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Heinrich Himmer 03.01.2017 www.fsgbmhs.at
Dienstrecht
ALT NEU Schuljahr
2014/2015
2015/2016
2016/2017
2017/2018
2018/2019
ab 2019
ALT
ALT
ALT
ALT
ALT
NEU
NEU
NEU
NEU
NEU
NEU
Optionsrecht
Optionsrecht ausschließlich für Kolleg/ innen mit den Anstellungs-voraussetzungen
für l 1 und l 2a2
Alle anderen Entlohnungs-
gruppen (zB l 2a1, l 2b1) und Artikel
X Verträge starten im alten
Dienstrecht
Sonderregelung für FachpraktikerInnen*
*Optionsrecht möglich, wenn gemäß § 38 Abs. 5 2. Satz VBG die Lehramtsausbildung (240 ECTS) berufsbegleitend absolviert (Ausbildungsphase, § 40 Abs. 2 Z 2 lit. b VBG, § 48 Z 4 VBG) wird. Auch wenn diese Ausbildung derzeit noch gar nicht angeboten wird, kann das neue Dienstrecht (beim Einstieg) gewählt werden
*
Altes Dienstrecht Verträge
I L II L ausschließlich „ungesicherte“ Stunden Gesamtverwendungsdauer max. 5 Jahre möglich Mischverträge I L
Artikel X
Sonderverträge
unbefristet
Unbefristet: gesicherte Stunden
Befristet: ungesicherte Stunden (max. 5 Jahre)
unbefristet
unbefristet
Anrechnung Berufspraxis (max. 14 Jahre l1, max. 12 Jahre l2)
1 1 1 1 1 2 Jahre
5 Jahre Befristung Befristung
3 Jahre unbefristet*
Befristung
*kein Rechtsanspruch
Befristet 3 Jahre*
*in diesem Zeitraum ist ein berufsbegleitender Fortbildungslehrgang (30 ECTS) an einer Pädagogischen Hochschule zu besuchen (Ausnahme WIPÄD) -> Mehr Info: http://www.fsgbmhs.eu/sondervertraege/
Altes Dienstrecht § 90 h Abs. 2 VBG II L Verträge nur wenn …
1. Verwendung zur Vertretung einer konkret bestellten Person (konkret bestellter Personen),
2. Verwendung im Rahmen eines Schulversuches, wenn dessen Änderung oder Wegfall zu einem Entfall von Werteinheiten oder zum Entfall von Stunden eines bestimmten Unterrichtsgegenstandes führen kann,
3. Verwendung in Gegenständen, die an einer Schule im Rahmen ihrer Schulautonomie geschaffen wurden,
4. Verwendung in Freigegenständen und unverbindlichen Übungen,
5. Verwendung in der Nachmittagsbetreuung,
6. Verwendung in der Lehrerreserve,
7. sonstige Verwendung, die als solche aus wichtigen organisatorischen Gründen nur für einen von vornherein begrenzten Zeitraum vorgesehen ist.
Neues Dienstrecht Verträge
pd* * pd = Pädagogischer Dienst * IP = Induktionsphase (oder Ausbildungsphase) > In dieser Zeit ist der Vertrag befristet.
