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Katholische Landvolkbewegung im Bistum Münster
Katholische Landvolkbewegung im Bistum Münster
Eigentum verpflichtet …
Landwirtschaft auf Kirchenland
Ulrich Oskamp, St. Ulrich, 24. Oktober 2017
� Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 14
� (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleis tet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
� (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugle ich dem Wohle
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� (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugle ich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Was du ererbt von deinen Vätern hast,erwirb es, um es zu besitzen.Was man nicht nützt, ist eine schwere Last,Nur was der Augenblick erschafft, das kann er nützen.
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Nur was der Augenblick erschafft, das kann er nützen.Johann Wolfgang von Goethe(1749 - 1832), deutscher Dichter der Klassik, Naturwissenschaftler und StaatsmannQuelle: Goethe, Faust. Der Tragödie erster Teil, 1808. Nacht, Faust mit sich allein
…und jetzt auch noch die Kirchen!?
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…und jetzt auch noch die Kirchen!?
Grundlegende Voraussetzung für einenachhaltige Landwirtschaft ist ein breiter gesellschaftlicher Bewusstseinswandel im
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gesellschaftlicher Bewusstseinswandel im Umgang mit Lebensmitteln. Hierzu kann der christliche Glaube vielfältige Impulse geben“.….Neuorientierung für eine nachhaltige Landwirtschaft EKD und DBK, Gemeinsame Texte Nr. 18, 2003 .
„Die Kirchen (…) nehmen ihre Verantwortung fürdie Bewahrung der Schöpfung wahr, wenn sieihre (…) landwirtschaftlichen Flächen inKirchenbesitz
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Kirchenbesitzkonsequent naturverträglich bewirtschaftenund Pachtvertrage mit Dritten in diesem Sinneüberprüfen.“Umkehr zum Leben -Nachhaltige Entwicklung im Zeichen des Klimawandels. EKD 2009 .
Evangelische Kirche Neue
Bundesländer, 171.153 ha
Katholische Kirche Neue
Bundesländer, 10.072ha
Katholische Kirche Alte
Bundesländer, 188.779 ha
Landwirtschaftlich genutztes Eigentum der Evangelischen und der Katholischen Kirche in Deutschland
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Evangelische Kirche Alte
Bundesländer 137.882 ha
davon evan.-luth.
Landeskirche Bayern ca 9.000 ha
davon evan.-luth Landeskirche Mecklenburg
22.000 ha
Prof. Dr. Hans Kögl, Dipl.-Ök. Lars Fiedler, Uni Rostock
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„Die Kirchen“ ist ein sehr weit gefasster Begriff. Neben der Vielzahl der Landeskirchen in Deutschland gibt es allein in Niedersachsen fünf evangelische Landeskirchen und drei katholische Bistümer. Dazu kommen Stiftungen,
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katholische Bistümer. Dazu kommen Stiftungen, Klöster, etc.
Hier ein kleiner Blick in die Evangelische Landeskirche Hannovers, die sehr offensiv mit ihren Zahlen umgeht:
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Der Grundbesitz gliedert sich folgendermaßen auf:6 Sprengel, 49 Kirchenkreise, 1.270 Kirchengemeinden,
Bebaute Grundstücke 1.020 haErbbaurechte 190 haUnbebaute Grundstücke 42.700 ha
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davon landwirtschaftlich genutzt 36.500 haWald 4.700 haGartenland 360 haÖdland 800 haSonstige 340 ha
Friedhöfe 1.090 haGesamt 45.000 ha
Quelle: Loccumer Protokoll 52/16 Karl-Heinrich Klages
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Für die heutige Tagung interessant sind die landwirtschaftlich genutzten Flächen in Größe von ca. 36.500 ha.
36.500 ha landwirtschaftliche Fläche (1% der
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36.500 ha landwirtschaftliche Fläche (1% der landwirtschaftlichen Flächen in Niedersachsen)
über 10.000 Flurstücke(mehrere tausend Pächter)
Quelle: Loccumer Protokoll 52/16 Karl-Heinrich Klages
Sind Landwirte bereit, kirchliche Wertvorstellungen von Landwirtschaft durch Auflagen in Pachtverträgen zu akzeptieren?
