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Erstellt im Auftrag
Februar 2016
Flughafen Düsseldorf –
Planfeststellungsverfahren zur
Kapazitätserweiterung
Landschaftspflegerischer Begleitplan
LBP Nr. 13/51
Flughafen Düsseldof GmbH
xxxxxxx
Verfasser FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG
Adresse Niederlassung Bochum
Massenbergstr. 15-17
44787 Bochum
Kontakt T +49.234.95383-0
F +49.234.9536353
bochum@fsumwelt.de
www.froelich-sporbeck.de
Projekt
Titel Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan
Projekt-Nr. NW-131003
Status Endfassung
Version 01
Datum Februar 2016
Projektleitung Dipl.- Geogr. Dipl.-Ökol. Martin Stolzenburg
Bearbeitung Dipl.-Geogr. Dipl.- Ökol. Martin Stolzenburg
Dipl.-Biol. Thomas Kalveram
B. Sc. Geogr. Björn Schemme
CAD-Fachkraft Ute Kornacki (Kartografie)
Freigegeben durch
Geschäftsführung
Prof. Dr. Otto Sporbeck (Geschäftsführer)
Seite 1/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan
Inhaltsverzeichnis Seite
1. Einleitung 3
1.1. Anlass und Aufgabenstellung 3
1.2. Rechtliche Grundlagen und methodisches Vorgehen 3
1.3. Datengrundlagen und Quellen zur Bestandserfassung 4
2. Beschreibung des Vorhabens 6
3. Bestandsaufnahme und -bewertung 9
3.1. Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebiets 9
3.2. Schutzgebiete und schutzwürdige Biotope 9
3.3. Vorbelastungen 9
3.4. Bestandsaufnahme und -bewertung Pflanzen und Tiere 11
3.4.1. Potenzielle natürliche Vegetation 11
3.4.2. Biotoptypen im Untersuchungsgebiet 11
3.4.3. Vegetation der Eingriffsflächen 13
3.4.4. Tiere und ihre Lebensräume 15
3.5. Bestandsaufnahme und -bewertung Boden 19
3.6. Bestandsaufnahme und -bewertung Wasser 21
3.7. Bestandsaufnahme und -bewertung Klima und Luft 22
3.8. Bestandsaufnahme und -bewertung Landschaft 23
4. Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft 25
4.1. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Beeinträchtigungen 25
4.2. Verbleibende Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft 25
4.2.1. Eingriffsbewertung 26
4.2.2. Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Wirkungen 26
4.2.3. Darstellung und Bewertung der Eingriffe 28
4.2.4. Konfliktdarstellung 31
5. Eingriffsbilanzierung 32
5.1. Methodik 32
5.2. Bilanzierung Ausgangszustand / Zustand gemäß technischer Planung 32
6. Artenschutzrechtliche Belange (Ergebnis der Artenschutzprüfung) 34
Seite 2/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan
7. Maßnahmen zur Kompensation der verbleibenden Eingriffe 35
7.1. Kompensationsmaßnahme Wittgatt 35
7.2. Kompensationsmaßnahmen Grütersaaper Weg 37
7.3. Kompensationsnachweis / Ergebnis 43
8. Literatur- und Quellenverzeichnis 47
Tabellenverzeichnis Seite
Tab. 1: Biotoptypen im Untersuchungsgebiet und Bewertung nach der "Numerischen
Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW" (LANUV 2008) 14
Tab. 2: Übersicht der nachgewiesenen Vogelarten im Untersuchungsgebiet 17
Tab. 3: Ausgangszustand des Vorhabens-/Eingriffsbereiches (Gesamtflächenwert A) 32
Tab. 4: Zustand gemäß technischer Planung (Gesamtflächenwert B) 33
Tab. 5: Gesamtbilanz 33
Tab. 6: Biotopaufwertung Kompensationsfläche Wittgatt 43
Tab. 7: Biotopaufwertung Kompensationsfläche Grütersaaper Weg 44
Abbildungsverzeichnis Seite
Abb. 1: Biotopkatasterflächen im Umfeld des Flughafens 9
Abb. 2: Wasserschutzzonen auf dem Betriebsgelände und im Umfeld des Flughafens
Düsseldorf 9
Anlagen
Anlage 1: Vegetationsaufnahmen
Anlage 2: Maßnahmenblätter
Anlage 3: Dokumentation der Avifauna auf dem Düsseldorfer Flughafen 2014
Karten
Karte 1: Zugehörige Plandarstellung – Bestands-, Konflikt- und
Maßnahmenplan M. 1 : 2.500
Karte 2: Übersichtsplan Kompensationsmaßnahmen Grütersaaper Weg M. 1 : 2.500
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1. Einleitung
1.1. Anlass und Aufgabenstellung
Die Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG) strebt eine Änderung ihrer derzeit gültigen Betriebs-
genehmigung an. Insbesondere soll die Zahl der bisher genehmigten Flugbewegungen er-
höht werden. In diesem Zusammenhang sind auch bauliche Maßnahmen auf dem Flughafen
erforderlich.
Zur Abwicklung der beantragten Flugbewegungen sollen zudem die folgenden baulichen
Maßnahmen unter Beachtung der Anforderungen der European Aviation Safety Agency
(EASA) durchgeführt werden:
1. Schaffung von drei Abstellpositionen östlich des bestehenden Vorfelds Ost;
2. Bauliche Anpassungen im Bereich des bestehenden Vorfelds Ost zur Schaffung von
Durchrollmöglichkeiten zur Parallelrollbahn M;
3. Bauliche Anpassungen im Bereich der Rollgassen L7 und P4 für den Lückenschluss
der parallelen Rollgasse T;
4. Schaffung von fünf Abstellpositionen im Bereich der ehemaligen Flughafenverwal-
tung bis zur Halle 4 und Erweiterung der Rollgasse vor der Werkstatt und vor Modul
D sowie Versiegelung von derzeit unversiegelten Flächen östlich an den GAT-
Bereich angrenzend;
5. Versiegelung der bestehenden, derzeit teilversiegelten (Rasengittersteine) Abstellflä-
chen, welche für die Abstellung von Luftfahrzeugen der Allgemeinen Luftfahrt (GAT)
genutzt werden.
Zudem sind die folgenden Arrondierungen von Flugbetriebsflächen geplant:
1. Arrondierung von Abstellpositionen unter Berücksichtigung einer Verlängerung des
bestehenden Flugsteigs C;
2. Arrondierung der Vorfeldfläche im Bereich der Halle 10 unter Berücksichtigung einer
Verlegung dieser Halle.
Für die vorstehend beschriebenen Änderungen muss ein Planfeststellungsverfahren gemäß
§ 8 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz durchgeführt werden. Im Zusammenhang mit dem Vorhaben
der Kapazitätserweiterung kommt es zu einer Versiegelung von Grünlandflächen auf dem
Flughafengelände, mithin zu Eingriffen in den Naturhaushalt, die gemäß §§ 14 und 15
BNatSchG bzw. §§ 4 und 5 LG NRW im Rahmen des vorliegenden Landschaftspflegeri-
schen Begleitplans (LBP) ermittelt, bewertet und bilanziert werden.
Darüber hinaus sind im Rahmen umweltfachlicher Prüfungen auch die artenschutzrechtlichen
Belange zu berücksichtigen. Die Bewältigung der Vorschriften zum Schutz der Arten nach
Anhang IV der FFH-RL und der europäischen Vogelarten nach Anhang I der VSchRL um-
fasst dabei die Prüfung der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, deren Ergeb-
nisse in einer gesonderten Artenschutzprüfung abgehandelt werden. Die Ergebnisse wer-
den im LBP zusammenfassend wiedergegeben. Sollten sich ggf. aus dem Artenschutz spezi-
fische Maßnahmen ergeben, werden diese in den LBP mit aufgenommen.
1.2. Rechtliche Grundlagen und methodisches Vorgehen
Die rechtlichen Grundlagen für die Aufstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes
beruhen auf der Eingriffsregelung, die in den §§ 14 - 16 BNatSchG und in den §§ 4 - 6 LG
NW als verbindliche landesrechtliche Bestimmung verankert ist.
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Die Eingriffsregelung ist ein Instrument zur Umsetzung der Ziele und Grundsätze des Natur-
schutzes und der Landschaftspflege. Eingriffe in Natur und Landschaft sind definiert als
"Veränderungen der Gestalt oder der Nutzung von Grundflächen oder Veränderung des mit
der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leis-
tungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beein-
trächtigen können" (§ 14 Abs. 1 BNatSchG).
Der Verursacher (Vorhabensträger) hat gemäß § 15 Abs. 1 u. 2 BNatSchG "vermeidbare
Beeinträchtigungen zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maß-
nahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnah-
men) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen)". Können Beeinträchtigungen nicht vermieden
werden, so ist der Vorhabensträger damit gesetzlich zum Ausgleich oder Ersatz verpflichtet.
Ausgleich ist kein naturwissenschaftlicher, sondern ein rechtlicher Begriff. Nach § 15 Abs. 2
BNatSchG gelten Beeinträchtigungen als ausgeglichen, "wenn und sobald die beeinträchtig-
ten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das
Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine
Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in
dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild
landschaftsgerecht neu gestaltet ist."
Der Landschaftspflegerische Begleitplan beschreibt und bewertet zunächst die Elemente von
Natur und Landschaft innerhalb des vorab festgelegten Untersuchungsgebiets. Weiterhin
werden die durch die Planung entstehenden Beeinträchtigungen bzw. Eingriffe in Natur und
Landschaft ermittelt und Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der erforderlichen Maßnahmen zu
Vermeidung, Verminderung, Ausgleich und Ersatz benannt.
Der Bestands- und Konfliktplan (Karte 1) stellt die im Untersuchungsgebiet des LBP vorhan-
denen Biotoptypen dar, überlagert von der technischen Planung des Vorhabens. Darüber
hinaus werden die zu erwartenden Konflikte in Form von Textschildern dargestellt.
Die Bewertung des Bestandes sowie die rechnerische Ermittlung des Eingriffs erfolgt nach
der in NRW außerhalb von Bauleitplanverfahren üblicherweise verwendeten "Numerischen
Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW" des LANDESAMTES FÜR NATUR,
UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (LANUV NRW 2008).
1.3. Datengrundlagen und Quellen zur Bestandserfassung
Neben der Literatur sowie den Gesetzen und Normen, die in dem vorliegenden LBP Verwen-
dung finden, werden in erster Linie der Erläuterungsbericht sowie die zeichnerischen Darstel-
lungen zur technischen Planung, die bei eigenen Ortsbegehungen / Geländearbeiten ge-
wonnenen Erkenntnisse zur Bestandssituation (Kartierergebnisse) sowie die Ergebnisse von
Internetabfragen bei den entsprechenden Fachinformationssystemen (v. a. des LANDESAM-
TES FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ – LANUV) zugrunde gelegt. Zudem er-
folgte eine Datenabfrage bei der Unteren Landschaftsbehörde, den Naturschutzverbänden
und dem ehrenamtlichen Naturschutz; Anfragen wurden gerichtet an den BUND Kreisgruppe
Düsseldorf, den NABU Stadtverband Düsseldorf, die Biologische Station Haus Bürgel sowie
an den Landesverband der Naturschutzverbände.
Um hinsichtlich der Eingriffsermittlung und -bewertung sowie auch hinsichtlich der arten-
schutzrechtlichen Belange verlässliche Aussagen zu treffen und Beurteilungen vornehmen
zu können, wurden im Jahr 2013 auf dem Flughafengelände floristische und faunistische
Erhebungen in Form einer Biotoptypenkartierung sowie pflanzensoziologischer Aufnahmen in
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ausgewählten Bereichen durchgeführt. Weiterhin erfolgte im Jahr 2014 eine flächendeckende
Kartierung der Brutvögel auf dem Flughafengelände.
Zudem werden auch faunistische Erhebungen, die im Zusammenhang mit verschiedenen
Bauvorhaben auf dem Flughafengelände in den vergangenen Jahren durchgeführt wurden,
berücksichtigt.
Des Weiteren werden auch Daten und Untersuchungen zum Vogelschlag des Deutschen
Ausschusses zur Verhütung von Vogelschlägen (DAVVL e. V.) sowie ältere Untersuchungen
des DAVVL (HILD 2001, 2008) ausgewertet.
Darüber hinaus sind Internetabfragen beim LANUV und verschiedenen Behörden durchge-
führt worden, um Schutzgebietsausweisungen, Artenlisten und weitere raumrelevante Infor-
mationen zu erhalten und auszuwerten. Im Einzelnen wurden folgende Grundlagen herange-
zogen:
Fachinformationssystem (FIS) des LANUV NRW.
Biotopkataster der Schutzwürdigen Biotope des LANUV NRW.
Geodatenserver / Internetportal des MINISTERIUMS FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRT-
SCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ (MKULNV) NRW.
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes "Am
Staad" der Stadtwerke Düsseldorf AG (SWD) – Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-
Vo) vom 29.01.2010, Stadt Düsseldorf.
Digitale Bodenkarte im Maßstab 1:50.000 (BK50) NRW (Blatt 4706 Düsseldorf) mit Aus-
kunftssystem "Schutzwürdige Böden", GEOLOGISCHER DIENST (GD) NRW.
Hydrologische Karte im Maßstab 1:50.000 Blatt 4607 Düsseldorf – LUA NRW.
Klimaanalyse für die Landeshauptstadt Düsseldorf – UMWELTAMT DER STADT DÜSSELDORF
(Hrsg.) – erarbeitet durch KOMMUNALVERBAND RUHRGEBIET (KVR) – Abteilung für Stadtkli-
matologie, Essen 1995;
Klimaanalyse – Planungshinweiskarte für die Landeshauptstadt Düsseldorf. UMWELTAMT
DER STADT DÜSSELDORF, 2012.
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2. Beschreibung des Vorhabens
Die Flughafen Düsseldorf GmbH beabsichtigt, durch betriebliche und bauliche Maßnahmen
die Kapazität des Flughafens Düsseldorf zu erweitern. Gegenstand des Planfeststellungsver-
fahrens gemäß § 8 Abs. 1 und 4 LuftVG und damit auch des vorliegenden Landschaftspfle-
gerischen Begleitplanes sind:
a. Änderung der Betriebsgenehmigung
Erhöhung der koordinierten Flugbewegungen pro Stunde in den Zeiten der Mitbenutzung
der Nordbahn am Tage (6 - 22 Uhr, in 56 Stunden pro Woche), d. h. Anhebung des zur-
zeit gültigen Koordinierungseckwertes von 45 Slots im Linien- und Charterverkehr und 2
Slots im sonstigen IFR-Verkehr (45 + 2) auf max. 58 + 2 Slots pro Stunde zur vollen Nutz-
barkeit der vorhandenen Kapazität des Zweibahnsystems.
Flexibilisierung der Regelung zur Mitbenutzung der Nordbahn (in Zeiten des Spitzenver-
kehrs über Tage) unter Beachtung des "Angerland-Vergleichs" durch die Möglichkeit, un-
ter bestimmten Voraussetzungen von der wöchentlich im Voraus getroffenen Festlegung
zur Mitbenutzung der Nordbahn abweichen zu können.
b. Bauliche Maßnahmen: Errichtung weiterer Flugzeug-Stellplätze auf dem Flugha-
fengelände
Herstellung von insgesamt 8 zusätzlichen Flugzeug-Abstellpositionen auf dem westlichen
und östlichen Flughafen-Betriebsgelände und Schließung der östlichen Vorfeldfläche zur
Rollbahn M.
Durch die beabsichtigte Änderung der Betriebsregelung (Zuwachs an Flugbewegungen)
werden keine Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 14 BNatSchG verursacht, da sie
nicht mit Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen
des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die
Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich
beeinträchtigen können, verbunden sind.
Für die Abwicklung des künftigen Flugverkehrs ist jedoch auch eine bauliche Anpassung des
Vorfelds erforderlich, die mit Flächenversiegelungen einher geht. Insgesamt sollen Rollver-
kehre auf dem Vorfeld optimiert und der luftseitige Verkehr an die künftigen EASA-
Anforderungen angepasst werden.
Im Einzelnen sind die folgenden baulichen und eingriffsrelevanten Maßnahmen (vgl. Karte 1)
geplant:
Baufläche 1:
Schaffung von 3 Abstellpositionen östlich des bestehenden Vorfelds Ost;
(die Verlegung der Halle 10 ist nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens)
Flächengröße: 23.590 m², davon überbaut/versiegelt 2.460 m² = Neuversiegelung 21.130 m²
Bauflächen 2.1 und 2.2:
Bauliche Anpassungen im Bereich des bestehenden Vorfelds Ost zur Schaffung von Durch-
rollmöglichkeiten zur Rollbahn M (Befestigung von Flächen zwischen Frachtvorfeld und Roll-
bahn M).
Flächengröße: 75.500 m², davon überbaut/versiegelt 480 m² = Neuversiegelung 75.020 m²
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Baufläche 3:
Bauliche Anpassungen im Bereich der Rollgassen L7 und P4 für den Lückenschluss der pa-
rallelen Rollgasse T.
Flächengröße: 2.170 m², davon überbaut/versiegelt 420 m² = Neuversiegelung 1.750 m²
Baufläche 4:
Schaffung von fünf Abstellpositionen im Bereich der ehemaligen Flughafenverwaltung bis zur
Halle 4; Erweiterung der Rollgasse vor der Werkstatt und vor Modul D unter Berücksichti-
gung einer Verlängerung des bestehenden Flugsteigs C (diese Verlängerung ist nicht Ge-
genstand des Planfeststellungsverfahrens);
Versiegelung von derzeit unversiegelten Flächen östlich an den GAT-Bereich angrenzend.
Flächengröße: 49.210 m², davon überbaut/versiegelt 28.660 m² = Neuversiegelung 20.550 m²
Baufläche 5:
Versiegelung der bestehenden, derzeit teilversiegelten (Rasengittersteine) Abstellflächen, die
für die Abstellung von Luftfahrzeugen der Allgemeinen Luftfahrt (GAT) genutzt werden.
Flächengröße: 36.530 m², davon überbaut/versiegelt 17.390 m² = Neuversiegelung 19.140 m²
(Rasengittersteine = teilversiegelt: 18.710 m²)
Für die dargestellten geplanten baulichen Maßnahmen der Flächen 1 - 5 innerhalb des be-
stehenden Flughafenbetriebsgeländes im Umfang von ca. 187.000 m² sind ca. 118.880 m²
bislang unversiegelte und 18.710 m² teilversiegelte Flächen neu zu versiegeln. Hinzu kommt
eine Eingriffsfläche von 1.000 m², die für den Bau eines weiteren Regenrückhaltebeckens
erforderlich ist (siehe unten). Die Bauflächen 1 - 5 und das Regenrückhaltebecken werden im
Folgenden als Eingriffsflächen (zusammen 138.590 m²) bezeichnet.
Entwässerung
Die geplanten Abstell- und Vorfeldflächen, die einer Entwässerung zugeführt werden müs-
sen, liegen im Bereich der Entwässerungsgebiete West, Mitte, Ost und Süd-Ost des Flugha-
fens. Die Vorhabensflächen umfassen insgesamt ca. 18,7 ha. Von der Gesamtfläche sind
Teilflächen aber bereits versiegelt und an die Entwässerungssysteme angeschlossen, so
dass 17,4 ha zusätzlich entwässert werden müssen (IRP 2014).
Die Umgestaltung der Regenwasserbehandlungsanlage West ist bis Mitte 2016 geplant. In
diesem Zusammenhang wird das notwendige Regenklärbeckenvolumen geschaffen.
Im Gesamteinzugsgebiet West verringert sich die angeschlossene zu entwässernde Fläche
durch teilweisen Umschluss an das Entwässerungsgebiet Mitte geringfügig.
Durch die zusätzlichen Flächen erhöht sich das Gesamteinzugsgebiet Mitte von bislang
92,0 ha auf 101,7 ha. Die neuen Teilflächen werden an ein Regenrückhaltebecken (RRB)
nördlich der Halle 1 angeschlossen. Dort ist bereits ein Becken vorhanden, zur Schaffung
des erforderlichen Volumens wird ein zweites Becken mit einer Grundfläche von ca. 1.000 m²
errichtet. Dies ist ebenfalls als Eingriff zu werten.
Durch die zusätzlich befestigten Flächen erhöht sich das Gesamteinzugsgebiet Ost von
42,0 ha auf 47,4 ha. Die Flächen wurden bei der Dimensionierung des Regenrückhalte-
raumes in der Regenwasserbehandlungsanlage Ost bereits berücksichtigt. Gemäß der Kon-
tinuumslangzeitsimulation zur Ermittlung der Rückhalteräume (IRP 2014) wird darüber hin-
aus kein weiteres Rückhaltevolumen benötigt.
Die Fläche des Einzugsgebietes Süd-Ost vergrößert sich um 2,1 ha aus den neuen Vor-
feldflächen vor der Halle 10. Der Anschluss der Flächen wird beim Stadtentwässerungsbe-
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trieb (SEBD) beantragt, der Betreiber des Regenklärbeckens Karthäuser Straße ist. Das
Wasserrecht des Beckens läuft 2016 ab, der SEBD wird bei der Neubeantragung des Wasser-
rechtes diese zusätzlichen Flächen berücksichtigen.
Nachrichtlich mitgeteilte Vorhaben
Nachrichtlich werden weitere bauliche Vorhaben auf dem Flughafengelände dargestellt, die
nicht Gegenstand des Planfeststellungsantrags sind, sondern in eigenständigen Verfahren
genehmigt werden und als weitere Vorhaben aber dennoch mit dargestellt werden. Es han-
delt sich dabei um folgende Maßnahmen:
Abriss der ehemaligen Verwaltungsgebäude der FDG,
Verlegung der Halle 10,
Verlängerung des Flugsteigs C,
Neubau der Regenwasserbehandlungsanlage West.
Für den Abriss der ehemaligen Verwaltungsgebäude im Süden des Flughafens wurde vorab
bereits geprüft, ob artenschutzrechtliche Konflikte bestehen, was nicht der Fall ist.
Die Halle 10 im Nordosten des Flughafens wird um ca. 50 m weiter südlich verlegt. Hierfür
werden voraussichtlich etwa 1.400 m² Grünfläche am Rand des Flughafengeländes bean-
sprucht, der größte Teil der Fläche ist bereits versiegelt; auch hier wurde festgestellt, dass
keine geschützten Arten beeinträchtigt werden.
Das Gebäude des Flugsteigs C im Westen des Terminal-Komplexes soll um ca. 130 m nach
Westen verlängert werden. Die Erweiterung erfolgt ausschließlich auf bereits versiegelten
Vorfeldflächen. Eine Neuversiegelung ist damit nicht verbunden.
Für die Umgestaltung der Regenwasserbehandlungsanlage West werden rd. 3.000 m² un-
versiegelter Flächen in Anspruch genommen. Im wasserrechtlichen Verfahren wird ein Land-
schaftspflegerischer Begleitplan erstellt und ein entsprechender Ausgleich nach der Eingriffs-
regelung festgelegt sowie auch die artenschutzrechtlichen Belange geprüft.
Diese Baumaßnahmen sind in eigenständigen Verfahren zu genehmigen. Sie werden aber
nachrichtlich in den LBP mit aufgenommen und auch hinsichtlich möglicher Beeinträchtigun-
gen von Natur und Landschaft mit betrachtet. Eine Eingriffsbilanzierung für diese nachricht-
lich mit aufgeführten Vorhaben erfolgt hier jedoch nicht, da sie nicht Gegenstand des Antrags
sind.
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3. Bestandsaufnahme und -bewertung
3.1. Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebiets
Für die Erhebungen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes wurde ein Untersuchungs-
gebiet abgegrenzt, das sich an den maximalen Wirkreichweiten der anlagebedingten Eingrif-
fe sowie an den möglichen Auswirkungen durch die Baumaßnahmen orientiert. Hierfür wurde
ein Gebiet von etwa 150 m - 200 m um die Eingriffsflächen abgegrenzt (s. Abb. 1 bzw. Kar-
te 1).
Das Untersuchungsgebiet des Landschaftspflegerischen Begleitplans hat danach eine Größe
von rd. 224 ha, wovon über zwei Drittel durch Flugbetriebsflächen, Straßen und Gebäude
versiegelt sind.
3.2. Schutzgebiete und schutzwürdige Biotope
Im Untersuchungsgebiet und auch im näheren Umfeld befinden sich keine Natura 2000-
Gebiete nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 BNatSchG (Europäische Schutzgebiete) bzw. § 48b LG NRW
und keine Schutzgebiete / Schutzausweisungen gemäß §§ 23 - 29 BNatSchG bzw. §§ 20 - 23,
§§ 43 u. 47a LG NRW sowie auch keine gesetzlich geschützten Biotope (§ 30 BNatSchG
bzw. § 62 LG NRW).
Nordöstlich des Untersuchungsgebiets beim Fernbahnhof grenzt ein im Biotopkataster NRW
des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) verzeichneter schutz-
würdiger Biotop an das Untersuchungsgebiet an (s. Abb. 1). Hierbei handelt es sich um die
Biotopkatasterfläche BK-4606-019 "Forstbusch". Bei dem Gebiet handelt es sich um einen
gut ausgebildeten Eichen-Hainbuchenwald, der zum Teil Übergangsformen zum Erlen-
Bruchwald und Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald aufweist. Schutzziel ist die Erhaltung
bzw. Wiederherstellung eines naturnahen Waldkomplexes. Unabhängig von der Ausweisung
des nordöstlichen Bereichs des Flughafens als Teil der Biotopkatasterfläche "Forstbusch"
gibt es aufgrund der Höhenbeschränkung innerhalb des Flughafens keine Waldbereiche. Auf
dem Flughafengelände im Umfeld der südlichen Start-/ Landebahn liegen ausschließlich
Grünlandbiotoptypen vor. Etwa 400 m östlich des Untersuchungsgebiets liegt die Biotopka-
tasterfläche BK-4607-018 "Lichtenbroicher Baggersee am Forstbusch".
Hinsichtlich des Schutzgutes Wasser liegt ein Teil des südlichen Untersuchungsgebietes und
auch ein Teilbereich der Eingriffsflächen innerhalb der Wasserschutzone IIIB der Wasser-
gewinnung "Düsseldorf – Am Staad". Im Nordosten schließt sich die Schutzzone IIIB des
Wasserwerks "Bockum, Wittlaer, Kaiserswerth, Wittlaer-Werth" an das Untersuchungsgebiet
an (s. Abb. 2).
Sonstige Schutzausweisungen und fachlich hervorzuhebende besondere Wertigkeiten liegen
im Eingriffsumfeld nicht vor.
3.3. Vorbelastungen
Aufgrund flugbetriebsbedingter Aspekte ist die Grundbelastung von Natur und Landschaft im
Flughafenbereich generell als hoch einzustufen. Die Beeinträchtigungen von Boden, Vegeta-
tion und Fauna im Umfeld der Vorfelder, Rollbahnen, Start- und Landebahnen durch techni-
sche Anlagen, visuelle Störwirkungen des Flughafenbetriebes, Verlärmung, Luftschadstoff-
emissionen und Reifenabrieb startender, landender und rollender Flugzeuge stellt eine er-
hebliche Vorbelastung dar.
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Abb. 1: Biotopkatasterflächen im Umfeld des Flughafens
(gestrichelt: Untersuchungsgebiet) (Quelle: LANUV 2014)
Abb. 2: Wasserschutzzonen auf dem Betriebsgelände und im Umfeld des Flughafens Düsseldorf
(gestrichelt: Untersuchungsgebiet) (Quelle: MKULNV NRW 2014)
BK-4706-018
BK-4606-010
BK-4706-012
BK-4606-019
BK-4706-002
BK-4706-006
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3.4. Bestandsaufnahme und -bewertung Pflanzen und Tiere
3.4.1. Potenzielle natürliche Vegetation
Die heutige potenzielle natürliche Vegetation stellt nach BURRICHTER ET AL. (1988) den hypo-
thetisch-konstruierten Zustand der Vegetation dar, der sich nach Beendigung menschlicher
Einflussnahme als Ergebnis der natürlichen Sukzession ausbilden würde. Dieser Zustand
entspricht der heutigen Leistungsfähigkeit des jeweiligen Standortes, also dem v. a. von den
Klima- und Bodenbedingungen abhängigen, natürlichen Wuchspotenzial.
Im Vergleich zur realen Vegetation ermöglicht dieser konstruierte Zustand eine Abschätzung
des Natürlichkeitsgrades der heutigen Pflanzendecke. Nachhaltige anthropogene Standort-
überformungen (Landwirtschaft, Änderung der Abflussverhältnisse der Flüsse, Aufschüttun-
gen, Kiesgruben, Bodenversiegelungen) führen zu Unterschieden zwischen der ursprüngli-
chen und der heutigen potenziell natürlichen Vegetation.
Im Folgenden wird auf der Basis des Deutschen Planungsatlasses (TRAUTMANN, W. 1972)
und des geographisch-landeskundlichen Atlasses von Westfalen (BURRICHTER ET AL. 1988)
die potenzielle natürliche Vegetation des Untersuchungsgebietes beschrieben.
Unter natürlichen Bedingungen wäre im Untersuchungsgebiet der zu den Tieflagen-
Buchenwäldern des Flachlandes gehörende Flattergras-Buchenwald (stellenweise auch der
Perlgras-Buchenwald) verbreitet. Der vorherrschenden Buche kann lokal Eiche und Hainbu-
che (Carpinus betulus) beigemischt sein. Die eher artenarme Bodenvegetation zeichnet sich
durch mäßig anspruchsvolle Arten aus. Bestimmende Bodentypen für diese natürliche Wald-
gesellschaft sind mittel-basenhaltige, zum Teil pseudovergleyte Parabraunerden und Braun-
erden. Als Kontaktgesellschaften treten vor allem die Tieflandausbildungen von Eichen-
Buchenwäldern und Perlgras-Buchenwäldern auf. Typische Arten des Flattergras-Buchen-
waldes sind das Flattergras (Milium effusum), das Hain-Rispengras (Poa nemoralis), das
Hainveilchen (Viola riviniana), das Buschwindröschen (Anemone nemorosa) und der Gemei-
ne Wurmfarn (Dryopteris filix-mas).
3.4.2. Biotoptypen im Untersuchungsgebiet
Die Ausweisung der Biotoptypen erfolgt auf der Grundlage der im Zusammenhang früherer
Bauvorhaben durchgeführten Biotopkartierungen und Vegetationsaufnahmen auf dem Flug-
hafengelände (FROELICH & SPORBECK 2009A/2011A, 2011B). Im Rahmen verschiedener Bau-
vorhaben auf dem Flughafengelände wurden von 2008 bis 2011 alle flugbetriebsbedingten
Freiflächen des Flughafens auf einer Kartierfläche von 348 ha erfasst und verschiedene Ve-
getationsaufnahmen durchgeführt. Die Biotoptypen des Untersuchungsgebiets wurden im
Juli und Oktober 2013 überprüft und aktualisiert. Ergänzend wurden im August 2014 weitere
Vegetationsaufnahmen auf den Flugbetriebsflächen durchgeführt (FROELICH & SPORBECK
2014, zusammengefasst in Anlage 1).
Die Vegetationskartierung des Flughafengeländes beruht auf Erfassungen der Biotoptypen
und punktuellen pflanzensoziologischen Erhebungen nach BRAUN-BLANQUET in den Wirkbe-
reichen des Vorhabens. Die Identifizierung der Biotoptypen erfolgte nach dem Landesschlüs-
sel für Nordrhein-Westfalen (LANUV 2013).
Für die Bestandsbewertung und die Kompensationsermittlung wurde eine Transformation der
Biotoptypen in den Biotoptypenschlüssel nach der "Numerischen Bewertung von Biotoptypen
für die Eingriffsregelung in NRW" (LANUV 2008) vorgenommen.
