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MEDIATOR GmbH: Informations- und Dialogveranstaltung des Bezirksamtes Spandau von Berlin: Straßenausbau- und
Regenentwässerungskonzept in der ehem. Siedlung Wochenend West, Fotoprotokoll, Teil 1, Berlin, 6. April 2019 1
Gemeinsame Informations- und
Dialogveranstaltung
des Bezirksamtes Spandau von Berlin:
Straßenausbau- und
Regenentwässerungskonzept in
der ehem. Siedlung Wochenend
West
Fotoprotokoll, Teil 1: Marktstände
Hans-Carossa-Gymnasium Berlin, 6. April 2019
Moderationsteam:
Beate Voskamp & Jana Friedrich
(MEDIATOR GmbH, Berlin)
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Markstand zum Thema „Regenwasser (-anlagen)“: Plakate
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Markstand zum Thema „Verkehr und Verkehrsraum“ (mit Tafel
zum Erschließungsbeitragsrecht): Plakate
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Markstand zum Thema „Verkehr und Verkehrsraum“ (mit Tafel
zum Erschließungsbeitragsrecht):
Fragen, Anregungen und Hinweise der Anwohner/innen
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Markstand zum Thema „Ortsbild und Freiraumqualität“: Plakate
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Markstand zum Thema „Ortsbild und Freiraumqualität“:
Plakate der Anwohnerin Elfi Alkewitz
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Markstand zum Thema „Natur und Umwelt“: Plakate
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Markstand zum Thema „Natur und Umwelt“:
Fragen, Anregungen und Hinweise der Anwohner/innen
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Markstand zum Thema „Dialogverfahren“: Plakate
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Dialogverfahren Regenentwässerungskonzept
in der ehemaligen Siedlung Wochenend West
Arbeitsvereinbarung für das Arbeitsgremium
Inhalt
1 ZIEL _______________________________________________________________________ 44
2 RAHMENBEDINGUNGEN _____________________________________________________ 45
3 DAS ARBEITSGREMIUM ______________________________________________________ 45
4 ZUSAMMENSETZUNG DES ARBEITSGREMIUMS _________________________________ 46
4.1 BEZIRKSAMT SPANDAU VON BERLIN ______________________________________________ 46
4.2 BERLINER WASSERBETRIEBE ___________________________________________________ 46
4.3 VERBÄNDE UND INTERESSENVERTRETUNGEN _______________________________________ 46
5 AUFGABEN DER MODERATION________________________________________________ 47
6 ARBEITSWEISE DES ARBEITSGREMIUMS _______________________________________ 48
6.1 REGELN DER ZUSAMMENARBEIT _________________________________________________ 48
6.2 SITZUNGEN UND TAGESORDNUNGEN _____________________________________________ 48
6.3 BESCHLUSSFASSUNG ________________________________________________________ 49
6.4 PROTOKOLL _______________________________________________________________ 49
6.5 VERTRAULICHKEIT ___________________________________________________________ 49
7 BEHÖRDENVERFAHREN _____________________________________________________ 50
8 PRESSE UND VERÖFFENTLICHUNGEN _________________________________________ 50
9 ÄNDERUNG DER ARBEITSVEREINBARUNG _____________________________________ 50
10 UNTERSCHRIFTEN ________________________ FEHLER! TEXTMARKE NICHT DEFINIERT.
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1 Ziel
Dieses Dialogverfahren wird mit dem Ziel eingerichtet, von allen Beteiligten als nachhaltig, d.h. als
ökonomisch, ökologisch, sozialverträglich und ortsbildgerecht angesehene sowie technisch und
rechtlich machbare Lösungen für das Regenentwässerungskonzept in der ehemaligen Siedlung
Wochenend West einschließlich der damit verbundenen Straßenraumgestaltung zu erarbeiten.
Aufgabe ist es, innerhalb dieses Rahmens ergebnisoffen einen möglichst breit getragenen Lö-
sungsvorschlag zu erarbeiten, der für möglichst viele Betroffene zumindest akzeptabel sein kann.
Dieser soll Grundlage für die anschließenden weiteren Planungen und Umsetzungen sein.
Darüber hinaus soll das Dialogverfahren dazu dienen,
▪ die Handlungsspielräume für diese Planung und Umsetzung zu erweitern und optimale Lö-
sungsmöglichkeiten zu erreichen durch Einbindung der Interessen der Betroffenen,
▪ die Akzeptanz der Ergebnisse zu verbessern,
▪ eine dauerhafte Verbesserung der Beziehungen zwischen den Beteiligten zu erreichen sowie
eine Vertrauensbasis für die Umsetzung der Ergebnisse zu schaffen.
