Post on 11-Sep-2019
transcript
Genehmigungsanträge Emissions-/Immissionsprognosen für Gase, Stäube, Gerüche, Keime, Lärm
Emissionserklärungen Umweltverträglichkeitsstudien
Geruchsemissionsmessungen und Geruchsbegehungen Erfassung und Beurteilung von stofflichen Einwirkungen am Arbeitsplatz
Barth & Bitter GmbH . An der Feldmark 16 . 31515 Wunstorf
Tel. 05031-913507 . Fax 05031-913508 . e-mail: barth-bitter@t-online.de . www.barth-bitter.de
E i n z e l f a l l u n t e r s u c h u n g
n a c h A r t i k e l 4 A b s . 2 a d e r U V P - R i c h t l i n i e
Auftraggeber : Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt Marktbreiter Straße 74 97199 Ochsenfurt Art der Anlage : Anlage zur Vermahlung von Weizen
zu Nahrungs- und Futtermitteln in Verbindung mit einer Anlage zur Stärkeherstellung und einer GuD-Anlage
Standort : 06712 Zeitz Albrechtstraße 54
__________________________________________________________
Bearbeiter : Dipl.-Met. S. Barth Unser Zeichen : Ba Seitenzahl : 29 Projekt-Nr. : 13 039.EFU Datum : 16.07.2013
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 2
Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________
Inhaltsverzeichnis
1 Aufgabenstellung ..................................................................................................... 3
2 Anlagen- und Betriebsbeschreibung......................................................................... 5
3 Einzelfalluntersuchung ........................................................................................... 12
3.1 Projektmerkmale ........................................................................................... 14
3.2 Standortmerkmale ......................................................................................... 18
3.3 Merkmale der potentiellen Auswirkungen ...................................................... 21
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 3
Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________
1 Aufgabenstellung
Die Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt plant am Standort Zeitz die Errichtung und den Be-
trieb einer Mühle zur Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln in Verbindung mit einer Anla-
ge zur Herstellung von Stärke. Die tägliche Vermahlkapazität für Weizen liegt bei 1.600 t/d
Mehl. Die geplante Anlage steht im Verbund mit der vorhandenen Zuckerfabrik und den vor-
handenen beiden Bioethanolanlagen. Dabei können Synergieeffekte genutzt werden, so dass
der gewählte Standort viele Vorteile mit sich bringt.
Bei der Mühle mit ihren Nebenanlagen handelt es sich um eine Anlage, die gemäß Ziffer 7.21
der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung genehmigungsbedürftig ist. Die nachgeschaltete
Anlage zur Herstellung von Stärke ist gemäß Ziffer 7.22.1 der 4. BImSchV genehmigungsbe-
dürftig. Die GuD-Anlage ist nach Ziffer 1.1 der 4. BImSchV genehmigungsbedürftig. Die Verfah-
rensart für alle Anlageteile ist G, die Anlagen unterliegen der Industrie-Emissions-Richtlinie. Das
Gesamtvorhaben fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglich-
keitsprüfung (UVPG), Ziffer 7.23.1, Spalte 2 sowie Ziffer 1.1.2, Spalte 2. Gemäß Anlage 1 des
UVPG ist für diese Anlagen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. In dieser
Einzelfallprüfung können
• Projektmerkmale
• Standortmerkmale
• Merkmale der potentiellen Auswirkungen
einer Bewertung durch die Genehmigungsbehörde unterzogen werden.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 4
Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________
Die Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH wurde damit beauftragt, die
entsprechenden Daten und Unterlagen zusammenzustellen. Das Ergebnis der Einzelfallunter-
suchung wird hiermit vorgelegt.
Barth & Bitter
Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH
Barth
(Dipl.-Met.)
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 5
Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________
2 Anlagen- und Betriebsbeschreibung
Die Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt plant am Standort Zeitz die Errichtung und den Be-
trieb einer Mühle zur Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln in Verbindung mit einer Anla-
ge zur Herstellung von Stärke unter Verwendung von Weizen. Die tägliche Vermahlkapazität
liegt bei 1.600 t Mehl, es werden 1.200 t/d Stärke hergestellt. Die Feuerungswärmeleistung der
GuD-Anlage liegt bei > 50 MW.
Die Anlage soll ganzjährig betrieben werden. Anlieferungen und Abholungen finden, mit Aus-
nahmen, jedoch nur tagsüber an Werktagen statt.
Die Anlage kann in die nachfolgend aufgeführten wesentlichen Betriebseinheiten eingeteilt wer-
den:
Getreidevermahlung
Nassstärkeprozess
Stärkeverzuckerung
Endproduktkonfektionierung und Verladung
Glutentrocknung.
Als Nebenanlagen sind zu nennen: Kesselanlage, Frischwasseraufbereitung, Hilfsstofflager.
Getreidevermahlung
Der Eingangsstoff Weizen wird in Anlagen der Bioethanolanlage der CropEnergies AG angelie-
fert und gelagert. Über entsprechende Transporteinrichtungen wird der Weizen über das Bahn-
gelände zum Betriebsgelände der geplanten Anlage transportiert.
Der Weizen wird zunächst von Fremdkörnern, wie z.B. Steinen und Staub, befreit. Diese abge-
trennten Stoffe werden in Containern gesammelt und entsorgt. Im Folgeschritt wird Kleinkorn
abgetrennt. Das Kleinkorn wird vermahlen und zurück zur Getreide-Bioethanolanlage gefördert.
