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Die Kasse stimmt - Grundlagen der Buchführung für kleine VereineIm Auftrag für Omnibus – die FreiwilligenagenturFriedrich PflügerDiplom-ÖkonomEschwege, 29.11.2016
Ziel des Seminars:
• Vermittlung von Grundlagen, die Sie als Kassiererinnen /Kassierer und weitere Vorstandsmitglieder für die finanzielle Abwicklung im Verein benötigen
• Fehler vermeiden im Rahmen der auferlegten Pflichten in der Vorstandsarbeit• Satzungskonform der Rechenschaftspflicht des Vorstandes gegenüber den Mitgliedern zu genügen• Beachtung von steuerrechtliche Vorschriften
1. Einführung – (Rechts-) Grundlagen
Die Satzung enthält Pflichten und Regelungen, an die der Vorstand und explizit die Kassenwarte gebunden sind:- Rechnungslegung
Das Recht der Mitglieder (in der Mitgliederversammlung) Auskünfte aus der laufenden Geschäftstätigkeit zu erhalten
- Vorlegen des RechenschaftsberichtsDer Vorstand muss nach Ausführung von gefassten Beschlüssen der Mitgliederversammlung Rechenschaft ablegen
Daraus ergibt sich die Verpflichtung zur Führung von weiteren Aufzeichnungen.
1. Einführung – (Rechts-) Grundlagen
Quelle: Wolfgang Pfeffer; Buchführung in gemeinnützigen Vereinen [www.vereinknowhow.e]; praesentation_buchführung_in_gemeinnuetzigen_vereinen ; Folie/Seite 14 ergänzt mit eigenen Anmerkungen
→ Die Satzung regelt den Zweck→ Gemeinnützigkeit wird herausgestellt→ Die Satzung regelt den Zweck → Führt zur Steuerpflicht(Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer)→ Einnahmen unter 35.000,-€ steuerbegünstigt, wenn die Mittelbeschaffung dem ideellen Zweck dient
1. Einführung – (Rechts-) Grundlagen
Quelle: https://www.kpmg.com/DE/de/Documents/rechnungslegung-praxis-non-profit-organisationen-2012.pdf; Seite 15; Abbildung 1: Vier-Sphären-Modell des Gemeinnützigkeitsrechts ergänzt mit eigenen Anmerkungen (▪)
▪ Umlagen, Aufnahmegebühren, Zuschüssen, Erbschaften
▪ Vermietung min. 6 Monate
▪ kurzfristige Vermietung bis 6 Monate
▪ Betreiben einer (Vereins-) Gaststätte ▪ aus Werbung,
▪ entgeltliche Überlassung von Vereinsräumen ▪ Basare, Flohmärkte, sonstige Festivitäten, und jegliche Einnahmen bei geselligen Veranstaltungen für Mitglieder und Nichtmitglieder
1. Einführung – (Rechts-) Grundlagen
Wann ist der Verein gemeinnützig? Abgabenordnung (AO) § 52 Gemeinnützige Zwecke(1) Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder
sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugutekommt, fest abgeschlossen ist, zum Beispiel Zugehörigkeit zu einer Familie oder zur Belegschaft eines Unternehmens, oder infolge seiner Abgrenzung, insbesondere nach räumlichen oder beruflichen Merkmalen, dauernd nur klein sein kann. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nicht allein deswegen vor, weil eine Körperschaft ihre Mittel einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuführt.
(2) (2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 sind als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennen: ……………(z. B. die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Sports, Unterstützung hilfsbedürftiger Personen).Die Satzung muss dies klar in den ersten Paragraphen herausstellen!Überprüfung der Gemeinnützigkeit i.d. Regel alle drei Jahre durch das zuständige Finanzamt!
1. Einführung – (Rechts-) Grundlagen
Die Satzung muss dies klar in den ersten Paragraphen seiner Satzung herausstellen.Satzung gemäß Mustersatzung überprüfen!
