der Evangelischen Landeskirche in Baden Sy stem M ethode Badisch

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Neues Kirchliches Finanzmanagement…. der Evangelischen Landeskirche in Baden Sy stem M ethode Badisch. > Neues Kirchliches Finanzmanagement -Pause- > Der Weg zur Eröffnungsbilanz > Was ist auf dem Weg zu beachten?. - PowerPoint PPT Presentation

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der Evangelischen Landeskirche in Baden

SySystem MMethode Badisch

Neues Kirchliches Finanzmanagement…Neues Kirchliches Finanzmanagement…

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> > Neues Kirchliches FinanzmanagementNeues Kirchliches Finanzmanagement -Pause--Pause-

> Der Weg zur Eröffnungsbilanz> Der Weg zur Eröffnungsbilanz > Was ist auf dem Weg zu beachten?> Was ist auf dem Weg zu beachten?

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Ich kann freilich nicht sagen, Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagenaber soviel kann ich sagen: : es muss anders werden, es muss anders werden, wenn es gut werden soll. wenn es gut werden soll. Georg Christoph LichtenbergGeorg Christoph Lichtenberg

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• Das kirchliche Rechnungswesen orientiert sich nicht an dem üblichen kaufmännischen, ergebnisorientierten Verfahren.

• Bisher beruhte das kirchliche Haushaltsrecht auf dem System der KameralistikKameralistik.

• Die Kameralistik kann als "einfache" Buchführung beschrieben werden, die nur

Einnahmen und Ausgaben abbildet und so nur die

Erhöhung oder MinderungErhöhung oder Minderung des Geldvermögens des Geldvermögens festhält!

= Geldverbrauchskonzept

Das bisherige Rechnungswesen

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Reform des öffentlichen Finanzwesens

Seit Jahren wird im internationalen Umfeld Seit Jahren wird im internationalen Umfeld an der Reform des öffentlichen Finanzwesens gearbeitetan der Reform des öffentlichen Finanzwesens gearbeitet

Im europäischen Ausland haben viele Länder auf Im europäischen Ausland haben viele Länder auf staatlicher Ebene bereits doppisches Haushaltswesen.staatlicher Ebene bereits doppisches Haushaltswesen.

Auch in Deutschland schreitet die Neuausrichtung des Auch in Deutschland schreitet die Neuausrichtung des Finanzmanagement in den Gebietskörperschaften voran!Finanzmanagement in den Gebietskörperschaften voran!

Wollte Deutschland die Kameralistik bewahren, wäre insofern Wollte Deutschland die Kameralistik bewahren, wäre insofern absehbar, dass dies mittel- bis langfristig zu einer isoliertenabsehbar, dass dies mittel- bis langfristig zu einer isoliertenStellung in Europa führt!Stellung in Europa führt!

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Reform des öffentlichen Finanzwesens

1980 199022000

1970

Schweiz

Niederlande

Schweden

Spanien

Frankreich

Finnland

Großbritannien

Deutschland

Italien

KGSt

Umgestellt haben:

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Reform des öffentlichen Finanzwesens

Anfang der 90er Jahre erschien der KGSt-Bericht über das Anfang der 90er Jahre erschien der KGSt-Bericht über das Tilburger Model. Er markiert den Beginn der Reformwelle des Tilburger Model. Er markiert den Beginn der Reformwelle des Neuen Steuerungsmodells (NSM) in Deutschland.Neuen Steuerungsmodells (NSM) in Deutschland.

Seit dieser Zeit schreitet auch in Deutschland die Neuausrichtung Seit dieser Zeit schreitet auch in Deutschland die Neuausrichtung des Finanzmanagement in den Gebietskörperschaften voran!des Finanzmanagement in den Gebietskörperschaften voran!

