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Erläuterungen zur TAB 2007
von den STADTWERKE GAGGENAU (SWG)
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76571 Gaggenau Störungsdienst außerhalb der Dienstzeit
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TAB2007
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
Erläuterungen zu: X X X X X X X
Erläuterungen der STADTWERKE GAGGENAU zur TAB 2007
Inhaltsverzeichnis
Ausgabe/Gültigkeit/Blatt
01.11 / 01
Abschnitt Titel
Blatt Gültigkeit Ausgabe
1 Geltungsbereich 01 10.09 09.09
4 Plombenverschlüsse 01 10.09 09.09
6.2.1 Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung
Hausanschlussicherung
01 10.09 09.09
Auswechslung der Hausanschlusssicherung
10.09 09.09
7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze
Setzen eines Mehrtarif- Zählers (MZ) mit oder ohne Steuerung
01 10.09 09.09
Zählersetzung bei Eigenerzeugungsanlagen
01 10.09 09.09
7.1 Mess- und Steuereinrichtungen , Zählerplätze
Betriebsstrom größer 50 A
01 10.09 09.09
7.2 Ausführung der Zählerplätze
Zugelassene Zählerplätze im Gebiet der STADTWERKE GAGGENAU 01 10.09 09.09
7.3 Ausführung der Zählerplätze für Basiszähler i.S.d.§21b EnWG
1. Allgemeine Festlegung für Basiszähler i.S.d.§21b EnWG
01 03.11 01.11
2. Zugelassene Zählerplätze im Gebiet der STADTWERKE GAGGENAU 01 03.11 01.11
3. Ausführung bei Einfamilienhäusern
01 03.11 01.11
4. Ausführung bei Mehrfamilienhäusern
01 03.11 01.11
7.4 Trennvorrichtung für die Kundenanlage
SH- Schalter
01 10.09 09.09
7.5 Wandlermessungen (halbindirekte Messungen)
Festlegung zur Wandlermessung
01 10.09 09.09
10.2.4 Geräte zur Heizung oder Klimatisierung,einschl. Wärmepumpen
1. Allgemeine Festlegungen
01 10.09 09.09
2. Anschluss und Versorgung, Allgemeine Festlegungen
02 10.09 09.09
2.1 Messeinrichtung
02 10.09 09.09
2.1.1 VNB- Steuerung
03 10.09 09.09
2.1.2 Elektroinstallation
03 10.09 09.09
2.2 Spezielle Bedingungen für Elektro-Wärmepumpen im
04 10.09 09.09
Netzgebiet der Stadtwerke Gaggenau
2.3 Spezielle Bedingungen für Elektro-Wärme im
05 10.09 09.09
Netzgebiet der Stadtwerke Gaggenau
11 Vorübergehend angeschlossene Anlagen
Absicherung der Anschlussleitung
01 10.09 09.09
13 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb
Einzureichende Unterlagen
01 10.09 09.09
Geltungsbereich
Erläuterungen SWG
zu Abschnitt 1
Ausgabe / Blatt 09.09 / 01
Das Netzgebiet der Stadtwerke Gaggenau umfasst :
Gaggenau - Kernstadt sowie die Ortschaften
Ottenau Hörden Selbach Sulzbach
Michelbach Bad Rotenfels, Winkel
Oberweier Freiolsheim Moosbronn Mittelberg
Plombenverschlüsse
Erläuterungen SWG
zu Abschnitt 4
Ausgabe / Blatt 09.09 / 01
Installateure melden entfernte oder fehlende Plomben mittels
1.) Inbetriebsetzungsanzeige
2.) Plombenöffnungskarte
3.) per E.-Mail
an die Stadtwerke Gaggenau.
Plombenöffnungskarten können im Lager der Stadtwerke Gaggenau abgeholt werden.
Die E.-Mailadresse befindet sich auf dem Deckblatt.
Eine Plombierung durch Installateure ist nicht zulässig.
