Post on 01-Aug-2020
transcript
Disclaimer
• Dieser Foliensatz gehört zu den Fördermittel-Vorträgen des Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)
• Foliensatz und das gesprochene Wort illustrieren wesentliche Informationen zur BMU-Kommunalrichtlinie
• Die Informationen sind nach besten Wissen zusammen gestellt; für etwaige Fehler kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; insbesondere bei der Präsentation der Folien durch Dritte
• Die Informationen können ggf. nicht mehr aktuell sein (Stand: 15.11.2018)
• Der Foliensatz basiert auf einer noch vorläufigen Version der ab 01.01.2019 gültigen Kommunalrichtlinie; förderrechtlich maßgebend ist die Version, die im Bundesanzeiger in Kürze veröffentlicht wird sowie die ergänzenden Hinweisblätter, die voraussichtlich im November 2018 erscheinen werden
• Aktuelle Informationen unter: www.klimaschutz.de/förderung
• Individuelle Fragenklärung bitte mit SK:KK und PtJ
Förderwissen für den Klimaschutz:
Die Kommunalrichtlinie 2019
Zukunftsforum Energiewende
Kassel, 21.11.18
Philipp Reiß
Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz
am Deutsches Institut für Urbanistik
Service- und Kompetenzzentrum:
Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)
am
Informationsplattform Fördermittelberatung
Fortbildung und Austausch für die Umsetzungsebene
Analysen und Empfehlungen für die Steuerungsebene
Information & Beratung zum Klimaschutz
Aufgaben des SK:KK
Wir sind für Sie da!
Via Newsletter sofort nach Veröffentlichung
der neuen Kommunalrichtlinie – melden Sie
sich an unter:
www.klimaschutz.de/newsletter
Das SK:KK Beratungsteam ist von Montag
bis Freitag telefonisch & per Mail erreichbar
Kommen Sie ins Difu!
Persönliche Beratung in Berlin und Köln
… oder das SK:KK kommt zu Ihnen!
Fördermittelvortrag und Beratung auf
Anfrage
So erreichen Sie uns:
030 / 39001-170
skkk@klimaschutz.de
www.klimaschutz.de/kommunen
4
Internetportal und Community
Alle Infos unter: www.klimaschutz.de/kommunen
6
Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)
Zielgruppen
Kommunen, Unternehmen,
Verbraucher,
Bildungseinrichtungen
Finanzierung
Bundeshaushalt und
Sondervermögen Energie- und
Klimafonds (Emissionshandel)
Leitgedanke
beraten, motivieren, investieren
2020: - 40 % THG
2050: - 80 bis 95% THG
„Richtlinie zur Förderung von
Klimaschutzprojekten im
kommunalen Umfeld im Rahmen der
nationalen Klimaschutzinitiative“
Die Kommunalrichtlinie
Förderschwerpunkte
Strategische Förderschwerpunkte
Fokusberatung
Die Kommunalrichtlinie - ab 01.01.2019
8
Klimaschutzmanagement
und Klimaschutzkonzepte
Energiemanagement-
systeme
Umweltmanagement-
systeme
Kommunale
Netzwerke
Potenzialstudien Energiesparmodelle
Investive Förderschwerpunkte
Außen- und
Straßenbeleuchtung,
Lichtsignalanlagen
Innen- und
Hallenbeleuchtung
Raumlufttechnische
Anlagen
Nachhaltige Mobilität
Rechenzentren
Weitere investive
Maßnahmen
Abfallentsorgung
Kläranlagen
Trinkwasser-
versorgung
Kommunalrichtlinie 2019 – Was bleibt, was ist neu
strategisch
9
• Klimaschutzkonzepte und -management
• Energiesparmodelle und Starterpaket
Alte Bekannte, neue Details
• Fokusberatung
• Energiemanagement- und Umweltmanagementsysteme
• Kommunale Netzwerke
• Potenzialstudien
Neue Förder-schwerpunkte
• Einstiegsberatung
• Klimaschutzteilkonzepte Förderung entfällt
Kommunalrichtlinie 2019 – Was bleibt, was ist neu
investiv
10
• Außen-/Straßen-/Innen-und Hallenbeleuchtung/LSA
• Raumlufttechnische Geräte
• Nachhaltige Mobilität
• Rechenzentren
• Siedlungsabfalldeponien
• Weitere investive Maßnahmen
Alte Bekannte, neue Details
• Abfall
• Kläranlagen
• Trinkwasser
Neue Förder-schwerpunkte
• Heizkörpernischen
• Hocheffizienzpumpen Heizung/Warmwasser
• Wärmerückgewinnung Grauwasser Förderung entfällt
Wer ist antragsberechtigt?
Kommunen
Unternehmen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung
Kitas, Schulen und Hochschulen
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Jugendwerkstätten
Religionsgemeinschaften
Antragsberechtigt für alle Förderschwerpunkte sind
Kommunalrichtlinie – Antragsteller
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Kulturelle Einrichtungen
Sportvereine
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
Entsorger, Deponiebetreiber, Wasserwirtschaftsverbände,
Netzwerkmanager_innen und fachkundige externe Dienstleister
Aufgabenträger des ÖPNV
Antragsberechtigt für ausgewählte Förderschwerpunkte sind
Wer ist antragsberechtigt?
