Lehrgangsmonatsgekündigt werden. Der erste Lehrgangsmonat istdabei der Monat, in dem der 1. Lehrgangstag liegt.
Abgerechnet werden alleTermine, die innerhalb der Fristangeboten werden.
KURSDETAILS
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SAMSTAGLEHRGÄNGE
Der Samstaglehrgang, den wir an vielen verschiedenen Ortenim Bundesgebiet anbieten, ist für Teilnehmer undTeilnehmerinnen geeignet, die regelmäßig samstags denUnterricht besuchen können. Die Konzentration auf nur einenWochentag erleichtert die individuelle Planung undNachbereitung des Lehrstoffes.Pro Samstag wird jeweils nur ein Fachgebiet behandelt. Dasermöglicht eine konzentrierte Darstellung ohne die sonst notwendigen Wiederholungs- und Anknüpfungsphasen underleichtert vor allem den Überblick über den vermitteltenStoff.Probeklausuren in den Kernfächern werden zum Ende desLehrgangs geschrieben. Dadurch können Sie leicht feststel-len, ob durch den zeitlichen Abstand zum jeweiligenUnterrichtsthema Wissensdefizite aufgetreten sind. Um denLerneffekt noch weiter zu erhöhen, werden Ihre Arbeiten korrigiert und benotet zurückgegeben. Selbstverständlicherhalten Sie ausführliche Lösungshinweise zu den jeweiligenAufgaben. Der Zugang zum Endriss-E-Learning-Portal wird mitLehrgangsbeginn frei geschaltet.
InhalteVorbereitung auf die schriftlichen Bilanzbuchhalter-Prüfungen(Prüfungsteil A und Prüfungsteil B) nach der Rechts -verordnung von 2007. Auf die mündliche Bilanz buchhalter-Prüfung (Prüfungsteil C) bereiten wir gesondert vor.
TerminpläneTerminpläne sowie Informationen zu den Veranstaltungsortenund Unterrichtsthemen finden Sie tagesaktuell auf unserenInternetseiten www.endriss.de
*HinweisDie im Herbst beginnenden Lehrgänge in München undStuttgart finden sonntags statt.
KURSDETAILS
Dauer/LehrgangszeitTeil A9 Samstage08:30 bis 17:30 Uhr
Teil B25 Samstage08:30 bis 17:30 Uhr
insgesamt ca. 15 Monate
HinweisFlexible Kombinationen sindmöglich. Zum Beispiel könnenSie Teil A im Fern- oderTageslehrgang belegen und TeilB im Samstaglehrgang. LassenSie sich beraten unter 0221 / 93 64 42-19
LehrgangsgebührPaketpreis Teil A und B3.120 €, fällig beiLehrgangsbeginnoder 16 Monatsraten zu 205 €
Eine Teilbelegung der einzelnenLehrgebiete oder einzelnerPräsenztermine ist möglich.
TeilbelegungTeil A950 €, fällig beiLehrgangsbeginn oder 4 Ratenzu 250 €
Teil B2.460 €, fällig beiLehrgangsbeginn oder 12 Ratenzu 220 €
PräsenzterminePro Termin werden Ihnen 105 € in Rechnung gestellt.
KündigungDer Lehrgang kann mit 6-wöchi-ger Frist zum Ende eines jedendritten Lehrgangsmonatsgekündigt werden. Der ersteLehrgangsmonat ist dabei derMonat, in dem der 1. Lehr -gangs tag liegt.
Abgerechnet werden alleTermine, die innerhalb der Fristangeboten werden.
OrtBeginnFrühjahr 2011
BeginnHerbst 2011
Aachen 24.09.2011
Augsburg 16.04.2011
Berlin 24.09.2011
Bielefeld 02.04.2011
Bonn 24.09.2011
Bremen 24.09.2011
Dortmund 02.04.2011
Dresden 01.10.2011
Duisburg 24.09.2011
Düsseldorf/Neuss 02.04.2011
Essen 24.09.2011
Frankfurt 02.04.2011 15.10.2011
Hamburg 02.04.2011 15.10.2011
Hannover 09.04.2011 08.10.2011
Koblenz-Lahnstein 02.04.2011
Köln 02.04.2011 17.09.2011
Magdeburg 24.09.2011
Mainz 08.10.2011
Mannheim 24.09.2011
München 16.04.2011 25.09.2011*
Münster 01.10.2011
Neuss/Düsseldorf 08.10.2011
Nürnberg 16.04.2011
Siegen 15.10.2011
Stuttgart 02.04.2011 09.10.2011*
Wuppertal 24.09.2011
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FERNLEHRGANG
Diese Lehrgangsform hat sich als exzellente Alternative fürPersonen mit Befähigung zum Selbststudium, Arbeit -nehmer/innen mit unregelmäßigen Arbeitszeiten und Eltern inder Familienphase erwiesen. Daher richten sich unsereFernlehrgänge zur Prüfungsvorbereitung speziell an dieseTeilnehmer/innen und solche, die im Wesentlichen zu Hauselernen möchten oder zeitlich und räumlich volle Flexibilitätbenötigen.Neben den Lehrbriefen und Fremdkontrollklausuren erhaltenSie zusätzlich die beiden Steuerkompendien aus dem NWB-Verlag und umfangreiches Arbeitsmaterial, welches auch inden Präsenzlehrgängen ausgegeben wird. In die speziell fürdiesen Lehrgang konzipierten Lehrmaterialien ist dieErfahrung von 60 Jahren bewährtem Präsenzunterricht einge-flossen. Das Lehrmaterial wird laufend von unserenDozentinnen/Dozenten überarbeitet und an den aktuellenGesetzesstand angepasst.Je nach gewünschtem Prüfungstermin und individuellerZeitplanung der Teilnehmenden entwickeln wir einen Plan für den Versand des Materials. Der zeitliche Aufwand beträgtabhängig von der Dauer des Lehrgangs und denVorkenntnissen und Neigungen der/des Lernenden etwa 10 bis 20 Stunden in der Woche. Auch im Fernunterricht stehtden Teilnehmenden für die Bilanzbuchhalter-Prüfung unserEndriss-E-Learning-Portal zur Verfügung. Unmittelbar nachIhrer Anmeldung wird Ihr Zugang frei geschaltet.
Ablauf/DurchführungDer Lehrgang besteht aus insgesamt 22 Lehrbriefen, 16 Fremdkontrollklausuren und drei Präsenzphasen von ins-gesamt 10 Tagen. Zusätzlich erhalten Sie die beidenSteuerkompendien aus dem NWB-Verlag und umfangreichesArbeitsmaterial, welches auch in den Präsenzlehrgängen ausgegeben wird. Ihr persönlicher Lehrgangsplan wird nachder Anmeldung für Sie erstellt.
InhalteVorbereitung auf die schriftlichen Bilanzbuchhalter-Prüfungen(Prüfungsteil A und Prüfungsteil B) und auf die mündlicheBilanzbuchhalter-Prüfung (Prüfungsteil C) nach der Rechts -verordnung von 2007.
ZulassungUnser Fernlehrgang zur Vorbereitung auf dieBilanzbuchhalter-Prüfung nach der neuenRechtsverordnung von Oktober 2007 wurdezuletzt im Frühjahr 2009 geprüft und ist unterder Nummer 565109 bei der Zentralstelle fürFernunterricht zugelassen.
AnmeldungDas Fernunterrichtsschutzgesetz schreibt zwingend vor, dassAnmeldungen zum Fernunterricht nur mit speziellenVertragsformularen erfolgen dürfen. Einen entsprechendenVordruck lassen wir Ihnen gerne auch per E-Mail zukommen.
Dauer/LehrgangszeitTeil A5 Lehrbriefe und 4 Fremdkontrollen sowie 3 Präsenztage
Teil B und C17 Lehrbriefe und 12 Fremdkontrollen sowie 7 Präsenztage
insgesamt ca. 16-22 Monate
HinweisFlexible Kombinationen sindmöglich. Zum Beispiel könnenSie Teil A im Fern- oderAbendlehrgang belegen und TeilB im Tageslehrgang. Lassen Siesich beraten unter ☎ 0221 / 93 64 42-15
LehrgangsgebührPaketpreis3.294 €, fällig in 18 Monatsraten zu 183 €
Eine Teilbelegung der einzelnenLehrgebiete oder einzelnerPräsenztermine ist möglich.
TeilbelegungTeil A850 €, fällig in 5 Raten zu 170 €
Teil B und C2.548 €, fällig in 14 Raten zu 182 €
Detailinformationen/KündigungsfristenWeitere Informationen findenSie in unserer „FernlehrgangGeprüfte/r Bilanzbuchhalter/in“Broschüre, diese erhalten Siekostenfrei und unverbindlich aufAnfrage.
