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»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«
Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018
Erarbeitet im Rahmen des Projektes Fachkräftesicherung in der Altenpflege
»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«
Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege
Berlin, 18. September 2018
Erarbeitet im Rahmen des Projektes Fachkräftesicherung in der Altenpflege.
Das Projekt wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung finanziert.
In Kooperation:
Herausgeber:
Beratungsgesellschaft mbH, Ahlhoff
Albrechtstr. 11a
10117 Berlin
Telefon: 030 / 2 80 32 08 – 6
Telefax: 030 / 2 80 32 08 – 89
E-Mail: info@arbeitgestaltengmbh.de
http://www.arbeitgestaltengmbh.de
Veranstaltung in Kooperation mit:
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Cluster Gesundheitswirtschaft Berlin-Brandenburg – HealthCapital
Gefördert aus Mitteln der Länder Berlin und Brandenburg, der Investitionsbank Berlin;
kofinanziert von der Europäischen Union – Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung.
Investition in Ihre Zukunft.
Fotografin: Jeanette Dobrindt
© 09/2018
»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«
Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018
Inhalt
1. Tagesordnung 2
2. Hintergrund 4
3. Gemeinsame Begrüßung durch die Veranstalter 5
4. Eröffnung und Begrüßung neuer Partnerinnen und Partner 7
5. Chancen der Ausbildungsreform für die Pflege in Berlin 10
6. Fachforen 14
Fachforum 1: Pflegeausbildung in Kooperation von Praxis mit Praxis 14
Fachforum 2: Neue Chancen für die Kooperation von
Pflegeschulen und Praxiseinrichtungen 16
Fachforum 3: Gute Ausbildung – toller Beruf. Was macht eine gute
Ausbildung aus? 19
Fachforum 4: Finanzierung der Ausbildung nach dem
Pflegeberufereformgesetz 22
7. Große Themen der Foren 27
8. Resümee der Tagung 29
9. Anhang: Neue Veröffentlichung 31
10. Anhang: Publikationsliste 32
»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«
Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018
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1. Tagesordnung
14:00 Uhr Begrüßung
• Elke Ahlhoff, Geschäftsführerin der ArbeitGestalten GmbH
• Dr. Kai Uwe Bindseil, Clustermanager HealthCapital
14:10 Uhr Eröffnung
Dilek Kolat, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Anschließend: Begrüßung neuer Partnerinnen und Partner im Berliner
Bündnis für Altenpflege
14:40 Uhr Chancen der Ausbildungsreform für die Pflege in Berlin
Donald Ilte, Leiter der Abteilung Pflege in der Senatsverwaltung für
Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
15:15 Uhr Pause
15:45 Uhr Fachforen
1. Pflegeausbildung in Kooperation von Praxis mit Praxis
Tatjana Zeggel, juristische Referentin für berufsrechtliche Angelegenheit
der Pflegeberufe in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und
Gleichstellung
2. Neue Chancen für die Kooperation von Pflegeschulen und
Praxiseinrichtungen
Christine Vogler, Leiterin der Wannsee-Schule e.V.
3. Gute Ausbildung – toller Beruf. Was macht eine gute Ausbildung aus?
• Anna Schlicht, Fachbereichsleiterin an der Berufsfachschule für
Altenpflege des Evangelischen Johannesstiftes
• Johannes Wünscher, Referent für Junge Pflege und Social Media
beim DBfK Nordost e.V.
4. Finanzierung der Ausbildung nach dem Pflegeberufereformgesetz
Dr. Frederik Diepgen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und
Gleichstellung
16:45 Uhr Pause
17:00 Uhr Große Themen der Foren
Vorstellung durch die Moderatorinnen
17:15 Uhr Resümee der Tagung
• Barbara König, Staatssekretärin für Pflege in der Senatsverwaltung
für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
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3
• Andreas König, Gewerkschaftssekretär im Landesfachbereichs 3:
Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen von ver.di –
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Berlin-Brandenburg
• Oliver Stemmann, Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste
e.V., Landesgeschäftsstelle Berlin
• Johannes Wünscher, Referent für Junge Pflege und Social Media
beim DBfK Nordost e.V.
17:50 Uhr Verabschiedung
• Judith Ripken, Verantwortliche Integrativthema Alternde Gesellschaft,
HealthCapital
• Elke Ahlhoff, Geschäftsführerin der ArbeitGestalten GmbH
Moderation: Dr. Wenke Wegner, ArbeitGestalten GmbH
Die Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege hat sich etabliert als Ort des fachlichen Austauschs und der
Vernetzung.
»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«
Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018
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2. Hintergrund
„Guten Tag! Schön Sie hier jedes Jahr wieder zu sehen.“, „Hoffentlich bekommen wir praktische
Hinweise, was wir für die neue Ausbildung bei uns in der Einrichtung ändern müssen.“ Diese und
ähnliche Sätze waren am 18. September kurz vor 14 Uhr im Karl Storz Besucher- und
Schulungszentrum in Berlin-Mitte zu hören. Die diesjährige Tagung des Berliner Bündnisses für
Altenpflege stand unter dem Motto „Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam
gestalten!“. An dem spätsommerlich warmen Nachmittag kamen Vertreter*innen der
Senatsverwaltung, der öffentlichen, freien und privaten Wohlfahrtspflege, der Pflegeschulen, von
Kostenträgern, der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, von Gewerkschaften,
Berufsgenossenschaften sowie der Berufs- und Arbeitgeberverbände Pflege zusammen, um sich über
die Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes in Berlin zu informieren. Die Veranstaltung stand
ganz im Zeichen des Netzwerkens und des Austausches über die zu meisternden Herausforderungen,
welche die Neugestaltung der Pflegeausbildungen darstellen.
Hintergrund der Veranstaltung ist das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe und die Einführung der
generalistischen Pflegeausbildung. Ab dem Jahr 2020 wird es eine gemeinsame Ausbildung für alle
Pflegeberufe geben. Die Vorteile des Pflegeberufereformgesetzes lassen sich auf mehreren Ebenen
benennen: die ausgebildeten Pfleger*innen verfügen über ein breiteres Spektrum an
Fachkenntnissen, das den veränderten Anforderungen des Berufs entspricht, die Flexibilität der
Pfleger*innen auf dem Arbeitsmarkt erhöht sich und die Definition von Vorbehaltsaufgaben stärkt
den Berufsstand. Die Einführung der neuen Ausbildung fordert in ihrer Umsetzung allerdings auch
einen nicht zu unterschätzenden Koordinations- und Verwaltungsaufwand. Herausforderungen
bestehen zum Beispiel in der Gestaltung der Kooperationen der verschiedenen Ausbildungsbetriebe
und der Pflegeschulen, in der Finanzierung der Ausbildungsplätze durch verschiedene Akteure und
nicht zuletzt sind neue Curricula erforderlich.
Mit seiner diesjährigen Tagung wandte sich das Berliner Bündnis für Altenpflege zum ersten Mal auch
an die Ausbildungseinrichtungen der Gesundheits- und Krankenpflege. Ein zentraler Bestandteil der
Tagung war die Vernetzung der verschiedenen Akteur*innen, die für die neue
Pfleger*innenausbildung in Zukunft noch enger zusammen arbeiten werden.
Die Tagung wurde in Kooperation mit HealthCapital, dem Cluster für Gesundheitswirtschaft in Berlin
und Brandenburg, durchgeführt.
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3. Gemeinsame Begrüßung durch die Veranstalter
Der Tagungssaal ist mit rund 170 Personen
gut gefüllt, als Elke Ahlhoff,
Geschäftsführerin der ArbeitGestalten
Beratungsgesellschaft mbH, und Dr. Kai
Uwe Bindseil, Clustermanager von
HealthCapital, die Teilnehmer*innen
begrüßen. Elke Ahlhoff weist auf die
Räumlichkeiten des ehemaligen Augusta-
Krankenhauses hin, die das Thema der
Tagung in seiner historischen Dimension
zeige. Der Gedanke an die autoritär
organisierte Krankenpflegeausbildung vor
rund hundert Jahren mache deutlich, welch
weiter Weg bereits beschritten wurde.
Denn heutige Pflege und Pflegeausbildung
sind weit entfernt von der Art und Weise,
wie in diesen Räumen zur damaligen Zeit
ausgebildet und gepflegt wurde.
In ihrer Begrüßung betont Elke Ahlhoff,
dass das Pflegeberufereformgesetz stärker
als zuvor an den Bedürfnissen der
Auszubildenden orientiert sei. Anzeichen
dafür sieht sie in der breiten Aufstellung der
neuen Ausbildung, die es den
Auszubildenden ermögliche verschiedene Tätigkeitsbereiche und Träger in der Pflege
kennenzulernen. Sie weist darauf hin, dass die Umsetzung des Gesetzes in den Ländern noch am
Anfang stehe, da wesentliche Grundlagen wie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie die
Finanzierungsverordnung vom Bundesgesetzgeber noch nicht verabschiedet seien. Zu diesem
Zeitpunkt sei es daher das Anliegen der Tagung, Informationen zu der geplanten Ausbildung nach
dem Pflegeberufereformgesetz zu geben. Frau Ahlhoff fordert die Teilnehmer*innen auf sich aktiv
einzubringen.
