Post on 06-Oct-2020
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Verband für landwirtschaftliche Fachbildung
Kitzingen
Rundbrief Frühjahr 2020
Ausgabe: 01/2020
Geschäftsstelle:
Mainbernheimer Str. 103 97318 Kitzingen
Vorsitzender:
Klaus Niedermeyer
Geschäftsführer: Gerd Düll
Jahreshauptversammlung des vlf Kreisverbandes Kitzingen am 31. Januar 2020 in Markt Einersheim: v. l. Sami Pfeifer, Katja Fuchs, Thorsten Bullmer, Julian Haack, Nicolas Dennerlein, Johannes Eberth, Sonja Eichinger, Sybille Haenisch-Weiß, Ute Braun, Barbara Etienne-Sattes, Beate Müller, Klaus Niedermeyer, Denise Kempa, Gerd Düll Bild: Claus Schmiedel
Inhalt
Stellenangebot: Mitarbeit bei der Durchführung der Vor-Ort Kontrollen ....................... 3
Jahreshauptversammlung 2020 des vlf Kitzingen .......................................................... 4
aktuelle Veranstaltungen des vlf-Kreisverbandes Kitzingen .......................................... 5
vlf- Veranstaltungen Herbst/Winter 2019/2020 - Rückblick ......................................... 9
14. November 2019: vlf-Bezirksfrauentag ......................................................................... 9
30. November 2019 und 1. Februar 2020: Kreatives Nähkästchen .................................... 11
12. Dezember 2019: Bauerhofweihnacht im Haßgau ........................................................ 12
16. Januar 2020: Landwirtschaftlicher Unternehmertag 2020 ........................................... 14
20.-23. Januar 2020: Rat zur Saat – Pflanzenbauberatung im Januar 2020 ........................ 16
Neues aus dem AELF Kitzingen ..................................................................................... 17
Aktuelle Angebote des AELF Kitzingen ......................................................................... 19
aktuelle Termine zur Fortbildung Sachkunde im Pflanzenschutz ........................................ 19
Befliegungsmaßnahme gegen den Schwammspinner ....................................................... 19
Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) derzeit ausgesetzt ...................................... 20
Aktuelles zum Mehrfachantrag 2020 ............................................................................... 21
Gewässerrandstreifen ................................................................................................... 22
Was ist vor der Düngung zu erledigen? .......................................................................... 25
Qualifizierungsangebote für Betriebe mit Einkommenskombination ................................... 26
Bauernhofbesuch bald auch für die „Großen“ .................................................................. 27
Fit und gesund durch den Familienalltag mit Kindern unter vier Jahren ............................. 29
Gesund und fit im Kinder-Alltag für Kinder von 3 bis 6 Jahren .......................................... 29
Rückblick auf Aktivitäten des AELF Kitzingen .............................................................. 30
Arzneipflanzen in der Ernährung .................................................................................... 30
Weitere Beiträge aus dem Bereich der Grünen Berufe ................................................. 30
Eingliederung der Landwirtschaft an die Regierungen ...................................................... 30
Landwirtschaftlicher Nachwuchs in Bayern ...................................................................... 31
Die Meisterschule Schweinfurt: Meister werden – Zukunft gestalten .................................. 33
Verwertung von Erdaushub in der Landwirtschaft und im Wald ........................................ 33
Vorgaben zur Gülleausbringtechnik nach der aktuellen Düngeverordnung ......................... 35
Psychologische Krisenhotline ......................................................................................... 42
Informations- und Imagekampagne: Leistungen der Landwirtschaft für die Gesellschaft ..... 42
Erneuerbare Energien im Wärmemarkt: Hohe Investitionsanreize ..................................... 43
Grundstücksverkehrsgesetz: Vorkaufsrecht für Landwirte ................................................. 43
Informationen des Landesverbandes ........................................................................... 44
Volles Haus bei der vlf-Landesversammlung ................................................................... 44
Bildungszentrum Kloster Banz: vlf-Gespräch mit Umweltminister Glauber .......................... 45
Impressum Herausgeber vlf Kreisverband Kitzingen
Druck Scholz Druck GmbH, Schnepfenbach, Am Pförtlein 8, 97337 Dettelbach
Verantwortlich Gerd Düll Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen
Zuständiges Registergericht Amtsgericht Würzburg VR Nr. 200889
Bankverbindung VR-Bank Kitzingen BIC GENODEF1KT1 IBAN DE48 7919 0000 0001 8325 14
Stellenangebot: Mitarbeit bei der Durchführung der Vor-Ort Kontrollen
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen, Abteilung Prüfdienst sucht für
die Dienstorte Kitzingen, Bamberg und Karlstadt in der Zeit vom 01.05. bis 31.12.2020
mehrere Mitarbeiter/innen (befristet mit 0,7 -1,0 AK)
zur Mitarbeit bei der Durchführung der Vor-Ort Kontrollen.
Anforderungen:
■ Landwirtschaftliche Kenntnisse sind gewünscht
■ Gute EDV-Kenntnisse und Erfahrung in den Standardprogrammen von MS-Office
■ Ausgeprägtes Teamverhalten, Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft und Flexibilität
■ Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
■ Sicheres freundliches Auftreten
■ Führerschein Klasse B
Vergütung: Die Tätigkeit wird nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den
öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vergütet.
Ergänzende Hinweise:
Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte
Bewerber werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen fördert die berufliche
Gleichstellung von Frauen. Frauen werden daher ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben.
Bewerbungsschluss: 06.03.2020
Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte an poststelle@aelf-kt.bayern.de
Alternativ auf dem Postweg versendete Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt!
Ansprechpartner:
Herr Stefan Huber, Tel. 09321 / 3009-1300, Herr Paul Hutten Tel. 09321/3009-1301, Herr
Gerd Düll, Tel. 09321/3009-0
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Herr Fuchs erklärte den Besuchern des vlf Kitzingen die Betriebsabläufe von der Rohstoffanlieferung bis zum fertigen Endprodukt in seiner Backstube. Bild: Claus Schmiedel
Aktivitäten des vlf
Aktuelle Informationen und Ankündigungen
Jahreshauptversammlung 2020 des vlf Kitzingen in Markt Einersheim Vom Korn zum Brot - der vlf in der Backstube Fuchs
Auf dem Programm stand
die Betriebsbesichtigung der
Marktbäckerei Fuchs. Herr
Fuchs erklärte anschaulich
die Betriebsabläufe von der
Rohstoffanlieferung bis zum
fertigen Endprodukt in seiner
Backstube. Bereits in der
fünften Generation stellt die
Marktbäckerei Fuchs täglich
mit 160 Mitarbeitern ca.
2000 Brote und 15 000
Kleingebäckteile sowie 3000
Teile Süßes her. In 20
Filialen, die sich über die
Landkreisgrenzen hinaus von
Werneck über Rottendorf
und von Scheinfeld bis Volkach erstrecken, werden diese vertrieben. Großen Wert
legt die Bäckerei auf die Qualität ihrer Ausgangsprodukte wie Butter und Mehl aus
der Region. Die handwerkliche Backkunst bedarf großer Sorgfalt in der
Teigführung und -verarbeitung um den Kunden täglich ein hochwertiges Produkt
frisch anbieten zu können. Problematisch sieht der Bäckermeister auch, dass in
vielen Supermarktfilialen die Warentheken bis Ladenschluss mit bestimmten
Produkten bestückt sein müssen, was die Rücklaufzahlen von Gebäckstücken stark
erhöht.
Im Anschluss an die Betriebsbesichtigung fand die Jahreshauptversammlung des Verbandes
im Weingut Gamm statt.
Der Vorsitzende Klaus Niedermeyer freute sich über die rege Teilnahme an der
Veranstaltung und stellte gleich zu Anfang klar, dass Biodiversität und
Landschaftspflege nicht das einzige Standbein der Landwirtschaft sein kann,
sondern in erster Linie die Erzeugung hochwertiger Lebensmittel im Fokus steht.
Bürgermeister Herbert Volkamer erläuterte kurz Eckdaten zur Geschichte und
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Gegenwart des Ortes Markt Einersheim, welcher nicht nur durch
Landwirtschaftsbetriebe und Winzerfamilien, sondern auch durch größere
Industriebetriebe, Handwerker und Dienstleistungsbetriebe geprägt wird.
Kreisobmann Alois Kraus ging in seinen Ausführungen auf die augenblickliche
Stimmung in der Landwirtschaft ein. Er bedankte sich bei allen, die „Flagge
zeigten“ und den Bayerischen Bauernverband in seiner Außenwirkung
unterstützten. Er bedankte sich beim vlf Kitzingen für die gute Zusammenarbeit
im vergangenen Jahr. Geschäftsführer Gerd Düll stellte den Geschäftsbericht des
vergangenen Jahres vor. Der aktuelle Mitgliederstand beläuft sich auf aktuell 973
Mitglieder, was den vlf Kitzingen als den größten Kreisverband in Unterfranken
auszeichnet. 2019 wurden 27 Aktivitäten mit insgesamt 1181 Teilnehmern
durchgeführt. Das vlf-Rundschreiben erscheint zweimal jährlich mit einer Auflage
von 1100 Exemplaren. Die Vorsitzenden Klaus Niedermeyer und Sonja Eichinger
ließen bei einer Präsentation die durchgeführten Veranstaltungen des
vergangenen Jahres kurz Revue passieren und wiesen auf den
Veranstaltungskalender 2020 hin, darin unter anderem das Highlight – die Som-
merlehrfahrt ins Elsass.
Wie in jedem Jahr wurden die anwesenden Absolventen in den Berufen der Land-
und Hauswirtschaft ausgezeichnet und erhielten Präsente: Fortbildung zum Landwirtschaftsmeister
Johannes Ebert (Bibergau) Abschlussprüfung Hauswirtschafterin
Ute Braun (Nordheim), Barbara Etienne-Sattes (Tiefenstockheim), Sibylle
Haenisch-Weiß (Obernbreit), Denise Kempa (Feuerbach) und Beate Müller
(Buchbrunn) Beruf Landwirt – Abschlußprüfung Landwirt/-in
Zu ihrem erfolgreichen Berufsabschluss als Landwirte beglückwünschten Herr
Niedermeyer und Herr Düll die anwesenden Thorsten Bullmer aus Wässerndorf,
Nicolas Dennerlein aus Michelfeld, Katja Fuchs aus Dornheim, Julian Haack aus
Michelfeld und Sami Pfeiffer aus Marktbreit.
Aus dem Landkreis Kitzingen haben außerdem die Ausbildung abgeschlossen:
Philipp Heubach aus Mönchsondheim, Franziska Hörner aus Kleinlangheim und
Lukas Troll aus Dornheim (siehe dazu auch Seite 31 f.).
aktuelle Veranstaltungen des vlf-Kreisverbandes Kitzingen
Hinweise zu den Veranstaltungen
Anmeldung, sofern nicht anderweitig angegeben, in der vlf-Geschäftsstelle unter
Tel. 09321/3009-0 mit Angabe von Name, vollständiger Adresse und telefonischer
Kontaktmöglichkeit für jede teilnehmende Einzelperson. Können Sie an einer
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Veranstaltung nicht teilnehmen, sorgen Sie bitte für Ersatz, denn bei Absage
müssen wir den Kostenbeitrag in Rechnung stellen.
Kritik, Anregungen und Themenvorschläge nehmen wir jederzeit gerne entgegen.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung. Ihre personenbezogenen Daten sind für die Veranstaltungsabwicklung erforderlich. Während der Veranstaltungen
werden Foto- und Video-Aufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Bitte beachten Sie unsere
Datenschutzerklärung unter www.vlf-bayern.de
Montag, 02.03.2020 19.00 Uhr Willanzheim, Sportheim
konkret und praktisch: Fragen zur Unternehmensführung heute Fachvorträge
Thema: „Neues im landwirtschaftlichen Steuerwesen“ Referent: Johannes Scharvogel, LBD Thema: „Schluss mit Jammern - Welche Denkweisen Deinen Betrieb weiter bringen“ - Anders denken und vorausschauend handeln, das ist der Ursprung für eine bessere Zukunftsbewältigung. Referent: Sebastian Wächter, Barrierefrei im Kopf UG Die Teilnahme ist gratis.
Freitag, 13.03.2020 19.00 Uhr AELF Kitzingen, Lehrsaal 1. Stock, Gebäude AELF2
Kräuterseminar Sommer 2020 – für Anfänger
Informationsabend - Referentin: Kornelia Marzini Die Ausbildung zum „Geprüften Kräuterführer“ umfasst Übungen zum Bestimmen von Heilkräutern, Anleitungen zur Verwendung in der Küche, zur Herstellung einer Hausapotheke und die Einordnung in den kulturhistorischen Kontext.
