Post on 17-Sep-2018
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Gebäude.Energie.Recht Risikomanagement
&
Versicherungsmöglichkeiten
DVR AG 1
Bei uns können Sie keine Versicherungen kaufen. Sie können von uns aber professionellen und objektiven Rechtsrat zu Ihren
Versicherungsverträgen und zu Ihrem internen Risikomanagement in Bezug auf….
Risikokonformität Rechtssicherheit Vertragssicherheit Schadenmanagement
…..erwerben.
DVR AG 2
Risikomanagement für Gebäude
Was ist das ? Welche Fragen stehen dahinter ?
Die zentrale Fragestellung lautet:
Welche Gefahren und Risiken gehen von einem Gebäude aus ?
Gefahren:
Untergrund, Gründung, Boden
Statik, Material, Ausführung
Betrieb, Wartung, Haftung
Veränderungen, Erweiterungen
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Gebäude-beziehungen
Eigentümer
Realgläubiger Bank
DVR AG 4
Art der Nutzung
Wohnwirtschaftliche Nutzung
• Selbst genutzt
• Vermietet
• Verpachtet
Gewerbliche Nutzung
• Produktion
• Lager
• Verwaltung
• Sondernutzungen
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Gefahrenquellen von Gebäuden
Betrieb und die Art der Nutzung
Alterung
Beschädigung
Untergang
Haftung
Subjektiv wirtschaftliche Gefahren
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Gefahr: Alterung
Risiken Stand der Technik
Elektrik
wasserführende Systeme
Brandschutz
Behördliche Auflagen
Dämmung
alternative Energien
Maßnahmen • Instandhaltung • Modernisierung und Erweiterung • Total Cost of Ownership • ….
Wertzuwachs / Wertverlust Beeinflusst die laufenden Einnahmen und Kosten Beeinflusst die Sach- und Verkehrswerte
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Gefahr: Betrieb, Nutzung
Wie wird das Gebäude genutzt ?
Welche Maschinen und Anlagen werden betrieben ?
Welche Stoffe werden verarbeitet oder zur Produktion benötigt ?
Wie sind die Produktionsprozesse gestaltet ?
Wie werden die Produktions- und Fertigungsprozesse durchgeführt ?
Welche schadenstiftenden Auslöser sind denkbar ?
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Gefahr: Untergang
Feuer Brand Explosion
Wasser Starkregen,
Überschwemmung Leitungswasser
Luft Sturm, Hagel, Schneelast
Erde Erdbeben, Erdsenkung Erdrutsch
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Gefahr: Beschädigung
Totalschaden Einzelschaden
Teilschaden
Vandalismus / Tierschäden
Absturz von Flugzeugen
Störung der Infrastruktur
Aufprall von Fahrzeugen
Schadensszenarien
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Vom Eigentümer / Besitzer einer Sache wird folgendes erwartet: Einhaltung aller Gesetze und Verordnungen und ggf. Normen
Dokumentation und Nachweise (Nachhaltigkeit)
Meldungen an Behörden und Versicherer
Maßnahmen
Überwachung der Wirksamkeit
Die künftige Entwicklung geht in Richtung „Prozessorientierung“
Gefahr: Haftung
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Wie kann man die Prozessorientierung darstellen ? Die abgeleitete Definition der DIN EN ISO 9001:2015 lautet:
Wer macht wann, was
Mit welchen Ressourcen / Input
Mit welchen Ergebnissen / Output
Mit welchen damit verbunden Risiken
Mit welchen Erfolgsfaktoren für die Organisation
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Wie ist Risikomanagement geregelt ?
Ab 2015 wird Risikomanagement Bestandteil der ISO 9001:2015
Die folgenden Normen sind zu beachten:
DIN EN ISO 9001:2015 (Umsetzung bis 2018/19, wenn bereits Zertifizierungen bestehen)
ISO 31.000 in Verbindung mit der ONR 49.000:2010
In diesem Zusammenhang stehen zwei Spezialanwendungen:
AQAP = Allied Quality Assurance Publication
APQP = Advanced Product Quality Planing
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Definition der Spezialanwendungen
AQAP = Allied Quality Assurance Publication
= die zugesicherte Eigenschaft und der Nachweis eines Lieferanten, dass er die Fähigkeit besitzt, eine beschriebene und fortlaufend dokumentierte Qualität seiner Produkte zu liefern.
APQP = Advanced Product Quality Planing
= fortgeschrittene, vorausschauende Planung der zugesicherten Qualität (Planung, Produkt D&E, Prozess D&E, PP-Validierung, Beurteilung und Korrektur)
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Ergebnis der Risikobetrachtungen
Kein Schaden Totalschaden Wahrscheinlichkeit
… das riskierte Kapital, das Kapital das im Risiko steht , VAR
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Mit der Wahrscheinlichkeit ist das so eine Sache !