An die Begrüßung durch Elke Ahlhoff schließt sich Dr. Kai Uwe Bindseil von HealthCapital an, der sich
für eine ressortübergreifende Zusammenarbeit bei der Umgestaltung der Ausbildung in der Pflege
ausspricht. Als Vertreter der Wirtschaftsförderung im medizinischen Bereich am Standort Berlin sei
ihm bewusst, wie zentral ressortübergreifende Clusterpolitik sei, um im Zusammenwirken von
Wirtschafts-, Gesundheits- und Bildungspolitik gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Dr. Bindseil
verweist auf technische Innovationen, die nur dann sinnvoll für den Markt seien, wenn sie an ihren
Einsatzorten vom Personal auch verstanden, bedient und somit sinnvoll eingesetzt werden können.
Gesundheitswirtschaft müsse nicht nur in Zusammenarbeit mit der Industrie, sondern auch mit den
„Leistungserbringern“, sprich den Pfleger*innen, gedacht werden.
Begrüßung durch Elke Ahlhoff, Geschäftsführerin der ArbeitGestalten Beratungsgesellschaft mbH
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Begrüßung durch Dr. Kai Uwe Bindseil, Clustermanager HealthCapital.
Dr. Bindseil hebt hervor, dass seit 2016 eine Zusammenarbeit von HealthCapital und dem Berliner
Bündnis für Altenpflege bestehe. So sei als Kooperationsprojekt in 2017 das Projekt
„Pflegepraxiszentrum Berlin“ entstanden, das maßgeblich von den Bündnispartner*innen
Evangelisches Johannesstift und Charité – Universitätsmedizin Berlin vorangetrieben wurde und nun
über drei Jahre vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird. Über das Bündnis
finden auch die in diesem Projekt gewonnenen Erkenntnisse ihren Weg in die Praxis der Pflege
zurück. Herr Dr. Bindseil wünscht allen Teilnehmenden eine anregende Tagung.
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4. Eröffnung und Begrüßung neuer Partnerinnen und Partner
Dilek Kolat, Senatorin für Gesundheit,
Pflege und Gleichstellung, eröffnet die
Tagung, und betont zu Beginn ihre starke
Verbundenheit mit dem Berliner Bündnis
für Altenpflege, das sie im Jahr 2013 noch
als Senatorin für Arbeit initiiert hat, und
dessen Jahrestagung sie nun zum sechsten
Mal eröffne. Mit Freude verzeichne sie den
Mitgliederzuwachs des Bündnisses.
Frau Kolat hebt hervor, dass das Bündnis
anders als politische Foren funktioniere: In
diesem Zusammenschluss gehe es nicht um
das Formulieren von Forderungen, sondern
um partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Das Bündnis sei besonders geeignet, um
Lösungen für die Pflege zu entwickeln, da
hier die Expertisen aus Praxis und
Wissenschaft zusammen kämen. Sie selbst
nutze die Veranstaltung um sich zu
informieren und Impulse für ihre Arbeit
mitzunehmen.
In ihrem Grußwort äußert sich Senatorin
Kolat auch zum politischen
Handlungsbedarf im Bereich der Pflege und
den Beitrag, den Berlin leiste, um
Problemlösungen zu entwickeln.
Pflege stehe endlich auf der bundespolitischen Agenda und nach Jahren im Schatten erfahre die
Pflege damit die politische Aufmerksamkeit, der sie bedürfe. Um einem Aktionismus, wie er in
solchen dynamischen Momenten vorkomme, vorzubeugen, wünscht sich Senatorin Kolat aktive
Mitgestaltung und Beteiligung der Pflege. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und
Gleichstellung bringe sich aktiv in die Debatten auf Bundesebene ein.
Frau Kolat wertet die Anwesenheit von Vertreter*innen aus dem Krankenhausbereich als wichtiges
Zeichen, denn die Aufgabe der Fachkräftesicherung sei von Krankenpflege und Altenpflege
gemeinsam zu leisten. Die Senatorin erinnert daran, dass in den vergangenen Jahren in den
Krankenhäusern die Zahl der Pflegekräfte um 30 Prozent reduziert wurde, während die Zahl der
Patient*innen zunahm. In der Altenpflege werde zwar verstärkt ausgebildet, aber auch hier reichen
die Zahlen nicht, um den Bedarf an Fachkräften zu sichern. Frau Kolat führt die starke Präsenz von
Leiharbeitsfirmen auf dem Pflegemarkt auf den Fachkräftemangel zurück. Es sei mehr als an der Zeit
in die Ausbildung des Nachwuchses zu investieren. Die neue generalistische Ausbildung sei ein
notwendiger Schritt dem Fachkräftemangel in der gesamten Pflegebranche zu begegnen.
Dilek Kolat, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung,
begrüßt die Tagungsgäste.
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Berlin habe als einziges Bundesland ein Ministerium, das „Pflege“ im Titel und damit explizit im
Programm trage, die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Mit dem von
Senatorin Kolat ins Leben gerufenen „Berliner Pakt für Pflege“ verfolge man das Ziel einer
nachhaltigen Fachkräftesicherung. Die Arbeit konzentriere sich auf drei Bereiche: Ausbildung, gute
Arbeitsbedingungen in der Pflege und bessere Vergütung:
1. Ausbildung entsprechend dem Fachkräftebedarf: Hierfür sei eine deutliche Erhöhung der
Ausbildungskapazitäten nötig, für die man auch finanzielle Mittel für Räumlichkeiten,
Pädagog*innen und Praxisanleiter*innen bereithalten müsse.
2. Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigen in der Pflege: Hierfür müsse ein
verbindlicher Betreuungsschlüssel bzw. Personaluntergrenzen bestimmt werden, damit
ausreichend Personal für die anstehenden Aufgaben zur Verfügung stehe. Für die Gestaltung
attraktiver Arbeit in der Pflege hebt Frau Kolat außerdem die Rolle von flexiblen Arbeitszeiten
(gerade bei Schichtarbeit) und Betrieblichem Gesundheitsmanagement hervor.
3. Bessere Vergütung der Beschäftigten und der Auszubildenden in der Pflege: Ein flächendeckender
Tarifvertrag solle aus Sicht der Senatorin die gesellschaftliche Wertschätzung der Pflegeberufe
auch finanziell abbilden und die Lücke zwischen der Vergütung in sozialen und technischen
Berufen verringern.
Dann kommt Frau Kolat auf das Thema der Tagung zu sprechen – die Umsetzung des
Pflegeberufegesetzes in Berlin. Sie weist darauf hin, dass der Bundesrat erst am 21.9.2018, drei Tage
nach der Tagung, über bedeutsame Verordnungen wie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
sowie die Finanzverordnung abstimme, und drückt ihre Hoffnung aus, dass dabei die vom Land Berlin
eingebrachten Kritikpunkte berücksichtigt würden. Diese beträfen die Herabstufung der
Altenpflegeberufe und die unzureichenden Finanzierungsmöglichkeiten für Altenpflegeschulen.
Unabhängig vom Ergebnis plädiert sie dafür, die Chancen, die diese Reformen böten, zu nutzen und
die erforderlichen Umstrukturierungen für die neue generalistische Pflegeausbildung
voranzutreiben. In Berlin seien für die Umsetzung bereits wichtige Strukturentscheidungen getroffen
worden. So wurden die ersten Schritte zur Einführung der Umlagefinanzierung auf den Weg gebracht,
die es allen an der Ausbildung beteiligten Unternehmen ermöglicht ihre Kosten zu decken.
Abschließend weist die Senatorin darauf hin, dass die Senatsverwaltung für die inhaltliche
Ausgestaltung der Ausbildung auf die Mitarbeit derer angewiesen sei, die sie letzten Endes
umsetzten: die anwesenden Akteur*innen aus der Pflegepraxis. Sie lädt die Vertreter*innen der
Praxis ein, sich zu beteiligen.
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Begrüßung neuer Partner*innen im Berliner Bündnis für Altenpflege
Im Anschluss begrüßt Senatorin Kolat drei neue Partner*innen im Berliner Bündnis für Altenpflege:
• Sozialstation Mobil GmbH, vertreten durch Dr. Jan Basche
• Schwulenberatung Berlin gGmbH, vertreten durch Marcel de Groot
• Wilmersdorfer Seniorenstiftung, vertreten durch Ronald Jahnke
Drei Einrichtungen der Altenpflege werden als neue Mitglieder im Berliner Bündnis für Altenpflege begrüßt.
(v.l.n.r.: Marcel de Groot, Senatorin Dilek Kolat, Ronald Jahnke, Dr. Jan Basche)
Im Anschluss stellen sich die neuen Partner im Bündnis vor und sprechen sich dafür aus, die Pflege
engagiert weiterzuentwickeln.
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5. Chancen der Ausbildungsreform für die Pflege in Berlin
Donald Ilte, Leiter der Abteilung Pflege in
der Senatsverwaltung für Gesundheit,
Pflege und Gleichstellung, gibt in seinem
Beitrag einen Ausblick auf die Umsetzung
des Pflegeberufereformgesetzes in Berlin.
Er stellt seinen Ausführungen voran, dass
die neue Ausbildung vor allem eine Chance
für die Pflege darstelle, aber auch einige
Herausforderungen mit sich bringe, die es
gelte gemeinsam zu meistern.
