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Ministerium für Landwirtschaft,Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-Holstein
Genehmigung von Biogasanlagen nach dem Bundes–Immissionsschutzgesetz (Kurzfassung)
Werner Hädrich MLUR Abt. 6 technischer Umweltschutz V641
12. April .2011
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Ministerium für Landwirtschaft,Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-HolsteinZuständigkeiten
Genehmigungs-behörde
Immissionsschutz-behörde
nicht nach BImSchGgenehmigungsbedürftige Anlagen (baurechtlich)
Baubehörde LLUR(mit Ausnahmen: s.u.)
genehmigungsbedürftigeAnlagen(BImSchG)
LLUR LLUR
Ausgenommen: z. B. nicht genehmigungsbedürftige Anlagen der Land- und Forstwirtschaft …
Zuständig: Bürgermeister/Amtsvorsteher als örtliche Ordnungsbehörde
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Ministerium für Landwirtschaft,Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-HolsteinAnlagenzahl Stand April. 2011
Auswertung aus dem Anlagensystem LLURbestehende, genehmigte und im Genehmigungsverfahren befindliche Anlagen
Anlagen nach Baurecht = ca. 180 (+ x)Anlagen nach BImSchG = 300
gesamt mind. 480 Anlagen
Tendenz weiter steigend (nach Baurecht und BImSchG)Erweiterung bestehender privilegierter Anlagen mit Überplanung
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Ministerium für Landwirtschaft,Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-HolsteinAnlagenbestand Biogasanlagen in S-H
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Ministerium für Landwirtschaft,Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-Holstein4. BImSchV
4. BImSchV „Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen“
enthält (noch*) keine spezielle Einordnungfür Biogasanlagen
daher Feststellung der Genehmigungsbedürftigkeit,wenn Schwellen anderer spezieller Nummern der 4. BImSchV überschritten sind
*BR-Antrag Schleswig-Holstein und Hessen wird gestelltAnlagen zur Erzeugung oder Aufbereitung von Biogas mit einem Gasvolumenstrom von 100 m³/h oder mehr, soweit nicht unter 8.6 erfasst
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Ministerium für Landwirtschaft,Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-HolsteinEinstufung gem. 4. BImSchV
wenn …
(Nr. 1.4 ) Feuerungswärmeleistung des BHKW > 1 MW oder(Nr. 9.36) Güllelagerung > 6.500 m³ oder(Nr. 9.1) Lagerung brennbarer Gase > 3 Tonnen oder(Nr. 8.6) Anlage zur biologischen Abfallbehandlung >1/>10 Tonnen
dann nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig (ansonsten Genehmigung nach dem Baurecht)
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Ministerium für Landwirtschaft,Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-HolsteinAbfallrahmenrichtlinie
„neue“ Abfallrahmenrichtlinie der EU (19. Nov. 2008)Umsetzung in nationales Recht hätte noch in 2010 erfolgen müssen
Erfordert Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
Unter §2, Absatz 2, Nr. 2
stand ursprünglich im Referentenentwurf EU konform
-dass Gülle als Abfall definiert wird, wenn es einer Biogasanlage zugeführt wird
- dann Streitpunkt BMELV mit BMU
-Kabinettsbeschluss 31.03.2011 derzeit wird Gülle –nicht- als Abfall definiert. (Prüfung noch durch EU!)Zweifel ob Regelung europarechtskonform
Hinweis auf 4.BImschV Nr. 8.6 Sp. 2 b ; > 10 Tonnen Gülle/Tag
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Ministerium für Landwirtschaft,Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-HolsteinAnforderungen
§ 5 BImSchG erfüllt ist ……hohes Schutzniveau insgesamt
andere öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen (§ 6 BImSchG) …
U.a. Bauplanungsrecht/Privilegierung
Belange des Arbeitsschutzes nicht entgegenstehen (§ 6 BImSchG) …
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Ministerium für Landwirtschaft,Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-HolsteinGenehmigungsverfahren nach dem BImSchG
Genehmigungsvoraussetzungen§ 5 Abs. 1 Nr. 1: schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft dürfen nicht hervorgerufen werden.§ 5 Abs. 1 Nr. 2: Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen wird. § 5 Abs. 1 Nr. 3: Abfälle vermieden werden … § 5 Abs. 1 Nr. 4: Energie sparsam und effizient verwendet wird (Hinweis: PRO ; techn. max. Stromauskopplung
CONTRA; mangelnder Zwang der Wärmenutzung)
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Ministerium für Landwirtschaft,Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-HolsteinAuflösende Bedingung in der Genehmigung
Auflösende Bedingung! Erlass MLUR 11.06.09
Die Genehmigung ist an die Fortdauer der Privilegierungsvoraussetzungen gebunden.
