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BWGZ 01 | 201415. Januar 2014137. Jahrgang
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Organ des Gemeindetags Baden-Württemberg
D I E G E M E I N D ED I E G E M E I N D EZeitschrift für die Städte und Gemeinden
Bilanz und Perspektiven
„Die Gemeinde“ (BWGZ) ist die führende Fachzeitschrift für kommunalpolitische The-men in Baden-Württemberg. Sie erscheint mit 23–24 Ausgaben im Jahr und in einer Auflage von 5.000 Exemplaren im 135. Jahrgang.
„Die Gemeinde“ (BWGZ) wird in allen Rat-häusern, Landratsämtern, Regierungspräsidien und Ministerien gelesen. Mandatsträger auf allen politischen Ebenen und Angehörige von politischen Institutionen gehö ren ebenso zu den Abonnenten wie Mitglieder aus Kammern und Entscheidungsträger der Wirtschaft. Und immer mehr Rechtsanwälte sehen diese Fach-zeitschrift als Pflichtlektüre.
Das Themenspektrum ist breit gefächert. Es deckt die ganze Bandbreite der kommunalen Wissenschaft und Praxis, das Kommunalrecht und die Kommunalpolitik sowie sämtliche kom-munalpolitisch relevanten Gesellschafts- und Sachbereiche ab.
Neben den Mitarbeitern aus der Geschäftsstel-le des Gemeindetags Baden-Württemberg sind die Autoren Wissenschaftler, Fachleute aus dem administrativen und exekutiven Bereich sowie erfahrene Praktiker aus den Städten und Gemeinden.
Abwasser Bevölkerung Contracting Demografie Ehrenamt Finanzen Gewerbesteuer Haftung Integration Kinder Leistungsvergleich Mobilfunk
Zeitschrift für die Städte und Gemeinden
Organ des Gemeindetags Baden-Württemberg
D I E G E M E I N D ED I E G E M E I N D E
Nahversorgung Ökokonto Personal Qualitätssicherung Regulierung Schule Stadtentwicklung Tageseinrichtungen Umwelt Vergabe Winterdienst Zweckverband
sind nur einige von vielen Themen, die in der Zeitschrift ihren Niederschlag finden.
Der Gemeindetag Baden-Württemberg greift in seiner Verbandszeitschrift „Die Gemeinde“ (BWGZ) aber nicht nur aktuelle Themen auf, son-dern stößt die Diskussion um neue kommunal-politisch wichtige Fragen und Entwicklungen an.
Möchten Sie „Die Gemeinde“ (BWGZ) kennen-lernen?Oder kennen Sie die Zeitschrift, sind aber noch nicht Abonnent/in?
Wenden Sie sich bitte an uns:E-Mail: margot.tschentscher@gemeindetag-bw.deoder faxen Sie den Coupon unter Telefax 0711/225 72- 47
Bei Fragen steht Ihnen Frau Tschentscher gerne zur VerfügungTelefon 0711/225 72- 48
❏ Ja, ich möchte „Die Gemeinde“ (BWGZ) kennenlernen! Bitte senden Sie mir die nächsten drei aktuellen Ausgaben gegen Rechnung zum Vorzugspreis von 15 Euro (incl. MwSt. und Versand). Die Lieferung endet mit Zustellung des dritten Heftes und geht nicht automatisch in ein Jahresabonnement über.
❏ Ja, ich kenne „Die Gemeinde“ (BWGZ) bereits und möchte die Zeitschrift (24 Ausgaben) im günstigen Jahresabonnement bestellen. Bitte schicken Sie mir die Bestellunterlagen. (Die Preise entnehmen Sie bitte dem Impressum)
Name/Vorname/Firma/Gemeinde
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Datum/Unterschrift
BWGZ 14 | 201331. Juli 2013
136. Jahrgang
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Organ des Gemeindetags Baden-Württemberg
D I E G E M E I N D ED I E G E M E I N D EZeitschrift für die Städte und Gemeinden
Breitband
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BWGZ 15-16 | 201331. August 2013
136. Jahrgang
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Organ des Gemeindetags Baden-Württemberg
D I E G E M E I N D ED I E G E M E I N D EZeitschrift für die Städte und Gemeinden
Gemeindefinanzbericht
„Gemeinden haben auf Kosten
der Zukunft gespart
und dringend nötige
Investitionen aufgeschoben.“
Roger Kehle
Präsident des Gemeindetags
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BWGZ 17 | 201316. September 2013
136. Jahrgang
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Organ des Gemeindetags Baden-Württemberg
D I E G E M E I N D ED I E G E M E I N D EZeitschrift für die Städte und Gemeinden
Planen und Bauen
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1Gemeindetag Baden-Württemberg
BWGZ 1 | 2014 Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Zum TitelbildDie Große Kreisstadt Neckarsulm ist neues Mitglied beim Gemeindetag Baden-Württemberg. Eine Stadt mit vielen Gesichtern stellt sich in dieser Ausgabe vor: als innovativer Wirtschafts-standort, traditioneller Produktions-standtort der Automobilindustrie, preis-gekrönte Solarstadt, lebenswerter und familienfreundlicher Wohnort.
Foto: Luftbild Schwab, Heilbronn
Editorial 2
Bilanz und PerspektivenGemeindetag Baden-Württemberg: Solide kommunale Finanzsituation – dafür großer Investitionsstau in vielen Gemeinden 4
Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg. kompetent. kommunal. 48
Europabüro der baden-württembergischen Kommunen: Europäische Reformen und kommunale Herausforderungen 49
Allgemeiner TeilHarry Brunnet: Kommunalwahl 2014 – Chance zur aktiven Bürgerbeteiligung 52
Karl-Ulrich Templ und Udo Wenzl: Wenn Wählen für das Leben junger Leute relevant wird 54
Dr. h.c. Siegfried Schiele: Der Berliner Mauerfall vor 25 Jahren 56
Georg Fichtner: Gute Partnerschaft zwischen Betrieben und Kommunen als Standortfaktor 58
Eva Strobel: Arbeitsmarkt 2014 – Es gibt viel zu tun 60
Dr. Carmina Brenner: Neue Zahlen für Stadt und Land 62
Günther H. Oettinger: Erneuerbare Energien in der EU – bis 2020 und danach 66
StadtproträtAndreas Bracht: Neckarsulm – lebendige Stadt mit vielen Gesichtern 67
Impressum 9
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2 Gemeindetag Baden-Württemberg
BWGZ 1 | 2014Editorial
die besinnliche Zeit ist nun leider vorbei und schon wieder hat uns der Alltag fest im Griff. Doch ich hoffe und wünsche Ihnen, dass Sie ein wenig Entspannung und Gelassenheit mit ins neue Jahr nehmen konnten.
Im Bewusstsein, dass vor 100 Jahren der Erste Weltkrieg, und vor 75 Jahren der Zweite Weltkrieg begonnen haben, müssen wir aus tiefstem Herzen dankbar für die vielen Jahrzehnte Frieden sein, die wir erleben dürfen.
1989 fiel die Mauer, die Menschen des gleichen Volkes über Jahrzehnte trennte, dank einer friedlichen Revolution. Auch noch nach 25 Jahren dürfen wir die glücklichen Ereignisse nicht vergessen, als damit eintrat, was viele nicht mehr zu hoffen gewagt hatten.
Rückblick/Ausblick
Das vergangene Jahr hat uns in BadenWürttemberg zwar dank einer prosperierenden Wirtschaft im Durchschnitt eine gute finanzielle Basis verschafft – doch leider gibt es noch genügend Kommunen, die nicht in den Genuss einer monetären Entspannung gekommen sind. So gut wie allen Städten und Gemeinden ist jedoch gemeinsam, dass die Überbrückung der schwierigen Zeiten zuvor und der Konsolidierung der Haushalte mit einem erheblichen Investitionsstau teuer erkauft wurde. Hier gibt es großen Nachholbedarf – wenn man nur einmal an die Straßen und Brücken denkt.
Dafür haben die Städte und Gemeinden den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren mit enormen Anstrengungen so gestemmt, dass die befürchtete Klagewelle ausgeblieben ist. Jetzt gilt es, das benötigte Personal zu gewinnen oder zu entwickeln. Immerhin ist 2014 das Europäische Jahr der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Insgesamt lässt sich festhalten: Wie immer haben die Städte und Gemeinden zum allergrößten Teil die ihnen obliegenden vielen weiteren Aufgaben mit Bravour gemeistert. Aber weiterhin dringend notwendig ist eine Entlastung der Kommunen zum Beispiel im Sozialbereich durch Bund und Land. Solange sie noch für Leistungen aufkommen müssen, die originär nicht ihre Aufgabe sind, fehlt Geld für andere große Zukunftsthemen wie etwa den qualifizierten Umbau der Schullandschaft.
Die Frage, inwieweit die neue schwarzrote Bundesregierung tatsächlich zur Entlastung der Kommunen beitragen wird, lässt sich leider noch nicht wirklich abschätzen.
Welche Aufgaben der Gemeindetag BadenWürttemberg selbst im vergangenen Jahr bewältigt hat und welche Ziele er im neuen Jahr verfolgt, steht im Schwerpunkt Bilanz und Perspektiven.
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Liebe Leserinnen und Leser,
3Gemeindetag Baden-Württemberg
BWGZ 1 | 2014 Editorial
Gemeinderatswahl
Für unsere Kommunen wird es in diesem Jahr wieder besonders spannend. Am 25. Mai findet in den 1101 Städten und Gemeinden – zusammen mit der Europawahl, der Kreistagswahl und der Wahl zum Verband Region Stuttgart – die Gemeinderatswahl statt. Auch diese Wahlen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Städte und Gemeinden in einem beträchtlichen Kraftakt aber reibungslos über die Bühne bringen.
Zum ersten Mal dürfen schon Personen ab dem 16. Lebensjahr ihre Stimme abgeben. Wie dieses Angebot bei den jungen Menschen ankommt, bleibt abzuwarten. Zunächst jedoch müssen genügend Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden. Es ist zu hoffen, dass sich ausreichend viele qualifizierte und engagierte Personen bereit erklären, Zeit und Kraft zu opfern – aber: Es ist und bleibt ein attraktives Ehrenamt, als Mitglied eines Gemeinderats für fünf Jahre die Geschicke der Gemeinde oder Stadt, in der man lebt, mitgestalten zu können.
Damit insbesondere die neu gewählten Mitglieder der Gemeinderäte ihrer Aufgabe gut informiert nachgehen können, gibt der Gemeindetag wieder eine BWGZ heraus, die alle wichtigen Themenbereiche kurz und prägnant darstellt. Außerdem wird die Verwaltungsschule des Gemeindetags in bewährter Weise landesweit Seminare anbieten.
Dank
Es ist mir wichtig, den Mitgliedern des Gemeindetags BadenWürttemberg und ihren Repräsentanten Dank zu sagen für eine hervorragende Zusammenarbeit, für gute Gespräche und Kontakte, für wertvolle Anregungen allgemein und wichtige Impulse im Besonderen in unseren zahlreichen Gremien und Arbeitsgruppen. Ohne diese Unterstützung könnte der Verband seine Aufgabe bei weitem nicht so effektiv und erfolgreich wahrnehmen, wie dies auch im vergangenen Jahr der Fall war.
In diesem Sinne: Ich wünsche uns allen ein erfolgreiches Jahr 2014.
Roger Kehle
4 Gemeindetag Baden-Württemberg
Bilanz und Perspektiven
Solide kommunale Finanzsituation – dafür großer Investitionsstau in vielen Gemeinden
BWGZ 1 | 2014
Kommunale Finanzlage – aktueller Stand und Perspektiven 2014
Mit viel Anerkennung, aber auch etwas neidvoll wird derzeit die Finanzsituation der kommunalen Haushalte in BadenWürttemberg in der Republik wahrgenommen. Während auch 2013 in Zeiten höchster Steuereinnahmen in den Kommunalhaushalten weiterhin eine große Zahl von Städten und Gemeinden ihre Haushalte immer noch nicht ausgleichen können und die Verschuldung durch Kassenkredite bundesweit immer weitere Höhen erklimmt, konnten die Kommunalhaushalte BadenWürttembergs bereits schon 2011 einen positiven Finanzierungssaldo von nahezu 1,7 Mrd. Euro verzeichnen. 2010 schlug demgegenüber noch ein Minus von rund 800 Mio. Euro und 2009, auf dem Höhepunkt der Finanz und Wirtschaftskrise, sogar von sage und schreibe rund 1,8 Mrd. Euro zu Buche.
Die Kehrtwende zum Guten fand in den badenwürttembergischen Kommunalhaushalten 2012 mit einem weiteren Anstieg des Finanzierungssaldos auf über 2,1 Mrd. Euro seine Fortsetzung. In Teilen wurde dieses Ergebnis auch durch den weiteren Rückgang der Investitionstätigkeit erkauft. Bundesweit wird der Investitionsrückstand der Kommunen inzwischen auf 128 Mrd. Euro geschätzt. Hiervon entfallen allein zirka 20 Mrd. Euro auf BadenWürttemberg.
Das bundesweite Ergebnis mit plus 1,7 Mrd. Euro für das Jahr 2012 signalisiert zunächst zwar auch eine Trendwende zum vermeintlich Besseren. Die Detailbetrachtung fördert aber bundesweit für die verschiedenen Bundesländer eine Zweiklassengesellschaft von Städten, Gemeinden und Landkreisen zutage, die zum einen wieder Überschüsse erwirtschaften und Schuldabbau betreiben können, während es dem anderen Teil weiterhin nicht gelingt, seine Haushalte wenigsten auszugleichen, und dieser sich weiter in einer Ab
wärtsspirale von unausgeglichenen Haushalten und weiter ansteigenden Kassenkrediten befindet.
Mit Blick auf die Anforderungen der ab 2020 ihre volle Wirkung entfaltenden Schuldenbremse und des Fiskalpakts mit der EU scheinen die hiervon betroffenen Bundesländer den Ernst der Lage erkannt zu haben, indem zur Sanierung der kommunalen Haushalte inzwischen in sieben Bundesländern (Hessen, SachsenAnhalt, NordrheinWestfalen, RheinlandPfalz, Niedersachsen, MecklenburgVorpommern, Saarland) kommunale Entschuldungsprogramme mit höchst unterschiedlicher finanzieller Dimension aufgelegt worden sind.
Dies ist allenfalls ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch keine Lösung der bestehenden kommunalen Verschuldensproblematik, zumal mit der Finanzierung der Entschuldungsprogramme vielfach weitere Entzüge aus den jeweiligen kommunalen Finanzausgleichssystemen verbundenen sind.
Soll die Entschuldung der hoch verschuldeten Kommunalhaushalte nach
haltig gelingen, bedarf es unabdingbar weiterer finanzieller Entlastungen der Kommunen bei den Soziallasten, wie dies der Bund durch die zumindest teilweise Übernahme der Ausgaben für die Eingliederungshilfe für Behinderte in der neuen Legislaturperiode in Aussicht gestellt hat.
Unabhängig davon wird für das Jahr 2013 mit einer weiteren Verbesserung der bundesweiten kommunalen Finanzlage gerechnet und ein Anstieg des kommunalen Finanzierungssaldos auf 4,0 bis 4,5 Mrd. Euro erwartet.
Demgegenüber erwartet der Gemeindetag für die badenwürttembergischen Kommunen für das Jahr 2013 steigende Ausgaben im Bereich von Bildung und Betreuung sowie den Sozialleistungen und ein stagnierendes Gewerbesteueraufkommen, was einen Rückgang des kommunalen Finanzierungssaldos auf zirka 1,6 bis 1,7 Mrd. Euro gegenüber 2012 erwarten lässt. Trotz des erwarteten Rückgangs darf auch für das Jahr 2013 von einer soliden und guten kommunalen Finanzsituation in BadenWürttemberg gesprochen werden. Diese eröffnet wieder einen dringend erforderlichen finanziellen Handlungsspielraum, um
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5Gemeindetag Baden-Württemberg
Bilanz und PerspektivenBWGZ 1 | 2014
den vorstehend angesprochenen Investitionsstau in der kommunalen Infrastruktur abbauen beginnen zu können.
Positiv stellen sich auch die Erwartungen an die kommunale Finanzsituation für das Haushaltsjahr 2014 entsprechend den Prognosen für die weitere Entwicklung der Steuereinnahmen aus der NovemberSteuerschätzung 2013 und den Erwartungen an die konjunkturelle Entwicklung dar. Letztere gehen davon aus, dass nach einer Phase der Abschwächung und einem Zuwachs um nur noch 0,5 Prozent im Jahr 2013 die Konjunktur wieder deutlich an Fahrt gewinnt und sich dadurch das BIP bereinigt um 1,6 Prozent erhöhen wird. Wie stets steht dies unter dem Vorbehalt, dass die reale Wirtschaftsentwicklung im Jahr 2013 den Erwartungen auch gerecht wird.
Bilanz und Perspektiven – Inhaltsverzeichnis
• KommunaleFinanzlage–aktuellerStand und Perspektiven 2014
• DieReformundGrundsteuer– immer noch unerledigt
• DieUmsatzbesteuerungderöffentlichen Hand – Überarbeitung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie
• NeueskommunalesHaushaltsrecht: Verlängerung der Übergangsfrist für die Umstellung – Evaluierung des neuen Rechts
• SEPA–NationalesÜberweisungs und Lastschriftverfahren
• Zensus
• SachstandEnergiewende
• Am25.Mai2014sindKommunalwahlen – gleichzeitig findet auch die Europawahl statt
• ÜberarbeitungAktenplan Baden-Württemberg
• Verwaltungsportalservicebw
• EhrenamtlichtätigeerhaltenhöherenFreibetrag
• GEMATarifreform– weiter keine Einigung in Sicht
• FrühkindlicheBildung– Kinderbetreuung
• SchuleundBildung– die kommunalen Dauerbrenner
• Hochschulstandorte im ländlichen Raum
• NeueNachhaltigkeitsstrategie für Baden-Württemberg
• KlimaschutzgesetzundintegriertesEnergie- und Klimaschutzkonzept (IEKK)
• NaturschutzstrategieBadenWürttem-berg soll naturschutzpolitische Schwerpunkte für zwei Legislatur-perioden setzen
• GesetzzurErrichtungeines Nationalparks Schwarzwald
• NovellierungdesLandesjagdgesetzes–noch immer kein Gesetzentwurf vorhanden
• GesetzzurNeuordnungdes Wasserrechts in Baden-Württemberg (WG-Novelle) verabschiedet
• GesetzzurUmsetzungderPolizeistruk-turreform wird ab dem 1. Januar 2014 stufenweise realisiert
• AlkoholkonsumundAlkoholmitfüh-rungsverbote an Brennpunkten – Äußerung des Ministerpräsidenten
zu den Arbeitsgruppenergebnissen befremdend
• DieInnenentwicklungsNovelle zum BauGB
• AnreizedurchdasFörderprogramm„Flächen gewinnen durch Innenent-wicklung“
• EinschränkungdesKenntnisgabeverfahrens – ökologische Novelle zur Landesbauordnung
• LandesbauordnungverlangtEinbauvon Rauchwarnmeldern
• PlausibilitätsprüfungderBauflächenbedarfsnachweise kann die kommuna-le Bauleitplanung nicht einschränken
• NovellezurGutachterausschussverordnung – konkrete Vorschläge sind erwünscht
• NotariatsundGrundbuchreform wird Zug um Zug umgesetzt
• Erschließungsbeitragsrecht
• LokalekommunaleHotspots– öffentliche WLAN-Netze
• EUBeihilferechtbindetdie Gemeinden beim Ausbau der Breitband-Infrastruktur
• ErhaltungderDorfgasthäuser: Rathaus trifft Wirtshaus – miteinander sprechen statt übereinander reden
• ÄrztlicheVersorgung
• AmbulantePflege,Sozialstationen
• KeineGrabsteineausausbeuterischerKinderarbeit
• NovellezumBestattungsgesetz
• VereinbarungüberdieSchadensregu-lierung im Feuerwehrfahrzeugbeschaf-fungskartell steht
• OLGKarlsruhebestätigtpauschalenSchadensersatzanspruch einer Gemeinde gegen den Lieferanten eines Feuerwehrfahrzeugs
• Bürgermeisterbesoldung: Gall sagt nächsten Schritt zu
• PersonalpolitikmussdemografischeVeränderungen berücksichtigen – Robert Bosch Stiftung fördert weitere Projekte
• ErlaubnispflichtfürPersonalleihe–Bundesrat vertritt kommunale Interessen
• Personalvertretungsrecht–Gesetz für Funktionäre, gegen Kommunen
• Deutschgriechischekommunale Zusammenarbeit wächst
Die Reform der Grundsteuer – immer noch unerledigt
Über diesen „Dauerbrenner“ war bereits in den Vorjahren regelmäßig berichtet worden (vgl. BWGZ 1/2013 S. 12 sowie die Gemeindefinanzberichte 2011, 2012 und 2013, zuletzt BWGZ 1516/2013 S. 727).
Die Verprobung der drei seit Ende 2010 in der länderoffenen Arbeitsgruppe der Finanzministerien untersuchten Reformmodelle, nämlich
• des von norddeutschen Ländern initiierten Modells einer verkehrswertorientierten Grundsteuer (Verkehrswertmodell – VWM),
• des Modells der Länder Bayern, BadenWürttemberg und Hessen für eine wertunabhängige Grundsteuer nach dem Äquivalenzprinzip (WUM) und
• des von Thüringen vorgeschlagenen Kombinationsmodells aus Verkehrswertorientierung für die Bodenwerte und wertunabhängigen Gebäudewerten (KOM)
wurde im Jahr 2013 abgeschlossen. Über diese Reformmodelle hinaus wurden in
6 Gemeindetag Baden-Württemberg
BWGZ 1 | 2014
die Quantifizierung zwei weitere Reform ansätze einbezogen, nämlich das Modell einer reinen Bodenwertsteuer und einer Variante dazu, der Kombination der Bodenwertsteuer mit einer reinen wertunabhängigen Flächenkomponente. Diese beiden Modelle waren Ende 2012 von der Initiative www.grund-steuerreform.net bundesweit (wieder) in die Diskussion gebracht worden. Dabei handelt es sich aber um keine völlig neuen Ansätze, sondern um Modelle, die bereits 2000/2002 vom Deutschen Institut für Urbanistik im Auftrag des Bundesbauministeriums mit Blick auf ihre städtebaulichen Lenkungszwecke untersucht worden waren.
Die Finanzministerkonferenz (FMK) wird sich erst in 2014 mit dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe der Finanzministerien beschäftigen. Aktuell sieht es noch nicht danach aus, dass sich die Finanzministerkonferenz zeitnah auf ein Modell verständigen könnte, das dann dem Gesetzgeber zur Umsetzung vorgeschlagen wird. Allerdings spricht die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2008 nochmals verstärkte Einbeziehung der Gutachterausschüsse in die Wertermittlung für Zwecke der Erbschaft und Schenkungsteuer dafür, dass auch für die Grundsteuer ein verkehrswertorientiertes Besteuerungsmodell am nächsten liegen könnte. Möglicherweise wird das Bundesverfassungsgericht, das sich mit der Gültigkeit der bisherigen Einheitswerte für Zwecke der Grundsteuer zu befassen hat (Verfassungsbeschwerde Az. 2 BvR 287/11 betreffend ein Urteil des BFH vom 30.06.2010, II R 12/09), dem Gesetzgeber den Zeitrahmen für die Reform vorgeben und ggf. auch inhaltliche Determinanten setzen. Rechnet man den benötigten zeitlichen Vorlauf (gerade bei einer verkehrswertorientierten Besteuerung) hinzu, bis die elektronischen Abläufe einer Grundsteuerwertermittlung in Umsetzung neuen Rechts bundesweit funktionieren, könnte das „Schicksalsjahr“ 2020 (Neuordnung des Länderfinanzausgleichs, Auslaufen des Solidarpakts, Schuldenbremse, Fiskalvertragsfolgen) auch für die erstmalige Anwendung eines neuen Grundsteuerrechts als Zeithorizont in den Blick genommen werden.
Bilanz und Perspektiven
Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – Überarbeitung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie
lungen durch Fallkataloge abschließend möglich sei. Die von kommunaler Seite vorgeschlagene Neuregelung des § 2 UStG würde sich jedoch so gestalten, dass sich die Umsatzbesteuerung interkommunaler Kooperationen am Konzept der Nichtbesteuerung von InhouseUmsätzen orientieren solle.
Dies würde an verschiedene Voraussetzungen geknüpft:
1. Leistender und Leistungsempfänger sind jPdöR,
2. Erbringung gegen Kostenerstattung,3. im Rahmen öffentlich geprägter In
frastrukturen (außerhalb des Marktes),4. auf öffentlichrechtlicher Grundlage,5. NichtVorliegen einer „AnhangI
Tätigkeit“.
Inwieweit dieser Ansatz tatsächlich zum Tragen kommen wird kann nach heutigem Stand nicht abschließend beurteilt werden.
Europäische Rahmenbedingungen
Die Geschäftsstelle hat im Juli 2012 Gelegenheit zum Gespräch mit einem Vertreter der Generaldirektion TAXUD der EUKommission in Brüssel. Das vorran
Bereits in der BWGZ 1/2013 (Bilanzen und Perspektiven 2013), sowie in der BWGZ 20/2013 (Geschäftsbericht des Gemeindetags) wurden die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ausführlich dargelegt und erörtert.
Ausweitung der umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeiten
Weiterhin steht eine Klärung des Begriffs der umsatzsteuerlichen Tätigkeiten unter Wettbewerbsaspekten im nationalen Recht, im Lichte der BFHRechtsprechung, aus. Es ist, auch vor dem Hintergrund der Bundestagswahl 2013, noch nicht abschließend absehbar wann und mit welcher Übergangsfrist die verschiedenen, hinlänglich bekannten BFHUrteile veröffentlicht werden. Gleichzeitig werden praktikable Lösungen gesucht. Die kommunalen Spitzenverbände verfolgen dabei insbesondere hinsichtlich der Interkommunalen Zusammenarbeit einen Ansatz, der auf eine Neuregeleung von § 2 UStG abzielt.
Demgegenüber ist die Regierungsseite dem Vernehmen nach eher der Auffassung, dass eine Lösung der Problemstel
7Gemeindetag Baden-Württemberg
Bilanz und PerspektivenBWGZ 1 | 2014
gige Gesprächsthema war die anstehende Überarbeitung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie.
Ein wesentliches Gesprächsergebnis ist, dass sich die Kommission nunmehr in einem Meinungsbildungsprozess zur Überarbeitung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie befindet. Dieser Prozess wird durch eine derzeit laufende öffentliche Konsultation unterstützt (14.10.2013 bis 14.02.2014). Das Thema lautet konkret „Überprüfung bestehender MwStRechtsvorschriften zu öffentlichen Einrichtungen und Steuerbefreiungen für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten“. Alle interessierten Kreise, so auch die kommunalen Verbände wie auch die Kommunen selbst, können sich hierzu äußern. Mit einem konkreten Gesetzesvorschlag ist jedoch nicht vor Ende 2014/Anfang 2015 zu rechnen. Die Unterlagen sind für jedermann online abrufbar unter folgender Internetadresse:http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/consultationstax/2013_vat_ public_bodies_de.htm
Die im Konsultationspapier dargelegten Überlegungen wurden seitens des DStGB wie folgt zusammengefasst und werden hier verkürzt wiedergegeben:
„Die Kommission greift die seitens der Privatwirtschaft nachdrücklich geäußerten Bedenken gegen die derzeitige mehrwertsteuerliche Behandlung von öffentlichen Einrichtungen (Art. 13 MwStSysRL) auf. Dabei geht sie davon aus, dass die zunehmende Privatisierung und die Öffnung (oder Deregulierung) von Tätigkeiten, die ausschließlich dem öffentlichen Sektor vorbehalten waren, zu mehr Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Akteuren führen, und dass die bestehenden Regelungen zur Steuerpflicht der öffentlichen Akteure Verzerrungen des Wettbewerbs zur Folge haben. Hauptkritikpunkt an der gegenwärtigen Rechtslage sei die mangelnde Neutralität, die sich sowohl bei den Eingangs als auch bei den Ausgangsumsätzen ergeben würde. Die Kommission stellt fünf verschiedene Optionen vor, die aus ihrer Sicht geeignet sind, die vermeintlich bestehenden Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen:
1. VollbesteuerungsmodellDie Kommission unterteilt dieses Modell in zwei Untermodelle: der Besteuerung abhängig vom Entgelt und der Besteuerung unabhängig vom Entgelt. Gegenstand dieses Modells ist es, sämtliche Tätigkeiten der öffentlichen Hand der Steuerpflicht zu unterwerfen.
2. ErstattungsmodellMit diesem Modell würde die Möglichkeit eingeführt werden, den Vorsteuerabzug u.a. auch insoweit zuzulassen, als die Eingangsumsätze für nach Art. 13 MwStSysRL nicht steuerbare Zwecke oder für nach Art. 132 bis 134 MwStSysRL steuerbefreite Tätigkeiten verwendet werden.
3. Streichung des Art. 13 MwStSysRLDiesem Vorschlag folgend würde Art. 13 MwStSysRL, der die Steuerpflicht öffentlicher Einrichtungen regelt, gestrichen werden. Dies könnte mit einer Ausweitung des Katalogs steuerbefreiter Tätigkeiten verbunden werden.
4. Sektorale ReformDenkbar wäre es aus Sicht der Kommission auch, die Reform auf diejenigen Sektoren zu beschränken, in denen es „eindeutig zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen“ kommen könne und/oder auf Sektoren, in den für gewöhnlich hohe Investitionskosten anfallen. Die Kommission nennt hier u.a. den Bereich der Abfall und Abwasserbewirtschaftung.
5. Punktuelle Änderungen der geltenden VorschriftenSchließlich könnten alternativ punktuelle Änderungen am gegenwärtigen System vorgenommen werden, ohne die Grundsystematik zu verändern. So könnte Art. 13 MwStSysRL durch Streichung des 2. Absatzes eine klarere Struktur erhalten. Auch eine Straffung und Modernisierung der Art. 132 bis 134 MwStSysRL und die Ausweitung von Optionsrechten für Einrichtungen, die steuerbefreite Tätigkeiten ausüben, werden hier als Möglichkeiten genannt.“
Aus kommunaler Sicht geben insbesondere die wiederholten Hinweise auf die Abwasserbeseitigung deutlichen Anlass
zur Sorge. Insoweit ist die Geschäftsstelle bestrebt, möglichst im Einklang mit den kommunalen Landes und Bundesverbänden Stellungnahmen abzugeben, die dazu beitragen sollen, derartige Überlegungen nicht Eingang in einen noch ausstehenden Entwurf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie finden zu lassen.
Modifikation des Vorsteuerabzugs: Einschränkung des Vorsteuerabzugs statt Besteuerung des Eigenverbrauchs
Nach wie vor besteht die Verpflichtung zur Anwendung des BMFSchreibens vom 02.01.2012. Doch weiterhin gibt es auch seitens der Finanzverwaltung keine praktikablen Hinweise zur zutreffenden Ermittlung des eingeschränkten Vorsteuerabzugs. Die Geschäftsstelle erarbeitet derzeit mit den beiden anderen Kommunalen Landesverbänden, wie auch landesweit tätigen Steuerberatungsbüros, in Abstimmung mit dem MFW Anwendungs und Vereinfachungshinweise um soweit als möglich seitherigen den Status quo erhalten zu können.
Dabei soll gerade nicht auf Praktikabilitätsaspekte, sondern vielmehr auf rechtliche Aspekte, insoweit also eine andere Interpretation der zugrunde liegenden Urteile, eingegangen werden. So hat die Geschäftsstelle bereits in BWGZ 1/2013, S. 13 f. dargelegt, dass es nicht nachvollziehbar ist, weswegen juristischen Personen des öffentlichen Rechts keine „Privatsphäre“ zugestanden werden soll, sie insoweit also auch keine Privatentnahmen tätigen dürfen, die der umsatzsteuerlichen Eigenverbrauchsbesteuerung unterliegen. Stattdessen wird mit dem BFHUrteil vom 10.11.2011 – V R 41/10 – darauf abgestellt, dass die hoheitliche Verwendung als nichtwirtschaftliche Tätigkeit nicht steuerbar sei. Diese Auffassung hätte bekanntermaßen eine anteilige Kürzung des Vorsteuerabzugs zur Folge.
Da diese Auffassung nach wie vor nicht unumstritten ist (vgl. z.B. Klenk, UR 2012 S. 663) sollen rechtzeitig zu den
8 Gemeindetag Baden-Württemberg
BWGZ 1 | 2014
anstehenden Jahressteuererklärungen diesbezügliche Argumentationsgrundlagen erarbeitet und den Mitgliedsstädten und gemeinden zur Verfügung gestellt werden.
Umsatzbesteuerung von Zuschüssen an öffentliche Beteiligungsunternehmen
Ein besonderer Fokus der Geschäftsstelle liegt weiterhin auch auf der umsatzsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen an kommunale Gesellschaften (vgl. hierzu Gtinfo 447/13 vom 20. Juni 2013 (Gtinfo 2013 Heft 11 S. 25); Gtinfo 395/13 vom 5. Juni 2013 (Gtinfo 2013 Heft 10 S. 26); Gtinfo 416/13 vom 5. Juni 2013 (Gtinfo 2013 Heft 10 S. 26).
Der Auslöser waren enorme Umsatzsteuernachforderungen, die seitens der Finanzverwaltung gegenüber der Regio Stuttgart Marketing GmbH auch rückwirkend geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt wurde in der Presse ausführlich beleuchtet (vgl. z.B. „Das Millionenspiel mit der Umsatzsteuer“, Stuttgarter Zeitung vom 15.04.2013).
Es steht zu befürchten, dass derartige Überlegungen auch auf andere Arten von Zuschüssen an öffentliche Beteiligungsunternehmen übergreifen. Daher hat sich die Geschäftsstelle nachhaltig um eine Lösung dieser Fallkonstellation bemüht. Zuletzt hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft einen Leitfaden veröffentlicht, der helfen soll, zwischen so genannten steuerbaren und nicht steuerbaren Zuschüssen zu unterscheiden. Dieser Leitfaden stellt aus Sicht des Gemeindetags noch keine abschließende Lösung dieser Problematik dar und wirft zusätzliche Fragen auf. Auch deshalb werden weitere Verhandlungsrunden zu dieser speziellen Thematik erforderlich sein.
Bilanz und Perspektiven
Neues kommunales Haushaltsrecht: Verlängerung der Übergangsfrist für die Umstellung – Evaluierung des neuen Rechts
Am 11.04.2013 hat der Landtag neben den kommunalwahlrechtlichen Änderungen auch die Verlängerung der Umstellungsfrist auf das Neue kommunale Haushaltsrecht auf doppischer Grundlage (NKHRBW) um weitere vier Jahre bis Ende 2019 beschlossen (Gesetz vom 16.04.2013, GBl. S. 55). Der Landesgesetzgeber hat damit dem vom Gemeindetag BadenWürttemberg geforderten dauerhaften Wahlrecht zwischen Kameralistik und Doppik nach dem NKHRBW eine Absage erteilt. Hierüber wurde in der GtInfo und in der BWGZ regelmäßig berichtet (zuletzt GtInfo 354/ 2013 vom 03.05.2013, BWGZ 1/2013 S. 15).
Der Landtag hat die Verlängerung der Übergangsfrist mit dem Auftrag verbunden, auf der Grundlage der Erfahrungen der Städte, Gemeinden und Kreise, die schon auf die Doppik umgestellt haben, eine Evaluierung des gegenwärtigen Rechts durchzuführen. Das am Ende der Übergangsfrist geltende Haushaltsrecht solle so weiterentwickelt werden, dass
es, so die Bekundungen der Politik, für die Kommunen „einfacher, transparenter und damit auch kostengünstiger“ werde und „insbesondere den Bedürfnissen und Erwartungen der kleineren Kommunen im Lande Rechnung trage“.
Der Gemeindetag hat bei den Mitgliedsstädten und gemeinden Anregungen und Änderungsvorschläge zu den Rechts und Verwaltungsvorschriften bzw. zum Produkt und Kontenrahmen abgefragt. In einem Arbeitskreis „Evaluierung“ mit kommunalen Praktikern wurden diese bewertet und daraus die Stellungnahme mit Vorschlägen zur Änderung des geltenden Rechtsrahmens mit dem Ziel von Vereinfachung und stärkerer Akzeptanz des neuen Haushaltsrechts gegenüber dem Innenministerium entwickelt. Die Evaluierung soll im Jahr 2014 mit den entsprechenden Rechtsänderungen abgeschlossen werden.
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BWGZ 1 | 2014 Bilanz und Perspektiven | Impressum
SEPA – Nationales Überweisungs und Lastschriftverfahren läuft aus
Der einheitliche Europäische Zahlungsverkehrsraum (SEPA – Single Euro Payments Area) rückt in seiner Vervollkommnung immer näher. An die Stelle der herkömmlichen Inlandsüberweisung bzw. lastschrift treten zum 1. Februar 2014 die europaweit einheitliche SEPAÜberweisung und die SEPALastschrift. Für die Unternehmen, aber auch für die öffentliche Hand bedeutet dies, dass sie spätestens bis dahin ihren eigenen Zahlungsverkehr auf die SEPAInstrumente umgestellt haben müssen. Allerdings hat die Europäische Kommission am 9. Januar 2014 – kurz vor dem Ende der Umstellungsfrist recht überraschend mit Blick auf den Umstellungs(rück)stand in einigen anderen Mitgliedsstaaten der Union eine Verlängerung des Zeitkorridors für die Umstellung angekündigt, die den Einsatz der nationalen Überweisungen und Last
schriften für weitere 6 Monate bis längstens zum 1. August 2014 erlauben soll. Auch für die Kommunen und deren EDV und Zahlungsdienstleister war die Umstellung auf SEPA eine große Herausforderung. Die Kommunen in BadenWürttemberg sind indes für die SEPAUmstellung gut gerüstet an den Start gegangen. In einer Gemeinschaftsaktion des Gemeindetags BadenWürttemberg und weiterer Beteiligter aus der „kommunalen Familie“ wurde den Kommunen im Lande ein SEPALeitfadenBadenWürttemberg zur Verfügung gestellt, der sie mit Mustern für Bürgerinformationen, für SEPAMandate, für Benachrichtigungsschreiben usw. bei der SEPAMigration unterstützt. Der Großteil der Kommunen hat die Umstellung bereits im Herbst 2013 abgeschlossen.