Finanzschwache Kommunen können von erhöhten Förderquoten profitieren,
wenn sie
Kommunalrichtlinie – Finanzschwache Kommunen
12
nach Landesrecht ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen haben und das
Konzept nachweisen
wenn das Landesrecht kein Haushaltssicherungskonzept vorsieht, Nachweis über
Fehlbeträge in den vergangenen zwei Haushaltsjahren sowie Fehlbedarfe aus dem
aktuellen und den folgenden zwei Haushaltsjahren
Bestätigung der entsprechenden Haushaltslage durch die
Kommunalaufsicht!
Förderschwerpunkte
Strategische Förderschwerpunkte
Fokusberatung
Die Kommunalrichtlinie - ab 01.01.2019
13
Klimaschutzmanagement
und Klimaschutzkonzepte
Energiemanagement-
systeme
Umweltmanagement-
systeme
Kommunale
Netzwerke
Potenzialstudien Energiesparmodelle
Investive Förderschwerpunkte
Außen- und
Straßenbeleuchtung,
Lichtsignalanlagen
Innen- und
Hallenbeleuchtung
Raumlufttechnische
Anlagen
Nachhaltige Mobilität
Rechenzentren
Weitere investive
Maßnahmen
Abfallentsorgung
Kläranlagen
Trinkwasser-
versorgung
Fokusberatung
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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Fokusberatung
Was wird gefördert?
Beratung von Antragstellern am Anfang ihrer
Klimaschutzaktivitäten zu kurzfristig umsetz-
baren Klimaschutzaktivitäten mit konkreten
Empfehlungen und einer umgesetzten Maß-
nahme
Zuwendungsfähig sind
Sach- und Personalausgaben für maximal
20 Beratungstage durch fachkundige externe
Dienstleister
Antragsberechtigt sind
zusätzlich fachkundige, externe Dienstleister
15
*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
16
Fokusberatung
Inhalte
• Strukturierte Kurzanalyse zu Aktivitäten und
Maßnahmenumsetzung in einem fokussierten Themenfeld zum
Klimaschutz
• Mindestens ein Workshop mit Schlüsselakteuren aus Politik und
Verwaltung
• Gemeinsam erarbeitete Maßnahmenliste von mind. 5
Maßnahmen
• Mindestens eine im Bewilligungszeitraum umgesetzte
Maßnahme und Empfehlung zum weiteren Vorgehen im
Klimaschutz
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Energie- und
Umweltmanagementsysteme
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Kurz & knapp
• Förderquote 40 % / 65 % *
• Mindestzuwendung 5.000 €
• Bewilligungszeitraum 36 Monate
Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen
Energiemanagementsysteme
Was wird gefördert?
Implementierung eines Energiemanagement-
systems mit Unterstützung eines externen
Dienstleisters bei Aufbau und Betrieb
Voraussetzung ist
ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums des Antragstellers über den Aufbau
und den beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagementsystems
18
*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Energiemanagementsysteme
Zuwendungsfähig sind
• Sach- und Personalausgaben für fachkundige externe Dienstleister
• Bis zu 45 Beratungstage im Bewilligungszeitraum
• Durchführung einer Gebäudebewertung
• Erstzertifizierung nach DIN EN ISO 50001
• Sachausgaben für Software (max. 5.000 €)
• Mobile und fest installierte Messtechnik, Zähler und Sensorik (max. 10.000 €)
• Dienstreisen: bis zu fünf Tage pro Jahr für Weiterqualifizierung für bestehendes
Personal
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Kurz & knapp
• Förderquote 40 % / 65 % *
• Mindestzuwendung 5.000 €
• Bewilligungszeitraum 18 Monate
Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Umweltmanagementsysteme
Was wird gefördert?
Implementierung von Umweltmanagementsystemen durch die Beauftragung von
externen Dienstleistern
Zuwendungsfähig sind
• Vergütungen für fachkundige externe Dienstleister
• Bis zu 20 Beratungstage im Bewilligungszeitraum
• Durchführung externer Begutachtung durch einen staatlich zugelassen
Umweltgutachter
• Erstzertifizierung nach der europäischen EMAS-Verordnung
Voraussetzung ist …
der Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums zum Aufbau eines Umweltmanage-
mentsystems und Zertifizierung nach der europäischen EMAS-Verordnung Nr. 1221/2009
innerhalb des Bewilligungszeitraums.
20 *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
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Energiesparmodelle
in Schulen und Kitas
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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Energiesparmodelle für Schulen und Kitas
Was wird gefördert?
Einführung von Energiesparmodellen, die Nutzer_innen sowie Träger zur aktiven Mitarbeit im
Klimaschutz und zur Einsparung von Energie, Wasser und Abfall motivieren
Mögliche Modelle:
• Prämiensystem mit prozentualer Beteiligung (fifty-fifty)
• Prämiensystem mit Unterstützung der Nutzeraktivitäten (Aktivitätsprämiensystem)
• Vergleichbare Aktivierungs- und Prämiensysteme
Zuwendungsfähig sind
• Sach- und Personalausgaben für zusätzlich beschäftigtes Fachpersonal oder die
Vergütung für fachkundige externe Dienstleister
• Begleitende Öffentlichkeitsarbeit: Im Umfang bis max. 5.000 €
Voraussetzung ist
der Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums
zur Realisierung von Energiesparmodellen.