Der südliche Flughafenbereich ist durch die Betriebsanlagen und -gebäude des Flughafens
(Terminal, ehem. Verwaltung, Großparkplätze und Parkhäuser, Verkehrsflächen etc.) und
damit verbunden einen sehr hohen Versiegelungsgrad gekennzeichnet. Unmittelbar südlich
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an den Flughafen angrenzend befindet sich das Gelände des Business Parks Airport City auf
dem Gelände der ehemaligen Kaserne 'Caernarvon Barracks' als Gewerbe- und Dienstleis-
tungsstandort in Entwicklung. Mit den Vorfeldflächen und Rollbahnen sowie für den Flugbe-
trieb erforderlichen Nebenanlagen, den Betriebsgebäuden und den Gebäuden des angren-
zenden Business Parks Airport City sind im Untersuchungsgebiet rd. 150 ha versiegelte oder
überbaute Flächen vorhanden. Nur vereinzelt findet sich zwischen den Bau- und Verkehrs-
flächen des Flughafens und der Airport City Begleitgrün, meist in Form von Rasenflächen,
z. T. mit Baumpflanzungen und Gebüschen.
Die Vegetation der übrigen unversiegelten Flächen im Untersuchungsgebiet des südlichen
Flughafengeländes wird von Wiesengrünland bestimmt. Das Grünland wird entsprechend der
Kartier- und Bewertungshilfe Grünland des LANUV einer mäßig artenreichen Ausprägung der
Glatthaferwiesen zugerechnet. Die Bewirtschaftung ist extensiv (ein- bis zweimalige Mahd,
teilweise auch häufiger) und hat eine Aushagerung als Ziel, um kein Nahrungsangebot für
Großvögel zu schaffen. Nährstoffeinträge finden in geringem Umfang durch die Abgasemis-
sionen des Flugbetriebes statt. Im Gegensatz zu landwirtschaftlich genutztem Grünland er-
folgt auf den Flächen aber kein Düngemittel- und Pestizideinsatz.
Die Grünlandflächen im Umfeld der Landebahnen werden als mesotrophes Grünland einge-
stuft (s. Vegetationsaufnahme 11, Anlage 1). Von den typischen Arten der Wiesen (Verband
Arrhenaterion) sind vor allem der Glatthafer (Arrhenatherum elatius) und das Wiesenlab-
kraut (Galium album) frequent vorhanden. Magerkeitszeiger wie die Wiesenmargerite
(Leucanthemum vulgare agg.) sind seltener und stammen z. T. aus Einsaaten. Als weiterer
Magerkeitszeiger tritt zudem vereinzelt die Feldhainsimse (Luzula campestris) auf.
Insgesamt gesehen werden die Grünlandflächen im Untersuchungsgebiet dem Biotoptyp
(Fett-) Wiese, mesotroph (EA0, stf) und entsprechend der Vorgabe der Kartier- und Bewer-
tungshilfe Grünland überwiegend als mäßig artenreiche Mähwiese eingestuft.
Eine Grünlandfläche im Nordosten, zwischen Halle 10 und dem Fernbahnhof, ist als mageres
Grünland (EA0, sta3) ausgebildet, in dem neben den erwähnten Kennarten der Wiesen noch
Magerkeitszeiger frequent auftreten.
Die Abstellflächen des General Aviation Terminals (GAT) im Südwesten sind großflächig mit
Rasengittersteinen befestigt. In den Fugen wachsen anspruchslose Arten.
Außer den Grünlandflächen, die zusammen etwa 64 ha einnehmen, finden sich im Untersu-
chungsgebiet, insbesondere im Randbereich des Flughafengeländes, beim Fernbahnhof und
im Bereich der Airport City kleinere Gehölzstreifen, bepflanzte Böschungen, Gebüsche,
Baumreihen, Baumgruppen u. a. (zusammen insg. ca. 3,4 ha).
Verschiedene Baumaßnahmen in den letzten Jahren haben dazu geführt, dass in Teilberei-
chen Aufschüttungen und Verfüllungen, d. h. vegetationsarme Rohbodenflächen ausgebildet
sind. Zum Teil finden sich auch Neueinsaaten und vegetationsarme oder -freie Bereiche.
Weiterhin gibt es vereinzelte kleinere vegetationsarme oder -freie Flächen, Lagerflächen und
brach liegende Flächen. Diese Biotoptypen nehmen in der Summe aber nur einen geringen
Flächenumfang ein (ca. 0,7 ha).
Westlich des General Aviation Terminals befinden sich Betriebssporteinrichtungen des Flug-
hafens. Hier finden sich einzelne kleinteiligere Nutzungs- und Biotopstrukturen, zum Teil mit
Siedlungsgehölzen, Gebüschen und Grünanlagen.
Die Vorfeldflächen und ehemaligen Verwaltungsgebäude sowie die südwestlich angrenzen-
den Gewerbe- und Parkplatzflächen des Untersuchungsgebiets sind vollständig anthropogen
überprägt und weisen nur einzelne kleinflächige Grünstrukturen auf.
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3.4.3. Vegetation der Eingriffsflächen
Die Vegetation der Eingriffsflächen wurde bei einer Begehung im Juli 2013 erhoben. Die Ve-
getationsaufnahmen sind im Anhang mit zugehörigen Fotos dokumentiert.
Nördlich des Vorfeldes herrscht eine Langgrasvegetation vor. Die Bereiche der Aufnahmen
10 und 12 waren bis zum Aufnahmezeitpunkt noch ungemäht. Die übrigen Bereiche werden
früher und öfter gemäht und wiesen zum Zeitpunkt der Aufnahme eine Kurzgrasvegetation
auf.
Im Bereich der Grünflächen zwischen der Rollbahn M und dem Vorfeld, zu denen die Bauflä-
che 3 gehört, wurde vor einigen Jahren eine Leitung verlegt. Diese gestörten Bereiche haben
sich rasch wieder begrünt. Die Bestände weisen eine kurzgrasige, blütenreiche Vegetation
auf. Wiesenkennarten treten nur in geringer Deckung auf (Aufnahmen 1-4). Aspektbildend ist
hier in der Regel der Grüne Pippau (Crepis capillaris).
Die Flächen der Vegetationsaufnahmen 5 und 6 am GAT (Baufläche 5) zeichnen sich wie
das Grünland auf dem gesamten Flughafengelände durch mesotrophe Verhältnisse aus. Sie
weisen mehrere Wiesenkennarten, wie Wiesenlabkraut (Galium album) und Glatthafer
(Arrhenatherum elatius) auf. Am GAT sind im Bereich der Stellplätze großflächig Rasengit-
tersteine verlegt. In den Fugen wachsen genügsame Arten wie Silberfingerkraut (Potentilla
argentea), Kahles Bruchkraut (Herniaria glabra), Einjähriges Rispengras (Poa annua) und
Löwenzahn (Taraxacum officinale agg.).
Die Flächen der Vegetationsaufnahmen 7 und 8 vor Modul D bzw. der Werkstatt (Baufläche
4) sind aufgrund ihrer Lage zwischen Vorfeld und Tor 1 stark vorbelastet. Sie werden regel-
mäßig gemäht. Aufgrund der häufigen Mahd sind die Obergräser in ihrer Konkurrenzkraft
herabgesetzt, so dass sich relativ artenreiche Bestände entwickeln konnten.
In den nicht oder nur selten gemähten Bereichen der Vegetationaufnahmen 10 und 12 zwi-
schen Vorfeld und Rollbahn M (Bauflächen 2.1 und 2.2) können sich dagegen die konkur-
renzstarken Obergräser durchsetzen. Diese Flächen sind nicht so artenreich wie die häufiger
gemähten Flächen, enthalten aber auch noch Magerkeitszeiger wie Wiesenmargerite
(Leucanthemum vulgare agg.) und Grassternmiere (Stellaria graminea).
Relativ viele Wiesenkennarten enthält die Fläche nördlich vor Halle 10 (Baufläche 1). Da hier
auch Magerkeitszeiger wie Feldhainsimse (Luzula campestris) auftreten, weist diese Fläche
ein etwas vielfältigeres Artenspektrum auf. Die Fläche vor dem Fernbahnhof, d. h. der nördli-
che Teil des Grünlandes der Baufläche 1, weist eine artenärmere und höherwüchsige Vege-
tation auf.
Bewertung
Der folgenden Tabelle 1 können die Biotoptypen des Untersuchungsgebiets und der zuge-
wiesene Biotopwert gemäß der "Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsre-
gelung in NRW" (LANUV 2008) entnommen werden. Die mäßig artenreichen Grünlandflä-
chen des Untersuchungsgebiets weisen danach einen geringen bis mittleren Biotopwert
auf.
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Tab. 1: Biotoptypen im Untersuchungsgebiet und Bewertung nach der "Numerischen Bewertung von Biotopty-
pen für die Eingriffsregelung in NRW" (LANUV 2008)
Code nach LANUV
Biotoptyp nach LANUV (z.T. ergänzt)
Ausprägung Code nach
Numerischer Bewertung
Wert nach Numerischer Bewertung*
EA0, sta3 Fettwiese, nährstoffarm Artenreiche Mähwiese, Mager-wiese, mittel ausgeprägt
EA, xd1, veg1 5
EA0, stf Fettwiese, mesotroph Intensivwiese, mäßig artenreich EA, xd5 4
EA0, stf, xd2 Fettwiese, mesotroph, artenarm Intensivwiese, artenarm EA, xd2 3
EA3 Fettwiese, Neueinsaat Intensivwiese, artenarm EA3 3
VC2 Flughafenfläche, Flughafen-straße, Asphalt- u. Betonfläche
Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen, Wege etc.)
VF0 0
VC6 Flughafenfläche, Rollbahn, Start-/Landebahn
Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen, Wege etc.)
VF0 0
VC6a Flughafenfläche, Rasengitter-stein
Teilversiegelte Fläche VF1 1
* Einstufung der Biotopwerte (ökologische Wertigkeit / Bedeutung) aus Tab. 1: Biotopwert 0 → sehr gering / Biotopwert 1 - 3 → gering / Biotopwert 4 - 5 → mittel / Biotopwert 6 - 7 → hoch / Biotopwert > 8 → sehr hoch
Gemäß der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (LA-
NUV 2008) wird ein Kennartenprinzip verwendet, das auf dem Vorhandensein von Wiesen-
kennarten und Magerkeitszeigern basiert. Artenarmen Intensivwiesen mit frequentem Vor-
kommen nur einer Kennart (Code: EA, xd2) wird der Biotopwert 3 zugeordnet. Das Vorhan-
densein von zwei Kennarten (Code: EA, xd5) ergibt einen Wert von 4 Biotopwertpunkten.
Das Vorhandensein von Magerkeitszeigern, wie es hier vereinzelt vorkommt (artenreiche
Mähwiese, Code: EA, xd1, veg1), führt zu einem Biotopwert 5.
Die Rasengittersteinflächen weisen einen sehr geringen Biotopwert (1) auf, die bereits ver-
siegelten Betriebsflächen (VF0, VF1) sind ohne Biotopwert.
Im Untersuchungsgebiet des LBP befinden sich weder schutzwürdige Biotope gemäß Bio-
topkataster des LANUV noch gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG
i.V.m. § 62 LG NW. Die Wiesen werden mit dem Ziel einer Aushagerung bewirtschaftet, sind
jedoch durch die vorhandene Flughafeninfrastruktur (u. a. Schadstoffeintrag) vorbelastet. Die
Wiesenflächen sind im Hinblick auf das Schutzgut Pflanzen überwiegend nur als mäßig ar-
tenreich einzustufen. Die Grünlandflächen zeichnen sich größtenteils durch mesotrophe
Standortverhältnisse aus. Im Osten des Untersuchungsgebiets ist beim Fernbahnhof eine
Teilfläche vorhanden, die magerer als die übrigen Grünlandflächen des Untersuchungsgebie-
tes ist.
Bei der Eingriffsbewertung und -bilanzierung sind die erheblichen Beeinträchtigungen und
Störwirkungen auf den Grünlandflächen durch den Flugbetrieb sowie die im Umfeld der Vor-
feldflächen bereits vorhandenen Bodenumlagerungen und -verdichtungen zu berücksichtigen
(vgl. Kap. 3.3).
Für das nachrichtlich mit dargestellte Vorhaben der Verlängerung des Flugsteigs C werden
keine unversiegelten Flächen in Anspruch genommen. Die Verlegung der Halle 10 erfordert
eine Überbauung von ca. 550 m² artenarmer Wiese (Scherrasen) und ca. 850 m² angepflanz-
ter Gebüsche südlich der bestehenden Halle; der größte Teil der Fläche ist bereits versiegelt
(Parkplatz). Für die Umgestaltung der Regenbehandlungsanlage West werden ca. 3.000 m²
Wiesenfläche in Anspruch genommen. Für diese nachrichtlich dargestellten Vorhaben wird
die Eingriffsregelung in dem jeweiligen separaten Genehmigungsverfahren abgearbeitet.
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3.4.4. Tiere und ihre Lebensräume
Die offenen Bereiche des Flughafengeländes weisen eine Vegetation auf, die als z. T. mage-
res Dauergrünland beschrieben werden kann. Die Wiesenflächen werden als Langgras mit
ein- bis zweimaliger Mahd extensiv gepflegt, um die Lockwirkung für Kleinsäuger jagende
Großvögel möglichst gering zu halten (Vermeidung von Vogelschlag). Außer den auf dem
Flughafen selbst vorhandenen Nutzungsstrukturen sind für das Vorkommen einiger Vogelar-
ten auch die Strukturen bedeutsam, die direkt an das Flughafengelände angrenzen (Acker-
flächen, Gebüsch- und Waldbereiche, Abgrabungsgewässer). Ebenfalls von Bedeutung ist
die Lage im Randbereich der Rheinniederung, die eine überregional bedeutsame Zugschnei-
se für viele Vogelarten darstellt.
Das Flughafengelände ist durch eine hohe Störungsfrequenz (visuelle und akustische Reize)
auf den Start-/Landebahnen, Rollbahnen und asphaltierten Wegen gekennzeichnet.
Die Untersuchungen des Deutschen Ausschusses zur Verhütung von Vogelschlägen e. V.
(DAVVL) (HILD 2001, 2008) kommen zu dem Ergebnis, dass auf dem gesamten Flughafen-
gelände nur wenige Vogelarten mit Brutvorkommen festzustellen sind. Insbesondere die häu-
figer gemähten Flächen auf dem Flughafengelände werden aber von einer Vielzahl von Vo-
gelarten dauernd oder sporadisch zur Nahrungssuche genutzt. Dabei werden auf den termi-
nalnahen Bereichen deutlich weniger Vögel registriert als auf den entfernten Freiflächen um
die Start-/Landebahnen im Nordwesten des Flughafengeländes.
Neben den avifaunistischen Erhebungen im Rahmen der Untersuchung des Vogelschlags
wurden auf dem Flughafengelände seit 2008 im Zuge verschiedener Einzelvorhaben die
Brutvögel kartiert. Im Jahr 2014 wurde erneut eine vollständige Erfassung durchgeführt
(FROELICH & SPORBECK 2014); auf dieses Kartierjahr beziehen sich die nachfolgenden Be-
schreibungen und die Darstellung der Fundpunkte in Karte 1.
Der Flughafen wurde zwischen dem 25.4.2014 und 29.7.2014 mit fünf Begehungen nach
dem Vorkommen der Brutvögel und Nahrungsgäste untersucht (s. Anlage 3). Die Feldunter-
suchungen wurden in den Morgenstunden durchgeführt, um die Gesänge/Rufe der zu dieser
Tageszeit aktiven Arten zu dokumentieren. Die Erhebung der Brutvögel erfolgte flächende-
ckend innerhalb der Grenzen des vorgegebenen Untersuchungsgebietes nach der Revierkar-
tierungsmethode (s. DOG 1995 und BIBBY ET AL. 1995). Verschiedene Verhaltensweisen wie
z. B. Beuteflüge und Rufaktivitäten wurden im Gelände notiert, um Brutstandorte von Nah-
rungsrevieren zu unterscheiden (SÜDBECK ET AL. 2005). Die Ergebnisse wurden in Tageskar-
ten notiert und nach Abschluss der Untersuchungen ausgewertet.
Die Erfassungen erfolgten jeweils mit einem Mitarbeiter der Vorfeldaufsicht. So war es mög-
lich alle relevanten Bereiche auf dem Flughafengelände zu betreten. Dabei wurden alle
Grünlandflächen auch zwischen den Rollbahnen erfasst. Diese wurden streifenförmig mit
einem angemessenen Sicherheitsabstand zur Start- und Landebahn abgelaufen. Eine flä-
chendeckende Bestandsaufnahme war somit gewährleistet.
Nach der Kartiermethodik von SÜDBECK ET AL. (2005) werden Revierzentren ermittelt, aus
denen nicht automatisch auf die genaue Lage der Nester geschlossen werden kann, deren
ungefähre Lage dadurch aber wiedergegeben wird.
Als Ergebnis der avifaunistischen Untersuchungen stellen sich die untersuchten Flächen
zwar insgesamt als artenarm dar, sie weisen aber einen hohen Anteil gefährdeter und ge-
schützter Arten auf, die als sogenannte planungsrelevante Arten in NRW in der Planung be-
sonders zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag).
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Als große zusammenhängende, extensiv bewirtschaftete Grünlandfläche weist das Flugha-
fenbetriebsgelände insbesondere eine hohe Lebensraumeignung für Offenlandvogelarten
auf. Vor allem die Feldlerche tritt auf dem Flughafen Düsseldorf in hoher Siedlungsdichte auf
und brütet teilweise in unmittelbarer Nähe der Start- und Landebahnen. Die Anzahl der brü-
tenden Offenlandarten sowie die Verteilung der Reviere und der Nahrungshabitate der auf
dem Flughafengelände vorkommenden Arten hängt dabei weniger von der Intensität des
Flugbetriebs ab, als von der Art und Weise der Grünlandbewirtschaftung und dem Zeitpunkt
der Mahd. Da auf den ausgedehnten Flugbetriebsflächen frühestens ab Ende Juni oder An-
fang Juli gemäht wird, sind bei den Offenlandarten in der Regel zwei bis drei erfolgreiche
Bruten möglich. Mit intensiverer Bewirtschaftung der Grünlandflächen, z. B. durch zwei- oder
mehrmalige Mahd, werden auch Offenlandarten verdrängt. Durch den immer nach einem
gleichförmigen Schema ablaufenden Flugbetrieb werden die Offenlandarten nur wenig beein-
flusst. Ein Verlust an Habitatstrukturen oder eine Intensivierung der Bewirtschaftung wirkt
sich dagegen direkt auf die Anzahl der Brutvogelzahlen aus.
Die vorfeldnahen Bereiche im Süden des Flughafengeländes, zu denen auch die Eingriffsflä-
chen und das Untersuchungsgebiet des LBP gehören, weisen – im Gegensatz zu den übri-
gen Flughafenfreiflächen – deutlich höhere Störwirkungen durch die terminalnahen Rollver-
kehre, Ladevorgänge, Kfz-Bewegungen und die Anwesenheit und Tätigkeit von Menschen
und damit auch eine sehr viel geringere Lebensraumeignung für Vögel auf. So wurde im Un-
tersuchungsgebiet des LBP nur eine geringe Artenanzahl an Vögeln festgestellt.
Im Untersuchungsgebiet des LBP für das Vorhaben Kapazitätserweiterung wurden 2014
insgesamt 9 Vogelarten erfasst (Tab. 2), von denen die folgenden 4 Arten zu den planungs-
relevanten Arten zählen: Feldlerche, Graureiher, Turmfalke und Mäusebussard. Hiervon
wurde nur die Feldlerche als Brutvogel festgestellt, bei den anderen Arten handelt es sich
ausschließlich um Brutvögel der Umgebung, die als Nahrungsgäste auf dem Flughafenge-
lände auftreten.
Bei dem vorgefundenen Artenspektrum der Gastvögel kann unterschieden werden zwischen
Arten, die – außerhalb des Untersuchungsgebiets des LBP – in Gebäuden des Flughafens
(Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros)) oder in an den Flughafen angrenzenden Habita-
ten brüten und das Flughafengelände und somit auch das Untersuchungsgebiet als Teil ihres
Nahrungshabitates nutzen (Turmfalke (Falco tinunculus), Mäusebussard (Buteo buteo), Rin-
geltaube (Columba palumbus), Star (Sturnus vulgaris)) sowie Nichtbrütern mit Individuen, die
die Geschlechtsreife noch nicht erlangt haben und deshalb nicht verpaart sind (Graureiher
(Ardea cinerea), Rabenkrähe (Corcus corone)).
Die Feldlerche (Alauda arvensis, RL NRW 3S, RL D V) ist auf dem Flughafengelände die
dominierende Brutvogelart und wurde im Untersuchungsgebiet im Jahr 2014 mit 19 Brutpaa-
ren vorgefunden. Die Feldlerche ist offenbar an die bestehenden Verhältnisse am Flughafen
sehr gut angepasst. Dabei treten allerdings auf den terminalnahen Freiflächen zwischen dem
Vorfeld und der Rollbahn M keine Reviere auf, diese sind allesamt auf den Freiflächen zwi-
schen der Rollbahn M und der Start- und Landebahn Süd sowie auf den nördlich anschlie-
ßenden Freiflächen lokalisiert (2014 insg. 117 Brutpaare auf dem Flughafengelände). Auf
den Eingriffsflächen selbst wurden keine Brutreviere lokalisiert.
Eine Reihe anderer Vogelarten nutzt das Gebiet als Nahrungs- und Rastraum. Die Offen-
landflächen stellen trotz ihrer hohen Störungsfrequenz offenbar attraktive Rast- und Nah-
rungshabitate für verschiedene Arten dar. Die hohe Attraktivität für diese Arten besteht trotz
der hohen Störungsintensität in der weiträumigen Übersichtlichkeit der Offenlandflächen (frü-
he Erkennbarkeit potenzieller Fressfeinde) und dem räumlich konstanten, zeitweiligen Auftre-
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tens der Störreize, die vielen Arten eine weitgehende Habitation ermöglicht. Auf den stärker
gestörten Freiflächen um das Flughafenvorfeld im Süden treten dabei allerdings deutlich
weniger Gastvögel auf als auf den Freiflächen um die Start- und Landebahnen.
Der offene Lebensraum stellt ein sehr gut geeignetes Jagdhabitat dar. Turmfalken (Falco
tinnunculus) wurden im Untersuchungsgebiet jagend v. a. über den bereits gemähten Grün-
landflächen im Umfeld der Südbahn und der Querwindbahn beobachtet. Der häufige und
ungefährdete Turmfalke wurde mit bis zu fünf jagenden Individuen gezählt.
Der ebenfalls ungefährdete Mäusebussard (Buteo buteo) wurde im östlich angrenzenden
Düsseldorfer Stadtwald (Kalkumer Forst) als Brutvogel nachgewiesen. Er brütete dort erfolg-
reich mit mindestens zwei ausgeflogenen Jungvögeln und nutzte den gleichen Horst wie
bereits 2011. Im Offenland des Vorfeldes wurden bei den Begehungen mehrere nahrungssu-
chende Individuen beobachtet.
Der Graureiher (Ardea cinerea) ist ein ständiger Nahrungsgast auf dem offenen Flughafen-
gelände. Bis zu sechs nahrungssuchende Tiere wurden bei den Begehungen festgestellt,
auch im Umfeld der Südbahn. Sie erbeuten hier vorzugsweise Kleinsäuger in den optimal
geeigneten Grünländern. Auffallend ist die fehlende Scheu gegenüber den Flugzeugen, denn
sie wurden auch unmittelbar neben der Start- und Landebahn beobachtet. Auch der Graurei-
her ist keine gefährdete Art.
Bei Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros), Dohle (Corvus monedula), Rabenkrähe
(Corvus corone), Ringeltaube (Columba palumbus) und Star (Sturnus vulgaris) handelt es
sich um nicht planungsrelevante, häufig vorkommende euryöke Arten, die als Gastvögel vor
allem die Randbereiche des Flughafengeländes nutzen.
Tab. 2: Übersicht der nachgewiesenen Vogelarten im Untersuchungsgebiet
Nr. Kürzel Art wissenschaftlicher Name Status RL NRW RL D
1 Do Dohle Corvus monedula BU/N * *
2 Fl Feldlerche Alauda arvensis B 3 S 3
3 Grr Graureiher Ardea cinerea N * *
4 Hr Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros BU/N * *
5 Mb Mäusebussard Apus apus BU/N * *
6 Rk Rabenkrähe Corvus corone BU/N * *
7 Rt Ringeltaube Columba palumbus BU/N * *
8 S Star Sturnus vulgaris BU/N VS *
9 Tf Turmfalke Falco tinnunculus BU/N V S *
planungsrelevante Arten sind in fett gesetzt; nicht planungsrelevante Arten in Normalschrift
Rote-Liste Status: Status: 1 vom Aussterben bedroht B Brutvogel (Nest- bzw. Jungvogel) 2 stark gefährdet wB wahrscheinlicher Brutvogel im Gebiet 3 gefährdet BU Brutvogel der Umgebung (außerhalb FH) V zurückgehend, Art der Vorwarnliste N Nahrungsgast S von Naturschutzmaßnahmen abhängig G Gastvogel * nicht gefährdet – keine Angabe, nicht bewertet
D Deutschland (SÜDBECK et al. 2007); NRW Nordrhein-Westfalen, LANUV 2009 (SUDMANN et al. 2008)
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Die Attraktivität der Flughafenfreiflächen für die vorkommenden Arten besteht trotz der hohen
Störungsintensität in der weiträumigen Übersichtlichkeit der Offenlandflächen (frühe Erkenn-
barkeit potenzieller Fressfeinde) und des räumlich konstanten Auftretens der Störreize. Ins-
gesamt sind die Störwirkungen des Flughafenbetriebs – vor allem in den vorfeldnahen Berei-
chen – für viele Arten aber zu hoch, so dass im Umfeld der Eingriffsflächen insgesamt nur
eine vergleichsweise geringe Artenvielfalt und -dichte festzustellen ist. Auf den Eingriffsflä-
chen selbst wurden gar keine Nachweise von Vogelvorkommen erbracht. Die avifaunisti-
sche Bedeutung der Eingriffsflächen ist damit gering.
Nördlich an das Flughafengelände angrenzend befindet sich das Hochwasserrückhaltebe-
cken (HRB) Kalkum. Innerhalb dieses HRB befinden sich Laichplätze der Kreuzkröte (Bufo
calamita). Zwischen dem Flughafenzaun und den Laichgebieten befinden sich der Kittelbach
sowie der Schwarzbachentlastungsgraben, die als natürliche Barriere lediglich von wenigen
Individuen passiert werden. Dies konnte insbesondere bei artenschutzrechtlichen Untersu-
chungen für die Photovoltaikanlage in diesem Bereich des Flughafengeländes nachgewiesen
werden (FROELICH & SPORBECK 2011b). Dort wurde nur etwa 1 Tier/ha Fläche nachgewiesen,
wobei es sich ausnahmslos um kleine Jungtiere handelte. In größerer Entfernung ist eine
immer geringere Dichte an Individuen pro Fläche zu erwarten. Zudem wirken die beiden
Start- und Landebahnen als zusätzliche Barrieren (vgl. STADT DÜSSELDORF 2014).
Aufgrund der Entfernung von deutlich über 1 km zu den Reproduktionsgewässern der Kreuz-
kröte, die nördlich außerhalb des Flughafengeländes liegen, mit den dazwischen liegenden
beiden Start- und Landebahnen sowie der Hauptrollbahn M ist eine Nutzung der terminalna-
hen Eingriffsflächen als Landlebensraum oder Nahrungshabitat unwahrscheinlich.
Bei Detektoruntersuchungen im Jahr 2011 konnten ausschließlich mehrere (bis ca. 15 Ind.)
Zwergfledermäuse (Pipistrellus pipistellus) nachgewiesen werden. Alle Tiere jagten entlang
des westlichen Außenzaunes (parallel zur B 8) des Flughafengeländes bzw. entlang eines
schmalen Weges in einem Langgrasbestand westlich der S-/L-Bahn 15/33 am nördlichen
Rand des Untersuchungsgebiets. Aus Flughafengebäuden ausfliegende Tiere konnten nicht
beobachtet werden; ausgeschlossen werden kann aber nicht, dass einzelne Tiere temporär
das Quartierangebot an oder in Hallen nutzen. Der überwiegende Teil der beobachteten Indi-
viduen dürfte aber von außerhalb des Flughafengeländes gelegenen Quartieren eingeflogen
sein, um die vorhandenen Saumstrukturen zur Jagd zu nutzen.
Die Zwergfledermaus ist eine ausgesprochene "Spaltenfledermaus", die häufig kleine Ritzen
und Spalten in und an Häusern und Gebäuden bezieht. So finden sich Quartiere der Art zum
Beispiel unter Flachdächern, in Rollladenkästen, hinter Hausverkleidungen und in Zwischen-
decken. Sie lebt in den Quartieren i. d. R. versteckt, so dass die Quartiere häufig unentdeckt
bleiben. Den Winter verbringen Zwergfledermäuse ebenfalls in Verstecken in Häusern. Die
Flexibilität bei der Wahl der Jagdgebiete, das große nutzbare Nahrungsspektrum und die
Anpassungsfähigkeit bei der Quartierwahl machen die Zwergfledermaus zu einer ökologisch
sehr konkurrenzfähigen und erfolgreichen Art. Die im Rahmen des Vorhabens zum Abriss
anstehenden Gebäude wurden 2013 bzw. 2014 auf Fledermausquartiere untersucht, dabei
wurden keine Quartiere festgestellt.
Hinweise auf mögliche Vorkommen in NRW als planungsrelevant eingestufter Arten anderer
Artengruppen liegen für das Untersuchungsgebiet nicht vor und sind aufgrund der Lebens-
raumstrukturen auch nicht zu erwarten.
Bewertung
Aufgrund der hohen Störwirkungen der terminalnahen Grünlandflächen des Flughafengelän-
des können diese Flächen nur wenigen Arten als Brut- und Nahrungshabitat dienen. Mit 11
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im Untersuchungsgebiet PFV Kapazitätserweiterung nachgewiesenen Vogelarten ist die Ar-
tenvielfalt in Bezug zur Flächengröße gering, nur eine Art tritt als Brutvogel auf.
Die Feldlerche als einziger im Untersuchungsgebiet nachgewiesener Brutvogel findet im ex-
tensiv genutzten und im Vergleich zu landwirtschaftlichen Nutzflächen spät gemähten Grün-
land auf dem Flughafengelände optimale Habitatbedingungen vor und kann ihre Erstbrut
ohne Störungen durch menschliche Nutzungen erfolgreich vollenden. Die Siedlungsdichte ist
auf den terminalnahen Flächen allerdings deutlich geringer als auf den übrigen Freiflächen
des Flughafens. Von den Eingriffsflächen selbst liegt kein Brutnachweis der Art vor.
Für Greifvögel und andere Vogelarten besitzt der Flughafen darüber hinaus eine nicht uner-
hebliche Bedeutung als Nahrungshabitat. Insgesamt kann aber festgestellt werden, dass auf
den terminalnahen Freiflächen aufgrund ihrer stark gestörten Lage und der starken Nutzung
der angrenzenden Flugbetriebsflächen (Vorfeldbereich) mit entsprechend hohen Störwirkun-
gen deutlich weniger Vögel registriert wurden als auf den entfernten Freiflächen im Nordwes-
ten. Der Untersuchungsbereich weist daher nur eine geringe Bedeutung für die Avifauna auf.
Für andere Artengruppen mit Ausnahme der Wirbellosen ist das Untersuchungsgebiet unbe-
deutend.
Somit kommt den vorfeldnahen Eingriffsflächen und damit auch dem Untersuchungsgebiet
im Verhältnis zu den umliegenden Bereichen des Flughafens insgesamt eine untergeordne-
te Bedeutung für die Fauna zu.
