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Ablauf
TEIL I (14.00-14.40): Plenum mit Informationen für alle Lehramtsstudierende
- Studienorganisation im Übergang von Bachelor zu Master
- Erste Hinweise zum Praxissemester (WiSe 17/18)
TEIL II (14.45-16.00): Studiengangsbezogene Lehrkonferenzen zur Studienqualität
mit Studierenden und Lehrenden
- LK Arbeitslehre: Raum MAR 1.001
- LK Elektrotechnik & Metalltechnik: Raum MAR 1.050
- LK Ernährung/Lebensmittelwissenschaft: Raum MAR 1.008
- LK Bautechnik & Land- und Gartenbauwiss./Landschaftsgestaltung: MAR 1.049
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School of Education TU Berlin - Lehrkonferenzen der Lehramtsstudiengänge - 22.02.2017
TEIL I der Lehrkonferenzen
Plenum mit Informationen für alle Lehramtsstudierende
Studienorganisation im Übergang von
Bachelor zu Master
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Jana Huck, Referentin für Studium und Lehre
Teil I der Lehrkonferenzen:
Studienorganisation im Übergang von Bachelor zu Master
(1) Rechtliche Regelungen
(2) Ablauf des Master-Bewerbungsverfahrens: Fristen, Termine, Formulare
Fall I: Immatrikulation in den Master nach abgeschlossenem
Bachelorstudium
Fall II: Immatrikulation in den Master ohne abgeschlossenes
Bachelorstudium („Master unter Widerrufsvorbehalt“)
(3) Mastermodule während des Bachelorstudiums abschließen
(4) Empfehlungen
(5) Weitere Informationsmöglichkeiten
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(1) Rechtliche Regelungen
Studien- und Prüfungsordnungen der Lehramtsstudiengänge 2015/16:
§ 11 (3) (bzw. Arbeitslehre § 13 (3)):
„Für den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit ist der Nachweis über
erfolgreich abgelegte Modulprüfungen im Umfang von mindestens 120 LP
sowie der Nachweis des Betriebspraktikums gemäß § 5 (6) dieser
Ordnung bei der zuständigen Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung
nachzuweisen.“
Auswahlsatzung der TUB: §9 (1)
Bei der Masterbewerbung müssen mindestens 120 Leistungspunkte (aus
allen Studienteilen) sowie die Anmeldung der Bachelorarbeit
nachgewiesen werden
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(2) Ablauf des Master-Bewerbungsverfahrens
alle Lehramtsmasterstudiengänge sind zulassungsfrei
Bewerbung bis 31.08.
Kopie des Zahlungsnachweises (Rückmeldungsfrist 25.07.) dem
Bewerbungsantrag beifügen
Weitere Informationen sowie Download Bewerbungsantrag unter
Direktzugang 93894
Fall I: Immatrikulation in den Master nach abgeschlossenem Bachelorstudium
→ Beginn des Masterstudiums
Fall II: Immatrikulation in den Master ohne abgeschlossenes Bachelorstudium
(„Master unter Widerrufsvorbehalt“) → (nächste Folien)
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(2) Ablauf des Master-Bewerbungsverfahrens
Fall II: Immatrikulation in den Master ohne abgeschlossenes Bachelorstudium
(„Master unter Widerrufsvorbehalt“)
Bewerbung ab 120 LP mit angemeldeter Bachelorarbeit möglich, ABER:
Verpflichtung, den erfolgreichen Bachelorabschluss innerhalb des 1.
Fachsemesters des Masterstudiums beim Servicebereich Master
nachzuweisen (realistisch ist jedoch maximal der Abschluss von 30 LP)
Fall II a: Abschluss des Bachelorstudiums im Wintersemester
Zeugnis muss spätestens bis zum 31.03. vorgelegt werden
Abgabe der Bachelorarbeit im Januar sowie rechtzeitiges Abschließen aller
Module, um die Bearbeitungsfristen einzuhalten (Begutachtungszeitraum der
Arbeit, Übermittlung der Noten (auch Zweitfach!), Ausstellung des
Zeugnisses)
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(2) Ablauf des Master-Bewerbungsverfahrens
Fall II b: Fristverlängerung für das Sommersemester
Falls Bachelorzeugnis nicht rechtzeitig vorgelegt werden kann, ist bis 31.03.