Martina Haupts☎ 0221 / 93 65 42-15* haupts@endriss.de
565109
KURSDETAILS
VORBEREITUNG AUF DIE ZUSATZQUALIFIKATION "ERSTELLEN VON ABSCHLÜSSEN NACH INTERNATIONALEN STANDARDS":UPGRADE - INTERNATIONALE RECHNUNGSLEGUNG
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ZUSATZQUALIFIKATIONEN
VORBEREITUNG AUF DIE ZUSATZQUALIFIKATION ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSAUFGABEN: WOCHENENDSEMINAR
Dieser Kurs bereitet auf die Zusatzqualifikation „Orga -nisations- und Führungsaufgaben“ vor. Die Prüfung wird in Form einer Klausur abgelegt. Die Klausur umfasst 150 Minuten.
TeilnehmerkreisAlle, die bereits über einen Abschluss als Bilanzbuchhalter/inverfügen.
InhalteManagementmodelle und Managementinstrumente /Organisationsentwicklung und Personalentwicklung /Moderation, Kommunikation, Konfliktmanagement / Zeit- undSelbstmanagementmethoden / Projektmanagement / Selbst -ständigkeit, Geschäftsidee, Geschäftsplan / Informations -beschaffung für Unternehmensübernahmen
Orte/Termine- Frankfurt
16.07.-17.07.201127.08.-28.08.2011
- Köln16.07.-17.07.201127.08.-28.08.2011
Dauer/Lehrgangszeit4 Termine (jeweils samstags und sonntags)ca. 1,5 Monate
Lehrgangsgebühr740 €, fällig beiLehrgangsbeginnoder 4 Monatsraten zu 195 €
KündigungDie Kündigungsfristen findenSie in unseren AGB auf Seite 31.
Dieser Kurs bereitet auf die Zusatzqualifikation „Inter -nationale Rechnungslegung“ vor. Die Prüfung wird in Formeiner Klausur abgelegt. Die Klausur umfasst 210 Minuten.
TeilnehmerkreisAlle, die bereits über einen Abschluss als Bilanzbuchhalter/in,bzw. über einen gleichwertigen Abschluss verfügen sowieHochschulabsolventen.
InhalteIFRS und IAS / Bilanzierungs- und Bewertungs methoden, Vermögenswerte, Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlich-keiten / aktive und passive latente Steuern / Bilanzerstellungnach IFRS, Ansatz- und Bewertungswahlrechte / Gewinn- undVerlustrechnung, Jahresergebnis und Unternehmensertrags-kraft / Eigenkapitalveränderungsrechnung / Kapitalflussrech-nung / Liquidität / Segmente und Segmentbericht / Konzern-rechnungslegung und Konsolidierungen, Konzernabschlussnach IFRS / Unterschiede IFRS und US-GAAP, Analyse interna-tionaler Abschlüsse / Kennzahlen und Vergleichswerte, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Orte/Termine- Düsseldorf
24.09.2011- Frankfurt
28.05.201101.10.2011
- Hamburg15.10.2011
- Hannover17.09.2011
Orte/Termine- Köln
21.05.201125.09.2011
- München01.10.2011
- Suttgart01.10.2011
- Fernlehrgangjederzeit und ortsunabhängig
Dauer/Lehrgangszeit9 Samstage bzw. Sonntage ca. 3-4 Monate imPräsenzlehrgang bzw.ca. 8 Monate im Fernlehrgang
LehrgangsgebührSamstaglehrgang1090 €, fällig beiLehrgangsbeginnoder 5 Monatsraten zu 226 €
Fernlehrgang690 €, fällig beiLehrgangsbeginnoder 5 Monatsraten zu 138 €
KündigungDie Kündigungsfristen findenSie in unseren AGB auf Seite 31.
KURSDETAILS
KURSDETAILS
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INTENSIVLEHRGÄNGE (NEUE RVO)
Unsere Intensivlehrgänge unterstützen Sie bei Ihrer abschlie-ßenden Prüfungsvorbereitung. Diese Lehrgänge werden kurzvor den Prüfungsterminen der verschiedenen Prüfungsteile
durchgeführt und bieten Ihnen die Möglichkeit, sich einembetreuten Prüfungstraining zu unterziehen.
INTENSIVLEHRGANG ZUR VORBEREITUNG AUF DEN PRÜFUNGSTEIL A: 3-TÄGIGES SEMINAR
InhaltIntensivvorbereitung auf die Prüfungsfächer: • Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und ziel-
orientierte Anwendung • Finanzwirtschaftliches Management Dieser Intensiv lehrgang bereitet auf den Prüfungsteil A vor.
Der Lehrgang umfasst drei Unterrichtstage. Im Vorfeld erhal-ten Sie Übungsunterlagen zur Vorbereitung, zu denen wir
Ihnen im Lehrgang ausführliche schriftliche Lösungshinweiseaushändigen werden. Im Lehrgang werden wichtige Schwer -punktthemen nochmals aufgegriffen und systematischbesprochen. In beiden Fächern können Sie vor Ort jeweilseine Übungsklausur schreiben, die von unserem Dozenten -team für Sie korrigiert und bewertet wird. Die fachlicheDiskussion wird Ihnen zeigen, wo Sie Wissenslücken habenund wie Sie diese Lücken gezielt schließen können.
Orte/Termine- Frankfurt
04.03.-06.03.201119.08.-21.08.2011
- Hannover19.02.-21.02.201112.08.-14.08.2011
- Köln26.02.-28.02.201111.03.-13.03.201126.08.-28.08.2011
- München02.09.-04.09.2011
Dauer/Durchführung3 Tage (Fr-So bzw. Sa-Mo)Jeweils von 08:30 bis 18:00 Uhr bzw. Sonntag/Montag bis 16:30 Uhr
Lehrgangsgebühr295 €, fällig beiLehrgangsbeginn
KündigungDie Kündigungsfristen findenSie in unseren AGB auf Seite 31.
Freitag Samstag Sonntag
vormittags Finanzwirtschaftliches Management Kosten- und Leistungsrechnung Finanzwirtschaftliches Management
nachmittagsFinanzwirtschaftliches Managementanschließend Übungsklausur
Kosten- und Leistungsrechnunganschließend Übungsklausur
Kosten- und Leistungsrechnung
KURSDETAILS
INTENSIVLEHRGÄNGE ZUR PRÜFUNGSVORBEREITUNG (NEUE RECHTSVERORDNUNG)
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INTENSIVLEHRGANG ZUR VORBEREITUNG AUF DEN PRÜFUNGSTEIL B: 1-WÖCHIGES SEMINAR
InhaltIntensivvorbereitung auf die Prüfungsfächer:• Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des
Lageberichts nach nationalem Recht • Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards
(Grundlagenteil) • Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre• Berichterstattung; Auswerten und Interpretieren des
Zahlen werkes für Managemententscheidungen Dieser Intensivlehrgang bereitet auf den Prüfungsteil B vor.
Im Lehrgang wird insbesondere die Systematik der einzelnenFachgebiete nochmals verdeutlicht; außerdem werden für diePrüfung wichtige Fragen wiederholt und vertieft. Anhand vonFallbeispielen und Aufgaben können Sie Ihren Wissensstandüberprüfen. Sie schreiben Übungsklausuren, die schnellstensdurchgesehen und bewertet werden. Auf diese Weise werdenvorhandene Lücken aufgedeckt und für Sie erkennbargemacht.
Erfahrene Dozenten helfen Ihnen bei allen fachlichenProblemen weiter. Rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn werdenHausaufgaben verschickt, die bis zum Beginn desIntensivlehrgangs bearbeitet werden sollen. ImIntensivlehrgang werden dann ausführliche schriftlicheLösungen dazu ausgegeben.
Diese Intensivlehrgänge zur Vorbereitung auf denPrüfungsteil B sind in vielen Bundesländern als„Bildungsurlaub“ anerkannt. Nach den Arbeitnehmerweiter -bildungs gesetzen / Freistellungsgesetzen der Länder Berlin,Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhaltund Schleswig-Holstein ist dieser Intensivlehrgang alsBildungsurlaub in der Regel anerkannt. In den meisten Fällenhaben Sie deshalb Anspruch darauf, 5 Arbeitstage für dieTeilnahme an diesem Lehrgang freigestellt zu werden. DieBeantragung ist in den Bundesländern unterschiedlich gere-gelt. Weitere Informationen zum Thema Bildungsurlaub fin-den Sie auf unseren Internetseiten www.endriss.de.
Orte/Termine- Bad Marienberg
07.02.-11.02.201114.02.-18.02.201121.02.-25.02.201118.07.-22.07.201125.07.-29.07.201101.08.-05.08.2011
Dauer/Durchführung5 Termine (Mo-Fr)Jeweils von 08:15 bis 18:00 bzw. Freitag bis 13:00 Uhr
Lehrgangsgebühr475 €, fällig beiLehrgangsbeginn
KündigungDie Kündigungsfristen findenSie in unseren AGB auf Seite 31.