Erste EröffnungsbilanzErste Eröffnungsbilanz01.01.1996 Gemeinde Wiesloch / Baden-Württemberg01.01.1996 Gemeinde Wiesloch / Baden-Württemberg

Neue Kommunale Rechnungswesen / Speyerer Verfahren Neue Kommunale Rechnungswesen / Speyerer Verfahren Prof. Lüder, Hochschule für Verwaltung in SpeyerProf. Lüder, Hochschule für Verwaltung in Speyer

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2002 Beschluss der EKD zur Weiterentwicklung des kirchlichen Rechnungswesens

Der Rat der EKD gab am 06.12.2002 den Auftrag, im Rahmen des künftigen Finanzmanagements der evangelischen Kirchen in Deutschland ein geeignetes Ressourcenaufkommens- und -verbrauchskonzept zu entwickeln, das die Transparenz der kirchlichen Haushalte verbessert und das eine wirtschaftliche Steuerung der kirchlichen Haushalte erleichtert.

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2002 Beschluss der EKD zur Weiterentwicklung des kirchlichen Rechnungswesens

2006 Verabschiedung der Novellierung des kirchlichen Finanzwesens

2008 / 2010Haushaltsordnung für das kirchliche Finanzwesen auf der Basis der erweiterten Kameralistik (HHO) vom 5. September 2008, einschließlich der Änderungen vom 3. Dezember 2010

Rechtsgrundlagen

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Ziele kirchlichen Finanzmanagement

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Ziele kirchlichen Finanzmanagement

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Ziele kirchlichen Finanzmanagement

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Mittelpunkt des Neuen Kirchlichen FinanzmanagementNeuen Kirchlichen Finanzmanagement:

Umstellung auf das Ressourcenverbrauchskonzeptes anstatt des bisherigen Geldverbrauchskonzeptes!

• Während die bisherige Kameralistik nur die Einnahmen und Ausgaben eines

Haushaltsjahres nachweist, • beinhaltet das Ressourcenverbrauchskonzept auch den Verzehr an Vermögen und bereits vorweggenommene künftige Belastungen.

Das neue kirchliche Finanzmanagement

la Ressource = Mittel um Handlungen zu tätigen!

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GeldverbrauchskonzeptRessourcenverbrauchskonzept

bisher bisher KameralistikKameralistik

zukünftigzukünftigErweiterte BetriebskameralistikErweiterte Betriebskameralistik

GeldverbrauchskonzeptGeldverbrauchskonzept RessourcenverbrauchskonzeptRessourcenverbrauchskonzept

Erhöhung desGeldvermögens

Minderung des Geldvermögens

Erhöhung desReinvermögens

Minderung desReinvermögens

Einnahmen Ausgaben

Ertrag = der erzielte

Wertezuwachs pro Periode

Aufwand = der Werteverzehr

(-verbrauch) pro Periode

Vom Geldverbrauchskonzept zum Ressourcenverbrauchskonzept

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Vergleich Liquider Mittel Einzahlungen/Auszahlungen

Kirchengemeinde A Kirchengemeinde B

Kasse 20.000,00 € Kasse 50.000,00 € Bank 80.000,00 € Bank 50.000,00 €

100.000,00 € 100.000,00 €

Wer steht besser da?

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Vergleich Geldvermögen Einnahmen/Ausgaben

Kirchengemeinde A Kirchengemeinde B

Liquide Mittel 100.000,00 € Liquide Mittel 100.000,00 € Verbindlichlkeiten - - € - €

Forderungen + 30.000,00 € Forderungen - € 130.000,00 € 100.000,00 €

Wer steht besser da?

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Vergleich Veränderung Reinvermögen Aufwand/Ertrag

Kirchengemeinde A Kirchengemeinde B

Geldvermögen 130.000,00 € Geldvermögen 100.000,00 € Wertezuwachs pro Periode - € Wertezuwachs pro Periode - €

Werteverzehr pro Periode 55.000,00 €- Werteverzehr pro Periode 15.000,00 €- 75.000,00 € 85.000,00 €

Wer steht besser da?

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Vergleich Geldvermögen Einnahmen/Ausgaben

Kirchengemeinde A Kirchengemeinde B

Liquide Mittel 100.000,00 € Liquide Mittel 100.000,00 € Verbindlichlkeiten - - € - €

Forderungen + 30.000,00 € Forderungen - € 130.000,00 € 100.000,00 €

Wer steht besser da?