Antrag auf einmalige Verlängerung der Frist um ein weiteres Semester
möglich
Jedoch nur, wenn die Gründe nicht durch die Studierenden zu vertreten
sind! Nicht rechtzeitiges Beginnen der Bachelorarbeit ist kein Grund für eine
Fristverlängerung für den Master unter Widerrufsvorbehalt!
Online-Antrag (Direktzugang 181062) mit Uploads
– schriftliche Begründung
– Nachweise wie ärztliches Attest oder schriftliche Bestätigung des
Prüfers, dass z.B. eine Prüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt
abgelegt werden kann oder des Betreuers, dass sich die Abgabe des
Bachelorarbeit aus bestimmten Gründen verzögert
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(2) Ablauf des Master-Bewerbungsverfahrens:
Master unter Widerrufsvorbehalt
Fall II c: Rückstufung in den Bachelor, wenn…
…der Antrag auf Verlängerung der Immatrikulation in den Master mit
Widerrufsvorbehalt für das SoSe nicht bewilligt wird oder
…der Antrag für das Sommersemester zwar bewilligt wird, aber das
Bachelorzeugnis auch zum 30.09. nicht vorgewiesen werden kann, dann:
Rückstufung in den Bachelor und
Verlust des Schulplatzes im Praxissemester!
Erfahrung aus diesem WiSe: Rückstufung in den Bachelor gravierend für
Betroffene, da sie schon an einer Schule tätig waren und Module begonnen
hatten → unbedingt vermeiden! Rechtzeitige Abmeldung im
Praktikumsbüro, wenn Bachelor nicht abgeschlossen werden kann
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(3) Mastermodule während des Bachelorstudiums
abschließen
- Mastermodule können als Zusatzmodule während des Bachelorstudiums
angemeldet werden
- Anerkennung der Zusatzmodule nach Masterimmatrikulation erfolgt über
einen Antrag an den SETUB-Prüfungsausschuss
- Gute Möglichkeit, wenn das Bachelorstudium fast abgeschlossen ist und
noch zeitliche Kapazitäten vorhanden sind
- Bislang strukturelles Problem, da im SoSe keine Immatrikulation in den
Master möglich ist, aber nicht viele Module vorstudiert werden können
(Thematisierung auf den Lehrkonferenzen im Februar 2016), daher:
Ab SoSe 2017 neue Regelung für erziehungswissenschaftliche Mastermodule!
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(3) Mastermodule während des Bachelorstudiums
abschließen: Erziehungswissenschaftliche Module
Ab SoSe 2017 unter bestimmten Bedingungen Zugang von
Bachelorstudierenden zu den Ewi-Mastermodulen „Lernförderung und
Lernmotivation“ sowie „Pädagogische Diagnostik“ möglich
Ziel: Vermeiden, dass a) Studierende sich nur für den Zugang zu den Ewi-
Modulen in den Master unter Widerrufsvorbehalt immatrikulieren, obwohl
ein Verbleib im Master eher unrealistisch ist, sowie b) bei Verzicht auf
Immatrikulation in den Master unter Widerrufsvorbehalt kein „Leerlauf“ im
SoSe entsteht
Auswirkungen: Gute Möglichkeit, im 1. Masterfachsemester einen
Auslandsaufenthalt durchzuführen oder bereits Module des 4.
Masterfachsemesters abzuschließen; weniger Druck zu Beginn des
Masterstudiums
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(3) Mastermodule während des Bachelorstudiums
abschließen: Erziehungswissenschaftliche Module
Bedingungen:
Nachweis von mind. 150 Leistungspunkten bis zum 15.04. jeden Jahres; Zulassung zu
den Modulprüfungen jeweils nur im SoSe!
