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Handlungsspielräume für immaterielle Gemeingüter (Wissen und Information) in elektronischen RäumenMontag Stiftung Urbane Räume - Workshop am 19. und 20. Januar 2012 im Künstlerverein Malkasten, Düsseldorf 1
Rainer KuhlenDepartment of Computer and Information Science
University of Konstanz, Germany
Wie weiter mit den öffentlichen Gütern? Alternativen jenseits von Staat und Markt
Workshop am 19. und 20. Januar 2012 im Künstlerverein Malkasten, Düsseldorf
Handlungsspielräume für immaterielle Gemeingüter (Wissen und Information) in elektronischen Räumen
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Openness – Grundprinzip des Handelns in elektronischen Räumen 3
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www.iuwis.de
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Inhalt - Themen
Virtuelle Räume Wissensräume Wissensökologie Commons In Richtung eines Verständnisses von Wissen als Commons Wer besitzt Wissen? Access – institutionalization of knowledge Urheberrechtsregulierung als verknappende Form der
Institutionalisierung von Wissen Open Access als eine offene Form der Institutionalisierung
von Wissen Modelle im Rahmen einer “commons-based-economy” Was tun? Konsequenzen
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CC
Virtuelle Räume
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CC
Virtuelle Räume
Expositur | a virtual knowledge space
In the framework of "Unternehmen Capricorn" project we developed a virtual knowledge space ["Virtueller Wissensraum"] in collaboration with 10 Austrian museums. The programme…enables 3 users to enter a cross-disciplinary environment based upon objects … which then were translated into a spatial structure of rooms, corridors and places of different size, shape, remoteness or proximity.
http://syl-eckermann.net/expositur/index.html
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CC
Virtuelle Räume/Bibliotheken
http://bit.ly/piXMGB
http://bit.ly/pfecZI
http://bit.ly/nM8Pxj
http://bit.ly/rjFboy
http://bit.ly/pGTm6a
http://bit.ly/oot01B
http://bit.ly/pL8D2b
http://online.darton.edu/student_resources/library.php
http://bit.ly/q1JCsA
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Wissensräume
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CC
Wissensräume
http://bit.ly/ombf1w
http://bit.ly/qeXNoY
http://bit.ly/rkqIPj
http://bit.ly/ou7fSr
http://bit.ly/ou7fSr
http://bit.ly/pLkw1q
http://bit.ly/qtFYDf
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Wissensökologie
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Wissensökologie
Ökologie Nachhaltigkeit natürlicher Ressourcen (Wasser, Luft, Klima, Wälder,…)
Verknappung zum Schutz der Übernutzung
Wissensökologiei
Nachhaltigkeit immaterieller Güter
Nutzen(mehrung) durch offenen, freien Zugriff und freie Nutzung
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Wissensökologie
http://bit.ly/nQMWNn http://bit.ly/pFyq8lA Politics of Intellectual Property: Environmentalism
For the Net?James Boyle 2007
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Wissensökologie steht nicht im Widerspruch zur kommerziellen
Verwertung/Nutzung von Wissen,
Unter der Annahme, dass Publikations- und Nutzungsmodelle nur dann
akzeptabel sind
wenn sie den Status von Wissen als Gemeingut (Commons) anerkennen, “allowing free and open access for everyone
not claiming exclusive property rights”
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Wissenökologie/-ökonomie
Ökonomie Ökologie
Wissens-ökonomie
Wissens-ökologie
?These
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GemeingüterCommons
Commons ist das zentrale
Konzept einer Wissensökologie
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http://en.wikipedia.org/wiki/Public_good
Aber Commons sind weder common goods noch public goods
geschweige denn club goods oder private goods.
Commons
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Was sind Commons?
Aus: Peter Barnes: Capitalism 3.0
Commons
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Gemeinsames Erbe der
Natur
Gemeinsames Erbes des
sozialen Lebens
Gemeinsames Erbe
kultureller Kreativität
Commons sind institutionalisierte „common-
pool resources“
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Common
Pool
ResourcesInstitutiona-
lisierungCommons
Kommunikation Konsensfindungsverfahren
VerpflichtungenVerträge
Regel, Gesetze, bindende VorschriftenKontrollmechanismen, Sanktionen
Prinzipien/Werte
Verfahren
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Saubere Luft und Wasser
Rohstoffeder öffentliche Raum
GesundheitFinanzenWissen
Commons entstehen durch Institutionalisierungsformen von “common-pool-resources”
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Wissens-
ressourcen
Zugriff (access) zu Informations-
produkten und -dienstleistungen
Prinzipien/Werte
Verfahren
Privatisierung„enclosure of the mind“
Profitabilitätverknappte Ressource
Commons entstehen durch Institutionalisierungsformen von “common-pool-resources”
TeilenGerechtigkeit, Fairness
InklusionNachhaltigkeit,
Offenheit
Kommunikation Konsensfindungsverfahren
VerpflichtungenVerträge
Regel, Gesetze, bindende VorschriftenKontrollmechanismen, Sanktionen
Institutiona-
lisierung
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Wissens-
ressourcen
Private Güter
Prinzipien
Verfahren
Privatisierung„enclosure of the mind“
Profitabiltätverknappte Ressource
unsere Wahl
?
