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UNSERE FRIEDHÖFE in Spenge, Hücker-Aschen und Wallenbrück
EV.-LUTH. KIRCHENGEMEINDE SPENGE
2 FRIEDHÖFE in SPENGE
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Seite 2
GrußwortPastorin Brigitte Janssens Seite 3
Friedhöfe in Spenge und den OrtsteilenFriedhof Spenge Seite 4Friedhof Hücker-Aschen Seite 5Friedhof Wallenbrück Seite 6
Im Falle eines Todes – Was ist zu tun? Seite 7
Begleitung Ihrer Kirchengemeinde im Trauerfall Seite 8
Grabarten auf denFriedhöfen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Spenge Seite 9 - 11
Friedhofssatzung Seite 12 - 13
Friedhofsplan Spenge Seite 14
Friedhofsplan Hücker-Aschen Seite 15
Denkmäler und besondere Grabstätten Seite 16 - 17
Anregungen zur Grabbepflanzung Seite 18
Dauergrabpflege Seite 19
Kontakte Seite 20
Impressum:
Herausgegeben von der Ev.-Luth. Kirchengemeinde SpengeLange Str. 70-72, 32139 Spenge
Texte und Redaktion:Ev.-Luth. Kirchengemeinde SpengeBaumschule Vogt
Fotos: Walter Kowalscheck Baumschule VogtJürgen Escher
Gestaltung und Produktion: grafik.design, Claudia Vogt
Druck:Offsetdruckerei L. Sertl, Spenge
Auflage: 1.000 Exemplare
Oktober 2012
FRIEDHÖFE in SPENGE 3
Liebe Besucherinnen und Besucher,
auf den Friedhöfen in unserer Stadt Spenge finden die Menschen, die mit uns gelebt haben, nach ihrem Tod ihre letzte Ruhestätte. Hier ist der Ort, an dem wir ihnen nahe bleiben und uns an sie erinnern können. So sind unsere Friedhöfe nicht allein ein Ort des Todes und der Ruhe. Sie sind ebenso ein Ort der Lebenden, die ihre Gräber besuchen, pflegen und gestalten, und sie sind auch ein Ort der Begegnung.
Als Trägerin der drei auf dem Gebiet der Stadt Spenge liegenden Fried- höfe möchte Ihnen die Evangelische Kirchengemeinde Spenge anlässlich des 1. Tages des Friedhofs diesen Friedhofswegweiser überreichen. Hier fin-den Sie Informationen und Anregungen sowie praktische Hilfestellungen zu vielen Fragen, die sich anlässlich eines Todesfalles zu Bestattung, Trauerfeier oder Beisetzungsmöglichkeiten stellen.
Für weitere Fragen und detailliertere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbei-terinnen unserer Friedhofsverwaltung und unsere Friedhofsgärtner selbst-verständlich gerne zur Verfügung.
Wir hoffen, dass dieser Friedhofswegweiser für Sie eine erste Orientierung und gute Unterstützung darstellt.
Für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Spenge
Brigitte Janssens, Pfarrerin und Vors. des Friedhofsausschusses
Grußwort
4 FRIEDHÖFE in SPENGE
Friedhöfe in Spenge und den Ortsteilen
Friedhof Spenge
Der Spenger Friedhof befindet sich direkt an der Lange(n) Straße gegenüber der St.-Martins-Kirche und dem Gemeindehaus. Er hat eine eigene Friedhofskapelle.
St.-Martins-Kirche, GemeindehausLange Straße 70 - 72, 32139 Spenge
Eingang und Parkplatz Lange Straße 69, 32139 Spenge
EingangBussche-Münch-Straße 4, 32139 Spenge
Neuenkirchener Straße
Bünder Straße
Ravensberger Straße
Bussche-Münch- Straße Alter Postweg
Fußweg
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FriedhofKapelle
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FRIEDHÖFE in SPENGE 5
Friedhöfe in Spenge und den Ortsteilen
Friedhof Hücker-Aschen
Der Friedhof in Hücker-Aschen hat keine eigene Friedhofs- kapelle. Beerdigungen finden von der Kirche in Klein-Aschen aus statt. Der Friedhof liegt an der Bergstraße zwischen Klein-Aschen und Hücker-Aschen.
