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Concrete Sustainablity Council
Allgemeine Informationen Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie e.V.
Kochstr. 6-7 10969 Berlin
www.transportbeton.org Stand: 29.12.2017
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
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Inhaltsverzeichnis
1 Einführung ....................................................................................................................................... 5
2 Organisation .................................................................................................................................... 5
3 Leitungsstruktur .............................................................................................................................. 7
4 Arbeitsprogramm ............................................................................................................................ 8
5 Zertifizierungsprozess...................................................................................................................... 9
6 Zertifizierungsumfang ................................................................................................................... 11
7 CSC als Managementsystem ......................................................................................................... 14
8 Gewichtung und Zertifizierungsstufen .......................................................................................... 14
9 Jährliche Compliance-Prüfung ....................................................................................................... 19
10 Nachweise ..................................................................................................................................... 22
11 Tarife.............................................................................................................................................. 26
12 Support .......................................................................................................................................... 28
13 Leitlinien ........................................................................................................................................ 29
14 Beschwerdeverfahren ................................................................................................................... 29
15 Regionale Anpassung .................................................................................................................... 30
15.1 Übersetzungen ...................................................................................................................... 30
15.2 Regionale Zertifizierungsverfahren ....................................................................................... 30
15.3 Zertifizierungsverfahren in den Niederlanden ...................................................................... 30
16 Globale und lokale Zertifizierung .................................................................................................. 30
16.1 Globale und lokale Zertifizierung .......................................................................................... 30
16.2 Lizensierung ........................................................................................................................... 30
16.3 Zertifizierung für mehrere Regionen ..................................................................................... 31
16.4 Verfahren – Globale und regionale Versionen des Programms ............................................ 31
16.5 Überprüfungsverfahren ......................................................................................................... 32
16.6 Nach der Genehmigung einer Änderung............................................................................... 32
16.7 Überprüfungskriterien für das technische Komitee (TK) ...................................................... 32
16.8 Automatisch vergebene Punkte ............................................................................................ 33
16.9 Veröffentlichungsverfahren .................................................................................................. 33
17 Rollen im Zertifizierungsprozess ................................................................................................... 33
17.1 Kunde..................................................................................................................................... 33
17.2 CSC-Auditor ........................................................................................................................... 34
17.3 CSC-Experte ........................................................................................................................... 34
17.4 Zertifizierungsstelle (ZS) ........................................................................................................ 34
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
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17.5 Systembetreiber .................................................................................................................... 34
17.6 Lokaler/regionaler Systembetreiber (RSO) ........................................................................... 35
17.7 Rollen/Aufgaben .................................................................................................................... 35
18 Nutzungsbedingungen .................................................................................................................. 36
19 Versionen ...................................................................................................................................... 36
20 Innovation ..................................................................................................................................... 37
20.1 Hintergrund ........................................................................................................................... 38
20.2 Verfahren ............................................................................................................................... 38
20.3 Ressourcen/CSC-Innovationskomitee ................................................................................... 39
20.4 Regeln und Anforderungen der Berichterstattung ............................................................... 40
20.5 Haftungsausschluss ............................................................................................................... 40
21 Nutzung des CSC-Logos ................................................................................................................. 41
22 Pflege und Entzug von Zertifikaten ............................................................................................... 42
23 Lokaler Systembetreiber – Anforderungen ................................................................................... 43
24 Anforderungen für Zertifizierungsstellen ...................................................................................... 44
25 Wettbewerbsrechtlicher Verhaltenskodex des CSC ...................................................................... 44
25.1 Einführung ............................................................................................................................. 44
25.2 Rolle des Compliance-Beauftragten ...................................................................................... 45
25.3 Verbot von Bestechung und Korruption ............................................................................... 45
25.4 Verbot von wettbewerbswidrigen Vereinbarungen und abgestimmten Vorgehensweisen 46
25.5 Verbot der Offenlegung und des Austauschs wettbewerbsrechtlich sensibler Informationen
46
25.6 Zulässige Weitergabe von Informationen ............................................................................. 47
26 Vertraulichkeitsvereinbarung ........................................................................................................ 47
27 Abstimmung auf anderen Zertifizierungssystemen ...................................................................... 48
28 Glaubwürdigkeit ............................................................................................................................ 50
28.1 Nachhaltigkeit........................................................................................................................ 50
28.2 Kontinuierliche Verbesserung ............................................................................................... 51
28.3 Relevanz ................................................................................................................................ 52
28.4 Präzision ................................................................................................................................ 54
28.5 Beteiligung ............................................................................................................................. 54
28.6 Unparteilichkeit ..................................................................................................................... 55
28.7 Leitung ................................................................................................................................... 55
28.8 Transparenz ........................................................................................................................... 55
28.9 Vertrauenswürdigkeit ............................................................................................................ 55
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28.10 Effizienz ............................................................................................................................. 55
29 Kodexüberprüfung ........................................................................................................................ 56
29.1 Systemüberprüfung ............................................................................................................... 56
29.2 Kodex-Aktualisierung ............................................................................................................ 56
29.3 Prozess für geringfügige und bedeutende Aktualisierungen ................................................ 57
30 Korrektur und Sanktionen ............................................................................................................. 58
31 Management von Risiken .............................................................................................................. 58
32 Personalkompetenz ....................................................................................................................... 59
33 Rückverfolgungssystem ................................................................................................................. 61
34 Glossar ........................................................................................................................................... 62
Abbildungsverzeichnis ....................................................................................................................... 68
Tabellenverzeichnis ........................................................................................................................... 68
Kontakt Geschäftsstelle ..................................................................................................................... 69
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
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1 Einführung Im Oktober 2013 kam eine Gruppe internationaler Organisationen der Beton- und Zementin-
dustrie zusammen, um den Prozess der Entwicklung eines Zertifizierungssystems für ver-
antwortungsvolle Ressourcengewinnung in der Branche in Gang zu setzen. Am 5. Februar
2014 unterzeichneten Branchenvertreter bei der „International Concrete Sustainability Con-
ference“ im kolumbianischen Medellín eine Vereinbarung über die Entwicklung eines Zertifi-
zierungssystems für die verantwortungsvolle Ressourcengewinnung von Beton, Zement und
Gesteinskörnung. Folgende Organisationen waren am Projekt beteiligt:
European Concrete Platform (ECP)
European Federation of Concrete Admixtures Associations (EFCA)
Federación Iberoamericana de Productores de Áridos (FIPA)
Federación Iberoamericana del Hormigón Premezclado (FIHP)
Federación Interamericana del Cemento (FICEM)
National Ready Mixed Concrete Association (NRMCA)
Portland Cement Association (PCA)
Union Européenne des Producteurs de Granulats (UEPG)
Durch die Einführung eines Zertifizierungssystems für die verantwortungsvolle Ressourcen-
gewinnung von Beton, Zement und Gesteinskörnung betont die Branche die Rolle, die diese
Materialien bei der Bereitstellung von nachhaltigen Lösungen für die bebaute Umwelt spie-
len.
Die wichtigsten CSC-Ziele sind:
1. Verbesserung der nachhaltigen Leistung von Beton
2. Verbesserung der Transparenz im Betonbereich
3. Anerkennung im Rahmen der Nachhaltigkeitsbemühungen bei Zertifizierungssyste-
men
4. Anerkennung im Rahmen der Regierungspolitik für „grüne“ Beschaffung
5. Demonstration kontinuierlicher Verbesserung gegenüber der Öffentlichkeit
6. Verbesserung des Geschäftsszenarios für nachhaltig hergestellten Beton
Das System für verantwortungsvolle Ressourcengewinnung liefert eindeutige Nachweise, die
an Kunden, Aktionäre und andere Stakeholder weitergegeben werden können, die interne
Investitionen in Nachhaltigkeitsinitiativen unterstützen.
Das vorliegende CSC-Handbuch enthält alle erforderlichen Arbeitsverfahren, um Schritt für
Schritt den CSC-Zertifizierungsprozess erfolgreich abzuschließen.
2 Organisation Dieses Projekt beruht auf der Arbeit vieler Organisationen und Einzelpersonen. Dabei sind
zunächst alle Komiteemitglieder zu nennen:
http://www.concretesustainabilitycouncil.org/index.php?pagina=organization
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Wir danken folgenden Personen für ihre Unterstützung bei der Entwicklung dieses Hand-
buchs:
Gabriella Araya: YCCYC, Christian Artelt: HeidelbergCement, Gustavo Beltran: FIHP,
Francesco Biasioli: ERMCO, James Bogdan: NRMCA, Isabella Bussi: ehemals Heidelberg-
Cement, Cesar Constantino: Titan, Koen Coppenholle: CEMBUREAU, Ruxandra Cracea:
CEMBUREAU, Karl Downey: CEMBUREAU, Arjen van der Drift: Kiwa, Hafiz Elhag: BIBM,
British Precast, Tzanis Emmanouill: Titan, Dirk Fincke: UEPG, Philippe Fonta: WBCSD-CSI,
Richard Frost: CRH Tarmac, Tom Harrison: ECP/ERMCO, Roland Hunziker: WBCSD-CSI,
Cristiana Jolivet: WBCSD/CSI, Stefanie Kaufmann: HeidelbergCement, Eric Koehler: Titan
America, Manuel Lascarro: FIHP, Mantijn van Leeuwen: NIBE, Ron Leppers: SGS, Lionel
Lemay: NRMCA, Yvonne Leung: WBCSD-CSI, Antonio Mesquita: CIMPOR, Kevin Mlut-
kowski: ACI, Manuela Ojan: HeidelbergCement, Tien Peng: NRMCA, Ron Peters: VOBN,
Marie van der Poel: VOBN, Alessio Rimoldi: BIBM, Alexander Röder: CEMEX, Nigel Sagar:
Skanska, Moniek Scheffers: CRH, David Shepherd: PCA, Kathleen Carr Smith: NRMCA,
Andrew Swain: UEPG, Michael Scharpf: LafargeHolcim, Henk Schuur: BFBN, Mark Tomlin-
son: UEPG/LafargeHolcim, Nathaly Triana: FICEM, Stefan van Uffelen: CSC, Wim van
Vreeswijk: Kiwa, Amy Wedel: ehemals HeidelbergCement, Jody Wise: LafargeHolcim, Lydia
Yannakopoulou: Titan
Erstes Feedback
Das technische Handbuch wurde im ersten Halbjahr 2014 und Anfang 2015 von folgenden
Organisationen getestet:
Argos, Kolumbien
Bosch Beton, Niederlande
Cemex, Mexiko und Nicaragua
Consolis/VBI, Niederlande
Hanson, Australien
Interbeton, Belgien
Das technische Handbuch und die Toolbox (www.concretesustainabilitycouncil.com) wurden
zwischen September 2015 und Januar 2016 bei 25 Pilotprojekten getestet:
Aggregate Industries (USA)
Argos (Kolumbien und Panama)
Berks Products (USA)
Bosch Beton (Niederlande)
CalPortland (USA)
Cementerie National (Libanon)
Cemento Progresso (Guatemala)
Cemex (USA)
Cemex (Mexiko)
Concrete Supply Co. (USA)
CRH (Irland)
Italcementi (Italien, Frankreich)
Kirkpatrick Concrete (National Cement; USA)
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Lehigh Hanson (USA)
Makati Development Corporation (Philippinen)
Mebin (Niederlande)
Ocean Concrete (Kanada)
SCG (Thailand)
Taiheiyo (Japan)
Titan America (USA)
Tech Ready Mix (USA)
U.S. Concrete (USA)
Externe Stakeholder
Ein IUCN-geführter Stakeholderprozess generierte und generiert weiter Feedback von:
International Union for Conservation of Nature (IUCN)
Birdlife
Naturfreunde Internationale (NFI)
World Wide Fund for Nature (WWF)
China Downwinders at Risk
UN-Umweltprogramm (UNEP)
Friends of the Earth (FoEI)
World Resources Forum (WRF)
Indigenous Perspectives Society (IPS)
Der Bericht mit dem zusammengefassten Feedback kann auf den Websites von IUCN und
CSC heruntergeladen werden. Einige weitere Organisationen haben ihr Feedback gegeben:
Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB)
U.S. Green Building Council (USGBC)
Building Research Establishment (BRE)
International Labour Organization (ILO)
Um weitere Informationen zu erhalten oder um uns Feedback zu geben, wenden Sie sich
bitte an: info@concretesustainabilitycouncil.org.
Mitglieder und Gründungsmitglieder
Das CSC-Projekt erhält finanzielle Unterstützung von verschiedenen Organisationen. Mehr
dazu unter: http://www.concretesustainabilitycouncil.org/index.php
3 Leitungsstruktur
Die Leitungsstruktur der Projektorganisation gestaltet sich wie folgt:
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
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Abb. 1: Leitungsstruktur des CSC
Das Projekt wurde von der WBCSD-CSI angeregt und unterstützt.
Der Leitungsausschuss ist in vier Kategorien unterteilt. Diese sind mit folgenden Anteilen
repräsentiert:
Kommerzielle Unternehmen – 35 % (bis zu sieben Mitglieder)
Gemeinnützige Organisationen – 25 % (bis zu fünf Mitglieder)
Zivilgesellschaftliche Organisationen – 30 % (bis zu sechs Mitglieder)
Zertifizierungsstellen – 10 % (bis zu zwei Mitglieder)
4 Arbeitsprogramm Das CSC-Projekt wurde von der unter dem Schirm des World Business Council for
Sustainable Development (WBCSD) operierenden Cement Sustainability Initiative (CSI) an-
gestoßen – Partner aus der Betonindustrie in Europa, USA, Lateinamerika und Asien initiier-
ten die Entwicklung eines Systems für verantwortungsvolle Ressourcengewinnung, um den
Beton- und Zementsektor nachhaltiger und transparenter zu gestalten.
Das CSC-Zertifizierungssystem ist seit dem 1. Januar 2017 online.
Das Concrete Sustainability Council (CSC) führt ein weltweites Zertifizierungssystem ein,
das Unternehmen im Bereich Beton, Zement und Gesteinskörnung Aufschluss darüber ge-
ben soll, inwieweit ein Unternehmen ökologisch, sozial und ökonomisch verantwortlich ope-
riert. Das CSC-Zertifizierungssystem erfasst die Rohstoffe, ihre Quelle oder Herkunft, die
Herstellung sowie verschiedene ökonomische, soziale und ökologische Auswirkungen.
Es wurde gemeinsam mit einer großen Gruppe aus Industrievertretern ebenso wie mit Zerti-
fizierungsstellen entwickelt. Die Weltnaturschutzunion (IUCN) holte zu den ökologischen und
sozialen Kriterien des Systems Feedback von Umweltexperten und zivilgesellschaftlichen
Vertretern ein. In das überarbeitete technische Handbuch ist ein Teil des Feedbacks einge-
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flossen und eine kontinuierliche Verbesserung des Handbuchs ist vorgesehen. Das CSC
beabsichtigt daher, den Dialog mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und weiteren Sta-
keholdern fortzusetzen.
Abb. 2: Chronik
Nächste Schritte
Version 1.0 ist die erste offizielle Version. Anhand des Feedbacks der ersten Zertifikatsinha-
ber, der Auditoren und externen Stakeholder wurde mit der Entwicklung von Version 2.0 be-
gonnen. Die Wiki-Seite spiegelt Version 2.0 wider.
Gründung von Innovations- und Beschwerdekomitees: März 2017
Erste Zertifizierungen und Unterzeichnung erster Vereinbarungen mit Zertifizierungs-
stellen und
lokalen Systembetreibern: April bis Juni 2017
Schaffung von Koordinationsprozess und Beratungsprozess: Juni 2017
Jahresbericht mit Analyse der ersten Zertifikate: Januar 2018
Zweiter externer Stakeholder-Prozess: Sommer 2018
Einführung von Version 2.0: Anfang 2019
5 Zertifizierungsprozess Der Zertifizierungsprozess untergliedert sich in folgende Schritte:
1. Beschaffung einer Lizenz für die Toolbox durch die Haupt- oder Zweigstelle.
Der Kunde erwirbt eine Lizenz (eine Anzahl Rechte für die Zertifikatsbeantragung) für die
Toolbox. Es gelten Nachlässe für CSC-Mitglieder und BTB-Verbandsmitglieder.
2. Vorbereitung des Zertifizierungsprojekts
Der Kunde bereitet seine Zertifizierung auf http://www.concretesustainabilitycouncil.com vor
und wählt die für seine Region verfügbare Version aus. Er oder eine beauftragte Person lädt
Nachweise ins Tool hoch und liefert Erklärungen dazu. Weitere Kolleginnen und Kollegen
können beteiligt sein und es können Berichte generiert werden.
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3. Projektregistrierung
Der Kunde (oder Vertreter einer Organisation, eines Werks, einer Baustelle) stellt einen Zer-
tifizierungsantrag. Dies wird als „Projektregistrierung“ bezeichnet. Sie ist nicht nur ein admi-
nistrativer Schritt, sondern auch insofern von Bedeutung, als hier der Umfang der Zertifizie-
rung festgelegt wird.
4. Auswahl der Zertifizierungsstelle
Der Kunde wählt eine Zertifizierungsstelle aus. Dies kann vor oder nach der Projektregistrie-
rung erfolgen. Die Zertifizierungsstelle benennt einen Auditor für das Projekt. Der Kunde
muss mit der Zertifizierungsstelle eine Vereinbarung über die Kosten des Audits treffen.
5. Überprüfung der Nachweise
Der Kunde kann die Qualität der Nachweise stetig verbessern. Wenn dieser Prozess abge-
schlossen ist, wird der Auditbericht generiert und die Projektdatei wird eingefroren. Ein un-
abhängiger CSC-Auditor überprüft den Bericht.
6. Abschließende Qualitätsprüfung durch die Zertifizierungsstelle
Die Zertifizierungsstelle überprüft die Qualität der Arbeit des Auditors und legt fest, ob eine
zusätzliche Begehung erforderlich ist. Die Mindestanzahl Begehungen entspricht 0,7-mal der
Quadratwurzel der Anzahl an Werken, die im Umfang enthalten sind. Falls ein lokaler Sys-
tembetreiber vorhanden ist, können lokale Anforderungen für Begehungen gelten.
7. Ausgabe des Zertifikats
Wenn die Zertifizierungsstelle mit Inhalt und Qualität des Berichts zufrieden ist, wird das Zer-
tifikat ausgegeben.
Um den Zertifizierungsstandard aufrechtzuerhalten, muss er regelmäßig aktualisiert werden.
Das ermöglicht ferner dem Kunden, seinen operativen Betrieb in Bezug auf den Zertifizie-
rungsstandard und dadurch seine Einstufung zu verbessern.
Von Kriterien zu Punkten:
Ein im CSC-System erfasstes Nachhaltigkeitsthema wird als „Kriterium“ bezeichnet. Für je-
des Kriterium können Punkte erreicht werden, wenn die Bewertungskriterien aus dem tech-
nischen Handbuch eingehalten wurden. Die Gesamtzahl der erreichten Punkte ergibt einen
prozentualen Gesamtanteil, der wiederum den Score des Zertifizierungsgegenstands (Pro-
dukt, Werk, Organisation) bestimmt.
Mindestanforderungen der Zertifizierung:
Damit bei jeder Zertifizierung ein Mindeststandard erreicht werden kann, ist eine Mindestpro-
zentzahl erforderlich. Unterhalb dieser Zahl wird kein Zertifikat ausgestellt. Außerdem gibt es
einige Grundvoraussetzungen –
Kriterien, denen grundsätzlich für eine Zertifizierung entsprochen werden muss.
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Einreichung der Bewertungsberichte:
Bewertungsberichte können mehr als einmal eingereicht werden, jedoch nur so oft, wie mit
der Zertifizierungsstelle vereinbart. Kunde und Auditor sollten von Anfang an auf Qualität
Wert legen, um den administrativen Aufwand gering zu halten. Für Mehrfacheinreichungen
können Gebühren anfallen.
6 Zertifizierungsumfang Das CSC-Programm besteht in der Zertifizierung von Produkten. Dementsprechend bezieht
sich der Umfang bei der Betonherstellung auf ein oder mehrere Werke. Wir empfehlen, als
Umfang für Ihre Zertifizierung ein oder mehrere Werke auszuwählen.
