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Hygiene und Arbeitsschutz
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13. Münchner Hygienetag 8. Mai 2019
Symposium für Hygienebeauftragte
Hygieneinteressierte aus Kliniken
Praxen, Alten- und Pflegeheimen,
Pflegedienste und Hygienefachpersonal
Dr. med. Susanne Sernetz
Fachärztin Arbeitsmedizin
Hygiene und Arbeitsschutz
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Aufgabe Arbeitsmedizin
Infektionsgefährdung
Hautbelastungen
Persönliche Schutzmaßnahmen
Situationen aus der Praxis
Impfungen
Infektionsschutzgesetz §23
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Gesetzliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG)
Biostoff-VO
Technische
Regeln
TRBA 250 Gesundheitswesen und
Wohlfahrtspflege
BGR 208 Reinigungsarbeiten mit
Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen
Aufgabe Arbeitsmedizin
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Erstellung Gefährdungsbeurteilung
Beratung
• Unternehmer
• Arbeitnehmer
• MAV/PR/BR
Technische Schutzmaßnahmen
Organisatorische Schutzmaßnahmen
Persönliche Schutzmaßnahmen
Quelle: Foto Sernetz
Aufgabe Arbeitsmedizin
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Infektionsgefährdung
Information zu Übertragungswegen
Hygieneplan (TRBA 250)
Persönliche Schutzausrüstung
Hautschutz, Handschuhe
Schutzkittel, Schürzen
Schutzbrillen / Mundschutz
Atemschutz (z.B. Partikelfilter P2)
Arbeitsmedizinische Vorsorge mit Impfangeboten
Sofortmaßnahmen bei Unfällen
Infektionsgefährdung - Infektionsschutz
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Infektionen Urin
Blut
Speichel
Kot Wundsekret
Liquor
Eiter
Erbrochenes
Gefährdungen / Übertragungswege
Quelle: Dr. G. Weber
Infektionsgefährdung
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Übertragungswege
Einatmen (Niesen, Husten, Sprechen)
Verschlucken (über kontaminierte Gegenstände / über Mund)
Eindringen (über kontaminierte Gegenstände über Haut, Schleimhaut
z.B. Nadelstichverletzungen, Schmierinfektionen)
Infektionsgefährdung
Schutz durch Einsatz von Sicherheitsgeräten (TRBA 250)
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Infektionsgefährdung
Schutz durch Einsatz von Sicherheitsgeräten nicht immer möglich
Risikofaktoren:
Zeitdruck
Räumliche Enge
Scharfe / spitze Instrumente
Testung des Pat auf infektiöse Krankheiten vor Op
„intraoperativ durch Operateur
mit Skalpell verletzt.“
„Mit Nahtnadel intraoperativ von
Operateur gestochen worden“
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Infektionsgefährdung
BK Infektionskrankheiten
Quelle: Dulon/Wendeler/Nienhaus
Blut- übertragen
• Hepatitis B
• Hepatitis C
Luftübertragen
• Tbc
Kontaktinfektionen
• Scabies
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Infektionsgefährdung
BK Infektionskrankheiten
Anerkannte BK / neue BK Rente
• Krankenhäuser
• Arztpraxen
• Stat. Alten- u Krankenpflege
• Ambulante Dienste
Quelle: Dulon/Wendeler/Nienhaus
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Infektionsgefährdung
Saisonale Grippeinfektionen:
November–April (blau), April–November (rot) und ganzjährig (gelb).
Jährliche Anpassung der Impfstoffe, Änderung der Eigenschaften der
zirkulierenden Influenzaviren
Risiko einer Influenzainfektion
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Infektionsgefährdung
Umweltstabilität
20° C an Oberflächen angetrocknete Viren können 2-8 Std überleben.
