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IT IN DER ÄRZTLICHEN PRAXIS.
Ärger vermeidenDie wichtigsten Regeln für die IT-Sicherheit.
Smarte HelferGesundheits-Apps erreichen die Arztpraxis.
15.4OKTOBER 2015
AUSGABE
Elektronischaufklären
Digitale Formulare lösen bei der Patientenaufklärung die Papierbögen ab.
„Wundern Sie sich nicht, dass in meiner Praxis kein Papier mehr zu sehen ist.“
Dr. med. Andree Schwerdtner, Facharzt für HNO-Heilkunde in Eilenburg
„Papier ist out, digital ist in. Papier verwenden wir nur noch wo unbedingt nötig. Und sparen eine Menge Zeit und Geld. Dank der Praxissoftware von medatixx.“
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OptimaleIntegration in
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Die Patienten-
Bildakte
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Stand-Nr. 09,Halle 2.2
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Inhalt
Kompakt 04 In eigener Sache 09 Porträt 18 bunt gemixxt 24 Kolumne, Impressum 26
Jetzt digital!
Vorbeugen ist besser als heilen
Die Infografik gibt Tipps rund um die IT-Sicherheit.
Alles digital?
Man mag es fast nicht mehr hören: Die Digitali-
sierung unseres öffentlichen, beruflichen und
privaten Lebens schreitet unaufhaltsam voran. In ei-
nem geradezu revolutionären Tempo verschwindet die
„gute alte“ analoge Welt: Telefonbücher, Durchschlags-
formulare, gedruckte Kataloge … selbst der klassische
Liebesbrief hat harte Konkurrenz bekommen durch
Kurznachrichten, in Kürzeln und mit Herzchensym-
bolen versehen. Situativ vermag man der Digitalisie-
rung zu widerstehen – ich
selbst bin mehr denn je be-
geisterter Nutzer von Füller
und Notizbuch – im Grunde
jedoch folgt jeder von uns
diesem Trend. Letztlich, weil
es sinnvoll, zeitsparend, be-
quem und auch „irgendwie“
modern ist. Diese Digitali-
sierung aber macht auch vor den Türen der deutschen
Arztpraxen nicht halt, wo die IT-Anwendungstiefe
unvermindert steigt. Heute noch „analoge“, papier-
gebundene Prozesse – wie die Dokumentation der
Patientenaufklärung oder der Ausdruck einer Ein-
nahmeverordnung – werden in absehbarer Zeit digi-
tal und in der vernetzten Welt stattfinden. Schwer-
punkte des vorliegenden Heftes sind deshalb Infor-
mationen genau zu jener digitalen Dokumentation
der Patientenaufklärung und zur Kommunikation
zwischen Praxissoftware und Smartphones der Pati-
enten. Gerade bei letzterem Thema entsteht derzeit
explosionsartig eine spannende – teils auch grotesk
belustigend wirkende – völlig neue Welt der Selbst-
kontrolle und der lustvollen Datensammlung durch
den Patienten selbst.
Ich wünsche Ihnen viel Freude
bei der Lektüre und einen erfolg-
reichen und schönen Herbst 2015.
In deutschen Arztpraxen steigt die IT-Anwen-dungstiefe.
Jens NaumannGeschäftsführung medatixx
Smarte Hilfe für Patienten
Der Boom mit den Gesundheits-Apps macht auch vor Arztpraxen nicht halt.
Editorial
Elektronische Aufklärungsbögen sind auf dem Vormarsch.
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Rubrik
Ausgezeichnete E-Health-Projekte
Der 14. eGovernment-Wettbewerb hat auf dem Berliner Zukunftskongress vier richtungsweisende nationale E-Health-Anwendungen mit Preisen ausgezeichnet.
Der 14. eGovernment-Wettbewerb hat erneut die besten nationalen Digitalisierungs-
vorhaben in Verwaltung, Bildung und Gesundheitswesen prämiert. In der Katego-
rie „Bestes eHealth-Projekt 2015“ belegte die „Echtzeitfernanpassung von Cochlea-Im-
plantaten“ der Medizinischen Hochschule Hannover und der TK-Landesvertretung
Niedersachsen den ersten Platz. Zweiter wurde der „eArztbrief“ der KV Telematik. Den
dritten Platz teilten sich „SafeMail“ der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Hol-
stein und „ARMIN – Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen“ der gevko. Die
Preisverleihung fand am 24. Juni auf dem Zukunftskongress in Berlin statt.
60 Projekte bewarben sich um einen Spitzenplatz in den sieben Kategorien
„Bestes eGovernment-Projekt“, „Richtungsweisendes Projekt zur
Gestaltung der Modernen Verwaltung“, „Erfolgreichstes Koopera-
tionsprojekt“, „Bestes digitales Gesamtangebot einer Kommune“,
„Bestes eHealth-Projekt“, „Agilste IT-Architektur“ und „Bestes
eProjekt aus Forschung, Wissenschaft und Lehre“.
www.egovernment-wettbewerb.de/gewinner/gewinner-2015.html
KompaktViel Kritik
Radiologen haben eine Bestandsauf-nahme der Teleradiologie erstellt.
Die meisten teleradiologischen
Netze in Deutschland kann
man kaum als Netze bezeichnen:
Einer Befragung des Chefarztfo-
rums Radiologie (CAFRAD) und
der Konferenz der Lehrstuhlin-
haber Radiologie (KLR) ergab,
dass nur sechs von 55 Anbietern
mehr als fünf Standorte, nur zwei
mehr als zwanzig versorgen. Tele-
radiologie in Deutschland heißt
in den meisten Fällen, dass ein
regionales Krankenhaus ein bis
zwei Standorte desselben Trägers
mitversorgt, mehr nicht. Dazu
passt, dass in mehr als der Hälfte
der Netzwerke die Teleradiologen
keinerlei finanziellen Nutzen aus
der Leistung ziehen. Teleradiolo-
gie ist hier reine Arbeitsverdich-
tung. Geld in die Abteilung fließt
weder als direkte Liquidation
noch in Form einer Budgetauswei-
tung. Was die Rahmenbedingun-
gen der Röntgenverordnung an-
geht, sehen die Teleradiologienut-
zer einige Problembereiche: So
wird bei Heimbefundungsszena-
rien die Monitorabnahme zu Hau-
se oft nicht finanziert. Auch be-
trachten es viele Verwaltungen
als ein Kostenproblem, dass der
Arzt, der die Indikation am Ort
der Untersuchung stellt, über eine
kleine radiologische Fachkunde
verfügen muss. www.drg.de/de-DE/2107/umfrage-
zur-teleradiologie
Kompakt
Miniaturpumpe regelt AugeninnendruckINNOVATION. Forscher der Fraunhofer-Einrichtung für Mikrosysteme und Festkörper-Technologien EMFT in München entwickeln eine implantierbare Miniaturpumpe, die den Augeninnendruck wirksam und dauer-haft stabilisieren soll. Davon sollen Patienten profitieren, die an Erkrankungen wie Glaukom oder Phthise leiden: Während beim Glaukom der Augeninnendruck steigt, weil das Kammerwasser im Auge nicht rich-tig abfließen kann, wird bei der Phthise zu wenig Kammerwasser produziert, sodass das Auge in sich zu-sammenschrumpft. Gegen beide Erkrankungen gibt es bislang keine langfristig wirksame Therapie. Das von den Fraunhofer-Forschern im Projekt MIKROAUG entwickelte Implantat wird auf dem Aug apfel ange-bracht. Es besteht aus einem Mikropumpensystem, einer sensorbasierten Pumpensteuerung, einem integ-rierten Akku zur kontaktlosen Energieversorgung sowie einem Telemetriemodul zur Datenübertragung. Die Minipumpe mit einer Förderrate von maximal 30 Mikroliter pro Sekunde kann sowohl das Auge benet-zen als auch Kammerwasser abpumpen. Der behandelnde Mediziner kann nach einer konventionellen Augendruckmessung ambulant die Flüssigkeitsmenge auf den gewünschten Wert einstellen.
www.fraunhofer.de/de/presse/presseinformationen/2015/Juli/miniaturpumpe-regelt-augeninnendruck.html
Teleradiologie: Befundung übers Netz
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Pilotbetrieb angelaufen
Schlaganfall- und Herzinsuffizienzpatienten gehören zu den ersten, die von der neuen Telemedizinplattform für Ostsachsen profitieren.
Eines der größten Tele-
medizin-Angebo-
te in Deutschland,
das „CCS Telehealth
Ostsachsen“, ist am 1.
Juli in den Pilotbetrieb
übergegangen. Damit alle
an einer Behandlung Be-
teiligten – zum Beispiel niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser
und Patienten – direkt miteinander kommunizieren können, muss-
te zunächst eine einheitliche IT-Infrastruktur – die Telematik-
plattform – entwickelt werden. Die Kommunikation erfolgt dabei
über eigene gesicherte Datennetze der beteiligten Ärzte, Pflege-
kräfte und Krankenhäuser. Jetzt können Schlaganfallpatienten
nach der klinischen Akutversorgung nahtlos zu Hause betreut
werden. Herzpatienten ermöglicht die neue Telemedizinplattform,
täglich per Tablet-Computer ihre Gesundheitswerte zur Kon-
trolle ans Dresdner Herzzentrum zu schicken. Sogenannte
Telenurses überwachen täglich diese Vitaldaten und schalten
im Zweifelsfall umgehend den Arzt ein. Pathologen kön-
nen die neue Telemedizinplattform nutzen, um digital
erfasste Gewebeproben zu analysieren und sich im
Konsil mit anderen Spezialisten zu beraten.
www.telehealth-ostsachsen.de
Kolumne Dierks antwortet
Prof. Dr. Dr. Christian Dierks
?Frage?
Dierks: Antwort.
Kompakt
Prof. Dr. Dr. Christian Dierks ist Rechts-anwalt und Facharzt für Allgemein- medizin. Vorwiegend berät er mit sei-ner Kanzlei Leistungserbr inger im Gesundheitswesen. Ein Schwerpunkt liegt dabei in den Rechtsfragen von Teleme dizin und E-Health.
Kolumne Dierks antwortet
Prof. Dr. Dr. Christian Dierks
?Wie passen die Smartphone-Apps in den regulatorischen Rahmen? Gibt es hier neue Entwicklungen?
DIERKS: Es sieht ganz so aus! Die FDA (Anm. d. Red.: Food and Drug Administration, US-Zulassungsbehör-de) hat die Apps entdeckt und eine neue Guideline zur Kategorisierung für zulassungspflichtige Appli-
kationen erstellt. Auch beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
erkennt man die Aufgabe, Nützliches und Lustiges vom Medizinischen zu trennen.
Applikationen, die dazu geeignet sind, Diagnosen zu stellen oder Therapien zu begleiten, werden am Ende des Tages Medizinprodukte sein, was in vielen
Fällen zugleich deren Ende bedeuten dürfte, da die kleinen Unternehmen kaum
in der Lage sein werden, die vielfältigen rechtlichen Verpflichtungen des Medizinproduk-
terechts, die sich aus dieser Qualifikation ergeben, zu erfüllen. Eine Grauzone wird es freilich immer geben, etwa wenn der Herzkranke eine Fitness-App benutzt. Und der Datenschutz tut sich schwer mit den Applikationen auf den Smartphones: Die im Datenschutzrecht anerkannten Schutzziele, etwa die Integrität, Intervenierbarkeit und Vertraulichkeit, werden wohl gegenwärtig weder von Android, iOS noch WP8 gewährleistet. „Wann bin ich wirklich off-line?“ ist eine offene Frage. Drei große Firmen spei-chern Bewegungsprofile, Vorlieben und Interessen von Hunderten Millionen Nutzern, ohne dass diese wissen, welche Daten wo sind und wohin gehen. Noch scheint für den Bürger der Nutzen zu überwie-gen, sonst würde er sich darauf nicht einlassen. Schauen wir mal, ob das so bleibt oder ob Daten-schutz auch als Wettbewerbsargument eingesetzt wird. Das wird dann aber teurer als 2,99 Euro.
Kompakt
Musik ist Trumpf
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss ein Zahnarzt für Hintergrundmusik in seiner Praxis keine GEMA-Gebühr bezahlen.