Der Zertifizierungsumfang kann variieren. Grundsätzlich sind folgende Konstellationen mög-
lich:
1. Ein oder mehrere Produkte (oder Produktsortimente) eines Werks, aber nicht alle
Produkte
2. Alle Produkte eines Werks, aber nicht aller Werke eines Unternehmens, oder alle
Produkte bestimmter Werke, aber nicht aller Werke eines Unternehmens
3. Alle Werke/Baustellen eines Unternehmens innerhalb eines Landes oder einer Regi-
on
Auch bei abweichendem Umfang sind die meisten Bewertungskriterien und Nachweise die-
selben, doch bei einigen Kriterien hängen Bewertungskriterien und Nachweise vom Zertifizie-
rungsumfang ab. Falls relevant, wird dies im technischen Handbuch unter dem jeweiligen
Kriterium erklärt. Beispiele sind sekundäre Materialien, Landnutzung und Luftqualität.
Prüfung des Umfangs durch den Auditor
In einigen Fällen können verschiedene Bewertungen erforderlich sein. Die Zertifizierungsstel-
le muss den Umfang genehmigen.
Es ist Aufgabe des Kunden, den Zertifizierungsumfang ordnungsgemäß zu definieren und
das Projekt entsprechend zu registrieren.
Wenn der Auditor seine Tätigkeit aufnimmt, überprüft er die Nachweise für die einzelnen
Bewertungskriterien und bekommt dadurch einen Eindruck für die Richtigkeit des Umfangs:
„Richtigkeit“ in Bezug darauf, wie realistisch er ist und inwieweit er dem Programmzweck
entspricht. So wäre etwa folgender Umfang kaum realistisch: „Ein Prozent des Transportbe-
tons wird in diesem Werk nachhaltig hergestellt.“ Es ist zu bezweifeln, dass dieses eine Pro-
zent physisch und verwaltungstechnisch unterschieden werden kann. Selbst wenn ein sol-
ches Projekt für einzelne Bewertungskriterien Punkte erzielen und womöglich die Zertifizie-
rung erreichen kann, sollte ein Auditor angesichts des Umfangs kritisch sein.
Als Richtschnur sollte der Auditor den Umfang anhand folgender Fragen prüfen:
Ist er realistisch in Bezug auf die verwaltungstechnische Trennung für das zertifizierte
Produkt?
Ist er realistisch in Bezug auf die physische Trennung?
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Repräsentiert das zertifizierte Endprodukt die angegebene Nachhaltigkeitsstufe rea-
listisch?
Umfang für die Lieferkette
Die erste Version dieses Programms wurde für die Betonindustrie entwickelt. Nur Produkte
von Betonunternehmen und Betonwerken können zertifiziert werden. Aus Sicht der Betonin-
dustrie geht es um:
1. das Unternehmen
2. seine vorgelagerten Tätigkeiten – Umweltmanagementsysteme (UMS), Qualitätsma-
nagementsysteme (QMS) usw. bei Lieferanten
3. seine nachgelagerten Tätigkeiten – Lieferung an den Kunden, Sicherheitsempfehlun-
gen, Nutzung sekundärer Materialien usw.
Dieses Programm unterstützt die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft (verlängerte Nutzung von
Materialien nach dem Kreislaufprinzip), doch die derzeitige Version ist hauptsächlich auf die
Produktionsphase konzentriert. Künftige Versionen sollen so gestaltet werden, dass auch der
restliche Lebenszyklus berücksichtigt wird.
Zertifizierung von Produkt, Werk oder Unternehmen
Wann oder wie soll der Zertifizierungsumfang gewählt werden?
Es ist immer der Kunde, der über den Umfang der CSC-Zertifizierung bestimmt. Die Zertifi-
zierungsstelle, die die Audits durchführt, muss den Umfang genehmigen, wenn er den Krite-
rien entspricht. Nachstehendes kann bei der Festlegung dieses Umfangs helfen. Wichtig:
Eine fehlerhafte Festlegung kann dazu führen, dass die angestrebte Zertifizierung nicht er-
reicht wird. Falls der Auditor oder die Qualitätssicherung eine fehlerhafte Festlegung be-
merkt, wird der Zertifizierungsprozess gestoppt und muss mit dem korrekten Umfang neu
begonnen werden.
Produkt
Wenn in diesem Handbuch der Begriff „Produkt“ verwendet wird, bezieht er sich nicht unbe-
dingt auf ein Endprodukt, sondern steht in der Regel für ein Produktsortiment. In der Doku-
mentation für das zu zertifizierende Projekt muss eindeutig definiert sein, was mit „Produkt“
gemeint ist.
Beispiele für Produkte
1. Ein Produktionswerk verfügt über mehrere Produktionslinien für verschiedene Märkte
mit verschiedenen Produkten. Alle oder fast alle organisatorischen Kriterien im vorlie-
genden Handbuch decken sämtliche Produktionszweige ab (die nachhaltige Ein-
kaufspolitik deckt die gesamte Ressourcengewinnung ab). Jedoch entspricht die
Umweltproduktdeklaration nur den CSC-Kriterien für eine dieser Produktionslinien, da
sie weiter entwickelt ist als die anderen. Außerdem wird für diese Produktionslinie ein
höherer Anteil erneuerbarer Energien verwendet und der Umgang mit Abwasser ist
nachhaltiger. Aufgrund dieser Unterschiede entscheidet das Unternehmen, dieses
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Sortiment früher als die anderen zu zertifizieren oder dafür eine höhere Zertifizie-
rungsstufe anzustreben.
2. Ein Werk produziert keine Endprodukte, sondern Zementmörtel, und zwar in vielen
verschiedenen Varianten. Falls im Kontext der CSC-Zertifizierung eine Gruppe von
Varianten „gleich“ ist, kann sie als „ein Produkt“ betrachtet werden. Es ist erforderlich,
dies im Bewertungsbericht anzugeben und den Auditor zu überzeugen, dass diese
Varianten tatsächlich allen CSC-Anforderungen entsprechen, für die Punkte erzielt
werden sollen. In der Praxis bedeutet das, dass etwa das Qualitätsmanagementsys-
tem (wenn hierfür Punkte erzielt werden sollen) alle Varianten abdeckt, wie auch die
Produktkette, die Transportanforderungen usw.
Werk
Falls ein komplettes Werk oder ein kompletter Standort insofern einheitlich ist, als für alle
Aspekte die entsprechenden Punkte erzielt werden, kann das Werk oder der Standort als
Ganzes zertifiziert werden. Das bedeutet, dass alle CSC-Kriterien gleichermaßen für alle
Produkte und Produktsortimente gelten, wie sie im CSC-System erfasst sind.
Betreibt ein Unternehmen nur ein Werk oder einen Standort, ist die Produktzertifizierung für
Werk und Unternehmen dieselbe. Der Kunde entscheidet sich in diesem Fall für eine Pro-
duktzertifizierung auf Unternehmensebene.
Im Vordergrund stehen nicht temporäre, sondern permanente Werke.
Unternehmen
Es ist möglich, ein konsolidiertes Zertifikat für das Unternehmen zu erhalten. Hierfür gilt der
Durchschnitts-Score der Werke des Unternehmens. Der Durchschnitt beruht auf den produ-
zierten Mengen. Von der Produktion permanenter Werke müssen 90 % durch die verschie-
denen Werkszertifikate erfasst sein.
Ein temporäres Werk ist ein Werk, das auf oder nahe einer Baustelle errichtet wird und vor
allem den Zweck hat, Beton an die Baustelle zu liefern.
In diesem Fall ist der im temporären Werk produzierte Beton automatisch in der Zertifizie-
rung erfasst (solange die Menge der temporären Produktion weniger als 20 % der gesamten
Produktionsmenge beträgt). Der Umfang muss regional sein. Natürlicherweise beinhaltet er
Werke innerhalb eines Landes, aber falls keine signifikanten regulatorischen Unterschiede
vorhanden sind und dieselbe Zertifizierungsstelle beteiligt ist, kann ein Umfang Landesgren-
zen überschreiten.
Die Zertifizierungsstelle muss den Umfang der in der Zertifizierung erfassten Produktion ge-
nehmigen.
Vorschriften für die Kommunikation
Ein CSC-Zertifikat wird für ein Unternehmen als juristische Person ausgestellt, doch es bleibt
eine Produktzertifizierung, deren Umfang das Spektrum der zertifizierten Produkte definiert.
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Ein Unternehmen kann etwa ein Zertifikat erhalten, dessen Produktumfang „alle Produkte
der Produktionslinie 1 aus Werk A“ lautet. Falls das Unternehmen Produkte mit dem CSC-
Logo kennzeichnet, darf dies nur für Produkte geschehen, die im Umfang enthalten sind.
Es ist daher theoretisch möglich, dass Produkte eines Unternehmens unterschiedliche Logos
tragen: Sortiment 1 aus Werk A = „CSC-Zertifizierung Silber“; Sortiment 2 aus Werk B =
„CSC-Zertifizierung Gold“ sowie kein Logo für sonstige Sortimente.
7 CSC als Managementsystem Die Kriterien werden nach Inhaltstyp organisiert. Sie können jedoch auch nach einem Ma-
nagementprozess organisiert werden.
Jeder Schritt erfasst Abbau und Herstellung von Zement, Abbau von Gesteinskörnung und
Betonherstellung.
Schritt 1: Bewertungen und Analyse
Schritt 2: Richtlinien für Nachhaltigkeit und verantwortungsvolle Ressourcengewinnung
Schritt 3: Monitoring, Berichterstattung, Managementsystem
Schritt 4: Planung für Maßnahmen und Interaktion mit der Kommune
Schritt 5: Implementierung der Maßnahmen/Ergebnisse
8 Gewichtung und Zertifizierungsstufen Für die Lieferkette gibt es beim CSC-Zertifizierungssystem drei Elemente:
Gesteinskörnung (Anteil von 15 % am Beton-Score)
Zement (Anteil von 25 % am Beton-Score)
Betonproduktion (Anteil von 60 % am Beton-Score)
Der Kerninhalt der CSC-Zertifizierung besteht aus verschiedenen Nachhaltigkeitsthemen, die
in vier Kategorien mit eigener prozentualer Gewichtung unterteilt sind:
Abb. 3: Gewichtung der 4 Themenbereiche
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Abb. 4: Gewichtung der drei Bereiche innerhalb der Lieferkette des Betonbaus
Für alle Nachhaltigkeitsthemen können bei Erfüllung der Bewertungskriterien Punkte verge-
ben werden.
Tabelle 1: Gewichtung und erreichbare Punkte je Kriterium
Gewichtung* und erreichbare Punkte
Gesteinskörnung (15 %)
Zement (25 %) Beton (60 %)
Punkte Gewichtung Punkte Gewichtung Punkte Gewichtung
Kriterium Management 17 11 % 23 10 % 30 19 %
M1 Nachhaltige Ein-kaufspolitik
9 5,8 % 9 4,1 % 9 5,6 %
M2 Umweltmanagement 3 1,9 % 3 1,4 % 3 1,9 %
M3 Qualitätsmanage-ment
2 1,3 % 2 0,9 % 2 1,3 %
M4 Gesundheits- und Sicherheitsmanage-ment
3 1,9 % 3 1,4 % 3 1,9 %
M5 Lieferkette 0 0,0 % 6 2,7 % 6 3,8 %
M6 Benchmark 0 0,0 % 0 0,0 % 7 4,4 %
Kriterium Soziales 30 19 % 37 17 % 37 23 %
S1 Produktinformation 3 1,9 % 5 2,3 % 6 3,8 %
S2 Lokales Gemeinwe-sen
9 5,8 % 14 6,3 % 13 8,1 %
S3 Gesundheit & Si-cherheit
10 6,5 % 10 4,5 % 10 6,3 %
S4 Arbeitsbedingungen 8 5,2 % 8 3,6 % 8 5,0 %
Kriterium Umwelt 80 52 % 133 60 % 65 41 %
U1 Ökologische Produk-tinformationen
3 1,9 % 8 3,6 % 8 5,0 %
U2 Landnutzung 12 7,7 % 7 3,2 % 2 1,3 %
U3 Energieverbrauch 7 4,5 % 29 13,1 % 14 8,8 %
U4 Luftqualität 8 5,2 % 28 12,7 % 8 5,0 %
U5 Wasserverbrauch 13 8,4 % 12 5,4 % 9 5,6 %
U6 Biodiversität 27 17,4 % 25 11,3 % 3 1,9 %
U7 Sekundäre Materia-lien
0 0,0 % 12 5,4 % 16 10,0 %
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U8 Transport 10 6,5 % 5 2,3 % 5 3,1 %
U9 Sekundäre Brenn-stoffe
0 0,0 % 7 3,2 % 0 0,0 %
Kriterium Ökonomie 28 18 % 28 13 % 28 18 %
W1 Lokale Wirtschaft 4 2,6 % 4 1,8 % 4 2,5 %
W2 Ethische Ge-schäftspraktiken
13 8,4 % 13 5,9 % 13 8,1 %
W3 Innovation 8 5,2 % 8 3,6 % 8 5,0 %
W4 Feedback Prozess 3 1,9 % 3 1,4 % 3 1,9 %
Summe 155 100 % 221 100 % 160 100 %
* die Gesamtgewichtung je Bereich der Lieferkette und je Themenbereich sind auf- bzw. ab-
gerundet
Diese Gewichtung berücksichtigt die Anzahl Themen in den einzelnen Kategorien und die
jeweilige Schwierigkeit, Punkte zu erreichen. In der Management-Kategorie werden auch
soziale und ökonomische Themen abgedeckt, jedoch geht es um das Management dieser
Themen. Die Gewichtung bedeutet nicht, dass Ökonomisches weniger wichtig ist als Sozia-
les oder Ökologisches wichtiger als Soziales.
Die Gewichtung wurde vom technischen Komitee zunächst anhand des Durchschnitts meh-
rerer Punktebewertungen und bei einer anschließenden Sitzung endgültig festgelegt. Es
wurden mehrere Methoden für die Punktebewertung angewendet:
1. Liste schwer, mittelschwer und leicht nachzuweisender Kriterien
2. Anzahl Kriterien pro Kategorie
3. Liste mit Kriterien nach Auswirkungen
4. Liste mit Kriterien, die schwer zu erreichen, sehr ambitioniert, ambitioniert und geläu-
fige Marktpraxis sind
Liste 4 wurde auch verwendet, um die Zertifizierungsstufen festzulegen (Zertifiziert, Silber,
Gold, Platin).
Zertifizierungsstufen für Beton
Das CSC-System beinhaltet vier Stufen:
1. Bronze: 30 %
2. Silber: 50 %
3. Gold: 65 %
4. Platin: 80 %
Für eine Zertifizierung müssen 30 % der Punkte oder mehr erreicht und die Grundvorausset-
zungen erfüllt werden.
Der Beton-Score
Der Beton-Score ist der durchschnittliche Score von Gesteinskörnungslieferanten (15 %),
Zementlieferanten (25 %) und Betonherstellern (60 %). Falls ein Betonhersteller zertifiziert
werden möchte, ohne dass die Scores der Lieferkette vorliegen, kann ein Maximum von 60
% erreicht werden.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 17
Abb. 5: Gewichtung der einzelnen Bereiche der Lieferkette innerhalb der 4 übergeordneten Kategorien
Wenn der Betonhersteller drei Zementlieferanten hat, ergibt sich der durchschnittliche Score
für Zement aus dem Mittelwert der Einzelbewertungen der drei Lieferanten.
Wenn der Betonhersteller im Tool einen Zementlieferanten wählt und für diesen ein Score
vorliegt, wird dieser Score X für Zementlieferanten automatisch zum Score des Betonherstel-
lers hinzugerechnet.
Obligatorische Kriterien
Derzeit sind für die einzelnen Stufen keine obligatorischen Kriterien definiert, bis auf die
Grundvoraussetzungen für alle Stufen. Sobald wir mehr Erfahrungen mit dem System ge-
sammelt haben, können obligatorische Kriterien gegebenenfalls auf lokaler Ebene definiert
werden, um die dortigen Vorschriften und Prioritäten einzubeziehen. Auch ist es möglich,
dass wir eine Tabelle mit obligatorischen Kriterien veröffentlichen, die für die Anerkennung in
anderen Bewertungssystemen erfüllt werden müssen.
Lieferanten-Score
Als Reaktion auf die zahlreichen Lieferantenregistrierungen im CSC-System hat das CSC mit
sofortiger Wirkung Lieferantenzertifikate für wichtige Ausgangsmaterialien eingeführt (Ge-
steinskörnung, Zement, zementähnliche Materialien). Bisher gab es für Lieferanten dieser
Materialien nur einen Score, jedoch kein Zertifikat. Die unten beschriebene Herangehens-
weise ist eine Zwischenlösung; in Version 2 des technischen Rahmenwerks (Veröffentli-
chung 2018) wird eine permanente Lösung festgelegt.
Warum die Bezeichnung „Lieferantenzertifikat“?
Die Zertifizierung von Lieferanten deckt nur einen Teil der Lieferkette ab (anders als das für
Betonhersteller ausgegebene CSC-Standardzertifikat, das die durchschnittliche Leistung der
gesamten Lieferkette widerspiegelt). Die Bezeichnung „Lieferantenzertifikat“ wurde daher
gewählt, um diesen beschränkten Umfang zum Ausdruck zu bringen und eine Verwechslung
mit CSC-Zertifikaten für Betonhersteller auszuschließen.
Für welche Werke ist das Lieferantenzertifikat erhältlich?
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 18
Lieferantenzertifikate können für Lieferanten von Gesteinskörnung, Zement und zementähn-
lichen Materialien ausgegeben werden, die den Mindestprozentwert für die jeweiligen Stufen
erreicht haben.
Lieferantenzertifikate können auch rückwirkend ausgestellt werden, d. h. für Lieferanten, die
vor der Einführung von Lieferantenzertifikaten erfolgreich die CSC-Überprüfung durchlaufen
haben.
Gibt es verschiedene Stufen?
Die neuen Lieferantenzertifikate gibt es in verschiedenen Stufen (siehe unten); der Hinter-
grund der Definition von Schwellenwerten für Bronze und Silber ist, dass es sich hier um die
Mindest-Scores handelt, die ein einzelnes Betonwerk (d. h. ohne Lieferketten-Score)
braucht, um dieselbe Stufe zu erreichen.
Es gelten folgende Stufen:
Score <30 %: nur Score ohne Zertifikat
Score >=30 %, aber <50 %: Zertifiziert
Score >=50 %, aber <83 %: Bronze
Score >=83 %: Silber
Höhere Stufen sind für Lieferanten derzeit nicht vorgesehen.
Wie wirkt sich das auf den Beitrag von Lieferanten zum Score eines Betonwerks aus?
Die Lieferantenzertifikate wirken sich nicht darauf aus, wie der Score eines Betonwerks be-
rechnet wird. Die Berechnung erfolgt weiterhin anhand des exakten Scores eines jeden Lie-
feranten. Das bedeutet vor allem, dass Lieferanten mit einem Score von unter 30 % immer
noch zum Score ihrer Kunden in der Betonbranche beitragen.
Wie sieht das Lieferantenzertifikat aus?
Das endgültige Design der Lieferantenzertifikate steht noch nicht fest. Sie sollen Elemente
enthalten, die den Umfang des Zertifikats verdeutlichen und eine Verwechslung mit CSC-
Zertifikaten für Betonhersteller ausschließen.
Wie kann das Lieferantenzertifikat genutzt werden?
Unternehmen, die das Zertifikat erhalten haben, können die jeweilige Stufe (Zertifiziert,
Bronze, Silber) für Marketing- und Kommunikationszwecke nutzen, wenn dabei folgende
Regeln eingehalten werden:
In sämtlicher Kommunikation muss explizit erwähnt sein, dass es sich um ein Liefe-
rantenzertifikat handelt (um eine Verwechslung mit CSC-Zertifikaten für Betonherstel-
ler auszuschließen, siehe oben).
Die Unternehmen sollten von einer grafischen Darstellung des Lieferantenzertifikats
absehen, solange das endgültige Design noch nicht genehmigt wurde.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 19
Die Unternehmen dürfen keine Zertifizierungsstufen geltend machen, die sie nicht er-
reicht haben; bei der Kommunikation über unterschiedlich eingestufte Werke sind
missverständliche Formulierungen zu vermeiden.
Unternehmen, die einen Score erzielt haben, können dies kommunizieren.
