Post on 26-May-2015
transcript
DieDie
UmsatzsteuerUmsatzsteuerim Außenhandelim Außenhandel
Umsatzsteuer im AußenhandelUmsatzsteuer im Außenhandel
Erwerbsteuer
Einfuhrumsatzsteuer
Gebiets-BegriffeGebiets-Begriffe
ÜBRIGES GEMEINSCHAFTSGEBIET(= andere EU-Mitgliedstaaten)
DRITTLANDSGEBIET
INLAND (BRD)
AUSLAND
Innergem. Lieferung
AusfuhrInnergem. Erwerb
Einfuhr
ErwerbsteuerErwerbsteuer
innergemeinschaftlicher Erwerb Unternehmen der EU nicht für sonstige Dienstleistungen (z. B. Zeitungsinserate) Steuerschuldner = Erwerber des Gegenstandes Leistung wird in dem Land besteuert, für das sie bestimmt ist
(Bestimmungslandprinzip) in den EU-Ländern, aus denen die Gegenstände kommen, werden
sie als innergemeinschaftliche Lieferung von der Umsatzsteuer befreit – Voraussetzung: Umsatzsteueridentifikationsnr.
Höhe entspricht der Mehrwertsteuer
ErwerbsteuerErwerbsteuer
für Lieferungen an Endverbraucher gilt das Ursprungslandprinzip (deutsche Umsatzsteuer)– Ausnahmen beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer
Fahrzeuge Voraussetzung für steuerfreie Lieferung:
– gültige USt-IdNr. vom Erwerber– Ware wurde tatsächlich befördert
Erhebung durch die Finanzämter Unternehmer kann die Erwerbsteuer als Vorsteuer abziehen ab einer bestimmten Größenordnung ist eine Intrastat-
Meldung notwendig
IntrahandelsstatistikIntrahandelsstatistik
gesonderte monatliche Meldung (Intrastat-Meldung) an das Statistische Bundesamt Eingänge aus Mitgliedsstaaten im Vorjahr 300.000 Euro überschritten wird diese Schwelle im laufenden Kalenderjahr erreicht,
beginnt die Meldepflicht in dem Monat, in dem die Schwelle überschritten wird
Zweck: aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel
EinfuhrumsatzsteuerEinfuhrumsatzsteuer
Einfuhr aus einem Drittland (z. B. USA, Schweiz) Ausfuhrlieferungen an Drittländer sind
umsatzsteuerfrei (Vorsteuerüberhang bei exportintensiven Unternehmen)
Erhebung durch die Zollbehörden besondere Erhebungsform der Mehrwertsteuer Regelsteuersatz entspricht dem der Mehrwertsteuer
EinfuhrumsatzsteuerEinfuhrumsatzsteuer
Ware wird im Ausfuhrland von der Umsatzsteuer entlastet jedoch mit der Einfuhrumsatzsteuer des Einfuhrlandes belastet durch diese Einfuhrbesteuerung soll verhindert werden, dass die
eingeführten Waren ohne Umsatzsteuer an den Endverbraucher gelangen
erfolgt die Wareneinfuhr aus gewerblichen Gründen kann der einführende Unternehmer die von ihm gezahlte Einfuhrumsatzsteuer bei einem Wiederverkauf gegenüber
dem Finanzamt als Vorsteuer absetzen Einfuhrumsatzsteuer als durchlaufender Posten bei einführenden
Unternehmen Belastung trägt der Verbraucher
VorsteuerabzugVorsteuerabzug
Zweck: die volle Umsatzsteuer wird durch den Endverbraucher getragen
nur Unternehmen berechtigt der abgeführte Steuerbetrag bedeutet für das Unternehmen
lediglich einen durchlaufenden Posten (kein Kostenfaktor) wirtschaftlich getragen wird der Steuerbetrag vom
Endverbraucher Die Vorsteuer wird (im Normalfall) von der Umsatzsteuer des
betreffenden Monats abgezogen. An das Finanzamt ist nur der Unterschiedsbetrag (Zahllast) zu entrichten.