Kurz & knapp
• Förderquote 65 % / 90 % *
• Mindestzuwendung 10.000 €
• Bewilligungszeitraum 48 Monate 22
*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Starterpaket
Beantragung
Innerhalb der ersten 18 Monate
nach Beginn des Bewilligungszeitraums
Zuwendungsfähig sind
• Sachausgaben für die pädagogische Arbeit im
Rahmen des Klimaschutzes
• Sachausgaben für sog. Energieteams
(Nutzer_innen der jeweiligen Einrichtung)
• geringinvestive Maßnahmen
• Begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen eines
Aktionstags im Umfang von max. 1.000 € pro
betreuter Einrichtung
Kurz & knapp
• Förderquote 50 % / 65 %
• Mindestzuwendung 5.000 €
• Bewilligungszeitraum innerhalb
der Laufzeit des
Energiesparmodells 23
*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
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Pädagogische Ausstattung
Bildungsmaterialien, Lerneinheiten
Reisen und Eintrittsgelder
Unterrichtsmodule von Dritten
Bastelbedarf, Poster, Infotafeln, Schaukästen
Klimamesskiste, Experimentiersets
Puzzles, Karten- und Internetspiele
Demonstrationsmaterial (z.B. Solarkocher)
Ausstattung Gärten oder Pflanzwände
Ausstattung „Energieteams“
Strommessgerät
(Infrarot-)Thermometer
Lüftungs- oder CO2-ampel
Luxmeter
Langzeit-Temperaturmessgerät
T-Shirts, Taschen, etc.
Geschäftsbedarf, Poster etc.
Energetische Optimierung
Abdichten von Außentüren und Fenstern
Türschließer
Thermostatventile
Effiziente Kleinlüfter
Wassersparaufsätze / wassersparenden Armaturen
… und
noch
mehr!
Energiesparmodelle: Was steckt drin im
Starterpaket - Beispiele
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Kommunale Netzwerke
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Kommunale Netzwerke
Was wird gefördert?
Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke zu den Themenbereichen:
• Klimaschutz
• Energieeffizienz
• Ressourceneffizienz sowie
• klimafreundliche Mobilität
Antragsberechtigt sind
ausschließlich Netzwerkmanager_innen
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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Gewinnungsphase
Was wird gefördert?
die Gewinnung eines Netzwerks von mind.
sechs Teilnehmern
Zuwendungsfähig sind
• Personalausgaben für das Netzwerkmanagement (max. 1.000 € / Netzwerk)
• Ausgaben für Werbematerial zur Gewinnung, Organisation und Durchführung von
regionalen Informationsveranstaltungen zur Gewinnung von Teilnehmern
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Kurz & knapp
• Förderquote 100 %, höchstens
jedoch 3000 € pro Netzwerkprojekt
• Bewilligungszeitraum 12 Monate
Pro Antragsteller können max. drei Gewinnungsphasen gleichzeitig gefördert werden.
Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Netzwerkphase
Was wird gefördert?
Aufbau, Betrieb und Begleitung eines Netzwerks mit mind. sechs
Teilnehmern durch ein qualifiziertes Netzwerkmanagement
Zuwendungsfähig sind
• Vergütungen für die Wahrnehmung der Aufgaben des Netzwerkteams und für externe
Dienstleister (inhaltliche Beratung, Unterstützung bei der Moderation)
• Sachausgaben für
• Vorbereitung und Abschluss von Verträgen
• Aufbau einer elektronischen Netzwerkplattform
• Auftakt- und Abschlussveranstaltungen
• Netzwerktreffen im Dreimonatsrhythmus
• Berichterstellung
• Ausgaben für externe Experten bei Netzwerktreffen
sowie Weiterbildung und Schulung der
Teilnehmenden
28
Kurz & knapp
• Förderquote 60 %
• im ersten Förderjahr max. 20.000 € /
Teilnehmer, in den Folgejahren max.
10.000 € / Teilnehmer
• Bewilligungszeitraum 36 Monate
Die Förderung der
Netzwerkphase kann
unabhängig von der
Gewinnungsphase
erfolgen.
Potenzialstudien
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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Potenzialstudien
Inhalte
• Energetische und klimaschutzbezogene Bestandsaufnahme
• Durchführung einer Potenzialanalyse mit Ableitung von Klimaschutzzielen und
Entwicklung einer kurz-, mittel- und langfristigen Strategie
• Erarbeitung von
• Optimierungsmaßnahmen (Grobplanung)
• Umsetzungsfahrplan
• Feinplanung kurzfristig umsetzbarer Maßnahmen mit Kosten-Nutzen-Analyse
Zuwendungsfähig sind
Vergütungen für den Einsatz fachkundiger externer Dienstleister
30
Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Potenzialstudien
31
Kurz & knapp
• Förderquote 50 % / 70 % *
• Mindestzuwendung 10.000 €
• Bewilligungszeitraum 12 Monate
Themen:
• Abfallentsorgung
• Siedlungsabfalldeponien
• Trinkwasser
• Abwasserbehandlungsanlagen
• Digitalisierung
• Nutzung von Abwärme aus Industrie und Gewerbe
Was wird gefördert?
• Erstellung eines konkreten Fahrplans für Umsetzungsempfehlungen von investiven
und strategischen Klimaschutzmaßnahmen
• Fokus: kurzfristig umsetzbare Maßnahmen, in eine langfristige Strategie eingebettet
*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
Klimaschutzkonzept und
Klimaschutzmanagement
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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Erstvorhaben
Was wird gefördert?
• Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanager_innen in den
Bereichen:
• Integrierter Klimaschutz
• Klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung
• Klimafreundliche Mobilität
• Konzepte zeigen auf: Kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur
Reduzierung von THG-Emissionen
• Konzepte umfassen: Energie- und THG-Bilanz, Potenzialanalyse, Minderungsziele,
Maßnahmenkatalog, Empfehlung für ein geeignetes Controlling- und
Managementinstrument
33
• Vorlage Konzept beim Projektträger: Spätestens 18 Monate nach
Beginn des Bewilligungszeitraums
• Initiierung der Umsetzung erster Maßnahmen im Erstvorhaben
Kurz & knapp
• Förderquote 65 % / 90 % *
• Mindestzuwendung 10.000 €
• Bewilligungszeitraum 24 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Erstvorhaben
Zuwendungsfähig sind
• Sachausgaben für Konzepterstellung (max. 5.000 €)
• Personalausgaben bei zusätzliche geschaffener Stelle
• Vergütungen für fachkundige externer Dienstleister (Erstellung THG-Bilanz,
Berechnung Potenziale, Szenarien sowie Prozessunterstützung max. fünf Tage / Jahr)
• Sachausgaben für Beteiligung relevanter Akteure (max. 10.000 €)
• Dienstreisen: Weiterqualifizierung bis zu sechs Tage pro Jahr, Vernetzungstreffen,
Fachtagungen, Informationsveranstaltungen
• Begleitende Öffentlichkeitsarbeit: Max. 5.000 €
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Übergangsregelung für Klimaschutzkonzepte und –teilkonzepte, die
nicht älter als 36 Monate sind!
Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Anschlussvorhaben
35
Was wird gefördert?
Umsetzung von Maßnahmen aus dem
Klimaschutzkonzept
Voraussetzungen sind
• ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums des Antragstellers zur Umsetzung
des Klimaschutzkonzepts sowie zum Aufbau eines Controllingsystems für den
Klimaschutz
• die Wahrnehmung von Mentoringaufgaben
*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
Kurz & knapp
• Förderquote 40 % / 55 % *
• Mindestzuwendung 10.000 €
• Bewilligungszeitraum 36 Monate
für das integrierte Konzept, 24
Monate für die Konzepte
Wärmenutzung, Mobilität
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Anschlussvorhaben Zuwendungsfähig sind
• Sach- und Personalausgaben für Fachpersonal
• Vergütungen für den Einsatz fachkundiger externer Dienstleister für die
Prozessunterstützung max. fünf Tage / Jahr
• Sachausgaben für Beteiligung relevanter Akteure (max. 5.000 €)
• Dienstreisen: Weiterqualifizierung bis zu neun Tage / Jahr ,
Vernetzungstreffen, Fachtagungen, Informationsveranstaltungen bis zu fünf Tage / Jahr
• begleitende Öffentlichkeitsarbeit (max. 20.000 €)
Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Ausgewählte Klimaschutzmaßnahme
Was wird gefördert?
eine investive Maßnahme
• mit Vorbildcharakter
• leistet einen substantiellen Beitrag zum
Klimaschutz
Zuwendungsfähig ist
eine Investition, die die besten verfügbaren Technologien einsetzt
Vorhandene gesetzliche Mindeststandards müssen deutlich übertroffen werden
Voraussetzungen sind
• Maßnahme ist Bestandteil des Konzepts
• Bewilligung eines Klimaschutzmanagements
• Reduzierung der THG-Emissionen von mind. 50 %
Kurz & knapp
• Förderquote 50 %
• Mindestzuwendung 10.000 €
• Höchstzuwendung 200.000 €
• Bewilligungszeitraum 36 Monate 37
Förderschwerpunkte
Strategische Förderschwerpunkte
Fokusberatung
Die Kommunalrichtlinie - ab 01.01.2019
38
Klimaschutzmanagement
und Klimaschutzkonzepte
Energiemanagement-
systeme
Umweltmanagement-
systeme
Kommunale
Netzwerke
Potenzialstudien Energiesparmodelle
Investive Förderschwerpunkte
Außen- und
Straßenbeleuchtung,
Lichtsignalanlagen
Innen- und
Hallenbeleuchtung
Raumlufttechnische
Anlagen
Nachhaltige Mobilität
Rechenzentren
Weitere investive
Maßnahmen
Abfallentsorgung
Kläranlagen
Trinkwasser-
versorgung
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Investive Förderschwerpunkte
Hinweise zur Förderquote
• Unterschiedliche Förderquoten je nach Förderbaustein
• erhöhte Förderquote (+ 5 %) für Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe, Jugendwerkstätten und Sportstätten für Beleuchtung, Belüftung,
Radabstellanlagen, Rechenzentren und Weitere investive Maßnahmen
Zuwendungsfähig sind
Investitionskosten, Montage- und Demontagekosten, fachgerechte Entsorgung,
projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen der Leistungsphase 8 HOAI
Fördergegenstände
müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden
und für mind. 5 Jahre verbleiben
Förderantrag
muss darstellen, inwieweit die Investitionskosten zu dem Ziel beitragen, den
Fördermitteleinsatz pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent auf 50 Euro / Tonne zu
begrenzen
Hinweise für Antragsteller
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Beleuchtung
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Was wird gefördert?