Hauptstromversorgung
Erläuterungen SWG
zu Abschnitt 6.2.1
Ausgabe / Blatt 09.09 / 01
Zu Abschnitt 6.2.1
Bei Anschlussobjekten die zu Wohnzwecken genutzt werden, wird im Netzgebiet der Stadtwerke Gaggenau
als kleinste Hausanschlusssicherung eine NH-Sicherung mit einer Bemessungsstromstärke von 50 A
eingesetzt.
Zu den Erläuterungen des VDEW zu Abschnitt 6.2.1 Leistungsbedarf zur Dimensionierung der
Hauptstromversorgung.
Werden vom Installateur Hausanschlusssicherungen ausgewechselt, richtet sich das Plombierverfahren
nach den Erläuterungen der Stadtwerke Gaggenau zu Abschnitt 4 Plombenverschlüsse.
Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Erläuterungen SWG
Setzen von Zählern
zu Abschnitt 7
Ausgabe / Blatt 09.09 / 01
Mehrtarifzähler und die dazugehörenden Steuereinrichtungen werden gegen Kostenerstattung von den Stadtwerken Gaggenau gesetzt.
Zähler für Eigenerzeugungsanlagen (PV und BHKW) werden durch die Stadtwerke Gaggenau gesetzt.
Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze
Erläuterungen SWG
Betriebsstrom größer 50 A
zu Abschnitt 7.1
Ausgabe / Blatt 09.09 / 01
Ist in der Anlage des Kunden regelmäßig wiederkehrend ein Betriebsstrom von mehr als 50 A zu erwarten, so ist zusätzlich Kapitel 7.5 zu beachten.
Mess- und Steuereinrichtungen , Zählerplätze Erläuterungen SWG
Ausführung der Zählerplätze
zu Abschnitt 7.2
Ausgabe / Blatt 09.09 / 01
Im Netzgebiet der Stadtwerke Gaggenau sind nur Zählerplätze mit Zählerfeldern mit Drei-Punkt-Befestigung freigegeben.
Bei Doppelstockfeldern ist nur die Bauhöhe von 1400mm zugelassen.
Zählerfelder für elektronische Haushaltszähler (eHZ) sind nicht zugelassen.
Mess- und Steuereinrichtungen , Zählerplätze Erläuterungen SWG
Allgemeine Festlegung für Basiszähler i.S.d.§21b EnWG
zu Abschnitt 7.3
Ausgabe / Blatt 01.11 / 01
Basiszähler i.S.d. §21b EnWG werden bei allen Neubauten und größeren Umbauten ab dem
01.März 2011
eingebaut.
Hiermit wird auf Punkt 7.3.2 / 7.3.3 und 7.3.4 der TAB 2007 Stadtwerke Gaggenau hingewiesen. Bei Neubauten und größeren Umbauten werden die Basiszähler i.S.d.§21b durch die Stadtwerke Gaggenau, nach Terminabsprache mit Kunde und des Elektroinstallateurs, gesetzt. Bei Bestandskunden die auf Ihren ausdrücklichen Wunsch den Basiszähler i.S.d.§21b wollen, tauschen die Stadtwerke Gaggenau die Zähler gegen Kostenerstattung aus.
Mess- und Steuereinrichtungen , Zählerplätze Erläuterungen SWG
Ausführung der Zählerplätze für Basiszähler i.S.d.§21b EnWG zu Abschnitt 7.3
Ausgabe / Blatt 01.11 / 02
Im Netzgebiet der Stadtwerke Gaggenau sind nur Zählerplätze mit Zählerfeldern mit Drei-Punkt-Befestigung
freigegeben.
Bei Doppelstockfeldern ist nur die Bauhöhe von 1400mm zugelassen.
Zählerfelder für elektronische Haushaltszähler (eHZ) sind nicht zugelassen.