Die Schulung umfasst 3 Exkursionen, 5 Seminar-termine und eine Kochveranstaltung. Festlegung der Termine und verbindliche Anmeldung am Informationsabend bitte Kalender und Schreibzeug mitbringen
Dienstag, 31.03.2020 19.30 Uhr An der Tabaksmühle 3 97776 Eußenheim Anmeldeschluss: 20.03.2020
Wunderwelt Effektive Mikroorganismen (EM) Abendexkursion nach Eußenheim
Jürgen Amthor, Eußenheimer Manufaktur KG, informiert über die EM-Anwendung in den Bereichen Garten, Landwirtschaft, Gesundheit und Haushalt. Die Anfahrt erfolgt privat. Bitte bilden Sie Fahrgemeinschaften für die gemeinsame Abfahrt um 18.30 Uhr am Treffpunkt: Parkplatz Grünes Zentrum Mainbernheimer Str. 103, 97318 Kitzingen
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Mittwoch, 13.05.2020 17.30 – ca. 21.30 Uhr Treffpunkt: Ferien- und Winzerhof Braun, Hallburger Weg 4, 97334 Nordheim
Heimatliche Exkursion nach Nordheim am Main
Wir besichtigen mit dem Gästeführer Günter Sauer den historischen Ortskern. Herr Sauer wird mit Winzermeister Udo Braun über bestehende und geplante Bewässerungssysteme für den Weinbau berichten und gerne Fragen beantworten. Anschließend lassen wir in der Häckerwirtschaft Braun den Abend gesellig mit fränkischen Spezialitäten ausklingen. Kosten: für vlf-Mitglieder gratis, für Nicht-Mitglieder 5,00 €/Person (vor Ort direkt zu zahlen)
Donnerstag, 11.06. bis Sonntag, 14.06.2020
Unterwegs im Schwarzwald und Elsass Sommerlehrfahrt 2020
Erleben Sie auf dieser Reise die fließenden Übergänge der französischen und deutschen Kulturen, die sich in Sprache, Küche, Architektur zum Ausdruck bringen. Preis 519,-€ / Person, EZ-Zuschlag 45,- €
Es gibt noch ein freies Doppelzimmer!
Programm: (Änderungen vorbehalten)
Do. 11.06. Schwarzwaldrundfahrt
Abfahrt in Kitzingen - Frühstück im Raum Herrenberg ab Mittag Rundfahrt durch den südlichen Schwarzwald (u.a. St. Blasien, Schluchsee ) mit Niki König, Reise-leiter und Betriebsinhaber Bartleshof, Besuch des Bartleshofes (Jungviehaufzucht und Sägewerk) mit Käseprobe, Weiterfahrt nach Freiburg, kurze Stadtführung, Übernachtung in Freiburg
Fr. 12.06. Colmar und Vogesen
Panoramafahrt durch die Vogesen mit Reiseleitung, Besuch einer Ferme Auberge (Bergbauernhof), am Nachmittag Stadtrundgang und freie Zeit in Colmar
Sa. 13.06. Obstbau – Wein – Schwarzwaldhof
Besichtigung eine Kirschanbaubetriebes im Kinzigtal, Führung mit Mittagessen auf einem typischen Schwarzwaldhof im Familienbetrieb, Weiterfahrt nach Gegenbach, in der Weinmanufaktur Kellergang mit Weinprobe, am Abend im Hotel Bauernkabarett mit Niki König
So. 14.06 Europametropole Straßburg
Schifffahrt und freie Zeit in Straßburg, Heimreise am Nachmittag, unterwegs Besuch bei Firma Reiseservice VOGT, Betriebsbesichtigung mit Familie Vogt und Blick hinter die Kulissen des Agrarreiseveranstalters, Imbiss und Zeit zum Gespräch mit der Unternehmerfamilie
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Mittwoch, 22.07.2020 09.30 – 22.00 Uhr 1-tägige Busfahrt Abfahrt: Parkplatz AELF KT Anmeldeschluss: 04.07.2020
Tagesfahrt nach Oberfranken mit Theaterbesuch im Freilichttheater Trebgast
Kosten: 45,- € / Person Das Essen ist separat zu bezahlen.
Programm: (Änderungen vorbehalten)
09.30 Uhr Abfahrt nach Bayreuth
12.00 Uhr Führung im Markgräflichen Opernhaus (UNESCO-Weltkulturerbe)
13.00 – 15.00 Uhr Mittagessen und freie Zeit in Bayreuth
15.30 Uhr Besuch der Naturkräuterschmiede in Harsdorf
18.00 Uhr Vorstellungsbeginn auf der Freilichtbühne Trebgast: „Kalender Girls“ Die Geschichte basiert auf einer wahren Begebenheit, die sich 1999 in der Grafschaft Yorkshire, England abgespielt hat und 2002 als britisch-amerikanische Komödie verfilmt wurde. Das Stück erzählt von einer Gruppe von Frauen um die 50.
20.30 Uhr Heimfahrt
22.00 Uhr geplante Ankunft in Kitzingen
Die nachfolgende Veranstaltung wird zweimal angeboten:
Samstag, 10.10.2020 18.00 Uhr und Samstag, 17.10.2020 10.00 Uhr AELF Kitzingen, Schulküche Anmeldeschluss für beide Termine: 30.09.2020 Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Suppenvariationen – Entdecke die Möglichkeiten!
mit Denise Kempa, Referentin für Ernährung und Hauswirtschaft In Gruppen kochen wir verschiedene Suppen und verkosten diese gemeinsam. Vorab stellen wir eine haltbare Gemüsebrühe ohne Zusatzstoffe her, die wir als Basis verwenden. Ob Schüler der Abschluss-klassen, Eltern, die gern das nicht so lieb gewonnene Gemüse ihren Kindern versteckt servieren, Gastgeber für eine winterliche Party, Angestellte, Bauarbeiter…, sicherlich ist für jeden etwas dabei. Mitzubringen: Schürze, Geschirrtücher, Spüllappen, verschließbare Gläser/Dosen, Stift Kosten: 15,00 €/Person, vor Ort direkt zu zahlen
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Sebastian Wächter schilderte beim vlf-Frauentag in Iphofen, wie er mental mit seiner Behinderung umgeht. Über Hilfen im Pflegedschungel informierten (v. l.) Unterfrankens vlf-Vorsitzende Marina Eltschka, Petra Ruß und Kathrin Glaubrecht vom Pflegestützpunkt Haßberge sowie Bürgermeisterin Gertrud Bühl. Bilder: Ludwiga Friedl
vlf- Veranstaltungen Herbst/Winter 2019/2020 - Rückblick
14. November 2019: vlf-Bezirksfrauentag
Zwischen Barrieren im Kopf und Pflegedschungel - der 32. vlf-Frauentag wird den
200 Teilnehmerinnen lange im Gedächtnis bleiben und Anlass zu Gesprächen
liefern.
Grund dafür ist sicher auch Sebastian Wächter mit seinem Vortrag „Barrieren im Kopf“. Der
vlf-Kreisverband Kitzingen bietet Ihnen am 2. März in Willanzheim im Fachseminar „konkret
und praktisch: Fragen zur Unternehmensführung heute“ u. a. Herrn Wächter noch einmal
als Referenten. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme (Näheres zur Veranstaltung siehe Seite 6).
Akzeptanz der eigenen Situation ist die Grundlage für eine Veränderung, so der
Coach. Einer Veränderung, der mir viel zu oft zwei Worte in den Weg stellen: Ja,
aber ….. Man fühlt sich nicht bereit, etwas zu tun – die Tierhaltung aufzugeben,
zum Beispiel. Also schaut man weg von dem, was geändert werden müsste, weg
von dem, was man entscheiden müsste. In der Landwirtschaft, findet Wächter,
wird zu oft weggeschaut. Bei der Hofübergabe zum Beispiel. Bei der Frage, wie es
mit der Pflege der älteren Generation auf dem Hof funktionieren soll, was mit den
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anderen Kindern ist, wenn einer den Hof übernimmt, welche Rolle die Frau im
Unternehmen einnehmen soll oder will. Statt zu reden und Lösungen zu suchen
werde geschwiegen und weggeschaut. „Dann nehmen die Spannungen noch zu.“
Veränderungen koste Mut und Kraft, aber ohne Veränderung gibt es keinen
Fortschritt. So mancher möchte keine Veränderung, weil er Angst hat, Fehler zu
machen. Also müssen Ausreden her. Bei ihm sei es anfangs der Satz gewesen
„Ich bin behindert.“ „Das ist eine echt gute Ausrede.“ Andere denken, sie seien zu
alt für etwas Neues, zu vergesslich, zu schlecht in Mathe, zu unattraktiv. Damit
würden wir rechtfertigen, dass wir untätig sind. „Aber oft ist es ein noch größeres
Risiko, nichts zu machen.“ Falscher Fokus, fehlende Akzeptanz, falsche Ziele,
fehlende Verantwortung – so fasste Sebastian Wächter die vier Barrieren
zusammen, die Veränderungen im Wege stehen. „Mich hat keiner gefragt, ob ich
die Veränderung will“, sagte er, und auch die Landwirte stehen vor
Veränderungen, für die sie zum Teil nichts könnten und sähen sich daher in der
Opferrolle. „Das habe ich auch lange gemacht. Aber da bin ich nicht
vorangekommen“, so Wächter. Geändert habe sich seine Situation erst, als er
handlungsfähig geworden sei. „Wer Opfer wird, hat Pech gehabt. Wer Opfer
bleibt, ist selber schuld.“
Als Lotsin durch den Pflegedschungel bewährte sich Kathrin Glaubrecht, Leiterin des
Pflegestützpunktes am Landratsamt Haßberge.
Davon gibt es in Bayern erst gerade mal neun. Pflegestützpunkte bieten neutrale,
unabhängige Pflegeberatung und arbeiten mit allen Pflegeakteuren des
Landkreises zusammen. Nutzen Sie dieses Angebot, es hilft in allen Fragen der
Pflege. Lebendig, anschaulich und beeindruckend die Beispiele vom Bürgerdienst
und Generationen-Café in Breitbrunn, vorgestellt von Bürgermeisterin Gertrud
Bühl. Ziel eines bayerischen Pilotprojektes 2012 war, den demokratischen Wandel
vor Ort aktiv zu gestalten und besonders den Senioren ein Altwerden in der
vertrauten Umgebung zu gewährleisten. Die Bürgerinnen und Bürger von
Breitbrunn dürfen stolz auf das Ergebnis sein. Es wurde ein Bürgerdienst und das
Generationen-Café gegründet sowie ein Bürgerbus angeschafft um die Nah-
Mobilität für ältere, pflegebedürftige Bürger zu verbessern. 21 Bürgerinnen und
Bürger fanden sich 2012 spontan, die im Bürgerdienst mithelfen wollten. Heute
sind es 42 Frauen und Männer. Wertvolle Koordinatorin des Bürgerservices ist
Magda Künnell. Das Generationen-Café bietet Bildungsangebote,
Entlastungsnachmittage für pflegende Angehörige, ist Bürgertreff für Auskunft
zum betreuten Wohnen zuhause, für Bürger, die helfen wollen und Anlaufstelle für
Hilfesuchende. Für die Zukunft wünschen sich die Breitbrunner Bürger
Sprechstunden vor Ort durch einen Hausarzt und kleinere, seniorengerechte
Wohnungen. Bürgermeisterin Gertrud Bühl ist sich ganz sicher: „Wenn Alt und
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Bilder und Beitrag: Bianca Scherer
Jung füreinander da sind, können auch kleine Gemeinden demografiefest in die
Zukunft gehen. Ganz im Sinne eines afrikanischen Sprichwortes. „Wenn viele
kleine Menschen viele kleine Dinge tun, werden sie das Antlitz dieser Welt
verändern.“
30. November 2019 und 1. Februar 2020: Kreatives Nähkästchen
Am 30.11.2019 fand das zweite kreative Nähkästchen unter der Leitung der
Schneiderin Marianne Baader statt.
13 Teilnehmerinnen in 2 Kursen von jung bis alt mit sehr unterschiedlichen
Projekten hatten viel Spass an dem Tag und haben viele Tipps und Anregungen
mitgenommen. Es entstanden Weihnachtswichtel, Hosen und Kapuzen. Sogar
ganze Kleider wurden geändert, aber auch die ersten Stiche selber genäht. In den
fachlichen Gesprächen stellte sich heraus, dass noch etliche angefangene Teile
zuhause in den Schränken der Teilnehmerinnen schlummern und darauf warten
im nächsten Kurs bearbeitet zu werden.
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Bilder: Bianca Scherer
Daher trafen sich am 01.02.2020 wieder 10 Frauen von jung bis etwas älter um
gemeinsam zu nähen. Es wurden unter anderem ein Abendkleid geändert,
Reißverschlüsse ersetzt, eine alte Bluse ganz modern umgenäht und ein
Turnbeutel für die Schule entstand. Frau Baader stellte für November 2020 eine
neue kreative Idee für die Teilnehmer in Aussicht und so manch eine Teilnehmerin
weiß auch jetzt schon, welches Projekt sie dann anpacken möchte. Wir freuen uns
über weitere Teilnehmer und interessante Näharbeiten in geselliger Runde.
12. Dezember 2019: Bauerhofweihnacht im Haßgau
Wer bis zum Weihnachtsausflug mit dem vlf-Kreisverband Kitzingen noch nicht auf
Weihnachten eingestimmt war, der war es spätestens danach.
Die erste Station an diesem vorweihnachtlichen Besuch im Haßgau war die St-Martinskirche
in Wetzhausen.