Alle Lieferanten, die erfolgreich die CSC-Überprüfung durchlaufen haben, sind eingeladen,
ihren Kunden und sonstigen Stakeholdern mitzuteilen, dass ihr Score in der CSC-Toolbox
vorliegt.
9 Jährliche Compliance-Prüfung Bei diesem Verfahren soll definiert werden, wie die Compliance-Prüfung in den verschiede-
nen Situationen und Phasen der Zertifizierung, bis auf die Genehmigung (anfängliches Zerti-
fizierungsverfahren), oder der Rezertifizierung durchgeführt wird.
Entsprechend dem Verfahren prüft die Zertifizierungsstelle, ob ein Zertifikatsinhaber nach
anfänglicher Genehmigung oder Rezertifizierung immer noch im Einklang mit dem CSC-
Zertifizierungssystem für nachhaltig hergestellten Beton arbeitet.
Da die verantwortungsvolle Ressourcengewinnung für ein CSC-zertifiziertes Unternehmen
eine kontinuierliche Aktivität darstellt, hat das Zertifikat eine Gültigkeit von insgesamt drei
Jahren.
Jedoch können sich zugrundeliegende Nachweise für CSC-Bewertungskriterien weiterentwi-
ckeln. Änderungen müssen vom Zertifikatsinhaber jährlich mitgeteilt werden. Darauf erfolgt
die jährliche Compliance-Prüfung. Die Compliance-Prüfung ist keine komplizierte Angele-
genheit, sofern die aktualisierten oder verbesserten Nachweise übersichtlich und so vorbe-
reitet werden, dass sie mit dem aktuellen Zertifikat übereinstimmen.
Der Ablauf der jährlichen Compliance-Prüfung ist wie folgt:
1. Zwei Monate vor der jährlichen Prüfung informiert das CSC-System (Tool) den Zerti-
fikatsinhaber über die bevorstehende Prüfung.
a. Falls sich ein Zertifikatsinhaber für die Rezertifizierung statt die jährliche
Compliance-Prüfung bewirbt, gelten die Anforderungen für die Rezertifizie-
rung.
2. Der Zertifikatsinhaber prüft und aktualisiert die Nachweise (falls zutreffend) und be-
stätigt, dass sie die aktuelle Situation widerspiegeln.
3. Die Zertifizierungsstelle nimmt eine (Fern-)Compliance-Prüfung der betreffenden
Nachweise vor.
a. Falls die Nachweise nicht vor der Prüfung bereitgestellt werden, informiert die
Zertifizierungsstelle den Zertifikatsinhaber darüber, dass die jährliche Compli-
ance-Prüfung nicht durchgeführt werden kann. Der Zertifikatsinhaber sollte die
Nachweise organisieren und die Zertifizierungsstelle binnen drei Monaten in-
formieren. Werden die Nachweise nicht bereitgestellt, fährt die Zertifizierungs-
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 20
stelle mit der Prüfung fort und es gibt Punktabzüge für bestimmte Bewer-
tungskriterien.
4. Für das Ergebnis der Compliance-Prüfung sind folgende Fälle möglich:
a. Compliance konnte nachgewiesen werden und der Score des Werks verbleibt
in einer Spanne von 3 % der Punkte. Es sind keine Änderungen des Zertifi-
kats erforderlich.
b. Compliance konnte nachgewiesen werden und der Score des Werks steigt
um mehr als 3 % der Punkte, bleibt aber in derselben Stufe (Bronze, Silber,
Gold, Platin). Auf Anforderung des Zertifikatsinhabers kann die Zertifizie-
rungsstelle ein neues Zertifikat mit dem neuen Score ausgeben. Die Gültig-
keit des Zertifikats bleibt dieselbe.
c. Compliance konnte nachgewiesen werden, der Score des Werks steigt um
mehr als 3 % der Punkte und erreicht damit eine höhere Stufe (Bronze, Silber,
Gold, Platin). Auf Anforderung des Zertifikatsinhabers kann die Zertifizie-
rungsstelle ein neues Zertifikat ausgeben. Die Gültigkeit des Zertifikats bleibt
dieselbe.
d. Compliance konnte nachgewiesen werden, der Score des Werks sinkt um
mehr als 3 % des ausgestellten Zertifikats, bleibt aber über dem Schwellen-
wert für die Zertifizierung. Von der Zertifizierungsstelle wird ein neues Zertifi-
kat mit dem neuen Score ausgegeben. Die Gültigkeit des Zertifikats bleibt
dieselbe.
e. Der Score des Werks sinkt um mehr als 3 % des ausgestellten Zertifikats und
liegt unter dem Schwellenwert für die Zertifizierung. Der Zertifikatsinhaber
stellt binnen drei Monaten neue Nachweise bereit. Die Zertifizierungsstelle
prüft die Nachweise:
i. Falls die Nachweise ausreichend sind, gibt die Zertifizierungsstelle ei-
ne neue Version des Zertifikats mit dem neuen Score aus. Die Gültig-
keit des Zertifikats bleibt dieselbe; oder:
ii. Falls die Nachweise nicht ausreichend sind, setzt die Zertifizierungs-
stelle das Zertifikat für maximal drei Monate aus. Danach kann es ent-
zogen werden, falls weiterhin keine Compliance nachzuweisen ist.
f. Niederländische Ausnahme M6 Benchmark für Transportbeton: Falls bei ei-
nem oder mehreren obligatorischen Kriterien keine Compliance nachgewie-
sen werden kann, stellt der Zertifikatsinhaber binnen drei Monaten neue
Nachweise bereit. Die Zertifizierungsstelle prüft die Nachweise:
i. Falls die Nachweise ausreichend sind, gibt die Zertifizierungsstelle ei-
ne neue Version des Zertifikats mit dem neuen Score aus. Die Gültig-
keit des Zertifikats bleibt dieselbe.
ii. Falls die Nachweise nicht ausreichend sind, setzt die Zertifizierungs-
stelle das Zertifikat für maximal drei Monate aus. Danach kann es ent-
zogen werden, falls weiterhin keine Compliance nachzuweisen ist.
Die Kosten für die jährliche Compliance-Prüfung sind nicht vom Kunden zu tragen (außer in
den unter 3.a, 4.e und 4.f genannten Fällen). Für jegliche Neueinreichungen von Nachwei-
sen können Gebühren anfallen, die vom Zertifikatsinhaber zu tragen sind.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 21
Für die administrative Wiederausgabe eines Zertifikats (4.b, 4.c und 4.d) werden von der
Zertifizierungsstelle Verwaltungsgebühren erhoben.
Eine selektive Rezertifizierung ist eine Rezertifizierung, die nicht alle Kriterien betrifft, son-
dern nur eine vom Kunden innerhalb eines Ablaufzeitraums ausgewählte Teilmenge. Eine
selektive Rezertifizierung ist kein Anlass, erneut Registrierungsgebühren an das CSC zu
zahlen, sofern sie zusammen mit der jährlichen Compliance-Prüfung erfolgt. Eine selektive
Rezertifizierung hat denselben Ablaufzeitraum wie das Originalzertifikat.
Eine vollständige Rezertifizierung ist praktisch eine neue Zertifizierung, die die Zahlung der
vollständigen Zertifizierungsgebühren erfordert und zu einer neuen Gültigkeit von drei Jahren
führt.
Dieses Dokument spiegelt den Stand von April 2017 wider und wird bei Bedarf oder mindes-
tens jährlich überarbeitet.
CSC-Kriterien/Bewertungskriterien, die Bestandteil der jährlichen Compliance-Prüfung sind
Falls Bewertungskriterien aus dieser Liste beim Auditprozess für die Zertifizierung nicht er-
füllt wurden, sind sie nicht Bestandteil der jährlichen Compliance-Prüfung. Jedoch kann der
Kunde entscheiden, Nachweise für Bewertungskriterien hochzuladen, die ursprünglich nicht
erfüllt wurden. Falls dies der Fall ist, muss eine selektive Rezertifizierung erfolgen.
Tabelle 2: CSC-Kriterien/Bewertungskriterien, die Bestandteil der jährlichen Compliance-Prüfung sind
Kategorie Thema Kriterium Zusammenfassung
Management Umweltma-
nagement
M2 Automatische Prüfung, ob Zertifi-
kate noch ihre Gültigkeit haben.
Qualitätsmanagement M3 Automatische Prüfung, ob Zertifika-te noch ihre Gültigkeit haben.
Gesundheits- und Sicher-heitsmanagement
M4 Automatische Prüfung, ob Zertifika-te noch ihre Gültigkeit haben.
Umwelt U3 – Energieverbrauch BK6 Das Unternehmen berichtet jährlich über die Emissionskategorien (Scopes) 1 und 2..
U3 – Energieverbrauch BK9 Das Unternehmen hat
das vorherige THG-Reduktionsziel
erreicht oder kann, falls es in der
Zukunft liegt, zeigen, dass es ein-
gehalten werden kann.
U4 – Luftqualität BK10-2 Nicht mehr als ein Vorfall mit be-
rechtigter Beanstandung in einem
vorgegebenen 12-Monats-
Zeitraum
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 22
U5 – Wasserverbrauch BK5 Das Unternehmen berichtet jährlich über den Wasserverbrauch in Be-zug auf Quantität, Abwasserqualität und Maßnahmen zur Reduzierung.
U5 – Wasserverbrauch BK6 Erreichte oder binnen 12 Monaten
zu erreichende
Wasserreduktionsziele U6 – Biodiversität BK10 Eine Schulung pro Jahr U7 – Sekundäre Materia-
lien BK3 Jährliches Monitoring
Soziales S3 – Gesundheit und Si-cherheit
BK1 Das Unternehmen analysiert und
kontrolliert die Gesundheits- und
Sicherheitsrisiken seines Betriebs
auf mindestens
jährlicher Basis.
S3 – Gesundheit und Si-cherheit
BK3 Das Unternehmen erfasst Bei-
naheunfälle, medizinische Vorfälle,
Unfälle mit Ausfalltagen
und Todesfälle.
Lieferkette – Zement Z1 Der gewichtete Durchschnitts-
Score des gelieferten Zements
wie im CSC-Lieferketten-
Kalkulationstool
berechnet
Lieferkette – Gesteinskör-nung
G1 Der gewichtete Durchschnitts-
Score der gelieferten Gesteins-
körnung wie im CSC-Lieferketten-
Kalkulationstool
berechnet
10 Nachweise
Abhängig von der Anzahl einzuhaltender Kriterien/Bewertungskriterien müssen verschiedene
Dokumente hochgeladen werden, um die Einhaltung nachzuweisen.
Die Zusammenstellung von Nachweisen wird durch das CSC-Bewertungstool vereinfacht
(www.concretesustainabilitycouncil.com).
Jeder Nachweis kann hochgeladen und an verschiedene Personenkreise verteilt werden. Im
Tool gibt es eine Schaltfläche für jedes Bewertungskriterium. So können bestimmte Mitarbei-
ter auf bestimmte Bewertungskriterien zugreifen und die erforderlichen Nachweise hochla-
den. Das Tool hilft bei der Überwachung des Fortschritts.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
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Abb. 6: Für jedes Kriterium gibt es Bewertungskriterien
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
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Abb. 7: Für jedes Bewertungskriterium wird ein Nachweis gefordert
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 25
Abb. 8: Nachweise können im Tool hochgeladen und verwaltet werden
Die Nachweise müssen zusammen mit Hinweisen und Erläuterungen für den Auditor ins
Bewertungstool hochgeladen werden.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 26
Abb. 9: Der Auditor kann eine schrittweise Überprüfung vornehmen
Der Auditor muss seine Bewertung verfassen und den Nachweis abnehmen oder ablehnen.
Der Zertifizierungsmanager muss die Bewertungen genehmigen und die Anzahl der Bege-
hungen festlegen.
Hintergrundinformationen zu den Nachweisen:
Einige Nachweise sind für mehr als ein Bewertungskriterium erforderlich.
Fotonachweis: Verschiedene Fotos von Einrichtungen (Wiederverwendung von Mate-
rialien, Staubreduktion usw.) sind für bestimmte Bewertungskriterien erforderlich.
Außerdem können Dossiers in andere Projekte übernommen werden.
Viele Nachweise sind auf Unternehmensebene vorhanden, etwa Richtlinien, die für
alle gelten. Wenn zwei verschiedene Werke zertifiziert werden sollen, ist es hilfreich,
mit einer Kopie des Dossiers des ersten Werks anzufangen.
Ein Zertifikat hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Der Zertifikatsinhaber muss jährlich erklä-
ren, dass die Nachweise weiter gültig sind. Für 5 % der Zertifikate findet ein jährliches Audit
statt, um die Einhaltung der Ansprüche zu überprüfen.
11 Tarife Während des Zertifizierungsprozesses muss das zu zertifizierende Unternehmen Gebühren
entrichten. Es fallen Gebühren an für:
1. CSC-Lizenzgebühr (für Kosten des CSC sowie Softwarenutzung)
2. Zertifizierung und Audits
CSC-Lizenzgebühr
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
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Die Nutzung der Toolbox für Quickscans ist kostenlos. Wenn Sie die Toolbox zur Vorbewer-
tung oder Bewertung nutzen möchten, müssen Sie ein oder mehrere Rechte für die Zertifi-
katsbeantragung erwerben.
Ein Zertifizierungsrecht ist das Recht auf Zertifizierung eines Werks. Falls Ihr Umfang fünf
Werke und eine Zentrale beinhaltet, müssen Rechte für alle fünf Werke erworben werden.
Gemeinsam mit der Zertifizierungsstelle können Sie entscheiden, ob Sie ein Zertifikat für
mehrere Werke erhalten möchten (siehe Abschnitt zum Zertifizierungsumfang).
Sie erwerben vorausbezahlte Pakete.
Tabelle 3: Preise 2017
Bundle Zertifizierungsrechte Preis
1er Paket 1 Zertifizierungsrecht (Re-gistrierungsrecht
1000 €
5er Paket 5 Zertifizierungsrecht (Re-gistrierungsrecht
2500 €
10er Paket 10 Zertifizierungsrecht (Re-gistrierungsrecht
4000 €
20er Paket 20 Zertifizierungsrecht (Re-gistrierungsrecht
7000 €
CSC-Mitgliedsunternehmen erhalten einen Nachlass von 15 %.
BTB-Mitgliedsunternehmen erhalten einen Nachlass von 15 %.
Es können mehrere Pakete erworben werden (z. B. 5 + 1). Ein Paket verleiht das Recht auf #
Zertifikatsbeantragungen. Diese Rechte verfallen nicht. Eine Erstattung für nicht verwendete
Rechte erfolgt nicht.
Durch die Gebühren werden die Kosten des Programmbetreibers gedeckt: Nutzung des Be-
wertungstools, Kosten für die Beratungsstelle, Pflege des Zertifizierungssystems, Akkreditie-
rung, Kosten des regionalen Komitees oder lokalen Programmbetreibers.
In den Lizenzgebühren enthalten ist die Nutzung der Software und die Möglichkeit, # Zertifi-
kate zu beantragen.
Falls Sie die Software nicht für eine Zertifizierung nutzen wollen, kann eine Gebühr für eine
Softwarelizenz vereinbart werden (250 € pro Jahr für vier Benutzer).
Tabelle 4: Preise 2018
Bundle Zertifizierungsrechte Preis
1er Paket 1 Zertifizierungsrecht (Re-gistrierungsrecht
1000 €
5er Paket 5 Zertifizierungsrecht (Re- 4000 €
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 28
gistrierungsrecht
10er Paket 10 Zertifizierungsrecht (Re-gistrierungsrecht
7000 €
20er Paket 20 Zertifizierungsrecht (Re-gistrierungsrecht
12000 €
CSC-Mitgliedsunternehmen erhalten einen Nachlass von 15 %.
BTB-Mitgliedsunternehmen erhalten einen Nachlass von 15 %.
Kosten für Zertifizierung/Audits
Der Kunde wählt die gewünschte Zertifizierungsstelle aus der Liste im Tool aus. Ist die ge-
wünschte Zertifizierungsstelle nicht in der Liste, kann der Kunde der Organisation nahelegen,
das CSC-System zu unterstützen und Mitglied zu werden.
Je nach Projektgröße und gegebenenfalls zusätzlichen regionalen Anforderungen wird eine
Zertifizierungsgebühr für Überprüfung und/oder Begehung durch einen Auditor erhoben.
12 Support
1. Globale Beratungsstelle
helpdesk@concretesustainabilitycouncil.com
2. Lokaler Support
Unter www.concretesustainabilitycouncil.org finden Sie die aktuelle Liste der lokalen
Systembetreiber.
Europa
Deutschland: BTB, http://www.csc-zertifizierung.de/
Italien: FederBeton
Belgien: FedBeton
Niederlande: VOBN, http://www.betonbewust-csc.nl/
Türkei: THBB
Naher Osten
Grey Matters
Nordamerika
NRMCA, Lionel Lemay
Südamerika
FIHP, Gustavo Beltran
3. Zertifizierungsstellen
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 29
Die Mitgliederliste finden Sie unter www.concretesustainabilitycouncil.org.
FIZ-ZERT (VDZ, Deutschland)
KIWA (Global)
KGS (Türkei)
ICMQ (Italien)
SGS (Global)
SKG-IKOB (Niederlande)
TÜV SÜD (Global)
13 Leitlinien Leitlinie 1: Ethische Geschäftspraktiken
Für das CSC-Zertifizierungssystem kann es geringfügige Aktualisierungen oder Präzisierun-
gen geben, ohne dass eine neue Version veröffentlicht wird. Bei einer geringfügigen Aktuali-
sierung oder Präzisierung veröffentlicht das CSC eine Leitlinie.
Das CSC erklärt hiermit Folgendes:
Der Aspekt der ethischen Geschäftspraktiken wird der Grundvoraussetzung „Einhaltung gel-
tender Gesetze“ hinzugefügt. Dem technischen Handbuch werden daher keine Bewertungs-
kriterien mit Punkten hinzugefügt, sondern ein Bewertungskriterium wurde zur Grundvoraus-
setzung. Diese Leitlinie ist maßgebend für die Interpretation des Handbuchs. Sie ist ebenfalls
auf lokale Versionen des Handbuchs anwendbar.
Genf, 4. Juli 2017
Leitlinie 2: Lieferanten-Score
Das CSC erklärt hiermit Folgendes:
Lieferantenzertifikate können für Lieferanten von Gesteinskörnung, Zement und zementarti-
gen Materialien ausgestellt werden, die den Mindestprozentwert für die jeweiligen Stufen
erreicht haben.
Lieferantenzertifikate können auch rückwirkend ausgestellt werden, d. h. für Lieferanten, die
vor der Einführung von Lieferantenzertifikaten erfolgreich die CSC-Überprüfung durchlaufen
haben.
14 Beschwerdeverfahren 1. Beschwerde beim Auditor
2. Beschwerde beim Zertifizierungsmanager der Zertifizierungsstelle (siehe Beschwer-
deverfahren der ZS) Falls die Beschwerde nicht ausgeräumt werden kann (oder sie
sich auf die ZS bezieht):
3. Beschwerde beim lokalen Systembetreiber (falls in der Region vorhanden)
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 30
15 Regionale Anpassung
15.1 Übersetzungen
Die offizielle Sprache ist Englisch. Die Ausgangssprache des Handbuchs ist Englisch. Hand-
bücher in anderen Sprachen sind Übersetzungen des englischen Originals. Bei Unstimmig-
keiten oder Interpretationsvarianten gilt immer das englischsprachige Handbuch.
15.2 Regionale Zertifizierungsverfahren
Zusätzlich zu den weltweiten Zertifizierungsverfahren ist es möglich, für bestimmte Regionen
zusätzliche Verfahren festzulegen, die mit lokaler Einkaufspolitik, Bewertungssystemen usw.
koordiniert sind.
Für jedes Kriterium im Handbuch gibt es eine „Regional“-Tabelle. Für eine Region (dies kann
ein Land, ein Länderverbund, ein Kontinent usw. sein) können bestimmte Anpassungen fest-
geschrieben werden. Ein regionales Komitee kann für eine Region Änderungen des Hand-
buchs vorschlagen. Damit weltweit gleiche Bedingungen und Transparenz herrschen, muss
der Anteil der Änderungen unter 10 % liegen.
Das Exekutivorgan des CSC muss die regionalen Anpassungen genehmigen.