Mess- und Steuereinrichtungen , Zählerplätze Erläuterungen SWG
Ausführung der Zählerplätze für Basiszähler i.S.d.§21b EnWG zu Abschnitt 7.3
für Einfamilienhäuser
Ausgabe / Blatt 01.11 / 03
__________________________________________________________________________________________
Im Netzgebiet der Stadtwerke Gaggenau sind nur Zählerplätze mit Zählerfeldern mit Drei-Punkt-Befestigung freigegeben. Für jeden Zähler eines Kunden muß ein Netzwerkkabel cat. 7 vom DSL-Router (Kunde) zum TRE-Feld mitverlegt werden. Im TRE-Feld und beim DSL-Router muß das Kabel aufgelegt werden, dass es nur noch gepatcht werden muß. Feldnummerierung von links nach rechts Beispiel 1 : Zählerschrank für Bezug
Feld 1 : Bezugszähler Feld 2 : TRE-Feld (Rundsteuerempfänger und Zusatzgeräte für Smart Metering Feld 3 : Verteilerfeld (Kundenanlage)
Beispiel : Patchfeld für Hutschienenmontage im TRE-Feld oberste Reihe Beispiel 2 : Zählerschrank für Bezug und Eigenerzeugung
Feld 1 : Bezugszähler Feld 2 : Erzeugungszähler Feld 3 : TRE-Feld (Rundsteuerempfänger und Zusatzgeräte für Smart Metering) Feld 4 : Verteilerfeld (Kundenanlage)
Beispiel : Patchfeld für Hutschienenmontage im TRE-Feld oberste Reihe
Mess- und Steuereinrichtungen , Zählerplätze Erläuterungen SWG
Ausführung der Zählerplätze für Basiszähler i.S.d.§21b EnWG zu Abschnitt 7.3
für Mehrfamilienhäuser
Ausgabe / Blatt 01.11 / 04
__________________________________________________________________________________________
Im Netzgebiet der Stadtwerke Gaggenau sind nur Zählerplätze mit Zählerfeldern mit Drei-Punkt-Befestigung freigegeben. Für jeden Zähler eines Kunden muß ein Netzwerkkabel cat. 7 vom DSL-Router (Kunde) zum TRE-Feld mitverlegt werden. Im TRE-Feld und beim DSL-Router muß das Kabel aufgelegt werden, dass es nur noch gepatcht werden muß. Feldnummerierung von links nach rechts Beispiel 1 :
Feld 1-3: Bezugszähler Feld 4: TRE-Feld (Rundsteuerempfänger und Zusatzgeräte für Smart Metering) Feld 3: Verteilerfeld (Kundenanlage)
Beispiel : Patchfeld für Hutschienenmontage im TRE-Feld oberste Reihe Beispiel 2:
Feld 1+2: Bezugszähler Feld 3: TRE-Feld (Rundsteuerempfänger und Zusatzgeräte für Smart Metering) Feld 4: Verteilerfeld (Kundenanlage)
Beispiel : Patchfeld für Hutschienenmontage im TRE-Feld oberste Reihe
Mess- und Steuereinrichtungen , Zählerplätze Erläuterungen SWG
Trennvorrichtung für die Kundenanlage
zu Abschnitt 7.4
Ausgabe / Blatt 09.09 / 01
Im unteren Anschlussraum des Zählerplatzes ist vor jedem Zähler ein SH-Schalter vorzusehen.
bei Freileitungsanschluss ein SH-Schalter mit 25 A
bei Erdkabelanschluss ein SH-Schalter mit 35 A
Andere Stromstärken sind mit den Stadtwerken Gaggenau abzustimmen.
Mess- und Steuereinrichtungen , Zählerplätze Erläuterungen SWG
Wandlermessung
zu Abschnitt 7.5
Ausgabe / Blatt 09.09 / 01
Bei einer gleichzeitig benötigten Leistung von mehr als 30 kW (nicht installierte Leistung) in
der Kundenanlage ist eine Wandlermessung zu installieren.
Wandlermessungen werden ausschließlich durch die Stadtwerke Gaggenau aufgebaut und installiert.
Die Aufwendungen hierfür sind kostenpflichtig.