Dort wurde die Gruppe von Frau Henriette Dornberger begrüßt. Diese Kirche
(erbaut 1707 – 1708) gehört zu den schönsten Barockkirchen im Haßgau und
zeigt als Altarbild eine Krippenszene der Heiligen Nacht. Im Kirchenraum sind
insgesamt 35 Epitaphe (Grabinschriften bzw. Grabdenkmale an einer Kirchenwand
bzw. einem Pfeiler) an den Seitenwänden angebracht. Zwei davon sind besonders
erwähnenswert: Dem Eingang gegenüber ist das Epitaph von Diaz Truchseß, dem
Stammvater des Geschlechtes der Truchseß von Wetzhausen. Das Zweite befindet
sich unter der Kanzel und stellt Hans Heinrich Truchseß dar. Er wird auch „der
Brotstifter“ genannt, denn er gründete eine Stiftung, die alle Kinder Wetzhausens
mit Brot versorgte. Ein besonderes Kleinod ist die Orgel, die von dem
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Schweinfurter Orgelbaumeister Johann Michael Voit 1791 in die Kirche eingebaut
wurde. Sie enthält noch fast alle Pfeifen und Register im Original. Frau Dornberger
verstand es, die 50 Teilnehmer des Ausflugs in kürzester Zeit in besinnliche
Stimmung zu versetzen, denn sie überraschte in der Kirche mit wunderschönen
festlichen Deko-Ideen, die dieses Jahr von Schlichtheit und Naturschutz geprägt
sind. Außerdem informierte Frau Dornberger darüber, wie sich Brauchtum und
Dekorationen zu Weihnachten im Laufe der Zeit verändert haben.
Nach dem Kirchenbesuch ging es in das alte Forsthaus in Wetzhausen.
Frau Dornberger hat mit der Nutzung als Atelier dem Gebäude wieder zu neuem
Leben verholfen und es mit viel Liebe dekoriert. Nach der Sanierung des
Dorfplatzes wurde das Forsthaus im Mai 2012 das erste Mal geöffnet. Sonntags
lädt sie dort zu Kaffee und Kuchen ein und jede Ecke dieses einzigartigen Cafés
spiegelt die Kreativität seiner Chefin wieder. 2009 wurde die gelernte Erzieherin
„Meisterin der Tafelideen“, einem Wettbewerb, den die DeHoGa (Deutscher Hotel-
und Gaststättenverband) alle zwei Jahre ausschreibt und bei dem sich jeder
bewerben kann. Heute bietet sie im Forsthaus neben dem Atelier mit ihren
eigenen Arbeiten und dem Café-Betrieb auch Eventmanagement und Seminare
an.
Im Anschluß an die Kaffeepause fuhr der Bus die 50 Teilnehmer auf Gut Deutschhof in
Grettstadt zu Familie Eltschka.
Sie steckte mitten in den Vorbereitungen zu Ihrer Bauernhofweihnacht, trotzdem
nahmen sich Martin und Marina Eltschka, die unterfränkische Bezirksvorsitzende
der Frauen im vlf, die Zeit, den Besuchern den landwirtschaftlichen Betrieb und
ihre Produkte, hochwertige Edelbrände, zu zeigen und kosten zu lassen. Sie
erzeugen reine Naturprodukte, hergestellt aus den Früchten der ungespritzten
Streuobstwiesen ihres landwirtschaftlichen Anwesens in Schönbach (Kreis
Haßberge). Daneben herrscht jetzt Hochsaison für ihren Christbaumverkauf. Dabei
legen sie Wert auf das Angebot hochwertiger Christbäume, die sie völlig ohne
Chemie und mit ihren eigenen Shropshire-Schafen pflegen.
Bei Glühwein, Kinderpunsch und einem leckeren Bohneneintopf ließ die Gruppe
den Tag auf Gut Deutschhof ausklingen und kehrte am Abend nach einem
informativen und stimmungsvollen Nachmittag in Vorfreude auf die
Weihnachtstage nach Kitzingen zurück.
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Referenten und Teilnehmer am unterfränkischen Unternehmertag 2020 in Bergtheim; Bild: Gerd Düll
16. Januar 2020: Landwirtschaftlicher Unternehmertag 2020
Pflanzenschutz in der Kritik - wie geht es weiter?
So lautete das Motto des Unternehmertags in Bergtheim, den der vlf als Mitveranstalter
jährlich für Süd-Unterfranken anbietet.
Die Landwirtschaft macht gerade turbulente Zeiten durch. Die neue bundesweite
Düngeverordnung wird den Bauern in den besonders grundwassersensiblen
Gebieten und damit fast im ganzen Landkreis Kitzingen zusätzliche harte Auflagen
abfordern. Das bayerische Versöhnungsgesetz als Ergebnis des Volksbegehrens
„Rettet die Bienen“ schreibt bei uns Extensivierungen bei besonders empfindlichen
landwirtschaftlichen Flächen vor und verlangt zukünftig weitere Einschnitte in der
allgemeinen Bewirtschaftung. Die Bundesministerien für Umwelt und
Landwirtschaft planen gerade eine Ackerbaustrategie, die unter anderem
drastische Einschränkungen des bisher üblichen Pflanzenschutzes vorsehen.
Der jährliche Unternehmertag für Süd-Unterfranken in Bergtheim stellte
besonders das Thema „deutliche Verringerung des chemischen Pflanzenschutzes“
in den Fokus. Einen ganzen Tag lang informierten sich landwirtschaftliche
Unternehmer bei Fachleuten aus Forschung, Verbänden, Fachministerien und Bio-
Beratung über die geplanten Verschärfungen und diskutierten über Möglichkeiten
und Risiken:
Landwirtschaftsdirektor Klaus Gehring vom Institut für Pflanzenschutz der Bayerischen
Landesanstalt für Landwirtschaft stellte die besonderen Herausforderungen für den
Ackerbau im unterfränkischen Gau dar.
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Zwar wiesen dort die Untersuchungen der Wasserwirtschaft keine Belastungen
des Grundwassers mit Pflanzenschutzmitteln aus der Landwirtschaft aus, in
einigen Oberflächengewässern seien jedoch diese Mittel bzw. deren
Abbauprodukte unterhalb der zulässigen Grenzwerte nachweisbar. Bei
Kombination von mechanischer und chemischer Beikrautkontrolle seien
Einsparungen an chemischen Pflanzenschutzmitteln bei vielen Früchten
möglich.
Dr. Friedrich Dechet, der beim Industrieverband Agrar für den Bereich Pflanzenschutz,
Technik und Umwelt zuständig ist, verwies auf den Artenschwund in Europa und stellte
staatliche Überlegungen zur Erhöhung der Biodiversität vor.
Ein allgemeines Verringern des Pflanzenschutzmittel-Einsatzes stellte er
allerdings als nicht zielführend heraus, da der tatsächliche Einfluss dieser Mittel
auf den Artenschwund vernachlässigbar sei. Wichtiger sei es, gezielt neue
Lebensräume für bedrohte Arten in der Fläche zu schaffen. Dies sei auch
wesentlich effektiver als beispielsweise das völlige Umschwenken auf
ökologischen Landbau.
Ministerialrat Konrad Koch vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten zeigte u.a. die unterschiedlichen Überlegungen des Bundes
zur Einschränkung des chemischen Pflanzenschutzes auf.
Er warnte vor pauschalen Verboten, verwies aber gleichzeitig auf das Staatsziel,
den chemisch-synthetischen Pflanzenschutzeinsatz in Bayern zu halbieren. Er
setze vor allem auf innovative Pflanzenschutztechnik und eine gute Beratung
und Ausbildung. Die anschließende Diskussion zeigte, dass die Umsetzung im
konkreten Einzelfall die Landwirte immer wieder vor große Probleme stellen
dürfte.
Bernhard Sauer aus Mühlhausen bei Werneck stellte als erfahrener Öko-Bauer seine
Strategien der Beikrautkontrolle vor.
Einigen Aspekten dieser Strategien wie vermehrtes Hacken und erweiterte
Fruchtfolgen seien auch Lösungsansätze für konventionell wirtschaftende
Betriebe.
Landwirtschaftsdirektor Bernhard Schwab vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten Karlstadt betonte als langjähriger Berater für Öko-Umstellungsbetriebe, dass es
keine einfache Lösung ohne Nachteile gebe.
Die erforderliche vermehrte Bodenbearbeitung durch Hacken und Striegeln
könne Ackerbrüter schädigen und Erosion vermehren. Neben dem Aspekt der
Unkrautkontrolle müssten auch Schädlinge und Krankheiten beachtet werden.
Auch im Öko-Anbau müssten deshalb als letztes Mittel dafür zugelassene
Spritzmittel eingesetzt werden.
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Großes Besucherinteresse des Fachpublikums bei den Gebietsversammlungen „Rat zur Saat“ im Januar 2020 Bild: Anton Lesch, AELF Kitzingen
20.-23. Januar 2020: Rat zur Saat – Pflanzenbauberatung im Januar 2020
Die Beteiligung auf den drei Gebietsversammlungen Pflanzenbau „Rat zur Saat“
war in diesem Winter mit rund 400 Anwesenden erneut überdurchschnittlich hoch.
Der Vortrag des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg zum Thema „Ausblick
und Umgang mit Gewässerrandstreifen nach dem Volksbegehren zur
Artenvielfalt“ wurde in Schwarzenau und Willanzheim von Herrn Sehr als
Referent und in Stadelschwarzach von Herrn Maslowski vorgestellt. Die Regelung
ist durch Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes seit 01.08.2019 in
Bayern Gesetz. Die Referenten berichteten von einer notwendigen Korrektur der
im November 2019 vorgestellten Gebietskulisse. Aufgrund dieser Korrektur sollen
jetzt trockene grüne Gräben, die in der Grabensohle mit Gras bewachsen sind, i.
d. R. nicht mehr als Gewässer im Sinne des Volksbegehrens eingestuft werden.
Deshalb wurde die veröffentlichte Gebietskulisse wieder zurückgezogen. Weiterhin
kann ein aufgrund der unklaren Rechtslage im Herbst 2019 bereits getätigter
Anbau von Winterkulturen im Jahr 2020 noch beerntet werden. Gleiches gilt für
Dauerkulturen. Bis alle unklaren Gräben bzw. Gewässer von der Seite des
Wasserwirtschaftsamt eingestuft werden können, wird es noch zwischen 3 und 5
Jahren dauern. Die geprüften und eingestuften Gewässer werden im Umweltatlas
Bayern www.umweltatlas.bayern.de veröffentlicht. Jedoch ist bei Flächen, die
unstrittig an ein Gewässer angrenzen, beim Frühjahrsanbau ein
Gewässerschutzstreifen entsprechend den Vorgaben zu berücksichtigen.
Herr Sebastian Ries vom Erzeugerring Unterfranken stellte aktuelle
Sortenempfehlungen für das Frühjahr 2020 dar. Er informierte im Bereich
Pflanzenschutz über den Auslauf bestehender Zulassungen von gängigen Mitteln
und die damit verbundenen Abverkaufs- und Aufbrauchfristen. Weiterhin klärte er
S e i t e | 17
über Neuerungen bei der Zulassung wichtiger Pflanzenschutzmittel auf und
wies insbesondere auf die sehr unterschiedlichen und schnellen Änderungen im
Bereich Zulassung hin.
Von der Erzeugergemeinschaft Kitzingen wurde die derzeitige Situation zur
Erfassung und Vermarktung von HO-Sonnenblumen sowie ein Ausblick auf
das Anbaujahr 2020 vorgestellt.
Zu den Vorgaben der aktuellen Düngeverordnung informierte Herr Thomas Karl
vom AELF Kitzingen. Die wichtigsten Vorgaben der aktuellen DüV für das Jahr
2020 wie die Düngebedarfsermittlung in den roten Gebieten, die Vorgaben einer
möglichen Düngung nach Auslauf der Sperrfrist sowie auf gefrorenen Boden und
die ab 2020 neue bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger auf
bestellten Ackerflächen - mit Ausnahme des mehrjährigen Feldfutterbaus -
wurden erläutert. Weiter wurden die vom Bund geplanten Änderungen der
Düngeverordnung vorgestellt, die im Laufe des Jahres 2020 beschlossen werden
sollen.
Zum Abschluss informierte Herr Thomas Karl über die Neuerungen in der
Förderung beim KULAP. Nach Ende der fünfjährigen Förderperiode können die
meisten auslaufenden Verpflichtungen um 3 Jahre verlängert werden. Die
Antragstellung für eine Verlängerung auslaufender Maßnahmen ist nur Online
über iBalis möglich. Nur einem Teil der angebotenen Maßnahmen kann für einen
fünfjährigen Verpflichtungszeitraum neu beantragt werden. Neben der Förderung
des ökologischen Landbaus sind dies u. a. wieder die Gewässer- und
Erosionsschutzstreifen auf Ackerland und der Streuobstbau. Neu wird seit 2020
eine extensive Fruchtfolge auf Ackerflächen mit mindestens 30 % blühenden
Pflanzen für einen fünfjährigen Verpflichtungszeitraum angeboten.
