Post on 06-Apr-2016
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Elementarschäden- das Risiko der Zukunft?SB, Erdbebendeckel, Kappungsgrenzen- was ist zu beachten?
ReferentinSabine Leipziger
INCON GmbH & Co. Assekuranz KGVersicherungsmakler
01.10.2015 Oberursel Profitreffen ivd Mitte
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Das Hessische Innenministerium investiert jährlich mehrere Mio € in
den Hochwasser- und Katastrophenschutz.
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„… Trotzdem kann nicht jeder Schaden vermieden werden.
Betroffene Bürger können nach Naturkatastrophen in Einzelfällen staatliche Finanzhilfen erhalten- allerdings nur für nicht versicherbare Schäden.“
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Sind Elementarschäden das Risiko der Zukunft?
-Mittlere Jahrestemperatur in Hessen stieg in den letzten 75 Jahren um 1%, bis 2050 wird ein weiterer Anstieg um 1,7% erwartet
-Dies bedeutet :
Mehr UnwetterMehr StürmeMehr Überschwemmungen - auch fernab von Flüssen und Seen
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Naturkatastrophen in Deutschland-kurzer Überblick
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Die Elementarschadenversicherung- worauf muss der Verwalter achten
Kann ein einzelner Eigentümer den Abschluss einer Elementarversicherung verlangen?
Fallbeispiel: Das Objekt liegt an einem See, der Eigentümer der unteren Wohnung verlangt von der WEG den Abschluss der Elementarversicherung. Muss die WEG diese abschließen?
Stellungnahme Verbandsjustitiar: Nein, wenn nicht in der Teilungserklärung festgelegt bzw. durch gesetzliche Vorgaben geregelt.
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Die Elementarschadenversicherung- worauf muss der Verwalter achten
Wird die flächendeckende Elementarversicherung gesetzlich geregelt werden?
- Derzeit nicht absehbar-Politische Forderungen der SPD hierzu wurden zuletzt in 2013 abgeschmettert
-Durchdringung der Elementarabsicherung in Hessen: 21% der Häuser
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Die Elementarschadenversicherung- worauf muss der Verwalter achten
Was ist versichert? Überschwemmung /RückstauErdbebenErdfallErdrutschSchneedruckLawinenVulkanausbruch
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Die Elementarschadenversicherung- worauf muss der Verwalter achten
Definition Überschwemmung (Versicherungskammer Bayern VGB 2008)„Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens
desVersicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durcha)Ausuferung von oberirdischen (fließenden oder stehenden) Gewässernb)Witterungsniederschlägec)Rückstau in wasserführenden Systemen. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.d)Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von a) oder b)
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Die Elementarschadenversicherung- worauf muss der Verwalter achten
Überschwemmung von Balkonen
Hier liegt keine Überschwemmung im Sinne der Versicherungsbedingungen vor!
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Die Elementarschadenversicherung- worauf muss der Verwalter achten
Schäden durch Grundwasser„ Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Grundwasser, soweit nicht an die Oberfläche gedrungen…“Oberlandesgericht Köln Urteil vom 9. April 2013 (Az.: 9 U 198/12).Nach Ansicht des Gerichts unterscheidet die Klausel in den Versicherungs-Bedingungen zur Elementarschaden-Versicherung zwischen der unbebauten Geländeoberfläche des Grundstücks und dem versicherten Gebäude selbst.„Daher setzt nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers eine Überflutung von Grund und Boden im Sinne der Bedingungen voraus, dass sich erhebliche Wassermengen, sei es durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Witterungsniederschläge, auf der Oberfläche des Geländes, auf welchem das versicherte Gebäude liegt, ansammeln“, so das Gericht.Das aber hat zur Folge, dass Schäden durch Grundwasser, das in einem Gebäude hochsteigt, ohne dass es zu einer Überflutung des Grundstücks kommt, auf welchem das versicherte Gebäude steht, nicht Gegenstand einer Elementarschaden-Versicherung sind.