15.3 Zertifizierungsverfahren in den Niederlanden
Die Gültigkeit einer Zertifizierung nach CSC-/BetonBewust-Kriterien beträgt drei Jahre. Für
die Transportbetonindustrie in den Niederlanden ist jedoch die Teilnahme an der jährlichen
Benchmark obligatorisch. Bei Nichterfüllung dieser jährlichen Anforderung wird die Zertifizie-
rung entzogen.
16 Globale und lokale Zertifizierung
16.1 Globale und lokale Zertifizierung
Das vorliegende Programm begegnet der Nachfrage nach einer globalen Zertifizierung mit
einer gemeinsamen Sprache für nachhaltig hergestellten Beton. Auf regionaler Ebene kann
das Programm jedoch – in Grenzen – an die jeweilige Situation angepasst werden, die etwa
durch unterschiedliche Klimazonen, Verfügbarkeit von Rohstoffen und Markteigenschaften
gegeben ist. Der Systembetreiber prüft jegliche Änderungen, die ein lokaler Systembetreiber
(Regional System Operator, RSO) oder eine Zertifizierungsstelle (ZS) vorschlägt. Zugleich
gewährleistet er, dass der globale Schwerpunkt derselbe bleibt und die Marke CSC weiterhin
für dieselbe hohe Qualität und Zuverlässigkeit steht.
Regional kann es eine oder mehrere ZS, jedoch nur einen RSO (mit regionalem Komitee)
geben. In manchen Regionen kann es eine Kombination aus ZS und RSO geben. Dies hängt
von der Nachfrage und den vorhandenen Zertifizierungsstellen ab.
Jeder RSO und jede ZS unterliegt vertraglichen Vereinbarungen mit dem Systembetreiber,
die die Qualität sowie weitere Anforderungen formalisieren.
16.2 Lizensierung
Der Systembetreiber lizenziert Zertifizierungsstellen (ZS) für die Ausübung von Aufgaben im
Rahmen des globalen CSC-Zertifizierungsprogramms. Die Lizenzen enthalten alle relevan-
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 31
ten rechtlichen, finanziellen und qualitätsbezogenen Vereinbarungen. Qualitätssicherung bei
Bewertungsberichten darf nur über lizenzierte ZS erfolgen.
ZS lizenzieren wiederum Auditoren, damit diese innerhalb einer Region anhand vorgegebe-
ner Qualitätsstandards Bewertungen durchführen können. Bewertungsberichte dürfen nur
von lizenzierten Auditoren bei einer ZS eingereicht werden.
Für die Lizenzierung fallen Gebühren an. Details dazu finden sich auf der Seite „Tarife“.
16.3 Zertifizierung für mehrere Regionen
Die Branche ist eine typische globale Industrie mit vielen Unternehmen, die weltweit operie-
ren. Wenn solche Unternehmen ihren operativen Betrieb in mehreren Regionen zertifizieren
lassen möchten, stoßen sie auf regionale Unterschiede, die im CSC-Programm vorgesehen
sind.
Verfahren der Zertifizierung für mehrere Regionen
Die (regionale) Zertifizierungsstelle, bei der die Projektregistrierung erfolgt, über-
nimmt die Führung. Sie wird zentraler Ansprechpartner für den Kunden in Sachen
globale bzw. Zertifizierung für mehrere Regionen sein.
Die ZS der jeweiligen Region erhebt Gebühren.
Diese ZS ist für die Registrierung, die Zahlungen durch den Kunden sowie ihre Wei-
terleitung an andere Regionen verantwortlich.
Der Inhalt (technisches Handbuch) und die Zertifizierungsverfahren gelten regional.
Beispiel einer Zertifizierung für mehrere Regionen
Ein Unternehmen in Spanien möchte seinen weltweiten operativen Betrieb zertifizie-
ren lassen. Spanien fällt unter die europäische ZS, deren Gebühren also gelten.
Bei der Zertifizierung der Werke in den USA, Australien oder anderswo gelten das
regionale technische Handbuch und die regionalen Zertifizierungsverfahren.
Die regionalen Audits werden von regional qualifizierten Auditoren durchgeführt.
Falls keine regionale ZS vorhanden ist, ist ein global qualifizierter Auditor erforderlich.
Jedes lokale Werk hat seinen eigenen Prozess und Zertifizierungszeitrahmen. Erst
wenn alle lokalen Werke zertifiziert sind, kann das spanische Unternehmen bekannt-
geben, dass „sein weltweiter operativer Betrieb“ CSC-zertifiziert ist. Falls unterschied-
liche Zertifizierungsstufen erreicht wurden, ist dies in die Kommunikation einzubezie-
hen
16.4 Verfahren – Globale und regionale Versionen des Programms
Zu jedem Zeitpunkt existieren parallel mehrere formale Versionen, nach denen eine Organi-
sation zertifiziert werden kann. Dies rührt daher, dass a) verschiedene Regionen Abwei-
chungen von der globalen Version erfordern und b) unterschiedliche Verbesserungen aus
der Nutzung in den Regionen hervorgehen oder dieselben Verbesserungen zu verschiede-
nen Zeiten erzielt werden.
Die Versionen können auf verschiedenen Ebenen variieren, ähnlich wie bei Software: bedeu-
tende Unterschiede zwischen Version 1 und 2, geringfügige Unterschiede zwischen Version
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 32
2.10 und 2.11. Es obliegt dem technischen Komitee des CSC (TK), den Stellenwert von Un-
terschieden zu beurteilen und das CSC-Steuerungskomitee (SK) zu informieren. Allgemeine
Richtlinie: Falls die Änderung sich potenziell auf die Punktevergabe auswirkt (Kriterium
kommt hinzu oder fällt weg, Gewichtung, vergebene Punktzahl, modifizierte Kriterien), ist die
Änderung „bedeutend“. Nur textliche Änderungen (Tippfehler, Erklärungen, Beispiele, Hin-
weise usw.) sind „geringfügig“.
Alle Versionen sind formal vom SK zu genehmigen, da es über alle existierenden Versionen
auf dem Laufenden sein muss. Die Überprüfung variiert demnach.
16.5 Überprüfungsverfahren
1. Eine ZS übermittelt Änderungen an das TK.
2. Sie liefert ihre Interpretation zum Umfang der vorgeschlagenen Änderungen: bedeu-
tend oder geringfügig.
3. Wenn das TK dem Umfang zustimmt:
a. Geringfügig: Das TK kann zustimmen, antwortet der ZS, informiert das SK
über genehmigte Änderungen und wendet sie an.
b. Bedeutend: Überprüfung durch das TK
4. Wenn das TK der Änderung zustimmt: Weitergabe mit Hinweisen an das SK
5. Wenn das TK nicht zustimmt: Antwort an ZS mit Begründung
6. Wenn das SK zustimmt: Änderung genehmigt
16.6 Nach der Genehmigung einer Änderung
Wenn eine regionale Änderung genehmigt wurde:
1. Der Systembetreiber informiert die anderen Regionen über die genehmigte Ände-
rung.
2. Andere Regionen, die die Änderung übernehmen wollen, müssen einen Antrag stel-
len, in dem nachgewiesen oder erklärt wird, warum sie gelten soll.
3. Der Systembetreiber kann die Anpassung durch regionale Systembetreiber erzwin-
gen.
4. RSOs/ZS veröffentlichen über ihre eigenen Veröffentlichungsverfahren neue geneh-
migte Versionen für eine Region.
5. Die globale Version ändert sich nur alle zwei Jahre (außer in den ersten zwei Jah-
ren).
6. Bei der Zweijahresaktualisierung wird eine maximale Übereinstimmung zwischen
verschiedenen Versionen angestrebt.
7. Änderungen an der globalen Version beinhalten regionale Änderungen, entweder mit
globaler Gültigkeit oder als regionale Besonderheit.
8. Alle neuen Veröffentlichungen müssen mit Versionshinweisen versehen werden, die
die Änderungen zur vorherigen Version enthalten.
16.7 Überprüfungskriterien für das technische Komitee (TK)
Die Ziele bezüglich der Versionen sind:
Unterschiede so gering wie möglich zu halten
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
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Und zugleich für maximale regionale Flexibilität und Anpassbarkeit zu sorgen.
Dies führt zu folgenden Kriterien, die vom TK bei Erhalt eines Änderungsantrags anzuwen-
den sind:
Inhaltliche Änderungen (technisches Handbuch)
1. Wenn ein Kriterium für eine Region als „nicht zutreffend“ erachtet wird, darf es nicht
einfach gestrichen werden, sondern es muss eine Alternative vorgeschlagen werden.
Die Alternative muss die gleiche zu vergebende Punktzahl haben, damit die Gewich-
tung gleich bleibt. Ein Schreiben von einer bekannten Nichtregierungsorganisation
(NGO), die als kompetent für das Thema gilt, ist erforderlich. Daraus muss hervorge-
hen, dass das Kriterium nicht zutrifft und die Alternative für die Region passend ist.
2. Maximal 10 % aller Kriterien dürfen einen „bedeutenden“ Unterschied aufweisen,
damit die Versionen untereinander vergleichbar bleiben.
3. Maximal ein Kriterium pro Kategorie darf hinzugefügt werden, da es die Gewichtung
der anderen Kriterien herabsetzt.
4. Die Gewichtung der Kategorien kann auf Vorschlag geändert werden, aber nur mit
umfassenden Begleitunterlagen, an deren Erstellung eine NGO beteiligt ist (siehe
oben).
5. Folgendes darf nicht geändert werden:
a. Mindestanforderungen (Grundvoraussetzungen, obligatorische Kriterien)
b. Kategoriennamen
c. Mindestprozentzahlen für Zertifizierungsstufen
d. Anzahl oder Bezeichnung von Zertifizierungsstufen
16.8 Automatisch vergebene Punkte
Falls Punkte innerhalb einer Region automatisch vergeben werden (per Gesetz reguliert und
durchgesetzt) oder falls innerhalb einer Region eine Unternehmensgruppe Punkte erhält (alle
Mitglieder von Branchenorganisation X, die Vereinbarung Y unterzeichnet haben), kann das
regionale Komitee Nachweise für diese Liste mit Unternehmen oder diese Region hochla-
den. Die Nachweise müssen durch eine Zertifizierungsstelle überprüft werden.
16.9 Veröffentlichungsverfahren
Neue Veröffentlichungen müssen drei Monate im Voraus angekündigt werden. Audi-
toren müssen aktiv informiert werden.
Kunden mit registrierten Projekten müssen aktiv über die Änderungen und über die
Möglichkeit informiert werden, ihre Registrierung auf die neue Version umzustellen.
Die Umstellung ist nicht obligatorisch, sondern liegt im Ermessen des Kunden.
17 Rollen im Zertifizierungsprozess Es gibt verschiedene festgelegte Rollen im Zertifizierungsprozess
17.1 Kunde
Das Unternehmen, das sich, sein Werk, sein Produkt oder sein Produktsortiment zertifizieren
lassen möchte. Der Kunde stellt einen vollständigen Bewertungsbericht gemäß CSC-
Verfahren und technischem Handbuch zusammen. In dem Bericht beansprucht er Punkte
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 34
und erklärt, wie die Bewertungskriterien eingehalten wurden, wobei er die erforderlichen
Nachweise mitliefert.
17.2 CSC-Auditor
Eine Person, die gemäß den Anforderungen des CSC und der Zertifizierungsstelle geschult
wurde und vom Kunden unabhängig ist. Ein Auditor wird von der Zertifizierungsstelle er-
nannt. Der Auditor überprüft, ob die Bewertungskriterien eingehalten wurden und ob die er-
forderlichen Nachweise vorhanden sind, oder anders gesagt, ob die beanspruchten Punkte
vergeben werden können. Der Auditor verfasst einen Überprüfungsbericht. Die Zertifizie-
rungsstelle ermittelt den Score und stellt das Zertifikat aus.
Der Weg zum CSC-Auditor:
Jeder kann sich durch ein Schulungsprogramm einer Zertifizierungsstelle oder eines regiona-
len Systembetreibers zum CSC-Auditor qualifizieren. Ein solches Programm beinhaltet so-
wohl fundiertes Wissen über das CSC-Programm und seine Verfahren als auch die Fähigkei-
ten eines Auditors.
Die Schulungsanforderungen wurden vom CSC festgelegt, das sie verwaltet und an Zertifi-
zierungsstellen zur Anwendung übermittelt.
Erhaltung der Qualifikation:
Zur Erhaltung seiner Qualifikation muss ein CSC-Auditor regelmäßig an Aktualisierungs- und
Schulungssitzungen teilnehmen sowie innerhalb von fünf Jahren mindestens ein Audit durch-
führen.
17.3 CSC-Experte
Eine Person, die von der Zertifizierungsstelle zum Thema verantwortungsvolle Ressourcen-
gewinnung und zur Unterstützung des Zertifizierungsprozesses geschult wird. Die Rolle des
Experten ist keine unabhängige. Er kann intern oder extern sein. Der CSC-Experte hat keine
formale Rolle im Zertifizierungsprozess inne. Auch wenn eine Zertifizierung ohne CSC-
Experte erfolgen kann, wird empfohlen, mindestens eine Person im Unternehmen schulen zu
lassen.
17.4 Zertifizierungsstelle (ZS)
Die Organisation, die in ihrer festgelegten Region nach der Qualitätssicherung des Auditor-
Berichts Zertifikate ausstellt. Eine Zertifizierungsstelle ist für die Qualität der Auditoren ver-
antwortlich und organisiert Schulungen für CSC-Auditoren und CSC-Experten.
17.5 Systembetreiber
Der Systembetreiber ist für die Entwicklung und Pflege des Zertifizierungssystems verant-
wortlich. Grundsätzlich erfolgt keine Zusammenarbeit zwischen Systembetreiber und Kunde,
es sei denn, dieser beschwert sich über eine ZS, einen lokalen Systembetreiber oder Sonsti-
ges.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 35
17.6 Lokaler/regionaler Systembetreiber (RSO)
In manchen Fällen kann es hilfreich sein, wenn ein RSO eine Region betreut und geringfügi-
ge Anpassungen des regionalen Systems vornimmt. Der lokale Systembetreiber ist das Bin-
deglied zwischen ZS und Systembetreiber. Er bündelt regionale Systemanpassungen und
sonstige regionale Angelegenheiten. Ein RSO könnte auch eine ZS sein, die andere ZS in
der Region repräsentiert. Seine Existenz wird daher nur durch praktische Überlegungen be-
stimmt.
17.7 Rollen/Aufgaben
CSC
internationaler Systembetreiber
Programmeigner (Schlussabstimmung Steuerungskomitee, Entscheidungsgremium)
wie technisches Komitee ein Organ, das alle Parteien berührt
jährliches Audit beauftragter Systembetreiber und Auswahl von ZS
organisiert internationale Koordinationssitzungen von ZS
legt Berichterstattungsstandards für ZS fest
definiert Qualifikationsanforderungen für Auditoren
RSO
einer pro Region
organisiert regionale Komitees
fordert Jahresberichte von ZS an
schlägt obligatorische Kriterien für Zertifizierungsstufen vor (Genehmigung durch
CSC)
passt das Beschwerdeverfahren an und implementiert es
entscheidet über die Häufigkeit von Begehungen (CSC legt Minimum für Stichproben
fest)
entscheidet über Entwicklung und Zusammenstellung einer Benchmark (und bereit-
gestellte Werkzeuge)
organisiert Schulungen für Experten
organisiert die regionale Koordination von ZS
ZS
mehrere pro Region (mit Lizenz von lokalem Systembetreiber und Systembetreiber)
unabhängig vom Kunden
unabhängig vom beauftragten lokalen Systembetreiber
stellt Zertifikate aus
führt Begehungen durch (Stichprobe oder je nach lokalem Systembetreiber häufiger)
berichtet jährlich an lokalen Systembetreiber und/oder CSC
Qualifizierung der Auditoren obliegt der ZS
CSC Experte
informelle Rolle
arbeitet für Kunde oder Beratungsunternehmen
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 36
hilft bei der Zusammenstellung der Nachweise
18 Nutzungsbedingungen Für die Nutzung von Toolbox und Zertifizierungssystem des CSC gelten Nutzungsbedingun-
gen.
Eigentumsrecht und Nutzung von Daten
Alle Dokumente, die ein Kunde hochlädt, sind ausschließliches Eigentum des Kunden. Die
Dokumente dürfen nur für Zertifizierungszwecke auf konkrete Anfrage des Kunden verwen-
det werden. Die Daten können jederzeit auf Wunsch des Kunden gelöscht werden. Siehe
dazu die
Entzug des Zertifikats
Falls bedenkliche Informationen über die zertifizierte Organisation in Bezug auf die in diesem
Zertifizierungssystem erfassten Themen bekannt werden, kann das CSC das Zertifikat ent-
ziehen oder es mit einem geringeren Score neu ausstellen. Weitere Informationen finden Sie
auf hier.
19 Versionen Die Wiki-Seite
Das CSC-Programm wird auf der Wiki-Seite entwickelt, daher gibt es in der Entwicklungs-
phase keine formalen Versionen des Handbuchs. Wenn eine formale Version des Pro-
gramms veröffentlicht wird, kann sie als PDF auf www.concretesustainability.org herunterge-
laden werden. Die Version auf der Wiki-Seite entspricht nicht der formalen Version. Das Wiki
dient weiterhin als Entwicklungsplattform.
Version 1.0
Die aktuelle Version, die zur Registrierung offen steht, ist Version 1.0. Sie kann hier als PDF
heruntergeladen werden:
http://www.concretesustainabilitycouncil.org/index.php?pagina=resources
Neue Versionen
Version 2.0 wird 2018 veröffentlicht. Die neue Version beruht auf der Prüfung erreichter Leis-
tungen, Feedback der aktuellen Zertifikatsinhaber sowie einem externen Stakeholder-
Prozess unter der Führung der Weltnaturschutzunion (IUCN).
Nach Version 2.0 besteht das Ziel darin, alle drei Jahre eine neue Version des Programms
zu veröffentlichen. Wurde eine neue Version veröffentlicht, müssen Kunden ab diesem Da-
tum nach der neuen Version bewerten. Bei Registrierungen, die vor diesem Datum erfolgt
sind und bei denen die Zertifizierung noch nicht abgeschlossen ist, kann die Bewertung in-
nerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden. Nach 12 Monaten muss die neue Version
angewandt werden.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 37
Die Versionsnummer wird auf dem Zertifikat angegeben.
Zwischen der Veröffentlichung von Versionen kann es kleinere Aktualisierungen geben. Die-
se werden durch die Versionsnummern 1.1, 1.2, 2.1 usw. angezeigt.
Kunden haben jederzeit die Wahl, ihre Bewertung auf eine neuere Version des Programms
umzustellen.
Vorherige Versionen
Entwurf vom 30. Oktober 2015 Beim Treffen des Steuerungskomitees wird der Entwurf als
bereit für Feedback oder Pilotrunden angenommen. Bei den Projekten beginnt die Arbeit mit
der Version vom 30. Oktober 2015. Diese Version wird ins Bewertungstool hochgeladen. Im
Februar wird eine spanische Übersetzung der Version veröffentlicht.
Entwurf Februar/März 2016 Das Feedback der ersten acht Projekte wird berücksichtigt. Dies
führt zu einer neuen Version für die zweite Gruppe von Pilotprojekten.
Zwischen dem 30. Oktober 2015 und März 2016 ändern sich Kriterien.
Entwurf vom 16. Mai Diese Version wird für den externen Stakeholder-Prozess genutzt und
ins Tool hochgeladen. Neue Pilotprojekte nutzen diese Version. Bestehende Pilotprojekte
können ihre Bewertung in die neue Version übertragen.
Änderungen ab 16. Mai: M3 Qualitätsmanagement: 6 statt 7 Punkte, U3 Energieverbrauch:
Text wurde geändert, Emissionen der Kategorie 3 wurden hinzugefügt, S1 Produktinformati-
on: Nachweisnummerierung wurde verbessert, S2 Lokales Gemeinwesen: fehlender Nach-
weis wurde festgelegt
Externe Stakeholder-Befragung von Februar bis Dezember 2016
Zwischen Februar und Dezember 2016 geben externe Stakeholder Feedback zum Pro-
gramm. Das Feedback aus der zweiten Feedbackrunde und von externen Stakeholdern soll-
te Version 1.0 des Programms ergeben, die für die Zertifizierung genutzt werden kann.