Der Fall erhitzte die Gemüter: Ein Zahnarzt hatte 2003 mit
der GEMA einen Lizenzvertrag abgeschlossen, da er ein
Hörfunkprogramm in sein Wartezimmer übertragen hatte. Ende
2012 kündigte der Arzt den Vertrag fristlos, nachdem der Euro-
päische Gerichtshof (EuGH) am 15. März 2012 (C-135/15) entschie-
den hatte, dass das Abspielen von Hintergrundmusik in einer
Zahnarztpraxis keine öffentliche Wiedergabe darstelle und
daher auch nicht gebührenpflichtig sei. Die GEMA hatte den
Zahnarzt trotz des europäischen Richterspruchs verklagt. Der
Prozess ging durch alle Instanzen und landete schließlich beim
Bundesgerichtshof. Dieser folgte in seinem Urteil vom 18. Juni
2015 (Az. I ZR 14/14) der Entscheidung des EuGH. Nach Auffas-
sung der Richter findet in der Zahnarztpraxis keine öffentliche
Wiedergabe von Musik statt, weil die Patienten unfreiwillig in
den Genuss der abgespielten Musik kommen. Laut KBV müssen
auch Ärzte und Psychotherapeuten keine GEMA-Gebühr ent-
richten, wenn im Wartezimmer Hintergrundmusik aus dem
Radio abgespielt wird. www.miur.de/2718
Zahl des Quartals
2 Mrd. € gibt der Bund 2015 für Gesundheits-
forschung aus, so viel wie für keinen anderen Bereich.
Quelle: BMBF
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Betreuung aus der Ferne: Telemedizinische Arbeitsplätze
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KompaktGesundheitskontrolle
Eine Studie hat untersucht, wie Studierende in Deutschland Gesundheits-Apps einsetzen.
Gesundheits- und Medizin-Apps liegen
voll im Trend. Über 100 000 dieser Apps
zeigen Fitness-Übungen, zeichnen den Ka-
lorienverbrauch auf oder zählen einfach
nur die Schritte ihres Benutzers. Forscher
der Universität Bielefeld haben jetzt unter-
sucht, wie Studierende Gesundheits-Apps
nutzen. Dazu haben sie bundesweit 675 Stu-
dierende an Hochschulen befragt.
Ergebnis: Etwa ein Drittel der Befragten
nutzt Gesundheits-Apps auf dem Smart-
phone. Über 70 Prozent von ihnen kontrol-
lieren damit ihr Bewegungspensum oder
ihr Schlafverhalten. Und jeder Zweite nutzt
die Apps im Sport, beispielsweise um die
Herzfrequenz oder die Laufstrecke aufzu-
zeichnen. Was die Studierenden hingegen
kaum nutzen, sind Apps mit speziellem
medizinischem Nutzen wie zum Beispiel
Ärzteregister oder Tipps zur Stressbewäl-
tigung.
Laut Studie nutzen die angehenden Aka-
demiker die Programme, um ihren Ge-
sundheitszustand besser einschätzen zu
können und um ihre Leistungsfähigkeit zu
steigern. Dabei wünschen sich 78 Prozent,
dass Ärzte sie beraten, wie sie die Technik
richtig einsetzen können. Gleichzeitig zei-
gen sie sich in der Theorie höchst sensibel
für Fragen des Datenschutzes. Über 90 Pro-
zent erwarten hier eine Sicherung der
Qualität von Gesundheits-Apps und Infor-
mationen darüber, wie ihre Gesundheits-
daten verwendet werden.
www.uni-bielefeld.de
Gesundheits-Apps: Studierende setzen auf Fitness-Apps.
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Claudia Stumpe, KV Sachsen, Beratungsapo-thekerin, Abteilung Verordnung und Prüfwesen
Interview ARMIN-Projekt
Wie viele Ärzte haben an der Pilotierung teilgenommen, und haben sich deren Erwartungen beim Medikationsmanagement erfüllt?
In der ersten Phase der Pilotierung der Prozesse des Medikationsmanagements haben bisher vier Arzt-Apotheker-Paare teilgenommen. Dabei wurden vor allem die inhaltlichen Abläufe geprüft und angepasst. Die Zusammenarbeit verlief durchweg positiv, insbesondere die Arbeitsteilung zwischen Arzt und Apotheker hat gut funktioniert. In der zweiten Phase der Pilotierung wird dann ab September 2015 die Testung der technischen Umsetzung der ARMIN-Funktionalitäten folgen.
Was lief noch nicht rund, wo sehen Sie noch Verbesserungsbedarf? Eine organisatorische Herausforderung ist die Einbindung des Medikations-
managements in die alltäglichen Abläufe. Aus meiner Sicht ist das aber ganz nor-mal, wenn man mit einem Modellvorhaben startet und eine neue, strukturierte Form der Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker erstmalig umsetzt. Gera-de durch die technische Unterstützung durch die Praxis- und Apothekenverwal-tungssysteme erwarten die teilnehmenden Heilberufler eine weitere Vereinfa-chung der Prozesse. Daher hoffen wir, dass schon bald möglichst viele Soft-warehersteller die Funktionalitäten des dritten Moduls des Modellvorhabens umsetzen können.
Wie gut kommt der Medikationsplan bei den Patienten an, gibt es hierzu schon Erkenntnisse zur Therapietreue und zur Vermeidung von Arzneimit-
telwechselwirkungen?Das wird, unter Projektleitung der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothe-kerverbände), zusammen mit den ARMIN-Vertragspartnern und der KBV gerade im Rahmen von „PRIMA“ (Primärsystem-Integration des Medikationsplans mit Ak-zeptanzuntersuchung) untersucht. Da wir in ARMIN den patientenbezogenen Me-dikationsplan des Aktionsplans zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicher-heit in Deutschland nutzen, haben wir bereits eine solide Grundlage.
Wie geht es jetzt bei ARMIN mit dem Medikationsmanagement und den beiden anderen Projektmodulen (Wirkstoffverordnung und Medikations-
katalog) weiter?Mit einer flächendeckenden Umsetzung des Medikationsmanagements in Sach-sen und Thüringen rechnen die Projektpartner in den kommenden Monaten. Die bundesweite Bedeutung von ARMIN wird dann zum Tragen kommen, wenn die Erkenntnisse des Modellprojektes – im Besonderen zu den elektronischen Medi-kationsplänen – bei der Umsetzung des geplanten E-Health-Gesetzes genutzt werden können.
Claudia Stumpe
Kompakt
07
Rehabilitation via App
Ein mit Sensoren ausgestatteter kardiologischer Brustgürtel sendet seine Daten zur automatischen Auswertung an eine Smartphone-App.
Forschungseinrichtungen in zwölf europäischen Ländern entwickeln im
EU-Projekt EASY-IMP neue Konzepte für smarte Kleidung. Auf deut-
scher Seite ist das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz
DFKI beteiligt, das an einer Lösung für die Rehabilitation arbeitet: Ein
Patient erhält einen kardiologischen Brustgürtel, den er über das Internet
gemeinsam mit seinem behandelnden Arzt
anpasst. Unter ärztlicher Aufsicht absolviert
der Patient in einem Reha-Zentrum zu-
nächst eine Trainingseinheit. Die Daten der
in den Brustgürtel eingebauten Sensoren
werden dabei via Bluetooth auf das Smart-
phone des Patienten übertragen. Eine mobi-
le App erkennt die Ausführung und Intensi-
tät des Trainings und wertet diese aus. Un-
abhängig davon, ob der Patient seine Übun-
gen zu Hause oder in einer Rehabilitations-
einrichtung durch führt, können Mediziner
und Physiotherapeuten die Fortschritte on-
line überwachen und Empfehlungen für die
weitere Vorgehensweise direkt an den Pati-
enten senden. www.easy-imp.eu
Mobiles Tele-Augenkonsil
Bewohner von bayerischen Alten- und Pflegeheimen sollen in Zukunft aus der Ferne augenärztlich betreut werden.
Viele Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
können keinen Augenarzt aufsuchen. Eine
mobile Augenuntersuchung in Alten- und Pflege-
heimen soll dazu beitragen, ernsthafte Augener-
krankungen und schwerwiegende Sehminderun-
gen zu verhindern. Die Bayerische TelemedAllianz
(BTA) und das private Tele-Ophthalmologische
Institut (TOI) Erlangen haben dazu ein „Mobiles
Tele-Augenkonsil“ entwickelt. Dabei werden Sehschärfe, Augeninnen-
druck, Augenvorderabschnitt und Augenhinterabschnitt vor Ort dokumen-
tiert und telemedizinisch von einem Augenarzt befundet. Potenzielle Er-
blindungsursachen wie Glaukom (Grüner Star) oder Makuladegeneration
(Erkrankung der Netzhaut) können so frühzeitig erkannt und behandelt
werden. Ergibt sich bei der Untersuchung im Alten- oder Pflegeheim ein
behandlungsbedürftiger Befund, behandeln kooperierende Augenärzte
und Allgemeinärzte den Patienten weiter. Die Untersuchungen in Alten-
und Pflegeheimen werden im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie des
Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege durchgeführt,
das das Projekt über eine Laufzeit von zwei Jahren fördert. Das Projekt
startet zunächst in einem Ingolstädter Heim, dem bald weitere Einrichtun-
gen in Erlangen folgen werden. www.talkingeyes-and-more.de
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Reha-Unterstützung: Alle Daten online
Augenarzt: Ferndiagnose
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Kompakt
Wissenschaftsticker+++ In dem MANAGED-CARE-PROGRAMM FÜR TYP-2-DIABETIKER Progetto Diabete Calabria in Kalabrien wurde in einer insgesamt 312 Patien-ten umfassenden Fall-Kontroll-Studie untersucht, ob der Einsatz einer webbasierten elektronischen Akte anstelle einer auf Papier geführten zu bes-seren Ergebnissen führt. Große Unterschiede in den medizinischen Parametern gab es nicht, aber immerhin mussten die Patienten nur halb so häufig zum Spezialisten gehen (PLoS One 2015; 10(5):e0126858). + + + PFLEGENDE ANGE-HÖRIGE VON DEMENZPATIENTEN gelten als Ri-sikogruppe für diverse Erkrankungen. Geriater aus Paris haben untersucht, ob ein webbasiertes, voll automatisiertes Psychoedukationsprogramm basierend auf kognitiver Verhaltenstherapie die Stressbelastung lindern kann. Das war in dieser randomisierten Pilotstudie von Victoria Cristan-cho-Lacroix nicht der Fall (J Med Internet Res 2015; 17(5):e117). Zwar wussten die Angehörigen im Interventionsarm am Ende mehr über die Er-krankung und empfanden das Programm auch als nützlich. Sie fühlten sich deswegen aber nicht we-niger gestresst. + + + Nicht wirklich funktioniert hat ein ONLINE-ENTWÖHNUNGSPROGRAMM FÜR RAUCHER im US-Bundesstaat Kansas, das der Public-Health-Experte Kimber P. Richter konzi-piert und getestet hat. Streng genommen hat das bei Hausärzten angesiedelte Programm sogar funktioniert, aber es war in einer mit 566 Teilneh-mern recht großen, randomisierten Studie weder besser noch kostengünstiger als in Kansas schon existierende telefonische Beratungsprogramme, die weitgehend unabhängig von Hausärzten ope-rieren (J Med Internet Res 2015; 17(5):e113). + + + Kein gutes Zeugnis stellen Wissenschaftler um Christopher Huckvale vom Imperial College in London dem Zweig der mHealth-Branche aus, der sich mit SMART-PHONE-APPS ZUR BERECH-NUNG DER INSULINDOSIS beschäftigt (BMC Med 2015; 13(1):106). Die Experten haben 46 Insu-lindosiskalkulatoren analysiert – mit katastropha-lem Ergebnis. Nur bei drei von zehn war über-haupt deutlich, nach welcher Formel gerechnet wurde. Insgesamt sahen die Experten bei zwei von drei Apps das Risiko schwerer Fehler bei der Insulinberechnung.+ + +
Fernanpassung von Hörprothesen
Cochlea-Patienten der Medizinischen Hochschule Hannover können die Anpassung ihres Implantats mithilfe der Telemedizin künftig zu Hause durchführen lassen.