Grundlegendes Ziel ist es, eine Nachvollziehbarkeit sowie eine möglichst breite Zustimmung aller
Beteiligten zum zu erarbeitenden Regenentwässerungskonzept zu erreichen.
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2 Rahmenbedingungen
▪ Die Planungsbeteiligten, das Bezirksamt Spandau von Berlin und die Berliner Wasserbetriebe,
verpflichten sich, während des laufenden Dialogverfahrens keine präjudizierenden Maßnahmen zu
ergreifen.
▪ Die Beteiligten verpflichten sich, als „vertraulich“ gekennzeichnete schriftliche Unterlagen als solche
zu respektieren.
▪ Innerhalb des Dialogverfahrens arbeiten die Beteiligten kontinuierlich, offen und fair zusammen.
▪ Die Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Gruppen und Organisationen bzw. Institutionen
stellen die Rückbindung zu ihren jeweiligen Interessensgruppen sicher: Die Mitglieder des Arbeits-
gremiums werden die von ihnen vertretenen Gruppen, Organisationen bzw. Institutionen über die
Arbeitsergebnisse kontinuierlich informieren. Ebenso tragen sie Kritik und Verbesserungsvorschlä-
ge ihrer Organisationen an das Arbeitsgremium heran, um die Aktivitäten des Arbeitsgremiums für
alle Betroffenen annehmbar zu machen.
▪ Die Ergebnisse des Dialogverfahrens sind Empfehlungen im Hinblick auf die notwendigen Ent-
scheidungen von Politik und Verwaltung. Die politischen und behördlichen Zuständigkeiten und
Kompetenzen bleiben durch das Dialogverfahren unberührt.
▪ Die Teilnahme von Planungsbeteiligten und Entscheidungsträgern am Dialogverfahren soll Trans-
fer und Kommunikation unterstützen, d.h. sowohl den Transfer der Ergebnisse in die Planung und
die Entscheidungsgremien hinein sicherstellen als auch Raum für Erläuterungen und Stellungnah-
men der Planungsbeteiligten und Entscheidungsträger/innen gegenüber dem Arbeitsgremium des
Dialogverfahrens geben.
3 Das Arbeitsgremium
Das Arbeitsgremium ist das zentrale Gremium des Dialogverfahrens. Dort werden die relevanten The-
men und Probleme, die mit dem Regenwasserkonzept in Verbindung stehen, vor dem Hintergrund
unterschiedlicher Erfahrungs- und Wissenshintergründe und unterschiedlicher Interessenslagen disku-
tiert sowie entsprechende Empfehlungen und Lösungen erarbeitet.
Die Aufgaben des Arbeitsgremiums sind insbesondere:
▪ die zu bearbeitenden Themen zu sammeln,
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▪ die unterschiedlichen Sichtweisen, Interessen und Bedürfnisse, d.h. das, was den Beteiligten
im Hinblick auf die einzelnen Themen jeweils wirklich wichtig ist, herauszuarbeiten,
▪ einen gemeinsamen Kriterienkatalog zur Bewertung der Lösungsoptionen zu erstellen,
▪ Lösungsvorschläge zu diskutieren und ggf. (weiter) zu entwickeln, um einen Ausgleich der ver-
schiedenen Interessen anzustreben,
▪ Lösungsoptionen zu bewerten und ggf. zu priorisieren,
▪ öffentliche Veranstaltungen vorzubereiten und durchzuführen und ggf. Presseinformationen
herauszugeben.
Als konkretes Ergebnis wird das Arbeitsgremium ein Dokument erstellen über die Erkenntnisse und
Ergebnisse der gemeinsamen Arbeit. In diesem Dokument sind die angestrebten Konsense und etwai-
gen Dissense zu einzelnen Punkten aufzuzeigen, damit die Öffentlichkeit transparent und klar über die
Meinungsbildung informiert werden kann.
4 Zusammensetzung des Arbeitsgremiums
4.1 Bezirksamt Spandau von Berlin
▪ Herr Bezirksstadtrat Frank Bewig (Abt. Planen, Bauen und Gesundheit)
▪ Straßen- und Grünflächenamt:
Herr Michael Spiza
Herr Martin Zaremba
▪ Fachbereich Grünflächen und Friedhöfe:
Herr Stefan Pasch
▪ Umwelt- und Naturschutzamt:
Frau Anja Sorges
4.2 Berliner Wasserbetriebe
▪ Abwasserentsorgung, Entwässerungskonzepte:
Frau Agnes Kummelt
4.3 Verbände und Interessenvertretungen
▪ Bürgerinitiative BIWW:
Herr Sven Bühring
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und drei weitere Personen aus den Reihen der Bürgerinitiative. Wer jeweils genau teilnehmen
wird, wird innerhalb der Bürgerinitiative flexibel gehandhabt.
