Post on 05-Apr-2015
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Das Freiwillige Soziale Jahr
Gliederung:
AllgemeinesVoraussetzungenBewerbungEinsatzstellenTräger Taschengeld und andere LeistungenVereinbarungen, Bescheinigung, Zeugnis
Allgemeines
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein sozialer Freiwilligendienst für Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben
Gesetzlich geregelt sind die Rahmenbedingungen für das FSJ im Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres
Dient als Orientierungsjahr, um herauszufinden, ob der angestrebte Beruf im sozialen Bereich den eigenen Interessen entspricht
Beginnt meist am 1. September oder 1. August
Voraussetzungen
Beendigung der Vollzeitschulpflicht (Ein bestimmter Schulabschluss ist jedoch keine Voraussetzung für eine Bewerbung)
Alter: nicht älter als 27
Freiwillige (Personen, die den Dienst ohne Erwerbsabsicht, außerhalb der Berufsausbildung und vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung leisten)
Bewerbung
Es gibt keine festgesetzte Bewerbungsfrist
Bewerbung wird meist an den Träger oder die Einsatzstelle direkt geschickt
Entweder bewirbt man sich mit einem Internetformular (bieten einige Träger an) oder man schreibt die Bewerbung selbst
Einsatzstellen
Einrichtungen der Wohlfahrtspflege
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit
Einrichtungen der Gesundheitspflege
Einrichtungen der Kultur und Denkmalpflege oder Einrichtungen des Sports
Beispiele: Alten- und Pflegeheim, Krankenhaus, Einrichtung für Menschen mit einer Behinderung (z.B. Behindertenwerkstatt), ambulanter Sozial- oder Pflegedienst, Denkmalpflegebehörde oder -verein, Sportverein, Kindergarten oder Kindertagesstätte, Sanitäts- und Rettungsdienst, Kirchengemeinde, Museum, Kulturvereine, Archiv, Förderschule
Träger
Die Einsatzstelle ist in aller Regel einem Träger, also einer zentralen Stelle zugeordnet
Der Träger hat die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des FSJ und dient als pädagogische Begleitung
Bildungsseminare: Es werden ein Einführungs-, ein Zwischen- und Abschlussseminar durchgeführt. Gesamtdauer aller Seminare: mind. 25 Tage (Teilnahme ist Pflicht)
Träger und Einsatzstelle schließen vertragliche Vereinbarung ab (legt fest, wie sie zusammen die Ziele der Freiwilligen verfolgen)
Taschengeld und andere Leistungen Taschengeld
Anspruch auf Unterkunft und Verpflegung
Anspruch auf Kindergeld
Sozialversicherung
Urlaubsanspruch
FSJ-Ausweis
Vereinbarungen, Bescheinigung, Zeugnis
Träger und Freiwilliger (und Einsatzstelle) schließen vor Beginn des Freiwilligendienstes eine schriftliche Vereinbarung ab
Träger stellt dem Freiwilligen nach Abschluss des Dienstes eine Bescheinigung aus
Außerdem kann der Freiwillige ein Zeugnis anfordern
Für einige Ausbildungszweige und Studienrichtungen wird das FSJ als Vorpraktikum bzw. Wartezeit angerechnet.
Der Bundesfreiwilligendienst
Gliederung:
AllgemeinesVoraussetzungenBewerbungEinsatzstellenTräger Taschengeld und andere LeistungenVereinbarungen, Bescheinigung, Zeugnis
Allgemeines
Der BFD ist Nachfolger des Zivildienstes, orientiert er sich gesetzlich aber eher an den Grundlagen des FSJ Es gibt keine aus dem Zivildienst bekannten Vergünstigungen
Gesetzesgrundlage: Bundesfreiwilligendienstgesetz –BFDG
Er ist als freiwilliges Engagement ein unentgeltlicher Dienst
Allgemeines
Der BFD ist ein Angebot um sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren Aber nur in Deutschland, nicht im Ausland möglich
Am BFD dürfen alle teilnehmen, denn nach oben gibt es keine Altersgrenze
Einsatz im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz
Voraussetzungen
Beendigung der Vollzeitschulpflicht Kein bestimmter Schulabschluss gefragt, jeder darf teilnehmen
Die Regeldauer des Dienstes umfasst ein Jahr, man kann sich aber auch für sechs Monate oder bis zu 18 Monate verpflichten
Wer älter als 27 Jahre ist, kann auch in Teilzeit mit mindestens 20 Stunden arbeiten, wer jünger ist, muss sich Vollzeit verpflichten
Bewerbung
Es gibt keine festgesetzte Bewerbungsfrist
Bewerber müssen die Einsatzstellen direkt kontaktieren Einsatzstellen sind hier zu finden:
http://www.bundesfreiwilligendienst.de/platzboerse.html Infohotline:
Tele.: 0221 - 36 73 0 Es kann aber auch ein/e Regionalbetreuer/in um Unterstützung gebeten werden (Adresse
am Ende der Präsentation)
Es folgt ein Kennlerngespräch und eine Besichtigung der Einsatzstelle
Abschließend kann man die schriftliche Vereinbarung über sein Jahr als BFDler unterschreiben oder sich gegen die Einsatzstelle entscheiden und andere Einsatzstellen besichtigen
Einsatzstellen Im allgemeinen die gleichen wie beim FSJ, d.h.:
Einrichtungen der Wohlfahrtspflege
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit
Einrichtungen der Gesundheitspflege
Einrichtungen der Kultur und Denkmalpflege oder Einrichtungen des Sports
Beispiele: Alten- und Pflegeheim, Krankenhaus, Einrichtung für Menschen mit einer Behinderung (z.B. Behindertenwerkstatt), ambulanter Sozial- oder Pflegedienst etc.