20 Innovation Das CSC-Programm zielt auf die Förderung von Innovation ab. Die Zertifizierung hilft durch
Vorschriften und belohnt Maßnahmen für mehr Verantwortlichkeit. Es gibt jedoch weitere
Herangehensweisen an die verschiedenen Kriterien und es können andere Maßnahmen
ergriffen werden, die verantwortungsvoll und nachhaltig sind.
Durch Vorschriften kann die Zertifizierung Innovation verhindern oder aber demotivierend
wirken, wenn für ein Kriterium mehr getan wird als das System belohnt. Ein Zertifikat wird oft
zum Selbstzweck, statt dass sie als Managementinstrument fungiert, das Kunden weiterhilft.
Das System ist in verschiedenerlei Hinsicht flexibel:
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 38
1. Nachweise: Möglichkeit, Alternativnachweise zu verwenden, wenn diese nachweis-
lich dem beabsichtigten Ziel des Kriteriums oder Bewertungskriteriums entsprechen
2. Regionale Flexibilität: Berücksichtigung regionaler Unterschiede durch Klima, Ar-
beitsgepflogenheiten, Ressourcenverfügbarkeit usw.
3. Vorbildliche Leistung: Vergabe von maximal zwei Extrapunkten in der Kategorie „In-
novation“, wenn das Werk nachweislich eine bessere Leistung erbringt als erforder-
lich
4. Innovation: Möglichkeit der Vergabe von zwei Extrapunkten für Bewertungskriterien in
der Kategorie „Innovation“, die nicht vom System erfasst sind
Falls Sie sich für eine Innovation bewerben möchten, nutzen Sie bitte das CSC-
Antragsformular: http://www.concretesustainabilitycouncil.org/index.php?pagina=resources
Definition einer Innovation
Technologien, Methoden und Prozesse, die Nachhaltigkeit oder Verantwortung innerhalb der
Betonlieferkette demonstrieren, kein allgemeiner Bestandteil der aktuellen Praxis sind und
deren Nutzung als „innovativ“ bewertet wird.
Eine Innovation:
muss nach den SMART-Kriterien definiert sein (Spezifisch, Messbar, Ansprechend,
Realistisch, Terminiert)
darf noch nicht weitverbreitet sein
darf nicht in der Liste mit Bewertungskriterien des entsprechenden Systems vorhan-
den sein
muss die Nachhaltigkeit des Projektbeitrags demonstrieren und vorzugsweise:
o kann sie nach ihrer Einführung zur Steigerung des Lerneffekts bei anderen
Projekten verbreitet werden
o hat sie das Potenzial für eine umfassende künftige Nutzung
Die beiden letzten Aspekte der Verbreitung und umfassenden künftigen Nutzung sind freige-
stellt, tragen aber zu einer positiven Bewertung der Innovation bei. Sie sind nicht obligato-
risch, da langfristige Effekte nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden können.
20.1 Hintergrund
Im Beton-Zertifizierungssystem des Concrete Sustainability Council (CSC) werden Punkte
für innovative Prozesse oder Lösungen zur nachhaltigen Herstellung von Beton vergeben. Im
vorliegenden Dokument ist das Verfahren der Vergabe von Punkten für Innovationen be-
schrieben, wie sie im Kriterium W3 Innovation definiert sind.
20.2 Verfahren
1. Anträge für die Vergabe von Punkten im Kriterium W3 Innovation werden inklusive
Beschreibung und Nachweisen an das CSC-Innovationskomitee (IK) gerichtet.
2. Anträge an das IK werden vom Auditor oder vom zu zertifizierenden Werk per E-Mail
und auf Englisch an das Sekretariat des Komitees gerichtet. Kopien sind an den Au-
ditor, das zu zertifizierende Werk und, falls zutreffend, den lokalen Systembetreiber
zu versenden.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 39
Anträge können nach der Projektregistrierung eingereicht werden. Der Antrag muss mindes-
tens folgende Angaben enthalten:
a) Name und Adresse des Werks, Name des Betreibers/Eigentümers, Name des loka-
len Systembetreibers (falls zutreffend) sowie Name, E-Mail-Adresse und Telefon-
nummer der Kontaktperson (Auditor oder Werkskontakt).
b) Folgendes ist für jede zu bewertende Innovationen erforderlich:
i. ein kurzer, aber aussagekräftiger Name für den Prozess oder die Lösung
ii. eine kurze Erklärung der jeweiligen Innovation (Dienstleistung, Technologie,
Prozess)
iii. eine Begründung, warum es sich um eine Innovation handelt und, falls zutref-
fend, unterstützende Nachweise laut Richtlinien zur Kategorie Innovation
3. Das Sekretariat des IK bestätigt den Eingang des Antrags und leitet ihn zur Entschei-
dung an das IK weiter.
4. Das IK nimmt Entscheidungen per Telefonkonferenz oder E-Mail vor. Sollte es zu
keiner einstimmigen Entscheidung kommen, entscheidet die einfache Mehrheit der
Stimmen. Lautet das Ergebnis unentschieden, gilt der Antrag als abgelehnt.
5. Das IK trifft seine Entscheidung anhand der anhängenden Richtlinien zu W3 Innova-
tion.
6. Alle Anträge werden mit einer nachvollziehbaren Begründung der Entscheidung des
IK innerhalb von fünf Wochen nach Erhalt des Antrags beantwortet.
7. Sollte das IK feststellen, dass die vom Antragsteller gelieferten Informationen unzu-
reichend sind, wird dieser um weitere Informationen gebeten. Der Antragsteller hat
zwei Wochen Zeit, um zu antworten. Das IK prüft den Antrag innerhalb von fünf Wo-
chen nach Erhalt des ergänzten Antrags. Sollte das IK feststellen, dass die Informati-
onen nach zweimaliger Ergänzung immer noch unzureichend sind, kann es eine
Punktevergabe verweigern.
8. Das zu zertifizierende Werk hat das Recht, per E-Mail an das IK-Sekretariat Ein-
spruch gegen die Entscheidung einzulegen. Das IK-Sekretariat übermittelt den An-
trag an den CSC-Leitungsausschuss, der bei seiner nächsten Sitzung eine endgültige
Entscheidung trifft.
20.3 Ressourcen/CSC-Innovationskomitee
Zusammensetzung: Das Innovationskomitee besteht aus mindestens vier Mitgliedern ein-
schließlich:
1. einem Mitglied des CSC-Leitungsausschusses
2. einem regelmäßigen Teilnehmer des technischen Komitees (vorzugsweise der Vor-
sitzende)
3. einem Vertreter des Sekretariats
4. einem Vertreter einer zivilgesellschaftlichen Organisation (falls verfügbar)
5. einem Mitglied aus dem Hochschulbereich (falls verfügbar)
Der Vertreter des CSC-Sekretariats fungiert als Schriftführer des IK.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 40
Technische Fachkenntnis: Das Innovationskomitee muss gewährleisten, dass genügend
Fachkenntnis vorhanden ist, um zu beurteilen, ob ein Prozess oder eine Lösung auf regiona-
ler und/oder globaler Ebene innovativ ist.
Falls regionale Fachkenntnis erforderlich ist, sollte das Innovationskomitee regionale Exper-
ten als permanente Mitglieder des Innovationskomitees vorschlagen. Regionale Experten
besitzen volles Stimmrecht für alle Themen im Zusammenhang mit der Region, die sie ver-
treten.
Ausgeglichene Repräsentation: Es gelten keine spezifischen Bedingungen für IK-Mitglieder.
Jedoch sollte das IK nach einer guten Balance zwischen dauerhafter Mitgliedschaft und re-
gelmäßiger Integration neuer Mitglieder streben.
Mitglieder des IK müssen jegliche Interessenkonflikte bekanntmachen. Beispiele hierfür wä-
ren:
a) ein Mitglied des IK arbeitet für die Unternehmensgruppe des Werks, das zertifiziert
werden soll
b) ein Mitglied des IK arbeitet für ein Unternehmen, das einen umfangreichen Beitrag
zur vorgeschlagenen Innovation leistet, etwa Know-how oder wesentliche Materialien
In solchen Fällen kann das IK-Mitglied an der Diskussion über die vorgeschlagene Innovati-
on teilnehmen, hat aber kein Stimmrecht.
Sollte aufgrund von Interessenkonflikten die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder auf drei
oder weniger sinken, müssen weitere Personen zur jeweiligen Diskussion und Abstimmung
eingeladen werden. Führt dies zu einer Verzögerung der Antwort über die festgesetzte Frist
hinaus, muss das IK den Antragsteller informieren.
20.4 Regeln und Anforderungen der Berichterstattung
Es werden keine Details zur Abstimmung an den Auditor oder das zu zertifizierende Werk
weitergegeben.
Das Sekretariat des IK gewährleistet, dass alle Entscheidungen angemessen dokumentiert
werden, mit mindestens: Originalantrag, Zusammensetzung des IK, Abstimmungsergebnis
(Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen), Antwort an den Antragsteller.
Potenziell sensible Geschäftsinformationen dürfen zu keinem Zeitpunkt veröffentlicht wer-
den, es sei denn, der ursprüngliche Eigentümer der Informationen hat seine schriftliche Er-
laubnis dazu erteilt oder es ist gesetzlich erforderlich. Allgemeine Regeln der Vertraulichkeit
und des Wettbewerbs wie geltende Gesetze oder der wettbewerbsrechtliche Verhaltensko-
dex des CSC müssen jederzeit eingehalten werden. Alle Beteiligten am IK-Prozess müssen
die Vertraulichkeitsvereinbarung des CSC unterschreiben, bevor sie Zugriff auf potenziell
sensible Informationen erhalten.
20.5 Haftungsausschluss
Diese Verfahrensdokumentation wurde in der Anfangsphase des CSC-
Zertifizierungssystems erstellt. Sie ist anhand der Erfahrungen mit der Einführung des Sys-
tems zu überprüfen und zu einer finalen Version abzuändern.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 41
Die IK-Mitglieder haften für keinerlei Folgeschäden, die im direkten oder indirekten Zusam-
menhang mit der bereitgestellten Beratung und Bewertung stehen.
Der Antragsteller muss innerhalb von zwei Wochen über die Zusammensetzung der Jury und
über die Möglichkeit des Einspruchs informiert werden.
21 Nutzung des CSC-Logos Nutzung von CSC-Logos
Es gibt zwei CSC-Logoserien:
Zertifikatslogos für Produkte
Logos für Gründungsmitglieder und Mitglieder
Zertifikatslogos
Wenn ein Unternehmen genügend Kriterien erfüllt, erhält es ein Zertifikat. Der Umfang des
Zertifikats bestimmt, welche Produkte mit dem Logo gekennzeichnet werden dürfen. Wenn
beispielsweise ein ganzes Werk zertifiziert wurde, können alle Produkte, die das Werk ver-
lassen, das Logo tragen. Wenn hingegen nur ein Produkttyp im Umfang enthalten war, darf
nur dieses Produkt das Logo tragen. Auf dem Zertifikat des Unternehmens ist der Umfang
eindeutig angegeben.
Jedes Zertifikatslogo ist mit einer individuellen Nummer versehen, die sich wie folgt zusam-
mensetzt:
CSC + zweistellige Nummer der Zertifizierungsstelle (ZS) + vierstellige von der ZS vergebe-
ne Nummer. Muster: CSC XX YYYY
Abb. 10: Zertifikatslogo: Bronze, Silber, Gold
Diese Nummer wird im öffentlich zugänglichen Verzeichnis auf concretesustainability.org
aufgeführt. Jegliche Nutzung von CSC-Logos, die nicht im Verzeichnis aufgeführt sind, ist
strengstens untersagt.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 42
Die Regeln zur Nutzung von Label und Logo des CSC gelten sowohl für die Kennzeichnung
individueller Produkte mit dem Label als auch für Ansprüche, die auf Websites oder in Bro-
schüren kommuniziert werden (z. B. „Wir verkaufen CSC-zertifizierten Beton“). Das CSC-
Label (einschließlich der Abkürzung „CSC“) darf nicht in Markennamen, Unternehmensna-
men oder Domainnamen (URL) verwendet werden.
Damit ein Anspruch bestätigt werden kann, muss er erklärt werden, es muss eine We-
badresse mit weiteren Informationen veröffentlicht werden und die individuelle Zertifikats-
nummer verwendet werden.
Der Name „Concrete Sustainability Council“, das Akronym „CSC“ und das CSC-Logo sind
eingetragene Marken und dürfen nicht ohne vorherige Autorisierung verwendet werden.
Logos für Gründungsmitglieder und Mitglieder
Organisationen, die CSC-Gründungsmitglieder oder CSC-Mitglieder sind, können für ihre
Kommunikation und ihr Marketing das vorgesehene Mitgliedslogo verwenden.
Abb. 11: Logos für (Gründungs-)Mitglieder
22 Pflege und Entzug von Zertifikaten 1. Der Inhaber des CSC-Zertifikats wird den Bedingungen und Anforderungen für die er-
reichte Stufe (Bronze, Silber, Gold, Platin) gerecht. Das aktuelle CSC-Programm ist
unter www.concretesustainabilitycouncil.org einsehbar. Bedingungen und Anforde-
rungen für das CSC-Logo und seine Verwendung sind ebenfalls unter
http://www.concretesustainabilitycouncil.orgeinsehbar. Die Zertifizierungsstelle kann
die Nutzungsrechte für das CSC-Zertifikat und das CSC-Logo entziehen oder das
Zertifikat herabstufen, wenn die Bedingungen für die Nutzung von Zertifizierungsmar-
ke und Logo nicht eingehalten werden oder wenn dem Zertifikatsinhaber nachgewie-
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 43
sen wird, dass er nicht auf der Stufe operiert, für die das Unternehmen/Werk zertifi-
ziert wurde.
2. Im Fall eines Konflikts trifft eine Schiedskommission (CSC-Marke) aus mindestens
zwei (zu ernennenden) externen Mitgliedern und einem Belegschaftsmitglied des
CSC-Systembetreibers eine verbindliche Entscheidung. Die externen Mitglieder sind
nicht mit dem CSC verbunden. Die Schiedskommission trifft sich mindestens einmal
pro Jahr und berichtet öffentlich über die Fälle und Entscheidungen aus dem Jahr.
3. Die Schiedskommission ist befugt, zu überprüfen, ob der Zertifikatsinhaber alle An-
forderungen einhält. Die Schiedskommission und der Zertifikatsinhaber müssen in
diesem Zusammenhang folgende Methode anwenden:
a. Die Schiedskommission kann bei Bedarf Untersuchungen darüber anstellen,
ob der Zertifikatsinhaber alle Verpflichtungen hinsichtlich des Zertifikatslogos
einhält.
b. Der Zertifikatsinhaber stimmt einer solchen Untersuchung zu und kooperiert
entsprechend.
c. Der Zertifikatsinhaber erhält die Möglichkeit, die Ergebnisse der Untersuchung
zur Kenntnis zu nehmen und sie schriftlich zu kommentieren, bevor die Unter-
suchung und der Bericht abgeschlossen werden.
d. Anhand der Ergebnisse der Untersuchung gibt der CSC-Systembetreiber eine
schriftliche Entscheidung darüber ab, ob der Zertifikatsinhaber das Zertifikat
weiter nutzen kann oder ob es entzogen wird.
e. Vor dem Zertifikatsentzug wird dem Zertifikatsinhaber schriftlich mitgeteilt,
dass er drei Monate Zeit hat, um dafür zu sorgen, dass die Bedingungen und
Anforderungen für das Zertifikatslogo eingehalten werden.
f. Weder der Untersuchungsbericht noch Teile davon dürfen zur Veröffentli-
chung durch den (ehemaligen) Zertifikatsinhaber genutzt werden.
23 Lokaler Systembetreiber – Anforderungen In einzelnen Regionen kann es beim CSC-Zertifizierungssystem bestimmte Unterschiede
sowohl auf operativer Ebene (Zertifizierungsprozess) als auch auf inhaltlicher Ebene (techni-
sches Handbuch) geben. Unterschiede müssen vom CSC genehmigt werden.
In einer Region gilt das globale Handbuch oder es gilt das regionale Handbuch, falls ein lo-
kaler Systembetreiber vorhanden ist.
Qualifikationsanforderungen für lokale Systembetreiber (ISO 17067)
Lokale Systembetreiber müssen:
von zertifizierten Kunden und/oder den Zertifizierungsorganen in ihrem Einzugsgebiet
unabhängig sein (1)
eine juristische Person sein
die volle Verantwortung für die Ziele, den Inhalt und die Integrität des Systems inner-
halb ihres Einzugsgebiets übernehmen können
das System aufrechterhalten und bei Bedarf Hilfestellung leisten
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 44
Vorkehrungen zum Schutz der von den beteiligten Parteien bereitgestellten vertrauli-
chen Informationen treffen
die Risiken/Verpflichtungen im Rahmen ihrer Aktivitäten evaluieren und managen
über angemessene Vorkehrungen (z. B. Versicherungen oder Rücklagen) zur De-
ckung von Verpflichtungen im Rahmen
ihrer regionalen Aktivitäten verfügen, wobei die Vorkehrungen den jeweiligen Aktivitä-
ten und dem System sowie den geografischen Regionen, in denen das System wirk-
sam ist, entsprechen müssen
über die finanzielle Stabilität und die erforderlichen Ressourcen für den Betrieb des
Systems verfügen
24 Anforderungen für Zertifizierungsstellen Qualifikationsanforderungen für Zertifizierungsstellen
Auditoren und sonstiges am Zertifizierungsprozess beteiligtes Personal muss gemäß dem
Akkreditierungsstandard (ISO 17021 oder ISO 17065), für den die Zertifizierungsstelle ak-
kreditiert ist, qualifiziert sein. Als Teil des Zertifizierungsprozesses muss die Zertifizierungs-
stelle die Anwendung folgender Prinzipien demonstrieren:
Unparteilichkeit
Vertraulichkeit und Offenheit
Empfänglichkeit für Beschwerden und Gesuche
Verantwortung
Kompetenz
Zudem müssen Zertifizierungsstellen über so viel Wissen in der Herstellung von Gesteins-
körnung, Zement und Beton verfügen, dass sie:
die Methodik und Terminologie der CSC-Zertifizierung erklären können
die Risikofaktoren beim Herstellungsprozess von Gesteinskörnung, Zement und Be-
ton in Bezug auf die CSC-Zertifizierungsmethodik erklären können
die Bedeutung einzelner Anforderungen der CSC-Zertifizierung erklären können
Schlussfolgerungen über die Erfüllung einzelner Anforderungen der CSC-
Zertifizierung durch den Kunden ziehen können
Arbeiten mehrere Auditoren als Team, so beziehen sich die Anforderungen auf das Team
insgesamt, nicht auf jeden einzelnen Auditor.
25 Wettbewerbsrechtlicher Verhaltenskodex des CSC
25.1 Einführung
Das Concrete Sustainability Council (CSC) ist ein Branchenverband, der an fairen Wettbe-
werb glaubt und diesen nachdrücklich fördert. Fairer Wettbewerb regt zu Innovation an und
gewährleistet, dass Kunden Zugriff auf die besten Produkte zu den günstigsten Konditionen
haben. Das CSC verpflichtet sich daher, an seine Aktivitäten die Standards geltender An-
tikorruptions- und Wettbewerbsgesetze anzulegen.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 45
Die Aufgabe des CSC besteht in der Förderung von Innovation, der Verbesserung von Ar-
beitsbedingungen und der verantwortungsvollen Nutzung von Ressourcen in der Betonin-
dustrie. Die Ziele des CSC betreffen somit nicht die Zementindustrie. Das CSC verfolgt keine
kommerziellen Zwecke. Dementsprechend ist nicht zu erwarten, dass seine Aktivitäten wett-
bewerbsrechtlich sensible Informationen beinhalten. Dennoch befürwortet das CSC als Ver-
einigung, die mit konkurrierenden Unternehmen zu tun hat, eine besondere Wachsamkeit bei
der Einhaltung des Wettbewerbsrechts.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat das CSC einen wettbewerbsrechtlichen Verhaltenskodex
eingeführt („der Kodex“). Der Kodex liefert den Mitgliedern („die Mitglieder“) eine Richtschnur
zur Gewährleistung dessen, dass sie kein Verhalten an den Tag legen, das einem Verstoß
gegen Antikorruptions- und Wettbewerbsgesetze entsprechen könnte. Sollten die Aktivitäten
des CSC zu einer Verletzung solcher Gesetze führen oder eine solche begünstigen, riskieren
das CSC und seine Mitglieder schwerwiegende finanzielle Konsequenzen sowie Rufschädi-
gung. Strafbarkeit (in bestimmten Ländern) und Schadensersatzansprüche gegen Mitglieder
und die beteiligen Personen sind ebenso möglich.