Neuerungen aus dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten Kitzingen
Neues aus dem AELF Kitzingen
Dr. Andreas Becker
Zum 15. Dezember 2019 wurde Dr. Andreas Becker zum neuen
Leiter der Abteilung Gartenbau ernannt. Dr. Becker kommt von
der LWG in Veitshöchheim. Dort leitete er seit 2009 erfolgreich
und mit hoher Anerkennung die Bayerische Gartenakademie. Mit
der Leitung der Abteilung Gartenbau möchte er sich neuen
beruflichen Herausforderungen stellen. Beratung und Bildung
prägten bisher seine Tätigkeit. Er war und ist weiterhin Lehrer für
S e i t e | 18
Marketing an der staatlichen Meister- und Technikerschule für Weinbau und
Gartenbau in Veitshöchheim. Die Berufsausbildung förderte er seit 1999 durch
seine Tätigkeit im Schriftleiterteam für das Buch Berufsausbildung und
Mitarbeiterführung. Der Bereich Förderung ist für ihn eine neue Aufgabe. Er freut
sich auf die Zusammenarbeit mit den Gartenbaubetrieben in Unter- und
Oberfranken sowie auf die Teamarbeit in der Abteilung Gartenbau im AELF
Kitzingen. Klimawandel, Digitalisierung und Förderung der Biodiversität sowie
immer umfangreichere gesetzliche Vorgaben prägen unser aktuelles Wirken.
Durch offenen Kommunikation, Netzwerkarbeit und fundiertes fachliches Wissen
möchte er die aktuellen Herausforderungen angehen. Sein Ziel ist es den
Gartenbau in Unter- und Oberfranken umfassend zu fördern und
weiterzuentwickeln.
Michael Dütsch
Ich wohne im Landkreis Bamberg in der Gemeinde Burgebrach. Nach meiner
Ausbildung zum Landwirt besuchte ich die Technikerschule in Triesdorf.
Anschließend absolvierte ich meine Anwärterzeit am AELF Coburg und am
AELF Bamberg. Seit dem 01.10.2019 bin ich am AELF Kitzingen (Außenstelle
Bamberg) im Prüfdienst als Erstprüfer tätig.
Lisa Geis
Seit dem 01.10.2019 bin ich am AELF Kitzingen – Außenstelle
Karlstadt im Prüfdienst als Erstprüferin tätig. Davor war ich als
Saison-Arbeitskraft im AELF Karlstadt in der L1 tätig. Ich komme
aus der Gemeinde Karsbach in Main-Spessart und bin 25 Jahre
alt. Nach meiner Ausbildung zum Landwirt besuchte ich die
Landwirtschaftsschule in Schweinfurt und legte anschließend die
Meisterprüfung ab. Im Oktober 2018 begann ich den
Vorbereitungsdienst in die zweite Qualifikationsebene im AELF
Kitzingen und AELF Karlstadt.
Julian Hofmann
Ich bin 26 Jahre alt und komme aus dem südlichen Landkreis
Würzburg. Dort bewirtschafte ich einen eigenen
landwirtschaftlichen Betrieb, deshalb habe ich mich auch
beruflich in diese Richtung orientiert. Ich absolvierte 2013 die
Ausbildung zum Landwirt und habe im Jahr 2016 erfolgreich die
Prüfung zum staatlich geprüften Techniker für Landbau in
Triesdorf abgeschlossen. Ab Februar 2018 war ich zwei Jahre am
AELF Karlstadt im Dienstgebiet Lkr. Würzburg als Wasserberater tätig. Daraufhin
schlug ich die Beamtenlaufbahn ein und kam im April 2019 an das AELF Kitzingen.
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Seit Oktober beschäftige ich mich in der Abteilung Förderung mit der
Antragsannahme von Agrarumweltmaßnahmen und Mehrfachanträgen. Ich
arbeite gerne mit Landwirten zusammen und freue mich über meinen neuen
Aufgabenbereich.
Aktuelle Angebote des AELF Kitzingen
aktuelle Termine zur Fortbildung Sachkunde im Pflanzenschutz
Wer Pflanzenschutzmittel für den professionellen Einsatz erwirbt oder ausbringt, benötigt
seit dem 26.11.2015 einen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat. Zudem ist eine
regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben.
Für die meisten Sachkundigen beginnt der dritte Fortbildungszeitraum am
1.1.2019 und endet am 31.12.2021. Nur wer die Fortbildung im vorgeschriebenen
Turnus absolviert, darf auch Pflanzenschutz betreiben. BBV, MR, vlf und VLM
bieten die Fortbildung gemeinsam an, daneben werden auch Veranstaltungen
anderer Anbieter von der LfL anerkannt. Weitere Informationen finden Sie im
Internet auf der Seite der LfL unter Rubrik Pflanzenschutz, dort erhalten Sie auch
eine laufend bayernweit aktualisierte Liste mit Terminen in Ihrer Wunschregion
unter: www.lfl.bayern.de/ips/recht/105347/index.php
Auskunft erteilt: Thomas Karl, AELF Kitzingen Abteilung L2.2, Tel. 09321 3009-1221
Befliegungsmaßnahme gegen den Schwammspinner
Der Schwammspinner erlebt derzeit eine Massenvermehrung und macht damit eine
Hubschrauberbefliegungsmaßnahme im Frühjahr auch in unserer Region erforderlich.
Die Trockensommer 2015, 2018 und 2019 haben die Population des Schwammspinners so
begünstigt, dass sich der Schwammspinner nach wie vor in einer Massenvermehrung
befindet. Bereits im letzten Jahr ließ der intensive Falterflug der Schwammspinner im Juli
und August, der bei warmen Temperaturen in zahlreichen Eichenbeständen zu beobachten
war, für dieses Jahr nichts Gutes vermuten. Aufwändige Prognosen im Wald im Spätherbst
letzten Jahres haben ergeben, dass zahlreiche Waldbestände durch Kahlfraß bedroht sind.
Derzeit wird eine Hubschrauberbefliegung von der Forstverwaltung zentral
organisiert, sie wird als Staatsaufgabe durchgeführt. Zahlreiche Forstämter von
Neustadt a.d.S. bis nach Nordschwaben sind betroffen, auch der Landkreis
Kitzingen. Auf mehreren hundert Hektar Fläche werden von der Technischen
Universität München gleichzeitig begleitende Untersuchungen für
wissenschaftliche Zwecke durchgeführt.
Die betroffenen Waldbesitzer wurden zwischenzeitlich schriftlich informiert und
ihnen die Möglichkeit eröffnet, sich für die Befliegungsaktion anzumelden, Kosten
entstehen ihnen nicht. Um eine optimale Transparenz zu ermöglichen werden im
S e i t e | 20
Schwammspinnerweibchen bei der Eiablage Bild: Peter Aichmüller, AELF Kitzingen
Vorfeld der Aktion zahlreiche Behörden und Verbände sowie die Öffentlichkeit
informiert.
Naturschutzbelange werden intensiv geprüft. Aufgrund von pflanzen- und
naturschutzfachlichen Gründen werden zahlreiche gefährdete Flächen
unbehandelt bleiben. Das eingesetzte Pflanzenschutzmittel Mimic ist im Obst- und
Weinbau und im Forst zugelassen. Es wirkt primär und selektiv auf Raupen, die
sich häuten. Wenn die Raupen mit dem Mittel besprühte Blätter gefressen haben,
wird die Häutung beschleunigt und sie sterben. Mimic ist nicht bienengiftig und
wird in sehr geringer Dosierung eingesetzt: Pro Hektar werden 0,75 Liter mit 50
Liter Wasser gemischt und versprüht. Das ist eine sehr geringe Menge, es
befinden sich rein rechnerisch bei
einem Liter Niederschlag/m² bereits
rund 10.000 Liter Wasser auf einem
Hektar im Wald. Diese geringe
Dosierung erfordert bei der
Befliegung eine perfekt, ausgefeilte
Flugtechnik mit GPS und optimale
Witterungsbedingungen.
Die Befliegung beginnt, sobald die
Eichen Ende April genügend
Blattmasse haben. Für die durch die
Trockenheit der letzten Jahre sehr
stark geschwächte Eiche und deren
Lebensräume wird die Aktion sehr
hilfreich sein, schlussendlich geht es
bei der Aktion auch um die Erhaltung
der Eichenwälder als naturnahe
Lebensräume.
Auskunft erteilt: Peter Aichmüller,
AELF Kitzingen Bereich Forsten, Tel.
09321 3009-1501
Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) derzeit ausgesetzt
Die Gültigkeit der EIF-Förderrichtlinie endete zum Jahresende 2019. Eine
neue Richtlinie ist noch in Vorbereitung, daher ist die Antragstellung derzeit
ausgesetzt. Zwar ist man bestrebt, das Zeitfenster der entstandenen
Zeitlücke möglichst kurz zu halten, trotzdem soll die Beantragung frühestens
im Frühjahr 2020 wieder möglich sein, die erste Antragsrunde voraussichtlich
S e i t e | 21
ab 1. März bis 3. April. In Härtefällen jedoch, z. B. bei Investitionen in Folge
eines Brandfalles, sind EIF-Anträge weiterhin möglich.
Auskunft erteilt: Wolfgang Pfrang, Abteilung L2.2, Tel. 09321 3009-1220
Aktuelles zum Mehrfachantrag 2020
Feldstücksprüfung
Für die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken,
Unterfranken und Oberpfalz wurden neue Luftbilder zur
Verfügung gestellt. Die Einspielung der Luftbilder durch das Landesamt für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) ist bereits erfolgt (erkennbar
am eingeblendeten Befliegungsdatum). Soweit betroffen, können Sie mit dem
Prüfen und Ändern beginnen, sobald die Feldstücksbearbeitung freigegeben ist.
Die Landwirte sind verpflichtet, ihre Feldstücke im Flächen- und
Nutzungsnachweis exakt anzugeben. Im Rahmen der Befliegung 2019 wurden
wiederum sehr viele Feldstücke mit „Auffälligkeiten“ ausfindig gemacht. Vor dem
Abschicken des Mehrfachantrags muss jeder Antragsteller bei allen Feldstücken
bestätigen, dass er diese überprüft hat. Bei den Außengrenzen eines Feldstücks
ist besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass sie sich mit der tatsächlichen
Bewirtschaftungsgrenze decken. Besonders oft sind Abweichungen bei Flächen an
Wald oder anderer Nicht-LF festzustellen. Weiterhin ist darauf zu achten, dass sich
die Feldstücksgrenze im Regelfall auch mit der digital hinterlegten
Flurstücksgrenze zu decken hat. Gegebenenfalls können vor Ort ermittelte Maße
dazu beitragen, dass die Feldstücke korrekt definiert werden.
Verwaltung der Zahlungsansprüche
Zahlungsansprüche (ZA), die zwei Jahre hintereinander nicht genutzt werden,
werden in die nationale Reserve eingezogen. Die Prüfung, ob ein ZA-Einzug
vorzunehmen ist und der programmtechnische Einzug selbst erfolgen durch die
Zentrale InVeKoS-Datenbank (ZID) sofort nach dem Ende des Antragszeitraums
für den Mehrfachantrag. Um einen Einzug zu verhindern, sollten die Betriebe also
spätestens im Zuge der anstehenden Antragstellung einen Vergleich ihrer
beihilfefähigen Fläche und der verfügbaren ZA (2019 und 2020) anstellen und bei
einem Übergang rechtzeitige Maßnahmen (z. B. Verkauf von ZA) ergreifen.
Nutzungsangaben bei Agrarumweltmaßnahmen
Die Teilnahme an Einzelmaßnahmen beim KuLaP und beim VNP verpflichtet zur
Einhaltung bestimmter Auflagen oder Nutzungen, die in der jeweiligen
Maßnahmenbeschreibung (s. Merkblatt Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen)
detailliert genannt sind. Den Antragstellern wird eindringlich geraten, diese
Vorgaben exakt zu befolgen. Bei Verstößen kommt es zur Kürzung von
S e i t e | 22
Fördermitteln, Sanktionierung und in Einzelfällen auch zur Bescheidsaufhebung
und Rückforderung der Fördermittel für die betroffene Maßnahme.
Gewässerrandstreifen
Aus dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ und dem Zweiten Gesetz zugunsten der
Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern ergibt sich die Pflicht für jeden Landwirt
Gewässerrandstreifen anzulegen. Da diese Regelungen im Bayerischen Naturschutzgesetz
verankert sind, liegen die Zuständigkeiten zu den Gewässerrandstreifen bei den WWÄ und
der Naturschutzverwaltung an den Landratsämtern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
diese Stellen.
Die folgenden Hinweise sind Stand Januar 2020 und können sich jederzeit ändern!
Welche Auflagen bestehen bei einem Gewässerrandstreifen (GWR)?
In einem Streifen von 5 m (bei staatlichen Grundstücken 10 m) an Gewässern
erster und zweiter Ordnung ist eine ackerbauliche bzw. gartenbauliche Nutzung
und auch eine Dauerkultur verboten. Bei staatlichen Flächen auch die Düngung
und der Pflanzenschutz.
Wie ist die Breite des Streifens?
5 (10) m ab Uferlinie (Grenze zwischen Wasser und Land bei Mittelwasser-
stand) oder alternativ ab Böschungsoberkante. Eine größere Breite des GWR ist
freiwillig möglich.
als Entschädigung ist geplant: 2 Jahre 500 €/ha, danach 200 €/ha
Welche förderrechtlichen Konsequenzen hat das?
Förderung von AUM-Ackermaßnahmen und B30 (mit GL-Nutzung) auf dem
GWR ist nicht mehr möglich.
GWR sollen auf KULAP-Erosionsschutzstreifen anrechenbar sein (ist bei der EU
beantragt). Damit werden sie in den KULAP-Gewässer/Erosionsschutzstreifen
integriert, die Förderfläche wird programmtechnisch reduziert.
Auf Flächen des Freistaats sind im 10-Meter-Bereich zusätzlich auch keine
Grünlandmaßnahmen mit Vorgaben zur Düngung zulässig.
Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) teilt die oberirdischen Gewässer in Bayern in Kategorien
nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung ein:
Gewässer erster Ordnung (GEW I) sind Gewässer, die wasserwirtschaftlich, insbesondere wegen
ihrer Wasser-, Geschiebe-, Schwebstoff- oder Eisführung oder wegen ihrer Nutzbarkeit von größter
Bedeutung sind. Auch größere Seen können in diese Kategorie fallen.
Gewässer zweiter Ordnung (GEW II) sind mittelgroße Gewässer, die nicht zur ersten Ordnung
gehören, jedoch im Hinblick auf oben genannte Eigenschaften wasserwirtschaftlich von größerer
Bedeutung sind. Quelle: https://www.lfu.bayern.de/wasser
S e i t e | 23
GWR-Streifen gehören zukünftig zur VNP-Kulisse.
Förderfähigkeit bei DZP und AGZ ist uneingeschränkt gegeben mit
Grünlandnutzung
DZP: Eine Absenkung der Mindestparzellengröße auf 0,01 ha für Flächen, die
durch GWR entstehen, ist vorgesehen.
GWR können als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) mit Code 062, 054, 058
beantragt werden.
Streifen werden nach 5 Jahren GL-Nutzung zu Dauergrünland (Ausnahme:
Kombination mit ÖVF/AUM, die GL Zähljahre unterbindet)
An welchen Gewässern muss eine Digitalisierung durchgeführt werden?
Die Umweltverwaltung hat noch keine Kulisse für die Abgrenzung zur Verfügung
gestellt. Zuständig dafür sind die Wasserwirtschaftsämter. Jetzige Regelung:
Bei eindeutig zu erkennendem Gewässer muss ein GWR eingehalten und
digitalisiert werden. Ein Umbruch bestehender Saaten ist in keinem Fall
erforderlich. Bereits im Herbst bestellte Dauer-/Kulturen dürfen 2020 ohne
Konsequenzen noch beerntet werden.
Wann ist ein Gewässer eindeutig zu erkennen?
Es ist dauernd wasserführend, hat ein Kies-, Sand-, oder Lehmbett und ist ohne
Bewuchs.
Wann sind Gewässer nicht eindeutig?
Bei nicht dauernd wasserführende Gewässer mit durchgängigem Pflanzenbewuchs
ist eine Klärung erforderlich, zuständige Ansprechpartner: LMU, WWA.
Die Überprüfung dieser Gewässer wird im Rahmen von Vor-Ort-Terminen Zug
um Zug durch die Wasserwirtschaftsverwaltung erfolgen.
ist bis zur Klärung keine Einhaltung und Digitalisierung eines GWR notwendig.
entsteht kein Nachteil bei Förderung oder Bewirtschaftung.
Sobald die Ergebnisse in einer Hinweiskarte dargestellt sind, müssen die GWR
dann in der unmittelbar folgenden Antragsphase berücksichtigt werden. Wird
eine solche Hinweiskarte z. B. zum 1. Juli 2020 auf der Internetseite des
Wasserwirtschaftsamtes veröffentlicht, ist dort ab der Herbstaussaat 2020
zwingend die Anlage der GWR vorzunehmen.
Was heißt das für den Landwirt?
Die Schlagabgrenzung für die GWR-Fläche ist zwingend erforderlich. Grundsatz
ist: Der Landwirt ist für die Digitalisierung verantwortlich! Konsequenzen:
Kommt er zu dem Ergebnis, dass es sich um ein unklares Gewässer handelt
oder die Uferlinie mehr als 5 m von seiner FS-Grenze entfernt ist, braucht er
nicht zu digitalisieren bis ein Layer zur Verfügung gestellt wird.
S e i t e | 24
Bild Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Ufer ohne ausgeprägte
Böschungsoberkante:
Gewässerrandstreifen ab
der Mittelwasserlinie
ausgeprägte
Böschungsoberkante:
Gewässerrandstreifen ab
der Böschungsoberkante
Bei eindeutigem GWR muß jeder AUM-Antragsteller auf der beantragten Fläche
die Digitalisierung zum AUM-Antrag durchführen, da die Verpflichtung zur
Angabe von Sperrflächen besteht und sonst keine Bewilligung/Auszahlung
möglich sein wird.
Jeder andere Landwirt muss die Digitalisierung von eindeutigen GWR
spätestens zum MFA durchführen.
Wie führe ich die Messung und Digitalisierung durch?
Für die Digitalisierung ist eine Messung vor Ort erforderlich. Auf dem Luftbild ist
weder die Uferlinie noch die Böschungsoberkante sicher festzustellen.
Bei der Messung wird von der Feldstückgrenze (sowohl in der Natur als auch auf
dem iBALIS-Bild erkennbar) bis zur Böschungsoberkante bzw. Uferlinie gemessen.
Beträgt der Abstand über 5 m ist keine Digitalisierung erforderlich. Ist der Abstand
unter 5 m liegt die Differenz im Feldstück und muss digitalisiert und auch (evtl.
nach Ernte der jetzt vorhandenen Frucht) eingehalten werden. Die vor Ort
gewonnenen Maße werden vom Landwirt/Dienstleister ins iBALIS in den Layer
Gewässerrandstreifen übertragen und stehen dann zur Berechnung der Kulap
S e i t e | 25
Förderung bzw. der Ausgleichszahlung zur Verfügung. Messung und
Digitalisierung im iBALIS führt der Landwirt selbst oder mit Dienstleister durch.
Eine Überprüfung der Digitalisierung durch das AELF bei der AUM-/MFA-
Antragstellung erfolgt nicht, sie ist späteren Kontrollen vorbehalten. Auskunft erteilt das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Tel. 06021 5861-0
Was ist vor der Düngung zu erledigen?
Die neue Düngesaison im Frühjahr 2020 bringt einige Änderungen bzw. Neuerungen. Die
Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) ist seit der Düngesaison 2019 in
den sogenannten „Roten Gebieten“ zusätzlich einzuhalten.
Befreiung von den zusätzlichen Auflagen auf Flächen in Roten Gebieten
Betriebe mit weniger als 15 ha LF müssen auf Flächen im Roten Gebiet den
erweiterten Gewässerrand einhalten. Von den weiteren Auflagen
Wirtschaftsdüngeruntersuchung und Bodenstickstoffuntersuchung sind sie befreit.
Befreit von den zusätzlichen Auflagen der AVDüV sind auch Betriebe, die im
aktuellen Nährstoffvergleich (Ernte 2019) einen Kotrollwert von max. 35 kg N/ha
im dreijährigen Mittel nachweisen und/oder die an der KULAP-Maßnahme B10
„Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb“ teilnehmen.
Die zusätzlichen auf Auflagen auf Flächen in Roten Gebieten:
Betriebe, die Flächen in den Roten Gebieten bewirtschaften benötigen eine
jährliche Untersuchung des im Boden verfügbaren Stickstoffs auf allen
Ackerschlägen bzw. Bewirtschaftungseinheiten (ausgenommen mehrschnittiger
Feldfutterbau).
Je Kultur muss mindestens auf einem Feldstück eine Nmin- oder EUF-
Bodenprobe gezogen werden. Für die weiteren Feldstücke der gleichen Kultur
kann der im Boden verfügbare Stickstoff mit einem Simulationsprogramm
(kostenlos zur Verfügung gestellt auf der LfL Homepage) ermittelt werden.
Erforderlich ist für Wirtschaftsdüngern sowie Gärrückständen vor dem
Aufbringen einmal pro Jahr die Untersuchung auf Gesamtstickstoff,
verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff und Gesamtphosphat. Die
Untersuchung vom mengenmäßig bedeutendsten Wirtschaftsdünger des
Betriebes durchzuführen. Das Ergebnis ist für die Düngebedarfsermittlung zu
verwenden. Biogasgärreste müssen mindestens zweimal im Jahr zu den
Hauptausbringzeiten beprobt werden.
S e i t e | 26
Bei der Düngung sind erhöhte Gewässerabstände einzuhalten mit 5 m statt 4
m auf ebenen Flächen und 10 m statt 5 m auf stark geneigten Flächen mit
mehr als 10% Hangneigung zur Böschungsoberkante.
Für die kommende Düngesaison greifen folgende Neuerungen:
Bereits seit dem 01. November können Nmin - Proben gezogen werden. Zu
beachten ist, dass 6 Wochen vor der Probennahme keine Bodenbearbeitung
und Düngung stattfinden darf. Der analysierte Nmin -Wert aus dem Ergebnis der
Herbstuntersuchung wird im DSN-System erfasst und daraus für den jeweiligen
Schlag im Frühjahr ein Nmin -Wert simuliert.
Düngung mit Harnstoff als Kopfdüngung ist nur noch erlaubt ohne Einarbeitung
unter Zugabe von Ureasehemmstoffen oder mit Einarbeitung spätestens
innerhalb von vier Stunden nach der Ausbringung.
Vorgeschrieben ist die streifenförmige Ausbringung von flüssigen organischen
oder flüssigen organisch-mineralischen Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt
an verfügbarem oder Ammonium-Stickstoff, auf bestelltem Ackerland ab dem
1. Februar 2020. Mehrschnittiger Feldfutterbau und Grünland ist davon
ausgenommen (erst am 1. Februar 2025). Jauche mit <2% TS muss nicht
streifenförmig ausgebracht werden.
Beachten Sie zur neuen Düngesaison die o. g. Neuerungen und organisieren Sie rechtzeitig
die notwendigen Untersuchungen für Bodenstickstoff und organischen Dünger!
Auskunft erteilt: Thomas Karl, AELF Kitzingen Abteilung L2.2, Tel. 09321 3009-1221
Qualifizierungsangebote für Betriebe
mit Einkommenskombination
Im Programm Qualifizierungsmaßnahmen
2019/20 bieten die Ämter für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten in Bayern ein
umfangreiches Fortbildungsprogramm im
Bereich Erwerbskombination und
Betriebsmanagement an.
Detaillierte Informationen zu den
Seminaren und Anmeldung zu den
Seminaren unter
www.weiterbildung.bayern.de in der
Rubrik der Akademie für Diversifizierung.
zwei aktuelle Angebote aus unserer
Region:
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■ Mittelfränkischer Netzwerktag für Anbieter/innen erlebnisorientierter Angebote,
Naturvielfalt – erkennen.erleben.vermitteln.wertschätzen
Termin: 28. April 2020 von 09:00 - 16:30 Uhr Ort: Landgasthof "Zum Rappen",
Hauptstraße 19, 97258 Oberickelsheim Kosten: 15,00 EUR Kontakt Angelika
Horn, Telefon: 09842 208-1219, E-Mail: angelika.horn@aelf-uf.bayern.de
Anmeldeschluss 21.04.2020
Der mittelfränkische Netzwerktag steht ganz im Zeichen der Naturvielfalt. Das
Volksbegehren vom Frühjahr 2019 hat in der Landwirtschaft und bei den
Verbrauchern unterschiedliche Reaktionen ausgelöst und Diskussionen
angestoßen. Frau Margarita Spiegler möchte Ihnen Hilfestellungen geben, wie
man am besten mit kritischen Aussagen über die Landwirtschaft umgeht. Die
Experten der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) beschreiben die
Veränderung der Hausgärten in den letzten Jahren und zeigen Perspektiven für
den naturnahen bienenfreundlichen Garten auf.
■ Fit für das Programm Erlebnis Bauernhof für Grundschulen
Das Seminar ist verpflichtend für Neueinsteiger im Programm Erlebnis Bauernhof. Die eintägige Qualifizierung wurde für das Programm maßgeschneidert und bereitet auf die Durchführung von 3- bis 4-stündigen Lernprogrammen für Grund- und Förderschulklassen vor. Termin: 23. März 2020 von 10.00-18.00 Uhr - der Termin ist nach aktuellem Stand ausgebucht, bei ausreichender Nachfrage wird die Veranstaltung jedoch zeitnah wiederholt. Bitte nachfragen! Ort: Schulbauernhof Heinershof e.V., Stolzenroth 6 in Pommersfelden Kosten: 10,00 EUR Anmeldeschluss 19.03.2020 Nachfolgend weitere Informationen zum Programm „Erlebnis Bauernhof“:
Bauernhofbesuch bald auch für die „Großen“ Nun hat das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ein Pilotprojekt
gestartet und Schüler der 6. und 7. Klasse auf den Bauernhof eingeladen. Auch für sie bietet
der Bauernhof wertvolle Erfahrungsräume.
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Das hat sich bei dem jetzt durchgeführten Pilotprojekt gezeigt: Die Georg-Göpfert-
Mittelschule in Eltmann wurde dafür ausgewählt.
Je eine 6. und 7. Klasse durften mit ihren Lehrkräften, Frau Braun und Frau
Dünninger den Bauernhof der Familie Schwemmlein in Unterschleichach
besuchen. Die Referentinnen Michaela von der Linden und Ute Leyh haben das
Thema „Boden und Wasser“, das sich die Lehrkräfte für diesen Besuch ausgesucht
hatten, für die Altersstufe passend vorbereitet:
In praktischen Lernstationen erstellten die Schüler z. B. ein Bodenprofil, sie
erfuhren, was für ein gesundes Pflanzenwachstum wichtig ist und welche
Beeinträchtigungen weggeworfener Müll verursacht.