Angesichts der demografischen Ent-
wicklung und der steigenden Zahl der
Pflegebedürftigen müsse die neue
Ausbildung attraktiv gestaltet werden,
damit die pflegerische Versorgung
sichergestellt werden könne. Da die
Pflegebedürftigen außerdem zunehmend
komplexe Krankheitsbilder aufwiesen
(Stichworte: Multimorbidität und Demenz),
müsse die neue Ausbildung auch inhaltlich
neu ausgerichtet werden. Deshalb gelte es
jetzt vorausschauend die richtigen Akzente
setzen und die Pflege zukunftsfähig
machen. Zur Sicherung des
Fachkräftebedarfs und der pflegerischen
Versorgung führt Herr Ilte einige
Handlungsfelder aus:
Aus seiner Sicht müsse Pflege in Zukunft weniger funktional ausgerichtet als vielmehr
ressourcenorientiert gedacht werden. Die quartiersorientierte Ressourcennutzung beziehe das
„sozialen Nahfeld“, also Angehörige und andere nahestehende Personen aus dem Wohnumfeld der
Pflegebedürftigen in die Pflege ein. Mit der externen Unterstützung der Pflegefachkräfte können
Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld leben.
Außerdem solle Pflege in Zukunft in multi-professionellen Teams stattfinden. Spezifische
Erkrankungen könnten nur in Settings betreut werden, in denen verschiedene spezialisierte
Fachkräfte zusammen wirken. Pfleger*innen werden eng mit Fachkräften aus den medizinischen,
sozialen und Rehabilitationsberufen zusammen arbeiten. Herr Ilte zeigt sich optimistisch, dass die
Pflegekräfte durch die generalistische Ausbildung besser auf diese Aufgabe vorbereitet seien.
Ein zentraler Punkt sei auch die systemübergreifende Versorgung der Pflegebedürftigen. Die
Übergänge zwischen verschiedenen ambulanten und stationären Angeboten müssen gut
abgestimmt werden, um die Krankenhäuser zu entlasten und „Drehtüreffekte“ zu vermeiden.
Donald Ilte, Leiter der Abteilung Pflege in der Senatsverwaltung
für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
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Aus Sicht von Herrn Ilte habe Pflege außerdem einen Rehabilitationsauftrag, den sie derzeit nur
mangelhaft wahrnehmen könne. Grund dafür sei ein Schnittstellenproblem zu den
Krankenversicherungen. Auch hier sieht Herr Ilte in der neuen Ausbildung Chancen für Veränderung.
Er führt in seinem Redebeitrag weiter aus, inwiefern die Reform die Pflege als Profession stärke.
Durch die Definition von Vorbehaltsaufgaben entstehe ein neues Selbstbewusstsein der Pflege:
Pflegefachkräfte können erstmals den Kern ihres Berufs benennen: die eigenverantwortliche
Steuerung und Evaluation von Pflegeprozessen. Der Pflegenden vorbehaltene Aufgabenbereich
stärke die Position der Pflege gegenüber der Medizin und ermögliche eine Zusammenarbeit auf
Augenhöhe.
Einen wichtigen Aspekt der Stärkung sieht Herr Ilte auch in der Beratungsaufgabe, die professionelle
Pflegekräfte in der Zusammenarbeit mit den informellen Pflegenden, beispielsweise den
Angehörigen, wahrnehmen. Dafür sei es unumgänglich das Pflegepersonal als Pflegeanleiter*innen
zu schulen, damit sie beraten, aufklären und Pflegeprozesse gemeinsam abstimmen, können.
Was braucht es um die neue Pflegeausbildung attraktiv zu gestalten? Der in der neuen Ausbildung
angelegte breite Praxisbezug müsse als Chance verstanden werden, so Ilte. Die Auszubildenden
bekämen durch die verschiedenen Praxisstationen Einblicke und dadurch bessere Möglichkeiten ihre
Arbeitgeber*innen auszuwählen. In der Konsequenz müsse sich besonders die Altenpflege im
Wettbewerb um die zukünftigen Fachkräfte attraktiv gestalten.
Dafür sei eine gerechte Verteilung der Ausbildungskosten notwendig. Das Gesetz sehe vor, dass sich
in Zukunft alle Pflegeeinrichtungen die Kosten für die Ausbildung teilen und aus einem
einzurichtenden Fonds ausbildende Einrichtungen ihre Kosten erstattet bekommen. Bisher mussten
die Altenpflegeunternehmen die Kosten für die Ausbildung den Pflegebedürftigen in voller Höhe
Rechnung stellen, da Ausbildungskosten nicht durch das SGB XI abgedeckt werden. Finanziell seien
dadurch gegenüber den Krankenhäusern Nachteile entstanden. In der neuen gesetzlichen Regelung
werde Fachlichkeit und Finanzierung einheitlich gedacht und entsprechend die Ausbildungskosten
gerecht verteilt.
Einen weiteren Vorteil der generalistischen Ausbildung sieht Herr Ilte in der zunehmenden
Durchlässigkeit der Pflegebranche. Generalistisch ausgebildete Pfleger*innen hätten bessere
Möglichkeiten sich während ihres gesamten Berufslebens weiter zu entwickeln. Sie könnten sich
fortwährend spezialisieren oder auch ein weiterführendes Studium aufnehmen.
Ein Problem hingegen stelle derzeit noch die Umsetzung von Berufstätigkeit und Ausbildung dar
(Teilzeitausbildung bzw. berufsbegleitende Ausbildung). Für die Pflegekräfte, die eine
berufsbegleitende Ausbildung absolvieren, sei der Wechsel durch verschiedene Einrichtungen bzw.
Pflegebereiche während der Ausbildungszeit kaum machbar. Außerdem müsse die
tätigkeitsbegleitende Ausbildung angemessen vergütet werden, damit auch Menschen, die bereits
eine Familie versorgten, eine Chance bekämen sich fachlich zu qualifizieren. Bei der Suche nach
Lösungen für dieses bundesweite Problem sei man derzeit in Berlin besonders aktiv.
Für die Weiterentwicklung der Pflege als Profession sei die bereits genannte Akademisierung ein
zentraler Baustein, führt Herr Ilte aus. Die Verbindung der Pflegepraxis mit Wissenschaft und
Forschung biete vor allem Chancen für die Pflegeeinrichtungen. Pfleger*innen mit
Hochschulabschluss würden sowohl im Management und in der Ausbildung, aber auch in der
praktischen Pflege selbst benötigt. Besondere Herausforderungen, wie komplexe Pflegeprozesse,
können von diesen pflegewissenschaftlich ausgebildeten Fachkräften bewältigt werden. Herr Ilte
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sieht in der Akademisierung einen längst überfälligen Schritt um international wettbewerbsfähig zu
bleiben. Die Akademisierung führe zu einer Verbesserung der Pflegequalität durch
forschungsgestützte Lösungsansätze und innovative Konzepte.
Bevor Herr Ilte auf die konkreten Schritte zur Umsetzung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
in Berlin eingeht, fasst er noch einmal die zentralen Herausforderungen zusammen, die sich in diesem
Zusammenhang zeigen:
• die Information aller Akteure: Informationsmöglichkeiten sollten durch die verschiedenen
Verwaltungsbereiche – Pflege, Bildung und Wissenschaft – gemeinsam mit allen Akteuren der
Pflege in Berlin sichergestellt werden. Nur gemeinsam mit „den Köpfen“ aus der Praxis ließe sich
die Pflegereform sinnvoll gestalten.
• der Auskömmlichkeit der Finanzierung: Herr Ilte sieht den Gesetzgeber in der Pflicht, die
Finanzierung der neuen Ausbildung nachzujustieren. Vor allem die Pflegeschulen mit ihren
Investitionskosten und die Pflegeunternehmen, die eine Versorgung nach dem SGB XI anböten,
stünden vor Finanzierungsproblemen.
• der Begrenzung des bürokratischen Aufwandes: Die Ausbildungskoordination müsse in Bezug
auf Abrechungs- und Meldepflichten sowie in vielen weiteren Bereichen auch für kleinere
Unternehmen bürokratisch handhabbar bleiben.
• der Attraktivität der tätigkeitsbegleitenden Ausbildung: Auch für bereits berufstätige
Pflegekräfte müsse eine Ausbildung zur Pflegefachkraft möglich sein. Hier stehe man sowohl vor
logistischen Problemen im Ablauf der Ausbildung als auch vor finanziellen in der
Ausbildungsvergütung.
• der Stärkung der bisherigen Altenpflegeschulen
• dem Aufbau verlässlicher Kooperationsstrukturen: Hier gelte es ungleiche Kräfte auszugleichen.
Das bedeute man müsse es unterschiedlich aufgestellten Unternehmen ermöglichen ihren
Auszubildenden sichere Plätze in den einzelnen Stationen der Ausbildung anzubieten. Dazu sei
Kommunikation „auf Augenhöhe“ zur Koordination der Ausbildung unumgänglich.
• der Anpassung des rechtlichen Rahmens: Es sei Aufgabe der Senatsverwaltung das Landesrecht
den neuen Bestimmungen des Pflegereformgesetzes anzupassen. Hier seien vor allem
Regulierungen der Finanzierung, aber auch berufsrechtliche Bestimmungen zu finden.
Um die Pflegereform in Berlin umzusetzen hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und
Gleichstellung (SenGPG) Prinzipien für ihre Arbeit formuliert, die eine Zusammenarbeit auf
verschiedenen Ebenen sowie transparente Prozesse und ständige Kommunikation ins Zentrum
stellen. Dabei sei die Unterstützung derjenigen, die die Ausbildung durchführen – die Schulen und
die praktischen Ausbildungsbetriebe – von zentraler Bedeutung. Wichtig sei es voneinander zu lernen
und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. So könnten Verfahrensweisen ständig an die Bedürfnisse
der Pflege angepasst werden. Die Senatsverwaltung sei hier auf Kooperation mit denen angewiesen,
die vor den gleichen Herausforderungen stünden, und die kontinuierliche Mitarbeit der Praxis
angewiesen.