Wegen Einzelheiten zu den Ergebnissen und ihren Auswirkungen für die Städte und Gemeinden sowie zu den getroffenen Übergangsvorschriften wird auf BWGZ 1/2013, Seite 1 ff sowie BWGZ 1516/2013, Seite 712 ff. verwiesen. Dabei wird auch auf die Berücksichtigung der Zensusergebnisse im Kommunalen Finanzausgleich und die dafür geschaffenen Übergangsvorschriften im FAG eingegangen (Seite 718).
Ende Oktober 2013 hat das Statistische Landesamt gegenüber allen Städten und Gemeinden, die gegen die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl Widerspruch erhoben haben, die sofortige Vollziehung nach § 80 VwGO angeordnet. Das überwiegende öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit des Bescheides zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl der Widerspruchsführerin wurde mit der weitreichenden rechtlichen und finanziellen Bedeutung der amtlichen Einwohnerzahl und der Notwendigkeit, eine einheitliche Basis für die Ermittlung und Fortschreibung der amtlichen Einwohnerzahlen zugrunde zu legen, begründet.
Zensus
Mehr als 350 Städte und Gemeinden haben in BadenWürttemberg Widerspruch gegen das Zensusergebnis erhoben. Das Land wird bis Ende 2013 bzw. Anfang 2014 diese Widersprüche bescheiden. Es bleibt abzuwarten, mit welcher Begründung die Widersprüche vom Land abgelehnt werden. Im Weiteren wird dann zu entscheiden sein, wie es sich mit Musterklagen verhalten kann.
Auch wenn letztendlich die Gerichte, bis hin zum Bundesverfassungsgericht, zu der Auffassung kommen würden, dass das Zensusgesetz verfassungswidrig ist, bleibt die Frage, welche Auswirkungen dies für die Festlegung der amtlichen Einwohnerzahlen haben wird. Man wird nicht zwangsläufig mit der Aufhebung der Bescheide rechnen können.
Unter Umständen geben die gerichtlichen Entscheidungen lediglich Eckpunkte und Hinweise für eine Änderung des Zensusgesetzes mit Wirkung für die Zukunft und für den nächsten Zensus, der bereits für das Jahr 2021 vorgesehen ist.
Die Gemeinde (BWGZ):Zeitschrift für die Städte und Gemeinden, Stadträte, Gemeinderäte und Ortschaftsräte; Organ des Gemeindetags Baden-Württemberg (Herausgeber – Eigenverlag)
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Sachstand Energiewende
Das Jahr 3 nach der Atomkatastrophe von Fukushima stand und steht in Sachen Energiewende ganz im Zeichen rechtlicher Weichenstellungen auf Landes, Bundes und EUEbene, kontroverser politischer Diskussionen sowie spannender kommunaler Initiativen.
Land Klimaschutzgesetz
In BadenWürttemberg ließ die Landesregierung bereits 2012 ihren ambitionierten Zielen bei der Umsetzung der Energiewende wie auch beim Klimaschutz Taten folgen. So wurde das Landesplanungsgesetz geändert, der Windenergieerlass herausgegeben und schlussendlich zum 31. Juli 2013 das Klimaschutzgesetz verabschiedet. Das Gesetz legt verbindliche Ziele zur Treibhausgasminderung fest. So soll der CO2Ausstoß des Landes bis 2020 um mindestens 25 Prozent und bis 2050 um 90 Prozent sinken. Weitere Elemente sind die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand; laut § 7 des Gesetzes nehmen indes Gemeinden und Gemeindeverbände den Klimaschutz in eigener Verantwortung wahr. Nähere Informationen zum Klimaschutzgesetz und dessen Auswirkungen sind dem Abschnitt „Klimaschutzgesetz und integriertes Energie und Klimaschutzkonzept (IEKK)“ in diesem Heft zu entnehmen.
ContractingOffensive
Im Rahmen der ContractingOffensive BadenWürttemberg wurden im Zeitraum Juli 2012 bis Juli 2013 in zahlreichen Arbeitsgruppensitzungen aufgeteilt nach den Zielgruppen: 1) öffentliche Liegenschaften, 2) Industrie und Unternehmen und 3) Privathaushalte die Möglichkeiten und Chancen von Energie-Contracting als Motor für eine Steigerung der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen im Ge-bäudebereich zusammengetragen und bewertet. Auch die kommunalen Landesverbände haben zusammen mit In
dustrie und Handwerksverbänden, diversen Finanzinstituten, verschiedenen Kommunen und Stadtwerken sowie Vertretern der Landesministerien in diesen Arbeitsgruppen mitgewirkt.
Im Abschlussbericht finden sich zehn Empfehlungen, mit deren Umsetzung aus Sicht der Teilnehmer EnergieContracting in BadenWürttemberg maßgeblich vorangebracht werden kann. Konsens aller Beteiligten war, dass Energie-Contracting mehr ist als ein Finanzierungsinstrument: Es hilft, die Energieeffizienz im wichtigen Altgebäudebestand zu heben, kann den Einsatz von erneuerbaren Energien fördern, schafft Planungs und Ausgabensicherheit für einen längeren Zeitraum mit der Chance, Investitionen vorzuziehen, und verbessert gleichzeitig die Qualität der Projekte. Nach der mit Vorlage des Abschlussberichts beendeten Arbeitsgruppenphase soll es nun in einer Phase II der ContractingOffensive an die Umsetzung der formulierten Empfehlungen gehen.
Novellierung Erneuerbare Wärme Gesetz (EWärmeG) – Ausdehnung auf kommunalen NichtwohngebäudeBestand geplant
Das Landeskabinett hat am 11. Juni 2013 die Eckpunkte für eine Novelle des ErneuerbareWärmeGesetzes (EWärmeG) verabschiedet. Dieses soll das bestehende EWärmeG aus dem Jahr 2007 ergänzen. Vorgeschlagen wird eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf den gesamten Bestand an Nichtwohngebäuden über die bisherige Geltung für Wohngebäude im Bestand hinaus.
Anknüpfungspunkt ist wie dort der Austausch und die Modernisierung der zentralen Heizungsanlagen. Die Eckpunkte sehen vor, dass der Pflichtanteil an Erneuerbaren Energien an der Gebäudeenergie von derzeit zehn auf künftig 15 Prozent erhöht wird. Die Verpflichtungen nach dem EWärmeG knüpfen bislang an die Möglichkeit an, eine solarthermische Anlage einbauen zu können („Ankertechnologie“). Diese Bedingung wird nun durch weitere Erfül
lungsoptionen erweitert. Die Verpflichtungen nach dem EWärmeG sollen künftig auch dann gelten, wenn eine solarthermische Anlage aus technischen, baulichen oder aus rechtlichen Gründen nicht realisiert werden kann. Dafür soll den Verpflichteten eine Wahlmöglichkeit bei der Erfüllungsoption eingeräumt werden (zum Beispiel Holzpelletkessel, Wärmepumpe oder Dämmungsmaßnahmen). Hierunter fällt auch die Erstellung eines so genannten gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans durch qualifizierte Personen.
Einzelheiten der geplanten Novelle sind der Geschäftsstelle bislang nicht bekannt. Ein Referentenentwurf des Gesetzes liegt mit Stand November 2013 noch nicht.
Bund EEGReform
Die bisherige Förderpolitik nach dem ErneuerbareEnergienGesetz (EEG) und das bestehende Energiemarktdesign führen zu milliardenschweren Folgekosten sowie zu volkswirtschaftlichen Fehlallokationen, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen (Energie)Wirtschaft massiv auswirken.
Vor diesem Hintergrund ist bereits seit geraumer Zeit die Debatte um eine Reform der Förderkulisse und des gesamten bestehenden Energiemarktdesigns im Gange, die durch vielfältige Vorschläge u.a. von Seiten des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), des Bundesverbandes der deutschen Industrie (BDI) und weiterer Akteure geprägt wird. Mit Veröffentlichung der EEGUmlage für 2014 und einem Anstieg von bislang 5,28 ct/kWh auf nunmehr 6,24 ct/kWh wurde noch klarer, dass Handlungsbedarf dringend geboten ist.
Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen der CDU/CSUFraktion mit der SPDFraktion wurden in der Arbeitsgruppe „Energie“ unter anderem folgende grundlegende Änderungen bei der Förderung erneuerbarer Energien diskutiert (Stand November 2013):
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• Bis Ostern 2014 soll demnach ein beschlussfähiges Gesetzespaket vorliegen. Insbesondere die Fördersätze für Windkraft an Land an windstarken Standorten sowie für Windkraft an See sollen gesenkt werden.
• Es soll einen verbindlichen Ausbaupfad für erneuerbare Energien geben, um Planungssicherheit für die Energiewirtschaft und eine bessere Kostenkontrolle zu erreichen. Auf der Basis dieser Ziele soll sich die Bundesregierung mit den Ländern auf eine synchronisierte Planung für den Ausbau der einzelnen erneuerbaren Energien verständigen.
• Das Ausbauziel für OffshoreWindkraft will man von 10 auf 6,5 Gigawatt bis 2020 begrenzen.
• Für alle Technologien soll eine kontinuierliche Degression der Förderung vorgesehen werden.
• Privilegien für Eigenstromverbraucher will man beschränken. Solche für stromintensive Unternehmen sollen in den einzelnen Branchen vorrangig anhand objektiver europarechtskonformer Kriterien überprüft werden.
• Der Netzausbau soll mit dem Ausbau erneuerbarer Energien besser synchronisiert werden. Die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Verteilnetze sollen verbessert und investitionsfreundlicher ausgestaltet werden, so dass sich Investitionen zeitnah nach Fertigstellung refinanzieren lassen.
Steuern, Umlagen und Abgaben bei Strom und Erdgas für das Jahr 2014
Im Rahmen der Energiepreisdebatte steht vor allem die Erhöhung der EEGUmlage um 0,96 ct/kWh auf nunmehr 6,24 ct/kWh im Jahr 2014 im Mittelpunkt der Diskussion. Doch auch andere Umlagen wurden zwischenzeitlich angepasst. Die aktuellen Werte wurden per Gtinfo Nr. 0894/2013 vom 05.12.2013 (Az. 811.81) im November 2013 veröffentlicht.
Im Fall der StromNEV-Umlage wurde so die Abstufung zwischen hohem und niedrigem Satz von 100.000 kWh/a auf
1.000.000 kWh/a erhöht, was der Berechnungssystematik in der Umstellung einen Satz für Abnahmestellen zwischen 100.000 und 1.000.000 kWh/a beschert. Ab 2014 haben diese nun 0,482 ct/kWh zu bezahlen (normale Umlage + Ausgleich für vorangegangene Jahre). Erst ab 1.000.000 kWh/a gelten zukünftig die bislang auch für die niedrigere Schwelle erhobenen 0,050 ct/kWh.
Wie in den letzten Jahren gibt es auch ab 01.01.2014 eine zusätzliche neue Umlage: Die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV legt die Kosten um, die dadurch entstehen, dass Großabnehmer zur Netzschonung auf Anforderung des Netzbetreibers ihre Stromabnahme zeitweise reduzieren. Die Hintergründe hierzu finden sich unter http://www.eeg-kwk.net/de/Umlage-abschaltbare-Lasten.htm.
Im Erdgasbereich wurde in beiden Marktgebieten für das aktuelle Erdgashalbjahr (bis Ende März 2014) eine Ausgleichs und Regelenergieumlage von 0 ct/kWh veröffentlicht.
Neben den genannten Anpassungen werden zum Jahreswechsel endgültige Netzentgelte für Strom und für Erdgas (Durchleitungsentgelte) veröffentlicht, die die Energiekosten für 2014 ebenfalls noch beeinflussen.
Der Kostenanteil der reinen Energie-lieferung an den Stromkosten für den Haushaltskunden ist von zirka 29 Prozent in 2010 auf zirka 18 Prozent in 2014 zurückgegangen. Der Anteil der Steuern, Abgaben und Umlagen steigt hingegen im kommenden Jahr gegenüber noch 43 Prozent in 2010 auf 56 Prozent.
Straßenbeleuchtung: Netzentgelte für StraßenbeleuchtungsAbnahmestellen (NetzentgeltverordnungsNovelle)
Nachdem individuelle Netzentgelte für Straßenbeleuchtungsabnahmestellen durch die Behörden in den vergangenen Jahren nicht mehr genehmigt wurden, galten StraßenbeleuchtungsAbnahme
stellen in Bezug auf die Netzentgelte als Tarifabnahmestellen. Mit der Novellierung der Stromnetzentgeltverordnung wurde nun die Möglichkeit geschaffen, diese unter bestimmten Umständen auch dann als leistungsgemessene Abnahmestellen abzurechnen, wenn keine Leistungsmessung vorliegt (gemäß §17 Abs. 2 Satz 4 StromNEV):
„Abweichend von den Sätzen 1 bis 3 sind die Netzentgelte im Falle von im Vertei-lernetz angeschlossenen Anlagen zur Straßenbeleuchtung auch ohne Vorliegen einer Leistungsmessung mittels Lastgang-messung nach den Vorgaben von Absatz 2 zu ermitteln, wenn eine rechnerisch oder auf Grundlage einer Schätzung erfolgte Ermittlung von Arbeit und Leistung mit hinreichender Sicherheit zu vergleich-baren zuverlässigen Ergebnissen führt wie eine Leistungsmessung mittels Lastgang-messung.“
Hieraus können in der Regel günstigere Netzentgelte folgen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Geschäftsstelle, sich mit dem jeweiligen Netzbetreiber in Verbindung zu setzen und zu klären, wie StraßenbeleuchtungsAbnahmestellen in Zukunft abgerechnet werden.
Europäische Union
Von Seiten der Europäischen Union kamen zuletzt zweideutige Signale in Sachen deutscher Energiewende. So veröffentlichte die Europäische Kommission im Jahr 2012 eine Mitteilung, worin der Trend zu Erneuerbaren Energien ausdrücklich unterstützt wurde und entsprechende Finanzmittel im Rahmen der Regionalpolitik in den Jahren 20142020 in Aussicht gestellt wurden. Das Europabüro der badenwürttembergischen Kommunen in Brüssel hatdementsprechend einen Leitfaden für Städte, Gemeinden und Landkreise mit Hinweisen zur europäischen Förderkulisse im Energiebereich erarbeitet.
Im Juli 2013 wurde indes vermeldet, dass die Generaldirektion Wettbewerb im Wege von Beihilfen im Energiebereich Subventionen für den Bau von
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Eine entsprechende Initiative zur verpflichtenden Beteiligung von Kommunen an lokalen Windkraftvorhaben aus MecklenburgVorpommern wurde aufgegriffen und dem zuständigen Ministerium für Verkehr und Infrastruktur zur Prüfung vorgelegt. Über das Ergebnis wird die Geschäftsstelle informieren.
Energie braucht Netze – Der Netzausbau in BadenWürttemberg
Neben den Planungen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien (v.a. Windkraft) steht im Ländlichen Raum insbesondere das Thema Ausbau der Versorgungsnetze an. Im Hinblick auf Versorgungsgebietspezifisch erhöhte Netzentgelte aufgrund des Zubaus an ErneuerbareEnergienAnlagen und des daraus resultierenden Netzausbaubedarfs hat der Gemeindetag auf Ebene des Deutschen Städte und Gemeindebunds eine Initiative mit eingebracht, die diese Herausforderung beschreibt und volkswirtschaftlich sinnvolle Lösungsmöglichkeiten (bspw. über eine bundesweite Umlage unter Beteiligung von Anlagenbetreibern) anbietet.
Aufgrund der zunehmenden Dezentralität der Energieversorgung müssen vor allem Verteilnetze ertüchtigt und ausgebaut werden. Schätzungen der Deutschen Energieagentur (dena) gehen von bis zu 220.000 Kilometern bis 2030 aus, dies entspräche einer Investitionssumme von ungefähr 42,5 Mrd. Euro. Um eine grobe Abschätzung der finanziellen Auswirkungen vor allem auf ländliche Gebiete zu erhalten, besteht von Seiten der Geschäftsstelle die Überlegung, einen landesweiten VerteilnetzEntwicklungsplan zu fordern. Darin könnten künftige Erzeugungsschwerpunkte identifiziert und dadurch notwendig werdende lokale Netzausbaubedarfe offen gelegt werden.
Zu den Kosten für den Ausbau der Verteilnetze kommen die Aufwendungen für den Um- und Ausbau der Übertra-gungsnetze hinzu (lt. denaNetzstudie II, Szenario B, für 3.600 km zirka 20 Mrd. Euro). Dessen Notwendigkeit rührt
dar. Die rechtliche Würdigung ist aufgrund der nach wie vor bestehenden Herausforderungen im Rahmen der Flächennutzungsplanung weiterhin im Einzelfall vorzunehmen (vgl. hierzu vertiefend die BWGZSchwerpunktausgaben 18/2012 und 13/2013).
Vor diesem Hintergrund ist der Potenzialatlas in seiner derzeitigen Form als ein rein informatives Instrument für Bürger und Kommunen zu betrachten, welches indes das wahre Potenzial der Windkraft aufgrund der benannten Probleme nicht abzubilden vermag. Eine dynamische Fortschreibung unter Einbeziehung aktuellerer Erkenntnisse ist daher geboten.
Thesenpapier zur Energiewende im Ländlichen Raum
Um die Energiewende zusammen mit den Gemeinden und Städten erfolgreich zu gestalten, hat der Gemeindetag am 20. April 2013 anlässlich des „Tags des Ländlichen Raums“ ein Thesenpapier vorgestellt. Demnach wird die Energiewende in BadenWürttemberg – was die Produktion von Erneuerbarer Energie anbelangt – schwerpunktmäßig im Ländlichen Raum stattfinden. Der Gemeindetag hat auf diesen Umstand bereits frühzeitig hingewiesen und gefordert, dass es einen fairen Interessensausgleich zwischen ländlichen Erzeugungsschwerpunkten und verbrauchstarken Ballungsräumen geben müsse (vgl. Gtinfo Nr. 177/2012 vom 17.02.2012).
Im Thesenpapier wurde insbesondere auf Aspekte der Bürgerbeteiligung, des Netzausbaus (Verteil wie Übertragungsnetze), der Berücksichtigung von gewachsenen (wirtschaftlichen) Strukturen (Landschaft, Tourismus, Industrie), Energiepreise und Versorgungssicherheit sowie kommunale Wertschöpfung aufmerksam gemacht (vgl. hierzu BWGZ 12/2013, S. 494 ff). Insbesondere in Sachen kommunaler und regionaler Wertschöpfung bedarf es noch weiterer gesetzlicher Regelungen, um den ländlichen Raum weiterhin als attraktiven Wirtschaftsstandort und Lebensraum zu erhalten.
Atomkraftwerken auf den Weg bringen möchte, was eine europaweite Energiewende verhindern dürfte. Darüber hinaus stehen Regelungen des EEG, insbesondere von UmlageBefreiungen energieintensiver Unternehmen, weiterhin auf dem Prüfstand der Europäischen Kommission.
Initiativen des Gemeindetags BadenWürttemberg Energieatlas BadenWürttemberg
Diese teils widersprüchlichen Signale von Land, Bund und Europäischen Union haben den Gemeindetag darin bestärkt, seiner bereits im Jahr 2011 eingeschlagenen Linie treu zu bleiben und als Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Bewältigung der Energiewende in Deutschland die Erstellung eines bun-desweit abgestimmten Gesamtkon-zepts, wie es sich nun in den Koalitionsverhandlungen abzeichnet, zu fordern. In BadenWürttemberg wurde dies konkret mit der Forderung nach einem Energieatlas für Städte und Gemeinden verknüpft.
Im Rahmen einer Gesamtanalyse des im Land bis auf die einzelne Kommune herunter gebrochenen Energiebedarfs, der einzelnen Energieinfrastruktur und der bestehenden Potenziale zur Nutzung Erneuerbarer Energien und deren Bewertung sollte der Energieatlas entsprechend den Vorstellungen des Gemeindetags verwirklicht werden.
Am 13. März 2013 veröffentlichte die Landesregierung einen landesweiten Potenzialatlas für die Windenergie, Photovoltaik und Wasserkraft zunächst primär bezogen auf den Neckarraum.
Aufgrund der großen Unklarheiten in Folge der Änderung des Landesplanungsgesetzes, den auslegungsbedürftigen Regelungen des Windenergieerlasses sowie den zeitlichen und rechtlichen Problemen bei Erhebung von Daten zum Artenschutz bzw. der Verwendung von militärischen Daten stellt der Potenzialatlas allerdings bislang nur das technische Potenzial annäherungsweise
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zeitvariablen Tarifs bei intelligenten Stromzählern geliefert wird, mit 0,61 ct/kWh eine geringere Konzessionsabgabe an als normalerweise bei Tarifkunden mit 1,32 ct/kWh fällig wird.
Im Gasbereich stellt sich die Lage aus kommunaler Sicht noch etwas schwieriger dar. Insbesondere wirkt sich dort der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 06.11.2012 (Az. KVR 54/11) abschließend für die Städte und Gemeinden negativ aus, wonach im Falle der Durchleitung von Drittanbietern im jedem Fall die Sondervertragskonzessionsabgabe in Höhe von 0,03 ct/kWh anstatt der Tarifkonzessionsabgabe in Höhe von 0,22 bis 0,93 ct/kWh zu leisten ist. Dies hat schon in den letzten Jahren dazu geführt, dass das Konzessionsabgabeaufkommen im Gasbereich zunehmend eingebrochen ist.
Zudem existiert für den Gasbereich, anders als im Strombereich, keine Regelung zur Abgrenzung zwischen Sondervertrags und Tarifkunden, die einer Verringerung der Konzessionsabgabenzahlung im Haushaltskundenbereich durch die lediglich vertragliche Qualifizierung des Lieferverhältnisses als Sondervertragslieferung entgegenwirkt. Bei Strom regelt § 2 Abs. 7 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV), dass Lieferungen an Sondervertragskunden dann vorliegen, wenn die gemessene Leistung
dieses Projekt auf dem Schurwald und dem Remstal möglicherweise auf Eis gelegt sei. Die TransnetBW verschiebe die Planungen für die vorgesehende 380.000VoltHochspannungsleitung auf unbestimmte Zeit.)
Der Gemeindetag verfolgt die Entwicklung weiter und stellt seinen Mitgliedskommunen wie bisher auf www.energie-wende-gemeindetag-bw.de umfassende Informationen zum Gesamtthematik „Übertragungsnetze“ (Erdverkabelung, Ausgleichzahlungen an Kommunen etc.) zur Verfügung.
Entwicklung des Konzessionsabgabenaufkommens im Zeichen der Energiewende
Die Folgen der Energiewende haben auch zunehmend Auswirkungen auf das Aufkommen der gemeindlichen Konzessionsabgabe (KA) im Strom und Gasbereich.
Im Strombereich sorgen erhöhte Energieeffizienz und Energieeinsparung sowie ein vermehrter Eigenverbrauch zu weniger Abnahme aus dem Netz der allgemeinen Versorgung und damit zu einem geringeren Konzessionsabgabeaufkommen. Darüber hinaus fällt für Strom, der im Rahmen eines Schwachlasttarifs oder eines entsprechenden
her aus dem Transport des Wind (Offshore wie Onshore) sowie küstennah produzierten Kohlestroms aus dem verbrauchsschwachen Norden in die Wirtschaftszentren im Süden Deutschlands, wo bis 2022 die Leistung von sechs Kernkraftwerken nicht mehr zur Verfügung stehen wird.
Die Übertragungsnetzbetreiber entwickeln dafür jedes Jahr so genannte Netzentwicklungspläne, die nach Prüfung durch die Bundesnetzagentur den jährlichen Um und Ausbaubedarf der deutschen Transportnetze wiedergeben. Energiewirtschaftlich notwendige und vordringliche Vorhaben werden anschließend durch den Bundestag im Bundesbedarfsplan priorisiert. Diese Aspekte müssen dann im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nicht mehr geprüft werden.
Die Netzentwicklungspläne basieren auf einem so genannten Startnetz, d.h. auf Netzabschnitten, die bereits im Energieleitungsausbaugesetz 2009 als energiewirtschaftlich notwendig und besonders vordringlich ausgewiesen wurden. Teil dieses Startnetzes ist auch der Über-tragungsnetzabschnitt zwischen Bünzwangen (Landkreis Göppingen) und Goldshöfe (Ostalbkreis) in Baden-Württemberg. Auf zirka 60 Kilometern Länge soll zwischen Bünzwangen und Lindach eine Höchstspannungsleitung (380 kV) neu und zwischen Lindach und Goldshöfe eine bestehende Hochspannungsleitung (220 kV) zu einer Höchstspannungsleitung (380 kV) umgebaut werden. Zuständiger Übertragungsnetzbetreiber ist die Transnet BW. Dass es sich hierbei um ein höchst umstrittenes Projekt handelt, zeigt die Tatsache, dass sich nicht nur mehrere Bürgerinitiativen, sondern auch eine eigene kommunale Interessensgemeinschaft aller betroffenen Städte, Gemeinden und Landkreise gegründet hat, die im Wege eines Gutachtens nun untersuchen lassen möchte, inwiefern eine energiewirtschaftliche Notwendigkeit (derzeit) überhaupt besteht und welche Alternativen es zum Bau der Leitung geben könnte.
(Nach Redaktionsschluss aber vor Drucklegung meldete die Presse, dass
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Überschrift nun deutlich erkennbar ist, dass der Musterkriterienkatalog eine „Orientierungshilfe“ sein soll. Grundsätzlich solle es laut Umweltminister Franz Untersteller darum gehen, dass diese Orientierungshilfe für Städte und Gemeinden zu einem fairen Konzessionswettbewerb beitrage (Pressemitteilung des UM vom 10. Juli 2013). Dabei wird bei der Auswahl der Bewerber nicht nur nach EnWGKriterien bewertet; allgemeine kommunale Belange können im dargestellten Rahmen der Bewertungsmatrix berücksichtigt werden.
Wichtig ist weiter die Feststellung des Umweltministers: „Unsere Wertungsmatrix ist aber kein absolut zwingend vorgeschriebener Leitfaden; er dient nur dazu, den Weg durch den komplizierten Prozess der Konzessionsvergabe zu ebnen und Anhaltspunkte zu geben, wie man im Sinne der sicheren Versorgung und der Verbraucher eine gute Lösung erreichen kann und allen Bewerbern faire Chancen eröffnet werden.“
Damit bedeutet der Musterkriterienkatalog mit den Bandbreiten der einzelnen Kriterien für die Orientierung der Kommunen Folgendes: Kommunen, die sich an dieser Hilfestellung der EKartB BW des UM orientieren, können vermeiden, dass Kartellrechtsverstöße entstehen, die ansonsten aufgegriffen werden könnten. Insoweit liegt durch den Empfehlungscharakter eine „Selbstbin-dung“ der EKartB vor.
Der Gemeindetag wie auch der Städtetag verstehen darunter nicht mehr und nicht weniger, als dass eine Kommune – je genauer sie sich an der Orientierungshilfe bei ihrer Konzessionsvergabeentscheidung orientiert – davon ausgehen kann, dass die EKartB im Falle einer Konkurrentenbeschwerde nicht von ihrem Aufgreifermessen Gebrauch machen wird. Im Umkehrschluss heißt dies aber auch, dass die Wahrscheinlichkeit des Tätigwerdens des EKartB BW im Falle einer Konkurrentenbeschwerde zunimmt, je weiter man sich von der Orientierungshilfe entfernt, ohne dass damit schon eine Bewertung über die Rechtmäßigkeit des betreffenden Verfahrens verbunden ist.
derung der Berechnungsgrundlagen im Sinne des Erhalts des Konzessionsabgabenaufkommens einsetzen.
Konzessionsvergabe: Musterkriterienkatalog als Orientierungshilfe
Wie mit Gtinfo Nr. 0706/2012 vom 16.08.2012 mitgeteilt, hatte die Energiekartellbehörde BadenWürttemberg (EKartB) beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) am 5. Juli 2012 ein Konsultationsverfahren zum Entwurf eines Musterkriterienkatalogs zur Konzessionsvergabe für Strom und Gas eingeleitet. Die Konsultationsunterlagen gingen vom Umweltministerium direkt an alle Strom und Gasnetzbetreiber, die kommunalen Landesverbände sowie an Fachverbände.
Nach lebhaftem Protest der kommunalen Landesverbände gegen die teils praxisfremden und wenig kommunalfreundlichen Inhalte fanden im Jahr 2013 abschließende Gespräche zwischen Gemeindetag, Städtetag und Umweltministerium zur weiteren Vorgehensweise statt. Dabei wurde die Entwurfsfassung des Musterkriterienkatalogs aus dem Jahr 2012 überarbeitet. So wurden u.a. bei den Auswahlkriterien der Bewertungsmatrix anstelle von festen Punktzahlen Bandbreiten eingeführt. Die Vorbemerkung wurde überarbeitet und der Anlagenteil mit häufig wiederkehrenden Fragen zum Prozess der Konzessionsvergabe aktualisiert.
Für die kommunale Seite war zudem wichtig, dass „Sonstige allgemeine kommunale Belange im Rahmen des Rechts der kommunalen Selbstver-waltung“ Berücksichtigung finden. So ist es nun möglich und durch die EKartB anerkannt, dass unter dem Kriterium „Sonstige Belange des Vergebenden“ ein entsprechendes Unterkriterium „Zum Beispiel belegbare gewichtige Wertschöpfung vor Ort, Gewerbesteuer (aber § 3 KAV ist strikt zu beachten)“ bewertet werden darf.
Als weiterer kommunaler Verhandlungserfolg kann gelten, dass in der
des Kunden in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 Kilowatt überschreitet und der Jahresverbrauch mehr als 30.000 Kilowattstunden beträgt (kumulative Voraussetzung). In den letzten Jahren gingen Energieversorgungsunternehmen daher vermehrt dazu über, die so genannten gasvollversorgten Haushalte als Sondervertragskunden einzustufen.
Wiederholte Initiativen der kommunalen Landes und Spitzenverbände in den vergangenen Jahren, eine Regelung analog zu § 2 Abs. 7 KAV im Gasbereich zu verankern, scheitern bislang am Widerstand der Politik. Im Rahmen der nach wie vor aktuellen Energiepreisdebatte scheint eine entsprechende Regelung noch mehr in die Ferne gerückt zu sein.
Das zurückgehende Aufkommen des GasKA liegt außerdem darin begründet, dass Gas in der Wärmeversorgung zunehmend durch Nah und Fernwärmeversorgungen (Biogasanlagen, BHKWs) ersetzt wird. Aufgrund der hohen Anfangsinvestitionen wurde bislang in vielen Fällen von der Erhebung einer Konzessionsabgabe bzw. eines Gestattungsentgelts für Nah und Fernwärmeleitungen abgesehen. Angesichts des zunehmenden Substitutionseffekts zulasten der Konzessionsabgabe Gas stellt sich mehr denn je die Frage, ob diese Praxis auch weiterhin gerechtfertigt ist, wenn öffentlichen Straßen, Wege und Plätze zum Betrieb von Leitungen für die Wärmeversorgung in Anspruch genommen werden.
Grundsätzlich gilt es, das Aufkommen der Konzessionsabgabe zumindest zu stabilisieren. Ein Lösungsansatz hierfür könnte die Entkopplung der Berechnung der Höhe von Konzessionsabgaben vom Strom bzw. Gasverbrauch hin zu einer Pauschale bezogen auf die Netzanschlussleistung (Leistungspreis) darstellen. Ähnliche Überlegungen gibt es bereits im Bereich der Berechnung der Netzentgelte. Der Gemeindetag wird in Abstimmung mit dem Deutschen Städte und Gemeindebund sowie den anderen betroffenen kommunalen Landesverbänden weitere Überlegungen anstellen und sich dann ggf. für eine Än
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Bilanz und PerspektivenBWGZ 1 | 2014
zessionsverträge Strom und Gas mit der EnBW Regional AG sowie der badenova AG & Co. KG abgeschlossen.
Nachdem die Aktualisierung der Musterkonzessionsverträge mit der EnBW Regional AG bereits im Sommer 2012 erfolgreich abgeschlossen werden konnte, folgte im April 2013 eine Anpassung der Musterkonzessionsverträge Strom und Gas mit der badenova AG & Co. KG (vgl. Gtinfo Nr. 0320/2013 vom 26.04.2013) In die überarbeiteten Fassungen der Verträge konnte insbesondere folgende weitere Verbesserung mit aufgenommen:
• Verlegungskosten von Verteilungsanlagen (§ 5 Absatz 2).
• Neu aufgenommene Informationsverpflichtungen des Konzessionsnehmers mit Varianten je nach Wunsch der Kommune (§ 7 Absatz 5 bis Absatz 7).
• Gemäß § 8 Abs. 3 des jeweiligen Vertrags steht der Gemeinde ein Sonderkündigungsrecht zum jeweiligen Jahresende zu, sollte die kommunale Mehrheit bei der badenova AG & Co. KG nicht mehr gegeben sein.
Auch für die aktualisierten Fassungen der Musterkonzessionsverträge mit der badenova AG & Co. KG hat das Innenministerium BadenWürttemberg mit
Schreiben vom 28.Mai 2013 bestätigt, dass die Einholung eines neuen SachverständigenGutachtens nach § 107 Abs. 1 Satz 2 GemO entbehrlich ist und eine Vorlagepflicht gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 108 GemO 2013 nicht besteht (vgl. Gtinfo Nr. 501/2013 vom 24.06.2013).
Auf die Nachfrage des Gemeindetags in Sachen reiner Umstellung eines noch laufenden Konzessionsvertrages (d.h. Fallkonstellationen, die Verlängerungen oder sogar Neuabschlüsse von Konzessionsverträgen darstellen, sind hiervon nicht umfasst!) auf den neuen Musterkonzessionsvertrag für den Rest seiner ursprünglichen Laufzeit hat das Innenministerium mit Schreiben vom 16. September 2013 ebenfalls festgestellt, dass in diesen Fällen auf die Einholung eines Gutachtens nach § 107 GemO verzichtet werden kann sowie eine Vorlagepflicht gegenüber der Rechtsaufsicht entfällt (vgl. Gtinfo Nr. 737/2013 vom 17.September.2013).
Die Musterkonzessionsverträge nebst Anlagen stehen für die Mitglieder des Gemeindetags BadenWürttemberg auf der EnergiewendeHomepage des Gemeindetages unter: www.energiewende-gemeindetag-bw.de – Rubrik „Ratgeber“ – „Arbeitsmaterialien“ – „Konzessionsverträge“ zum Download bereit.
Dies ist nach unserer Auffassung auch die „Botschaft“ der EKartB in der Einleitung zum Musterkriterienkatalog. Darin wird ja auch ausgeführt, dass der Katalog weder zwingend noch abschließend wäre.
Die Forderung der kommunalen Landesverbände nach einer größeren Berücksichtigung kommunaler Belange im Konzessionierungsverfahren wurde nun auch durch einen Beschluss des OVG Lüneburg vom 11. September 2013 dem Ansatz nach bestätigt. Darin wird festgehalten, dass „[…] bei der Entscheidung über die Vergabe von Konzessionen […] die Ziele des § 1 EnWG zu mindestens 50 Prozent einfließen [müssen]“, was im Umkehrschluss bedeutet, dass die kommunalen Belange eben-falls bis zu 50 Prozent Berücksichti-gung finden können.
Das OVG weist darüber hinaus daraufhin, dass die Kommunalaufsichtsbehörde berechtig ist, gravierende Verstöße gegen § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu beanstanden. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass im Rahmen des Ermessens ein zurückhaltender Gebrauch der Aufsichtsbefugnisse angezeigt ist, wenn die Auslegung der in Rede stehenden Norm stark umstritten ist und wegen vorrangiger Zuständigkeiten anderer Gerichte auch im Verwaltungsrechtsstreit keine abschließende Klärung zu erwarten ist. Für die Auslegung des § 46 EnWG sieht das OVG regelmäßig die Zivilgerichte berufen.
Der Musterkriterienkatalog als Orientierungshilfe steht für Mitglieder des Gemeindetags BadenWürttemberg auf der EnergiewendeHomepage des Gemeindetages unter: www.energiewende- gemeindetag-bw.de – Rubrik „Ratgeber“ – „Arbeitsmaterialien“ – „Konzessionsvergabe“ – „Wichtige Informationen“ zum Download bereit.