3.5. Bestandsaufnahme und -bewertung Boden
Große Teile des südlichen Flughafengeländes sind überbaut oder versiegelt. In den nicht
versiegelten Bereichen des Untersuchungsgebiets sind gemäß Bodenkarte NRW in unbeein-
flussten Bereichen Parabraunerden und Braunerden, z. T. Podsol-Braunerden, stellenwei-
se auch Gleye und Braunerde-Gleye aus stark sandigen Hochflutlehmen oder aus Flugsan-
den vorzufinden. Zum Teil sind die Böden als schutzwürdige Böden aufgrund ihrer natürli-
chen Bodenfruchtbarkeit eingestuft. Die Ausweisung der Schutzwürdigkeit erfolgt in den drei
Stufen schutzwürdig, sehr schutzwürdig, besonders schutzwürdig. Die Schutzwürdigkeit der
hier vorkommenden Böden ist der untersten Kategorie (Stufe 1 – schutzwürdig) zuzuordnen.
Aufgrund der Lage innerhalb des Flughafengeländes ist aber davon auszugehen, dass sich
durch frühere bauliche Maßnahmen zur Herstellung des Planums, Anlage der Flugbetriebs-
flächen, Untergrundbefestigungen, Einrichtungen der Entwässerungssysteme und Versor-
gungsleitungen usw. erhebliche Bodenveränderungen vorgenommen wurden und sich somit
keine natürlich gewachsenen Böden, sondern nur anthropogen überformte Böden im Vorha-
bensbereich befinden.
Im Zusammenhang mit dem vorangegangenen Planungsvorhaben zum Bau von Feuerwehr-
Rettungswegen auf dem Flughafengelände, welches große Bereich der Flughafenfreiflächen
umfasst, wurden folgende bodenkundliche Untersuchungen (INGENIEUR CONSULT GEOTECH-
NIK ICG, 2012a-c) durchgeführt.
Baugrunduntersuchung – Geotechnischer Bericht
Ergänzende Baugrund- und Altlastenuntersuchung
Chemische Untersuchung des Oberbodens und des unterlagernden Bodens
Gemäß Geotechnischem Bericht (ICG 2012a) lässt sich die vorliegende Baugrundsituation
auf der Grundlage verschiedenen Aufschlüsse in Form von Sondierprofilen und Rammkern-
diagrammen wie folgt beschreiben:
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Unter der mit Grassoden bedeckten Geländeoberfläche wurde zwischen den Flugbetriebsflä-
chen fast durchgehend eine künstlich aufgebrachte Oberbodenschicht in einer Dicke von
etwa 0,1 bis 0,5 m aufgeschlossen. Der Oberboden besteht generell aus feinsandigen bis
stark feinsandigen, meist humosen Schluffen, die teils auch schwach kiesig sind. Zum Teil
enthalten die aufgefüllten Schluffe geringe Anteile von Fremdbestandteilen aus Hochofen-
schlacke, Ziegelbruch, Kohleresten und Schotter. Die Schluffe besitzen nach der Bodenan-
sprache meist eine steife Konsistenz. Nur bereichsweise liegt der Oberboden in einer wei-
chen Zustandsform vor. Untergeordnet besteht der Oberboden aus aufgefüllten, meist
schwach humosen, teils schwach kiesigen Fein- bis Mittelsanden, die locker gelagert sind.
Unter der künstlich aufgebrachten Oberbodenschicht folgen entweder die vorstehend be-
schriebenen Hochflutablagerungen des Rheins oder aber weitere aufgefüllte Böden. Bei den
Auffüllungen handelt es sich um sandige, teils schwach tonige und teils schwach kiesige
Schluffe sowie untergeordnet um teils schluffige, teils kiesige Sande und sandige Kiese.
Diese aufgefüllten Böden enthalten zum Teil meist sehr schwache bis mäßige Anteile von
anthropogenen Beimengungen aus Bauschutt, Ziegelbruch, Betonresten, Hochofenschlacke,
Schlacke, Plastik-, Schwarzdecken- und Wurzelresten. Darüber hinaus wurden lokal kon-
zentriert abgelagerte Schichten aus Kalksteinschotter, Hochofenschlacke und sandigem
Bauschutt in Dicken von mehreren Dezimetern angetroffen.
Die im Zusammenhang mit den geplanten Feuerwehr-Rettungswegen auf dem Flughafenge-
lände 2012 durchgeführten Bodenuntersuchungen (ICG 2012a-c) zeigten an allen Untersu-
chungspunkten künstliche Auffüllungen zwischen 0,4 und 1,0 m Mächtigkeit. Es ist daher
davon auszugehen, dass auch im Untersuchungsgebiet des hier zu beurteilenden Vorhabens
keine natürlich gewachsenen Böden mehr vorliegen.
Altlasten-/Verdachtsflächen
Über die Altlastensituation auf dem Flughafengelände erteilte die Untere Wasser- und Ab-
fallwirtschaftsbehörde des Umweltamtes der Stadt Düsseldorf Auskunft. Zudem wurde die
Altlastensituation auf den Flughafengelände, insbesondere im Bereich der Flugbetriebsflä-
chen, durch eine Nutzungsrecherche und Erstbewertung durch das Ingenieurbüro DR. TILL-
MANNS & PARTNER GMBH ermittelt.
Im Rahmen von Baugrunduntersuchungen für das Bauvorhaben zur Anlage von Feuerwehr-
und Rettungswegen (ICG 2012a-c) wurde darüber hinaus bei Durchführung der Aufschluss-
arbeiten besonders auf das Vorhandensein möglicher umweltrelevanter Belastungen des
Untergrundes geachtet. Die organoleptische Beurteilung der den Auffüllungen entnommenen
Bodenproben hat ergeben, dass diese zum Teil meist sehr schwache bis mäßige Beimen-
gungen von Bauschutt, Ziegelbruch, Hochofenschlacke, Beton-, Schwarzdeckenresten etc.
enthalten. Darüber hinaus wurden lokal konzentriert abgelagerte Schichten aus Schotter,
Hochofenschlacke und sandigem Bauschutt in Stärken von mehreren Dezimetern angetrof-
fen. Bei einer Rammkernsondierung nördlich der Start- und Landebahn Nord (außerhalb des
Untersuchungsgebiets) wurde eine hausmüllartige Ablagerung mit teils aromatischem Ge-
ruch aufgeschlossen. Ansonsten zeigten sich bei den Untersuchungen auf den Freiflächen
des Flughafens keine Auffälligkeiten.
Das gesamte Flughafengelände ist im Altlastenkataster der Stadt Düsseldorf unter der
Nummer 6595 als Altstandort geführt. Dieser ist verzeichnet als ehemaliger Truppenübungs-
platz und Luftschiffhafen, ab ca. 1952 Verkehrsflughafen, Betankungsanlage, Betriebsstoff-
lager. Weiterhin ist ein Hinweis auf eine PFT-Verunreinigung enthalten. Hierzu wurden be-
reits zahlreiche Untersuchungskampagnen und Gutachten durchgeführt.
Seite 21/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan
Die ehemals im Altlastenkataster geführte Verdachtsfläche Nr. 141 (Altablagerung), die
nördlich des Luftfrachtzentrums etwa im Bereich zwischen dem Hauptvorfeld und der
Rollbahn M verortet war, erstreckte sich teilweise über die Eingriffsfläche 3 des geplanten
Vorhabens zur Kapazitätserweiterung. Da es sich nicht um eine flächige Verfüllung, sondern
nur um Umlagerungen und geringmächtige Geländenivellierungen in Verbindung mit dem
Bau der Startbahn handelte und nur geringe Anteile an Bauschutt vorgefunden wurden,
wurde die Fläche aus dem Kataster der Altstandorte und Altablagerungen gestrichen.
Bewertung
Insgesamt liegen durch die anthropogenen Überformungen und die Bodenbelastungen ge-
ringe Wertigkeiten bezüglich der Bedeutung der natürlichen Bodenfunktionen vor. Es ist von
einer Vorbelastung der natürlichen Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen durch
den Flughafenbetrieb auszugehen.
3.6. Bestandsaufnahme und -bewertung Wasser
Oberflächengewässer
Im Untersuchungsgebiet bzw. auf dem Flughafengelände sind keine natürlichen Oberflä-
chengewässer vorhanden. Östlich und nördlich des Flughafens verläuft der Schwarzbach.
Der Kittelbach von Süden kommend durchfließt unterirdisch und verrohrt die Flugbetriebsflä-
chen in Richtung Norden.
Der Schwarzbach fließt aus dem Stadtgebiet kommend an der östlichen Stadtgrenze südlich
der Kalkumer Schloßallee (L 422) in einem Bogen um das nördliche Flughafengelände durch
den Kalkumer Wald. Er quert die Bahntrasse (Durchlass) nördlich des Flughafengeländes,
fließt weiter durch landwirtschaftliche Flächen bis zur Zeppenheimer Straße (L 139). Nach
Verlassen des Waldes Richtung Norden verläuft das Gewässer renaturiert durch Ackerland.
Der Schwarzbach ist als ein anthropogen beeinflusstes Fließgewässer zu bezeichnen. Be-
gradigungen und Ufer- und Sohlverbau haben den natürlichen und naturnahen Charakter
des Gewässers beeinflusst. Aufgrund von Störfaktoren und der schlechten Entwicklungsbe-
dingungen durch Wanderbarrieren, durch das Fehlen von auentypischer Ufervegetation und
durch naturferne Nutzungen im Gewässerumfeld ergeben sich Beeinträchtigungen, die die
Bedeutung des Schwarzbaches einschränken.
Der Kittelbach, ebenfalls aus dem Stadtgebiet kommend, fließt zum Flughafenbereich öst-
lich der Helgolandstraße. Ab dem Durchlass Flughafen ist der Kittelbach ein stark anthropo-
gen überformter Bachunterlauf. Auf einer Strecke von ca. 1,5 km wird der Kittelbach verrohrt
geführt und fließt unterirdisch im Bereich der Start-/Lande- und Rollbahnen des Flughafens.
Danach fließt er zunächst parallel zum Nordrand des Flughafengeländes und schließlich
durch landwirtschaftliches Gebiet. Der Kittelbach dient den Einleitungen der Entwässerung
des Flughafengeländes als Vorfluter.
Der Kittelbach ist ein stark beeinträchtigtes Gewässer, dessen Dynamik durch verschiedene
Ausbau- und Regulierungsmaßnahmen stark gestört ist. Durch den langen Durchlass unter-
halb des Flughafens wird der Gewässerzusammenhang extrem beeinträchtigt. Die Verroh-
rung unterbricht den Gewässerverlauf und stellt eine erhebliche Wanderbarriere dar. An den
nicht befestigten Stellen sind die Ufer- und Sohlstrukturen monoton, naturnahe Verhältnisse
sind an keiner Stelle zu beobachten. Standortgerechte Ufergehölze fehlen durchgehend. Die
Auen sind durch angrenzende, intensive Nutzung (Siedlungs- und Gewerbeflächen sowie
Landwirtschaft) weitgehend belegt. Die Strömungsgeschwindigkeit weist keine Varianz auf
und ist gleichbleibend.
Seite 22/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan
Grundwasser
Im Ergebnisbericht Rheingraben-Nord (MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LAND-
WIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN – MUNLV NRW,
2004) zur Bestandsaufnahme im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in
NRW ist im Bereich des Untersuchungsgebietes (und weit darüber hinaus) der Grundwas-
serkörper DE-GB-27-10 "Niederung des Rheins" ausgewiesen. Es handelt sich um einen
quartären Porengrundwasserleiter aus Kiesen und Sanden mit hoher Wasserdurchlässigkeit
und ergiebigen bis sehr ergiebigen Grundwasservorkommen.
Die Grundwasserfließrichtung ist generell nach Westen zum Rhein hin ausgerichtet. Die
Grundwasserfließgeschwindigkeit beträgt 1 - 3 m / Tag. Durch die günstigen Versickerungs-
bedingungen ist die mittlere Grundwasserneubildungsrate mit ca. 7 l / s / km2 hoch, der
Grundwasserkörper ist sehr ergiebig und hat eine hohe wasserwirtschaftliche Bedeutung.
Trinkwassergewinnung erfolgt aus dem Grundwasser und aus dem Uferfiltrat des Rheins.
Laut Ergebnisbericht Rheingraben-Nord (MUNLV 2004) findet keine Übernutzung des
Grundwassers statt (keine signifikante Belastung des mengenmäßigen Zustands).
Der Grundwasserspiegel bleibt auch im Rahmen jahreszeitlich bedingter und großzyklischer
Schwankungen der Grundwasserflurabstände deutlich unter der Geländeoberfläche. Bei
Grundwasserflurabständen von 3 - 6 m ist das Grundwasser wegen der Überdeckung mit
Lockermaterial leicht zugänglich. Aufgrund dieser relativ mächtigen, gut wasserdurchlässigen
Auflage besteht für die Vegetation aber kein unmittelbarer Grundwassereinfluss.
Wegen des Fehlens bindiger Deckschichten ist das Grundwasser trotz der relativ großen
Grundwasserflurabstände empfindlich gegenüber Schadstoffeinträgen. Der großflächig aus-
gewiesene Grundwasserkörper DE-GB-27-10 (221,5 km2) wird im Ergebnisbericht Rheingra-
ben-Nord (MUNLV 2004) aufgrund von Schadstoff-Fahnen, welche auf Altlasten bzw. Alt-
standorte zurückzuführen sind, als belastet dargestellt.
Die unversiegelten Flächen des Vorhabensbereichs stehen derzeit für eine Versickerung des
Niederschlagswassers zur Verfügung und haben somit eine Bedeutung für die Grundwas-
serneubildung.
Teilflächen des nördlichen Untersuchungsgebietes liegen innerhalb des Wasserschutzge-
biets (WSG) Zone IIIB des Wasserwerks "Am Staad" der Stadtwerke Düsseldorf AG.
Bewertung
Insgesamt kommt dem Schutzgut Wasser aufgrund der Wertigkeiten für das Grundwasser
und der Grundwasserneubildung sowie aufgrund der teilweisen Lage im WSG Zone IIIB eine
mittlere bis hohe Bedeutung zu.
3.7. Bestandsaufnahme und -bewertung Klima und Luft
Der südliche Teil des Flughafengeländes weist einen hohen Versiegelungsgrad (Vorfelder,
Zufahrten, Parkplätze) sowie eine dichte Bebauung (Terminals und andere Flughafenbe-
triebsgebäude) auf und ist aus lufthygienischer und klimaökologischer Sicht als Belastungs-
raum einzustufen. Demgegenüber sind die großflächigen Wiesenbereiche zwischen den
Start-, Lande- und Rollbahnen Kaltluftentstehungsflächen, die als klimaökologischer und
lufthygienischer Ausgleichsraum wirken.
Luftschadstoffemissionen und dadurch verursachte Immissionen werden am Flughafen Düs-
seldorf regelmäßig gemessen, berechnet und kontrolliert. Als maßgebliche Luftschadstoff-
Seite 23/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan
komponenten werden Stickstoffdioxid (NO2), Kohlenmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffe (HC),
Schwefeldioxid (SO2), Benzol (C6H6), Benzo(a)pyren (BaP) und Feinstaub (PM10, PM2,5) be-
trachtet. Relevante Emissionsquellen sind der Flugverkehr (Starts und Landungen), der Roll-
verkehr der Flugzeuge am Boden, der luftseitige Kfz-Verkehr inkl. FTKW und die Servicege-
räte auf den Vorfeldern, der landseitige Kfz-Verkehr durch Beschäftigte, Passagiere, Besu-
cher, Frachttransport, Durchgangsverkehr auf Autobahnen und städtischen Straßen, Anliefe-
rung (z. B. TKW) sowie die Heizanlagen und die Betankungsvorgänge. Das Untersuchungs-
gebiet ist dementsprechend durch Schadstoffimmissionen vorbelastet. Die kontinuierlichen
Messungen zur Kontrolle der Luftschadstoffe am Flughafen Düsseldorf und die nächstgele-
genen Messstellen des LANUV zeigen jedoch, dass die Grenzwerte der 39. BImSchV und
die Immissionsrichtwerte der TA Luft für sämtliche Komponenten eingehalten werden.
Bewertung
Insgesamt kommt dem Untersuchungsgebiet aufgrund der Vorbelastungen durch Luftschad-
stoffemissionen bei gleichzeitiger Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet eine mittlere Be-
deutung zu.
3.8. Bestandsaufnahme und -bewertung Landschaft
Das Untersuchungsgebiet umfasst größtenteils die flugbetriebsbedingten Freiflächen des
Flughafengeländes sowie angrenzende, ebenfalls mit der Flughafennutzung in Verbindung
stehende Nutzungsstrukturen.
Das Landschaftsbild des nördlichen Untersuchungsgebiets ist geprägt durch offene Grün-
landflächen zwischen der Start-/Landebahn Süd und der Hauptrollbahn M. Südlich schließen
sich an diese ausgedehnten Wiesenflächen die zum größten Teil vollständig versiegelten
Rollbahnen und Vorfeldflächen des Flughafens an. Im zentralen südlichen Bereich befinden
sich die den Raum stark prägenden, großflächigen Hochbauten des Flughafenterminals.
Weiter südwestlich schließen sich die Gebäude der ehemaligen Flughafenverwaltung und
Werkstattgebäude an. Ganz im Süden gehören – außerhalb des umzäunten Flughafenge-
ländes – teilweise noch Flächen der neu entstandenen Airport City als Dienstleistungszent-
rum mit modernen und ebenfalls raumprägenden Hochbauten zum Untersuchungsgebiet.
Weiterhin befinden sich in diesem Bereich großflächige Flughafenparkplätze. Einzelne klei-
nere Grünflächen gliedern diesen Bereich.
Im Westen des Flughafens befinden sich die Querwindbahn und das General Aviation Ter-
minal (GAT) mit Flugzeughallen, Werkstätten und weiteren Betriebseinrichtungen. Beider-
seits der Querwindbahn befinden sich ebenfalls intensiv gepflegte Rasenflächen (z. T. Ra-
sengittersteinflächen), die aber zum Teil zum bereits planfestgestellten Erweiterungsbereich
des Vorfeldes West gehören und in absehbarer Zeit ebenfalls zum großen Teil versiegelt
sein werden.
Ganz im Westen befinden sich Nebenanlagen und Betriebssportanlagen des Flughafens.
Hier finden sich vereinzelte Gehölzstrukturen.
An den Flughafenzaun schließen sich Straßenböschungen der B 8 (im Westen) bzw. der
A 44 (im Südwesten) an, die von dichten Gehölzen bestanden sind.
Ganz im Osten des Untersuchungsgebiets schließen sich an die Vorfeldflächen innerhalb
des Flughafengeländes die Halle 10 sowie der Hubschrauberlandeplatz an. Außerhalb des
Flughafengeländes befinden sich die Gebäude des Fernbahnhofs mit der Sky Train-Station.
Seite 24/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan
Insgesamt sind ca. 70 % des Untersuchungsgebiets überbaut oder versiegelt. Bei den unver-
siegelten Freiflächen handelt es sich zum allergrößten Teil um Betriebsflächen des Flugha-
fens.
Die Vorfeldflächen und Flughafengebäude sowie auch die südwestlich angrenzenden Ge-
werbe- und Parkplatzflächen des Untersuchungsgebiets sind vollständig anthropogen über-
prägt und besitzen keine landschaftlichen Qualitäten und weisen auch keine besonderen
Eignungen für Erholungsnutzungen auf. Vielmehr sind die Flughafenanlagen mit ihren raum-
dominierenden Gebäuden und dem hohen Versiegelungsanteil landschaftlich als Vorbelas-
tung anzusehen.
Das Flughafengelände ist nicht Bestandteil des frei zugänglichen Landschaftsraumes und
erfüllt keine Funktionen im Hinblick auf Freiraumnutzungen und die landschaftsgebundene
Erholung.
Eine kartografische Darstellung des Landschaftsbildbestandes erübrigt sich aus diesem
Grund.
Bewertung
Insgesamt ist die Bedeutung des Landschaftsbildes im Untersuchungsgebiet aufgrund der
vorhandenen Flugbetriebsanlagen und südlichen Gebäude als gering zu bewerten. Bezie-
hungen zum Freiraum bestehen nicht.
Seite 25/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan
4. Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft
4.1. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Beeinträchtigungen
Nach § 13 BNatSchG ("Allgemeiner Grundsatz") sind erhebliche Beeinträchtigungen von
Natur und Landschaft vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchti-
gungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist,
durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren.
Gemäß § 15 (1) BNatSchG sind Beeinträchtigungen vermeidbar, wenn zumutbare Alternati-
ven am gleichen Standort, die ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft verbunden sind, vorliegen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind zu begrün-
den.
Ein anderer Ort als das bestehende Flughafengelände kommt für die Errichtung von zusätzli-
chen Vorfeldpositionen bzw. für betriebliche Änderungen jedoch nicht in Betracht. Zur Schaf-
fung der für die Kapazitätserweiterung erforderlichen Anzahl zusätzlicher Abstellpositionen
sind auch keine anderen Standorte auf dem Flughafengelände, die mit geringeren Eingriffen
in Natur und Landschaft verbunden wären, erkennbar. Die baulichen Anpassungen im Be-
reich der bestehenden Vorfelder und Rollgassen zur Schaffung von Durchrollmöglichkeiten
zur Parallelrollbahn M sind unter Gesichtspunkten eines ungestörten Betriebsablaufs eben-
falls unvermeidbar.
Für das Vorhaben wird eine bereits erheblich vorbelastete Fläche im Bereich des bestehen-
den Flughafengeländes gewählt. Die Flächenbeanspruchung ist auf das für die Kapazitäts-
erweiterung erforderliche Mindestmaß beschränkt.
Zur Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft werden darüber hinaus folgende
Maßnahmen berücksichtigt:
Bauzeitliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Auswirkungen
Anlage der Baustelleneinrichtungsflächen und Zwischenlagerflächen auf bereits versiegel-
ten Bereichen des Flughafengeländes,
Nutzung der vorhandenen Wegebeziehungen als Baustraßen,
Baufeldfreimachung außerhalb der Brut-, Nist- und Aufzuchtzeiten der im Umfeld der Ein-
griffsflächen vorkommenden Feldlerche, d. h. im Zeitraum September bis Februar.
Betriebliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Auswirkungen
Vermeidung von Schadstoffeinträgen in das Grundwasser durch die Entwässerung der
geplanten Vorfeldflächen nach den geltenden Richtlinien.
Die übrigen durch die Planung entstehenden Beeinträchtigungen durch den Verlust bislang
unversiegelter Flächen sind unvermeidbar.
4.2. Verbleibende Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft
Im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben kommt es zu erheblichen Beeinträchtigun-
gen von Natur und Landschaft, die zur Abarbeitung der Eingriffsregelung gemäß §§ 14 und
15 BNatSchG bzw. §§ 4 und 5 LG NRW ermittelt und kompensiert werden müssen. Die Do-
kumentation dieser Inhalte erfolgt gemäß § 17 Abs. 4 BNatSchG bzw. § 6 Abs. 2 LG NW im
Landschaftspflegerischen Begleitplan.
Seite 26/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan
Nach § 14 BNatSchG sind Eingriffe in Natur und Landschaft Veränderungen der Gestalt oder
Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Ver-
bindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Na-
turhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.
Eingriffsrelevante Tatbestände sind daher im vorliegenden Fall die mit der geplanten Kapazi-
tätserweiterung verbundenen baulichen Maßnahmen und Flächeninanspruchnahmen mit der
Schaffung von zusätzlichen Abstellpositionen und der Erweiterung der Rollbahnen innerhalb
des Flugbetriebsgeländes.
Die durch das Vorhaben der Kapazitätserweiterung verursachte Steigerung des Luftverkehrs
mit einer Erhöhung der Anzahl der Roll- und Flugbewegungen und die damit verbundenen
Umweltauswirkungen stellen dagegen keinen Eingriffssachverhalt im Sinne dieses Gesetzes
dar und sind daher nicht Gegenstand der nachfolgenden Betrachtungen.
Die für die Eingriffsregelung relevanten Beeinträchtigungen der Habitatfunktion speisen sich
im Wesentlichen aus den ermittelten artenschutzrechtlich relevanten Sachverhalten, d. h. der
Prüfung der Erfüllung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs.1
BNatSchG (siehe Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag).
4.2.1. Eingriffsbewertung
Gemäß der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW (LA-
NUV 2008) wird für die Bewertung der hier betroffenen Grünlandflächen ein Kennartenprinzip
verwendet, das auf dem Vorhandensein von Wiesenkennarten und Magerkeitszeigern ba-
siert. Das Vorhandensein von zwei Kennarten ergibt einen Wert von 4 Biotopwertpunkten.
Das Vorhandensein von Magerkeitszeigern kann zu einem höheren Wert führen. Um die
Arten zu erfassen, wurden Vegetationsaufnahmen nach BRAUN-BLANQUET durchgeführt (sie-
he Kap. 3.4.3).
4.2.2. Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Wirkungen
Baubedingte Wirkungen
Baubedingte Wirkungen eines Vorhabens sind unmittelbar mit dem Vorgang des Bauens
oder Erstellens neuer Anlagen verbunden und meist nur von temporärer Dauer. Nach Been-
digung des Bauvorhabens können sie in der Regel wieder behoben werden.
Alle baulichen Tätigkeiten im Bereich finden bei laufendem Flughafenbetrieb statt. Es wird
nach derzeitigem Planungsstand davon ausgegangen, dass für das Vorhaben temporär be-
nötige Flächen nur im Bereich bereits vorhandener versiegelter Betriebsflächen liegen. Tem-
poräre Baustellenzufahrten müssen voraussichtlich nicht angelegt werden. Somit werden
außerhalb vorhandener versiegelter Verkehrs- und Betriebsflächen baubedingt keine zusätz-
lichen Flächen beansprucht.
Die baubedingten Projektwirkungen beziehen sich im Wesentlichen auf
den Abriss vorhandener Gebäude/Hallen,
die Erweiterung von Vorfeldflächen und Rollbahnen.
Die Errichtung von Baustraßen ist nicht erforderlich. Für die Baustelleneinrichtung werden
jeweils bereits versiegelte Flächen genutzt, so dass es baubedingt nicht zu relevanten tem-
porären Beanspruchungen von zusätzlichen Flächen kommt.
Seite 27/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan
Mögliche temporäre Wirkungen der baulichen Maßnahmen sind:
Schallimmissionen durch Baustellenbetrieb,
Abgas- und Staubbelastung durch Baustellenbetrieb,
Erschütterungen im Bereich der Baustellen,
Eintrag von Schadstoffen durch Baumaschinen in Wasser und Boden.
Aufgrund des Umfangs und der Reichweite der baubedingten Wirkungen sowie der Lage der
Bauflächen im Bereich der Vorfelder auf dem Flughafengelände mit entsprechenden Vorbe-
lastungen ergeben sich baubedingt jedoch keine erheblichen Auswirkungen auf angrenzende
Biotope und Lebensräume.
Anlagebedingte Wirkungen
Unter den anlagebedingten Wirkungen versteht man Wirkungen, die mit zu errichtenden An-
lagen bzw. Flächenversiegelungen direkt verbunden sind und dauerhaft bestehen bleiben.
Die anlagebedingten Wirkungen entstehen durch flächenhafte Inanspruchnahme bzw. Ver-
siegelung von bisher biotisch aktiver Fläche.
Die Vorhabensflächen umfassen insgesamt 187.000 m², hinzu kommen 1.000 m² für das neu
zu errichtende Regenrückhaltebecken nördlich von Halle 1. Von den Eingriffsflächen sind
bereits ca. 49.410 m² versiegelt und 18.710 m² teilversiegelt (Rasengittersteine). Die übrigen
ca. 118.880 m² bestehen ausschließlich aus artenarmem und mäßig artenreichem Grünland
(EA0). Andere Biotoptypen sind von dem Eingriff nicht betroffen. Die Grünlandflächen wer-
den zur Realisierung des Vorhabens dauerhaft beansprucht und versiegelt. Die vorhabens-
bedingte Flächenversiegelung ist unter Anwendung der Eingriffsregelung, die in den §§ 14 -
19 BNatSchG und als landesrechtliche Bestimmung in den §§ 4 - 6 LG NRW verankert ist,
durch geeignete Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren (siehe Kap. 5.2).
Die anlagebedingten Projektwirkungen resultieren aus der Erweiterung von Vorfeldflächen
und Rollbahnen sowie aus den technischen Nebeneinrichtungen (z. B. Entwässerung, Be-
leuchtung, Beschilderung). Anlagenbedingte Projektwirkungen entstehen durch
Überbauung / Flächenbeanspruchung,
Bodenabtrag- und -einbau,
Anfall von Überschussmassen,
Ggf. Grundwasserabsenkung, -stau, -haltung,
Anbindung der Oberflächenentwässerung der neuen Vorfeldflächen an die vorhandenen
Abwasseranlagen,
Optische Wirkungen,
Inanspruchnahme von Schutzgut-, Funktionsbereichen (u. a. Lokalklima, Tierlebensräu-
me, Landschaftsbild, Schutzgebiete).
Betriebsbedingte Wirkungen
Betriebsbedingte Wirkungen beziehen sich auf mit dem Vorhaben verbundene zusätzliche
Roll- und Flugbewegungen durch den künftigen Flughafenbetrieb. Hier sind Auswirkungen
durch zusätzlichen Flug- und Bodenlärm, Immissionen von Licht und Luftschadstoffen sowie
die Flächenentwässerung zu nennen, die aber keine wesentlichen Biotopveränderungen
nach sich ziehen und nach den Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsstudie auch die Leis-
tungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts nicht erheblich beeinträchtigen und daher
nicht eingriffsrelevant im Sinne des § 14 BNatSchG sind.
Seite 28/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan
4.2.3. Darstellung und Bewertung der Eingriffe
Tiere und Pflanzen
Insgesamt werden für die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Kapazitätserweiterung
stehenden Baumaßnahmen ca. 137.590 m² (13,8 ha) und für die Wasserbehandlungsanlage
(1.000 m² = 0,1 ha), zusammen also 13,9 ha unversiegelte bzw. teilversiegelte Flächen dau-
erhaft beansprucht. Hinzu kommt 0,14 ha Flächeninanspruchnahme für das nachrichtlich auf-
genommene Vorhaben der Verlegung der Halle 10.
Der mit dem Vorhaben verbundene Eingriff in Natur und Landschaft besteht darin, dass Ve-
getationsflächen im Umfang von insgesamt ca. 138.590 m² dauerhaft (anlagenbedingt) be-
ansprucht werden und der Anteil bebauter/versiegelter Flächen im Plangebiet entsprechend
vergrößert wird. Baubedingt ergeben sich keine erheblichen Auswirkungen auf angrenzende
Biotope und Lebensräume. Die übrigen in Kap. 4.2.2 genannten bau-, anlagen- und be-
triebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens stellen keine Eingriffssachverhalte dar.
Von dem Vorhaben betroffen sind Biotoptypen geringer und mittlerer ökologischer Wertigkeit
(EA0 stf: mäßig artenreiche Mähwiese, Biotopwert 3 bzw. 4 (je nach Ausprägung), EA3:
Neueinsaat, Biotopwert 3; im Osten (Eingriffsfläche 1) EA0 sta3: nährstoffarme Mähwiese,
Biotopwert 5).
Aufgrund der erheblichen Vorbelastungen und Störwirkungen durch den Flugbetrieb werden
die angegebenen Biotopwerte gemäß Numerischer Bewertung von Biotoptypen für die Ein-
griffsregelung (LANUV 2008) auf dem Flughafengelände um eine halbe Wertstufe abgewer-
tet (Beeinträchtigung der Habitatfunktion, s. u.) (Biotopwerte 2,5 bzw. 3,5 und 4,5; siehe
Tab. 3 in Kap. 5.2).