Zuständig für die Bearbeitung und Verwaltung der Finanzierung der Ausbildung wird das Landesamt
für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) sein. Dieses wird derzeit beim Aufbau der nötigen Strukturen
von der Senatsverwaltung unterstützt.
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Am Schluss seines Beitrags unterstreicht Herr Ilte noch einmal, dass ihm die Transparenz der
Verfahren und die Unterstützung der Träger der Ausbildung ein wichtiges Anliegen seien. Er verweist
auf die vielfältigen Aktivitäten der Senatsverwaltung, die der Information und dem Austausch dienen.
Er ermutigt die Tagungsteilnehmer*innen, die Angebote zum Dialog zu nutzen und sich bei Bedarf
auch mit Fragen oder Hinweisen direkt an die Senatsverwaltung zu wenden.
Donald Ilte stellt dar, wie die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Umsetzung der
Ausbildungsreform vorantreibt.
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6. Fachforen
In vier Foren werden Einzelfragen der Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes und der
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung erörtert. Die Foren beginnen jeweils mit einer fachlichen
Einleitung durch eine*n Referenten*in und gehen dann in ein Gespräch mit allen Anwesenden über,
in dem Fragen und Ideen ausgetauscht werden.
Fachforum 1: Pflegeausbildung in Kooperation von Praxis mit Praxis
Referentin: Tatjana Zeggel, juristische Referentin für berufsrechtliche Angelegenheit der
Pflegeberufe in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Moderation: Ute Kathmann, ArbeitGestalten Beratungsgesellschaft mbH
Zu den Kooperationsmöglichkeiten gab es zahlreiche Rückfragen im Fachforum 1.
Frau Zeggel präsentiert die verschiedenen Kooperationsmöglichkeiten, die die Pflegeberufereform
für die Träger der praktischen Ausbildung vorsieht. Die Auszubildenden schließen einen
Ausbildungsvertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung ab, für den Abschluss dieses Vertrags
ist die Zustimmung der Pflegeschule notwendig. Die Träger der praktischen Ausbildung sind
verantwortlich für die Durchführung und Organisation der praktischen Ausbildung und müssen
neben der Sicherstellung der Ausbildungsstationen in der praktischen Ausbildung auch die schulische
Ausbildung sicherstellen. Wenn der Träger keine eigene Pflegeschule hat, schließt er einen
Kooperationsvertrag mit einer Pflegeschule ab. Um die praktische Ausbildung in Gänze
sicherzustellen, muss der Träger der praktischen Ausbildung ggf. Kooperationsverträge mit weiteren
Einrichtungen abschließen. Dies ist erforderlich, wenn der Träger bspw. zwar die stationäre
Langzeitpflege anbietet, nicht aber über einen ambulanten Dienst verfügt. Damit die Auszubildenden
die notwendige Stundenanzahl in der ambulanten Pflege leisten können, muss ein
Kooperationsvertrag mit einem ambulanten Pflegedienst abgeschlossen werden.
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Der Kooperationsbedarf für die Träger der praktischen Ausbildung stellt sich wie folgt dar:
Der Träger der praktischen Ausbildung hat die Möglichkeit, die organisatorischen Aufgaben, z.B. die
Koordination der praktischen Ausbildung, auf eine Pflegeschule zu übertragen.
In der anschließenden Diskussion der Teilnehmer*innen des Fachforums stellt sich heraus, dass
einige Träger der praktischen Ausbildung bereits mit anderen Trägern kooperieren. Förderlich für
den Ausbildungsverlauf ist, wenn Kooperationen so abgeschlossen werden, dass die kooperierenden
Ausbildungsstätten in vertretbarer Entfernung liegen.
Kritisch wird gesehen, dass für den pädiatrischen Einsatz Arztpraxen in Betracht gezogen werden. Die
Teilnehmenden weisen darauf hin, dass in einer Arztpraxis keine Pflege durchgeführt werde und ein
pädiatrischer Praxiseinsatz in einer Arztpraxis deshalb ungeeignet sei. Die Senatsverwaltung nimmt
diesen Hinweis dankend auf.
Es besteht Unsicherheit, ob jede Pflegeschule künftig neben der Generalistik auch die beiden
möglichen Spezialisierungen in der Pflegeausbildung anbieten müssen. Frau Zeggel betont daraufhin,
dass zwar alle Schulen die Generalistik, nicht aber die Spezialisierungen anbieten müssen. Für den
Fall, dass ein/e Auszubildende sich nach dem zweiten Jahr für eine Spezialisierung entschieden hat,
diese aber von der bisher besuchten Schule nicht angeboten werde, müsse die/der Auszubildende
die Schule wechseln.
Eine kurze Diskussion entsteht zur Frage, inwiefern die Praxisanleitung für Studierende gewährleistet
ist und wo akademisch ausgebildete Pflegekräfte künftig eingesetzt werden. Zudem wird der
dringende Wunsch geäußert, die berufsbegleitende Ausbildung auch künftig zu ermöglichen, um
Pflegehilfskräften eine berufliche Perspektive zu geben.
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Fachforum 2:
Neue Chancen für die Kooperation von Pflegeschulen und Praxiseinrichtungen
Referentin: Christine Vogler, Leiterin der Wannsee-Schule e.V.
Moderation: Dr. Wenke Wegner, ArbeitGestalten GmbH
Frau Vogler, Leiterin der Wannsee-Schule e.V., wirbt für Kooperationsverbünde an Pflegeschulen.
Mit der neuen Pflegeausbildung werden zahlreiche Kooperationsbeziehungen zwischen den
ausbildenden Praxisbetrieben untereinander und mit Pflegeschulen entstehen. Im Fachforum 2 geht
es um die Kooperationen, die sich zwischen Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben etablieren
werden. In ihrem Impulsvortrag stellt Christine Vogler, Leiterin an der Wannsee-Schule vor, wie
Pflegeschulen Praxisbetriebe bei der neuen Pflegeausbildung unterstützen können, indem sie
verschiedenen Praxisstellen zu einem Kooperationsverbund zusammenschließen. Die Wannsee-
Schule, die seit langer Zeit generalistisch ausbildet, arbeitet seit 50 Jahren mit dem Modell des
Kooperationsverbunds. Unter dem Dach der Schule werden die Ausbildungsbetriebe in einem
Verbund organisiert und die Schule koordiniert die Einsatzplanung. Ausbildungsbetriebe, die Teil des
Verbunds sind, können darauf vertrauen, dass „ihre“ Auszubildenden die erforderliche Ausbildung
bei Kooperationspartnern erhalten und bieten selbst Praxiseinsätze für Auszubildende der anderen
Verbundpartner an. Kooperationsverbünde bieten nach Frau Vogler insbesondere für kleinere
Praxisbetriebe Vorteile. Frau Vogler nennt das Beispiel von Ausbildungsbetrieben der ambulanten
Pflege, die für ihre*n Auszubildende*n in Zukunft jeweils vier Kooperationspartner finden müssen –
eine komplexe Aufgabe, die kleinere Betriebe überfordert.
Frau Vogler regt an, dass Pflegeschulen ein Angebot entwerfen sollten, um Ausbildungsbetriebe
beispielsweise von der Ausbildungsplanung, der Anstellung der Auszubildenden sowie dem
Abschließen von Kooperationsverträgen zu entlasten. Ausbildungsbetriebe sollten überlegen, welche
Teile der Ausbildung sie an Pflegeschulen ausgliedern wollen.
»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«
Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018
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Pflegeschulen spielen nach Einschätzung der Referentin eine wesentliche Rolle für den Erfolg und die
Qualität der zukünftigen Pflegeausbildung. Sie regt ein neues Selbstverständnis der Schulen an und
kennzeichnet dieses wie folgt:
• Schule ist Dienstleister für Praxisstellen und Azubis
• Verbundschule für regionale Häuser mit unterschiedlichsten Angeboten
• Kleine Einrichtungen mit Fachspezialisierung bis hin zu Maximalversorgern können sich in der
Ausbildungsstätte wiederfinden.
• Attraktive Ausbildungsstätte für Bewerber*innen
• Pflegeprofession spiegelt sich in allen Facetten gleichberechtigt wieder
• Berufsfeldbeobachtung und -entwicklung
• Verantwortung für Ausbildungsstrukturen in Zusammenarbeit mit Hochschulen/Behörden
»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«
Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018
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Frau Vogler nennt konkrete Beispiele für Angebote, die Pflegeschulen den Trägern der praktischen
Ausbildung machen können.
In der anschließenden Diskussion mit den Teilnehmer*innen des Fachforums gibt es viele
Wortmeldungen zu den verschiedenen Herausforderungen der „Generalistik“. Vertieft wird die Frage
der Umsetzung des pädiatrischen Pflichteinsatzes. In Berlin steht die große Zahl an Auszubildenden,
die pädiatrischen Praxisstellen durchlaufen müssen, einer zu geringen Anzahl an Praxisstellen
gegenüber. Frau Vogler bringt die Idee von Simulationszentren für die pädiatrische Ausbildung ins
Spiel. In diesen Zentren könnten die wichtigen Grundlagen der pädiatrischen Pflege vermittelt
werden.