GeldverbrauchskonzeptGeldverbrauchskonzept

RessourcenverbrauchskonzeptRessourcenverbrauchskonzept

KameralistikKameralistik

Erweiterte Erweiterte KameralistikKameralistik

DoppikDoppik

Vergleich Veränderung Reinvermögen Aufwand/Ertrag

Kirchengemeinde A Kirchengemeinde B

Geldvermögen 130.000,00 € Geldvermögen 100.000,00 € Wertezuwachs pro Periode - € Wertezuwachs pro Periode - €

Werteverzehr pro Periode 55.000,00 €- Werteverzehr pro Periode 15.000,00 €- 75.000,00 € 85.000,00 €

Wer steht besser da?

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Gesamtsicht auf Bilanz

Kirchengemeinde A Bilanz

Aktiva PassivaA Anlagevermögen 2.695.000,-- € A Reinvermögen 1.197.000,-- €B Umlaufvermögen 130.000,-- € B Sonderposten 1.078.000,-- €

D Verbindlichkeiten 550.000,-- €________________________________________________________Summe AKTIVA 2.825.000,-- € Summe PASSIVA 2.825.000,-- €

Kirchengemeinde B Bilanz

Aktiva PassivaA Anlagevermögen 735.000,-- € A Reinvermögen 391.000,-- €B Umlaufvermögen 100.000,-- € B Sonderposten 294.000,-- €

D Verbindlichkeiten 150.000,-- €______________________________________________________Summe AKTIVA 835.000,-- € Summe PASSIVA 835.000,-- €

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Bei der Auswahl der Buchführung ist deutlich geworden, dass die Ziele des künftigen Haushalts- und Rechnungswesens sowohl mit Hilfe einer erweiterten (Betriebs-) Kameralistik, als auch mit der doppelten Buchführung umzusetzen sind.

Alternative=Alternative=

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DoppikErweiterte

Betriebskameralistik

Neues Kirchliches FinanzmanagementNeues Kirchliches Finanzmanagement

Erweiterte Kameralistik = Erweiterung der Kameralistik um die Vermögensdarstellung und den Ausweis des Ressourcenverbrauchs

Doppik = ist ein Kunstwort, das den Begriff doppelte Buchführung abkürzt. Die Abkürzung steht für die Doppelte Buchführung in Konten.

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Grundsätze der ordn. Buchhaltung

Vermögenserfassung - Inventur

Bilanzpolitik

Bilanz (Eröffnungs-/Schlussbilanz)

Anlagebuchhaltung

Grundlagen der Bilanzierung

Bewertung des Vermögens

Abschreibung/Wertberichtigungen

Sonderposten, RAP, Rückstellungen

Doppik Erweiterte Betriebskameralistik

Buchung

Buchung

Dreikomponentenrechnung

= ungleich= ungleich

= gleich= gleich

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SB 91

Vorschuss- u. VerwahrSB 5x

SB 00

Kirc

hlic

he V

erbu

ndre

chnu

ngVerbundrechnung

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Formel: Vermögen – Schulden = Reinvermögen

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Bilanzverlängerung

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Aktiv-Tausch

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Die Veräußerung von Vermögen hat in der Kameralistik bisher dazu gedient, strukturelle Defizite für einige Jahre zu kaschieren!

Ziel des neuen KFM ist ein Haushaltswesen, das diese Geschäfteunattraktiv macht, weil es ihre wirtschaftliche Auswirkung jetztzutreffend darstellt!

Durch den Verkauf von Vermögen wird man nicht reicher!!

Es klingelt zwar sofort Geld in der Kasse,aber es ist ein reiner Aktiv-Tausch innerhalb des Vermögens!

Wird der Verkaufserlös zum Ausgleich eines Haushaltsdefizitesverwendet, steht man am Ende des Haushaltsjahres ärmer da als zuvor!

Der kurzfristige Ausgleich kirchlicher Haushalte über die Veräußerung vonVermögen ist beim N-KFM dem Grundsatz nach nicht mehr möglich!