▪ VertreterInnen und Vertreter von betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern aus den Nach-
barschaften:
Frau Elfie Alkewitz
Frau Anjuschka Wagner
Herr Dieter Flämig
Herr Detlef Horka
Herr Ilkay Kazak
Herr Hans-Christian Walter
▪ Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V.
Herr Manfred Schubert
Für die Arbeitsfähigkeit des Arbeitsgremiums ist die personelle Kontinuität von zentraler Bedeutung.
Deshalb ist keine Stellvertreterregelung vorgesehen.
Sollte es im Laufe des Verfahrens notwendig werden, neue Mitglieder hinzuzuziehen, so ist dies durch-
aus möglich. Eine Veränderung der Mitgliederliste erfolgt in Abstimmung mit den Mitgliedern des Ar-
beitsgremiums. Zu einzelnen Tagesordnungspunkten kann das Arbeitsgremium auch vereinbaren,
Auskunftspersonen/Gesprächspartnerinnen/-partner etc. zusätzlich einzuladen.
5 Aufgaben der Moderation
▪ Die Moderation ist für die Vorbereitung, organisatorische Abwicklung, Leitung und Protokollführung
der Sitzungen des Arbeitsgremiums verantwortlich.
▪ Wesentliche Aufgabe der Moderation ist es, für einen fairen und ordnungsgemäßen Ablauf der
Sitzungen zu sorgen, Kontakt zu allen Beteiligten zu halten, Konflikte im Wege der Vermittlung
konstruktiv zu bearbeiten und den Kommunikationsprozess auf allparteiliche Weise zu fördern.
▪ Die Moderation kann im Bedarfsfall mit einzelnen Parteien/Personen Einzelgespräche zwischen
den Sitzungen des Arbeitsgremiums führen.
▪ Entwurf eines Abschlussdokuments des Dialogverfahrens auf Wunsch des Arbeitsgremiums und in
Abstimmung mit diesem, z.B. zur Vorlage für die allgemeine und interessierte Öffentlichkeit.
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6 Arbeitsweise des Arbeitsgremiums
6.1 Regeln der Zusammenarbeit
▪ Alle Beteiligten verpflichten sich zu einer konstruktiven Mitarbeit im Sinne der oben genannten Ziel-
setzung und zu einem fairen Umgang mit einander.
▪ Für die Arbeitsfähigkeit des Arbeitsgremiums ist die personelle Kontinuität von zentraler Bedeu-
tung.
▪ Die Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Gruppen und Organisationen sowie der nicht-
organisierten Nachbarschaften im betroffenen Einzugsgebiet stellen die Rückbindung zu ihren je-
weiligen Gruppen und Organisationen sowie Nachbarschaften sicher. Die Mitglieder des Arbeits-
gremiums werden die von ihnen vertretenen Gruppen und Organisationen sowie Nachbarschaften
über die Arbeitsergebnisse informieren. Ebenso tragen Sie Kritik und Verbesserungsvorschläge ih-
rer Gruppen, Organisationen und Nachbarschaften an das Arbeitsgremium heran, um die Aktivitä-
ten des Arbeitsgremiums für alle Betroffenen annehmbar zu machen.
▪ Die Beteiligten verpflichten sich, als „vertraulich“ gekennzeichnete schriftliche Informationen als
solche zu respektieren.
▪ Die Teilnahme an dem Dialogverfahren beruht auf Freiwilligkeit. Entscheidet sich eine Partei, nicht
weiter am Dialogverfahren teilzunehmen, so verpflichtet sie sich, dies der Moderation mitzuteilen
und an einer weiteren Sitzung des Arbeitsgremiums teilzunehmen, um die Gründe darzulegen, wa-
rum keine weitere Teilnahme am Dialogverfahren erfolgt. Die übrigen Parteien haben im Falle des
Ausscheidens einer Partei zu entscheiden, ob die Fortsetzung des Dialogverfahrens weiterhin
sinnvoll ist.
6.2 Sitzungen und Tagesordnungen
▪ Die Sitzungen des Arbeitsgremiums richten sich nach dem vereinbarten Zeitplan.
▪ Die Einladungen erfolgen schriftlich und rechtzeitig per E-Mail (möglichst mindestens 14 Tage vor
der jeweiligen Sitzung) unter Angabe der Tagesordnung.
