Post on 10-Mar-2016
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sInternationaler Tag
gegen Rassismus21. März:
Aaks.at |
Aktion kritischer Schüler_innen | 01/523 12 43 31 | aks@aks.at
Das Alter entscheidetDas Alter vieler Flüchtlinge entscheidet über ihre
Zukunftschancen. Mit verschiedensten Methoden
wird versucht, das Alter der Asylwerber_innen zu
bestimmen. Eine UHNCR Richtlinie sieht vor, dass
Altersfeststellungen nur im Zweifelsfall und „sicher,
kind- und gendergerecht mit gebührender Achtung
der menschlichen Würde“ durchgeführt werden sol-
len. Die österreichische Praxis sieht anders aus. Na-
hezu alle, die angeben minderjährig zu sein, müssen
zur Altersbegutachtung.
Kein Mensch ist illegal – Für eine menschen(kinder)würdige AsylpolitikDie Fakten sprechen für sich und machen deutlich, dass Flüchtlingen in erster Linie Misstrauen entgegen gebracht
wird. Sie werden vom sozialen Leben ausgeschlossen (Unterbringung in Erstaufnahmezentren und Flüchtlingspen-
sionen), die Eingliederung in die Gesellschaft wird ihnen verwehrt (kein Zugang zum Berufsleben, geringe Bildungs-
chancen) und müssen unter unhaltbaren Bedingungen ihr Dasein fristen.
Menschen, die egal aus welchen Gründen die Flucht ergreifen, tun dies meist schweren Herzens und lassen ihr
gewohntes Umfeld und ihre Familien zurück, nur um in Österreich erneut diskriminiert und schlecht behandelt zu
werden – wir sagen: Kein Mensch ist illegal und fordern deshalb:
Zu den aktuell in Österreich verwendeten Methoden zählen:
Handwurzelröntgenuntersuchung, Computertomographie der
Brustbein- / Schlüsselbeingelenke, körperliche Untersuchung
(Untersuchung der Genitalien und Schambehaarung) und ein
Zahngutachten.
Nach einer langen und gefährlichen Flucht werden Asylwer-
ber_innen also einer medizinischen Untersuchung unterzogen,
die sie selten verstehen, die ihnen nicht erklärt wird und die
obendrein noch peinlich bis erniedrigend ist.
Fachlich wurden die verwendeten Methoden mehrmals kritisiert
oder als mangelhaft bezeichnet, so seien die herangezogenen
Vergleichsstichproben beim Handwurzelröntgen völlig veraltet,
die Standardabweichung beträgt zudem 14,5 Monate bei Män-
nern und 11,2 Monate bei Frauen, und das Knochenwachstum
kann durch Ernährung und psychosoziale Einflüsse verändert
werden.
> Öffnung des Lehrberufs für Asylwerber_innen
> Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylwerber_innen
> Ausreichendes Angebot an gratis Deutschkursen für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge
> Kinder- bzw. jugendgerechte Unterbringung während des Asylverfahrens
> Integration von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen in den Regelschulunterricht
> Zugang zum zweiten Bildungsweg auch für Asylweber_innen
> Schluss mit menschenverachtenden und wissenschaftlich nicht fundierten Verfahren zur Altersfeststellung
> Bekenntnis von Österreich als Einwanderungsland
> Bedingungsloser Schutz aller Flüchtlinge, die nach Österreich kommen
weitere infos unter: aks.at
FluchtwegeDer Weg in ein sicheres Aufnahmeland ist für unbe-
gleitete Minderjährige Flüchtlinge mit schwer zu über-
windenden Hindernissen verbunden. Nicht wenige
Flüchtlinge sterben auf dem Weg nach Europa. So wur-
den seit 1993 13.800 Todesfälle im Mittelmeerraum do-
kumentiert, die Dunkelziffer, etwa gesunkene Boote auf
offener See, liegt deutlich höher.
Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) schreibt fest,
welche Personen als Flüchtlinge gelten, welches Land
ihnen Schutz gewähren muss, ist darin jedoch nicht fest-
gelegt. Um die Zuständigkeit innerhalb der Länder der
Europäische Union festzulegen, wurde die sogenannte
„Dublin II“ Verordnung beschlossen. Diese Vereinbarung
sieht vor, dass für erwachsen Flüchtlinge jenes Land
zuständig ist, welches der Flüchtling zuerst betreten
hat. Für Österreich bedeutet dies, dass erwachsene
Flüchtlinge nur mit dem Flugzeug legal nach Öster-
reich einreisen können. Im Jahr 2009 wurden von 1.185
Anträgen, die von UMF eingebracht wurden, nur 14 am
Flughafen gestellt. Das ist ein Anteil von gerade einmal
1,2 %.
Bei unbegleiteten Minderjährigen ist jenes Land zustän-
dig, in dem der erste Asylantrag eingebracht wird. Aus
diesem Grund gewinnt die Frage des Alters im Asylver-
fahren zunehmend an Bedeutung.