Aktualisierte Musterkonzessionsverträge badenova AG & Co. KG
Im Jahr 2006 hatten Gemeindetag und Städtetag sowie regionale kommunale Stromverbände gemeinsam Musterkon
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16 Gemeindetag Baden-Württemberg
Bilanz und Perspektiven BWGZ 1 | 2014
In § 9 Abs. 6 KomWG wurde folgender Appell an die Wahlvorschlagsträger aufgenommen: „Männer und Frauen sollen gleichermaßen bei der Aufstellung eines Wahlvorschlags berücksichtigt werden. Dies kann insbesondere in der Weise erfolgen, dass bei der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber in den Wahlvorschlägen Männer und Frauen abwechselnd berücksichtigt werden. Die Beachtung der Sätze 1 und 2 ist nicht Voraussetzung für die Zulassung eines Wahlvorschlags.“
Die Formulierung macht den appellativen Charakter dieser Bestimmung deutlich; sie stellt keine verbindliche Regelung dar. Schlussendlich wird durch den abschließenden Satz ausdrücklich im Gesetzestext festgelegt, dass die Nichtbeachtung keine Auswirkungen auf die Zulässigkeit der Wahlvorschläge hat.
Der Gemeindetag begrüßt es, dass der Landtag von einer verbindlichen Regelung für eine paritätische Besetzung von Wahlvorschlägen endgültig Abstand genommen hat. Näheres zu den Änderungen durch das Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Vorschriften vom 16. April 2013, GBl. Seite 55, kann im Geschäftsbericht des Gemeindetags, BWGZ 20/2013, Seite 904, nachgelesen werden.
Bei der am gleichen Tag stattfindenden Europawahl sind 96 deutschen Abgeordneten für das Europäische Parlament zu wählen. Bisher sind 99 Abgeordnete des Europäischen Parlaments auf Deutschland entfallen. Die Rechtsanpassung war notwendig geworden, weil der Vertrag von Lissabon festlegt, dass kein Mitgliedstaat mehr als 96 Sitze erhält. Mit dem Fünften Änderungsgesetz zum Europawahlgesetz beschloss der Deutsche Bundestag zudem anstelle der bis 2011 gültigen FünfProzentHürde für die Sitzvergabe eine DreiProzentSperrklausel für die Europaparlamentswahlen (BGBl. 2013, Seite 3749).
Zusammen mit der Europawahl finden am 25. Mai 2014 landesweit die Wahlen der Gemeinderäte, Kreisräte, ggf. Ortschaftsräte sowie in der Region Stuttgart die Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart statt. Erstmals dürfen bei diesen kommunalen Wahlen auch junge Menschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, wählen. Zirka 30.000 ehrenamtliche Mandatsträger sind neu zu wählen. Für die Kandidatur ist nach wie vor die Vollendung des 18. Lebensjahres Voraussetzung. Zutreffend wird in der Gesetzesbegründung ausgeführt, dass der Gemeinderat bzw. der Kreistag als Vertretung der Bürger bzw. der Kreiseinwohner verbindliche Entscheidungen zu treffen hat. Solche Entscheidungen können deshalb nur von Personen getroffen werden, die auch in eigenen Angelegenheiten voll geschäftsfähig, also volljährig, sind.
Wesentlich wird es sein, das Interesse der Jungwähler durch geeignete Informationen zu wecken und ihre Wahlbeteiligung zu stärken. Die Landeszentrale für politische Bildung und der Landesjugendring haben –auch in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden – dazu bereits verschiedene Initiativen gestartet, die vom Gemeindetag unterstützt werden.
Schließlich ist zu hoffen, dass es den Parteien und Wählervereinigungen gelingt, eine große Zahl an Kandidatinnen und Kandidaten zu gewinnen. Es war bei den vorausgehenden Wahlen durchaus zu beobachten, dass der Prozess der Kandidatensuche immer schwieriger wird. Das aber schwächt letzten Endes die Qualität der Gemeindeverwaltung. Nicht umsonst bemüht sich der Gemeindetag nachhaltig, Entscheidungsfreiräume für die ehrenamtlich tägigen Gremienmitglieder der Städte und Gemeinden zu erhalten und zu stärken. Ob Verluste an Entscheidungskompetenzen durch mehr staatliche Vorgaben und Finanzkürzungen, ob durch mehr direktdemokratische Bürgerentscheidungen – für das Beteiligungsinteresse qualifizierter Interessenten für eine Gremiumsmitgliedschaft spielt dies mit Sicherheit eine bedeutende Rolle.
Am 25. Mai 2014 sind Kommunalwahlen – gleichzeitig findet auch die Europawahl statt
Die Geschäftsstelle begleitet die Wahlarbeit der Städte und Gemeinden über die elektronische Info, das Extranet und über ein besonderes Kommunalwahlforum immer aktuell mit Informationen und Hinweisen.
Überarbeitung Aktenplan BadenWürttemberg
Im Jahr 2014 wird die lange überfällige Überarbeitung des Kommunalen Aktenplans BadenWürttemberg, dessen Herausgeber der Gemeindetag und der Landkreistag sind, begonnen. Hierzu wurden im vergangenen Jahr die zwischen allen Beteiligten erforderlichen vertraglichen Grundlagen geschlossen.
Darauf aufbauend haben sich zwischenzeitlich verschiedene Arbeitsgruppen konstituiert, die durch eine gemeinsame Redaktion unterstützt werden. Die Überarbeitung soll sowohl durch Archivare wie auch durch die Fachreferenten der beiden Verbände inhaltlich begleitet werden. Ferner sollen nach Möglichkeit auch Erfahrungen und Anregungen aus der Praxis Eingang in die Neuauflage finden. Insofern würde die Geschäftsstelle eine rege Beteiligung der Mitgliedsstädte und gemeinden sehr begrüßen.
Verwaltungsportal servicebw
Das Innenministerium BadenWürttemberg betreibt seit nunmehr zehn Jahren das Portal serivcebw als staatlichkommunales Serviceportal. Mehr als 600 Gemeinden, Städte und Kreise haben Inhalte von service bw bereits in ihre eigenen Internetangebote integriert.
Aus vergaberechtlichen Gründen muss das Portal in naher Zukunft neu ausgeschrieben werden. Das Innenministerium hat diese Ausschreibung zum Anlass genommen, um die Interessen des Landes mit den kommunalen Interessen über eine OnlineUmfrage abzugleichen.
17Gemeindetag Baden-Württemberg
Bilanz und PerspektivenBWGZ 1 | 2014
Ehrenamtlich Tätige erhalten höheren Freibetrag
Mit dem Ehrenamtsstärkungsgesetz vom 28. März 2013 wurde die so genannte Übungsleiterpauschale rückwirkend zum 1. Januar 2013 von 2.100 auf 2.400 Euro p.a. erhöht (§ 3 Nr. 26 EStG). Daneben gibt es bei den Kommunen aber noch die große Zahl der ehrenamtlich Tätigen, die der Regelung des § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG unterfallen. Der Gemeindetag hat sich zusammen mit den anderen kommunalen Verbänden auf Bundes und Landesebene dafür eingesetzt, rückwirkend ab 2013 auch den hier geltenden Freibetrag in R 3.12 Abs. 3 der LohnsteuerRichtlinien von bisher 175 auf 200 Euro monatlich anzuheben und damit an die Neuregelung des § 3 Nr. 26 EStG anzugleichen.
Dies war erfolgreich. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Änderung der LohnsteuerRichtlinien am 05.07.2013 zugestimmt. Die LohnsteuerÄnderungsrichtlinien 2013 (LStÄR 2013) vom 08.07.2013 (BStBl. I 2013 S. 851) enthalten die Anhebung des Freibetrags von bisher 175 auf 200 Euro. Damit gilt auch für die ehrenamtlich Tätigen bei den Kommunen, die Aufwandsentschädigungen i.S. des § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG erhalten, insbesondere für die Gemeinderäte und Ortschaftsräte, rückwirkend seit Anfang 2013 die von 175 auf 200 Euro monatlich erhöhte Steuerfreigrenze.
Der Gemeindetag hatte daraufhin das Finanz und Innenministerium gebeten, auch den erhöhten Freibetrag, den Fraktionsvorsitzende, ehrenamtliche BürgermeisterStellvertreter und ehrenamtliche Ortsvorsteher aufgrund ihrer zusätzlichen Aufgaben erhalten (in einer Gemeinde oder Stadt mit bis zu 20.000 Einwohnern bisher 208 Euro und damit nur geringfügig höher als die nun für alle geltende 200EuroGrenze)
nach oben anzupassen. Dies hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft BW abgelehnt. Der inzwischen veröffentlichte Erlass des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft BadenWürttemberg vom 04.11.2013 nennt die seit dem 01.01.2013 geltenden pauschalen Steuerfreibeträge für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen. Der Erlass ersetzt den bisherigen Erlass vom 19.08.2009.
Unter Berücksichtigung des Mindestbetrags von 200 Euro ergeben sich für die Gemeinderäte und Ortschaftsräte in Städten und Gemeinden bis 50.000 Einwohnern also seit dem 01.01.2013 folgende steuerfreien Beträge:
* Erlass FinMin Baden-Württemberg vom 12.10.2009 (Lohnsteuerkartei BW § 3 EStG Fach 1 Nr. 4).
GEMATarifreform – weiter keine Einigung in Sicht
Im Mai 2012 hat die Gesellschaft für musikalische Aufführungs und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) mit Wirkung zum 01.01.2013 neue Vergütungssätze für Veranstaltungen mit LiveMusik oder TonträgerWiedergabe angekündigt. Diese Tarife hätten, auf Grundlage einer Berechnungsmethode, die der BGH mit Urteil vom 27.10.2011 (I ZR 125/10, I ZR 175/10) für grundsätzlich zulässig erklärt hat, eine deutliche Steigerung der Tarife gerade für kommunale FreiluftVeranstaltungen wie Bürger, Straßen oder Stadtfeste bedeutet.
Zwar war grundsätzlich vorgesehen, die Vergütung auf Basis der Größe der Veranstaltungsfläche beizubehalten, doch wäre die Vergütung linear in Relation zur wirtschaftlichen Größe der Veranstaltung angestiegen. Des Weiteren war für Freiluftveranstaltungen vorgesehen, dass nicht mehr die Anzahl der Besucher, sondern die Veranstaltungsfläche maßgeblich sein sollte. Hiernach hätte sich für ein Fest mit einer Fläche von 2.300 Quadratmetern eine Preiserhöhung von 262,24 Euro auf 404,80 Euro, also um 54 Prozent ergeben. Bezogen auf 100 Quadratmeter Veranstaltungsfläche hätte sich eine Steigerung um 9 Euro (von 13 Euro auf 22 Euro) ergeben. Dies auch deshalb, weil die Berechnung der Veranstaltungsfläche nunmehr auf Grundlage des o.g. Urteils zu einer deutlich größeren Berechnungsbasis führt. Dies ist nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände nicht sachgerecht, da insoweit nicht mehr auf den tatsächlichen Umfang der Nutzung, sondern allein auf die Fläche abgestellt würde.
Der Deutsche Städte und Gemeindebund führt derzeit Verhandlungen mit der GEMA: Für die Übergangszeit bis zur Einigung über neue Tarife hat die GEMA zum 01.01.2013 nunmehr eine Erhöhung der seitherigen Tarife um 5 Prozent vollzogen. Wie bisher gilt für die Mitglieder des Gemeindetags ein Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20 Prozent auf den jeweils aktuellen Tarif (vgl. hierzu auch Gtinfo Nr. 48/2013 vom 11.01.2013).
18 Gemeindetag Baden-Württemberg
Bilanz und Perspektiven BWGZ 1 | 2014
Frühkindliche Bildung – Kinderbetreuung
Rechtsanspruch U3
Im Rahmen einer Landespressekonferenz stellten Kultusministerium, Landesinstitut für Schulentwicklung und Statistisches Landesamt am 15.07.2013 gemeinsam die vorläufigen Zahlen zur Betreuungssituation in BadenWürttemberg zum Stichtag 01.03.2013 vor. Danach besuchen 58.805 Kinder unter 3 Jahren eine Kindertageseinrichtung, was einer vorläufigen Besuchsquote von 22 Prozent entspricht. Die Veränderung gegenüber dem Stand zum 01.03.2012 beträgt plus 4.533 betreute Kinder unter 3 Jahren. In der Kindertagespflege hatten 9.562 Kinder unter 3 Jahren einen Platz bei einer/m Tagesmutter/vater. Das entspricht einem Plus von 678 betreuten Kindern unter 3 Jahren in der Kindertagespflege gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt beträgt die vorläufige Betreuungsquote der unter 3Jährigen zum Stichtag in BadenWürttemberg 25 Prozent. Die Geschäftsstelle hat auch im abgelaufenen Jahr zahlreiche Anfragen und Beratungen zum Ausbau der Kleinkindbetreuung und zur Umsetzung des Rechtsanspruchs U3 durchgeführt. Perspektivisch gesehen wird auch 2014 weitere Unterstützung in diesem Bereich für die Mitgliedsstädte und gemeinden anstehen.
Pragmatische Erleichterungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs U3: Das befristete Flexibilisierungspaket
Die bereits im Vorjahr von den kommunalen Landesverbänden (insbesondere durch den Gemeindetag angestoßene) Flexibilisierungsdebatte konnte im Juni 2013 erfolgreich abgeschlossen werden. Hintergrund war und ist, die erkennbaren Probleme bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs U3 noch rechtzeitig in den Griff zu bekommen. Um die Kommunen zu unterstützen, erklärte sich das Land zu einer gemeinsamen Entwicklung von pragmatischen Übergangslösungen bereit. Das mittlerweile etwas salopp abgekürzte „Flexipaket“ ist zunächst bis zum 31.07.2015 befristet.
In der BWGZ 18/2013, S. 810812, ist das „Flexipaket“ zusammenfassend dargestellt. Dieses bundesweit einmalige von der Praxis für die Praxis unter Beibehaltung der wesentlichen Qualitätsstandards geschnürte Flexibilisierungspaket wird von unseren Mitgliedsstädten und gemeinden begrüßt, denn es schafft in vertretbarem Maße die notwendigen Spielräume und Planungssicherheit.
Zentrales Anmelde/Vormerkverfahren
Ein zentrales Anmelde bzw. Vormerkverfahren ist ein weiterer, wesentlicher Baustein für die organisatorische Abwicklung der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab der Vollendung des 1. Lebensjahres mit Wirkung zum 1. August 2013.
Der von Gemeindetag und Städtetag gemeinsam initiierte Dialog mit den Kirchenleitungen führte ebenfalls im Sommer 2013 zur Herausgabe gemeinsamer Empfehlungen bzgl. der Beteiligung freier Träger (der kirchlichen Kindergartenträger wie auch der Träger unter dem Dach des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes) an einem zentralen Anmeldeverfahren für den Besuch von Kindertagesstätten. Mit Gtinfo Nr. 250/2013 wurden diese Empfehlungen veröffentlicht.
Umsetzung der Krippeninvestitionsprogramme des Bundes in BadenWürttemberg
Im Rahmen der Verhandlungen zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass der Bund neben den bereits bereitgestellten 2,15 Mrd. Euro weitere 580,5 Mio. Euro für die Investitionsförderung im Bereich der Kleinkindbetreuung in Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 20132014“ zur Verfügung stellt. Für BadenWürttemberg bedeutet dies zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von rund 78 Mio. Euro. Allerdings sind auch diese Mittel inzwischen in fast allen Regierungsbezirken überzeichnet.
Die Umsetzung der VwV Kleinkindbetreuung war seit längerem für die Mitgliedsstädte und gemeinden schwierig. Der nachhaltige Einsatz des Gemeindetags hat dazu geführt, dass insbesondere die Punkte:• Maßnahme abgeschlossen/Inbetrieb
nahme,• Verlängerung der Frist für den Nach
weis der (sukzessiven) Belegung der Plätze,
• Entkoppelung der Betriebserlaubnis vom Verwendungsnachweis
einer pragmatischen und praxisgerechten Lösung zugeführt werden konnten. In der VwV zur Änderung der VwVIn
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19Gemeindetag Baden-Württemberg
Bilanz und PerspektivenBWGZ 1 | 2014
vestitionen Kleinkindbetreuung in der Fassung vom 14.07.2013, Az. 316930.160/76/1 sind die beiden letztgenannten Punkte, nämlich insbesondere die Entkopplung der Vorlage der Betriebserlaubnis vom Verwendungsnachweis wie auch die Verlängerung der Frist für den Nachweis der sukzessiven Belegung der Plätze, genau in der von den kommunalen Landesverbänden eingebrachten Weise abgehandelt. Zur Fertigstellung/Inbetriebnahme konnte man sich auch auf Anstoß des Gemeindetags auf eine weitere Auslegung verständigen und das Land dazu bewegen, sich gegenüber dem Bund für eine Verlängerung der Frist zum Abschluss der Maßnahmen einzusetzen. In der Folge wurde am 08.11.2013 ein Gesetzesantrag von BadenWürttemberg, RheinlandPfalz, NordrheinWestfalen und Hamburg im Bundesrat eingebracht, der hier Abhilfe schaffen kann/soll.
Betriebskostenförderung – Umsetzung des Paktes für Familien – Vorgesehene Änderungen in § 29c FAG
Auf der Grundlage des 2011 mit dem Land vereinbarten „Pakts für Familien mit Kindern“ übernimmt ab dem Jahr 2014 das Land 68 Prozent der kommunalen BruttoBetriebsausgaben aus der Kleinkindbetreuung. Den verbleibenden Anteil von 32 Prozent tragen die Kommunen einschließlich Elternbeiträge und Trägeranteile – siehe auch BWGZ 3/2012, Seite 148 ff. „Pakt für Familien“.
Das Jahr 2013 war daher sehr stark davon geprägt, die bereits seit 2012 begonnenen Überlegungen für eine Änderung des Verteilungsschlüssels bei den FAGZuweisungen nach § 29b FAG und §29c FAG in Gesprächen zum einen innerhalb der kommunalen Landesverbände zu konkretisieren und frühzeitig mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft (MFW) abzustimmen. Maßgeblicher Motor dieser Diskussionen und Verhandlungen war der Gemeindetag, auf dessen Einladung zahlreiche Gespräche in der Geschäftsstelle, auch mit dem MFW, stattfanden.
Hintergrund der Überlegungen ist die notwendige Umstellung der bisherigen Förderpraxis des Landes bei der Betriebskostenförderung von einem jährlichen Festbetrag auf einen prozentualen Anteil, die Umstellung der Kinder und Jugendhilfestatistik von der Erhebung der täglichen auf die Erhebung der wöchentlichen Betreuungszeiten sowie die Berücksichtigung der zunehmenden Ausweitung der Öffnungs/Betreuungszeiten und der damit verbundenen relevanten Platzkosten bzw. deren Refinanzierung.
Auf der Grundlage der (bereits 2012 erarbeiteten) Vorüberlegungen, der Daten der Kinder und Jungendhilfestatistik zum 01.03.2013 und Modellrechnungen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft haben sich die kommunalen Landesverbände zu Beginn des Jahres nunmehr auf Änderung der Fördersystematik für die Kleinkindbetreuung (U3) auf der Grundlage von fünf Modellrechnungen verständigt, die den vorstehend dargestellten Zielsetzungen am nächsten kommt (vgl. Tabelle oben).
Inklusion von Kindern mit Behinderung in der Kleinkindbetreuung
Grundsätzlich gilt der Rechtsanspruch in der Kleinkindbetreuung ab 01.08.2013 auch für Kinder mit einem besonderen Förderbedarf. Das badenwürttembergische Kindertagesbetreuungsgesetz sieht zudem bereits bislang in § 2 Abs. 2 KiTaG vor, dass Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung einer zu
sätzlichen Betreuung bedürfen, zusammen mit Kindern ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden sollen, sofern der Hilfebedarf dies zulässt. Dies ist auch im Rahmen der kommunalen Bedarfsplanung angemessen zu berücksichtigen. Im Gegensatz zum Kindergartenbereich gibt es für den Kleinkindbereich keine Sondersysteme für die Betreuung behinderter Kleinkinder. Im Jahr 2013 wurden zahlreiche Gespräche mit dem Kultusministerium wie auch mit dem Finanzministerium (MFW) geführt zur den Rahmenbedingungen bzw. insbesondere zur Finanzierung von Inklusion im (Klein)Kinderbetreuungsbereich. Leider konnte das Land weder das angekündigte Konzept noch eine abgestimmte Finanzierungsregelunge im Jahr 2013 auf den Tisch legen. Somit bleibt dieses Thema auch 2014 für Gespräche und Verhandlungen mit dem Land erhalten.
Neuer gesetzlicher Fachkräftekatalog – Fachkräftemangel in Kindertageseinrichtungen
Das am 08.05.2013 vom Landtag beschlossene und am 03.06.2013 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) schafft mit der Erweiterung des Fachkräftekatalogs (§ 7 KiTaG) eine gute Grundlage. Die Schaffung einer deutlichen Erweiterung hat der Gemeindetag intensiv und konstruktiv begleitet und auch die Aufnahme der Dorfhelfer/ innen in den neuen Fachkräftekatalog befürwortet. Erste Erfahrungen der Mit
Förderstufe Zeit-/Betreuungskorridor Gewichtungsfaktor
1 unter 15 Stunden 0,30
2 von 15 bis unter 29 Stunden 0,50
3 von 29 bis unter 34 Stunden 0,70
4 von 34 bis unter 39 Stunden 0,80
5 von 39 bis unter 44 Stunden 0,90
6 von 44 und mehr Stunden 1,00
Anmerkung: Diese Tabelle wurde aufgrund des Gesetzentwurfes zur Änderung des FAG-Gesetzes vom 20.09.2013 gegenüber dem Gemeindefinanzbericht, BWGZ 15-16, S. 719ff. und den weiteren Ausführungen zu den vorgesehenen Änderungen in der FAG-Systematik in der BWGZ (Schwerpunkt Kinderbetreuung) 18/2013, Seite 813/814, aktualisiert.
Förderung der Kleinkindbetreuung (altersgemischte Gruppen und Krippen)
20 Gemeindetag Baden-Württemberg
Bilanz und Perspektiven BWGZ 1 | 2014
SingenBewegenSprechen (SBS)“ im vorschulischen Bereich in der SPATZRichtlinie (Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zur Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf) zusammengeführt. Hintergrund der Zusammenführung war die bereits im Koalitionsvertrag angekündigte Einführung der Sprachförderung ab dem ersten Kindergartenjahr. Die Umsetzung läuft leider nicht so unbürokratisch wie das vom Kultusministerium in Aussicht gestellt wurde. Der schleppende Mittelabruf und die Optimierung des Verfahrens durch die LBank wird perspektivisch einer der Schwerpunkte im Jahr 2014 sein.
Das Handlungsfeld Frühkindliche Bildung/Kinderbetreuung bleibt weiter ein kommunales TopThema
Zusammenfassend ist festzustellen, dass in BadenWürttemberg viel bewegt und erreicht wurde. Selbst die Sicherstellung des Rechtsanspruchs in der Kleinkindbetreuung konnte zumindest durch den Großteil der Städte und Gemeinden im Land mit immensen Anstrengungen fristgemäß zum 01.08.2013 realisiert werden.
Der Betreuungsbedarf und somit die Betreuungsquote wird in BadenWürttemberg im Landesdurchschnitt weiter zunehmen und in den kommenden Jahren einen weiteren Ausbau der Betreuungsplätze, insbesondere der Ganztagesplätze (auch im Kindergartenbereich), erfordern.
Weiter werden Fragen der Ausbildung, Personalgewinnung und entwicklung, die Weiterentwicklung der Betreuungskonzepte, die Umsetzung der Inklusion usw. auf der Agenda der Kinderbetreuung bleiben und Lösungen erfordern. Die Geschäftsstelle wird sich für die Mitgliedsstädte und gemeinden weiter intensiv einbringen und sich für praxistaugliche Lösungen im konstruktiven Dialog mit der Landesregierung einsetzen.
nahmen möglichst flächendeckend umgesetzt werden.
Der „Runde Tisch Kindertagespflege“ wurde am 30. Juli 2013 vom Kultusministerium unter der Leitung von Staatssekretärin Marion von Wartenberg eingerichtet. Ziel des Runden Tisches ist es, die Kindertagespflege als gleichwertiges Angebot für die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern unter 3 Jahren und über 3 Jahren bis zum Schuleintritt in der Öffentlichkeit besser zur Geltung zu bringen. Dies wird in der vorliegenden „Gemeinsamen Empfehlung“ zum Ausdruck gebracht. Ein zweites Ziel ist, einen verlässlichen Rahmen für Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung von Kindertagespflege auf der Grundlage von landesweiten Empfehlungen unter Berücksichtigung der Mittel nach FAG § 29 c zu erarbeiten. Am Runden Tisch sitzen: Kultusministerium, Gemeindetag, Landkreistag, Städtetag, Kommunalverband für Jugend und Soziales, Landesverband für Tagesmüttervereine BW e.V., Paritätischer Wohlfahrtsverband, 4KirchenKonferenz, Mütterforum, Landfrauenverband WürttembergBaden e.V.
Nach der Erarbeitung von Empfehlungen zur Pauschalierung der Kostenbeiträge und laufenden Geldleistungen, einer kommunalen Orientierungshilfe zur Eignung von Tagespflegepersonen und der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen, Hinweise zu Strukturen und der Bedarfsplanung in der Kindertagespflege gibt es eine Verständigung auf Rahmenbedingungen für die fachliche Beratung, Begleitung und Unterstützung. Die Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches bzw. die Beratung der Mitgliedsstädte und gemeinden wird auch auf der Agenda des Jahres 2014 stehen.
Sprachförderung
Im vergangenen Jahr wurden die bisherigen Sprachförderprogramme „Intensive Sprachförderung im Kindergarten“ (ISKRichtlinie), vorschulische Hausaufgaben, Sprach und Lernhilfe (HSLRichtlinie) und das „Landesprogramm
gliedsstädte und gemeinden zeigen, dass der Einsatz und die Verhandlungen des Gemeindetags richtig waren, denn mit der Neureglung kann zum einen dem Fachkräftemangel besser begegnet werden, zum anderen eröffnen sich Möglichkeiten zur Schaffung multiprofessioneller Teams, was gerade auch beim Thema Inklusion wichtig für die Praxis ist. Bundesweit schaut man auch hier auf BadenWürttemberg, weil nirgendwo solch ein breiter Konsens über die Erweiterung des Fachkräftekatalogs gefunden wurde wie bei uns in BadenWürttemberg. Außerdem eröffnet der neue §7 KiTaG die Möglichkeit, multiprofessionelle Teams zusammenzustellen. Spannend wird die Evaluation des neuen Fachkräftekatalogs im Jahr 2014. Hierbei werden die weiteren konkreten Erfahrungen der Praxis mit einbezogen.
Kindertagespflege
Der Gemeindetag sieht in der Kindertagespflege im Rahmen des Ausbaus der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren neben den Krippen und den altersgemischten Gruppen von jeher eine wichtige Säule und unterstützt diese nach Kräften. Im SGB VIII und im Kindertagesbetreuungsgesetz BadenWürttemberg ist die Kindertagespflege als gleichwertiges Alternativangebot bei der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren genannt.
Ein wichtiger Schritt war die bereits 2012 beschlossene Erhöhung der laufenden Geldleistungen. Diese beträgt für Kinder unter 3 Jahren 5,50 Euro pro Stunde. Zudem wurde die lange vom Gemeindetag gefordert und dann gemeinsam von den kommunalen Landesverbänden empfohlene Harmonisierung der Kostenbeteiligung der Eltern für betreute Kinder in der Kindertagespflege mit den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen in einigen Landkreisen erreicht. Für Eltern ist es unverständlich, weshalb sie unterschiedlich für die Betreuungsangebote zahlen müssen. 2014 wird es weiterer Anstrengungen bedürfen, damit diese sinnvollen und entbürokratisierenden Maß
21Gemeindetag Baden-Württemberg
Bilanz und PerspektivenBWGZ 1 | 2014
Schule und Bildung – die kommunalen Dauerbrenner
Die für die Städte und Gemeinden als Schulträger brennenden Fragen sind zu Beginn des Jahres 2014 nur teilweise einer Lösung zugeführt. Das Kabinett hat im Dezember 2013 noch einen Gesetzentwurf zur Einführung der Regionalen Schulentwicklungsplanung verabschiedet. Mit einer Verabschiedung der Gesetzesänderung ist im Laufe des Jahres zu rechnen.
Das Gesetz soll zum Schuljahr 2014/2015 in Kraft treten. Zum laufenden Genehmigungsverfahren von Gemeinschaftsschulen für das Schuljahr 2014/2015 kommen nach Aussagen des Kultusministeriums die dem Gesetzentwurf zu Grunde liegenden Eckpunkte bereits zur Anwendung. Allerdings gibt es auch Berichte aus der kommunalen Praxis, die befürchten lassen, dass die frühzeitige Beteiligung aller Betroffenen als auch das notwendige Dialog und Beteiligungsverfahren in vielen Fällen nicht im erforderlichen Maße erfolgt ist. Der Gemeindetag könnte nicht akzeptieren, dass weitere Schulentwicklungsprozesse in Gang gesetzt werden, ohne die zwingend erforderlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Es kann nicht sein, dass erneut die Möglichkeit verbaut wird, gemeinsam in einer Raumschaft
mit Nachbarkommunen, Schulen, Schulämtern nach Bedarfslage eine langfristige Vereinbarung über die Schullandschaft zu erreichen. Das Kultusministerium ist daher aufgefordert worden, den erforderlichen Dialogprozess durchzuführen.
Ganztagsschule
Wegen weiterer Einzelheiten zur schulpolitischen Themen, wie Bildungsplanreform 2015, Bestand von Grundschulen, Einführung G 9, Regionale Schulentwicklung, Inklusion, Schulleitungsstellen, Schulhausbau u.a. wird auf den Geschäftsbericht 2011 – 2013 in BWGZ 20/2013, Seite 898 ff. verwiesen. In diesem Zusammenhang wurde der Blick auch auf die Weiterentwicklung in den kommenden Jahre gelenkt.
Bei Drucklegung waren die Gespräche zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden zur Verständigung auf Eckpunkte für die Einführung der Ganztagsschule in BadenWürttemberg noch nicht abgeschlossen. Es ist vorgesehen, die entsprechende Gesetzesänderung in diesem Jahr zu verabschieden.
Hochschulstandorte im ländlichen Raum
Im Endbericht des Instituts für Raumordnung und Entwicklungsplanung (IREUS) der Universität Stuttgart zum Forschungshaben „Der Beitrag der ländlichen Räume BadenWürttembergs zu wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit und Sozialer Kohäsion“ wird festgestellt, dass, der primäre Ansatzpunkt einer verstärkten Bindung im Bildungsbereich liegt:
„Die vergleichsweise geringe Zahl an Studienangeboten stellt ein eindeutiges Defizit des ländlichen Raumes dar, das durch seine charakteristischen Standortvorteile wie Naturnähe oder attraktive Wohnverhältnisse nicht zu kompensieren ist. Eine moderate quantitative Ausweitung der Hochschulbildungsmöglichkeiten in regionalen Mittelzentren wäre daher eine zu prüfende Politikoption. Dabei ist auch dem Belang einer engen fachlichen Orientierung der neu geschaffenen Angebote auf die bestehenden Schwerpunkte der regionalen Wirtschaftsstruktur Aufmerksamkeit zu schenken. Den Standorten der Dualen Hochschulen kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu. Auch ist zu prüfen, welche „Lücken“ es konkret im Studienangebot des ländlichen Raumes gibt, die junge Menschen selbst bei genereller Präferenz für den ländlichen Raum zur Abwanderung in den Agglomerationsraum zwingen. Denn ist der Umzug in den Agglomerationsraum erst einmal vollzogen, kann nach einem mehrjährigen Aufenthalt von einem ,Umdefinieren‘ des Heimatbegriffs ausgegangen werden.“
Der Gemeindetag setzt sich für den Erhalt und den Ausbau von Hochschulangeboten im ländlichen Raum ein. Bei der Tagung der Arbeitsgemeinschaft der Städte und Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern am 23. September 2013 wurde die Bedeutung der Hochschulen mit Ministerin Theresia Bauer MdL intensiv erörtert. Im Zuge eines Hochschulkonzeptes soll auch die Frage von weiteren Hochschulangeboten im ländlichen Raum geprüft werden.
22 Gemeindetag Baden-Württemberg
Bilanz und Perspektiven BWGZ 1 | 2014
Neue Nachhaltigkeitsstrategie für BadenWürttemberg
Nach der Koalitionsvereinbarung will sich die Landesregierung bei der Nachhaltigkeitsstrategie auf Schwerpunktthemen fokussieren. Zwischenzeitlich sind drei Schwerpunktbereiche ausgewählt worden:
• Klima und Energie, • Umgang mit Ressourcen und• Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Die Landesregierung möchte für die drei Schwerpunktthemen Aktionsprogramme auflegen, um konkrete Lösungsansätze und Umsetzungskonzepte auf den Weg zu bringen. So sind beispielsweise Aktionsprogramme zu Bildung für nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit und Sport sowie zu Konfliktfeldern der Energiewende vorgesehen. Darüber hinaus werden mit drei Initiativen besonders relevante Zielgruppen direkt angesprochen. So sollen Initiativen mit Wirtschaft, mit Kommunen sowie mit jungen Menschen diese besonders in die Nachhaltigkeitsstrategie einbinden.
Ein neu konzipierter Nachhaltigkeitsbeirat hat inzwischen die Funktion des Beratungsgremiums zu allen Fragen nachhaltiger Entwicklung im Land übernommen. Dem Beirat gehören Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft an. Dazu zählen auch Vertreter der kommunalen Landesverbände, von Umweltorganisationen, Landwirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und von Initiativen aus dem sozialen Bereich. Aufgabe des Beirats ist es, Impulse für die nachhaltige Entwicklung des Landes zu setzen und diesbezüglich Empfehlungen zu erarbeiten. Er tagt zweimal pro Jahr unter Leitung des Ministerpräsidenten. Der Gemeindetag hat für den Beirat den Vorsitzenden seines Umwelt und Landwirtschaftsausschusses, Bürgermeister Rudolf Wuhrer, Denkingen, benannt. Die konstituierende Sitzung des 36köpfigen Beirats für nachhaltige Entwicklung fand am 06.10.2012 in Stuttgart statt. Der Beirat hat in dieser Sitzung drei Arbeitsgruppen eingesetzt. Es handelt sich dabei um die Arbeitsgruppen „Energie und Klimaschutz“, „Bildung für nachhaltige Ent
wicklung“ und „Ziele und Entwicklung von Indikatoren für die nachhaltige Entwicklung“. Für die beiden erstgenannten Arbeitsgruppen hat der Gemeindetag ebenfalls Vertreter benannt.
Der Nachhaltigkeitsbeirat hat am 12.10.2013 seine dritte Sitzung durchgeführt. Entwickelt wurden dabei drei Aktionsprogramme zum Thema Energieeffizienz mit den Überschriften „Energieeffizienz am Arbeitsplatz“, „Leitstern Energieeffizienz“ und „Aktionsplan Energieeffizienz für das Biosphärengebiet Schwäbische Alb“. Der Beirat sprach sich zudem für die Umsetzung eines Aktionsprogramms zur nachhaltigen Integrationspolitik aus. Neben der Unterstützung von ausgewählten Pilotprojekten in der Integrationsarbeit in den Kommunen ist ein weiteres zentrales Element die islamische Krankenhausseelsorge, die flächendeckend in ganz BadenWürttemberg eingeführt werden soll. Darüber hinaus stimmte der Beirat einem Vorschlag des Ministeriums für Verkehr und Infra
struktur zu, eine Arbeitsgruppe zum Thema nachhaltige Mobilität einzurichten. Erste Arbeitsergebnisse sollen in der nächsten Beiratssitzung am 29. März 2014 besprochen werden. Weiterhin wurde vom Nachhaltigkeitsbeirat auch der Entwurf der Statusindikatoren zur Messung des Status Quo der nachhaltigen Entwicklung in BadenWürttemberg befürwortet. Auf dessen Basis soll ein Indikatorenbericht erstellt und im 1. Quartal 2014 veröffentlicht werden.
Der Gemeindetag sieht insbesondere den vorgesehenen neuen Wettbewerb „Leitstern Energieeffizienz“, der eine Auszeichnung besonders energieeffzienter Gebiete beinhalten soll, sehr kritisch.
Abschließend bereitet das Land derzeit ein Konzept für eine Kommunale Initiative Nachhaltigkeit vor.
Näheres zur Nachhaltigkeitsstrategie kann über die InternetAdresse http://www.nachhaltigkeitsstrategie.de abgerufen werden.
Klimaschutzgesetz und integriertes Energie und Klimaschutzkonzept (IEKK)
Auf der Basis der Darstellung in BWGZ 1/2013, S. 31, hat sich der Umwelt und Landwirtschaftsausschuss des Gemeindetags in seiner Sitzung vom 16.01.2013 mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes in BadenWürttemberg befasst. Sein Beschluss war Grundlage für die Stellungnahme des Gemeindetags vom 17.01.2013. Diese ist in Gtinfo Nr. 86/2013 vom 05.02.2013 wiedergegeben worden.
Das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in BadenWürttemberg (dessen Art. 1 betrifft das Klimaschutzgesetz BadenWürttemberg) ist vom Landtag in seiner Sitzung vom 17.07.2013 verabschiedet worden (LandtagsDrucksache 15/3842, ausgegeben am 22.07.2013). Die Kommunen sollen danach ihre Vorbildfunktion nach § 7 Abs. 1 Klimaschutzgesetz in eigener Verantwortung,
mit Unterstützung des Landes, erfüllen. Näheres soll in einer Vereinbarung zwischen Land und kommunalen Landesverbänden beschlossen werden (§ 7 Abs. 4 Klimaschutzgesetz). Zu den teils auch vom Gemeindetag beanstandeten unklaren Klauseln in § 2 Satz 2, § 5 sowie § 11 Abs. 3 hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) zugesagt, Vollzugshinweise zu erstellen.