An der Station „Bodenerosion“ erzeugten sie Niederschläge über einem offenen
Boden und zum Vergleich über einem Boden mit Grasnarbe. „Bei dem Boden läuft
ja die ganze braune Soße weg“, so ein Schüler, „da schwimmt ja alles davon.“
Erosion fällt offensichtlich bei einem bepflanzten Boden wesentlich geringer aus
als bei einem unbewachsenen. Deshalb, so die Referentinnen, sät der Landwirt
Gründüngung, wie z. B. die jetzt auf den Feldern zu sehenden Senfeinsaaten, um
gewappnet zu sein für Winterniederschläge.
Den Jugendlichen gefielen diese Experimentierstationen. Sie erarbeiteten sich die
Versuchsanordnungen selbsttätig. Die einzelnen Gruppen fertigten Plakate für das
Klassenzimmer an und stellten sich ihre Versuche gegenseitig vor. Elisabeth Heller
vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt evaluierte die
Veranstaltung. Die Auswertung zeigte, dass Lehrer, Schüler und auch die
Referentinnen das Projekt positiv bewerteten. Alle befürworten, dass die
Eindrücke der Grundschüler durch diese Vertiefung in der Sekundarstufe gesichert
werden und Kinder dadurch einen besseren Bezug zu den Erzeugern ihrer
Nahrungsmittel erhalten. „Landwirtschaft ist ein Themenfeld, in dem
verschiedenste Wissensgebiete vereint werden“, so die beiden Lehrkräfte, „auch
in der Sekundarstufe ist der Bauernhof als Lernort relevant.“ Die Erhaltung der
natürlichen Lebensgrundlagen oder Fragen der Erzeugung regenerativer Energien
und nachwachsender Rohstoffe seien z. B. wichtige Aspekte schulischen
Unterrichts der höheren Jahrgangsstufen. Wichtig sei es, dass die Schüler
altersgemäß angesprochen werden und selber ausprobieren können. Die Schülern
selber bewerteten auch der Kontakt zu Tieren als überaus wichtig.
Dringend suchen wir Betriebe im Landkreis Kitzingen, die selbst aktiv bei
Erlebnis Bauerhof einsteigen und ihr Wissen an die nächsten Generationen
weitergeben möchten.
Auskunft erteilt: Gabriele Schenk, Tel. 09321/3009-1212 E-Mail:
gabriele.schenk@aelf-kt.bayern.de oder poststelle@aelf-kt.bayern.de
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Netzwerk Junge Eltern/Familien Ernährung und
Bewegung am AELF Kitzingen:
Fit und gesund durch den Familienalltag
mit Kindern unter vier Jahren
Die neuen Kurse des Netzwerks Junge
Eltern/Familien ab Januar 2020 unterstützen
Mamas, Papas, Omas, Opas und
Tageseltern dabei, gesundes Essen und
körperliche Aktivitäten ganz leicht in den
Alltag mit Kindern einzubauen.
Der Flyer für das erste Halbjahr 2020 ist
erhältlich beim Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten Kitzingen. Die
Kurse sind ab sofort buchbar unter
www.aelf-kt.bayern.de/ernaehrung
Gesund und fit im Kinder-Alltag für Kinder
von 3 bis 6 Jahren Sechs Wege zur kindgerechten Ernährung und
Bewegung
Im aktuellen Kindergartenjahr nehmen wieder
fünf Kitas aus dem Landkreis teil. Für 2020/21
können sich schon jetzt interessierte
Kindergartenleiterinnen oder Elternbeiräte bei
Ruth Halbritter melden oder Informationen
erhalten.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Alltagskompetenzen junger Familien in den
Bereichen Ernährung und Bewegung zu stärken und sie für einen
gesundheitsförderlichen Lebensstil zu motivieren. Dazu gehört auch das
gemeinsame Zubereiten von Speisen mit regionalen Produkten, was Kinder und
Eltern immer mit Begeisterung machen. Da 90 % der Kinder in dieser
Altersgruppe in einer Einrichtung betreut werden, können Kindergärten bzw. Kitas
bis zu sechs verschiedene Module buchen. Die Themen lauten:
Frühstückswoche neue Ideen für Eltern-Kind-Kochen Sinn und Unsinn von Kinderlebensmitteln
Komm mit, wir gehen zum Bauernhof Wanderung mit Picknick Fitness-Olympiade.
In enger Absprache mit unserer Ansprechpartnerin Ernährung setzt die Kita ihre
Schwerpunkte. Das Programm startet immer nach den Sommerferien.
Auskunft erteilt: Ruth Halbritter Tel. 09321/3009-1211 E-Mail: Ruth.Halbritter@aelf-
kt.bayern.de
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Apothekerin Katharina Mantel, Leiterin des Klostergartens Kloster Oberzell Bild: Thea Schlesinger, AELF Kitzingen
Rückblick auf Aktivitäten des AELF Kitzingen
Arzneipflanzen in der Ernährung
Besonderen Unterricht bot die Fachschule Hauswirtschaft in Teilzeitform am 23. Januar
2020: „Antibiotisch wirksame Pflanzen in Garten und Küche“ lautete das Thema eines
Fachvortrags, zu dem Ortsbäuerinnen eingeladen waren.
Die Apothekerin Katharina Mantel,
Leiterin des Klostergartens Kloster
Oberzell und Mitglied der
Arbeitsgemeinschaft Klostermedizin
Würzburg, konnte als Referentin
gewonnen werden.
Mitten in der kalten Jahreszeit, in der
Erkältung der Atemwege mit Husten,
Schnupfen und Abgeschlagenheit
oder auch ein Infekt der Harnwege
häufiger vorkommen, ist es wertvoll
pflanzliche Helfer aus Garten und
Küche einsetzen zu können. Welche
Pflanzen besonders hilfreich sind, wie
z. B. Meerrettich oder Pflanzen mit
ätherischen Ölen wie verschiedene
Thymian-Arten, das stellte
Apothekerin Mantel in unterhalt-
samen praktischen Einheiten vor.
Großen Anklang bei den insgesamt 70 Teilnehmerinnen fanden ebenfalls die von
den Studierenden zubereiteten Kostproben.
Weitere Beiträge aus dem Bereich der Grünen Berufe
Weitere Beiträge aus dem Bereich der Grünen Berufe
Eingliederung der Landwirtschaft an die Regierungen
13 Jahre nach ihrer Auflösung ist die Landwirtschaftsverwaltung seit Oktober 2018 wieder
als eigener Bereich in die sieben Bezirksregierungen integriert. Mit dieser Neuorganisation
können die Belange der Landwirtschaft bei übergeordneten Planungs- und
Entscheidungsprozessen frühzeitig und „auf Augenhöhe“ eingebracht werden.
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Bereich 6 Ernährung und Landwirtschaft Andreas Maier
Teamassistenz Birgit Krüger
Juristin Pia Englert
Sachgebiet 60 Agrarstruktur und
Umweltbelange in der Landwirtschaft
Wolfgang Ehbauer
Dr. Joachim Liebler Dr. Nadine Jäger
Sachgebiet 61 Ernährung, Bildung und
Diversifizierung in der Land- und Hauswirtschaft
Peter Schwappach Veronika Mend
Katharina Graf (anteilig)
Aktuell gibt es im neuen Bereich 6 „Ernährung und Landwirtschaft“ zwei
Sachgebiete. Hauptaufgabe des Sachgebietes „Agrarstruktur und Umweltbelange
in der Landwirtschaft ist es, in allen Genehmigungs-
und Zulassungsverfahren der Regierung
landwirtschaftliche Stellungnahmen abzugeben. Es
berät die ÄELF bei landwirtschaftlichen Fragen des
Baurechts, unterstützt die Kreisverwaltungen in
Fragen des Grundstückverkehrsgesetzes und
arbeitet mit Natur- und Wasserschutz eng
zusammen zum besseren Schutz von Gewässern,
Böden, Pflanzen- und Tierwelt.
Das Sachgebiet „Ernährung, Bildung und
Diversifizierung in der Land- und Hauswirtschaft“ hat
ein weit gefächertes Aufgabenfeld, vorrangig die
Meisterprüfungen in der Land- und Hauswirtschaft,
die Qualitätssicherung in der Berufsbildung,
Ernährungsbildung, Gemeinschaftsverpflegung sowie
Hauswirtschaft und Diversifizierung in der Land- und
Hauswirtschaft. Darüber hinaus hat es die
Schulaufsicht über die Landwirtschaftsschulen und
unterstützt das „Bildungsprogramm Landwirt“. Durch die Unterstützung einer
Juristin kann der Bereich 6 landwirtschaftliche Fachfragen auch mit juristischem
Sachverstand begleiten.
Landwirtschaftlicher Nachwuchs in Bayern
In Unterfranken haben 2019 mit 79 Jugendlichen insgesamt 10 mehr als im
Vorjahr die Abschlußprüfung im Beruf Landwirt/-in erfolgreich bestanden. 44 der
79 Absolventen haben die normale Ausbildung in der Landwirtschaft durchlaufen
und 37 Teilnehmer haben sich nach §45/2 des Berufsbildungsgesetzes in Abend-
und Wochenendseminare (BiLa-Seminare) auf die Prüfung vorbereitet.
Aktuell besuchen in Unterfranken 115 Jugendliche das Berufsgrundschuljahr
Agrarwirtschaft, 60 in Ochsenfurt und 55 Schweinfurt.
Zur begonnenen Berufsausbildung die besten Wünsche und viel Erfolg!
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BGJ Agrarwirtschaft - Entwicklung der Schülerzahlen mit Berufsziel Landwirt 1998 - 2019
Bayernweit sind die Schülerzahlen im Berufsgrundschuljahr Agrarwirtschaft (BGJ)
von 702 im Jahr 2018 auf 651 im Jahr 2019 (-7%) auf das Niveau des Jahres
2002 zurückgegangen. Sehr unterschiedlich zeigt sich die Entwicklung in den
Regierungsbezirken. Während in Schwaben (+1,5%) und Unterfranken (+5%) die
Berufsanfängerzahl stabil geblieben ist, kam es in Oberfranken mit -31% und der
Oberpfalz mit -23% zu kräftigen Einbrüchen. Somit ist eingetreten, womit das
Handwerk seit Jahren kämpft.
Wer erfolgreich einen landwirtschaftlichen Betrieb führen oder als Fachkraft im Bereich
Landwirtschaft tätig sein will, braucht eine umfassende berufliche Ausbildung als Landwirt
bzw. Landwirtin. Arbeitsbereiche und Inhalt der Ausbildung:
Landwirte arbeiten in den Bereichen Nahrungsmittelerzeugung und Vermarktung,
Rohstoff- und Energieerzeugung, Erhalt und Pflege der Kulturlandschaft.
In der Ausbildung erwerben sie Wissen und Fertigkeiten in Pflanzenbau und
Tierhaltung. Besonders wichtig sind: Landtechnik, Umwelt- und Tierschutz,
Vermarktung, Arbeitsplanung, Betriebswirtschaft.
Künftige Schulabgänger mit Interesse am Beruf Landwirt/in und deren Eltern
sollten sich rechtzeitig mit der Frage der Berufswahl beschäftigen. Das Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Schweinfurt informiert gemeinsam mit
den Landwirtschaftlichen Berufsschulen und dem Bayerischen Bauernverband
über den Ausbildungsberuf „Landwirt/in“.
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Bild: pz-new.de
Die Meisterschule Schweinfurt: Meister werden – Zukunft gestalten
In 3 Semestern entwickeln Sie sich zum landwirtschaftlichen Unternehmer:
Sie lernen Sie die Stärken und Schwächen Ihres Betriebes kennen.
Sie überblicken das aktuelle Marktgeschehen und reagieren darauf.
Sie setzen sich mit den agrarpolitischen Rahmenbedingungen auseinander.
Sie lernen Ihren Betrieb erfolgreich zu führen!
Seit 97 Jahren bereitet die Landwirtschaftsschule Schweinfurt den beruflichen
Nachwuchs auf die Zukunft als Betriebsleiter vor. Zum Schwerpunktunterricht für
Schweinehalter kommen immer donnerstags 20 Studierende aus ganz Franken.
Die Lehrkräfte garantieren den regionalen Praxisbezug und reagieren schnell und
flexibel auf neue Entwicklungen. Das 1. Semester 2019/2020 besuchen seit dem
21. Oktober 2019 14 Studierende im Alter von 19 bis 31 Jahren, darunter drei
Frauen. Ihr Ziel ist klar: Meister werden und erfolgreich Betriebe führen.
Das gilt auch für die 17 Studierenden, die derzeit bereit im 3. Semester stehen.
Kontakt: Ansprechpartner für Fragen: Behörden- und Schulleiter Herbert Lang,
Tel: 09721 8087-1100 Ansprechpartner Praxisjahr: Dr. Reinhard Bischoff, Tel:
09721 8087-1222
Verwertung von Erdaushub in der Landwirtschaft und im Wald
Fällt bei einem Bauvorhaben Erdaushub an, dann stellt sich häufig die Frage: „Wohin
damit?“ Unter bestimmten Voraussetzungen kann und soll Bodenmaterial möglichst vor Ort
in der Landwirtschaft (in seltenen Fällen auch im Wald) verwertet werden anstatt es mit
hohen Kosten zu entsorgen.
