Post on 18-Oct-2020
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M 1:1 000
ORTSABRUNDUNGSSATZUNG "ANGERING"
Städtebau
GEMEINDE : BAD FÜSSINGLANDKREIS : PASSAUREGIERUNGSBEZIRK : NIEDERBAYERN
ZEICHNERISCHER TEIL
200m100500Maßstab 1:10.000
Gedruckt am 03.04.2018 11:17https://v.bayern.de/hNs4V Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herausgebers
© Bayerische Vermessungsverwaltung 2018, EuroGeographics
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6534-1399/2
6534 -1400
6534-1268/4
6534-1389
6534-1390
6534-1401
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6534-1370/2
6534
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6 534 -1368
6534-1369
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6534-1379
6534 -1378 /1
6534 -1088
6534-1364
6534-1363
NORDEN
Geltungsbereichrechtsgültiger
Bebauungsplan"Campingplatz Angering"
GA
6534-1369
6534-1367
6534-1371
Pocking
Bad F
üssin
g
20 KV Freileitung BAYERNWERK
20 KV Freileitung BAYERNWERK
Nebengebäude
Nebengebäude
Nebengebäude
Nebengebäude
Neben-
gebäude
Nebengebäude
Neben-
gebäude
Nebenge
bäude
Neben-
gebäude
Nebengebäude
Leitun
gsschu
tzzon
e
8,00
8,00
Baugrenze
Strassenverkehrsflächen
Grenze des räumlichen Geltungsbereichsder Ortsabrundungssatzung
Grundstücksgrenze, bestehend
Grundstückgrenze, geplant
2Wohngebäude, bestehend,mit Firstrichtung und Hausnummer
20 KV Freileitung BAYERNWERKmit Leitungsschutzzone
Festsetzungen durch Planzeichen1. Mass der baulichen Nutzung
WH Wandhöhe max. 6,50 mgemessen ab der nächstgelegenenStrassen- oder Gehsteigkante
2. Bauweise, Baugrenzeno offene Bauweise
E nur Einzelhäuser zulässig
3. Verkehrsflächen
4. Hauptversorgungsleitungen
5. Sonstige Planzeichen
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlage,Stellplätzen und Garagen
Nebengebäude Besonderer Nutzungszweck von Flächen(§9 Abs. 1 Nr. 9 BauGB)
Firstrichtung
Nebengebäude, bestehend,mit Firstrichtung
6. Hinweise
Kirchham, 27.09.2018
NordLuftbildM 1: 10.000
Bad Füssing
Angering
geändert: 11.03.201926.03.2019
LINDGRÜNKatja LindDipl.-Ing. Landschaftsarchitektur08573 348444www.lindgruen.cc
MaÇstab
Luftbild o. M.Plandarstellung 1: 1000
Auftraggeber
Gez.: klZeichnung
Ausgleichsflächenplanung,Flurnummer 6534-1371 (T)Gemarkung Safferstetten
Projekt
Ortsabrundungssatzung Angering
Datum
27.09.2018
Planung
Gemeinde Bad FüssingRathausstraße 6-894072 Bad Füssing
Luftbild, o.M.Ausgleichsfläche,450 m²
angrenzendelandwirt-schaftlicheNutzung
Ortsabrundung M 1:1000
angrenzendelandwirt-schaftlicheNutzung
Straße
Artenliste:
Bªume (I.-III. Ordnung)
Acer campestre Feld-AhornAcer platanoides Spitz-AhornAlnus glutinosa Schwarz-ErleCarpinus betulus HainbucheCrataegus i.A. Weißdorn in ArtenPrunus avium Vogel-KirschePrunus padus TraubenkirschePrunus spinosa SchleheQuercus robur Stiel-EicheSorbus aucuparia Vogelbeere, EberescheTilia cordata Winter-LindeMalus, Prunus etc. Obstbäume
Mindestqualitªt:
autochthone Gehölze
Sträucher: v.Str, oB, 5 Tr, 60-100 cmBäume: Hochstamm 3 x v., m.Db, Stu 14-16, 180-200 cm
Strªucher
Berberis vulgaris BerberitzeCornus mas KornelkirscheCornus sanguinea Roter HartriegelCorylus avellana HaselnussCrataegus i.A. Weißdorn in ArtenEuonymus europaeus PfaffenhütchenLigustrum vulgare Gewöhnlicher LigusterLonicera xylosteum HeckenkirscheRhamnus cathartica Echter KreuzdornRosa i. S. Rosen in SortenSalix caprea Sal-WeideSalix fragilis Bruch-WeideSambucus nigra Schwarzer HolunderViburnum lantana Wolliger SchneeballViburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball
Beschreibung der Ziele, MaÇnahmen und der Pflege der
Kompensationsflªche
Auf der Gesamtfläche von 450,00 m² wird eine Glatthaferwieseentwickelt, auf der fünf Obstbäume gepflanzt werden. Die extensiveWiese wird durch Mähgutübertragung mit Wiesendrusch aus geeignetenSpenderwiesen des Naturraums hergestellt, alternativ ist dieAusbringung einer autochthonen Saatgutmischung der Herkunftsregion16 (Unterbayerische Hügel- u. Plattenregion) möglich.Die Ausgleichsfläche ist innerhalb einer Vegetationsperiode nachDurchführung der Baumaßnahmen herzustellen. Die Abgrenzung derKompensationsfläche ist mit Bepflockung kenntlich zu machen.