grundsätzlich unbefristet
Befristung bis zu 5 Jahre möglich
1 1 1 1 1
IP*
Verwendungserfolg nach IP 1) Durch besondere Leistungen erheblich überschritten 2) Aufgewiesen 3) Nicht aufgewiesen
Weiterbeschäftigung 1) ja 2) ja 3) nein
ALT NEU Dienstrecht
Pflicht zur
Fortbildung
Urlaub
Mindestens 15 Stunden
außerhalb des Unterrichts
Haupturlaub = Sommerferien
Keine fix vorgegebenen
Zeiten
Sonstiges
Beginnt spätestens 1 Woche nach
Ferienbeginn und endet am Montag
1 Woche vor Schulbeginn
Überstunden
Pflicht max. 3 U-Std
Erzieher/innen* Bis 50 % Bis 100 %
Pflicht ~ 25 %
*ab 2019 soll es ein eigenes DR für Soz.Päd.innen geben
Für das Besoldungsdienstalter anrechenbare Vor(dienst)zeiten …
• Gebietskörperschaftszeiten bzw. Zeiten bei internationalen Einrichtungen
• Einschlägige Berufstätigkeit oder Verwaltungspraktika bis zu zehn
Jahre (zwölf Jahre im neuen Dienstrecht) • Zeiten des Bezugs einer Beschädigtenrente nach dem
Heeresversorgungsgesetz wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 90%
• Zeiten des Präsenz- (bis 6 Monate) oder Zivildienstes (bis 9 Monate)
Grundlagen Besoldungsdienstalter
Einschlägige Vordienstzeiten • eine fachliche Einarbeitung auf dem neuen Arbeitsplatz
überwiegend unterbleiben kann oder • ein erheblich höherer Arbeitserfolg durch die vorhandene Routine
zu erwarten ist Anrechenbar sind nur Zeiten einer einschlägigen Berufstätigkeit. Es muss sich tatsächlich um eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit gehandelt haben. Eine Tätigkeit, die vorwiegend der Ausbildung dient, erfüllt diese Voraussetzung nicht. Damit sind Studien aller Art ebenso von einer Anrechnung ausgeschlossen wie das Unterrichtspraktikum, die Gerichtspraxis oder die sechs Monate übersteigenden Zeiten eines Präsenz- oder Zivildienstes. siehe auch § 26 Absatz 3 Vertragsbedienstetengesetz VBG
H. Himmer 2015
Einschlägigkeit Vordienstzeiten in der Privatwirtschaft
Weitere Voraussetzungen für die Anrechnung auf das Besoldungsdienstalter sind • Berufspraxis wurde auf Grundlage eines (freien) Dienstverhältnisses oder
einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erworben • Einschlägigkeit liegt vor, wenn die Berufspraxis ihrem Inhalt nach einschlägig
in Bezug auf den überwiegenden Teil der vorgesehenen Verwendung ist • Berufstätigkeiten sind im vollen Umfang anrechenbar, wenn sie im Ausmaß
einer Vollbeschäftigung zurückgelegt worden sind • Anrechenbare Berufspraxiszeiten sind Zeiten, die zum Zeitpunkt des Beginns
des Dienstverhältnisses nicht mehr als 20 Jahre zurückliegen. Anstellung ist auch möglich wenn zumindest 50 % der vorgeschriebenen Berufspraxis vorhanden ist (mindestens 1 Jahr)
H. Himmer 2015
Anrechnung Vordienstzeiten in der Privatwirtschaft
Anrechenbar sind (BGBl. II Nr. 283/2015) jedenfalls
Vorgeschriebene Berufspraxis siehe dazu § 38 Abs. 6, Abs. 7 VBG und Anlage 1 zum BDG
Zusätzliche einschlägige Tätigkeit je nach Gegenstand bis zu 6 Jahre für allgemeinbildende Gegenstände
zB Lektor/innentätigkeit (Deutsch), Reiseleitung (Fremdsprachen) bis zu 12 Jahre für berufsbildende Gegenstände zB Steuerberatung (Wipäd), Entwicklung/Bau/Wartung Anlagen (Maschinenbau)
