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Tageseinrichtungen für Kinder

Unterschiedlichkeit macht schlau!

Gemeinsame Erziehung von Kinder mit und ohne

Behinderung in Tageseinrichtungen für Kinder

im Rheinland 02.09.2008

Tageseinrichtungen für Kinder

Unterschiedlichkeit macht schlau!

Die Drei Säulen“

der Integrativen Erziehung

Tageseinrichtungen für Kinder

Unterschiedlichkeit macht schlau!

„Erste Säule“

heilpädagogische Gruppen237 Gruppen

mit2094Plätzen

Tageseinrichtungen für Kinder

Unterschiedlichkeit macht schlau!

„Zweite Säule“

integrative Gruppen811Gruppen

mit4055 Plätzen

Tageseinrichtungen für Kinder

Unterschiedlichkeit macht schlau!

„Dritte Säule“

RegelgruppenAufnahme von Kinder mit Behinderung nach

KiBiz 3,5 Pauschale

Tageseinrichtungen für Kinder

Unterschiedlichkeit macht schlau!

FinanzierungDie Kindpauschale von 14788.76 in der

Einzelintegration muss für eine Platzreduzierung und für anteilige

Fachkraftstunden eingesetzt werden.

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ab 01.August 2008Weiterführung und Ausweitung auf 300

Plätze im Rahmen der Einzelintegration die zusätzlich durch

Mittel des Landschaftsverbandes gefördert werden

Tageseinrichtungen für Kinder

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FinanzierungBerücksichtigung der Pauschalen nach KiBiz

wenn keine Pauschale beantragt wurde freiwillige Leistung des Landschaftsverbandes

in Höhe von7.978,- € ab Einstellungsdatum, zur Förderung

des einzelne Kindes mit einer Behinderung

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Unterschiedlichkeit macht schlau!

FinanzierungGleichzeitig hat der Landsjugendhilfeausschuss

entschieden, die Eltern von den 300 Kindern mit einer Behinderung von der

Beitragszahlung zu befreien

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Antragsverfahren• Eltern beantragen einen Platz auf Einzelintegration

beim örtlichen Jugendamt• Jugendämter prüft im Rahmen der

Jugendhilfeplanung und leitet die Anträge mit Stellungnahme des

- SPZ oder Gesundheitsamtes- Spitzenverbandes- und der eigenen Stellungnahme

an das Landesjugendamt weiter

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Antragsverfahrendas Landesjugendamt stellt Eingliederungshilfe fest und

legt die Platzreduzierung fest• nach Abstimmung mit den Beteiligten erteilt das

Landesjugendamt eine entsprechende Erlaubnis zum Betrieb der Tageseinrichtung für Kinder

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• Finanzierung der integrativen Gruppen

• I. Pauschalen nach KiBiz ( ab 01.08.2008 ) ‏

• II. Verfahren / Berechnung

• III. Kostenbeteiligung des überörtlichen• Sozialhilfeträgers / LVR

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Grundlage für die Förderung von Betriebskosten in

Kindertageseinrichtungen

§§ 18, 19 und 20 KiBiz

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I. Ermittlung der Pauschalen– Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der

örtlichenJugendhilfeplanung, § 18 II (s. auch § 19 III) ‏

– Maßgebend: Betreuungsvertrag

– Gruppenformen und Gruppengröße (§ 18 IV)‏

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• Pauschale eines Kindes mit Behinderung 3,5 facherPauschalsatz der Gruppe III b –14.788,76 €

• Zuordnung der Kinder entsprechend derGruppenmodelle der Anlage zu § 19 KiBiz -Kombinationen möglich - und der damit zuberechnenden Pauschalen

• Ausnahme : Zuordnung eines Kindes zur Gruppe II c Höherer Wert – 15.215,20 €

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Unterschiedlichkeit macht schlau!