▪ Die Mitglieder des Arbeitsgremiums können Vorschläge zur Tagesordnung unterbreiten. Der Ent-
wurf der Tagesordnung wird von der Moderation erstellt und ist zu Beginn der jeweiligen Sitzung
vom Arbeitsgremium zu beschließen. Sie kann auf Wunsch der Beteiligten in der Sitzung auch ein-
vernehmlich abgeändert oder ergänzt werden.
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6.3 Beschlussfassung
Abstimmungen sind nicht das zentrale Instrument der Willensbildung im Arbeitsgremium. Über organi-
satorische Fragen kann bei Bedarf mit einfacher Mehrheit ein Beschluss gefasst werden. In inhaltlichen
Fragen werden voraussichtlich keine Beschlüsse gefasst werden, da das Arbeitsgremium kein Ent-
scheidungs- und Beschlussgremium darstellt. Die unterschiedlichen Sichtweisen zu inhaltlichen Fragen
sind zu protokollieren.
6.4 Protokoll
Die Ergebnisse der Sitzungen des Arbeitsgremiums werden in einem Ergebnisprotokoll festgehalten.
Die Protokolle sind in erster Linie Arbeitsinstrumente und beanspruchen nicht, den exakten Verlauf der
Sitzung abzubilden.
Grundsätzlich gilt, alle besprochenen Inhalte transparent zu machen. Im Einzelfall können die Beteilig-
ten Abweichendes vereinbaren, z.B. wenn die Darstellungen Zwischenstände betreffen, die ohne nähe-
re Erläuterung nicht sinnvoll sind, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, o.ä.m.
Das Ergebnisprotokoll wird in der jeweils nächsten Sitzung des Arbeitsgremiums bzw. ggf. im E-Mail-
Umlaufverfahren beschlossen.
Um eine möglichst große Transparenz des Dialogverfahrens zu gewährleisten, werden darüber hinaus
die Protokolle nach deren Genehmigung durch das Arbeitsgremium auf den Webseiten des Bezirk-
samts Spandau unter https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-
gruenflaechenamt/tiefbau sowie der BIWW unter www.biww-kladow.de sowie unter
http://www.jjweb.de/Kladow/ veröffentlicht.
6.5 Vertraulichkeit
▪ Die Sitzungen des Forums sind grundsätzlich nicht öffentlich. Änderungen dieser Regelung bedür-
fen einer vorherigen Beratung im Arbeitsgremium.
▪ Auf Antrag eines Mitgliedes des Arbeitsgremiums muss eine bestimmte Information solange als
vertraulich behandelt werden, wie das entsprechende Mitglied es für erforderlich hält.
▪ Um eine gedeihliche Zusammenarbeit und eine vertrauensvolle Dialogkultur sicherzustellen, wer-
den einzelne Wortmeldungen von Mitgliedern des Arbeitsgremiums nicht nach außen getragen,
sondern nur die Inhalte der Diskussion, wie sie dann im Protokoll dokumentiert werden.
▪ Die Regeln der Vertraulichkeit gelten auch für die dem Arbeitsgremium beigezogenen Expertinnen
und Experten.
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7 Behördenverfahren
Während der Dauer des Dialogverfahrens werden von den am Verfahren teilnehmenden Personen und
Organisationen keine kontroversiellen Schritte in eventuell anhängigen, das Thema des Dialogverfah-
rens betreffenden Behördenverfahren gesetzt.
Die Parteien verzichten ausdrücklich darauf, im Falle eines behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens,
welches im Zusammenhang mit den Themen des Dialogverfahrens steht, die zeugenschaftliche Ver-
nehmung des Moderationsteams oder einzelner Mitglieder des Moderationsteams zu beantragen.
8 Presse und Veröffentlichungen
Geplante Presseinformationen über den Stand der Diskussion, über Konsens und Dissens, über sich
abzeichnende Lösungen etc. bedürfen einer vorherigen Abstimmung im Arbeitsgremium. Der Inhalt der
Informationen ist jeweils vor der Veröffentlichung im Rahmen eines gesonderten Tagesordnungspunk-
tes im Arbeitsgremium mit dem Ziel der Herstellung von Einvernehmen zu besprechen (oder Einver-
nehmen über E-Mail). Darüber hinaus ist vor einer geplanten Presserklärung einer einzelnen Per-
son/Gruppe/Institution im Sinne einer sachlichen und zielorientierten Berichterstattung die Moderatorin
zu informieren. Diese berät die jeweilige Person/Gruppe/Institution im Sinne einer konstruktiven Pro-
zessgestaltung.
Im Nachgang der einzelnen Sitzungen soll jeweils ein Kurztext verfasst und allen zur Verfügung gestellt
werden, der die individuelle Kommunikation der Beteiligten zum Verfahrensfortgang unterstützen soll.
Dieser Text wird sich inhaltlich jeweils an den Ergebnissen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
orientieren. Die dafür eingerichtete Redaktionsgruppe besteht aus: Herrn Bewig, Herrn Bühring, Herrn
Tiefensee und der Moderatorin Frau Voskamp,
Die im Arbeitsgremium vertretenen Personen, Gruppen und Institutionen/Organisationen informieren in
eigener Verantwortung nach bestem Wissen und Gewissen die Öffentlichkeit.
9 Änderung der Arbeitsvereinbarung
Diese Arbeitsvereinbarung tritt mit Beschlussfassung im Arbeitsgremium in Kraft. Eine einvernehmliche
Änderung ist möglich und tritt frühestens mit der folgenden Sitzung in Kraft.
Berlin, den 18. Dezember 2017
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„Dialogverfahren Regenentwässerungskonzept Einzugsgebiet Groß Glienicker See“
Vorläufige Themenübersicht
Sammlung auf Grundlage der geführten Vorgespräche der Moderatorin mit den verschiedenen Grup-
pen, Institutionen und Organisationen sowie der vorhandenen Unterlagen der Anwohnerschaft.
Verfahrensebene Dialogverfahren (das WIE)
- Entscheidungswege und –kompetenzen (über die Planung)
- Umgang mit Vertraulichkeit
- Rechtliche Folgewirkungen der Teilnahme am Dialogverfahren
- Relevante Planungsgrundlagen (Umfang, Zugänglichkeit u.a.m.)
- Umgang mit Expertinnen/Experten und Gutachterinnen/Gutachtern (Einbindung, Zulassung, Kos-
ten u.a.m.)
- Art der Einbindung von Politik und Verwaltung (BVV Spandau, Senatsverwaltung für Umwelt, Ver-
kehr und Klimaschutz)
- Klärung etwaiger weiterer Beteiligter und Betroffener (Stadt Potsdam)
- Ausgestaltung des Dialogverfahrens
Inhaltliche Ebene (das WAS)
- Planung
- Anlass der Planung
- Planungsziele
- Umfang der Planung
- Planungsbeteiligte und deren Rollen
- Aktuelle Aktivitäten von Bezirksamt und Wasserbetrieben
- Umgang mit Austritten aus der Abwasserkanalisation im Bereich der Uferpromenade
- Übergeordnete Planung/Grundlagen/Verknüpfungen (bspw. Grundsätze der Regenwasserbe-
wirtschaftung im Land Berlin)
- Pilot-/Modellprojektpotenzial der Entwässerungskonzeption (Kriterien)
- Konzeption
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- Kosten
- Kosten insgesamt
- Frage der anteiligen Berücksichtigung für Umweltsanierungsmaßnahme und für Regenentwäs-
serungsmaßnahme
- Frage des Einzugsgebiets von Entwässerungsmaßnahmen (Ritterfelddamm, Landstadt Gatow)
- Verkehrswege im Wohngebiet
- Verkehrszählungen
- Frage der Kategorisierung von Straßen nach RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstra-
ßen)
- Verkehrssicherheit (z.B. Griffigkeit bei Nässe und Frost)
- Querschnittsgestaltung, Platzbedarfe (Fußwege, Fahrbahn, Breiten, Differenzierungen u.a.m)
- Oberflächenbefestigung (Arten, Qualitäten u.a.m.)
- Umgang mit ruhendem Verkehr
- Bestandsstraßen
- Ortsbild
- Natur und Umwelt
- Bäume
o Umgang mit Bestandsbäumen im öffentlichen Straßenland
o Umgang mit Bäumen auf privaten Grundstücken
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Mögliche Folgewirkungen für das Kleinklima
- Glienicker See
- Gesamtkonzeption
- Wasserqualität
- Historie
- Entwässerungsanlagen
- Umgang mit Bestandsanlagen der Entwässerung, z.B. Versickerungsgullys Seebadstraße
- Regenwasserbecken
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Dialogverfahren Regenentwässerungskonzept
in der ehemaligen Siedlung Wochenend West
Interessensammlung
Moderationsteam:
Beate Voskamp & Jana Friedrich
MEDIATOR GmbH
MEDIATOR GmbH: Informations- und Dialogveranstaltung des Bezirksamtes Spandau von Berlin: Straßenausbau- und
Regenentwässerungskonzept in der ehem. Siedlung Wochenend West, Fotoprotokoll, Teil 1, Berlin, 6. April 2019 55
Vorbemerkung zur Interessensammlung
Mit dem Dialogverfahren zum Regenentwässerungskonzept in der ehemaligen Siedlung Wochenend
West in Berlin Kladow werden folgende Ziele verfolgt: von allen Beteiligten als nachhaltig, d.h. als
ökonomisch, ökologisch, sozialverträglich und ortsbildgerecht angesehene sowie technisch und
rechtlich machbare Lösungen für das Regenentwässerungskonzept in der ehemaligen Siedlung
Wochenend West einschließlich der damit verbundenen Straßenraumgestaltung zu erarbeiten.