Dieser Kodex gilt für alle Personen, die an den Aktivitäten des CSC beteiligt sind. Alle Mit-
glieder und Mitarbeiter müssen den Kodex kennen und ihn strikt einhalten.
Dennoch sollte kein Teil des Kodex Mitglieder von der aktiven Beteiligung an der Tätigkeit
des CSC abhalten. Vielmehr liefert die Einhaltung des Kodex den Mitgliedern die Sicherheit,
dass sie innerhalb des CSC im Einklang mit geltenden Gesetzen interagieren können.
Mitarbeiter und Mitglieder des CSC sollten sich bei Fragen zum Kodex an den Compliance-
Beauftragten wenden.
25.2 Rolle des Compliance-Beauftragten
Das CSC überträgt einem Compliance-Beauftragten (CB) die Verantwortung zur Überwa-
chung und Sicherstellung der strikten Einhaltung des Kodex durch Mitglieder und Mitarbeiter
des CSC. Der CB sollte ein externer oder interner Anwalt für Wettbewerbsrecht oder ein ei-
gens vorgesehener Anwalt eines der Mitglieder sein.
25.3 Verbot von Bestechung und Korruption
Das CSC sowie jede Person, die in seinem Auftrag handelt, muss alle geltenden Antikorrup-
tionsgesetze und -vorschriften einhalten. Dazu verfolgt das CSC eine Politik der „Nulltole-
ranz“ gegenüber jeglicher Form von Bestechung, Korruption, Erpressung und Untreue. Ins-
besondere zahlt das CSC keine Bestechungsgelder oder setzt sonstige Anreize (einschließ-
lich Provisionen, Schmiergeldern, übertriebener Geschenke und Gastfreundschaft, Zuwen-
dungen oder Spenden) in Bezug auf den Geschäftsverkehr mit relevanten Stakeholdern und
Amtsträgern. Vom CSC und seinen Mitarbeitern wird erwartet, dass sie den gesamten Ge-
schäftsverkehr transparent gestalten und er akkurat in den Geschäftsbüchern und Unterla-
gen des CSC erfasst wird. Darüber hinaus darf das CSC keine Drittparteien für etwas enga-
gieren, das ihm oder seinen Mitgliedern selbst verboten ist, etwa die Zahlung von Schmier-
geldern.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 46
25.4 Verbot von wettbewerbswidrigen Vereinbarungen und abgestimm-
ten Vorgehensweisen
Das CSC darf Folgendes nicht begünstigen und seinen Mitgliedern ist Folgendes untersagt:
1. Treffen von Vereinbarungen, ob formell oder informell, schriftlich oder mündlich, un-
terzeichnet oder nicht unterzeichnet, deren Ziel oder Wirkung die Beschränkung des
Wettbewerbs ist;
2. jegliche informelle Kooperation, die keiner faktischen Vereinbarung unterliegt, die je-
doch auf ein stillschweigendes Einverständnis hinausläuft und deren Ziel oder Wir-
kung die Beschränkung des Wettbewerbs ist (sogenannte „abgestimmte Vorgehens-
weise“);
3. Vereinbarungen, deren Ziel oder Wirkung darin besteht, Preise (einschließlich Preis-
komponenten) abzusprechen, die Produktion zu drosseln, Märkte oder Kundengrup-
pen aufzuteilen, die Art und Weise der Teilnahme von Mitgliedern an Ausschrei-
bungsverfahren zu regulieren und eine kollektive Maßnahme gegen ein Mitglied, ei-
nen Wettbewerber, einen Lieferanten oder einen Kunden festzulegen, sind strengs-
tens untersagt.
Gegenüber Mitgliedern bezieht das CSC keine Positionen, gibt keine „Empfehlungen“, macht
keine „Vorschläge“ und liefert keine „versteckten Aussagen“ im Hinblick auf wettbewerbs-
rechtlich sensible Themen, insbesondere das künftige Wettbewerbsverhalten von Mitglie-
dern. Mitglieder treffen ihre eigenen unilateralen Geschäftsentscheidungen über ihre Art und
Weise, am Markt Geschäfte zu führen. Das CSC und seine Mitglieder vereinbaren keine ge-
meinschaftlichen Branchenmaßnahmen zu wettbewerbsrechtlich sensiblen Angelegenheiten,
es sei denn, sie sind vom Compliance-Beauftragten dazu befugt.
25.5 Verbot der Offenlegung und des Austauschs wettbewerbsrechtlich
sensibler Informationen
Der Austausch von wettbewerbsrechtlich sensiblen Informationen zwischen Mitgliedern des
Aktivitätennetzwerks des CSC ist strengstens untersagt. Das CSC ist kein Kanal für und be-
günstigt auch in keinerlei anderer Weise den Austausch solcher Informationen.
Zu diesem Zweck beinhalten wettbewerbsrechtlich sensible Informationen:
aktuelle (bis zu einem Jahr alte) und/oder künftige gesetzliche oder kommerzielle
Handelsbedingungen einzelner Kunden oder Lieferanten
aktuelle und/oder künftige Preisgestaltung/Preisgestaltungsstrategien oder Informati-
onen zu Gewinnmargen/Rentabilitätszielen
bis zu einem Jahr alte/aktuelle/künftige Absatzvolumen, Preise oder Gewinnmargen
für einzelne Kunden oder Lieferanten (einschließlich Rabatten)
aktuelle/künftige Lieferkosten oder produktspezifische Investitionskosten Umsatzan-
gaben und Gewinndaten für einzelne Standorte Namen der wichtigsten Kunden
und/oder Lieferanten
künftige Pläne für Kapazitätsänderungen bzw. -strategien, Geschäfts- oder Marke-
tingpläne und Werbekonzepte
Teilnahme an Ausschreibungen für bestimmte Produkte durch Unternehmen
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
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Im Zweifelsfall entscheidet der Compliance-Beauftragte, ob eine Information wettbewerbs-
rechtlich sensibel ist.
25.6 Zulässige Weitergabe von Informationen
Ungeachtet der Ausführungen in Abschnitt 4 können vertrauliche Informationen innerhalb
des CSC unter folgenden Bedingungen weitergegeben werden:
Der Austausch soll die legitimen Ziele des CSC voranbringen.
Die Informationen enthalten keine zukunftsorientierten Daten oder irgendwelche In-
formationen, die die künftigen Entscheidungen eines oder mehrerer Mitglieder zu
Preisen und Mengen erkennen lassen.
Eine unabhängige Drittpartei, die durch eine Vertraulichkeitsvereinbarung gebunden
ist, richtet Firewalls zwischen CSC und Mitgliedern ein
26 Vertraulichkeitsvereinbarung DIESE VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG („Vereinbarung“) wird am 3. Oktober 2015
geschlossen und wird wirksam zwischen Stefan van Uffelen (CSC-Koordinator), WBCSD-
CSI und den Unternehmen, die an Pilotprojekten teilnehmen und hier einzeln als „Partei“ und
gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet werden. Einleitend wird Folgendes festgehalten:
Die Entwicklung der Zertifizierung für nachhaltig hergestellten Beton („CSC-Zertifizierung“)
durch das Concrete Sustanability Council („CSC“) ist ein Projekt, das durch die Cement
Sustainability Initiative („CSI“), ein Programm des World Business Council for Sustainable
Development („WBCSD“), initiiert wurde.
Die CSI ist eine freiwillige Partnerschaft zwischen derzeit 24 Zementunternehmen aus der
ganzen Welt, die sich zur Integration nachhaltiger Entwicklung in die Praktiken ihrer Unter-
nehmensführung verpflichtet haben.
Das WBCSD hat das Dutch Green Building Council mit der Entwicklung einer Software zur
Durchführung von Bewertungen nach der Methode des CSC beauftragt („CSC-
Zertifizierungssoftware“).
Alle Rechte an der CSC-Zertifizierungssoftware liegen beim Dutch Green Building Council.
Am 17. Juni 2015 wurde ein Software-Lizenzvertrag zwischen WBCSD und Dutch Green
Building Council geschlossen, der dem WBCSD eine nichtexklusive Lizenz für die Organisa-
tion des CSC-Zertifizierungsprojekts gewährt („Projekt“). Die Pilotphase des Projekts wurde
vom WBCSD initiiert.
Die CSC-Zertifizierungssoftware funktioniert als Onlineplattform, auf der Betonhersteller Da-
ten hochladen können, um ihre Leistung in spezifischen Kernbereichen zu belegen. Die von
Zementherstellern als Benutzern der CSC-Zertifizierungssoftware („Benutzer“) beigesteuer-
ten Daten können die Offenlegung vertraulicher Informationen (wie nachstehend definiert)
beinhalten.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 48
Die Parteien möchten ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf vertrauliche Infor-
mationen definieren und derartige vertrauliche Informationen während der Pilotphase des
Projekts schützen. Es ist zu erwarten, dass diese Vereinbarung zum Abschluss der Pilotpha-
se durch einen Vertragsrahmen für das Projekt ersetzt wird.
27 Abstimmung auf anderen Zertifizierungssystemen Im CSC-Zertifizierungssystem wird auf verschiedene andere Zertifizierungen verwiesen:
ISO 14001: Dieses Zertifikat ist Nachweis für M2_Umweltmanagement: BK2
http://www.concretesustainabilitycouncil.org/wiki/index.php?titl
ISO 9001: Dieses Zertifikat ist Nachweis für M3_Qualitätsmanagement: BK2
http://www.concretesustainabilitycouncil.org/wiki/index.php?titl
OSHAS 18001/ISO 45001: Dieses Zertifikat ist Nachweis für M4_ Gesundheits- und
Sicherheitsmanagement: BK2
http://www.concretesustainabilitycouncil.org/wiki/index.php?til
Der Inhalt der CSC-Zertifizierung wurde zu einem gewissen Grad auf verschiedene internati-
onale Systeme und Richtlinie abgestimmt.
BES 6001
BES 6001 ist ein vom britischen Building Research Establishment (BRE) entwickelter Rah-
menstandard für verantwortungsvolle Ressourcengewinnung. Er ist auf die Produktebene
konzentriert, obwohl es bei fast allen Kriterien um das Unternehmen geht. Er hat vor allem
eine ökologische Ausrichtung. Für die Einhaltung von BES 6001 muss ein Unternehmen 60
Punkte erzielen.
ISO für die Lieferkette
Die ISO-Norm für die Lieferkette hat Auswirkungen auf das CSC-System. Das Ziel ist eine
Abstimmung beider Standards.
ISO 26000
Die ISO 26000 ist ein Leitfaden für soziale Verantwortung. Sie ist nicht zertifizierbar. Das
Concrete Sustainability Council hat sie als Referenz für das CSC-System verwendet und sie
dort angepasst, wo es für die Betonindustrie erforderlich war. Die ISO 26000 befasst sich vor
allem mit sozialen Aspekten.
Ihre Kernthemen sind:
1. Organisationsführung: in einigen CSC-Kriterien enthalten
2. Menschenrechte: in einigen CSC-Kriterien enthalten
3. Arbeitspraktiken: im Kriterium Arbeitsbedingungen enthalten
4. Umwelt: beschränkte Themenanzahl, in der Kategorie Umwelt enthalten
5. Faire Betriebs- und Geschäftspraktiken: in der Kategorie Ökonomie enthalten
6. Konsumentenanliegen: in den Kriterien Produktinformation, Lokales Gemeinwesen
und der Kategorie Ökonomie enthalten
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 49
7. Einbindung und Entwicklung der Gemeinschaft: Themen sind mehr auf die Betonin-
dustrie zugeschnitten und im Kriterium Lokales Gemeinwesen und in der Kategorie
Ökonomie enthalten
SA 8000
Der SA-8000-Standard ist das zentrale Arbeitsdokument der Social Accountability Internatio-
nal (SAI). Er ist einer der ersten prüffähigen sozialen Zertifizierungsstandards für einen an-
gemessenen Arbeitsplatz für alle Industriezweige. Er beruht auf der Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte, Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie
UN-Recht und nationalem Recht und umfasst Kodizes von Industrie und Unternehmen, um
eine gemeinsame Sprache für die Messung sozialer Leistung zu schaffen. Seine Herange-
hensweise ist die eines Managementsystems, das die Strukturen und Verfahren festlegt, die
Unternehmen einführen müssen, um eine kontinuierliche Überprüfung der Einhaltung des
Standards zu gewährleisten. Organisationen, die nach SA 8000 zertifiziert werden möchten,
müssen über Richtlinien und Verfahren zum Schutz grundlegender Menschenrechte von
Arbeitern verfügen.
United Nations Global Compact
Der United Nations Global Compact ist eine Initiative, die Unternehmen weltweit anregen
soll, nachhaltige und sozial verantwortliche Richtlinien einzuführen und über ihre Implemen-
tierung zu berichten. Der UN Global Compact ist ein prinzipienbasiertes Rahmenwerk für
Unternehmen, mit zehn Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und
Antikorruption.
Die zehn Prinzipien lauten:
Menschenrechte
Prinzip 1: Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen
und achten.
Prinzip 2: Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverlet-
zungen mitschuldig machen.
Prinzip 3: Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des
Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren.
Prinzip 4: Unternehmen sollen für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit eintreten.
Prinzip 5: Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten.
Prinzip 6: Unternehmen sollen für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und
Erwerbstätigkeit eintreten.
Umwelt
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 50
Prinzip 7: Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip fol-
gen.
Prinzip 8: Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu för-
dern.
Prinzip 9: Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Techno-
logien beschleunigen.
Antikorruption
Prinzip 10: Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Er-
pressung und Bestechung.
Alle Prinzipien außer 7 und 9 sind zu einem gewissen Grad im CSC-System erfasst.
Forest Stewardship Council (FSC)
http://www.fsc-deutschland.de/de-de
28 Glaubwürdigkeit
28.1 Nachhaltigkeit
Sechs Hauptziele der Entwicklung eines Zertifizierungssystems für verantwortungsvolle Res-
sourcengewinnung wurden aufgestellt:
1. Verbesserung der nachhaltigen Nutzung von Beton, indem verantwortungsvolle Prak-
tiken in der gesamten Wertschöpfungskette gefördert und Anreize für eine kontinuier-
liche Verbesserung gesetzt werden
2. Verbesserung der Transparenz in der Betonindustrie, indem die Sichtbarkeit von
Nachhaltigkeitsinitiativen erhöht wird und Unternehmen unterstützt werden, mit gutem
Beispiel voranzugehen
3. Anerkennung im Rahmen der Nachhaltigkeitsbemühungen bei Zertifizierungssyste-
men durch Erhalt von Punkten für nachhaltig hergestellten Beton in Bewertungssys-
temen für nachhaltiges Bauen wie LEED, BREEAM, DGNB, GreenStar, HQE usw.
4. Anerkennung im Rahmen der Regierungspolitik für „grüne“ Beschaffung
5. Verbesserung des öffentlichen Ansehens sowohl von Betonprodukten als auch Be-
tonindustrie
6. Verbesserung des Geschäftsszenarios für nachhaltig hergestellten Beton
Das System für verantwortungsvolle Ressourcengewinnung liefert eindeutige Nachweise, die
an Kunden, Aktionäre und andere Stakeholder weitergegeben werden können, die interne
Investitionen in Nachhaltigkeitsinitiativen unterstützen.
Eine Kurzdarstellung der Ziele kann hier heruntergeladen werden:
http://www.concretesustainabilitycouncil.org/index.php?popupdoen=download&p=csc_introd
uction.pdf
Jedes Kriterium hat denselben Aufbau (falls zutreffend):
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 51
1. Analyse (Risikobewertung)
2. Richtlinie
3. Monitoring und Berichterstattung
4. Implementierung und Ergebnisse
Beispiel-Bewertungskriterien für U7 Sekundäre Materialien:
Transparenz/Berichterstattung:
BK3: Die Fortschritte bei der Implementierung der Richtlinie werden mindestens jährlich
überwacht und die Ergebnisse werden Aktionären berichtet und Kunden und Stakeholdern
auf Anfrage bereitgestellt.
Belohnung nachhaltiger Maßnahmen und Leistung, zum Beispiel:
BK4: Betonherstellung: Das Werk betreibt ein System für die Wiederverwendung oder Rück-
gewinnung von Restbeton. Die Rückgewinnung kann aus Gesteinskörnung bestehen, die
durch Zerkleinerung von abgelehnten Betonfertigteilen oder ausgehärtetem Restbeton ge-
wonnen wurde, oder sie erfolgt durch Trennung des Restbetons in Gesteinskörnung, Wasser
und Feinteile.
BK5: Zement- und Betonherstellung: Das Werk hat die Nutzung sekundärer Materialien im
Einklang mit der Bewertung (BK1) während der letzten drei Jahre optimiert.
Die in der CSC-Zertifizierung erfassten Themen wurden anhand mehrerer Sitzungen und
Analysen ausgewählt:
1. Eine Liste von Themen, die in vorhandenen Systemen für nachhaltige Ressourcen-
gewinnung erfasst sind
2. Themen, die beim BS-8902-Standard für verantwortungsvolle Ressourcengewinnung
verpflichtend sind
3. Themen, die bei Bewertungssystemen für Gebäude verpflichtend sind
4. Themen, die in vorhandenen Systemen für die Betonlieferkette erfasst sind (Green
Plant Guide, BetonBewust)
Die Kriterien werden anhand einer Materialitätsanalyse vom technischen Komitee ausge-
wählt. Sie werden bei der externen Stakeholder-Befragung und bei Sitzungen des techni-
schen Komitees überprüft. Die erforderlichen Nachweise werden im Rahmen dreier Pilotrun-
den getestet.
Die Auswirkungen werden jährlich durch eine Recherche bei Zertifikatsinhabern kontrolliert.
28.2 Kontinuierliche Verbesserung
Normverfahren
Die Auswirkungen des Zertifizierungssystems werden jährlich evaluiert. Die Zertifizierungs-
stellen müssen einen Jahresbericht abliefern. Der konsolidierte Bericht wird im Leitungsaus-
schuss besprochen und mit den entsprechenden Maßnahmen auf
www.concretesustainabilitycouncil.org veröffentlicht.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 52
Das CSC-Zertifizierungssystem wird spätestens innerhalb von zwei Jahren aktualisiert. Sie-
he dazu die Kodexüberprüfung. Das CSC-Handbuch wird während der Pilot- und Befra-
gungsphase verbessert. Es wurden mehrere Versionen getestet. Auf der Wiki-Seite wurde
mit der Entwicklung von Version 2.0 begonnen.
Norminhalte
Das Zertifizierungssystem fordert Zertifikatsinhaber auf, ihre Leistung kontinuierlich zu ver-
bessern. Das System arbeitet mit mehreren Stufen. Die erste Stufe (Bronze) ist die Basisstu-
fe. Anhand dieser Stufe kann ein Unternehmen (und die Industrie) eine nachhaltige und ver-
antwortungsvolle Mindestleistung demonstrieren. Diese Stufe erfordert Transparenz der
Leistung.
Die weiteren Stufen demonstrieren die Leistung und fordern Unternehmen auf, mehr zu tun.
Die höchste Stufe (Platin) darf nur von 5 % der Unternehmen erreicht werden. Ist dieser An-
teil erreicht, müssen die Anforderungen erhöht werden.
Weitere Informationen zu vergangenen, aktuellen und künftigen Versionen finden sich auf
der Seite Versionen.
Qualitätssicherung
Mit den Zertifizierungsstellen werden Koordinationssitzungen abgehalten, um die Eindeutig-
keit der erforderlichen Nachweise zu verbessern. Das CSC veröffentlicht Leitlinien, wenn bei
Koordinationssitzungen Vereinbarungen zur Eindeutigkeit getroffen wurden.
Ansprüche und Kennzeichnung
Die Höhe der Scores wird jährlich vom Leitungsausschuss evaluiert. Ein Teil der Analyse
besteht in der Bewertung dessen, ob die Schwellenwerte für Bronze, Silber, Gold und Platin
geändert werden müssen. Anhand der Ergebnisse aus der Pilotphase wurde der Schwellen-
wert für Bronze von 30 % auf 35 % erhöht.