Der von Kleinkorn befreite Weizen wird noch einmal entstaubt und anschließend wird in der
Netzung eine gleichmäßige Feuchte eingestellt und anschließend vermahlen. Bei der mehrstu-
figen Vermahlung fallen Mehl und Kleie an. Das Mehl wird in Silos (sog. Mehlzellen) zur weite-
ren Verarbeitung zwischengelagert.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 6
Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________
Die abgetrennte Kleie wird von Nachmehl befreit und anschließend pelletiert. Die Kleie wird als
Futtermittel verkauft. Das Nachmehl wird entweder mit dem vermahlenen Kleinkorn zur Getrei-
de-Bioethanolanlage transportiert oder mit dem Mehl zur Weiterverarbeitung gegeben.
Als Einsatzstoff wird Weizen verwendet, als Zuschlagstoff Wasser für die Netzung des Getrei-
des. Das Zwischenprodukt „Mehl“ wird in der nachfolgenden Anlage zur Herstellung von Stärke
weiterverarbeitet. Als Produkt fallen Kleiepellets an, die als Futtermittel vermarktet werden. An-
gefallenes Kleinkorn und Nachmehl werden in der Getreide-Bioethanolanlage verarbeitet und
ersetzen dort entsprechende Mengen an Getreiderohstoffen. Als Abfall fallen Steine und Metal-
le an. Abwasser entsteht nicht. Es kommt zu Staub- und Geruchsemissionen. Ebenso sind mit
dem Betrieb Lärmemissionen verbunden.
Nassstärkeanlage
In der Nassstärkeanlage wird das Mehl mit Frisch- und Prozesswasser vermischt und der Teig
homogenisiert. In einem Dreiphasendecanter wird der Teig in die drei Fraktionen A-Stärke, B-
Stärke mit Gluten und wässrige C-Stärke getrennt.
Die A-Stärke wird von den Fasern getrennt und wird entweder zusammen mit B- und C-Stärke
verzuckert oder geht zur Sirupherstellung in einen eigenen Verzuckerungsprozess. Die verzu-
ckerte A-/B-/C-Stärke dient als Einsatzstoff in der Annex-Anlage und/oder zusammen mit über-
schüssiger C-Stärke und Fasern als Einsatzstoff in der Getreide-Bioethanolanlage. Dadurch
werden dort die entsprechenden Mengen an Rohstoffen ersetzt.
Durch Glutenwaschung wird der Gluten von der B-Stärke getrennt und anschließend entwäs-
sert. Das Produkt geht in die Glutentrocknung.
Als Einsatzstoff dient das Weizenmehl. Als Zuschlagstoff wird Wasser benötigt. Die benötigte
Frischwassermenge wird durch die Verwendung von prozessintern anfallendem Prozesswasser
minimiert. Als Zwischenprodukt fällt der zu trocknende Gluten an sowie die zu verzuckernde A-
Stärke. Anfallende verzuckerte A-/B-/C-Stärke dient als Einsatzstoff in der Dicksaft-
Bioethanolanlage. C-Stärke- und Fasern dienen als Einsatzstoff in der Getreide-
Bioethanolanlage. Bei dem Prozessschritt in der Nassstärkeanlage werden keine Luftschadstof-
fe freigesetzt, es werden jedoch Lärmemissionen freigesetzt. Überschüssiges Prozesswasser
wird der Abwasserbehandlungsanlage der Bioethanolanlage zugeführt.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 7
Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________
Glutentrocknung und –vermahlung
In einem Ringtrockner wird der entwässerte Gluten zusammen mit trockenem Gluten bei maxi-
mal 65 °C getrocknet. In einem Schlauchfilter wird das Produkt von der Luft getrennt. Der ge-
trocknete Gluten wird anschließend in einer Feinprallmühle gemahlen. Der vermahlene Gluten
wird in einem speziellen Luftkühler/Filter, dessen Abluft über das Dach ausgetragen wird, abge-
schieden. Der Gluten wird anschließend pneumatisch in die jeweiligen Silos verbracht.
Für die Glutentrocknung wird Dampf benötigt. Bei der Glutentrocknung und Glutenvermahlung
ist von Geruchs- und Staubemissionen auszugehen. Aufgrund der pneumatischen Förderung ist
auch in dem Bereich Glutenlagerung von Staubemissionen auszugehen. Es entstehen Lärm-
emissionen.
Stärkeverzuckerung
Die reine A-Stärke als Rohstoff für Sirup wird zunächst verzuckert. Die Zuckerlösung wird über
Mikrofiltration, Ionenaustausch und Aktivkohlebehandlung gereinigt und in einer 1. Eindampfung
zu Rohsirup eingedampft. Im Bereich der Verzuckerung existieren 21 Silos, in die abwechselnd
Zuckerlösungen eingefüllt und abgefüllt werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein
Tank mit etwa 60 m3/h befüllt wird und dass 4 Tanks gleichzeitig befüllt werden.
Für die einzelnen Prozesse bzw. für die 1. Eindampfung wird Dampf benötigt. Zudem werden
Enzyme, wie z.B. Alpha-Amylase, verdünnte Natronlauge oder Kalkmilch, Aktivkohle, ggfs. auch
verdünnte Schwefelsäure eingesetzt. Aufgrund der Tatsache, dass es sich um warme (60 °C)
Zuckerlösungen handelt, ist von Geruchsemissionen auszugehen. Es werden Lärmemissionen
freigesetzt. Der Dampfbedarf wird durch die Mehrfachnutzung von Abwärme minimiert.