• Umrüstung auf hocheffiziente Außen- und
Straßenbeleuchtung
• Umrüstung auf hocheffiziente Lichtsignalanlagen
• Umrüstung auf hocheffiziente Innen- und Hallenbeleuchtung
Zonenweisen zeit- oder
präsenzabhängigen
Schaltung
Adaptive Nutzung
Förderquote: 20 % / 25 % * Förderquote : 25 % / 30 % *
Beleuchtung
Kurz & knapp
• Mindestzuwendung 5.000 €
• Bewilligungszeitraum 12 Monate
• THG-Einsparung mind. 50 %
Förderquote 25 % / 30 % *
Förderquote 20 % / 25 % *
*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
43
Was wird gefördert?
• Beleuchtung (Leuchte, Leuchtmittel, Reflektor, Abdeckung)
sowie Steuer-und Regelungstechnik
• Photometrische Messung zur Bestätigung der geforderten
Werte laut Richtlinie (außer bei LSA)
• Neue Lichtpunkte zur Beseitigung von
Beleuchtungsmissständen (außer bei LSA)
Voraussetzungen
Zonenweise zeit- o. präsenzabhängige
Schaltung
Adaptive Nutzung
für unterschiedliche Verkehrs- und
Begrenzungsflächen (Kfz, Fahrrad; z.B.
Hauswände)
für unterschiedliche Verkehrsdichten und
Witterungen
Angemessene wirtschaftliche
Amortisationszeit
Angemessene wirtschaftliche
Amortisationszeit
Technische Voraussetzungen laut Richtlinie Technische Voraussetzungen laut Richtlinie
Lichtplanung nach DIN EN 13201
Außen- und Straßenbeleuchtung
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Was wird gefördert?
Sanierung der Beleuchtung (Leuchte, Leuchtmittel, Reflektor, Abdeckung)
einschließlich Steuer-und Regelungstechnik
Voraussetzungen
• Technische Voraussetzungen lt. Richtlinie
• Angemessene Amortisationszeit
• Lichtplanung nach DIN EN 12464-1, Ausgabe 2011-08, für
Sportstätten nach DIN EN 12193 durch qualifizierten
Planer
Innen- und Hallenbeleuchtung
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Raumlufttechnische Anlagen
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Was wird gefördert?
• Sanierung in Nichtwohngebäuden
• Nachrüstung in Schulen / Kitas im Zuge
einer Grundsanierung
Zuwendungsfähig sind
Ausgaben für Anschaffung und Einbau von
• bedarfsgeregelten Zu- und Abluftsystemen mit
Wärmerückgewinnung
• raumlufttechnischen Geräten
Voraussetzungen
technische Voraussetzungen lt. Richtlinie
Raumlufttechnische Anlagen
Kurz & knapp
• Förderquote von 25 % / 30 % *
• Mindestzuwendung 5.000 €
• Bewilligungszeitraum 12 Monate
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*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
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Nachhaltige Mobilität
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Was wird gefördert?
• die Einrichtung von Mobilitätsstationen, die die
verschiedenen Verkehrsmittel des Umwelt-
verbundes überdurchschnittlich gut verknüpfen
• Maßnahmen zur Erhöhung der Fußverkehrsqualität
im Umfeld der Mobilitätsstation
Zuwendungsfähig sind
Ausgaben für die Errichtung von Mobilitätsstationen
sowie der Einbau durch qualifiziertes externes
Fachpersonal
Verkehrsmittelübergreifende Mobilitätsstationen
Kurz & knapp
• Förderquote 40 % / 60 % *
• Mindestzuwendung 10.000 €
• Höchstzuwendung 500.000 €
• Bewilligungszeitraum 24 Monate
Angebotene Car-Sharing-Dienstleistungen müssen
die Vergabekriterien des Blauen Engel einhalten
*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
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Was wird gefördert?
• Wegweisungssysteme für den Radverkehr im Alltag
• Lückenschluss im Radwegenetz
• Bau neuer Radwege, Fahrradstraßen, Radschnellwege
• die Umgestaltung von Knotenpunkten und bestehenden
Radwegen
• hocheffiziente Beleuchtung von Radwegen
• Errichtung von frei zugänglichen Radabstellanlagen,
Fahrradparkhäusern, Abstellplätzen in Kfz-Parkhäuser
• technische Maßnahmen zur Einführung von „grünen
Wellen“ für Rad- und Fußverkehr an Ampeln (z.B.
Hinweisschilder oder Sensorik)
Verbesserung des Radverkehrs
©Oliver Reif-Dietzel
©Oliver Reif-Dietzel
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Zuwendungsfähig sind
• maßnahmenbezogene Ausgaben für Lieferung
und Leistungen durch Externe
• Technische Komponenten der Grünen Welle lt. Richtlinie
Voraussetzungen
• Vorgesehene Flächen und Grundstücke müssen sich im
rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers
befinden
• Die vorgesehenen Flächen müssen die Voraussetzung für
öffentlich genutzte Verkehrsfläche nach dem jeweiligen
Straßengesetz erfüllen (Ausnahme: Fahrradparkhäuser)
• Für weitere Voraussetzungen für einzelne Fördermaßnahmen s.
