Post on 05-Apr-2015
transcript
Energetische Bewertung von Gebäuden
Dipl. Ing. (FH) Alexander Lyssoudis
Bayerische Ingenieurekammer BauEnergieberater, Sachverständiger nach ZVEnEV
Energetische Bewertungvon Gebäuden
Energiepolitisches UmfeldBewertungsvarianten, interdisziplinäre Arbeit
Energetische Bewertung von Gebäuden
Primärenergie in Deutschland
Sonstige0,1 %
Erneuerbare Energien4,6 %
Mineralöle36,0 %
Erdgas22,7 %
Kernenergie12,5 %
Steinkohle12,9 %
Braunkohle11,2 %
Quellen: unter Verwendung von Angaben der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen und nach Angaben der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat); nach Wirkungsgradmethode; vorläufige Angaben, Stand Februar 2006
Struktur des Primärenergieverbrauchsin Deutschland 2005
Gesamt: 14.238 PJ3955 *109 kWh = 3955 TWh
Fossile Primärenergieträger 82%
Energetische Bewertung von Gebäuden
Warmwasser12%
Elektrogeräte6%
Heizung77%
Kochen4%
Beleuchtung1%
Heizung
Beleuchtung
Elektrogeräte
Kochen
Warmwasser
Endenergieverbrauch der Haushalte
Endenergieverbrauch aus dem Sektor der Haustechnik 89%
Quelle: Energiebericht Bayern 2009Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie
Energetische Bewertung von Gebäuden
16%12%
72%
sehr wichtig bis wichtig weder noch unwichtig
Wie wichtig ist der Energieverbrauch bei Kauf oder Anmietung einer Wohnung?
Quelle:
Energetische Bewertung von Gebäuden
Wofür verbrauchen Sie Ihrer Meinung nach am meisten Energie?
Energetische Bewertung von Gebäuden
Wieviel mehr Energie braucht Ihrer Meinung nach ein unsanierter Altbau im Vergleich zu einem Neubau nach EnEV?
Energetische Bewertung von Gebäuden
Wieviel mehr Energie braucht Ihrer Meinung nach ein sanierter Altbau im Vergleich zu einem Neubau nach EnEV?
Energetische Bewertung von Gebäuden
Entwicklung der rechtlichen Anforderungen an den Heizenergiebedarf in Deutschland
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
200
1. WSVO ab 1978
2. WSVO 1984 - 1995
3. WSVO 1995 - 2002
EnEV ab 2002
EnEV 2007 seit 01.10.2007
EnEV 2009 ca. 06/2009
EnEV 2012
-30%
-30%1:
1 U
mse
tzu
ng d
er E
U R
icht
line
Energetische Bewertung von Gebäuden
Bewertungsvarianten
Neubau Bestand
öff. rechtl. Energienachweis (Bauvorlage)Wohngebäude: DIN 4108-6, DIN 4701-10NWG: DIN V 18599
Energieausweis (Energiepass), bedarfsorientiert
Berechnung der NormheizlastDIN EN 12831
Berechnung der NormheizlastDIN EN 12831
öff. rechtl. Energienachweis (§9 ff EnEV)Wohngebäude: DIN 4108-6, DIN 4701-10NWG: DIN V 18599
Energieausweis (Energiepass), bedarfs- oder verbrauchsorientiert
Energieberatungsbericht (freestyle)- vereinfachtes Verfahren- Monatsbilanzverfahren- DIN V 18599- Eigenkreation
Simulationen, (Bauphysik)
Energetische Bewertung von Gebäuden
DIN V 18599 – Anleitung zur interdisziplinären Arbeit
Energetische Bewertung von Gebäuden
DIN V 18599 - 2
- Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen
baulichen Eigenschaften
Personenbelegung und Geräteausstattung
abhängige nutzungs-bedingte Wärmeeinträge
DIN 18599 - 10
Wärmequellen der künstlichen Beleuchtung
DIN 18599 - 4
Wärme- oder Kälteeintrag über die Zuluft aus RLT-
AnlagenDIN 18599 - 3
Wärme- oder Kälteverlusten des Heiz-
und KühlsystemsDIN 18599 – 5 bis 8
Nutzungsanforderungen DIN 18599 - 10
Energetische Bewertung von Gebäuden
DIN V 18599 - 3
- Nutzenergiebedarf für die energetische Luftaufbereitung
- Temperierung und Sicherstellung von Raumluftqualität und Raumluftfeuchte
- Der Endenergiebedarf wird brennwert-bezogen ausgegeben
- die Art und Dimensionierung von Energierückgewinnungsanlagen
- frei wählbare Zulufttemperaturen im Bereich von 14°C bis 22 °C
- frei wählbare Rückwärmzahlen im Bereich 0 bis 75 %
- tägliche Betriebszeiten
- die Art des Befeuchtungssystems.