Entwicklungsziel: Artenreichtum
MaÇnahmen extensive Wiese (Glatthaferwiese):
• Zur Extensivierung wird der Oberboden etwa 20cm starkabgeschoben und anderweitig verwertet.
• Auf einer Hälfte der Ausgleichsfläche wird der Oberboden mit einerScheibenegge bearbeitet und im Anschluss die Ansaat vonautochthonem Saatgut vorgenommen. Das gleiche Verfahrenerfolgt nochmals Anfang September auf der anderen Hälfte derAusgleichsfläche.
• Im 1. und ggf. im 2. Jahr ist ein Schröpfschnitt zulässig, um einAussamen diverser Unkräuter zu unterbinden. Das Mahdgut mussentfernt werden.
• Nach dem Ausheuen jeweils im Juni und im September, muss dasübrige Mahdgut wieder abgetragen und abgefahren werden.
• Der Regelschnitt setzt ab dem 2. oder 3. Jahr ein.• Die Herstellung der extensiven Wiese und Ampferbekämpfung
werden in Abstimmung mit nachgewiesen sachkundigen Personenoder Institutionen (z.B. dem Landschaftspflegeverband)vorgenommen
Pflege:
• 2-malige Mahd pro Jahr, die erste Mahd frühestens Mitte Juni, dasMahdgut muss jeweils abgefahren werden. Zwischen erster undzweiter Mahd sollen 6-8 Wochen liegen.
• wenn nötig Entfernung von Ampfer und Bekämpfung vonNeophyten
• Der Bauherr ist bei Lücken im Bestand zur Nachsaat verpflichtet.• Auf Düngung und mulchen muss verzichtet werden
MaÇnahmen Obstgehºlze:
Pflanzung von heimischen Obstgehºlzen:
• Hochstämme 3 x v., m.Db, Stu 10-12, 160-180 cm hoch (Apfel,Kirsche, Walnuss etc.)
• Baumabstand: (8 -) 10 -12 Meter, arten- und sortenabhängig• Reihenabstand: 10 - 15 Meter• gebietstypische und bewährte Arten- und Sortenzusammensetzung,
Arten und Sorten in den Reihen zusammenhängend pflanzen,Das bedeutet: gleicher Erntezeitpunkt, weniger Ernteaufwand,mehrmalige Anfahrt entfällt.
Ausgleichsflªche
Um den Umfang an erforderlichen Ausgleichsflächen für die Ortsabrundungssatzung Angering ermitteln zu können,wird das betroffene Gebiet aufgrund seiner naturschutzfachlichen Bedeutung in die Kategorie BI als Gebiet mitgeringerer Bedeutung mit niedrigem bis mittlerem Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad gemäß Leitfaden „Bauen imEinklang mit Natur und Landschaft“ eingestuft.
Die Fläche kann mit Hilfe des Leitfadens als Fläche mit geringer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbildeingestuft werden, da es sich hier um intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche handelt. Es erfolgt daher eineEinstufung in Kategorie I.
Der Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad der Fläche wird als niedrig eingestuft und die Fläche somit dem „TypB“ zugeordnet. Die Bebaubarkeit ist innerhalb der Baufenster möglich.
Da es sich um eine Fläche mit geringer Bedeutung handelt, wurde in Abstimmung mit der UnterenNaturschutzbehörde des LRA Passau der Kompensationsfaktor 0,3 festgelegt. Der Geltungsbereich umfasst etwa3,8 ha. Der Eingriffsbereich, für welchen Ausgleichsflächen nachzuweisen sind, beträgt 1.500,0 m².
Berechnung der Ausgleichsflªche
Ausgleichsfaktor Eingriff x Eingriffsfläche in m² = Ausgleichsfläche in m²Faktor 0,3 x Fläche 1.500,00 m² = 450,00 m²
Es ergibt sich hieraus ein Ausgleichsflªchenbedarf von 450 mĮ.