Lehrtätigkeit an einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht, Lehrer/innen-Austausch/Vermittlung aufgrund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung oder einer öffentlichen Schule im Ausland (gem. österreichischem Schulorganisationsgesetz - BGBL 242/1969) bis zu 12 Jahre
Lehrtätigkeit an einer Uni, FH, PH bis zu 6 Jahre Lehrtätigkeit in der Erwachsenenbildung bis zu 6 Jahre (außerhalb des
Fachgebiets bis zu 3 Jahre) Sonstige „wichtige“ Zeiten nur nach Zustimmung des
Bildungsministeriums
H. Himmer 2015
Konkrete Beispiele Vordienstzeiten in der Privatwirtschaft
Gehaltsberechnung
Grundgehalt alt/Grundgehalt neu • Vertrag I L oder II L oder pd > Entlohnungsschema • l1, l2a2, l2a1, … > Entlohnungsgruppe/bei pd nur eine Gruppe • Stufe > Entlohnungsstufen (I L oder pd)
Zusätzlich möglich • Sonderfunktionen (Klassenvorstand, Mittleres Management, …)
pd = 2 Stunden außerhalb Unterricht integriert in Grundgehalt • Überstunden = Mehrdienstleistungen • Prüfungstaxen (Abschließende Prüfungen) • Sonstiges (zB Belohnungen) • Fächervergütungen (pd)
II L (befristete Verträge) Altes Dienstrecht Gehaltstabelle
seit 01.01.2017
I L (unbefristete Verträge) Altes Dienstrecht Gehaltstabelle
seit 01.01.2017
Neues Dienstrecht Gehaltstabelle
Entlohnung + Fächervergütung (FV) > 12 x im Jahr > Durchschnitt des Schuljahres in den Ferien > Einstellung ab dem 15. Fehltag während des Schuljahres FV A LVG I, II € 32,8 je Wochenstunde FV B LVG III € 13,4 je Wochenstunde
Vorrückung
> 3,5* Jahre 5 Jahre 5 Jahre 6 Jahre 6 Jahre 6 Jahre
3,5 Jahre als Master 4,5 Jahre als Bachelor mit 240 ECTS 5,5 Jahre als Bachelor mit 180 ECTS
*
seit 01.01.2017
Sonderfunktionen
Altes Dienstrecht Gehalts-Zusatz
MDL Prüfungstaxen Sonstiges
Klassenvorstand 10x/Jahr € 195,0 (l1) € 171,4 (andere)
Bildungsberatung 10x/Jahr € 156/Stunde für 0,5 bis 6 Wochenstunden
Kustodiate 10x/Jahr zB FGr II € 156 (l1) € 132,4 (andere)
Zulagen Schulleitung (alle) Administration (HAK, HUM) Fachvorstehung (HUM) Werkstättenleitung (HTL) Abteilungsvorstehung (HTL)
„Überstunden“ siehe folgende Seiten
Einrechnungen bis max. 20 WE zB Schulleitung, Administration, IT-Betreuung, ….
Einrechnung wenn mehr als 2 Stunden LVGr. II, sonst Vergütung
zB Lernbegleitung (37,4 Euro) oder Belohnung für administrative Arbeiten 1 Lehrer/in (<11 Klass.) 2 Lehrer/in (<21 Klass.) 3 Lehrer/in (>22 Klass.)
Vorbereitung auf und Durchführung von abschließenden Prüfungen
Supplierungen
ab 2. Supplierstunde pro Woche Pool < 10 Stunden pro Jahr
€ 36,0 (l1) € 30,8 (andere)
Schulveranstaltungen
Päd. Betreuung wenn mind. 2-tägig l1 € 43,3/Tag l2 € 35,1/Tag
Sonderfunktionen
Neues Dienstrecht Gehalts-Zusatz
MDL Prüfungstaxen Sonstiges
Derzeit/Verordnung Bildungsberatung 10x/Jahr € 156/Stunde für 0,5 bis 6 Wochenstunden Zulagen Schulleitung (alle) Administration (HAK, HUM) Fachvorstehung (HUM) Werkstättenleitung (HTL) Abteilungsvorstehung (HTL)
„Überstunden“ siehe folgende Seiten Einrechnungen zB Schulleitung, Administration, IT-Betreuung, ….
zB Lernbegleitung (37,4 Euro) Wenn noch nicht in den sonstigen Stunden (max. 72/Schuljahr)
abgedeckt oder Belohnung für administrative Arbeiten 1 Lehrer/in (<11 Klass.) 2 Lehrer/in (<21 Klass.) 3 Lehrer/in (>22 Klass.)