Damit genügend Zeit für die Ausarbeitung bleibt, traten diese Vorschriften erst zum 01.01.2014 in Kraft (Grundlage hierfür war ein fraktionsübergreifender Änderungsantrag – LandtagsDrucksache 15/3797 vom 16.07.2013). Die bereits im Entwurf des Klimaschutzgesetzes vorgesehene verzögerte Inkraftsetzung des § 7 Absatz 5 ist beibehalten worden. So sollen die Förderprogramme des Landes für den kommunalen Hoch
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Bilanz und PerspektivenBWGZ 1 | 2014
bau den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens Rechnung tragen und das Nähere durch Förderrichtlinien geregelt werden. Diese spezielle Umsetzung tritt erst zwölf Monate nach dem Tag der Verkündigung des Gesetzes in Kraft.
Zwischenzeitlich hat das UM erste allgemeine Vollzugshinweise zum Klimaschutzgesetz (vom 17.10.2013) erarbeitet und diese über die Regierungspräsidien an die unteren Verwaltungsbehörden übermittelt. Diese Hinweise sollen noch durch einen „Besonderen Teil“ ergänzt werden, der zur Möglichkeit der Berücksichtigung von „Klimabelangen“ in einzelnen Fachgesetzen Hinweise geben soll. Letztlich handelt es sich dabei um Auslegungshilfen, die die Behörden bei der Anwendung des neuen Gesetzes unterstützen sollen.
Zu dem auf diesem Gesetz aufbauenden Integrierten Energie und Klimaschutzkonzept (IEKK) sind im vorgeschalteten Bürger und Verbändebeteiligungsver
fahren (BEKO) über tausend Vorschläge eingebracht worden. Die Auswertung der IEKKVorschläge durch die betroffenen Ressorts ist inzwischen abgeschlossen. Anschließend findet dann die offizielle Verbändeanhörung zu den Einzelvorschlägen statt. Nach § 6 Absatz 1 Klimaschutzgesetz ist das IEKK vor der Beschlussfassung durch die Landesregierung dem Landtag zuzuleiten, um ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Geblieben ist die zeitliche Festlegung, dass das IEKK erstmals 2014 beschlossen und dann spätestens alle fünf Jahre auf der Basis von Monitoringberichten nach § 9 Klimaschutzgesetz fortgeschrieben werden soll.
Das UM geht im Übrigen davon aus, dass für das IEKK die Durchführung einer strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Das hierzu erforderliche „ScopingVerfahren“ wurde bereits veranlasst.
Naturschutzstrategie BadenWürttemberg soll naturschutzpolitische Schwerpunkte für zwei Legislaturperioden setzen
Das Landeskabinett hat am 02.07.2013 die „Naturschutzstrategie BadenWürttemberg“ mit dem Untertitel „Biologische Vielfalt und naturverträgliches Wirtschaften – für die Zukunft unseres Landes“ beschlossen. Diese Strategie soll „handlungsleitend“ für zwei Legislaturperioden sein.
Die vorherige Landesregierung hatte noch am 22.03.2011 die „Naturschutzstrategie 2020“ beschlossen, um damit naturschutzpolitische Schwerpunkte für die nächsten zehn Jahre festzulegen. Der Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung enthielt eine Festlegung zur Weiterentwicklung der Naturschutzstrategie. In zwei Anhörungsrunden – die erste wurde am 04.08.2011 eingeleitet – wurden auch die kommunalen Landesverbände zur Weiterentwicklung der Naturschutzstrategie angehört. Zu diesem Zeitpunkt fehlten Aussagen zum Zeit und Maßnahmenplan sowie zu Finanz und Personalres
sourcen. Die zweite Anhörungsrunde erfolgte dann am 14.05.2012.
Der Gemeindetag hat in seiner Stellungnahme vom 25.06.2012 vor allem moniert, dass weder die aufgelisteten aktuellen Umsetzungsschwerpunkte (bis 2016) noch die ausführliche Naturschutzstrategie selbst einen priorisierenden, finanziell unterlegten Zeit und Maßnahmenplan enthielten. Insbesondere seien die erforderlichen Finanz und Personalreserven vollständig ausgeblendet. Ansonsten wurde die Äußerung auf einige Themen mit besonderer Kommunalrelevanz beschränkt (siehe Darstellung in BWGZ 1/2013, S. 30).
Die Naturschutzstrategie BadenWürttemberg (einschließlich Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BadenWürttemberg vom 03.07.2013 und Anlage „Aktuelle Umsetzungsschwerpunkte bis 2016“) kann über die in Gtinfo
Nr. 541/2013 vom 20.07.2013 angegebenen Links abgerufen werden. Im Übrigen siehe LandtagsDrucksache 15/3688 vom 26.06.2013 (ausgegeben am 30.07.2013).
In einer Pressemitteilung des MLR (Nr. 230/2013 vom 13.11.2013) zur Zwischenbilanz der Landesregierung hat Naturschutzminister Bonde u.a. konstatiert, dass GrünRot nicht nur die Naturschutzmittel deutlich erhöht habe und sie bis 2016 sogar auf 60 Mio. Euro verdoppeln wolle, sondern mit der Naturschutzstrategie auch einen „umfangreichen, konkreten und bundesweit einzigartigen Maßnahmenkatalog“ vorgelegt habe, der Naturschutz als Aufgabe ansehe, die alle angehe.
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Bilanz und Perspektiven BWGZ 1 | 2014
Gesetz zur Errichtung eines Nationalparks Schwarzwald
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BadenWürttemberg (MLR) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Nationalparks Schwarzwald und zur Änderung weiterer Vorschriften mit Schreiben vom 19.06.2013 in die Verbandsanhörung gegeben. Der Gemeindetag hat sich dazu am 30.07.2013 geäußert.
Der Gemeindetag hat das Ministerium dabei zunächst um Verständnis dafür gebeten, dass er sich zur Gebietsabgrenzung und zu naturschutzfachlichen Fragen nicht äußern könne. Hier gebe es unterschiedliche Haltungen in den Mitgliedsstädten und gemeinden. Insoweit wolle er nicht in die vor Ort dazu zu treffenden kommunalen Entscheidungsfindungsprozesse eingreifen. Er könne deshalb auch keine Entscheidung pro oder contra Nationalpark Schwarzwald treffen.
Letztlich hat der Gemeindetag für den Fall einer endgültigen Entscheidung zugunsten des Nationalparks eine ausreichende Finanzierung angemahnt, die nicht zulasten anderer wichtiger Naturschutzmaßnahmen bzw. bestehender Förderprogramme für den ländlichen Raum gehen dürfe. Dies erfordere die Bereitstellung zusätzlicher Mittel aus dem Landeshaushalt. Nur so könne eine akzeptierte und leistungsfähige Nationalparkverwaltung gewährleistet werden. Die vollständige Stellungnahme des Gemeindetags ist aus Gtinfo Nr. 627/2013 vom 05.09.2013 zu entnehmen.
Darüber hinaus hat der Gemeinsame Forstausschuss von Gemeindetag und Städtetag am 17. September 2013 getagt und sich der Forderung der Forstkammer BadenWürttemberg nach Einrichtung einer unabhängigen Schiedsstelle im Zu
sammenhang mit dem Borkenkäfermanagement angeschlossen. Diese Forderung wurde mit gemeinsamem Schreiben von Gemeindetag und Städtetag vom 27. September 2013 gegenüber dem MLR vorgetragen.
Nach Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch die Landesregierung am 8. Oktober 2013 wurde das Nationalparkgesetz am 23. Oktober 2013 zur 1. Lesung in den Landtag eingebracht. Siehe dazu u.a. LandtagsDrucksache 15/4127 vom 8. Oktober 2013.
Zur Finanzierung hat das Staatsministerium in seiner Pressemitteilung vom 8. Oktober 2013 (Nr. 158/2013) Folgendes festgestellt:
„Die Landesregierung ist sich über die geplante Finanzierung des Nationalparks einig. Die Nationalparkverwaltung soll im Jahr 2014 mit 31,5 vorhandenen und 31,5 Neustellen besetzt werden. Im Jahr 2014 stehen dafür bereits vorhandene Mittel in Höhe von 3,3 Millionen Euro zur Verfügung. Vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags sollen weitere 3,9 Millionen Euro im Nachtragshaushalt für den Nationalpark bereitgestellt werden. Durch den Mittelaufwuchs für den Naturschutz in den Jahren 2015/16 wird die Finanzierung des Nationalparks langfristig sichergestellt werden. Im Jahr 2015 sollen für die Nationalparkverwaltung weitere 15 Stellen, im Jahr 2016 nochmals elf Stellen zur Verfügung gestellt werden. Die Nationalparkverwaltung soll dann insgesamt 89 Stellen umfassen.“
Nach Auffassung des Gemeindetags ist damit die Gefahr, dass die Nationalparkfinanzierung zulasten anderer wichtiger Naturschutzmaßnahmen erfolgt, nicht ausgeräumt (zumindest nicht ab 2016).
Der Gesetzentwurf zum Nationalpark Schwarzwald ist vom Landtag am 28. November 2013 in 2. Lesung beschlossen worden. Der Nationalpark geht damit am 1. Januar 2014 an den Start. Näheres siehe Gtinfo Nr. 905/2013 vom 20. Dezember 2013.
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Bilanz und PerspektivenBWGZ 1 | 2014
Novellierung des Landesjagdgesetzes – noch immer kein Gesetzentwurf vorhanden
Zum Verfahren und zum Sachstand bei der Novellierung des Landesjagdgesetzes kann im Wesentlichen nach wie vor auf die Darstellung im Geschäftsbericht des Gemeindetags für seine Mitgliederversammlung 2013 verwiesen werden (BWGZ 20/2013, S. 928 ff.).
Leider lag bis zum Jahresende 2013 immer noch kein ausformulierter Gesetzentwurf vor. Vielmehr finden weiterhin Sitzungen des Koordinierungskreises als zentralem Beratungs und Steuerungsorgan der Novellierung statt.
Der Umwelt und Landwirtschaftsausschuss des Gemeindetags hat in seiner Sitzung vom 26.11.2013 folgende Positionen beschlossen:
1. Das neue Landesjagdgesetz ist in seinem Regelungsinhalt auf jagdliche Fragen zu beschränken; eine Ausweitung auch auf andere Rechtsgebiete kann nicht in Betracht kommen.
2. Das Wildtiermanagement ist Teil der Jagd und entspricht dem bisherigen Begriff der Hege.
3. Hegegemeinschaften sollen als privatrechtliche Zusammenschlüsse weitergeführt werden; Körperschaften des öffentlichen Rechts als Parallelstruktur zu den unteren Jagdbehörden können nicht in Betracht kommen.
4. Es wird eine weite Liste des dem Jagdrecht unterliegenden Wilds angestrebt – und damit auch der Tiere, die der Hegepflicht unterfallen – um diesen Tieren ggf. mit den Mitteln des Jagdrechts begegnen zu können.
5. Abschaffung des Kreisjagdamts als Kollegialorgan; Weiterführung der unteren Jagdbehörde als „normale“ Verwaltungsbehörde.
6. Die vorgesehene Novellierung des Landesjagdgesetzes darf weder zu
einer weiteren Verschlechterung der Jagdverpachtungsmöglichkeiten (bei gemeindlichen Eigenjagden und bei gemeinschaftlichen Jagdbezirken, für die Gemeinden überwiegend immer noch als Verwalter oder Notvorstand tätig sind) noch zu einem Aufgabenzuwachs bei Gemeinden bzw. unteren Jagdbehörden führen; ansonsten gilt der Konnexitätsgrundsatz.
7. Der in der Koordinierungskreissitzung vom 17.10.2013 unterbreitete Vorschlag des MLR für eine Entlastung der Gemeinden bei der Geltendmachung von Wildschäden wird begrüßt.
8. Eine endgültige Positionierung des Gemeindetags ist erst dann möglich, wenn ein ausformulierter Gesetzestext vorliegt; das MLR wird insoweit aufgefordert, einen solchen zeitnah vorzulegen.
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BWGZ 1 | 2014Bilanz und Perspektiven
Gesetz zur Neuordnung des Wasserrechts in BadenWürttemberg (WGNovelle) verabschiedet
Zum Inhalt des o.g. Gesetzentwurfs laut LandtagsDrucksache 15/2013 vom 9. Juli 2013 (für die 1. Lesung des Gesetzentwurfs im Landtag) ist im Geschäftsbericht des Gemeindetags für seine Mitgliederversammlung 2013 sehr ausführlich berichtet worden. Auf die Darstellung in BWGZ 20/2013, S. 926 ff. wird hingewiesen. Zu den Auswirkungen (des Entwurfs) der WGNovelle auf die Stadtentwicklung und Stadtplanung in Überschwemmungsgebieten siehe Gtinfo Nr. 793/2013 vom 21. Oktober 2013. Am 24. Oktober 2013 fand dann eine öffentliche Anhörung des Landtagsausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft statt, allerdings beschränkt auf die Themen Gewässerrandstreifen (§ 29 der Novelle) und Überprüfung privater Abwasseranlagen (§ 51 der Novelle). In dieser Anhörung waren auch der Gemeindetag und der Städtetag vertreten und haben dort ihre (identischen) Positionen vorgetragen. Das Gesetz zur Neuordnung des Wasserrechts in BadenWürttemberg ist am 27.11.2013 im Rahmen der 2. Lesung vom Landtag verabschiedet worden und in seinen wesentlichen Teilen am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. § 65 der WGNovelle (Überschwemmungsgebiete – Abgrenzung durch Hochwassergefahrenkarten usw.) ist bereits zum 22. Dezember 2013 in Kraft gesetzt worden.
Aus kommunaler Sicht relevante Änderungen haben sich nur beim § 44 der Novelle (Öffentliche Wasserversor-gung) ergeben:
In der Stellungnahme des Gemeindetags vom 14. März 2013 wurde zur öffent lichen Wasserversorgung u.a. gefordert, dass die kommunale Kernkompetenz für die öffentliche Wasserversorgung durch entsprechende Formulierungen noch weiter gestärkt werden muss. Der vom Landtag verabschiedete Text berücksichtigt dies in § 44 Absatz 1 Satz 1 der WGNovelle wie folgt:
„Die öffentliche Wasserversorgung obliegt der Gemeinde als Aufgabe der Daseins-vorsorge.“
Die dann folgenden Formulierungen in den Sätzen 2 und 3 von § 44 Absatz 1 ließen aber offenkundig nicht zweifelsfrei erkennen, dass die Wahrnehmung der kommunalen Aufgabe der Wasserversorgung beispielsweise auch durch Stadtwerke in unterschiedlicher Organisationsform erfolgen und dazu Konzessionsverträge abgeschlossen werden können (einschließlich der Erhebung von Konzessionsabgaben).
Dies war allerdings wesentlicher Inhalt der Gespräche zwischen den Kommunalen Landesverbänden (KLV) und dem UM zur Neuregelung des Wasserrechts und zur öffentlichen Wasserversorgung.
Bei der Verabschiedung durch den Landtag wurde jetzt eine Formulierung der KLV berücksichtigt, die diese Herrn Ministerialdirektor Meinel Ende September 2013 übermittelt hatten.
Die Landtagsdrucksache 15/4340 mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landtags enthält in Ziffer 1 die Umformulierung von Satz 2 des § 44 Absatz 1 im Sinne des Anliegens der KLV.
Formulierung: „Die Gemeinde kann die Organisationsform frei wählen, soweit und solange die Erfüllung der Aufgabe gewähr-leistet ist.“
Damit wird ein zentraler Punkt der Aufgabenwahrnehmung der öffentlichen Wasserversorgung (freie Wahl der Organisationsform bei Gewährleistung der Erfüllung der Aufgabe) dokumentiert.
Auch die sogenannte „Altfallregelung“ (bislang § 44 Absatz 1 Satz 4 – jetzt § 44 Absatz 1 Satz 3) hält fest, dass die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bestehenden Rechtsverhältnisse unberührt bleiben. In bestehende Rechtsverhältnisse wird also nicht eingegriffen und aus der Gesetzesfassung ergibt sich damit auch keine „Rückerwerbspflicht“ für bereits erfolgte Eigentumsübertragungen usw.
Die Regelungen in § 51 der Novelle zur Überprüfung privater Abwasseranlagen (insbesondere Grundstücksentwässerungsanlagen) sind gegenüber der Landtagsdrucksache 15/3760 (bzw. der o.g. Darstellung im Geschäftsbericht des Gemeindetags) nicht mehr verändert worden. Die Grundverpflichtung der Grundstückseigentümer zur Überprüfung ihrer Abwasseranlagen auf eigene Kosten bleibt damit erhalten. Die Vorgaben des § 51 WG sind jetzt über eine Novellierung der Eigenkontrollverordnung, mit der Vorgabe von Fristen zunächst für die Überprüfung von Abwasseranlagen in den Zonen I und II von Wasserschutzgebieten und den vergleichbaren Zonen von Heilquellenschutzgebieten, umzusetzen. Den KLV ist eine Beteiligung bei der Novellierung der Eigenkontrollverordnung zugesagt worden.
27Gemeindetag Baden-Württemberg
BWGZ 1 | 2014 Bilanz und Perspektiven
Gesetz zur Umsetzung der Polizeistrukturreform wird ab dem 1. Januar 2014 stufenweise realisiert
Der Landtag von BadenWürttemberg hat am 18.07.2013 das Gesetz zur Umsetzung der Polizeistrukturreform verabschiedet. Die Umsetzung erfolgt seit 01.01.2014. Näheres ist der LandtagsDrucksache 15/3496 vom 14.05.2013 zu entnehmen. Die Stellungnahme des Gemeindetags vom 22.03.2013 zum Entwurf des Polizeistrukturreformgesetzes beinhaltet dazu folgende Kernforderungen (Zitate):
„1. Das Land muss mit der Polizeistrukturreform Verantwortung für das gesamte Land übernehmen. Dies bedeutet u.a., dass auch für den ländlichen Raum keine Verschlechterung bei der Polizeipräsenz auftreten darf. Für nicht akzeptabel hielten wir insbesondere, wenn die Polizei nur noch anlassbezogen, z.B. bei Unfällen oder Straftaten, präsent wäre. Es muss weiterhin, auch im ländlichen Raum, Streifenfahrten der Polizei in angemessenem Umfang geben.
2. Die Polizeireform muss zu wesentlich mehr als zwei zusätzlichen Beamten bei den Polizeirevieren führen. Zwei zusätzliche Mitarbeiter bei jedem Polizeirevier helfen in der Fläche kaum weiter. Insbesondere reichen diese Stellen nicht für die Besetzung eines weiteren Streifenwagens im Schichtdienst. Die etwa 360 Polizeiposten im Lande würden nach den vorliegenden Berechnungen so gut wie überhaupt nicht von der Reform profitieren.
3. Für die Polizeireviere und posten muss eine zumindest mittelfristige Bestandsgarantie gegeben werden. Nur so lässt sich u.E. die bewährte Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Bürgern und Polizei weiterhin gewährleisten.“
Die vollständige Stellungnahme des Gemeindetags ist in Gtinfo Nr. 266/ 2013 vom 20.04.2013 wiedergegeben. Weitere Informationen zur Polizeireform sind u.a. der BWGZ 1/2013, S. 26, zu entnehmen.
Alkoholkonsum und Alkoholmitführungsverbote an Brennpunkten – Äußerung des Ministerpräsidenten zu den Arbeitsgruppenergebnissen befremdend
Zum Sachstand beim Thema „Alkoholkonsum und Alkoholmitführungsverbote an Brennpunkten“ ist ausführlich im Geschäftsbericht des Gemeindetags für seine Mitgliederversammlung 2013 berichtet worden. Siehe dazu BWGZ 20/2013, 922. Am 9. Dezember 2013 fand jetzt die letzte Sitzung der dazu beim Innenministerium eingerich teten Arbeitsgruppe „Lebenswerter öffentlicher Raum“ statt. Die Arbeitsgruppe hat der Politik danach ein Bündel von Maßnahmen empfohlen, die es den Kommunen und der Polizei ermöglichen sollen, ein auf die örtlichen Besonderheiten zugeschnittenes und flexibles Handlungskonzept zu entwickeln, um Pöbeleien, Lärmbelästigungen und Straftaten im Zusammenhang mit Alkoholexzessen an Brennpunkten wirksam zu begegnen. Dazu gehört ausdrücklich auch eine Ermächtigung der Kommunen, in ihren örtlichen Polizeiverordnungen Alkoholverbote für „örtliche Problemlagen“ regeln zu können.
Mit Unverständnis haben der Gemeindetag und der Städtetag deshalb die Aussage von Ministerpräsident Kretschmann einen Tag nach der Arbeitsgruppensitzung zur Kenntnis genommen, dass eine Ermächtigung für ein Alkoholkonsumverbot an Brennpunkten des öffentlichen Raums für ihn vorerst nicht mehr in Frage käme. Dies steht im Widerspruch zum Auftrag der vom Ministerpräsidenten ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe. Diese sollte wirksame Präventionsmaßnahmen zusammen zustellen, damit den o.g. Auswüchsen im Zusammenhang mit Alkoholexzessen künftig wirksam begegnet werden kann. Die Arbeitsgruppe hat in ihrem Ab
schlussbericht Alkoholkonsumverbote an Brennpunkten als einen von mehreren wirkungsvollen Bausteinen zur Problembewältigung vorgeschlagen.
Beide Kommunalen Landesverbände legen ausdrücklich Wert auf die Feststellung, dass der Arbeitsauftrag des Landes an die Arbeitsgruppe „Lebenswerter öffentlicher Raum“ von vorne herein auch ein Alkoholkonsumverbot als mögliche Maßnahme vorgesehen hatte. Die Kehrtwende des Ministerpräsidenten nährt aus Sicht der beiden Verbände den Verdacht, dass die Arbeitsgruppe von Anfang an nur als Beschwichtigungsveranstaltung mit Feigenblattfunktion geplant war. Beim Städtetag und beim Gemeindetag wird deswegen geprüft, ob eine Teilnahme am für Anfang 2014 geplanten „Runden Tisch lebenswerter öffentlicher Raum“ (Schlussgespräch) beim Ministerpräsidenten zu den Arbeitsgruppenergebnissen unter diesen Voraussetzungen überhaupt noch Sinn macht.
28 Gemeindetag Baden-Württemberg
Bilanz und Perspektiven BWGZ 1 | 2014
Die InnenentwicklungsNovelle zum BauGB
Seit 20.09.2013 gilt das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und zur weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts. Nachdem im Jahre 2011 die Energie und Klimapolitik Schwerpunkt der Änderungen war (Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 – BGBl. I S. 1509 – in Kraft seit 30.07.2011), geht es jetzt um die Reduzierung des Flächenverbrauchs und um familienfreundliche Städte, die stärkere Regulierung von Spielhallen in Städten und die Erleichterung von Kindergärten in Wohngebieten. Zudem sollen bestimmte Vorhaben als Ersatzbauten für landwirtschaftliche Gebäude zulässig werden. Hintergrund der Novelle ist der Koalitionsvertrag vom 26.10.2009, der eine Stärkung des Klimaschutzes und der Innenentwicklung vorsieht. Dazu sind nun im Einzelnen folgende Änderungen vorgenommen werden:
Aktuell in BadenWürttemberg besondere Bedeutung hat die Aufnahme eines weiteren Belangs für das Abwägungsgebot des § 1 BauGB bekommen, da das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur bei der Ausweisung neuer Baugebiete die Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise bei der Änderung von Flächennutzungsplänen verlangt (siehe dazu eigenen Abschnitt). Nach dem Baugesetzbuch hat die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung zu erfolgen. Konkretisiert wird dies durch die Vorgabe bei den ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz, wonach die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen begründet werden soll; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können. In der Begründung zum Bauleitplan sind die entsprechenden Ausführungen an Hand der Gesetzesformulierungen zu machen (zusätzliche Anforderungen).
Spielhallen sind bauplanungsrechtlich Vergnügungsstätten. In den vergangenen Jahren hat ihre Zahl außerordentlich stark zugenommen. Bereits im Rahmen der „Berliner Gespräche zum Städtebaurecht“ wurde auf der Grundlage der kommunalen Erfahrungen festgestellt, dass das Steuerungsinstrumentarium der Baunutzungsverordnung sich insoweit als grundsätzlich ausreichend erweist (kommunale Vergnügungsstättenkonzepte).
Als neue Festsetzmöglichkeit können die Gemeinden in einem Bebauungsplan für im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB) bestimmen, dass Vergnügungsstätten oder bestimmte Arten von Vergnügungsstätten zulässig oder nicht zulässig sind oder nur ausnahmsweise zugelassen werden können. Bei der Erstellung dieser Bebauungspläne müssen die Gemeinden jedoch als neuen Belang die Vorgaben des Landesglücksspielgesetzes beachten, wonach zwischen Spielhallen ein Mindestabstand von 500 Metern einzuhalten ist. Diese ordnungsrechtliche Vorgabe dürfte zu einer erheblichen Reduzierung der Spielhallen führen und kann bauleitplanerische Spielhallenkonzepte unnötig machen.
Zu den städtebaulichen Verträgen gehört nun ausdrücklich der Erschließungsvertrag; er wird nun nicht mehr eigenständig, sondern als Teil des städtebaulichen Vertrags geregelt, zumal er eine städtebauliche Maßnahme betrifft und daher auch als städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB angesehen wird. Um den Handlungsspielraum der Kommunen zu erweitern, werden Verträge über die Erschließung – seien es Erschließungsverträge im Sinne des bisherigen § 124 BauGB, seien es Folgekostenverträge oder sonstige Vertragsgestaltungen – künftig generell als Verträge im Sinne des § 11 BauGB behandelt. Vertragsgegenstand ist somit u.a. die Erschließung durch nach Bundes oder nach Landesrecht beitragsfähige sowie nicht beitragsfähige Erschließungsanlagen. Trägt oder übernimmt der Vertragspartner Kosten oder sonstige Aufwen
dungen, ist eine Eigenbeteiligung der Gemeinde nicht erforderlich. § 124 BauGB regelt nur noch die Erschließungspflicht nach einem abgelehnten Vertragsangebot.
Für die Gemeinden interessant ist die Möglichkeit, das gemeindliche Vorkaufsrecht zugunsten eines Dritten auszuüben, wenn der Dritte zu der er mit der Ausübung des Vorkaufsrechts bezweckten Verwendung des Grundstücks innerhalb angemessener Frist in der Lage ist und sich hierzu verpflichtet.
Die Vorschrift des § 34 Absatz 3a BauGB, die im Wege einer Ermessensentscheidung zusätzliche bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit vorhandenen Gewerbe und Handwerksbetrieben und auch für Wohnbauvorhaben im nicht beplanten Innenbereich ermöglicht, wurde erweitert um die Möglichkeit einer Nutzungsänderung von einem Gewerbe und Handwerksbetrieb zu einem Wohnzwecken dienenden Gebäude.
Im Hinblick auf gewerbliche Tierhaltungsanlagen sind entsprechende Anlagen nur dann im Sinne des § 35 BauGB privilegiert, wenn sie keiner Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Eine Reihe weiterer Änderungen betrifft die Arbeit der Gutachterausschüsse.
Die beim Begünstigungstatbestand des § 35 Absatz 4 BauGB vorgesehene Erleichterung widerspricht den Zielen des Gesetzentwurfs, die Innenentwicklung zu stärken, wenn nämlich die Neuerrichtung an Stelle eines für die Landwirtschaft privilegierten Gebäudes zugelassen wird.
Schrottimmobilien, also verwahrloste, nicht mehr wirtschaftlich nutzbare Gebäude sind aufgrund ihrer negativen Ausstrahlung auf die Umgebung ein ernstes stadtentwicklungspolitisches Problem, das dem Ziel einer qualitätsvollen Innenentwicklung der Städte und Gemeinden widerspricht. Betroffen
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Bilanz und PerspektivenBWGZ 1 | 2014
sind insbesondere Kommunen in strukturschwachen Regionen. Aus der Strukturschwäche der jeweiligen Region folgt häufig, dass eine Modernisierung oder Instandsetzung der Gebäude unrentabel wäre. Einem solchen städtebaulichen Missstand kann dann, wenn sonstige Belange (z.B. Denkmalschutz) nicht entgegenstehen, ggf. nur durch seine Beseitigung abgeholfen werden. Das Rückbaugebot (§ 179 BauGB) konnte in seiner geltenden Fassung aber nur in Bebauungsplangebieten angewendet werden, nicht hingegen im nicht beplanten Innenbereich, wo sich die Schrottimmobilienproblematik zumeist stellt. Das Vorhandensein eines Bebauungsplans ist nun in den Schrottimmobilienfällen nicht mehr Voraussetzung für die Anordnung eines Rückbaugebots.
Bedeutsam für die Gemeinde ist auch die mit der Novelle verbundene Änderung der Baunutzungsverordnung, mit der die Rechtsstellung von Anlagen zur Einrichtungen sind in reinen Wohngebieten nun allgemein bauplanungsrechtlich zulässig, wenn deren Größe den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets angemessen ist. Sonstige Anlagen zur Kinderbetreuung können auch künftig als Anlagen für soziale Zwecke nach § 3 BauNVO ausnahmsweise zulässig sein.
Vor dem Hintergrund des Energiekonzepts der Bundesregierung und in Ergänzung der BauGBKlimaschutznovelle von 2011, mit dem die Privilegierung von Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an oder auf Dach oder Außenwandflächen in § 35 BauGB eingeführt worden ist, wurde die Zulässigkeit solcher Anlagen auch in Baugebieten erleichtert. Durch eine Änderung des § 14 BauNVO (Nebenanlagen) gelten baulich untergeordnete Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an oder auf Dach und Außenwandflächen oder KraftWärmeKopplungsanlagen innerhalb von Gebäuden als Nebenanlagen, wenn die erzeugte Energie vollständig oder überwiegend in das öffentlich Netz eingespeist wird.
Für die Gutachterausschüsse sind folgende Änderungen interessant: Hinzuziehung eines Bediensteten der zustän
digen Finanzbehörde, Übermittlung des Erbbaurechtsvertrags bei der erneuten Bestellung des Erbbaurechts, Auskünfte der Finanzbehörden an die Gutachter
ausschüsse, Aufgaben des Oberen Gutachterausschusses bzw. der Zentralen Geschäftsstelle, Klarstellung bei den Ermächtigungen an die Landesregierung.
Anreize durch das Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) hat Anfang 2013 das Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ 2013 in Kooperation u.a. mit dem Gemeindetag ausgeschrieben. Das Förderprogramm richtete sich an alle Städte, Gemeinden, Landkreise und Nachbarschaftsverbände in BadenWürttemberg. Es bot den Kommunen eine finanzielle Unterstützung an, um die innerörtlichen Entwicklungspotenziale im Hinblick auf den sparsamen Umgang mit der Ressource Fläche zu untersuchen und zu mobilisieren.
Gesucht wurden Kommunen, die hierzu guten Ideen haben. Unterstützt wurden Ideen, Konzepte und Maßnahmen, die auf das Ziel kompakter, lebenswerter Siedlungsstrukturen mit attraktiven Ortskernen, guter Nahversorgung und kurzen Wegen gerichtet sind. Bei den Planungsprozessen sollte dabei nicht nur den unmittelbar Betroffenen, sondern allen gesellschaftlichen Gruppen Informations und Mitwirkungsmöglichkeiten eröffnet werden. Besonders erwünscht waren Konzepte zur Entwicklung bestehender aber unter oder schlecht genutzter Gewerbegebiete. Damit können für gewerbliche Nutzungen Flächenpotenziale mobilisiert werden, ohne zusätzliche Flächen im Außenbereich in Anspruch zu nehmen. Das Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ gibt es seit 2010 (nach einer Pilotphase 2009) und wurde gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden entwickelt. Bisher konnten Projekte von rund 120 Kommunen und 3 Landkreisen sowie eines Nachbarschaftsverbandes gefördert werden. Das Förderprogramm ist ein fester Bestandteil im Bemühen des Landes und vieler Kommunen, den Flächenverbrauch substantiell zu verringern.
Im aktuellen Landesprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung 2013 wurden 32 Gemeinden und drei Landkreise gefördert (Entscheidung vom Ende Juli 2013). Das Fördervolumen beläuft sich 2013 auf fast 1 Million Euro. Zusammen mit dem kommunalen Eigenanteil werden somit Planungsarbeiten und Dienstleistungen für Innenentwicklungsvorhaben in Höhe von rund 2 Millionen Euro angestoßen. Schwerpunkt waren Anträge mit Gewerbeflächenbezug. Auch spiegelten die Anträge die Vielfalt des Landes wider: Kleine Kommunen aus dem ländlichen Raum, aber auch Mittelstädte des ländlichen Raumes und Kommunen im Verdichtungsraum und dessen Randzone sind in diesem Jahr dabei gewesen. Alle verbindet das Ziel, auf neue Siedlungsflächen auf der „grünen Wiese“ weitestgehend zu verzichten und kompakte, lebenswerte Siedlungsstrukturen mit attraktiven Ortskernen und zum Beispiel auch gute Nahversorgung und Siedlungsmuster der kurzen Wege zu unterstützen.
Auch für das Jahr 2014 hat des Ministerium für Verkehr und Infrastruktur mit Bekanntmachung vom 09.12.2013 das Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ ausgeschrieben. Besonders erwünscht sind auch diesmal wieder Projektanträge, die zur Aufwertung bestehender, aber untergenutzter oder teilweise fehlgenutzter Gewerbegebiete beitragen, um auch für gewerbliche Nutzungen Flächenpotenziale zu mobilisieren; so soll möglichst auf die Nutzung zusätzlicher Flächen im Außenbereich verzichtet werden können. Die Fördertatbestände des Programms 2014 entsprechen im wesentlichen denen der Ausschreibung für 2013. Anträge sind beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur bis 25.04.2014 einzureichen.
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Einschränkung des Kenntnisgabeverfahrens – ökologische Novelle zur Landesbauordnung
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat Ende Juli 2013 den Anhörungsentwurf für ein Gesetz zur Änderung bauordnungsrechtlichen Vorschriften zur Stellungnahme übersandt. Der Gesetzentwurf setzt den Koalitionsvertrag um, wonach die Landesbauordnung nach sozialen und ökologischen Kriterien überarbeitet werden soll. Wesentlicher Inhalt sind Regelungen über Fahrrad und KfzStellplätze, die erleichterte Nutzung regenerativer Energien und die Beschränkung des Anwendungsbereichs des Kenntnisgabeverfahrens.
In den Abstandsflächen sollen künftig WärmedämmMaßnahmen generell zulässig sein. Für die Teilung eines Grundstücks soll eine zweiwöchige Frist für die Anzeige gegenüber der Baurechtsbehörde eingeführt werden. In § 9 soll der Bauherr zu einer Begrünung der baulichen Anlagen verpflichtet sein (also durch Gesetz, ohne Entscheidung in der Baugenehmigung), wenn eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist.
Eine Fahrradstellplatzpflicht soll eingeführt und die Möglichkeit der Umwandlung von bestehenden KfzStellplätzen in FahrradStellplätzen geschaffen werden. Bis zu einem Viertel der notwendigen KfzStellplätze kann durch die Schaffung von FahrradStellplätzen ersetzt werden. Bei der Errichtung von Gebäuden mit Wohnungen sind für jede Wohnung zwei geeignete wettergeschützte FahrradStellplätze herzustellen (notwendige FahrradStellplätze). Sie müssen eine wirksame Diebstahlsicherung ermöglichen.
Für das Kenntnisgabeverfahren ist eine gravierende Einschränkung vorgesehen. So darf es für die Anwendung des Kenntnisgabeverfahrens keinen Widerspruch zu den Festsetzungen des Bebauungsplans geben. Das Kenntnisgabeverfahren wird somit nur noch dort zugelassen, wo sich das Vorhaben exakt an die Festsetzungen des Bebauungsplans hält. Es gibt keine isolierten Entscheidungen über Abweichungen, Ausnahmen oder Befrei
ungen. Die Zahl der Kenntnisgabeverfahren wird deutlich zurückgehen. Das Ministerium meint, dies erfolge deutlich zugunsten des (vereinfachten) Baugenehmigungsverfahrens. Der Gemeindetag schlägt vor, das Kenntnisgabeverfahren beizubehalten, die Einhaltung der bestehenden Vorschriften aber besser und effizienter zu überwachen. Das Kenntnisgabeverfahren kommt den Bauherren entgegen, führt aber vielfach dazu, dass es trotz der baurechtlichen Verstöße nicht zu einem eigenständigen Prüfverfahren kommt und die Verstöße nicht bekannt werden.
Würde man – wie teilweise von kommunaler Seite gefordert – das Kenntnisgabeverfahren abschaffen, blieben das vereinfachte Genehmigungsverfahren und das eigentliche Genehmigungsverfahren bestehen. Beim vereinfachten Genehmigungsverfahren wird der Bauherr davon ausgehen, dass es schneller abläuft und für ihn billiger ist (also weniger Baugenehmigungsgebühren zu zahlen sind).
Der Gemeindetag hat den Überlegungen zugestimmt, durch örtliche Bauvorschrift die Gemeinden zu ermächtigen, auch weniger als einen Stellplatz pro Wohnung vorschreiben zu können. Unberührt bleiben soll die Ermächtigung der Gemeinden, die Zahl der notwendigen Stellplätze für Wohnungen auf bis zu zwei zu erhöhen.