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
vormittagsJahresabschluss national
Berichterstattung Steuerrecht SteuerrechtInternationale Rechnungslegung(Grundlagenteil)
nachmittags
Jahresabschluss national, anschließend Übungsklausur
SteuerrechtSteuerrecht, anschließend Übungsklausur
Steuerrecht
KURSDETAILS
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INTENSIVLEHRGANG ZUR VORBEREITUNG AUF DIE ZUSATZQUALIFIKATION "INTERNATIONALE RECHNUNGSLEGUNG"(GRUNDLAGEN- UND HAUPTTEIL) IM PRÜFUNGSTEIL B: 2-TÄGIGES SEMINAR
InhaltIntensivvorbereitung auf die Zusatzqualifikation "Inter -nationale Rechnungslegung" (Erstellen von Abschlüssen nachinternationalen Standards). Dieser Intensivlehrgang bereitetauf die Zusatzqualifikation „Internationale Rechnungslegung“bzw. im Prüfungsteil B auf den Grundlagen- und Hauptteil imPrüfungsfach „Internationale Rechnungslegung“ vor.
Der Lehrgang umfasst 2 Unterrichtstage. Sie erhalten wäh-rend des Lehrgangs eine schwerpunktmäßige Wiederholung
der wichtigsten Gebiete, eine Hervorhebung der Systematikder einzelnen Fachgebiete, eine Wiederholung wichtigerEinzelfragen für die Prüfung sowie Prüfungstraining.
Das Schreiben einer Kurzklausur zeigt die notwendigeKlausurtechnik, um optimal auf die Anforderungen der schrift-lichen Prüfungen vorbereitet zu sein. Die Klausur wird biszum Folgetag korrigiert und bewertet. Dadurch erhalten Siedie Möglichkeit, eventuell vorhandene Lücken zu erkennenund gezielt zu schließen.
Orte/Termine- Köln
Sa, 26. bis So, 27.02.2011Sa, 20. bis So, 21.08.2011
Dauer/Durchführung1,5 Termine (Sa und So)Von 09:00 bis 18:00 Uhr bzw. Sonntag 8:30 bis 16:00 Uhr
Lehrgangsgebühr240 €, fällig beiLehrgangsbeginn
KündigungDie Kündigungsfristen findenSie in unseren AGB auf Seite 31.
Orte/Termine- Köln
14.05.-15.05.201122.10.-23.10.2011
- Frankfurt07.05.-08.05.201129.10.-30.10.2011
- Hannover14.05.-15.05.201122.10.-23.10-2011
- Stuttgart29.10.-30.10.2011
Dauer/Durchführung2 Termine (Sa und So)Von 09:00 bis 16:30 bzw. Sonntag bis 15:00 Uhr
Lehrgangsgebühr195 €, fällig beiLehrgangsbeginn
KündigungDie Kündigungsfristen findenSie in unseren AGB auf Seite 31.
Samstag Sonntag
vormittags Internationale Rechnungslegung Internationale Rechnungslegung
nachmittagsInternationale Rechnungslegung,anschließend Übungsklausur
Internationale Rechnungslegung (bis 16 Uhr)
INTENSIVLEHRGANG ZUR VORBEREITUNG AUF DIE MÜNDLICHE PRÜFUNG (PRÜFUNGSTEIL C): 2-TÄGIGES SEMINAR
InhaltIntensivvorbereitung auf die mündliche Prüfung.Darstellung und Besprechung wichtiger Prüfungsthemen /
Frage stellungen der Kernbereiche Jahresabschluss undBerichterstattung / Anforderungsprofil des Fachvortrages /Prüfungssimulation
KURSDETAILS
KURSDETAILS
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INTENSIVLEHRGÄNGE (ALTE RVO)
INTENSIVLEHRGANG ZUR VORBEREITUNG AUF DEN FUNKTIONSSPEZIFISCHEN PRÜFUNGSTEIL: 1-WÖCHIGES SEMINAR
InhaltJahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, Steuerrecht,Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzwirtschaft.
Einwöchiger Intensivlehrgang zur Vorbereitung auf den funk-tionsspezifischen Teil der Prüfung. Dort wird insbesonderedie Systematik der einzelnen Fachgebiete nochmals verdeut-licht; außerdem werden für die Prüfung wichtige Fragenwiederholt und vertieft.
Anhand von Fallbeispielen und Aufgaben können Sie IhrenWissensstand überprüfen, Sie schreiben Übungsklausuren,die schnellstens durchgesehen und bewertet werden.Dadurch werden eventuell noch vorhandene Lücken aufge-deckt und für Sie erkennbar gemacht. Erfahrene
Dozenten/Dozentinnen helfen Ihnen bei allen fachlichen Problemen weiter. Diese Intensivlehrgänge sind in vielenBundesländern als Bildungsurlaub anerkannt.
Nach den Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzen/Freistellungs-gesetzen der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen,Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz,Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ist dieserIntensivlehrgang als Bildungsurlaub in der Regel anerkannt.In den meisten Fällen haben Sie deshalb Anspruch darauf, 5 Arbeitstage für die Teilnahme an diesem Lehrgang freige-stellt zu werden. Die Beantragung ist in den Bundesländernunterschiedlich geregelt. Weitere Informationen zum ThemaBildungsurlaub finden Sie auf unseren Internetseitenwww.endriss.de.
Orte/Termine- Bad Marienberg
07.02.-12.02.201114.02.-19.02.201118.07.-23.07.201125.07.-30.07.2011
Dauer/Durchführung5,5 Termine (Mo-Sa)Jeweils von 08:15 bis 18:00 Uhr bzw. Samstag bis 13:00 Uhr
Lehrgangsgebühr535 €, fällig beiLehrgangsbeginn
KündigungDie Kündigungsfristen findenSie in unseren AGB auf Seite 31.
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag
vormittags JahresabschlussJahresabschluss -analyse
Steuerrecht SteuerrechtKosten- undLeistungsrechnung
Finanzwirtschaft,Planungsrechnung
nachmittagsJahresabschluss,anschließend Übungsklausur
SteuerrechtSteuerrecht, anschließend Übungsklausur
Kosten- undLeistungsrechnung
Kosten- undLeistungsrechnung,anschließendÜbungsklausurund Prüfungs -hinweise
INTENSIVLEHRGANG ZUR VORBEREITUNG AUF DEN MÜNDLICHEN PRÜFUNGSTEIL: 1-TÄGIGES SEMINAR
InhaltDieser Lehrgang dient der Vorbereitung auf den obligatori-schen mündlichen Teil der Bilanzbuchhalter-Prüfung. Es wird
auf diese spezielle Prüfungssituation und insbesondere aufFragestellungen in den Bereichen Buchführung, Jahres -abschluss und Jahresabschluss analyse eingegangen.
Orte/Termine- Frankfurt
07.05.201129.10.2011
- Hannover14.05.201122.10.2011
- Köln14.05.201122.10.2011
- Stuttgart29.10.2011
Dauer/Durchführung1 Termin (Sa)Von 09:00 bis 16:30 Uhr
Lehrgangsgebühr120 €, fällig beiLehrgangsbeginn
KündigungDie Kündigungsfristen findenSie in unseren AGB auf Seite 31.
KURSDETAILS
KURSDETAILS
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PRÜFUNGEN BILANZBUCHHALTER
DIE FORTBILDUNGSPRÜFUNG ZUM BILANZBUCHHALTER / ZUR BILANZBUCHHALTERIN
Doppelte ChanceAls Teilnehmer/in eines Vorbereitungslehrgangs unserer Schulehaben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, die Prüfung zum/zurBilanzbuchhalter/in zusätzlich oder alternativ zur IHK-Prüfungbei der Steuer-Fachschule Dr. Endriss abzulegen. ZuständigeStellen für die Prüfung im Sinne des §§ 53 ff. BBiG sind nur die Industrie- und Handelskammern. Unabhängig davonnimmt die Steuer-Fachschule die Prüfung auf Basis einer eige-nen Prüfungsordnung, die sich im Wesentlichen an denen der
Industrie- und Handelskammern orientiert, seit rund 40 Jahrenab. Es handelt sich dabei um eine niveauvolle Prüfung, die inweiten Teilen der Wirtschaft sehr geschätzt ist. Sie ist damitdie bundesweit größte einzelne Bilanzbuchhalter-Prüfung.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, beide Prüfungen abzu -legen. Das hat viele Vorteile. Sie suchen sich für IhreBewerbungen das Prüfungszeugnis aus, das die besserenNoten aufweist. Sie können die erste Prüfung als Vorbereitung
DIE BILANZBUCHHALTER-PRÜFUNGEN
Prüfungsaufbau IHK/Endriss nach der Rechtsverordnung von 2007
• Fachvortrag und Fachgespräch (insgesamt ca. 45 min)
• Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte Anwendung (120 min. Klausur)
• Finanzwirtschaftliches Management (120 min. Klausur)
• Erstellen von Abschlüssennach internationalenStandards(210 min. Klausur)
• Organisations- undFührungsaufgaben (150 min. Klausur)
• Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und desLageberichts nach nationalem Recht (240 min. Klausur)
• Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards*(90 min. Klausur)
• Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre (180 min. Klausur)
• Berichterstattung; Auswertung und Interpre ta tion desZahlenwerks für Managemententscheidungen (90 min. Klausur)
PRÜFUNGSTEIL A
schriftlich
PRÜFUNGSTEIL B
schriftlich
PRÜFUNGSTEIL C
mündlich
BILANZBUCHHALTER/INZUSATZ -
QUALIFIKATION
schriftlich
*InformationBis 2020 kann die Bilanzbuchhalterprüfung im Prüfungsfach„Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards“auf den so genannten Grundlagenteil beschränkt werden. Da fast alle Teilnehmenden diese Möglichkeit regelmäßig nutzen, um den Aufwand der Prüfungsvorbereitung über-schaubar zu halten, umfassen unsere Lehrgänge zur Vor -
bereitung auf die Bilanzbuchhalter-Prüfung den Grundlagen-teil. Wir empfehlen, den Hauptteil dann nach Abschluss derBilanzbuchhalter-Prüfung als Zusatz qualifikation abzulegen.Wer den Hauptteil nicht separat als Zusatzqualifikation, sondern in Kombination von Grund lagenteil und Hauptteilsofort ablegen möchte, kann sich für das Upgrade anmelden,das in die individuelle Vorbereitung integriert werden kann.