Filmtipp:
Little alien von Nina Kusturica – www.littlealien.at
Bildung für alle, auch Asylwer-
ber_innen
Zahlreiche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben in ihrem Heimat-
land schlechte Bildungschancen. Oft sind sie jahrelang nicht mehr zur
Schule gegangen. Auch in Österreich wird ihnen oft nicht jene Unterstüt-
zung geboten, die sie benötigen würden, um die vorhandenen Bildungs-
defizite aufzuholen. Erst nach der Zulassung zum Asylverfahren wird den
UMF der Zutritt zum österreichischen Schulsystem ermöglicht, wobei
die meisten UMF aufgrund ihres Alters meist nicht mehr schulpflichtig
sind. Für den Schulbedarf erhalten minderjährige Asylwerber_innen pro
Schuljahr 200 Euro, Schulskikurse, Landschulwochen, Ausflüge und der
gleichen können davon nicht bestritten werden und so bleibt es Einzelini-
tiativen überlassen, das dafür notwendige Geld aufzutreiben.
Ende der Schulpflicht – Ende der Chancen?
Nach dem Ende der Schulpflicht können Asylwerber_innen weiter-
führende Schulen besuchen, haben darauf aber keinen gesetzlichen
Anspruch. Der Einstieg in einen Lehrberuf ist Asylwerber_innen nicht
möglich, da dieser nicht in Ausbildungsmaßnahme sondern als Arbeits-
verhältnis gesehen wird. Wenn Asylwerber_innen nach ihrer Schulbildung
ins Arbeitsleben einsteigen wollen, ist ihnen das nur im Bereich der Sai-
son- bzw. Erntearbeit erlaubt.
Linktipp:Asylkoordination: www.asyl.at
21. März:Internationaler Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung
Im Jahr 1960 demonstrierten 20.000 Menschen gegen
die „Passgesetze“ der Apartheid-Regierung in Sharpville/
Südafrika. In diesen Gesetzen wurde die Trennung der
Arbeits- und Lebensbereiche der drei, auf Grund von ras-
sischen Merkmalen definierten, Bevölkerungsgruppen
(„Weiße“, „Schwarze“ und „Inder_innen“) geregelt. Bei
den Protesten wurden 69 Demonstrant_innen getötet.
1966 erklärten die Vereinten Nationen (UN) den 21. März
zum Internationalen Tag für die Beseitigung von Ras-
sendiskriminierung.
AKS – What’s that?
Die AKS (Aktion kritischer Schüler_innen) ist eine Schül-
er_innenorganisation, die sich für eine angstfreie, sozial
gerechte und demokratische Schule und Gesellschaft
einsetzt.
Rassismus:
Vermeintliche Unterschiede zwischen Menschen (Haut-
farbe, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer bestimmten
Gruppe) dienen dem Rassismus als Rechtfertigung
für die Diskriminierung, Ausgrenzung, Unterdrückung,
Verfolgung oder Vernichtung dieser Gruppen und Indi-
viduen.
Flucht als letzter AuswegNach wie vor sind in vielen Ländern der Welt Menschen
dazu gezwungen, ihr Land zu verlassen. Sie sind in ihrer
Heimat nicht sicher oder werden auf Grund der Zuge-
hörigkeit zu bestimmten Gruppen, ihres Geschlechts
oder ihrer Religion verfolgt. Als letzter Ausweg bleibt nur
die Flucht. Das sich unter den Flüchtlingen immer auch
Kinder und Jugendliche befinden, wird kaum wah-
rgenommen, obwohl sie weltweit die
Hälfte der Flüchtlinge darstellen
(in Afghanistan sogar 60%).
Kindern und Jugendlichen
wird allgemein zugestanden,
besonders schutzbedürftig
zu sein, so haben sich inter-
nationale Abkommen entwick-
elt, um Kinder zu schützen (z.B.
UN- Kinderrechtskonvention). Unbegleitete Minderjährige
Flüchtlinge (kurz UMF) sind in einer besonders schwier-
igen Situation, weil sie alleine und unter großen Anstren-
gungen aus ihren Heimatländern geflohen sind.
2009 wurden in 22 Europäischen Ländern 10.960 Asy-
lanträge von UMF gestellt, dies ist eine Steigerung von
13% gegenüber 2008. Um die Rechte der unbegleiteten
Minderjährigen Flüchtlinge besonders zu berücksichtigen,
wurde 1997 die „Richtlinie zur Behandlung asylsuchender
unbegleiteter Minderjähriger“ vom UNO Hochkommis-
sariat für Flüchtlinge (UNHCR) verabschiedet.
Daten der Broschüre beruhen auf “Unbegleitete
Minderjährige Flüchtlinge in Österreich”, Heinz
Fronek - 1. Auflage 2010