Die bei den Filtrationsschritten anfallenden kohlenhydrathaltigen Abströme (Retentat) werden
zusammen mit den A-/B- und C-Stärken zu den Bioethanolanlagen gefördert.
Für die Reinigung der Membrananlage existiert eine der Membrananlage zugehörige CIP-
Reinigungsanlage. Die Reinigungsmittel verdünnte Natronlauge, Natriumhypochlorit und Salpe-
tersäure werden mit partikelfreiem Wasser jeweils frisch angesetzt. Die filtrierten Sirupe weren
mit Ionenaustauscherharzen entmineralisiert und entfärbt. Die Regenierierung der Ionenaustau-
scherkolonnen erfolgt mit verdünnter Schwefelsäure und verdünntem Ammoniumhydroxid bzw.
Salzsäure und Natronlauge. Beladene Aktivkohle wird von einem externen Dienstleister regene-
riert und wieder angeliefert.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 8
Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________
Endproduktkonfektionierung und Verladung
Der Rohsirup wird konditioniert und über Mischtanks zur eigentlichen Eindampfung verbracht.
Hier wird an den Vakuumpumpen Geruch freigesetzt. Der Sirup wird zwischengelagert und an-
schließend verladen. Der Sirup wird hauptsächlich in der industriellen Lebensmittelproduktion
verwendet.
Für die Eindampfung wird Dampf benötigt. Der Dampfbedarf wird durch die Mehrfachnutzung
von Abwärme minimiert. Der pH-Wert wird mit verdünnter Natronlauge oder verdünnter Schwe-
felsäure eingestellt. Das Produkt, der Fertigsirup wird auf Lkw-Tanklastzüge verladen. Es ist von
Geruchs- und Lärmemissionen auszugehen.
Als Nebenanlagen sind zu nennen:
Kesselanlage
Bei der geplanten Kesselanlage handelt es sich um ein gasbefeuertes GuD-Kraftwerk mit einer
Feuerungswärmeleistung von > 50 MW. Die GuD-Anlage ist aufgeteilt auf 2 Linien. Eine Linie
besteht aus einer Gasturbine, einem Abhitzekessel zur Dampferzeugung und einer nachge-
schalteten Dampfturbine. Die Anlage unterliegt der 13. BImSchV, so dass eine NOx-
Konzentration, angegeben als NO2 von 100 mg/m3 für den Abhitzekessel als Tagesmittelwert
bei einem Bezugs-Sauerstoffgehalt von 3 % einzuhalten ist. Für die Gasturbine gilt ein Emissi-
onsgrenzwert von 50 mg/m3 NOx, angegeben als NO2 als Tagesmittelwert bei einem Bezugs-
Sauerstoffgehalt von 3 %. Die Anlage kann im reinen Abhitzebetrieb oder als Kombibetrieb be-
trieben werden. Für den reinen Abhitzebetrieb sind die Emissionsbegrenzungen für die Gastur-
bine einzuhalten. Für den Kombibetrieb ist ein zulässiger Emissionswert bezogen auf 3 Vol.-%
Sauerstoffgehalt zu ermitteln, wobei die Sachsen-Anhalt-Formel anzuwenden ist.
Die neue Kesselanlage wird auf dem Gelände der Zuckerfabrik neben der bestehenden Ener-
giezentrale III (CropEnergies AG) errichtet werden und eine Grundfläche von ca. 30 m auf 40 m
bedecken. Das Grundstück ist derzeit mit Rasen bestanden und ist nicht in Landschaftspflegeri-
schen Begleitplänen als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme aufgeführt.
Für den Betrieb der Kesselanlage wird Erdgas benötigt sowie Wasser zur Dampferzeugung und
Wasser für die Nasskühltürme. An Luftschadstoffen sind bei dem Brennstoff Erdgas im Wesent-
lichen die Stickoxide und Kohlenmonoxid und Kohlendioxid zu nennen. Es entstehen Lärm-
emissionen. Die GuD-Anlage ist durch einen hohen Wirkungsgrad gekennzeichnet, so dass der
Brennstoffeinsatz minimiert ist.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 9
Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________
Frischwasseraufbereitung
Das benötigte Oberflächenwasserwasser der Frischwasseraufbereitungsanlage der Stärkean-
lage wird mit den vorhandenen Entnahmebauwerken der Zuckerfabrik der Weißen Els-
ter/Mühlgraben entnommen und durch die Entnahmegenehmigung der Zuckerfabrik bereitge-
stellt. Durch die Verfahrensschritte der Fällung, Flockung, Filtration, Umkehrosmose wird das
Rohwasser entsprechend den benötigten Prozessanforderungen aufbereitet.
Anfallender Schlamm aus der Flockung wird entsprechend entwässert und unter dem Abfall-
schlüssel 19 09 02 (Schlämme aus der Wasserklärung) entsorgt. Spülabwässer aus der
Frischwasseraufbereitung werden der bestehenden Betriebskläranlage der CropEnergies zuge-
führt.
Kühlwassersystem – Nasskühltürme
Das im Prozess verwendete Kühlwasser wird in einem offenen Kreislauf geführt. Das erwärmte
Kühlwasser wird gesammelt und den Nasskühltürmen zugeführt. Die Verdunstungsmenge von
ca. 1 bis 2,5 % muss ergänzt werden. Im Bereich der Kühltürme ist von Lärmemissionen aus-
zugehen.