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ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN ENDRISS
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN ZUR PRÜFUNG VON DER STEUER-FACHSCHULE DR. ENDRISS
Zur schriftlichen Prüfung ist zuzulassen, wer• eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem
anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbil-dungsberuf und danach eine mindestens dreijährige kauf-männische Berufspraxis oder
• ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Stu-dium und danach eine mindestens zweijährige Berufs praxisoder
• eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.• Zugelassen werden kann auch, wer erworbene Kenntnisse,
Fertigkeiten und Erfahrungen, welche die Zu lassung recht-fertigen, durch Zeugnisse oder auf andere Weise glaubhaftmacht.
• Dementsprechend wird auch zugelassen, wer einen Lehr-gang der Steuer-Fachschule Dr. Endriss erfolgreich abge-schlossen hat.
Die Berufspraxis soll durch Tätigkeiten abgeleistet sein, dieder beruflichen Fortbildung zum Bilanzbuchhalter dienlichsind; die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezügezum betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen haben.
Zur mündlichen Prüfungerfolgt die Zulassung gemäß den Regelungen der Prüfungs -ordnung der Steuer-Fachschule Dr. Endriss.
oder als Generalprobe für die 2. Prüfung nutzen und habendamit gleichzeitig eine aussagekräftige Qualifikation in derHand. Und diejenigen, die die Zulassung zur IHK-Prüfung nochnicht bekommen, weil sie einen eher unüblichen beruflichenWeg eingeschlagen haben oder die von der IHK gefordertenJahre Berufserfahrung noch nicht vollständig erfüllt haben,können so ihr berufliches Ziel schneller realisieren.
Mit Wirkung zum 1. November 2007 hat das Bundes -ministerium für Bildung und Forschung die neue Verordnungüber die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/r Bilanz -buchhalter/in erlassen. Diese löst die Rechts verordnung von1990 ab. Mit der neuen Rechtsverordnung soll den veränder-ten Anforderungen in der beruflichen Praxis durch Schaffungeines modernisierten Berufsbildes Rechnung getragen werden.
Die Prüfung gliedert sich in drei verschiedene Teile (A, B, C),die nacheinander abzulegen sind. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Zusatzqualifikation im Handlungsbereich„Organisations- und Führungsaufgaben“ zu erlangen sowiedie Prüfung im Handlungsbereich „Erstellen von Abschlüssennach internationalen Standards“ im Prüfungsteil B bis 2020auf den Grundlagenteil zu beschränken und den Hauptteilggfs. zu einem späteren Zeitpunkt als Zusatzqualifikationabzulegen.
Bilanzbuchhalter/innen, die ihre Prüfungen nach den bis -herigen Regelungen abgelegt haben, können ebenfalls eineZusatzqualifikation im Bereich der Internationalen Rechnungs-legung erwerben.
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Frühjahr 2011 Herbst 2011 Frühjahr 2012 Herbst 2012 Frühjahr 2013
Schriftliche Prüfung Teil A
Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung undzielorientierte Anwendung
20.03.2011 11.09.2011 11.03.2012 09.09.2012 24.02.2013
Finanzwirtschaftliches Management 20.03.2011 11.09.2011 11.03.2012 09.09.2012 24.02.2013
Schriftliche Prüfung Teil B
Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen unddes Lageberichts nach nationalem Recht
12.03.2011 03.09.2011 17.03.2012 01.09.2012 02.03.2013
Berichterstattung; Auswerten und Interpretieren desZahlenwerkes für Managemententscheidungen
12.03.2011 03.09.2011 17.03.2012 01.09.2012 02.03.2013
Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre 13.03.2011 04.09.2011 18.03.2012 02.09.2012 03.03.2013
Jahresabschluss nach internationalen Standards(Gundlagenteil / Grundlagen- und Hauptteil)
13.03.2011 04.09.2011 18.03.2012 02.09.2012 03.03.2013
Mündliche Prüfung, Teil C
Zur mündlichen Prüfung werden Sie individuell eingeladen
22.05.201129.05.2011
06.11.2011 13.11.2011
03.06.201210.06.2012
04.11.201211.11.2012
26.05.201302.06.2013
Zusatzqualifikation
Erstellen von Abschlüssen nach internationalenStandards (Grundlagen- und Hauptteil)
13.03.2011 04.09.2011 18.03.2012 02.09.2012 03.03.2013
ANRECHNUNG VON PRÜFUNGSLEISTUNGEN
Für eine Befreiung bei der Steuer-Fachschule Dr. Endriss geltenfolgende Regelungen:• das Zeugnis darf nicht älter als fünf Jahre sein,• die abgelegte Prüfung muss der Bilanzbuchhalter-Prüfung
mindestens gleichwertig sein,• Teilleistungen einer IHK-Bilanzbuchhalter-Prüfung werden
nicht anerkannt,• die Fächer, in denen eine Befreiung erfolgen soll, sollten
auf dem Abschlusszeugnis aufgeführt sein. Zwischenzeug-nisse, Scheine u. a. gelten daher i. d. R. nicht als gleich-wertig,
Unter diesen Voraussetzungen kann eine Befreiung in maximaleinem Fach des Prüfungsteiles A erfolgen. (Kosten- undLeistungsrechnung bzw. Finanzwirtschaftliches Management).Im Prüfungsteil B ist nur eine Befreiung im Grundlagen teil„Internationale Rechnungslegung“ möglich.
Wenn Sie sich eine Prüfungsleistung anrechnen lassen wollen,so stellen Sie bitte einen Antrag an die Steuer-Fachschule Dr. Endriss und fügen folgende notwendige Unterlagen bei:maßgebendes Zeugnis mit ausgewiesenen Noten und sofernvorhanden, zusätzlich den Befrei ungs bescheid Ihrer IHK.
DIE PRÜFUNGSTERMINE DER STEUER-FACHSCHULE DR. ENDRISS
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ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN DER IHK NACH NEUER RVO
Nach § 2 der neuen Rechtsverordnung ist zum Prüfungsteil Azugelassen, wer1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem aner-
kannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungs -beruf und danach eine mindestens dreijährige kaufmänni-sche Berufspraxis oder
2. ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftlichesStu dium und danach eine mindestens zweijährige Berufs -praxis oder
3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.4. Zugelassen werden kann auch, wer erworbene Kenntnisse,
Fertigkeiten und Erfahrungen, welche die Zulassung recht-fertigen, durch Zeugnisse oder auf andere Weise glaubhaftmacht.
Die Berufspraxis muss durch Tätigkeiten abgeleistet sein, dieder beruflichen Fortbildung zum Bilanzbuchhalter dienlichsind; die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezügezum betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen haben.
Zum Prüfungsteil Bwird zugelassen, wer den Nachweis erbringt, dass derPrüfungsteil A innerhalb der letzten zwei Jahre abgelegtwurde.
Zum Prüfungsteil Cwird zugelassen, wer die Prüfungsteile A und B erfolgreichabsolviert hat.
SCHRIFTLICHE PRÜFUNG DER IHK NACH NEUER RVO
Der Prüfungsteil A ist bestanden, wenn in beiden Fächern dieKlausuren mit wenigstens ausreichenden Leistungengeschrieben wurden. Sofern in einem der Fächer eine man-gelhafte Leistung erzielt wurde, besteht die Möglichkeit, indiesem Fach eine mündliche Ergänzungsprüfung abzulegen.Die Gesamtnote aus dem jeweiligen Fach ergibt sich aus derKombination von schriftlicher und mündlicher Bewertung,dabei zählt die Bewertung der schriftlichen Prüfung doppelt.
Der Prüfungsteil B ist bestanden, wenn in allen vier Fächerndie Klausuren mit wenigstens ausreichenden Leistungengeschrieben wurden. Sofern in einem der Fächer eine man-gelhafte Leistung erzielt wurde, besteht die Möglichkeit, indiesem Fach eine mündliche Ergänzungsprüfung abzulegen. Die Gesamtnote aus dem jeweiligen Fach ergibt sich aus derKombination von schriftlicher und mündlicher Bewertung,dabei zählt die Bewertung der schriftlichen Prüfung doppelt.