Trägeranteile § 20 KiBiz- wie bisher - Ausnahme - Trägerentlastung

der Kirchen auf 88%

- Beteiligung der Kommune in der Regel mit79%* an

den Gesamtbetriebskosten.* variiert nach Art des Trägers

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II. Eckpunkte Verfahrensverordnung / Berechnung

- Antrag Pauschalen Träger

- Antrag des Jugendamtes beim Landesjugendamt zum15.03.(alle notwendigen Angaben – Ausschlussfrist ) ‏

- elektronischer Antrag,

- Basis : Entscheidung der örtlichen Jugendhilfeplanung( § 9 Abs. 3 KiBiz) ‏

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• - LJA fasst Anträge zusammen und berichtetMGFFI

• - LJA bewilligt durch Leistungsbescheid für den• Zeitraum 1.08. bis 31.07. des Folgejahres,

• - Abrechnung nach Ende des Kindergartenjahres

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III. Kostenbeteiligung durch den überörtlichen Sozialhilfeträger

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• Gesetzliche Grundlagen

• SGB XII in Verb. Mit §§ 5,6,55 und 56 SGB IX • Ausführungsverordnung zum SGB XII• Satzung des LVR• Erlass MAGS 1983• Konzeption integrativer Erziehung

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• Entscheidend

• - Maßgaben der Eingliederungshilfe

• - Rahmenbedingungen einer teilstationären• Betreuung – 35 Std. / 45 Std.

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Kostenerstattung RSA

50% des kommunalen Anteils• 50% des Trägeranteils

( bezieht sich auf die integrative Gruppe ) ‏

• zuzüglich der Elternbeiträge der Kinder mit Behinderung• Übernahme der Fahrtkosten• Übernahme der anteiligen Verpflegungskosten• Übernahme der Kosten für das Therapeutische Personal

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• Modell zur Bildung, Betreuung und Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung vor dem 3.Lebensjahr

• Rahmenbedingungen• 01.08.2008 bis 31.07.2011• 500 Plätze gestaffelt 200,200,100• wissenschaftliche Begleitung• Fachkraftgebot

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• Modellgruppe I• Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung

Betreuungszeit 35 oder 45 Stunden wöchentlich

• Gruppenstärke 15 Plätze • 5 Plätze für Kinder mit einer Behinderung• 10 Plätze für Kinder ohne Behinderung• davon • 4 Kinder unter 3 Jahren davon 1-2 Kinder mir

Behinderung

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• Modellgruppe II• Kinder im Alter von 1 Jahr bis zur Einschulung

Betreuungszeit 35 oder 45 Stunden wöchentlich• Gruppenstärke 15 Plätze• 4 Kinder mit Behinderung• 11 Kinder ohne Behinderung• davon • 5 Kinder unter 3 Jahren, davon 2 Kinder mit

Behinderung

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Unterschiedlichkeit macht schlau!

• Finanzierung • die Finanzierung der Modellgruppen soll

analog der bewährten integrativen Gruppe für Kinder ab dem 3 lebensjahr.

• Eine detailierte Aufstellung wird in Kürze erstellt

• Eine Ausschreibung zur Bewerbung steht im Netz

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Unterschiedlichkeit macht schlau!

Philosophie der gemeinsamen Erziehung• Integration ist kein statischer oder messbarer

Zustand der irgendwann erreicht ist, sondernein dynamischer Prozess, der täglich neu gelebt wird

• Statt zu diskriminieren heißt es sich zuentdecken

• Das Wechselspiel zwischen Annäherung und Abgrenzung ist ein integrativer Prozess

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Aktive Praxis erfordert von dem interdiziplinären Team das Einbeziehender

• didaktischen• methodischen und• therapeutischen Aspekteund deren Umsetzung

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Unterschiedlichkeit macht schlau!

• Handeln statt Behandeln• Gewähren statt Vorenthalten• Differenzieren statt Besondern

Integration gelingt, wenn alle Kinder in einer Regelgruppe zuihren individuellen Lernprozessen kommen

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Rahmenbedingungenräumliche Voraussetzungen• großer und kleiner Gruppenraum • Pflege- und Wickelbereich• Mehrzweckraum• für alle Kinder nutzbare Spielgeräte

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Rahmenbedingungenpersonelle Voraussetzungen/ Einzelintegration• sozialpädagogische Fachkraft

Kenntnisse aus dem heilpädagogischenBereich

• Ergänzungskraft • pädagogische Fachkraftstunden für den

Behinderungsbedingten Mehraufwand

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Unterschiedlichkeit macht schlau!

Rahmenbedingungenkonzeptionelle Voraussetzungen:• Aussagen zur gemeinsame Erziehung von Kindern mit und

ohne eine Behinderung• Zusammenarbeit mit den Therapeuten• partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern• Vernetzung mit anderen Institutionen

• Reduzierung der Gruppenstärke

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Unterschiedlichkeit macht schlau !

Ziellangfristige Qualifizierung der

Tageseinrichtungen für die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne eine

Behinderung

Tageseinrichtungen für Kinder

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Vielen Dank

für ihre Aufmerksamkeit