»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«
Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018
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Fachforum 3: Gute Ausbildung – toller Beruf. Was macht eine gute Ausbildung aus?
Referierende: • Anna Schlicht, Fachbereichsleiterin an der Berufsfachschule für Altenpflege des
Evangelischen Johannesstiftes
• Johannes Wünscher, Referent für Junge Pflege und Social Media beim DBfK
Nordost e.V.
Moderation: Judith Ripken, Verantwortliche Integrativthema Alternde Gesellschaft, HealthCapital
Reger Austausch zu Bestandteilen von guter Ausbildung in Fachforum 3.
Johannes Wünscher beginnt als Einstieg mit einem kurzen Einblick in seine Arbeit mit Auszubildenden
der Pflegeberufe und Berufseinsteigern. Der DBfK Nordost e.V. bietet u. a. berufspolitische
Unterrichtseinheiten an und Herr Wünscher betreut die Arbeitsgruppe Junge Pflege im DBfK Nordost,
die sich mindestens einmal im Monat trifft. Ziel dieser AG ist, die Erwartungen, Wünsche und
Probleme der Auszubildenden zu besprechen, zu definieren und Lösungen zu erarbeiten. Obwohl den
Auszubildenden teilweise große Hürden in den Weg gelegt werden und die Arbeitsbedingungen in
vielen Berufen besser aussehen als in der Pflege, bekommt Herr Wünscher von vielen
Auszubildenden zu hören, dass „es keine sinnvollere Tätigkeit gibt“. Daher gilt es diesen
Enthusiasmus für die Pflegeberufe zu stärken und Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen so zu
verändern, dass die jungen Pflegenden auch länger in dem Beruf verweilen.
„Lehrjahre sind keine Herrenjahre“ gilt aus Sicht von Herrn Wünscher heute immer weniger. Nach
seiner Erfahrung lassen sich heute Auszubildende weniger gefallen. Sie machen öfter den Mund auf,
stellen Forderungen und machen sich im Zweifel auf die Suche nach einem neunen
Ausbildungsbetrieb, wenn bei der aktuellen Einrichtung keine Besserung in Sicht ist. Die zentralen
Erwartungen der Jugendlichen an eine gute Pflegeausbildung sind:
»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«
Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018
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• Einfachere Bewerbungsverfahren
• Mentoring Programme
• Umfangreiche Praxisanleitung
• Aufzeigen von Karrierewegen nach der Ausbildung im Bereich der Pflege
• Übernahmesicherheit und keine befristeten Verträge
• Betriebliches Gesundheitsmanagement und Corporate Benefits
Herr Wünscher spricht außerdem ein großes Problem an, das von Auszubildenden genannt wird. In
vielen Situationen empfinden die Auszubildenden einen Konflikt zwischen Theorie und Praxis, weil
das theoretisch Gelernte in der Praxis anders umgesetzt wird. In der Pflegeschule wird gelernt, dass
die Pflege patientengerecht und würdevoll sein soll, dabei herrscht in der Praxis enormer Zeitdruck.
Herr Wünscher hebt hervor, dass die Schüler*innen hier einem großen Spannungsfeld ausgesetzt
sind. Um mit diesen umzugehen, entwickeln viele die sogenannte Chamäleonkompetenz. Dies
beschreibt die Kompetenz Pflegetätigkeiten je nachdem, ob diese in der Schule oder Praxis erfolgen,
unterschiedlich ausführen zu können, um die z.T. gegensätzlichen Erwartungen situativ erfüllen zu
können. Abschließend bekräftigt Herr Wünscher, dass die Pflege insgesamt mehr im Bereich
Eigenmarketing unternehmen muss.
Anna Schlicht schließt sich den Aussagen von Herrn Wünscher an. Sie kann durch ihre Tätigkeit am
Evangelischen Johannesstift – Berufsfachschule für Altenpflege auf langjährige Erfahrungen in der
beruflichen Bildung an Pflegeschulen zurückblicken.
Sie plädiert für einen Paradigmenwechsel, der alle Berufsangehörigen näher zusammenbringt, um
zukünftig mit einer Stimme sprechen zu können: „Die Pflegenden müssen ein berufliches Wir-Gefühl
entwickeln“. Die Entwicklung des beruflichen Selbstverständnisses beginne bereits in der
Pflegeausbildung. Beide Lernorte müssen ein Netzwerk ergeben und kooperativ die Verantwortung
für die Ausbildung verinnerlichen und systemisch implementieren, um die jungen Menschen
zukunftsweisend und selbstbestimmt auf das Berufsfeld vorzubereiten. Strukturell unterstützt Frau
Schlicht die Aussagen von Herrn Wünscher, dass Theorie und Praxis stärker miteinander vernetzt
werden müssen- gemeinsame Strukturen seien wünschenswert.
Beide Lernorte werden sich verändern, um sich auf die zukünftige Pflegeausbildung vorbereiten und
eine gute Ausbildung ermöglichen zu können. Grundsätzlich muss die Rolle des Auszubildenden
gestärkt werden und der Weg des „Personalmangelfüllers“ verlassen werden. Die Auszubildenden
von heute, sind die Pflegefachkräfte von morgen. Im Lernort Praxis empfindet Frau Schlicht die
Begrüßungskultur und Ansprache der Auszubildenden als elementaren Baustein. Die
Praxisanleiter*innen und das gesamte Pflegeteam sollten sich um eine wertschätzende
Kommunikation auf Augenhöhe bemühen und den Auszubildenden die Chance bieten mit der „Brille
der Pflegefachkraft“ von ihnen zu lernen, indem direkte Pflegehandlungen im regulären Pflegealltag
erlebt und erlernt werden können
Der Lernort Schule solle sich zum Teil von „gewohnten“ Fachinhalten oder Methoden lösen und
theoretisches Wissen stärker in Richtung Pflegesetting denken und an der beruflichen
Handlungskompetenzen orientieren. Eine „reine“ Wissensvermittlung reiche nicht mehr aus, die
Anwendbarkeit von fachlichen Kenntnissen oder Methoden müsse stärker im Vordergrund stehen.
„Was bringt das detaillierte medizinische Wissen, z.B. der Niere, wenn ich nicht weiß, wie ich
ganzheitlich pflegerisch auf die beobachtbaren Pflegephänomene reagieren soll?“
»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«
Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018
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Es schließt sich eine rege Diskussion mit vielen Beiträgen der Teilnehmer*innen an, in der es unter
anderem um die Attraktivität des Pflegeberufes geht. Es wird kritisch angemerkt, dass viele den Beruf
gerne erlernen, da sie ihn für sinnvoll halten und erfüllend empfinden, aber die Verweildauer sich
stetig verkürzt. Es herrscht also eine Diskrepanz zwischen abstrakter und konkreter Attraktivität.
Folglich werden die bekannten Forderungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, wie die
Vergütung, höhere Vielfalt der Tätigkeiten, Personalschlüssel und mehr Zeit für den Patienten
diskutiert.
Gute Kommunikation und viel Praxis: Anna Schlicht stellt dar, was Pflegeschulen für gute Ausbildung tun können.
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Fachforum 4: Finanzierung der Ausbildung nach dem Pflegeberufereformgesetz
Referent: Dr. Frederik Diepgen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Moderation: Elke Ahlhoff, ArbeitGestalten Beratungsgesellschaft mbH
Dr. Frederik Diepgen führt aus, wie die neue Ausbildung finanziert wird.
Dr. Frederik Diepgen weist in seinem Impulsvortrag eingangs darauf hin, dass die Umsetzung der
Finanzierung der neuen Pflegeausbildung noch in Arbeit sei und die Berliner Senatsverwaltung zu
diesem Zeitpunkt noch auf die Beschlüsse des Bundesrates warten müsse. Auch könnten nicht alle
Detailfragen voraus gedacht werden, da sei die Senatsverwaltung auf Anregungen aus der Praxis
angewiesen. Im Folgenden gibt der Referent einen Überblick über die wesentlichen Punkte zur
finanziellen Umsetzung des Gesetzes in Berlin, entsprechend dem aktuellen Arbeitsstand. Er
strukturiert seinen Beitrag entlang der sechs W-Fragen: Was?, Wozu?, Wer?, sowie Wie?, Wo? und
Wann?
1. Was ändert sich:
• Die Finanzierung der Ausbildung erfolgt über einen Ausgleichsfonds.
• Er wird finanziert von
- allen Krankenhäusern,
- allen stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen,
- dem jeweiligen Land und
- der Pflegeversicherung.
Die Kosten der Ausbildung werden vom Fonds erstattet.
»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«
Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018
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Es werde ein Fond zur Ausbildungsfinanzierung eingerichtet. Das bedeute, dass ausbildende
Unternehmen ihre Kosten erstattet bekämen, aber gleichzeitig trügen sie zur Finanzierung des Fonds
bei. Dieser speise sich aus Beiträgen aller Krankenhäuser, aller stationären und ambulanten
Pflegeeinrichtungen, dem Land Berlin und der Pflegeversicherung.
Durch die Umlage der Kosten könne gewährleistet werden, dass die Ausbildung für alle Betriebe
finanzierbar bliebe. Gleichzeitig erhielten die Auszubildenden eine auskömmliche Vergütung
unabhängig davon welche Station ihrer Ausbildung sie gerade durchliefen.
Umschulungen würden weiterhin von der Bundesagentur für Arbeit finanziert.