22 °C Überleben in Exkrementen u Geweben verstorbener Tiere > 4 d
0 °C Überleben > 30 Tage
Eis unbegrenzt
Inaktivierung:
60° C innerhalb von 30 Min
70° C Virus verliert Infektiosität
Niedrige Luftfeuchtigkeit und Kälte begünstigen die Übertragung
Übertragungsweg:
Aerogen: Tröpfcheninfektion durch, Husten, Niesen, Sprechen
Schmier- und Kontaktinfektion: Kontakt der Hände m virushaltigem Sekret
Influenza Virus
Empfindlich gegen Detergentien und Lösemittel
Desinfektionsmittel / Alkohole
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Risiko einer Influenzainfektion
Nur hohe Durchimpfungsraten können Infektionen verhindern
Impfempfehlung
Mitarbeiter im Gesundheitsdienst
Menschen m chronischen Erkrankungen (z.B. Asthma, Diabetes
Herzerkrankungen, geschwächtes Immunsystem )
Schwangere
Menschen ab 60 J
Empfehlung des Robert-Koch-Institut (RKI) und STIKO
Infektionsgefährdung
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Persönliche Schutzausrüstung PSA Varizellen
Einmalhandschuh
Nach Gebrauch in verschlossenem Behältnis zu entsorgen
Händedesinfektion nach Ablegen der Handschuhe
Schutzbrille
Mundschutz :
•FFP2 Masken bei Betreten des Patientenzimmers
Isolation des Patienten (Einzelzimmer mit Vorraum)
Schutzimpfung für Personal , wenn keine Immunität,
Ungeimpfte / ohne Immunität 16 Tage Ausschluss
Dasselbe gilt auch für häusliche Kontakte: Wiederzulassung erst bei
klarer Immunität
OBLIGAT BEI BETRETEN DES PATIENTENZIMMERS
Einmalhandschuh / FFP2 – Masken / Schutzkittel
Infektionsgefährdung
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Varizellen
Bayern
BL mit niedrigster Impfquote
Höchste Windpockeninzidenz (über dem Bundesdurchschnitt)
Impfempfehlung:
Seronegative Frauen mit Kinderwunsch
Seronegatives Personal im Gesundheitsdienst sowie bei
Neueinstellungen in Gemeinschaftseinrichtungen für das
Vorschulalter.
Zweimalige Impfung
Meldepflichtige Erkrankung
Infektionsgefährdung
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Infektionsgefährdung
Schutzziel
Mund-Nasen-Schutz (MNS)
Syn: Op-Masken
Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP)
Filtering face piece
Geräteklassen
FFP1 / FFP2 / FFP3
je nach Rückhaltevermögens des Partikelfilters
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Infektionsgefährdung
Mund-Nasen-Schutz (MNS)
Patientenschutz vor pot inf. Schleim - / Speicheltröpfchen des Behandlers
Schutzziel
verhindert größere Tröpfchen aus Auswurf des Pat auf Mund- u
Nasenschleimhaut
schützt Mund und Nase des Behandlers vor Berührung durch
kontaminierte Hände
Verpassungsleckage
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Infektionsgefährdung
Mitarbeiterschutz durch
luftübertragene Erkrankungen
Atemschutz gegen Aerosole aus festen und
flüssigen nicht leicht-flüchtigen Partikeln
Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP)
Schutzziel
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Infektionsgefährdung
Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP)
Schutzziel
Schutzwirkung entsteht durch Dichtigkeit!
Undichtigkeit :
Filterdurchlass
Verpassungsleckage (Dichtlinie der Maske und Gesicht des Trägers)
FFP1 Maske: Gesamtleckage max 22%
FFP3 Maske: Gesamtleckage max 2%
Zunahme Schutzwirkung
Atemwiderstand steigt
Ausatemventil
Atemwiderstand sinkt!
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Infektionsgefährdung
Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP)
FFP2 Masken bei Umgang
infektiöse Pat mit luftübertragbaren Erkrankungen
Versorgung / Pflege v Pat, bei denen Beschäftigte Hustenstößen
ausgesetzt werden können
MNS statt FFP 2 Masken?
MNS ist KEIN ATEMSCHUTZ
nur, wenn Pat GLEICHZEITIG MNS trägt und Erreger nicht in Risikogr 3 zählt
Risikogruppe 3 Viren:
Hantaviren
Hämorrh. Kongo-Krim-Fieber
SARS Coronavirus
Denguevirus
JE – Virus
HCV
Risikogruppe 3 Bakterien:
Mykobakterium tuberculosis
Salmonella typhi
EHEC
Yersinia pestis
Bacillus anthracis
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Infektionsgefährdung
Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP)
FFP3 Masken bei Umgang
Nicht ausreichend impfpräventabler Influenzainfektion, wenn
Husten provoziert wird:
Bronchoskopie
Absaugung
Intubation
Tragen und Abnehmen v FFP- Masken
Bei Aufsetzen
dichter Sitz
Beim Abnehmen:
kein Kontakt der äußeren Fläche mit Mund, Nase und Schleimhäuten
kein Kontakt mit ungeschützten Händen
kontaminierte Handschuhe nach Abnehmen der FFP-Maske
unverzüglich entsorgen und Hände gründlich desinfizieren.