Abgabenordnung (AO) Anlage 1 zu § 60Mustersatzung für Vereine, Stiftungen, Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, geistliche Genossenschaften und Kapitalgesellschaften
§ 1Der .............. (e. V.) mit Sitz in .............. Verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige -mildtätige - kirchliche - Zwecke (nicht verfolgte Zwecke streichen) im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke des § 52 der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist ..............
§ 2Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. …..
1. Einführung – (Rechts-) Grundlagen
§ 3Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. …..
§ 4Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. ….
§ 5Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der -die – dem - das – es (Körperschaft [z.B. Verein], etc. * ) unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden* an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für…
2. Die ordnungsgemäße Vereinsbuchhaltung
Buchführung im Verein ist kein Selbstzweck- Abgabenordnung verpflichtet die gemeinnützigen Zwecken dienende Vereine zu Mindestaufzeichnungen:
Ordnungsgemäßen Aufzeichnung aller Einnahmen und Ausgaben
- Gemeinnützigkeitsrecht verpflichtet den Verein weiterhin zu dem Nachweis, dass die tatsächliche Geschäftsführung der Satzung entspricht, nach der der Verein die Vorteile in der Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen kann
2. Die ordnungsgemäße Vereinsbuchhaltung
Aus der Satzung ergibt sich die Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen:„Aufzeichnungs-(Buchführungs-) pflicht“- Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben (sachlich, chronologisch geordnete Zusammenstellung)- Vorlage der dazugehörigen Belege („Keine Buchung ohne Beleg“)- Führen eines Bestandsverzeichnisses (Aufführen aller Vermögensgegenstände des Vereins)Zusätzliche Nachweispflichten in Bezug auf die Gemeinnützigkeit- Einnahmen- und Überschussrechnung getrennt nach steuerlich relevanten Bereichen- Zweckgebundene Mittelverwendung (Wofür sind Ausgaben getätigt worden?)- Zeitnahe Verwendung der Mittel (Das Geld muss zweckgebunden in der Periode ausgegeben werden!)
2. Die ordnungsgemäße Vereinsbuchhaltung
Buchführung muss so beschaffen sein, - dass sie ohne Hinzuziehung eines sachverständigen Dritten prüfbar sind- innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die
Geschäftsvorfälle und über die Lage des Vereins vermitteln kann- dass sich die Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung
nachvollziehen lassen. [Ordnungsgemäße, zeitnahe Dokumentation aller monetären Transaktionen (Kassen- und Bankbewegungen innerhalb des Wirtschafts-/Haushalts- bzw. Geschäftsjahres i. d. Regel Kalenderjahr)]
2. Die ordnungsgemäße Vereinsbuchhaltung
Begriffe / DefinitionenEinnahmen = ideeller Bereich: Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse,Vermietung von Vereinsräumen (länger als 6 Monate)
Zweckbereich: Eintrittsgelder, Verkauf von Speisen und Getränken, Warenverkauf etc., Werbe-einnahmen Außenstehender in Vereinszeitung, häufig wechselnde Vermietung von VereinsräumenAusgaben = ideeller Bereich: Raumkosten, Entgelte für Übungsleiter, Beiträge an Verbände, Verwaltungskosten (Bürobedarf, Porto), Kosten der Mitgliederbetreuung, Kauf von Sport-geräten, Noten, Instrumente
Zweckbereich: Werbekosten, Einkauf von Speisen und Getränken, Wareneinkauf, Mieten, Pachten, Gehälter
2. Die ordnungsgemäße Vereinsbuchhaltung
Begriffe / Definitionen
Einzahlungen = Bareinzahlungen auf dem Bankkonto (Bar, Geldautomat)Bareinzahlung in Kasse (~Wechselgeld)Bareinnahmen (Eintrittsgelder, Verkauf von Waren, etc.)