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) versorgt jährlich rund 500
hochgradig schwerhörige oder ertaubte Menschen mit einem Cochlea-Im-
plantat (CI). Zur Nachsorge müssen die Patienten nicht extra nach Hannover
reisen. Die MHH bietet alternativ eine Fernanpassung in Echtzeit mit hoch-
auflösendem Videobild an. Der PC auf der Seite des Audiologen ist mit zwei
Monitoren ausgestattet, der Patient verfügt über einen Bildschirm, auf dem
für den Patienten der anpassende Audiologe im Videobild zu sehen ist. Die
Kommunikation erfolgt über Mikrofon/Lautsprecher oder Headsets. Auf der
Patientenseite steht technisch geschultes Personal bereit, das den Anschluss
des Sprachprozessors an das Fernanpassungs-System herstellt und die An-
passung begleitet. Die Anpassung erfolgt durch einen erfahrenen Audiologen,
in der Regel durch Mitarbeiter des Deut-
schen HörZentrums Hannover. Die Fern-
anpassung ist keine Regelleistung. Pati-
enten der Techniker Krankenkasse Nie-
dersachsen, die an der Entwicklung des
Systems beteiligt war, erhalten die Kos-
ten derzeit erstattet. Auf dem 14.
eGovern ment-Wett bewerb belegte die
Innovation den ersten Platz.
www.hoerzentrum-hannover.de
Intensivmediziner wollen Telemedizin
Angesichts der demografischen Entwicklung bereiten sich Anästhesisten und Intensivmediziner auf den Einsatz der Telemedizin vor.
Die Deutsche Gesellschaft für An-
ästhesiologie und Intensivmedi-
zin e. V. (DGAI) hat auf ihrem Jahres-
kongress in Düsseldorf eine Kommis-
sion Telemedizin gegründet. Ziel sei
es, die Rahmenbedingungen für die
Verbreitung von Telemedizin in
Deutschland mitzugestalten, Stan-
dards zu definieren und die Vergü-
tung sicherzustellen. „Die Menschen
werden immer älter, und der Bedarf
an wohnortnaher und hochwertiger intensivmedizinischer Versorgung wird
steigen“, sagte DGAI-Präsidentin Dr. Thea Koch. Der Sprecher der neuen
Kommission Telemedizin, Professor Gernot Marx vom Universitätsklinikum
Aachen, wies darauf hin, dass vor allem die schnelle Verfügbarkeit eines
Intensivmediziners für den Behandlungserfolg auf Intensivstationen aus-
schlaggebend sei. Die Telemedizin könne dazu beitragen, dies auch in
kleineren und mittleren Krankenhäusern zu gewährleisten. In Aachen ist
kürzlich ein Modellprojekt zur telemedizinisch unterstützten Intensivthe-
rapie zu Ende gegangen, das derzeit ausgewertet wird. www.dgai.de
Intensivmedizin: Künftig telemedizinisch unterstützt
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Hörimplantat: Künftig mit Fernanpassung
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Es gibt ihn wieder: den Wettbewerb unter Praxen. 2014 haben Praxisteams mit viel Spaß, Geschicklichkeit und Teamgeist ihr Können unter Beweis gestellt.
2016 ist es wieder soweit. Merken Sie sich Samstag, den 17. September vor! Veranstaltungsort ist Dresden. Weitere Details erhalten Sie rechtzeitig an dieser Stelle im x.press.
Sie wollen sich schon anmelden? Nur zu, denn die Anzahl der Teams ist begrenzt. Schreiben Sie eine E-Mail mit Ihren Praxisdaten (maximal fünf Perso-nen) an praxisrausch@medatixx.de.
Wir freuen uns auf ein weiteres lustiges und ereignisreiches Event mit Ihnen im nächsten Jahr!
Mögen die Spiele beginnen!
DAS EVENT für
alle Praxisteams!
... ich hör‘s schon wieder rauschen ...
Modern kommunizieren
Mit den beiden neuen Angeboten x.comcenter und x.patient können Arztpraxen ihre Kommunikation noch besser steuern.
A nwender der Praxissoft-
waresysteme x.comfort,
x.concept und x.isynet kön-
nen seit dem Update zum
3. Quartal ihre Praxiskom-
munikation zentral über das
x.comcenter steuern und
verwalten. Die neue Kommu-
nikationssuite stellt jede
Nachricht unabhängig vom
Kommunikationsweg im für
sie typischen Erscheinungs-
bild an immer gleicher Stelle
dar. In Zukunft soll das
x.comcenter alle aktuellen
Kommunikationswege und
Geschäftsvorfälle zusammenfassen.
Zunächst unterstützt die neue Kommunikationssuite den KV-Connect
eArztbrief via KV-SafeNet sowie die Patienten-App x.patient. Der KV-ei-
gene Kommunikationsstandard für den elektronischen Arztbrief wurde
in x.comcenter integriert, sodass Praxen elektronische Arztbriefe über
KV-SafeNet austauschen können. Im eingegliederten „KV-Connect-Ad-
ressverzeichnis“ der KV Telematik finden sich die Kontaktdaten der
Ärzte, die ebenfalls am eArztbrief-Austausch via KV-SafeNet teilnehmen.
Die zusammen mit dem x.comcenter eingeführte Anwendung zur
Kommunikation von Praxen mit ihren Patienten über deren Smart-
phone basiert auf der im x.comcenter integrierten x.patient-Funktion
sowie der App „x.patient“, die für Patienten im App Store kostenlos zur
Verfügung steht. Die
Praxisteams können
festlegen, ob sie es
ihren Patienten er-
möglichen möchten,
aus dem Smartphone
heraus Termine anzufragen, Rezepte zu bestellen oder Freitextnach-
richten und Messwerte direkt in die Praxissoftware zu schicken. Über
die x.patient-Funktion im x.comcenter kann der Arzt seinem Patienten
auch einen ausführlichen Medikationsplan auf dessen Smartphone
senden. Der Patient kann sich dann über die App an die Einnahme
erinnern lassen.
Damit die Praxisteams nicht für jeden Kommunikationsweg jeweils
eine eigene Funktion aufrufen müssen, laufen im x.comcenter zukünf-
tig sämtliche Kanäle zentral zusammen. Dadurch lassen sich alle ein-
und ausgehenden Nachrichten auf einen Blick erfassen und steuern.
Mit kommenden Updates sollen weitere Geschäftsvorfälle im
x.comcenter abgebildet werden. Geplant sind zum Beispiel die Integra-
tion der „normalen“ E-Mail sowie die Übertragungen der DALE-UV,
eDMP, KV-Abrechnungen und interne Praxisnachrichten. Ebenso sind
SMS, Fax, Labordaten via DFÜ und weitere Kommunikationswege für
das x.comcenter angedacht. www.medatixx.de
x.patient: Messwerte an den Arzt schicken und Medikationspläne empfangen
In eigener Sache
Abb.
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kleine_Rubrik
Mitte Juni war es wieder so-
weit. Die Bundesärztekam-
mer informierte gemeinsam
mit den Schlichtungsstellen für Arzt-
haftpflichtfragen über die aktuellen
Statistiken zu ärztlichen Behandlungs-
fehlern und Haftpflichtstreitigkeiten.
Mittlerweile gibt es im ambulanten Ge-
sundheitswesen in Deutschland pro
Jahr rund 700 Millionen Behandlungs-
fälle. Das sind 157 Millionen mehr als
noch vor zehn Jahren. Die Zahl der sta-
tionären Fälle in Deutschland liegt der-
zeit bei knapp 19 Millionen. Angesichts
dieser enormen Zahl nehmen sich jene
knapp 8 000 vermuteten Arzthaftungs-
fälle, über die die Geschäftsführerin
der Schlichtungsstelle für Arzthaft-
pflichtfragen der norddeutschen Ärzte-
kammern, Kerstin Kols, berichtete,
durchaus bescheiden aus.
Bei den 7 751 Arzthaftungsfällen, zu
denen die Schlichtungsstellen 2014
Sachentscheidungen trafen, hätten die
Schlichter in 2 252 Fällen einen Behand-
lungsfehler erkannt, so Kols. Ein gutes
Viertel davon betraf Arztpraxen und
Medizinische Versorgungszentren, der
Rest den stationären Sektor. Im nieder-
gelassenen Bereich sind die Orthopäden
und Unfallchirurgen mit 26,9 Prozent
die am häufigsten angeschuldigte Fach-
gruppe. Es folgen Hausärzte mit 12,6
Prozent, Allgemeinchirurgen mit 9,4
Prozent und Internisten mit 7,7 Prozent.
Was die Indikationen angehe, gebe
es beim Brustkrebs im niedergelasse-
nen Bereich die meisten Vorwürfe we-
gen Behandlungsfehlern, sagte Kols.
Es folgen die Unterarmfrakturen, die
Unterschenkel- und Sprunggelenks-
frakturen, die Arthrose des Kniege-
lenks und die Rückenschmerzen. Vor-
geworfen werden den Ärzten in der
Mehrzahl der Fälle Fehler bei der
Durchführung von Diagnostik oder
Therapie. Daneben stehen Fehler in der
Risikoaufklärung seit Jahren ganz weit
vorne in den Statistiken der Behand-
lungsfehlervorwürfe.
„Die Patientenaufklärung ist eines
der wichtigsten Einfallstore für Patien-
tenrechtsanwälte“, betont Hubert Köferl
vom Unternehmen Thieme Compliance,
einem Anbieter von Aufklärungsbögen
für Patienten. Das hat mehrere Gründe.
Zum einen passieren bei der Aufklä-
rung tatsächlich häufig Fehler, die sich
oft vergleichsweise einfach belegen
lassen. „Außerdem ist es so, dass sich
in Fällen, in denen nachgewiesen wer-
den kann, dass die Patientenaufklärung
nicht im Sinne des Patienten erfolgte,
die Beweislast umkehrt. Dann muss
nicht mehr der Patient beweisen, dass
der Arzt nicht lege artis behandelt hat,
sondern der Arzt muss beweisen, dass
er keinen Fehler gemacht hat“, so Köferl.
Die Erfolgschancen eines Haftungspro-
zesses steigen dadurch aus Patienten-
sicht deutlich.
Grundsätzlich aufklärungspflichtig
ist der Arzt bei praktisch jeder diag-
nostischen oder therapeutischen Maß-
nahme, die er veranlasst – inklusive der
Arzneimitteltherapie. Was die Aufklä-
rung genau beinhalten sollte, hat die
Rechtsprechung der letzten Jahrzehn-
te konkretisiert. Dies fand dann auch
Eingang in das am 26. Februar 2013 in
Kraft getretene Patientenrechtegesetz
(siehe Interview). Wichtig ist, dass die
Aufklärung mündlich erfolgt. „Aufklä-
rungsbögen dienen dem Nachweis der
Aufklärung. Sie ersetzen nicht das
Gespräch“, so Köferl. Schriftliche Bögen
kommen vor allem bei jenen Eingriffen
zum Einsatz, bei denen ein erhöhtes
Risiko besteht und der zweifelsfreie
Nachweis der Aufklärung auch länger-
fristig besonders relevant ist. Um der
Anforderung des individuellen Ge-
sprächs Rechnung zu tragen, ist
es wichtig, dass in den Bögen
Titelgeschichte
Die Patientenaufklärung ist für die meisten Ärzte Tagesge-schäft. Als eines der Hauptein-fallstore für Haftungsprozesse erfordert sie besondere Sorg-falt. Die Zeiten, in denen ganze Schrankwände nötig waren, um die Aufklärungsbögen zu lagern, neigen sich dem Ende zu. Digitale Lösungen, die heu-te jedem interessierten Arzt zur Verfügung stehen, bieten mehr Komfort und verbrau-chen weniger Platz. Und die Zukunft? Sie könnte mobil und multimedial sein.
Patientenaufklärung
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1FrageAntwort.
Rosemarie Sailer, Fachanwältin für Medizinrecht in der Kanzlei Wienke & Becker – Köln
Interview Patientenaufklärung
Rosemarie Sailer ?Was sind aus rechtlicher Sicht die Anforderungen an eine Patientenaufklärung?Als Faustregel gilt, dass dem Patienten ein realistisches Bild davon vermittelt werden muss, worauf er sich einlässt, um eine selbstbestimmte
Entscheidung treffen zu können. Über besonders schwerwiegende Komplikationen muss daher auch dann aufgeklärt werden, wenn dieses Risiko im Promillebereich liegt. Es ist aber grundsätzlich nicht jede einzelne Komplikation beim Namen zu nennen, ein gewisser Überblick ist ausreichend.