Ein Ziel des Neuen kirchlichen Finanzmanagement

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• Durch die Bilanz soll deutlich werden, ob ein Substanzerhalt durch die Mittelbewirtschaftung erreicht werden kann oder ob auf Kosten zukünftiger Haushalte gewirtschaftet wurde.

• Der Handlungsbedarf soll in der Bilanz den Beschlussorganen aufgezeigt werden.

• In der kirchlichen Bilanz steht nicht der Marktwert des kirchlichen Vermögens im Vordergrund, sondern es geht darum, die mit dem kirchlichen Vermögen verbundenen Verpflichtungen (z.B. Ressourcen-verbrauch) nachvollziehbar zu verdeutlichen.

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• Kirchliche Bilanz unterscheidet sich somit erheblich von der einer kaufmännischen Bilanz

• Kirche verfolgt ganz andere Zwecke als ein Kaufmann• Dennoch werden im neuen Rechnungswesen wichtige

betriebswirtschaftliche und allgemein anerkannte Grundlagen für die Bilanzerstellung übernommen

• Aufgrund ihres Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind die evangelischen Kirchen in Deutschland bei der Bilanzierung nicht an die Vorschriften des Handels- oder Steuerrechts gebunden.

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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“

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Erläuterungen und Hinweise zu ausgewählten Posten der Bilanz

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Erläuterungen und Hinweise zu ausgewählten Posten der Bilanz

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Erläuterungen und Hinweise zu ausgewählten Posten der Bilanz

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Erläuterungen und Hinweise zu ausgewählten Posten der Bilanz

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Erläuterungen und Hinweise zu ausgewählten Posten der Bilanz

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Erläuterungen und Hinweise zu ausgewählten Posten der Bilanz

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Erläuterungen und Hinweise zu ausgewählten Posten der Bilanz

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Erläuterungen und Hinweise zu ausgewählten Posten der Bilanz

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MurmelpauseMurmelpause

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Das Gebot der Sicherung stetiger Aufgabenerfüllung verlangt, Das Gebot der Sicherung stetiger Aufgabenerfüllung verlangt, dass die Belastungen der laufenden kirchlichen Arbeitdass die Belastungen der laufenden kirchlichen Arbeit

nicht deren Zukunftsfähigkeit beeinträchtigen.nicht deren Zukunftsfähigkeit beeinträchtigen.

Der Weg

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Ziele kirchlichenZiele kirchlichenFinanzmanagementFinanzmanagement

Rechts-Rechts-grundlagengrundlagen

SynodalSynodalbeschlussbeschluss

Info undInfo undFortbildungFortbildung RechercheRecherche InventurInventur

BewertungBewertungWertermittlungWertermittlung

Feststellung Feststellung FinanzvermögenFinanzvermögenSonderpostenSonderposten

Eröffnungs-Eröffnungs-bilanzbilanz

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Ziele kirchlichen Finanzmanagement

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Ziele kirchlichenZiele kirchlichenFinanzmanagementFinanzmanagement

Rechts-Rechts-grundlagengrundlagen

SynodalSynodalbeschlussbeschluss

Info undInfo undFortbildungFortbildung RechercheRecherche InventurInventur

BewertungBewertungWertermittlungWertermittlung

Feststellung Feststellung FinanzvermögenFinanzvermögenSonderpostenSonderposten

Eröffnungs-Eröffnungs-bilanzbilanz

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Das Kirchliche Gesetz über die Vermögens-verwaltung und die Haushaltswirtschaft in der Evangelischen Landeskirche in Baden (KVHG) vom 15. April 2011 sieht vor, dass das Vermögen und die Schulden sowie die jährliche Veränderung des Reinvermögens in einer Bilanz dokumentiert werden.