Richtlinie
Verbesserung des Radverkehrs
Kurz & knapp
• Förderquote 40 % / 60 % *
• Mindestzuwendung 10.000 €
• Höchstzuwendung 500.000 €
• Bewilligungszeitraum 24
Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
51
Ziel ist
die Veränderung des Modal Split weg vom motorisierten Individualverkehr hin
zu emissionsärmeren Verkehrsmodi
Voraussetzung ist
Nachweis einer Potenzialstudie, die diese Maßnahmen als förderlich für die
Reduzierung der THG-Emissionen im Verkehr durch Verlagerung des Modal
Splits ausweist
Intelligente Verkehrssteuerung
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Was wird gefördert?
Anschaffung bzw. Nutzung von smarten
(Big-Data-) Datenquellen mit Verkehrsbezug
mit dem Ziel der Aufwertung und Bevorzugung des
Umweltverbundes
Zuwendungsfähig sind
• Anschaffung bzw. kontinuierliche Nutzung von
smarten Verkehrsdaten (Rohdaten oder geeignete
Auswertungsprodukte)
• Ex-post Datensätze oder Datensätze, die
Informationen nahezu in Echtzeit liefern
Antragsberechtigt sind
zusätzlich Aufgabenträger des ÖPNV
Intelligente Verkehrssteuerung
Kurz & knapp
• Förderquote 30 % / 40 % *
• Höchstzuwendung 200.000 €
• Bewilligungszeitraum 36 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
53
Abfallentsorgung
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Separa
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Sammelpunkte für Garten- und Grünabfälle
Kurz & knapp
• Förderquote: 40 %
• Mindestzuwendung 5.000 €
• Höchstzuwendung 200.000 €
• Bewilligungszeitraum 18 Monate
Was wird gefördert?
Dezentrale, zeitlich unbegrenzt zugängliche Übergabepunkte
Zuwendungsfähig sind
• Ausgaben für
• die Errichtung befestigter Sammelplätze mit gebundener Decke und Erfassung des
Niederschlagwassers
• die Einrichtung durch qualifiziertes externes Fachpersonal
• Sachausgaben für Container und Brücken
• begleitende Öffentlichkeitsarbeit bis 10.000 €
Voraussetzungen sind
• Schaffung eines festen Untergrunds
• Verwertung der Gartenabfälle als qualitätsgesicherter
Kompost
• Baumaterial aus Sekundärrohstoffen (mind. 40 %)
• thermische Nutzung nur von Überschussholz
Was wird gefördert?
• Vergärung bzw. Kaskadennutzung (Erzeugung von Biogas mit anschließender
Nachrotte bzw. stofflicher Nutzung der festen Gärreste) der in der Biotonne
gesammelte Abfälle
• ggf. auch Nassfermentation
Zuwendungsfähig
• Investition und Installation einer Anlage zur kontinuierlichen Trockenfermentation
sowie die Einrichtung durch qualifiziertes externes Fachpersonal (Anforderungen
siehe Richtlinie)
• Begleitende Öffentlichkeitsarbeit bis 5.000 €
Voraussetzungen sind
• Flächendeckende Biotonne mit Anschluss- und
Benutzungszwang vorhanden oder nachweislich
geplant
• Installierte Leistung über 150 kW
• Weitere technische Voraussetzungen lt. Richtlinie und
Hinweisblatt
55
Vergärungsanlagen für Bioabfälle
Kurz & knapp
• Förderquote 40 %
• Mindestzuwendung 10.000 €
• Höchstzuwendung 600.000 €
• Bewilligungszeitraum 36 Monate
Stillgelegte Siedlungsabfalldeponien
Kurz & knapp
- Zuschuss: 50 % / 60 % *
- Mindestzuwendung 10.000 €
- Höchstzuwendung 500.000 €
- Bewilligungszeitraum 18 Monate 56
Was wird gefördert?
Aerobe In-situ-Stabilisierung von stillgelegten Siedlungsabfalldeponien und
Altablagerungen durch Verfahren der Saug- und Druckbelüftung sowie
Kombinationen dieser Belüftungsverfahren
Ziel
Vollständiger Rückgang der Methanbildung (THG-Minderungspotenzial von
mind. 50 %)
Zuwendungsfähig sind
• Notwendige bauliche Maßnahmen im Bereich der Deponie
• Technische Einrichtungen und Aggregate
• Ertüchtigung der bestehenden Gasbrunnen bzw. Neubau
• Mess- und Regelungstechnik
Voraussetzung ist
Potenzialstudie Siedlungsabfalldeponien
*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
57
Kläranlagen
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Was wird gefördert
Investive Maßnahmen an Abwasseranlagen, die eine
Klärschlammverwertung in einem Verbund aus mehreren
kleinen Zulieferanlagen und einer zentralen Verwertungsanlage
ermöglichen
Zuwendungsfähig
• Maßnahmen an Abwasseranlagen der Größenklasse IV-V zur Annahme,
Weiterverarbeitung und Verwertung von Klärschlamm
• Neubau von Vorklärbecken an Abwasseranlagen Größenklasse I-III, die bei geplanter
gemeinsamer Schlammverwertung eine verfahrenstechnische Umstellung ohne
aerobe Schlammstabilisierung anstreben
Voraussetzungen sind
• Abstand der Anlagen zur zentralen Anlage max. 50 km
• Eingesparte THG-Emission übersteigen THG-Emission
durch Schlammtransport
58
Klärschlammverwertung im Verbund
Kurz & knapp
• Förderquote 30 % / 40 % *
• Mindestzuwendung 10.000 €
• Höchstzuwendung 200.000 €
• Bewilligungszeitraum 48 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
59
Erneuerung der Belüftung
Kurz & knapp
• Förderquote 30 % / 40 % *
• Mindestzuwendung 5.000 €
• Höchstzuwendung 200.000 €