Auszahlungen = Barauszahlungen von dem Bankkonto (Barabhebung Schalter, Geldautomat)Barauszahlungen aus der Kasse (Rückzahlung Wechselgeld, Einzahlung auf Bankkonto)Barzahlung von z. B. Einkäufen von Waren, sonstiger Aufwendungen
2. Die ordnungsgemäße Vereinsbuchhaltung
Kassenbuch vom bis Seite 1Währung
EURDatum Beleg Vorgang Einnahmen Ausgaben KassenbestandNr. Brutto Brutto
--------- Übertrag Vormonat: ---------------------- ----------------------0,000,000,000,000,000,000,000,000,00
Summe 0,00 0,00 0,00- Ausgaben 0,00
= Kassenbestand 0,00
2. Die ordnungsgemäße Vereinsbuchhaltung
monatlich jährlichQuelle: entnommen aus Vortrag von Iris Stützer; „Grundlagen der Buchhaltung für kleine Vereine“
2. Die ordnungsgemäße Vereinsbuchhaltung
Kassenbuch des Vereins: Geschäftsjahr:ÜBERTRAG aus dem Vorjahr 1.578,23 45,50 \ \ \ \ \ \ \ \ \
Belege Bank Barkasse Ideeller Bereich Vermögensverwalt. Zweckbetrieb WirtschaftsbetriebDatum Text Beleg Konto Betrag Ein Aus Ein Aus Ein Aus Ein Aus Ein Aus Ein Aus
12.03.08 Beitrag Müller 001 110 80,00 80,00 80,00 14.03.08 Fußbälle 002 200 120,00 120,00 120,00 14.03.08 ÜL-Honorar Schulze 003 120 115,00 115,00 115,00 17.03.08 Druck Eintrittskarten 004 220 400,00 400,00 400,00 18.03.08 Verkauf Eintrittskarten 005 221 1.245,00 1.245,00 1.245,00 18.03.08 Einkauf Getränke 006 230 624,36 624,36 624,36 20.03.08 Beitrag Lehmann 007 110 110,00 110,00 110,00 21.03.08 Verbandsbeitrag 008 111 1.586,00 1.586,00 1.586,00 21.03.08 Beitrag Peters 009 110 100,00 100,00 100,00 21.03.08 Beitrag Baumann 010 110 130,00 130,00 130,00 22.03.08 Einkauf Getränke 011 230 526,32 526,32 526,32 23.03.08 Telefonkosten 012 150 798,65 798,65 798,65 24.03.08 Beitrag Werner 013 110 100,00 100,00 100,00 25.03.08 Verkauf Speisen u. Getränke 014 231 1.589,11 1.589,11 1.589,11 27.03.08 Kasse - Bank 015 100 1.589,11 1.589,11 1.589,11 28.03.08 Sponsoreinnahmen 016 250 5.000,00 5.000,00 5.000,00 10.04.08 Startgelder Bank - Kasse 017 130 460,00 460,00 460,00 12.04.08 Startgelder Wettkampf 018 130 460,00 460,00 460,00 18.04.08 Anschaffung PC 019 151 799,00 799,00 799,00
Summe: 7.009,11 4.909,33 3.394,11 2.569,11 520,00 3.418,65 0,00 0,00 1.245,00 860,00 6.589,11 1.150,68 Bank KasseBestand: 2.099,78 825,00 Gesamt: 2.924,78 €
Quelle: http://www.lsb-berlin.net/angebote/verbands-und-vereinsberatung/13-finanzen-buchfuehrung/kassenbuch/
3. Der Jahresabschluss
Einnahmen- / Überschuss – Rechnung
Summe der Einnahmen ideeller Bereich./. Summe der Ausgaben ideeller Bereich= Überschuss (+) / Verlust ideeller Bereich
Summe der Einnahmen Zweckbereich./. Summe der Ausgaben Zweckbereich= Überschuss (+) / Verlust Zweckbereich (Geschäftsbetrieb)
3. Der Jahresabschluss
Quelle: http://www.lsb-berlin.net/angebote/verbands-und-vereinsberatung/13-finanzen-buchfuehrung/jahresabschluss/
Zur ständigen KontrolleEinnahmen Ausgaben Saldo
53.495,55 46.925,93 6.569,62
Jahresabschluss des Vereins: FC Runder BallGeschäftsjahr: 2012
Übertrag: 12.886,81