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Prof. Dr. Hans Kögl, Dipl.-Ök. Lars Fiedler, Uni Rostock
Tagung
Kirchenland im Spannungsfeld
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Kirchenland im Spannungsfeld sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Interessen an der Ev. Akademie Loccum 2. - 4. September 2016
Ergebnis der Tagung Loccumer Appell zur Verpachtung von Kirchenland
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von Kirchenland
1.Kirchen sollten sich der Bedeutung und des Wertes ihres Bodens bewusst sein.
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2. Kirchen und Kirchengemeindenmüssen sich ihrer Vorbildfunktionbewusst sein und Verantwortungfür ihr Land übernehmen.
3. Kirchengemeinden sollten bei der Verpachtung ökonomische, ökologische und soziale Aspekte berücksichtigen (Nachhaltigkeit).
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4. Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen sind aufgefordert, sich für die Bewahrung der Schöpfung aktiv einzusetzen, z. B. für Biodiversität, Luft, Wasser, Boden.
5. Die Leitlinien für Verpachtungen liefern die Landeskirchen und Bistümer, die konkrete Ausgestaltung der Vergabekriterien sollte auf
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der Vergabekriterien sollte auf Regionaler und lokaler Ebene erfolgen.
6. Kirchengemeinden sollten die Vergabe des Kirchenlandes transparent gestalten.
7. Kirchengemeinden sind aufgefordert, als Verpächter diese Ziele in einem wertschätzenden Dialog mit Pächtern von Kirchenland umzusetzen .
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von Kirchenland umzusetzen .
8. Kirchengemeinden sollten offen sein für einen Dialog mit unterschiedlichen Interessengruppen.
9. Die Kirchengemeinden sollten dabei ihre Unabhängigkeit gegenüber Dritten wahren..
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. 10. Menschen in den Kirchengemeinden sollten befähigt werden, ihre Ver -antwortung wahrnehmen zu können.
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„Artenreiche Landwirtschaft auf Kirchengrund“ Positionen & Perspektiven Ergebnis des Expertenworkshops am
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Ergebnis des Expertenworkshops am 08./09 Mai 2017 im „Zentrum für Umwelt und Kultur (ZUK)“, Benediktbeuern
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1. Situation In Zeiten eines rapiden Verlusts an Biodiversität in Deutschland kommt der Landwirtschaft eine Schlüsselfunktion im
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Landwirtschaft eine Schlüsselfunktion im Erhalt und der Förderung von Biodiversität zu. Nicht nur eine zertifiziert ökologische, sondern auch die konventionelle Landwirtschaft kann einen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten.
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Christlicher SchöpfungsauftragDie christliche Schöpfungsspiritualität beinhaltet einen sorgsamen und verantwortungsbewussten Umgang mit der
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verantwortungsbewussten Umgang mit der Schöpfung. Sie ist getragen von den christlichen Kardinaltugenden „Glaube, Hoffnung, Liebe“, woraus eine Aufmerksamkeit und Achtsamkeit gegenüber dem, was den Menschen umgibt, resultieren!
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Auftrag konkretIn Bezug auf eine artenreiche Landwirtschaft kann Kirche zum einen in Pastoral und Bildung, welche eine Vielzahl an Menschen aller Altersstufen
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eine Vielzahl an Menschen aller Altersstufen erreicht, zur Sensibilisierung beitragen. Zum anderen kann sie aber auch selbst mit positivem Beispiel vorangehen und Akzente setzen, wo es um den Umgang und die Bewirtschaftung ihrer eigenen Flächen geht
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2. Analyse und Diskussion des Status quo
Die Verpflichtung über den Gebrauch des Eigentums der Kirche Schöpfungsverantwortung
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Eigentums der Kirche Schöpfungsverantwortung zu übernehmen, ist allgemein anerkannt. Über die richtige Vorgehensweise und die nötige Abwägung mit anderen Verpflichtungen der Kirche herrschte jedoch Unsicherheit.
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Wegen der meist langwährenden Verbundenheit mit den Landwirten aus den Kirchgemeinden verengt sich der Spielraum zusehends, in diesem Kontext neue Verpflichtungen in die Praxis der Pachtvergabe und der Pachtregelungen einfließen
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Pachtvergabe und der Pachtregelungen einfließen zu lassen und damit womöglich größere Umbrüche in den bisherigen Pachtbeziehungen auszulösen.