In welchen Situationen sollte die Aufklärung schriftlich erfolgen?Eine schriftliche Bestätigung der Aufklärung ist immer sinnvoll, da im Zweifelsfall der Arzt die erfolgte Aufklärung beweisen muss. Allerdings
wird sich dies nicht in jedem Fall umsetzen lassen. Gerade bei kleineren oder Routineeingriffen kann daher in aller Regel auf eine schriftliche Auf-klärung verzichtet werden, allerdings sollte der Arzt die Aufklärung selbst in der Akte vermerken. Dringend zu empfehlen sind schriftliche Aufklä-rung und Unterschrift des Patienten in Fällen, in denen an die Aufklärung gesteigerte Anforderungen zu stellen sind, etwa bei Außenseiter- und Neulandmethoden, ästhetischen oder besonders riskanten Eingriffen.
Was sind die häufigsten Fehler bei der Patientenaufklärung?Die Erfahrung zeigt, dass Ärzte insbesondere über bestehende Behandlungsalternativen häufig nicht sorgfältig genug aufklären. Gibt es Maß-
nahmen, die bei vergleichbaren Erfolgsaussichten wesentlich andere Risiken mit sich bringen, ist der Patient über diese Möglichkeiten aufzuklären. Häufigster Fehler ist aber sicherlich die fehlende oder zu oberflächliche Aufklärung. Hier gilt: Im Zweifel lieber zu viel aufgeklärt.
Wie oft kommt es zu Gerichtsverfahren oder Schiedsgerichtsentscheidungen?Aufklärungsfehler werden in aller Regel nicht isoliert, sondern in Verbindung mit Behandlungsfehlervorwürfen geltend gemacht. Genaue Zah-
len über Gerichtsverfahren gibt es nicht, allerdings ziehen Patienten heute schneller das Ergebnis und die Qualität der Behandlung in Zweifel. Im Jahr 2013 entschieden die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Landesärztekammern gutachtlich über knapp 8 000 Fälle. Isolierte Aufklärungsfehler wurden nur in 37 Fällen festgestellt. Interessant ist auch, dass die Fehlerquote im stationären Bereich knapp dreimal so hoch ist wie im ambulanten Bereich, was durch den hohen Anteil an operativen und invasiven Eingriffen zu erklären ist.
Können Sie Beispiele nennen, bei denen der Arzt zur Verantwortung gezogen wurde?Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 25.03.2003 entschieden, dass bei stationärer Behandlung – wichtig für Belegärzte – die Aufklärung
erst am Tag des Eingriffs verspätet ist, da sich der Patient unter dem Druck des feststehenden Termins und der laufenden Operationsvorbereitun-gen nicht mehr frei entscheiden könne (VI ZR 131/02). Die Aufklärung muss daher immer rechtzeitig erfolgen. Im Hinblick auf den Umfang der Auf-klärung hat das OLG München bereits am 19.09.1985 entschieden, dass bei kosmetischen Operationen in schonungsloser Offenheit und Härte über Risiken aufgeklärt werden muss (24 U 117/85). Eine Vielzahl von Arzthaftungsprozessen wird allein dadurch entschieden, dass der Arzt die erfolgte Aufklärung nicht beweisen kann. Eine sorgfältige Dokumentation ist unerlässlich.
Anmerkungen gemacht
und individuelle Fragen
dokumentiert werden.
Viele Jahre lang gehörte
das Regal mit den Papp-
schachteln, in denen sich
die unterschiedlichen
Auf klärungsbögen meist
in 50er-Paketen befan-
den, zur Standardaus-
stattung der meisten
Arztpraxen. Je nach
Fachrichtung sind
das einige wenige bis
zu dreißig und mehr
u n t e r s c h i e d l i c h e
Schachteln. Dass sich
für die Patientenauf-
klärung auch digitale
Lösungen vorstellen las-
sen, liegt genauso auf der
Hand wie die Vorteile, die eine
digital gestützte Patientenaufklä-
rung bietet.
Statt 50er-Pakete von Aufklärungs-
bögen zu erwerben, die nur selten benö-
tigt werden und jahrelang das Regal
verstopfen, erlauben digitale Lösungen
die Erstellung eines Aufklärungsbogens
dann, wenn er benötigt wird, und nur
dann. Dadurch wird zum ei-
nen die Lagerung der Vor-
drucke überflüssig: Regal-
meter, für die es vielleicht
eine andere Verwendung
gäbe, werden frei. Zum
anderen ist sichergestellt,
dass der benötigte Bogen
für die Medizinische
Fachangestellte immer
und sofort verfügbar ist.
Situationen, in denen aus-
gerechnet der Bogen, den der
Chef braucht, ausgegangen ist,
werden vermieden.
„Ein weiterer Vorteil ist, dass
die Bögen zum Download immer
auf dem aktuellen Stand sind“,
betont Köferl. Gerade bei Eingrif-
fen, die nur selten erfolgen, passiert
es bei den Pappschachtelbögen immer
wieder, dass die Bögen in der Zwischen-
zeit ergänzt oder verbessert wurden.
Ein Plus an Komfort entsteht schließlich
dann, wenn die digitale Patientenauf-
klärung als Modul der Praxis-IT-Lösun-
gen angeboten wird. In diesem Fall kann
der Arzt aus dem Patientenblatt den
Aufklärungsbogen anwählen. Die
Stammdaten werden über eine
Titelgeschichte
x.press 15.4 13
Mitte Juni hat die Bundesärztekammer wie jedes Jahr die Statistiken der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen zu den Arzthaftungsfäl-len und mutmaßlichen Arzthaftungsfällen vorgelegt. Dabei wurden im Jahr 2014 genau 12 053 Fälle einheitlich erfasst und dann bundesweit ausgewertet. Das sind rund 1 000 mehr als im Jahr 2010. Insgesamt wur-den 7 751 Sachentscheidungen getroffen.
Dabei erkannten die Schlichter in 71 Prozent der Fälle keinen Behand-lungsfehler. In 24 Prozent der Fälle gab es einen Behandlungsfehler, der mit den vom Patienten reklamierten Problemen kausal in Zusammenhang stand. Die Ansprüche der Patienten wurden entsprechend als begründet angesehen. In 5 Prozent der Fälle gab es zwar einen Behandlungsfehler, aber keinen kausalen Zusammenhang zum reklamierten Problem.
Behandlungsfehler, die die Schlichtungsstellen erreichten, betrafen in der Mehrzahl der Fälle operative Eingriffe. Drei von vier Vorwürfen richteten sich an Klinikärzte. Von insgesamt 1 854 als begründet ange-sehenen Ansprüchen betrafen 305 Patienten mit Kniegelenksarthrose und 251 Patienten mit Hüftgelenksarthrose. Auf den nächsten Plätzen folgten diverse Frakturen. Erst auf Rang zehn steht mit den bösartigen
Neubildungen der Brustdrüse eine Erkrankung, die auch eine internisti-sche Dimension aufweist. Werden nur die niedergelassenen Ärzte be-rücksichtigt, sind die bösartigen Neubildungen der Brustdrüse die mit Abstand konfliktträchtigste Erkrankung. Es folgen Unterarm- und Un-terschenkelfrakturen, Kniegelenksarthrose, Rückenschmerzen und Neu-bildungen der Prostata.
Bei den Vorwürfen ging es nicht nur um Fehler während der Thera-pie. Vor allem bei niedergelassenen Ärzten wurden sogar häufiger Dia-gnostik und Indikationsstellung hinterfragt, entsprechend waren im niedergelassenen Bereich Hausärzte nach den Orthopäden/Unfall-chirurgen die am häufigsten beklagte Disziplin. Rund 4 von 10 Behand-lungsfehlern im niedergelassenen Bereich betrafen die Diagnostik, davon knapp jeder dritte Anamnese und körperliche Untersuchung. Die Indikation wurde bei Behandlungsfehlervorwürfen an Niedergelas-sene immerhin in etwa jedem 15. Fall in Frage gestellt. Eine unzurei-chende Patientenaufklärung spielte bei etwa jeder zehnten bis zwan-zigsten Schlichtung in die Diskussionen mit hinein. Sie war aber prak-tisch nie alleiniger Grund für ein Verfahren.
Zahl der (registrierten) Behandlungsfehler steigt
Aufklärungsbögen in 50er-Paketenwerden überflüssig.
Abb
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Schnittstelle automa-
tisch eingetragen, und
der Arzt oder seine Medizi-
nische Fachangestellte kön-
nen mit dem ausgedruckten
Bogen sofort arbeiten.
Die digitale Form der
Patientenaufklärung mit
Hilfe eines IT-Moduls ist
nicht mehr ganz neu. Erste
Gehversuche wurden kurz
nach der Jahrtausendwen-
de unternommen. Ab etwa
2002/2003 begannen einige
Ärzte, mit digitalen Lösungen zu
arbeiten. Thieme Compliance be-
obachtet, dass im Zuge der immer
weitergehenden Digitalisierung
der Arztpraxen die Nutzerzahlen
seit drei Jahren deutlich ansteigen.
Doch auch heute arbeitet Schätzun-
gen zufolge noch mehr als die Hälf-
te der niedergelassenen Ärzte mit
Bögen aus Pappschachteln.
Kann auf die Ausdrucke ganz
verzichtet werden? Jein. Das Patienten-
rechtegesetz schreibt vor, dass die Auf-
klärungsunterlagen den Patienten aus-
zuhändigen sind. Das dürfte bis auf
weiteres Papier erforderlich
machen. Der arztseitige
Ausdruck allerdings ist
keineswegs zwingend.
Schon heute arbeiten die
Anbieter an mobilen
Lösungen auf Basis
von Tablet-Compu-
tern. „Diese Lösun-
gen werden in den
nächsten Jahren
verstärkt im Markt
auftauchen“, ist
Köferl überzeugt.
Bei den mobilen
Lösungen unter-
schreibt der Patient
auf dem Bildschirm.
Das Dokument wandert
dann als digitale Kopie
direkt ins elektronische Ar-
chiv. Das ist aber nicht der ein-
zige Vorteil. Tablet-Computer kön-
nen den Patienten im Wartezimmer in
die Hand gedrückt werden, um die Ba-
sisdaten schon einmal zu erfassen. Das
geht zwar grundsätzlich auch mit Pa-
pier: „Wir wissen aber, dass die Antwort-
qualität und die Vollständigkeit der
Antworten bei digitaler Datenerhebung
wesentlich höher sind“, so Köferl. Dafür
ist keineswegs die Anschaffung teurer
iPads nötig. Mit preisgünstigen Warte-
zimmer-Tablets von der Stange funkti-
oniert das genauso.
Das eigentliche Aufklärungsge-
spräch kann der Arzt dann immer noch
an seinem eigenen Tablet führen. Dass
diese Art der Aufklärung mit multime-
dialen Informationselementen angerei-
chert werden kann, versteht sich von
selbst. Stand heute ist die digitale Auf-
klärung für die meisten Arztpraxen
freilich noch Zukunftsmusik. Die Vor-
teile digitaler Module für die on
demand-Erstellung von Aufklärungs-
bögen kann derweil jeder Arzt schon
heute für sich nutzen. Philipp Grätzel
14 x.press 15.4
Seit dem dritten Quartal 2015 hat medatixx die digitale Patientenaufklärungssoftware E-ConsentPro des in Erlangen ansässigen Unternehmens Thieme Compliance tief in seine Arzt- informationssysteme integriert. Dadurch können medatixx-Kunden diese Lösung jetzt wesentlich komfortabler nutzen: „Die bisherige doppelte Datenhaltung und die manuelle Anmeldung an der Patientenaufklärungssoftware entfallen. Die Aufklärungsbögen lassen sich direkt aus dem Patientenblatt aufrufen und werden über eine Schnittstelle mit den Informationen zum Patienten befüllt“, erläutert Michael Schober, Vertriebsleiter bei medatixx. Auch die Informationen zum Arzt beziehungsweise zum jeweiligen Nutzer werden automatisch übernommen.
Die Integration gilt vorerst für die klassische Version der Patientenaufklärungssoftware, bei der die Medizinische Fachangestellte den personalisierten Aufklärungsbogen ausdruckt. In Zukunft ist auch eine Integration der mobilen, Tablet-Computer-basierten Variante denk-bar, doch ist das derzeit noch nicht konkret geplant.