Ideeller Bereich (steuerfrei) Einnahmen AusgabenMitgliedsbeiträge 34.650,00Aufnahmegebühren 2.680,00UmlagenErsatzleistungen (z.B. für Arbeitsstunden)Spenden 4.369,12SchenkungenErbschaftenFördermittel / Zuschüsse 2.945,23Sonstige Einnahmen
Sportgeräte 12.563,99Startgelder 1.650,00Wettkampfkosten 2.578,32Reise- und Aufenthaltskosten 1.212,47WettkampfverpflegungLöhne / GehälterBerufsgenossenschaftHonorare für Übungsleiter 15.841,88Auslagen und AufwandsentschädigungenKosten Arzt, Sanitäter usw.Verbandsbeiträge 5.320,00Betriebskosten für die SportanlageVerwaltungskosten 568,41VersicherungenVereinsjubiläen (keine gesell. Veranstaltungen) 200,00Kosten für Vereinszeitung (ohne Werbung)Renovierung / InstandhaltungInvestitionenSchuldzinsen / TilgungenSonstige Ausgaben
Ergebnis 44.644,35 39.935,07
Jahresabschluss (EÜ-Rechnung)
3. Der Jahresabschluss
Quelle: http://www.lsb-berlin.net/angebote/verbands-und-vereinsberatung/13-finanzen-buchfuehrung/jahresabschluss/
Zur ständigen KontrolleEinnahmen Ausgaben Saldo
53.495,55 46.925,93 6.569,62 Vermögensverwaltung Einnahmen Ausgaben
Zinserträge / DividendenMieten / Pachten (langfristig)Vergabe v. Rechten (Werbung / Sponsoring)
Neubauten / Reparaturen / InstandhaltungenKontoführungsgebühren
Ergebnis 0,00 0,00
Jahresabschluss (EÜ-Rechnung)
3. Der Jahresabschluss
Quelle: http://www.lsb-berlin.net/angebote/verbands-und-vereinsberatung/13-finanzen-buchfuehrung/jahresabschluss/
Zur ständigen KontrolleEinnahmen Ausgaben Saldo
53.495,55 46.925,93 6.569,62 Zweckbetrieb Einnahmen Ausgaben
EintrittsgelderStartgelder 852,00Sportkurse 2.536,00MeldegebührenTeilnehmerbeiträge für SportreisenSteggebühren (Bootsliegeplätze)Tombola/LotterieSonstige Einnahmen
SportveranstaltungenSportgeräte 270,99Übungsleiterhonorare (Kurse) 2.500,00Instandhaltungen / ReparaturenVerwaltungskostenSonstige Ausgaben
Ergebnis 3.388,00 2.770,99
Jahresabschluss (EÜ-Rechnung)
3. Der Jahresabschluss
Quelle: http://www.lsb-berlin.net/angebote/verbands-und-vereinsberatung/13-finanzen-buchfuehrung/jahresabschluss/
Zur ständigen KontrolleEinnahmen Ausgaben Saldo
53.495,55 46.925,93 6.569,62
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Einnahmen AusgabenKurzfristige Verpachtung / VermietungVerkauf von WarenVerkauf von Speisen und Getränken 5.463,20Gesellige VeranstaltungenWerbung / Sponsoring (in Eigenregie)Sonstige Einnahmen
Neubau / Anschaffungen / Reparaturen 564,99Wareneinkauf 3.654,88Saalmiete für gesell. VeranstaltungenMusik / Künstler usw.AusschmückungVerwaltungskostenBezahlte SportlerSonstige Ausgaben
Ergebnis 5.463,20 4.219,87
Jahresabschluss (EÜ-Rechnung)
3.Der Jahresabschluss
Quelle: http://www.lsb-berlin.net/angebote/verbands-und-vereinsberatung/13-finanzen-buchfuehrung/jahresabschluss/
Zur ständigen KontrolleEinnahmen Ausgaben Saldo
53.495,55 46.925,93 6.569,62 Einnahmen AusgabenVereinsergebnis 53.495,55 46.925,93
Saldo 6.569,62
Bestand per 31.12. d. J. Barkasse:Konto: 19.456,43
Im Kontostand enthalten sind:
A) Betriebsmittelrücklagen 2.500,00
B) Zweckgebundene Rücklagen1. Vereinsbus 6.000,002.