Kirche Hücker-AschenIm Kirchdorf 11, 32139 Spenge
Gemeindehaus Hücker-AschenIm Kirchdorf 13, 32139 Spenge
FriedhofBergstraße, 32139 Spenge
Meller Straße
Gehlenbrink
Bergstraße
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Kirche GemeindehausIm Kirchdorf
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6 FRIEDHÖFE in SPENGE
Friedhöfe in Spenge und den Ortsteilen
Friedhof Wallenbrück
Der Wallenbrücker Friedhof liegt außerhalb des Ortes auf Höhe der Jellinghausstraße / Ecke Hohes Feld. Er hat eine eigene Fried-hofskapelle.
FriedhofHohes Feld 51, 32139 SpengeJellinghausstraße 50, 32139 Spenge
Marienkirche WallenbrückNeuenkirchener Str. 254, 32139 Spenge
Gemeindehaus MantershagenKreuzfeld 15, 32139 Spenge
Diemker Straße
Jellinghausstraße
Hohes Feld
FriedhofKapelle
Marien-KircheWallenbrück
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KreuzfeldGemeindehaus Mantershagen
Neuenkirchener Straße
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FRIEDHÖFE in SPENGE 7
Wenn in Ihrer Wohnung ein Sterbefall eingetreten ist, benach- richtigen Sie bitte sofort einen Arzt. Halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit.
Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens, das Sie bei der Erledigung aller Formalitäten sowie bei der Organisation der Beisetzung berät und unterstützt.
In einem Sterbefall brauchen Sie folgende Dokumente:
Geburtsurkunde (bei Ledigen)FamilienbuchPersonalausweisHeiratsurkunde/FamilienbuchScheidungsurteilSterbeurkunde (falls der Ehepartner bereits verstorben)RentenanpassungsmitteilungBetriebsrentenbescheidVersicherungspolicenLebens- bzw. Sterbeversicherungen,
Unfall-,SachversicherungenMitgliedschaft in Gewerkschaften, Vereinen etc.
GrabdokumenteEvtl. Wünsche, die der Verstorbene für den Fall
seines Todes geäußert hat
Im Falle eines Todes – Was ist zu tun?
Beim Fehlen notwendiger Dokumente werden Sie von Ihrem Bestattungsun-ternehmen unterstützt.
8 FRIEDHÖFE in SPENGE
Die Begleitung Ihrer Kirchengemeinde im Trauerfall
Denn ich bin gewiss, dass weder Tod noch Leben, weder Engel noch Mächte noch Gewalten, weder Gegenwärtiges noch Zukünftiges, weder Hohes noch Tiefes noch eine andere Kreatur uns scheiden kann von der Liebe Gottes,die in Christus Jesus ist, unserm Herrn. (Römer 8, 38f)
Als Christen sind wir der Überzeugung, dass Gott jedes seiner Menschenkinder ins Leben gerufen hat. Er begleitet sie auf all ihren Wegen mit seiner Liebe und mit seinem Segen. Und einen jeden ruft er am Ende aus seinem Leben wieder heraus – zu sich, in sein Reich, in dem es viele Wohnungen gibt.
Als christliche Gemeinde lassen wir Gottes Begleitung erfahr-bar werden, wenn wir einander nicht allein im Alltag und zu be-sonderen Anlässen, sondern auch an den Rändern des Lebens begleiten und einander nahe sind. Dazu gehört die Seelsorge in Krankheit und Alter genauso wie die Begleitung im Sterben, beim Abschied und in der Trauer.
Bei der Beerdigung begleiten wir die Verstorbenen als christliche Gemeinde gemeinsam mit ihren Familien, Freunden und Nach-barn auf ihrem Weg zur letzten Ruhestätte. Im Trauergottes-dienst denken wir daran, was uns die Verstorbenen im eigenen Leben gewesen sind. Wo der Tod das Zusammenleben trennt, geben wir unserer Hoffnung auf das ewige Leben Raum. Im Glau-ben an die Auferstehung Jesu Christi von den Toten vertrauen wir
darauf, dass nun Gott selbst unsere Verstorbenen zu sich in sein Reich führt, in dem das Leben ewig ist und ohne Einschränkung.