Innerhalb dieses Rahmens soll ergebnisoffen ein möglichst breit getragener Lösungsvorschlag
erarbeitet werden, der für möglichst viele Betroffene zumindest akzeptabel sein kann. Dieser soll
Grundlage für die anschließenden weiteren Planungen und Umsetzungen sein.
Das Arbeitsgremium als zentrales Gremium des Dialogverfahrens hat sich dabei insbesondere zur
Aufgabe gemacht:
▪ eine Interessensammlung zu erstellen, indem die unterschiedlichen Sichtweisen, Interessen
und Bedürfnisse, d.h. das, was den Beteiligten im Hinblick auf die einzelnen Themen jeweils
wirklich wichtig ist, herausgearbeitet werden, sowie
▪ einen gemeinsamen Kriterienkatalog zur Bewertung der Lösungsoptionen zu erstellen.
Um diese gemeinsame Arbeit zu erleichtern, werden alle im Dialogverfahren gesammelten,
aufgenommenen und erarbeiteten Interessen und Bedürfnisse – also jene Aspekte, die den
Beteiligten wichtig sind – sortiert und nach inhaltlichen Schwerpunkten als Interessensammlung
zusammengefasst.
Entstehungsprozess: Die Sammlung wird während der Dauer des Dialogverfahrens fortlaufend
ergänzt, erweitert und fortgeschrieben.
Zur Erläuterung: Was sind Interessen und Bedürfnisse?
Prallen Positionen (wie z.B. „Ja“ gegen „Nein“ oder „Ich bin dafür“ gegen „Ich bin dagegen“)
aufeinander, entstehen oftmals starre Kommunikationsmuster mit hohem Eskalationspotenzial und
geringer Lösungskapazität. Die Konzentration auf das, was allen Beteiligten wichtig ist (d.h. auf
Interessen und Bedürfnisse), erhöht zudem das gegenseitige Verstehen und Verstanden-werden, da
das, was dem Einen wichtig ist, in der Regel für den Anderen annehmbar ist. Erst durch die
Formulierung von tiefer liegenden Interessen und Bedürfnissen können für alle Beteiligten neue und
spannende Momente und Aha-Effekte entstehen.
Dabei finden sich Interessen und Bedürfnisse in allen kommunikativ herausfordernden Situationen
immer auf zwei Ebenen: neben der inhaltlichen Ebene (WAS: Was sollte entwickelt und neu gestaltet
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werden?) spielt ebenso die Verfahrensebene (WIE: Wie sollte ein Beteiligungs- und
Kommunikationsprozess gestaltet sein, um diesen gemeinsam bestreiten zu können?) eine wesentliche
Rolle.