Commons entstehen durch Institutionalisierungsformen von “common-pool-resources”
TeilenGerechtigkeit, Fairness
InklusionNachhaltigkeit,
Offenheit
Institutiona-
lisierung
Commons
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In Richtung eines
Verständnisses von
Wissen als Commons
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Wissen Commons
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Was ist der Status von Wissen?
res nulliusres privataeres publicaeres communes
Wissen als Commons
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Justinian I., Mosaikdetail aus der Kirche San Vitale in Ravennahttp://bit.ly/pUgtds
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Wer besitzt Wissen?
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Wer besitzt Wissen?
Produzenten/Autoren?
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Verwerter/Content provider/Verleger?
Nutzer, die es für ihre Arbeit brauchen?
Wissen als Commons
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Ist es die richtige Frage?
Wer besitzt Wissen?
Wissen selber – Ideen, Fakten, Theorien, … Daten (??) – sind nicht
„eigentumsfähig“, nicht durch Urheberrecht geschützt
If nature has made any one thing less susceptible than all others of exclusive property, it is the action of the thinking power called an idea, which an individual may exclusively possess as long as he keeps it to himself; but the moment it is divulged, it forces itself into the possession of every one, and the receiver cannot dispossess himself of it. Its
peculiar character, too, is that no one possesses the less, because every other possesses the whole of it. He who receives an idea from me, receives instruction himself without
lessening mine; as he who lights his taper at mine, receives light without darkening me.
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Wer besitzt Wissen?
Niemand sollte Wissen exklusiv besitzen.
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Wer hat Zugriff zu Wissen?Wer kontrolliert den Zugriff zu Wissen?
Nicht Wissen ist das Problem, sondern Information
Ist es die richtige Frage?
Verfügbar ist Wissen nur dann, wenn man Zugriff auf die Wissen
repräsentierenden Informationsprodukte hat.
Wem gehört Wissen? Wem gehört Information?
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Verfügbar ist Wissen nur dann, wenn man Zugriff auf die Wissen
repräsentierenden Informationsprodukte hat.
Wem gehört Wissen? Wem gehört Information?
Zugriff
Gesetz
Technik
Werte Markt
Nach: Lawrence Lessig: Code and other laws of cyberspace. Basic Books, Perseus Books Group: New York 1999, second edition 2006
Zugriff
Urheberrecht
DRM
Informati-onsethik
Informations-wirtschaft
Wer oder war reguliert dem Zugriff auf Information?
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Urheberrechtsregulierung als verknappende Form der Institutionalisierung
von Wissen
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Urheberrecht als Regulierungsform zur Institutionalisierung von Wissen
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unter der international gültigen Annahme
Starkes Copyright angemessen und unabdingbar
um Kreativität und Fortschritt in den Künsten, den Wissenschaften und der Bildung
zu befördern
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((a) Eines das Wissen und Information zu einem knappen Gut, zu einer Ware macht?
Was ist ein starkes Urheberrecht/Copyright?
(b) Eines, das offenen, freien Zugriff zu den Ressourcen von Wissen und Information eröffnet und die Bildung von Commons unterstützt?
oder
Urheberrecht als Regulierungsform zur Institutionalisierung von Wissen
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starkes Urheberrecht
Urheberrechtlicher Schutz technischer Schutzmaßnahmen
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schwaches Urheberrecht
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schwaches Urheberrecht
Ein Urheberrecht, das die Rechte der Urheber und
die kommerzielle Verwertung von Wissen in den
Vordergrund stellt
starkes Urheberrecht
Ein Urheberrecht, das durch freizügige
Schrankenregelungen dafür sorgt, dass zumindest
das mit öffentlichen Mitteln produzierte Wissen für
jedermann frei zugänglich ist.