Die benötigte Ausgleichsfläche entsteht innerhalb des Geltungsbereichs der Ortsabrundungssatzung auf derFlurnummer 6534-1371(T), Gemeinde Bad Füssing, Gemarkung Safferstetten. Hier wird eine Glatthaferwiese mitObstgehölzen (Streuobstwiese) angelegt.
Die Entwicklungsziele der Ausgleichsfläche wurden im Hinblick auf die naturschutzfachlichen Belange festgelegt. DieAusgleichsfläche muss zu Gunsten des Freistaates Bayern mittels Grunddienstbarkeit gesichert werden, da sie sichnicht im Besitz der Gemeinde Bad Füssing befindet.
Pflege der Streuobstwiese:
Zur Minimalpflege junger Obstbäume in den ersten Jahren gehören:• Offenhalten der Baumscheibe durch Freihacken oder Mulchabdeckung von Kraut- und Grasbewuchs in
der Hauptwachstumszeit, also in den Monaten April bis Juli, mindestens die ersten 5 Jahre bzw. so lange,bis ein kräftiger Jahreszuwachs der Krone anzeigt, dass der junge Baum beginnt, sich gegen dieKonkurrenz des Grünlandes durchzusetzen.
• RegelmªÇiger Erziehungsschnitt des Baumes zum Aufbau eines tragfähigen Kronengerüstes mitStammverlängerung und Leitästen (bei Bedarf Spreizen oder Binden) mindestens in den ersten 8 - 10Jahren.
• Jährliche Kontrolle von Anbindung und Wildverbissschutz sowie der Schutzvorkehrungen gegenSchäden durch Weidevieh.
• Kontrolle des Stammes: Seitenaustriebe am Stamm werden entweder ganz entfernt oder - zurVerstärkung des Dicken�wachstums - auf 1�2 Augen zurückgeschnitten. Ausschneiden evtl.vorhandener Krebswunden (bei Apfel und Birne) während der Vegetationszeit (Mai - Juli) und beitrockenem Wetter.
• Kontrolle auf W¿hlmausbefall an den Wurzeln (sitzt der Baum locker beweglich?) sowieSchutzmaßnahmen gegen Wühlmäuse: Entfernen der Mulchauflage vor den Wintermonaten, Aufstellenvon Ansitzstangen für Greifvögel, Anlage von Steinhaufen für Wiesel u.ä. sowie ggf. Bodenbearbeitungoder Beweidung der Flächen; bei Bedarf Aufstellen von Wühlmausfallen.
• Wªssern bei anhaltender Trockenheit zwischen April und Juli, besonders im ersten Standjahr undbesonders, wenn erst im Frühjahr gepflanzt wurde.
• Optimal wäre in den ersten Jahren eine gelegentliche Gabe von (gut ausgereiftem) Kompost auf dieBaumscheibe - als D¿nger für die Bäume und zur Verbesserung der Bodenstruktur. Eine SchubkarreKompost, im April aufgebracht, wirkt zudem kurzfristig wie eine Mulchschicht zur Unterdrückung derGraskonkurrenz.
• R¿ckschnitt von Triebspitzen während der Vegetationszeit bei Mehltau sowie auch bei sehr starkemBlattlausbefall.
• Ausschneiden von Krebswunden bei Apfel und Birne sobald der Befall festgestellt wird, ansonstenvorzugsweisewährend der Vegetationszeit (Mai bis Juli) und bei trockenem Wetter (ein Verstreichen der entstandenenWunden kanndann ggf. unterbleiben). Für diese Arbeit gibt es spezielle Krebsmesser.
• Ggf. Kalken bzw. WeiÇen der Stämme vor den Wintermonaten, um die Gefahr von Frostschäden an derRinde zuvermindern.
• Schutz vor Wildverbiss bei Bedarf.
geplanter NeubauGrundstücksgröße 1.500 m²
MaÇnahmen zur Eingr¿nung des Neubaus:
Der Neubau ist im nordwestlichen Bereich innerhalb einer Vegetationsperiode nach Durchführung derBaumaßnahmen mit einheimischen, standortgerechten Gehölzen einzugrünen.Hier sind laut Planzeichen 2 Strauchgruppen anzupflanzen. Je Planzeichen sind 7 Sträucher aus der Artenlisteauszuwählen und im Raster 1,5 x 1,5 m zu pflanzen. Es empfiehlt sich, die Straucharten gruppenweise zuverwenden (3-5 Exemplaren je Art).Auf der privaten Grünfläche ist zusätzlich pro angefangene 400 m² Grundstücksfläche 1 Baum (I.-III. Ordnung)zu pflanzen. Die Bäume sind nicht standortgebunden.
Geª.: 11.03.201926.03.2019