Rechtsgrundlagen

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• Kirchliches Gesetz über die Vermögensverwaltung und die Kirchliches Gesetz über die Vermögensverwaltung und die Haushaltswirtschaft in der Evangelischen Landeskirche in Baden (KVHG) Haushaltswirtschaft in der Evangelischen Landeskirche in Baden (KVHG)

• Rechtsverordnung zur Durchführung des KVHG (RVO-KVHG)Rechtsverordnung zur Durchführung des KVHG (RVO-KVHG)

• Richtlinien für die Erfassung, Bewertung und Bilanzierung des Richtlinien für die Erfassung, Bewertung und Bilanzierung des kirchlichen Vermögens und der Schulden kirchlichen Vermögens und der Schulden (Bewertungs- und Bilanzierungsrichtlinien - BewBilRL) (Bewertungs- und Bilanzierungsrichtlinien - BewBilRL)

• Inventurrichtlinien der Evangelischen Landeskirche in Baden (InvRL)Inventurrichtlinien der Evangelischen Landeskirche in Baden (InvRL)

• Rechtsverordnung über die Bildung von Substanzerhaltungsrücklagen Rechtsverordnung über die Bildung von Substanzerhaltungsrücklagen (SubstanzerhaltungsrücklagenRVO - SuberhR-RVO) (SubstanzerhaltungsrücklagenRVO - SuberhR-RVO)

•Rechtsverordnung über die Buchführung im Bereich der Evangelischen Rechtsverordnung über die Buchführung im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden (BuchführungsRVO - Bufü-RVO) Landeskirche in Baden (BuchführungsRVO - Bufü-RVO)•Richtlinien zur Rechtsverordnung über die BuchführungRichtlinien zur Rechtsverordnung über die Buchführung im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden (RL-Bufü) im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden (RL-Bufü)

Rechtsgrundlagen

Rubrik / Übergeordnetes Thema

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Rubrik / Übergeordnetes Thema

EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN BADEN

Seite 59 erich.rapp@ekiba.de21.04.23

Ziele kirchlichenZiele kirchlichenFinanzmanagementFinanzmanagement

Rechts-Rechts-grundlagengrundlagen

SynodalSynodalbeschlussbeschluss

Info undInfo undFortbildungFortbildung RechercheRecherche InventurInventur

BewertungBewertungWertermittlungWertermittlung

Feststellung Feststellung FinanzvermögenFinanzvermögenSonderpostenSonderposten

Eröffnungs-Eröffnungs-bilanzbilanz

Rubrik / Übergeordnetes Thema

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Rubrik / Übergeordnetes Thema

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Info und Fortbildung

Rubrik / Übergeordnetes Thema

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Rubrik / Übergeordnetes Thema

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Gesetzesgrundlage

Erstellung einesSchulungsprogramm

Erste EröffnungsbilanzenGruppe A

Schlussbilanzen Gruppe BEntwicklung Bilanzkennzahlen

Eröffnungsbilanzen Gruppe BSchlussbilanzen Gruppe A

2011 2012 2013 2014 2015

Planung der Info-Veranstaltungenin Kirchenbezirken, Gremien etc.

Projekt ebekaProjekt ebeka

Inventarisierung und BewertungGruppe A

Inventarisierung und BewertungGruppe B

Rubrik / Übergeordnetes Thema

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Ziele kirchlichenZiele kirchlichenFinanzmanagementFinanzmanagement

Rechts-Rechts-grundlagengrundlagen

SynodalSynodalbeschlussbeschluss

Info undInfo undFortbildungFortbildung RechercheRecherche InventurInventur

BewertungBewertungWertermittlungWertermittlung

Feststellung Feststellung FinanzvermögenFinanzvermögenSonderpostenSonderposten

Eröffnungs-Eröffnungs-bilanzbilanz

Rubrik / Übergeordnetes Thema

Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“

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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“

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Rubrik / Übergeordnetes Thema

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Sachgesamtheit =

technisch oder wirtschaftlich miteinander verbundene Vermögensgegenstände, die nach ihrer Nutzung und Zweckbestimmung in einem engen Zusammenhang stehen. Weiterhin ist Voraussetzung, dass sie gemeinsam angeschafft wurden!

AHK/Zeitwert

1,00 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

Sachgesamtheiten werden mit einem zusammengefassten Wert übernommen

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?