Die Umsatzsteuer wurde nicht berücksichtigt. Die meisten Vereine können mit Bruttobeträgen arbeiten, da sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Vereine, die jedoch steuerpflichtige Umsätze (über 17.500 EUR) erzielen oder sie haben optiert, tragen die jeweiligen Nettobeträge ein und müssen die gezahlte sowie erstattete Umsatzsteuer in den entsprechenden Bereichen gesondert aufführen. Dazu müssten neue Zeilen angelegt werden.
Jahresabschluss (EÜ-Rechnung)
Schema eines Kassenprüfungsberichtes• Namen der Kassenprüfer .................................................................................................... Prüfungszeitraum: ...........................................
Prüfungsfeststellungen: - Die Anfangs-Vermögensstände sind in der Buchführung nicht/richtig vorgetragen. - Der stichprobenweise Vergleich der Buchungen mit den Belegen ergab folgende/keine Beanstandungen - Die unbaren Geldbestände der Buchführung zum Ende der Rechnungsperiode sind nicht/vollständig durch Bankauszüge nachgewiesen. - Zum ......... im Kassenbuch ausgewiesene Barbestand wurde uns heute durch den Schatzmeister nicht/vollständig in bar vorgezählt. - Folgende Mängel wurden festgestellt: ......................................• Die Kassenprüfer schlagen der Mitgliederversammlung die Entlastung/Nichtentlastung des Schatzmeisters und des Vorstandes vor.
Ort. Datum Unterschriften Kassenprüfer
Quelle: [Entnommen von] http://www.lsb-berlin.net/angebote/verbands-und-vereinsberatung/13-finanzen-buchfuehrung/kassenpruefung/
3. Der Jahresabschluss
Kassenprüfungsbericht – Antrag auf Entlastung des VorstandesDas Ergebnis der Prüfung kann, wenn sich keine Beanstandungen ergeben haben (was die Regel sein sollte), auch kurz mit folgendenWorten zusammengefasst werden: • "Der Jahresabschluss per ............... wurde von den Kassenprüfern ............... und ............... am ............... geprüft. • Am ............... erfolgte eine stichprobenartige Prüfung der Buchführung in den Räumen der Geschäftsstelle des Vereins. Auskunft haben bereitwillig erteilt ........................................... • Die Belege der Buchführung werden übersichtlich aufbewahrt. Die Prüfung der Buchungen ergab keine Beanstandungen. Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen daher nach dem Ergebnis unserer pflichtgemäßen Prüfung den Vorschriften der Vereinssatzung" Da die Mitgliederversammlung nur über ausdrückliche Anträge, nicht aber über bloße Empfehlungen abstimmen kann, empfiehlt es sich, dass die Kassenprüfer bei entsprechendem Ergebnis der Prüfung die Entlastung des Vorstandes nicht lediglich empfehlen, sondern ausdrücklich beantragen. Dieser Antrag ist dann ins Protokoll aufzunehmen. Sodann kann der Vorsitzende oder der jeweilige Versammlungsleiter sogleich abstimmen lassen.