Im Look-and-feel fügt sich das neue Patientenaufklärungsmodul nahtlos in die Haptik der jeweils genutzten Praxissoftware von medatixx ein. „Es gibt je nach System einen But-ton oder eine eigene Rubrik für den Aufruf von x.E-ConsentPro, die ausgewählt wird und dann die Auswahl des gewünschten Bogens erlaubt“, so Schober. Für das Modul bezahlt die Arztpraxis einen Lizenzpreis sowie eine laufende Softwarepflegegebühr. Die Bögen werden einzeln nutzungsabhängig berechnet.
So macht es medatixx
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Der Patienterhält weiterhineinen Papieraus-druck.
x.press 15.4 15
Wenn ich frei diktieren könnte, wenn ich immer sofort alle Daten in in meiner Praxissoftware zugänglich hätte, wenn meine Praxis weniger Admin bräuchte – dann hätte ich wieder mehr Zeit, das zu tun, wofür ich Arzt geworden bin: mich um meine Patienten zu kümmern.
Daher verlassen sich mehr als 500.000 Anwender auf die Spracherkennung von Nuance, wenn es darum geht, die Patientengeschichte vollständig zu erfassen.
Smart? Richtig smart!
medatixx@nuance.com Intelligente Systeme schaffen neue Möglichkeiten
Meine Stimme ist meine Medizin
16
Vorbeugen ist besser als heilen
VPN Eine VPN-Verbindung (Virtual Private Net-
work) bietet eine sehr sichere Möglichkeit, sich von einem externen Arbeitsplatz mit der Hauptstelle
zu verbinden. Ein VPN sollte nur aufgebaut werden, wenn es wirklich benötigt wird. Verwenden Sie für ein VPN immer die aktuellen Verschlüsselungsstandards. Grundsätzlich sollten nur komplexe Passwörter gewählt werden, die aus mehr als acht Zeichen – möglichst
eine Kombination aus Groß- und Kleinschreibung, Sonderzeichen und Ziffern – bestehen. Passwör-
ter sollten nicht auf dem PC gespeichert und regelmäßig geändert werden.
Wer sein Haus verlässt, schließt Türen und Fenster, um Einbrecher fernzuhalten. Genauso sollten Internet-nutzer mit ihren IT-Systemen verfahren. Im Alltag vernachlässigen viele Anwender die notwendigen Schutz-maßnahmen. Fehlende Sicherheitspatches, unzureichende Sicherheitseinstellungen in Hard- und Software sowie der sorglose Umgang mit Passwörtern oder verdächtigen E-Mails zählen zu den größten Sicherheits-risiken. Diese Infografik zur IT-Sicherheit basiert auf der Checkliste von medatixx.
IT-Sicherheit
16 x.press 15.4
Router/Firewall Der Router ist das Eintrittstor der Praxis ins
Internet und umgekehrt. Er sollte die aktuell besten Verschlüsselungs- und Authentifizierungstechnolo-
gien unterstützen und keine Hintertür („Backdoor“) für Sicherheitsdienste enthalten. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, alle nicht benötigten Dienste des Routers abzuschalten. Die Firewall kontrolliert die ein- und ausge-henden Verbindungen. Jede Anwendung kommuniziert
auf einem bestimmten „Port“. Alle ungenutzten Ports sollten in den Einstellungen deaktiviert sein. Der
Dienst UPnP (Universal Plug and Play) sollte sowohl auf dem Router als auch auf der
Firewall abgeschaltet sein.
Sicherheit hat bei medatixx oberste Priorität. Deshalb empfiehlt das Unternehmen den Arztpraxen, sich in allen Sicherheitsfragen – von der Beschaffung über die Installation bis zur Einstellung der Sicherheits- parameter der Hard- und Software – von Experten beraten zu lassen.
medatixx empfiehlt die Router des deutschen Unternehmens LANCOM Systems. Diese bieten nicht nur die höchsten Sicherheits- und Authentifizierungsstandards, sondern enthalten auch keine Hintertür für Geheimdienste und sind für die sichere Übertragung nach IPsec-VPN vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert .
medatixx kooperiert mit dem deutschen Antivirenhersteller G DATA. Beide Unternehmen stimmen ihre Software aufeinander ab. Deshalb verträgt sich diese wenig Arbeitsspeicher verbrauchende Soft-ware gut mit der Praxissoftware. medatixx bietet über einen besonde-ren IT-Servicevertrag ein Sicherheitsmonitoring an. Mitarbeiter des Unternehmens prüfen dann zum Beispiel fortlaufend, ob die neuesten Updates der Antivirensoftware installiert wurden.
So macht es medatixx
17
Infografik
E-Mail/BrowserBrowser und E-Mail-Client sollten regelmäßig
mit Updates aktualisiert werden. Bei Dateianhän-gen und Links sollte immer die Echtheit überprüft
werden, zum Beispiel zu welchem Pfad ein Link führt oder ob das Dateiformat eines Anhangs korrekt ange-geben wurde. Vor dem Öffnen von Mail-Anhängen die Nachricht auf Viren prüfen. Spam-Filter mit Black- und Whitelists sortieren unerwünschte Werbung aus.
Zum Schutz vor Ausspähung und unerwünschter Werbung sollte beim Surfen im Internet der
private Modus verwendet werden. Cookies werden dann nach der
Sitzung gelöscht.
x.press 15.4 17
AntivirensoftwareEin Antivirenprogramm bietet nur dann einen
wirksamen Schutz, wenn es durch automatische Updates stets auf dem neuesten Stand ist. Überprüfen
Sie regelmäßig, ob der Virenscanner tatsächlich aktiv ist. Bei den Programmeinstellungen sollte eine ausgewo-gene Balance zwischen dem Sicherheitsniveau und der Systemgeschwindigkeit gefunden werden. Installieren Sie pro Computer nicht mehr als ein Antivirenprogramm.
Arztpraxen müssen wie andere Unternehmen auf die Anzahl der Lizenzen für die Antivirensoftware ach-
ten. Kostenfreie Antiviruslizenzen sind meist nur für den privaten Einsatz gedacht.
Updates und Sicherheitspatches
Grundsätzlich sollten nur Betriebssysteme verwendet werden, die vom Hersteller mit Updates und Sicher-
heitspatches unterstützt werden. Dazu zählen zum Beispiel Windows 7, Windows 8.1 und Windows 10, Windows Server 2008 R2 und Windows Server 2012 R2. Konfigurieren Sie das System so, dass neue Sicherheitspatches vollautomatisch installiert werden. Vor jedem Update können Sie einen soge-
nannten Wiederherstellungspunkt erzeugen, damit Sie bei einem auftretenden Problem das Update wieder rück-
gängig machen können. Aber die beste Firewall bietet keinen Schutz, wenn das System nicht
mit den aktuellen Sicherheitsupdates des Herstellers versorgt wird.
Verhalten im Netz
Grundsätzlich sollten nur seriöse Internet-seiten besucht werden. Durch das Bewegen des Mauszeigers über einen Link lässt sich überprüfen, ob der Link auf die gewünschte
Seite führt. Blockieren Sie in den Brow-ser-Einstellungen die sogenannten
Pop-ups.
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18 x.press 15.4
Porträt
Dr. Christiane Lopes ist nicht eine von den Ärzten, die ihre berufliche Bestimmung von Kindesbeinen an kannten. Wenn sie kranke Freunde oder Verwandte besuchen wollte, musste sie oftmals gleich hinter der Ein-gangstür die erste Sitzgelegenheit aufsu-chen, weil ihr der Krankenhausgeruch die Knie weich werden ließ. Beim Anblick von Blut kippte sie gelegentlich sogar um. Doch sie hat das Schicksal entscheiden lassen – und ist heute rundum glückliche Inhaberin einer Landarztpraxis.
te Wahl sein.“ Also entschloss sie sich,
in der Inneren zu arbeiten. 2006 schließ-
lich schloss sie die Ausbildung als Inter-
nistin ab.
Heute ist sie auch über diese Wende
froh, denn insbesondere seit sie eigene
Kinder hat, kann sie sich nicht mehr
vorstellen, wie sie das Schicksal tod-
kranker Kinder hätte ertragen können.
Sie konnte sich anfangs aber auch noch
nicht vorstellen, eine eigene Praxis auf-
zumachen. „Ich wollte flexibel und un-
abhängig sein. Das hat mir die Arbeits-
form an einer Klinik geboten. Und weil
ich nach dem Abschluss zur Internistin
weiter im Krankenhaus arbeiten wollte,
habe ich mir einen Schwerpunkt ge-
sucht: die Kardiologie. Für mich ist die
Kardiologie ein sehr geradliniges Fach,
logisch und direkt, das passt zu mir.“
Fünf Jahre nach dem Abschluss ihrer
Internisten-Ausbildung durfte sie sich
dann auch Kardiologin nennen.
Und wie kam es schließlich zur
nächsten Wende: ihrer Niederlassung?
„Es haben sich ein paar Dinge verän-
dert“, erzählt die gebürtige Nürtingerin.
Sie hat geheiratet und Kinder bekom-
men – „Familie erfordert mehr Sesshaf-
tigkeit, man zieht nicht mehr so leicht
um, macht weniger Reisen, ist mehr in
der Gesellschaft verankert: Man setzt
sich.“ In der Klinik waren die Dienst-
zeiten für die Familie zudem sehr un-
günstig. Als Oberärztin musste sie bis
zu einer Woche lang Hintergrunddiens-
te am Stück leisten. Das bedeutete 24
Stunden am Tag, sieben Tage die Woche
abkömmlich sein zu müssen.
Also schaute sich Lopes nach Praxen
um. Da in ihrer Region, im Landkreis
Esslingen, Ärztemangel herrscht, war
es nicht allzu schwer, etwas zu finden.
Sie rief Dr. Edda Hoffmann an, die in
Aichwald, ein Örtchen nicht weit von
Lopes‘ Zuhause, eine Praxis hatte. „Die
Nummer, die ich hatte, stimmte aber
scheinbar nicht. Jedenfalls hatte ich
plötzlich den Bürgermeister von Aich-
Die Umsteigerin
Das ‚körperliche Handicap‘ mit
dem Krankenhausgeruch und
dem Blut hat sich im Laufe der
Zeit komplett gelegt“, lacht Dr. Christi-
ane Lopes. „Ich hatte zwar noch hin und
wieder Episoden, aber man lernt, damit
umzugehen. Es hat wohl auch eine psy-
chische Komponente.“ Und da sie den
menschlichen Körper und seine Funk-
tionsweise derart spannend fand, hat
sich Lopes nach der Schule, die sie mit
einem sehr guten Abitur abgeschlossen
hat, für ein Medizinstudium in Ulm
entschieden. „Ich hatte nun einmal ei-
nen sehr guten Schnitt und dachte mir,
den muss ich auch nutzen.“ Die Zeit des
praktischen Jahres absolvierte Lopes in
Göppingen, von wo sie eigentlich in die
Pädiatrie einsteigen wollte. „Aber der
damalige Chef wollte einen Mann.
Nachdem der dritte abgesagt hat, hat er
mich doch noch gefragt, aber da wollte
ich nicht mehr. Ich wollte nicht die vier-
Praxisgründerin: Dr. Christiane Lopes
x.press 15.4 19
Porträt
wald am Apparat, der mich prompt
überzeugte, nach Aichwald zu kom-
men.“ Alles passte von Anfang an. „Die
Gemeinde war wahnsinnig kooperativ
und die Patienten sind offen und kom-
men gerne. Es gibt praktisch keine
schwäbischen Meckerer“, frotzelt die
43-Jährige. Und vor allem mit Kollegin
Edda Hoffmann klappt es bestens. „Ich
hätte es nicht besser treffen können. Die
ganze Sache ist durchweg positiv.“
Ursprünglich war nicht klar, ob sie
sich als Internistin und Kardiologin als
Fachärztin oder eben als hausärztlich
tätige Internistin niederlassen sollte.
Aber nachdem die Chemie zwischen
den beiden jungen Ärztinnen stimmte
und sie das gesamte Projekt Ärztehaus
Aichwald überzeugte, lag es auf der
Hand, eine sogenannte Berufsaus-
übungsgemeinschaft mit der Allge-
meinärztin zu gründen. Als fachärzt-
lich-internistisch tätige Kardiologin
hätte Lopes auf einen frei werdenden
Sitz warten müssen, da Facharztpraxen
sogenannte geschlossene Bereiche sind.