Bei den Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen durch örtliche Bauvorschriften soll künftig gelten, dass die Anforderungen die Nutzung erneuerbarer Energien nicht ausschließen oder unangemessen beeinträchtigen dürfen. Der Gemeindetag sieht dafür keinen Änderungsbedarf. Die neue Vorschrift würde wegen der unbestimmten Rechtsbegriffe zusätzliche Zweifel aufwerfen, da nach der Rechtsprechung auch für örtliche Bauvorschriften das Abwägungsgebot (siehe § 1 BauGB) anzuwenden ist; damit wird sowohl den Interessen der Gemeinden als auch denen der Bauherren (und im Übrigen auch den Nachbarn) gerecht.
Solaranlagen auf oder an Gebäuden sowie eine damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt der Gebäude sollen verfahrensfrei werden. Dem ist eigentlich nicht zu widersprechen; verfahrensfreie Vorhaben müssen jedoch den geltenden Vorschriften entsprechen, auch wenn sie nicht in einem baurechtlichen Verfahren auf ihre Zulässigkeit geprüft werden. Die Bauherren sehen demgegenüber die Verfahrensfreiheit vorrangig als Freiheit; eine Bindung von baurechtliche Vorschriften wird nicht angenommen.
Die – weiterhin bestehende – Verfahrensfreiheit für Mobilfunkantennen (bis 10 m Eigenhöhe) soll künftig mit der Maßgabe gelten, dass deren Errichtung mindestens acht Wochen vorher der Gemeinde angezeigt wird. Mit dieser (weiteren) Anzeigepflicht würde es für Mobilfunkantennenanlagen drei Informations bzw. Anzeigeverfahren geben (Verbändevereinbarung auf Bundesebene bzw. Mobilfunkerklärung BadenWürttemberg, Pflicht der Netzbetreiber, die Gemeinden anzuhören – neuer § 7a 26. BImSchV und die – soweit sie kommt – bauordnungsrechtliche Anzeigepflicht).
Grundsätzlich zu kritisieren ist die Aufteilung von Änderungen der Landesbauordnung in mehrere und darüber hinaus kurz hintereinander geschaltete Gesetzgebungsverfahren (Einführung der Rauchwarnmelderpflicht in einem eigenen Gesetz – Juli 2013 – und jetzt die „kleine“ Novelle). Die früheren LBONovellen waren von dem Grundsatz geprägt, Novellen zur Landesbauordnung nur über einen größeren Zeitraum – mit einem gewissen Abstand – vorzunehmen (etwa 10 Jahre, siehe Novellen 1996, 2009). Die aktuelle Novelle enthält keine grundsätzlich notwendigen Änderungen.
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Landesbauordnung verlangt Einbau von Rauchwarnmeldern
Die Ende Juli 2013 in Kraft getretene Änderung der Landesbauordnung regelt durch eine Erweiterung es § 15 LBO den verpflichtenden Einbau von Rauchwarnmeldern für Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie für Flure zur rechtzeitigen Selbstrettung (Flucht) von schlafenden Personen im Brandfall. Die Warngeräte müssen in Neubauten und bis Ende 2014 in bestehenden Gebäuden installiert werden. Der Einbau der Rauchwarnmelder obliegt den Bauherren. Bei bestehenden Gebäuden sind die Eigentümer für den Einbau verantwortlich. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft wiederum obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Bei Mietwohnungen liegt es also in der Regel in der Verantwortung der Mieterin oder des Mieters als Wohnungsbesitzerin oder besitzer. Besondere behördliche Überprüfungen des Einbaus, die über die allgemeine Bauaufsicht hinausgehen, sowie wiederkehrende Kontrollen sind nicht vorgesehen. Es liegt somit in der Verantwortung der jeweiligen Verpflichteten, für die Installation sowie für die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder Sorge zu tragen. Wer der Installations und Betriebspflicht nicht nachkommt, verhält sich zwar rechtswidrig; ein Bußgeld ist allerdings nicht vorgesehen.
Die Rauchwarnmelder sind in allen Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie in den Rettungswegen von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit (z.B. Flure und Treppen innerhalb von Wohnungen) anzubringen. Solche Aufenthaltsräume finden sich nicht nur als Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Gästezimmer insbesondere in Wohnungen, aber auch in anderen Gebäuden, wie z.B. in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen oder Kliniken. Damit sind auch die Gemeinden nicht nur mit ihren Mietwohnungen, sondern auch mit entsprechenden öffentlichen Einrichtungen betroffen.
In der Anhörung hat der Gemeindetag darauf hingewiesen, dass Rauchwarnmelder im Brandfall zweifellos die Sicherheit der Bewohner der Wohnungen bzw. Wohnräume verbessern. Sie sind damit gut geeignet, die Bewohner vor den Gefahren des Brandes bzw. des Rauches zu warnen; die Bewohner können sich rechtzeitig in Sicherheit bringen und die Feuerwehr alarmieren. Es ist somit wünschenswert, die Zahl der Rauchwarnmelder zu erhöhen. Diesen Zielen hat der Gemeindetag in der Anhörung zugestimmt, jedoch eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht für nicht geboten gehalten.
Im Gesetzgebungsverfahren wurde bereits angekündigt, auf eine Überwachung der Realisierung der Rauchwarnmelderpflicht zu verzichten. Bei einem solchen Konzept hat die gesetzliche Regelung lediglich eine pädagogische Wirkung; Konsequenzen sind nicht zu erwarten – somit hätte das Gesetz nur den Charakter eines Appells. Es sei weltfremd zu glauben, bei einem klar angekündigten Verzicht auf die Überwachung würden die Eigentümer die Rauchwarnmelder installieren.
Die bisherigen Aktionen, insbesondere der Gemeindefeuerwehren und der Brandversicherer (mit Unterstützung der Lobbyisten) und dem Appell an die Eigenverantwortung haben dazu geführt, dass die Zahl der installierten Rauchwarnmelder gestiegen ist.
Nach Erfahrungsberichten aus Bundesländern mit einer Rauchwarnmelderpflicht ist die Zahl der Fehlalarme deutlich angestiegen. Diese zusätzliche Einsatztätigkeit wegen Fehlalarmen betrifft die Feuerwehrangehörigen. Die Gemeinden müssen die sich daraus ergebenden Kosten ohne Möglichkeit des Kostenersatzes tragen. Selbst für die Versicherungen, insbesondere Gebäudeversicherungen, ergeben sich aus der Nichtbeachtung evtl. bauordnungsrechtlicher Verpflichtungen keine Folgen. Die Sachversicherungen erfassen Gebäudeschäden und nicht die Personenschäden durch die Rauchopfer. Be
lastbare statistische Zahlen über die Auswirkungen von Rauchwarnmeldern auf die Anzahl der Opfer durch Brände bzw. Rauchvergiftungen sind nicht bekannt. Die Zahl der Brandtoten ist in Deutschland seit Jahren stark rückläufig, und in Bundesländern mit einer Rauchwarnmelderpflicht sind die Rückgänge geringer als in Bundesländern ohne Rauchwarnmelderpflicht. Die immer wieder aus anderen Ländern (z.B. USA) genannten Zahlen über den Rückgang der Brandtoten sind nicht vergleichbar. Außerdem liegt die Zahl der Brandtoten in Ländern mit einer Rauchwarnmelderpflicht höher als in Deutschland bzw. in Bundesländern ohne Rauchwarnmelderpflicht.
Die Rauchwarnmelderpflicht dürfte in BadenWürttemberg tendenziell zu Investitionskosten von mindestens 100 Mio. Euro und zu jährlichen Unterhaltungskosten von zirka 10 Mio. Euro führen; das ist nicht nur für die Hersteller von Rauchwarnmeldern, sondern auch für die Fachbetriebe, die die Rauchwarnmelder installieren und warten, interessant und ein zusätzlicher Markt.
Den Gemeinden entstehen nicht nur für Gemeindewohnungen zusätzliche Installations und Wartungskosten, sondern auch für kommunale Asylbewerber und Obdachlosenunterkünfte bzw. Wohnheime. In diesen Anlagen ist ein gegenüber sonstigen Wohnräumen erheblich höherer Kontroll und Wartungsaufwand zu erwarten, da nach den Erfahrungen der Städte und Gemeinden der sorgfältige Umgang der Bewohner mit diesen Sicherungsanlagen nicht gewährleistet ist.
Brände sollten überhaupt gar nicht entstehen; dies wäre die beste Prävention. Das korrekte Verhalten im Brandfall wäre ebenfalls ein großer Beitrag zur Reduzierung der Brandtoten.
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Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise kann die kommunale Bauleitplanung nicht einschränken
Bereits 2008 hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Hinweise zur Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise für die Flächennutzungsplanung herausgegeben. Diese wurden nun – ohne Anhörung des Gemeindetags und damit unter offensichtlichem Verstoß gegen die Anhörungsgrundsätze des Landes – in abgeänderter Form herausgegeben. Die Hinweise enthalten Vorgaben für das Genehmigungsverfahren – und damit eigentlich auch für das Behördenbeteiligungsverfahren, obwohl dies in den Hinweisen überhaupt nicht genannt ist.
Besonders gravierend ist die 2013 vorgenommene Reduzierung des Bedarfsfaktors zur Berücksichtigung des Wohnbauflächenbedarfs. Der Gemeindetag hat sich bereits im Juni 2013 in einem Schreiben an das Ministerium klar positioniert und die Einschränkung der kommunalen Planungshoheit durch die Hinweise zur Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise abgelehnt. Der Gemeindetag hat das Vorgehen bei der Herausgabe der überarbeiteten Hinweise als auch deren Inhalt kritisiert bzw. für inakzeptabel bezeichnet. Die Hinweise 2013 wurden – wie die Hinweise 2008 – ohne Beachtung der Anhö
rungsgrundsätze des Landes erarbeitet und herausgegeben. Eine Begründung für die Änderung war nicht beigefügt; eine solche Begründung fehlt darüber hinaus für die in den Hinweisen enthaltenden Flächendichten (abhängig vom Status als zentraler Ort). Sie lassen sich auch nicht auf das Raumordnungsrecht und das Landesplanungsrecht bzw. den Landesentwicklungsplan stützten.
Gefordert wird vom Gemeindetag eine gemeindebezogene Betrachtung – dazu gehört auch das kritische Hinterfragen der Zahlen der demografischen Entwicklung und damit die Zugrundelegung eigener Entwicklungszahlen; außerdem ist ein schematisches Vorgehen (genauer gesagt: eine undifferenzierte landeseinheitliche Betrachtung) ohne Berücksichtigung der örtlichen Situation nicht akzeptabel.
Die Gemeinden betrachten sogar die Hinweise als irrelevant, weil die Gemeinden für das Bauleitplanverfahren eine klare und rechtssichere Abwägung auf der Basis der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze vornehmen.
Eine wissenschaftliche Begründung für den Dichtewert für Wohnbauflächen hat das MVI nicht beigefügt. Eine sol
che landeseinheitliche Praxis widerspricht den Anforderungen nach einer differenzierten Betrachtung der kommunalen städtebaulichen Entwicklung. Die Vorgaben in den Hinweisen lassen sich in der vorliegenden dezidierten Formulierung nicht auf den Landesentwicklungsplan stützen – auch wenn der Wortlaut dies verdeutlichen will. Sie sind kein Ziel und kein Grundsatz der Raumordnung und können daher die Gemeinden nicht über § 1 Abs. 4 BauGB binden. Würden die Gemeinden nach den Hinweisen ihre kommunale Bauleitplanung ausrichten, würden sie gegen das Abwägungsgebot des Baugesetzbuchs verstoßen. Die Hinweise können nicht Grundlage der kommunalen Abwägung sein, sie sind ein nicht plausibler Belang für den Abwägungsvorgang. Die Gemeinden laufen Gefahr, rechtsunwirksame Flächennutzungspläne aufzustellen. Auch die vom MLR in Auftrag gegebene IREUSStudie verlangt eine gemeindebezogene und keine schematische Betrachtung der Städte und Gemeinden im ländlichen Raum.
Die überarbeiteten Hinweise führen – rechtswidrigerweise – zu einer gravierenden Einschränkung der kommunalen Bauleitplanung schon allein durch die Verfahrenspraxis der Genehmigungsbehörden. Diese Behörden sind durch die Hinweise in ihrer Entscheidungsfreiheit und in ihrer Genehmigungspraxis eingeschränkt; sie müssen (müssten) im Behördenbeteiligungsverfahren bereits geltend machen, dass Flächennutzungspläne in Abweichung der Hinweise nicht genehmigt werden können. Das ist zugleich eine Überschreitung der Zuständigkeit der Genehmigungsbehörden, die nur eine Rechtsprüfung vornehmen können, jedoch nicht eine Prüfung der Zweckmäßigkeit der kommunalen Bauleitplanung, also keine Prüfung des Ergebnisses des kommunalen Planungsermessens.
Eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung und des Bauflächenbedarfs ist wegen der der Gemeinde zustehenden
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Einschätzungsprärogative gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar. Damit können weder das MVI noch die für die Genehmigung des Flächennutzungsplans zuständige Behörde detaillierte Wohndichten einfordern.
Außerdem gehen die Hinweise trotz ihrer umfangreichen Vorgaben auf folgende Notwendigkeiten der Gemeinden vor Ort nicht ein (der Gemeindetag hat dies bereits zu den Hinweise 2008 formuliert):
• Bei der Bestandsermittlung von Leerständen bzw. innerörtlichen bebaubaren Flächen müssen die Gemeinden vor Ort entscheiden können, wie sie hier vorgehen.
• Bei der Bedarfsermittlung muss unbedingt auch die Verfügbarkeit der Flächen eine Rolle spielen. Nur die tatsächlich auch verfügbaren Flächen können zur Anrechnung kommen. Die Verfügbarkeit wird zwar (jetzt) abgefragt, ihre Bewertung durch die Gemeinde muss jedoch von der Genehmigungsbehörde akzeptiert werden.
• Die Bedarfsermittlung kann nicht starr an einer Formel aufgezogen werden, sondern muss stark auch die örtlichen Begebenheiten berücksichtigen. Damit ist die gesamte Berechnungsmethode in Frage zu stellen.
• Vorrangiges Ziel muss es weiter bleiben, eine Entflechtung unverträglicher Gemengelagen durchzuführen. Wohnlagen müssen weiterhin vorrangig von insbesondere störenden Gewerbebetrieben entlastet werden.
• Es muss den Gemeinden auch weiterhin möglich sein, im Gewerbebereich Vorratsflächen vorzuhalten. Wenn bei einer Anfrage eines Gewerbetriebs erst das ganze Bauleitplanverfahren mit der zeitlichen Dauer von mehreren Monaten bis Jahren durchgeführt werden muss, ist eine Neuansiedlung von Gewerbebetrieben praktisch unmöglich. Dabei darf sich die Ansiedlung nicht nur auf die Eigenentwicklung reduzieren.
Das Land wurde aufgefordert, die Hinweise aufzuheben bzw. auf eine Darstellung der Rechtslage zurückzuführen.
Der Gemeindetag ist Mitglied in dem im Dezember 2004 gegründeten Aktionsbündnis „Flächen gewinnen“ und unterstützt damit die Bemühungen der Gemeinden um eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme. Zahlreiche Artikel in der Verbandszeitschrift des Gemeindetags zeigen kommunale Projekte und Ratgeber für die kommunale Praxis (wie der Folgekostenrechner oder die FlächenmanagementTools).
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Bei der Beratung im Landesvorstand im September 2013 wurde in Anwesenheit von Staatssekretärin Splett beschlossen, eine Arbeitsgruppe von Mitgliedern des Gemeindetags zu bilden, die 10 bis 15 Gemeinden umfassen wird und die an Hand der eigenen Entwicklungszahlen die Auswirkungen der Hinweise auf die Flächennutzungsplan darstellen werden. Dabei zeigt sich schon jetzt, dass es mit den Zahlen der Hinweise zu einer Negativentwicklung kommen wird.
Novelle zur Gutachterausschussverordnung – konkrete Vorschläge sind erwünscht
Mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG) vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) wurden zum 01.07.2009 in § 193 Abs. 5 BauGB die Aufgaben des Gutachterausschusses – und damit die Anforderungen an die Arbeit der Gutachterausschüsses und die Geschäftstellen – erweitert, außerdem wurde in § 198 BauGB die Bildung oberer Gutachterausschüsse oder zentraler Geschäftsstellen vorgeschrieben.
Nach dem Konzept des jetzt zuständigen Ministerums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) soll die einzurichtende Zentrale Geschäftsstelle beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung angesiedelt werden. Die Aufgabe der ZGG wird insbesondere darin bestehen, überregionale Auswertungen und Analysen des Grundstücksmarktgeschehens zu erstellen. Dazu bestehen Überlegungen für eine Qualifizierung der Gutachterausschüsse und die dafür zu erfolgende Verstärkung der interkommunalen Zusammenarbeit; auch dies wird Teil der Novelle zur Gutachterausschussverordnung sein.
Der Gemeindetag hat in den Gesprächen mit dem MLR auf der Basis seiner Gremienbeschlüssen gefordert, die Zuständigkeit der Gemeinden für die Gutachterausschüsse nicht zu verändern. Die Einrichtung eines Gutachterausschusses und der Geschäftsstelle für den Gutachterausschuss ist derzeit nur auf der
Ebene einer Gemeinde oder einer Verwaltungsgemeinschaft möglich. Künftig sollen mehrere Gemeinden einen gemeinsamen Gutachterausschuss oder unter Beibehaltung der einzelnen gemeindlichen Gutachterausschüsse eine gemeinsame Geschäftsstelle einrichten können. In welcher Weise diese Kooperationen erfolgen können, ist noch zu prüfen.
Der Gemeindetag hat diesen grundsätzlichen Überlegungen zugestimmt; insbesondere die Beibehaltung der kommunalen Zuständigkeit ist – wie oben formuliert – klare Forderung des Gemeindetags, begründet mit den Jahrzehnte langen Bemühungen gerade des Gemeindetags um eine gesetzliche Ermächtigung im – bundesrechtlichen – Baugesetzbuch (bzw. schon im Bundesbaugesetz), in der Nachfolge der früheren gemeinderätlichen Schätzung den Städten und Gemeinden eine Wertermittlungszuständigkeit zu erhalten. Deshalb geht der Gemeindetag von folgender derzeitiger Rechtslage aus:
Die Aufgaben der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses sind mit der Zuständigkeit für den Gutachterausschuss verbunden bzw. daran gekoppelt. Somit kann die Erledigung allein der Aufgaben der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses nicht auf eine andere Gemeinde übertragen werden. Dies wäre nur denkbar gemeinsam mit der Übertragung der gesamten Aufgabe des Gutachterausschusses. Eine denkbare Auf
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gabenübertragung würde über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung erfolgen, in der nicht nur die gemeinsame Aufgabenerfüllung, sondern auch die Verantwortlichkeit, Kostenverteilung usw. zu regeln wären. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist inzwischen dieser Rechtsmeinung beigetreten.
Die Tätigkeit der Geschäftsstelle kann personell durch Mitarbeiter einer anderen Gemeinde durchgeführt bzw. erledigt werden. Es bleibt bei der Zuständigkeit der örtlichen Gemeinde für die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Beispiele für solche derzeit rechtlich mögliche Formen der Zusammenarbeit sind somit die Personalleihe bzw. Personalgestellung. Denkbar ist auch ein Werkvertrag zwischen Gemeinden, in dem die Aufgabenerledigung geregelt wird, ohne dass es zu einer personalisierten Tätigkeit kommt, also ohne Nennung des die Maßnahme erledigenden Mitarbeiters der Gemeinde. Die damit zusammenhängenden Rechtsfragen sind zu klären und zwar nicht allein wegen der interkommunalen Zusammenarbeit bei den Gutachterausschüssen. Es gibt derzeit Überlegungen für eine Novellierung der Gemeindeordnung und des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit; es ist denkbar, mit der Novelle neue Gestaltungsformen für die gerade für die Arbeit der Gutachterausschüsse notwendige interkommunale Zusammenarbeit zu schaffen.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat im Sommer 2012 mit einem Anschreiben an alle Gutachterausschüsse einen Erhebungsbogen zum Gutachterausschusswesen in BadenWürttemberg verschickt. Dort wurde nach dem Organisationsgrad und der Aufgabenerledigt gefragt. Bestätigt hat das Umfrageergebnis die vom Gemeindetag angestrebte Notwendigkeit einer Qualifizierung der Arbeit der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse. Das wird zur Diskussion um die Größe des Einzugsbereichs der Geschäftsstellen führen, insbesondere ob die Zahl der im Jahr auszuwertenden Kaufverträge ein maßgebendes Kriterium sein kann bzw. ob auch die Einwohnerzahl den
räumlichen Zuständigkeitsumfang bestimmen kann. Folge kann dann auch die Reduzierung der Zahl der Geschäftsstellen im jeweiligen Landkreis sein – darf aber nicht die vom Gemeindetag geforderte kommunale Zuständigkeit für den Gutachterausschuss substanziell
beeinträchtigen. Im Frühjahr 2014 wird der Gemeindetag zusammen mit dem Städtetag dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Überlegungen für die Novellierung der Gutachterausschussverordnung unterbreiten.
Notariats und Grundbuchamtsreform wird Zug um Zug umgesetzt
Am 21.07.2008 hat der Ministerrat auf Basis einer Vorlage des Justizministeriums die Eckpunkte einer umfassenden Neuorganisation des badenwürttembergischen Grundbuchwesens beschlossen. Die Grundbuchführung soll demnach bis zum 01.01.2018 schrittweise auf die Grundbuchabteilungen von landesweit 13 Amtsgerichten übertragen werden. Dies entspricht der im übrigen Bundesgebiet üblichen Struktur. Im badischen Landesteil waren neben einigen staatlichen Ämtern bislang hauptsächlich Städte und Gemeinden für die Grundbuchführung zuständig. Sie werden Zug um Zug von dieser Aufgabe entbunden. Durch die vollständige Übertragung der Grundbuchführung auf staatliche Ämter und die Zentralisierung an nur noch 13 Standorten sollen bei den jeweiligen Amtsgerichten moderne, leistungsfähige und technisch optimal ausgerüstete Einheiten geschaffen werden.
Die Umsetzung der Reform hat im badischen Landesteil bereits im April 2012 begonnen. Dort wurden an den Amtsgerichten Achern, Emmendingen, Maulbronn, Tauberbischofsheim und VillingenSchwenningen bereits fünf von insgesamt sechs zentralen Grundbuchämtern eröffnet. Der Standort Mannheim soll 2014 folgen. Im württembergischen Landesteil sollen die insgesamt sieben zentralen Grundbuchämter bei den Amtsgerichten Böblingen, Heilbronn, Ravensburg, Schwäbisch Gmünd, Sigmaringen, Ulm und Waiblingen schrittweise ab 2015 eröffnet werden.
Zwischen Justizministerium sowie Gemeindetag BadenWürttemberg und Städtetag BadenWürttemberg finden zur Eingliederung kommunaler Grund
buchämter in die grundbuchführenden Amtsgerichte regelmäßige Dienstbesprechungen statt, zuletzt am 25.01.2013. Die nächste Besprechung ist für den 24.01.2014 terminiert worden. Dabei werden nicht nur Fragen zum aktuellen Stand der Eingliederungsplanung besprochen, sondern auch andere Themen wie z.B. die notwendige Anpassungen der GrundbuchamtsSoftware FOLIA/EGB. Zur Anpassung an das zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz siehe Gtinfo Nr. 137/2013 vom 20.02.2013 und Gtinfo Nr. 309/2013 vom 06.05.2013.
Mit Schreiben vom 14.10.2013 hat das Justizministerium den Gemeindetag über den aktuellen Stand der Eingliederungsplanung unterrichtet. Danach steht für die im 2. Quartal 2014 zur Übernahme vorgesehenen Grundbuchämter das genaue Datum der Eingliederung bereits fest. Für die nachfolgenden, für 2014 vorgesehenen Eingliederungen von kommunalen Grundbuchämtern steht immerhin das jeweilige Quartal der Eingliederung fest, für 2015 das Halbjahr. Für die restlichen Eingliederungen im badischen Rechtsgebiet erfolgt bereits eine Zuordnung für die Jahre 2016 und 2017.
Bei der geplanten Notariatsreform, insbesondere bei der Standortkonzeption, hat sich seit der Berichterstattung in BWGZ 1/2013, S. 49, bzw. Gtinfo Nr. 1047/2012 vom 20.12.2012 nichts Wesentliches mehr geändert. Näheres dazu ist aus dem Justizportal des Landes (http://www.justiz.baden-wuerttem-berg.de – im grau unterlegten Feld auf der linken Seite unter „Themen und Aktuelles“ „Notariatsreform“ anklicken!) zu entnehmen.
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Bilanz und PerspektivenBWGZ 1 | 2014
Erschließungsbeitragsrecht
Am 01.10.2005 trat das landesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht in Kraft und beschäftigt zunehmend nun auch die Verwaltungsgerichte im Lande. Mit dem viel beachteten Urteil vom 26.10.2011, 2 S 1294/11 (BWGZ 2012 S. 190) hat der VGH Mannheim den kommunalen Entscheidungsspielraum für die Zusammenfassung mehrerer Anlagen zu einer Abrechnungseinheit herausgestellt. Dies hat in der Folge auch das Bundesverwaltungsgericht mit veranlasst, seine (erstmals in aller Deutlichkeit im Urteil vom 11.10.1985, 8 C 26.84, BWGZ 1986 S. 32 vorgestellte) strenge Auffassung zur Erschließungseinheit nach dem BauGB zu lockern (Urteil vom 30.01.2013, 9 C 1.12, KStZ 2013 S. 87). Eine Erschließungseinheit kann danach auch aus einer Hauptstraße und mehreren Stichstraßen bestehen.
Gleichzeitig hat das Gericht auch seine Rechtsprechung zur so genannten Drittelgrenze, bei deren Überschreiten eine Zusammenfassungspflicht besteht, bestätigt und konkretisiert. Diese hat inso
fern bereits auf das landesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht abgefärbt, als auch das VG Sigmaringen in einem Urteil vom 27.03.2013, 5 K 3246/12, erklärt hat, bei einer Differenz der Beitragssätze in einem Baugebiet von mehr als einem Drittel sei von einer Pflicht der Gemeinde zur Bildung einer Abrechnungseinheit auszugehen (Ermessensreduzierung auf „Null“).
Hätte diese Entscheidung Bestand, so wäre der mit der Einführung der Abrechnungseinheit verbundene Zweck, den kommunalen Entscheidungsspielraum für Zusammenfassungen zu stärken, ins Gegenteil verkehrt, weil dann in vielen Fällen durch eine Zusammenfassungspflicht das Ermessen auf Null reduzieren würde. Gegen die Entscheidung des VG Sigmaringen läuft ein Berufungsverfahren (2 S 1215/13). Es bleibt zu hoffen, dass der VGH Mannheim an seiner Rechtsprechung, den kommunalen Entscheidungsspielraum mit der Abrechnungseinheit zu stärken, festhält.
Neben der Abrechnungseinheit spielen in der Beratungspraxis der Geschäftsstelle Baumaßnahmen an „alten“ Straßen, die bis heute nicht endgültig hergestellt worden waren und nun Erschließungsbeiträge auslösen, eine große Rolle. Das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.05.2013, C 3.12 (BWGZ 2013 S. 526) erweist sich hierbei in der Praxis eher hilfreich, denn für die Beurteilung, wann eine Fahrbahn endgültig hergestellt ist, kommt es nur auf den „Blick von oben“, nicht aber darauf an, ob die Tragschicht und die Deckschicht (der Schlussbelags) eine richtliniengemäße Mindeststärke aufweisen (oder – noch „tiefer“gehend – der „Unterbau“ frostsicher hergestellt worden ist). Eine Schlüsselrolle kommt somit dem so genannten „Bauprogramm“ zu, das beschreibt, mit welcher Ausdehnung (Länge, Breite) eine Erschließungsanlage, etwa eine Anbaustraße, endgültig hergestellt werden soll und wie die Verkehrsfläche in Fahrbahn, Gehweg, Grünstreifen, Parkstreifen usw. aufgeteilt werden soll.
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36 Gemeindetag Baden-Württemberg
Bilanz und Perspektiven BWGZ 1 | 2014
Lokale kommunale Hotspots – öffentliche WLANNetze
Internetfähige Endgeräte (Smartphones, Tablets) können mittels WLANNetzen drahtlos in ein lokales Netzwerk eingebunden werden. Solche WLANNetze sind zunehmend üblicher Standard, z.B. für das private heimische Netz, Hotels, Cafés, Büros, Verkaufsstätten, Friseure. Die schnelle Entwicklung der WLANTechnologie hat dazu geführt, dass die Technik auch außerhalb des Heimnetzes attraktive Anwendungsmöglichkeiten bietet. Vor allem für Städte und Gemeinden gewinnt es als Zugangsnetz für die Bürger und Gäste in der Gemeinde immer mehr an Bedeutung. Die WLANTechnologie verbindet das mobile Internet mit der hohen Leistungsfähigkeit und der unbeschränkten Nutzbarkeit einer Festnetzinfrastruktur. Im mobilen Internet sind demgegenüber aufgrund der Ausgestaltung der Mobilfunkverträge und wegen der Vielzahl der Nutzer oftmals die Bandbreiten und das verfügbare Datenvolumen begrenzt.
In den letzten Monaten sind Städte und Gemeinden dazu übergegangen, öffentliche WLANNetze im Gemeindegebiet als kommunale Dienstleistung anzubieten (flächendeckend im Ortsbereich oder lokal in bestimmten Bereichen). Die Bürger können dann immer und überall auf das Internet zugreifen. WLAN ist ein Standortfaktor nicht nur für Unternehmen, sondern auch als Angebot im Tourismus immer wichtiger; in Tourismusgemeinden können die Gäste von einem kostenlosten Internetzugang profitieren. Zwei Drittel der TabletInhaber gehen nach Angaben der BITKOM nur über WLAN ins Netz. WLANHotspots sind im Gastgewerbe und in der Hotellerie, in Unternehmen und im Freizeit und Bildungssektor übliche und notwendige Bestandteile des Dienstleistungsangebots.
Unsere Informationsgesellschaft erwartet einen Zugang zum Internet und zwar jederzeit und überall (always online). Bei diesen Erwartungen spielt auch die im Internet übliche „Gratiskultur“ eine Rolle. Die Städte und Gemeinden müssen sich um die gesellschaftliche Bedeutung des Internets auch mittels der
WLANNetze kümmern und vor Ort zusammen mit der Wirtschaft (Einzelhandel, Gastwirte, Hotels, Gewerbetreibende) die Initiative ergreifen. Eine Übernahme dieser Aufgabe durch die örtlichen Verbände (z.B. Gewerbe und Handelsverein) wäre wünschenswert. Es gibt in BadenWürttemberg Unternehmen, die Kabel bzw. Festnetze betreiben; die Gemeinden können sie als Partner an ihre Seite holen. Die Finanzierung eines kostenlosen WLANNetzes kann ein privater Investor übernehmen. Die Ausschreibung des Plakatanschlags kann mit dem Aufbau eines WLANNetzes verknüpft werden.
Die technische Seite der „Geschäftsmodelle“ ist unterschiedlich. So erhalten beispielsweise die Nutzer wegen der rechtlichen Fallstricke (siehe BWGZ 14/2013, 597 – unverschlüsselte öffentliche WLANHotspots gelten als Sicherheitsproblem für die Nutzer) einen Zugangscode erst dadurch, dass sie ihre Handynummer oder EMailAdresse angeben. In Deutschland ist die Registrierung der Anwender auch bei vielen Hotels und Cafés der Regelfall. Daneben gibt es eine zeitliche Begrenzung von morgen bis spätabends; in anderen Zeiten ist dann zu bezahlen – oder die Nutzerzeit ist eine halbe Stunde oder auf eine oder zwei Stunden begrenzt. Die Kosten für die öffentliche Investition sind überschaubar; das gilt auch für die monatlich anfallenden Kosten (eine Kostenteilung zwischen Gastwirten, Einzelhandel und Gemeinde ist ein Modell).
Erst in zweiter Linie kann es unter Berücksichtigung der kommunalen Finanzen und der kommunalpolitischen Bedeutung zu einer neuen Aufgabe der Gemeinde kommen. Kommunale Modellprojekte gibt es in BadenWürttemberg: Heidenheim, Aalen, Heubach, Pforzheim (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Kabel Deutschland hat für 70 bayerische Städte die Einrichtung von 300 WLANHotspots angekündigt (Nutzer können 30 Minuten pro Tag kostenlos surfen). Nach der Übernahme von Kabel Deutschland durch vodafone sollen vodafoneKunden kostenlos in
WLANNetz von Kabel Deutschland gehen können (zunächst in Berlin und Potsdam angekündigt). Seit 13.09.2013 bietet die Telekom in der Innenstadt von Hamburg eine – für eine Stunde kostenlose – WLANNutzung an. Die Telekom plant WLANNetze in Fußballstadien. In München wird RiesenWLANHotspot auf der Theresienwiese diskutiert. Die Telekom bietet auf größeren Bahnhöfen ein auf 30 Minuten limitiertes – über eine Anmeldung zugängliches – kostenloses WLANNetz an.
In Berlin hat das das britische Unternehmen The Cloud Networks das City WiFi „Berlin wireless“ auf rund 260 Hotspots ausgeweitet; die Nutzung ist nach einer Registrierung 30 Minuten kostenlos. Kabel Deutschland als einer der großen Anbieter hat Anfang Dezember 2012 WLANHotspots in Mainz verfügbar geschaltet. Seit Mitte Januar 2014 kann man in Bonn auf Grund eines Kooperationsprojekts mit der Stadt Bonn 30 Minuten über 150 eingerichtete TelekomHotspots kostenlos surfen. Unitymedia KabelBW hat nach einem eigenen Bericht von Anfang Dezember 2013 kostenloses WLAN in der SAP Arena Mannheim eingerichtet. Der Gemeindetag hat bereits im August 2013 Kabel BW aufgefordert, in Kooperation mit den Städten und Gemeinden WLANHotspots aufzubauen und hat diese Forderung aktuell erneut aufgegriffen. Es gibt in Deutschland nach Feststellungen in Fachkreisen rund 1.600 Hotspots, davon ca. 1.000 als IndoorHotspots. In mehr als 100 Bahnhöfen bestehen kostenlose Hotspots.
Auf Bundesebene ist als Ergebnis der Koalitionsverhandlungen eine Abschaffung der Störerhaftung beim WLAN zu erwarten.
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Bilanz und PerspektivenBWGZ 1 | 2014
EUBeihilferecht bindet die Gemeinden beim Ausbau der BreitbandInfrastruktur
Die EU hat die seit 2009 bestehenden BreitbandLeitlinien überarbeitet und Ende Januar 2013 im Amtsblatt der EU bekannt gemacht. Es sind EUrechtliche Beihilfevorschriften und sie gelten nicht nur bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes für den Ausbau der kommunalen BreitbandInfrastruktur, sondern auch dann, wenn die Gemeinden allein mit eigenen Haushaltsmitteln eine BreitbandInfrastruktur aufbauen. Unter „staatlichen Beihilfen“ oder „staatlicher Förderung“ oder „Beihilfebetrag“ oder „Bewilligungsbehörden“ ist nicht nur eine finanzielle Unterstützungen aufgrund der BreitbandInitiative II des Landes, sondern sind eben auch die Gemeinden beim Einsatz kommunaler Haushaltsmittel zu verstehen, wenn die Kommunen den Ausbau der Breitbandinfrastruktur fördern. Die BreitbandLeitlinien 2013 enthalten an vielen Stellen allseits bekannte Inhalte; deren aktuelle Bedeutung erschließt sich oft erst nach einem Blick in die Fußnoten.
Die Investitionskosten für eine leistungsfähige BreitbandInfrastruktur sind immens. Für die Bundesrepublik werden je nach Ansatz der jeweiligen Studie 20, 70
oder über 90 Mrd. Euro für einen glasfaserbasierten Breitbandausbau genannt. Auf Bundesebene sollten eigentlich nach dem Entwurf der Vereinbarung zwischen den Koalitionären 1 Mrd. Fördermittel in verschiedensten Auszahlungsformen (auch Bürgschaft, KfWMittel) zur Verfügung gestellt werden (Eingang in die Endfassung des Koalitionsvertrags fand dies leider nicht). Veränderungen sind auch für den Beihilfebereich mit der Zuordnung der BreitbandInfrastruktur zur Daseinsvorsorge vorgesehen.
Die Kommission weist darauf hin, dass die Breitbandleitlinien 2013 (wie bereits die aus dem Jahre 2009) die Grundsätze zusammenfassen, nach denen die Kommission die EUBeihilfevorschriften bei Maßnahmen anwendet, die dem allgemeinen Ausbau von Breitbandnetzen für die Breitbandgrundversorgung sowie von NGANetzen dienen. Damit entsteht Rechtssicherheit und Transparenz bei denjenigen, die Beihilfemaßnahmen durchführen. Vier Kriterien prägen den Begriff der Beihilfe: Einsatz staatlicher Mittel, wirtschaftlicher Vorteil für Unternehmen, der Vorteil für das Unternehmen ist selektiv, eine Verfälschung des Wettbewerbs tritt ein oder droht einzutreten ebenso eine Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten.