Hilfsstoff- und Chemikalienlager
Nachfolgend sind beispielhaft einzelne Hilfsstoffe und Chemikalien aufgelistet:
Natronlauge für CIP-Anlage und pH-Wert-Einstellung in der Nassstärkeanlage, für Konditionie-
rung in der Verzuckerung, für Regenerierung der Ionenaustauscher in der Verzuckerung, für die
pH-Wert-Einstellung in der Glucoseverdampfung
Kalkmilch für Konditionierung in der Verzuckerung
Schwefelsäure für Konditionierung in der Verzuckerung, für Regenerierung Kationenaustau-
scher, für pH-Wert-Einstellung in der Glucoseverdampfung
Ammoniumhydroxid für Regenerierung Anionenaustauscher
Natriumhyprochlorit für CIP-Anlage Membrananlage
Salpetersäure für CIP-Anlage Membrananlage
Enzyme
Salzsäure für Regenerierung der Ionenaustauscher in der Verzuckerung
Peressigsäure
Metallsalze (z.B. FeCl3) als Koagulationsmittel in der Wasseraufbereitung
Flockungsmittel (Polymer) in der Wasseraufbereitung
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 10
Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________
Viele der Chemikalien werden in bis zu 120.000 l fassenden Tanks in eigenen Auffangräumen
gelagert. Die übrigen Chemikalien werden in Kleingebinden in dem Chemikalienlager, Enzyme
in einem eigenen gekühlten Lager, gelagert.
CIP-Station
Der Prozess wird ca. 1mal pro Monat durch CIP (CleaningInPlace) gereinigt. Als Waschlauge
wird 5%ige Natronlauge verwendet. Dazu wird NaOH (technische Qualität) über eine
Dosierpumpe in die CIP-Tanks gepumpt. Je nach Verschmutzungsgrad können die CIP-
Flüssigkeiten wiederverwertet werden. Verbrauchte CIP-Lösung wird über die Abwasserbe-
handlungsanlage der CropEnergies AG geführt und fachgerecht abgeleitet.
Lkw-Parkplatz/Mitarbeiterparkplatz
Der Lkw-Parkplatz wird auf einem Gelände errichtet, das derzeit als Ackerfläche genutzt wird.
Die Fläche wird vollversiegelt. Der Lkw-Parkplatz dient insbesondere dazu, den fließenden Ver-
kehr auf der Kreisstraße/Albrechtstraße aufrechtzuerhalten. Der Mitarbeiterparkplatz für etwa
120 Mitarbeiter soll auf dem Gelände der Zuckerfabrik auf der gegenüberliegenden Straßensei-
te errichtet werden. Das Gelände ist derzeit z.T. vollversiegelt, z.T. mit Vegetation bestanden.
Hier soll die Befestigung mit Öko-Pflaster erfolgen.
Die Lage der jeweiligen Anlageteile ist dem „Lageplan“ im Anhang zu entnehmen.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 11
Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________
Die Umweltauswirkungen können wie folgt zusammengefasst werden:
• Zusätzliche Staub- und Geruchsemissionen.
• Die Lärmimmissionen liegen an den Immissionsorten mindestens 6 dB(A) unter den ent-
sprechenden Richtwerten.
• Die Anlagen werden auf z.T. bereits versiegeltem Gelände errichtet. Es werden aber
auch unbebaute Flächen, teilweise mit Gehölzbewuchs (in Gruppen, in Reihe oder als
Einzelgehölz) in Anspruch genommen.
• Der Hasselbach muss umgelegt und teilverbaut werden (Gegenstand einer eigenen
UVP-Vorprüfung).
• Gefährdungen des Bodens und des Grundwassers durch wassergefährdende Stoffe
werden durch die Lagerung in Auffangwannen bzw. doppelwandigen Behältern gemäß
WHG sicher ausgeschlossen.
• Die anfallenden Nebenprodukte können in den benachbarten Bioethanolanlagen einge-
setzt werden. Es entfallen dadurch die entsprechenden Anlieferungen für die Einsatz-
stoffe.
• Die Versorgung mit Wasser aus der Weißen Elster / dem Mühlgraben erfolgt über die
bestehende Genehmigung der Zuckerfabrik. Diese wird hierzu in einem separaten was-
serrechtlichen Verfahren angepasst.
• Anfallendes Abwasser wird in der Abwasserbehandlungsanlage der Bioethanolanlage
gereinigt werden. Die Einleitgenehmigungen werden in einem separaten wasserrechtli-
chen Verfahren angepasst.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 12
Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________
3 Einzelfalluntersuchung
Bezeichnung, Art und Umfang des Vorhabens:
• Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Vermahlung von Weizen zu Nahrungs-
und Futtermitteln
• Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Stärke
• Errichtung und Betrieb einer GuD-Anlage zur Erzeugung von Strom und Dampf
Flächenbedarf:
• ca. 35.000 m2 auf z.T. bereits versiegeltem Gelände und auf unversiegeltem Ge-
lände z.T. mit Busch- und Baumbestand
• ca. 50 m * 50 m für die GuD-Anlage (2.340 m2 Anlage zzgl. kleine Nebenanlagen
und Verkehrsflächen
• ca. 150 m * 75 m (ca. 8.500 m2 vollversiegelt) für einen Lkw-Parkplatz sowie ca.