Vorbereitung auf und Durchführung von abschließenden Prüfungen
Supplierungen
ab 25. Supplierstunde pro Schuljahr 36 Euro
Mentoring ab 2019
Heinrich Himmer 2016
Schulveranstaltungen
Teilnahme mindestens 2-tägig: € 39/Tag Leitung mindestens 4-tägig: € 191,90
§ 61 Abs. 1 GehG Mehrdienstleistungen
Überschreitet der Lehrer durch 1. Dauernde Unterrichtserteilung, 2. Einrechnung von Nebenleistungen, 3. Einrechnung von Erziehertätigkeiten und Aufsichtsführung und 4. Einrechnung von Tätigkeiten in ganztägigen Schulformen das Ausmaß der wöchentlichen Lehrverpflichtung, so gebührt eine besondere Vergütung:
1,30 % des Monatsgehalts 1,20 % des Monatsgehalts, wenn teilbeschäftigt (< 20 WE)* 1,92 % der Jahreswochenstunde, wenn II L
*Sonderregelung bei krankheitsbedingter Teilbeschäftigung
§ 61 Abs. 5 und 6 Gehaltsgesetz Mehrdienstleistungen
Die Vergütung der MDL wird eingestellt
• Wenn an einem Unterrichtstag keine einzige Unterrichtsstunde gehalten wird (zB
Sonderurlaub, mehrtägige Schulveranstaltung, Krankenstand)
• am Dienstag nach Pfingsten, Allerseelentag und Fest des Landespatrons
• in Ferienzeiten (mindestens eine Woche; zB auch Weihnachts- oder Osterferien)
• wenn der Unterricht während einer ganzen Woche unterbleibt
• Wenn an einem Unterrichtstag keine einzige Unterrichtsstunde gehalten wird
• Fortbildungstage (mehr als 3 Tage im Schuljahr)
• Sonstige Verpflichtungen ohne Dienstauftrag
Diagramm – Entfallstage MDL Karriere
Beispiel: Neulehrer/in Englisch, Deutsch LVG I Alt = 20 geh. Std inkl. 3,34 MDL
Neu = 20 gehaltene Stunden
Kurz-Vergleich Basis 14 Gehälter
Alt IL/l1 + MDL
Neu pd
Werte 2017 Einstieg nach 5 Jahren nach 10 Jahren
Grundbezug Stufe 1 2.463,80 Stufe 3 2.648,60 Stufe 6 3.210,90
MDL² 36 Wochen 275,09 295,72 358,50
Gesamt (14 x) 2.738,89 2.944,32 3.569,40
Werte 2017 Einstieg nach 5 Jahren nach 10 Jahren
Grundbezug Stufe 1 2.578,80 Stufe 2 2.937,90 Stufe 3 3.298,10 Fächervergütung³ 562,29 562,29 562,29
Gesamt (14 x) 3.141,09 3.500,19 3.860,39 ³Fächervergütung: 32,80 € x 20 gehaltene Stunden x 12/14
²MDL: Bruttogehalt x 1,30 % MDL-Faktor x 3,34 MDL x 36 Wochen / 14
1
1
Lehrverpflichtungsgruppe, Mehrdienstleitung
1
1
Karriere
Pädagogische Sonderaufgaben
Administrative Tätigkeiten
Leitung
Lehrer/innen Bildung
Personalvertretung
Schulaufsicht
Vertragsende
o Kündigung (mit Gründen!)
o Entlassung
o Einvernehmliche Auflösung
o Zeitablauf (bei befristeten Verträgen)
o nach einjährigem Krankenstand
o (Übernahme in ein öffentl.-rechtl. DV) – im neuen DR gibt es diese
Möglichkeit grundsätzlich nicht mehr
o Tod
Kontakt
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