Die gymnasiale Oberstufe

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Die gymnasiale Oberstufe. Vorschriften und Wahlmöglichkeiten. Beratung. Auskunftsrecht liegt NUR bei den beiden Beratungslehrern und der Oberstufenkoordinatorin. Formales 1. Stichtage sind AUSSCHLUSSFRISTEN, das bedeutet: - PowerPoint PPT Presentation

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Die gymnasiale Oberstufe

Vorschriften und Wahlmöglichkeiten

Beratung

• Auskunftsrecht liegt NUR bei den beiden Beratungslehrern und der Oberstufenkoordinatorin

Formales 1

• Stichtage sind AUSSCHLUSSFRISTEN, das bedeutet:– Wahlzettel werden spätestens zum Stichtag

abgegeben. Bei Nichteinhaltung gibt es keine Garantie auf die gewählte Belegung.

– Um- und Abwahlanträge für Kurse oder Klausuren werden spätestens zum Stichtag abgegeben. Bei Nichteinhaltung der Frist werden die Anträge abgelehnt.

Formales 2

• Wahlen, Umwahlen und Abwahlen sind schriftlich vorzunehmen. Liegen keine schriftlichen Mitteilungen vor, gelten diese als nicht ausgesprochen.

• Wahlen, Umwahlen und Abwahlen (Ausnahme: Wahlen zu 11/I) gelten erst als genehmigt, wenn die Genehmigung ausdrücklich ausgesprochen, also im Mitteilungskasten ausgehängt ist.

Formales 3• Entschuldigungsregelung• Anträge auf Beurlaubung sind schriftlich an

die Beratungslehrer (bis 2 Tage) bzw. an die Schulleitung (ab 3 Tage) zu richten.

• Die Anträge sind spätestens eine Woche vor dem Beurlaubungstermin vorzulegen.

• Ausnahmen: – Besuch von Hochschulmessen etc.: 2 Wochen vorher– Bewerbungsgespräche oder Assessments, wenn die

Einladung kurzfristig erfolgte (geht ja aus dem Einladungsdatum hervor…)

Allg. Vorschriften für die Jgst. 11

• Kontinuitätsprinzip (Ausnahme: Zusatzkurse)

• 9 Pflichtkurse

• mindestens 1 Wahlkurs

• insgesamt ca. 30 Wochenstunden

Kursbelegung in der Jgst. 11

• PFLICHTBEREICH• Deutsch• Mathematik• eine in der SI begonnene

Fremdsprache• Kunst ODER Musik• eine Gesellschafts-

wissenschaft• eine Naturwissenschaft• Sport• Religionslehre• eine weitere Fremdsprache

ODER eine weitere Naturwissenschaft (sog. neuntes Pflichtfach)

• WAHLBEREICH• Mindestens ein weiterer Kurs,

insgesamt höchstens 12 Kurse (ergäbe mind. 36 WSt.)

Klausuren in der Jgst. 11

• Mindestens in – Deutsch– Mathematik– allen belegten Fremdsprachen– einer Gesellschaftswissenschaft (Tausch zum Halbjahr

möglich)

– einer klassischen Naturwissenschaft (BIO,CH oder PH, EL ist keine klassische NW!) (Tausch zum Halbjahr möglich)

• Freiwillig– in weiteren Grundkursfächern

Versetzung in die Jgst. 12

• Grundlage: die in der 11/II erbrachten Leistungen• Versetzungswirksam:

– die neun Kurse des Pflichtbereichs sowie – ein Kurs des Wahlbereichs

• Max. 1 mangelhaft in den 10 Kursen, teilweise nur mit Ausgleich

• Bei 2 mangelhaften Leistungen ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein Ausgleich gemäß Erläuterungen zu §9 APO-GOSt vorhanden ist oder ob eine Nachprüfung möglich ist.

Versetzung in die Jgst. 12

Jgst. 12 - PflichtbelegungAufgabenfeld 1

• Deutsch (mind. GK) bis 13/II• Fortgeführte Fremdsprache aus Sek.I bis (mind.

3-std. GK) bis 13/II ODER• Neu einsetzende Fremdsprache (mind. 4-std.

GK) bis 13/II, dann fortgeführte Fremdsprache mind. bis Ende 11/II

• Weitere Sprache (9. Pflichtfach aus Jgst. 11) (mind. GK bis 13/II)

• Kunst oder Musik (mind. 2 GK bis 12/II) ODER• Literatur (mind. 2 GK in 12/I+II)

Jgst. 12 - PflichtbelegungAufgabenfeld 2

• Eine Gesellschaftswissenschaft, also GE, SOWI, EK (mind. GK) bis 13/II

• Zusatzkurse in der Jgst. 13 (2-std.)– Siehe nächste Folie

Jgst. 12 - PflichtbelegungAufgabenfeld 2

- Kurshalbjahre zur Abitur-Berechnung -

  11 / I 11 / II 12 / I 12 / II 13 / I 13 / II

Möglich-keit 1

GE

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Möglich-keit 2

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Möglich-keit 3

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Möglich-keit 5

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EK

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Jgst. 12 - PflichtbelegungAufgabenfeld 2

- Kurshalbjahre zur Abitur-Berechnung -

  11 / I 11 / II 12 / I 12 / II 13 / I 13 / II

Möglich-keit 6

EK

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EK

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Möglich-keit 7

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Z-GEMöglich-

keit 8

keine günstige Möglich-

keit

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Jgst. 12 - PflichtbelegungAufgabenfeld 3

• Mathematik (mind. GK bis 13/II)

• Eine Naturwissenschaft, also CH, BIO, PH (mind. GK bis 13/II)

• Weitere Naturwissenschaft (9. Pflichtfach aus Jgst. 11) (mind. GK bis 13/II)

PflichtbelegungWeitere Fächer

• Religion (mind. GK bis 13/II)

• Sport (mind. GK bis 13/II)

Klausurfächer in Jgst. 12

• Müssen in Jgst. 11 nicht schriftlich gewählt gewesen sein

• SOLLTEN aber in Jgst. 11 schriftlich gewählt gewesen sein

• Abiturfächer müssen Klausurfach sein

Abiturfächer

• 1.+2. Abiturfach: 2 LK (Jgst. 12)

• 3.+4. Abiturfach: 2 GK (Jgst. 13)

• Alle drei Aufgabenfelder müssen repräsentiert sein!

• Abiturfächer müssen seit der Jgst. 11 belegt sein

• Aufgabenfeld 1 kann nur durch Deutsch oder eine Fremdsprache abgedeckt sein

noch: Abiturfächer

• LK 1 (=Abiturfach 1):– Deutsch ODER Mathematik ODER aus Sek.I

fortgeführte Fremdsprache ODER Naturwissenschaft

– Wenn Deutsch LK 1 ist, muss Mathematik oder eine Fremdsprache Abiturfach sein

• Religionslehre kann das Aufgabenfeld 2 repräsentieren

Wahlen

• Wahlzettel bis spätestens Mittwoch, 22. April 2009 an uns!

• Laufbahnberatung bereits vorher durch uns möglich!!

Zu viel Information in zu geringer Zeit?

• Abhilfen:– www.sag-bonn.de

• Hier sind beide Präsentationen zur Ansicht hinterlegt

– Fragen: Ihre Töchter können gerne mit dem Laufbahnbogen zu uns zur Beratung kommen!!