MÜNDLICHE PRÜFUNG DER IHK NACH NEUER RVO
Teilnehmer/Teilnehmerinnen, die nach der neuen Rechts -verordnung bei einer Industrie- und Handelskammer diemündliche Prüfung (Prüfungsteil C) zum/zur Bilanz -buchhalter/in ablegen möchten, müssen die Prüfungsteile Aund B erfolgreich abgelegt haben. Die mündliche Prüfungbeinhaltet: einen Fachvortrag im Gebiet „Berichterstattung“
von ca. 10-15 Minuten und ein anschließendes Fachgesprächvon ca. 20-30 Minuten über die Gebiete „Berichterstattung“,„Jahresabschluss nach nationalem Recht“ und „Abschlüssenach Internationalen Standards“. Die mündliche Prüfung istbestanden, wenn die Leistungen mindestens ausreichendwaren.
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN IHK
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ANMELDUNG ZUR PRÜFUNG BEI DEN INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMERN
Die Zulassungsfristen für die Prüfung regelt jede IHK anders.Anmeldeformulare erhalten Sie bei der zuständigen IHK.Sofern wir Exemplare der einzelnen Kammern zur Verfügunghaben, werden wir diese im Lehrgang verteilen. I. d. R. müs-sen sich Bewerber/innen etwa 3 Monate vor der Prüfunganmelden. Die Anmeldung nehmen Sie aber bitte in jedemFall selbst vor, denn wir wissen nicht, ob, wann und bei
welcher Kammer Sie die Prüfung ablegen wollen. Zuständigist meist die IHK, in deren Kammerbezirk Ihr Lehrgangsortliegt. Manche Kammern lassen Sie aber auch dann zu, wennIhr Hauptwohnsitz oder Ihre Arbeitsstätte im Kammerbezirkliegt. Die Zulassungsfrist für die Frühjahres prüfung endet i. d.R. im Zeitraum November bis Ende Januar, für dieHerbstprüfung Ende Mai bis Mitte Juli.
ANRECHNUNG VON PRÜFUNGSLEISTUNGEN
Die Rechtsverordnung sieht vor, dass unter bestimmtenVoraussetzungen eine Befreiung von Prüfungsleistungenmöglich ist. Dabei kommt es immer wieder zu Rückfragenund Missverständnissen. Deshalb beachten Sie bitte folgen-de Regeln: Wenn Sie sich nach § 5 der Rechtsverordnungbefreien lassen wollen, müssen Sie den Antrag bei der IHK
stellen, bei der Sie sich auch prüfen lassen wollen. StellenSie formlos Ihren Antrag und fügen Sie Kopien der Zeugnissebei, auf die Sie sich beziehen. Diesen Antrag schicken Siebitte nicht an die Steuer-Fachschule Dr. Endriss, sondern andie für Sie zuständige IHK.
PRÜFUNGSTERMINE DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMERN NACH NEUER RVO
Frühjahr 2011 Herbst 2011 Frühjahr 2012 Herbst 2012 Frühjahr 2013
Prüfungsteil A
Erstellen einer Kosten- und Leistungs rechnungund zielorientierte Anwendung
28.03.2011 20.09.2011 22.03.2012 20.09.2012 07.03.2013
Finanzwirtschaftliches Management 28.03.2011 20.09.2011 22.03.2012 20.09.2012 07.03.2013
Prüfungsteil B
Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssenund des Lageberichts nach nationalem Recht
29.03.2011 21.09.2011 23.03.2012 21.09.2012 08.03.2013
Erstellen von Abschlüssen nach internationalenStandards
04.04.2011 26.09.2011 26.03.2012 24.09.2012 11.03.2013
Grundlagenteil / Grundlagen- und Hauptteil
Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre 08.04.2011 29.09.2011 30.03.2012 28.09.2012 15.03.2013
Berichterstattung; Aus werten undInterpretieren des Zahlen werkes fürManagement entscheidungen
08.04.2011 29.09.2011 30.03.2012 28.09.2012 15.03.2013
Prüfungsteil C Zu diesem werden Sie von der IHK individuell eingeladen!
Optionale Zusatzqualifikationen
- Organisations- und Führungsaufgaben 19.04.2011 12.10.2011 13.04.2012 12.10.2012 27.03.2013
- Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards
Siehe unter Prüfungsteil B "Erstellen von Abschlüssen nach Internationalen Standards“(Grundlagen- und Hauptteil)
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FÖRDERMÖGLICHKEITEN
BILDUNGSGUTSCHEIN
Die für die Förderung durch die Arbeitsagenturen erforder-lichen Träger- und Maßnahmezertifizierungen nach AZWV bzw.SGB III liegen regelmäßig vor. Weitere Informationen erhalten
Sie auf Anfrage (0221/93 64 42-0) oder auf unseren Internet -seiten unter www.endriss.de
BERUFSFÖRDERUNGSDIENST DER BUNDESWEHR
Vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr werden unsereLehrgänge im Allgemeinen gefördert.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf unserenInternetseiten: www.endriss.de.
MEISTER-BAFÖG
Das AFBG fördert die berufliche Aufstiegsfortbildung. Für dieLehrgänge zur Vorbereitung auf die Bilanzbuchhalter-Prüfung*kann das sog. Meister-BAföG nach AFBG beantragt werden.Antragsformulare sind bei den „BAföG-Ämtern“ oder unterwww.meister-bafoeg.info erhältlich. Bitte beachten Sie, dassfür die rechtzeitige Auszahlung der Förderbeträge eine früh-zeitige Anmeldung erforderlich ist.
www.meister-bafoeg.info
• Maßnahmebeitrag von 30,5 % (einkommens- und vermö-gensunabhängig)
• Zinsgünstiges Darlehen• Alle, die eine Fortbildung bestanden haben, erhalten einen
Darlehenserlass in Höhe von 25 % des auf die Prüfungs-und Lehrgangsgebühren entfallenden Rest dar lehens
• Gefördert wird nicht nur die erste Aufstiegsfortbildung, son-dern generell eine Aufstiegsfortbildung. Teilnehmende, diebereits eine selbstfinanzierte Aufstiegsfort bildung absol-viert haben, verlieren hierdurch nicht ihren Förderanspruch.
*Eine Förderung erfolgt für „Kernlehrgänge“ (keine Förderungvon Intensivlehrgängen)
Berufliche Weiterbildung mit der Bildungsprämie heißt: EineWeiterbildung kann für Sie bis zu 500 € wert sein. Die Idee isteinfach: Sie finden einen Kurs oder einen Lehrgang, bei dem Sieetwas Neues für Ihren Beruf lernen. Sie bekommen die Hälfte(ab 1.1.2010 bis zu 500 €) der Gebühr vom Staat dazu.Geschenkt! Die Bedingungen sind einfach: Sie sind erwerbs -tätig, müssen aber maximal 25.600 € (51.200 € bei gemein-
sam Veranlagten) im Jahr versteuern. Alle weiteren Infos rundum die Bildungsprämie erfahren Sie unter der kostenfreien Hotline: 0800/2626000 oder unter www.bildungspraemie.infoAchtung: Die Anmeldung zum jeweiligen Kurs darf erst nachAusstellung der Bildungsprämie seitens der Beratungsstelleerfolgen, da wir sonst die Bildungsprämie nicht annehmendürfen.
>> ZAHLT SICH AUS: DIE BILDUNGSPRÄMIE
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QUALIFIZIERUNGSSCHECK HESSEN
Die Förderung zur Weiterbildung wendet sich an sozial -versicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz inHessen aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mithöchstens 250 Beschäftigten, die• über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der aus-
geübten Tätigkeit verfügen oder• älter als 45 Jahre sind oder • in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt sind,
unabhängig von Ihrem Alter und Ihrer Qualifikation• und im Kalenderjahr der Antragstellung bisher nicht
an einer Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen dieserRichtlinie teilgenommen haben. Mit dem Qualifizierungs-scheck werden 50 % der Kosten für eine berufliche Weiter -bildungs maßnahme bis zu maximal 500 € pro Person und Jahr gefördert. Ausführliche Informationen unterwww.qualifizierungsschecks.de.
Achtung: Die Anmeldung zum jeweiligen Kurs darf erst nachAusstellung der Bildungsprämie seitens der Beratungsstelleerfolgen, da wir sonst die Bildungsprämie nicht annehmendürfen.
QUALISCHECK RHEINLAND-PFALZ
Um die rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger und diekleineren und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz beider Sicherung ihrer beruflichen Zukunft zu unterstützen, hatdie Landesregierung den QualiScheck eingeführt.
Mit dem QualiScheck werden 50 % der Kosten für eine beruf-liche Weiterbildungsmaßnahme bis zu maximal 500 € proPerson und Jahr gefördert. Die Förderung zur Weiter bildungwendet sich an • sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die älter als
45 Jahre sind • kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250
Beschäftigten, die ihren Unternehmensstandort in Rhein-land-Pfalz haben, für ihre in Rheinland-Pfalz tätigenBeschäftigten, soweit diese mindestens 45 Jahre alt sind
• Selbstständige oder Freiberuflerinnen und Freiberufler ab45 Jahren
Die Teilnehmenden dürfen darüber hinaus im Kalenderjahr derAntragstellung nicht an einer Weiterbildungsmaßnahme imRahmen dieser Richtlinie teilgenommen haben. AusführlicheInformationen unter http://qualischeck.rlp.de/der-qualischeck.Achtung: Die Anmeldung zum jeweiligen Kurs darf erst nachAusstellung der Bildungsprämie seitens der Beratungsstelleerfolgen, da wir sonst die Bildungsprämie nicht annehmendürfen.