Bei der Beurteilung staatlicher Beihilfen wird unterschieden zwischen folgenden Arten von Breitbandnetzen: Netzen der Grundversorgung, NGANetzen und ultraschnellen Breitbandnetzen. Während Netze der Grundversorgung u.a. ADSLNetze, herkömmliche Kabelnetze (wie DOCSIS 2.0), Mobilfunknetze der dritten Generation (UMTS) sowie satellitengestützte Systeme sind, bestehen NGANetze vollständig oder teilweise aus optischen Bauelementen mit höherer Leistung als bestehende Netze der Breitbandgrundversorgung. Nach der „Farbenlehre“ der Kommission gibt es weiße, graue und schwarze Flecken bei der Breitbandgrundversorgung. Bei weißen Flecken ist eine BreitbandInfrastruktur nicht zu erwarten, in grauen Flecken gibt es bereits einen Anbieter und in schwarzen Flecken mindestens
zwei Anbieter. Vergleichbar gibt es weiße, graue und schwarze NGAFlecken. Ein Handeln der Gemeinden ist in weißen Flecken ohne weiteres möglich, in grauen Flecken nur eingeschränkt und in schwarzen Flecken ausgeschlossen.
Bei der Ausgestaltung der Maßnahmen haben die Gemeinden folgende Grundsätze zu beachten: detaillierte Breitbandkarte und Analyse der Breitbandabdeckung, öffentliche Konsultation, wettbewerbliches Auswahlverfahren, wirtschaftlich günstigstes Angebot, Technologieneutralität, Nutzung bestehender Infrastruktur, offener Zugang auf Vorleistungsebene, Vorleistungspreise, Überwachung und Rückforderungsmechanismus sowie Transparenz.
Die bestehenden Richtlinien des Bundes werden derzeit überprüft. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entwickelt inzwischen die Förderrichtlinien BadenWürttemberg, also die Breitbandinitiative II, weiter und berücksichtigt dabei die neuen Breitbandrichtlinien der EU.
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Bilanz und Perspektiven BWGZ 1 | 2014
Erhaltung der Dorfgasthäuser: Rathaus trifft Wirtshaus – miteinander sprechen statt übereinander reden
Dorfgaststätten sind für die Attraktivität einer Gemeinde sowie den Zusammenhalt und das WirGefühl der Bürger wichtig. Die fehlende Dorfgaststätte ist eine Herausforderung für die Gemeinden, vor allem, aber nicht nur im ländlichen Raum. Damit die örtliche Gemeinschaft ein lebens und liebenswerter Wohnort für Bürgerinnen und Bürger bleibt, kämpfen die Gemeinden nicht nur um die Erhaltung ihres Schulstandortes, um die Sicherung der ärztlichen Versorgung oder des örtlichen Einzelhandels.
Für die Erhaltung der Dorfgasthäuser haben der Deutsche Hotel und Gaststättenverband (DEHOGA) BadenWürttemberg und der Gemeindetag seit März 2013 eine Veranstaltungsreihe mit dem Titel „Rathaus trifft Wirtshaus: ein regional kulinarischer Dialog zu den Perspektiven der Gastronomie im ländlichen Raum“ durchgeführt. So wie die gewählten politische Vertreter oft meinen, sie wüssten, was Gastronomen tun
sollen, damit deren Wirtshaus erfolgreich läuft, so sind die Gastwirte ebenso überzeugt, dass sie genau wissen, was ihr Bürgermeister tun müsste, um sie dabei zu unterstützen.
Bei den Veranstaltungen hat sich bestätigt, dass die Bürgermeister mit den Gastwirten reden müssen wie auch die Gastwirte auf die Gemeinden zugehen müssen. Beide Seiten müssen miteinander reden, damit die Dorfgasthäuser eine Perspektive erhalten. Die Diskussionsthemen waren breit gestreut; in Gemeinden mit Tourismus gibt es andere Berührungspunkte als in rein ländlichen Gebieten. Gemeinsam ist aber das Bemühen der Gemeinden, bei Veranstaltungen in kommunalen Räumen den regionalen Produkten eine klare Präferenz zu geben.
Die Fakten zu Situation der Dorfgasthäuser zeigen die große Fluktuation in der Gastronomiebranche; bei 25 Prozent der Betriebe wechselt Jahr für Jahr
der Betreiber. Gründe sind die sich in den vergangenen Jahrzehnten veränderte Lebens und Arbeitswelt auf dem Lande, die veränderten Gästeerwartungen, nicht zu vergessen der Preisverfall, wenn es ein Überangebot an Gastronomieobjekten gibt. Der erhebliche Fachkräftemangel in der Gastronomie tut das Seine dazu.
Die Gastwirte berichteten auf den Veranstaltungen teilweise sehr emotional über ihre Enttäuschungen vor Ort. Gleichzeitig betonen sie, dass der Gastwirt im Dorf integriert sein muss, bei kommunalen Veranstaltungen muss er dabei sein und sich einbringen. Weitere Stichworte waren die in den vergangenen Jahrzehnten gebauten Dorfhäuser, die den Vereinen für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Forderungen der Behörden würden die Arbeit der Wirte erschweren und seien mit erheblicher Bürokratie verbunden.
Klar wurde aber in der Diskussion bei den Veranstaltungen: So sehr sich die Nöte und Herausforderungen der Gastwirte ähneln, ein Patentrezept für ein erfolgreiches Dorfgasthaus gibt es nicht. Nur der Dialog vor Ort kann Wege aufzeigen, wie ein Gastwirt sein Wirtshaus zu einem attraktiven Ziel für die einheimischen Bürgerinnen und Bürger sowie für Touristen machen kann.
Die beiden Präsidenten, Roger Kehle, Gemeindetag, und Peter Schmid, DEHOGA, zeigten sich in ihrem Resümee der bisherigen Veranstaltungen „Rathaus trifft Wirtshaus“ zufrieden und zuversichtlich, den richtigen Weg zur Rettung der Dorfgasthäuser eingeschlagen zu haben. Die Wirte wurden aufgefordert, zum Bürgermeister in die Rathäuser zu gehen und die Bürgermeister wurden aufgefordert, zu den Wirten in den Gasthäusern zu gehen.
Die Veranstaltungsreihe wird noch bis in das Frühjahr 2014 gehen; ein Zwischenergebnis soll möglichst bald gemeinsam mit dem Hotel und Gaststättenverband erarbeitet werden.
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Ärztliche Versorgung
Am 01.01.2012 ist das Versorgungsstrukturgesetz GKVVStG in Kraft getreten. Aus Sicht des Gemeindetags ist das neue Versorgungsstrukturgesetz „ein Schritt in die richtige Richtung“. Elemente im Gesetz – wie Flexibilisierung der Bedarfsplanung, Beteiligungsrechte der Länder, Berücksichtigung sektorenübergreifender Ansätze, Umverteilung von Arztsitzen, Sonderbedarfszulassung, neue Kooperationsformen, mobile Versorgungskonzepte, Eigeneinrichtungen der kassenärztlichen Vereinigungen, nichtärztliche Praxisassistenz und veränderte Honorierung – gilt es künftig für eine Sicherung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum zu nutzen.
Auf die Städte und Gemeinden kommt dabei die Aufgabe zu, mit vor Ort erarbeiteten gemeindespezifischen Konzepten die Gesundheitsversorgung unter Einbeziehung der Bürgerschaft langfristig auf Prävention und Gesundheitsförderung und kurzfristig auf die Sicherung und Entwicklung der Versorgungsstrukturen auszurichten.
An der Erarbeitung des Gesamtkonzepts müssen dabei alle örtlichen Akteure im Gesundheitsbereich wie Hausärzte, Fachärzte, Apotheken, Therapeuten und soziale Dienstleister über eine örtliche Bestandsaufnahme, Runde Tische und Gesundheitskonferenzen beteiligt werden.
Ambulante Pflege, Sozialstationen
Die Versorgung einer stetig wachsenden Anzahl von pflegebedürftigen Menschen stellt eine große Herausforderung dar, die sich durch die Auswirkungen des demografischen Wandels in den nächsten Jahren noch verstärken wird. So hat sich die Anzahl der durch ambulante Pflegedienste versorgten pflegebedürftigen Menschen in BadenWürttemberg allein im Zeitraum 2009 bis 2011 um 16,5 Prozent auf zirka 190.000 Personen erhöht.
Ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Angebot ambulanter Pflegeleistungen ist für die Versorgung der betroffenen Menschen unverzichtbar, vor allem, um ihnen so lange wie möglich einen Aufenthalt in ihrer angestammten Wohnumgebung in der Gemeinde zu ermöglichen. Die gemeinnützigen Träger, insbesondere Caritas und Diakonie, decken derzeit einen Versorgungsanteil von insgesamt 72 Prozent ab. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bei der Finanzierung der ambulanten Krankenpflege besteht die Sorge, dass sich die flächendeckende, ambulante pflegerische Versorgung auf Dauer insbesondere im ländlichen Raum so nicht aufrechterhalten lässt.
Hintergrund dieser Sorge ist die angespannte wirtschaftliche Situation der gemeinnützigen ambulanten Pflegedienste sowie der Sozial und Diakoniestationen. Die wirtschaftlichen Probleme beruhen auch auf dem Auseinanderdriften von zugebilligten Vergütungserhöhungen und den tariflichen und sonstigen Kostensteigerungen.
Bei einem vom Gemeindetag initiierten „Runden Tisch“ mit Vertretern der Trägerverbände, der Krankenkassen und des Sozialministeriums wurde vereinbart, dass das Sozialministerium sich einem Interessenausgleich zwischen den Trägern und den Krankenkassen verstärkt annehmen wird. Damit soll der nachhaltige Betrieb von Sozialstationen in allen Regionen des Landes gewährleistet werden.
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Keine Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Durch eine Änderung des § 15 BestattG werden die Gemeinden ermächtigt, in ihren Friedhofsordnungen festzulegen, dass nur Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hergestellt sind. Damit hat der Landtag als eines der ersten Landesparlamente eine eindeutige Rechtsgrundlage für entsprechende Festlegungen in kommunalen Friedhofssatzungen geschaffen.
Wie die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts inzwischen zeigt (es verlangt für ein solches Verbot eine ausdrückliche Ermächtigung), war dies vorausschauend richtig. Die Anforderungen an den Nachweis sind in der Friedhofssatzung festzulegen. Über die Rechtsänderung wurde bereits in BWGZ 14/2012 S. 542 berichtet. Das Muster für eine Friedhofssatzung aus dem Jahr 2010 wurde inzwischen geändert. Damit sind zwei Regelungen in die Friedhofssatzung aufgenommen worden: kein Grabmale aus ausbeuterischer Kinderarbeit und Führung des Nachweises über die Herkunft bzw. die Herstellung der Grabmale.
Der Deutsche NaturwerksteinVerband schätzt, dass 40 bis 50 Prozent der angebotenen Grabsteine aus Indien stammen. Genauere Angaben seien nicht möglich, denn der Weg der Steine sei oft schwer nachvollziehbar. So würden Natursteinprodukte „made in China“ oder „made in Italy“ in diesen Ländern häufig nur weiterverarbeitet, das Gestein selbst aber stamme aus indischen Steinbrüchen. China exportiere insbesondere Pflastersteine, Bordsteine und Schotter; Indien sei zu einem bedeutenden Lieferanten von Grabsteinen avanciert.
Die Innung der Steinmetz und Steinbildhauerhandwerker hat in ihrer Stellungnahme zur Änderung des Bestattungsgesetzes (Schreiben 31.05.2012 an das Sozialministerium BadenWürttemberg) erklärt, sie seien sich darüber einig: „Wir lehnen Kinderarbeit in jeglicher Form ab und sehen eine Verpflichtung, im Rahmen unserer Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass keine Grabmale von Kinderhand entstehen.“ Der Berufstand der Steinmetze sehe sogar eine Chance darin, dass durch diese Regelungen möglicherweise „schwarze Schafe“ außerhalb der Verbandsorganisation vom Markt verschwinden bzw. zu einem Umdenken im Umgang mit solchem Mate
rial animiert werden. Eine in diesem Zusammenhang oft angesprochene Kostensteigerung für Grabsteine sehe man aus diesen vorgenannten Gründen nicht. Jedoch sollte bedacht und geregelt werden, dass der bürokratische Aufwand für die erforderlichen Nachweise so gering wie möglich gehalten werde. Denn eine weitere Steigerung des bürokratischen Aufwands könnte durchaus zu einer Erhöhung der Kosten für den Auftraggeber eines Grabsteines führen.
Entsprechend der Ermächtigung im Bestattungsgesetz wurde in das Muster für eine Friedhofssatzung (Muster 2010) die Formulierung aufgenommen, wonach nur Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hergestellt sind; der Nachweis ist durch ein Siegel einer unabhängigen Zertifizierungsstelle oder in anderer geeigneter Weise zu erbringen.
Die Friedhofssatzung muss bestimmen, dass der Nachweis Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit der aufzustellenden Grabsteine ist. Benutzer des Friedhofs sind die Verfügungsberechtigten (Reihengräber) und die Nutzungsberechtigten (Wahlgräber). Die für die Hinterbliebenen tätigen Gewerbetreibenden (also in diesem Zusammenhang die Steinmetze) bedürfen für ihre gewerbliche Betätigung auf dem Gemeindefriedhof einer Zulassung durch die Gemeinde nach den Regeln der örtlichen Friedhofssatzung (siehe insoweit § 4 des Musters für eine Friedhofssatzung).
Das Muster für eine Friedhofssatzung regelt seit langem, dass die Aufstellung von Grabmalen und sonstiger Grabausstattung genehmigungspflichtig ist (§ 17 Abs. 1 und 3 „Genehmigungserfordernis“). Den Antrag auf Genehmigung haben die Hinterbliebenen zu stellen (Verfügungsberechtigte und Nutzungsberechtigte). Somit haben die Hinterbliebenen im Verfahren für die Genehmigung der Aufstellung des Grabmals den genannten Nachweis beizu
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bringen. Die Hinterbliebenen sind somit aufzufordern, bei dem von ihnen zivilrechtlich durch Werkvertrag beauftragen Steinmetz die notwendigen Nachweise anzufordern und dem Genehmigungsantrag beizufügen. Eigenerklärungen genügen diesen Anforderungen nicht. Geeignet sind Bestätigungen der bestehenden Zertifizierungsstellen. Soweit die Gemeinden Antragsformulare verwenden, können diese um entsprechende Anforderungen zur Vorlage der Nachweise ergänzt werden.
Soweit Gemeinden in ihre Friedhofssatzung keine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmalen aufgenommen haben, sollten sie sich überlegen, aus Anlass der Einführung des Verbots von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit und des dafür notwendigen Nachweises entweder die Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmalen oder ein eigenständiges Nachweisverfahren einzuführen.
Zertifizierungen und Siegel werden von einer ganzen Reihe von Institutionen und Organisationen ausgestellt. Diese Organisationen verpflichten sich, unangekündigte Kontrollen und zwar zu jeder Zeit mit besonderen dafür aufgestellten Kontrollteams durchzuführen. Eine Beschränkung auf einen oder bestimmte Zertifizierer ist aus Wettbewerbsgründen nicht zulässig. Auch andere als die in der öffentlichen Diskussion regelmäßig genannten Zertifizierer sind zuzulassen. Eine Bewertung dieser weiteren Zertifikate sollte dann der Steinmetz gegenüber der Gemeinde beibringen.
Über die Änderung der Friedhofssatzung wurde in BWGZ 7/2013, S. 244 berichtet. Das Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen die Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage für eine Verbot für Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit bestätigt (siehe GtINFO 825/2013 vom 05.11.2013 mit dem Bericht über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.10.2013 – 8 CN 1.12); mit der Änderung des Bestattungsgesetzes und der Änderung des Musters für eine kommunale Friedhofssatzung haben nun die Gemeinden eine sichere Rechtsgrundlage für das genannte Verbot.
Novelle zum Bestattungsgesetz
In einem interfraktionellen Papier geht es um die Novellierung des Bestattungsgesetzes. Grundlage ist dabei die Überlegung, dass der ausdrücklich verfügte oder der mutmaßliche Wille des Verstorbenen hinsichtlich Ort und Art und Weise seiner Bestattung maßgebend ist. So könne die Sargpflicht für Erdbestattungen aufgehoben werden. Hintergrund sind die Bestattungsriten der Muslime und Juden. Ein Religionsnachweis scheint aber nicht gefordert zu werden. Der Transport zur Grabstätte soll weiterhin im Sarg erfolgen. Die Friedhofspflicht für Urnen soll beibehalten werden; es sollen aber reine Urnenfriedhöfe eingerichtet werden können unter der Trägerschaft der Gemeinden und Kirchen. Eine Aushändigung von Urnen an Angehörige soll nicht in Frage kommen. Auf eine zeitliche Vorgabe für den frühesten Bestattungszeitpunkt soll verzichtet werden (derzeit 48 Stunden, § 36 Abs. 1 BestattG).
Somit wäre künftig eine Bestattung nach der erfolgten ärztlichen Leichenschau denkbar. Dabei entstehen organisatorische Fragen bei den Standesämtern und den kommunalen Friedhofsverwaltungen. Im Zusammenhang mit der Bestattung von Muslimen wird auf das so genannte ewige Ruherecht hingewiesen. Der muslimische und jüdische Glauben kennt die „ewige Ruhe“. Nach dem Bestattungsgesetz BadenWürttemberg gibt es die Mindestruhezeit von 15 Jahre, die aus Pietätsgründen auch für Urnen gilt (§ 6 Abs. 1 Satz 3 BestattG). Die Gemeinden legen in der Friedhofssatzung die Ruhezeit fest; sie dient der Sicherstellung der Verwesung und wird im Benehmen mit dem Gesundheitsamt geregelt (§ 6 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BestattG). Entsprechend dem jahrzehntelangen System kann an Grabstätten ein so genanntes öffentlichrechtliches Nutzungsrecht durch die Gemeinde verliehen werden (Wahlgrab); dies ist regelmäßig länger als die Ruhezeit. Das Nutzungsrecht kann gegen eine Gebühr verlängert bzw. neu verliehen werden.
Mitte Dezember 2013 wurde nun berichtet, dass die Eckpunkte der Novelle von allen Fraktionen im Landtag getragen wird. Am ausführlichsten wurde über
die Aufhebung der Sargpflicht diskutiert. Damit können Muslime im Leinentuch beerdigt werden. Die Religionszugehörigkeit dürfte aber keine Rolle spielen; ein Religionsnachweis wird entgegen früheren Überlegungen nicht gefordert werden. Maßgeblich soll der verfügte oder der mutmaßliche Wille des Verstorbenen sein. Derzeit ist die Überführung der Toten in die Heimatländer die Regel.
Die Geschäftsstelle des Gemeindetags hat aufgrund der Beratungspraxis für seine Mitglieder einige Vorschläge für die Novelle des Bestattungsgesetzes erarbeitet. Diese beziehen sich auf das Rechtsverhältnis an Urnen nach Ablauf der Ruhezeit/Nutzungszeit. Es bedarf der Klarstellung, dass danach kein – öffentlichrechtlicher – Herausgabeanspruch der Hinterbliebenen gegenüber der Gemeinde besteht. Dies ist begründet mit einem pietätvollen Umgang mit Urnen (wie mit Leichen, siehe für Leichen § 6 Abs. 3 BestattG: „Nach Ablauf der Ruhezeit aufgefundene Gebeine (Überreste von Leichen) sind in geeigneter Weise innerhalb des Friedhofs zu bestatten.“). Ein weiterer Gesichtspunkt sind die Erfahrungen der Gemeinden, wonach die Hinterbliebenen immer weniger bereit sind, die Grabstellen zu pflegen. Hier wäre eine Regelung hilfreich, wonach eine Rechtsnachfolge beim Nutzungsrecht auch ohne Zustimmung der Hinterbliebenen eintritt (eine vergleichbare Verpflichtung besteht für die Angehörigen im Sinne des § 21 BestattG für die Gebührenschuldnerschaft bei der Benutzung der Friedhofseinrichtungen).
Mit der Novelle soll erreicht werden, dass verstorbene Muslime vermehrt in BadenWürttemberg bestattet werden. Das wird finanzielle Folgen auch für die Städte und Gemeinden nach sich ziehen. Nicht thematisiert wurde in dem Eckpunktepapier der Grundsatz der „unberührten Erde“. Das kann auf den kommunalen Friedhöfen schwierig werden, da auf den Friedhöfen praktisch alle Flächen „belegt“ sind (waren), nicht belegte Flächen also kaum mehr zu finden sind.
Mit der Änderung des Bestattungsgesetzes ist 2014 zu rechnen.
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Vereinbarung über die Schadensregulierung im Feuerwehrfahrzeugbeschaffungskartell steht
Im Februar 2011 hat das Bundeskartellamt über sein Kartellverfahren gegen bekannte Lieferanten von Feuerwehrfahrzeugen (ab 7,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht) berichtet. Die Kartellanten hatten sich danach von Oktober 1998 bis Mai 2009 zu einem wettbewerbswidrigen Kartell zusammengeschlossen. Bußgelder in Höhe von 50,5 Millionen Euro wurden vom Bundeskartellamt verhängt (das Verfahren gegen Iveco ist noch nicht rechtskräftig).
Im Mai 2013 haben die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene unter der Federführung des Deutschen Städte und Gemeindebunds mit vier an dem Feuerwehrbeschaffungskartell beteiligten Unternehmen eine außergerichtliche Schadensregulierung vereinbart. Die kommunalen Spitzenverbände sind bei ihren Verhandlungen davon ausgegangen, dass lange Gerichtsverfahren vermieden werden können und gerichtliche Verfahren von jeder Gemeinde einzeln anzustrengen wären. Außerdem sei mit einer langen Laufzeit zu rechnen und der Ausgang eines Gerichtsverfahrens sei wegen des schwierigen Schadensnachweises ungewiss und für die Gemeinden mit unkalkulierbaren Kosten verbunden (über den aktuellen für die Gemeinde P. positiven Schadensersatzprozess mit dem Urteil des OLG Karlsruhe wird an anderer Stelle berichtet).
Im November 2011 haben sich die kommunalen Spitzenverbände darauf verständigt, dass die Fahrzeuglieferanten über ein Gutachten zu klären haben, ob den Gemeinden durch das Feuerwehrbeschaffungskartell ein finanzieller Schaden und ggf. in welcher Höhe entstanden ist. Der Gutachter Prof. Dr. Lademann erhob daraufhin bei den Unternehmen und bei den Gemeinden Daten, um zu einer möglichst vollständigen Marktübersicht zu kommen. Anfang 2012 wurde eine onlinegestützte Datenerhebung durchgeführt, mittels derer Preise sowie weitere Informationen zu den im Zeitraum von 2000 bis 2011 beschafften Löschfahrzeugen erfasst wurden. 1.800 auswertbare Beschaf
fungsvorgänge mit 5.000 Angeboten wurden erhoben. Das Gutachten zeigte Hinweise auf kartellbedingte Preiseffekte für den Zeitraum von Anfang 2000 bis 23.06.2004; nach diesem Zeitpunkt konnte dies nicht mehr nachgewiesen werden.
An dem Ergebnis des Gutachtens war bemerkenswert, dass die festgestellten und geschätzten Preisüberhöhungen weit unter 10 Prozent lagen, obwohl in anderen Kartellverfahren von Preisüberhöhungen von annähernd 30 Prozent die Rede war.
Zu den Eckpunkten der Schadensregulierung gehörte, dass alle Gemeinden, die bei den Kartellanten beschafft hatten, einen Schadensersatz erhalten, also auch für Beschaffungen bei dem nicht kooperierenden bzw. inzwischen insolventen Lieferanten Ziegler. Der Ausgleich der geschätzten Preisüberhöhungen sollte sich nach der Höhe der durchschnittlichen Herstellermarktanteile während der fraglichen und die Preiserhöhungen herbeigeführten Vertriebsleiterphase richten.
Der gebildete Regulierungsfonds umfasst aufgrund der geschätzten kartellbedingten Preisüberhöhungen 6,738 Millionen Euro. Dies führt zu einem durchschnittlichen Kompensationsbetrag je Fahrzeug von zirka 2.000 Euro.
Eine besondere weitere Rolle spielte seit Bekanntwerden des Kartellverfahrens die Zuverlässigkeit in künftigen Vergabeverfahren und die Zertifizierung der Bieterzuverlässigkeit. Der Gemeindetag hat bereits seit langem und nun aus Anlass des Kartellverfahrens seine Mitglieder auf die Anwendung der Formulare des kommunalen Vergabehandbuchs VOL hingewiesen, das zu rechtssicheren Vergabeverfahren führt; es basiert auf dem entsprechenden Vergabehandbuch des Bundes.
Von den Kartellanten verlangten die kommunalen Spitzenverbände eine „Selbstreinigung“ als Teil der Mitwirkung bei der Schadensaufklärung. Die Kartellanten haben daraufhin zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (Eignung) personelle „Selbstreinigungsmaßnahmen“ durchgeführt.
Die ZertBau GmbH prüft die Unternehmen insbesondere hinsichtlich der von diesen einzuhaltenden Anforderungen an personellorganisatorische Strukturen sowie hinsichtlich eines regelkonformen Verhaltens (Compliance). Dazu gehört auch eine „Bietererklärung zur Zusicherung der Zuverlässigkeit beziehungsweise zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit“ („Checkliste zur Selbstreinigung“), die den Gemeinden für künftige Vergabeverfahren zur Verfügung gestellt wurde.
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Bilanz und PerspektivenBWGZ 1 | 2014
Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene haben den Städten und Gemeinden die Teilnahme am außergerichtlichen Schadensausgleich empfohlen. Die Gemeinden haben aber zu beachten, dass die Regulierung nur den Zeitraum bis Juni 2004 umfasst, somit keine späteren Beschaffungen. Da inzwischen das OLG Karlsruhe in der zweiten Instanz (nach der bereits für die Gemeinde positiven ersten Instanz Landgericht Mannheim) der nordbadischen Gemeinde P. einen Schadensersatzanspruch zugebilligt hat (es ist inzwischen rechtskräftig), standen die Gemeinden vor der schwierigen Entscheidung: Regulierung (verbundenen mit dem Verzicht auf alle Ansprüche auch außerhalb des Regulierungszeitraums) oder Chance auf Schadensersatz über ein gerichtliches Verfahren.
Nach der im Mai 2013 bekannt gemachten Vereinbarung zur Schadensregulierung hatten die Gemeinden ihre Ansprüche bis zum 16.08.2013 geltend zu machen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind jedoch nur rund 50 Prozent der Gemeinden dem Aufruf auf Beteiligung gefolgt. In Absprache mit den Kartellanten wurde die Frist bis Ende September 2013 verlängert. Obwohl auch bis zu diesem Zeitpunkt die erforderliche Quote nicht erreicht wurde, kommt es nun zur Schadensregulierung und zur Auszahlung der Zahlungsbeträge.
Inzwischen steht auch eine außergerichtliche Einigung zum Drehleiterkar-tell an. Auch hier werden die Gemeinden – wie beim Feuerwehrfahrzeugkartell geschehen – prüfen müssen, wie sie das Verhältnis zwischen Regulierungsverfahren und pauschalen Schadensersatzansprüchen bewerten.
Über die Entwicklung seit Februar 2011 bis zur Vereinbarung der Schadensregulierung und der Fristsetzung und deren Verlängerung hat die Geschäftsstelle laufend berichtet.
Der Gemeindetag hat im Juni 2013 in Neuhausen a.d.F. in Zusammenarbeit mit dem Büro Lademann und der Anwaltskanzlei iuscomm eine Informationsveranstaltung durchgeführt (siehe Bildbericht in BWGZ 21/2013, S. 991).
OLG Karlsruhe bestätigt pauschalen Schadensersatzanspruch einer Gemeinde gegen den Lieferanten eines Feuerwehrfahrzeugs
Die nordbadische Gemeinde P. hatte gegen die Firma Schlingmann Schadensersatzansprüche aufgrund des Beschaffungsvertrags auf der Basis der Formulare des Kommunalen Vergabehandbuchs – VOL – geltend gemacht. Nach dem Formular hat die Gemeinde bei nachweislichen wettbewerbswidrigen Absprachen einen pauschalen Schadensersatzanspruch in Höhe von 15 Prozent der Auftragssumme, sofern nicht der Auftragnehmer einen niedrigeren Schaden nachweisen kann. Der Gemeindetag hat in Vorgesprächen zu diesem Verfahren der betreffenden Gemeinde ihre „starke Position“ bestätigt. Der Gemeindetag hat seinen Mitgliedern immer wieder die Anwendung des Vergabehandbuchs empfohlen, um eine rechtssichere Vergabe zu gewährleisten.
Mit Urteil vom 04.05.2012 – 7 O 436/11 Kart – hat das LG Mannheim den Anspruch der Gemeinde P. bestätigt. Nach den Entscheidungsgründen ist das Zivilgericht gemäß § 33 Abs. 4 GWB an die Feststellungen einer bestandskräftigen Entscheidung der Kartellbehörde gebunden, wenn das kartellrechtswidrige Verhalten vor dem Inkrafttreten der Vorschrift begangen, die Entscheidung aber danach erlassen worden ist.
Der von der Gemeinde mit dem Lieferanten des Feuerwehrfahrzeugs vereinbarte pauschale Schadensersatz sei auch unter ABGGesichtspunkte wirksam. Hat demnach die Gemeinde in den von ihr gestellten allgemeinen Vertragsbedingungen den Schadensersatz im Fall kartellrechtswidrigen Verhaltens des Auftragnehmers auf 15 Prozent der Vertragssumme pauschaliert, ist die Klausel jedenfalls dann wirksam, wenn die im Bußgeldbescheid festgestellten Verhaltensweisen dazu dienten, zuvor gewährte Sonderrabatte von bis zu 30 Prozent zu vermeiden und Rabatte von 10 bis 12 Prozent auf dem Markt üblich sind.
Damit wird erstmals durch ein Gericht der Anspruch einer Gemeinde mit der nach dem Kommunalen Vergabehandbuch BadenWürttemberg üblichen
Klausel für pauschalierten Schadensersatz bestätigt. Diese Klausel enthält – siehe oben – eine Öffnung insoweit, als der Auftragnehmer einen Schaden in anderer Höhe nachweist; die Beweislast verlagert sich auf den Lieferanten.
Im Berufungsverfahren hat das OLG Karlsruhe mit seinem Urteil vom 31.07.2013 den Schadensersatzanspruch der Gemeinde ebenfalls bestätigt; die Berufung der Firma Schlingmann wurde zurückgewiesen.
Bemerkenswert ist nach den Entscheidungsgründen, dass aus der Beteiligung des Lieferanten des Feuerwehrfahrzeugs am Kartell und dem Kartellverfahren des Kartellamts ein Anscheinsbeweis für einen Schaden und damit einen Schadensersatzanspruch besteht. Erst in einem weiteren Schritt kommt es dann zu Frage, in welcher Höhe der Schadensersatzanspruch besteht. Hier kommt nun die 15ProzentKlausel ins Spiel.
Der Fall ging zur Revision an den BGH; die Firma Schlingmann hat Anfang Dezember 2013 die Revision zurückgenommen. Damit ist das Urteil des OLG Karlsruhe vom 31.07.2013 rechtskräftig (Wortlaut der Entscheidung siehe BWGZ 21/2013).
Für die Gemeinden, die unter die Kriterien des Regulierungsverfahrens fallen, war damit besonders zu überlegen, ob sie sich am Regulierungsverfahren beteiligen oder den gerichtlichen Weg des Schadensersatzanspruchs gehen.
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Bürgermeisterbesoldung: Gall sagt nächsten Schritt zu
Mehrfach sagte Innenminister Reinhold Gall zu, bei der strukturellen Anpassung der Wahlbeamtenbesoldung eine weitere Stufe zügig anzugehen. Das wird neben der lange hinausgeschobenen Anhebung der Einstufung der Bürgermeister in den Größenklassen ab 30.000 Einwohnern ausdrücklich auch die Besoldung der Beigeordneten betreffen. Gegenüber den „Stuttgarter Nachrichten“ konkretisierte Gall auch, dass er einen Leistungsbonus für die dritte Amtszeit will.
Der Gemeindetag weist seit langem darauf hin, dass es durch die Anhebung
der Bürgermeisterbesoldung in Gemeinden bis 30.000 Einwohner und die weitgehende Deregulierung der Stellenobergrenzen für Laufbahnbeamte Regelungsbedarf für die Einstufung der Beigeordneten gibt.
Vor allem aber vertritt der Gemeindetag seine Forderung nach einem Anreiz für eine dritte Amtszeit seit Jahren mit Nachdruck. Frühere Zusagen wurden im Rahmen des Dienstrechtsreformgesetzes 2010 nicht eingelöst. Ein Gesetzentwurf der grünroten Landesregierung wird daher mit Spannung erwartet.
Personalpolitik muss demo grafische Veränderungen berücksichtigen – Robert Bosch Stiftung fördert weitere Projekte
Enorm profitiert haben zehn Städte und Gemeinden im Land von einer Förderung der Robert Bosch Stiftung. Ihre Projekte zu einer demografieorientierten Neuausrichtung der Personalpolitik haben sich zu Leuchttürmen entwickelt, an denen sich auch andere Kommunen orientieren können. Das vom Gemeindetag nachhaltig unterstützte Förderprogramm „Die Kommunalverwaltung BadenWürttemberg im Zeichen des demografischen Wandels“ ging am 15. Januar 2014 in die zweite Runde. Wer sich mit einer Projektidee angemeldet hat, wird am 18./19. Februar – erforderlichenfalls nach einer Vorauswahl – an einer Auftaktveranstaltung teilnehmen können, bei der über Details der Antragstellung informiert werden wird.
Bereits die von der Stiftung beauftragte Studie „Demografieorientierte Personalpolitik in der öffentlichen Verwaltung“ der Prognos AG zeigte 2009 großen Handlungsbedarf auf. Im August 2011 wurde das Förderprogramm „Die Kommunalverwaltung BadenWürttemberg im Zeichen des demografischen Wandels“ ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Programms haben sich zehn badenwürttembergische Kommunen aller Größenklassen 2012 und 2013 auf den Weg gemacht, sich den personellen Herausforderungen des demografischen Wandels zu stellen. Sie erarbeiten individuelle Konzepte für eine neue Personalpolitik und erproben diese in ihrer Kommunalverwaltung. Über die geförderten Projekte wird in der Verbandszeitschrift des Gemeindetags berichtet werden. Die Kommunen erhalten finanzielle Unterstützung für ihre Projektarbeit. Als besonders fruchtbar werden die Vernetzungstreffen erlebt, in denen die Teilnehmer thematische Impulse für ihre Arbeit mitnehmen und ihre Erfahrungen austauschen können. Für die zweite Förderphase, die der Gemeindetag im Projektbeirat weiter begleiten wird, können sich Städte und Gemeinden mit neuen Projekten oder mit einer sinnvollen Weiterentwicklung bereits geförderter Projekte bewerben.
Anhaltende Kritik an Besoldungspolitik
Kritik an Nivellierungstendenzen in der Besoldungspolitik übt der Gemeindetag immer wieder. Anlass dazu geben Landesregierungen aller Couleur seit der Übernahme der Besoldungszuständigkeit vom Bund.
Auch gegen eine zeitliche Verschiebung der Besoldungsanpassung für die Kommunalbeamten wandte sich der Gemeindetag. Er hielt es für richtig, die Besoldung entsprechend der Ergebnisse der letzten Tarifrunden der öffentlichen Arbeitgeber anzupassen. Immerhin hat die Landesregierung zuletzt von einer weiteren Nivellierung der Besoldungsstruktur Abstand genommen.
Erneut war aber zu beanstanden, dass durch die nach Besoldungsgruppen gestaffelte Verschiebung Besoldung nach dem Gesichtspunkt der Bedürftigkeit gewährt wird. Die Verschiebung der Besoldungsanpassung bis hin zu einer Nullrunde 2013 für Beamte ab Besoldungsgruppe A 12 gibt dem FachkräfteArbeitsmarkt ein fatales Signal. Qualifizierte und leistungsorientierte Personen müssen daraus schließen, dass sie im Beamtenverhältnis eine anforderungs und leistungsorientierte Vergütung nicht erwarten können, sondern zum Spielball politischer Maßnahmen werden, die sie nicht zu verantworten haben und nicht beeinflussen können, so der Gemeindetag.
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Erlaubnispflicht für Personalleihe – Bundesrat vertritt kommunale Interessen
Mit einer Initiative des Landes RheinlandPfalz hat der Bundesrat am 8. November 2013 endlich eine Herausnahme der Gebietskörperschaften aus dem Geltungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes verlangt. Er folgt inhaltlich voll den Argumenten des Gemeindetags: Die Erlaubnispflicht der Kommunen ist weder zum Schutz der Arbeitnehmer noch aus europarechtlichen Gründen erforderlich.
Die seit 01.12.2011 geltende Erlaubnispflicht für Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen einer „wirtschaftlichen Tätigkeit“ hat in der Praxis der Städte und Gemeinden zu einem nicht akzeptablen Mehraufwand geführt. Die sinnvolle und politisch gewünschte interkommunale Zusammenarbeit wird dadurch häufig erschwert.
Der Gemeindetag hat die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative zur Berücksichtigung kommunaler Belange aufgefordert, die auch zugesagt wurde. Leider wurde das Verfahren nicht mit hoher Priorität betrieben, so dass den Städten und Gemeinden weiter unnütze Kosten entstehen. Auch im Bundesrat hat nicht BadenWürttemberg, sondern RheinlandPfalz die Initiative ergriffen. Immerhin ist man der Initiative beigetreten, unterstützt sie also.