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Grundsätzlich gilt:
Auf Waldböden (s. u.), in Wasserschutzgebieten und in naturschutzrechtlich
geschützten Gebieten, auf Moorböden und auf Böden mit mehr als 60
Bodenpunkten darf kein Bodenmaterial ausgebracht werden.
Auf landwirtschaftlicher Nutzfläche benötigen Sie für Auffüllungen mit mehr als
2 m Höhe oder mehr als 500 m2 Fläche eine Baugenehmigung des
Landratsamtes wie bei Haus-, Stall- oder Hallenbau.
Bei Auffüllungen unter 2 m Höhe und weniger als 500 m2 ist die
Bodenschutzverordnung (BBodSchV) einzuhalten. Sie besagt im Wesentlichen,
dass mit der Auffüllung die „natürliche Bodenfunktion“ – d. h. die
Ertragsfähigkeit des Bodens – nachhaltig gesichert, wieder herstellt oder
verbessert werden muss. Nicht in Frage kommt damit die Ausbringung von
steinhaltigem Material, mit Fremdstoffen versetztem Material oder Erdaushub
von einem schlechter auf einen besser eingestuften Boden
(Reichbodenschätzung). Die BBodSchV macht auch technische Vorgaben, z. B.
zur Auffüllhöhe. Übersteigt diese 20 cm, muss der Oberboden abgetragen,
zwischengelagert und wieder aufgebracht werden. Die Arbeiten dürfen nur bei
trockener Witterung stattfinden um Bodenverdichtung zu vermeiden.
Selbstverständlich ist bei Pachtflächen die Zustimmung des Verpächters
einzuholen.
Im Wald kann Bodenaushub ausgebracht werden, wenn die geplante
Verwertung die künftige Waldbewirtschaftung erleichtert. Meistens geht es
dabei um forstlichen Wegebau. Zur Bodenverbesserung darf Aushubmaterial
nicht im Wald ausgebracht werden. Bei Wegebau muss der betroffene Weg den
forstfachlichen Standards entsprechen und das Bodenmaterial muss
bautechnisch geeignet sein, d. h. einen genügend hohen Steingehalt aufweisen
und sich problemlos verdichten lassen. Damit sind lehmreicher oder toniger
Bodenaushub nicht geeignet. Außerdem muss die Erschließungsmaßnahme
sinnvoll sein, d. h. der Wald darf dadurch nicht übererschlossen werden.
Um sicher zu gehen, dass Sie weder mit dem Baurecht noch mit dem
Bodenschutzrecht Probleme bekommen und schlimmstenfalls zu einer teueren
Entfernung einer Auffüllung herangezogen, müssen Sie dies vor dem Ausbringen
beim Landratsamt, Abteilung Baurecht anzeigen. Dort erhalten Sie einen
Frageboden. Anhand Ihrer Angaben darin entscheidet das Landratsamt,
außerdem wird das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angehört.
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Quelle: Umweltbundesamt - Stickstoff-
Flächenbilanzen für Deutschland mit
Regionalgliederung Bundesländer und
Kreise, 1995 bis 2017
Vorgaben zur Gülleausbringtechnik nach der aktuellen Düngeverordnung
Auszug aus:
Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Faktenpapier
zur bodennahen Ausbringtechnik im Kontext mit § 6 Absatz 3 der Düngeverordnung
(Kürzung durch Gerd Düll, Berhördenleiter Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
Kitzingen)
Rechtliche Grundlagen
Im Rahmen des 2005 beschlossenen Göteborg-Protokolls, das der Verringerung der negativen Effekte von Luftschadstoffemissionen (Feinstaub, Schwefeldioxid, Stickoxide, Ammoniak (NH3), flüchtige organische Verbindungen ohne Methan) auf die menschliche Gesundheit und auf die Ökosysteme dient, wurde von der EU die Richtlinie über Nationale Emissionshöchstmengen (National Emission Ceilings = NEC) erlassen. Die neue NEC-Richtlinie (EU) sieht für die NH3-Emissionen vor, dass diese ab 2020 um 5% gegenüber 2005 und ab 2030 um 29% gesenkt werden müssen.
Die Minderungsverpflichtungen der einzelnen EU-Staaten basieren auf Modellrechnungen die für jedes Land Region die potenziellen Emissionsminderungen schätzen Deutschland hat neben Ungarn und der Slowakei die höchste prozentuale Minderungsverpflichtung, wobei die ursprünglich vorgesehenen 39% auf 29% abgesenkt wurden.
NH3-Emmissionen der
deutschen Landwirtschaft
Quelle: Thünen Institut,
NH3-Emissionen aus der LW
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Flächenbezogene Ammoniakemissionen (Mittel 2015 – 2017)
Quelle: Quelle: Umweltbundesamt - Stickstoff-Flächenbilanzen für Deutschland mit
Regionalgliederung Bundesländer und Kreise, 1995 bis 2017
Da in Deutschland derzeit rund 95 Prozent der NH3-Emissionen aus der Landwirtschaft stammen, steht dieser Sektor unter besonderem Anpassungsdruck. Die wichtigste NH3-Emissionsquelle in der Landwirtschaft sind die Wirtschaftsdünger. Die NH3-Verluste treten im Stall, im Lager und bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger auf.
Für die Zielerreichung sind umfangreiche Maßnahmen durch die Landwirtschaft notwendig. Die effektivste Maßnahme stellt die Minderung von Emissionen bei der Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern dar. Die Düngeverordnung von 2017 gibt deshalb in § 6 Absatz 3 vor:
„Flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff dürfen im Falle von bestelltem Ackerland ab dem 1. Februar 2020 nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Im Falle von Grünland, Dauergrünland oder mehrschnittigem Feldfutterbau gelten die Vorgaben nach Satz 1 ab dem 1. Februar 2025.“
Gleichzeitig kann die nach Landesrecht zuständige Stelle
■ davon abweichend genehmigen, dass die genannten Stoffe mittels anderer Verfahren aufgebracht werden dürfen, soweit diese zu vergleichbar geringen NH3-Emissionen wie die genannten Verfahren führen und
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Technik Anwendung Deutschland, Rinder-
gülle auf Grünland
(Thünen Report 67, 2019
aus Döhler et al. 2002)
Mittlere
Emissionsminderung
nach UNECE 2007
(Spanne UNECE 2001)
Europa Grünland
(Webb et al., 2010)
Mittelwert
(Anzahl; Spanne)
Schweiz Grünland
(Häni et al. 2016)
Mittelwert
(Anzahl; Spanne)
Schleppschlauch Acker,
Grünland
10% 30% (10-50%) 35% (45; 0-74%) 51% (7; 22-68%)
Schleppschuh Grünland 40% 60% (40-70%) 64% (37; 57-70%) 53% (5; 36-71%)
Injektion flach v.a. Grünland;
Acker
60% 70% (50-70%)
Injektion tief v.a. Grünland;
Acker
80% (70-90%) 80% (56; 60-99%) 76% (1; -)
Sofortige
Einarbeitung
Acker 80% (20-90%)
■ Ausnahmen von den Vorgaben genehmigen, soweit deren Einhaltung und eine Aufbringung mittels anderer Verfahren auf Grund der naturräumlichen oder agrarstrukturellen Besonderheiten des Betriebes unmöglich oder unzumutbar sind.
Um auf umfangreiche und noch teurere bzw. drastischere Maßnahmen (u.a. Viehabstockung, Umbauten bei Stallungen und Lägern) weitgehend verzichten zu können, ist eine 1:1 Umsetzung der Vorgaben zur Ausbringtechnik in der DüV notwendig.
Wissenschaftliche Erkenntnisse zum Minderungspotenzial der vorgegebenen
Technik und möglicher alternativer Verfahren
Die derzeit am Markt verfügbaren Verfahren zur Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger, die den o.g. Kriterien entsprechen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
■ Schleppschlauchverteiler (Acker- und Grünland) ■ Schleppschuhverteiler (Acker- und Grünland) ■ Injektionstechniken (Acker- und Grünland) ■ Güllegrubber (Ackerland)
Quelle: Zusammenstellung der LfL und nach Huguenin-Elie et al, 2018
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Die NH3-Emissionsminderung der Ausbringtechnik mit streifenförmiger Ablage ist unumstritten und wissenschaftlich belegt.
In Ländern wie z.B. Dänemark und den Niederlanden sind emissionsarme Techniken im Ackerbau und Grünland deshalb schon seit längerem verpflichtend vorgeschrieben.
Als Alternative wird immer wieder der Schwenkverteiler (z.B. Möscha) ins Gespräch gebracht. Das Verteilbild des Schwenkverteilers entspricht dem der Breitverteilung und ist daher ohne unverzügliche Einarbeitung ab 2020 (Ackerland) bzw. 2025 (Grünland) nicht mehr einzusetzen.
Aus Versuchen der LfL und aus Literaturstudien kann, neben Gülleverdünnung, lediglich die Wirkung von pH-Absenkung durch Säure und ggf. Urease-Inhibitoren bestätigt werden:
Dabei wird die emissionsmindernde Wirkung einer Schwefelsäurezudosierung (pH 6,4) zu Rinderflüssigmist während der Ausbringung in Höhe von 49% dokumentiert. Die Ansäuerung im Stall bzw. Güllelager (Mastschweinehaltung) erbrachte eine NH3-Emissionsminderung um 64%.
Insgesamt ist zwar die NH3-emissionsmindernde Wirkung des Säureeinsatzes in Gülle hinreichend belegt, bezüglich einer generellen Anwendungsempfehlung
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bestehen aber derzeit deutschlandweit noch offene Fragen in Bezug auf Arbeitsschutz, Tierschutz, Beständigkeit von Anlagen und Bauteilen sowie auf Wasserrecht und Düngerecht. Belegt sind auch seit langem niedrige NH3-Emissionen unter optimalen Ausbringungsbedingungen (niedrige Temperaturen, Regen, Windstille etc.). Niedrige Emissionen treten dabei bei allen Verfahren auf, ändern aber nichts daran, dass streifenförmige Verfahren noch niedriger als die Breitverteilung emittieren.
Jauche mit unter 2% Trockensubstanz (TS) weist eine vergleichbare NH3-emissionsmindernde Wirkung zur bodennahen Ausbringung auf und ist deshalb in Bayern analog der Befreiung vom Einarbeitungsgebot auf unbestelltem Ackerland gemäß von diesen Vorgaben befreit. Eine vergleichbare Vorgehensweise ist für dünne Güllen mit unter 2% TS und die flüssige Phase aus der Separation flüssiger Wirtschaftsdünger denkbar. Die Wasserverdünnung von Gülle auf unter 2% TS ist aus ökonomischer, ökologischer und arbeitswirtschaftlicher Sicht kritisch zu sehen.
Deshalb wird als anderes Verfahren mit vergleichbar geringen Ammoniakemissionen neben Jauche auch die Ausbringung von anderen flüssigen organischen Düngemitteln, einschließlich Wirtschaftsdüngern, mit bis zu 2% TS-Gehalt zugelassen. Die Einhaltung des TS-Gehaltes der Düngemittel muss jederzeit nachgewiesen werden können. Zusätzlich ist das Düngemittel im Labor zu untersuchen. Das Untersuchungsergebnis darf bei der Ausbringung nicht älter als 2 Jahre sein. Für Jauche ist keine Untersuchung erforderlich.
Darüber hinaus sind derzeit keine alternativen Verfahren, insbesondere Güllezusatzmittel bekannt, die nachvollziehbar zu deutlich geringeren NH3-Emissionen in der Größenordnung von bodennahen Ausbringungsverfahren führen.
Verfügbare Technik und Wirtschaftlichkeit der Verfahren
Für bestelltes Ackerland ist unbestritten, dass die bodennahe, streifenförmige Ausbringtechnik funktioniert. Das belegt auch die kontinuierliche Steigerung der Inanspruchnahme der KULAP-Maßnahmen zur emissionsarmen Wirtschaftsdüngerausbringung auf über 545.000 Hektar bzw. 19 Mio. m³ und somit gut ein Drittel der Gesamtausbringmenge im Jahr 2018.
Laut einer Abfrage unter den Maschinenringen vermitteln diese emissionsarmen Ausbringtechniken für etwa 30 % des flüssigen Wirtschaftsdüngers in Bayern. Die Kosten für das Ausleihen der Ausbringtechnik betragen für die Schleppschuh/Schlitztechnik etwa 1,50-2,50 €/m³ (netto) und damit weniger als
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für die meisten Zusatzstoffe. Für die vollständige überbetriebliche Ausbringung inkl. Schlepper und Arbeitszeit belaufen sich die Kosten auf 4-8 €/m³ (netto).
Hinsichtlich der ökonomischen Belastung für die Betriebe lässt sich feststellen, dass der Einsatz emissionsarmer Ausbringtechniken zwar deutliche Mehrkosten verursacht, auf der anderen Seite jedoch eine Einsparung an mineralischen Düngemitteln durch gesteigerte Stickstoffeffizienz des organischen Düngemittels einhergeht.
Die nachfolgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Mehrkosten emissionsarmer Applikationstechniken!