Gehölze werden vorhabensbedingt nicht beseitigt. Lediglich im Bereich der abzubrechenden
Gebäude der ehemaligen Flughafenverwaltung befinden sich einige kleine Grünlandflächen
mit vereinzelten angepflanzten Ziergehölzen, die jedoch in der Bestandskarte im Maßstab 1 :
2.500 nicht gesondert erfasst wurden. Für den Natur- und Landschaftshaushalt sind diese
Ziergehölze ohne wesentliche Bedeutung und werden daher in der Eingriffsbilanzierung nicht
berücksichtigt.
Nutzungsbedingt weisen die Eingriffsflächen auch kein nennenswertes ökologisches Ent-
wicklungspotenzial auf, da die Neuinanspruchnahme von Flächen direkt an bestehende ver-
siegelte/bebaute Flächen anschließt und isolierte Vegetationsbereiche betrifft.
Bei den beanspruchten Vegetations-/Biotopstrukturen (Mähwiesen) handelt es sich um anth-
ropogen geprägte Biotope, die aufgrund ihrer Lage im Betriebsbereich des Flughafens star-
ken Beeinträchtigungen und Störwirkungen unterliegen. Hinsichtlich ihrer Lebensraumfunkti-
on sind sie nur von untergeordneter Bedeutung. Dies wird dadurch belegt, dass sich das
Untersuchungsgebiet mit nur 9 nachgewiesenen Vogelarten als avifaunistisch sehr artenarm
darstellt. Es befinden sich darunter jedoch mehrere gefährdete und geschützte Arten, die
sich den speziellen Lebensraumbedingungen und Störwirkungen am Flughafen angepasst
haben.
Einziger Brutvogel im Untersuchungsgebiet ist die Feldlerche, die auf dem Flughafengelän-
de allerdings in großer Anzahl vorkommt. Von den Eingriffsflächen selbst liegen jedoch keine
Brutnachweise vor. Brutvorkommen der Art finden sich ausschließlich nördlich der Roll-
bahn M.
Als Gastvögel wurden auf den Eingriffsflächen Graureiher, Hausrotschwanz, Ringeltaube und
Star registriert, weiterhin kommen Mäusebussard, Turmfalke, Dohle und Rabenkrähe regel-
mäßig auf den gesamten Freiflächen des Flughafengeländes vor.
Seite 29/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan
Eine Beeinträchtigung der in NRW als planungsrelevant eingestuften Feldlerche durch das
hier zu beurteilende Vorhaben der Kapazitätserweiterung ist nicht zu erwarten.
Aufgrund der durch den Flughafenbetrieb und durch benachbarte Hauptverkehrsstraßen
(v. a. A 44, B 8, Flughafenzufahrten) bestehenden Hintergrundbelastung sind die baubeding-
ten und somit temporären Lärm- und Schadstoffemissionen vernachlässigbar, zumal in direk-
ter Nachbarschaft keine empfindlichen Bereiche mit Brutvorkommen planungsrelevanter Vo-
gelarten vorhanden sind, die hiervon betroffen sein könnten.
Betriebsbedingte Auswirkungen auf die Fauna, insbesondere mögliche Störungen von Offen-
landarten durch den verstärkten Flugbetrieb und die stärkere Nutzung der Nordbahn, lassen
nach den Ergebnissen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages keine Verluste von Brut-
plätzen vorkommender planungsrelevanter Arten erwarten, so dass sich auch hierdurch kei-
ne artenschutzrechtlich relevanten Sachverhalte ergeben, die bspw. vorgezogene Kompen-
sationsmaßnahmen erforderlich machen würden.
Hinsichtlich der weiteren Berührung artenschutzrechtlicher Belange, auch nicht planungsre-
levanter Arten, wird auf den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag verwiesen.
Boden
Vorhabensbedingt kommt es zu einer umfangreichen Neuversiegelung von Grünlandflächen
(Rasenflächen) auf dem Flughafengelände im Umfang von rd. 12,0 ha (11,9 ha Bauflächen +
0,1 ha RRB) sowie teilversiegelten Flächen (Rasengittersteine) von 1,9 ha. Hinzu kommt ca.
0,14 ha Flächeninanspruchnahme für das nachrichtlich aufgenommene Vorhaben der Verle-
gung der Halle 10. Auf diesen Flächen kommt es zum Verlust natürlicher Bodenfunktionen,
die allerdings auch schon heute beeinträchtigt sind. Natürlich gewachsene, unbelastete Bö-
den werden durch das Vorhaben nicht in Anspruch genommen. Neu versiegelt werden aus-
schließlich bereits stark überformte Böden (Auffüllungsböden). Ihre Bedeutung hinsichtlich
der ökologischen Bodenfunktionen ist gering.
Bei den Tiefbauarbeiten soll eine baubegleitende Begutachtung hinsichtlich eventuell vor-
handener Verunreinigungen und zur Abfalldeklaration durchgeführt werden. Unterhalb des
Mutterbodens in den Grünlandflächen sowie unterhalb des Oberbaus im Bereich abzubre-
chender befestigter Flächen (v. a. Verkehrsflächen) werden Proben entnommen und auf ihre
Schadstoffbelastung untersucht. Ggf. ist ein ordnungsgemäßer Aushub und Entsorgung er-
forderlich. Aushubmaterial, das entsprechend der Messwerte als unbelastet einzustufen ist,
kann außerhalb von Wasserschutzzonen entsprechend der zugeordneten Wiedereinbauklas-
sen wieder verwendet werden.
Grundsätzlich trägt die geplante Flächenversiegelung dazu bei, dass ein möglicher Schad-
stoffaustrag des Altstandortes Flughafen mit dem Niederschlagswasser in das Grundwasser
vermindert oder gänzlich unterbunden wird.
Abbruchmaterial wird nach den einschlägig vorgeschriebenen Konzepten behandelt und –
sofern geeignet – einer anderen Verwendung zugeführt. Alle neu einzubringenden Materia-
lien entsprechen den geltenden Bestimmungen und Normen der geltenden Vorschriften aus
der Umwelttechnik.
Wasser
Sämtliche neu versiegelten Flächen werden an die bestehenden Entwässerungssysteme
angeschlossen. Die Einleitungen in den Kittelbach sowie die Regenwasserbehandlungsanla-
gen bleiben unangetastet. Die neuen Teilflächen von der ehemaligen Verwaltung, vor der
Werkstatt sowie den Hallen 1 bis 3 im Entwässerungsgebiet Mitte werden an ein Regen-
rückhaltebecken nördlich der Halle 1 angeschlossen. Dort ist bereits ein Becken vorhanden,
Seite 30/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan
zur Schaffung des erforderlichen Volumens wird westlich daneben ein zweites Becken mit
einer Grundfläche von ca. 1.000 m² errichtet.
Die Vorhabensflächen werden unter anderem nach den Richtlinien für Betankung und Entei-
sung an Flughäfen über Schlitz- bzw. Kastenrinnen entwässert.
Die Entwässerung der Vorhabensflächen erfolgt nach den gesetzlichen und technischen
Vorgaben. Eine vorhabensbedingte Beeinträchtigung des Grundwassers erfolgt nicht bzw.
wird durch die Oberflächenversiegelung weiter reduziert.
Aus der zusätzlichen Oberflächenversiegelung ergibt sich eine Minderung der Infiltrationsrate
ins Grundwasser, d. h. der Grundwasserneubildung. Aufgrund der Neuversiegelung im Um-
fang von insgesamt ca. 13,9 ha, was rund 3 % aller Flughafenfreiflächen entspricht, ergibt
sich ein entsprechend erhöhter Oberflächenabfluss, der von dem bestehenden Entwässe-
rungssystem der FDG aufzunehmen ist. Im Rahmen des konzipierten Entwässerungssys-
tems sind auch anlagenbedingt (dauerhaft) keine Grundwasserhaltungsmaßnahmen erfor-
derlich, da innerhalb des Plangebietes Grundwasserstände von 5 - 7 m unter Flur zu erwar-
ten sind.
Insgesamt verfügen die betroffenen Flächen im direkten Eingriffsbereich über eine mittlere
Bedeutung der Grundwasserfunktion. Zusätzlich sind die Grundwasserverhältnisse durch die
bestehenden Flughafenanlagen verändert. Der südwestliche Teil der Vorhabensflächen (Ein-
griffsflächen 4 und 5), die zur Versiegelung anstehen, liegt in der Zone IIIB des Wasser-
schutzgebietes "Am Staad". In diesem Bereich kann künftig keine Versickerung mehr erfol-
gen. Aufgrund der Tatsache, dass das Oberflächenwasser auf den neuen versiegelten Vor-
feldflächen vollständig gefasst und behandelt wird, ergeben sich keine erheblichen Beein-
trächtigungen der Grundwasser- und Grundwasserschutzfunktionen.
Während der Bauzeit sind voraussichtlich keine temporären Grundwasserhaltungsmaßnah-
men erforderlich, da innerhalb des Plangebietes Grundwasserstände von 5 - 7 m unter Flur
zu erwarten sind und somit nicht in den Grundwasserkörper eingegriffen wird.
Insgesamt ist die Planung nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes
verbunden. Eine wesentliche Beeinträchtigung des Wasserschutzgebiets ist ebenfalls nicht
gegeben.
Klima
Makroklimatische Wirkungen sind durch die Vorhabensflächen zur Kapazitätserweiterung
nicht zu erwarten. Die Klimafaktoren wirken im lokalklimatischen Bereich und summieren sich
in Abhängigkeit von der Landschaftsausstattung (bebaute und unbebaute Umwelt).
Hinsichtlich der lokalklimatischen Verhältnisse kann davon ausgegangen werden, dass durch
das Vorhaben keine erheblichen zusätzlichen Beeinträchtigungen entstehen. Gehölze, wel-
che für das Mikroklima von Bedeutung sind, werden durch die Planung nicht betroffen. Durch
die zusätzliche Oberflächenversiegelung kommt es zu einer geringfügigen Beeinflussung
lokalklimatischer Verhältnisse (Temperatur / Luftfeuchtigkeit). Das heißt, es kann im Vorha-
bensbereich durch zusätzlich versiegelte Flächen lokal zu einer stärkeren Ausprägung von
Wärmeinseln kommen, die aber sowohl angesichts der Gesamtfläche des bebauten südli-
chen Flughafenareals als auch der guten (im Wesentlichen windbedingten) Durchlüftung des
Gebietes unwesentlich sind. Von dem Vorhaben gehen demnach keine erheblichen Beein-
trächtigungen auf die Schutzgüter Luft und Klima aus.
Seite 31/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan
Landschaft
Eine Beeinflussung von Landschaftsräumen mit Erholungsfunktion ist lagebedingt und ange-
sichts der geringen Intensität und Reichweite möglicher Auswirkungen im Zusammenhang
mit dem Vorhaben nicht gegeben. Der Verlust der genannten kleinflächigen Vegetations-
strukturen sowie die vorgesehenen Baumaßnahmen wirken sich vor dem Hintergrund der
umgebenden Verkehrsflächen und der dichten Bebauungsstruktur nicht wesentlich verän-
dernd auf das bereits von technischen Elementen und baulichen Anlagen dominierte Land-
schaftsbild aus.
Als nachrichtlich dargestellte Vorhaben sind die Erweiterung des Flugsteigs C und die Verla-
gerung der Halle 10 zu nennen. Beide Hochbauten befinden sich innerhalb des Flugbe-
triebsgeländes. Sie überragen nicht den vorhandenen Gebäudebestand und fügen sich in
das Gesamtbild der Flughafenanlagen ein. Sichtwirkungen zum offenen Landschaftsraum
sind nicht gegeben.
4.2.4. Konfliktdarstellung
Bei den beanspruchten Vegetations-/Biotopstrukturen handelt es sich um anthropogen ge-
prägte Biotope, die aufgrund ihrer Lage im Betriebsbereich des Flughafens Beeinträchtigun-
gen unterliegen. Hinsichtlich ihrer Lebensraumfunktion und sonstigen ökologischen Wertig-
keit (inkl. der lokalen lufthygienischen und klimaökologischen Wirksamkeit) sowie als land-
schaftsbildwirksame Elemente sind sie nur von untergeordneter Bedeutung. Nutzungsbedingt
weisen sie auch kein nennenswertes ökologisches Entwicklungspotenzial auf, da die Neuin-
anspruchnahme von Flächen direkt an bestehende versiegelte/bebaute Flächen anschließt
und isolierte Vegetationsbereiche betrifft.
Durch das Vorhaben kommt es somit zu folgenden Konflikten innerhalb des Untersuchungs-
gebietes, die in der Karte 1 – Bestands- u. Konfliktplan dargestellt sind:
Konflikt Nr. 1:
Neuversiegelung auf 5 Teilflächen im Bereich der Flugbetriebsflächen in einer Größenord-
nung von insgesamt 13,8 ha:
Verlust von Biotop- und Lebensraumfunktionen geringer und mittlerer Wertigkeit, bei be-
stehender Vorbelastung durch Flughafenbetrieb,
Verlust anthropogen überformter Böden geringer Wertigkeit,
Verlust von Flächen mit Funktionen für die Versickerung und Grundwasserneubildung,
Versiegelung von Flächen im WSG Zone IIIB (ca. 5,3 ha).
Konflikt Nr. 2:
Neubau eines Regenrückhaltebeckens in einer Größenordnung von 0,1 ha:
Verlust von Biotop- und Lebensraumfunktionen geringer Wertigkeit, bei bestehender Vor-
belastung durch Flughafenbetrieb,
Verlust anthropogen überformter Böden geringer Wertigkeit,
Verlust von Flächen mit Funktionen für die Versickerung und Grundwasserneubildung.
Seite 32/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan
5. Eingriffsbilanzierung
5.1. Methodik
Zur Ermittlung der zu erwartenden Eingriffe durch das Vorhaben wird im Folgenden der der-
zeitige Zustand der Eingriffsflächen der anzunehmenden künftigen Ausprägung der Flächen
nach Durchführung der technischen Planung (Vollversiegelung aller Flächen) gegenüberge-
stellt. Dazu wird die "Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in
NRW" (LANUV 2008) herangezogen.
Die Ermittlung und Bewertung der bedeutsamen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie
deren Ausgleich erfolgt funktionsbezogen verbal-argumentativ. Die Anrechnung des Zustan-
des des Naturhaushaltes bzw. der bedeutsamen Biotope erfolgt gemäß der angewendeten
Arbeitshilfe. Die Bilanzierung wird für den gesamten Vorhabens-/Eingriffsbereich vorgenom-
men (s. Tab. 3 bis 5), von dem jedoch bereits größere Teilflächen versiegelt oder teilversie-
gelt sind.
5.2. Bilanzierung Ausgangszustand / Zustand gemäß technischer Planung
Tab. 3: Ausgangszustand des Vorhabens-/Eingriffsbereiches (Gesamtflächenwert A)
Code gemäß LANUV (in Klammern Code nach Numerischer Bewertung für die Eingriffsregelung)
Code Biotoptyp Fläche
(m²) Grund-wert A
Korrektur-wert
Biotop-wert
Flächen-wert
Fläche 1
VC2 Verkehrs-, Betriebsstraße (VF0) 1.760 0 - 0 0
VC6 Landebahn, Rollbahn, Vorfeld (VF0) 700 0 - 0 0
EA0,stf,xd2 Intensivwiese, artenarm (EA, xd2) 7.100 3 - 0,5 2,5 17.750
EA0, sta3 Artenreiche Mähwiese, Magerwiese (EA xd1 veg1) 14.030 5 - 0,5 4,5 63.135
Fläche 2
VC2 Verkehrs- , Betriebsstraße (VF0) 480 0 - 0 0
EA0, stf Intensivwiese, mäßig artenreich (EA xd5) 75.020 4 -0.5 3,5 262.570
Fläche 3
VC2 Verkehrs-, Betriebsstraße (VF0) 30 0 - 0 0
VC6 Landebahn, Rollbahn, Vorfeld (VF0) 390 0 - 0 0
EA0, stf Intensivwiese, artenarm (EA xd2) 1.750 3 -0,5 2,5 4.375
Fläche 4
VC1 Flughafengebäude (VF0) 9.280 0 - 0 0
VC2 Verkehrs-, Betriebsstraße (VF0) 6.180 0 - 0 0
VC6 Landebahn, Rollbahn, Vorfeld (VF0) 13.200 0 - 0 0
EA0, stf Intensivwiese, mäßig artenreich (EA xd5) 20.550 4 -0,5 3,5 71.925
Fläche 5
VC1 Flughafengebäude (VF0) 110 0 - 0 0
VC2 Verkehrs-, Betriebsstraße (VF0) 360 0 - 0 0
VC6 Landebahn, Rollbahn, Vorfeld (VF0) 16.920 0 - 0 0
VC6a Vorfeld, Rasengittersteine (VF1) 18.710 1 - 1 18.710
EA0, stf Intensivwiese, mäßig artenreich (EA xd5) 430 4 -0,5 3,5 1.505
RRB
EA3 Fettwiese, Neueinsaat 1.000 3 -0,5 2,5 2.500
Gesamtflächenwert A 188.000 442.470
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Tab. 4: Zustand gemäß technischer Planung (Gesamtflächenwert B)
Code Biotoptyp Fläche
(m²) Grund-wert P
Korrek-turwert
Gesamt-wert
Einzel-flächenwert
VC6 Landebahn, Rollbahn, Vorfeld (VF0) 187.000 0 - 0 0
SE0 Ver- und Entsorgungsanlage 1.000 0 - 0 0
Gesamtflächenwert B 188.000 0
Tab. 5: Gesamtbilanz
Gesamtbilanz (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A) -442.470
Auswertung
Durch das Vorhaben (gesamter Vorhabensbereich = ca.18,8 ha) kommt es zu einem Verlust
von 12,0 ha (11,9 ha Bauflächen + 0,1 ha RRB) Intensivgrünland- / Intensivrasenflächen mit
einem Wert von 423.760 Punkten sowie 1,9 ha Rasengittersteinfläche mit einem Wert von
18.710 Punkten, d. h. in der Summe 442.470 Punkten. Eine Kompensation im Eingriffsumfeld
ist nicht möglich.
Das verbleibende Defizit in Höhe von 442.470 Punkten ist an anderer Stelle auszugleichen
oder in sonstiger Weise zu kompensieren.
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6. Artenschutzrechtliche Belange (Ergebnis der Artenschutzprüfung)
Die artenschutzrechtlichen Belange sind Gegenstand eines separaten Artenschutzrechtli-
chen Fachbeitrags zu den beantragten Vorhaben. Im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
wird für die europarechtlich geschützten Arten sowie für Arten, die in einer Rechtsverordnung
nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG aufgeführt sind, die Einschlägigkeit der Verbotstatbestän-
de gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG (Zugriffsverbote) geprüft. Bei erfüllten Verbotstatbeständen
wären darüber hinaus die Voraussetzungen für eine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG
zu prüfen.
Als Datengrundlage zur Beurteilung der artenschutzrechtlich relevanten Auswirkungen dien-
ten vorliegende faunistische Erfassungen aus dem Jahr 2014 zur Avifauna und aus 2008 bis
2014 zur Artengruppe der Fledermäuse sowie weitere vorliegende Angaben zu Vorkommen
von in NRW als planungsrelevant eingestuften Arten aus anderen Bauvorhaben auf dem
Flughafengelände. Zudem erfolgte eine plangebietsbezogene Abfrage des amtlichen und
ehrenamtlichen Naturschutzes. Auf Basis einer Datenbankabfrage im Fachinformationssys-
tem "Geschützte Arten in NRW" des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
wurden darüber hinaus die auf Messtischblattbasis angegebenen planungsrelevanten Arten
(LANUV 2012) berücksichtigt.
Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben
keine Verbotstatbestände erfüllt werden und keine speziellen artenschutzrechtlichen Vermei-
dungsmaßnahmen vorzusehen sind.
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7. Maßnahmen zur Kompensation der verbleibenden Eingriffe
Gemäß § 4a LG NW sind unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft
durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu
ersetzen. Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten
Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wieder hergestellt sind und das Land-
schaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist.
Ausgleichsmaßnahmen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu durch den Eingriff
entstehenden Beeinträchtigungen, d. h. beispielsweise auf den Flughafenbetriebsflächen,
sind im vorliegenden Fall aufgrund der Erfordernisse des Flugbetriebes nicht möglich.
Als Ersatzmaßnahme für das nach Durchführung der Maßnahmen zur Vermeidung, Vermin-
derung und Ausgleich verbleibende Defizit in Höhe von 442.470 Punkten stehen die Flächen
eines ehemaligen Gartenbaubetriebes am Wittgatt in Düsseldorf-Wittlaer (ca. 6 km nördlich
des Flughafens) sowie das ca. 9,5 km südöstlich der Vorhabensfläche liegende Gebiet des
ehemaligen Truppenübungsplatzes "Grütersaaper Weg" in Düsseldorf-Rath zur Verfügung.
7.1. Kompensationsmaßnahme Wittgatt
Entsiegelung; Anlage einer Streuobstwiese und Extensivgrünland mit einer Blänke
Auf einem ca. 7.800 m² großen Grundstück am Wittgatt 85, südlich des zu Wittlaer gehören-
den Weilers Froschenteich, befindet sich ein ehemaliger Gärtnereibetrieb. Die Gewächshäu-
ser der brach liegenden Gärtnerei sollen zum Teil abgerissen werden, ein Gewächshaus
sowie die vorhandenen Wohngebäude bleiben bestehen. Für Kompensationszwecke steht
somit eine ca. 2.800 m² große Fläche zur Verfügung. Diese Fläche kann entsiegelt werden
(Rückbau der Gewächshäuser) und soll naturnah gestaltet und gepflegt werden. Als Zielbio-
top wird eine Obstwiese sowie Extensivgrünland mit einer Blänke zur nachhaltigen Entwick-
lung und Unterhaltung eines arten- und strukturreichen Offenlandbiotops mit hoher Lebens-
raumfunktion im Verbund mit anschließenden Biotop-/Nutzungstypen angestrebt.
Die Entsiegelung von Flächen trägt – zumindest in geringem Umfang – zum funktionalen
Ausgleich von vorhabensbedingten Flächenversiegelungen bei. Die Anlage einer Streuobst-
wiese sowie von Extensivgrünland bewirkt eine Lebensraumaufwertung eines landwirtschaft-
lich geprägten Raumes. Der Gebäuderückbau und die Entwicklung von Extensivgrünland
dienen der Verbesserung der Lebensverhältnisse besonders für wiesenbrütende Vogelarten
und alle auf diesen landschaftstypischen Lebensraum angewiesenen Tier- und Pflanzenar-
ten. Die Obstbäume tragen darüber hinaus zur landschaftlichen Einbindung des verbleiben-
den Gewächshauses bei. Durch Entsiegelung und Nutzungsextensivierung kommt es zudem
zu einer Aufwertung der Bodenfunktionen.
Um die in einem Tümpel auf der Nachbarfläche vorkommende Kreuzkrötenpopulation zu
stärken, soll auf der Extensivwiese zudem eine flache Blänke angelegt werden, auf der zeit-
weise Niederschlagswasser einstaut.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Entwicklung einer artenreichen Streuobstwiese durch das Anpflanzen von alten, regio-naltypischen Obstsorten (Hochstämme) in einem Raster von ca. 12 x 15 m; Flächengröße ca. 1.400 m²
9 Stk. Obstbäume, Hochstamm StU 10-12, 3x v. m.Db. Sortenauswahl und Standortabpflockung in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde; bei Beweidung der Fläche Obstbäume mit Stamm-Verbisschutz schützen; keine weiteren Gehölzpflanzungen auf der Kompensationsfläche; bestehende Gehölze bleiben erhalten (bei Fällung Ersatzpflanzung standortheimischer Bäume in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde)
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Ansaat einer Wiesenfläche aus kräuterreichem Saatgut (Magerrasenmischung, in Ab-stimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde);
- dauerhafte Unterhaltungspflege: in den ersten 10 Standjahren jährlicher Erziehungsschnitt, in der Ertragsphase in drei- bis fünfjährigem Turnus Erhaltungsschnitt; Ausfälle sind in der darauffolgenden Pflanzperiode zu ersetzen;
- extensive Nutzung oder Pflege der Wiesenfläche: 2-mal jährliche Mahd (Abtransport des Mähguts) oder ausnahmsweise auch Mulchen, 1. Mahd nicht vor dem 15. Juni, keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmit-teln; eine gezielte Düngung zur Artenoptimierung ist in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde möglich;
- Ansaat einer Wiesenfläche aus kräuterreichem Saatgut (Magerrasenmischung): Flächengröße ca. 1.400 m² Anlage einer Blänke: Abschieben des Oberbodens auf einer Teilfläche von ca. 150 m² (Tiefe ca. 0,3 - 0,5 m)
Abb. 3: Kompensationsmaßnahme Wittgatt
Obstwiese ca. 1.400 m²
Magergrünland ca. 1.400 m²
Versickerungs-mulde / Blänke
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7.2. Kompensationsmaßnahmen Grütersaaper Weg
Als Kompensationsflächen sind weiterhin Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes
beiderseits des Grütersaaper Weges vorgesehen. Mit Aufgabe der Bundeswehrkaserne an
der Bergischen Landstraße ist der zugehörige Standortübungsplatz östlich des Aaper Waldes
mit einer Flächengröße von über 200 ha aus der Nutzung gefallen. Aufgrund der extensiven
Nutzung und ungestörten Entwicklung während der militärischen Nutzungen und auch in der
Folgezeit weist das Gebiet in Teilbereichen hohe ökologische Qualitäten als Lebensraum für
seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten auf.
Um nach Aufgabe der militärischen Nutzung die Flächen als Freiflächen zu sichern und die
öffentliche Zugänglichkeit weiterhin sicherzustellen, hat der Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung am 19.01.2011 die Aufstellung des Bebauungsplans 5981-001 "Beiderseits
Grütersaaper Weg" und eine damit verbundene Anpassung des Flächennutzungsplans be-
schlossen. Zur Anpassung der Schutzausweisungen für Natur und Landschaft wurde gleich-
zeitig das 3. Landschaftsplanänderungsverfahren durchgeführt.
Als Grundlage hierfür wurden ein floristisches und faunistisches Gutachten sowie ein Grün-
ordnungsplan (BKR 2013) erstellt. Mit dem vorliegenden Kompensationskonzept sollen als
Ausgleich für die Eingriffe im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren Kapazi-
tätserweiterung Flughafen Düsseldorf eine Reihe von Maßnahmen aus dem Grünordnungs-
plan (GOP) umgesetzt werden.
Die Vegetationsaufnahmen ergaben, dass die ausgedehnten Grünlandflächen zwar ein ho-
hes standörtliches Potenzial besitzen, größtenteils aber dennoch eine relativ artenarme Aus-
prägung aufweisen.
Zur Aufwertung der Grünlandflächen ist daher – in Übereinstimmung mit dem Grünord-
nungsplan – als Kompensation der Eingriffe für das Vorhaben der Kapazitätserweiterung
Flughafen Düsseldorf geplant, auf größeren Teilflächen im Süden des Plangebiets eine
Mahdgutübertragung (oder Heumulchauftrag1) von artenreichen Wiesen regionaler Herkunft
vorzunehmen und diese Flächen dauerhaft einer extensiven Grünlandbewirtschaftung zuzu-
führen. Kompensationsziel ist es, die derzeit mäßig artenreichen Wiesen in gut ausgebildete,
artenreiche Magerwiesen zu überführen und eine dauerhafte extensive Nutzung zu sichern.
Ergänzend werden entlang vorhandener Wege zur Belebung der Landschaft Anpflanzungen
von Baumreihen vorgenommen. Weiterhin sollen kleinflächig Aufforstungen zur Ergänzung
vorhandener Waldbestände und zur Entwicklung weiterer naturnaher Waldflächen vorge-
nommen werden. Schließlich ist auch geplant, vorhandene Nadelmischwälder im Zuge eines
Waldumbaus in naturnahe, standorttypische Laubwälder umzuwandeln.
Die Maßnahmen des vorliegenden Kompensationskonzeptes konzentrieren sich auf den Teil-
bereich südlich des Grütersaaper Weges und umfassen in der Summe eine Fläche von ca.
39,3 ha.
Das langfristige Nutzungs- und Pflegekonzept ist im Folgenden dargestellt; im Detail ist es
ggf. noch weiter zu konkretisieren und mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
als Eigentümer sowie den derzeitigen Pächtern bzw. künftigen Nutzern abzustimmen.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
1 Die genaue Methode der Übertragung ist in Abhängigkeit von der Spenderfläche und dem Zeitpunkt der
Maßnahme mit der ULB abzustimmen
Seite 38/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan
7.2.1. Aufwertung von Grünlandflächen (Maßnahmen M1 und M2)
Maßnahmen M1a bis M1d – Extensivweide und Mahdgutübertragung
Flächengröße: ca. 114.358 m² (M1a: ca. 25.950 m²; M1b: ca. 10.619 m²; M1c: ca. 24.884 m²; M1d: ca. 52.905 m²)
- Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen regionaler Herkunft auf einer Flä-che von zusammen ca. 11,4 ha zur Erhöhung der Artenvielfalt speziell im Bereich der Magerkeitszeiger;
Als Spenderflächen für die Mahdgutübertragung mit autochthonem Saatgut kommen bspw. Deichflächen in der Rheinaue (z. B. Himmelgeist) in Betracht. Der optimale Gewin-nungszeitraum ist während oder kurz nach dem ersten Heuschnitt im Juli. Die Ausbring-menge beträgt 100 g Heu/m². Dies entspricht einem Verhältnis von Spender- zu Empfän-gerfläche von 1 : 1 bis 1 : 2. Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft werden.
- Extensive Beweidung (zusammen mit Maßnahme M1e)
Extensive Beweidung mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. beispielsweise max. 24 Rinder auf der Gesamtfläche M1a-e). Keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (sofern im Rahmen des Monito-ring die Notwendigkeit einer Düngung erkannt wird, ist diese in Abstimmung mit der Unte-ren Landschaftsbehörde in moderatem Umfang zulässig).
Einmalige Mahd nach dem 30.06. mit leichten Mähgeräten möglich (alternierend auf zwei Teilflächen; Mähgut abtransportieren); eine Mahd soll insbesondere dann erfolgen, wenn nicht verbissene Arten (wie Distel oder Brennnessel) zu hohe Dominanzen entwickeln.
Durch die Einzäunung und extensive Beweidung wird die derzeit erhebliche Störung der Grünlandfläche und Feuchtbiotope durch Spaziergänger und insbesondere Hundehalter ver-mieden, so dass eine ungestörte Entwicklung der Fläche als Extensivgrünland möglich wird.
Maßnahme M1e – extensive Waldweide
Flächengröße ca. 57.990 m²
- Extensive Beweidung (zusammen mit Maßnahmen M1a-d);
Extensive Beweidung mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. beispielsweise max. 24 Rinder auf der Gesamtfläche M1a-e).
Die Waldfläche 'Langer Busch' südlich des Segelflugplatzes wird in die Umzäunung der extensiven Weideflächen mit einbezogen. Der Wald dient dem Weidevieh als Unterstand. Durch die extensive Waldbeweidung kommt es zu einer Entwicklung in Richtung der his-torischen Waldnutzungsform des Hutewaldes mit einer Auflichtung der Gehölzbestände bzw. Offenhalten vorhandener Lichtungen und dadurch zu einer Förderung des Arten- und Biotoppotenzials.