Elektrische Verbrauchsgeräte
Erläuterungen SWG
Geräte zur Heizung oder Klimatisierung einschl. Wärmepumpen zu Abschnitt 10.2.4
Allgemeine Festlegungen
Ausgabe / Blatt 09.09 / 01
1. Allgemeine Festlegungen
Bereits im Planungsstadium von Elektro- Wärmeanlagen einschließlich Elektro-Wärmepumpenanlagen
zur Heizung oder Klimatisierung ist an die Stadtwerke Gaggenau eine Netzanschlussanfrage mittels
VDN- Anmeldeformular und Datenerfassungsblatt Elektro- Wärmepumpenanlage oder Elektro-
Wärmespeicheranlage zu richten.
In dieser Anfrage sind Daten zur Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage wie Art
und Umfang sowie Auftraggeber, Anschlussnutzer und Anlagenstandort anzugeben.
Nach Klärung der Anschlussmöglichkeit erhält der Anfrager eine Antwort.
Die Zusage zum Anschluss der Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage gilt für
Anlagen in Neubauten / bestehenden Gebäuden 12 Monate.
Wird innerhalb dieses Zeitraumes die Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage
nicht in Betrieb genommen, erlischt die Anschlusszusage der Stadtwerke Gaggenau und ist
eine erneute Anfrage zu stellen.
Bei Elektro- Wärmeanlagen oder Elektro- Wärmepumpenanlagen, die ohne Anschlusszusage
der Stadtwerke Gaggenau errichtet werden, können nicht die hierfür vorgesehenen niedrigeren
Netzentgelte angesetzt werden.
Im Netzgebiet der Stadtwerke Gaggenau werden Elektro- Wärmeanlagen bzw. Elektro- Wärmepumpen-
anlagen ausschließlich mit getrennter Messung ausgeführt.
Beim Anschluss von
- Speicherheizgeräten und Zentralspeicherheizungen (Feststoff oder Wasser)
- Fußbodenspeicherheizungen
- Direktheizungen, ausgenommen ortsveränderliche Geräte
- Wärmepumpenheizungen
- festangeschlossene Klimageräte
- Warmwasserspeicher (Ein- und Zweikreisspeicher) und Durchflusswassererwärmer
- Schwimmbecken- Wassererwärmer
- Kirchenheizungsanlagen und gesperrte gewerbliche Wärme
sind die jeweils gültigen besonderen technischen Bedingungen der SWG für
Elektrowärme zu beachten. Der Installateur bzw. Anschlussnutzer der Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage muss auch Leistungsreduzierungen bzw. Leistungserweiterungen der Anlage melden. Der endgültige Ausbau (Demontage) einer Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage ist ebenfalls den SWG zu melden.
Elektrische Verbrauchsgeräte
Erläuterungen SWG
Geräte zur Heizung oder Klimatisierung einschl. Wärmepumpen zu Abschnitt 10.2.4
Bedingungen für Elektrowärme, getrennte Messung
Ausgabe / Blatt 09.09 / 02
2. Anschluss von Elektro-Wärmespeicheranlagen bzw. Elektro-Wärmepumpenanlagen, Allgemeine Festlegung
Der Anschluss erfolgt zu den hier aufgeführten speziellen Bedingungen zum Anschluss von Elektro-Wärmespeicheranlagen bzw. Elektro-Wärmepumpenanlagen der Stadtwerke Gaggenau.
Der Einbau von Neuanlagen und die Erweiterung bestehender Anlagen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadtwerke Gaggenau.
Die Zustimmung ist davon abhängig, dass am Netzanschlusspunkt der Stadtwerke Gaggenau entsprechende Kapazitäten vorhanden sind.
Die Stromkreisverteiler für die Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage ist getrennt vom Stromkreisverteiler für Allgemeinbedarf anzuordnen
Bei einem gemeinsamen Stromkreisverteiler sind die Stromkreise für den "Allgemeinbedarf" von der " Elektro-Wärmeanlage
bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage" durch Schottung voneinander zu trennen.