Vergleich der Mehrkosten unterschiedlicher Applikationsverfahren und Gegenüberstellung
der Kostenersparnis durch ein gesteigertes Mineraldüngeräquivalente (MDÄ) bei
emissionsarmer Applikation*)
Kosten-differenz
Mehr-kosten (€/m3)
MDÄ (NH4-N)
Min. Kosten-ersparnis (€/ha)
Mehr-kosten (€/ha)
Zusätzl. Zugkraft-bedarf (€/ha)
Ergebnis (€/ha)
Schwenk-verteiler
- 40 - - - -
Schlepp-schlauch
(zu Schwenk-verteiler)
0,60 60 23 23 0
Schlepp-schuh
(zu Schlepp-schlauch)
0,40 70 14 15 -1
Injektions-technik
(zu Schlepp-schlauch)
0,71 90 40 27 9 +4
*)Allgemeine Annahmen:
19% MwSt., 6% Zins, 10à Abschreibungsdauer, 37,5 m3/ha Ausbringmenge,
Nutzungsdauer 62‘500 m3
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min. Reinnährstoffkosten 1,05 €/kg N, Ausbringungskosten min. Dünger 0,04
€/kg N ab Hof
Erhöhter Zugkraftbedarf z.B. MR-Satz 0,30 €/PS bei 50 m3/h Ausbringleistung
40 PS Mehrbedarf entspricht 0,24 €/m3
Ausnahme aufgrund der naturräumlichen oder agrarstrukturellen Besonderheiten
bzw. aus Sicherheitsgründen gemäß §6 Absatz 3 Satz 4
Bayern hat sich in der Düngeverordnung für die Aufnahme einer Länderermächtigung für Ausnahmen von den Vorgaben zur Ausbringtechnik auf Grund naturräumlicher oder agrarstruktureller Besonderheiten eingesetzt und macht davon Gebrauch. So wurde auf agrarstrukturelle Besonderheiten bereits festgelegt kleine Betriebe mit weniger als 15 ha landwirtschaftliche genutzte Fläche (LF) von den Vorgaben zur Ausbringtechnik zu befreien.
Aufgrund der Übergangsfrist bis 2025 für Grünland wurde noch keine abschließende Regelung für die naturräumlichen Besonderheiten getroffen.
Fazit
Eine grundsätzliche Beibehaltung der Breitverteilung ist nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht möglich. Speziell in Bayern liegt der Schwerpunkt der NH3-Emissionen in den Bereichen Wirtschaftsdüngerausbringung und Rinderhaltung. Mit der Umsetzung der Vorgaben zur Ausbringtechnik in der DüV ist etwa die Hälfte der notwendigen Einsparungen möglich. Damit sind noch umfangreiche weitere Maßnahmen im Stall oder bei der Lagerung von Wirtschaftsdüngern zur Zielerreichung notwendig. Die Vorgaben zur streifenförmigen Ausbringung müssen deshalb angesichts der Herausforderungen beim Tierwohl (Aufstallung) und beim Umweltschutz (Ammoniakreduktion) mit Ausnahme für die kleinen Betriebe und Steillagen in Bayern 1:1 umgesetzt werden.
Es gibt in Bayern aus fachlicher Sicht bei der Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern derzeit keine wissenschaftlich fundierten und behördlich vertretbaren Alternativen zu bodennaher, streifenförmiger Aufbringung bzw. Injektion.
Ein Blick in andere EU-Länder zeigt, dass v.a. in Dänemark und den Niederlanden
emissionsarme Technik im Ackerbau und Grünland seit Jahren verpflichtend und
erfolgreich eingesetzt wird.
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Psychologische Krisenhotline
Die Sorge um den Betrieb, Anfeindungen von Mitbürgern, Konflikte in der Familie, kritische
Lebensereignisse – irgendwann wird es einfach zu viel, um mit Belastungen alleine fertig zu
werden. Die Krisenhotline der landwirtschaftlichen Sozialversicherung bietet schnell und
einfach Rat und Hilfe.
Ausgebildete und erfahrene Psychologen sind rund um die Uhr über eine
telefonische Krisenhotline zu erreichen. Die Experten unterstützen vertraulich,
zum Beispiel bei betrieblichen oder familiären Konflikten, aber auch bei
persönlichen und psychologischen Überlastungssituationen.
KRISENHOTLINE (rund um die Uhr): Telefon 0561/785-10101
Informations- und Imagekampagne: Leistungen der Landwirtschaft für
die Gesellschaft
Die Staatsregierung startet eine Informations- und Imagekampagne. Sie soll allen Bürgern
die Leistungen der Landwirtschaft für die Gesellschaft wieder näher bringen.
Die vielfältigen und wertvollen Leistungen der bäuerlichen Landwirtschaft für die
Kulturlandschaft, das Tierwohl, den Naturschutz und die Produktion hochwertiger
Lebensmittel sollen herausgestellt werden.
Im Mittelpunkt der Kampagne mit einem Budget von fünf Millionen Euro steht die
Begegnung zwischen Landwirt und Verbraucher:
Die Botschaften sollen über die verschiedensten medialen Kanäle verbreitet
werden - von Social Media, TV, Radio oder Print bis hin zu großflächigen
Anzeigenkampagnen.
Unter dem Motto „Stadt trifft Bauer“ sind zudem ein Schaubauernhof in
Stadtlage, ein eigenes Info-Mobil sowie aufsehenerregende Kunstinstallationen
in den bayerischen Großstädten geplant.
Auch eigene Bauernhofwochen sollen den Dialog zwischen Verbrauchern und
Landwirten verstärken.
Das bisherige Pilotprojekt „Wissen wie´s wächst und schmeckt“, das Kinder
wieder stärker in Kontakt mit der Herkunft von Lebensmitteln bringt, wird fest
eingeführt.
Das Finanzvolumen für das Programm „Urlaub auf dem Bauernhof“ wird
verdoppelt.
Um den Dialog mit der städtischen Bevölkerung zu vertiefen, sollen zudem künftig
die bewährten Bauernmarktmeilen in München und Nürnberg, die Hoffeste im
Bayerischen Landwirtschaftsministerium und das alle vier Jahre stattfindende
Zentrale Landwirtschaftsfest verstärkt genutzt werden.
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Erneuerbare Energien im Wärmemarkt: Hohe Investitionsanreize
Das Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
im Wärmemarkt wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für den
Geltungszeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 neu geregelt. Antragsberechtigt
sind u. a. Privatpersonen, Wohnungsgenossenschaften und andere
Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Kommunen und Unternehmen.
Die neue Förderrichtlinie gewährt insbesondere für Scheitholzvergaserkessel und
Scheitholz-Pellet-Kombikessel eine deutlich verbesserte Förderung und macht es
so besonders attraktiv, alte Ölheizungen auszutauschen. Auch im Neubau werden
innovative, emissionsarme Biomasseanlagen gefördert.
Neben den Anschaffungskosten für die Anlage (anerkannte Anlagen gemäß
aktuellen Bafa-Listen) werden nun auch die Kosten für „notwendige
Umfeldmaßnahmen“ berücksichtigt. Dazu zählen z. B. Planungskosten und
Ausgaben für Schornstein, Puffer-/Brauchwasserspeicher, Pumpen, Heizkörper,
der Installationsaufwand und Inbetriebnahme sowie auch der Ausbau von
Altanlagen.
Für den Einbau förderfähiger Pelletheizungen, Hackschnitzelheizungen,
Scheitholzvergaserkessel und Scheitholz-Pellet-Kombikessel kann eine Förderung
in Höhe von 35 Prozent der förderfähigen Kosten beantragt werden. Die
Förderung ist bei Wohngebäuden auf 50.000 Euro (brutto) gedeckelt. Wird in
Bestandsgebäuden eine alte Ölheizung freiwillig ausgetauscht, gibt es 10 Prozent
Austausch-Prämie on top, so dass insgesamt ein Investitionskostenzuschuss in
Höhe von 45 Prozent der förderfähigen Kosten beantragt werden kann. Eine
Antragstellung hat vor Maßnahmenbeginn zu erfolgen.
Informationen zum neuen Marktanreizprogramm, den Förderrichtlinien und
Fördervoraussetzungen sowie aktuelle Listen der förderfähigen Biomasseanlagen
können auf der Internetseite des Bundeamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(Bafa) abgerufen werden unter www.bafa.de
Grundstücksverkehrsgesetz: Vorkaufsrecht für Landwirte
Das Grundstücksverkehrsgesetz dient der Sicherung des Fortbestandes land- und
forstwirtschaftlicher Betriebe durch Schutz vor Ausverkauf der landwirtschaftlichen
Flächen. Zuständig für das Verfahren sind die Landratsämter. Genehmigungsfrei
ist der Kauf von maximal 1 ha landwirtschaftlich genutztem Boden. Darüber
hinaus gilt: Fall 1: Der Erwerber ist kein Landwirt.
Dann muß die zuständige BBV-Kreisgeschäftsstelle angehört werden und
Stellungsnahmen werden angefordert von den zuständigen Ämtern für ländliche
Entwicklung und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
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Fall 2: Der Erwerber ist Landwirt.
Wenn er den vorläufigen Kaufvertrag eines Nicht-Landwirts übernehmen
möchte, erhält die Landessiedlungsgesellschaft oder eine
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung das Vorkaufsrecht. Der
interessierte Landwirt kann danach das Grundstück vom Siedlungsunternehmen
in einem transparenten Vergabeverfahren erwerben. Einspruch dagegen
können Dritte innerhalb von 4 Wochen nach Unterzeichnung des Kaufvertrages
erheben.
Aktuelle Vorkaufsfälle findet der kaufinteressierte Landwirt auf der Internetseite
der BBV-Landessiedlungsgesellschaft unter www.bbv-ls.de/aktuelle-faelle mit
Angabe der jeweiligen Gemarkung und Flächengröße. Unter www.bbv-ls.de/vkr-
vormerkung kann er sich auch in einer Vormerkungsliste registrieren lassen.
Informationen des Landesverbandes
Volles Haus bei der vlf-Landesversammlung
Bei der Landesversammlung des vlf Bayern am 4. Dezember 2019 in Kloster Banz konnten
sich die Vorsitzenden Hans Koller und Christine Wutz über einen guten Besuch freuen. Mehr
als 300 Verbandsmitglieder aus ganz Bayern strömten in die oberfränkische Bildungsstätte.
Vorstand und Geschäftsführung hatten ein ansprechendes Programm für die
Teilnehmer vorbereitet. Der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber
appellierte in seiner Rede an die Ehemaligen, im fairen Austausch miteinander in
Landwirtschaft, Umwelt- und Tierschutz zum Erfolg zu kommen. Zudem sprach
sich Glauber klar für eine Bewirtschaftung und gegen die Stilllegung weiterer
landwirtschaftlicher Flächen aus. „Mit der Unterschrift unter das Volksbegehren ist
die Gesellschaft einen Vertrag zum Erhalt der Kulturlandschaft eingegangen.
Dieser muss jetzt auch mit entsprechenden Mitteln ausgestattet werden, damit die
nötigen Maßnahmen umgesetzt werden können“, forderte der Minister.
Prof. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesamts für Risikobewertung ind
Berlin, ging anschließend in einem launigen und sehr anschaulichen Vortrag auf
die unterschiedliche Wahrnehmung von Risiken in der Gesellschaft ein. Während
jährlich in Deutschland etwa 300.000 Personen durch verdorbene Lebensmittel
akut erkranken, seien keine Gesundheitsschäden durch zu hohe PSM-Rückstände
bekannt, sagte Hensel. Dennoch werde diese Gefahr viel höher eingeschätzt. "Die
Kritik an Pflanzenschutzmittel-Rückständen hat etwas mit einem schleichenden
Kontrollverlust zu tun“, stellte er fest. „Es ist ein Verlust an Sicherheit. Und je
reicher man ist, desto höher soll das Sicherheitsniveau sein“.
Die Vorstände konnten eine ganze Reihe von Abgeordneten begrüßen, die sich
Zeit für die Landesversammlung genommen hatten. Stellvertretend für alle
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Minister Glauber zwischen Vorsitzenden Hans Koller und Geschäftsführer Thomas Mirsch
Abgeordneten begrüßte die Bundestagsabgeordnete Emmi Zöllner die Teilnehmer.
Die BBV-Landesbäuerin Anneliese Göller, Wolfram Schöhl vom
Landwirtschaftsministerium, Johann Biener, Präsident des vlf-Bundesverbands,
sowie der oberfränkische vlf-Bezirksvorsitzende Mario Güldner schlossen sich mit
ihren Grußworten an. Außerdem wurden dreizehn verdiente Persönlichkeiten mit
dem Goldenen Verbandsabzeichen geehrt.
Bildungszentrum Kloster Banz: vlf-Gespräch mit Umweltminister
Glauber
Im Rahmen der diesjährigen Landesversammlung des vlf Bayern im Kloster Banz,
Oberfranken fand im Vorfeld und im kleinen Kreis ein Gespräch des vlf-Vorstandes und
Landwirten mit Umweltminister Thorsten Glauber statt.
Die Unruhen in der Landwirtschaft in Bezug auf die angeordneten massiven
Tierkontrollen und das Unverständnis zu den von der Umweltverwaltung
veröffentlichten fehlerhaften Gebietskulissen zu den Gewässerrandstreifen waren
Themen. Betroffene Berufskollegen haben über ihre Erfahrungen und auch
Wirkungen dieser Kontrollen auf Betrieb und Familie berichtet. Minister Glauber
versprach diese Themen mit betroffenen Landwirten und den zuständigen
Fachbehörden zu diskutieren und Antworten für eine adäquate Umsetzung zu
suchen. Der vlf Bayern hat angeboten, als Gesprächsplattform zur Verfügung zu
stehen.
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