Taschengeld und andere Leistungen Anspruch auf Unterkunft und Verpflegung
Allgemein: Werden Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht gestellt, können
Geldersatzleistungen gezahlt werden Alle Leistungen werden zwischen Freiwilligen und Einsatzstelle vereinbart.
Taschengeld Höchstgrenze von 336 Euro monatlich (6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der
allgemeinen Rentenversicherung) Das konkrete Taschengeld wird mit der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart!
Sozialversicherung TeilnehmerInnen werden nach dem BFDG so behandelt wie Beschäftigte
oder Auszubildende, das heißt, sie sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
Die gesamten Beiträge, also sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil, werden von der Einsatzstelle gezahlt
Urlaubsanspruch gesetzliche im Kalenderjahr beträgt mindestens 24 Tage Je länger der BFD dauert, je mehr Urlaub bekommt man und umgekehrt
Vereinbarungen, Bescheinigung, Zeugnis
Träger und Freiwilliger (und Einsatzstelle) schließen vor Beginn des Freiwilligendienstes eine schriftliche Vereinbarung ab
Träger stellt dem Freiwilligen nach Abschluss des Dienstes eine Bescheinigung aus
Außerdem kann der Freiwillige ein Zeugnis anfordern
Für einige Ausbildungszweige und Studienrichtungen wird der BFD als Vorpraktikum bzw. Wartezeit angerechnet, dazu muss man sich aber an der Uni genau informieren
Das Freiwillige Ökologische Jahr
Gliederung:
Allgemeines Das FÖJ .. Seminare Träger Taschengeld Bewerbung
Allgemeines
Alter, Schulabschluss und gesetzliches geordnet wie beim FSJ
Niedersachsen bietet über 250 FÖJ-Plätze in etwa 200 verschiedenen Einsatzstellen
Bundesförderung: monatlich 200€ pro Teilnehmer
Förderung in Niedersachsen:
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Niedersächsische Bingostiftung für Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit Niedersächsische Wattenmeerstiftung FÖJ-Einsatzstellen
Das FÖJ ..
… bietet Hilfen und dient der Orientierung des weiteren privaten und beruflichen Lebens.
… analysiert ökologische und umweltpolitische Zusammenhänge in ihrem gesellschaftlichen Kontext.
… kombiniert praktische Tätigkeiten mit theoretischer Wissensvermittlung in Seminaren.
… fördert aktives Engagement für die Umwelt.
… dient der Persönlichkeitsentwicklung.
Seminare
festgelegt sind 25 Seminartage in 5 Wochen
Themen: Ökosysteme, Nachhaltigkeit, Globalisierung
dies erfolgt durch Referenten oder Selbstorganisation
Träger
meist gemeinnützige Jugendverbände, wie Kirchen- oder Umweltschutzverbände
In folgenden Bereichen:
Landwirtschaft und Gartenbau
Umweltbildung
Verbandsarbeit
Umwelt- und Naturschutzzentren
Lebensmittelverarbeitung
Taschengeld
vom Bundesland abhängig
die Kosten übernehmen zum Teil die Einsatzstellen, Bundesländer, Träger
Verpflegung und Unterkunft werden gestellt
monatliches Taschengeld von etwa 184€-370€
staatliche Zuwendungen wie Kindergeld, Wohngeld und Hartz4
Bewerbung
ebenfalls wie beim FSJ durch ein Internetformular oder eine eigenständige Bewerbung
Bewerbungsfrist ist unterschiedlich, meist bis zum Ende des Jahres für das kommende Jahr
es gibt außerdem Bewerbungsformulare für Quereinsteiger, die auf einer separaten Liste betreut werden
Träger des Freiwilligen…
… kulturellen Jahres
… sportlichen Jahres
… naturwissenschaftlichen Jahres
Hilfreiche Adresse für den BFD
• Einsatzstelle online suchen:
http://www.bundesfreiwilligendienst.de
• Den Regionalbetreuer finden:
http://www.bafza.de/das-bundesamt/organisation/regionalbetreuerinnen.html
• Hotline
Für Interessierte am Bundesfreiwilligendienst und Einsatzstellen:
0221 - 36 73 0
Quellen:
• Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen/Ökologischen JahresGesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen/Ökologischen Jahres
• www.ijgd.de/www.ijgd.de/
• http://www.bundes-freiwilligendienst.de/fsj-freiwilliges-soziales-jahr/http://www.bundes-freiwilligendienst.de/fsj-freiwilliges-soziales-jahr/
• http://www.pro-fsj.de/http://www.pro-fsj.de/
• http://www.bundesfreiwilligendienst.de/der-bundesfreiwilligendienst.htmlhttp://www.bundesfreiwilligendienst.de/der-bundesfreiwilligendienst.html
Quellen:
• http://www.bundes-freiwilligendienst.de/news/bundesfreiwilligendienst-bfd/http://www.bundes-freiwilligendienst.de/news/bundesfreiwilligendienst-bfd/bundesfreiwilligendienst-bfd-nun-gesetz/bundesfreiwilligendienst-bfd-nun-gesetz/
• http://www.tagesspiegel.de/berlin/bundesfreiwilligendienst-http://www.tagesspiegel.de/berlin/bundesfreiwilligendienst-voraussetzungen-verdienst-und-einsatzgebiete/4376660.htmlvoraussetzungen-verdienst-und-einsatzgebiete/4376660.html
• www.foej.dewww.foej.de
• www.nna.niedersachsen.dewww.nna.niedersachsen.de