50 * 50 m2 (1.000 m2) für einen Mitarbeiterparkplatz
• temporär: ca. 16.500 m2 für Vormontage- und Lagerplätze sowie ca. 1.575 m2 für
Baustellenparkplatz und Containerdorf
UVPG Anhang 1 Nr.: 7.23.1 Spalte 2 und 1.1.2 Spalte 2
Anhang der 4. BImSchV: Ziffer 7.21 i.V.m. 7.22.1 und 1.1, Verfahrensart G, Industrie-
Emissions-Richtlinien-Anlagen
Beurteilungsgebiet:
Gemäß dem „Prüfschema für Einzelfalluntersuchung nach Artikel 4 Absatz 2a) der UVP-RL“ ist
das Beurteilungsgebiet entsprechend der TA Luft festzulegen. Gemäß 4.6.5.2 TA Luft ist das
Beurteilungsgebiet die Fläche, die sich vollständig innerhalb eines Kreises mit dem Radius be-
findet, der dem 50fachen der tatsächlichen Schornsteinhöhe entspricht und in der die Zusatzbe-
lastung mehr als 3,0 vom Hundert des Langzeitkonzentrationswertes beträgt.
Von den geplanten Anlagen gehen Emissionen von Staub, Stickstoffoxiden und Gerüchen ge-
mäß TA Luft aus. Die höchsten Quellen haben Schornsteinhöhen von bis zu 56 m. Das Beurtei-
lungsgebiet wird deshalb analog TA Luft mit einem Mindestradius von 2,8 km angesetzt.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 13
Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________
In den Jahren 2001 bis 2007 erfolgten im Rahmen der Beurteilung der Auswirkungen der
Bioethanolanlagen und der Zuckerfabrik inclusive der Energiezentralen Untersuchungen im
Hinblick auf ihre Umweltverträglichkeit, auf die im Weiteren Bezug genommen wird.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 14
Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________
3.1 Projektmerkmale
1.1 Inwieweit liegen für das Projekt Schwellenwerte im Anhang der 4. BImSchV vor?
7.21: Anlagen zum Mahlen von Nahrungsmitteln, Futtermitteln oder ähnlichen nicht
als Nahrungs- oder Futtermittel bestimmten pflanzlichen Stoffen (Mühlen) mit einer
Produktionskapazität von 300 Tonnen Fertigerzeugnissen oder mehr je Tag oder
600 Tonnen Fertigerzeugnissen oder mehr je Tag, sofern die Anlage an nicht mehr
als 90 aufeinander folgenden Tagen im Jahr in Betrieb ist;
7.22.1: Anlagen zur Herstellung von Hefe oder Stärkemehlen mit einer Produktions-
kapazität von 300 Tonnen oder mehr Hefe oder Stärkemehlen je Tag oder 600 Ton-
nen Hefe oder Stärkemehlen oder mehr je Tag, sofern die Anlage an nicht mehr als
90 aufeinander folgenden Tagen im Jahr in Betrieb ist.
1.1: Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder
erhitztem Abgas durch den Einsatz von Brennstoffen in einer Verbrennungseinrich-
tung (wie Kraftwerk, Heizkraftwerk, Gasturbinenanlage, Verbrennungsmotoranlage,
sonstige Feuerungsanlage), einschließlich zugehöriger Dampfkessel, mit einer Feue-
rungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr.
1.2 Liegen im Beurteilungsgebiet andere Projekte mit relevanten Umweltauswirkungen?
Anlagen mit relevanten Emissionen sind die benachbarte Zuckerfabrik und die
Bioethanolanlagen.
1.3 Besteht eine Vorbelastung hinsichtlich Lärm, Luftschadstoffen, Gerüchen ?
Von der geplanten Anlage gehen Lärmemissionen sowie Emissionen an Luftschad-
stoffen wie Staub und Stickstoffoxiden sowie Gerüchen aus.
Lärmsituation: In der Umgebung der Bioethanolanlage und der Zuckerfabrik sind die
Immissionswerte der TA Lärm insbesondere in der Nacht an einzelnen Immissions-
orten erreicht.
Luftschadstoffe: Die Auswertung der vorliegenden Gutachten und Einzelfalluntersu-
chungen hat ergeben, dass im Fall der Zuckerfabrik die 2001 letztmalig durchgeführ-
te Immissionsprognose irrelevante Zusatzbelastungen ergeben hat. Für die Bioetha-
nolanlage wurden Werte von bis zu 5 µg/m3 als Schwebstaub ermittelt. Die Werte für
Staubniederschlag waren irrelevant. Für die Energiezentralen I und III wurden eben-
falls Ausbreitungsrechnungen nach TALuft 2000 durchgeführt. Die Immissionsbei-
träge beider Anlagen lagen jeweils unter 1 % der Immissionswerte. Die Hintergrund-
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 15
Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________
belastung kann über die Messwerte der LÜSA-Station in Zeitz abgeschätzt werden.
Die Jahresmittelwerte an Staub und Stickstoffoxiden liegen deutlich unter den
zugrundezulegenden Immissionswerten.
Die Geruchsssituation ist durch die Zuckerfabrik und die beiden Bioethanolanlagen
vorbelastet.
1.4 Energieverbrauch
Die erforderliche Strom- und Dampfzufuhr wird durch die neu zu errichtende und mit
Erdgas betriebene GuD-Anlage gewährleistet. Der Brennstoffeinsatz ist durch den
hohen Wirkungsgrad der GuD-Anlage minimiert.
1.5 Wird Wasser benötigt? Wie wird der Wasserbedarf gedeckt? Nutzung von Oberflä-
chenwasser? Nutzung von Grundwasser?
Für den Betrieb der Weizenstärkeanlage wird insbesondere im Nassstärkebereich
Wasser benötigt. Der Einsatz wird durch die Nutzung von Prozesswasser minimiert.
Zudem wird in der gesamten Anlage Wasser für die CIP-Reinigung benötigt. Das
Wasser wird von der Zuckerfabrik aus der Weißen Elster / dem Mühlgraben ent-
nommen und in der Frischwasseraufbereitungsanlage der Weizenstärkeanlage auf-
bereitet.
