Datenlizenz Deutschland

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Datenlizenz Deutschland

Tobias Hinz - 2015 Universität Bremen

Dieses Material steht unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Um eine Kopie dieser Lizenz zu sehen, besuchen Sie

http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/.

Ablauf

• Datenlizenz Deutschland • Hintergründe zur Entstehung • Arten • Kritik

• Datenlizenz Deutschland Version 2.0 • Arten

2010

Regierungsprogramm

„Wir wollen bis 2013 eine gemeinsame Strategie für ein offenes Regierungshandeln erarbeiten und

umsetzen.Es gilt insbesondere, die vorhandenen Strukturen zu vernetzen und einen einfachen Zugang zu den

Informationen zu ermöglichen. Hierzu wird das BMI ein Pilotvorhaben starten.“

Bundesministerium des Innern (2010) „Regierungsprogramm - Vernetzte und transparente Verwaltung“

2011

IT-Planungsrat

• wurde 2009 durch Grundgesetzänderung ins Leben gerufen (§ 91c GG)

• Nationale E-Government Strategie (NEGS) mit Projekt „Förderung des Open Government“

• steuert Projekte innerhalb der NEGS • November: bekommt Projekt zugewiesen

2012

Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Open Government“

• Studie „Open Government Data Deutschland“ wird in Auftrag gegeben

• vergeben (u.a.) an das Fraunhofer Institut für Offene Kommunikationssysteme (FOKUS)

Studie „Open Government Data Deutschland“

• Publikation 1.August 2012 • Vergleicht verschiedene Lizenzmodelle • Vergleicht Situation in anderen Ländern • Eigene Lizenz entwickeln?

• eigene entwickeln? • offene Lizenz anpassen? • Lizenz aus dem Ausland anpassen?

Bundesministerium des Innern (2012) Studie „Open Government Data Deutschland“

„In Bezug auf den Schutzgegenstand können eigens entwickelte Nutzungsbestimmungen breitere Bereiche abdecken, ebenso können

diese direkt kompatibel zu bestehenden Lizenzmodellen gestaltet werden, sofern dies

gewünscht ist. Insgesamt bietet sich im Vergleich zu bestehenden marktüblichen

Modellen eine – zumindest beim Grundentwurf – wesentlich größere Gestaltungsfreiheit.“

Nach der Studie

• Fraunhofer FOKUS erhält Auftrag Prototyp auf Grundlage der Studie zu erstellen

• Prototyp soll bis Anfang 2013 fertig sein • Arbeitstitel „Open-Government-Portal Deutschland“ • Projekt wird auf GitHub gepflegt

IT-Planungsrat (2012) „Zwischenbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Open Government"“

„Sie arbeitet außerdem an einfachen Nutzungsbestimmungen, die den

Datenbereitstellern als Standard empfohlen werden können.“

2013

GovData.de• Erste Version von GovData.de • heißt nicht mehr „Open-Government-Portal

Deutschland“ • enthält zwei Lizenzen

• Datenlizenz Deutschland – Namensnennung • Datenlizenz Deutschland – Namensnennung –

nicht kommerziell

Datenlizenz Deutschland – Namensnennung

Jede Nutzung mit Quellenvermerk ist zulässig.

Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen sind mit einem Veränderungshinweis im Quellenvermerk zu versehen oder der Quellenvermerk ist zu löschen, sofern die datenhaltende Stelle dies verlangt.

Der Bereitsteller stellt die Daten, Inhalte und Dienste mit der zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt zur Verfügung. Für die Daten, Inhalte und Dienste gelten in Bezug auf deren Verfügbarkeit und deren Qualität die durch den Bereitsteller in den Metadaten oder sonstigen Beschreibungen zugewiesenen Spezifikationen und Qualitätsmerkmale. Der Bereitsteller übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten und Inhalte sowie die dauerhafte Verfügbarkeit der Dienste. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, körperliche Unversehrtheit oder Gesundheit. Ebenfalls ausgenommen sind Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Datenlizenz Deutschland – Namensnennung

Jede Nutzung mit Quellenvermerk ist zulässig.

Datenlizenz Deutschland – Namensnennung

Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen sind mit einem Veränderungshinweis im Quellenvermerk zu versehen oder der Quellenvermerk ist zu löschen, sofern die datenhaltende Stelle dies verlangt.

Datenlizenz Deutschland – Namensnennung

Der Bereitsteller stellt die Daten, Inhalte und Dienste mit der zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt zur Verfügung. Für die Daten, Inhalte und Dienste gelten in Bezug auf deren Verfügbarkeit und deren Qualität die durch den Bereitsteller in den Metadaten oder sonstigen Beschreibungen zugewiesenen Spezifikationen und Qualitätsmerkmale. Der Bereitsteller übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten und Inhalte sowie die dauerhafte Verfügbarkeit der Dienste. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, körperliche Unversehrtheit oder Gesundheit. Ebenfalls ausgenommen sind Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Kritik• OpenDefinition

• Projekt der Open Knowledge Foundation • Lizenz „nicht kommerziell“ nicht „open“ • einige Passagen unklar

• not-your-govdata.de • Warum eigene Lizenz? • Petition von u.a.

Wikimedia Deutschland e.V., Open Knowledge Foudation Deutschland e.V, Creative Commons Deutschland,Digitale Gesellschaft e.V.Chaos Computer Club e.V.

Datenlizenz Deutschland – Namensnennung

Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen sind mit einem Veränderungshinweis im Quellenvermerk zu versehen oder der Quellenvermerk ist zu löschen, sofern die datenhaltende Stelle dies verlangt.

Änderungen müssen dokumentiert werden?Quellenverweis anders wenn Daten geändert?Genau angeben was geändert?

Datenlizenz Deutschland – Namensnennung

Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen sind mit einem Veränderungshinweis im Quellenvermerk zu versehen oder der Quellenvermerk ist zu löschen, sofern die datenhaltende Stelle dies verlangt.

Lizenzgeber kann später explizit sagen, dass Quellenverweis weg soll?Kann im Vorfeld bei Änderungen auf Löschen des Quellenvermerks bestehen?

2014

2014

• zwei neue Lizenzen • Datenlizenz Deutschland – Namensnennung –

Version 2.0 • Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0

• anerkannt

Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0(1) Jede Nutzung ist unter den Bedingungen dieser „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0" zulässig.

Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere

1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden;

2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden;

3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden.

Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0(2) Bei der Nutzung ist sicherzustellen, dass folgende Angaben als Quellenvermerk enthalten sind:

1. Bezeichnung des Bereitstellers nach dessen Maßgabe,

2. der Vermerk „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0" oder „dl-de/by-2-0" mit Verweis auf den Lizenztext unter www.govdata.de/dl-de/by-2-0 sowie

3. einen Verweis auf den Datensatz (URI).

Dies gilt nur soweit die datenhaltende Stelle die Angaben 1. bis 3. zum Quellenvermerk bereitstellt.

Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0

(3) Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen sind im Quellenvermerk mit dem Hinweis zu versehen, dass die Daten geändert wurden.

Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0

Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig.

Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere

1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden;

2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden;

3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden.

Heute

Mathias Schindler (2014)Fragenkatalog Fachgespräch „Open Data“ am 5. November 2014

„Im besten Fall also funktionieren diese Lizenzen so gut wie die Creative-Commons-Lizenzen, allerdings ohne den Vorteil einer

internationalen Akzeptanz und Verständlichkeit. Der einzige genuine Vorteil der Datenlizenz ist, dass er von der Verwaltung als "eigene Lizenz" eher angenommen wird als das Produkt einer internationalen Nichtregierungsorganisation.“

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit