Post on 05-Apr-2015
transcript
Geld, Konsum und Kreditprobleme von Jugendlichen – rechtliche Aspekte + Aspekte des Verbraucherschutzes
Kooperationsveranstaltung
Amt für Soziale Sicherung und Stadtjugendamt der LHM
2
Institutionelle Regelungen zur Reduktion der Transaktionskosten im Sinne der „Prinzipal-Agent-Theorie“
Quelle: verändert nach Kleinaltenkamp, in: Corsten/Gössinger 2005, S. 69
Gesetze
3Institutionen zum Verbraucherschutz
Institutionen
Gebote und Verbote
Sanktionen
Im Vertragsverhältnis Im Marktveranlasst vom Verbraucher veranlasst vom Staat, Verbraucher oder Konkurrenten
Quelle: eigene Darstellung
4Aspekte der Lebenswelt
Lebenswelt
Gesellschaft (Ordnungen)
Kultur (Wissensvorrat)
Persönlichkeit (Kompetenzen)
Quelle: in Anlehnung an Habermas (1981), Bd. 2, S. 209
5Eigentumsordnung – hier: Abstraktionsprinzip (Grundlage)
Neuer EigentümerKäufer
Ehemaliger Eigentümer
Verkäufer
Verfügungsgeschäft,
z.B. Übereignung
Ursache oder Grundlage des
Geschäfts
Verpflichtungsgeschäft, z.B. Kaufvertrag
6Eigentumsordnung – hier: Abstraktionsprinzip („Störung“)
Neuer EigentümerKäufer
Ehemaliger Eigentümer
Verkäufer
Verfügungsgeschäft,
z.B. Übereignung
Verpflichtungsgeschäft, z.B. Kaufvertrag
Störung, z.B. wegen Minderjährigkeit eines Beteiligten
Keine Auswirkung
7
Rechtsordnung – hier: Der homo oeconomicus im Rechtssystem
Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit
Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Willenserklärungen =
Geschäftsfähigkeit
Geschäftsunfähigkeit
HandlungsfähigkeitFähigkeit, Rechte und Pflichten zu begründen durch
Handlungen=
DeliktsfähigkeitHomo
oeconomicus
Rechtsfähigkeit als die Option, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
8Eigentumsordnung
===
Eigentumserwerb
AneignungErbschaftÜbereignung
Begründung von Eigentum an einer herrenlosen Sache
Erben von einem Erblasser
Übertragung von einem Anderen
Quelle: eigene Darstellung
9Lebenswelt von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Jugendlicher
Schule/Ausbildung
Familie/ElternHaushalt
Anbieter
Peer Group
Stationärer Handel
Internet
Tausch-markt
Informationen
Sachgüter
Finanzgüter
Zeitachse
Märkte
SozialeGruppen
GüterartenDienstleistungen
10
Probleme Jugendlicher beim Umgang mit Geld, Konsum und Krediten
Mögliche Ursachen: einen Probleme verursachenden Umgang mit den
Entwicklungsaufgaben einem jugendspezifischen Lebensstil, der die Probleme
hervorbringt, mangelnde ökonomische und rechtliche Kompetenz, oder auf einer Unvollkommenheit der Rechte und Pflichten.
11
Verfügungsgewalt von Jugendlichen (10-13 Jahre) über eigenes Geld
Jugendlicher hat Verfügungsmöglichkeiten über das eigene Girokonto 36,0 % darf bis zu einer best. Summe selbstständig abheben
30,5 % darf völlig frei über das Konto verfügen
30,8 % Abhebungen nur mit Zustimmung der Eltern möglich
81,0 % Abhebungen nur mit Zustimmung der Eltern möglich
4,1 % darf völlig frei über das Konto verfügen
11,4 % darf bis zu einer best. Summe selbstständig abheben
Jugendlicher hat Verfügungsmöglichkeiten über das eigene Sparbuch
31,4 % eigenes Girokonto
86,9 % eigenes Sparbuch
Jugendlicher besitzt
Quelle: aus Edmont Ehapa GmbH, KidsVerbraucherAnalyse 2008, S. 23.
12
Verwendung von Taschengeld und anderen Geldzuwendungen in % der 10- bis 13-Jährigen (n=100)
5,7Hörspiele auf CDs, Kassetten, Hörbücher
10,7Bekleidung, Schuhe
11,4Kosmetik/Körperpflege
12,9DVDs, Videos
11,0Bücher
10,3Schulsachen/Stifte/Füller
18,9Computer-, Video-, Konsolenspiele
20,3Musik-CDs
28,6Handy-Kosten
27,3Kino
14,6Sticker/Sammelkarten
15,9Spiele/Spielzeug
34,7Essen unterwegs/Fast Food
34,2Getränke
32,5Eis
53,2Zeitschriften, Magazine, Comics, Mangas
55,4Süßigkeiten/Kekse/Kaugummi
Quelle: aus Edmont Ehapa GmbH, KidsVerbraucherAnalyse 2008, S. 25.