1.6 Fällt Bodenaushub an?
Die Anlage wird z.T. auf bereits versiegeltem Gelände errichtet, z.T. handelt es sich
auch um mit Büschen und Bäumen bestandenen Boden. Bodenaushub bei der Er-
richtung der Fundamente sowie der Verkehrsflächen wird wieder eingebaut oder
ordnungsgemäß entsorgt.
1.7 Entstehen beim Betrieb
• gefährliche Abfälle
• nicht gefährliche Abfälle
• Abfälle (Siedlungs- und Gewerbeabfälle) ?
Bei der Reinigung des Weizens fallen Steine und Metalle an, die ordnungsgemäß
entsorgt werden. Der in der Frischwasseraufbereitungsanlage anfallende Schlamm
wird entsorgt. Aktivkohle wird durch einen externen Dienstleister aufbereitet und
wieder eingesetzt.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 16
Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________
1.8 Entsteht Abwasser? Abwasserreinigung und Einleitung
Anfallende Prozessabwässer aus der Weizenstärkeanlage werden in geschlossenen
Tanks homogenisiert und der bestehenden Abwasserbehandlungsanlage der
CropEnergies AG zugeführt.
1.9 Werden Luftverunreinigungen beim Betrieb hervorgerufen?
Durch den Betrieb der Weizenstärkeanlage werden Staubemissionen und Geruchs-
emissionen hervorgerufen. Des Weiteren werden beim Betrieb des Kesselhauses
Stickstoffoxide, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid emittiert.
1.10 Werden Lärmemissionen hervorgerufen?
Die Lärmemissionen werden vom Anlagenbetrieb und vom anlagenbezogenen
Transportverkehr hervorgerufen.
1.11 Sonstige Umwelteinwirkungen ?
Keine.
1.12 Können Einwirkungen auf den Boden und das Grundwasser auftreten?
Die eingesetzten Chemikalien, die zum Teil als wassergefährdend eingestuft sind,
werden entsprechend den Vorgaben der VAwS gelagert und eingesetzt. Die Anlagen
entsprechen dem Stand der Technik.
1.13 Wird das Verkehrsaufkommen steigen?
Täglich sollen etwa 1.600 t Weizenmehl vermahlen werden. Hierfür fahren etwa 78
Lastkraftwagen das Betriebsgelände der CropEnergies AG von Montag bis Freitag
zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr an. Es werden Gluten, Futtermittel und Sirup ab-
gefahren. Hierfür sind noch einmal 54 Laster täglich erforderlich, davon ca. 3 wäh-
rend der Nachtzeit. Zusätzlich fahren noch einmal ungefähr 13 Lkw die Weizenstär-
keanlage an. In der Weizenstärkeanlage anfallende Stoffe für die Bioethanolanlage
werden über Rohrbrücken transportiert. Da die Kapazität der Bioethanolanlagen
nicht erhöht wird, und ein Teil der Einsatzstoffe über die Weizenstärkeanlage gelie-
fert wird, entfallen entsprechende Antransporte für die Bioethanolanlagen.
1.14 Werden durch das Vorhaben Umweltauswirkungen verringert?
Durch den Einsatz von Nebenprodukten der Weizenstärkeanlage in den
Bioethanolanlagen entfallen entsprechende Antransporte von Einsatzstoffen.
1.15 Werden Gefahrstoffe eingesetzt, erzeugt oder können sie entstehen?
Bei den Einsatzstoffen handelt es sich um Getreide und Wasser. Bei den Hilfs- und
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 17
Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________
Zuschlagstoffen handelt es sich in der Regel um Gefahrstoffe. Bei den Produkten
und Nebenprodukten handelt es sich nicht um Gefahrstoffe. Erdgas ist ein Gefahr-
stoff.
1.16 Werden wassergefährdende Stoffe eingesetzt oder erzeugt?
Einsatzstoffe, Produkte und Nebenprodukte: keine,
Hilfsstoffe: Wassergefährdungsklasse 1 und 2.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 18
Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________
3.2 Standortmerkmale
2.1 Standort liegt im Geltungsbereich nach BauGB:
• Flächennutzungsplan § 5
• Bebauungsplan §§ 30, 31
• B-Plan während der Planaufstellung § 33
• Unbeplanter Innenbereich § 34
• Außenbereich
• Vorhaben- und Erschließungsplan?
Das Gelände der Weizenstärkeanlage kann in drei Bereiche eingeteilt werden.
Der westliche Teil befindet sich in einem Bereich, der in dem Vorhabens- und Er-
schließungsplan der Gemeinde Grana Nr. 1 in der 1. Änderung 1992 als bereits aus-
gewiesenes GI-Gebiet dargestellt war.
Der mittlere Teil befindet sich in einem Bereich, der in dem Vorhabens- und Er-
schließungsplan der Stadt Zeitz Nr. 5 in der 2. Änderung als Erweiterungsflächen GI-
Gebiet dargestellt ist.
Der östliche Teil ist noch in keinem Vorhabens- und Erschließungsplan enthalten.
Für den gesamten Bereich liegt bereits ein Entwurf einer Flächennutzungsplanände-
rung der Stadt Zeitz vor, der das gesamte Betriebsgelände als GI-Gebiet ausweist.
Nach Angaben der Stadt Zeitz wird derzeit ein Bebauungsplanverfahren durchge-
führt, welches noch in 2013 abgeschlossen sein soll.