Die Arbeitnehmerüberlassung ist durch die AÜGNovelle auch dann erlaubnispflichtig geworden, wenn Städte und Gemeinden im Wege der Personalgestellung oder Personalleihe zusammenarbeiten und es sich dabei nicht eindeutig um hoheitliche Tätigkeiten im engeren Sinne handelt. Das gleiche gilt, wenn die Personalgestellung bei einer Aufgabenübertragung an Private gerade dazu dient, den Beschäftigten ihre tariflichen Anwartschaften und ihre soziale Absicherung zu erhalten.
Vor der Novellierung war die Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberlassung das Kriterium für die Erlaubnispflicht. Da Personalleihe im kommunalen Bereich nicht in Gewinnerzielungs
absicht erfolgt, war eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bisher nicht erforderlich.
Die kommunalen Belange wurden 2010 im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt. Das Bundesarbeitsministerium meint, die AÜGNovelle sei EUrechtlich geboten gewesen. Daran bestehen von kommunaler Seite erhebliche Bedenken, die auch
von namhaften Arbeitsrechtlern geteilt werden. Das Ziel der AÜGNovelle, die Substitution von Stammarbeitsplätzen in Entleihbetrieben zu verhindern, ist im kommunalen Bereich nicht relevant. Der arbeitsrechtliche und soziale Status von kommunalen Beschäftigten wird durch Personalgestellung oder Personalleihe in keiner Weise tangiert, teilweise sogar dadurch gerade gesichert.
Personalvertretungsrecht – Gesetz für Funktionäre, gegen Kommunen
Der Gesetzentwurf, den die Landesregierung am 6. November 2013 in den Landtag eingebracht hat, berücksichtigt fast keines der Argumente der kommunalen Landesverbände und des Kommunalen Arbeitgeberverbands. Dagegen werden weitgehende Wünsche der Gewerkschaften erfüllt.
Städtetag, Landkreistag, Gemeindetag und Kommunaler Arbeitgeberverband lehnen das Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes weitgehend ab. Das Gesetz führt zu einer Verdoppelung der Freistellungen für die Personalräte sowie zu mehr und schwierigeren Beteiligungsverfahren.
Die Kommunalverwaltungen werden damit ausgebremst und mit hohen Kosten belastet. Allein durch die Ausdehnung der Freistellungen für Personalratsmitglieder rechnen die Verbände mit 300 Stellen, die in den Städten, Gemeinden und Landkreisen für andere wichtige Aufgaben wie der Kinderbetreuung nicht mehr zur Verfügung stehen. Alternativ müssten jährlich rund 16 Millionen Euro in die Hand genommen werden, um 300 zusätzliche Stellen für freigestellte Personalratsmitglieder zu schaffen. Mit dem Personalvertretungsrecht die Attraktivität des öffentlichen Dienstes steigern zu wollen und gleichzeitig bei den Beamten zu sparen, passe nicht zusammen, stellen die Verbände fest.
Das Gesetz erfreue einige Funktionäre, die Beschäftigten hätten nichts davon; sie müssten die Arbeit der zusätzlich freigestellten Personen mit erledigen. Vorgeschlagen haben die Verbände eine Novellierung des Personalvertretungsrechts, die den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten reduzierten. In den Kommunalverwaltungen ist das Verhältnis zwischen Dienststellenleitern und Personalräten in der Regel konstruktiv und kollegial. Bürokratie und Formalien werden klein gehalten, so die Erfahrungen der Verbände. Wo diese positiven Verhältnisse nicht gegeben sind, müsse das Personalvertretungsgesetz Regeln für den Konfliktfall enthalten, die eine effiziente Verwaltung sicherstellen. Die Änderung werde das Gegenteil bewirken: Mehr Bürokratie und hohe Kosten erwarten die Kommunen. Die Erweiterung von Beteiligungstatbeständen und die Vergrößerung von Gremien führe nicht automatisch zu einer verbesserten Wahrnehmung von Beschäftigteninteressen, sondern in erster Linie zu einer verstärkten Beschäftigung der Verwaltungen mit sich selbst, kritisieren die Verbände. Dafür habe die Bevölkerung kein Verständnis.
Städtetag, Landkreistag, Gemeindetag und Kommunaler Arbeitgeberverband vertreten etwa 1.500 Dienststellen mit rund 200.000 Beschäftigten. Die Verbände haben im Vorfeld Vorschläge für ein schlankes, zeitgemäßes und rechts
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sicheres Mitbestimmungsrecht im öffentlichen Dienst gemacht. Angesichts der von der Landesregierung immer wieder vorgetragenen Einsparerfordernissen ist nicht nachvollziehbar, warum das Land diese Vorschläge nicht aufgegriffen hat. Denn Anlass zu einer umfassenden Novelle gäbe eine für alle Anwender des Landespersonalvertretungsrechts wünschenswerte Rechtsvereinfachung. Stattdessen wird das geltende Recht weiter verkompliziert. Durch zusätzliche Beteiligungsverfahren, Erschwernisse, Gremien und Freistellungen wird das vom Land postulierte Ziel des Bürokratieabbaus konterkariert. Damit wird das Gesetz den Erfordernissen der Kommunalverwaltungen nicht gerecht. Diese sind zur Erfüllung ihrer sich dynamisch entwickelnden Aufgaben auf schnelle und unbürokratische Entscheidungsabläufe angewiesen, um ihre Funktion als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen zu können.
Neben den Freistellungen führt auch der bürokratische Mehraufwand zu Kosten. Insgesamt ist für die Kommunen mit einer Mehrbelastung von rund 30 Millionen Euro zu rechnen. Da ausschließlich das Land die Freistellungen ausdehnen, die Gremien vergrößern und die Zahl der Verfahren erhöhen möchte, fordern die kommunalen Verbände, dass das Land den Kommunen die Mehrkosten erstattet („Wer bestellt, bezahlt.“). Daneben wird die Reform auch für das Land selbst teuer. In einer Landtagsdrucksache rechnet zum Beispiel das Kultusministerium mit 200 Deputaten, die dann nicht mehr für den Unterricht zur Verfügung stünden oder mit entsprechenden Mehrkosten neu geschaffen werden müssten. Gleichzeitig suchen Land und Kommunen noch Wege zur Finanzierung der Ganztagesschulen.
Um bürokratischen Mehraufwand und zusätzliche Kosten zu begrenzen, fordern Städtetag, Landkreistag, Gemeindetag und Kommunaler Arbeitgeberverband einen einfachen und rechtssicheren Beschäftigtenbegriff. Als Beschäftigte sollten Personen gelten, die länger als drei Monate weisungsabhängig beschäf
tigt und in den Dienststellenbetrieb eingegliedert sind. Weiterhin ist eine Verdoppelung der Freistellungen überzogen. Daneben sollte der Personalvertretung kein uneingeschränktes Initiativrecht zukommen. Dies birgt ein hohes Potenzial an Selbstbeschäftigung der Verwaltung und untergräbt die Stellung der vom Volk gewählten Gremien und Personen auf kommunaler Ebene. Auf die Schaffung von Wirtschaftsausschüssen sollte verzichtet werden. Diese sind unnötig, da die wirtschaftliche
Lage der Kommunen bereits bei den Haushaltsberatungen in breiter Öffentlichkeit erläutert und diskutiert wird. Stattdessen sollten die bis 1996 geltenden Beteiligungsfristen von zehn Arbeitstagen wiederhergestellt werden, um Organisations und Personalentscheidungen zu beschleunigen. Weiterhin sollten die Personalräte von Routineaufgaben entlastet werden, damit sie die Interessen der Beschäftigten bei wesentlichen Maßnahmen angemessen vertreten können.
Deutschgriechische kommunale Zusammenarbeit wächst
Viele Bürgermeister aus BadenWürttemberg haben im Oktober 2013 zum Gelingen der Vierten DeutschGriechischen Versammlung (DGV) beigetragen. Beeindruckend viele griechische Kommunalpolitiker haben den Weg zur DGV nach Nürnberg genommen. Von deutscher Seite wurde das als ermutigendes Signal für die weitere Zusammenarbeit gewertet.
In den zahlreichen Gesprächen zwischen deutschen und griechischen Bürgermeistern und Vertretern der Gemeinden wurde die gewachsene Verbundenheit deutlich. In intensiven Gesprächen wurde deutlich, dass man zukünftig gemeinsam vorankommen will. Am Rande der DGV sind viele neue Anstöße für neue Projekte und Partnerschaften gegeben worden. Die Initiativen dazu gingen von beiden Seiten aus, weil alle Beteiligten diesen kommunalen Austausch als Bereicherung sehen. Im Laufe eines Jahres ist es gelungen, in zahlreichen
Bürgermeistergesprächen ein besseres Verständnis für die Situation der griechischen Regionen und Kommunen zu vermitteln.
Einer Erklärung der DGV zufolge sollen diese Bürgermeistergespräche intensiviert und konkretisiert werden. Das Potenzial der deutschen und griechischen Kommunen soll besser für die wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen nutzbar gemacht werden, um nicht zuletzt einen aktiven Beitrag zur Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit zu leisten.
Der deutschgriechische kommunale Wissenstransfer entstand im Kontakt zwischen dem Parlamentarischen Staatssekretär HansJoachim Fuchtel MdB und Gemeindetagspräsident Roger Kehle. Ihm liegt die Überlegung zugrunde, dass strukturelle Verbesserungen in Griechenland auf der kommunalen Ebene
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ansetzen müssen, da hier die Lebensverhältnisse der griechischen Bevölkerung unmittelbar betroffen sind. Er soll die Gestaltung des staatlichen Lebens von der Basis her unterstützen. So wie es diesen Austausch unter deutschen Kommunalverwaltungen seit jeher gibt, soll ein unmittelbarer Wissenstransfer von Kommune zu Kommune gemeinsam mit den 325 griechischen Gemeinden organisiert werden, und zwar auf ehrenamtlicher Basis.
Um dem Angebot einen organisatorischen Rahmen zu geben, wurde am 3. Oktober 2012 am Rande des Empfangs des deutschen Generalkonsuls zum Nationalfeiertag eine Vereinbarung unterzeichnet. Die Vereinbarung des Gemeindetags BadenWürttemberg, gleichzeitig handelnd für den Deutschen Städte und Gemeindebund, dessen Vizepräsident Roger Kehle ist, und den griechischen regionalen Städtevereinigungen (PED) Nordgriechenlands legt die Grundzüge der Zusammenarbeit für eine Pilotphase fest.
Die Vereinbarung war von Gemeindetagsvertretern in Thessaloniki am 7./8. September 2012, unterstützt durch Generalkonsul Wolfgang HoelscherObermaier, mit griechischen Kommunalpolitikern erörtert worden. Dabei haben die Vorstände der vier PED das deutsche Angebot nachdrücklich begrüßt und betont, dass die griechischen Kommunen zusätzliches Knowhow dringend benötigen. Gleichzeitig seien strukturelle Änderungen notwendig: Man habe eine Kommunalverwaltung, aber keine Selbstverwaltung.
Unterstützung für den Wissenstransfer wurde Präsident Kehle von Theodoros Karaoglou, Minister für Nordgriechenland, zugesagt, der seine Herkunft aus der Kommunalpolitik hervorhob. Ebenso sagte der damalige griechische Innenminister Evripidis Stylianidis Staatssekretär Fuchtel seine Unterstützung dafür zu.
Auf den Aufruf des Gemeindetagspräsidenten zur ehrenamtlichen Mitwirkung am Wissenstransfer erklärten rund hundert Oberbürgermeister, Bürgermeister und andere Kommunalfachleute ihre
Bereitschaft, in griechischen Städten Projekte beratend zu unterstützen. Weitere Kommunalexperten meldeten sich aus ganz Deutschland, weil sie durch den Deutschen Städte und Gemeindebund, seine Mitgliedsverbände oder Staatssekretär Fuchtel von der Initiative erfahren haben.
Um das Zustandekommen von konkreten Beratungsprojekten zu beschleunigen, besuchte eine Delegation von Experten des Gemeindetags am 15./16. November 2012 die DeutschGriechische Versammlung in Thessaloniki. Die Delegation wurde von Oberbürgermeister a.D. Rolf Geinert, SinsheimHoffenheim, geleitet, der auch den Wissenstransfer auf deutscher Seite koordiniert. Dabei konnten unmittelbare Kontakte zu griechischen Bürgermeistern und kommunalen Verwaltungschefs hergestellt und so die Basis für eine vertrauensvolle gemeinsame Arbeit gelegt werden. Die angelaufenen Beratungsprojekte beschränken sich inzwischen nicht mehr auf das Pilotgebiet, Kontakte bestehen auch zu Städten in anderen Teilen Griechenlands.
Viele neue Kontakte zu griechischen Städten entstanden durch die Eröffnung von „Bürgermeisterbüros“ in Athen und Thessaloniki. Sie sind mit den Kontaktstellen der DeutschGriechischen Versammlung organisatorisch verknüpft. Das Büro in Athen wurde bei einem Kurzbesuch am 27. April 2013 eröffnet. Der Delegation gehörte auch der badenwürttembergische Landtagspräsident Guido Wolf an. Er hob gegenüber seinen griechischen Gesprächspartnern immer wieder die Vorteile der Dezentralität und einer starken kommunalen Selbstverwaltung in seinem Land hervor.
Die thematischen Schwerpunkte, um die es bei dem Wissenstransfer geht, sind so vielfältig wie die Kommunalverwaltung. Sehr häufig werden von griechischen Partnern akute Probleme in der Abfallwirtschaft angesprochen. Der insbesondere seit der EuroEinführung stark gewachsene Verbrauch importierter Konsumgüter hat zu einer Abfalllawine geführt, die von den zahl
reichen herkömmlichen Mülldeponien nicht aufgenommen werden konnte. Mülltrennung und Abfallverwertung sind ebenso unbekannt wie moderne Technologien der Abfallwirtschaft. Restmüllverbrennung trifft verbreitet auf Ängste hinsichtlich der Luftverschmutzung, wie sie in Deutschland seit Jahren – nicht zuletzt durch technischen Fortschritt und Bürgerbeteiligung – lange überwunden sind. Rasche Hilfe können die Landräte und Bürgermeister hier durch ein erstes Vorgehenskonzept und die Vermittlung technischer Expertise leisten.
Aus der Erfahrung deutscher Kommunalexperten werden häufig Schwächen in der Verwaltungsstruktur angesprochen. Sie sehen einen erheblichen organisatorischen und fachlichen Entwicklungsbedarf in der griechischen Kommunalverwaltung. Eine griechischdeutsche Arbeitsgruppe befasst sich mit einem Systemvergleich der Kommunalverfassungen Griechenlands und BadenWürttembergs. Hier sind beratend auch Wissenschaftler beider Länder beteiligt. Ziel der Arbeit ist es, das beiderseitige Grundverständnis zu fördern und Vorschläge für eine Stärkung der griechischen Kommunen vorzulegen. Es entsteht der Eindruck, dass viele reformerische Ansätze zwar legislativ beschlossen und verkündet wurden, die Umsetzung in der Verwaltungspraxis aber noch kaum begonnen hat.
Weitere Beratungsprojekte sind im Bereich der Abwasserbehandlung, der regenerativen Energien und der Entwicklung eines moderneren Tourismus angelaufen. Auch hier werden sich weitere Schwerpunkte abzeichnen. Über die projektbezogene Zusammenarbeit entstehen auch bilaterale Kommunal und Schulpartnerschaften. So entsteht durch kommunale Vermittlung eine Zusammenarbeit der Musikhochschule Trossingen mit einer ähnlichen Institution auf Korfu. Zwischen dem RheinNeckarKreis und der Stadt Weinheim entstehen partnerschaftliche Kontakte mit der Insel Kefalonia. Weitere bilaterale Arbeitskontakte sind in der Anlauf phase.
Az. 036.91
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Gtservice Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags BadenWürttemberg. kompetent. kommunal.
Europaweite Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen
Eine weitere Dienstleistung seit 2005 ist die eu-ropaweite Ausschreibung von Feuerwehrfahr-zeugen. Es wurden seither mehr als 70 Feuer-wehrfahrzeuge für Städte und Gemeinden aus-geschrieben. Des Weiteren wurden im Feuer-wehrwesen seit dem Jahr 2010 bislang sieben Städte und Gemeinden bei der Erstellung des örtlichen Feuerwehrbedarfsplans unterstützt.
Betriebs und Organisations handbuch für die Wasserwirtschaft (BOH)
Seit 2008 bietet die Gt-service GmbH erfolg-reich ein Betriebs- und Organisationshandbuch für die Wasserversorgung (BOH Wasser) an. Wasserversorgungsunternehmen haben für den ordnungsgemäßen Betrieb ihrer Anlagen Sorge zu tragen und müssen darum eine funktionie-rende betriebliche Organisation schaffen und diese auch dokumentieren. Durch ein Betriebs- und Organisationshandbuch wird diesen Anfor-derungen Rechnung getragen. Gleiches gilt für die Abwasserbeseitigung. Aus diesem Grund bietet die Gt-service GmbH seit Mitte 2013 nun auch ein Betriebs- und Organisationshandbuch für die Abwasserbeseitigung an.
Weitere maßgeschneiderte Dienstleistungen
Das Angebot eines Stichprobenverfahrens für Wasserzähler zur Verlängerung der Eichfrist und damit verbundenen Kosteneinsparungen bei Städten und Gemeinden sowie die Beschaffung von Schulmobiliar sind weitere Aufgabenfelder der Gt-service GmbH, die jährlich erneut ange-boten werden.
Weitere Informationen zum umfangreichen Leistungsangebot der Gt-service GmbH sind dem Internetauftritt unter www.gtservice-bw.de zu entnehmen. Wir freuen uns darüber hinaus auf Kontaktaufnahmen über die E-Mailadresse service@gtservice-bw.de.
Az. 636.21
Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg wurde als hundertprozentige Tochtergesellschaft des Gemeindetag gegründet und kann zwischenzeit-lich auf eine mehr als zehnjährige Erfahrung in der Unterstützung von Städten, Gemeinden und Landkreisen bei Beschaffungen aller Art zurück-greifen. In den letzten Jahren konnten durch per-sonelle Verstärkungen die einzelnen Dienstleis-tungsangebote weiter ausgebaut und optimiert werden.
Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf
Die älteste Dienstleistung der Gt-service GmbH stellt die Durchführung von alljährlichen Bündel-ausschreibungen für den kommunalen Strombe-darf dar. Seit 2002 wurden nunmehr insgesamt zwölf Bündelausschreibungen Strom durchge-führt, an denen sich laufend insgesamt zirka 600 bis 700 Kommunen und deren rechtlich selbst-ständige und unselbstständige Einrichtungen mit mehreren tausend Abnahmestellen beteiligen. Der große Erfolg der bislang durchgeführten Bün-delausschreibungen lässt sich auch auf den mitt-lerweile wieder regen Wettbewerb im Strommarkt zurückführen, aus dem in zunehmendem Maße Stadtwerke als erfolgreiche Bieter bei Bündelaus-schreibungen hervorgehen. Die konstant hohen Teilnehmerzahlen sowie die Tatsache, dass die bei der Bündelausschreibung erzielten Preise für die Energiebeschaffung von Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg als eine Art Benchmark angesehen werden, bestätigen das Erfolgsmodell der Bündelausschreibung.
An der jüngsten Bündelausschreibung für die Lie-ferjahre 2014 bis 2015 beteiligten sich rund 220 Kommunen sowie deren rechtlich unselbststän-dige und selbstständige Einrichtungen mit insge-samt 13.670 Abnahmestellen und einem Ge-samtjahresbedarf von 276 Gigawattstunden. Die Ausschreibung war in 22 Lose aufgeteilt, davon mehrere Ökostrom-Lose.
Für die Lieferjahre 2015 bis 2016 wird im Jahr 2014 eine 13. Bündelausschreibung angeboten. Informations- und Auftragsunterlagen wurden Ende November 2013 per Gt-info, Az. 811.00, versendet. Bei Interesse freuen wir uns über eine E-Mail an service@gtservice-bw.de.
Bündelausschreibung für den kommunalen Gasbedarf
Seit dem Jahr 2010 bietet die Gt-service GmbH auch eine jährliche, gebündelte Ausschrei-
bung für den kommunalen Gasbedarf an. Auch hier herrscht ein reger Wettbewerb, so dass im Jahr 2013 bereits die vierte Bündelaus-schreibung Gas für die Lieferjahre 2014 und 2015 durchgeführt werden konnte. Insgesamt rund 80 Kommune sowie deren rechtlich un-selbständige und selbständige Einrichtungen schrieben 992 Abnahmestellen mit einem Ge-samtjahresbedarf von 187 Gigawattstunden in 32 Losen aus.
Aufgrund der steigenden Nachfrage wird die Gt-service GmbH deshalb auch für die Liefer-jahre 2015 bis 2016 eine Bündelausschrei-bung Gas anbieten. Informations- und Auf-tragsunterlagen wurden Ende November per Gt-info, Az. 813.00, versendet. Bei Interesse freuen wir uns über eine E-Mail an service@gtservice-bw.de.
Neben den Bündelausschreibungen tritt die Gt-service GmbH auch als kompetenter kommuna-ler Dienstleister bei der Durchführung von Einzel-ausschreibungen für den Strom- bzw. Erdgasbe-darf von Städten, Gemeinden, Landkreisen und deren jeweiligen Einrichtungen auf. Das Leis-tungsspektrum der Gt-service GmbH reicht da-bei von der individuellen Konzeption über die Datenerfassung, die Bekanntmachung, die Ab-wicklung des kompletten Bieterverfahrens und der Submission bis hin zur Vorbereitung der Lie-ferung. Im Jahr 2013 wurden so ungefähr ein Dutzend Ausschreibungen für Klein-, Mittel- und Großstädte in Baden-Württemberg erfolgreich abgewickelt.
Ausschreibungen zu Betrieb und Instandhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen
Ein weiteres Geschäftsfeld der Gt-service GmbH stellen Ausschreibungen zum Betrieb und zur Instandhaltung von Straßenbeleuchtungsanla-gen dar. Aufgrund des Auslaufens von an den Konzessionsvertrag gekoppelten Straßenbe-leuchtungsverträgen bietet die Gt-service GmbH bereits seit dem Jahr 2010 Ausschreibungen in diesem Bereich an. Mittlerweile kann auf mehre-re erfolgreich durchgeführte Ausschreibungen zurückgeblickt werden, weshalb es auch im kom-menden Jahr ein entsprechendes Angebot, vor allem im Gebiet und in Zusammenarbeit mit dem Neckar-Elektrizitätsverband (NEV), geben wird.
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Florian Domansky *
Jahresbericht aus dem Europabüro der baden-württembergischen Kommunen
Europäische Reformen und kommunale Herausforderungen
Einmal mehr lieferte das Jahr 2013 aus Sicht des Europabüros der baden-württembergischen Kommunen den Beweis dafür, dass Gegensätze sich nicht nur anziehen, sondern sich oftmals geradezu bedingen und folglich nichts beständiger als der Wandel ist.
nen. Es wurde dabei erneut deutlich, wie wichtig es ist, durch einen engen Austausch mit Kommission, Euro-päischem Parlament und verbündeten Interessensträ-gern der Einschränkung der bisherigen Handlungs-möglichkeiten entgegenzusteuern. Deutlich wurden jedoch auch die vielen Gestaltungsmöglichkeiten für Kommunen, welche die partizipativ angelegten EU-Programme mit sich bringen sowie die Synergieeffek-te, die sich aus der Kooperation im EU-Mehrebenen-System – wie beispielsweise im Falle der Griechenland-hilfe – ergeben können.
Europabüro unterstützt Gemeindetag bei seinem GriechenlandEngagement
So bildete die Unterstützung des Gemeindetags bei seinem Engagement in Griechenland einen Unterar-beitsschwerpunkt des Europabüros im Jahr 2013. Dies-bezüglich stand für die 15-köpfige Delegation des Gemeindetagspräsidiums ein europapolitischer Abend in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union in Brüssel auf dem Programm. Motto des Abends war „Kommunen und die EU im Lichte der Finanzkrise“. Gerhard Stahl, Generalsekretär des Ausschusses der Regionen, gab dem Präsidium des Gemeindetags einen interessanten Überblick aus EU-weiter Kommunalperspektive bezüglich der lokalen Krisenauswirkungen. Dabei stand die griechische Situ-ation angesichts der Wissenstransfer-Aktivitäten ver-schiedener Mitglieder des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB) im Mittelpunkt. Durch die Gemeindereformen 2001 und 2011 seien die identi-tätsstiftenden Elemente bzw. das Personal weggebro-chen. Zudem sei im Zuge dieser Reformen die Zahl von mehr als 1.000 auf etwas mehr als 300 Oberbür-germeister gekürzt worden, während die Zahl der Gemeinden von 16.000 auf 9.000 Gemeinden ge-schrumpft und die Departement-Ebene abgeschafft worden sei. Stahl mahnte zudem an, dass die schlech-te Stimmungslage in der EU zusammen mit der Dyna-mik der Konsolidierungspolitik stärker als je ein Ausei-nandertriften der Mitgliedstaaten der EU befürchten ließen.
Dr. Peter Wagner, gebürtig aus Villingen-Schwennin-gen und in seiner jetzigen Funktion Berater in der so genannten „Taskforce Griechenland“ der EU-Kommis-sion, berichtete anschließend zum aktuellen Arbeits-stand der Taskforce und ging dabei insbesondere auf die kommunale Dimension der Kommissionsaktivitä-ten ein. Die einzelnen mit der Taskforce zusammenar-beitenden Mitgliedstaaten seien jeweils für bestimmte Bereiche der technischen Hilfe verantwortlich. Die Taskforce sei wie der DStGB ebenfalls in Kontakt mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesmi-nisterium für Arbeit und Soziales und Beauftragten für
die Deutsch-Griechische Versammlung (DGV) Hans-Joachim Fuchtel aus dem Wahlkreis Calw/Freuden-stadt. Zu den identifizierten Herausforderungen in Griechenland zähle neben dem fehlenden Kataster unter anderem auch das unternehmerische regulato-rische Umfeld: So müssten das öffentliche Auftragswe-sen neu geordnet, die Verwaltungsprozesse (Geneh-migungsverfahren) für kleinste wirtschaftliche Tätig-keiten entschlackt und die Gerichtsverfahren be-schleunigt werden.
Gemeindetagspräsident Kehle in „Sachen Griechenland“ aktiv
Präsident Kehle zog aus den Schilderungen zur Situa-tion in Griechenland den Schluss, dass gerade die Griechenlandaktivitäten des DStGB und seiner Mit-glieder eine Lösung darstellen könnten, da die ehren-amtliche Hilfe von kommunaler Seite eine gute Ver-trauensbasis bilde. Der DStGB wolle nur Anregungen geben, denn Lösungen, die nicht selbst gefunden würden, würden auch nicht erfolgreich umgesetzt. Als konkretes Ergebnis des europapolitischen Abends in Hinblick auf die Griechenlandaktivitäten vereinbarten Präsident Roger Kehle und Dr. Peter Wagner einen weiteren Austausch zwischen Kommunalverbandssei-te und der Taskforce zum Zwecke einer besseren Ko-ordinierung. In Fortsetzung hierzu nahm Präsident Kehle in Begleitung des Europabüros am 24. Juni 2013 auf Einladung des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Be-auftragten von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel für die so genannte Deutsch-Griechische Versammlung (DGV) Hans-Joachim Fuchtel an einer Reihe von Ge-sprächsterminen in verschiedenen Generaldirektionen der EU-Kommission in Brüssel teil.
Im Austauschmittelpunkt mit den EU-Entscheidungs-trägern, u.a. auch mit Energie-Kommissar Günther H. Oettinger, stand dabei die jüngst angelaufene Pro-grammierung der neuen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 in Griechenland und die mögliche Nutzung die-ser Mittel für den deutsch-griechischen Wissenstrans-fer, der maßgeblich von baden-württembergischen und weiteren kommunalen Mandatsträgern aus ganz Deutschland getragen wird.
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So brachte auch das abgelaufene Kalenderjahr aus Europabüro-Perspektive sowohl Kontinuität als Verän-derungen, insbesondere unter personellen Gesichts-punkten, mit sich. Während die im Vorjahr erstmalig auf Initiative des Gemeindetags eingerichtete Trainee-Stelle durch Übernahme von Caroline Bogenschütz das Jahr 2013 über zu einer wissenschaftlichen Assis-tenz der Büroleitung weiterentwickelt werden konnte, stand im vergangenen Frühjahr im baden-württem-bergisch-sächsischen Sekretariat ein Neubeginn an. Gleichwohl stand auch hier mit Blick auf die fränki-schen Wurzeln der neuen Kollegin Christine Kunkel Beständigkeit im Mittelpunkt, besteht doch bereits seit Bürogründung im Jahr 1999 eine enge Kooperation mit den bayerischen Kommunen innerhalb der Brüs-seler Bürogemeinschaft.
Inhaltlich zeichneten sich die Arbeitsschwerpunkte im Vergleich zu den Vorjahren – wenn auch mit Entwick-lungsnuancen – primär durch thematische Kontinuität aus:
• Beteiligungsformen der kommunalen Ebene an Europäischen Entscheidungsprozessen zum einen und die Vermittlerfunktion von Städten und Ge-meinden zwischen den Bürgerinnen und Bürgern Baden-Württembergs und der europäischen Ebe-ne zum anderen,
• Wege der EU-Förderung für Mitglieder des Ge-meindetags in der aktuellen Programmperiode 2007 bis 2013 sowie v.a. die Neuausrichtung der EU-Kohäsionspolitik ab 2014,
• die anhaltende Einschränkung der örtlichen Selbstverwaltung durch unangemessene Aus-wüchse des EU-Wettbewerbsrechts im Bereich der Daseinsvorsorge, insbesondere durch das europä-ische Vergabe- und Beihilferecht.
Jahreswechsel 2012/2013 im Zeichen des BrüsselBesuchs des Gemeindetagspräsidiums
Bereits Tradition hat die regelmäßige Vor-Ort-Präsenz der höchsten Gremien der Europabüro-Trägerverbän-de. Diesbezüglich war der Beginn des abgelaufenen Jahres insbesondere von der Nachbereitung des Brüs-sels-Aufenthalts der Präsidiumsmitglieder des Gemein-detags unter Leitung von Präsident Roger Kehle Ende 2012 geprägt.
Dabei zeigte der Aufenthalt am Beispiel der Diskussio-nen zum Entwurf der Konzessionsrichtlinie, über den nachfolgend noch näher zu berichten sein wird, ein-mal mehr, wie stark sich die Entscheidungen in Brüssel auf die Realitäten in den Kommunen auswirken kön-
* Florian Domansky war bis Ende 2013 Leiter des Europabüros der baden-württembergischen Kommunen in Brüssel.
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Kommunalpartnerschaftsförderung ab 2014 – Europabüro berät und informiert
Die neue Programm-Periode 2014 bis 2020 und ihren Auswirkungen auf die kommunale Förderlandschaft, ins-besondere die dortigen Städte- und Gemeindepartner-schaften mit anderen EU-Kommunen stand auch im Fokus einer Veranstaltung, die das Europabüro der ba-den-württembergischen Kommunen zusammen mit seinem bayerischen und sächsischen Schwesterbüro so-wie dem DStGB-Europabüro am selben Tag in Brüssel ausrichtete. Zu den kommunalen Veranstaltungsteilneh-mern zählte folglich u.a. auch Gemeindetagspräsident Kehle. Die Veranstaltung mit dem Titel „Förderung von Kommunalpartnerschaften in Bayern, Baden-Württem-berg und Sachsen durch die EU – Bewährte Beispiele und Herausforderungen ab 2014“ diente vor allem dazu, die Neuausrichtung des EfBB-Programms mit den damit ver-bundenen Chancen und Risiken, Erwartungen und Wün-schen sowie den diesbezüglichen Verfahrensstand näher zu beleuchten. Zudem ging es darum, die bisherigen Erfahrungen mit dem Programm zu evaluieren, auf die heutigen Realitäten der Kommunalpartnerschaften auf-merksam zu machen und in Brüssel für eine weiterhin kommunalfreundliche Ausgestaltung des Programms zu werben, wobei die Veranstaltung zu einem regen Aus-tausch zwischen Vertretern der kommunalen Ebene, des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission führte und Gemeindetagmitglieder zu entsprechenden Folge-Initiativen anregte.
Natürlich gehören nicht nur die Interessenvertretung und Information über aktuelle Entwicklungen im Rechtsetzungsprozess zu den Dienstleistungen des Europabüros, sondern auch die Beratung. Entspre-chend organisierten das Europabüro am 15. Juli 2013 in Kooperation mit der Verwaltungsschule des Ge-meindetags Baden-Württemberg und der Kontaktstel-le Deutschland „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ bei der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. ein Fachse-minar zu den EfBB-Fördermöglichkeiten für Kommu-nalpartnerschaftsprojekte.
Thematisiert wurden neben den aktuellen EfBB-An-tragsmodalitäten auch die Neuerungen in der Förder-periode 2014 bis 2020. Zugleich bildete das Seminar den Auftakt der neuen Veranstaltungsreihe „Die EU fordert, die EU fördert – das Europabüro unterstützt“.
EUStrukturförderung nach 2013 – Europabüro als Scharnier zwischen Brüssel und Stuttgart
Neben dem Brüssel-Fokus bezüglich der Neuausrich-tung der EU-Förderung galt der Blick des Europabüros natürlich auch der 2013 auf einen Höhepunkt zusteu-ernden Programmierung der EU-Strukturfondsförde-rung vor Ort in Baden-Württemberg. Zur Erinnerung: Der Vorlage des 5. Kohäsionsberichts im Herbst 2010 schloss sich eine Konsultation an, an der sich auch die Trägerverbände des Brüsseler Europabüros der baden-württembergischen Kommunen, darunter der Ge-meindetag Baden-Württemberg, beteiligt hatten. Anschließend war die Arbeit der EU-Kommission auf diesem Politikfeld im Jahr 2011 neben den Vorschlä-gen zum mehrjährigen EU-Finanzrahmen 2014 bis 2020 insbesondere von den Vorbereitungen an den neuen Verordnungen geprägt, die die konkretisieren-de rechtliche Grundlage für die konzeptionelle Ausge-staltung und administrative Abwicklung der EU-För-derperiode 2014 bis 2020 darstellen.
Vorläufiger Höhepunkt und zugleich Ausgangspunkt für das diesbezügliche Engagement des Europabüros im Jahr 2013 war die Vorlage eines ersten 164-seitigen Entwurfs für ein Operationelles Programm (OP) für den EFRE 2014 bis 2020 in Baden-Württemberg mit dem Titel „Innovation und Energiewende“ Ende 2012. Bei der Mittelvergabe ist hinsichtlich der identifizierten För-derbedarfe eine zweigleisige Grundstruktur vorgese-hen. Demnach zählen hierzu einerseits Fachpolitiken mit vorab entwickelten Förderinstrumenten von Seiten des Landes, die innerhalb der Prioritätsachsen über die beteiligten Fachressorts umgesetzt werden („Fachan-satz“). Andererseits gehören hierzu Bottom-up-Maß-nahmen, die im Rahmen des dezentralen Ansatzes „Zukunftsfähige Regionalentwicklung in funktionalen Räumen“ („Regionalansatz“) entwickelt wurden.
Aus kommunaler Sicht grundsätzlich zu begrüßen ist dieser gewählte Ansatz der Regionalen Entwicklungs-strategien, da dies der u.a. von Seiten des Gemeinde-tags geforderten, dezentralen Bottom-up-Vorgehens-weise über Wettbewerbsverfahren entspricht, die sich indivi duell am lokalen Bedarf orientiert und – wie in allen kommunalen Handlungsfeldern – auf eine starke Einbindung der Akteure vor Ort setzt. Ebenfalls positiv zu bewerten war weiterhin die starke Rolle der Kommu-nen, die das Land diesen beim Klima- und Ressourcen-schutz und der erfolgreichen Ausgestaltung der Ener-giewende beimisst.
Hingegen war aus gesamtkommunaler Sicht mit gewis-ser Sorge zu sehen, ob im Sinne einer Schaffung gleich-wertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen des Landes und mit Blick auf die unterschiedliche Leistungs-kraft dieser einzelnen Teilräume, gleiche Start-Voraus-setzungen im Wettbewerbsverfahren gegeben sein würde. Insbesondere kritisch aus kommunaler Sicht zu prüfen war, ob durch entsprechende Sensibilisierung und Informationsbereitstellung seitens des Landes in den nächsten Monaten für möglichst weitgehende „Waffengleichheit“ unter den Antragsstellern gesorgt werden konnte. Ansonsten stand zu befürchten, dass das sich abzeichnende Primat des überörtlichen Koor-dinierungszwangs und die daraus resultierende Bevor-zugung größerer, stärker institutionalisierter Raumein-heiten gegenüber kleinteiligeren, loser organisierten Raumeinheiten das erklärte Ziel der polyzentrischen Siedlungs- und dezentralen Verwaltungs- und Wirt-schaftsstruktur als eine Stärke Baden-Württembergs geradezu konterkariert hätte.
Bedauerlich aus kommunaler Sicht war darüber hin-aus, dass bis zum Redaktionsschluss für diesen Beitrag bislang keine klare Aussage zur ausreichenden kom-munalen Einbindung bei der Zusammensetzung der Wettbewerbs-Jury vorlag. In starkem Missverhältnis stand zudem die verbal beigemessene Bedeutung des Regional-Ansatzes und die Absicht des Landes, trotz des höheren Koordinationsaufwands unter den loka-len Akteuren im Vergleich zum fachpolitischen Ansatz, lediglich ein Drittel der zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel vertikal über den Regional-Ansatz zu vergeben.