Bei Fortfall der Privilegierungsvoraussetzungen(u. a. Aufgabe der Hofstelle, fehlende Betreiberidentität, fehlender Flächennachweis, Leistungserhöhung, usw.)
erlischt die Genehmigung.
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Ministerium für Landwirtschaft,Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-HolsteinVoraussetzungen der Privilegierung
§ 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB Erlass des schleswig-holsteinischen Innenministeriums und MLUR vom 26.9.2007
Hinweise zur Privilegierung:1. ..im Rahmen eines landwirtschaftlichen/ forstwirtschaftlichen Betriebes…
Basislandwirt muss zu jedem Zeitpunkt allein entscheiden können.Prüfung der Gesellschaftsverträge
2. räumlich funktionaler Zusammenhang:
3. Die installierte elektrische Leistung überschreitet nicht 0,5 MW-aber offenes Ende bei Weiterleitung des Biogases-teleologische Betrachtung 0,5 MW elektr. als Synonym für AnlagengrößeErlass 26.09.07 ( Äquivalente 0,5 MW el. = 1,5 MW FWL = 2,3 Mio m³/ a) hier ALT, nicht mehr gültig
Erlass 24.11.2010 ( Äquivalente 0,5 MW el. = 1,2 MW FWL = 1,8 Mio m³/ a) wurde für die installierte Leistung folgender Ausführungshinweis gegeben. Erlass 02.02.2011 ( auch bei ORC Technik keine Überschreitung von 0,5 MW elektr. mehr möglich)
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Ministerium für Landwirtschaft,Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-HolsteinLeistungsäquivalente
Fermenter Blockheizkraftwerk
Biogas/Methan
100%Bruttoleistung
Feuerungswärmeleistung
des Motorsz.B. 42%
Elektrische Auskopplung
früher 2,3 Mio m³/a = 1,5 MW = 0,5 MW
heute 1,8 Mio m³/a = 1,2 MW = 0,5 MW
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Ministerium für Landwirtschaft,Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-Holsteintechnische Anforderungen an den Anlagenbetrieb
TA LuftTA LärmGIRLGutachten sind i. d. R. vorzulegen
„Stand der Technik“
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Ministerium für Landwirtschaft,Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-HolsteinStand der Technik
VDI 3475 Blatt 4 (Weißdruck) Anforderungen zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen(einschließlich Gerüche, Lärm) und von klimawirksamen Gasen von der Anlieferung der Gärsubstrate bis zur Ausbringung der Gärreste.
Leitfäden/Erlasse einiger Bundesländer (Biogashandbuch Bayern, Erlass Meck-Pom 30.09.2009, Erlass Hessen 5.7. 2010 , BMU 6/2008, KAS-12 Merkblatt 2009, UBA Stand der Technik Texte 38/2009, u.w.)
Sicherheitsregeln für Biogasanlagen von der landw. Berufsgenossenschaft
In BearbeitungAnlagenverordnung für Biogasanlagen (Arbeitskreis der Länder, des BMU , des UBA)Anlagenverordnung für Motoren
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Ministerium für Landwirtschaft,Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-HolsteinMethanemissionen
Methan (CH4) ist ein klimarelevantes GasCO2 Äquivalent = 25 !
Freisetzungen von Methan sind grundsätzlich soweit wie möglich zu vermeiden.
Potenzielle Quellen sindGärrestlager (wenn nicht gasdicht)
Motor
Notklappen, Überdruckventile
Undichtigkeiten an den Folien, Risse, Diffusion
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Ministerium für Landwirtschaft,Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-Holstein
Grundlagen: Anlagenauslegung / SubstratverweilzeitenDatenquelle: Bayrisches Landesamt / Ebertsch
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0 50 100 150 200 250 300
Verweilzeit [d]
rela
tives
Res
tgas
pote
ntia
l (20
-22°
C)
[% d
. CH
4 -Aus
beut
e]
einstufigmehrstufigdiskontinuierlich
Quelle: Biogasmessprogramm vTI, Prof. Dr. Weiland Illustration Verweilzeiten: LfU
150 Tage Gesamtverweilzeit im gasdichten System
(Fermenter + Gärrestlager) Stand der Technik Restmethanbildung: < 1% (mit Gärtest über 60 Tage
bei 20°C)
Ergebnisse des Biogas-Messprogramms II des Johann-Heinrich von Thünen Institutes (vTI) an 60 neuen landwirtschaftlichen Biogasanlagen
Die Höhe der Methan- bzw. Gesamt-C Emissionen aus Gärrestlagern ist durch die Verweilzeit der Substrate im Fermentersystem bedingt.