_______________________________
* Umrechnungsschlüssel Großvieheinheiten (GVE) gem. Statistischem Bundesamt:
Kälber und Jungrinder: 0,3 GVE Rinder 1 Jahr bis unter 2 Jahre 0,7 GVE Rinder 2 Jahre und älter einschl. Kühe 1,0 GVE Pferde unter 3 Jahre 0,7 GVE Pferde über 3 Jahre 1,1 GVE Mutterschafe einschl. Milchschafe 0,1 GVE Schafe unter 1 Jahr 0,05 GVE Schafböcke zur Zucht und andere Schafe 0,1 GVE Ziegen 0,08 GVE
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Größere vorhandene unbewaldete Freiflächen innerhalb des Waldbestandes und Windwurfflächen sollen zuvor mit Einzelbäumen im lockeren Waldverband bepflanzt werden:
Baumart: Quercus petraea (Traubeneiche)
Pflanzqualität: Hochstämme 12-14, 3x verpfl., m.DB. Pflanzabstand: ca. 15 m
Einzelbaumschutz (rindviehsicher)
Die Umzäunung der Maßnahmenflächen M1a-e (insges. ca. 17,2 ha) soll landschaftsgerecht
und optisch durchlässig gestaltet werden (Stacheldrahtzaun mit Elektrolitze nach innen;
Holzpfähle, Abstand ca. 8 m).
An dem zwischen den Maßnahmenflächen M1b/M1d und M1c verlaufenden Weg sind zwei
Viehgitter anzubringen. Der die Maßnahmenfläche M1c querende Weg ist mit zwei Durch-
fahrtstoren für den Stadtentwässerungsbetrieb zu seiner Anlage zu versehen.
Maßnahmen M2a und 2b – Extensivwiese oder Mähweide und Mahdgutübertragung
Flächengröße: ca. 122.755 m² (M2a: ca. 108.155 m²; M2b: ca. 14.600 m²)
- Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen regionaler Herkunft auf zwei Teilflächen von zusammen ca. 12,6 ha zur Erhöhung der Artenvielfalt speziell im Be-reich der Magerkeitszeiger;
- Als Spenderflächen für die Mahdgutübertragung mit autochthonem Saatgut kommen bspw. Deichflächen in der Rheinaue (z. B. Himmelgeist) in Betracht. Der optimale Ge-winnungszeitraum ist mit dem ersten Heuschnitt im Juli. Die Ausbringmenge beträgt 100 g Heu/m². Dies entspricht einem Verhältnis von Spender- zu Empfängerfläche von 1 : 1 bis 1 : 2. Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jah-re) überprüft werden.
- Extensive Mahd (ein- oder zweischürig): erste Mahd nach dem 30.06., zweite Mahd nach dem 15.09., mit leichten Mähgeräten (Mähgut abtransportieren).
oder:
- Extensive Beweidung mit Schafen mit maximal 1,4 Großvieheinheiten / ha (d. h. max. 150 Schafe auf der Gesamtfläche) ab 15. April bis Oktober.
Einmalige Mahd nach dem 30.06. mit leichten Mähgeräten möglich (Mähgut abtrans-portieren); eine Mahd soll insbesondere dann erfolgen, wenn nicht verbissene Arten (wie Distel oder Brennnessel) zu hohe Dominanzen entwickeln.
Keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (sofern im Rahmen des Moni-toring die Notwendigkeit einer Düngung erkannt wird, ist diese in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde in moderatem Umfang zulässig).
Seite 40/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan
7.2.2. Flächige Anpflanzungen und Aufforstungen
Maßnahmen M3a, M3b und M3f
Flächengröße ca. 28.742 m² (M3a: ca. 7.961 m²; M3b: ca. 17.481 m²; M3f: ca. 3.300 m³)
- Bepflanzung mit standortheimischen Laubholzarten;
Bepflanzung mit Sträuchern und Bäumen 2. Ordnung, um eine Verschattung der nördlich angrenzenden Wiesenflächen zu minimieren; nach Norden jeweils breiter Waldrand.
Die Flächen sind zu 30 % mit Bäumen und zu 70 % mit Sträuchern zu bepflanzen.
Es sind folgende Baum- und Straucharten zu verwenden (zu gleichen Anteilen):
Bäume: Acer campestre Feldahorn
Sorbus aucuparia Eberesche
Sträucher: Cornus sanguinea Roter Hartriegel Crataegus monogyna Weißdorn Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche Sambucus racemosa Trauben-Holunder
Pflanzqualität: Sträucher: 80-100, verpfl., o.B. Pflanz- und Reihenabstand: 1,5 m
Waldrandentwicklung: Staudensaum 2 m; in den 5 Außenreihen nach Norden (Nordwes-ten, Nordosten) nur Sträucher. Sträucher in Trupps von 40-50 Pflanzen derselben Art.
Verwendung von herkunftsgerechtem Pflanzgut aus der Region.
Kulturen vor Wildverbiss schützen (Wildschutzzaun).
Maßnahme M3c
Flächengröße ca. 12.083 m²
- Bepflanzung mit standortheimischen Laubholzarten;
Nach Norden breiter Waldrand mit Sträuchern und Bäumen 2. Ordnung, um eine Verschat-tung der nördlich angrenzenden Wiesenflächen zu minimieren.
Aufforstung mit Buchen und Hainbuchen; mit Schlagschatten ist aufgrund der Lage im Ge-lände (nach Norden ansteigend) und des breiten Waldrandes nicht zu rechnen.
Die Flächen sind zu 30 % mit Bäumen und zu 70 % mit Sträuchern zu bepflanzen.
Es sind folgende Baum- und Straucharten zu verwenden (zu gleichen Anteilen):
Bäume: 6. + 7. Außenreihe nach Norden
Malus, Pyrus Wildobst
sonst:
Rotbuche Fagus sylvatica
Hainbuche Carpinus betulus
Sträucher: Cornus sanguinea Roter Hartriegel Crataegus monogyna Weißdorn Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche Prunus spinosa Schlehe
Rosa canina Hunds-Rose
Sambucus racemosa Trauben-Holunder
Viburnum opulus Gemeiner Schneeball
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Pflanzqualität: Sträucher: 80-100, verpfl., o.B. Pflanz- und Reihenabstand: 1,5 m
Waldrandentwicklung: Staudensaum 2 m; in den 5 Außenreihen nach Norden nur Sträu-cher, 6. + 7. Reihe mit Wildobst. Sträucher in Trupps von 40-50 Pflanzen derselben Art.
Verwendung von herkunftsgerechtem Pflanzgut aus der Region.
Kulturen vor Wildverbiss schützen (Wildschutzzaun).
Maßnahmen M3d und M3e
Flächengröße ca. 11.605 m² (M3d: ca. 6.878 m²; M3e: 4.727 m²)
- Aufforstung mit standortheimischen Laubholzarten;
Im Norden schließt an die Maßnahmenflächen der Grütersaaper Weg bzw. Wald an, negativer Schlagschatten kann somit ausgeschlossen werden.
Es sind folgende Baumarten zu verwenden:
Bäume: Carpinus betulus Hainbuche ca. 20 % Quercus robur Stieleiche ca. 80 %
Pflanzqualität: Jungpflanzen/Forstware 60-100, o.B. Pflanzmethode: Trupp- und Stützpunktbepflanzung (Gruppen von ca. 20 Eichen und 10 Begleitpflanzen pro Trupp)
Reihenabstand: 2,0 m; Pflanzabstand in der Reihe 1,0 m
Waldrandentwicklung: Staudensaum 2 m; in den 2 Außenreihen nach Norden Sträucher in Trupps von 5-10 Pflanzen derselben Art.
2 Außenreihen (zu gleichen Anteilen): Sträucher: Crataegus monogyna Weißdorn Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche Prunus spinosa Schlehe Rosa canina Hundsrose
Sträucher: 80-100, verpfl., o.B.
3. + 4. Außenreihe zusätzlich:
Malus, Pyrus Wildobst
Verwendung von herkunftsgerechtem Pflanzgut aus der Region
Kulturen vor Wildverbiss schützen (Wildschutzzaun).
7.2.3. Waldumbau
Maßnahme M4a - M4c
Flächengröße ca. 19.640 m² (M4a: ca. 14.259 m²; M4b: ca. 13.600 m²; M4c: ca. 4.021 m²)
- Umbau von Laubwald mit Nadelbaumarten bzw. von Nadelmischwald in naturnahen, standortgerechten Laubwald: Entnahme vorhandener Nadelgehölze; die Freiflächen sind mit standortheimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.
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Pflanzqualität: Jungpflanzen/Forstware 60-100, o.B., Sträucher: 80-100, verpfl., o.B. Pflanz- und Reihenabstand: 1,5 m
Kulturen vor Wildverbiss schützen
Bäume: Fagus sylvatica Rotbuche ca. 80 % Carpinus betulus Hainbuche ca. 20 %
Sträucher: Crataegus monogyna Weißdorn
Euonymus europaeus Pfaffenhütchen
Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche
Viburnum opulus Gemeiner Schneeball
Malus, Pyrus Wildobst (M4b)
7.2.4. Anpflanzung von Baumreihen
Maßnahmen M5a und M5b
- Anpflanzung von aufgelockerten Baumreihen mit großkronigen, heimischen Laub-baumarten entlang von Wegen; Länge ca. 550 m (M5a) und 500 m (M5b)
Anpflanzung nicht streng linear in regelmäßigen Abständen, sondern "clusterartig" in lockeren Gruppen von 2-6 Bäumen gleicher Baumarten innerhalb von Pflanzstreifen von ca. 5-10 m Breite
Es sind folgende Baumarten zu verwenden (zu etwa gleichen Anteilen):
Bäume: Quercus petraea Traubeneiche Quercus robur Stieleiche Tilia cordata Winterlinde
Pflanzqualität: Hochstämme, 3x verpfl., 18-20, m.DB. ca. 55 Stk. (M5a) bzw. ca. 40 Stk. (M5b) Pflanzabstand in den Clustern ca. 6-10 m; unterschiedlich große Lücken zwischen den Clustern belassen.
Verwendung von herkunftsgerechtem Pflanzgut aus der Region; Verbissschutz.
Extensive Mahd der Fläche (ein- oder zweischürig): erste Mahd nach dem 30.06., zweite Mahd nach dem 15.09., mit leichten Mähgeräten (Mähgut abtransportieren).
Eine dauerhafte Pflege aller Flächen ist vertraglich zu sichern.
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7.3. Kompensationsnachweis / Ergebnis
Kompensationsmaßnahme Wittgatt:
Als Ausgangsbiotop wird für die Kompensationsfläche Wittgatt größtenteils Versiegelungsflä-
che (Gewächshäuser; Biotoptyp VF0, Biotopwert 0) veranschlagt. Auf ca. 300 m² der Ge-
samtfläche sind randlich ruderale Säume und Wege (Biotopwert 2) vorhanden. Im Planzu-
stand werden Streuobstwiese (HK2, Biotopwert 6), artenreiches Magergrünland (ED, Biotop-
wert 5) und für die Blänke Feuchtgrünland (EE3, Biotopwert 5) angesetzt. Aufgrund der Flä-
chenentsiegelung werden gemäß "Numerischer Bewertung für die Eingriffsregelung" (Nr. 2.2
der Bewertung) die Zielbiotopwerte verdoppelt.
Tab 6: Biotopaufwertung Kompensationsfläche Wittgatt
Biotoptyp Fläche Grundwert Biotopwert
Biotopwert Bestand:
Versiegelungsflächen 2.400 m² 0 0
Ruderale Säume, Wege 400 m² 2 800
Summe 2.800 m² 800
Biotopwert Planung:
Artenreiches Magergrünland (ED) 1.250 m² 10* 12.500
Blänke (Feuchtgrünland, EE3) 150 m² 10* 1.500
Streuobstwiese (HK2) 1.400 m² 12* 16.800
Summe 2.800 m² 30.800
Differenz (= Biotopaufwertung) 30.000
* Bei einer Entsiegelung von Flächen durch vollständiges Abtragen und Entsorgung des Materials ab einer
Flächengröße von 0,1 ha (Mindestbreite 3,0 m), sofern die Maßnahme Teil eines planerischen Gesamt-konzeptes (z. B. Landschaftspflegerischer Begleitplan) ist, kommt gemäß Numerischer Bewertung für die Eingriffsregelung eine Verdoppelung des Zielwertes zum Tragen
Auf der Kompensationsfläche Wittgatt kann eine Biotopaufwertung von 30.000 Punkten
erzielt werden.
Kompensationsmaßnahme Grütersaaper Weg:
Die Grundlage der Aufwertungsbilanzierung für die vorgesehenen Maßnahmen bildet die
Bestandsaufnahme und Bilanz des Grünordnungsplans (BKR 2014), wobei im Einzelfall Flä-
chenanpassungen und auch Anpassungen in der Bewertung bei zwischenzeitlich erfolgten
Nutzungsänderungen in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde vorgenommen
wurden.
Ausgangsbiotope sind Intensivweiden, Magerwiesen und Grünlandbrachen in unterschiedli-
cher Ausprägung. Es werden Grundwerte zwischen 3 und 7 veranschlagt (Tab. 7). Es kön-
nen bei den vorgesehenen Maßnahmen je nach Ausgangsbiotop und Maßnahme 0,5 bis 2
Biotopwertpunkte Aufwertung angerechnet werden.
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Tab. 7: Biotopaufwertung Kompensationsfläche ehem. Standortübungsplatz Grütersaaper Weg
Maßnah-men-Nr.
Maßnah-men-Nr. gem. GOP*
Flächen-größe
Biotoptyp Grund-wert A
Maßnahme Zielbiotop Grund-wert P
Aufwer-tung
Biotoppunkte Aufwertung
M1a G5 25.950 m² EB0 Fettweide 4 Koppelweide, extensiv; Mahdgutübertragung
ED0, veg2 Magergrünland
6 2 51.900
M1b G11 8.989 m² ED0 Magergrünland 5 Koppelweide, extensiv;
Mahdgutübertragung ED0, veg2 Magergrünland
6 1 8.989
1.630 m² EB0 Fettweide 4 6 2 3.260
M1c
G9 3.017 m² EE0 Grünlandbrache** 5 Koppelweide, extensiv; Mahdgutübertragung
ED0, veg2 Magergrünland
6 1 3.017
G10 10.860 m² EE0 Grünlandbrache** 5 6 1 10.860
- 11.007 m² ED1 Magerwiese (mit Gehölzgruppen)
5 5,5 0,5 5.504
M1d - 52.905 m² EB0 Fettweide, diverse andere (Feuchtbiotope, Gehölze, Säume)
3 - 7 Koppelweide, extensiv Erhalt, Sicherung; Unterbindung Störwir-kungen
divers 0,5 26.453
M1e - 57.990 m² AD0 Birkenwald und diverse andere (Säume u. a.)
3 - 7 Koppelweide, extensiv (Waldweide)
Aufgelichteter Bestand; Unterbindung Störwir-kungen
divers 0,5 28.995
M2a G3 79.442 m²
ED0 Magergrünland 5 Mähwiese, extensiv; Mahdgutübertragung
ED1, veg2 Magerwiese
6 1 79.442
G6 28.713 m² 28.713
M2b - 14.600 m² EB0 Fettweide 4 Mähwiese, extensiv; Mahdgutübertragung
ED1, veg2 Magerwiese
6 2 29.200
M3a A9 7.961 m² ED0 Magergrünland 5 Flächige Gehölzpflan-zung
AR1Ahorn-Mischwald / AV0 Waldrand
6 1 7.961
M3b A10 17.481 m² ED0 Magergrünland 5 Aufforstung AR1Ahorn-Mischwald / AV0 Waldrand
6 1 17.481
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M3c A7
6.899 m² EB2 Mähweide 4
Aufforstung AB1 Buchen-Misch-wald / AV0 Waldrand
6
2 13.798
4.886 m² EE0 Grünlandbrache 5 1 4.886
298 m² KA5 Neophytensaum 3 3 894
M3d A6 6.878 m² EB0 Fettweide 4 Aufforstung AB3 Eichen-Misch-wald / AV0 Waldrand
6 2 13.756
M3e A5 2.799 m² EC2b Feuchtweide 6
Aufforstung AB3 Eichen-Misch-wald/ AV0 Waldrand
6 0 0
1.928 m² EB0 Fettweide 4 2 3.856
M3f - 3.300 m² EB0 Fettweide 4 Aufforstung AR1Ahorn-Mischwald / AV0 Waldrand
6 2 6.600
M4a U3 14.259 m² AA4 Buchenwald mit Nadelbaumarten
5 Waldumbau Buchenwald mit Edellaubhölzern (AA2)
6 1 14.259
M4b - 13.600m² AR1 Ahornmischwald mit Nadelbaumarten
5 Waldumbau Buchenwald mit Edellaubhölzern (AA2)
6 1 13.600
M4c U1 4.021 m² AJ0 Fichtenwald 4 Waldumbau Buchenwald mit Edellaubhölzern (AA2)
6 2 8.042
M5a B3
7.477 m²
EB0 Fettweide 4 Anpflanzung Baumreihe
BF1 Baumreihe 7 3 22.431
3.735 m² ED0, veg2 Mager-grünland
6 2 7.470
M5b B4
4.724 m²
EC1 Feuchtwiese 6 Anpflanzung Baumreihe
BF1 Baumreihe 7 1 4.724
2.360 m² EC0, veg2 Feucht-grünland
6 0 0
Summe Summe 397.709 m² 416.091
* Grünordnungsplan (BKR 2014)
** die Fläche ist zwischenzeitlich brachgefallen
Auf den Kompensationsflächen Grütersaaper Weg wird eine Biotopaufwertung von 416.091 Punkten erzielt.
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Gesamtbewertung:
Mit diesen beiden Maßnahmen wird eine Aufwertung von insgesamt 446.091 Punkten er-
reicht. Nach Durchführung dieser Maßnahmen ist die Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanz des Vorha-
bens im naturschutzfachlichen Sinne (Kompensationsbedarf: 442.470 Punkte) positiv und
das Vorhaben damit kompensiert.
Insgesamt liegen somit nach Umsetzung aller vorgesehenen Maßnahmen keine erheblichen,
nachteiligen Auswirkungen auf Biotope und Lebensräume sowie auf die übrigen Elemente
des Naturhaushalts und das Landschaftsbild vor. Den Anforderungen an den Erhalt der bio-
logischen Vielfalt kann damit ebenfalls Rechnung getragen werden.
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8. Literatur- und Quellenverzeichnis
Gesetze, Normen und Richtlinien
BUNDESMINISTER FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2009):
Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Bun-
desnaturschutzgesetz – BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli
2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154)
m.W.v. 15.08.2013.
BUNDESMINISTER FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2009):
Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten – Bundesartenschutzver-
ordnung (BArtSchV). Vom 16. Februar 2005 (BGBl. I Nr. 11 v. 24.2.2005 S.258; ber.
18.3.2005 S. 896), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl.
I S. 95) geändert worden ist.
EUROPÄISCHES PARLAMENT UND RAT DER EUROPÄISCHEN UNION (2009):
Richtlinie 2009/147/EG des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildle-
benden Vogelarten („Vogelschutzrichtlinie“) (Abl. EG Nr. L 20/7 vom 26.01.2010).
EUROPÄISCHES PARLAMENT UND RAT DER EUROPÄISCHEN UNION (1997):
Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebens-
räume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen („FFH-Richtlinie“) (Abl. EG Nr. L 206 S.
7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG v. 20. November 2006 (Abl. EG
Nr. L 363 S. 368).
LÄNDERAUSSCHUSS FÜR IMMISSIONSSCHUTZ (LAI) (2000):
Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen (Licht-Richtlinie). Beschluss
des Länderausschusses für Immissionsschutz vom 10. Mai 2000.
MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES
LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MULNV NRW) (2007):
Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Land-
schaftsgesetz – LG NW) des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 5. Juli
2007, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185)
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Projektbezogene Quellen und Literatur
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Flug- und Bodenlärmgutachten. Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung –
erstellt im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH. Greifenberg.
BIBBY, C.J., BURGESS, N.D. & D.A. HILL (1995):
Methoden der Feldornithologie – Bestandserfassung in der Praxis. Neumann Verlag Ra-
debeul.
BKR AACHEN, CASTRO & HINZEN STADTPLANER, UMWELTPLANER (2014):
Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 5981/001 "Beiderseits Grütersaaper Weg".
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BURRICHTER, E., POTT, R., FURCH, H. (1988):
Die potentielle natürliche Vegetation. - Geographisch-landeskundlicher Atlas von Westfa-
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DOG (1995):
Qualitätsstandards für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in raumbedeutsamen Pla-
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GEOLOGISCHER DIENST (GD) NW (2004):
Digitale Bodenkarte für Nordrhein-Westfalen (1:50.000).
GEOLOGISCHER DIENST (GD) DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (2004):
Digitale Bodenkarte im Maßstab 1:50.000 (BK50) NRW (Blatt L 4706 Düsseldorf) mit Aus-
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Straßenbeleuchtung und Umwelt Vergleichende Untersuchung zum Anflugverhalten von
an Straßenleuchten Insekten am Fleher Deich in Düsseldorf. Vom NABU veröffentlichte
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http://www.nabu.de/stadtbeleuchtung/cd-rom/Inhalte/PDF/H3-7.pdf
FROELICH & SPORBECK (2009A):
Flughafen Düsseldorf International – Ersatz Vorfeld West – Umweltverträglichkeitsstudie
(UVS), erstellt im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH, Bochum.
FROELICH & SPORBECK (2009B):
Flughafen Düsseldorf International – Ersatz Vorfeld West – Artenschutzrechtlicher Fach-
beitrag, erstellt im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH, Bochum.
FROELICH & SPORBECK (2011A):
Photovoltaikanlage Airport Düsseldorf – Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), er-
stellt im Auftrag der Grünwerke GmbH, Bochum.
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FROELICH & SPORBECK (2011B):
Photovoltaikanlage Airport Düsseldorf – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, erstellt im
Auftrag der Grünwerke GmbH, Bochum.
FROELICH & SPORBECK (2012A):
Flughafen Düsseldorf International – Feuerwehrrettungswege – Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag – erstellt im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH, Bochum.
FROELICH & SPORBECK (2012B):
Flughafen Düsseldorf International – Feuerwehrrettungswege – Landschaftspflegerischer
Begleitplan – erstellt im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH, Bochum.
FROELICH & SPORBECK (2012C):
Flughafen Düsseldorf International – Ersatz Vorfeld West – Aktualisierter Landschafts-
pflegerischer Begleitplan (LBP), erstellt im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH, Bo-
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FROELICH & SPORBECK (2013):
Monitoring von Brutvogelarten im Bereich von Photovoltaikanlage Airport Düsseldorf; er-
stellt im Auftrag der Grünwerke GmbH, Düsseldorf. Bochum.
FROELICH & SPORBECK (2014):
Flughafen Düsseldorf. Floristische Kartierungen 2014. Erstellt durch: FAUNISTISCHE GUT-
ACHTEN DIPL.-GEOGR. M. SCHWARTZE, WARENDORF. Erstellt im Auftrag der Flughafen Düs-
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HILD, J. (2001):
Zur potentiellen Erhöhung des Vogelschlagrisikos infolge Zunahme der Anzahl von Flug-
bewegungen am Flughafen Düsseldorf International; im Auftrag der Flughafen Düsseldorf
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HILD, J. (2008):
Beitrag zur Avifauna des Flughafens Düsseldorf; im Auftrag der Flughafen Düsseldorf
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HUEMER, P., KÜHTREIBER, H., TARMANN, G.:
Anlockwirkung moderner Leuchtmittel auf nachtaktive Insekten Ergebnisse einer Feldstu-
die in Tirol. Innsbruck 2010.
INGENIEUR CONSULT GEOTECHNIK ICG (2012A):
Flughafen Düsseldorf International / BV Feuerwehr-Rettungswege – Baugrunduntersu-
chung – Geotechnischer Bericht, erstellt im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH,
Düsseldorf.
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INGENIEUR CONSULT GEOTECHNIK ICG (2012B):
Flughafen Düsseldorf International / BV Feuerwehr-Rettungswege – Ergänzende Bau-
grund und Altlastenuntersuchung, erstellt im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH,
Düsseldorf.
INGENIEUR CONSULT GEOTECHNIK ICG (2012C):
Flughafen Düsseldorf International / BV Feuerwehr-Rettungswege / Zentraler Flughafen-
bereich zwischen Feuerwache Nord und Rollbahn M – Chemische Untersuchung des
Oberbodens und des unterlagernden Bodens, erst. i. A. d. Flughafen Düsseldorf GmbH.
IRP RADEMACHER + PARTNER INGENIEURBERATUNG (2008):
Ersatzmaßnahme Vorfeld West – Entwässerungsplanung 1. Bauabschnitt, erstellt im Auf-
trag der Flughafen Düsseldorf GmbH, Düsseldorf
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN
(LANUV NRW) (2008):
Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW, Recklinghau-
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LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN
(LANUV NRW) (2008):
Biotopkataster der Schutzwürdigen Biotope in NRW, Recklinghausen.
MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHER-
SCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MKULNV NRW) (2010):
Fachinformationssystem (FIS): Schutzgebiete und Schutzausweisungen;
http://www.lanuv.nrw.de/service/infosysteme.htm
MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHER-
SCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MKULNV NRW) (2010):
NRW Umweltdaten vor Ort;
http://www.uvo.nrw.de
STADT DÜSSELDORF, UMWELTAMT (HRSG.)(1995):
Klimaanalyse für die Landeshauptstadt Düsseldorf – Umweltamt der Stadt Düsseldorf; er-
arbeitet durch Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) (heute RVR), Abteilung für Stadtkli-
matologie, Essen.
STADT DÜSSELDORF, UMWELTAMT (1998):
Düsseldorfer Stadtrecht – Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Was-
serschutzgebietes "Bockum, Wittlaer, Kaiserswerth und Wittlaer-Werth" der Stadtwerke
Duisburg AG (Wasserwerksbetriebe) – Wasserschutzgebietverordnung (WSGVo) (Stand:
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Seite 51/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan
STADT DÜSSELDORF, UMWELTAMT (2010):
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes "Am
Staad" der Stadtwerke Düsseldorf AG (SWD) – Wasserschutzgebietverordnung (WSGVo)
vom 29.01.2010, Stadt Düsseldorf.
STADT DÜSSELDORF, UMWELTAMT (HRSG.)(2012):
Klimaanalyse – Planungshinweiskarte für die Landeshauptstadt Düsseldorf. Umweltamt der
Stadt Düsseldorf; Autoren: STEINRÜCKE, M. & J. EGGENSTEIN, Düsseldorf.
SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T. SCHRÖDER, K. & SUD-
FELDT, C. (2005):
Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. - Radolfzell, 792 S.
TILLMANNS UND PARTNER GMBH (1998):
Nutzungsrecherche und Erstbewertung für das Gelände der Flughafen Düsseldorf GmbH;
erstellt im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH. Düsseldorf.
TRAUTMANN, W. (1972):
Vegetation (Potentielle natürliche Vegetation) – Deutscher Planungsatlas Band I: Nord-
rhein-Westfalen Lieferung 3; in Veröffentlichungen der Akademie für Raumforschung und
Landesplanung, Bonn.
Seite 52/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang
Anlage 1
Vegetationsaufnahmen
Die Begehung der Grünlandflächen fand am 08.07.2013 statt.
Vegetationsaufnahmen nach BRAUN-BLANQUET.