Als Hausärztin dagegen konnte sie re-
lativ problemlos im Kreis Esslingen eine
neue Praxis eröffnen, da dort bezüglich
der hausärztlichen Versorgung ein noch
„offener Bereich“ ist und ein gewisser
Ärztemangel herrscht. Durch den Start
in der Gemeinschaftspraxis teilen sich
die Ärztinnen nicht nur Verantwortung,
Verwaltung, Geräte und Personalkos-
ten, sondern auch den Patientenstamm.
Dass das von Vorteil sein kann, zeigte
sich recht schnell. Denn wenige Monate
nach der Eröffnung müssen die Aichwal-
derinnen aufgrund einer plötzlich ver-
änderten ärztlichen Versorgungssitua-
tion viele weitere Patienten auffangen.
„Da wurden wir doch bestätigt, dass wir
sehr gut daran getan haben, uns zusam-
menzutun, und dafür ist ja auch das
Ärztehaus errichtet worden. Nun wer-
den wir auch diese Herausforderung
gemeinsam meistern.“ Nicht zuletzt ist
man zeitlich viel flexibler. „Wenn ein
Kind krank ist oder man in Urlaub fah-
ren möchte, muss deswegen die Praxis
nicht gleich geschlossen werden.“
Weitere Flexibilität gewinnt Lopes
durch das in Folge neu installierte
EDV-System. Da das Ärztehaus mit ih-
rem Einzug beim Wettbewerb „medatixx
gegen Ärztemangel“ den 1. Preis gewon-
nen hatte, lernte sie bei der Gelegenheit
die Software des Unternehmens kennen.
„Das Programm x.isynet hat mich und
auch meine Kollegin überzeugt. Dieses
System bietet die Möglichkeit, verschie-
dene PCs miteinander zu vernetzen. Wir
haben damit eine komplett vernetzte
Gemeinschafts praxis und haben beide
auch von zu Hause aus Zugang zu allen
Daten in der Praxis. Das macht uns sehr
flexibel.“
Seit dem 07.01.2015 ist die Neu-Aich-
walderin also eine der beiden Chefin-
nen in einer Landarztpraxis in einem
brandneuen Ärztehaus. „Eine Erstnie-
derlassung ist schon wahnsinnig viel
Arbeit. Das ambulante System war für
mich ja vollkommen neu, damit hatte
ich mich nie beschäftigt. Ich wusste
nicht, wie eine Arbeitsunfähigkeitsbe-
scheinigung aussieht, kannte das Ab-
rechnungssystem und all die Ziffern
nicht, das ganze Drumherum von A bis
Z musste ich lernen – und nicht zuletzt
war ich plötzlich Chefin.“ Entsprechend
viel arbeitete Lopes, fast immer bis tief
in die Nacht. Etwas besser, zumindest
für den familiären Ablauf, ist es schon
geworden, aber von einem 8- Stunden-
Tag ist sie noch weit entfernt. Dafür
kann sie nachmittags immer bei den
Kindern sein. Gerda Kneifel
Praxisbetrieb: Dr. Lopes freut sich über viele Patienten. Gemeinschaft: Die Ärztin teilt sich die Geräte und das IT-System mit ihrer Kollegin Dr. Edda Hoffmann.
Abgesehen von rein privatärztlichen Tätigkeiten sind Neuniederlassungen dort möglich, wo es einen Kassensitz gibt. Für hausärztlich tätige Internisten oder Allgemeinmediziner gibt es aufgrund des zunehmenden Ärztemangels insbesondere in ländlichen Gebieten immer mehr „offene Bereiche“. Fachärztliche KV-Sitze und -Praxen hingegen gehören dem „geschlosse-nen Bereich“ an, man muss also warten, bis ein Kollege seinen Sitz beziehungsweise seine Praxis abgibt und ist damit sowohl örtlich als auch zeitlich gebunden.
Informationen zum Antrag auf Neuzulassung www.kbv.de/html/zulassung.php
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/zo-_rzte/gesamt.pdf
Neuzulassung
Abb.
: Jör
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20 x.press 15.4
Die mobilen Anwendungen erobern langsam das Gesundheitswesen. Von der reinen Fitness-Datenerfassung mausern sich Apps in kleinen Schritten zu echten medizinischen Unterstützern. Erste Gesundheits-Apps, über die Patienten unter anderem mit ihrer Arztpraxis kommunizieren können, drängen auf den Markt.
Wer einen Fitness-Coach
sucht, der muss heute kein
Sportstudio mehr aufsu-
chen, er kauft sich einfach eine smarte
Uhr oder ein smartes Armband. Die
kleinen, am Körper tragbaren Compu-
ter, sogenannte Wearables, sind schon
ab 30 Euro zu haben und zählen jeden
Schritt oder messen jede erklommene
Treppenstufe in Höhenmetern. Sie be-
rechnen verbrannte Kalorien, bestim-
men das Gewicht über WLAN-fähige
Waagen, messen Herzfrequenzen oder
Blutwerte. Couch-Potatoes können sich
mit Warnzeichen zu mehr Aktivität an-
regen lassen. Die gesammelten Daten
werden via App an das Smartphone
geschickt.
Es war der Siegeszug der Smartphones,
der den derzeitigen Hype solcher Ge-
sundheits-Wearables und -Apps möglich
gemacht hat. Schon heute nutzt über die
Hälfte der Deutschen das Internet mit
einem mobilen Gerät. In den kommen-
den drei Jahren wird ihre Zahl, Schät-
zungen des Statistikportals Statista zu-
folge, auf 58 Millionen anwachsen (de.
statista.com/themen/581/smartphones).
Anders formuliert: In sehr naher Zu-
kunft werden praktisch alle Deutschen
das mobile Internet nutzen, und die
schon heute millionenfach herunterge-
ladenen mobilen Gesundheits-Apps
werden mit großer Wahrscheinlichkeit
noch mehr Zuspruch finden.
Welche Apps sind für den Arzt rele-
vant? Die Digitalisierung des deutschen
Gesundheitswesens ist noch nicht ge-
lungen – E-Health und die elektronische
Gesundheitskarte (eGK) stehen weiter-
hin in den Startlöchern –, da kommt
auch schon mHealth auf Ärzte und
Patienten zu.
Rund 100 000 „Gesundheits-Apps“
soll es derzeit geben. Für einen entspre-
chenden Suchbegriff findet eine Such-
maschine fast eine halbe Million Treffer,
darunter Fitness-, Schlaf- oder Ernäh-
rungs-Apps, Messgeräte für alle denk-
baren Vitalparameter oder auch
WLAN-fähige Waagen – der Fantasie
sind keine Grenzen gesetzt. Auch erste
Meta-Apps sind auf dem Markt, wie
HealthKit für iPhones. Sie schaffen eine
Schnittstelle für Apps mit Einzelfunk-
tionen, sodass Gesundheitswerte – ge-
sammelt beim Joggen, im Schlaf oder
beim Essen – zu einem umfassenden
Gesundheitsprofil zusammengestellt
werden können. Selbst einen Notfall-
pass mit Impfstatus oder beispielsweise
einer Antibiotika-Allergie kann der
Nutzer erstellen.
Für den Alltag in der Arztpraxis
scheinen derartige Fitness-Apps vorerst
nicht relevant, sie unterstützen viel-
mehr Gesunde dabei, gesund zu blei-
ben. Die Fakten zur Fitness nutzen die
Träger von Apple Watch und WLAN-
Armband vor allem zur Selbstkontrolle
und -disziplinierung, ohne sie weiterzu-
leiten. Trotzdem könnten in Zukunft –
wie in den USA und andernorts teilwei-
se schon üblich – die Gesundheitsdaten
auch in Deutschland zu Präventions-
zwecken genutzt und mit den Soft-
waresystemen von Gesundheitsexper-
ten verknüpft werden. Denkbar ist zum
Beispiel, die Daten bei der Krankenkasse
einzureichen und so zu belegen, dass
man täglich zehn Kilometer gelaufen
ist und damit Anspruch auf bessere
Versicherungskonditionen hat. In den
USA ist das bereits in Anfängen mög-
lich. Es könnten auch Kliniken auf die
App-Daten zurückgreifen, um die Vi-
talparameter ihrer Patienten rund um
die Uhr zu überwachen. In den USA ist
das ebenfalls Realität: Mehr als die
Hälfte der 23 renommiertesten Kran-
kenhäuser haben dort Anfang dieses
Jahres angekündigt, HealthKit von
Apple in ihre Systeme integrieren zu
wollen beziehungsweise haben es be-
reits getan.
Mehr und mehr Apps für Diabetiker,
Herzkranke, Asthmatiker und andere
chronisch Kranke stehen zum Down-
load bereit – wenn auch mit deutlicher
Verzögerung im internationalen Ver-
gleich und wenn auch in deutlich nied-
rigerer Zahl als Fitness-Apps. So sind
nach Angaben der „Initiative Präventi-
onspartner“ für die rund sieben Milli-
onen Diabetiker in Deutschland derzeit
im App-Store von Google rund 24 kos-
tenfreie deutschsprachige Apps zu fin-
den. Heruntergeladen wurden sie bis
zu 2,3 Millionen Mal.
Ein Diabetiker, der über eine ent-
sprechende App verfügt, muss lediglich
sein Blutzuckermessgerät an sein
Smartphone anschließen, notfalls einen
Adapter hierfür kaufen, und kann dann
seine täglichen Blutzuckerwerte und
Insulingaben digital dokumentieren.
Diese App ermöglicht ihm außerdem,
seine Mahlzeiten und sportlichen Ak-
tivitäten zu speichern und sämtliche
Werte in täglichen, wöchentlichen oder
monatlichen Statistiken zusam-
menzufassen. Dieses Tagebuch
Meta-Apps erstellenaus App-DatenGesundheitsprofile.
Gesundheits-Apps
Die Welt der smarten Helfer
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1FrageAntwort.
Volker Wurm, Rechtsanwalt für Medizinrecht, Büdingen
Interview Die Rechtslage bei Apps
Volker Wurm ?Herr Wurm, Sie befassen sich unter anderem mit rechtlichen Fragen zum digitalen Gesundheitssystem. Welche Risiken geht ein Arzt ein, der sich via App mit seinem Patienten austauscht?
Die Apps, die es derzeit gibt, dienen ja vor allem der Kommunikation und Dokumentation von Gesundheitsdaten. Nur weil ein Patient seinem Arzt Parameter wie etwa Blutdruck, Puls oder auch Gewicht digital überlässt, gibt es keinen Anlass, die derzeitigen Gesetze zu ändern. Denn nach derzeitiger Rechtsprechung ist es egal, ob ein Patient seine Daten im persönlichen Gespräch mit dem Arzt, per Telefon, E-Mail oder eben via App weitergibt. Das ist medizinrechtlich völlig egal. Also riskiert er zunächst einmal gar nichts, wenn er die Dokumentation auf digitalem Weg betreibt. Relevant ist vielmehr, was der Arzt mit den Vital- parametern anfängt, welche Diagnose er stellt.
Aber die Diagnose stellt er im Zweifel ja anhand der digitalisierten Gesundheitsdaten, von denen er nicht weiß, unter welchen Umständen sie erhoben wurden.
Das stimmt, aber er ist auch nicht verantwortlich für die Erhebung der Daten. Er kann natürlich nicht wissen, ob der Blutdruck in Ruhe gemessen wurde oder als der Patient einen Berg hochradelte. Aber das ist auch nicht sein Verantwortungsbereich. Er ist lediglich dafür verantwortlich, dem Patienten genaue Anweisungen zu geben, wie er die Daten zu erheben hat – oder ob er die Tabletten auf nüchternen Magen oder nach dem Essen einnehmen soll. So, wie er es ohnehin schon seit eh und je tut.
