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HL HS 2008
Definition derIP- Schutzinstrumente
Patent- und Lizenzvertragsrecht I
Herbert LaederachHS 2008
HL HS 2008
Gliederung
Geistiges Eigentum (Immaterialgüter)
Urheberrecht Gewerbliches Eigentumsrecht
Patente Marken
Design (M&M)
TopografienWettbewerbsrecht(Unlauterer Wettbewerb)
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Exklusive Rechte im IP-Bereich Situation vor 1994
• Für jedes IP-Recht lag(en) ein oder mehrere int. Abkommen vor. Keine Querverbindungen, keine Einheitlichkeit
• Bedarf für ein internationales Rahmenwerk von Prinzipien, Regeln und Instrumenten zur Beherrschung des globalen Handels und der Produktepiraterie.
HL HS 2008
Exklusive Rechte im IP-Bereich (2)Situation vor 1994
• Die Gesellschaft erkennt (langsam), dass IP-Rechte private Rechte sind.
• Die nationalen Gesetze sind von Land zu Land unterschiedlich
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Global Framework vor 1994
Patent
-PVUe-PCT-Hague-Agr.
Trademark-PVUe-Madrid Agr.-Nice Agr.
Ind. Design-Locarno Agr.-PVUe
Copyright-Berne Conv.-Rome Conv.
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Global Framework nach 1994 TRIPS
Patents
-PVUe-PCT-Hague-Agr.
Trademark-PVUe-Madrid Agr.-Nice Agr.
Ind. Design-Locarno Agr.-PVUe
Copyright-Berne Conv.-RomeConv.
HL HS 2008
Einleitung
TRIPS regelt die Minimalbestimmungen betreffend
• Registrierrechte (gewerbliche Immaterialgüterrechte)
– Patente– Muster und Modell (neu: Industrial Design)– Geographische Herkunftsangaben– Marken
• Urheberrecht
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TRIPS-Vertragstext
• Englische Fassung: http://www.wto.org/english/tratop_e/trips_e/t_agm0_e.htm
• Deutsche Teil-Fassung: http://www.jusline.at/tripsa.html
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TRIPS - Minimal Standards
- Definition des Schutzgegenstandes Definition of Subject Matter
- Schutzdauer Term of Protection
- Rechte des Schutztitelinhabers Rights Conferred
- Anforderungen an den Schutzgegenstand Conditions on Subject Matter
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Eigentumsähnliche SchutzrechteGrunddefinitionen
1. Patente
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Erfindung im Patentbereich
Der Begriff „Erfindung“ ist in keinem Patentgesetz definiert.
Gründe:
• Keine starre Festlegung in die Zukunft hinein (=Vorteil)
• In sich gewisse Unbestimmtheit und Ungewißheit (=Nachteil)
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Erfindung im Patentbereich
Heutige Vorstellung:
Eine Erfindung setzt sich aus einer (technischen) Aufgabe und deren Lösung zusammen (technisches
Problem)
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Erfindung im Patentbereich
Praxis: Aufgabe und Lösung müssen die Bedingung einer einzigen einheitlichen erfinderischen Idee erfüllen:
-eine einzige Erfindung-Eine Gruppe von Erfindungen, die eine einzige erfinderische Idee verwirklichen (z.B. Schloss und zugehöriger Schlüssel)
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Was ist ein Patent?
S. Art. 27, Abs. 1 TRIPSPatente für Erfindungen betr. Produkte und
Verfahren auf allen technischen Gebieten, soweit diese
• neu• erfinderisch (nicht naheliegend)• gewerblich anwendbar sindsind.
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Was ist ein Patent? (2)
Praxis:
• Produkterfindung (Erzeugniserfindungen)
• Verfahrenserfindung (reine Verfahren, Anwendungen, Verwendungen)
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Patentfähigkeit
S. Art. 27, Abs. 2 TRIPS (Ausschlussbestimmungen)
Mitgliedsstaaten können von der Patentierbar-keit ausschliessen– Erfindungen, die gegen die guten Sitten oder
die öffentliche Ordnung verstossen– die Mensch, Tier oder Pflanzen oder die
Umwelt „bedrohen“ können.
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Patentfähigkeit (2)S. Art. 27, Abs. 3 TRIPS (Ausschlussbest.)
Mitgliedsstaaten können von der Patentierbarkeit weiter ausschliessen– Erfindungen, die diagnostische,
therapeutische oder chirurgische Verfahren am Menschen oder Tier betreffen.