Dabei gilt:
+ = spärlich mit sehr geringem Deckungsgrad (< 1%)
1 = 1 - 4 %
2 = 5 - 24 %
3 = 25 - 49 %
4 = 50 - 74 %
5 = 75 - 100 %
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Vegetationsaufnahme 1:
Grünland zwischen Vorfeld West und Hauptrollbahn M (P1)
Größe: 25 m², Juli 2013
Deckung Art
3 Potentilla reptans (Kriechendes Fingerkraut)
2b Medicago lupulina (Hopfenklee)
2b Lolium perenne (Deutsches Weidelgras)
2a Festuca rubra agg. (Rotschwingel)
1 Achillea millefolium (Schafgarbe)
1 Trifolium repens (Weißklee)
1 Plantago lanceolata (Spitzwegerich)
1 Trifolium campestre (Feldklee)
+ Cirsium arvense (Ackerkratzdistel)
+ Silene alba (Weiße Lichtnelke)
1 Cerastium holosteoides (Gemeines Hornkraut)
1 Agrostis capillaris (Rotes Straußgras)
1 Geranium pusillum (Kleiner Storchschnabel)
1 Bellis perennis (Gänseblümchen)
+ Crepis capillaris (Grüner Pippau)
+ Holcus lanatus (Wolliges Honiggras)
Kennarten: keine
Magerkeitszeiger: keine
Wert: 2
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Vegetationsaufnahme 2:
Grünland zwischen Vorfeld West und Hauptrollbahn M (P2)
Größe: 25 m², Juli 2013
Deckung Art
+ Dactylis glomerata (Wiesenknäuelgras)
2a Trifolium repens (Weißklee)
2a Lolium perenne (Deutsches Weidelgras)
+ Crepis capillaris (Grüner Pippau)
+ Daucus carota (Wilde Möhre)
1 Holcus lanatus (Wolliges Honiggras)
2a Bromus hordeaceus (Weiche Trespe)
1 Cerastium holosteoides (Gemeines Hornkraut)
+ Stellaria graminea (Gras-Sternmiere)
+ Galium album agg. (Wiesenlabkraut)
+ Centaurea jacea (Wiesenflockenblume)
+ Achillea millefolium (Schafgarbe)
2b Potentilla reptans (Kriechendes Fingerkraut)
1 Geranium molle (Weicher Storchschnabel)
+ Leucanthemum vulgare agg. (Wiesenmargerite)
2b Poa angustifolia (Schmalblättriges Wiesenrispengras)
1 Agrostis capillaris (Rotes Straußgras)
Kennarten mit frequentem Vorkommen: keine
Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: keine
Mehrere Kennarten in geringer Deckung
Wert: 3
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Vegetationsaufnahme 3:
Grünland zwischen Vorfeld West und Hauptrollbahn M (P3)
Größe: 25 m², Juli 2013
Deckung Art
2a Crepis capillaris (Grüner Pippau)
+ Plantago lanceolata (Spitzwegerich)
1 Trifolium repens (Weißklee)
1 Phleum pratense (Wiesenlieschgras)
2b Medicago lupulina (Hopfenklee)
+ Daucus carota (Wilde Möhre)
+ Arenaria serpyllifolia (Quendelsandkraut)
+ Bellis perennis (Gänseblümchen)
2a Festuca rubra (Rotschwingel)
1 Lolium perenne (Deutsches Weidelgras)
+ Galium album agg. (Wiesenlabkraut)
+ Hypericum perforatum (Echtes Johanniskraut)
+ Achillea millefolium (Schafgarbe)
1 Bromus hordeaceus (Weiche Trespe)
1 Agrostis capillaris (Rotes Straußgras)
+ Senecio jacobaea (Jakobskreuzkraut)
1 Poa angustifolia (Schmalblättriges Wiesenrispengras)
1 Holcus lanatus (Wolliges Honiggras)
+ Arrhenatherum elatius (Glatthafer)
Kennarten mit frequentem Vorkommen: keine
Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: keine
Mehrere Kennarten in geringer Deckung
Wert: 3
Seite 56/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang
Vegetationsaufnahme 4:
Grünland zwischen Vorfeld West und Hauptrollbahn M (P4)
Größe: 25 m², Juli 2013
Deckung Art
+ Arrhenatherum elatius (Glatthafer)
1 Crepis capillaris (Grüner Pippau)
1 Plantago lanceolata (Spitzwegerich)
1 Achillea millefolium (Schafgarbe)
+ Cirsium arvense (Ackerkratzdistel)
2b Trifolium repens (Weißklee)
+ Vicia tetrasperma (Viersamige Wicke)
+ Leucanthemum vulgare agg. (Wiesenmargerite)
1 Potentilla reptans (Kriechendes Fingerkraut)
1 Medicago lupulina (Hopfenklee)
2a Phleum pratense (Wiesenlieschgras)
+ Daucus carota (Wilde Möhre)
1 Trifolium campestre (Feldklee)
1 Poa angustifolia (Schmalblättriges Wiesenrispengras)
1 Agrostis capillaris (Rotes Straußgras)
2a Lolium perenne (Deutsches Weidelgras)
1 Bromus hordeaceus (Weiche Trespe)
1 Festuca rubra agg. (Rotschwingel)
Kennarten mit frequentem Vorkommen: keine
Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: keine
Mehrere Kennarten in geringer Deckung
Wert: 3
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Vegetationsaufnahme 5:
Grünland am General Aviation Terminal (GAT), südliche Teilfläche
Größe: 25 m², Juli 2013
Deckung Art
2a Potentilla reptans (Kriechendes Fingerkraut)
1 Galium album agg. (Wiesenlabkraut)
+ Cirsium arvense (Ackerkratzdistel)
+ Rumex acetosa (Sauerampfer)
2b Holcus lanatus (Wolliges Honiggras)
1 Trisetum flavescens (Wiesengoldhafer)
1 Arrhenatherum elatius (Glatthafer)
1 Leucanthemum vulgare agg. (Wiesenmargerite)
2b Agrostis capillaris (Rotes Straußgras)
+ Rumex crispus (Krauser Ampfer)
+ Stellaria graminea (Gras-Sternmiere)
1 Cerastium holosteoides (Gemeines Hornkraut)
+ Taraxacum officinale agg. (Löwenzahn)
Kennarten mit frequentem Vorkommen: 3 (Glatthafer, Wiesenlabkraut, Wiesengoldhafer)
Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: 1 (Wiesenmargerite)
Mehrere Kennarten in geringer Deckung
Wert: 5
Seite 58/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang
Vegetationsaufnahme 6:
Grünland am General Aviation Terminal (GAT), nördliche Teilfläche
Größe: 25 m², Juli 2013
Deckung Art
+ Plantago lanceolata (Spitzwegerich)
+ Rumex obtusifolius (Stumpfblättriger Ampfer)
1 Galium album agg. (Wiesenlabkraut)
+ Senecio inaequidens (Schmalblättriges Greiskraut)
+ Silene alba (Weiße Lichtnelke)
1 Arrhenatherum elatius (Glatthafer)
+ Crepis capillaris (Grüner Pippau)
1 Agrostis capillaris (Rotes Straußgras)
+ Trifolium repens (Weißklee)
+ Trifolium arvense (Hasenklee)
+ Senecio jacobaea (Jakobskreuzkraut)
+ Tanacetum vulgare (Rainfarn)
2b Holcus lanatus (Wolliges Honiggras)
+ Achillea millefolium (Schafgarbe)
1 Bromus hordeaceus (Weiche Trespe)
+ Cerastium holosteoides (Gemeines Hornkraut)
+ Veronica arvensis (Feldehrenpreis)
+ Geranium molle (Weicher Storchschnabel)
1 Festuca rubra agg. (Rotschwingel)
+ Potentilla argentea (Silberfingerkraut)
+ Vicia angustifolia (Schmalblättrige Wicke)
Kennarten mit frequentem Vorkommen: 2 (Wiesenlabkraut, Glatthafer)
Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: keine
Wert: 4
Seite 59/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang
Vegetationsaufnahme 7:
Grünland vor Modul D
Größe: 25 m², Juli 2013
Deckung Art
2b Galium album agg. (Wiesenlabkraut)
+ Cirsium arvense (Ackerkratzdistel)
1 Arrhenatherum elatius (Glatthafer)
1 Geranium molle (Weicher Storchschnabel)
1 Leucanthemum vulgare agg. (Wiesenmargerite)
+ Taraxacum officinale agg. (Löwenzahn)
+ Centaurea jacea (Wiesenflockenblume)
1 Lotus corniculatus (Hornklee)
+ Vicia hirsuta (Rauhaarige Wicke)
1 Trifolium campestre (Feldklee)
1 Silene alba (Weiße Lichtnelke)
1 Plantago lanceolata (Spitzwegerich)
2a Agrostis capillaris (Rotes Straußgras)
2a Festuca rubra (Rotschwingel)
+ Dactylis glomerata (Wiesenknäuelgras)
Kennarten mit frequentem Vorkommen: 2 (Wiesenlabkraut, Glatthafer)
Magerkeitszeiger 2 (Wiesenmargerite, Hornklee),
Wert: 5
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Vegetationsaufnahme 8:
Grünland vor Werkstatt / Modul D
Größe: 25 m², Juli 2013
Deckung Art
1 Galium album agg. (Wiesenlabkraut)
1 Senecio jacobaea (Jakobskreuzkraut)
1 Leucanthemum vulgare agg. (Wiesenmargerite)
1 Achillea millefolium (Schafgarbe)
1 Cerastium holosteoides (Gemeines Hornkraut)
+ Malva alcea (Rosenmalve)
1 Bellis perennis (Gänseblümchen)
1 Arrhenatherum elatius (Glatthafer)
1 Crepis capillaris (Grüner Pippau)
1 Prunella vulgaris (Kleine Braunelle)
1 Geranium molle (Weicher Storchschnabel)
1 Trifolium repens (Weißklee)
1 Potentilla reptans (Kriechendes Fingerkraut)
2b Agrostis capillaris (Rotes Straußgras)
1 Plantago lanceolata (Spitzwegerich)
1 Bromus hordeaceus (Weiche Trespe)
Kennarten mit frequentem Vorkommen: 2 (Wiesenlabkraut, Glatthafer)
Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: 1 (Wiesenmargerite)
Wert: 5
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Vegetationsaufnahme 9:
Grünland zwischen Vorfeld Ost und Hauptrollbahn M (Westfläche, V 28; gemäht)
Größe: 25 m², Juli 2013
Deckung Art
1 Daucus carota (Wilde Möhre)
1 Crepis capillaris (Grüner Pippau)
2a Galium album agg. (Wiesenlabkraut)
1 Achillea millefolium (Schafgarbe)
1 Cerastium holosteoides (Gemeines Hornkraut)
+ Senecio jacobaea (Jakobskreuzkraut)
+ Geranium molle (Weicher Storchschnabel)
2a Veronica chamaedrys (Gamander-Ehrenpreis)
+ Bellis perennis (Gänseblümchen)
1 Trifolium repens (Weißklee)
2a Holcus lanatus (Wolliges Honiggras)
2b Festuca rubra agg. (Rotschwingel)
1 Potentilla reptans (Kriechendes Fingerkraut)
Kennarten mit frequentem Vorkommen: 2 (Wiesenlabkraut, Wilde Möhre)
Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: keine Wert: 4
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Vegetationsaufnahme 10:
Grünland zwischen Vorfeld Ost und Hauptrollbahn M (Westfläche, V 28; ungemäht)
Größe: 25 m², Juli 2013
Deckung Art
3 Holcus lanatus (Wolliges Honiggras)
1 Senecio jacobaea (Jakobskreuzkraut)
1 Arrhenatherum elatius (Glatthafer)
1 Galium album agg. (Wiesenlabkraut)
1 Leucanthemum vulgare agg. (Wiesenmargerite)
1 Stellaria graminea (Grassternmiere)
+ Malva cf. alcea (Rosenmalve)
1 Vicia angustifolia (Schmalblättrige Saatwicke)
+ Eryngium campestre (Feldmannstreu)
+ Potentilla reptans (Kriechendes Fingerkraut)
+ Rumex acetosa (Sauerampfer)
1 Plantago lanceolata (Spitzwegerich)
2a Dactylis glomerata (Wiesenknäuelgras)
2a Festuca rubra agg. (Rotschwingel)
1 Poa angustifolia (Schmalblättriges Wiesenrispengras)
Kennarten mit frequentem Vorkommen: 2 (Wiesenlabkraut, Glatthafer) Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: 2 (Wiesenmargerite, Grassternmiere) Wert: 5
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Vegetationsaufnahme 11:
Grünland zwischen Vorfeld Ost und Hauptrollbahn M (Ostfläche, V 08; gemäht)
Größe: 25 m², Juli 2013
Deckung Art
+ Daucus carota (Wilde Möhre)
2a Trifolium repens (Weißklee)
+ Ranunculus repens (Kriechender Hahnenfuß)
1 Geranium molle (Weicher Storchschnabel)
2a Galium album agg. (Wiesenlabkraut)
1 Potentilla reptans (Kriechendes Fingerkraut)
+ Taraxacum officinale agg. (Löwenzahn)
2a Holcus lanatus (Wolliges Honiggras)
+ Bellis perennis (Gänseblümchen)
1 Plantago lanceolata (Spitzwegerich)
+ Lotus corniculatus (Hornklee)
1 Senecio jacobaea (Jakobskreuzkraut)
+ Cerastium holosteoides (Gemeines Hornkraut)
Kennarten mit frequentem Vorkommen: 1 (Wiesenlabkraut)
Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: keine Wert: 3
Vegetationsaufnahme 12:
Grünland zwischen Vorfeld Ost und Hauptrollbahn M (Ostfläche, V 08; ungemäht)
Größe: 25 m², Juli 2013
Deckung Art
+ Achillea millefolium (Schafgarbe)
+ Daucus carota (Wilde Möhre)
+ Senecio jacobaea (Jakobskreuzkraut)
2a Dactylis glomerata (Wiesenknäuelgras)
3 Arrhenatherum elatius (Glatthafer)
2a Galium album agg. (Wiesenlabkraut)
+ Leucanthemum vulgare agg. (Wiesenmargerite)
1 Plantago lanceolata (Spitzwegerich)
1 Medicago lupulina (Hopfenklee)
1 Cerastium holosteoides (Gemeines Hornkraut)
+ Hypericum perforatum (Echtes Johanniskraut)
2a Poa angustifolia (Schmalblättriges Wiesenrispengras)
1 Festuca pratensis (Wiesenschwingel)
Kennarten mit frequentem Vorkommen: 2 (Wiesenlabkraut, Glatthafer)
Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: keine Wert: 4
Seite 64/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang
Vegetationsaufnahme 13:
Grünland vor Halle 10
Größe: 25 m², Juli 2013
Deckung Art
2a Galium album agg. (Wiesenlabkraut)
1 Centaurea jacea (Wiesenflockenblume)
2a Arrhenatherum elatius (Glatthafer)
1 Veronica chamaedrys (Gamander-Ehrenpreis)
+ Leucanthemum vulgare agg. (Wiesenmargerite)
1 Plantago lanceolata (Spitzwegerich)
1 Cerastium holosteoides (Gemeines Hornkraut)
+ Vicia tetrasperma (Viersamige Wicke)
+ Vicia cracca (Vogelwicke)
2a Anthoxanthum odoratum (Ruchgras)
2a Poa angustifolia (Schmalblättriges Wiesenrispengras)
1 Luzula campestris (Feldhainsimse)
+ Senecio jacobaea (Jakobskreuzkraut)
2a Holcus lanatus (Wolliges Honiggras)
1 Trisetum flavescens (Wiesengoldhafer)
Kennarten mit frequentem Vorkommen: 4 (Wiesenlabkraut, Wiesenflockenblume, Glatthafer,
Wiesengoldhafer)
Magerkeitszeiger: 1 (Feldhainsimse)
Wert: 5
Seite 65/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang
Vegetationsaufnahme 14:
Grünland am Fernbahnhof
Größe: 25 m², Juli 2013
Deckung Art
2b Hordelymus repens
2b Festuca pratensis (Wiesenschwingel)
3 Poa angustifolia (Schmalblättriges Wiesenrispengras)
1 Galium album agg. (Wiesenlabkraut)
+ Vicia angustifolia (Schmalblättrige Saatwicke)
+ Potentilla reptans (Kriechendes Fingerkraut)
+ Vicia tetrasperma (Viersamige Wicke)
Kennarten mit frequentem Vorkommen: 1 (Wiesenlabkraut)
Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: keine
Wert: 3
Seite 66/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang
Anlage 2
Maßnahmenblätter
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Wittgatt
Maßnahmenbereich
Entsiegelung einer Gewächshausfläche
Maßnahmentyp
A = Ausgleichsmaßnahme
Kreis
Kreisfreie Stadt Düsseldorf
Gemeinde
Stadt Düsseldorf
Gemarkung
Bockum
Flur
6
Flurstück
68 (tlw.)
Bezeichnung der Maßnahme
Entsiegelung einer Gewächshausfläche und na-
turnahe Nutzung als Extensivgrünland und Streu-
obstwiese
Flächengröße: 2.800 m2
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Abb. 3 LBP
Ausgangsbiotop
Versiegelungsfläche (Gewächshaus; SC14): Ruderale Säume und Wege (K)
Wertstufe: 0 (SC14) bzw. 2 (K)
Zielbiotop
Magergrünland, gut ausgeprägt (ED), Blänke (EE3), Streuobstwiese (HK2)
Wertstufe: 5* (ED, EE3), 6* (HK2)
* Verdopplung des Zielwertes wg. Entsiegelung
Aufwertung: 30.000 Punkte
siehe Bilanzierung Tab. 6 LBP
Maßnahmenbeschreibung
Entwicklung einer artenreichen Streuobstwiese durch das Anpflanzen von alten, regionaltypi-
schen Obstsorten (Hochstämme)
9 Stk. Obstbäume, Hochstamm StU 10-12, 3x v. m.Db.; Raster ca. 12 x 15 m
Sortenauswahl und Standortabpflockung in Abstimmung mit der Unteren Landschafts-
behörde;
bei Beweidung der Fläche Obstbäume mit Stamm-Verbisschutz schützen;
keine weiteren Gehölzpflanzungen auf der Kompensationsfläche;
bestehende Gehölze bleiben erhalten (bei Fällung Ersatzpflanzung standortheimischer
Bäume in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde)
Ansaat einer Wiesenfläche aus kräuterreichem Saatgut (Magerrasenmischung, in Abstim-
mung mit der Unteren Landschaftsbehörde).
Ansaat einer Wiesenfläche aus kräuterreichem Saatgut (Magerrasenmischung)
Extensive Tierhaltung mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. bspw. max. 27 Rinder
auf der Gesamtfläche M1a-e); wenn die angestrebten Ziele der Artenvielfalt nicht erreicht
werden (Funktionskontrolle), ist die Bewirtschaftung ggf. in Abstimmung mit der ULB anzu-
passen (z. B. Zahl der GVE reduzieren).
Anlage einer Blänke
Abschieben des Oberbodens auf einer Teilfläche von ca. 150 m² (Tiefe ca. 0,3 - 0,5 m).
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Wittgatt
Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung
In den ersten 10 Standjahren jährlicher Erziehungsschnitt der Obstbäume, in der Ertragsphase in
drei- bis fünfjährigem Turnus Erhaltungsschnitt; Ausfälle sind in der darauffolgenden Pflanzperiode zu
ersetzen.
Extensive Nutzung oder Pflege der Wiesenfläche:
2-mal jährliche Mahd (Abtransport des Mähguts) oder ausnahmsweise auch Mulchen,
1. Mahd nicht vor dem 15. Juni, keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln; eine gezielte
Düngung zur Artenoptimierung ist in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde möglich.
Zielkonzeption der Maßnahmen
Die Entsiegelung von Flächen trägt zum funktionalen Ausgleich von vorhabensbedingten Flächenver-
siegelungen bei. Die Anlage einer Streuobstwiese sowie von Extensivgrünland bewirkt eine Lebens-
raumaufwertung eines landwirtschaftlich geprägten Raumes. Der Gebäuderückbau und die Entwick-
lung von Extensivgrünland dienen der Verbesserung der Lebensverhältnisse besonders für wiesen-
brütende Vogelarten und alle auf diesen landschaftstypischen Lebensraum angewiesenen Tier- und
Pflanzenarten. Die Obstbäume tragen darüber hinaus zur landschaftlichen Einbindung des verblei-
benden Gewächshauses bei. Durch Entsiegelung und Nutzungsextensivierung kommt es zudem zu
einer Aufwertung der Bodenfunktionen.
Zeitpunkt der Ausführung
Zum Eingriffsbeginn.
Hinweise zur Funktionskontrolle
Der Erfolg der Maßnahme wird durch die Untere Landschaftsbehörde überprüft.
Hinweise für die Ausführungsplanung
--
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M1a
Maßnahmenbereich
Aufwertung von Grünlandflächen
Maßnahmentyp
A = Ausgleichsmaßnahme
Kreis
Kreisfreie Stadt Düsseldorf
Gemeinde
Stadt Düsseldorf
Gemarkung
Rath (3115)
Flur
049
Flurstück
48 (tlw.)
Bezeichnung der Maßnahme
Umwandlung von mäßig artenreichen Wiesen in
artenreiche Magerwiesen durch Mahdgutübertra-
gung und dauerhafte Sicherung einer extensiven
Nutzung (Koppelweide, extensive Beweidung)
Flächengröße: 25.950 m2
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Unterlagen-Nr.: Karte 2
Ausgangsbiotop
Fettweide (EB0)
Wertstufe: 4
Zielbiotop
Magergrünland, gut ausgeprägt (ED0, veg2)
Wertstufe: 6
Aufwertung: 51.900 Punkte
Aufwertung um 2 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 25.950 m2: 25.950 m
2 x 2 = 51.900 Pkt.
Maßnahmenbeschreibung
Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen regionaler Herkunft auf einer Fläche von
ca. 25.950 m2 zur Erhöhung der Artenvielfalt speziell im Bereich der Magerkeitszeiger
Als Spenderflächen für die Mahdgutübertragung mit autochthonem Saatgut kommen bspw.
Deichflächen in der Rheinaue (z. B. Himmelgeist) in Betracht.
Der optimale Gewinnungszeitraum ist mit dem ersten Heuschnitt im Juli. Die Ausbringmen-
ge beträgt 100 g Heu/m². Dies entspricht einem Verhältnis von Spender- zu Empfängerflä-
che von 1 : 1 bis 1 : 2.
Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre)
überprüft werden.
Extensive Beweidung (zusammen mit Maßnahmen M1b-e)
Extensive Tierhaltung mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. bspw. max. 27 Rinder
auf der Gesamtfläche M1a-e); wenn die angestrebten Ziele der Artenvielfalt nicht erreicht
werden (Funktionskontrolle), ist die Bewirtschaftung ggf. in Abstimmung mit der ULB anzu-
passen (z. B. Zahl der GVE reduzieren)
Keine Düngung.
Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (sofern im Rahmen des Monitoring die Notwendig-
keit einer Düngung erkannt wird, ist diese in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbe-
hörde in moderatem Umfang zulässig).
Die Umzäunung der Maßnahmenfläche M1a soll landschaftsgerecht und optisch durchläs-
sig gestaltet werden (Stacheldrahtzaun: 3 Stacheldrahtlitzen, Elektrolitze nach innen; Holz-
pfähle, Abstand ca. 5 m, Höhe max. 1,2 m).
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M1a
Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung
einmalige Mahd nach dem 30.06. mit leichten Mähgeräten möglich, dabei sollen zwei Teilflächen
alternierend im Abstand von mindestens drei Wochen gemäht werden; eine Mahd soll insbesondere
dann erfolgen, wenn nicht verbissene Arten (wie Distel oder Brennnessel) zu hohe Dominanzen ent-
wickeln. Falls eine Mahd durchgeführt wird, ist das Mähgut abzutransportieren.
Eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.
Zielkonzeption der Maßnahmen
Aufgrund der extensiven Nutzung und ungestörten Entwicklung während der militärischen Nutzungen
und auch in der Folgezeit weisen Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes beiderseits des
Grütersaaper Weges in Teilbereichen hohe ökologische Qualitäten als Lebensraum für seltene und
geschützte Tier- und Pflanzenarten auf.
Die ausgedehnten Grünlandflächen besitzen zwar ein hohes standörtliches Potenzial, weisen größ-
tenteils aber eine relativ artenarme Ausprägung auf.
Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Entwicklung von artenreichen Grünlandstandorten
initiiert und Lebensraumpotenziale für seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten geschaffen.
Zeitpunkt der Ausführung
Zum Eingriffsbeginn.
Die Heumahd und -ernte erfolgt während der Haupt-Samenreife der Gräser im Juli. Um eine optima-
les Anwachsen des Saatgutes auf den Aufbringungsflächen zu gewährleisten, werden ein Heuschnitt
im feuchten Zustand sowie eine direkte Ausbringung empfohlen. Alternativ ist das Schnittgut zu
trocknen und für einen späteren Zeitpunkt der Begrünung projektbezogen aufzubewahren.
Hinweise zur Funktionskontrolle
Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft
werden.
Hinweise für die Ausführungsplanung
Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung
* Großvieheinheiten (gem. Umrechnungsschlüssel Statistisches Bundesamt):
Eine Großvieheinheit entspricht ca. 500 Kilogramm (etwa Gewicht eines ausgewachsenen Rindes)
Milchkuh = 1 GVE
Kalb, Jungrind = 0,3 GVE
Schaf = 0,1 GVE
Pferd = 0,7 - 1,1 GVE
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M1b
Maßnahmenbereich
Aufwertung von Grünlandflächen
Maßnahmentyp
A = Ausgleichsmaßnahme
Kreis
Kreisfreie Stadt Düsseldorf
Gemeinde
Stadt Düsseldorf
Gemarkung
Rath (3115)
Flur
049
Flurstück
48 (tlw.)
Bezeichnung der Maßnahme
Umwandlung von mäßig artenreichen Wiesen in
artenreiche Magerwiesen durch Mahdgutübertra-
gung und dauerhafte Sicherung einer extensiven
Nutzung (Koppelweide, extensive Beweidung)
Flächengröße: 10.619 m2
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Unterlagen-Nr.: Karte 2
Ausgangsbiotop
Magergrünland (ED0): 8.989 m2
Wertstufe: 5
Fettweide (EB0): 1.630 m2
Wertstufe: 4
Zielbiotop
Magergrünland, gut ausgeprägt (ED0, veg2)
Wertstufe: 6
Aufwertung: 12.249 Punkte
Aufwertung um 1 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 8.989 m2: 8.989 m
2 x 1 = 8.989 Pkt.
Aufwertung um 2 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 1.630 m2: 1.630 m
2 x 2 = 3.260 Pkt.
Maßnahmenbeschreibung
Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen regionaler Herkunft auf einer Fläche von
ca. 10.619 m2 zur Erhöhung der Artenvielfalt speziell im Bereich der Magerkeitszeiger
Als Spenderflächen für die Mahdgutübertragung mit autochthonem Saatgut kommen bspw.
Deichflächen in der Rheinaue (z. B. Himmelgeist) in Betracht.
Der optimale Gewinnungszeitraum ist mit dem ersten Heuschnitt im Juli. Die Ausbringmen-
ge beträgt 100 g Heu/m². Dies entspricht einem Verhältnis von Spender- zu Empfängerflä-
che von 1 : 1 bis 1 : 2.
Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre)
überprüft werden.
Extensive Beweidung (zusammen mit Maßnahmen M1a, c-e)
Extensive Tierhaltung mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. bspw. max. 27 Rinder
auf der Gesamtfläche M1a-e); wenn die angestrebten Ziele der Artenvielfalt nicht erreicht
werden (Funktionskontrolle), ist die Bewirtschaftung ggf. in Abstimmung mit der ULB anzu-
passen (z. B. Zahl der GVE reduzieren).
Keine Düngung.
Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (sofern im Rahmen des Monitoring die Notwendig-
keit einer Düngung erkannt wird, ist diese in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbe-
hörde in moderatem Umfang zulässig).
Die Umzäunung der Maßnahmenfläche M1b soll landschaftsgerecht und optisch durchlässig
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M1b
gestaltet (Stacheldrahtzaun: 3 Stacheldrahtlitzen, Elektrolitze nach innen; Holzpfähle, Ab-
stand ca. 5 m, Höhe max. 1,2 m).
An dem zwischen den Maßnahmenflächen M1b und M1c verlaufenden Weg sind zwei Vieh-
gitter anzubringen.
Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung
Mahd nur nachrangig, nach dem 15. Sept. mit leichten Mähgeräten; eine Mahd soll insbesondere
dann erfolgen, wenn nicht verbissene Arten (wie Distel oder Brennnessel) zu hohe Dominanzen ent-
wickeln. Falls eine Mahd durchgeführt wird, ist das Mähgut abzutransportieren.
Eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.
Zielkonzeption der Maßnahmen
Aufgrund der extensiven Nutzung und ungestörten Entwicklung während der militärischen Nutzungen
und auch in der Folgezeit weisen Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes beiderseits des
Grütersaaper Weges in Teilbereichen hohe ökologische Qualitäten als Lebensraum für seltene und
geschützte Tier- und Pflanzenarten auf.
Die ausgedehnten Grünlandflächen besitzen zwar ein hohes standörtliches Potenzial, weisen größ-
tenteils aber eine relativ artenarme Ausprägung auf.
Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Entwicklung von artenreichen Grünlandstandorten
initiiert und Lebensraumpotenziale für seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten geschaffen.
Zeitpunkt der Ausführung
Zum Eingriffsbeginn.
Die Heumahd und -ernte erfolgt während der Haupt-Samenreife der Gräser (ca. Mitte Juni). Um eine
optimales Anwachsen des Saatgutes auf den Aufbringungsflächen zu gewährleisten, werden ein
Heuschnitt im feuchten Zustand sowie eine direkte Ausbringung empfohlen. Alternativ ist das Schnitt-
gut zu trocknen und für einen späteren Zeitpunkt der Begrünung projektbezogen aufzubewahren.
Hinweise zur Funktionskontrolle
Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft werden.
Hinweise für die Ausführungsplanung
Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung
* Großvieheinheiten (gem. Umrechnungsschlüssel Statistisches Bundesamt):
Eine Großvieheinheit entspricht ca. 500 Kilogramm (etwa Gewicht eines ausgewachsenen Rindes)
Milchkuh = 1 GVE
Kalb, Jungrind = 0,3 GVE
Schaf = 0,1 GVE
Pferd = 0,7 - 1,1 GVE
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M1c
Maßnahmenbereich
Aufwertung von Grünlandflächen
Maßnahmentyp
A = Ausgleichsmaßnahme
Kreis
Kreisfreie Stadt Düsseldorf
Gemeinde
Stadt Düsseldorf
Gemarkung
Rath (3115)
Flur
050
Flurstück
906 (tlw.)
Bezeichnung der Maßnahme
Umwandlung von mäßig artenreichen Wiesen in
artenreiche Magerwiesen durch Mahdgutübertra-
gung und dauerhafte Sicherung einer extensiven
Nutzung (Extensivwiese oder Mähweide)
Flächengröße: 24.884 m2
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Unterlagen-Nr.: Karte 2
Ausgangsbiotop
Grünlandbrache (EE0): 13.877 m2
Wertstufe: 5
Magerwiese (ED1), mit Gehölzgruppen: 11.007 m2
Wertstufe: 5
Zielbiotop
Magergrünland, gut ausgeprägt (ED0, veg2)
Wertstufe: 5,5 - 6
Aufwertung: 19.381 Punkte
Aufwertung um 1 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 13.877 m2: 13.877 m
2 x 1 = 13.877 Pkt.
Aufwertung um 0,5 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 11.007 m2: 11.007 m
2 x 0,5 = 5.504 Pkt.
Maßnahmenbeschreibung
Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen regionaler Herkunft auf einer Fläche von
ca. 24.884 m2 zur Erhöhung der Artenvielfalt speziell im Bereich der Magerkeitszeiger
Als Spenderflächen für die Mahdgutübertragung mit autochthonem Saatgut kommen bspw.
Deichflächen in der Rheinaue (z. B. Himmelgeist) in Betracht.
Der optimale Gewinnungszeitraum ist mit dem ersten Heuschnitt im Juli. Die Ausbringmen-
ge beträgt 100 g Heu/m². Dies entspricht einem Verhältnis von Spender- zu Empfängerflä-
che von 1 : 1 bis 1 : 2.
Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre)
überprüft werden.
Extensive Beweidung (zusammen mit Maßnahmen M1a, b, d und e)
Extensive Tierhaltung mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. bspw. max. 27 Rinder
auf der Gesamtfläche M1a-e); wenn die angestrebten Ziele der Artenvielfalt nicht erreicht
werden (Funktionskontrolle), ist die Bewirtschaftung ggf. in Abstimmung mit der ULB anzu-
passen (z. B. Zahl der GVE reduzieren).
Die Teilflächen sollen aber in die extensive Beweidung der Gesamtmaßnahmenfläche M1
einbezogen und umzäunt werden.
Durch die Einzäunung und extensive Beweidung wird die derzeit erhebliche Störung der
Grünlandfläche und Feuchtbiotope durch Spaziergänger und insbesondere Hundehalter ver-
mieden, so dass eine ungestörte Entwicklung der Fläche als Extensivgrünland möglich wird.
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M1c
Die Umzäunung der Maßnahmenfläche M1c soll landschaftsgerecht und optisch durchlässig
gestaltet werden (Stacheldrahtzaun: 3 Stacheldrahtlitzen, Elektrolitze nach innen; Holzpfähle,
Abstand ca. 5 m Höhe max. 1,2 m).
Zur bestehenden Waldkante sind mit dem Zaun 5 m Abstand einzuhalten, um eine Bepflan-
zung des Traufbereichs zu vermeiden und die Bewirtschaftung der Flächen zu sichern
An dem zwischen den Maßnahmenflächen M1b/M1d und M1c verlaufenden Weg sind zwei
Viehgitter anzubringen. Der die Maßnahmenfläche M1c durchquerende Weg ist mit zwei
Durchfahrtstoren für den Stadtentwässerungsbetrieb zu seiner Anlage zu versehen.
Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung
Mahd nur nachrangig, nach dem 15. Sept. mit leichten Mähgeräten; eine Mahd soll insbesondere
dann erfolgen, wenn nicht verbissene Arten (wie Distel oder Brennnessel) zu hohe Dominanzen ent-
wickeln. Falls eine Mahd durchgeführt wird, ist das Mähgut abzutransportieren.
Eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.
Zielkonzeption der Maßnahmen
Aufgrund der extensiven Nutzung und ungestörten Entwicklung während der militärischen Nutzungen
und auch in der Folgezeit weisen Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes beiderseits des
Grütersaaper Weges in Teilbereichen hohe ökologische Qualitäten als Lebensraum für seltene und
geschützte Tier- und Pflanzenarten auf.
Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Nutzung von Grünlandstandorten extensiviert. Die
extensive Beweidung führt zu einem größeren Artenreichtum sowie einer höheren Vielfalt an Lebens-
räumen für Flora und Fauna.
Zeitpunkt der Ausführung
Zum Eingriffsbeginn
Hinweise zur Funktionskontrolle
Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft werden.
Hinweise für die Ausführungsplanung
Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung
* Großvieheinheiten (gem. Umrechnungsschlüssel Statistisches Bundesamt):
Eine Großvieheinheit entspricht ca. 500 Kilogramm (etwa Gewicht eines ausgewachsenen Rindes)
Milchkuh = 1 GVE
Kalb, Jungrind = 0,3 GVE
Schaf = 0,1 GVE
Pferd = 0,7 - 1,1 GVE
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M1d
Maßnahmenbereich
Aufwertung von Grünlandflächen
Maßnahmentyp
A = Ausgleichsmaßnahme
Kreis
Kreisfreie Stadt Düsseldorf
Gemeinde
Stadt Düsseldorf
Gemarkung
Rath (3115)
Flur
049; 050
Flurstück
48 (tlw.); 1 (tlw.), 2 (tlw.), 906 (tlw.)
Bezeichnung der Maßnahme
Umwandlung von mäßig artenreichen Wiesen in
artenreiche Magerwiesen durch Mahdgutübertra-
gung und dauerhafte Sicherung einer extensiven
Nutzung (Extensivwiese oder Mähweide)
Flächengröße: 52.905 m2
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Unterlagen-Nr.: Karte 2
Ausgangsbiotop
Fettweide (EB0), diverse andere (Feuchtbiotope, Gehölze, Säume)
Wertstufe: 3 - 7
Zielbiotop
Erhalt, Sicherung; Unterbindung Störwirkungen
Wertstufe: divers
Aufwertung: 26.453 Punkte
Aufwertung um 0,5 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 52.905 m2: 52.905 m
2 x 0,5 = 26.453 Pkt.