2. Wozu sollen die Änderungen dienen?
Die Frage nach dem „Wozu?“ des Fonds beantwortet Dr. Frederik Diepgen mit einem Verweis auf
das Pflegeberufegesetz (Grundsätze der Finanzierung gemäß § 26 Abs. 1 PflBG) und führt folgende
Ziele auf seiner Vortragsfolie auf:
• Sicherstellen einer bundesweit wohnortnahen qualitätsgesicherten Ausbildung
• Ausbildung einer ausreichenden Zahl qualifizierter Pflegefachkräfte
• Vermeiden von Nachteilen im Wettbewerb zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden
Einrichtungen
• Stärken der Ausbildung in kleineren und mittleren Einrichtungen
• Gewährleisten von wirtschaftlichen Ausbildungsstrukturen
3. Wer ist von den neuen Regelungen betroffen und wer setzt diese um?
Um den Begriff Umlage zu konkretisieren, spezifiziert der Redner die „Wer?“-Frage in Zahlende und
Zahlungsempfänger.
Wer ist von der neuen Regelung betroffen?
• Wer muss zahlen?
- Krankenhäuser
- stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen
- jeweiliges Land
- Pflegeversicherung
• Wer bekommt etwas?
- Träger der praktischen Ausbildung
- Pflegeschulen
Wer setzt die Reform im Land um?
• Senatsverwaltung für Pflege (zuständige Behörde)
• LAGeSo (zuständige Stelle)
Er führte weiter aus, dass die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die
Verhandlungen über Individual- oder Pauschalbudgets mit den Vereinigungen der Träger der
ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, mit den Verbänden der gesetzlichen und privaten
»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«
Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018
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Kranken- und Pflegeversicherungen, der Landeskrankenhausgesellschaft führen werde. Außerdem
habe das Land die Rechtsaufsicht und fungiere als Schiedsstelle bei strittigen Fällen.
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) hingegen sei die zuständige Stelle für die
Verwaltung des Ausgleichsfonds. Sie werde im Einzelfall den erforderlichen Finanzierungsbedarf
nach § 32 PflBG (Höhe des Finanzierungsbedarfs) ermitteln, die Umlagebeträge bei den
Einrichtungen nach § 33 Absatz 3 und 4 PflBG (Aufbringung des Finanzierungsbedarfs) erheben, die
eingehenden Beträge nach § 33 Absatz 1 PflBG sowie die Beträge nach § 33 Absatz 1 Nr. 4 PflBG als
Sondervermögen verwalten und die Ausgleichszuweisungen an die Träger der praktischen
Ausbildung und die Pflegeschulen auszahlen. Kurz: Das LAGeSo nehme die Gelder ein und zahle sie
aus.
Das LAGeSo sei derzeit intensiv mit dem Aufbau der erforderlichen Strukturen beschäftigt. An diesem
Punkt stellt der Redner den neuen Leiter der zuständigen Stelle des LAGeSos, Herrn Philip und die
erste Mitarbeiterin Frau Zimmermann vor.
4. Wie, Wo und Wann?
Die Fragen „Wie?“, „Wo?“ und „Wann?“ fasst Dr. Frederik Diepgen zusammen und erläutert das
Verfahren anhand unten stehender Übersicht in drei Schritten: 1. Bildung der Ausbildungsbudgets,
2. Festsetzung des Finanzierungsbedarfs und 3. Zahlung der Ausgleichszuweisungen.
»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«
Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018
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(1) Bildung des Ausbildungsbudgets
Um eine Regelung für die Bildung der Ausbildungsbudgets zu entwickeln müssten zunächst die
Verhandlungen über die Frage nach den Pauschal- oder Individualbudgets abgeschlossen werden.
Dies sei bis zum 15.01.2019 vorgesehen. Für Träger der praktischen Ausbildung und Pflegeschulen
müssten dabei unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden. Komme es zu einer Entscheidung für
Pauschalbudgets, könnten laut Bundesgesetzgebung trotzdem innerhalb der Pauschalbudgets
Differenzierungen anhand von festgelegten Merkmalen vorgenommen werden.
In der Praxis ergebe sich die Höhe des jeweiligen Ausbildungsbudgets, d.h. der Kosten für die
Ausbildung, für die Unternehmen aus der Zahl ihrer Auszubildenden und den Mehrkosten für die
Ausbildung.
Die Unternehmen sind gehalten noch 2019 ihre geschätzten Azubi-Zahlen für das kommende Jahr zu
melden, damit die Kosten für das Ausbildungsjahr entsprechend hochgerechnet werden könnten.
Die Anzahl der tatsächlichen Ausbildungsverhältnisse seien dann die Basis für die Höhe der
Zuweisungen.
Bis zum 30.06.2019 sollten ggf. mit Unterstützung der Schiedsstelle entsprechende Vereinbarungen
zu den Budgets (Pauschal- oder Individualbudgets) abgeschlossen sein. Gelinge dies nicht, gelte bei
zuvor vereinbarten Pauschalbudgets die bisherige Vereinbarung fort.
Auf der Basis der vereinbarten Budgets und der gemeldeten Zahlen setzt die zuständige Stelle für ca.
740 Betriebe die einrichtungsbezogenen Ausbildungsbudgets fest.
(2) Festsetzung des Finanzierungsbedarfs
Aus den Ausbildungsbudgets aller Unternehmen zusammen und einem Aufschlag zur
Liquiditätssicherung des Fonds in Höhe von 3% sowie einer Verwaltungskostenpauschale in Höhe von
0,6% ergebe sich der Gesamtfinanzierungsbedarf der Pflegeausbildung, sprich: der Ausbildungsfond.
Daraus ließen sich dann wiederum die Umlagebeträge der einzelnen Kostenträger ableiten. Diese
teilten sich, wie in der Folie dargestellt, nach einem prozentualen Schlüssel auf.
Die individuellen Umlagebeträge für die einzelnen Unternehmen errechneten sich je nach Art des
Unternehmens unterschiedlich. Für die Krankenhäuser sei die jeweilige Anzahl der voll- und
teilstationären Fälle ausschlaggebend. Bei den Pflegeeinrichtungen sei eine sektorale Aufteilung in
stationäre und ambulante Einrichtungen vorzunehmen. Für den stationären Bereich seien die
beschäftigten Pflegefachkräfte in Vollzeitäquivalenten maßgeblich, für den ambulanten die im
Vorjahr der Finanzierung abgerechneten Punkte bzw. Zeitwerte.
Erstmals seien die Umlagebeträge am 10.01.2020 fällig, obwohl mit der Ausbildung erst zu einem
späteren Zeitpunkt im Jahr begonnen werde. Zu dieser Regelung strebten einige Bundesländer noch
eine politische Änderung an.
(3) Zahlung der Ausgleichszuweisungen
In der konkreten Umsetzung sei vorgesehen, dass mit Beginn der Ausbildung die Zahlungen zum
Ausbildungsbudget jeweils zum letzten eines Monats ausgezahlt würden – erstmals frühestens am
31.01.2020.
»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«
Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018
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Zahlungsempfänger*innen seien zudem verpflichtet, Änderungen ihrer Azubizahlen unverzüglich zu
melden. Für das Jahr 2020 müssten ohnehin alle geschätzten Azubizahlen bis zum 30.11.2020
aktualisiert werden. Eine Aktualisierung der tatsächlichen Zahl der Auszubildenden eines
Unternehmens habe eine Anpassung der monatlichen Ausgleichszahlungen zur Folge. Für die
Pflegeschulen ergebe sich daraus ein Problem, da sie auch bei Ausbildungsabbrüchen, Lehrpersonal
für die restliche Klasse vorhalten und finanzieren müssten. Hier sei noch eine Lücke in der
Finanzierungsregulierung, die es dringend zu schließen gelte.
Entstünden hingegen Mehrkosten (z.B. durch Erhöhung der Azubizahl) könnten diese nur erstattet
werden, wenn die Rücklagen des Ausbildungsfonds im selben Finanzierungszeitraum dies zuließen.
Ansonsten könne ein finanzieller Ausgleich erst im nächsten Finanzierungszeitraum stattfinden.
Für diese Regelungen sei eine detaillierte Abrechnung der Ausgleichszuweisungen auf Seiten der
Unternehmen jeweils bis zum 30.06. des Folgejahres nötig (erstmals zum 30.06.2021). Auch hier
ergebe sich besonders für kleinere Betriebe möglicherweise ein Problem, da der entsprechende
bürokratische Aufwand von ihnen nicht geleistet werden könne. Für die Bewältigung dieser
gesetzlichen Regelung müssten noch praktikable Lösungen gefunden werden.
Zum Abschluss seiner Ausführungen hebt Dr. Frederik Diepgen hervor, dass die neuen Regelungen
zur Finanzierung sehr zeitnah zum 01.01.2019 in Kraft treten und deswegen alle Beteiligten mit
Hochdruck die entsprechenden Vorbereitungen treffen müssten. Er ruft zur Mitarbeit auf,
präsentiert seine Kontaktdaten und eröffnet das Gespräch mit dem Tagungsteilnehmer*innen:
Dr. Frederik Diepgen, Tel. 9028 1161, E-Mail: frederik.diepgen@sengpg.berlin.de.
Die Wortbeiträge der Teilnehmenden gehen auf die Vor- und Nachteile von Pauschal- bzw.
Individualbudgets zum Ausgleich der Ausbildungskosten ein. Hier müssten die Regelungen der in
Kürze zu verabschiedenden Rechtsverordnung abgewartet werden, so die einhellige Einschätzung.