Die Anschlussleistung der Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage ist gleichmäßig auf die Außenleiter aufzuteilen.
Die Geräte der Elektro-Wärmeanlage / Elekto Wärmepumpenanlage müssen fest angeschlossen werden.
Bei direktem Anschluss sind die Herstellerangaben zu berücksichtigen.
2.1 Messeinrichtung
Der Stromverbrauch für Elektro-Wärmeanlage / Elektro-Wärmepumpenanlage sowie der
Steuer-,Regel-und Ladeeinrichtungen werden getrennt vom Allgemeinbedarf des Anschlussnutzers über einen separaten Mehrtarifzähler erfasst.
Art, Zahl und Größe der Mess- und Steuereinrichtungen werden von den Stadtwerken festgelegt.
Mehrtarifzähler und Steuereinrichtung werden von den Stadtwerken Gaggenau gesetzt, siehe Erläuterungen zu Abschnitt 7.
Elektrische Verbrauchsgeräte Erläuterungen SWG
Geräte zur Heizung oder Klimatisierung einschl. Wärmepumpen zu Abschnitt 10.2.4
Bedingungen für Elektrowärme, getrennte Messung Ausgabe / Blatt 09.09 / 03
2.1.1 VNB- Steuerung
Die Frei- und Zusatzfreigabe für die Aufladung und die Umschaltung der Zählwerke erfolgt mit einem Tarifschaltgerät über Steuerschütze.
Die Freigabe und Zusatzfreigabe werden in Zeitblöcke nach den Belastungsverhältnisse der Stadtwerke Gaggenau festgesetzt.
Mehrtarifzähler und Steuereinrichtung werden von den Stadtwerken Gaggenau gesetzt, siehe Erläuterungen zu Abschnitt 7.
2.1.2 Elektroinstallation
Die Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage ist nach den anerkannten
Regeln der Technik ( DIN VDE Bestimmungen ) und den "Technischen Anschlussbedingungen
für den Anschluss an das Niederspannungsnetz ( TAB ) " der Stadtwerke Gaggenau zu planen, auszuführen und betriebsfähig zu halten.
Elektrische Verbrauchsgeräte
Erläuterungen SWG
Geräte zur Heizung oder Klimatisierung einschl. Wärmepumpen zu Abschnitt 10.2.4
Spezielle Bedingungen für Elektro-Wärmepumpen
Ausgabe / Blatt 09.09 / 04
2.2 Spezielle Bedingungen für Elektro-Wärmepumpen im Stadtwerke Gaggenau Netzgebiet
Diese Bedingungen gelten für festangeschlossene Elektro-Wärmepumpenanlagen oder
andere festangeschlossene unterbrechbare Elektro-Wärmeerzeuger für die Raumheizung.
Sonstige zum Betrieb der Elektroheizungsanlage notwendige Einrichtungen, wie z.B. Steuer-und Regeleinrichtungen, Umwälzpumpen und Ventilatoren o. ä. dürfen ebenfalls angeschlossen
und zeitlich uneingeschränkt betrieben werden.
Freigabedauer
Die Freigabe zum Betrieb der Elektroheizungsanlage wird täglich in bestimmten Zeitspannen unterbrochen.
Alle Wärmeerzeuger in der Anlage werden nicht länger als jeweils 1,5 Stunden und nicht länger als
3 Stunden innerhalb 24 Stunden unterbrochen; die Betriebszeit zwischen zwei Unterbrechungen ist dabei nicht kürzer als die jeweils vorangegangene Unterbrechungszeit.
Schwachlastzeit
Täglich von 23.00 bis 6.00 h
Die Stadtwerke Gaggenau behält sich vor, die Schaltzeiten entsprechend den Erfordernissen der Netzbelastung zu verändern.
Warmwasserbereitung
Festangeschlossene elektrische Geräte zur Warmwasserbereitung können an den Heizungszähler
angeschlossen werden. Die Stadtwerke Gaggenau gibt die Freigabezeit zur Aufladung innerhalb der Schwachlastzeit bekannt.