Wirtschaft:schwach
Gesellschaft:stark
Wirtschaft:stark
Gesellschaft:schwach
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Die staatlichen und überstaatlichen Regulierungen (vor allem in
Europa und USA im Kontext der WTO) haben ein starkes
Urheberrecht entstehen lassen, welches eher die kommerzielle
Verwertung von Wissen und Information als die Interessen der
Urheber selber begünstigt
mit der Konsequenz der Verknappung des Zugriffs und der
Nutzung von Wissen und Information
Urheberrecht als Regulierungsform zur Institutionalisierung von Wissen
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Als Voreinstellung im urheberrecht gilt das exklusive Recht der
Autoren oder – per Vertrag – der Verwerter/Verleger/Content
Provider.
Das Recht, andere vom Zugriff und
der Nutzung publizierten
Wissens auschließen zu
könnenDem Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere von Bildung
und Wissenschaft, wird lediglich durch Ausnahmen und
Einschränkungen der an sich exklusiven Rechte der
Rechteinhaber Rechnung getragen.
unter der strikten Kontrolle des Dreistufentests
Urheberrecht als Regulierungsform zur Institutionalisierung von Wissen
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CC
enabling?
„Schranken“ist die deutsche Entsprechung zu den im internationalen Recht
gebräuchlichen Begriff wie „exceptions, limitations“.
disabling?
http://bit.ly/otoybc
unter der strikten Kontrolle des Dreistufentests
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Article 13Limitations and Exceptions
Members shall confine limitations or exceptions to exclusive rights to certain special cases which
do not conflict with a normal exploitation of the work
and do not unreasonably prejudice the legitimate interests of the right holder.
TRIPS - Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights
Urheberrecht als Regulierungsform zur Institutionalisierung von Wissen
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Urheberrecht - Schranke in § 52a für Unterricht und Forschung
nur kleine Teile eines Werkes (max 12%, Filme 5
mins) *
nur für die Nutzung IM Unterricht
nur für die bestimmt abgegrenzten Teilnehmer
von Kursen
für die Nutzung genau definierter
Forschungsgruppen
befristet bis Ende 2006 –verlängert 2008, jetzt bis
2012
ohne direktes oder indirektes kommerzielles
InteresseNutzung in Schulen nur
mit expliziter Zustimmung der Rechtsinhaber*
Nutzung von Filmen erst nach 2 Jahren der Verwertung in
Filmtheatern
Vergütet werden muss in jedem Fall, also nur Genehmigungs-, nicht Vergütungsfreiheit
max 25 S. eines Werkes, 6 Seiten Musikeditionen, 5 mins
Film oder Musikstücks, alle Bilder
25 % eines Werkes, max. 100 Seiten
* Jetzt durch Vertrag erlaubt – aber nur analoge Kopien, 12 % max 20 Seiten
Handlungsspielräume für immaterielle Gemeingüter (Wissen und Information) in elektronischen RäumenMontag Stiftung Urbane Räume - Workshop am 19. und 20. Januar 2012 im Künstlerverein Malkasten, Düsseldorf 41
2.539 answers
Frage : Schränkt § 52a UrhG die Rechte der Rechteinhaber zu stark ein (zu liberal), oder restringiert § 52a die Nutzung von Wissen in Bildung und Wissenschaft zu stark
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/befragung2011-auswertung1.pdf
Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft - www.urheberrechtsbuendnis.de/
Handlungsspielräume für immaterielle Gemeingüter (Wissen und Information) in elektronischen RäumenMontag Stiftung Urbane Räume - Workshop am 19. und 20. Januar 2012 im Künstlerverein Malkasten, Düsseldorf 42
über Steuergelder
finanziert
sekundärer Retailmarkt
über Steuergelder
finanziert
primärer Verlaufsmarkt: Bibliotheken
42
In Anlehnung an: Open Access - die Revolution im wissenschaftlichen Publizieren? Vortrag von Dr. Rafael Ball im Rahmen des FZJ-Kolloquiums am 30. April 2003http://www.fz-juelich.de/zb/datapool/page/534/Vortrag%20Open%20Access.pdf
Klassisches Verwertungsmodell der Wissenschaftsverlage
über Steuergelder
finanziert
Autor/Urheber in Bildung und Wissenschaft
über Steuergelder
finanziert
nutzt personelle und technische
Infrastruktur
über Steuergelder
finanziert
stellt Wissen in
Werken dar
stellt Werke i.d.R. kostenlos den
Verlagen bereit
über Steuergelder
finanziert
zahlt für Publi-kation oft
Druckzuschüsse
Wissenöffentlich finanziert
privat angeeignet
über Steuergelder
finanziert
Peer Review durchWissenschaftler
tritt i.d.R. alle Verwertungs-
rechte den Verlagen ab b
Werke werden von Verlagen auf-bereitet und
öffentlich zugäng-lich gemacht
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Verfügbarkeit von wissenschaftlichen Publikationen
Ware/Mabe; The stm report . an overview of scientific and scholarly journal publishing. STM, September 2009 -
http://www.stm-assoc.org/industry-videos-reports/
Publikationsmärkteweltweit stark
kommerziell bestimmt
2.000 wissenschaftliche Zeitschriftenverlage
mehr als 3 Millionen Artikel verarbeitet
etwa 1,5 Millionen durch peer reviewvalidierte Beiträge
über 40 Millionen Artikel in elektronischer Form für Recherchen und Downloads bereitgestellt
geschützt durch starken Urheberrecht
In hohem Maße profitabel durch Verknappung
stabilisiert „information rich“
geschützt durch technische Schutzmaßnahmen
privat organisiert
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Was tun?