Maßnahmenbeschreibung
Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen regionaler Herkunft auf einer Fläche von
ca. 52.905 m2 zur Erhöhung der Artenvielfalt speziell im Bereich der Magerkeitszeiger
Als Spenderflächen für die Mahdgutübertragung mit autochthonem Saatgut kommen bspw.
Deichflächen in der Rheinaue (z. B. Himmelgeist) in Betracht.
Der optimale Gewinnungszeitraum ist mit dem ersten Heuschnitt im Juli. Die Ausbringmen-
ge beträgt 100 g Heu/m². Dies entspricht einem Verhältnis von Spender- zu Empfängerflä-
che von 1 : 1 bis 1 : 2.
Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre)
überprüft werden.
Extensive Beweidung (zusammen mit Maßnahmen M1a-c und e)
Extensive Tierhaltung mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. bspw. max. 27 Rinder
auf der Gesamtfläche M1a-e); wenn die angestrebten Ziele der Artenvielfalt nicht erreicht
werden (Funktionskontrolle), ist die Bewirtschaftung ggf. in Abstimmung mit der ULB anzu-
passen (z. B. Zahl der GVE reduzieren).
Die Teilflächen sollen aber in die extensive Beweidung der Gesamtmaßnahmenfläche M1
einbezogen und umzäunt werden.
Durch die Einzäunung und extensive Beweidung wird die derzeit erhebliche Störung der
Grünlandfläche und Feuchtbiotope durch Spaziergänger und insbesondere Hundehalter ver-
mieden, so dass eine ungestörte Entwicklung der Fläche als Extensivgrünland möglich wird.
Die Umzäunung der Maßnahmenfläche M1d soll landschaftsgerecht und optisch durchlässig
gestaltet werden (Stacheldrahtzaun: 3 Stacheldrahtlitzen, Elektrolitze nach innen; Holzpfähle,
Abstand ca. 5 m Höhe max. 1,2 m).
An dem zwischen den Maßnahmenflächen M1d und M1c verlaufenden Weg sind zwei Vieh-
gitter anzubringen.
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M1d
Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung
Mahd nur nachrangig, nach dem 15. Sept. mit leichten Mähgeräten; eine Mahd soll insbesondere
dann erfolgen, wenn nicht verbissene Arten (wie Distel oder Brennnessel) zu hohe Dominanzen ent-
wickeln. Falls eine Mahd durchgeführt wird, ist das Mähgut abzutransportieren.
Eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.
Zielkonzeption der Maßnahmen
Aufgrund der extensiven Nutzung und ungestörten Entwicklung während der militärischen Nutzungen
und auch in der Folgezeit weisen Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes beiderseits des
Grütersaaper Weges in Teilbereichen hohe ökologische Qualitäten als Lebensraum für seltene und
geschützte Tier- und Pflanzenarten auf.
Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Nutzung von Grünlandstandorten extensiviert. Die
extensive Beweidung führt zu einem größeren Artenreichtum sowie einer höheren Vielfalt an Lebens-
räumen für Flora und Fauna.
Zeitpunkt der Ausführung
Zum Eingriffsbeginn
Hinweise zur Funktionskontrolle
Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft werden.
Hinweise für die Ausführungsplanung
Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung
* Großvieheinheiten (gem. Umrechnungsschlüssel Statistisches Bundesamt):
Eine Großvieheinheit entspricht ca. 500 Kilogramm (etwa Gewicht eines ausgewachsenen Rindes)
Milchkuh = 1 GVE
Kalb, Jungrind = 0,3 GVE
Schaf = 0,1 GVE
Pferd = 0,7 - 1,1 GVE
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M1e
Maßnahmenbereich
Aufwertung von Grünlandflächen
Maßnahmentyp
A = Ausgleichsmaßnahme
Kreis
Kreisfreie Stadt Düsseldorf
Gemeinde
Stadt Düsseldorf
Gemarkung
Rath (3115)
Flur
049
Flurstück
36 (tlw.), 48 (tlw.)
Bezeichnung der Maßnahme
Entwicklung einer extensiven Waldweidenutzung
(Einbeziehung der Waldfläche in die Koppelwei-
de, extensive Beweidung)
Flächengröße: 57.990 m2
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Unterlagen-Nr.: Karte 2
Ausgangsbiotop
Birkenwald (AD0) und diverse andere (Säume u. a.)
Wertstufe: 3 - 7
Zielbiotop
Aufgelichteter Bestand; Unterbindung Störwir-kungen
Wertstufe: divers
Aufwertung: 28.995 Punkte
Aufwertung um 0,5 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 57.990 m2: 57.990 m
2 x 0,5 = 28.995 Pkt.
Maßnahmenbeschreibung
Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen regionaler Herkunft auf einer Fläche von
ca. 57.990 m2 zur Erhöhung der Artenvielfalt speziell im Bereich der Magerkeitszeiger
Als Spenderflächen für die Mahdgutübertragung mit autochthonem Saatgut kommen bspw.
Deichflächen in der Rheinaue (z. B. Himmelgeist) in Betracht.
Der optimale Gewinnungszeitraum ist mit dem ersten Heuschnitt im Juli. Die Ausbringmen-
ge beträgt 100 g Heu/m². Dies entspricht einem Verhältnis von Spender- zu Empfängerflä-
che von 1 : 1 bis 1 : 2.
Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre)
überprüft werden.
Extensive Beweidung (zusammen mit Maßnahmen M1a-d)
Extensive Tierhaltung mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. bspw. max. 27 Rinder
auf der Gesamtfläche M1a-e); wenn die angestrebten Ziele der Waldentwicklung nicht er-
reicht werden (z. B. kein Aufkommen von Jungwuchs: Funktionskontrolle), ist die Bewirtschaf-
tung ggf. in Abstimmung mit der ULB anzupassen (z. B. Zahl der GVE reduzieren).
Die Teilflächen sollen aber in die extensive Beweidung der Gesamtmaßnahmenfläche M1
einbezogen und umzäunt werden.
Durch die Einzäunung und extensive Beweidung wird die derzeit erhebliche Störung der
Grünlandfläche und Feuchtbiotope durch Spaziergänger und insbesondere Hundebesitzer
vermieden, so dass eine ungestörte Entwicklung der Fläche als Extensivgrünland möglich
wird.
Die Umzäunung der Maßnahmenfläche M1e soll landschaftsgerecht und optisch durchlässig
gestaltet werden (Stacheldrahtzaun: 3 Stacheldrahtlitzen, Elektrolitze nach innen; Holzpfähle,
Abstand ca. 5 m, Höhe max. 1,2 m).
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M1e
Baumfreie Flächen ab einer Größe von 225 m² werden mit Traubeneiche, in einem Pflanzab-
stand von 15 m x 15 m, bepflanzt:
Baumart: Quercus petraea (Traubeneiche)
Pflanzqualität: Hochstämme 12-14, 3x verpfl., m.DB. Pflanzabstand: ca. 15 m
Einzelbaumschutz (rindviehsicher)
Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung
Mahd nur nachrangig, nach dem 15. Sept. mit leichten Mähgeräten; eine Mahd soll insbesondere
dann erfolgen, wenn nicht verbissene Arten (wie Distel oder Brennnessel) zu hohe Dominanzen ent-
wickeln. Falls eine Mahd durchgeführt wird, ist das Mähgut abzutransportieren.
Eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.
Zielkonzeption der Maßnahmen
Aufgrund der extensiven Nutzung und ungestörten Entwicklung während der militärischen Nutzungen
und auch in der Folgezeit weisen Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes beiderseits des
Grütersaaper Weges in Teilbereichen hohe ökologische Qualitäten als Lebensraum für seltene und
geschützte Tier- und Pflanzenarten auf.
Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Nutzung von Grünlandstandorten extensiviert. Die
extensive Beweidung führt zu einem größeren Artenreichtum sowie einer höheren Vielfalt an Lebens-
räumen für Flora und Fauna.
Zeitpunkt der Ausführung
Zum Eingriffsbeginn
Hinweise zur Funktionskontrolle
Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft werden.
Hinweise für die Ausführungsplanung
Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung
* Großvieheinheiten (gem. Umrechnungsschlüssel Statistisches Bundesamt):
Eine Großvieheinheit entspricht ca. 500 Kilogramm (etwa Gewicht eines ausgewachsenen Rindes)
Milchkuh = 1 GVE
Kalb, Jungrind = 0,3 GVE
Schaf = 0,1 GVE
Pferd = 0,7 - 1,1 GVE
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M2a
Maßnahmenbereich
Aufwertung von Grünlandflächen
Maßnahmentyp
A = Ausgleichsmaßnahme
Kreis
Kreisfreie Stadt Düsseldorf
Gemeinde
Stadt Düsseldorf
Gemarkung
Rath (3115)
Flur
050
Flurstück
906 (tlw.)
Bezeichnung der Maßnahme
Umwandlung von mäßig artenreichen Wiesen in
artenreiche Magerwiesen durch Mahdgutübertra-
gung und dauerhafte Sicherung einer extensiven
Nutzung (Extensivwiese oder Mähweide)
Flächengröße: 108.155 m2
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Unterlagen-Nr.: Karte 2
Ausgangsbiotop
Magergrünland (ED0)
Wertstufe: 5
Zielbiotop
Magerwiese (ED1, veg2)
Wertstufe: 6
Aufwertung: 108.155 Punkte
Aufwertung um 1 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 108.155 m2: 108.155 m
2 x 1 = 108.155 Pkt.
Maßnahmenbeschreibung
Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen regionaler Herkunft auf einer Fläche von ca.
108.155 m2 zur Erhöhung der Artenvielfalt speziell im Bereich der Magerkeitszeiger;
Flächengröße ca. 108.155 m²
Als Spenderflächen für die Mahdgutübertragung mit autochthonem Saatgut kommen bspw.
Deichflächen in der Rheinaue (z. B. Himmelgeist) in Betracht. Der optimale Gewinnungszeit-
raum ist mit dem ersten Heuschnitt im Juli.
Die Ausbringmenge beträgt 100 g Heu/m². Dies entspricht einem Verhältnis von Spender- zu
Empfängerfläche von 1 : 1 bis 1 : 2.
extensive Mahd (ein- oder zweischürig): erste Mahd nach dem 30.06., zweite Mahd nach dem 15.09.,
mit leichten Mähgeräten (Mähgut abtransportieren).
oder:
Extensive Beweidung mit Schafen mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. max. 150 Schafe
auf der Gesamtfläche) ab 15. April bis Oktober
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M2a
Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung
Mähgut abtransportieren; keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (sofern im Rahmen
des Monitoring die Notwendigkeit einer Düngung erkannt wird, ist diese in Abstimmung mit der Unte-
ren Landschaftsbehörde in moderatem Umfang zulässig).
Bei Beweidung einmalige Mahd nach dem 30.06. mit leichten Mähgeräten möglich (Mähgut abtrans-
portieren); eine Mahd soll insbesondere dann erfolgen, wenn nicht verbissene Arten (wie Distel oder
Brennnessel) zu hohe Dominanzen entwickeln.
Eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.
Zielkonzeption der Maßnahmen
Aufgrund der extensiven Nutzung und ungestörten Entwicklung während der militärischen Nutzungen
und auch in der Folgezeit weisen Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes beiderseits des
Grütersaaper Weges in Teilbereichen hohe ökologische Qualitäten als Lebensraum für seltene und
geschützte Tier- und Pflanzenarten auf.
Die ausgedehnten Grünlandflächen besitzen zwar ein hohes standörtliches Potenzial, weisen größ-
tenteils aber eine relativ artenarme Ausprägung auf.
Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Entwicklung von artenreichen Grünlandstandorten
initiiert und Lebensraumpotenziale für seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten geschaffen.
Zeitpunkt der Ausführung
Zum Eingriffsbeginn.
Die Heumahd und -ernte erfolgt während der Haupt-Samenreife der Gräser im Juli. Um eine optima-
les Anwachsen des Saatgutes auf den Aufbringungsflächen zu gewährleisten, werden ein Heuschnitt
im feuchten Zustand sowie eine direkte Ausbringung empfohlen. Alternativ ist das Schnittgut zu
trocknen und für einen späteren Zeitpunkt der Begrünung projektbezogen aufzubewahren.
Hinweise zur Funktionskontrolle
Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft
werden.
Hinweise für die Ausführungsplanung
Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung
* Großvieheinheiten (gem. Umrechnungsschlüssel Statistisches Bundesamt):
Eine Großvieheinheit entspricht ca. 500 Kilogramm (etwa Gewicht eines ausgewachsenen Rindes)
Milchkuh = 1 GVE
Kalb, Jungrind = 0,3 GVE
Schaf = 0,1 GVE
Pferd = 0,7 - 1,1 GVE
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M2b
Maßnahmenbereich
Aufwertung von Grünlandflächen
Maßnahmentyp
A = Ausgleichsmaßnahme
Kreis
Kreisfreie Stadt Düsseldorf
Gemeinde
Stadt Düsseldorf
Gemarkung
Rath (3115)
Flur
049
Flurstück
48 (tlw.)
Bezeichnung der Maßnahme
Umwandlung von mäßig artenreichen Wiesen in
artenreiche Magerwiesen durch Mahdgutübertra-
gung und dauerhafte Sicherung einer extensiven
Nutzung (Extensivwiese oder Mähweide)
Flächengröße: 14.600 m2
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Unterlagen-Nr.: Karte 2
Ausgangsbiotop
Fettweide (EB0)
Wertstufe: 4
Zielbiotop
Magergrünland, gut ausgeprägt (ED1, veg2)
Wertstufe: 6
Aufwertung: 29.200 Punkte
Aufwertung um 2 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 14.600 m2: 14.600 m
2 x 2 = 29.200 Pkt.
Maßnahmenbeschreibung
Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen regionaler Herkunft auf einer Fläche von ca.
17.900 m2 zur Erhöhung der Artenvielfalt speziell im Bereich der Magerkeitszeiger;
Flächengröße ca. 17.900 m²
Als Spenderflächen für die Mahdgutübertragung mit autochthonem Saatgut kommen bspw.
Deichflächen in der Rheinaue (z. B. Himmelgeist) in Betracht. Der optimale Gewinnungszeit-
raum ist mit dem ersten Heuschnitt im Juli.
Die Ausbringmenge beträgt 100 g Heu/m². Dies entspricht einem Verhältnis von Spender- zu
Empfängerfläche von 1 : 1 bis 1 : 2.
extensive Mahd (ein- oder zweischürig): erste Mahd nach dem 30.06., zweite Mahd nach dem 15.09.,
mit leichten Mähgeräten (Mähgut abtransportieren).
oder:
Extensive Beweidung mit Schafen mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. max. 150 Schafe
auf der Gesamtfläche) ab 15. April bis Oktober
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M2b
Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung
Mähgut abtransportieren; keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (sofern im Rahmen
des Monitoring die Notwendigkeit einer Düngung erkannt wird, ist diese in Abstimmung mit der Unte-
ren Landschaftsbehörde in moderatem Umfang zulässig).
Bei Beweidung einmalige Mahd nach dem 30.06. mit leichten Mähgeräten möglich (Mähgut abtrans-
portieren); eine Mahd soll insbesondere dann erfolgen, wenn nicht verbissene Arten (wie Distel oder
Brennnessel) zu hohe Dominanzen entwickeln.
Eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.
Zielkonzeption der Maßnahmen
Aufgrund der extensiven Nutzung und ungestörten Entwicklung während der militärischen Nutzungen
und auch in der Folgezeit weisen Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes beiderseits des
Grütersaaper Weges in Teilbereichen hohe ökologische Qualitäten als Lebensraum für seltene und
geschützte Tier- und Pflanzenarten auf.
Die ausgedehnten Grünlandflächen besitzen zwar ein hohes standörtliches Potenzial, weisen größ-
tenteils aber eine relativ artenarme Ausprägung auf.
Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Entwicklung von artenreichen Grünlandstandorten
initiiert und Lebensraumpotenziale für seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten geschaffen.
Zeitpunkt der Ausführung
Zum Eingriffsbeginn.
Die Heumahd und -ernte erfolgt während der Haupt-Samenreife der Gräser im Juli. Um eine optima-
les Anwachsen des Saatgutes auf den Aufbringungsflächen zu gewährleisten, werden ein Heuschnitt
im feuchten Zustand sowie eine direkte Ausbringung empfohlen. Alternativ ist das Schnittgut zu
trocknen und für einen späteren Zeitpunkt der Begrünung projektbezogen aufzubewahren.
Hinweise zur Funktionskontrolle
Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft
werden.
Hinweise für die Ausführungsplanung
Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung
* Großvieheinheiten (gem. Umrechnungsschlüssel Statistisches Bundesamt):
Eine Großvieheinheit entspricht ca. 500 Kilogramm (etwa Gewicht eines ausgewachsenen Rindes)
Milchkuh = 1 GVE
Kalb, Jungrind = 0,3 GVE
Schaf = 0,1 GVE
Pferd = 0,7 - 1,1 GVE
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M3a
Maßnahmenbereich
Flächige Anpflanzungen und Aufforstungen
Maßnahmentyp
A = Ausgleichsmaßnahme
Kreis
Kreisfreie Stadt Düsseldorf
Gemeinde
Stadt Düsseldorf
Gemarkung
Rath (3115)
Flur
050
Flurstück
906 (tlw.)
Bezeichnung der Maßnahme
Flächige Gehölzpflanzung zur Ergänzung vor-handener Waldbestände und zur Entwicklung weiterer naturnaher Waldflächen
Flächengröße: 7.961 m2
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Unterlagen-Nr.: Karte 2
Ausgangsbiotop
Magergrünland (ED0)
Wertstufe: 5
Zielbiotop
Ahorn-Mischwald (AR1), Waldrand (AV0)
Wertstufe: 6
Aufwertung: 7.961 Punkte
Aufwertung um 1 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 7.961 m2: 7.961 m
2 x 1 = 7.961 Pkt.
Maßnahmenbeschreibung
Bepflanzung mit standortheimischen Laubholzarten
Bepflanzung mit Sträuchern und Bäumen 2. Ordnung, um eine Verschattung der nördlich
angrenzenden Wiesenflächen zu minimieren.
Die Flächen sind zu 30 % mit Bäumen und zu 70 % mit Sträuchern zu bepflanzen.
- Pflanzqualität: Jungpflanzen/Forstware 60-100, o.B.,
Sträucher: 80-100, verpfl., o.B.
- Pflanz- und Reihenabstand: 1,5 m
Waldrandentwicklung: Staudensaum 2 m; in den 5 Außenreihen nach Norden nur Sträucher
Sträucher in Trupps von 40 - 50 Pflanzen derselben Art
Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet
Die Kultur ist durch einen Wildschutzzaun vor Wildverbiss zu schützen; dieser ist bei Errei-
chen einer gesicherten Kultur (i.d.R. nach 5 Jahren) abzubauen und zu entsorgen
Zur bestehenden Waldkante sind 5 m Abstand einzuhalten, um eine Bepflanzung des
Traufbereichs zu vermeiden und die Bewirtschaftung der Flächen zu sichern
Es sind folgende Baum- und Straucharten zu verwenden (zu gleichen Anteilen):
Bäume: Acer campestre Feldahorn
Sorbus aucuparia Eberesche
Sträucher: Cornus sanguinea Hartriegel
Crataegus monogyna Weißdorn
Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche
Sambucus racemosa Trauben-Holunder
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M3a
Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung
Jungwuchs- und Jungbestandspflege,
kahlschlagfreie und naturnahe Waldbewirtschaftung,
eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.
Zielkonzeption der Maßnahmen
Die vorhandenen Waldbestände werden um flächige Gehölzpflanzungen ergänzt. Durch die Entwick-lung von strukturreichen Waldrändern entstehen wertvolle Lebensraumstrukturen für waldrandbe-wohnende Tierarten.
Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Fläche der zusammenhängenden Laubwaldbestände
auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes vergrößert. Die Aufforstungsmaßnahmen
wirken sich zudem positiv auf das Landschaftsbild aus, da strukturgebende naturnahe Landschafts-
elemente in den Landschaftsraum integriert werden.
Zeitpunkt der Ausführung
Zum Eingriffsbeginn
Hinweise zur Funktionskontrolle
Eindämmen von Baumsämlingen möglichst durch Herausziehen
Hinweise für die Ausführungsplanung
Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M3b
Maßnahmenbereich
Flächige Anpflanzungen und Aufforstungen
Maßnahmentyp
A = Ausgleichsmaßnahme
Kreis
Kreisfreie Stadt Düsseldorf
Gemeinde
Stadt Düsseldorf
Gemarkung
Rath (3115)
Flur
050
Flurstück
906 (tlw.)
Bezeichnung der Maßnahme
Flächige Gehölzpflanzung zur Ergänzung vor-handener Waldbestände und zur Entwicklung weiterer naturnaher Waldflächen
Flächengröße: 17.481 m2
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Unterlagen-Nr.: Karte 2
Ausgangsbiotop
Magergrünland (ED0)
Wertstufe: 5
Zielbiotop
Ahorn-Mischwald (AR1), Waldrand (AV0)
Wertstufe: 6
Aufwertung: 17.481 Punkte
Aufwertung um 1 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 17.481 m2: 17.481 m
2 x 1 = 17.481 Pkt.
Maßnahmenbeschreibung
Bepflanzung mit standortheimischen Laubholzarten
Bepflanzung mit Sträuchern und Bäumen 2. Ordnung, um eine Verschattung der nördlich
angrenzenden Wiesenflächen zu minimieren.
Die Flächen sind zu 30 % mit Bäumen und zu 70 % mit Sträuchern zu bepflanzen.
- Pflanzqualität: Jungpflanzen/Forstware 60-100, o.B.,
Sträucher: 80-100, verpfl., o.B.
- Pflanz- und Reihenabstand: 1,5 m
Waldrandentwicklung: Staudensaum 2 m; in den 5 Außenreihen nach Norden nur Sträucher
Sträucher in Trupps von 40 - 50 Pflanzen derselben Art
Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet
Die Kultur ist durch einen Wildschutzzaun vor Wildverbiss zu schützen; dieser ist bei Errei-
chen einer gesicherten Kultur (i.d.R. nach 5 Jahren) abzubauen und zu entsorgen
Zur bestehenden Waldkante sind 5 m Abstand einzuhalten, um eine Bepflanzung des
Traufbereichs zu vermeiden und die Bewirtschaftung der Flächen zu sichern
Es sind folgende Baum- und Straucharten zu verwenden (zu gleichen Anteilen):
Bäume: Acer campestre Feldahorn
Sorbus torminalis Elsbeere
Sträucher: Cornus sanguinea Hartriegel
Crataegus monogyna Weißdorn
Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche
Sambucus racemosa Trauben-Holunder
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M3b
Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung
Jungwuchs- und Jungbestandspflege,
kahlschlagfreie und naturnahe Waldbewirtschaftung,
eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.
Zielkonzeption der Maßnahmen
Die vorhandenen Waldbestände werden um kleinflächige Aufforstungen ergänzt. Durch die Entwick-lung von strukturreichen Waldrändern entstehen wertvolle Lebensraumstrukturen für waldrandbe-wohnende Tierarten.
Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Fläche der zusammenhängenden Laubwaldbestände
auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes vergrößert. Die Aufforstungsmaßnahmen
wirken sich zudem positiv auf das Landschaftsbild aus, da strukturgebende naturnahe Landschafts-
elemente in den Landschaftsraum integriert werden.
Zeitpunkt der Ausführung
Zum Eingriffsbeginn
Hinweise zur Funktionskontrolle
Eindämmen von Baumsämlingen möglichst durch Herausziehen
Hinweise für die Ausführungsplanung
Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M3c
Maßnahmenbereich
Flächige Anpflanzungen und Aufforstungen
Maßnahmentyp
A = Ausgleichsmaßnahme
Kreis
Kreisfreie Stadt Düsseldorf
Gemeinde
Stadt Düsseldorf
Gemarkung
Rath (3115)
Flur
049
Flurstück
39 (tlw.)
Bezeichnung der Maßnahme
Flächige Gehölzpflanzung zur Ergänzung vor-
handener Waldbestände und zur Entwicklung
weiterer naturnaher Waldflächen
Flächengröße: 12.083 m2
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Unterlagen-Nr.: Karte 2
Ausgangsbiotop
Mähweide (EB2): 6.899 m2
Wertstufe: 4
Grünlandbrache (EE0): 4.886 m2
Wertstufe: 5
Neophytensaum (KA5): 298 m2
Wertstufe: 3
Zielbiotop
Buchen-Mischwald (AA1), Waldrand (AV0)
Wertstufe: 6
Aufwertung: 19.578 Punkte
Aufwertung um 2 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 6.899 m2: 6.899 m
2 x 2 = 13.798 Pkt.
Aufwertung um 1 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 4.886 m2: 4.886 m
2 x 1 = 4.886 Pkt.
Aufwertung um 3 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 298 m2: 298 m
2 x 1 = 894 Pkt.
Maßnahmenbeschreibung
Bepflanzung mit standortheimischen Laubholzarten
Bepflanzung mit Sträuchern und Bäumen 2. Ordnung, um eine Verschattung der nördlich
angrenzenden Wiesenflächen zu minimieren.
Die Flächen sind zu 30 % mit Bäumen und zu 70 % mit Sträuchern zu bepflanzen.
- Pflanzqualität: Jungpflanzen/Forstware 60-100, o.B.,
Sträucher: 80-100, verpfl., o.B.
- Pflanz- und Reihenabstand: 1,5 m
Waldrandentwicklung: Staudensaum 2 m; in den 5 Außenreihen nach Norden nur Sträucher
Sträucher in Trupps von 40 - 50 Pflanzen derselben Art
Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet
Die Kultur ist durch einen Wildschutzzaun vor Wildverbiss zu schützen; dieser ist bei Errei-
chen einer gesicherten Kultur (i.d.R. nach 5 Jahren) abzubauen und zu entsorgen
Zur bestehenden Waldkante sind 5 m Abstand einzuhalten, um eine Bepflanzung des
Traufbereichs zu vermeiden und die Bewirtschaftung der Flächen zu sichern
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M3c
Es sind folgende Baum- und Straucharten zu verwenden (zu gleichen Anteilen):
Bäume: 6. + 7. Außenreihe nach Norden
Malus, Pyrus Wildobst
sonst:
Rotbuche Fagus sylvatica
Hainbuche Carpinus betulus
Sträucher: Cornus sanguinea Hartriegel
Crataegus monogyna Weißdorn
Euonymus europaeus Pfaffenhütchen
Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche
Prunus spinosa Schlehe
Rosa canina Hunds-Rose
Sambucus racemosa Trauben-Holunder
Viburnum opulus Gemeiner Schneeball
Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung
Jungwuchs- und Jungbestandspflege,
kahlschlagfreie und naturnahe Waldbewirtschaftung,
eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.
Zielkonzeption der Maßnahmen
Die vorhandenen Waldbestände werden um kleinflächige Aufforstungen ergänzt. Durch die Entwick-
lung von strukturreichen Waldrändern entstehen wertvolle Lebensraumstrukturen für waldrandbe-
wohnende Tierarten.
Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Fläche der zusammenhängenden Laubwaldbestände
auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes vergrößert. Die Aufforstungsmaßnahmen
wirken sich zudem positiv auf das Landschaftsbild aus, da strukturgebende naturnahe Landschafts-
elemente in den Landschaftsraum integriert werden.
Zeitpunkt der Ausführung
Zum Eingriffsbeginn
Hinweise zur Funktionskontrolle
Eindämmen von Baumsämlingen möglichst durch Herausziehen
Hinweise für die Ausführungsplanung
Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M3d
Maßnahmenbereich
Flächige Anpflanzungen und Aufforstungen
Maßnahmentyp
A = Ausgleichsmaßnahme
Kreis
Kreisfreie Stadt Düsseldorf
Gemeinde
Stadt Düsseldorf
Gemarkung
Rath (3115)
Flur
049
Flurstück
39 (tlw.)
Bezeichnung der Maßnahme
Aufforstungen zur Ergänzung vorhandener Wald-
bestände und zur Entwicklung weiterer naturna-
her Waldflächen
Flächengröße: 6.878 m2
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Unterlagen-Nr.: Karte 2
Ausgangsbiotop
Fettweide (EB0)
Wertstufe: 4
Zielbiotop
Eichen-Mischwald (AB3), Waldrand (AV0)
Wertstufe: 6
Aufwertung: 13.756 Punkte
Aufwertung um 2 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 6.878 m2: 6.878 m
2 x 2 = 13.756 Pkt.
Maßnahmenbeschreibung
Aufforstung mit standortheimischen Laubholzarten
Es sind folgende Baumarten zu verwenden:
Bäume: Carpinus betulus Hainbuche ca. 20 % Quercus robur Stieleiche ca. 80 %
Pflanzqualität: Jungpflanzen/Forstware 60-100, o.B.
Pflanzmethode: Trupp- und Stützpunktbepflanzung (Gruppen von ca. 20 Eichen und 10 Be-
gleitpflanzen pro Trupp)
Reihenabstand: 2,0 m;
Pflanzabstand in der Reihe 1,0 m
Waldrandentwicklung: Staudensaum 2 m; in den 2 Außenreihen nach Norden Sträucher in
Trupps von 40-50 Pflanzen derselben Art, 3. + 4. Reihe zusätzlich Wildobst.
2 Außenreihen (zu gleichen Anteilen): Sträucher: Crataegus monogyna Weißdorn Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche Prunus spinosa Schlehe Rosa canina Hundsrose
3. + 4. Außenreihe zusätzlich: Pyrus, Malus Wildobst
Sträucher: 80-100, verpfl., o.B.
Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet.
Die Kultur ist durch einen Wildschutzzaun vor Wildverbiss zu schützen; dieser ist bei Errei-
chen einer gesicherten Kultur (i.d.R. nach 5 Jahren) abzubauen und zu entsorgen
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M3d
Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung
Jungwuchs- und Jungbestandspflege,
kahlschlagfreie und naturnahe Waldbewirtschaftung,
eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.
Zielkonzeption der Maßnahmen
Durch die Umsetzung der Maßnahme werden standorttypische Laubwaldstrukturen entwickelt und die
Fläche der Laubwaldbestände auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes vergrößert.
Die Aufforstungsmaßnahmen wirken sich zudem positiv auf das Landschaftsbild aus, da struktur-
gebende naturnahe Landschaftselemente in den Landschaftsraum integriert werden.
Zeitpunkt der Ausführung
Zum Eingriffsbeginn
Hinweise zur Funktionskontrolle
Eindämmen von Baumsämlingen möglichst durch Herausziehen
Hinweise für die Ausführungsplanung
Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M3e
Maßnahmenbereich
Flächige Anpflanzungen und Aufforstungen
Maßnahmentyp
A = Ausgleichsmaßnahme
Kreis
Kreisfreie Stadt Düsseldorf
Gemeinde
Stadt Düsseldorf
Gemarkung
Rath (3115)
Flur
048
Flurstück
5 (tlw.)
Bezeichnung der Maßnahme
Aufforstungen zur Ergänzung vorhandener Wald-
bestände und zur Entwicklung weiterer naturna-
her Waldflächen
Flächengröße: 4.727 m2
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Unterlagen-Nr.: Karte 2
Ausgangsbiotop
Feuchtweide (EC2b): 2.799 m2
Wertstufe: 6
Fettweide (EB0): 1.928 m2
Wertstufe: 4
Zielbiotop
Eichen-Mischwald (AB3), Waldrand (AV0)
Wertstufe: 6
Aufwertung: 3.856 Punkte
Aufwertung um 2 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 1.928 m2: 1.928 m
2 x 2 = 3.856 Pkt.
Maßnahmenbeschreibung
Aufforstung mit standortheimischen Laubholzarten
Bäume: Carpinus betulus Hainbuche ca. 20 % Quercus robur Stieleiche ca. 80 %
Pflanzqualität: Jungpflanzen/Forstware 60-100, o.B.