BILDUNGSSCHECK NRW
Damit mehr Menschen und Unternehmen Weiterbildung alsChance für die Zukunft begreifen, bietet das Land NRW mit demBildungsscheck ganz konkrete Unterstützung an. Es übernimmtnicht nur bis zu 50 Prozent der finanziellen Kosten IhrerWeiterbildungsmaßnahme, sondern stellt Ihnen auch kompe-tente Beraterinnen und Berater zur Seite.Angesprochen sind Mitarbeiter kleinerer und mittlererUnternehmen (bis max. 250 Mitarbeiter), die im laufendem Jahr
an keiner beruflich veranlassten Weiterbildung mehr teil genommenhaben. Ausführliche Informationen unter www.mags.nrw.de.Im Rahmen einer Weiterbildungsmaßnahme werden 50 % derzuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens aber 500 €
pro Person und Jahr gefördert.Achtung: Die Anmeldung zum jeweiligen Kurs darf erst nach Aus -stellung der Bildungsprämie seitens der Beratungsstelle erfol-gen, da wir sonst die Bildungsprämie nicht annehmen dürfen.
HINWEIS
Fordern Sie kostenfrei und unverbindlich unsere Förder -broschüre an. In dieser werden noch weitere Fördermöglich-keiten erläutert.
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HILFSMITTEL
HILFSMITTEL
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Bitte bringen Sie zu den einzelnen Veranstaltungstagen folgende Arbeitsunterlagen in der jeweils neuesten Fassung mit:
Buchführung und Buchhaltungsorganisation HGB, EStG, EStR, UStG, AORecht HGB, BGB, Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht HGB, AktG, AO, EStG, EStDV, EStR, BewGBerichterstattung HGB, AktG, GmbHGEinkommensteuer EStG, EStDV, EStR, AO, SolZGLohnsteuer LStDV, LStR, EStG, EStDV, EStRAbgabenordnung AO, FGO, EStG, EStR, UStGKörperschaftsteuer EStG, EStR, KStG, KStDV, KStR, SolZGUmsatzsteuer UStG, UStDV, UStRGewerbesteuer GewStG, GewStDV, GewStRInternationale Rechnungslegung IAS/IFRSInternationales Steuerrecht AStG, EStG, EStR, KStG, KStRUmwandlungssteuer, Grund- und Grunderwerbsteuer UmwStG, GrStG, GrEStG
SteuergesetzeAO AbgabenordnungBewG BewertungsgesetzEStG EinkommensteuergesetzEStDV Einkommensteuer-DurchführungsverordnungEStR Einkommensteuer-RichtlinienFGO FinanzgerichtsordnungGewStG GewerbesteuergesetzGewStDV Gewerbesteuer-DurchführungsverordnungGewStR Gewerbesteuer-RichtlinienGrStG GrundsteuergesetzGrEStG GrunderwerbsteuergesetzKStG KörperschaftsteuergesetzKStDV Körperschaftsteuer-DurchführungsverordnungKStR Körperschaftsteuer-RichtlinienLStDV Lohnsteuer-0DurchführungsverordnungLStR Lohnsteuer-RichtlinienSolZG SolidaritätszuschlaggesetzUStG UmsatzsteuergesetzUStDV Umsatzsteuer-DurchführungsverordnungUStR Umsatzsteuer-RichtlinienUmwStG Umwandlungssteuergesetz
Andere GesetzeAktG AktiengesetzBGB Bürgerliches GesetzbuchGmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften
mit beschränk ter HaftungHGB HandelsgesetzbuchIFRS International Financial Reporting
StandardsIAS International Accounting Standards
Zu den Klausuren und den Klausurbesprechungen sindjeweils die entsprechenden Unterlagen erforderlich. Im Fach Kosten- und Leistungsrechnung und Finanzwirt-
schaftliches Management benötigen Sie keine Gesetzestexte.Jedoch sollten Lineal und Taschenrechner in allen Fächern zuIhrer ständigen Ausrüstung gehören.
Wichtiger Hinweis: gültiger Rechtsstand für die Prüfung ist immer „Ende des jeweiligen Vorjahres“ (relevant für Teil B)
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GESETZESTEXTE
BENÖTIGTE GESETZESTEXTE ZUR ZUSATZQUALIFIKATION „INTERNATIONALE RECHNUNGSLEGUNG“
Zusätzlich zu den von der Steuer-Fachschule Dr. Endrissgestellten Arbeitsunterlagen, benötigen Sie folgende Rechts-grundlagen zur „Internationalen Rechnungslegung“:
International Financial Reporting Standards (IFRS)
Sie haben freie Wahl, bei welchem Verlag Sie IAS/IFRS-Textekaufen. Derzeit können wir insb. nachfolgendesWerk empfehlen, da dieses kostengünstig und vollständig ist(inkl. Rahmenkonzept):
NWB-Verlag„IAS/IFRS-Texte“ (Taschenbuch)Herausgegeben von Wirtschaftsprüfer Steuerberater ProfessorDr. Wolf-Dieter Hoffmann und Witschaftsprüfer SteuerberaterDr. Norbert Lüdenbach.Preis ca. 25 €
ZUR WAHL DER GESETZESTEXTAUSGABEN
Die benötigten Gesetzestexte sind in verschiedenen Verlagenin unterschiedlicher Form erhältlich, so u. a. als Taschen -bücher, als Veranlagungshandbücher oder als Loseblatt-sammlungen.
In der Wahl der Gesetzestextausgaben sind Sie frei, es dürfen in der Prüfung allerdings keine kommentiertenGesetzes texte genutzt werden.
Empfehlenswert sind z. B. die drei Loseblattsammlungen ausdem C.H. Beck-Verlag:1) Beck’sche Textausgaben Steuergesetze, ca. 35 €2) Beck’sche Textausgaben Steuerrichtlinien, ca. 35 €3) Textsammlung Wirtschaftsgesetze, ca. 27 €4) IAS/IFRS Texte (z. B. aus dem NWB-Verlag, Taschenbuch
ca. 25 €)
Damit haben Sie i. d. R. alle für die Prüfung benötigten deutschen Gesetze (Ausnahme z. B. Leasing-Erlass). Es istsinnvoll, die Gesetze erst zu Beginn des Lehrgangsteils B zuerwerben. Maßgebend für eine Prüfung ist regelmäßig derStand zum „Ende des jeweiligen Vorjahres“.
Alternativ können entsprechende Gesetzestexte auch inTaschenbuchform – z. B. aus dem DTV-Verlag oder nicht kommentierte Veranlagungshandbücher genutzt werden.Bitte nutzen Sie nicht die „Wichtigen Steuerrichtlinien“ ausdem NWB-Verlag, da diese lediglich Auszüge aus den einzel-nen Richtlinien enthalten und somit i. d. R. für die Prüfungnicht ausreichend sind.
Für das Fach „Internationale Rechnungslegung“ benöti-gen Sie die IAS/IFRS-Texte. Da die Übersetzung derenglischen Originalfassung i. d. R. längere Zeit inAnspruch nimmt, sollten diese Texte erst während desLehrgangs gekauft werden. Wir werden Sie im Laufe desLehrgangs entsprechend informieren.
INFO
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Für die Fachkräfte des Steuer-, Finanz- und Rechungswesensist stets aktuelles Know-how unverzichtbar. Unser ENDRISS-UPdate bietet an drei Tagen im Jahr konzentrierte In for -mationen und Anwendungsbeispiele zu jeweils aktuell zuberücksichtigenden Änderungen und Trends.
Aktuelle Rechtsprechung, Gesetze, Durchführungsverord-nungen und Richtlinien werden gemäß ihrer Priorität für dietägliche Praxis vorgestellt und erläutert. AusführlichesBegleitmaterial mit gut dargelegten Praxisbeispielen wird zur
Verfügung gestellt und erleichtert die Umsetzung im Rahmender täglichen Arbeit.
Neben fachlicher Schulung und Diskussion bietet sich denTeilnehmern/innen und Fachreferenten der Steuer-Fachschuledie Möglichkeit, bereits in Lehrgängen und voraus-gegangenen UPdates geknüpfte Kontakte wieder zuaktivieren, Diskussionen wieder aufzunehmen oder neueKontakte zu anderen Praktikern zu knüpfen.
FÜR BILANZBUCHHALTER/INNEN + FACHKRÄFTE AUS BUCHHALTUNG UND RECHNUNGSWESEN
UPdate IAktuelles Lohnsteuerrecht bei Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater
UPdate IIAktuelles Bilanzsteuerrecht und aktuelles Einkommen-steuerrecht bei Diplom-Finanzwirt Wolfram Baßendowski
UPdate IIIAktuelles Umsatzsteuerrecht und Verfahrensrechtbei Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski / Gabriele Hoffrichter-Dahl
Die konkreten Inhalte der UPdate-Veranstaltungen werdenaus Gründen der Aktualität kurzfristig, d. h. ca. 6 bis 8 Wochen vor Seminarbeginn auf unseren Internetseitenwww.endriss.de veröffentlicht.