Als katholische und evangelische Kirchengemeinden bieten wir Ihnen im Trauerfall die Begleitung unserer Pfarrerinnen und Pfarrer an. Dazu gehört:
Trauerbesuch im Vorfeld der TrauerfeierGestaltung der TrauerfeierSeelsorgliche Begleitung nach der Trauerfeier auf Wunsch
Begleitung Ihrer Kirchengemeinde im Trauerfall
Für Ihre Evangelische Kirchengemeinde
Pastorin Brigitte Janssens (Spenge Mitte)05225 - 9994
Pastorin Elke Berg (Werburg-Wallenbrück)05225 - 3613
Pastor Ulrich Gressog (Lenzinghausen)05225 - 8731104
Für Ihre Evangelische Kirchengemeinde
Pastor Markus Malitte (Hücker-Aschen)05225 – 859 670
Für Ihre Katholische Kirchengemeinde
Pfarrer Ansgar Heckeroth 05224 – 97 82 20
Pastor Marian Szymanski05223 – 83 020
FRIEDHÖFE in SPENGE 9
Grabarten auf den Friedhöfen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Spenge
Reihengrabstätten mit Nutzungsrecht
sind Grabstätten, die im Bestattungsfall für Erdbestattungen oder Urnenbeisetzungen einzeln nach der Reihe für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden. In einer Reihengrabstätte darf nur eine Leiche bestattet oder eine Urne beigesetzt werden. Die Ruhezeit beträgt zur Zeit 30 Jahre und kann nicht verlängert werden.
Wahlgrabstätten
sind Grabstätten, die besonders angelegt werden und für eine mindestens der Ruhezeit entsprechende Nutzungszeit vergeben werden. Die Nutzungszeit kann auf Antrag der nutzungsberech-tigten Person verlängert werden. Ein Grab in einer Wahlgrab-stätte kann für eine Erdbestattungen mit einem Sarg und zwei Urnen belegt werden.
Grabarten
10 FRIEDHÖFE in SPENGE
Reihengemeinschaftsgrabstätten
sind für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen eingerichtet. An diesen Grabstätten werden keine Nutzungsrechte vergeben. Die Anlage und Unterhaltung erfolgt für die Dauer der Ruhe-zeit durch die Friedhofsträgerin. Die Friedhofsträgerin legt auf jede Grabstätte eine einheitliche Grabplatte oder errichtet eine Gemeinschaftsstele. Als Inschrift werden Vor- und Nachname so-wie Geburts- und Sterbedatum der Verstorbenen aufgenommen. Außer der von der Friedhofsträgerin aufgelegten Grabplatte oder der Gemeinschaftsstele darf kein weiteres Gedenkzeichen aufge-stellt werden. Die Friedhofsträgerin kann eine besondere Stelle ausweisen, an der Grabschmuck abgelegt werden kann.
Reihengemeinschaftsgrabstätten als Partnergrabstätten
sind für Sarg- und Urnenbeisetzungen eingerichtet. Die Partner-grabstätten werden als Doppelgrab vergeben.
Die Anlage und Unterhaltung erfolgt für die Dauer der Ruhezeit durch die Friedhofsträgerin. Die Friedhofsträgerin legt auf jedes Grab eine einheitliche Grabplatte. Als Inschrift werden Vor- und Nachname sowie Geburts- und Sterbejahr der Verstorbenen aufgenommen. Außer der von der Friedhofsträgerin aufgeleg-ten Grabplatte kann kein weiteres Gedenkzeichen aufgestellt werden.
Grabarten
FRIEDHÖFE in SPENGE 11
Stelen
Unter hoch gewachsenen Birken ist ein Reihengemeinschafts-grabfeld angelegt worden, auf dem sowohl Erdbestattungen als auch Urnenbeisetzungen möglich sind. Die Namen der Verstor-benen werden mit Geburts- und Sterbejahr in eine der Stelen eingraviert. Am Fuße der Stelen können Angehörige Blumen und Grabschmuck niederlegen.
Das Sternenkinderfeld
ist ein Grabfeld, auf dem Eltern ihr Kind nach einer Fehl- oder Totgeburt beerdigen können, selbst dann, wenn es mit einem Gewicht von unter 500 g noch nicht der Bestattungspflicht unterliegt.