Elektrische Verbrauchsgeräte
Erläuterungen SWG
Geräte zur Heizung oder Klimatisierung einschl. Wärmepumpen zu Abschnitt 10.2.4
Spezielle Bedingungen für Elektro-Wärme
Ausgabe / Blatt 09.09 / 05
2.3 Spezielle Bedingungen der Stadtwerke Gaggenau für Elektro-Wärme
Die Aufladung der Elektro-Speicherheizungsanlage und der Elektro-Warmwasserspeicher erfolgt innerhalb der Schwachlastzeit.
Die Freigabedauer zur Aufladung der Elektro-Speicherheizungsanlage beträgt in Abhängigkeit der mittleren Tagesaußentemperatur max. 9 Stunden innerhalb 24 Stunden
Sie wird entsprechend den Belastungsverhältnissen im Verteilungsnetz der Stadtwerke Gaggenau aufgeteilt.
Die Freigabedauer zur Aufladung der Elektro-Warmwasserspeicher erfolgt ganzjährig 7 Stunden während der Nacht.
Die Bemessung erfolgt unter Berücksichtigung einer Freigabedauer von 7 Stunden und einer Zusatzfreigabedauer von 2 Stunden zum Hochtarif.
Die Aufladung der Elektro-Wärmeanlage erfolgt Witterungs- und Restwärme abhängig.
Es ist ein kundeneigenes Zentralsteuergerät mit Vorwärtssteuerung einzubauen.
Der Anschluss der Direktheizung darf nicht über Steckvorrichtungen erfolgen.
Sie ist zulässig
in Bädern, Duschen und WC,
in Küchen und wenig benutzten Räumen als alleiniges Heizsystem für
diese Räume bis zu einer gesamten Anschlussleistung von max. 30 % des
Wärmebedarfs der Gesamtanlage,
bei einer Fußbodenspeicherheizung, wobei die Anschlussleistung der für den
betreffenden Raum vorgesehenen Direktheizung max. 30 % des auf den gleichen
Raum bezogenen Wärmebedarfs betragen darf.
Der Nenninhalt jedes Elektro-Warmwasserspeichers muss mind. 80 Liter betragen.
Vorübergehend angeschlossene Anlagen Erläuterungen SWG
Absicherung der Anschlussleitung
zu Abschnitt 11
Ausgabe / Blatt 09.09 / 01
Zu 11 Abschnitt ( 1 )
Die Stadtwerke Gaggenau legen den Anschlusspunkt für die vorübergehende angeschlossene elektrische Anlagen fest.
siehe auch Anschlussbedingungen 10.2.2
Zu 11 Abschnitt ( 3 )
Als Überlastschutz der Anschlussleitung muss die DIN VDE 0298 Teil 4 beachtet werden.
Ist in den Freileitungsabgriffen keine entsprechende Absicherung möglich, werden im Bereich der Stadtwerke Gaggenau ISO-Trennschalter 3xNH00 für die Absicherung eingesetzt.
Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb Erläuterungen SWG
Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
zu Abschnitt 13
Ausgabe / Blatt 09.09 / 01
Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb
für Photovoltaik und Kleinblockheizkraftwerke (BHKW) sind folgende Unterlagen einzureichen:
1.) Anmeldung zum Anschluß an das Niederspannungsnetz 2.) Technisches Datenblatt (VDEW Vordruck)
3.) Konformitätserklärung 4.) Unbedenklichkeitsbescheinigung von den Wechselrichtern (BHKW)
5.) Übersichtsschaltplan in 1pol. Ausführung mit folgender Darstellung:
a) Hausanschlusskasten (HAK)
b) Bezugszähler
c) Einspeisezähler
d) Wechselrichter
e) PV-Generator (BHKW)
f) bei PV die einzelnen Stränge zum Wechselrichter inkl. Modulanzahl pro Strang
g) Leitungsverbindungen mit Querschnittsangabe
h) Größe der Schutzeinrichtung (Sicherungen, SH-Schalter)