– Pflanzen und Tiere (ohne Mikroorganismen) und im wesentlichen biologische Prozesse für die Produktion von Pflanzen oder Tieren (ausgenommen mikrobielle Prozesse).
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Patentfähigkeit (3)
S. Art. 27, Abs. 3 TRIPS (Ausschlussbest.)
Zum Schutz von Pflanzensorten sollen Staaten entweder eine Möglichkeit im Patentsystem oder ein spezielles Schutzsystem oder eine Kombination von beiden anbieten.
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Rechte aus dem Patent
S. Art. 28, Abs. 1 TRIPS• 1) Produkt: Patentinhaber kann Dritten verbieten:
Herstellung, Benützung, Anbieten zum Verkauf, Verkauf oder Import des Produktes
• 2) Verfahren: Patentinhaber kann Dritten verbieten:
Benützung des Verfahrens und Herstellung, Benützung, Anbieten zum Verkauf, Verkauf oder Import des unmittelbaren Produktes aus dem Verfahren
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Rechte aus dem Patent (2)
S. Art. 28 Abs. 2 TRIPS
Der Patentinhaber soll das Recht zur Abtretung, Vererbung des Patents oder zum Abschluss eines Lizenzvertrages haben.
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Anforderungen an Anmeldung
S. Art. 29 TRIPS1) Genügende Offenbarung für den Fachmann
zwingendBeste Ausführungsform fakultativ
2) Jeder Staat kann verlangen, dass der Anmelder über ausländische Verfahren/Pa-tenterteilungen informiert.
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Schutzdauer
S. Art. 33 TRIPS
Die Schutzdauer soll 20 Jahre betragen, gerechnet vom Anmeldedatum an.
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Eigentumsähnliche Schutzrechte
2. Urheberrechte
HL HS 2008
Was ist ein Urheberrecht?
S. Art. 9 TRIPS
1) Schutz für Werke auf dem Gebiet der Literatur und Kunst
Insbesondere für Texte, Symbole, Musik, Bilder dreidimensionale Objekte oder Kombinationen davon.
2) Schutz erstreckt sich auf Ausdrucksformen und nicht auf blosse Ideen, Vorgänge, math. Konzepte
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Was ist ein Urheberrecht? (2)S. Art. 10 TRIPS1) Compterprogramme (im source oder objekt-code)
werden wie literarische Werke behandelt
2) Aufbereitungen von Daten oder anderem Material sind, soweit sie hinsichtlich von deren Anordnung oder Inhalt geistige Schöpfungen darstellen, obigem gleichgestellt. Dieser Schutz erstreckt sich nicht auf das Datenmaterial als solches und präjudiziert dessen allfälligen Urheberrechtsschutz nicht.
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Rechte aus dem Urheberrecht
• Inhaber haben u.a. die Möglichkeit, die Vervielfältigung oder Verbreitung ihres Werkes zu verhindern (verg. Art. 14 TRIPS)
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Schutzdauer
S. Art. 12 TRIPS
Der Schutz eines Werks (ohne Foto oder Werk der angewandten Kunst) erstreckt sich über 50 Jahre, gerechnet vom Ende des Kalenderjahres seiner Veröffentlichung oder seiner Herstellung.
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Eigentumsähnliche Schutzrechte
3. Design
HL HS 2008
Was ist ein (Industrial) Design?
HL HS 2008
Was ist ein Design?
Designschöpfungen 2-dimensionaler Art (Muster) oder 3-dimensionaler Art (Modell). Im E-Sprachraum spricht man oft nur von „Industrial Design“.
Mitgliedstaaten können vorsehen, dass der Schutz sich nicht auf Designs erstreckt, die im wesentlichen von technischen (funktionellen) Aspekten beherrscht werden (verg. Art. 25 TRIPS).
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Anforderungen
S. Art. 25 TRIPS
Schutz für
unabhängig kreierte Design (Muster/Modelle), die
– neu
– originell, d.h. sich von bestehenden Gestaltungen in wesentlichen Punkten genügend unterscheiden.
sind.
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Spezialität TextildesignS. Art. 25 Abs. 2 TRIPS
Jeder Mitgliedsstaat soll für „textile design“ insb. hinsichtlich Kosten, Prüfung und Publikation den Zugang zum Schutz nicht unverhältnismässig beeinträchtigen.
Die Mitgliedstaaten können dabei frei zwischen Urheberrechts- oder Designschutz wählen.