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Die Elementarschadenversicherung- worauf muss der Verwalter achten
SchmelzwasserLandgerichts Dortmund Urteil vom 4. Juli 2012 (Az.: 2 O 452/11).Am Neujahrstag des Jahres 2011 begannen größere Schneemassen zu schmelzen, die sich auf einem flacheren Teil des Daches des versicherten Gebäudes befanden. Das Tauwasser drang in die darunter liegenden Räumlichkeiten ein und verursachte einen Schaden von fast 13.000 Euro.…ging das Gericht davon aus, dass der Schaden nicht durch Schneedruck im Sinne der Versicherungs-Bedingungen verursacht worden war. „Denn unter Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- und Eismassen zu verstehen“, so das Gericht.…Dabei handelte es sich nach Überzeugung der Richter jedoch nicht um eine im Rahmen der Elementarschaden-Versicherung versicherte Überschwemmung. Denn darunter verstehe man eine Überflutung des Grund und Bodens, auf welchem das versicherte Gebäude steht.
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Die Elementarschadenversicherung- worauf muss der Verwalter achten
Besondere Obliegenheiten„Als vertraglich vereinbarte Obliegenheiten hat der Versicherungsnehmer…d) etwaige Auflagen des Baugenehmigungsbescheides sowie einzelne Verordnungen von Kommunen zu beachten (z.B. Entwässerungssatzung).e) Sicherungsvorrichtungen gegen Rückstau nach d) wie z.B. Rückstauklappen, Rückstauventile, Hebeanlagen funktionstüchtig zu halten.“
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Die Elementarschadenversicherung- worauf muss der Verwalter achten
Selbstbehalte (Beispiele)SparkassenVersicherung - 5% des Schadens mind. 500 €,
max. 12.700 €Helvetia, Axa, Alte Leipziger … - 10% des Schadens, mind. 500 €,
max. 5.000 €R&V - SB 10% des Schadens
ZÜRS 1 mind. 500 – max. 5.000 €
ZÜRS 2 mind. 2.000-max. 5.000 €
ZÜRS 3 mind. 4.000 – max. 5.000 €
ZÜRS 4 fest 6.000 €01.10.2015 Oberursel Profitreffen ivd Mitte
Die Elementarschadenversicherung- worauf muss der Verwalter achten
Jahreshöchstentschädigungen (Beispiele)
R&V 3 Mio €je Objekt, 15 Mio € je Rahmenvertrag
Allianz 10 Mio € je Vers.fall, 25 Mio € Jahreshöchstentschädigung
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Erdbebendeckel
SV 275 Mio € Gesamtentschädigung pro Jahr für alle Erdbebenereignisse des Jahres
Bei Erdbebenereignissen ist die Haftung des Versicherers zudem auf eine Gesamtentschädigung von 275 Mio. EUR pro Kalenderjahr begrenzt. Dieser Betrag bildet den Gesamtentschädigungsbetrag für alle Erdbebenschädeneines Kalenderjahres, die im Zeitpunkt ihres Entstehens bei dem Versicherer durch Verträge nach diesen oder anderen Versicherungsbedingungen versichert sind, soweit die Verträge bei Erdbebenereignissen eine der vorliegenden Regelung entsprechendeHaftungsbeschränkung des Versicherers auf einen Gesamtentschädigungsbetrag pro Kalenderjahr vorsehen und die Verträge nach dem 31.12.1997 abgeschlossen worden sind oder aber die Haftungsbeschränkung erst nach diesem Zeitpunkt vereinbart worden ist.
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Erdbebendeckel
SV 275 Mio € Gesamtentschädigung pro Jahr für alle Erdbebenereignisse des Jahres
ABER:Nicht versichert sind - ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen
• Schäden, die infolge eines Erdbebens entstanden sind, wenn die Standfestigkeit der versicherten Sache noch gewährleistet ist oder deren Benutzbarkeit nur geringfügig gemindert ist.
RISSSCHÄDEN => nicht versichert
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Information für WohnungseigentümerStaatliche Leistungen - nach Naturkatastrophen nur für nicht
versicherbare Schäden!Was ist versichert ? - Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall,
Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch
Definition Überschwemmung ? - Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstückes durch Ausuferung von Gewässern, Niederschläge, Rückstau, Grundwasser
Was ist Rückstau? - wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
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Information für Wohnungseigentümer
Was ist nicht versichert ? - Schäden durch Grundwasser, soweit dies nicht an die Erdoberfläche gedrungen ist
- Schäden durch Schmelzwasser- Schäden durch Überschwemmung von Balkonen
SB in der Elementarversicherung - üblich 10%des Schadens, mind. 500 € max. 5.000 €
- VKB : kein SB in Elementar, aber 500/1.000 € SB bei Rückstau- keine einheitliche Lösung bei den Versicherern, Angebot prüfen!- bei höheren Zonierungszonen
höherer SB möglich
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