Der Standort der GuD-Anlage neben der Energiezentrale III ist als GI-Gebiet ausge-
wiesen. Dies gilt ebenfalls für die Flächen für den Lkw-Parkplatz und den Mitarbei-
terparkplatz.
2.2 Besteht bereits eine Vorbelastung des Bodens oder des Grundwassers?
Der Standort befindet sich auf bereits jetzt versiegeltem oder teilversiegeltem Gelän-
de. Teilweise gibt es Vegetation (Busch- und Baumbestand, z.T. Ruderalvegetation).
Die Baugrunduntersuchungen auf dem Betriebsgelände der Weizenstärkeanlage
haben ergeben, dass hier Aufschüttungen mit Bauschutt vorliegen. Zudem wurden
anthropogene Beimengungen von Gleisschotter, Schlacke, Kohle, Eisenstangen,
Plastikfolie, Holzreste gefunden.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 19
Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________
2.3 Liegt der Standort innerhalb oder angrenzend zu:
• FFH-Gebiet
• Vogelschutzgebiet
• Naturschutzgebiet
• Nationalpark
• Landschaftsschutzgebiet
• Naturparks
• Geschützte Landschaftsbestandteile
• Geschützte Biotope
• Biosphärenreservate
• Waldgebiete
• Wasserschutzgebiete
• Feuchtgebiete?
Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzes befinden sich nicht auf oder unmittelbar
angrenzend an dem Vorhabensstandort für die Errichtung und den Betrieb der Stär-
keanlage. Fernwirkungen in die weit entfernt liegenden schützenswerten Gebiete lie-
gen nicht vor.
2.4 Liegen im Beurteilungsgebiet des Vorhabens
• FFH-Gebiet
• Vogelschutzgebiet
• Naturschutzgebiet
• Nationalpark
• Landschaftsschutzgebiet
• Naturparks
• Geschützte Landschaftsbestandteile
• Geschützte Biotope
• Biosphärenreservate
• Waldgebiete
• Wasserschutzgebiete
• Feuchtgebiete?
Innerhalb des Stadtgebietes von Zeitz befinden sich einzelne geschützte Biotope in-
nerhalb eines 1 km-Radius um den Standort der Weizenstärkeanlage. Weitere
Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzes sind weiter als 2,5 km entfernt.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 20
Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________
Demgegenüber beginnt in etwa 640 m Entfernung westlich des Betriebsgeländes der
Naturpark „Saale-Unstrut- Triasland“. In diesem Gebiet sind die Immissionsbeiträge
der Weizenstärkeanlage jedoch als irrelevant einzustufen. Der Immissionsbeitrag der
GuD-Anlage ist gemäß TA Luft als irrelevant einzustufen. Aus naturschutzfachlicher
Sicht wurde die Stickstoffdeposition der GuD-Anlage ermittelt. Flächen mit mindes-
tens 0,1 kg N/(ha*a) liegen auf dem Betriebsgelände bzw. auf garten- und ackerbau-
lich genutzten Flächen.
2.5 Kommen innerhalb oder in der Umgebung des Standortes besonders geschützte
Tier- und Pflanzenarten vor?
Vorliegende Biotopuntersuchungen der Stadt Zeitz (1998) zeigen untersuchte Bioto-
pe nördlich und südlich des Betriebsgeländes der Weizenstärkeanlage, nicht aber
auf dem Betriebsgelände. In der „Fachkarte der für den Naturschutz besonders wert-
vollen Bereiche im Land Sachsen-Anhalt“ aus dem Jahr 2001 ist das Betriebsgelän-
de nicht aufgeführt. Aufgrund der Ausstattung des Betriebsgeländes sind besonders
geschützte Tier- und Pflanzenarten nicht sehr wahrscheinlich. Jedoch ist auf den be-
festigten Freiflächen das Vorkommen von Reptilien möglich. An die Gehölzflächen
gebunden ist das Vorkommen von Fledermäusen und Brutvögeln möglich.
2.6 Liegen im Beurteilungsgebiet
• Wohngebiete – ja
• Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte – nein
2.7 Werden im Beurteilungsgebiet Umweltqualitätsnormen überschritten ?
Angaben über die Immissionssituation können dem Immissionsschutzbericht 2012
des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt entnommen werden. Zur Beur-
teilung wird die Stadtstation Zeitz herangezogen. Die Auswertung der vorliegenden
Immissionsschutzberichte hat ergeben, dass in den letzten drei Jahren die Vorgaben
an der Messstation sicher eingehalten wurden.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 21
Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________
3.3 Merkmale der potentiellen Auswirkungen
3.1 Änderung der Bodennutzung
Die geplante Weizenstärkeanlage wird z.T. auf bereits versiegeltem Gelände errich-
tet und betrieben. Es gibt aber auch teilversiegelte Flächen bzw. unversiegelte Flä-
chen, z.T. mit Baum- und Buschbestand. Das Betriebsgelände wird zukünftig durch
Gebäude und Verkehrsflächen überwiegend voll versiegelt sein. Der Mitarbeiter-
parkplatz liegt z.T. auf einer bereits jetzt versiegelten Fläche, der Standort des Lkw-
Parkplatzes wird derzeit als Ackerfläche genutzt. Für die GuD-Anlage werden Ra-
senflächen auf dem Betriebsgelände der Zuckerfabrik beansprucht.
3.2 Änderung des Landschaftsbildes
Die geplante Weizenstärkeanlage wird auf einem Gelände westlich der
Bioethanolanlagen und nördlich der Zuckerfabrik errichtet. Durch die umliegenden
Siedlungsstrukturen ist das Landschaftsbild bereits stark vorbelastet.