Interessen und Bedürfnisse zum WIE (Verfahrensebene)
− Sicherheit zu haben, dass Bezirksamt und Wasserbetriebe keine präjudizierenden Maßnahmen
ergreifen
− Transparenz sicherzustellen über etwaige Aktivitäten seitens des Bezirksamts und der
Wasserbetriebe, welche das geplante Vorhaben betreffen
− Transparenz über zeitliche Rahmenbedingungen für das Dialogverfahren sicherzustellen
− Sicherheit zu haben, im Dialogverfahren sorgfältig, d.h. insbesondere mit ausreichend Zeit arbeiten
zu können, um unter den Beteiligten ein gemeinsames Verständnis über das Vorhaben und die
damit verbundenen Interessenlagen herstellen zu können
− Ernsthaftes Bemühen einer Einbindung relevanter Interessenlagen der Anwohner/innen erkennen
zu können
− Bei allen Beteiligten eine Ergebnisoffenheit hinsichtlich der zu findenden Lösungen erkennen zu
können
− Chance zu haben, sich im Dialog gegenseitig als verlässlicher und konstruktiver Partner erleben zu
können
− … um die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen / Bürgern und Politik und
Verwaltung in Spandau nachhaltig zu stärken
− Möglichkeit zu haben, das Verfahren für den weiteren Aufbau von gegenseitigem Vertrauen zu
nutzen
− Möglichkeit zu haben sich mit eigenen Sichtweisen, Wahrnehmungen, Erfahrungen, Vorschlägen
und Ideen einbringen zu können
− Sicherheit zu haben, dass die Ideen der Anwohnerinnen und Anwohner auf- und ernstgenommen
werden
− Bei allen am Dialogverfahren Beteiligten eine Haltung zu erkennen, die auf ein gegenseitiges
Verstehen und Verstanden-werden ausgerichtet ist
− Ein gleiches Verständnis her- und sicherzustellen über relevante Begrifflichkeiten
− Erkennen und darauf vertrauen zu können, dass so breit und so sorgfältig wie möglich
Planungsvarianten gesucht, ausgelotet und geprüft werden
− Sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen, insbesondere hinsichtlich örtlicher und
historischer Gegebenheiten, bei den Planungen Berücksichtigung erfahren
− Möglichkeit zu haben, Fragen zu örtlichen Gegebenheiten im Planungsgebiet mit den jeweiligen
Experten (Verwaltung, Anwohner/innen) im direkten Gespräch klären zu können, soweit sinnvoll
und hilfreich ggf. auch vor Ort
− Eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung der Planungsverantwortlichen (Straße, Grün,
Wasserbetriebe) wahrzunehmen, um in die Ganzheitlichkeit der Planungen noch mehr vertrauen zu
können
− Kriterien für Planungsentscheidungen nachvollziehen zu können
− Nutzung des Kriterienkatalogs zur Überprüfung von Planung und Konzept
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− Transparenz über Verantwortlichkeiten (z.B. Rolle von Senatsverwaltungen wie SenUVK), über
relevante Planungsgrundlagen (z.B. Verkehrszählungen) sowie über Kategorisierungen der die
Planung betreffenden Straßen (insbesondere auch der Waldallee) her- und sicherzustellen
− Die Planungsverantwortlichen als verantwortungsvoll und empathisch erleben zu können,
insbesondere im Umgang mit möglichen Folgewirkungen für die Betroffenen,
− … und bei diesen eine Bereitschaft zu erkennen nach möglichen Entlastungs- und
Unterstützungspotenzialen für Betroffene zu suchen
− Chance zu haben, die Komplexität der Planungsaufgabe sichtbar zu machen und bei den
Beteiligten ein Verständnis für diese Komplexität zu fördern
− Etwaige künftige Veränderung an Straßen- und Regenwasserverhältnissen im Wohngebiet als
positiv wahrnehmen zu können
− Eine Akzeptanz dafür zu erfahren, dass es sich bei den Planungen um eine Aufgabe der
Daseinsvorsorge handelt, für die die öffentliche Hand die Verantwortung trägt und deren
Umsetzung entsprechend der Anforderungen rechtlicher und technischer Standards erfolgen muss
− Möglichkeit für Betroffene und Beteiligte, sich fortlaufend über den Stand und Fortgang des
Dialogverfahrens informieren zu können
− Potenziale auszuloten, auch während des weiteren Planungs- und Bauprozesses im konstruktiven
Dialog miteinander zu bleiben
− Das Verfahren als Chance zu nutzen für die Gestaltung eines neuen Miteinanders in der
ehemaligen Siedlung Wochenend West
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Interessen und Bedürfnisse zum WAS (Inhaltliche Ebene)
Regenwasseranlagen
− Potenzial zu nutzen, Defizite, die sich im öffentlichen Straßenraum über viele Jahre im Wohngebiet
entwickelt haben, zu beheben
− Nutzungsmöglichkeiten vorhandener Entwässerungsanlagen zu berücksichtigen
− Sicherheit, dass Schmutzwasser und Regenwasser eine Trennung erfahren
− Eine ausreichende Dimensionierung und dauerhafte Funktionsfähigkeit von
Entwässerungseinrichtungen sicherzustellen, einschließlich Pflege und Unterhaltung dieser, auch
bei intensiver Nutzung
− Anlage dezentraler Versickerungseinrichtungen und Regenwasserrückhaltung im Wohngebiet, d.h.