13
Gesetzlichen Ziele und Wertvorstellungen der Jugendhilfe (gemäß § 1 SGB VIII)
Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und
auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
14
Rechtsdienstleistungen
Können im Rahmen ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs erbracht werden durch:
eine gerichtlich oder behördlich bestellte Person (z.B. Betreuer/innen),
eine Behörde oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, eine nach Landesrecht als geeignet anerkannte Person oder Stelle
im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung, Verbraucherzentralen, Verbände der freien Wohlfahrtspflege oder anerkannte Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 75 SGB VIII
Quelle: vgl. § 8 RDG
15
Rechtsgebiete in der Schuldnerberatung
Sozialrecht Zwangsvollstreckungsrecht
Titulierungsrecht Unterhaltsrecht
Verzugsrecht Darlehensrecht
Verjährungsrecht Fernabsatzrecht
Rechtsdienstleistungsrecht Datenschutzrecht
Schadensersatzrecht Mietrecht Insolvenzrechts
16
?
Rechtsgebiete in der Schuldnerberatung
17
Ökonomische Grundtatbestände
Was ist der Antrieb für die Nachfrage nach Gütern? (Bedürfnisse und Bedarf, Güter, Konsum)
Warum muß man wirtschaften? ( Zweck/Mittel-Knappheit)
Und welche Möglichkeiten gibt es, Knappheit zu vermindern? (Wahlentscheidungen, ökonomisches Prinzip)
18
Bedürfnisse und Bedarf
Bedürfnis
Gefühl eines Mangels, verbunden mit dem Streben, ihn zu beseitigen Definition (v. Hermann 1832)
Beispiel: Durst
Bedarf
„...richtet sich das Bedürfnis auf ein wirtschaftliches Gut, so erzeugt es ein Gefühl oder Bewusstsein vom Mangel dieses Gutes und den Wunsch, diesen Mangel zu beseitigen: es erzeugt einen Bedarf.“ (Scherhorn 1959, S. 84)
Beispiel: Durst speziell auf Apfelsaftschorle
19
Güter
Waren und Dienstleistungen, die von den Menschen nachgefragt werden, um Bedürfnisse zu befriedigen
Freie Güter: Güter, die im Verhältnis zu den Bedürfnissen, die in einer
bestimmten Volkswirtschaft insgesamt vorliegen, reichlich vorhanden sind.
Wirtschaftliche Güter: sind Güter, die im Verhältnis zu den Bedürfnissen knapp sind.
20
Konsum
„Unter Konsum im weiteren Sinne versteht man die Nutzung von Leistungen knapper Güter zum Zwecke der unmittelbaren Befriedigung der Bedürfnisse der Letztverbraucher. Nachfrage des Verbrauchers am Markt.
(…)
Unter Konsum im engeren Sinne versteht man die Einkommensverwendung für Zwecke des Konsums im weiteren Sinne oder die Marktentnahme von Konsumgütern.“
(aus: Streissler, E. und M.(1966): Konsum und Nachfrage, Köln/Berlin1966, S. 13)
21
Zweck-Mittel-Knappheit als Gegenstand der Ökonomie
Verfügungen über Zwecke und Mittel
unter dem Aspekt der Zweck/Mittel-Knappheit
Zwecke (Güter) X X X X
„Verfügung“ ? ? ? ?
Mittel (Güter) X X ? ?