Das Bild der Kirche als verlässlicher Partner gerät an dieser Stelle in Bedrängnis
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Bezüglich der Pachtregeln ist bislang außer der verbindlichen Untersagung des Einsatzes von GVO und Klärschlämmen in den Musterpacht-verträgen nichts zur Ausgestaltung der Land-
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verträgen nichts zur Ausgestaltung der Land-nutzung der Pachtflächen explizit und verbindlich vorgeschrieben. In Musterpachtverträgen wird auf die Einhaltung der „Guten fachlichen Praxis“ und der Regeln „Ordnungsgemäßer Landwirtschaft“ hingewiesen;
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Eine wirkliche Kontrolle aller bereits bestehenden Regelungen erfolgt bisher nur
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bestehenden Regelungen erfolgt bisher nur insofern, als dass ggf. Verstöße seitens eines Pächters bei neuerlicher Pachtvergabe von Konkurrenten im Vorfeld „durchgestochen“ werden.
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Die bestehende Praxis, nicht nur auf Höchstgebote (die häufig von den größten und finanzstärksten Betrieben kommen)
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finanzstärksten Betrieben kommen) einzugehen, zeichnet die bisherige Praxis als erhaltend für landwirtschaftliche Strukturvielfalt und damit einhergehend auch für landschaftliche Strukturvielfalt aus.
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Eine zukünftig stärkere Betonung ökologischer Belange in der Pachtvergabe oder bei den Regeln der Bewirtschaftung im
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oder bei den Regeln der Bewirtschaftung im Pachtvertrag würde eine entsprechende Initiative und ein Engagement auf lokaler Ebene in den Kirchgemeinden verlangen, um die Einhaltung der Vereinbarungen zu gewährleisten.
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In der aktuellen Situation hat eine weitgehende Entfernung und Entfremdung der Kirchen -verwaltungsvorstände und -Gemeinden von der
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verwaltungsvorstände und -Gemeinden von der Pachtvergabe stattgefunden , sodass diese als Dienstleistung der Verpachtungsstellen (in Bayern z.B. die Kath. Pfründepachtstelle in Regensburg Rendanturen in den Norddiözesen) durchgeführt wird.
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Dies ist oft auch im Interesse der Pfarreien, um nicht selbst in Konflikte im Zusammenhang mit
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nicht selbst in Konflikte im Zusammenhang mit Pachtvergaben hineingezogen zu werden.
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3.Ansätze des Handelns
Eigenbetriebe Die größeren Liegenschaften der Kirche mit bestehenden oder ehemaligen Eigen-
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bestehenden oder ehemaligen Eigen-betrieben bieten große Potenziale, eine vorbildliche Umsetzung der Landwirtschaft auf ihren Flächen zu realisieren.
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Pachtregeln grundsätzlich richtigKlarere Regeln zur Bewirtschaftung im Pachtvertrag wären grundsätzlich ein möglicher
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Pachtvertrag wären grundsätzlich ein möglicher Weg, um die Zielsetzung mehr Biodiversität auf Kirchengrund zu verfolgen.
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Kirchlicher Streubesitz ist oft nur ein Teil größerer Bewirtschaftungseinheiten und so ist es kaum realistisch auf die Einhaltung von
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es kaum realistisch auf die Einhaltung von Regelkatalogen für solche Flächen zu pochen. Damit wäre dies Instrument zumindest nur eingeschränkt und für größere bewirtschaftbareEinheiten überhaupt anwendbar
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Um Wirksamkeit zu entfalten, bedürfte es der Festlegung weniger und dabei sehr konkreter
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Festlegung weniger und dabei sehr konkreter Regeln , die erfolgversprechend für die Förderung ökologischer Ziele scheinen und sich gleichzeitig gut überprüfen lassen.
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4. Pachtvergabe
Eine stärkere Betonung ökologischer Belange in der Pachtvergabe wurde einhellig als grundsätzlich interessanter Ansatz
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grundsätzlich interessanter Ansatz gewürdigt. Hier erscheint aber die einfache Unterscheidung nach zertifiziert ökologisch oder konventionell zu strikt und „schwarz-weiß“.