Allerdings wird bei der Wahl von Individualbudgets ein unmäßiger Verwaltungsaufwand befürchtet.
Andere Beiträge problematisieren, dass weiterhin ausbildende stationäre Pflegeeinrichtungen
anteilig die Ausbildungskosten (Eigenanteil der Ausbildungsvergütung) auf das monatlich Entgelt der
Bewohner*innen umzulegen hätten. Diese Kosten müssten künftig separat ausgewiesen werden.
Auch für die Umlagefinanzierung als Bemessungsgrundlage die Vollzeitäquivalente an
Pflegefachkräften heranzuziehen, erscheint den Teilnehmenden unzureichend durchdacht. Diese
Stellen stehen eher in Beziehung zur Pflegeintensität der Bewohner*innen und bezögen sich weniger
auf die Anzahl der angebotenen Plätze. Hier sei eine Korrektur dringend erforderlich und es wird
appelliert auf Landesebene eine Lösung zu erarbeiten.
Ebenso sei die Frage zu klären, wie mit Mietkosten der Pflegeschulen umzugehen sei. Bislang sei
hierfür keine Refinanzierung vorgesehen. Es sei dringend zu klären, ob Raumkosten zu den
Betriebskosten gerechnet werden könnten.
Die Teilnehmenden machen deutlich, dass Ihnen der Austausch zur Umsetzung der
Pflegeberufereform wichtig sei und eine gute umfassende Kommunikation erfolgen müsse, damit
trotz der Veränderungen es zu einem Anstieg der Ausbildungszahlen käme.
Herr Dr. Diepgen bedankt sich für die Hinweise, verabschiedet sich und fordert nochmals auf mit ihm
in Kontakt zu treten. Für Anregungen und Fragen zur künftigen Finanzierung der Pflegeausbildung
stehe er gerne zur Verfügung.
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Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018
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7. Große Themen der Foren
Im Anschluss werden die wichtigsten Themen aus den parallel stattfindenden Fachforen
zusammengetragen und allen Tagungsteilnehmer*innen präsentiert. Die Moderatorinnen der vier
Foren stellen jeweils die Ergebnisse vor.
Judith Ripken, Verantwortliche Integrativthema Alternde Gesellschaft, HealthCapital, stellt Kriterien für
gute Ausbildung in der Pflege vor.
Im ersten Forum „Pflegeausbildung in Kooperation von Praxis mit Praxis“ wurde laut Ute Kathmann
deutlich, dass in der Pflegeausbildung zwischen Schulen und praktischen Einrichtungen bereits viel
kooperiert werde. Auf die vorhandene Expertise gelte es aufzubauen. Die neue generalistische
Pflegeausbildung bringe aber durch ihre festgelegten Ausbildungsbereiche und -abschnitte auch
besondere Herausforderungen mit sich, denen man mit guter Koordination begegnen müsse. Die
komplexe Koordination könne von den Schulen eher geleistet werden als von den praktischen
Einrichtungen. Dafür sollten jene ausgestattet und gestärkt werden. Herausforderungen liegen
besonders in dem Pflichteinsatz in der Kinderkrankenpflege, der Sicherstellung von Praxisanleitung
für Studierende und der Fortführung von berufsbegleitender Ausbildung. Vor allem die Qualifizierung
von Pflegehilfskräften sei von zentraler Wichtigkeit.
Dr. Wenke Wegner fasst zusammen, dass auch im zweiten Forum „Neue Chancen für die Kooperation
von Pflegeschulen und Praxiseinrichtungen“ bereits vorhandenes Wissen und Erfahrungen über
funktionierende Kooperationen geteilt wurde. In ihrem Vortrag warb Christine Vogler, die Leiterin
des Wannsee-Schule e.V., für die Einrichtung von Kooperationsverbünden, durch Pflegeschulen
koordinierte Kooperation mehrerer Praxisbetriebe. Mit diesem Modell werde das komplexe System
der Praxiseinsätze in der generalistischen Ausbildung handhabbar. Im zweiten Forum werden weitere
»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«
Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018
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konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung der neuen Ausbildung gemacht: Neben Kooperations-
verbünden werden Simulationszentren für die pädiatrische Ausbildung und weitere alternative
Ausbildungsstätten für die Praxiseinsätze, bspw. Hospize, ins Spiel gebracht. Ein Aufruf geht auch an
die Pflegeverbände den Kooperationsprozess zu fördern und Plattformen bzw. Börsen einzurichten,
wo auch Ausbildungsplätze angeboten werden könnten.
Das dritte Forum „Gute Ausbildung – toller Beruf. Was macht eine gute Ausbildung aus?“ widmet
sich der Attraktivität der Pflegeausbildung bzw. der des Berufsbildes Pfleger*in. Das stärkste
„konkrete“ Argument für die Ergreifung des Berufs sei die sinnstiftende Tätigkeit erklärt Judith
Ripken. Auszubildende erwarteten außerdem ein Mentoringprogramm von älteren Auszubildenden,
eine gute Praxisanleitung, die sich über den gesamten Zeitraum eines Praxiseinsatzes erstreckt, die
Übernahme in den Betrieb im Anschluss an die Ausbildung und unbefristete Arbeitsverhältnisse,
Karrieremöglichkeiten, und ein Betriebliches Gesundheitsmanagement sowie andere corporate
benefits. Zwei weitere Diskussionspunkte waren die Verbesserung des Zusammenwirkens von
Theorie (Schule) und Praxis sowie eine selbstsichere Haltung in der Vertretung des Berufsfeldes nach
außen.
Im vierten Forum „Finanzierung der Ausbildung nach dem Pflegeberufereformgesetz“ widmeten sich
die Teilnehmer*innen dem Thema der Umsetzung der Umlagefinanzierung der neuen
Pflegeausbildung. Der Teufel stecke hier im Detail und ein gerechtes System zu entwickeln sei eine
enorme Herausforderung, resümiert Elke Ahlhoff die Diskussion. Drei Punkte seien im Diskussionsteil
des Forums wesentlich gewesen: eine praktikable Bemessungsgrundlage für die zu zahlenden
Umlagebeiträge der Pflegeeinrichtungen zu erarbeiten, die Bewertung der Raumkosten der
Pflegeschulen und die Frage, ob und in welchen Fällen Individualbudgets bzw. Pauschalbudgets für
die Träger der Ausbildung sinnvoll seien.
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8. Resümee der Tagung
Auf dem Podium (von links nach rechts): Johannes Wünscher, Referent für Junge Pflege und Social Media beim DBfK
Nordost e.V.; Oliver Stemmann, Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Landesgeschäftsstelle Berlin;
Andreas König, Gewerkschaftssekretär im Fachbereich 3: Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen von ver.di –
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Berlin-Brandenburg; Barbara König, Staatssekretärin für Pflege in der
Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und die Moderatorin Dr. Wenke Wegner, ArbeitGestalten
Beratungsgesellschaft mbH.
Die Podiumsgäste geben aus verschiedenen Perspektiven eine Einschätzung zur Ausgestaltung der
neuen Ausbildung in Berlin geben und die bei der Tagung angesprochenen Aspekte zu ergänzen.
Staatsekretärin Barbara König unterstreicht noch einmal wie zentral funktionierende Kooperationen
für die neue Ausbildung sind. Auch im Vorfeld: Nur wenn die unterschiedlichen Akteure in der
Ausbildung zusammenarbeiteten, könne man den Aufbau der Ausbildungsstrukturen leisten. Beim
erlassenen Gesetz zur Ausbildungsreform gebe es noch Bedarf an Nacharbeit, z. B. was die
Finanzierung der Raumkosten der Pflegeschulen angehe, die auf Landesebene kompensiert werden
müssten. Dafür sei Kooperation unerlässlich.
Gewerkschaftssekretär Andreas König, der kurzfristig für die Landesbezirksfachbereichsleiterin für
Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Maike Jäger eingesprungen ist, hebt hervor, dass
ver.di zur Gestaltung der Pflege in Berlin einen Beitrag leisten will. Er sieht seine Aufgabe darin
Pflegeeinrichtungen im Hinblick auf Arbeitnehmerfreundlichkeit zu beraten und setzt sich für
Tarifverträge ein. Mit attraktiven Arbeitsbedingungen könne die Altenpflege die generalistisch
ausgebildeten Fachkräfte halten.
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Oliver Stemmmann plädiert dafür proaktiv und pragmatisch an die Umsetzung der Reform zu gehen.
Das neue Gesetz weise noch Lücken und Unstimmigkeiten auf, für die es gelte kompensatorische
Lösungen zu finden und umzusetzen. Als besonders kritische Punkte nennt er den neu entstehenden
hohen Verwaltungsaufwand für die Pflegeeinrichtungen, nicht vorhandene Modelle für die
berufsbegleitende Ausbildung und die Einbindung derjenigen Pflegebetriebe, die „nur“ Leistungen
im Rahmen des SGB V anbieten, als Praxisanleiter. Er bedauert außerdem, dass mit der Möglichkeit
zur Spezialisierung in dritten Ausbildungsjahr den Altenpfleger*innen nicht die gleichen beruflichen
Chancen zustünden, wie den Pflegegeneralist*innen.
Als vierter in der Runde führt Johannes Wünscher an, worin seiner Ansicht nach derzeit noch der
größte Handlungsbedarf im Rahmen der Realisierung der neuen Pflegeausbildung besteht. Zunächst
sieht er Bedarf daran, die starken Seiten der generalistischen Ausbildung stärker zu bewerben.