- die Qualität der Feuchteanforderungen
Energetische Bewertung von Gebäuden
DIN V 18599 - 4
- Nutz- und Endenergiebedarf für Beleuchtung
- installierte Anschlussleistung des Beleuchtungssystems
- die Tageslichtversorgung
- Beleuchtungskontrollsysteme und Nutzungsanforderungen
- Tabellenverfahren, über ein angepasstes Wirkungsgradverfahren oder über eine Fachplanung
- berücksichtigt tageslichtabhängige und präsenzabhängige Beleuchtungskontrollsysteme
- Produkt aus elektrischer Anschlussleistung und einer effektiven Betriebszeit
- ausschließlich die Beleuchtung zur Erfüllung der Sehaufgabe
Energetische Bewertung von Gebäuden
DIN V 18599 - 5- Endenergiebedarf von Heizsystemen
DIN V 18599 - 6- Endenergiebedarf von Wohnungslüftungsanlagen und Luftheizungsanlagen für den Wohnungsbau
DIN V 18599 - 7- Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau
DIN V 18599 - 8- Nutz- und Endenergiebedarf von Warmwasserbereitungssystemen
DIN V 18599 - 9- End- und Primärenergiebedarf von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
Energetische Bewertung von Gebäuden
DIN V 18599 - 10- Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten
Randbedingungen für Wohn- und Nichtwohngebäude
Klimadaten für das Referenzklima Deutschland
Raum-Solltemperatur
interne Wärmegewinne
Nutzungszeiten
Nutzwärmebedarf Trinkwarmwasser
Luftwechsel
Richtwerte der Nutzungsrandbedingungen für insgesamt 33 Nutzungen
Näherungsverfahren für die Berechnung der Tag- und Nachtstunden
mittlere monatliche Strahlungsintensitäten
Auslegungswerte für Heiz- und Kühlleistung
Energetische Bewertung von Gebäuden
EnEV-2009 Dokumentation
• Zur Stärkung des Vollzugs der EnEV gibt es private Nachweispflichten bei der Änderung von Gebäuden (ZVEnEV). Diese Nachweise sollen mindestens stichprobenartig von den nach Landesrecht zuständigen Behörden geprüft werden. Folgende private Nachweise werden laut EnEV 2009 vorgeschrieben:
• Unternehmererklärung: Wenn in einem Bestandsgebäude die Anlagentechnik (Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Klimatisierung) oder Teile davon ersetzt oder neu eingebaut werden oder wenn Änderungen der Außenbauteile und der Dämmung der obersten Geschossdecke vorgenommen werden, ist dem Bauherrn oder Eigentümer nach Abschluss der Arbeiten eine formlose schriftliche Bestätigung auszuhändigen. Bestätigt wird die Einhaltung der Anforderungen der EnEV für das geänderte oder eingebaute Bauteil. (Für Neubauten gelten Regelungen nach Landesrecht. )
• Die Unternehmererklärung ist vom Bauherrn oder Eigentümer und dessen Rechtsnachfolger mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Energetische Bewertung von Gebäuden
EnEV-2009 Dokumentation
• Bezirksschornsteinfegermeister sollen künftig überprüfen, ob die Nachrüstverpflichtungen (Austausch alter Heizkessel und Dämmung von Verteilungsleitungen und Armaturen) und die Anforderungen beim Einbau einer neuen Anlage (Regelung zur Nachtabsenkung, Regelung der Umwälzpumpe, Anforderungen an Verteilungsleitungen und Armaturen) eingehalten wurden. Diese Prüfung wird einmalig bei der ersten Feuerstättenschau nach Inkrafttreten der Verordnung durchgeführt. Sie betrifft nur die Erfüllung von Nachrüstpflichten.
Energetische Bewertung von Gebäuden
EnEV-2009 Dokumentation
• Der Eigentümer kann zum Nachweis dem Bezirksschornsteinfegermeister eine Unternehmererklärung vorlegen. In diesem Fall muss keine Prüfung durch den Schornsteinfeger durchgeführt werden.
• Bei Nichteinhaltung der Anforderungen gemäß EnEV setzt der Bezirksschornsteinfegermeister dem Bauherrn oder Eigentümer eine Frist zur Nacherfüllung. Wird der Pflicht zur Nacherfüllung nicht nachgekommen, wird die nach Landesrecht zuständige Behörde vom Bezirksschornsteinfegermeister über den Sachverhalt unterrichtet.
• Der Bezirksschornsteinfeger soll Nachrüstempfehlungen geben, in Fällen in denen der Eigentümer rechtlich noch nicht zur Nachrüstung verpflichtet ist. Inhaltlich soll sich die Empfehlung auf den Hinweis beschränken, dass die Nachrüstmaßnahmen aus Gründen der Energieeinsparung freiwillig schon vor der Entstehung der Rechtspflicht durchgeführt werden sollten.
Energetische Bewertung von Gebäuden
- Baurechtliche Einordnung –
Strafen für Auftraggeber bei „Nichteinhaltung“ der Rechenwerte
Energetische Bewertung von Gebäuden
öffentlich rechtlich
vs
privatrechtlich
Energetische Bewertung von Gebäuden
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!