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Ministerium für Landwirtschaft,Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-Holstein
Klimabilanz von NawaRo/Gülle - Biogasanlagen Datenquelle: Bayrisches Landesamt / Ebertsch
0
100
200
300
400
500
600
700
Anlage 1 kW 150 Anlage 2 kW 150 Anlage 3 kW 500 Anlage 4 kW 500
Summe CO2-Bilanz, alle Beiträge
, 10 % WärmenutzungOffenes Gärrestlager mit 5 % Restgaspotenzial, 7 Tage /a Biogasfreisetzung wegen Wartung oder Störung / Methanschlupf Motor 1 g/m3
0
100
200
300
400
500
600
700
Anlage 1 kW 150 Anlage 2 kW 150 Anlage 3 kW 500 Anlage 4 kW 500
Summe CO2-Bilanz, alle Beiträge
CO
2-Ä
quiv
alen
te in
g /k
Wh e
l
dt. Strommix: 625 g CO2-Äquiv. /kWhel
Erdgas GuD-Kraftwerk: 230 g CO2-Äquiv. /kWhel
Gülle: ca. 45 Gew. % ca. 22 % ca. 22% 0 %Rest: Gras-/GPS-Silage Mais/GPS-Silage Mais/GPS-Silage Mais/GPS-Silage
Motor-ausfall
Motor-ausfall
Motor-ausfall
Motor-ausfall
CH4 Lager
CH4 Lager
CH4 Lager
CH4 Lager
CH4-Schlupf
CH4-Schlupf
CH4-Schlupf
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Ministerium für Landwirtschaft,Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-HolsteinAnforderungen an Gärrestlager (VDI 3475)
Neubau von Biogasanlagen immer gasdichtFermenter +Gärrestlager mind. 150 Tage Verweilzeit
bestehende AnlagenVerweilzeit mind. 110 Tage, kein gasdichtes Endlager
Unter 110 Tage im Fermenter, dann aber 150 Tage gasdicht
Verzicht, wenn Restmethan < 1,5% (20°C, 60 Tage)
keine gasdichte Abdeckung, keine Mindestverweilzeit,
wenn nur Gülle mit Futterresten( §2 DüngeG).
(Eingrenzung Futterreste! Mais?)
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Ministerium für Landwirtschaft,Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-HolsteinAuswertung der Kommission für Anlagensicherheit (KAS)
festgestellte Sicherheitsmängel
2007
0 50 100 150 200
6.3.5.7.8.2.4.1.
10.9.
Mängelcode
Anzahl festgestellt
Nr Anz Mängel (erste Ebene)
9 199Schutz vor Explosionen innerhalb der Anlage und vor solchen, die von außen auf die Anlage einwirken können.
10 162 Organisatorische Maßnahmen.
1 108Auslegung von Anlagen und Anlagenteilen unter Berücksichtigung der Beanspruchung bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs.
4 99 Prozessleittechnik, Elektrotechnik.
2 64 Qualitätssicherung und Instandhaltung von Anlagen, Prüfungen.
8 24 Brandschutz, Löschwasserrückhaltung.
7 14 Auswirkungen/Begrenzung von Betriebsstörungen und Störfällen.
5 11 Systemanalytische Betrachtungen.
3 6Energie- und Betriebsmittelversorgung (Strom, Brennstoff, Dampf, Wasser,Steuerluft, Sonstiges).
6 0Eigenschaften von Stoffen und Zubereitungen (Ermittlung / Kennt-nisse von Stoffdaten und Reaktionsparametern).
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Ministerium für Landwirtschaft,Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-HolsteinBetriebssicherheit / Anlagensicherheit
Eigenverantwortung des Betreibers!
Arbeitsschutz zwingendBetriebssicherheits-VO bildet den Stand der Technik ab
I-Schutz Behörde kann Prüfung durch bekannt gegebenen Sachverständigen anordnen
§29a BImSchG „sicherheitstechnische Prüfungen“
I-Schutz betrachtet die Wechselwirkung mit der Nachbarschaft
Störfall-VOüber den Stand der Technik hinaus mit weiteren Fragestellungen.
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Ministerium für Landwirtschaft,Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-HolsteinBeispiele von Schadensfällen im Bundesgebiet