Mit der Gestaltung des Grabfeldes wurde im Vorfeld des 1. Tags des Friedhofs begonnen. Über dem künftigen Holzkreuz spannt sich der Himmel wie ein Regenbogen und erinnert daran, dass auch die noch namenlosen Sternenkinder bei Gott unvergessen bleiben. Die pflanzliche Gestaltung des Grabfeldes greift diese Aussage auf, wenn am Fuße des Kreuzes eine aus Buchsbaum und blühenden Pflanzen gestaltete Lebensspirale mit geöffnetem Anfang und Ende auf Gott hinweist, von dem das Leben kommt und zu dem es zurück kehrt. Gerahmt wird die Lebensspirale von grün-weiß und grün-blau gepflanzten Sternen.
Grabarten
12 FRIEDHÖFE in SPENGE
Auszüge aus der Friedhofssatzung für die Friedhöfeder Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Spenge vom 08.11.2010
Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Spenge ist Trägerin der drei Fried-höfe, die sich auf dem Gebiet der Stadt Spenge befinden. Auf den Friedhöfen in Spenge, Wallenbrück und Hücker-Aschen kön-nen alle Spenger Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von ihrer Konfession oder Kirchenmitgliedschaft – ihre letzte Ruhestätte finden.
Im Folgenden finden Sie eine vereinfachte Darstellung der um-fangreichen Satzung für die von der Ev.-luth. Kirchengemeinde verwalteten Friedhöfe.
Aus der Präambel
Der kirchliche Friedhof ist die Stätte, auf der die Kirche ihre ver-storbenen Glieder zu Grabe geleitet. Sie gedenkt der Verstorbe-nen und vertraut sie der Gnade Gottes an. Sie ruft die Lebenden zum Heil in Christus. Sie verkündigt dabei den Tod als Gericht Gottes über alles irdische Wesen und bezeugt die Auferstehung Jesu Christi als Sieg über Sünde und Tod.
Der kirchliche Friedhof weist auf das christliche Menschenbild hin, das Lebende und Tote in einer Gemeinschaft vor Gott ver-steht und zugleich die Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit eines jeden Menschen vor Gott betont.
Benutzung des Friedhofs
Der Friedhof ist bestimmt zur Bestattung aller Verstorbenen, die ihren Wohnsitz im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirchen-gemeinde Spenge hatten oder ein Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Ausnahmen bedürfen der Zu-stimmung der Friedhofsträgerin.
Verhalten auf dem Friedhof
Jede Person hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes ent-sprechend zu verhalten.
Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet:die Wege mit Kraftfahrzeugen und sonstigen Fahrzeugen zu
befahren. Ausgenommen sind Kinderwagen, Rollstühle sowie Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibendenan Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung
störende Arbeiten auszuführenHunde sind an der Leine zu führen. Hundekot ist zu beseitigen
Pflege und Gestaltung
Für die Gestaltung der Grabstätten kann die Friedhofsträgerin eine besondere Satzung erlassen. Das erstmalige Herrichten der Grabstätte nach der Bestattung und die Entsorgung des
Friedhofssatzung
FRIEDHÖFE in SPENGE 13
Friedhofssatzung
Grabschmucks wird auf Kosten der nutzungsberechtigten Person durch die Friedhofsträgerin durchgeführt. Die Abgrenzungen der Grabstätten zu Wegen und Anlagen werden von der Friedhofs-trägerin aus einheitlichem Material angelegt.
Zur Grabpflege können Dauergrabpflegeverträge abgeschlossen werden.
Grabmale
Gestaltung und Inschrift der Grabmale dürfen nichts enthalten, was das christliche Empfinden verletzt oder der Würde des Ortes entgegensteht.
Das Aufstellen und jedes Verändern von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsträgerin. Mit der Durchführung dür-fen nur zugelassene Bildhauerinnen und Bildhauer oder Stein- metzinnen und Steinmetze beauftragt werden.
Gerne halten wir für unsere Nutzer Gießkannen und Schubkarren bereit. Wir bitten Sie darum, die Geräte nach Gebrauch wieder an ihren Standort zurück zu bringen.
14 FRIEDHÖFE in SPENGE
Friedhofsplan Spenge
Baumbestand
Grabfläche
Kapelle/WC
Ehrenmal
Grünfläche
EingangBussche-Münch-Str.
Parkplatz EingangLange Str.