Rechtsgrundlagen für die Rechtsgrundlagen für die Erhebung der EUSt in der BRDErhebung der EUSt in der BRD
Umsatzsteuergesetz (UStG) Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
(UStDV) Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung
(EUStBV)
EUSt-Einnahmen in DeutschlandEUSt-Einnahmen in Deutschland
51 Mrd. €
2011
Einfuhrumsatzsteuersätze Einfuhrumsatzsteuersätze in der BRD in der BRD
voller Satz (19 %) ermäßigter Steuersatz (7%)
– für bestimmte Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milch, Gemüse und Früchte, Kaffee, Tee, Getreide
– Blumen – Bücher – Zeitungen – Rollstühle, orthopädische Apparate und Vorrichtungen– Kunstgegenstände – Sammlungsstücke
Einfuhrumsatzsteuer in der Einfuhrumsatzsteuer in der Europäischen Gemeinschaft Europäischen Gemeinschaft
Einfuhrumsatzsteuer unterliegt ständigen Harmonisierungsbemühungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft
zum Zeitpunkt der Einführung des Binnenmarktes (01. Januar 1993) konnten sich die Mitgliedsstaaten nicht auf eine völlige Angleichung der Steuersätze einigen
Kompromiss: Einführung von Mindeststeuersätzen Mindest-Normalsatz: 15 % Höchstsatz: 25 % ermäßigter Steuersatz: mindestens 5 % Deutschland: Regelsteuersatz 19 %, ermäßigt 7 %
Einfuhrumsatzsteuersätze in der EU Einfuhrumsatzsteuersätze in der EU
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Normalsteuersätze
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Mitgliedstaat
Kleinbetragsregelung Kleinbetragsregelung
aus Vereinfachungsgründen wird von der Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer in Bagatellfällen abgesehen
Voraussetzungen:- Gegenstände unterliegen bei der Einfuhr nur
der Einfuhrumsatzsteuer- festzusetzende Einfuhrumsatzsteuerbetrag
beträgt weniger als 10 EUR und- Steuerbetrag kann in voller Höhe als Vorsteuer
abgezogen werden
Steuerbefreiungen Steuerbefreiungen bei der Einfuhr bei der Einfuhr
Steuersatz von 0 % für bestimmte Waren, deren Lieferung auch im Inland keiner
Umsatzsteuer unterliegt: Aktien menschliche Organe menschliches Blut besondere Hochseewasserfahrzeuge, z. B. Fischereifahrzeuge
oder Schlepper gesetzliche Zahlungsmittel bestimmte Luftfahrzeuge für den internationalen Luftverkehr
Bemessungsgrundlage für die EUSt Bemessungsgrundlage für die EUSt
Zielwert des eingeführten Gegenstandes folgende Beträge sind hinzuzurechnen:
– Ausländische Einfuhrabgaben, Steuern und sonstige Abgaben
– Zoll einschl. Verbrauchsteuern und Monopolabgaben– Nebenkosten, wie Beförderungs-, Versicherungs-
Verpackungskosten, Provisionen und Maklerhöhe
bis zum ersten Bestimmungsort im Gemeinschaftsgebiet
Berechnung der EUStBerechnung der EUSt
Warenwert
- evtl. Skontoabzug
+ Verpackungskosten
+ Transportkosten
(Auslandsanteil)____
= Zollwert
(= Bezugspreis bis zur deutschen Grenze)
* Zollsatz____________
= Zollschuld
Zollwert+ Zollschuld+ Verbrauchssteuern+ Beförderungskosten (Inlandsanteil bis zum __1. Bestimmungsort)______= Bemessungsgrundlage
EUSt
* Steuersatz
(= entspricht dem üblichen Umsatzsteuersatz)____= Einfuhrumsatzsteuer
Umsatzsteueridentifikationsnr.Umsatzsteueridentifikationsnr.
Abkürzung: USt-IdNr. Gesetzliche Grundlage: § 27 a Umsatzsteuergesetz (UStG) eindeutige Kennzeichnung eines Umsatzsteuerpflichtigen Schlüssel für die Teilnahme am EU-Binnenmarkt steuerfrei in einen anderen EU-Mitgliedsstaat liefern, wenn auch der
Erwerber eine gültige USt-IdNr.besitzt Aufbau der USt-IdNr.: zwei Großbuchstaben (Länderkürzel/ Sitz des
Unternehmens) + max. 12 weitere alphanumerische Zeichen Deutschland: Ländercode DE + neunstellige Nummer dient innerhalb des Europäischen Binnenmarktes zur Abrechnung
der Umsatzsteuer durch die Finanzämter Überprüfung der Ust-IdNr. des Geschäftspartners bei jedem
innergemeinschaftlichen Geschäft Privatpersonen erhalten keine USt-IdNr.
Beantragung der USt-IdNr.Beantragung der USt-IdNr.
beim Bundesamt für Finanzen Dienstsitz Saarlouis schriftlicher Antrag (keine bestimmte Form vorgeschrieben) vollautomatisierte Beantragung (online Internet-Formular)
Online-Dienst von 5.00 Uhr –23.00 Uhr Angaben: - Name und Anschrift des Antragstellers
- bei Einzelunternehmen auch Geburtsdatum des Unternehmensinhabers
- nationale Umsatzsteuernummer - Finanzamt, das für die Umsatzbesteuerung zuständig ist
Gültigkeit der USt-IdNr.Gültigkeit der USt-IdNr.
Beginn: Datum des Bekanntgabeschreibens vom Bundesamt für Finanzen
Ende: Unternehmer kann jederzeit die Beendigung der USt-IdNr. beim BfF in Saarlouis beantragen
Endet die umsatzsteuerliche Führung, wird die USt-IdNr. ebenfalls beendet.
Zusammenfassende MeldungZusammenfassende Meldung
alle Unternehmer innerhalb der EG Zusammenfassung aller getätigten
Lieferungen oder Erwerbe für jedes abgelaufene Kalendervierteljahr an das Bundesamt für Finanzen in Saarlouis
Vielen Dank Vielen Dank für die Aufmerksamkeit !für die Aufmerksamkeit !