3.3 Einfluss auf den Wasserhaushalt ?
Das Betriebsgelände der Weizenstärkeanlage ist derzeit z.T. versiegelt, z.T. aber
auch unversiegelt, das Gelände für die GuD-Anlage ist derzeit mit Rasen bestanden.
Diese Flächen sollen vollversiegelt werden, so dass die Verbindung Niederschlags-
wasser/Grundwasser nicht mehr gegeben ist.
3.4 Einfluss auf Grund-/Oberflächenwasser durch ?
Anfallendes Niederschlagswasser soll entweder versickert oder in geringen Mengen
in den Hasselbach eingeleitet oder in der Abwasserbehandlungsanlage der
CropEnergies AG behandelt werden.
3.5 Einfluss auf die Luftbelastung ?
Durch ein Lufttechnisches Gutachten konnte ermittelt werden, dass der Geruchsim-
missionsbeitrag der Weizenstärkeanlage als irrelevant einzustufen ist. Bezüglich der
Staubimmissionen konnte festgestellt werden, dass die Staubbelastung auch unter
Berücksichtigung der Vorbelastung durch die allgemeine Hintergrundbelastung, die
Zuckerfabrik und die Bioethanolanlagen sowie der Energiezentralen die vorgegebe-
nen Immissionswerte der TA Luft sicher einhält. Die Stickoxidimmissionen der GuD-
Anlage sind nicht geeignet, Schäden an schützenswerter Vegetation hervorzurufen.
3.6 Änderung der Lärmimmissionen ?
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 22
Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________
Bezüglich der Lärmsituation wurde von der Firma Uppenkamp + Partner ein Lärm-
gutachten erstellt. Die Immissionsrichtwerte werden zur Tageszeit und in der un-
günstigsten vollen Nachstunde an den maßgeblichen Immissionsorten eingehalten
bzw. unterschritten. Die Unterschreitungen betragen am Tag mindestens 18 dB und
nachts mindestens 7 dB. Unter Berücksichtigung von Ruhezeitenzuschlägen werden
die Immissionsrichtwerte ebenfalls eingehalten. Die Immissionsbeiträge sind somit
gemäß Ziffer 6.5 der TA Lärm als nicht relevant zu betrachten. Bezüglich der Ver-
kehrsbelastung ist festzustellen, dass aufgrund der Einrichtung eines Lkw-
Parkplatzes die an- und abfahrenden Lkw über ein Hofleitsystem so gesteuert fahren
können, dass es zu keinen Staus auf der Kreisstraße/Albrechtstraße kommt.
3.7 Auswirkungen auf den Menschen (Wohngebiete) ?
Die Weizenstärkeanlage wird in einem als Industriegebiet ausgewiesenen Gebiet er-
richtet und betrieben. Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich nordwestlich
in Grana bzw. jenseits der Weißen Elster in Zeitz. Die Vorhabensflächen sind derzeit
nicht genutzt bzw. durch Gewerbetriebe gekennzeichnet. Die Nutzung der beiden
Wohnhäuser an der Kreisstraße ist bereits aufgegeben.
3.8 Einfluss auf die klimatischen Verhältnisse ?
• Entstehen von Wärmeinseln – vernachlässigbar, da das Gelände bereits jetzt
versiegelt ist bzw. überwiegend durch Rasen- und Ruderalflächen bestanden
ist (die Gehölzflächen sind zu klein um als Frischluftentstehungsgebiet wirken
zu können)
• Zerstörung von Kalt- oder Frischluftschneisen – nein
• Verriegelung von Kalt- oder Frischluftschneisen – nein
• Veränderung der relativen Luftfeuchte – nein.
3.9 Auswirkungen auf Kulturgüter ?
Das Bergbaumuseum bleibt als Industriemuseum bestehen.
3.10 Auswirkungen auf Flora und Fauna ?
Das Betriebsgelände ist derzeit in großen Teilen bereits befestigt. Hinzu kommen
großflächige meist vegetationslose Lager- und Betriebsflächen. Die betroffenen ve-
getationsbestandenen Flächen sind durch Mischbestände von Laubholz mit sowohl
heimischen als nichtheimischen Arten gekennzeichnet. Die sonstigen Flächen,
Grünanlagen, Ruderalfluren, eine stillgelegte Gleisanlage und Scherrasenflächen
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 23
Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________
tragen Siedlungsbiotopcharakter. Der Hasselbach wird von heimischen Gehölzen
überschirmt. Gesetzlich geschützte Biotope sind nicht betroffen.
Die Analyse der tatsächlichen artenschutzrechtlichen Betroffenheit von besonders
und streng geschützten Arten erfolgt im Rahmen der speziellen artenschutzrechtli-
chen Prüfung anhand des Artenschutzbeitrages. Hier werden erforderliche Vermei-
dungsmaßnahmen und ggf. vorzuziehende Ausgleichsmaßnahmen benannt.
Die neue Kesselanlage wird auf dem Gelände der Zuckerfabrik neben der bestehen-
den Energiezentrale III (CropEnergies AG) errichtet werden und eine Grundfläche
von ca. 30 m auf 40 m bedecken. Das Grundstück ist derzeit mit Rasen bestanden
und ist nicht in Landschaftspflegerischen Begleitplänen als Ausgleichs- und Ersatz-
maßnahme aufgeführt.
3.11 Auswirkungen auf die Erholungsfunktion von Landschaft oder Gewässer ?
Nicht gegeben.