Leitung
Die Leitungsstruktur ist ein Standard-Tagesordnungspunkt bei Telefonkonferenzen des Lei-
tungsausschusses. Da es immer mehr Mitglieder und Mitgliedstypen geben wird, wird das
Leitungsmodell weiterentwickelt. Bei der Jahreshauptversammlung werden Änderungen der
Leitungsstruktur vorgeschlagen und neue Mitglieder ausgewählt.
Auswirkungen
Die Auswirkungen werden jährlich gemessen. Das Wirkungsmodell befindet sich in der Ent-
wicklung. Als Grundlage der Berichterstattung zu den Auswirkungen werden nachhaltige
Entwicklungsziele verwendet. Siehe dazu auch Management von Risiken und Auswirkungen.
28.3 Relevanz
Beton ist der meistverwendete Baustoff der Welt. Schätzungen zufolge werden pro Mensch
täglich neun Kilo Beton hergestellt.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 53
Beton ist der größte Abfallstrom. Eine Verbesserung der Wiederverwendung von Beton ist
ein wichtiger Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft. Das CSC-Zertifizierungssystem richtet
sich auf die Wiederverwendung von Beton.
Die Betonlieferkette ist für 5 % bis 7 % der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich. Eine
Senkung dieser Emissionen ist von großer Bedeutung für die Ziele des Pariser Klimaab-
kommens. Das CSC fördert und belohnt die Nutzung sekundärer Brennstoffe, Produktökobi-
lanzen für Beton mit geringen CO2-Emissionen, geringe Verkehrsemissionen, Senkung des
Energieverbrauchs usw.
Beim CSC-Zertifizierungssystem geht es um verantwortungsvolle Ressourcengewinnung,
und es erfasst das breite Spektrum ökologischer, sozialer, managementtechnischer und
ökonomischer Themen. Wo das CSC in puncto CO2-Reduzierung befangen ist, sind die
Themen auf andere Zertifizierungssysteme für verantwortungsvolle Ressourcengewinnung
abgestimmt. Die Leistung im Hinblick auf die Senkung von CO2-Emissionen und anderen
Emissionen steht im Mittelpunkt der Ökobilanzen. Das System für verantwortungsvolle Res-
sourcengewinnung fördert und belohnt das Vorhandensein von Ökobilanzen. Dabei erfasst
es weitaus mehr Themen und ergänzt Produktökobilanzen.
Normverfahren
Das Zertifizierungssystem folgt Standards zur verantwortungsvollen Ressourcengewinnung
(BS 8901) und beruht auf dem Vergleich verschiedener solcher Systeme. Unter
http://www.concretesustainabilitycouncil.org/index.php?pagina=resources kann der Vergleich
der Systeme heruntergeladen werden.
Die Gewichtung der Kriterien und Bewertungskriterien beruht auf einer Bewertung ihrer Aus-
wirkungen. Neben dem CSC-Zertifikat sollten Produkte auch über eine Ökobilanz verfügen.
So richtet sich das CSC-System auf die Auswirkungen, die nicht in Ökobilanzen erfasst wer-
den, und fördert bzw. belohnt Ökobilanzen. Zu den erfassten Themen und der Punktevertei-
lung siehe Kapitel Gewichtung und Zertifizierungsstufen.
Qualitätssicherung
Während der Pilotphase wurden alle Teilnehmer befragt, welches Kriterium des Zertifizie-
rungssystems sie als am wenigsten relevant betrachten. Anhand dieses Feedbacks wurde
das System angepasst und bei einigen Kriterien die Option hinzugefügt, Nachweise für deren
Irrelevanz einzureichen.
Ansprüche und Kennzeichnung
Diese Stufe der Zertifizierung wurde gestrichen, da sie vom Markt als einzig vorhandene
Stufe wahrgenommen werden könnte. Das Management der Marke CSC ist ein zentrales
Thema für den Leitungsausschuss.
Leitung
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 54
Das Zertifizierungssystem beinhaltet spezifische Bewertungskriterien für KMU. Für die Krite-
rien UMS, QMS und Gesundheits- und Sicherheitsmanagement ist bei KMU keine externe
Überprüfung erforderlich.
Auswirkungen
Die jährliche Wirkungsanalyse misst Auswirkungen und Relevanz des CSC-Systems.
28.4 Präzision
Die Bewertungskriterien beruhen auf der SMART-Methode und werden extern durch unab-
hängige Zertifizierungsstellen überprüft, die nach dem Akkreditierungsstandard ISO 17025
operieren. Alle Nachweise werden in das CSC-Bewertungstool hochgeladen, von unabhän-
gigen Organen überprüft und stehen für Audits zur Verfügung.
Jedes Thema im CSC-Zertifizierungssystem hat denselben Aufbau:
Ziel: inwieweit das Thema zu Nachhaltigkeit und Verantwortung beiträgt.
Bewertungskriterien: detaillierte Erklärung dessen, was zu erreichen ist. Die Bewer-
tungskriterien sind wie folgt strukturiert: Risikobewertung, Richtlinie, Monitoring und
Berichterstattung sowie Maßnahmen und Ergebnisse.
Nachweise: sind für jedes Bewertungskriterium definiert.
28.5 Beteiligung
Das System wird von Vertretern der Betonindustrie, der Lieferkette (Gesteinskörnung, Ze-
ment, Zusatzmittel) und Bauunternehmen entwickelt. Das Projekt wird von der WBCSD-CSI
verwaltet. Die Entwicklung erfolgt auf Open-Source-Basis, um Transparenz zu gewährleisten
und andere Stakeholder zur Beteiligung anzuspornen. Jede Organisation in der Lieferkette
kann Mitglied des CSC werden und den Komitees beitreten. Es wurden mehrere Workshops
für externe Stakeholder veranstaltet:
2015 und 2016: Sitzungen mit Eignern von Bewertungssystemen für nachhaltiges
Bauen: USGBC, DGNB, BRE Mai 2015: Telefonkonferenz mit dem Material Techni-
cal Advisory Committee des USGBC mit Vertretern von Architekten, Recycling- und
Beratungsunternehmen
Mai 2016: Telefonkonferenz mit externen Stakeholdern, geführt von der IUCN mit
WWF China, WWF, IUCN, BirdLife, Naturfreunde International, Indigenous People
Rights India, Downwinders at Risk, UNEP Mai 2016: Sitzung mit der ILO
Juni 2016: DGNB-Workshop mit FSC, Natural Stone Council und Natureplus zur Ko-
ordination mit DGNB
Juli 2016: Dreitägiger IUCN-geleiteter Workshop
https://www.iucn.org/theme/business-and-biodiversity/our-work/business-
platforms/concrete-sustainability-council) Im Juli 2016 kamen zehn Vertreter zivilge-
sellschaftlicher Organisationen (darunter BirdLife, Naturfreunde International Libanon
und WWF China) sowie unabhängige Umweltexperten im IUCN-Hauptquartier im
schweizerischen Gland zusammen, um über das System zu sprechen.
Oktober 2016: Telefonkonferenz zur Diskussion der abgeänderten Version des
Handbuchs durch den Systembetreiber November 2016 bis Februar 2017: Koordina-
tionsprozess mit BREEAM
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 55
Januar 2017: Die niederländische Regierung hat die CSC-Zertifizierung als Anforde-
rung für nachhaltigen Beton für die nationale Umweltliste anerkannt. Kunden, die
CSC-zertifizierten Beton mit mindestens 30 % rezykliertem Anteil verwenden, erhal-
ten steuerliche Vorteile.
Februar 2017: DGBN-Workshop zu verantwortungsvoller Ressourcengewinnung und
Koordination mit dem CSC Weitere Details zur Stakeholder-Befragung.
28.6 Unparteilichkeit
Das Projekt begann als Initiative der Betonlieferkette. Beteiligt sind die Sparten Gesteinskör-
nung, Zement, Transportbeton und Betonfertigteile sowie der Bausektor. Unabhängige Zerti-
fizierungsstellen wirken frühzeitig bei der Festlegung geeigneter Standards und bei der Lei-
tung mit. Einige Zertifizierungsstellen sind Gründungsmitglieder (SGS, Kiwa, ICMQ). Das
System wird mit der Unterstützung von Verbänden und Unternehmen aus Lateinamerika,
Nordamerika, Europa und dem Nahen Osten entwickelt. In der Pilotphase wurde die Unter-
stützung auf Asien und Australien ausgedehnt.
28.7 Leitung
Der Leitungsausschuss ist in vier Kategorien unterteilt. Diese sind mit folgenden Anteilen
repräsentiert:
Kommerzielle Unternehmen – 35 % (bis zu sieben Mitglieder)
Gemeinnützige Organisationen – 25 % (bis zu fünf Mitglieder)
Zivilgesellschaftliche Organisationen – 30 % (bis zu sechs Mitglieder)
Zertifizierungsstellen – 10 % (bis zu zwei Mitglieder)
Mehr dazu im Kapitel Leitungsstruktur.
28.8 Transparenz
Das System wird transparent auf einer Wiki-Seite entwickelt:
http://www.concretesustainabilitycouncil.org/wiki/index.php?title=Main_Page
Alle Seiten haben Diskussionsseiten, auf denen Diskussionen über Bewertungskriterien ver-
öffentlicht werden. Das Handbuch und alle Verfahren sind kostenlos im Internet zugänglich.
28.9 Vertrauenswürdigkeit
Kunden und andere Stakeholder müssen sicher sein können, dass die zertifizierten Produkte
aus einer verantwortungsvollen Quelle stammen. Ziel ist, ein System zu entwickeln, das die
Betonlieferkette darin anleitet, ihre Produkte kontinuierlich zu verbessern und immer höhere
Standards festzusetzen. Wir holen fortlaufend Feedback ein und suchen nach Bereichen zur
Verbesserung.
28.10 Effizienz
Das CSC bemüht sich um Koordination mit Gebäude- und Infrastrukturprogrammen. Wir
streben nach Übereinstimmung mit vorhandenen Systemen für verantwortungsvolle Res-
sourcengewinnung (BES 6001, BetonBewust, NRMCA-Zertifizierung für nachhaltige Werke)
und sind auf ISO 14001, ISO 9001, ISO 26000, GRI usw. ausgerichtet.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 56
Kurze Lieferkette: Da die Betonlieferkette (im Hinblick auf Wege und Zahl der Ebenen) ver-
gleichsweise kurz und die Anzahl der Lieferanten begrenzt ist, wurde eine Gültigkeit von drei
Jahren vereinbart. Der Zertifikatsinhaber muss jedes Jahr erklären, dass das Zertifikat weiter
gültig ist (siehe dazu das Kapitel Jährliche Compliance-Prüfung).
Beton ist ein lokales Produkt: Deshalb haben wir ein Modell entwickelt, bei dem mit lokalen
Systembetreibern (Regional System Operator, RSO) gearbeitet wird, die nah am Kunden
sind. Der RSO ist für die Anfertigung einer lokalen Übersetzung verantwortlich.
Onlinebewertung mit Begehungen: Für mehr Effizienz und geringere Kosten haben wir eine
Onlineplattform entwickelt, auf der Experte, Auditor und Zertifizierungsmanager gemeinsam
am Zertifizierungsprozess arbeiten.
29 Kodexüberprüfung
29.1 Systemüberprüfung
Zur Gewährleistung permanenter Zuverlässigkeit, Angemessenheit und Wirksamkeit wird
das CSC-Zertifizierungssystem mindestens jährlich überprüft. Dazu existiert ein kontinuierli-
cher Überprüfungsprozess mit Aufzeichnungen zu Compliance.
Die Überprüfung bezieht sich auf folgende Elemente:
1. Analyse aktueller Zertifikatsinhaber. Systematische Überprüfung von Kundenbewer-
tungen (Audits), etwa des Anteils von Kunden, die ein Bewertungskriterium erfüllen
(pro Zertifikatsstufe Bronze, Silber, Gold, Platin). Dies ermöglicht Einblicke in Bezug
auf (zu) einfache Bewertungskriterien, die geringer belohnt werden, obligatorisch
werden oder durch anspruchsvollere Bewertungskriterien ersetzt oder ergänzt wer-
den sollten.
2. Feedback einer großen Bandbreite an Stakeholdern, darunter
a. Ergebnisse der Jahresberichte von Zertifizierungsstellen und lokalen System-
betreibern
b. Kundenbefragungen und öffentliche Umfragen
3. Entwicklung anderer Bewertungssysteme für verantwortungsvolle Ressourcenbe-
schaffung und Produkte Eine CSC-Systemüberprüfung kann ebenfalls beinhalten:
a. Anerkannte Innovationen
b. Prüfung der Produktkette
29.2 Kodex-Aktualisierung
CSC-Version 1.0 wurde am 1. Januar 2017 veröffentlicht.
Eine neue Version kann eine bedeutende Aktualisierung (Version X.0) oder eine geringfügi-
ge Aktualisierung (Version 1.X) sein. Eine Aktualisierung ergibt sich aus den Erkenntnissen
der Überprüfung.
Das technische Komitee muss entscheiden, ob die Aktualisierung bedeutend oder geringfü-
gig ist. Orientierungskriterien für eine geringfügige Aktualisierung:
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 57
Bewertungskriterien wurden angepasst oder verändert
Gewichtung von Kriterien und Bewertungskriterien wurde verändert
Höchstens ein Kriterium wurde hinzugefügt oder fällt weg
Ältere Zertifikate sind mit der neuen Version vergleichbar
Koordination mit anderen Zertifizierungssystemen muss nicht überprüft werden
Orientierungskriterien für eine bedeutende Aktualisierung:
Ältere Zertifikate sind nicht mit der neuen Version vergleichbar
Mehrere Kriterien wurden hinzugefügt oder fallen weg
Der Programmaufbau wurde verändert
Die Gewichtung der Systemelemente (Gesteinskörnung, Zement und Betonherstel-
lung) wurde verändert
Die Seite Versions enthält weitere Informationen zum Verhältnis von Zertifikatsinhabern und
Aktualisierungen.
Bewertungskriterien werden normalerweise überprüft, wenn:
mehr als 10 % der Kunden die Stufe Platin erreicht haben. Hinweis: In Version 1.0 ist
die Stufe Platin noch nicht vorgesehen.
mindestens 90 % der Kunden ein gegebenes Bewertungskriterium erfüllen. Mögliche
Maßnahmen:
o Die Punktzahl für das Bewertungskriterium wird gesenkt.
o Es wird obligatorisch.
o Es wird gestrichen.
Das zugehörige Kriterium wird durch ein anspruchsvolleres Bewertungskriterium er-
gänzt.
der RSO regionale Anpassungen vorschlägt.
die Koordinationsanforderungen durch Bewertungssysteme für nachhaltiges Bauen
und andere Systeme erhöht wurden, aber/und noch nicht eingehalten werden.
Anforderungen von Behörden eingehalten werden müssen.
29.3 Prozess für geringfügige und bedeutende Aktualisierungen
Schritt 1a: Der Leitungsausschuss entscheidet, dass eine neue Version entwickelt
wird.
Schritt 1b: Eine bedeutende Aktualisierung wird außerdem durch die Mitgliederver-
sammlung genehmigt.
Schritt 2: Feedback und verfügbare Überprüfungsunterlagen werden zusammenge-
tragen.
Schritt 3: Das technische Komitee entwickelt einen Aktualisierungsentwurf.
Schritt 4: Der Aktualisierungsentwurf wird im Leitungsausschuss besprochen und zur
Überarbeitung an das technische Komitee zurückgereicht bzw. als bereit für die öf-
fentliche Konsultation genehmigt.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 58
Schritt 5: Die öffentliche Konsultation wird durchgeführt.
Schritt 6: Der Aktualisierungsentwurf wird anhand des erhaltenen Feedbacks überar-
beitet.
Die (überarbeitete) Aktualisierung wird vom Leitungsausschuss überprüft.
30 Korrektur und Sanktionen 1. Der Inhaber des CSC-Zertifikats wird den Bedingungen und Anforderungen für die er-
reichte Stufe (Bronze, Silber, Gold, Platin) gerecht. Das aktuelle CSC-
Zertifizierungssystem ist unter www.concretesustainabilitycouncil.org inklusive der
Versionsnummer einsehbar.
Bedingungen und Anforderungen für das CSC-Logo und seine Verwendung sind
ebenfalls unter www.concretesustainabilitycouncil.org einsehbar.
Die Zertifizierungsstelle kann die Nutzungsrechte für das CSC-Zertifikat und das
CSC-Logo entziehen oder das Zertifikat herabstufen, wenn die Bedingungen für die
Nutzung von Zertifizierungsmarke und Logo nicht eingehalten werden oder wenn
dem Zertifikatsinhaber nachgewiesen wird, dass er nicht auf dem Level operiert, für
den das Unternehmen/Werk zertifiziert wurde.
2. Im Fall eines Konflikts trifft eine Schiedskommission (CSC-Marke) aus mindestens
zwei (zu ernennenden) externen Mitgliedern und einem Belegschaftsmitglied des (lo-
kalen) CSC-Systembetreibers eine verbindliche Entscheidung.
Die externen Mitglieder sind nicht mit dem CSC verbunden. Die Schiedskommission
trifft sich mindestens einmal pro Jahr und berichtet öffentlich über die Fälle und Ent-
scheidungen aus dem Jahr.
3. Die Schiedskommission ist befugt, zu überprüfen, ob der Zertifikatsinhaber alle An-
forderungen einhält. Die Schiedskommission und der Zertifikatsinhaber müssen in
diesem Zusammenhang folgende Methode anwenden:
a) Die Schiedskommission kann bei Bedarf Untersuchungen darüber anstellen,
ob der Zertifikatsinhaber alle Verpflichtungen hinsichtlich des Zertifikatslogos
einhält.
b) Der Zertifikatsinhaber stimmt einer solchen Untersuchung zu und kooperiert
entsprechend.
c) Der Zertifikatsinhaber erhält die Möglichkeit, die Ergebnisse der Untersuchung
zur Kenntnis zu nehmen und sie schriftlich zu kommentieren, bevor die Unter-
suchung und der Bericht abgeschlossen werden.
d) Anhand der Ergebnisse der Untersuchung gibt der CSC-Systembetreiber eine
schriftliche Entscheidung darüber ab, ob der Zertifikatsinhaber das Zertifikat
weiter nutzen kann oder ob es entzogen wird.
e) Vor dem Zertifikatsentzug wird dem Zertifikatsinhaber schriftlich mitgeteilt,
dass er drei Monate Zeit hat, um dafür zu sorgen, dass die Bedingungen und
Anforderungen für das Zertifikatslogo eingehalten werden.
f) Weder der Untersuchungsbericht noch Teile davon dürfen zur Veröffentli-
chung durch den (ehemaligen) Zertifikatsinhaber genutzt werden.
31 Management von Risiken Das CSC-Normsystem evaluiert und misst jährlich Auswirkungen und Risiken.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 59
1. Jährliche Risikoanalyse
Ein Plan, wie Risiken für die Integrität des CSC-Systems anzugehen sind. Der Plan enthält
eine Liste der bedeutendsten Risiken innerhalb des CSC-Systems:
a) Interessenkonflikt -> Leitungsstruktur
b) Qualitätsunterschiede zwischen ZS -> Koordinationssitzungen
2. Jährliche Wirkungsanalyse
Grundlage für den Bericht sind die nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Develop-
ment Goals, SDG):
1. Bekämpfung von Armut
Das Kriterium Lokale Wirtschaft behandelt das Thema der Beschäftigung lokaler Mitarbeiter.
2. Bekämpfung von Hunger
W2 Ethische Geschäftspraktiken
3. Sicherstellung von Gesundheit und Wohlbefinden
4. Sicherstellung inklusiver und gleichberechtigter Weiterbildung
5. Geschlechtergleichstellung
6. Wasserverbrauch
7. Nachhaltige Energie
8. Nachhaltiges Wirtschaftswachstum und angemessene Arbeit
9. Aufbau robuster Infrastruktur
10. Reduzierung von Ungleichheiten zwischen Ländern
11. Gestaltung nachhaltiger Städte
12. Sicherstellung von nachhaltigem Verbrauch und nachhaltigen Produktionsmustern
13. Bekämpfung des Klimawandels
14. Schutz von Meeresressourcen
15. Eindämmung des Biodiversitätsverlusts
16. Schaffung eines Zugangs zur Justiz für alle
32 Personalkompetenz Anforderungen für lokale Systembetreiber
Mitarbeiter des lokalen Systembetreibers verfügen über:
Kenntnisse der lokalen Betonindustrie und Lieferkette,
ein umfassendes Netzwerk in der Branche,
gute Kontakte zur (Landes-)Regierung
Überblick über den Zertifizierungsprozess,
durch Schulung erworbene Fähigkeiten zur Nutzung der CSC-Toolbox,
außerdem halten sie die Grundanforderungen der ISO 17025 ein.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 60
Siehe dazu auch „Regional Operator - Requirements".