Wie sieht es mit der Verantwortlichkeit des Arztes bezüglich übermittelter Daten aus? Kann er zur Verantwortung gezogen werden, wenn er Daten, die aus dem Rahmen fallen, nicht beachtet und der Patient daraufhin einen
Schaden erleidet? Langzeitaufzeichnungen gibt es schon lange, ob es nun ein Langzeit-EKG oder ein Schlaflabor ist. Diese Daten werden ja auch kont-rolliert. Für eine Übermittlung per App muss man auch hier das Rad nicht neu erfinden. Es bleibt die alte Rechtsprechung bestehen. Es geht auch hier nur darum, dass sich der Übertragungsweg geändert hat. Rechtlich wird sich eher im Bereich des Datenschutzes etwas bewegen. Für chronisch Kranke ist eine App, die die Gesundheitsdaten langfristig erfasst, sicher eine gute Sache, denn die Werte können über lange Zeiträume ausgewertet und beispielsweise kann bei Diabetikern die Einstellung des Insulins verfeinert werden. Somit bieten einschlägige Apps Arzt und Patienten die Chance einer besseren Behandlung.
Muss der Patient in Zukunft womöglich gar nicht mehr in die Praxis kommen, um eine Diagnose gestellt zu bekommen?Zu Differentialdiagnosen werden wir meiner Einschätzung nach tatsächlich eine neue Rechtsprechung erhalten. Wie weit darf
sich ein Arzt aus dem Fenster lehnen, ohne seinen Patienten gesehen zu haben? Es könnte womöglich schwierig für Ärzte werden, wenn sie lediglich basierend auf digitalen Daten eine falsche Erstdiagnose stellen. Hier gibt es aber auch sehr große Unterschiede abhängig von den Erkrankungen. Borreliose etwa lässt sich ganz einfach anhand eines Laborwertes diagnostizieren, dafür braucht man den Patienten nicht unbedingt zu sehen. Bei anderen Krankheiten reicht die Auswertung von Vitalparametern nicht aus, auch das Aussehen des Patienten und seine Empfindungen muss der Arzt mit einbeziehen. In solchen Fällen bleibt ein Besuch in der Praxis Voraussetzung für die Diagnose.
Thema
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führt ihm schnell und unkompli-
ziert den Zusammenhang zwi-
schen Aktivitätslevel und Ernährung
sowie seinen Blutzuckerwerten vor Au-
gen. Im Idealfall kann er diese Werte
per E-Mail an seinen Arzt weiterleiten.
Apps für Patienten, die einer perma-
nenten ärztlichen Kontrolle unterliegen,
haben das Potenzial, die Einstellung auf
das jeweilige Medikament zu optimie-
ren und die Gesundheit des Patienten
zu verbessern. Die klinische Wirksam-
keit und die Kosteneffizienz einzelner
onlinegestützter Angebote erkennen
immer mehr gesetzliche Krankenkas-
sen an, die – wenn auch langsam – erste
Zulassungen für Apps erteilen. Zu den
Pionieren zählt zum Beispiel die
App-basierte Amblyopie-Behandlung
des Berliner Start-up-Unternehmens
Caterna Vision, die seit April 2014 er-
stattet wird (caterna.de).
Eine Kassenzulassung erhofft sich
nach jahrelanger Evaluierung auch die
Universität Lüneburg für ihre On-
line-Gesundheitstrainings für Menschen
mit psychischen oder psychosomati-
schen Beschwerden (geton-institut.de).
Diese Apps sollen die Wartezeit auf
einen Therapieplatz überbrücken oder
der Nachsorge nach einem stationären
Aufenthalt beziehungsweise der Prä-
vention dienen. So bieten etwa eine
Stress- sowie eine Panik-App Menschen
in Stresssituationen und mit Angststö-
rungen im Alltag Hilfe zur Selbsthilfe.
In Ländern wie Großbritannien, Schwe-
den und den Niederlanden sind diese
Gesundheitstrainings bereits seit län-
gerer Zeit fest in die Gesundheitsver-
sorgung integriert. Wie lange es dauert,
bis der Nutzen auch hierzulande aner-
kannt wird, bleibt abzuwarten.
Es dürfte also nur noch eine Frage
der Zeit sein, bis auch Ärzte in Deutsch-
land sich die Frage stellen, wie sie die
digitalen Gesundheitsdaten ihrer Pati-
enten am effektivsten und sichersten in
ihre Systeme integrieren. Bislang gibt
es hierzulande noch keine Standards
für Schnittstellen. Der Kontakt mit der
Praxis per E-Mail ist zwar für einige
Praxen schon die Regel – so manche
Praxis wirbt sogar mit dieser Möglich-
keit. Doch die Medizinischen Fachan-
gestellten und auch die Ärzte
wenden beispielsweise viel Zeit
dafür auf, Mails händisch ins ei-
gene System zu übertragen: „Wie
oft kommt es vor, dass ein Patient
oder eine Patientin Müller, der oder die
ein neues Rezept für einen ACE-Hem-
mer gegen Blut hochdruck anfordert, die
Mail mit A. Müller unterschreibt und
die Mailadresse gump@yahoo.de lautet“,
erzählt Jasmin Schmelzer, Projektma-
nagerin bei medatixx.
Derlei Identifikati-
onsprobleme in der
Arzt-Patienten-Kom-
munikation soll die App
x.patient von medatixx
lösen. Hier wird die Pa-
tientin sofort als Anne-
gret Müller, geboren am
21. November 1958, iden-
tifiziert, und die Übernahme der Patien-
tendaten in das Krankenblatt erfolgt mit
einem Mausklick. „Für jeden Patienten
wird ein QR-Code generiert, den er in-
nerhalb der App einscannen kann. Da-
mit erhält er einen eindeutigen und si-
cheren Kommunikationskanal mit der
Praxis und muss dort nicht mehr müh-
selig gesucht und zugeordnet werden“,
erklärt Schmelzer. Gerda Kneifel
Die neue App x.patient von medatixx ermöglicht den mobilen elektronischen Datenaus-tausch zwischen Arzt und Patient. Durch die direkte Verbindung von x.patient und Praxissoft-ware fließt die Information automatisch in die multimediale Karteikarte. Ärzte können ihren Patienten in der ersten Version von x.patient drei Funktionen anbieten: einen Messenger für Textnachrichten, einen Medikationsplan sowie eine Funktion zur Erfassung der Parameter Blutdruck, Puls, Gewicht und Größe. Weitere Vitalparameter sollen folgen. Diese Funktionen kann der Patient einzeln oder zusammen verwenden. Über die freien Textnachrichten erhält er die Möglichkeit, um einen Termin zu bitten. Das Praxispersonal kann den Patienten auf diesem Weg über kurzfristige Terminänderungen informieren, wenn etwa die Praxis wegen einer Grippewelle überfüllt ist und er sich auf eine längere Wartezeit einstellen muss. Der Arzt kann seinem Patienten einen Medikationsplan mit Angaben zu Dosierung und Zeitpunkt der Einnahme direkt auf das Smartphone senden. Die Medikamenteneinnahme wird damit nicht nur einfacher, sondern auch sicherer, insbesondere dann, wenn der Patient mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen muss oder auf ein neues Medikament, wie etwa ein Blutdruckpräparat, eingestellt wird. Der Nutzer der App kann sich ein Alarmsystem einrich-ten, das ihn an die Einnahme erinnert, und in der Praxis ein Rezept bestellen.
Die dritte Funktion in x.patient ist die Dokumentation von zu Hause oder in der Apothe-ke gemessenen Vitalparametern, die der Patient bequem per Knopfdruck an die Praxis sen-den kann. Er muss keine E-Mail mehr verschicken, und für die Praxismitarbeiter entfällt das Umwandeln der Nachricht in ein PDF-Dokument. Mit dieser Funktion kann der Arzt bei sei-nen chronisch kranken Patienten oder bei Neueinstellungen die Wirkung eines Medikamen-tes besser kontrollieren und die Medikation effizienter anpassen. Der Datenaustausch ba-siert auf einem E-Mail-Dienst, die Daten sind bei der Übertragung verschlüsselt. „Wer x.patient in sein Softwaresystem integriert, kann ganz einfach festlegen, welche Funktionen er nutzen will und wie er sie konfiguriert“, erläutert Jasmin Schmelzer von medatixx. „Man sollte aber auch die Patienten im ersten Gespräch darüber informieren, zu welchem Zweck x.patient genutzt werden soll. Davon profitieren sowohl der Arzt als auch der Patient.“
Seit Sommer steht die kostenlose Anwendung x.patient im Apple Store zum Download bereit. Perspektivisch erfolgt die Umsetzung auch für Android-Betriebssysteme.
So macht es medatixx
Übernahme von E-Mails per Mausklickin die Patientenakte
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bunt gemixxt
Meldungen aus aller Welt
Dr. ZahnbürsteENGLAND. Nach dem Essen Zähne putzen und nebenbei noch die Krebsvorsorge machen? In ein paar Jahren soll es so weit sein. Die Zahnbürste enthält dann kleine Mikrochips, welche die im Speichel enthaltene Erbsubstanz DNA analysieren und auf die-se Weise Krankheiten wie Krebs oder Alzheimer im Frühstadium aufspüren. Die grund- legende Technologie dafür stammt vom britischen Unternehmen Oxford Nanopore. Kleine Chips, sogenannte Nanopores, enthalten 1,5 Nanometer kleine Öffnungen, durch die DNA-Stücke hindurchpassen. Beim Passieren dieser Öffnung erzeugen die geladenen DNA-Moleküle ein jeweils für sie charakteristisches elektrisches Signal, das von einem angeschlossenen Computerchip ausgewertet wird. Die Zahnbürsten sind noch Zukunfts-musik. Wie Clive Brown, Chief Technology Officer bei Oxford Nanopore, auf der Veran-staltung WIRED Health 2015 erklärte, war bereits ein DNA-Sequenziergerät auf Basis die-ser Technologie beim Ebola-Ausbruch in Guinea im Einsatz, wo es innerhalb von 15 Minu-ten die Ebola-Stämme im Blut eines Patienten nachwies. Das 650 Britische Pfund teure Gerät soll demnächst über Smartphones gesteuert werden.
www.nanoporetech.com
SMS gegen HIVMOSAMBIK. Das afrikanische Land hat die zweit-höchste HIV-Ansteckungsrate auf der Welt. Über 1,4 Millionen Einwohner leben mit dem Virus und schätzungsweise 670 000 Kinder haben mindes-tens ein Elternteil wegen dieser Krankheit verlo-ren. Weil nur 74 Prozent der Erkrankten nach ei-nem Jahr ihre Medikamente noch einnehmen,
lässt sich die Krankheit schwer eindämmen. Wie das Fachmagazin Technology Review berichtet, erprobt die britische Kinderschutzorganisation ARK (Absolute Return for Kids) derzeit in einer großangelegten Studie mit 58 000 Patienten, ob eine Fernbetreuung mittels SMS die Therapie-treue steigern kann. Vorausgegangen war eine Pilotstudie von 2013 bis 2015, an der 830 HIV-infi-zierte Männer und Frauen 16 Monate lang sowie 522 Schwangere bis acht Wochen nach der Ge-burt teilnahmen. Ein Teil der Probanden erhielt SMS-Erinnerungen für den fälligen Arztbesuch oder die Einnahme von Medikamenten. Die Kont-rollgruppe erhielt keine Erinnerungen. In Städten konnte mit der SMS-Methode die Therapietreue um 10 Prozent erhöht werden, auf dem Land nicht. ARK vermutet, dass fehlender Mobilfunk- empfang, aber auch zu lange Wege zum nächsten Arzt und eine zu kleine Probandenzahl für die schlechten Ergebnisse verantwortlich waren.
www.arkonline.org
HIV: SMS-Textnachrichten erhöhen die Therapietreue.