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Von dem starken Schutz des geistigen Eigentums profitieren in erster Linie die
Verwerter/Verlagswirtschaft.
Das Urheberrecht und die offizielle Politik sind weiter dem romantischen naturrechtlichen Konzept des singulären Autors und dem Recht auf
dessen geistiges Eigentum verpflichtet.
VerwertungsrechteUrheber
Romantik/Naturrecht – Verwertung/Handelsrecht
Vertragsfreiheit
NutzungsrechteVerlage
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Auf der Grundlage der geltenden Systematik und Dogmatik
der Urheberrechts und der sie unterstützenden Wirtschaft und
Politik ist kaum ein freizügiger und offener Umgang mit
Wissen und Information in der Informationsgesellschaft für
jedermann zu erreichen.
Scheitern
Aber die normativen Einsctellungen haben sich
gewandeltZugriff
Gesetz
Technik
Werte Markt
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Mehr und mehr WissenschaftlerInnen wird bewusst, dass
weder die kommerzielle Verwertung noch ein
verwerterfreundliches Urheberrecht die
Informationsversorgung in Bildung und Wissenschaft
sichern.
Erfolgreiches Scheitern
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Aber auch kommerzielle Publikationsformen der
Informationswirtschaft adaptieren immer mehr ds
Open-Access-Paradigma.
Erfolgreiches Scheitern
Politikwandel?
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Open Access als Form der Institutionalisierung von
Wissen
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Open Access ist eine Form der Institutionalisierung von
Wissen, durch die es zu einem Commons und zu einem
„common property“ mit freien Nutzungsregeln werden
kann.
Open Access als Form der Institutionalisierung von Wissen
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From the Berlin Declaration of Open - 2003
http://www.zim.mpg.de/openaccess-berlin/berlin_declaration.pdf
Open Access als Form der Institutionalisierung von Wissen
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Modelle für die Institutionalisierung von
Wissen
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Formen der Verfügbarkeit von Publikationen
Ware/Mabe; The stm report . an overview of scientific and scholarly journal publishing. STM, September 2009 -
http://www.stm-assoc.org/industry-videos-reports/
Publikationsmärkteweltweit stark
kommerziell bestimmt
2.000 wissenschaftliche Zeitschriftenverlage
mehr als 3 Millionen Artikel verarbeitet
etwa 1,5 Millionen durch peer reviewvalidierte Beiträge
über 40 Millionen Artikel in elektronischer Form für Recherchen und Downloads bereitgestellt
Publikationsmärkteansteigend durch das Open-Access-Paradigma bestimmt
OA-ZeitschriftenPrimärpublikation
„golden“
SekundärpublikationIn OA-Repositories
„green“Directory of OA Journals
7183 journals650572 articles
(19.10.2011)1,6% des komm. Marktes
http://www.doaj.org/doaj?func=home&uiLanguage=en
OpenDOAR Database Worldwide ca. 80% Institutional OAR
http://www.opendoar.org/
zunehmend von Interesse für kommerzielle
AnbieterSpringerOpen
IEEE
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Dem Charakter von Wissen und Information als Gemeingüter Rechnung tragen
Einige Prinzipien eines commons-based information economy/society
In einer commons-based information economy/society wird das öffentlich gemachte
Wissen allen Menschen frei und möglichst ohne Verzögerung zugänglich gemacht.
Das muss nicht im Widerspruch zu kommerziellen Verwertungsmodellen der Informationswirtschaft
stehen.
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Dem Charakter von Wissen und Information als Gemeingüter Rechnung tragen
Einige Prinzipien eines commons-based information economy/society
Das muss nicht im Widerspruch zu kommerziellen Verwertungsmodellen der Informationswirtschaft stehen.
wenn die Informationswirtschaft anerkennt, dass exklusive Verwertungsrechte am Commons Wissen nicht mehr möglich sind
Wissens-ökonomie
Wissens-ökologie
und wenndie (urheber)rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, dass wissenschaftliche Publikationen ins Commons gestellt werden.