Anforderungen für Zertifizierungsstellen
Auf der Seite „Certification body requirements" (Anforderungen für Zertifizierungsstellen) sind
entsprechende Details einsehbar.
Anforderungen für Auditoren
Auditoren und sonstiges am Zertifizierungsprozess beteiligtes Personal muss gemäß dem
Akkreditierungsstandard (ISO 17021 oder ISO 17065), für den die Zertifizierungsstelle ak-
kreditiert ist, qualifiziert sein. Als Teil des Zertifizierungsprozesses muss die Zertifizierungs-
stelle die Anwendung folgender Prinzipien demonstrieren:
Unparteilichkeit
Vertraulichkeit und Offenheit
Empfänglichkeit für Beschwerden und Gesuche
Verantwortung
Kompetenz
Zudem müssen Zertifizierungsstellen über so viel Wissen in der Herstellung von Gesteins-
körnung, Zement und Beton verfügen, dass sie:
die Methodik und Terminologie der CSC-Zertifizierung erklären können
die Risikofaktoren beim Herstellungsprozess von Gesteinskörnung, Zement und Be-
ton in Bezug auf die CSC-Zertifizierungsmethodik erklären können
die Bedeutung einzelner Anforderungen der CSC-Zertifizierung erklären können
Schlussfolgerungen über die Erfüllung einzelner Anforderungen der CSC-
Zertifizierung durch den Kunden ziehen können
Arbeiten mehrere Auditoren als Team, so beziehen sich die Anforderungen auf das Team
insgesamt, nicht auf jeden einzelnen Auditor.
Auditoren müssen:
den Zweck jeder Anforderung des Standards kennen, um bei deren Interpretation in
verschiedenen Zusammenhängen behilflich zu sein; qualitative Interviews führen
können;
widersprüchliche Aussagen von Stakeholdern abwägen können; Stichproben erhe-
ben können;
über Kenntnisse der technischen Redaktion verfügen;
den Bewertungsprozess kennen und nachvollziehen;
Monitoring- und Evaluationsdaten sammeln können;
Audit-Richtlinien kennen und wissen, wie viel Rat und Information sie bei Audits wei-
tergeben dürfen.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 61
33 Rückverfolgungssystem Rückverfolgbarkeit ist bei einem Zertifizierungssystem für Nachhaltigkeit ein zentrales The-
ma. Das CSC geht dieses Thema auf verschiedenen Wegen an.
1. Mindestprozentzahl rückverfolgbarer Materialien pro Stufe
Wenn über 10 % der von einem Kunden verwendeten Materialien nicht rückverfolg-
bar sind, kann keine Zertifizierung erfolgen. Für die höheren Stufen müssen mehr als
90 % (Silber) bzw. 98 % (Gold) aus rückverfolgbaren Quellen stammen.
Siehe Kriterium: Nachvollziehbahre Materialherkunft
2. Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems
Das CSC-Zertifizierungssystem belohnt das Vorhandensein eines Umweltmanage-
mentsystems für die Lieferkette.
Siehe Kriterium: M2 Umweltmanagement
Kunden werden für ein Managementsystem belohnt, das nach ISO 14001 oder einem
ähnlichen Standard zertifiziert ist.
3. Belohnung eines ausgereifteren Produktkettensystems
Siehe Kriterium: M5 Produktkette
4. Anrechnung von CSC-Zertifikaten in der Lieferkette
Ein Anteil von 40 % des Gesamt-Scores entspricht dem gewichteten Durchschnitts-
Score der Lieferanten von Zement, Gesteinskörnung, zementartigen Materialien und
sekundären Materialien.
Warum 10 % nicht rückverfolgbare Materialien?
Da die CSC-Zertifizierung neu ist, wurde ein maximaler Anteil von 10 % an nicht rückverfolg-
baren Materialien vereinbart, um neuen Kunden in neuen Märkten die Möglichkeit einer Zerti-
fizierung zu geben, auch wenn ihre Lieferkette das CSC-System noch nicht nutzt. In einigen
Regionen wird es schwierig, die Rückverfolgbarkeit aller Materialien kurzfristig zu gewähr-
leisten.
Zum Beispiel:
1. Sekundäre Materialien: Die meisten Regionen sind in der Nutzung sekundärer Mate-
rialien nicht weit fortgeschritten. Hohe Anforderungen in puncto Rückverfolgbarkeit
würden dem Einsatz sekundärer Materialien entgegenarbeiten.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
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2. Fragmentierte Gesteinskörnungsmärkte: In vielen Regionen besteht ein fragmentier-
ter Gesteinskörnungsmarkt mit vielen kleinen Lieferanten. Da Gesteinskörnung einen
Anteil von 80 % am Beton ausmacht, wird ein Rückverfolgungssystem in solchen Re-
gionen eine große Herausforderung sein.
3. Unsichere Zementversorgung: Die Zementversorgung einer Region kann aus vielerlei
Gründen instabil werden. In diesem Fall ist der Hersteller in höherem Maße auf ge-
handelten Zement angewiesen, bei dem die Rückverfolgung schwieriger ist.
4. Zusatzmittel: Zusatzmittel machen einen Anteil von 0 % bis 3 % am Beton aus
(Anteile von Zusatzmitteln in Beton).
34 Glossar
Auditor
Befähigte Person, die die Nachhaltigkeitsqualifikation eines Projekts unabhängig von diesem
ermittelt
Ausgangsstoffe
Die Materialkomponente eines Produkts
BES 6001
Ein vom britischen Building Research Establishment (BRE) entwickelter Rahmenstandard für
verantwortungsvolle Ressourcengewinnung
Beton
Ein Baustoff, hergestellt als ein Gemisch aus einem Bindemittel und einer Gesteinskörnung
(Quelle: Wikipedia). Der Beton-Score im CSC-System beruht auf dem Score von Betonher-
steller, Gesteinskörnungslieferanten und Zementlieferanten. Ein Gemisch aus alternativen
Ausgangsmaterialien wie Granulaten oder sonstigen Bindemitteln gilt auch als Beton und
kann im Rahmen des CSC-Systems zertifiziert werden.
Betonproduktion
Der Betonhersteller kann beim CSC einen Score erreichen. Der Beton-Score entspricht den
Scores von Gesteinskörnungslieferanten (15 %), Zementlieferanten (25 %) und Betonher-
steller (60 %).
Bewertung
Der Prozess, bei dem ein zugelassener CSC-Auditor die Nachhaltigkeitsleistung eines Pro-
jekts anhand der entsprechenden Projektdokumentation ermittelt
Der kombinierte Prozess aus Audit, Überprüfung und Entscheidung bezüglich der Einhaltung
der Anforderungen eines Standards durch einen Kunden (ISEAL-Glossar)
Bewertungstool
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 63
Ein webgestütztes Informations- und Kommunikationstool; das Hauptinstrument zur inhaltli-
chen Kommunikation zwischen Projekt, Auditor und Zertifizierungsstelle
Biodiversität
Grad der Vielfalt an Lebensformen innerhalb einer Spezies, eines Ökosystems, Bioms oder
Planeten
BS 8902
Ein britischer Standard für verantwortungsvolle Ressourcengewinnung. BES 6001 beruht auf
diesem Standard. Die Standards im CSC-Handbuch wurden anhand des BS 8902-Standard
überprüft.
CSC-Auditor
Eine unabhängige Drittpartei oder Person, die die CSC-Bewertungsberichte eines Unter-
nehmens überprüft
CSC-Experte
Eine Person, die für das CSC-Programm geschult wird, um einem Unternehmen dabei zu
helfen, den Bewertungsbericht zusammenzustellen. Hierbei handelt es sich nicht um eine
offizielle Rolle im Bewertungsprozess. Ein Experte kann eine unternehmensinterne oder ex-
terne Person sein.
Ergänzende zementartige Materialien (SCM)
Ergänzende zementartige Materialien (Supplementary Cementitious Materials) sind Zusatz-
stoffe wie Flugaschen, Kalksteinmehl und Schlacken.
Feine Gesteinskörnung
Korngruppen bis zu einem Durchmesser von 4,75 mm
Flugasche
Pulverisierte Brennstoffasche, ein Zusatzstoff oder ergänzende zementartige Materialien
(SCM)
Free, Prior and Informed Consent
Das Ziel von „Free, Prior and Informed Consent“ (FPIC; „freie, vorherige und informierte Zu-
stimmung“) besteht darin, eine Bottom-up-Beteiligung und -Rücksprache mit indigenen Völ-
kern zu etablieren, bevor auf deren Gebieten Projekte entwickelt oder Ressourcen genutzt
werden.
Gesteinskörnung
Verschiedene für Beton verwendete körnige Feststoffe wie Sand, Kies, Schotter, Schlacken
und rezyklierter Beton
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 64
Handbuch
Das vorliegende Handbuch. Es enthält alle Arbeitsverfahren, Preisinformationen, Verantwort-
lichkeiten usw., um das CSC-Programm ordnungsgemäß zu betreiben. Zusammen mit dem
technischen Handbuch bildet es den operativen Teil des Programms.
Hauptlieferanten/maßgebliche Lieferanten
Zement: Zu den maßgeblichen Lieferanten zählen Lieferanten von Ausgangsmaterialien,
Brennstoffen, Strom, Flugaschen und Schlacken.
Beton: Zu den maßgeblichen Lieferanten zählen Lieferanten von Zement, ergänzenden ze-
mentartigen Materialien und Gesteinskörnung.
Falls unklar ist, wer die maßgeblichen Lieferanten sind, gelten die Top-5-Lieferanten bezo-
gen auf den finanziellen Wert als solche.
Interne Bewertung
Eigenbewertung/Vorbewertung: Prüfung einer Stichprobe von Gruppenmitgliedern, die vom
internen Managementsystem durchgeführt wird.
ISO 26000
Beinhaltet Leitlinien, die Unternehmen und Organisationen dabei unterstützen, sozialverträg-
lich zu operieren. Das bedeutet, auf ethische und transparente Weise zu agieren, um zu Ge-
sundheit und Wohlergehen der Gesellschaft beizutragen.
Kleines Unternehmen
Ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ist wie folgt definiert: Kleinstunternehmen,
kleine und mittlere Unternehmen sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, deren
Jahresumsatz nicht mehr als 50 Millionen Euro beträgt und/oder deren Jahresbilanz 43 Milli-
onen Euro nicht übersteigt.
Kriterium
Ein Nachhaltigkeitsthema des CSC-Programms, z. B „M1 – Nachhaltige Einkaufspolitik“, mit
den für die Punktevergabe zu erfüllenden Bewertungskriterien
Managementsystem
Ein Netzwerk zusammenhängender Elemente. Zu den Elementen zählen Verantwortlichkei-
ten, Befugnisse, Beziehungen, Funktionen, Prozesse, Verfahren, Praktiken und Ressourcen.
Ein Managementsystem bedient sich dieser Elemente, um Richtlinien und Ziele zu etablieren
und Methoden zu entwickeln, um diese anzuwenden bzw. umzusetzen.
Nachhaltigkeitsanspruch
Eine Botschaft, um ein Produkt, einen Prozess, einen Betrieb oder eine Dienstleistung mit
Bezug auf eine oder mehrere der drei Säulen der Nachhaltigkeit (sozial, ökonomisch
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
Seite 65
und/oder ökologisch) abzugrenzen und zu bewerben. Ein solcher Anspruch kann gegenüber
Kunden oder anderen Unternehmen kommuniziert werden. Ansprüche, die nicht eindeutig
und korrekt sind, liefern dem Nutzer gegebenenfalls irreführende oder sogar falsche Informa-
tionen (Quelle: ISEAL).
Nachweise
Vorgeschriebene Dokumentation, die den Anspruch auf den Erhalt von Punkten für Kriterien
unterstützt
NRMCA-Leitfaden für nachhaltige Werke
Der Leitfaden der National Ready Mixed Concrete Association für nachhaltige Werke. Dieser
Leitfaden wurde als Referenz für die Entwicklung des CSC-Projekts verwendet.
Organisation
Ein Unternehmen, eine Behörde oder Institution, oder eine Kombination aus diesen, einge-
tragen oder nicht, öffentlich oder privat, und mit eigenen Funktionen und eigener Verwaltung
Produktkette (Chain of Custody, CoC)
Ein System oder Prozess zur Etablierung und Dokumentierung des ununterbrochenen chro-
nologischen Verlaufs eines Produkts durch eine Lieferkette. Für eine verantwortungsvolle
Ressourcengewinnung von Beton müssen die wichtigsten Ausgangsmaterialien verantwor-
tungsvoll beschafft werden.
Die aufsichtstechnische Abfolge, die sich daraus ergibt, dass die Verantwortung für die Mate-
riallieferung oder deren Kontrolle von einer Aufsichtsperson innerhalb der Lieferkette an die
nächste übertragen wird (nach: Weltbank und WWF – „Alliance for Forest Conservation and
Sustainable Use“, 2002).
Programmbetreiber
Ein unabhängiges Organ, das global operiert und die Programmdokumente, Verfahren und
nötigen Anforderungen verwaltet, um eine ordnungsgemäße, zuverlässige und effektive An-
wendung und Zertifizierung laut Programm zu gewährleisten. Der Programmbetreiber trägt
die endgültige Verantwortung für die globalen Inhalte und überwacht und reglementiert lokale
Anpassungen.
Projekt
Im Kontext der CSC-Zertifizierung ist das Projekt das zur Zertifizierung bestimmte Objekt
oder Subjekt; dies könnte eine Organisation oder ein Teil davon sein, ein Werk oder ein Pro-
duktsortiment.
Punkte
Für jedes Kriterium sind Punkte zu erreichen. Die Gesamtzahl der Punkte bestimmt – neben
anderen Faktoren – die erreichte Zertifizierungsstufe.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
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Qualitätsmanagementsystem (QMS)
Eine Reihe zusammenhängender oder interagierender Elemente, die von Organisationen
genutzt werden, um zu steuern und zu kontrollieren, wie Qualitätsrichtlinien implementiert
und Qualitätsziele erreicht werden
Qualitätssicherung (QS)
Eine Reihe von Aktivitäten zur Förderung des Vertrauens in die Einhaltung von Qualitätsan-
forderungen. QS ist ein Element des Qualitätsmanagements.
Richtlinie
Formaler Ausdruck der Absicht und Richtung einer Organisation in Bezug auf ein Thema
oder einen Themenkomplex (Quelle: ISO 26000)
Robust
Eines der Kriterien für ein qualitatives Zertifizierungssystem ist, dass es robust sein muss.
Umfang bzw. Zertifizierungsumfang Die Produkte, die Teil der Zertifizierung sind. Häufig wird
das Werk als Umfang der Zertifizierung gewählt, d. h. alle Produkte, die im Werk hergestellt
werden, sind zertifiziert. Jedoch ist die CSC-Zertifizierung produktorientiert, deshalb sind
andere Konstellationen möglich. Ein weiterer Umfang wäre der gesamte Beton, der für Bau-
projekt X geliefert wird. Die Zertifizierungsstelle muss den Umfang genehmigen.
Rückverfolgbarkeit
Die Vollständigkeit der Informationen über jeden Schritt einer Prozesskette, die die Überprü-
fung des Ursprungs eines Materials erlaubt (ISEAL-Glossar)
Stakeholder
Eine Einzelperson oder Gruppe, die ein Interesse an Entscheidungen oder Aktivitäten einer
Organisation hat (nach: ISO 26000)
Standarsierungsorganisation
Auch als „Programmbetreiber“ bezeichnet. Die Organisation, die für das Management der
Entwicklung oder Überprüfung eines Standards verantwortlich ist.
Technisches Handbuch
Enthält alle Bewertungskriterien und bildet den operativen Teil des Programms. Damit ein
Unternehmen gemäß CSC-Programm zertifiziert werden kann, muss neben obligatorischen
Grundvoraussetzungen ein Mindestmaß an Kriterien erfüllt werden.
Umweltmanagementsystem (UMS)
Ein UMS ist im Allgemeinen Teil eines übergreifenden Managementsystems, das genutzt
wird, um eine Umweltpolitik aufzustellen und die Umweltaspekte der Aktivitäten, Produkte
und Dienstleistungen eines Unternehmens zu verwalten.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
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Verantwortungsvolle Ressourcengewinnung
Ein holistischer Ansatz für das Management eines Produkts ab dem Zeitpunkt, zu dem Mate-
rialkomponenten abgebaut oder gesammelt werden, bis zur Herstellung und Verarbeitung
(Quelle: Building Research Establishment, BRE). Management nachhaltiger Entwicklung bei
der Bereitstellung oder Beschaffung eines Produkts (BS 8902).
Verträglichkeitsprüfung
Eine systematische, objektive und fundierte Ex-post-Bewertung der mittel- oder langfristigen
Auswirkungen, positiven wie negativen, beabsichtigten oder unbeabsichtigten, der Imple-
mentierung eines Normensystems. Hierbei werden Methoden angewandt, die den Nutzern
der Evaluation nahebringen sollen, inwieweit eine beobachtete Veränderung einem Normen-
system oder einer anderen Intervention zugeschrieben werden kann (nach: „3ie Impact Eva-
luation Glossary“, 2012, und Weltbank).
Zementwerk
Ein Zementwerk umfasst drei Komponenten: den Kalksteinbruch, den Klinkerofen einschließ-
lich der Vorbereitung des Rohmaterials und die Mahlanlage.
Zertifikat für verantwortungsvolle Ressourcengewinnung
Zeigt Stakeholdern, inwieweit ein Unternehmen, ein Werk oder ein Produkt auf ökologisch,
sozial und ökonomisch verantwortungsvolle Weise arbeitet.
Zertifizierungsstelle (ZS)
Englisch: „Certification Institute“ (CI) oder „Certification Body“ (CB). Ein regionales Organ,
das die Qualität von Bewertungsberichten überprüft, Auditoren und Experten schult und Zer-
tifikate ausstellt. Die Zertifizierungsstelle kann dem Programmbetreiber regionale Besonder-
heiten vorschlagen.
Zusatzstoffe
Ergänzende zementartige Materialien (Supplementary Cementitious Materials, SCM) wie
Flugaschen, Kalksteinmehl und Schlacken
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
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Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Leitungsstruktur des CSC ......................................................................................... 8
Abb. 2: Chronik ..................................................................................................................... 9
Abb. 3: Gewichtung der 4 Themenbereiche ..........................................................................14
Abb. 4: Gewichtung der drei Bereiche innerhalb der Lieferkette des Betonbaus ...................15
Abb. 5: Gewichtung der einzelnen Bereiche der Lieferkette innerhalb der 4 übergeordneten
Kategorien ............................................................................................................................17
Abb. 6: Für jedes Kriterium gibt es Bewertungskriterien .......................................................23
Abb. 7: Für jedes Bewertungskriterium wird ein Nachweis gefordert ....................................24
Abb. 8: Nachweise können im Tool hochgeladen und verwaltet werden ...............................25
Abb. 9: Der Auditor kann eine schrittweise Überprüfung vornehmen ....................................26
Abb. 10: Zertifikatslogo: Bronze, Silber, Gold .......................................................................41
Abb. 11: Logos für (Gründungs-)Mitglieder ...........................................................................42
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Gewichtung und erreichbare Punkte je Kriterium .................................................15
Tabelle 2: CSC-Kriterien/Bewertungskriterien, die Bestandteil der jährlichen Compliance-
Prüfung sind .........................................................................................................................21
Tabelle 3: Preise 2017..........................................................................................................27
Tabelle 4: Preise 2018..........................................................................................................27
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CSC
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Kontakt Geschäftsstelle
Bundesverband der Deutschen
Transportbetonindustrie e.V.
Kochstr. 6-7
10969 Berlin
Telefon: 030 2592292-0
Telefax: 030 2592292-39
info@transportbeton.org
www.transportbeton.org