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Die Zentrale Expositionsdatenbank ZED Unterstützung für die Unternehmen aus einer Hand
Dr. Harald Wellhäußer Tag der Arbeitssicherheit in Fellbach, 9. März 2017
Seite 2 Dr. Harald Wellhäußer
„Wir müssen alle mal sterben“
Zitat aus dem Mittagsgespräch nach einem Vortrag bei der deutschen Stahlindustrie
Seite 3 Dr. Harald Wellhäußer
Seite 4
„Wir lassen Sie sterben“
Quelle: DER SPIEGEL 10/1994
Dr. Harald Wellhäußer
Seite 5
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Krebserzeugende Stoffe am Arbeitsplatz Dieselmotoremissionen
Formaldehyd
Schweißrauche
Holzstäube
Quarzstäube
Halogenkohlenwasserstoffe
Metalle (Ni, Co, Cr)
Benzol
Aromatische Amine
Asbest
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Beruflich verursachte Krebserkrankungen 1978 bis 2010 nach dem verursachenden Arbeitsstoff
Rangfolge Arbeitsstoff Zahl der Fälle % 1 Asbest 30 271 74,6
2 Ionisierende Strahlen 4 178 10,3
3 Aromatische Amine 1 945 4,8
4 Quarzstaub 898 2,2
5 Benzol 887 2,2
6 Eichen-/Buchenholzstaub 785 1,9
7 Kokereirohgase (PAK) 395 1,0
8 Chrom und seine Verbindungen 313 0,8
9 Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech (PAK) 292 0,7
10 Nickel und seine Verbindungen 149 0,4
11 Arsen und seine Verbindungen 142 0,4
12 Halogenierete Alkyl-Aryl-Oxide, außer TCDD 66 0,2
13 2,3,7,8-Tetrachlordibenzo-p-dioxin (TCDD) 66 0,2
14 Vinylchlorid (VC) 59 0,1
15 Trichlorethylen (Trichlorethen; Tri) 40 0,1
16 Halogenkohlenwasserstoffe (außer VC und Tri) 20 0,0
17 Asbest und PAK 19 0,0
18 PAK 13 0,0
Gesamt 40 555 100,0 Auszug aus: Dokumentation des Berufskrankheiten-Geschehens in Deutschland „Beruflich verursachte Krebserkrankungen“ DGUV April 2012
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Berufskrankheiten
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21 Berufskrankheiten mit Bezug zu Krebserkrankungen • Krebserkrankungen/Jahr in Deutschland
480 000 • Krebserkrankungen/Jahr mit Verdacht, dass
sie durch die Arbeit verursacht sein könnten 9 800
• Anerkannte Fälle Berufskrebserkrankungen 2 600
• Als krebserzeugend eingestufte Arbeitsstoffe >100
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Erfahrungen von Tier auf Mensch übertragbar?
1
10
31
100
350
Mensch
Affe
Maus
Hund
Hamster
Tagesdosis in mg / kg / d
Thalidomid
Contergan: Niedrigste wirksame Tagesdosis Quelle: HTWK Leipzig, Prof. Dr. rer. nat. Rainer Stich
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Metalle: 1 + 1 ≠ 2
Über Wechselwirkungen mehrerer c-Stoffe wissen wir nur sehr wenig!!
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§ 14 GefStoffV (3) Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B sicherzustellen, dass 3. ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausüben, bei denen die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 eine Gefährdung (…) ergibt; in dem Verzeichnis ist auch die Höhe und die Dauer der Exposition anzugeben (…) 4. das Verzeichnis (…) 40 Jahre nach Ende der Exposition aufbewahrt wird; (…) hat der Arbeitgeber den Beschäftigten einen Auszug über die sie betreffenden Angaben des Verzeichnisses auszuhändigen …
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Vorteile durch die ZED Übernahme der Archivierungs- und Aushändigungspflicht Ablösung der Meldeverpflichtungen an ODIN und GVS möglich Reduzierung des Aufwands für Erstellung und Pflege des Verzeichnisses Importmöglichkeiten Kostenfrei
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TRGS 410 „Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B“
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Anwendungsbereich TRGS 410 Beschäftigte sind beim Umgang mit entsprechenden Gefahrstoffen der Kategorien 1A und 1B gefährdet Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) - Gefahrstoffe sind eingestuft Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gemäß TRGS 905 - Gefahrstoffe sind eingestuft Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gemäß TRGS 906
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Kriterien für die Aufnahme Gefährdungsbeurteilung ergibt eine Gefährdung insbesondere dann, wenn • bei Stoffen der Schichtmittelwert die
Akzeptanzkonzentration überschreitet • bei Stoffen der Schichtmittelwert den AGW oder
den Kurzzeitwert überschreitet • bei Stoffen ohne AGW oder ohne Akzeptanz-
konzentration eine Exposition vorliegt oder Atemschutz getragen werden muss
• es Hinweise aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge gibt
• keine ausreichenden Informationen über die Expositionshöhe vorliegen
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Kriterien für die NICHTAUFNAHME
• Tätigkeiten gemäß VSK, Grenzwerte sind eingehalten
• geschlossene, technisch dichte Anlage • Labortätigkeiten gemäß TRGS 526 • geringen Menge, kurze Expositionsdauer
und günstige physikalisch-chemischen Eigenschaften der Stoffe
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