Post on 25-Jan-2016
description
transcript
Eheschließung und Ehescheidung
Inhaltsverzeichnis
EheschließungStandesamt vs. Kirche
Staatliche Förderung von Ehen (mit Beispiel)
Grafiken
ScheidungAllgemeines
Verfahren der Scheidung
Grafik
FazitInternationaler Vergleich
Karikatur
Eheschließung
Standesamt vs. Kirche
zwei Arten von Trauung :
kirchliche Trauung: symbolischer Art
standesamtliche Trauung: rechtlicher Art
staatliche Förderung
Ehepaare können sich aussuchen, ob sie
gleich besteuert werdenVorteil: Gehälter werden addiert, dann halbiert
gut, wenn Einkommensunterschiede niedrig sind
getrennt voneinander besteuert werdenVorteil: Wenn Einkommensunterschiede hoch sind,
bekommt die besser verdienende Person die Steuerklasse, in der man weniger bezahlt
Weniger Geld wird abgezogen
Steuerklassen
Steuerklasse 1:
ledige Arbeitnehmer
Steuerklasse 2:
alle unter Klasse 1 fallende Arbeitnehmer, wenn diesen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht
Steuerklasse 3:
bei Ehegatten, wenn der Ehepartner keinen Arbeitslohn bezieht oder der andere Ehepartner auf seinen Antrag hin in Steuerklasse 5 eingeordnet wurde
Steuerklasse 4:
Ehegatten, die beide Arbeitsnehmer sind und nicht die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 gewählt haben
Steuerklasse 5:
wenn der Ehepartner auf Antrag der Steuerklasse 3 zugeordnet wurde
Steuerklasse 6:
Steuerklasse für die zweite Lohnsteuerkarte, wenn Arbeitslohn gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern bezogen wird
Beispiel
http://www.nettolohn.de/rechner/steuerklassenrechner/ergebnis.html
Grafik
Eheschließungen 2011 in Deutschland
Ehescheidung
Allgemeines
74% der West- und 81% der Ostdeutschen sehen die Scheidung als die beste Lösung an, falls Probleme nicht gelöst werden können.
56% der Personen die vor 1966 geheiratet haben sehen die Ehe als einen Bund fürs Leben.
Nur 20% derjenigen die zwischen 1976 und 1988 geheiratet haben.
=> Das eigene Glück steht für sie vor den ehelichen Verpflichtungen.
Das Verfahren der Scheidung
Zuständigkeit: 1. Gericht des Staates wo beide Partner wohnen2. Gericht des Staates des
Antraggegners3. Gericht des Antragstellers
(wenn dieser seit min. 6 Monaten dort mit einer Staatsbürgerschaft lebt oder seit einem Jahr ohne dieser)
Die Scheidung muss per Gericht entschieden werden.
Das Verfahren der Scheidung
Gesetzliche Möglichkeiten:1. mehr als 1 Jahr getrennt und
einvernehmlich oder keine
VersöhnungsbereitschftAußer: es würde mit unzumutbarer Härte
einhergehen (z.B. Misshandlung)2. min. 3 Jahre getrennt
(auch einseitig möglich)
Das Verfahren der Scheidung
Das Verfahren muss vor dem Amtsgericht stattfinden.
Der Antragsteller muss durch einen Anwalt vertreten sein.
Es können auch sog. Familiensachen durch den Scheidungsverbund im Falle der Scheidung geregelt werden.
Das Verfahren der Scheidung
Wissenswert: Ab dem Jahre 2000 wird eine Internetscheidung angeboten.
Nicht Rechtsgültig, da eine zu vorgehende ausreichende Beratung fehlt.
Ein Anwalt übernimmt dann den Fall und trägt ihn vor Gericht aus.
Grafik
Fazit
internationaler Vergleich
Karikatur
Quellenverzeichnis
http://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/show.do?dataset=demo_nind&lang=de
http://www.nettolohn.de/rechner/steuerklassenrechner/ergebnis.html
http://www.banktip.de/rubrik2/15854/0/2/Steuerliche+Vorteile+einer+Ehe.htm