EingangLange Str.
Eingang(Fußweg)
©entera Umweltplanung & IT
FRIEDHÖFE in SPENGE 15
Friedhofsplan Hücker-Aschen
Grabflächen
Wege
Wirtschaftsgebäude
Ehrenmal
Grünfläche
Parkplatz Eingang
©entera Umweltplanung & IT
Der Friedhof in Wallenbrück ist grafisch noch nicht erfasst.
16 FRIEDHÖFE in SPENGE
Denkmäler und besondere Grabstätten
Denkmäler und besondere Grabstätten
Zwei Denkmäler und zwei be-sondere Gräberfelder erinnern an die Opfer von Krieg und Ge-walt und werden so zu Mahn-malen des Friedens.
Auf diesem Denkmal sind die Namen der Opfer des deutsch-französischen Krieges 1871-1872 eingemeißelt.
FRIEDHÖFE in SPENGE 17
Die Grabsteine tragen die Namen vermisster und gefallener Soldaten des 2. Weltkrieges.
Das Mahnmal in der Mitte des Friedhofs erinnert an die Opfer des zweiten Weltkrieges und ist Ort der jährlichen Gedenkfeier am Volkstrauertag.
Denkmäler und besondere Grabstätten
In Spenge starben während der Zeit des Dritten Reiches auch drei sowjetische Zwangs-arbeiter an einer Lebensmittel-vergiftung. Wie die deutschen Opfer dieses Unglücks wurden sie auf dem Spenger Friedhof beigesetzt.
18 FRIEDHÖFE in SPENGE
Die Zwerg-Eiche ist mit einer Stammhöhe von 120 cm ideal für eine Grabbepflanzung. Sie besticht durch eine intensive Herbstfärbung, und ist ein Aus-druck der Beständigkeit.
Anregungen zur Grabbepflanzung
Der Fächer-Ahorn vermit-telt durch seinen filigranen Kronenaufbau eine gewis-se Leichtigkeit. Einige Sorten zeigen sich im Herbst wunder-bar farbenfroh.
Buchsbaum als Kugel, Spi-rale oder als kleine Hecke gepflanzt, ist eines der elegan-testen Gehölze.
Die Rose in vollendeter Schön-heit ist je nach Farbe mal Sinnbild der Liebe mal der Unschuld & Reinheit.
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Dauergrabpflege – ein entlastendes Angebot
Bei der Wahl einer Grabstätte gibt es Vieles zu bedenken. Viele schätzen die vorhandenen Familiengrabstätten, in denen bereits Generationen vor ihnen begraben sind. Doch wie kann die Pflege des Grabes auf Dauer gewährleistet werden?
Nicht immer sind Angehörige vor Ort, die die Pflege des Grabes für den Zeitraum der gesamten Ruhezeit übernehmen können. Viele Friedhofsgärtner machen daher heute das Angebot der Dauergrabpflege. Auch die Evangelische Kirchengemeinde Spen-ge bietet als Trägerin der Friedhöfe Treuhandverträge zur Dauer-grabpflege an. Bei vorhandenen Grabstätten kann die Pflege ab sofort bis zum Ablauf der Ruhezeit begonnen werden. Verträge können zudem für die Zukunft abgeschlossen werden. Mit Nut-zung der Grabstätte beginnt zugleich die Pflege über die gesamte Ruhezeit. Die Dauergrabpflege umfasst gärtnerische Pflegearbei-ten, wechselnde jahreszeitliche Bepflanzung sowie Grabschmuck zu Allerheiligen/Totensonntag. Des Weiteren können Sonderleis-tungen vereinbart werden.
Weitere Informationen erhalten Sie gerne bei der Friedhofsverwaltung oder
Sie sprechen den Friedhofsgärtner an.
Dauergrabpflege
Friedhofsverwaltung Sabine Nette-Schaub
Tel.: 05225/859290Fax: 05225/859292
Friedhofsgärtner Jürgen Aufderheide
Tel.: 05225/5829 Handy: 0171/7255012
FriedhofsverwaltungLange Str. 70-72, 32139 Spenge gemeindebuero@kgm-spenge.de
Öffnungszeiten Gemeindebüro:Montag, Mittwoch, Freitag 9-12 UhrMontag und Donnerstag 15-18 Uhr
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