DIE THEMEN
Michael SeifertDiplom-Finanzwirt, Steuerberater; Mitautor des EStG-Kommentars „Korn“, Verfasser der DIHK-Broschüren „Lohn-steuer“ und „Reisekosten“.
Wolfram BaßendowskiDiplom-Finanzwirt; langjähriger Fachdozent, Mitautor desSteuerkompendiums Band I
Gabriele Hoffrichter-DahlDipl.- Finanzwirtin (FH); Fachgebiete: Aus- und Fortbildung fürsteuerberatende Berufe, Steuerrecht für angehende Bilanz-buchhalter, Betriebswirte, aktuelles Steuerrecht, Kom-munikationstraining
Ralf SikorskiBetriebsprüfungsstellenleitung in einem Finanzamt,ehemaliger Dozent an der FH für Finanzen in Nordkirchen, langjährige Lehrtätigkeit an der Landesfinanzschule NRWbzw. Fachhochschule für Finanzen NRW; insbesondere imFachbereich Umsatzsteuer, Unterrichtung der Teilnehmer von Steuerberaterlehrgängen sowie Prüfungsvorbereitung, Autor diverser Lehr- und Praktikerhandbücher sowie Mitautor des Umsatzsteuer-Kommentars "Peter/Burhoff/Stöcker", zahl reiche Veröffentlichungen auf den Gebieten Umsatzsteuer,Abgabenordnung und Bilanzsteuerrecht
DIE REFERENTEN
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SeminarzeitenJeweils von 09:00 bis 17:00 Uhr
InhalteDie konkreten Inhalte derUPdate-Veranstaltungen werdenaus Gründen der Aktualitätkurzfristig, d. h. ca. 6 bis 8Wochen vor Seminarbeginn aufunseren Internetseitenwww.endriss.de veröffentlicht.
LehrgangsgebührAbonnement(1 Person bzw. 1 Person/Firma: 3UPdates/Jahr bei freierOrtswahl), 530 € zzgl. USt. inkl.Kaffeepausen, Mittagessen
Teilbelegung(Einzelveranstaltung)möglich, 225 € zzgl. USt. inkl.Kaffeepausen, Mittagessen
TeilnahmebedingungenDie Abonnementgebühr wirderstmalig fällig mit Beginn derersten gebuchten UPdate-Veranstaltung, danach jährlichzu Jahresbeginn. BeiVerhinderung kann einErsatzteilnehmer entsendet werden.
Bei Nicht-Inanspruchnahmeeiner UPdate-Veranstaltungbesteht kein Anspruch aufRückerstattung.Das Abonnement kann mit 6-wöchiger Frist zum Ende einesJahres gekündigt werden. DieKündigung bedarf derSchriftform.
Endriss UPdate IAktuelles Lohnsteuerrecht
Endriss UPdate IIBilanz- & Einkommensteuerrecht
Endriss UPdate IIIUmsatzsteuer- & Verfahrensrecht
Dortmund Freitag, 28.01.2011 Dienstag, 12.04.2011 Freitag, 11.11.2011
Düsseldorf Donnerstag, 24.03.2011 Mittwoch, 15.06.2011 Dienstag, 06.12.2011
FrankfurtFreitag, 11.02.2011Freitag, 11.03.2011
Freitag, 08.04.2011Dienstag, 10.05.2011
Freitag, 07.10.2011Freitag, 02.12.2011
Hamburg Freitag, 18.03.2011 Freitag, 27.05.2011 Donnerstag, 18.11.2011
Hannover Freitag, 04.02.2011 Freitag, 15.04.2011 Freitag, 17.11.2011
KölnFreitag, 18.02.2011Freitag, 25.03.2011
Mittwoch, 13.04.2011Mittwoch, 11.05.2011
Freitag, 14.10.2011Freitag, 25.11.2011
München Freitag, 25.02.2011 Mittwoch, 25.05.2011 Freitag, 25.11.2011
Suttgart Donnerstag, 24.02.2011 Dienstag, 24.05.2011 Freitag, 14.10.2011
TERMINE
KURSDETAILS
Die jeweiligen Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle. Sind weiter keine Fristen angegeben, gelten die AGB:
KÜNDIGUNGSFRISTEN
1. AnmeldungDer Vertrag zwischen der Steuer-Fachschule Dr. Endriss, nachfolgend als
„Steuer-Fachschule“ bezeichnet, und dem Vertragspartner kommt zustande mit
Bestätigung/Rechnung der zugegangenen Anmeldung. Die Bestätigungsfrist
beträgt einen Monat.
2. Inhalt und Durchführung des vereinbarten Lehrgangs/Seminars/der Prüfung2.1. Der Inhalt und die Durchführung richten sich nach dem jeweiligen
Lehrgangs- und Seminarprogramm bzw. der Prüfungsordnung als ergänzendem
Vertragsbestandteil. Das jeweils aktuelle Lehrgangs- und Seminarprogramm
bzw. die Prüfungsordnung kann auf Anforderung nochmals übermittelt werden.
2.2. Die Steuer-Fachschule behält sich vor, in zumutbarem und die Interessen
des Vertragspartners nicht unangemessen benachteiligendem Umfang einzelne
Lehrinhalte ohne Zustimmung des Vertragspartners an die Bedürfnisse des
Unterrichts anzupassen. Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Wechsel
des Unterrichtsortes / der Räumlichkeiten, insbesondere innerhalb des
Gebäudes, Änderungen im Rahmen des Dozenteneinsatzes sowie die Absage
von Lehrgängen/Seminaren/Prüfungen.
3. Rücktritt / Kündigungsfristen / Zahlungsbedingungen3.1. Die Anmeldung zu einem Lehrgang/einem Seminar/einer Prüfung kann bis
4 Wochen vor Beginn kostenfrei widerrufen werden. Der Rücktritt/Widerruf
bedarf der Schriftform. Erfolgt der Rücktritt/Widerruf bis 14 Tage vor Beginn
wird für den entstehenden Verwaltungsaufwand eine Rücktrittsgebühr von 50
€ erhoben, die mit Erhalt der Rücktrittsbestätigung fällig wird. Erfolgt der
Rücktritt/ Widerruf später als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn, ist die volle Gebühr
zu entrichten. Sofern in der jeweiligen Lehrgangs-/ Seminar- oder
Prüfungsinformation weitergehende Kündigungsfristen aufgeführt sind, gelten
diese.
3.2. Die Nichtteilnahme an einem Lehrgang/Seminar/ einer Prüfung oder Teilen
davon entbindet nur dann von der vereinbarten Zahlungsverpflichtung, wenn
der Vertragspartner diese nicht zu vertreten hat. Etwaige ersparte
Aufwendungen werden erstattet.
3.3. Die Gebühr kann bei Lehrgangs-/Seminar bzw. Prüfungsbeginn entrichtet
werden.
3.4. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Gebühr in monatlichen Raten zu
Beginn des jeweiligen Kalendermonats während der Laufzeit des
Lehrgangs/Seminars fällig.
3.5. Muss ein Lehrgang/Seminar/eine Prüfung von der Steuer-Fachschule abge-
sagt werden, werden bereits entrichtete Gebühren vollständig erstattet, sofern
nicht der Ausfall vom Vertragspartner zu vertreten ist. Die Steuer-Fachschule
wird im Übrigen über den Ausfall informieren.
4. DatenschutzDem Vertragspartner wird hiermit bekannt gegeben, dass die Steuer-Fachschule
personenbezogene Daten in automatisierten Dateien speichert und versichert,
dass deren Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe ausschließlich im Rahmen
des Fortbildungszweckes erfolgen. Die unterschriebene Anmeldung umfasst
das ausdrückliche Einverständnis des Vertragspartners.
5. HaftungDie Steuer-Fachschule haftet nicht für Schäden des Vertragspartners, insbeson-
dere für solche, die durch Unfälle in den Schulungsräumen und durch Verlust
oder Diebstahl von in die Schulungsräume mitgebrachten Sachen, insbesonde-
re Garderobe und Wertgegenstände, entstehen. Ausgenommen hiervon sind
Schäden bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei leichter Fahrlässigkeit der
gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten oder bei jeglicher
Fahrlässigkeit eines anderen Erfüllungsgehilfen haften wir nur für den typi-
scherweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für
Personenschäden.
6. Schriftform / Sonstiges6.1. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen
sowie einseitige Willenserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Aufhebung des
Schriftformerfordernisses. Erklärungen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
6.2. Die Unwirksamkeit einzelner Teilnahmebedingungen berührt die
Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Etwaige unwirksame
Bestimmungen werden die Vertragsparteien durch solche ersetzen, die ihrem
wirtschaftlichen Zweck nach den unwirksamen am nächsten kommen.
7. GerichtsstandGerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln, wenn die Parteien Kaufleute oder
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen sind. Die Steuer-Fachschule ist jedoch berechtigt, den
Vertragspartner an seinem Sitz zu verklagen.