Quelle: [Entnommen von] http://www.lsb-berlin.net/angebote/verbands-und-vereinsberatung/13-finanzen-buchfuehrung/kassenpruefung/
3. Der Jahresabschluss
1. Gründung des Vereins- Anmeldung mit Vordruck KSt-GU 2a, Kopien der Satzung und des Gründungsprotokolls sowie eine Übersicht mit Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Vorstandsmitglieder- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (2015FsEVER101NET)2. Änderungen müssen innerhalb eines Monats dem Finanzamt mitgeteilt werden (z.B. Zusammensetzung des Vorstandes, Sitz, Ort der Geschäftsleitung, Auflösung des Vereins, Satzungsänderungen, Änderung der Besteuerungsgrundlagen3. Abgabepflicht von Steuererklärungen (temporär)- Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) – jährlich
- Körperschaftsteuer - Gem 1 – Erklärung [Nachweis der Gemeinnützigkeit] –→ Freistellung erfolgt i.d.R. für 3 Jahre- KSt 1 B [Erklärung der Einkünfte]) – jährlich- Umsatzsteuererklärung (Abgabe seit 01.01.2011 nur noch online, auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten möglich) – jährlich → steuerpflichtige Umsätze über 17.500,-€
4. Meldungen an das Finanzamt
Zuwendungen in Form von1. Geldspenden2. SachspendenWas ist eine Spende?- Freiwilliges Vermögensopfer- Unentgeltlich (keine Gegenseitigkeit, kein Leistungsaustausch)- Geldbetrag tatsächlich geflossen, Gegenstand bei Sachspende auch übereignet- Gilt nur für den gemeinnützigen Bereich (ideeller Bereich, Zweckbetrieb)Spendenbescheinigungen sind 6 Jahre aufzubewahren!
5. Ausstellen ordnungsgemäßer Zuwendungsbescheinigungen
Zuwendungen in Form von1. Geldspenden
- Hingabe von Geld (Bar)- Überweisung/ Bankeinzug (unbar) → Gutschrift auf Bankkonto des/der Begünstigten (Verein, Organisation)- Höhe ist unbegrenzt- Aufwands-/Rückspende: Verzicht auf Aufwandsersatz oder Vergütung (Honorar)2. Sachspenden
- Überlassung von neuen oder gebrauchten Gegenständen (mit dem gemeinen Wert=Verkehrswert)- aus Privat- oder BetriebsvermögenSache ist neu → Nachweis anhand der EinkaufsrechnungSache ist gebraucht → vorsichtige Schätzung, Vergleichswert, Gutachten eines Sachverständigen)>> somit eher kompliziert in der Abwicklung u. U. haftungsträchtig und damit nicht unbedingt zu empfehlen
5. Ausstellen ordnungsgemäßer Zuwendungsbescheinigungen
Was ist bei Zuwendungen noch zu beachten?"Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer (§ 10b Absatz 4 EStG, § 9 Absatz 3 KStG, § 9 Nummer 5 GewStG). Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BMF vom 15.12.1994 -BStBl I Seite 884).„
§ 52 AO (Abgabenordnung) Abs. 2 regelt das Spenden und Beiträge nur an bestimmte Einrichtungen bzw. Organisationen anerkannt werden
5. Ausstellen ordnungsgemäßer Zuwendungsbescheinigungen
5. Ausstellen ordnungsgemäßer Zuwendungsbescheinigungen
Für Spenden bis 200 € (100 € bis 31.12.2006) an einen gemeinnützigen Verein ist ein vereinfachter Spendennachweis zulässig, wobei der Spender seine Spende wie folgt nachzuweisen hat:durch einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung der BankAus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein. Abgestempelte Durchschriften eines Überweisungsbelegs werden lt. > OFD Stuttgart < vom Finanzamt nicht als Buchungsbestätigung anerkannt. Der Spender hat den Nachweis durch einen Kontoauszug erbringen. In den Fällen, in denen der Spender kein Konto bei der betreffenden Bank unterhält, genügt weiterhin der Bareinzahlungsbeleg der Bank mit dem Aufdruck "Zahlung erfolgt".zusätzlich durch einen vom Verein erstellten Beleg,auf dem der steuerbegünstigte Zweck, die Angabe über die Körperschaftsteuerbefreiung des Empfängers und die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen ggf. nicht begünstigten Mitgliedsbeitrag handelt, aufgedruckt sind.