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Rechte aus dem Design
S. Art. 26, Abs. 1 TRIPS
Der Schutztitelinhaber kann Dritten verbieten, Artikel, die das Muster/Design oder eine annähernde Kopie davon tragen, – herzustellen– importieren
soweit diese Handlungen kommerziellen Zwecken dienen
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Rechte aus dem Design (2)
S. Art. 26, Abs. 3 TRIPS
Der Schutz soll mindestens 10 Jahre dauern.
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Eigentumsähnliche Schutzrechte
4. Geographische Herkunftsangaben
HL HS 2008
Was ist eine geographische Herkunftsangabe?
• S. Art. 22 (1) TRIPSGeographische Herkunftsangaben sind Zeichen, die der Ware eine Herkunft aus einem bestimmten Ort, Gegend, Gebiet oder Land zuordnen und damit auf eine damit verbundene bestimmte Qualität, Ruf oder Charakteristik hinweisen.
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Rechte aus der Geographischen Herkunftsangabe
• S. Art. 22 (2) TRIPSDer Schutztitelinhaber kann Dritten verbieten– die Benützung von Mitteln in der Bezeichnung
oder Präsentation der Ware, die den Benutzer über deren Herkunft irreführen
– Jede Benützung, die einen unlauteren Wettbewerb im Sinne der PVUe, Art. 10bis. führt.
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Rechte aus der Geographischen Herkunftsangabe
• S. Art. 23 TRIPSFür Weine und Spirituosen wird der unter Art. 22 TRIPS garantierte Schutz auch unabhängig von einer Irreführung der Öffentlichkeit oder unlauterem Wettbewerb gewährt.
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Eigentumsähnliche Schutzrechte
5. Marken
HL HS 2008
Was ist eine Marke?
HL HS 2008
Was ist eine Marke?
S. Art. 15 Abs. 1 TRIPSJedes Zeichen oder jede Kombination von
Zeichen, das/die fähig ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmers von andern Unternehmern zu unterscheiden.
Solche Zeichen sind insbesondere Wörter, Namen, Buchstaben, Zahlen, bildliche Zeichen, Farben und Kombinationen davon
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Was ist eine Marke? (2)S. Art. 15 Abs. 1 TRIPS
Wenn die Zeichen die betroffenen Waren/ Dienstleistungen nicht genügend unterscheiden, ist es den Mitgliedstaaten freigestellt, die Registrierung in Abhängigkeit von der durch die Benutzung erworbenen Unterscheidungskraft zu gewähren.
Weiter können Mitgliedstaaten als Registrier-bedingung die visuelle Wahrnehmbarkeit verlangen.
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Was ist eine Marke? (3)
S. Art. 15 Abs. 3 TRIPSMitgliedstaaten können als Registrier-
bedingung einer Marke deren Nutzung verlangen.
Eine Anmeldung darf aber erst, wenn sie innerhalb von 3 Jahren nach deren Regis-trierung nicht genutzt wurde, zurückge-wiesen werden.
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Was ist eine Marke? (4)
S. Art. 15 Abs. 4 TRIPS
Die Art der Ware oder Dienstleistung, die mit der Marke in Zusammenhang steht, darf in keiner Weise bei deren Registrierung eine Rolle spielen.
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Was ist eine Marke? (5)
S. Art. 15 Abs. 5 TRIPS
Mitgliedsstaaten sollen jede Marke bevor oder unmittelbar nach deren Registrierung publizieren. Sie sollen auch eine Gelegen-heit zur Rückgängigmachung der Registrie-rung anbieten.
Mitgliederländer können ein Widerspruchs-verfahren installieren.
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Rechte aus der Marke
S. Art. 16, Abs. 1 TRIPS
Der Schutztitelinhaber kann Dritten verbieten, gewerbsmässig identische oder ähnliche Zeichen für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu verwenden, soweit diese Handlungen kommerziellen Zwecken dienen und eine Verwechslungsgefahr vorliegt.
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Nutzungspflicht
S. Art. 19 TRIPS
Falls die Nutzung der Marke verlangt wird, darf eine Löschung erst nach mindestens dreijähriger Nichtnutzung vorgenommen werden.
Gültige Einwände gegen Löschung: Importrestriktionen, staatl. Vorschriften für die Ware/Dienstleistung, etc.
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Schutzdauer
S. Art. 18 TRIPS
Unbegrenzte Schutzdauer, wobei höchstens alle 7 Jahre eine Verlängerung notwendig wird.
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Lizenz und Übertragung
S. Art. 21 TRIPS
-Lizenz- und Übertragungsabkommen erlaubt
-keine Zwangslizenzen/übertragungen
-Marke kann mit oder ohne das Geschäft, das diese nutzte, übertragen werden.