• Bewilligungszeitraum 24 Monate
Was wird gefördert
Energieeffiziente Erneuerung und Optimierung
der Belüftungstechnik sowie Maßnahmen zur
Wärmerückgewinnung für höhere Gesamteffizienz
Zuwendungsfähig sind
• Austausch bestehender Kompressoren durch hocheffiziente, regelbare Kompressoren
• Anschaffung von Mess-, Steuer- und Regeltechnik zur Anpassung der
Drucklufterzeugung an eine geeignete Messgröße
• Ausgaben für verfahrenstechnische Maßnahmen zur dauerhaften Senkung des
Druckluftbedarfs im Belebungsbecken
• Umbau hocheffizienter Kompressoren für Wärmeauskopplung und Anbindung an
geeigneten Verbraucher
Voraussetzung ist
Maßnahme(n) notwendig laut Potenzialstudie
*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
Was wird gefördert
• Ersatz wenig effizienter Pumpen und Motoren durch
hocheffiziente Geräte in Abwasseranlagen sowie in
angeschlossenen Abwassernetzen
• Umbaumaßnahmen in angeschlossenen Abwasser-
netzen zur Senkung des Energiebedarfs
Zuwendungsfähig sind
• Energieeffiziente Motoren der Effizienzklasse IE4
• Drehzahlgeregelte Motoren der Effizienzklasse IE3
• Energieeffiziente Pumpen mit einem Energieeffizienzindex von EEI < 0,23
• Neu- und Umbaumaßnahmen im Abwassernetz zum Zweck des Rückbaus von
Pumpen und Hebewerken
Voraussetzung ist
Potenzialstudie Abwasserbehandlungsanlagen
60
Erneuerung von Pumpen und Motoren
Kurz & knapp
• Förderquote 30% / 40 % *
• Mindestzuwendung 5.000 €
• Höchstzuwendung 200.000 €
• Bewilligungszeitraum 24 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
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Was wird gefördert
Umstellung der Klärschlammbehandlung auf Faulung von aerob zu
anaerob für Methangewinnung zur Energieproduktion
Zuwendungsfähig ist
der Neubau von
• Vorklärbecken
• Faultürmen
• Schlammtransportinfrastruktur (z. B. Pumpen, Leitungen)
• Gaspufferspeichern
Voraussetzungen sind
• Bislang keine oder aerobe Klärschlammfaulung
• Methannutzung in KWK-Anlagen oder Einspeisung
in eigene oder öffentliche Netze
• Potenzialstudie
61
Neubau einer Vorklärung
und Umstellung auf Faulung
Kurz & knapp
• Förderquote 30 % / 40 % *
• Mindestzuwendung 10.000 €
• Höchstzuwendung 500.000 €
• Bewilligungszeitraum 48 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
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Was wird gefördert?
Anwendung innovativer, neuer Verfahren der
Abwasserreinigung zur Reduktion des
Energieverbrauchs
Zuwendungsfähig sind
• Verfahren zur Stickstoffelemination im Schlammwasser vor Rückführung in die
biologische Abwasserreinigung (Deammonifikation)
• Ausgaben für vergleichbare hocheffiziente Verfahrenskombinationen bei
Energieeinsparungen für Belebungsbecken von mind. 25 %
Voraussetzungen sind
• Potenzialstudie
• Keine Einschränkung der Reinigungsleistung durch die neue Verfahrenstechnik
62
Verfahrenstechnik
Kurz & knapp
• Förderquote 30 % / 40 % *
• Mindestzuwendung 5.000 €
• Höchstzuwendung 200.000 €
• Bewilligungszeitraum 36 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
63
Trinkwasserversorgung
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Was wird gefördert?
• Austausch bestehender Pumpen- bzw. Ventilator-
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• Nachrüstung von Motoren mit Frequenzumformern
• Hydraulische Betriebsoptimierung
• Mess-, Regel- und Steuertechnik
Zuwendungsfähig sind
• Anschaffung und Austausch von Geräten und Mess- /
Regel-/ Steuertechnik
• Betriebsoptimierung und bedarfsgerechte
Dimensionierung durch qualifiziertes externes
Fachpersonal
Voraussetzungen sind
Technische Voraussetzungen lt. Richtlinie
64
Energieeffiziente Aggregate
Kurz & knapp
• Förderquote 30 % / 40 % *
• Mindestzuwendung 5.000 €
• Höchstzuwendung 200.000 €
• Bewilligungszeitraum 24 Monate
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*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
Was wird gefördert?
Investitionen in die Modernisierung der Trinkwasserversorgungsanlagen sowie
Optimierungsdienstleistungen
Zuwendungsfähig sind
• Neu- und Umbaumaßnahmen bei Wassergewinnung und –aufbereitung,
Reinwasserverteilung und Wasserspeicherung
• Betriebsoptimierung durch qualifiziertes externes Fachpersonal
• Anschaffung und Austausch von Pumpen, Ventilatoren, Motoren,
Frequenzumrichtern, Mess- und Regeltechnik
Voraussetzungen sind
• Potenzialstudie Trinkwasser
• Effizienzvorgaben wie bei energieeffizienten Aggregaten (Ziffer 2.14.1 der
Richtlinie), wenn die dort genannten Einzelkomponenten verbaut werden
65
Systemische Optimierung
Kurz & knapp
• Förderquote 20 % / 30 % *
• Mindestzuwendung 5.000 €
• Höchstzuwendung 200.000 €
• Bewilligungszeitraum 36 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
66
Rechenzentren
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67
Was wird gefördert?