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Gleichzeitig muss der Aufwand der Darstellung für die (potenziellen) Pächter vertretbar bleiben.
Außerdem bleibt die Berücksichtigung des
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Außerdem bleibt die Berücksichtigung des Kriteriums unter dem Vorbehalt, dass ein Bewertungssystem zur Pachtvergabe auch andere Kriterien gleichberechtigt integriert und die Selbstbestimmung der Kirchen -verwaltungen an dieser Stelle damit nicht übergeht.
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Auch wird allseits für wichtig erachtet und anerkannt, dass in der bisherigen Prozedur zur Pachtvergabe Kontinuität sowie soziale Aspekte
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Pachtvergabe Kontinuität sowie soziale Aspekte in der Kirchengemeinde zurecht eine wichtige Rolle spielen, die nicht durch die ökologischen Kriterien verdrängt werden dürften. Die Erhaltung einer bäuerlichen Landwirtschaft wird bei der Pachtvergabe großgeschrieben .
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5. Kooperationen/Beratung ?!
Wichtig wäre eine enge und frühzeitige Kontaktaufnahme zu den Pächtern aus den
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Kontaktaufnahme zu den Pächtern aus den Kirchengemeinden heraus zu sehen. Dafür bedarf es zeitlicher und finanzieller Kapazitäten.
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6. Neue Finanzierungsinstrumente
• staatlichen Förderprogrammen (z.B. Agrarumweltprogramme)
• Potenzial eines Naturschutz-Fonds der
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• Potenzial eines Naturschutz-Fonds der Diözesen zum Ausgleich
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7. Politik
Als wichtiger und grundlegender Schritt wurde eine zielgerichtete kircheninterne Diskussion formuliert. Dazu wurde eine zunächst klar
„Leitbild Kirchenland 2030“
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formuliert. Dazu wurde eine zunächst klar umgrenzte Positionierung der Kirche zum Thema „Umgang mit Kirchenland“ als Konkretisierung der Enzyklika Laudato Si‘
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8. Akteure und Aufgaben für die Zukunft
Eigenbetriebe
Pachtregeln
Politik
Pastoral & Bildungsarbeit
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Pachtregeln
Pachtvergabe
Kooperationen
Neue Finanzierungsinstrumente
Pastoral & Bildungsarbeit
Ziel der Tagung
Dialog durch Begegnung
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Dialog durch Begegnung
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Kirchliche Belange- Kirchenmitglieder
Soziale Belangekleine und mittlere Betriebe sollen
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kleine und mittlere Betriebe sollen bevorzugt werden bisherige Pächter bekommen Vorrang, wenn sie die Flächen zur Aufrechterhaltung ihrer Betriebe benötigen.
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Wirtschaftliche BelangeDie Pächter müssen zur Zahlung des Pachtzinses in der Lage sein.
Ökologische Belange
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Ökologische BelangeBei der Verpachtung sollen nur Pächter berücksichtigt werden, die eine Umwelt schonende Bewirtschaftung gewährleisten.
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Eigentum verpflichtet - mein persönliches Fazit
Nach biblischem Befund ist klar, wem das Land gehört: Die Erde ist des HERRN. Das ist in den Schriften des Alten Testaments wörtlich zu verstehen: Das Land gehört Gott, und derjenige, der es bewirtschaftet, ist sozusagen Erbpächter, hat
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es bewirtschaftet, ist sozusagen Erbpächter, hat keine letzte Verfügungsgewalt über den Boden und ist am Ende dem HERRN Rechenschaft schuldig über sein Tun und Lassen, wie im Gleichnis von den anvertrauten Talenten nachzulesen ist (vgl. Mt 25/ Lk 19).
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Diese Verständnis der Eigentümerschaft:
Der Mensch ist nur Verwalter, vielleicht Besitzer, aber nicht Eigentümer, denn die Erde ist des Herrn.Dies sollte sich auch in den Bestimmungen
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Dies sollte sich auch in den Bestimmungen über den Umgang mit dem Boden und seinen Erträgen spiegeln !
Danke fürs Zuhören