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Hautschutz
PSA - Handschuhe
Latex-Handschuhe (puderfrei)
Vinylhandschuhe
Nitrilhandschuhe
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Infektionsgefährdung
PSA - Handschuhe
Latex-Handschuhe (puderfrei)
Proteingehalt bis 30 µg/g Handschuh (sensibilisierende Stoffe)
Vorteile Nachteile
Sehr hohe Flexibilität Schlechte Alterungsbeständigkeit
Sehr gute mechan. Eigenschaften Schlechte Witterungsbeständigkeit
Beständig gegen polare, nicht aggressive Chemikalien (z.B. Wasser, Säuren, Laugen)
Nicht beständig gegen Kohlenwasserstoffe, z.B. Öl
Gute Kälteflexibilität nicht beständig gegen oxidierende Chemikalien
Hoher Weiterreißwiderstand Nicht beständig gegen höhere Temperaturen
Kann Allergien auslösen
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Nitrilhandschuhe
Infektionsgefährdung
PSA - Handschuhe
Vorteile Nachteile
Gutes Tastempfinden Geringere Dehnbarkeit
Hoher Weiterreißwiderstand
Schlechte Witterungsbeständigkeit
Gute Widerstandsfähigkeit ggüber vieler Öle und Chemikalien
Löst keine Latexallergie aus
Nicht beständig gegen höhere Temperaturen
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Infektionsgefährdung
PSA - Handschuhe
Vinylhandschuhe
Vorteile Nachteile
Weiches Material Geringere Dehnbarkeit
kostengünstig
Weniger reißfest
ausreichende Widerstandsfähigkeit ggüber KURZEM Kontak Laugen und Säuren
dürfen nicht mit fettenden Lebensmitteln in Kontakt kommen
Löst keine Latexallergie aus
Nicht beständig gegen höhere Temperaturen
Cave bei Einsatz in der Lebensmittelindustrie :
Lebensmittelunbedenklichkeitserklärung
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Eindringen von Keimen über offene Haut
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Infektionsgefährdung
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Berufskrankheit Haut 5101
2015 2016 2017
Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit
23.786 22.574 21.063
BK – Verdacht bestätigt
20.457 19.641 18.422
Anerkannte Berufskrankheiten
578 533 515
Neue BK- Renten 169 143 136
Hautschutz
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Handschuhe:
Produktschutz oder Eigenschutz?
Produktschutz:
• Tragen von Handschuhen nicht sinnvoll, weil Gefühl für Verschmutzung
der Handschuhe trügt
• Belastung der Haut im okkludierten Zustand (=Feuchtarbeit)
• Reg. Waschen und desinfizieren der Hände zu bevorzugen
• Reg Wechseln der Handschuhe
Hautschutz
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Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln und Chemikalien
Spezialreiniger Schutzhandschuhe Kat 3
Einfache Reinigungsmittel Schutzhandschuh Kat 2
Hinweise zu Material und Tragdauer beachten (s Sicherheitsdatenblatt)
Arbeiten bei Kälte und Hitze
Thermohandschuh beugt Unterkühlung und Verbrennungen vor
Mechanische Gefährdung
Umgang mit scharfkantigen oder spitzen Gegenständen
Eigenschutz - Gefährdung der Haut bei:
Umgang mit Lebensmitteln
Fleisch
Fisch
Obst
Gemüse
Gewürze
Marinaden
Hautschutz
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Impfungen
Grundlage: Gefährdungsbeurteilung
Schutz des Arbeitnehmers vor Gefährdungen am Arbeitsplatz
Impfangebot:
Hepatitis B
Hepatitis A – z.B. Gastroenterologie, Labor, Kinderabteilungen, Küchen
Influenza
Masern / Mumps / Röteln – Kinderabteilungen
Masern: Versuch, Impflücken zu schließen, abteilungsübergreifend
Empfehlung 1 Impfung im Erwachsenenalter, wenn keine Impfung
dokumentiert
Pertussis abteilungsübergreifend bei Patientenkontakt , Rettungsdienst
Varizellen - Kinderabteilung
Impfungen
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Impfungen
Grundlage - Infektionsschutzgesetz §23a
Schutz Dritter
Impfungen
Impfungen bei Einstellungsuntersuchungen – Voraussetzung als EIGNUNG
Schließen von Impflücken
Betriebsvereinbarungen bei bereits angestellten Mitarbeitern
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Kinderkrankenschwester *1967
AA: Kinderkardiologie / Pat m angeborenen Herzfehlern seit 2009
Seit einigen Jahren Einsatz auf herzchirurgischer Intensivstation
Impfungen
EA: St.n. Pneumonie 2007, sonst unauffällig
Impfungen:
Hep B GI 1990 AI 2009
AU/ NSV
2011 an HCV-pos.Pat, Kontrollen unauff.