dort, wo es anfällt, wo die notwendigen Flächen verfügbar sind, die Bodenverhältnisse
(Versickerungsfähigkeit) es zulassen, die Gefällesituation (Längs- und Querneigungen) es erlaubt
und eine belebte Bodenschicht (Filterwirkung) sichergestellt werden kann
− Berücksichtigung von Baumaterialien (Fahrbahnbefestigungen, Entwässerungstechnologien u.a.),
die dezentrale Versickerungslösungen unterstützen
− Berücksichtigung der Grundsätze der Regenwasserbewirtschaftung und der Kriterien für
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zur Bewertung von Maßnahmen der
Regenwasserbewirtschaftung in Berlin bei den Planungen
− Ausloten und ggf. Nutzung des Potenzials, hier ein Pilot- oder Modellprojekt für dezentrale
Regenwasserversickerung aufzusetzen
Verkehr und Verkehrsraum
− Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer/innen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen
individuellen Fähigkeiten (Stichwort: Barrierefreiheit) zu gewährleisten
− Berücksichtigung der geringen / extensiven Straßennutzung bei der Straßenraumgestaltung
− Sicherheit, dass Verkehrslösungen für Nutzer/innen funktionieren / praktikabel sind (z.B. Tempo 30
über längere Strecken)
− Förderung einer gegenseitigen Rücksichtnahme im öffentlichen Straßenraum ermöglichen
− Langlebigkeit der eingesetzten Baumaterialien zu ermöglichen
− Möglichkeit für Anwohner/innen / Besucher/innen auch künftig leicht und in akzeptabler fußläufiger
Entfernung zum Ziel einen Parkplatz zu finden
− Parkraumpotenziale für Badegäste am See erkennen zu können
− Prüfung der Notwendigkeit vorhandener Straßen und von Veränderungsmöglichkeiten
Ortsbild und Freiraumqualität
− Erhalt und Sicherung des extensiven grünen Erscheinungsbildes des Wohngebiets und der
Zusammengehörigkeit als Ensemble
− Sicherung des Bestandes und der Lebensqualität (Standortbedingungen) erhaltenswerter Bäume
− Durchgängigkeit des Erscheinungsbildes einer Straße sicherzustellen
− Berücksichtigung von als ortsbildgerecht wahrnehmbaren Baumaterialien und
Straßenraumgestaltung
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− beim Umgang mit Bäumen Berücksichtigung ihrer jeweiligen Bedeutung für das Ortsbild und für
das Aufgreifen historischer Bezüge
− Gestaltung der Jägerallee soll kein Präjudiz darstellen für weitere Straßenraumgestaltungen im
Wohngebiet
− Berücksichtigung einer hohen Gestaltqualität und einer hohen Aufenthaltsqualität des öffentlichen
(Straßen-) Raums
− Potenzial einer Attraktivitätssteigerung der Uferpromenade für Wanderer am See zu nutzen
Natur und Umwelt
− Sicherstellen von Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen in größtmöglicher räumlicher Nähe des
jeweiligen Eingriffs in Natur und Landschaft
− Sicherung der Umsetzung naturschutzrechtlicher Erfordernisse und des damit verbundenen
Verschlechterungsverbots für das Landschaftsschutzgebiet
− Erhalt, Entwicklung und Förderung ökologisch wertvoller Gebiete (Landschaftsschutzgebiet)
sicherzustellen
− Schutz, Schaffung und Erhalt der Lebensräume geschützter Arten und Sicherheit, dass geschützte
Arten vorhandene Lebensräume sicherzustellen
− Ermöglichen von positiven Effekten für die biologische Vielfalt
− Erhalt bzw. Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushalts sicherstellen bzw. ermöglichen
Kosten
− Potenziale für finanzielle Entlastung von Grundstückseigentümer/innen auszuloten
− Einen schonenden Ressourceneinsatz, sparsame Mittelverwendung und kostenbewusste
Umsetzungen sicherzustellen
− Berücksichtigung von künftigen Pflege- und Wartungsaufwänden
− Transparenz darüber, wer welche Kosten zu verantworten und zu tragen hat (Stichwort: Land
Berlin / Land Brandenburg im Hinblick auf Maßnahmen, die den Groß Glienicker See betreffen)
− Transparenz gewährleisten, welche Maßnahmen ggf. umlagerelevant sind (bei möglicher
Anwendbarkeit des Erschließungsbeitragsrechts)
Weitere Planungs- und Bauabläufe
− Transparenz darüber wann, wo, was wie gebaut wird
− Transparenz für Betroffene über ihre Handlungsmöglichkeiten bei Auswirkungen anstehender
Maßnahmen auf private Grundstücke (Zufahrten u.a.m.), insbesondere auf dessen Baumbestand
Rechtlicher Rahmen
− Sicherheit der Planung gegenüber rechtlichen und technischen Anforderungen
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Litfaßsäule: Sammlung von Fragen, Anregungen und Hinweise
der Anwohner/innen
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