Das kommt in 1000 Jahren einmal vor …
Die Wahrscheinlichkeit beträgt 99%, dass ein Ereignis eintritt…
Die Wahrscheinlichkeit als Skala von unwahrscheinlich bis höchstwahrscheinlich
von 1 bis 10 als Zahlenskala
Simulationsverfahren (z.B. Monte Carlo Simulation)
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Die Schadenhöhe als Ergebnis der Risikobetrachtung
Es ist sehr schwer, die voraussichtliche Höhe eines Schadens zu bestimmen. Deshalb hilft die Sichtweise des Totalschadens als größtmögliche Schadenausprägung.
Neben dem Betrag des Höchstschadens ist der Betrag, den man selbst tragen kann, von Bedeutung
- der sogenannte Selbstbehalt.
Zwangsläufig kommen an diesem Punkt Versicherungen ins Spiel
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Die Sündenfälle im Versicherungsbereich von Gebäuden
1. Falsche Versicherungswerte / Summen
2. Fehlende deckungserweiternde Klauseln
3. Fehlende Risikoeinschlüsse
4. Obliegenheitsverletzungen
5. Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen
6. Fehlende Definition einzelner Deklarationen und Vorsorgepositionen
7. Mangel im eigenen Risikomanagement
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Ziffer 1: Falsche Versicherungswerte / Summen In der Gebäudeversicherung gibt es 3 verschiedene Versicherungssummen:
1. Der Versicherungswert / Summe des Gebäudes Der Versicherungswert / Summe eines Gebäudes ist der Neuwert. Für die Bestimmung des Versicherungswertes / Summe gibt es zwei normenbasierte Verfahren DIN 276 - die aktuellen Herstellungskosten DIN 277 - ein indexiertes Verfahren nach dem Bruttorauminhalt Die Gültigkeit derartiger Wertermittlungen liegt zwischen 3 und 5 Jahren Das Wertzuschlagsverfahren passt die Wertermittlungen an Die Haftung des Versicherers beträgt das 1,5-fache des Wertzuschlags Verkehrswertgutachten sind nicht geeignet, den Versicherungswert darzustellen. Das Sachwertgutachten kommt dem Versicherungswert am nächsten.
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Ziffer 1.1: Falsche Versicherungswerte / Summen
In der Gebäudeversicherung gibt es 3 verschiedene Versicherungssummen:
1. Der Versicherungswert / Summe des Gebäudes
2. Die Kostenpositionen der Deklaration Aufräumungs- und Entsorgungskosten,
Kosten des eigenen Gutachters, Sachverständigenkosten
Behördliche Wiederaufbaubeschränkungen
Sonderfall: Restwertgewinnungskosten
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Ziffer 1.2: Falsche Versicherungswerte / Summen
In der Gebäudeversicherung gibt es 3 verschiedene Versicherungssummen:
1. Der Versicherungswert / Summe des Gebäudes
2. Die Kostenpositionen der Deklaration
3. Die Vorsorge – ist ein Prozentsatz aus der Grundversicherungssumme für den Fall der Fälle und gilt in der Regel für die Positionen, die bei einem Schaden nicht voll versichert sind. In der Regel liegt dieser Wert zwischen 10 und 20 % der Grundsumme.
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Ziffer 2: fehlende Klauseln
Klauseln erweitern in der Regel den Versicherungsschutz. Hier die wichtigsten (Liste ist nicht abschließend): Übernahme der Kosten des Sachverständigenverfahrens Übernahme der Schadenermittlungskosten des
Versicherungsnehmers und Regiekostenklausel Standortklausel für Aufbau an einem vom Versicherungsort
abweichenden Ort. Erweiterte Wiederaufbauklausel für den Wiederaufbau in einer
anderen Art und Güte DVR AG 24
Ziffer 2.1: fehlende Klauseln
Klauseln erweitern in der Regel den Versicherungsschutz.
Hier die wichtigsten (Liste ist nicht abschließend):
Behördliche Wiederaufbaubeschränkungen ohne Anrechnung von Restwerten zu Vollkosten.
Schadenvorauszahlung 14 Tage nach Eintritt des Schadens.
Vorübergehende Abweichungen von Sicherheitsvorschriften (in der Regel 3 bis 6 Monate)
Vergessens- Versehensklausel, wenn Meldungen an den Versicherer versehentlich unterblieben sind
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Ziffer 2.2: fehlende Klauseln
Klauseln erweitern in der Regel den Versicherungsschutz.
Hier die wichtigsten (Liste ist nicht abschließend):
Erstattungswert als Definition des Neuwertes zu Vollkosten.
Kostenübernahme und Schadenregulierung bei Schäden durch Sprengsätze aus dem 2. Weltkrieg.
Schadenregulierung auch bei Ermittlungen der Behörden gegen Repräsentanten des Versicherungsnehmers.