Verfahren:
1. Leistungsnachweis über 150 LP (QISPOS-Auszug) im Büro des
Prüfungsausschusses (PA) einreichen
2. PA erstellt Schreiben zur Zulassung zur Modulprüfungsanmeldung und erfasst die
Person auf einer Liste für die Ewi-Modulverantwortlichen
3. Studierende besuchen die Lehrveranstaltungen; informieren Modulverantwortliche
über ihren Status als „BA-Studierende mit Sondergenehmigung“
4. Studierende melden sich fristgerecht beim Prüfungsamt über den „gelben Zettel“
für die Modulprüfung an und legen dabei die Bescheinigung des PA vor
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(4) Empfehlungen
Gegen Ende des Bachelorstudiums zur Studienfachberatung gehen!
Mit nur 120 LP nicht in den Master unter Widerrufsvorbehalt wechseln,
sondern auf Bachelorabschluss konzentrieren!
Master-Module vorstudieren, wenn nur noch wenige Leistungen im Bachelor
offen sind!
Bewerbung für den Master unter Widerrufsvorbehalt erst ab ca. 150 LP!
Frühzeitig über Fristen informieren und mit Gutachter_innen Zeitpläne
absprechen!
Nicht aufs Praxissemester vorbereiten, wenn der rechtzeitige Abschluss des
Bachelors im Master unter Widerrufsvorbehalt nicht realisierbar ist!
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(5) Weitere Informationsmöglichkeiten
SETUB-Zentrum - Studentische Studienfachberatung:
Yvonne Piechula (Arbeitslehre), Eduard
Brug (Berufliche Fachrichtungen), N.N.
(Direktzugang 146781)
- Büro des Prüfungsausschusses:
Frau Zeiler-Albrecht
(Direktzugang 146783)
Zentrale Universitätsverwaltung - Abteilung IA Studierendensekretariat
(Direktzugang 20843)
- Informationen zum Master unter
Widerrufsvorbehalt unter
(Direktzugang 141004)
- Prüfungsamt Team IB1
(Direktzugang 22402)
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Erste Informationen zum Praxissemester 2017/18
1. Grundprinzipien des Praxissemesters
2. Schulpraxis und Lernbegleitung
3. Überblick: Lernorte und Aufgaben im Praxissemester
4. Schulplatzvergabe
5. Anmeldung
6. Vorbereitung des Praxissemesters
TEIL I der Lehrkonferenzen
Plenum mit Informationen für alle Lehramtsstudierende
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Stimmen zum Praxissemester 2016/17
„zeitliche
Organisation ist
fundamental“
„Das Praxissemester hat mir
mehr Sicherheit und
Zuversicht bei meiner Wahl
des Studiums gegeben.“
„Unterm Strich kann ich sagen,
dass ich mich enorm
weiterentwickelt habe. Ich bin
selbstbewusster vor
Schülerinnen & Schülern und
im Gespräch mit Lehrkräften.“
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Grundprinzipien des Praxissemesters
Das Praxissemester eröffnet Ihnen:
einen ganzheitlichen Einblick in das zukünftige Praxisfeld Schule,
praktische Erfahrung in der Vorbereitung, Durchführung und Reflexion von Unterricht,
eine vielfältige Lernbegleitung durch Universitätslehrende und Lehrkräfte aus der Schule
und dem Vorbereitungsdienst,
neben dem Fokus Unterricht: forschender Blick auf die Praxis (Lernforschungsprojekt)
Das Praxissemester ist ein anspruchsvolles Reformprojekt, bei dem viele
Akteurinnen und Akteure mitwirken, um Schulpraxis und Lernbegleitung
organisatorisch und inhaltlich aufeinander zu beziehen.
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Schulpraxis und Lernbegleitung
Aufgaben der Studierenden Lernbegleitung
32 angeleitete Unterrichtsstunden
Unterrichtshospitationen
außerunterrichtliche Aufgaben
Mentor_innen
Unidozierenden (Unterrichtsbesuche,
universitäre Begleitseminare)
Lernforschungsprojekt Begleitseminar an der TU
organisatorische Unterstützung i. d. Schule
Entwicklungsgespräche Mentorin/Mentor (zu Beginn und am Ende)
Hospitation, kollegiale
Unterrichtsentwicklung
Einblick in das Referendariat
Begleitworkshops Fachberater_innen
(Referendariat)
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Überblick: Lernorte und Aufgaben im Praxissemester
Sept. bis Mitte Okt. Mitte Okt. bis Ende Jan. …bis Mitte Feb.