Parallel dazu müssen Ausbildungskapazitäten geschaffen werden. Schon jetzt stießen die
Pflegeschulen von Vivantes und Charité an ihre Grenzen. Hier müsse investiert werden. In diesem
Zusammenhang sei die Sicherung der Qualität der Ausbildung unbedingt im Auge zu behalten. Aus
Sicht der Jungen Pflege sei die Generalistik für die Altenpflege als Berufsfeld ein Gewinn, da
Arbeitgeber*innen im Wettbewerb um die Arbeitskräfte attraktive Arbeitsbedingungen schaffen
müssten. Wenn diese Herausforderung angegangen werde, könne der Fachkräftemangel gelindert
werden.
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Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018
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9. Anhang: Neue Veröffentlichungen
Vorstellung neuer Publikationen des Berliner Bündnisses für Altenpflege
Auf der Tagung wurden als neue Publikationen, die im Rahmen des Projekts Fachkräftesicherung in
der Altenpflege erarbeitet wurden, vorgestellt:
Flyer „Pflegefachmann oder Pflegefachfrau werden!“
Der Flyer dient der Werbung von Auszubildenden. Im Vergleich zum
früheren Flyer beschränke sich der neue Flyer auf die zentralen
Informationen über die Ausbildung zur Pflegefachfrau /zum
Pflegefachmann und verwende statt Fließtext ansprechende Graphiken.
Mit dem Flyer verknüpft ist eine Instagramkampagne. Den Hintergrund
des Konzepts bildet eine Befragung von Schüler*innen in
Altenpflegeschulen, die die Bedürfnisse von jungen Menschen an einen
solchen Flyer formulierten.
Ausbildung in der Pflege – nach dem Pflegeberufereformgesetz. Handbuch für die Praxis
In dem umfangreichen Handbuch sind die gesetzlichen Grundlagen der
neuen Ausbildung und ihre praktische Anwendung verständlich
dargestellt. Ebenso findet sich darin ein Beispiel für einen praktischen
Ausbildungsplan nach dem Pflegeberufereformgesetz.
Als PDF stehen die Publikationen unter www.arbeitgestaltengmbh.de/publikationen bereit.
Druckexemplare können bei ArbeitGestalten per E-Mail: info@arbeitgestaltengmbh.de bestellt
werden.
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10. Anhang: Publikationsliste
Berliner Bündnis für Altenpflege
Qualitäts- und Qualifizierungsoffensive für Fachkräftesicherung in der Altenpflege
Altenpflege in Berlin
Wie kann innovative Technik die professionelle Altenpflege unterstützen? | Dokumentation des
Fachdialogs (2017)
Sensoren, Funk und Apps. Technik als Unterstützung in der Altenpflege | Broschüre (2017)
Zur Situation der Pflege im Land Berlin 2016: Bestandsaufnahme und Ausblick auf die Entwicklung des
Fachkräftebedarfs in der Altenpflege | Broschüre (2016)
Zur Situation der Pflege im Land Berlin: Bestandsaufnahme und Ausblick auf die Entwicklung des
Fachkräftebedarfs in der Altenpflege | Broschüre (2015)
Altenpflege und Wirtschaftsförderung – zwei starke Partner!? | Dokumentation des Fachdialogs
(09/2015)
Beschäftigte für die Altenpflege dauerhaft gewinnen – mit Wertschätzung, Engagement und Ideen –
Anregungen für die Praxis | Expertise (2015)
Die Altenpflege in Berlin – Report zur Situation und den Entwicklungsperspektiven der Branche
Broschüre (2014)
Altenpflege in Berlin – Zahlen, Daten, Fakten: Die Zusammenfassung des Reports in Form des
Fact Sheets (2014)
Wege in die Altenpflege – Die Bildungslandkarte, Aktualisierung (2015)
Aktualisierungen des Förderwegweisers Pflege | Broschüre (2015)
Förderwegweiser Pflege | Broschüre (2014)
Berliner Bündnis für Fachkräftesicherung in der Altenpflege
Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege 2017: Pflege(fach)kräfte aus dem
Ausland - Willkommen in Berlin! (2017)
Berliner Bündnis für die Altenpflege – Für ein gutes Leben im Alter in Berlin, Mitglieder des
Berliner Bündnisses für Altenpflege | Flyer (Aktualisierung 2017)
»Pflege 4.0« – Verändern Digitalisierung und intelligente Technik die Dienstleistung Pflege? |
Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege (05/2016)
Gesunde Altenpflegekräfte arbeiten gern – Chancen und Herausforderungen durch älter werdende
Pflegekräfte für die Branche Altenpflege | Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses
für die Altenpflege (06/2015)
Berliner Bündnis für die Fachkräftesicherung in der Altenpflege 2014 – aktiv! | Dokumentation der
Tagung (05/2014)
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Berliner Bündnis für Altenpflege – Qualitäts- und Qualifizierungsoffensive für die Fachkräftesicherung
in der Altenpflege: Zusammenfassende Darstellung der vorgeschlagenen Maßnahmen (2014)
Kick-off-Veranstaltung „Berliner Bündnis für Fachkräftesicherung in der Altenpflege |
Dokumentation (2013)
Publikationen im Rahmen der Handlungsfelder des Berliner Bündnisses für
Altenpflege
1. Attraktivität der Arbeit steigern
Betriebsräte können mitbestimmen – zur Personalentwicklung in der Pflege, Handreichung für
Betriebsräte | Leporello (2015)
Was tun, wenn Pflegepersonal knapp wird? – Unterstützung zur Personalentwicklung im Land
Berlin | Dokumentation des Fachdialogs (06/2014)
Aktive und innovative Personalentwicklung in der Altenpflege – Herausforderung und Grenzen
Dokumentation des Fachdialogs (02/2014)
Fit, gesund, motiviert – auch im Alter: Alternsgerechte Arbeit in der Altenpflege | Dokumentation des
Fachdialogs (2013)
Darstellung guter Praxis erfolgreicher Personalentwicklung in der Altenpflege mit Berliner und
bundesweiten Beispielen | Folder (2013)
Balanceorientierte Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung in der Pflege | Expertise (2013)
Geschlechtersensibler Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Altenpflege | Expertise (2013)
Beruf und Privatleben – Geht das auch in Pflegeeinrichtungen zusammen? | Folder (2011)
2. Vielfalt der Lebensentwürfe in Berlin erfordert ein adäquates Angebot in der Altenpflege
Das Alter ist bunt – Vielfalt in der Altenpflege lebendig gestalten | Expertise, Dezember 2014
Welche Antwort hat Berlin auf die Vielfalt der Lebensentwürfe im Alter? | Dokumentation des
Fachdialogs (11/2013)
3. Potenziale heben – Nachqualifizierung ermöglichen
Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen in der Pflege, Leitfaden (2017)
4. Die Attraktivität der Ausbildung steigern! Ausbildung in der Pflege tut gut!
Ausbildung in der Pflege – nach dem Pflegeberufereformgesetz | Handbuch für die Praxis (2018)
Pflegefachfrau oder Pflegefachmann werden: Eine Ausbildung – viele Möglichkeiten | Flyer (2018)
Leitfaden Pflegepraktikum | Broschüre (2016)
»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«
Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018
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Innovativ Nachwuchs gewinnen – Auszubildende für die Altenpflege, Maßnahmen zur
Berufsorientierung und Personalrekrutierung von Auszubildenden | Dokumentation des
Fachdialogs (10/2014)
Wege in die Altenpflege – Überblicksdarstellung zur Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
(2012)
Junge Leute in die Altenpflege: Strategien und Handlungsanregungen für das Berufsmarketing
Dokumentation des Workshops (04/2012)
5. Weiterentwicklung der Pflegeberufe
Berufliche Weiterbildung in der Pflege neue denken | Dokumentation des Fachdialogs
(2016)
Beschäftigte in der Altenpflege stärken und binden durch Fort- und Weiterbildung | Folder (2016)
Fort- und Weiterbildung in der Altenpflege in Berlin – Eine Herausforderung für den Pflegealltag |
Broschüre (2015)
Ganzheitliche Kundenorientierung als Erfolgsfaktor in Pflegeinrichtungen – Angehörigenfreundliche
Pflege | Dokumentation des Fachdialogs (04/2015)
Ländervergleichende Studie über Berufsbildung, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen und Image
von Pflegeberufen in der Europäischen Union (2013)
Struktur der Pflegeberufe im transnationalen Vergleich – Brauchen wir in Deutschland und Berlin
eine neue Antwort? | Dokumentation des Fachdialogs (11/2013)
Weiterbildung in der Altenpflege – heute schon an morgen denken! | Dokumentation des Fachdialogs
(06/2012)
Zeit für berufsbegleitendes Lernen in der Pflege, Kurzexpertise (2012)
Qualität in der Weiterbildung in der Altenpflege in Berlin, Empfehlung an die Praxis | Fachbeitrag
(2012)
Die Publikationen können Sie über unsere Website: www.berliner-buendnis-pflege.de herunterladen oder –
wenn verfügbar – als Printversion bestellen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen jeweils 1 Exemplar pro Publikation kostenfrei zusenden können.
Falls Sie mehrere Exemplare wünschen, können diese bei uns abgeholt werden!
»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«
Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018
Notizen
»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«
Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018
In Kooperation: Projektträger:
Das Projekt »Fachkräftesicherung in der Altenpflege« wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung gefördert.