AGB
TageslehrgangTeil A kann mit einer Frist von 5 Lehrgangstagen zum Ende des 10. Lehrgangstages ge kündigt werden.
Teil B kann mit einer Frist von 5 Lehrgangstagen zum Ende des 15. und 30. Lehrgangs tages gekündigt
werden. Abgerechnet werden alle Termine, die innerhalb der Frist angeboten werden.
AbendlehrgangDer Lehrgang kann mit 6-wöchiger Frist zum Ende eines jeden dritten Lehrgangs monats gekündigt
werden. Der erste Lehrgangsmonat ist dabei der Monat, in dem der
1. Lehrgangstag liegt. Abgerechnet werden alle Termine, die innerhalb der Frist angeboten werden.
SamstaglehrgängeDer Lehrgang kann mit 6-wöchiger Frist zum Ende eines jeden dritten Lehrgangsmonats gekündigt
werden. Der erste Lehrgangsmonat ist dabei der Monat, in dem der 1. Lehrgangstag liegt. Abgerechnet
werden alle Termine, die innerhalb der Frist angeboten werden.
FernlehrgangDer Lehrgang kann mit 6-wöchiger Frist zum Ende des 1. Halbjahres nach Vertragsabschluss gekündigt
werden, danach jederzeit mit einer Frist von drei Monaten. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
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KÜNDIGUNGSFRISTEN / AGB
FORTBILDUNGSLEHRGÄNGE UND PRÜFUNGSVORBEREITUNG FÜR DIE QUALIFIKATIONSPROFILE
. Debitoren-/Kreditorenbuchhalter/in
. Finanzbuchhalter/in
. Fondsbuchhalter/in
. Anlagenbuchhalter/in
. Lohn- und Gehaltsbuchhalter/in
. Bilanzbuchhalter/in
. Bilanzbuchhalter/in – International
. IAS/IFRS-Accountant
. Controller/in – Controlling für KMU in Modulen
. Steuerfachangestellte/r
. Steuerfachwirt/in
. Steuerberater/in
. Fachberater/in für Internationales Steuerrecht (BStBK)
MASTER OF ARTS IN TAXATION
1 Studiengang 2 Abschlüsse: Master of Arts & Steuerberater
SEMINARREIHEN
IAS/IFRS . US-GAAP . SAP am Wochenende
Excel für Rechnungswesen und Controlling
. für Bilanzbuchhalter/innen, Finanzbuchhalter/innen
. für Bilanzbuchhalter/innen – International, IAS/IFRS-Accountants, (CINA)®
. für Steuerberater/innen
. für Steuerfachwirte/innen
INHOUSE-SCHULUNGEN
STEUER-FACHSCHULE DR. ENDRISS GMBH & CO. KG
Lichtstraße 45-49 Darmstädter Landstraße 116 Kronenstraße 2550825 Köln 60598 Frankfurt/M. 70174 StuttgartTelefon: 0221 / 93 64 42-0 Telefon: 069 / 92 88 18-10 Telefon: 0711 / 20 64 99-0
Telefax: 0221 / 93 64 42-33 Telefax: 069 / 92 88 18-30 Telefax: 0711 / 20 64 99-99
www.ENDRISS.de
Hiermit melde ich mich / unsere(n) Mitarbeiter(in) zu folgendem Bilanzbuchhalter-Lehrgang der Steuer-
Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG an:
Lehrgangsname
Lehrgangsort
Beginn/Ende
Name Vorname
Straße PLZ/Ort
Telefon privat Telefon tagsüber
Telefon mobil Telefax
Geburtsdatum Beruf
Name/Firma
Straße PLZ/Ort
Ansprechpartner/in
Telefon Telefax
❑ Die umseitigen allgemeinen Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und Seminare der Steuer-
Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG habe ich zur Kenntnis genommen und erkläre damit mein Einverständnis.
Datum Unterschrift des Teilnehmers
❑ Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers
Die unter „Rechnungsanschrift, falls abweichend“ genannte Firma übernimmt die Lehrgangsgebühr.
Datum Stempel/Unterschrift
FAX 0221 / 93 64 42-33 BBU1011
ANMELDUNG
LEHRGANGSINFORMATIONEN
TEILNEHMERINFORMATIONEN
RECHNUNGSANSCHRIFT, FALLS ABWEICHEND
1. AnmeldungDer Vertrag zwischen der Steuer-Fachschule Dr.
Endriss, nachfolgend als „Steuer-Fachschule“ bezeich-
net, und dem Vertragspartner kommt zustande mit
Bestätigung/Rechnung der zugegangenen Anmeldung.
Die Bestätigungsfrist beträgt einen Monat.
2. Inhalt und Durchführung des vereinbartenLehrgangs/Seminars/der Prüfung
2.1. Der Inhalt und die Durchführung richten sich nach
dem jeweiligen Lehrgangs- und Seminarprogramm
bzw. der Prüfungsordnung als ergänzendem
Vertragsbestandteil. Das jeweils aktuelle Lehrgangs-
und Seminarprogramm bzw. die Prüfungsordnung
kann auf Anforderung nochmals übermittelt werden.
2.2. Die Steuer-Fachschule behält sich vor, in zumut-
barem und die Interessen des Vertragspartners nicht
unangemessen benachteiligendem Umfang einzelne
Lehrinhalte ohne Zustimmung des Vertragspartners an
die Bedürfnisse des Unterrichts anzupassen.
Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Wechsel
des Unterrichtsortes/der Räumlichkeiten, insbesonde-
re innerhalb des Gebäudes, Änderungen im Rahmen
des Dozenteneinsatzes sowie die Absage von
Lehrgängen/ Seminaren/Prüfungen.
3. Rücktritt/Kündigungsfristen/Zahlung s bedingungen3.1. Die Anmeldung zu einem Lehrgang/einem
Seminar/einer Prüfung kann bis 4 Wochen vor Beginn
kostenfrei widerrufen werden. Der Rücktritt/Widerruf
bedarf der Schriftform. Erfolgt der Rücktritt/Widerruf
bis 14 Tage vor Beginn wird für den entstehenden
Verwaltungsaufwand eine Rücktrittsgebühr von 50 €
erhoben, die mit Erhalt der Rücktrittsbestätigung fäl-
lig wird. Erfolgt der Rücktritt/ Widerruf später als 14
Tage vor Lehrgangsbeginn, ist die volle Gebühr zu
entrichten. Sofern in der jeweiligen Lehrgangs-/
Seminar- oder Prüfungsinformation weitergehende
Kündigungsfristen aufgeführt sind, gelten diese.
3.2. Die Nichtteilnahme an einem Lehrgang/Seminar/
einer Prüfung oder Teilen davon entbindet nur dann
von der vereinbarten Zahlungsverpflichtung, wenn der
Vertragspartner diese nicht zu vertreten hat. Etwaige
ersparte Aufwendungen werden erstattet.
3.3. Die Gebühr kann bei Lehrgangs-/Seminar bzw.
Prüfungsbeginn entrichtet werden.
3.4. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Gebühr in
monatlichen Raten zu Beginn des jeweiligen
Kalendermonats während der Laufzeit des Lehr -
gangs/Seminars fällig.
3.5. Muss ein Lehrgang/Seminar/eine Prüfung von der
Steuer-Fachschule abgesagt werden, werden bereits
entrichtete Gebühren vollständig erstattet, sofern
nicht der Ausfall vom Vertragspartner zu vertreten ist.
Die Steuer-Fachschule wird im Übrigen über den
Ausfall informieren.
4. DatenschutzDem Vertragspartner wird hiermit bekannt gegeben,
dass die Steuer-Fachschule personenbezogene Daten
in automatisierten Dateien speichert und versichert,
dass deren Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe
ausschließlich im Rahmen des Fortbildungszweckes
erfolgen. Die unterschriebene Anmeldung umfasst das
ausdrückliche Einverständnis des Vertragspartners.
5. HaftungDie Steuer-Fachschule haftet nicht für Schäden des
Vertragspartners, insbesondere für solche, die durch
Unfälle in den Schulungsräumen und durch Verlust
oder Diebstahl von in die Schulungsräume mitge-
brachten Sachen, insbesondere Garderobe und
Wertgegenstände, entstehen. Ausgenommen hiervon
sind Schäden bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Bei leichter Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter
und leitenden Angestellten oder bei jeglicher
Fahrlässigkeit eines anderen Erfüllungsgehilfen haften
wir nur für den typischerweise vorhersehbaren
Schaden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für
Personenschäden.
6. Schriftform / Sonstiges6.1. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu
diesen Bedingungen sowie einseitige Willens -
erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die
Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Erklärungen
unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
6.2. Die Unwirksamkeit einzelner Teilnahme -
bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen
Bedingungen nicht. Etwaige unwirksame Bestim -
mungen werden die Vertragsparteien durch solche
ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck nach den
unwirksamen am nächsten kommen.
7. GerichtsstandGerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln, wenn die
Parteien Kaufleute oder juristische Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen sind. Die Steuer-Fachschule ist
jedoch berechtigt, den Vertragspartner an seinem Sitz
zu verklagen.
AGB
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