01.09. bis 13.10.17 16.10.17 bis 26.01.18 …bis 16.02.2018
Lern
ort
S
ch
ule
L
ern
ort
U
niv
ers
ität
Blockseminare
Ewi und DaZ
wöchentliche universitäre Veranstaltungen
• zwei fachdidaktische Seminare: TU und
Zweit-Uni (je 2 SWS)
• Ewi und DaZ (je 1 SWS)
4.- 6.9. Start an der
Praktikumsschule
26.01.18 letzter
Schultag
Herbst- und Weih-
nachtsferien
schulfrei
Überblick: Lernorte und Aufgaben im Praxissemester
Lernorte
Fachberatung
Lernort zu
Hause und in
der Bibliothek
punktuelle Begleitung und Hospitationen
bei den Fachberater_innen
Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, der
Seminare und des Lernforschungsprojekts
SoSe 2017
Schulplatzvergabe
Durch ein zentrales Schulplatzvergabeverfahren erhalten Studierende aller Berliner
Universitäten, die potentiell ins Praxissemester gehen in ihrer speziellen Fächerkombination
einen Schulplatz:
o die Schulen melden der Senatsverwaltung Schulplätze in best. Fächerkombinationen
o der Bedarf der Universitäten wird damit abgeglichen, noch erforderliche Plätze werden
nachträglich eingeworben
Die Universitäten verteilen diese Plätze im Mai 2017 an ihre Studierenden unter
Berücksichtigung von Präferenzen der Studierenden.
Für Studierende einer beruflichen Fachrichtung und dem Fach Sonderpädagogik: In
manchen Fällen kann es erforderlich sein, dass Sie Ihr Praxissemester sowohl an einem
OSZ als auch an einer Berufsschule mit sonderpädagogischer Aufgabe absolvieren.
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Anmeldung zum Praxissemester 2017/18
Die Anmeldung erfolgt nur an der Kernfachuniversität
Ab dem 20. März: Formular zur Anmeldung auf der SETUB-Homepage (Direktzug. 182035)
Wenn mehrere Schulen zur Auswahl stehen: Bei der Anmeldung gibt es die Möglichkeit,
Präferenzen anzugeben.
Anmeldeschluss: Freitag, 25.4.2017; Zuteilung der Schule: 2. Hälfte Mai 2017
Härtefälle für Bevorzugung bei der Schulplatzverteilung: schriftlicher Antrag (zusammen mit
Anmeldung) bis zum 25. April 17 an das Praktikumsbüro mit Darlegung und Nachweis der
vorliegenden Härte
Teilzeitstudium: bitte in die Beratung gehen (Praktikumsbüro) und schnellstmöglich anzeigen
Achtung: Das Praxissemester und eine PKB-Stelle an der gleichen Schule sind nicht vereinbar
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Vorbereitung des Praxissemesters
Terminbuchung Antrag Führungszeugnis nach dem 01. Juni 2017
Besuch des fachdidaktischen Vorbereitungsseminare in Ihren beiden Fächern im SoSe 2017
Ende Mai 2017 erhalten Sie mit Ihrem Schulpatz das individualisierte Formular zur
Ausstellung des Erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage im Bürgeramt.
Bis zum 08. Juni 2017: Möglichkeit zum Platztausch bei gleicher Fächerkombination
Ende Juni bis Mitte Juli 2017: Kontaktaufnahme mit der Praktikumsschule
4. oder 5. September 2017 Start ins Praxissemester
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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TEIL II (14.45-16.00): Studiengangsbezogene Lehrkonferenzen zur Studienqualität
mit Studierenden und Lehrenden
- LK Arbeitslehre: Raum MAR 1.001
- LK Elektrotechnik & Metalltechnik: Raum MAR 1.050
- LK Ernährung/Lebensmittelwissenschaft: Raum MAR 1.008
- LK Bautechnik & Land- und Gartenbauwiss./Landschaftsgestaltung: MAR 1.049
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