Knappheit
In Anlehnung an Seel 1991, S. 47
22
Ziele Befriedigung von Bedürfnissen
Zwecke Menge an vorgestellten und gewollten Gütern, die
man sich zur Befriedigung von Bedürfnissen wünscht
Verfügbare Mittel Menge an Gütern, über die ein Wirtschaftssubjekt
verfügt und die es zur Zweckerfüllung einsetzen kann
Zweck-Mittel-Knappheit Die relative Knappheit, die entsteht, wenn die
Zwecke die Mittel übersteigen
Zweck-Mittel-Knappheit
23
Beispiel
24
Aufgabenstellung: Knappheit unter Darlehensbezug
Taschengeld 50 EUR
Rest von Omas Geschenk 64,- EUR
Darlehen vom Freund 35,- EUR
Mittel
„Verfügung“
.......KinobesuchIpod 149,- EURZwecke
Januar 2009 April 2009
25
Aufgabenstellung: Knappheit unter Darlehensbezug
Taschengeld 50 EURMittel
„Verfügung“
.......KinobesuchZwecke
Februar 2009 April 2009
26
Aufgabenstellung: Knappheit unter Darlehensbezug
Taschengeld 50 EURMittel
„Verfügung“
.......KinobesuchZwecke
März 2009 April 2009
27
Aufgabenstellung: Knappheit unter Darlehensbezug
Taschengeld 50 EURMittel
„Verfügung“
.......KinobesuchZwecke
April 2009 April 2009
28
28
Restschuldbefreiung
Treuhandphase
Verbraucherinsolvenzverfahren
gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren
Außergerichtlicher Einigungsversuch
ERFOLGREICH
Gericht entscheidet mit Erfolgsaussichtkeine Erfolgsaussicht
gescheitert
gescheitertERFOLGREICH
1.
2.
3.6 Jahre6 Jahre
Insolvenz - Ablauf des Verfahrens
29
29
Versagungsgründe
in den letzten drei Jahren vor Antragsstellung falsche schriftliche Angaben über die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit Kreditaufnahmen, Sozialleistungen und Steuererklärungen gemacht wurden.
im letzten Jahr vor der Eröffnung unangemessene Verbindlichkeiten eingegangen wurden oder Vermögen verschwendet wurde.
der Schuldner wegen Konkursbetrugs oder Gläubigerbegünstigung strafrechtlich verurteilt wurde.
während der letzten 10 Jahre ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung durchgeführt wurde oder in der Wohlverhaltensperiode gescheitert ist.
vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben im Insolvenzantrag gemacht werden oder Auskunfts- und Mitwirkungspflichten im Insolvenzverfahren verletzt werden.
Auf Antrag eines Insolvenzgläubigers wird die Restschuldbefreiung versagt, wenn:
Antragszeitpunkt: ⇨ im Schlusstermin
Nachweispflicht: ⇨ Glaubhaftmachung durch Insolvenzgläubiger
30
30
Obliegenheiten in der WVP
eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben bzw. jede zumutbare Arbeit annehmen,
ererbtes Vermögen zur Hälfte an den Treuhänder herausgeben, Wohnungs- und Arbeitsplatzwechsel anzeigen, auf Verlangen dem Gericht und dem Treuhänder Auskunft über
Erwerbstätigkeit, Bemühungen, Einkommen und Vermögen geben, Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den
Treuhänder leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil verschaffen.Jeder Insolvenzgläubiger kann aus den o.g. Gründen
die Versagung beantragen
Dies sind:
31
31
Ausgenommene Forderungen
Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind folgende Forderungen:
zinslose Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden.
UND
32
Mahn- und Vollstreckungsverfahren I
32
Antragsteller (Gläubiger)
Fälliger Anspruch auf Geldzahlung
Antragsgegner (Schuldner)
Mahnung(en) des Gläubigers Schuldner zahlt
Angelegenheit erledigt
Schuldner zahlt nicht
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim AG des GL- Wohnsitzes oder zentrales
Mahngericht
AG erlässt Mahnbescheid (ohne Prüfung des Anspruchs nach Höhe und
Grund)
Zustellung des Mahnbescheids i.d.R. durch Postzustellungsurkunde
33
Mahn- und Vollstreckungsverfahren II
Zustellung des Mahnbescheids postalische Zustellung
Schuldner zahlt nicht Schuldner zahlt
Angelegenheit erledigt
(Teil-)Widerspruch durch Schuldner
Übergang in das streitige Verfahren
(Wohnsitz des Schuldners Antrag auf Kostenvorschuss)
Schuldner beantragt das streitige Verfahren
bzw. Gläubiger beantragt und
begründet Anspruch & zahlt die Kosten ein
- aktualisiert 05.2008 (BAG-SB)
34
Mahn- und Vollstreckungsverfahren III
34
Antrag auf Vollstreckungsbescheid beim AG des GL- Wohnsitzes oder zentrales
Mahngericht
AG erlässt Vollstreckungsbescheid (ohne Prüfung des Anspruchs nach Höhe und
Grund)
Zustellung des Vollstreckungsbescheid i.d.R. durch Postzustellungsurkunde
Schuldner zahlt nicht Schuldner zahlt
Angelegenheit erledigtZwangsvollstreckung
(Teil-)Einspruch durch Schuldner (Frist 2 Wochen)
Übergang in das streitige Verfahren
- aktualisiert 05.2008 (BAG-SB)
35
Mahnbescheid Muster
35
36
Vollstreckungsbescheid Muster
36