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Depression?USA. Mit einem aufgesetzten Lächeln lassen sich vielleicht Menschen täuschen, nicht aber das Smartphone. Forscher der Northwestern University im US-Bundesstaat Illinois kön-nen anhand von Smartphone-Daten mit einer Genauigkeit von 86,5 Prozent feststellen, ob ein Mensch an einer Depression leidet. Die Ergebnisse ihrer Studie haben sie im Journal of Medical Internet Research (J Med Internet Res 2015;17(7):e175) veröffentlicht. Für ihre Untersuchung haben sie Menschen mit einer Smartphone-App ausgestattet, die so-wohl die Nutzung als auch die GPS-Daten aufzeichnet. Ihre Diagnose verglichen die For-scher dann mit den Ergebnissen einer herkömmlichen Untersuchung auf Depression. Er-gebnis: Die depressiven Probanden benutzten ihr Smartphone rund 68 Minuten am Tag, bei gesunden Menschen waren es nur 17 Minuten. Und sie verließen ihre Wohnung seltener und hielten sich an weniger Orten auf als die gesun-den. Die Ergebnisse sollen dem Arzt dazu die-nen, depressionsgefährdete Menschen zu über-wachen und bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands schnell einzugreifen.
www.northwestern.edu
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Wir freuen uns über Ihre Meinung, Ihre Verbesserungsvorschläge und
Ihre Anregungen:x.press@medatixx.de
Depression: Smartphone-App als Helfer
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Krebstest: Speichel- analyse
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App AktuellMit der kostenlosen Cardio-App für das iPhone können auch Ungeübte ihren Puls genau erfas-sen. Der Nutzer blickt dazu in einen Kreis auf
dem Display, so als wollte er ein Selfie machen. Mit jedem Herz-schlag wird zusätzliches Blut ins Gesicht gepumpt. Dieser leichte Anstieg des Blutvolumens führt dazu, dass mehr Licht vom Gesicht absorbiert und weniger Licht reflektiert wird. Diesen minimalen Unterschied, den das Auge nicht sieht, misst die App. Alternativ zu dieser berührungsfreien Methode kann die Messung auch er-folgen, indem der Nutzer seinen Zeigefinger auf die Kameralinse auf der Geräterückseite legt. Nach Angaben des Herstellers liegt die Messgenauigkeit innerhalb von drei Schlägen pro Minute eines klinischen Pulsoximeters. Entwickelt wurde die App von zwei an-gehenden Ingenieuren des Massachusetts Institute of Technology, die eine einfache Pulsmessung von Verbrennungsopfern oder Kleinkindern entwickeln wollten. www.cardio.com
Windows 10 ist die letzte große Windows-Ver-sion. Microsoft bietet sein Betriebssystem künftig als Dienstleistung „Windows as a Service“ an. Dies bedeutet, dass neue Funktionen nicht mehr wie bisher mit einer neuen Windows-Version, sondern über stän-dige Updates verfügbar gemacht werden. Das bringt einige Ände-rungen mit sich: Kein Anwender kann sich mehr den Updates ver-weigern. Besitzer einer Windows-Home-Version bekommen sie sofort aufgespielt. Bei den Versionen für den beruflichen Einsatz (Pro, Education und Enterprise) können die Nutzer das Update um bis zu drei Monate verzögern, um eigene Anwendungen anzupas-sen. Theoretisch lässt sich die Update-Funktion ausschalten. Da-von ist aber abzuraten, weil die Updates neben neuen Funktionen auch Sicherheitspatches enthalten.
Vor dem Umstieg auf Windows 10 sollten vor allem gewerbli-che Nutzer sicherstellen, dass ihre Hard- und Software mit dem neuen Betriebssystem funktionieren. Dazu bieten die Hersteller
Updates an. Arztpraxen sollten deshalb Ge-duld aufbringen und erst nach Rücksprache mit ihren IT-Dienstleistern die Umstellung auf Windows 10 vornehmen.
Mit Windows 10 bietet Microsoft erstmals ein einheitliches Betriebssystem für alle Plattformen, vom Smartphone über den Tablet- und Desktop-PC bis zum Server an. Eine im Microsoft-Store gekaufte App soll auf allen Plattformen laufen. Wer zu Hause be-ginnt, einen Text zu schreiben, kann ihn unterwegs fortsetzen – die Daten können wahlweise lokal oder in der Cloud, einem Kern-stück des neuen Windows 10, gespeichert werden.
Nutzer der Windows-Versionen 7 und 8 können innerhalb eines Jahres nach Erscheinen von Windows 10 kostenlos auf Windows 10 umsteigen. Ob für die regelmäßigen Updates eine Abo-Gebühr anfallen wird oder ob das Betriebssystem generell frei zur Verfügung gestellt wird, ist zurzeit noch offen.
... Windows 10?Auf 8 folgt 10, jedenfalls bei der Versionsnummer von Microsofts neuem Betriebssystem. Das Überspringen der 9 begründet der Softwarekonzern damit, dass sich Windows 10 grundlegend von allen seinen Vorgängern unterscheidet.
IT nachgefragt Was ist eigentlich...
A) 4. 1816 B) 2. Ein Selbstporträt C) 4. Eine Schadsoftware
Das medatixx-Quiz
?A) Seit wann gibt es das Stethoskop?1. 18992. 19233. 19494. 1816
?B) Was ist ein Selfie?1. Ein Hobbyhandwerker2. Ein Selbstporträt3. Ein Selbstbedienungsrestaurant4. Ein Selfmademillionär
?C) Was versteht man unter Malware? 1. Ein Mal- und Zeichenprogramm2. Kostenlose Software3. Eine Software für Männer4. Eine Schadsoftware
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ixx.pressIT in der ärztlichen Praxis.
Herausgeber:medatixx GmbH & Co. KG Kirschäckerstraße 27; 96052 Bamberg Im Kappelhof 1; 65343 Eltville/Rhein www. medatixx.deE-Mail: x.press@medatixx.de
Verlag:HEALTH-CARE-COM GmbH Goethering 58; 63067 Offenbach am MainTel.: 069-840 006 - 3001Fax: 069-840 006 - 8001 www.health-care-com.de
Redaktion medatixx:Kornelia Kremer, Jens Naumann (V.i.S.d.P.), Monika Nolte
Redaktion HEALTH-CARE-COM:Hans-Peter Bröckerhoff (Objektleitung), Philipp Grätzel von Grätz, Dr. Michael Lang, Silke Weidner (Korrektorat)
Weitere Autoren dieser Ausgabe:Prof. Dr. Dr. Christian Dierks, Gerda Kneifel
Satz und Layout:Katharina Doering
Erscheinungsweise:Quartalsweise, 4 Ausgaben pro Jahr
Preis:Einzelheft 4,80 Euro, Jahresabonnement (4 Ausgaben) 18,80 Euro, inklusive Versand (innerhalb Deutschlands)
Aboservice:Per E-Mail: x.press-abo@medatixx.dePer Telefon: 069-840 006 - 8001Per Post: Abo Service x.press, HEALTH-CARE-COM GmbH, Goethering 58, 63067 Offenbach am Main
Anzeigen:Beate GehmTel.: 069-840 006 - 3030Fax: 069-840 006 - 8030E-Mail: b.gehm@health-care-com.de
Auflage:36 000
ISSN:2192-0397
Aufgrund der besseren Lesbarkeit verzichten wir teilweise auf die geschlechtsspezifische Differenzie-rung, zum Beispiel Benutzer/innen. Sämtliche Rol-lenbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbe-handlung grundsätzlich für beide Geschlechter. Eine Haftung für die Richtigkeit der Veröffentlichungen kann trotz sorgfältiger Prüfung durch die Redaktion nicht übernommen werden.
In Deckung! Ein Jungvater!
Haben Sie mitbekommen, oder? Im Juni kam die Meldung von diesem
Vater, der die Kinderärztin seiner zehnjährigen Tochter auf 182,64 Euro
verklagt hat. Die Kollegin hatte ihn 40 Minuten auf eine Tetanusimpfung
warten lassen, nur um dann festzustellen, dass der Impfstoff alle war. Der
Vater, von dem wir nicht wissen, ob er Probleme mit der Erziehung seines
Töchterchens hat, beschloss daraufhin, die Ärztin zu erziehen und berech-
nete ihr 2,2 Stunden Zeitaufwand plus Anreise.
Diese Geschichte ist facettenreich. Da ist einmal der Betrag. Je nachdem,
wie lang die Anreise war, dürfte der selbstbewusste Daddy, der Töchterchen
vermutlich mit dem Auto von der Schule abgeholt und diese Zeit inklusive 20
Minuten Parkplatzsuche mit eingerechnet hat, etwa 70 bis 80 Euro pro Stun-
de angesetzt haben. Das ist ein ordentlicher Stundenlohn, geschätzt doppelt
so hoch wie der der Kinderärztin. Was der wohl für einen Job hat? Das ist die
erste interessante Frage. Die zweite Frage lautet: Ließe sich daraus nicht
auch für uns Ärzte ein Geschäftsmodell machen? Nehmen wir ruhig noch
mal so einen Vater, irgendeinen Young Professional. Wenn der sich die Fin-
gerkuppe beim Möhrchenschälen abrasiert und danach genauso hyperven-
tiliert wie bei 40 zugegebenermaßen unnötigen Warteminuten, dann ist es
im Sprechzimmer mit den zwei Minuten, die es normalerweise dauert, so
eine Fingerkuppe sauber zu verbinden, nicht getan.
Der Typ wird Ihnen einen Zehnminutenvortrag über die richtige Desin-
fektion halten. Er wird in Gedanken an Wundstarrkrampf versterben. Dann
wird er eine HIV-Prophylaxe ins Gespräch bringen, weil er am Tag zuvor
Gäste hatte, die vor drei Wochen im Swinger-Club waren. Und wenn es nach
zwei Tagen immer noch weh tut, verlangt er nach einer Borrelien-Serologie
und einer MRT. Da sind schnell 40 Minuten vergangen. Und jetzt rechnen wir
mal: 38 unnötige Minuten Ihrer Zeit, Stundensatz sagen wir 100 Euro, Faktor
3,5 wegen besonderer Umstände. Macht 221,67 Euro plus Borrelien plus MRT.
Rechnung schreiben, Briefkasten. Den Rest macht das Inkassounternehmen.
So. Nachdem wir jetzt Ihre Einnahmen nachhaltig aufgebessert haben, stellt
sich der Fairness halber Frage Nummer drei: Wie konnte das eigentlich
passieren, Frau Kollegin? Es ist ja nicht so, dass Tetanusimpfungen
schwer zu bekommen wären. Es ist auch eher nicht so, dass es
Tage gibt, an denen so eine Kinderarztpraxis von massenhaft
unerwarteten Patienten mit Tetanusimpfungswunsch gerade-
zu überrannt würde. Kurz gesagt: Man muss diesen Typen
nicht mögen, aber in der Sache hat er irgendwo recht. Nachdem
Sie ein IT-Heft in der Hand halten, bleibt nichts anderes übrig,
als daran zu erinnern, dass es das eine oder andere Softwarepro-
gramm gibt, das solche Situationen vermeiden helfen kann.
Auch beim Zeitmanagement kann man sich elektronisch
helfen lassen. Dadurch materialisieren sich zwar keine Tetanus-
impfungen, aber immerhin hätte man die beiden dann nicht 40
Minuten warten lassen müssen. Da hatte die Kollegin eh Glück:
Wenn der Typ wirklich clever gewesen wäre, hätte er nicht nur
die Zeit in Rechnung gestellt, sondern auch noch Schadensersatz
in vierstelliger Höhe verlangt, weil er die ganze Zeit neben ir-
gendeiner Coronaviren-Schleuder sitzen musste. Coronaviren
werden übrigens die neuen Borrelien, aber das nur nebenbei.
EIN
GESCHÄFTS-
MODELL
FÜR YOUNG
PROFESSIONALS.
KolumneImpressum
Abb.
: OX.
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Rasagilin-ratiopharm®
Aripiprazol-ratiopharm®
Fentanyl-ratiopharm®
Duloxetin-ratiopharm®
Pregabalin-ratiopharm®
ratiopharm aktuell
VIELMEHRWERT
„Wundern Sie sich nicht, dass in meiner Praxis kein Papier mehr zu sehen ist.“
Dr. med. Andree Schwerdtner, Facharzt für HNO-Heilkunde in Eilenburg
„Papier ist out, digital ist in. Papier verwenden wir nur noch wo unbedingt nötig. Und sparen eine Menge Zeit und Geld. Dank der Praxissoftware von medatixx.“
Vermeiden Sie unnötige Kompromisse. Entscheiden Sie sich für Praxissoftware von medatixx – die ideale Lösung für niedergelassene Mediziner. Die Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter der medatixx setzen sich mit ihrem Know-how und ihrer Erfahrung dafür ein, Sie mit unseren IT-Lösungen bei der Organisation Ihres Praxis-alltags zu unterstützen. Das Vertrauen von 36.000 Ärz-ten und über 75.000 Medizinischen Fachangestellten in unsere Produkte und Dienstleistungen ist Ansporn und Verpflichtung zugleich. Damit die Praxis läuft.
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