Fremde Sache zum Neuwert (Mietereinbauten).
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Ziffer 2.3: fehlende Klauseln
Klauseln erweitern in der Regel den Versicherungsschutz.
Hier die wichtigsten (Liste ist nicht abschließend):
Mietersachschäden, wenn keine Mietsachschadendeckung des Vermieters besteht, oder dieser zahlungsunwillig ist.
Unbenannte Gefahren
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Ziffer 3. : fehlende Risikoeinschlüsse
Die Gefahren, die auf den Folien Nr. 8 und 9 dargestellt sind. Ziel müsste eine Allgefahren Deckung sein.
Unbenannte Gefahren; das sind Gefahren, die man bei sorgfältigster Vertragseinrichtung hat nicht erkennen können. Diese sind in der Regel nach oben limitiert.
Ertragausfall bei Vermietung und Verpachtung
Einschränkung der Nutzung bei Ausfall technischer Anlagen
Bauschäden und deren Sanierung
Setzungen und Feuchtigkeit
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Ziffer 4: Obliegenheitsverletzungen
Obliegenheiten sind vertragliche Nebenbedingungen des Versicherungsvertrages:
Meldungen
Gefahrerhöhungen
Meldungen zu den Mieteinnahmen auch zur Haftpflicht (Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Betriebshaftpflicht mit Nebenrisiken)
Versicherungswerte, siehe Folie 18
Angaben zum Risiko des Objektes
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Ziffer 4.1: Obliegenheitsverletzungen
Obliegenheiten sind vertragliche Nebenbedingungen des Versicherungsvertrages:
Angaben zum Risiko des Objektes
Hochwasser / Zürs
gefährliche Nachbarschaft
Schließanlagen, Zugang zum Objekt, Umfriedung
Brandmeldung, Einbruchmeldung
Besprinklerung
Rauchabzug
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Ziffer 5.: Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen Jedem Versicherungsvertrag liegen Sicherheitsbestimmungen zu Grunde, dies sind auch vertragliche Nebenbedingungen:
diese sind einzuhalten.
die Einhaltung muss nachgewiesen werden.
BGVA 3 / VDS (Prüfung elektrischer Anlagen)
Brandschutz
Betriebssicherheitsverordnung
Wartung
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Ziffer 6.: Fehlende Definition einzelner Deklarationen und Vorsorgepositionen = einzelnen Positionen, die im Rahmen der vertraglichen Beratung definiert werden müssen.
(den Katalog können Sie bei uns über E-Mail anfordern)
Die Versicherungswirtschaft schränkt die Leistungen (Folie 19) der Erstattung auf einzelne Positionen betragsmäßig oder prozentual ein.
Die Auswirkung ist:
Werden im Schadenfall die vereinbarten Beträge überschritten, ist die Leistung des Versicherers auf diesen Höchstbetrag begrenzt.
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Ziffer 7.: Mangel im eigenen Risikomanagement
Mangelnde Markttransparenz Professionelle Ausschreibungen zum Versicherungsschutz
finden in der Regel nicht statt.
Ausschreibungen werden vom Versicherungsvermittler nicht angefordert und auch nicht geprüft.
Die Kenntnis, wie sich der Preis für eine Prämie bildet, ist unbekannt.
Subjektives Risiko
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Ziffer 7.1: Mangel im eigenen Risikomanagement
Mangelnde Markttransparenz Subjektives Risiko
Auswahl des Vermittlers nach harten Kriterien ist eher selten. Oft vertreten: der gute Freund, Bekannter, etc.
Qualifikationsnachweis ??
Auswahl des Versicherers wird in der Regel vom Vermittler vorgenommen.
Der Versicherungsnehmer kennt die Gestaltungsmöglichkeiten von Versicherungsbedingungen in der Regel nicht.
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Schlussbetrachtungen
Risikomanagement ist nicht nur eine Worthülse !
Beschäftigen Sie sich mit Ihren Gefahren und Risiken
ggf. sollten Sie
sich professionelle Hilfe holen
projektbegleitende Rechtsberatung einkaufen
legal Scouting betreiben
sich in die Lage „was wäre, wenn“ versetzen
Versicherungsmanagement ist anspruchsvoller als Sie möglicherweise vermuten !
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Schlussbetrachtungen
Risikomanagement ist nicht nur eine Worthülse !
Beschäftigen Sie sich mit Ihren Gefahren und Risiken
Versicherungsmanagement ist anspruchsvoller als Sie möglicherweise vermuten !
Nehmen Sie das Heft des Handelns in die Hand !
Gestalten Sie Ihr Versicherungsmanagement prozessorientiert!
Auditieren Sie Ihren Vermittler !
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Das war Risikomanagement & Versicherungsmöglichkeiten
Vielen Dank
Gebäude. Energie. Recht
Dieter Olejar Mail: dolejar@dvrag.de
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