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proprietäre kommerzielle Informationsmärkte
„commons-based information markets“
Entschädigung an die Öffentlichkeit
und
verknappende Verwertung
freie NutzungTeilen einfache kommerzielle
Nutzungsrechteermöglicht und geschützt durch
Preispolitik
Kontrolle durch Technik (DRM)
das Urheberrecht
vertragliche Vereinbarungen
durch
Monetäre Beiträge
Steuer
Mehrwertleistungen
und
Möglichkeit der Entwicklung
Nachhaltigkeit Verantwortung auch gegenüber
späteren Generationen
Einige Prinzipien eines commons-based information economy/society
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Konsequenzen
Ein neues Verständnis von (intellektuellem) Eigentum
benötigt
Wissen als Commons ist keinesfalls ein res nullius (einer
der Fehler von Hardins „Tragödie“) dessen sich jedermann
nach Belieben für welchen Zweck auch immer benutzen
kann.
Wissen und die daraus abgeleiteteten Informationsobjekte können nicht als exklusives privates Eigentum reklamiert werden.
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Konsequenzen
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Ein neues Verständnis von Urheberrecht
Freier Zugriff – der DefaultKommerzielle Verwertung - die Ausnahme
Ein Konzept von „common property rights“
entwickeln, ohne „private individual property
rights“ aufzugeben
Herausforderung
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Paving the road in knowledge spaces
Die Straßen zu und in den Wissensräumen können nur durch
Institutionalisierungsformen für den freien Zugriff und die freie Nutzung
von Wissen und Information “gepflastert” werden.
„Je freier/offener der Zugriff zu Wissen und Information
gemacht wird, umso höher ist die
Wahrscheinlichkeit, dass auch weiterhin in der Wirtschaft damit
verdient werden kann.“
Towards a commons-based copyright– IFLA 08/2010A commons-based foundation of open access and other open models – Open Data Cologne 14.12.2010 61
Vielen Dank für Ihre
AufmerksamkeitFolien unter einer CC-Licenz
www.kuhlen.name
Towards a commons-based copyright– IFLA 08/2010A commons-based foundation of open access and other open models – Open Data Cologne 14.12.2010 62
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/
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Wem gehört Wissen? Wem gehört Information?
Handlungsspielräume für immaterielle Gemeingüter (Wissen und Information) in elektronischen RäumenMontag Stiftung Urbane Räume - Workshop am 19. und 20. Januar 2012 im Künstlerverein Malkasten, Düsseldorf 6464
Wem gehört Wissen? Wem gehört Information?
In juristischer Hinsicht ist es eindeutig,
„.... dass Ideen und Fakten für sich nicht geschützt
werden können“ (Übersetzung RK)
aber
„die Architektur oder die Struktur, in der sie
dargestellt sind, können geschützt sein“
„Es muss nachgewiesen werden, dass die
Architektur oder die Struktur auf substantielle Weise
kopiert worden ist.“ http://www.hmcourts-service.gov.uk/images/judgment-files/baigent_v_rhg_0406.pdf
Judge Peter Smith J hat in seiner Urteilsbegründung selber einen geheimen Code über kursiv geschriebene Buchstaben eingebaut - http://www.nytimes.com/2006/04/27/books/27code.html gelöst unter: http://news.bbc.co.uk/1/hi/entertainment/4953948.stm
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Wem gehört Wissen? Wem gehört Information?
Übernahme von Ideen erlaubt, wenn sie zur Entwicklung neuer eigenständiger Werke führen
Der Vorwurf des Plagiatswurde letztlich zurückgewiesen.
Die Entlehnungen bzw. wörtliche Wiedergaben einiger Stellen aus Browns
Buch rechtfertige in einer fiktionalen Umgebung nicht den Vorwurf der
Copyright-Verletzung. Es seien, legitimerweise nur einige Ideen und „Fakten“
übernommen worden.
Judge Peter Smith J hat in seiner Urteilsbegründung selber einen geheimen Code über kursiv geschriebene Buchstaben eingebaut - http://www.nytimes.com/2006/04/27/books/27code.html gelöst unter: http://news.bbc.co.uk/1/hi/entertainment/4953948.stm
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German coalition copyright in favour of research and education 2.539 answers
Question: Should published knowledge, at least knowledge produced through public financial means, be freely accessible and usable by everyone?
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/befragung2011-auswertung1.pdf