Pflanzmethode: Trupp- und Stützpunktbepflanzung (Gruppen von ca. 20 Eichen und 10 Be-
gleitpflanzen pro Trupp)
Reihenabstand: 2,0 m;
Pflanzabstand in der Reihe 1,0 m
Waldrandentwicklung: Staudensaum 2 m; in den 2 Außenreihen nach Norden Sträucher in
Trupps von 40-50 Pflanzen derselben Art, 3. + 4. Reihe zusätzlich Wildobst.
2 Außenreihen (zu gleichen Anteilen): Sträucher: Crataegus monogyna Weißdorn Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche Prunus spinosa Schlehe Rosa canina Hundsrose
3. + 4. Außenreihe zusätzlich: Pyrus, Malus Wildobst
Sträucher: 80-100, verpfl., o.B.
Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet.
Die Kultur ist durch einen Wildschutzzaun vor Wildverbiss zu schützen; dieser ist bei Errei-
chen einer gesicherten Kultur (i.d.R. nach 5 Jahren) abzubauen und zu entsorgen
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M3e
Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung
Jungwuchs- und Jungbestandspflege,
kahlschlagfreie und naturnahe Waldbewirtschaftung,
eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.
Zielkonzeption der Maßnahmen
Durch die Umsetzung der Maßnahme werden standorttypische Laubwaldstrukturen entwickelt und die
Fläche der Laubwaldbestände auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes vergrößert.
Die Aufforstungsmaßnahmen wirken sich zudem positiv auf das Landschaftsbild aus, da strukturge-
bende naturnahe Landschaftselemente in den Landschaftsraum integriert werden.
Zeitpunkt der Ausführung
Zum Eingriffsbeginn
Hinweise zur Funktionskontrolle
Eindämmen von Baumsämlingen möglichst durch Herausziehen
Hinweise für die Ausführungsplanung
Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M4a
Maßnahmenbereich
Waldumbau
Maßnahmentyp
A = Ausgleichsmaßnahme
Kreis
Kreisfreie Stadt Düsseldorf
Gemeinde
Stadt Düsseldorf
Gemarkung
Rath (3115)
Flur
049
Flurstück
36 (tlw.)
Bezeichnung der Maßnahme
Umbau von Nadelmischwald in naturnahen,
standortgerechten Laubwald
Flächengröße: 14.259 m2
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Unterlagen-Nr.: Karte 2
Ausgangsbiotop
Buchenwald mit Nadelbaumarten (AA4)
Wertstufe: 5
Zielbiotop
Buchenwald mit Edellaubhölzern (AA2)
Wertstufe: 6
Aufwertung: 14.259 Punkte
Aufwertung um 1 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 14.259 m2: 14.259 m
2 x 1 = 14.259 Pkt.
Maßnahmenbeschreibung
Entnahme vorhandener Nadelgehölze und Bepflanzung der entstehenden Freiflächen mit standort-
heimischen Laubholzarten
Pflanzqualität: : Jungpflanzen/Forstware 60-100, o.B.;
Sträucher: 80-100, verpfl., o.B.
Pflanz- und Reihenabstand: 1,5 m
Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet.
Größere Teilflächen (ab ca. 0,3 ha) sind mit einem Kulturzaun und kleinere Teilflächen mit
Wuchshüllen oder Fegeschutzspiralen und durch Streichen mit Verbissschutzmittel zu schüt-
zen.
Es sind folgende Baum- und Straucharten zu verwenden:
südlicher Teil: Bäume: Fagus sylvatica Rotbuche ca. 80 % Carpinus betulus Hainbuche ca. 20 %
nordwestlicher Teil (zu gleichen Anteilen):
Sträucher: Crataegus monogyna Weißdorn
Euonymus europaeus Pfaffenhütchen
Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche
Viburnum opulus Gemeiner Schneeball
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M4a
Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung
Jungwuchs- und Jungbestandspflege,
kahlschlagfreie und naturnahe Waldbewirtschaftung,
eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.
Zielkonzeption der Maßnahmen
Aus dem vorhandenen Buchenwald werden die beigemischten Nadelbaumarten vollständig entnom-
men. Die entstehenden Freiflächen werden mit den o. g. heimischen Laubbaumarten bepflanzt.
Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Fläche der zusammenhängenden Laubwaldbestände
auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes vergrößert. Die Waldumbaumaßnahmen
wirken sich zudem positiv auf das Landschaftsbild aus, da standortheimische und naturnahe Land-
schaftselemente in den Landschaftsraum integriert werden.
Zeitpunkt der Ausführung
Zum Eingriffszeitpunkt
Hinweise zur Funktionskontrolle
-
Hinweise für die Ausführungsplanung
Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M4b
Maßnahmenbereich
Waldumbau
Maßnahmentyp
A = Ausgleichsmaßnahme
Kreis
Kreisfreie Stadt Düsseldorf
Gemeinde
Stadt Düsseldorf
Gemarkung
Rath (3115)
Flur
050
Flurstück
906 (tlw.)
Bezeichnung der Maßnahme
Umbau von Nadelmischwald in naturnahen,
standortgerechten Laubwald
Flächengröße: 13.600 m2
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Unterlagen-Nr.: Karte 2
Ausgangsbiotop
Ahornmischwald mit Nadelbaumarten (AR1)
Wertstufe: 5
Zielbiotop
Buchenwald mit Edellaubhölzern (AA2)
Wertstufe: 6
Aufwertung: 13.600 Punkte
Aufwertung um 1 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 13.600 m2: 13.600 m
2 x 1 = 13.600 Pkt.
Maßnahmenbeschreibung
Entnahme vorhandener Nadelgehölze und Bepflanzung der entstehenden Freiflächen mit standort-
heimischen Laubholzarten
Pflanzqualität: : Jungpflanzen/Forstware 60-100, o.B.;
Sträucher: 80-100, verpfl., o.B.
Pflanz- und Reihenabstand: 1,5 m
Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet.
Größere Teilflächen (ab ca. 0,3 ha) sind mit einem Kulturzaun und kleinere Teilflächen mit
Wuchshüllen oder Fegeschutzspiralen und durch Streichen mit Verbissschutzmittel zu schüt-
zen.
Es sind folgende Baum- und Straucharten zu verwenden:
Der Nadelbaumbestand im Inneren des Bestandes ist zu ersetzen durch: Bäume: Fagus sylvatica Rotbuche ca. 80 % Carpinus betulus Hainbuche ca. 20 %
Der Nadelbaumbestand im Randbereich ist zu ersetzen durch (zu gleichen Anteilen):
Malus, Pyrus Wildobst
Euonymus europaeus Pfaffenhütchen
Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche
Viburnum opulus Gemeiner Schneeball
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M4b
Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung
Jungwuchs- und Jungbestandspflege,
kahlschlagfreie und naturnahe Waldbewirtschaftung,
eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.
Zielkonzeption der Maßnahmen
Aus dem vorhandenen Ahornmischwald werden die beigemischten Nadelbaumarten vollständig ent-
nommen. Die entstehenden Freiflächen werden mit den o. g. heimischen Laubbaumarten bepflanzt.
Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Fläche der zusammenhängenden Laubwaldbestände
auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes vergrößert. Die Waldumbaumaßnahmen
wirken sich zudem positiv auf das Landschaftsbild aus, da standortheimische und naturnahe Land-
schaftselemente in den Landschaftsraum integriert werden.
Zeitpunkt der Ausführung
Zum Eingriffszeitpunkt
Hinweise zur Funktionskontrolle
-
Hinweise für die Ausführungsplanung
Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M4c
Maßnahmenbereich
Waldumbau
Maßnahmentyp
A = Ausgleichsmaßnahme
Kreis
Kreisfreie Stadt Düsseldorf
Gemeinde
Stadt Düsseldorf
Gemarkung
Rath (3115)
Flur
048
Flurstück
5 (tlw.)
Bezeichnung der Maßnahme
Umbau von Nadelmischwald in naturnahen,
standortgerechten Laubwald
Flächengröße: 4.021 m2
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Unterlagen-Nr.: Karte 2
Ausgangsbiotop
Fichtenwald (AJ0)
Wertstufe: 4
Zielbiotop
Buchenwald mit Edellaubhölzern (AA2)
Wertstufe: 6
Aufwertung: 8.042 Punkte
Aufwertung um 2 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 4.021 m2: 4.021 m
2 x 2 = 8.042 Pkt.
Maßnahmenbeschreibung
Entnahme vorhandener Nadelgehölze und Bepflanzung der entstehenden Freiflächen mit standort-
heimischen Laubholzarten
Bepflanzung mit Sträuchern und Bäumen 2. Ordnung, um eine Verschattung der nördlich
angrenzenden Wiesenflächen zu minimieren.
Die Flächen sind zu 30 % mit Bäumen und zu 70 % mit Sträuchern zu bepflanzen.
- Pflanzqualität: Sträucher: 80-100, verpfl., o.B.
- Pflanz- und Reihenabstand: 1,5 m
Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet.
Die Kulturen sind vor Wildverbiss zu schützen.
Es sind folgende Baum- und Straucharten zu verwenden (zu gleichen Anteilen):
Bäume: Fagus sylvatica Rotbuche ca. 80 %
Carpinus betulus Hainbuche ca. 20 %
Sträucher: Crataegus monogyna Weißdorn
Euonymus europaeus Pfaffenhütchen
Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche
Viburnum opulus Gemeiner Schneeball
Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung
Jungwuchs- und Jungbestandspflege,
kahlschlagfreie und naturnahe Waldbewirtschaftung,
eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M4c
Zielkonzeption der Maßnahmen
Der vorhandene Fichtenwald wird zu einem Eichen-Buchenwald umgewandelt. Die Flächen werden
mit den o. g. heimischen Laubbaumarten bepflanzt.
Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Fläche der zusammenhängenden Laubwaldbestände
auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes vergrößert. Die Waldumbaumaßnahmen
wirken sich zudem positiv auf das Landschaftsbild aus, da standortheimische und naturnahe Land-
schaftselemente in den Landschaftsraum integriert werden.
Zeitpunkt der Ausführung
Zum Eingriffszeitpunkt
Hinweise zur Funktionskontrolle
-
Hinweise für die Ausführungsplanung
Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M5a
Maßnahmenbereich
Anpflanzung von Baumreihen
Maßnahmentyp
A = Ausgleichsmaßnahme
Kreis
Kreisfreie Stadt Düsseldorf
Gemeinde
Stadt Düsseldorf
Gemarkung
Rath (3115)
Flur
049
Flurstück
48 (tlw.)
Bezeichnung der Maßnahme
Anpflanzung von Baumreihen entlang vorhande-
ner Wege zur Belebung der Landschaft;
Umwandlung von mäßig artenreichen Wiesen in
artenreiche Magerwiesen durch extensive Pflege
(Extensivwiese)
Länge: ca. 550 m
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Unterlagen-Nr.: Karte 2
Ausgangsbiotop
Fettweide (EB0): 11.212 m2
Wertstufe: 4
Zielbiotop
Baumreihe (BF1): 7.477 m2
Wertstufe: 7
Magergrünland, gut ausgeprägt (ED0, veg2): 3.735 m
2
Wertstufe: 6
Aufwertung: 29.901 Punkte
Aufwertung um 3 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 7.477 m2: 7.477 m
2 x 3 = 22.431 Pkt.
Aufwertung um 2 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 3.735 m2: 3.735 m
2 x 2 = 7.470 Pkt.
Maßnahmenbeschreibung
Anpflanzung von aufgelockerten Baumreihen mit großkronigen, heimischen Laubbaumarten entlang
von Wegen
Anpflanzung nicht streng linear in regelmäßigen Abständen, sondern "clusterartig" in locke-
ren Gruppen von 2-6 Bäumen gleicher Baumarten innerhalb von Pflanzstreifen von ca. 5 -
10 m Breite
Es sind folgende Baumarten zu verwenden (zu etwa gleichen Anteilen):
Bäume: Quercus petraea Traubeneiche
Quercus robur Stieleiche
Tilia cordata Winterlinde
Pflanzqualität: Hochstämme, 3x verpfl., 18-20, m.DB.
ca. 55 Stk; Pflanzabstand in den Clustern ca. 6-10 m; unterschiedlich große Lücken zwischen
den Clustern belassen
Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet.
Die angepflanzten Bäume sind vor Wildverbiss zu schützen.
extensive Mahd der Fläche (ein- oder zweischürig): erste Mahd nach dem 30.06., zweite
Mahd nach dem 15.09., mit leichten Mähgeräten (Mähgut abtransportieren).
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M5a
Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung
Jungwuchs- und Jungbestandspflege,
eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.
Zielkonzeption der Maßnahmen
Durch die Anpflanzung der Baumreihe entlang der vorhandenen Wegeverbindungen werden die
Landschaft und das Landschaftserleben auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes po-
sitiv beeinflusst. Die Maßnahme wirkt sich zudem belebend auf das Landschaftsbild aus, da struktur-
gebende Landschaftselemente in den Landschaftsraum integriert werden und diesen weiter anrei-
chern.
Zeitpunkt der Ausführung
Zum Eingriffsbeginn
Hinweise zur Funktionskontrolle
Beizeiten Zwiesel herausschneiden
Hinweise für die Ausführungsplanung
Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M5b
Maßnahmenbereich
Anpflanzung von Baumreihen
Maßnahmentyp
A = Ausgleichsmaßnahme
Kreis
Kreisfreie Stadt Düsseldorf
Gemeinde
Stadt Düsseldorf
Gemarkung
Rath (3115)
Flur
050
Flurstück
906 (tlw.)
Bezeichnung der Maßnahme
Anpflanzung von Baumreihen entlang vorhande-
ner Wege zur Belebung der Landschaft
Länge: ca. 500 m
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Unterlagen-Nr.: Karte 2
Ausgangsbiotop
Feuchtwiese (EC1): 7.084 m2
Wertstufe: 6
Zielbiotop
Baumreihe (BF1): 4.724 m2
Wertstufe: 7
Feuchtgrünland (EC0, veg2): 2.360 m2
Wertstufe: 6
Aufwertung: 4.724 Punkte
Aufwertung um 1 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 4.724 m2: 4.724 m
2 x 1 = 4.724 Pkt.
Maßnahmenbeschreibung
Anpflanzung von aufgelockerten Baumreihen mit großkronigen, heimischen Laubbaumarten entlang
von Wegen
Anpflanzung nicht streng linear in regelmäßigen Abständen, sondern "clusterartig" in locke-
ren Gruppen von 2-6 Bäumen gleicher Baumarten innerhalb von Pflanzstreifen von ca. 5-
10 m Breite
Es sind folgende Baumarten zu verwenden (zu etwa gleichen Anteilen):
Bäume: Quercus petraea Traubeneiche
Quercus robur Stieleiche
Tilia cordata Winterlinde
Pflanzqualität: Hochstämme, 3x verpfl., 18-20, m.DB.
ca. 40 Stk.
Pflanzabstand in den Clustern ca. 6-10 m; unterschiedlich große Lücken zwischen den Clus-
tern belassen
Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet.
Die angepflanzten Bäume sind vor Wildverbiss zu schützen.
Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung
Flughafen Düsseldorf
Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung
Vorhabensträger
Flughafen Düsseldorf GmbH
Maßnahmen-Nr.
Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg
M5b
Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung
Jungwuchs- und Jungbestandspflege,
eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.
Zielkonzeption der Maßnahmen
Durch die Anpflanzung der Baumreihe entlang der vorhandenen Wegeverbindungen werden die
Landschaft und das Landschaftserleben auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes po-
sitiv beeinflusst. Die Maßnahme wirkt sich zudem belebend auf das Landschaftsbild aus, da struktur-
gebende Landschaftselemente in den Landschaftsraum integriert werden und diesen weiter anrei-
chern.
Zeitpunkt der Ausführung
Zum Eingriffsbeginn
Hinweise zur Funktionskontrolle
Beizeiten Zwiesel herausschneiden
Hinweise für die Ausführungsplanung
Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung
Dokumentation der Avifauna auf demDüsseldorfer Flughafen 2014
Oktober 2014
Auftraggeber:
Massenbergstraße 15-17 44787 Bochum
Auftragnehmer:
FAUNISTISCHE GUTACHTEN
Dipl.-Geogr. Michael SchwartzeOststraße 36
48231 Warendorf
Anlage 3
Avifauna Düsseldorfer Flughafen 2014 • m. schwartze
Avifauna
1. Erfassungsmethodik
Der Flughafen wurde zwischen dem 25.4.2014 und 29.7.2014 mit fünf Begehungen nach demVorkommen der Brutvögel und Nahrungsgäste untersucht. Die Felduntersuchungen wurden in denMorgenstunden durchgeführt, um die Gesänge/Rufe der zu dieser Tageszeit aktiven Arten zudokumentieren. Die Erhebung der Brutvögel erfolgte flächendeckend innerhalb der Grenzen desvorgegebenen Untersuchungsgebietes nach der Revierkartierungsmethode (s. DOG 1995 undBIBBY et al. 1995). Verschiedene Verhaltensweisen wie z.B. Beuteflüge und Rufaktivitäten wurdenim Gelände notiert, um Brutstandorte von Nahrungsrevieren zu unterscheiden (SÜDBECK et al.2005). Die Ergebnisse wurden in Tageskarten notiert und nach Abschluss der Untersuchungenausgewertet. Die Erfassungen erfolgten jeweils mit einem Mitarbeiter der Vorfeldaufsicht. So war es möglich allerelevanten Bereiche auf dem Flughafengelände zu betreten. Dabei wurden alle Grünlandflächenauch zwischen den Rollbahnen erfasst. Diese wurden streifenförmig mit einem angemessenenSicherheitsabstand zur Start- und Landebahn abgelaufen. Eine flächendeckendeBestandsaufnahme war somit gewährleistet.
Tab. 1: Geländetermine zur Brutvogelerfassung.
Durchgang
Datum Witterung
1 25.4.2014 Sonnig, bis 20°C, windstill; 8.30 – 12.15 Uhr
2 20.5.14 Anfangs leicht bewölkt später nahezu wolkenlos, bis nahezu30°C; 9.30 – 13.00 Uhr
3 27.5.14 Anfangs regnerisch später Dauerregen; 8.00 – 12.00 Uhr
4 29.6.14 Sonnig, > 20°C; 8.00 – 11.30 Uhr
5 29.7.14 Anfangs diesig später aufklarend, bis 25°C; 7.45 – 11.15 Uhr
2. Ergebnisse
Es wurden insgesamt 24 verschiedene Vogelarten nachgewiesen (s.a. Tab. 2). Darunter warendreizehn Nahrungsgäste, sieben Brutvögel und vier Durchzügler. Von diesen nutzte derMäusebussard mit zahlreichen Individuen das Vorfeld als Nahrungslebensraum und brütete in demöstlich angrenzenden Waldgebiet.
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Tab. 1: Gefährdung der nachgewiesenen Vögel mit Angaben zu Häufigkeit und Status. Abkürzungen: BvBrutvogel, Ng Nahrungsgast, Dz Durchzügler, V Vorwarnliste, R Extrem selten. * ungefährdet, ** SUDMANN etal. (2008), *** SÜDBECK et al. (2007), 1 vom Aussterben bedroht, 2 stark gefährdet, 3 gefährdet, VVorwarnliste, R extrem selten, S von Schutzmaßnahmen abhängig.
Art Anzahl Reviere Rote Liste NRW** /Rote Liste BRD***
Status
Nilgans 3 nahrungssuchende Individuen am 29.6. * / * Ng
Graureiher Max. 6 nahrungssuchende Individuen. * / * Ng
Schwarzmilan 1 nahrungssuchendes Individuum am 25.4.und 4 Individuen am 29.6.
R / * Ng
Rotmilan Nahrungssuchendes Individuum am 25.4. 3 / * Ng
Mäusebussard Brutplatz, bis zu 7 nahrungssuchendeIndividuen auf dem Flughafengelände
* / * Bv / Ng
Turmfalke Bis zu 5 nahrungssuchende Individuen. VS / * Ng
Kiebitz 4 nahrungssuchende Individuen am 29.7. 3 / 2 Dz
Bekassine 14 nahrungssuchende Individuen am 29.7. 1S / 1 Dz
Hohltaube Bis zu 4 nahrungssuchende Individuen. VS / * Ng
Straßentaube Bis zu 8 nahrungssuchende Individuen. * / * Ng
Dohle In Schwärmen mit über 30 Individuen. * / * Ng
Rabenkrähe In Schwärmen mit bis zu 50 Individuen. * / * Ng
Heidelerche 1 Revier 3 / V Bv
Feldlerche 117 Reviere 3S / 3 Bv
Rauchschwalbe Nahrungssuchende Individuen. 3 / V Ng
Star Maximal 200-300 nahrungssuchendeIndividuen nach der Brutzeit.
V / * Ng
Gelbspötter Ein Revier an der nördlichen Grenze. V / * Bv
Dorngrasmücke 1 Revier * / * Bv
Braunkehlchen Ein durchziehendes Individuum am 20.5. 1S / 3 Dz
Steinschmätzer 4 durchziehende Individuen am 25.4. 1S / 1 Dz
Wiesenpieper 14 Reviere 2S / V Bv
Wiesenschafstelze 5 Reviere * / * Bv
Bachstelze 1 Revier V / * Bv
Stieglitz 2 nahrungssuchende Individuen. * / * Ng
Die Feldlerche war die dominierende Brutvogelart mit 117 Brutpaaren. Dieser landesweitgefährdete Feldvogel nutzt die sehr gut geeigneten Wiesenflächen als Bruthabitat. Die Revieresind hier mehr oder weniger gleichmäßig über die gesamte Fläche verteilt und auch die Nähe zuden Start- und Landebahnen wird nicht gemieden. Im Gegensatz zur intensiv genutztenAgrarlandschaft kann die Feldlerche die Erst- und meist auch noch die Zweitbrut vor der
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großflächigen Grünlandmahd abschließen. Ersatz- bzw. Drittbruten können ein bis zwei Wochennach der Mahd auf diesen Flächen angelegt werden. Der landesweit mittlerweile als starkgefährdet eingestufte Wiesenpieper wurde mit 14 Paaren nachgewiesen. Die Reviere verteiltensich auf die Grünländer zwischen den Rollbahnen mit sechs und acht weiteren Fundpunktenzwischen der Nordbahn und der nord-westlichen Grenze des Untersuchungsgebietes. Erstmals wurde auf dem Flughafen ein Revier der landesweit gefährdeten Heidelerche festgestellt.Dieses befand sich auf den Wiesenflächen zwischen der Nordbahn und der nördlichen Grenze desUntersuchungsgebietes.Die Wiesenschafstelze besiedelte die Wiesenflächen in diesem Jahr mit fünf Brutpaaren. Dieseverteilten sich großflächig auf die Offenlandbereiche.Als weiterer Brutvogel wurde der Mäusebussard im östlich angrenzenden Düsseldorfer Stadtwaldnachgewiesen (Kalkumer Forst). Dieser brütete erfolgreich mit mindestens zwei ausgeflogenenJungvögeln und nutzte den gleichen Horst wie bereits 2011 (SCHWARTZE 2011). Im Offenland desVorfeldes wurden bei den Begehungen bis zu sieben nahrungssuchende Individuen beobachtet.Dieser offene Lebensraum stellt ein sehr gut geeignetes Jagdhabitat dar. Als weitere Greifvogelarten wurden Schwarz- und Rotmilan sowie der Turmfalke beobachtet. Alledrei Arten nutzten das Untersuchungsgebiet als Nahrungslebensraum. Der häufige undungefährdete Turmfalke wurde mit bis zu fünf jagenden Individuen gezählt. Vom Schwarzmilangelang am 25.4. die erste Beobachtung eines nahrungssuchenden Altvogels. Nach der BrutzeitEnde Juni wurden sogar vier Individuen gesichtet. Darunter waren auch mindestens zweidiesjährige Jungvögel. Ein nahrungssuchender Rotmilan wurde lediglich am 25.4. zwischen Nord-und Südbahn beobachtet. Als weitere Brutvögel wurden Gelbspötter, Dorngrasmücke und Bachstelze mit jeweils einemRevier dokumentiert. Knapp außerhalb des Untersuchungsgebietes wurde in der angrenzendenHecke ein revieranzeigender Gelbspötter festgestellt. Das Revier der Dorngrasmücke befand sichnord-westlich der Nordbahn. Eine Bachstelze brütete in einem kleinen Flughafengebäude nahe derPhotovoltaikanlage im Nordwesten.Zu den in großen Schwärmen und regelmäßig auftretenden Arten zählen Dohle, Rabenkrähe undStar. Während die beiden Rabenvogelarten mit 30 bis 50 Individuen auftraten, wurden nach derBrutzeit Starenschwärme mit bis zu 300 Tieren gesichtet. Nach Insekten jagende Rauchschwalbenwurden ebenfalls beobachtet. Diese brüteten vermutlich auf Bauernhöfen in der Umgebung desFlughafens. Der Graureiher ist ein ständiger Nahrungsgast auf dem offenen Flughafengelände. Bis zu sechsnahrungssuchende Tiere wurden bei den Begehungen festgestellt. Sie erbeuten hier vorzugsweiseKleinsäuger in den optimal geeigneten Grünländern. Am 29.6. wurden drei Nilgänse bei der Nahrungssuche beobachtet.Hohltauben als auch Straßentauben nutzten die Offenlandbereiche ebenfalls regelmäßig alsNahrungshabitat. Von der Hohltaube wurde bis zu vier Individuen registriert und der Straßentaubebis zu acht. Der Stieglitz wurde lediglich ein einziges Mal am 29.7. mit einem Paar bei der Nahrungsaufnahmezwischen Nordbahn und der nördlichen Grenze des Untersuchungsgebietes beobachtet.Vermutlich handelte es sich hier um ein Brutpaar aus den nahen von Sträuchern und Gebüschengeprägten Randbereichen.Insgesamt vier verschiedene Durchzügler nutzten das offene Flughafengelände zur kurzzeitigenRast und Nahrungsaufnahme. Dazu zählten Kiebitz und Bekassine mit vier bzw. vierzehnIndividuen am 29.7. Sie saßen typischerweise in einer feuchten Senke am westlichen Rand desFlughafens. Am 25.4. rasteten vier Steinschmätzer auf dem Flughafen. Sie nutzten denLebensraum als Zwischenstopp auf dem Weg in die nördlichen Brutgebiete. Vom Braunkehlchenwurde lediglich ein einziges Individuum beobachtet, und zwar am 20.5. am östlichen Rand desUntersuchungsgebietes.
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3. Bewertung der Vogelbestände
Wie bereits bei den Untersuchungen aus dem Jahr 2008/2011 war die Feldlerche diedominierende Brutvogelart des von großflächigen Wiesen dominierten Flughafens. Die Zahl vonaktuell 117 Revieren entspricht im wesentlichen den Ergebnissen von 2011. Der Bestand derfrüher allgegenwärtigen Offenlandart ist in den letzten Jahren aufgrund vonNutzungsintensivierung in der Landwirtschaft weiter zurückgegangen. Bereits in den 1980erJahren hatte sich die Zahl der Feldlerchen in Westfalen halbiert. Heute wird der landesweiteBestand mit nur noch 85.000 – 140.000 Revieren angegeben (GRÜNEBERG & SUDMANN et al.2013). Vermutlich spielen auf dem Flughafen auch Konzentrationseffekte eine Rolle, da dieFeldlerche in der umgebenden „Normallandschaft“ in den intensiv genutzten Mais- undGetreideäckern keine geeigneten Habitatbedingungen mehr vorfindet. Landes- und bundesweitwird die Feldlerche als gefährdet eingestuft. Vergleichbares gilt für den landesweit starkgefährdeten Wiesenpieper, dessen Bestand mit 14 Revieren nach drei Jahren identisch war. Fürdiesen ebenfalls bodenbrütenden Feldvogel sind die gleichen Rückgangsursachen wie für dieFeldlerche zu nennen. Der Bestand dieser als landesweit sogar als stark gefährdet eingestuftenBrutvogelart beträgt in NRW nur noch 2.200 bis 3.500 Reviere (GRÜNEBERG & SUDMANN et al.2013). Erstmals besiedelte die Heidelerche den Flughafen mit einem Brutrevier. Der Bestand dieserlandesweit gefährdeten Brutvogelart wird mit 750 bis 1.100 Revieren angegeben (GRÜNEBERG &SUDMANN et al. 2013). Dagegen fehlte das Schwarzkehlchen von dem 2011 insgesamt 1-2 Revierefestgestellt wurden. Die Ursachen für ein solches Fehlen können auch an überregionalenEntwicklungen liegen.Neben der Bedeutung als Bruthabitat ist der Flughafen ein Anziehungspunkt für verschiedeneNahrungsgäste, die im Umfeld brüten. Dazu zählen z.B. insgesamt vier verschiedeneGreifvogelarten. Der häufige Mäusebussard brütete im angrenzenden Kalkumer Forst und war mitmaximal sieben jagenden Individuen nachzuweisen. Auch der Turmfalke war mit bis zu fünfnahrungssuchenden Individuen regelmäßig vertreten. Rot- und Schwarzmilan wurden lediglicheinmal beobachtet. Vermutlich hat der Schwarzmilan im Umfeld gebrütet, da im Sommer einFamilienverband mit mindestens zwei flüggen Jungvögel beobachtet wurde. Zusammenfassendweisen die extensiv genutzten Grünlandflächen des Flughafens gute bis sehr guteNahrungsbedingungen für die verschiedenen auf Kleinsäuger spezialisierten Greifvogelarten auf.Dies gilt auch für den Graureiher, der mit bis zu sechs Individuen beobachtet wurde.Wachtel, Wanderfalke und Kiebitz traten 2008 bzw. 2011 als Zufallsbeobachtungen auf.Insbesondere die Besiedlung der Wachtel ist von großer Dynamik bestimmt. Es gibt Jahre mitinvasionsartigen Einflügen, denen Jahre mit nur geringer Siedlungsdichte folgen (GRÜNEBERG &SUDMANN et al. 2013). Der Nachweis des Wanderfalken östlich des Flughafens war vermutlichebenfalls ein Zufall, einen Brutstandort innerhalb des Untersuchungsgebietes war auch vor vierJahren nicht vorhanden. Dies gilt auch für den Kiebitz, der hier mittlerweile nur noch zu denZugzeiten auftritt. Es treten im Untersuchungsgebiet weitere häufige und ungefährdete Arten auf, die inRandbereichen brüten wie z.B. die nördlichen angrenzenden Heckenstrukturen. Dazu zählenverschiedene Singvogelarten wie Kohl- du Blaumeise, Zilpzalp, etc.
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Quellen
BIBBY, C.J., BURGESS, N.D. & D.A. HILL (1995): Methoden der Feldornithologie –Bestandserfassung in der Praxis. Neumann Verlag Radebeul: 270 S.
DOG (1995): Qualitätsstandards für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in raumbedeutsamenPlanungen. NFN Medien-Service Natur, Minden.
GRÜNEBERG, C., S.R. SUDMANN sowie J. WEISS, M. JÖBGES, H. KÖNIG, V. LASKE, M. SCHMITZ & A.SKIBBE (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. NWO & LANUV (Hrsg.): LWL-Museum fürNaturkunde Münster: 480 S.
SCHWARTZE, M. (2011): Erfassung der Avifauna auf dem Düsseldorfer Flughafen 2011. 4 S.
SUDMANN, S.R., GRÜNEBERG, C., HEGEMANN, A., HERHAUS, F., MÖLLE, J., NOTTMEYER-LINDEN, K.,SCHUBERT, W., VON DEWITZ, W., JÖBGES, M. & J. WEISS (2008): Rote Liste der gefährdetenBrutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 5. Fassung. NWO & LANUV (Hrsg.): Charadrius 44 (4):137-230.
SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT
(2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell. 792 S.
SÜDBECK, P., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P. & W. KNIEF (2007): Rote Liste der BrutvögelDeutschlands - 4. Fassung, 30.11.2007. In: Ber. Vogelschutz 44: 23-81
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