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Ablauf

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Ziele kirchlichenZiele kirchlichenFinanzmanagementFinanzmanagement

Rechts-Rechts-grundlagengrundlagen

SynodalSynodalbeschlussbeschluss

Info undInfo undFortbildungFortbildung RechercheRecherche InventurInventur

BewertungBewertungWertermittlungWertermittlung

Feststellung Feststellung FinanzvermögenFinanzvermögenSonderpostenSonderposten

Eröffnungs-Eröffnungs-bilanzbilanz

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Bewertet/aktiviert werden :• Kirchengemeinde• Heiligenfond• Kirchenalmosenfond• KirchenfondNicht bewertet/aktiviert werden:• Unterländer Kirchenfond• Pfarrpfründe• Pfarrei• Zentralpfarrkasse

Erfassung und Bewertung von Grund u. Boden

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Grundsätzliches

1. Der Grund und Boden soll stets nutzungsspezifisch erfasst und den Bauten /

Einrichtungen zugeordnet werden.

2. Das Grundstück teilt „das Schicksal“ des Gebäudes.

3. Wenn zeitnahe Anschaffungskosten (= 5 Jahre) nicht vorliegen, können für die

Ermittlung eines Grundstückswertes die zum Bewertungsstichtag aktuellen örtlichen

Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse der jeweiligen politischen Gemeinde

herangezogen werden.

4. Bei wertbeeinflussenden Merkmalen der Grundstücke, für die Bodenrichtwerte

abgeleitet worden sind, können Zu- oder Abschläge vorgenommen werden. Nach

Abzug der Abschläge muss ein angemessener Abstand vom ermittelten

Grundstückswert zu Ackerwerten übrig bleiben, ebenso sollen eingeflossene

Ressourcen, wie z.B. Erschließungskosten, noch im Wert abgebildet werden.

5. Selbstständig bewertbare Sonderflächen, die dem Gemeingebrauch gewidmet sind

(Straßen, Wege, Plätze), können mit 10 % des Bodenrichtwertes, mind. jedoch mit

1 Euro/m² bewertet werden.

6. In Zweifelsfällen können anhand der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses

Werte vergleichbarer Flächen herangezogen werden.

7. Werte für den Grund und Boden sind in der Regel einmalig für die erstmalige

Eröffnungsbilanz zu ermitteln. Sie werden nur in Ausnahmefällen, wenn ein

(erheblicher) Wertverlust zu verzeichnen ist, außerplanmäßig abgeschrieben.

8. Planmäßig findet bei Grund und Boden keine Abschreibung oder Wertneuermittlung

statt.

Erfassung und Bewertung von Grund u. Boden

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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“

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Rubrik / Übergeordnetes Thema

EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN BADEN

Seite 79 erich.rapp@ekiba.de

Sonderflächen (Straßen, Wege, Plätze):Bewertung: 10% des Bodenrichtwertes mindestens 1€/qm

GemeinbedarfsflächeAbschlag von 40 – 60 % vom BodenrichtwertGemeinbedarfsfläche ist anzunehmen bei Kirche, Gemeindehaus und Kindergarten

Erfassung und Bewertung von Grund u. Boden

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EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN BADEN

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Erbbaugrundstücke:

Als Erbpachtgeber Bewertung mit vollem Bodenwert, es sei denn Erbpacht liegt unter 3 %, dann Abschlag

Als Erbpachtnehmer Keine Bewertung des Grundstückes

Erbpacht wird als Aufwand gebucht!

Erfassung und Bewertung von Grund u. Boden

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Waldgrundstücke:

Bewertung:

Bodenwert = 0,26 € / m²

Aufwuchs = 7.200 – 8.200 € / ha

Erfassung und Bewertung von Grund u. Boden

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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“

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EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN BADEN

Seite 82 erich.rapp@ekiba.de

Ungebuchte und/oder bestrittene Grundstücke:

Zuordnung zu wirtschaftlichem Eigentümer, evtl. Abschlag von 50 % da bei Verkauf Erlös geteilt wird.

Erfassung und Bewertung von Grund u. Boden

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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“

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EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN BADEN

Seite 87 erich.rapp@ekiba.de21.04.23

Ermittlung des Gebäudewertes

Gebäudewert zur Eröffnungsbilanz

bzw. Bilanz

minus 20 %

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Ermittlung des individuellen Baujahres

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EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN BADEN

Seite 90 erich.rapp@ekiba.de21.04.23

StartDer Start verlief reibungslos!