Investitionen und Optimierungsdienstleistungen für höhere Energie- und
Ressourceneffizienzkomponenten u.v.m.
Zuwendungsfähig sind
• Investitionen in und Installation von Komponenten
• energetische Optimierung des Rechenzentrums
• Mitarbeiterschulungen
Voraussetzungen sind
• Einhaltung der Kriterien des „Blauen Engel“ für optimierte / erneuerte Komponenten
• Neue Komponenten:
• technischer oder funktionaler Neuerungsbedarf
• Zulässige Leistungssteigerung max. +100 % oder höher Energieverbrauch max.
+50 %
• Energiemonitoring lt. Blauer Engel
• Energieeffizienzbericht lt. Blauer Engel
Rechenzentren
Kurz & knapp
• Förderquote 40 % / 50 % *
• Mindestzuwendung 5.000 €
• Bewilligungszeitraum 12 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
68
Weitere investive Maßnahmen
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Was wird gefördert?
• Ersatz ineffizienter zentraler Warmwasser-
bereitungsanlagen gegen dezentrale Warm-
wasserbereitung sowie die Sanierung und
Anpassung an den tatsächlichen Bedarf
• Austausch nicht regelbarer Pumpen gegen regelbare
Hocheffizienzpumpen für Beckenwasser
• Einbau von Komponenten der Mess-, Steuer- und
Regelungstechnik in Verbindung mit einer
Gebäudeleittechnik zur Gebäudeautomation
• Einbau außenliegender Verschattungsvorrichtungen mit
Tageslichtnutzung
• Austausch von Elektrogeräten zur Erwärmung, Kühlung
und Reinigung in Kitas, Schul- und Lehrküchen sowie
Fach- und Technikräumen
69
Weitere investive Maßnahmen
Kurz & knapp
• Förderquote 40 % / 50 % *
• Mindestzuwendung 5.000 €
• Bewilligungszeitraum 12 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
Bild: CCO, gemeinfrei
Hinweise zur Antragstellung
Der Förderweg für Antragsteller
Abbil
Abbildung: BMUB (2016). Das Klima schützen, Kommunen fördern. Die Kommunalrichtlinie. S. 8f
Zur Vorbereitung auf den Antrag
Alle relevanten Infos an einem Ort:
Richtlinie im Volltext
Hinweisblätter
Übersicht: Förderbausteine – Antragsberechtigungen – Förderquoten
https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
© elxeneize / istock
Wie stelle ich einen Antrag?
Digital und postalisch:
1. Antragstellung über
Webseite „Easy
Online“ (s. Link)
2. Postalischer Versand
mit rechtsgültiger
Unterschrift im
Anschluss den
Versand des Antrags
über Easy Online
https://www.youtube.com/watch?v=s9hoqNrHF9s
Ergänzende Formulare für die Antragstellung
… finden Sie auf der Webseite der Kommunalrichtlinie vom Projektträger Jülich (PtJ).
Für ausgewählte Förderschwerpunkte besteht die Möglichkeit Online-Formulare zu nutzen: https://www.krl-online.de/ *
* Hinweis: Nicht bei allen Förderschwerpunkten sind in der Antragstellung ergänzende Dokumente beizufügen.
Antragstellung beim Projektträger Jülich (PtJ)
Antragsfenster:
1. Januar bis 31. März
1. Juli bis 30. September
Ganzjährig: Energiesparmodelle, Klimaschutzkonzept und -management
Hinweise:
Bitte planen Sie den Beginn des Vorhabens frühestens fünf Monate nach
Einreichen des Zuwendungsantrags ein
ein Vergabeverfahren (inkl. Ausschreibung) darf erst nach Erhalt des
schriftlichen Zuwendungsbescheides beginnen
Antragstellung nur über:
Das SK:KK ist an jedem Wochentag
telefonisch und per Mail erreichbar
Beratungshotline
030 / 39001-170
skkk@klimaschutz.de
SK:KK Webinare zur novellierten KRL
11.12.2018, 10:00 – 12:00 Uhr
Die Kommunalrichtlinie fördert Klimaschutz – Fokus investive
Förderung
22.01.2018, 10:00 – 12:00 Uhr
Die Kommunalrichtlinie fördert Klimaschutz – Fokus Förderung von
Personalstellen
Anmeldung unter: www.klimaschutz.de/veranstaltungen
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Vielen Dank!
…und viel Erfolg für Ihre Klimaschutz-Projekte!
SK:KK am Deutschen Institut für
Urbanistik
Auf dem Hunnenrücken 3
50668 Köln
Zimmerstraße 13-15
10969 Berlin
Beratungshotline: 030 / 39001-170
skkk@klimaschutz.de
www.klimaschutz.de/kommunen
Philipp Reiß
Zimmerstraße 13-15
10969 Berlin
Tel.: 030 / 39001-186
Mail: reiss@difu.de