2/ 2014 Spritzer ins Auge bei Abnahme von BK
11/2013-11/2014 rez. langwierige Bronchitiden mit langen AU – Zeiten
Okt/Nov 2013, erneut 2/14 mit u.a Erregern. Neue AU seit 7/14 anhaltend
Sputum:
+ Psudomonas aeruginosa
+ Proteus vulgaris
+ Staph. aureus
+ Streptococcus anginosus
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Befund:
HR-CT ausgeprägte Bronchiektasen
Verdacht, dass die Infekte bei Tätigkeiten an intensivpflichtigen Pat erworben wurden
MNS beim Absaugen nur unregelmäßig getragen
z.T. schwer pulmonal erkrankte Pat, die nach Gauting verlegt werden mussten
3 Patienten können benannt werden, die als mögliche Überträger in Frage kommen
Akteneinsicht aus Datenschutzgründen nicht gewährt
„… Erkrankungen, die in der Liste auch als Berufskrankheiten bezeichnet sind,
können auch auf Grund einmaliger, auf eine Arbeitsschicht begrenzte Ereignisse
eintreten. Sie sind als BK zu werten….*
Quelle: Schönberger, Mehrtens, Valentin
Einschätzung Klinikhygiene:
ungewöhnlich, dass Lungengesunder Infekt mit Pseudomonas und Proteus erwirbt
Wahrscheinlich, dass Inf im Krankhaus erworben wurde, hospitalisierte Pat haben
oft diese Keime
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Ärztliche Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit
3.12.2014
BK 3101 Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der
Wohlfahrtspflege… tätig…war
Gefährdende Einwirkungen:
Kontakt / Pflege intensivpflegebedürftiger Pat (1 Tag post Op), chronisch kranke
Kinder/ Jugendliche/Erwachsene in der Kinderkardiologie /-chirurgie f angeborene
Herzfehler
Übertragung der Erreger durch Anhusten, Pflege in der Pneumonieprophylaxe,
Wundversorgung, Drainagewechsel, Unterstützung in der Inhalationstherapie
21.2.2017
Bescheid über Anerkennung einer BK ohne Rentengewährung
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Kinderkardiologische Abteilung meldet Verdacht auf Masern einige Stunden nach
Neuaufnahme eines Patienten (Wochenende Samstag Abend)
Schutz bei Mitarbeitern?
Weiterer Einsatz möglich?
Meldung an GA - wie?
2-jähriger Asylant
Über Würzburg eingereist
Unklarer Immunstatus
Hoch fieberhafter Infekt mit typischem Exanthem
1 Schülerin: kein Schutz 18 Tage Tätigkeitsverbot am Pat und Impfung
1 Pflegekraft *1973 unklare Immunität kein Einsatz bis Vorliegen Serologie
1 Pflegekraft *1976 1 Masern lebend Impfung dokumentiert
1 Riegelungsimpfung 2 Tage Tätigkeitsverbot
1 Pflegekraft schwanger kein Einsatz am Patienten
Dr. Susanne Sernetz, Arbeitsmedizin
Hygiene und Arbeitsschutz
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Quellen:
•TRGS 905
•TRBA 250
•TRGS 540 (Sensibilisierende Stoffe)
•TRGS 531 (Feuchtarbeit)
•Sicher ist sicher – Arbeitsschutz aktuell 5-2004
•Zbl Arbeitsmedizin 2019- 69 S. 16-22
•LGL Mund-Nasen-Schutz oder FFP 1/2016
•TRBA 250 3/2014
•AMR 14.2 Einteilung von Atemschutzgeräten 23.6.2014 S 791
•ABAS 609 Arbeitsschutz beim Auftreten einer nicht ausreichend
impfpräventablen Infuenza, 2012
• Epid. Bulletin Nr 1 5.1.2007
•Schönberger / Mehrtens / Valentin Arbeitsunfall und Berufskrankheit 8. Auflage, S 72