Phase UmsetzungSchulung/Info im Plan

Inventur ist gut angelaufen!

Bewertung gibt es Stolpersteine

KFM-AnBu noch offen!

FinishNach bisherigen

Erkenntnissen werden wir Zeitplan

einhalten können!

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StartDer Start verlief reibungslos!

Phase UmsetzungSchulung/Info im Plan

Inventur ist gut angelaufen!

Bewertung gibt es Stolpersteine

KFM-AnBu noch offen!

FinishNach bisherigen

Erkenntnissen werden wir Zeitplan

einhalten können!

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EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN BADEN

Seite 93 erich.rapp@ekiba.de21.04.23

Das N-KFM ist mehr als nur ein Konzept Das N-KFM ist mehr als nur ein Konzept für die Umstellung des Buchführungsstils!für die Umstellung des Buchführungsstils!

• transparente Zahlen müssen interpretiert werdentransparente Zahlen müssen interpretiert werden

• kirchenpolitische Entscheidungen müssenkirchenpolitische Entscheidungen müssen daraus abgeleitet werden daraus abgeleitet werden

Den kirchlichen Verantwortungsträger werden jetztDen kirchlichen Verantwortungsträger werden jetztdie Vermögensveränderungen deutlicher vor Augendie Vermögensveränderungen deutlicher vor Augengeführt als im bisherigen kameralen System!geführt als im bisherigen kameralen System!

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EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN BADEN

Seite 94 erich.rapp@ekiba.de21.04.23

Die erstmalige Eröffnungsbilanz bildet den Ausgangspunkt und den Bezugsrahmen der kirchlichen Rechnungslegung. Sie hat für die einzelne kirchliche Organisation und ihre Entwicklung ebenso wie für externe Adressaten erhebliche Bedeutung.

FragenFragen

…welche Auswirkung hat das was wir machen auf die Zukunft unserer Rechtsträger?

…machen wir jetzt etwas, was wir auf Dauer nicht umsetzen können?

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95

Vermögensansatz Bilanz Ergebnisrechnung

hoch

hohes Anlagevermögen

hohes Eigenkapital

hohe Abschreibungen

belastet Haushaltsausgleich

wenig Ersatzdeckungsmittel in künftigen Jahren

geringe stille Reserven

niedrig

niedriges Anlagevermögen

niedriges Eigenkapital

niedrige Abschreibungen

belastet weniger Haushaltsausgleich

mehr Ersatzdeckungsmittel in künftigen Jahren

hohe stille Reserven

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EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN BADEN

Seite 96 erich.rapp@ekiba.de21.04.23

SySystem MMethode Badisch

Nicht rückblickend

an einer hohen Genauigkeit scheitern, sondern

künftig:

mit realistischen Bemessungsgrundlagen und

einheitlichen Grundsätzen

die stetige Aufgabenerfüllung und die Generationengerechtigkeit für die Zukunft sichern!

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EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN BADEN

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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“

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EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN BADEN

Seite 99 erich.rapp@ekiba.de21.04.23

• KirchenleitungKirchenleitung• KirchenbezirkeKirchenbezirke• Verwaltungsämter Verwaltungsämter (dort alle Mitarbeitenden!!) (dort alle Mitarbeitenden!!)• und natürlich Sie, Gremien und und natürlich Sie, Gremien und Entscheidungsträger vor Ort Entscheidungsträger vor Ort

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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“

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EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN BADEN

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Ecclesia semper reformanda Ecclesia semper reformanda (Kirche ist immer reformbedürftig)(Kirche ist immer reformbedürftig)

Protestanten verstehen Kirche immer auch als eine nicht fertige Baustelle. Die Kirche bleibt immer reformbedürftig.

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EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN BADEN

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Veränderungen begünstigen nur den, der darauf vorbereitet ist.Veränderungen begünstigen nur den, der darauf vorbereitet ist. Louis PasteurLouis Pasteur

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EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN BADEN

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Projektteam ebeka