Gemeindetag weist drohende Infragestellung von gewachsenen Kommunalstrukturen in BadenWürttemberg durch die Hintertür der EUFörderung strikt zurück
Bereits vor einer finalen Stellungnahme zum OP-Ent-wurf für den EFRE hat der Gemeindetag Baden-Würt-temberg Minister Bonde auf einen kritischen Punkt in der Stärken-Schwächen-Analyse hingewiesen. Es wird
dort als „Schwäche“ Baden-Württembergs aufgeführt, dass die kleinteilige Gemeindestruktur mit über 1.100 Kommunen „durch Trägheits- und Remanenzeffekte zu erhöhten Kostenbelastungen pro Kopf bei den Kommunen“ führe. Der Gemeindetag merkte dazu an, dass diese Feststellung schon faktisch unzutreffend sei. Die Kostenproblematik bei abnehmender Einwoh-nerzahl (Remanenz) sei nicht auf die Zahl der Gemein-den, sondern auf die über Jahrhunderte gewachsene Siedlungsstruktur zurückzuführen. An der Leistungs- und Gestaltungsfähigkeit baden-württembergischer Gemeinden bestehe, ganz unabhängig von ihrer Grö-ße, kein Zweifel. Wenn hier von „Trägheit“ die Rede sei, sollten Vergleiche auf nationaler und europäischer Ebene angestellt werden. Sollte die Bewertung der Gemeindestruktur als Absichtserklärung hinsichtlich einer Gebietsreform zu werten sein, wäre sie in einem EFRE-Programmentwurf verfehlt, so der Gemeindetag. Die vielfältige und lebendige Gemeindestruktur des Landes trage zur Vitalität und Leistungsfähigkeit Ba-den-Württembergs maßgeblich bei. Die Gemeinden im ländlichen Raum, auch die kleinsten, seien eine Stärke des Landes, auf die unsere Bürgerinnen und Bürger im Interesse ihrer Lebensqualität keinesfalls ver-zichten wollen, hielt Gemeindetagspräsident Roger Kehle abschließend fest.
Reform des EUVergaberechts und deren kommunalfreundliche Ausgestaltung auch 2013 TopThema des Europabüros
Wie zu Anfang des Jahresberichts bereits angedeutet, ging auch das Ringen um eine kommunalfreundliche Ausrichtung der laufenden EU-Vergaberechtsreform im Jahr 2013 in die dritte und wohl vorentscheidende Run-de. So hatte die EU-Kommission bereits Ende 2011 ihre Vorschläge für eine neue Vergaberichtlinie, eine neue Sektorenrichtlinie und eine erstmalige Konzessionsricht-linie vorgelegt. Da bislang für die Vergabe von Dienstleis-tungskonzessionen lediglich das Primärrecht eingehalten werden musste, war mit einem wesentlichen Verlust an Flexibilität bei der Vergabe von Konzessionen zu rech-nen. Ein – wenn auch nicht völlig unerwartetes – weiteres Novum von kommunaler Brisanz stellt innerhalb der Kommissionsvorschläge die erstmalige sekundärrechtli-che Kodifizierung von einschlägiger EuGH-Rechtspre-chung zur Anwendung des EU-Vergaberechts auf öffent-lich-öffentliche Kooperationen dar, wobei die Kommissi-on hier zumindest in Teilen über die ohnehin strikten Luxemburger Vorgaben hinauszugehen droht.
Aktueller Stand zur KoordinierungsRichtlinie
Ein erster kommunaler Erfolg konnte im Jahr 2013 bereits im Kompromissvorschlag der irischen Präsi-dentschaft von Ende Mai erzielt werden. Zwischenzeit-lich hat nach fast zwei Jahren Behandlung im EP-Bin-nenmarktausschuss dieser am 5. September des abge-laufenen Jahres den im Trilog gefundenen Kompro-miss vom Juli 2013 angenommen, so dass nunmehr lediglich noch die formale Bestätigung durch das EP-Plenum aussteht, die unmittelbar bevorsteht.
Licht und Schatten bei der EUVergaberechtsReform
Auf kommunale Intervention hin wurden die Vor-schläge durch die EU-Abgeordneten an einigen Stel-
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Bilanz und PerspektivenBWGZ 1 | 2014
len verbessert, wobei auch einige Schattenseiten verblieben:
• Die EU-Schwellenwerte werden entgegen kom-munaler Forderungen nicht angehoben. Begrün-det wird dies mit der EU-Bindung an das Govern-ment Procurement Agreement (GPA) der WTO. Es wird somit bei den Werten 5 Mio. Euro für öffent-liche Bauaufträge und 200.000 Euro für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge bleiben.
• Die Unterscheidung in so genannte A- und B-Dienstleistungen wird nicht aufrechterhalten. Für Soziale und andere besondere Dienstleistungen gibt es eine Erhöhung des seitens der Kommission vorgeschlagenen Schwellenwertes von 500.000 Euro auf 750.000 Euro.
• Das In-House-Geschäft als Ausnahme vom Anwen-dungsbereich der Vergaberichtlinien ist erfüllt, wenn der Auftraggeber über die betreffende juris-tische Person eine Kontrolle ausübt, die derjenigen ähnlich ist, die sie über ihre eigenen Dienststellen hat (Kontrollkriterium). Weiter müssen mehr als 80 Prozent der Tätigkeiten der juristischen Person in der Erfüllung von Aufgaben erbracht werden, die ihr vom kontrollierenden Auftraggeber oder von anderen durch diesen kontrollierte juristische Per-sonen übertragen wurden (Wesentlichkeitskriteri-um). Als weitere Voraussetzung darf kein privates Kapital beteiligt sein. Dies gilt für die direkte Betei-ligung privaten Kapitals in der kontrollierten juris-tischen Person mit Ausnahme von nicht-kontrollie-renden und nicht-blockierenden Formen privater Kapitalbeteiligung, die durch nationale gesetzliche Vorschriften vorgeschrieben sind und die keinen entscheidenden Einfluss auf die kontrollierte juris-tische Person haben.
• Die Interkommunale Zusammenarbeit wird eben-falls erstmalig gesetzlich geregelt. Die Ausschrei-bungsfreiheit ist unter der Voraussetzung möglich, dass der zugrundeliegende Vertrag eine Kooperati-on zwischen den beteiligten Auftraggebern etab-liert. Ziel muss die Sicherung der Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen sein, die den Auftrag-gebern gemein sind. Weiter muss die Umsetzung der Zusammenarbeit ausschließlich von Erwägun-gen bestimmt sein, die im Bezug zum öffentlichen Interesse stehen. Letztlich dürfen die teilnehmen-den Auftraggeber auf dem offenen Markt nur weni-ger als 20 Prozent ihrer von der Zusammenarbeit betroffenen Aktivitäten ausüben. Grundlage für die Berechnung ist der durchschnittliche Gesamtum-satz oder eine angemessene Alternative in Bezug auf drei Jahre der Laufzeit des Vertrages. Die zeitwei-lig ausschließliche Ausnahme einer so genannten echten Zusammenarbeit von nahezu gleich großen Kommunen – sozusagen auf Augenhöhe – wurde gestrichen.
• Weitere Ausnahmen von den Vergaberichtlinien betreffen die kommunalen Kreditgeschäfte, Rechtsdienstleistungen und den Zivil- und Katast-rophenschutz.
• Das Vergabeverfahren soll erleichtert werden. Der ursprünglich zu diesem Zweck vorgesehene Euro-päische Vergabepass wird durch das „European Single Procurement Document“ ersetzt, das auf standardisierten Formen von Selbsterklärungen basiert. Die Verbreitung von e-Vergabe soll weiter gefördert werden.
Aktueller Stand zur KonzessionsRichtlinie
Am 5. September 2013 wurde zudem im Binnen-marktausschuss des Parlaments die vor allem wegen ihrer negativen Konsequenzen für den Wassersektor umstrittene, erstmalige EU-Konzessionsrichtlinie ab-gestimmt. Nach vielfältigen Protesten und einer EU-Bürgerinitiative (“right2water – Wasser ist ein Men-schenrecht”) wurde von Binnenmarktkommissar Mi-chel Barnier (F) nunmehr Art. 9a neu eingefügt, der den gesamten Wassersektor (Gewinnung, Transport, Verteilung von Trinkwasser sowie Behandlung von Ab-wasser) vom Anwendungsbereich der Richtlinie aus-nimmt. Damit könnte allenfalls noch eine buchhalte-risch getrennte Betrachtung der einzelnen Sektoren durch Mehrspartenstadtwerke erforderlich sein.
Das Einlenken der EU-Kommission während der Trilog-Verhandlungen vor der Sommerpause 2013 bezüglich der Wasserausnahme kann aus kommunaler Sicht als Erfolg gewertet werden. Zu beachten ist allerdings die Verpflichtung zur Überprüfung der Höhe der Schwel-lenwerte, die aktuell für Konzessionen auf 5 Mio. Euro festgelegt sind und eine so genannte Revisionsklausel für den Wasserbereich. Die Ausnahmen sollen drei Jah-re nach In-Kraft-Treten der Richtlinie überprüft wer-den. Hiermit wird jetzt schon einer Richtliniennovelle der Weg bereitet. Auch könnte durch das derzeit ver-handelte Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA die Liberalisierung wieder ein Thema werden.
Modernisierung des EUBeihilfewesen ist weiterer rechtlicher Tätigkeits schwerpunkt des Europabüros
Bereits seit einigen Jahren stellt das EU-Beihilferecht eines jener EU-Rechtsgebiete dar, von dem auch ba-den-württembergische Kommunen in zunehmendem Maß betroffen sind. Prominentes Beispiel aus dem Jahr 2012 war diesbezüglich die Weiterentwicklung des „Monti-Kroes-Pakets“ zur „Almunia-Reform“. Wäh-rend der Gemeindetag Baden-Württemberg zusam-men mit seinen kommunalen Schwesterverbänden auf Initiative des Europabüros der baden-württember-gischen Kommunen als Hilfestellung zur kommunalen Umsetzung 2013 eine landesweite Seminar-Reihe durchgeführt hatte, schritten die diesbezüglichen Ent-wicklungen auf EU-Ebene bereits weiter voran. So fand im Rahmen der Straßburger Plenarwoche Mitte Januar 2013 eine mündliche Anhörung zur künftig verbesser-ten Beteiligung des Europäischen Parlaments in die-sem traditionell durch Kommission und Rat dominier-ten, aber damit nicht minder kommunalrelevanten Rechtsbereich statt.
EUParlamentarier kritisieren mangelnde Mitwirkungsrechte im kommunalrelevanten EUBeihilferecht
Den Anstoß hierzu lieferten im Lichte der genannten Modernisierung dieser Rechtsmaterie zwei Novellie-rungsvorschläge der EU-Kommission vom Dezember 2012, genauer die Überarbeitung der so genannten Verfahrensverordnung zur Durchsetzung des Beihilfe-Art. 107f des Vertrags über die Arbeitsweise der Euro-päischen Union (AEUV) und die so genannte Ermäch-tigungsverordnung, auf deren Basis die Kommission bestimmte Beihilfe-Arten gruppenweise von der An-wendung des Beihilferechts freistellen kann. Mit Blick auf die zwei Kommissionsvorschläge und ihr Zustan-dekommen bedauert das Europäische Parlament in
einer Mitte Januar 2013 beschlossenen Resolution, dass nur seine Anhörung und nicht das Mitentschei-dungsverfahren vorgesehen wurde, das seit dem In-krafttreten des Vertrags von Lissabon auch in anderen wettbewerbsrechtlichen Bereichen gilt. So erachten die Abgeordneten dieses Demokratiedefizit als nicht vertretbar, v.a. bezüglich Vorschlägen, bei denen es um die Aufsicht über Handlungen gewählter lokaler Stellen geht, insbesondere im Hinblick auf Dienstleis-tungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die im Zusammenhang mit den Grundrechten stehen. Die Parlamentarier regten daher an, diesen Mangel bei etwaigen künftigen Vertragsänderungen zu beheben und fordern nachdrücklich, bis dahin parlamentari-schen Änderungsvorschlägen im Rahmen des Anhö-rungsverfahrens weitestgehend Rechnung zu tragen.
Kommunale Bewertung und Ausblick
Aus kommunaler Sicht zu begrüßen war die von der Kommission vorgesehene verschärfte Mitwirkungspflicht von Beschwerdeführern, z.B. im Falle von gewährten Kommunalbeihilfen, da damit gerade in Fällen von offen-sichtlicher Unbegründetheit einem rein strategischen Beschwerde-Aktionismus aus der Privatwirtschaft entge-gengewirkt werden könnte. Mit deutlichen Zweifeln bezüglich Subsidiarität und Gewaltenteilung behaftet erschienen hingegen die Kommissionspläne hinsichtlich der sich abzeichnenden Auskunftsplicht von innerstaatli-chen Gerichten. So wird damit in weitergehendem Ma-ße als bislang in die mitgliedstaatliche Kompetenzord-nung eingegriffen. Kommunalpolitische Brisanz könnte sich zudem ergeben, wenn Bürger als Kunden eines vermeintlich rechtswidrig lokal begünstigten Unterneh-mens durch die Kommission zur Auskunft verpflichtet werden können und bei einer Weigerung mit Geldbußen oder Zwangsgeld belangt werden können.
Erfreulich aus kommunaler Sicht waren wiederum die Kommissionspläne, zusätzliche Freistellungsgruppen in kommunalrelevanten Bereichen in Aussicht zu stellen, wobei hier mögliche Schwellenwerte kritisch auf ihre Praxistauglichkeit hin zu überprüfen sein werden. Dies betonte in der Parlamentsanhörung auch der südbadi-sche Abgeordnete Dr. Andreas Schwab unter Verweis auf die Breitbandversorgung. Gleichzeitig mahnte er mit Blick auf ordnungspolitische Grundsatzmaximen an, dass diese neu gewonnenen Freiheiten von lokalen Behörden aber nicht missbraucht werden dürfen.
Insgesamt war der Vorstoß des Parlaments kommunal-positiv zu bewerten, gestärkt durch den Lissabon-Vertrag, auch im bislang durch Kommission und Rat dominierten Bereich des EU-Beihilferechts zunehmend mehr eigene Mitspracherechte einzufordern. Sollte die Kommission – entgegen der bisherigen Praxis – ent-sprechenden Worten auch Taten folgen lassen, könn-ten damit auch die kommunalen Einwirkungsmöglich-keiten über die Abgeordneten steigen, wovon die Trägerverbände des Europabüros sicherlich zeitnah Gebrauch machen werden.
Voraussetzung hierfür wird allerdings sein, dass lokale Belange – im Unterschied zur aktuellen EU-Vergabe-rechtsreform – dann bei den Abgeordneten auch tat-sächlich ausreichend Gehör finden. Hieran wird sich auch das sich neu konstituierende Parlament nach den nächsten Wahlen am 25. Mai 2014 messen lassen müssen, womit sich ein nächster Arbeitsschwerpunkt des Europabüros für das jüngst angelaufene Jahr 2014 bereits abzeichnet.
Az. 009.10; 036.91
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Harry Brunnet *
Kommunalwahl 2014 – Chance zur aktiven Bürgerbeteiligung
Die Kommunalwahl 2014 bietet den Bürgerinnen und Bürgern in den Städten und Gemeinden die Chance zur aktiven nachhaltigen Bürgerbeteiligung.
Dabei wird unmissverständlich und an exklusiver Stelle deutlich, dass in den Städten und Gemeinden die Demokratie in ihrer direktesten Form für die Bürgerinnen und Bürger klar und nachvollziehbar gelebt wird.
Dieses Bekenntnis des Gesetzgebers geht auf die Reform des Reichsfreiherrn vom Stein, dem Begründer der modernen kommunalen Selbstverwaltung, zurück. Ihm ging es darum, die gesellschaftlichen Kräfte und das große Potenzial der Bürgerschaft vor Ort zu mobilisieren, direkte Gestaltungsmöglichkeiten anzubieten und die Menschen bei der Gestaltung unserer Gesellschaft unmittelbar zu beteiligen. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
So steht ja auch in § 1 der Gemeindeordnung weiter:
„Die Gemeinde fördert in bürgerschaft-licher Selbstverwaltung das gemeinsa-me Wohl ihrer Einwohner und erfüllt die ihr von Bund und Land zugewiese-nen Aufgaben. Die verantwortliche Teilnahme an der bürgerschaftlichen Verwaltung der Gemeinde ist Recht und Pflicht des Bürgers.“
Insoweit ist Bürgerbeteiligung natürlich auch längst nicht nur eine Bringschuld der Gemeinde, sondern eine Holschuld der Bürger. Dabei ist die aktivste und nachhaltigste Form der Bürgerbeteiligung immer noch die Bereitschaft des Einzelnen, sein passives Wahlrecht wahrzunehmen und für den Gemeinderat zu kandidieren.
Ehrenamt Gemeinderat
Das Mandat eines Gemeinderats bedeutet die Übernahme einer kleinen Bürde.
Muss doch der einzelne Gemeinderat nicht nur erkennen, was der örtlichen Gemeinschaft nützt, sondern er hat vielmehr ein hohes Maß an Wissen und Können, an Opfer und Zeit, Kraft und Verantwortung und nicht zuletzt auch Mut zu besitzen und einzusetzen, um dieses Amt richtig auszuüben. Dabei ist es ja ein Ehrenamt, das den Gewählten durch die Bürger übertragen wird, bei dem das Schwergewicht mehr auf Amt denn auf Ehre liegt.
Gemeinderat bedeutet heute mehr noch als in der Vergangenheit, dass man sich einer Bürgerschaft stellen muss, die schonungslos und mit kritischen Augen die Arbeit prüft. Dabei kann er oder sie täglich auf die Entscheidungen im Gemeinderat angesprochen werden und muss jederzeit Rede und Antwort stehen. Er oder sie kann kritisiert werden und sicherlich nur selten darf er oder sie auch einmal ein Wort der Anerkennung und des Dankes entgegen nehmen.
Aber andererseits hat ein Mitglied des Gemeinderats wie kein anderer Politiker die Möglichkeit, schwäbisch ausgedrückt, dem Volk aufs Maul zu schauen und dabei gleichzeitig auch zu erkennen, was in dem überschaubaren Bereich der örtlichen Gemeinschaft, der Gemeinschaft und damit auch dem einzelnen Bürger nützt.
Aus der Erfahrung, dass keiner allein gescheit ist, liegen ja die grundsätzlichen politischen Entscheidungen beim Gemeinderat. Dabei ist neben Wissen und Können vor allem gesunder Menschen
Mitreden, mitdenken, auch mitmachen wollen in den Städten und Gemeinden bei Planungen, Projekten und Aufgaben oft viele; mitverantworten, konkret im Sinne des Gemeinwohls entscheiden und zu diesen Entscheidungen auch im Kontext zu anderen Aufgaben stehen, fast zu wenige Menschen. Daher gilt es im Vorfeld dieser Kommunalwahl 2014, die Aufgabe, Bedeutung und Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinderäte sowie die Lust und Last dieses Ehrenamtes näher zu beleuchten.
Gemeindeordnung
Dabei lohnt sich zunächst ein Blick in die Gemeindeordnung – quasi dem Grundgesetz der Gemeinden. In § 1 der Gemeindeordnung heißt es:
„Die Gemeinde ist Grundlage und Glied des demokratischen Staates.“
* Bürgermeister Harry Brunnet, Hardthausen, ist Vizepräsident des Gemeindetags Baden-Württemberg.
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verstand gefragt. Darum ist es gut, auch genügend Frauen in den Gremien zu haben, die ihren Sachverstand und ihre Sichtweise einbringen. Leider sind es noch immer zu wenige.
Gestaltungsspielraum
Es mag ja sein, dass durch die Gesetze der EU und von Bund und Land der Gestaltungsspielraum des Gemeinderats als Hauptorgan der Gemeinde eingeschränkt ist. Unabhängig davon aber muss man erkennen: Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut und sichert die Zuständigkeit der Gemeinden für die Daseinsvorsorge. Wenn Deutschland als Motor Europas gilt und die wirtschaftliche Stärke sehr im Blickpunkt steht, dann hat das in großem Maße auch mit der ausgeprägten kommunalen Selbstverwaltung und dem Engagement letztlich auch der Gemeinderäte zur Sicherung der Daseinsvorsorge zu tun.
Dabei wird dieser allumfassende Begriff Daseinsvorsorge entsprechend dem gesellschaftlichen Wandel immer weiterentwickelt. Das gilt zum Beispiel für die seit einigen Jahren neue Aufgabe der Kleinkindbetreuung, aber auch der Ganztagesbetreuung in Kindertagesstätten und Schulen sowie der künftigen Umsetzung der Konzeptionen für die Ganztagesschulen. Alles Aufgaben, die den Bürger unmittelbar betreffen und für deren Erfüllung der Gemeinderat durchaus einen entsprechenden Gestaltungsspielraum hat.
Dazu kommen die Aufgaben der Zukunft im Bereich der Bildung, aber auch bei der Umsetzung der Vorgaben zur Inklusion oder die Bewältigung der demografischen Entwicklung. Nicht zu vergessen die Energiewende, die nur mit kommunaler Beteiligung gelingen kann, und weiterhin aktuell das Thema Breitbandversorgung.
Wenn im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung das Ziel einer flächendeckenden Breitbandinfrastruktur und einer flächendeckenden Versorgung mit 50 Mbit/s bis 2018 ausgerufen wird, so lässt sich das nur erreichen, wenn die Kommunen es angehen, sprich die Gemeinderäte Entscheidungen treffen, sich
dieser Aufgabe zu stellen, aber auch wenn klargestellt wird, dass der Breitbandausbau auch künftig EUförderfähig bleibt.
Wird das Subsidiaritätsprinzip, wie es auch im Vertrag von Lissabon verankert ist, von Seiten der EU, aber auch von Seiten des Bundes und des Landes für die Zukunft weiter gelebt und mit Leben erfüllt, dann gibt es auch für die neu zu wählenden Gemeinderäte künftig genügend Gestaltungsspielraum.
Kommunalwahl 2014
Aufgabe der Parteien und der örtlichen Wählervereinigungen ist es nun, im Vorfeld der Kommunalwahl 2014 interessierten Bürgerinnen und Bürgern deutlich zu machen, wie interessant, wie groß dieser Gestaltungsspielraum ist. Natürlich muss bei den einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern zunächst der Antrieb für die Übernahme des Amtes eines Gemeinderats von innen kommen und der Verpflichtung entsprechen, sich für ihre Wohn und Heimatgemeinde und deren Mitbürgerinnen und Mitbürger einzusetzen und zu engagieren.
Trotz der starken Wünsche nach Partizipation, nach Teilhabe an einzelnen Planungen und Projekten, ist dieser Gemeinwohlgedanke aber in der Bürgerschaft immer weniger stark ausgeprägt. Selten gelingt es daher zum Beispiel, Aktivisten von Bürgerinitiativen, die gezeigt haben, dass sie sich für Kommunalpolitik interessieren, für eine Kandidatur zu gewinnen, vor allem wenn Betroffenheit nicht mehr besteht. Diese UBootBürger, die auftauchen, wenn persönliche Betroffenheit besteht, und ihre Bürgerrechte vehement einfordern, tauchen wie ein UBoot sofort wieder ab, wenn das festgestellte Problem, die Aufgabe, gelöst bzw. entschieden ist.
Dabei hängt ja das Schicksal der kommunalen Selbstverwaltung auch in der Zukunft wesentlich davon ab, dass genügend Bürgerinnen und Bürger in unseren Städten und Gemeinden leben, die die kommunale Sache zu ihrer eigenen machen. Die im menschlichen wie im wirtschaftlichen Dasein ihre Aufgabe nicht darin sehen, das zu ernten, was gestern gesät wurde, sondern säen, was wir morgen ernten wollen.
Daher bringt das Ziel der Landesregierung „mehr Demokratie in den Kommunen“, zum Beispiel mit einem erweiterten Themenkatalog für Bürgerentscheide und gesenkten Quoren, noch längst keinen Auftrieb bei der Kandidatensuche für die Gemeinderatswahl, sondern ist schon eher kontraproduktiv, entsteht doch der Eindruck, man will die direkte Demokratie stärken und die repräsentative Demokratie schwächen. Das ändert auch nichts daran, wenn man über Parteitagsbeschlüsse Mindestquoten für Frauen auf den Bewerberlisten einfordert. Zunächst muss man vor Ort genügend Frauen und Männer finden, die bereit sind, dieses Amt als Gemeinderat übernehmen zu wollen.
Auch die Idee, mehr junge Menschen, zum Beispiel durch die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre, am aktiven Wahlrecht teilhaben zu lassen, wird nicht dazu führen, dass sich mehr junge Erwachsene als Bewerber zur Verfügung stellen. Wie sich bei Bürgerentscheiden inzwischen abzeichnet, wird auf jeden Fall die Wahlbeteiligung nicht wesentlich erhöht.
Fazit
Auch weiterhin brauchen die Städte und Gemeinden nicht nur das Interesse und die Solidarität ihrer Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Gemeinderäte, die ziel und lösungsorientiert nach vorne blicken – die bei realistischer Einschätzung des Machbaren durch kreative Impulse und unkonventionelle Ideen ihre Kommunen nach Vorne bringen – die sich der Herausforderung stellen und Verantwortung für ihre Gemeinde übernehmen. Dabei heißt das Motto der Zukunft: Das Können ist des Dürfens Maß.
Wünschen wir uns daher viele Bewerberinnen und Bewerber, die in dem Bewusstsein im echten Bürgersinn als vorbildlich ehrenamtlich tätige Gemeinderäte mithelfen und dazu beitragen wollen, ihre Gemeinde zu einem modernen, lebenswerten, attraktiven und vorbildlichen Gemeinwesen zu machen. Die das Ziel haben, künftig mit Stolz und Freude darauf verweisen zu können, sich als Baumeister des Gemeinwesens verstanden zu haben.
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Karl-Ulrich Templ und Udo Wenzl *
Wenn Wählen für das Leben junger Leute relevant wird
Wenn wählen für das Leben junger Leute relevant wird, dann ist es wichtig, dass die junge Generation erkennt und versteht, auf welche Lebensbereiche die kommunale Politik Einfluss hat: Die Förderung der örtlichen Vereine, die Nutzung der Sporthallen außerhalb der Schulzeit, das Jugendzentrum, die Skater-Anlage, die Diskussion über die Entwicklung der lokalen Bildungslandschaft, die Frage nach den Schwimmbadpreisen, die Sanierung der Radwege und vieles mehr sind Themen, die Jugendliche angehen.
Es besteht nicht nur die Chance, Mädchen und Jungen für Politik zu interessieren und zu begeistern. Gleichzeitig kann Politikerinnen und Politikern deutlich gemacht werden, dass junge Menschen Interesse zeigen und sich durchaus engagieren wollen, wenn sie sich als Teil der Kommune wahrnehmen und von den Erwachsenen ernst genommen werden. Dialog auf Augenhöhe zwischen „Jung und Alt“ ist hierfür eine wichtige Voraussetzung, aber auch der persönliche Zugang zur Thematik. Dazu braucht es Orte des Austauschs, an denen politisch Verantwortliche mit den Jugendlichen ihrer Gemeinde und Regi
on in Kontakt kommen sowie ein verlässliches und dauerhaftes System der Jugendbeteiligung in der Kommune.
Das Bündnis „Wählen ab 16“
Um dafür Möglichkeiten zu schaffen, wurde zur Wahlrechtsänderung auf Landesebene ein Bündnis „Wählen ab 16“ unter Federführung der Landeszentrale für politische Bildung und des Landesjugendrings gebildet, das in den nächsten Monaten eine Erstwählerkampagne auf den Weg bringen möchte. In diesem Bündnis sind verschiedene staatliche und zivilgesellschaftliche Institutionen und Organisationen vertreten. Es bringen sich die drei kommunalen Landesverbände, Ministerien, der Landtag, die Region Stuttgart, die Jugendorganisationen der politischen Parteien und verschiedene Jugendorganisationen ein. Außerdem gibt es Partnerschaften mit Einrichtungen der politischen Bildung, der BadenWürttemberg Stiftung, dem VHSLandesverband, der Landesarbeitsgemeinschaft Offene Jugendbildung, Mehr Demokratie e.V. und verschiedenen Medienpartnern.
Es ist auch wichtig, dass Jugendliche erkennen, wie relevant die Kommunalwahl ist, die am 25. Mai 2014 in den 1.101 Städten und Gemeinden in BadenWürttemberg stattfindet. Letztes Jahr wurde die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre beschlossen. Damit folgt BadenWürttemberg dem Beispiel von neun weiteren Bundesländern. Diese Möglichkeit der Mitbestimmung muss bei Jugendlichen zum Thema gemacht werden, denn Wahlen können im Leben der jungen Generation nur dann wichtig und bedeutsam werden, wenn ihnen der unmittelbare Zusammenhang mit ihrer Lebenswelt bewusst ist.
* Karl-Ulrich Templ ist Stellvertretender Direktor der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.
Udo Wenzl ist Referent für Jugendbeteiligung beim Landesjugendring Baden-Württemberg.
Karl-Ulrich Templ Udo Wenzl
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Eine lokale Initiative sollte in den Kommunen zur „Chefsache“ gemacht werden. In Absprache zwischen Kommune, Schulen, außerschulischen Bildungsträgern und den Jugendringen und Jugendverbänden kann so eine kommunale Erstwählerkampagne entstehen, die Themen mit Lebensweltbezug für die jungen Menschen vor Ort aufgreift, zur Beteiligung motiviert und nachhaltig das politische Engagement junger Menschen fördert. Gleichzeitig können dadurch vor Ort Organisations und Vernetzungsformen geschaffen werden, die über den Wahltag hinaus wirken sollen.
Die Bündnispartner auf Landesebene erarbeiten gegenwärtig Angebote und Ideen, die in einer Informations und Angebotsbroschüre „Wählen ab 16“ ab dem 31. Januar 2014 zur Verfügung stehen und im Bedarfsfall von den Kommunen, von Schulen, lokalen Bildungseinrichtungen und Jugendorganisationen als einzelne Module abgerufen werden können.
Begleitend zur Kampagne werden außerdem Arbeitsmaterialien und Argumentationshilfen für Multiplikatoren, Unterrichtsmaterialien für Schulen sowie allgemeine Informationen als Textvorlagen und Informationsgrafiken zur Kommunalwahl in digitaler und Papierform zur Verfügung gestellt, um über die Thematik zu informieren und Jugendliche zu motivieren. Eine besondere Möglichkeit bietet das Projekt „Juniorwahl“, in dem die Kommunalwahl handlungs und praxisorientiert durch die Schüler/innen selbst simuliert wird.
Diese Bildungs und Informationsangebote sollen durch eine Öffentlichkeitsarbeit (Radiospots, motivierende Filmclips, Pressearbeit, Zusammenarbeit mit Medienpartnern), OnlineAngebote (Internetportal „waehlenab16-bw.de“) und Social Media Auftritte (FacebookWettbewerb für Jugendliche, in dem Logo und Slogan der Kampagne gefunden werden sollen) ergänzt werden. Zielgruppenspezifische Werbemittel werden ebenfalls im Rahmen der Kampagne zur Verfügung gestellt.
Das Programm „In Zukunft mit uns“
Im Rahmen des Bündnisses leistet die BadenWürttemberg Stiftung mit ihrem Projekt „In Zukunft mit uns“, dessen Durchführung beim Landesjugendring liegt, einen wichtigen Beitrag. Ziel des Projekts ist es, Jugendliche in BadenWürttemberg zu motivieren, sich aktiv und selbstbewusst für ihre Belange in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes einzusetzen. Um diese Ziele zu verwirklichen, soll ein breites Netzwerk von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aufgebaut werden. Die didaktisch und inhaltlich geschulten Multiplikatoren sollen in möglichst vielen Kommunen in BadenWürttemberg Aktionstage durchführen. Die genaue Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung der Aktionstage erfolgt in Absprache mit den Kommunen, Schulen, Jugendhäusern, Verbänden o.ä., welche gerne einen solchen Aktionstag ausrichten möchten. Zudem wird es auf den Projektseiten im Internet eine OnlineSimulation zur Kommunalwahl sowie Arbeitsmaterialien für Schüler/innen und Lehrer/innen geben. Angeregt und moderiert werden Diskussionen in Sozialen Netzwerken. Hinzu kommen einige besondere Veranstaltungen wie zum Beispiel der „Politikzug unterwegs“.
Im Rahmen des Projektes werden in jedem Kreis zwei ModellAktionstage stattfinden. Die Kosten weiterer Aktionstage sollten durch Kommunen und Schulen getragen werden. In besonderen Fällen kann über die Landeszentrale für politische Bildung ein Zuschuss erfolgen.
Organisation und Ansprechpartner
Zur Organisation der Kampagne sind von der Landeszentrale regionale Stellen eingerichtet worden, die in den vier Regierungsbezirken die Angebote und Nachfragen koordinieren und die Einsatzplanung der Multiplikatoren übernehmen:nordbaden@waehlenab16-bw.de,suedbaden@waehlenab16-bw.de,nordwuerttemberg@waehlenab16-bw.de, suedwuerttemberg@waehlenab16-bw.de.
In den jeweiligen Regierungsbezirken kann man sich an diese Kontaktadressen wenden, um mögliche Veranstaltungen oder Aktionstage vor Ort durchzuführen bzw. um geschulte Multiplikatoren zu buchen.
Dem Bündnis „Wählen ab 16“ ist es ein großes Anliegen, junge Menschen für die unterschiedlichen Einfluss und Gestaltungsmöglichkeiten in ihrer Kommune und in der Kommunalpolitik zu interessieren. Jugendliche sollen wissen, dass sie mit dem Gang zur Wahlurne einen wichtigen Beitrag zur (Mit)Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensumfelds leisten.
Weitere Informationen:www.ljrbw.de/inZukunft-mitUNS,http://www.lpb-bw.de/waehlen-ab-16.html.
Bei Fragen und Anregungen zu zentralen Themen:erstwaehler@waehlenab16-bw.de.
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Dr. h.c. Siegfried Schiele *
Der Berliner Mauerfall vor 25 Jahren
zu kommen. Günter Schabowski hatte über die Medien bekannt gegeben: „Die ständige Ausreise kann über alle Grenzübergangsstellen der DDR zur BRD bzw. zu BerlinWestBerlin erfolgen.“ Bald strömten Tausende von Menschen von Ost nach WestBerlin. Leute, die sich noch nie gesehen hatten, lagen sich in den Armen und tanzten auf den Straßen. Die Nacht vom 9. auf den 10. November wurde aus vollem Herzen gefeiert. Noch heute bin ich ergriffen, wenn ich an dieses Geschehen zurückdenke. Zur Erinnerung und Mahnung habe ich drei kleine Steine für unsere Söhne aus der Mauer gepult.
Erst mit einigem Abstand konnten die Ereignisse vom 9. November politisch und historisch eingeordnet werden. Man greift nicht zu hoch, wenn man das Jahr 1989 als eine weltgeschichtliche Zäsur ansieht. Die Welt hat sich mit dem Mauerfall radikal verändert. Der Kalte Krieg, in dem die Beziehungen zwischen Ost und West eingefroren waren, war beendet, die Hoffnungen auf eine neue und bessere Weltordnung bekamen begründete Nahrung.
Der bekannte Historiker Heinrich August Winkler spricht vom 9.November als einem deutschen Schicksalstag. Ist die Pogromnacht vom 9.November 1938 ein Datum der Schande, so wurde der 9. November 1989 zu einem Tag der Freude.
Geschichte der Mauer
Die Mauer hatte lange Bestand. Am 13. August 1961 wurde der Mauerbau begonnen, obwohl Walter Ulbricht noch am 15. Juni behauptet hatte: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.“ Den Ostberlinern Machthabern sind mehr und mehr die Menschen weggelaufen. So verließen allein im April 1961 etwa 30.000 Menschen die DDR. Die wirtschaftlichen Probleme nahmen
dramatisch zu. Diese Entwicklung sollte durch den Mauerbau gestoppt werden. Mit der Mauer wird für immer auch der Schießbefehl verbunden sein. Die Grenzsoldaten bekamen den Befehl, auf Flüchtende zu schießen. 239 Menschen, die von Ost nach West flüchten wollten, wurden an der Mauer getötet.
Mit der Errichtung der Mauer schien die deutsche Teilung für immer zementiert, wenn auch bei vielen Menschen das Gefühl der Zusammengehörigkeit noch vorhanden war.
Ich erinnere mich noch gut an ein Gespräch, das ich im Rahmen einer Studienreise zufällig auf einer Bank in Weimar mit einem älteren Herrn geführt habe. Wir kamen bald auf die deutsche Einheit zu sprechen und stellten übereinstimmend fest, dass wir die Einheit zu unseren Lebzeiten nicht mehr erleben würden.
Die Landeszentrale für politische Bildung hat immer wieder vor allem für Lehrerinnen und Lehrer sowie für Schülerinnen und Schüler Studienfahrten in die DDR durchgeführt, um Politik, Gesellschaft und Kultur kennenzulernen und den Sinn für Gemeinsamkeiten zu stärken. Inzwischen habe ich aus StasiUnterlagen gesehen, dass diese Reisen argwöhnisch von der Staatssicherheit „begleitet“ wurden.
Zu Beginn der achtziger Jahre hat die Landeszentrale mit Hilfe der BoschStiftung eine Zeitschrift gegründet mit dem Titel „Die Deutsche Frage im Unterricht“. Damit sollte an die gemeinsame Tradition und Geschichte, aber auch an die gemeinsame Verantwortung erinnert und dafür gesorgt werden, dass die Thematik an den Schulen nicht zu kurz kam.
Das werde ich nie vergessen! Am 9. November 1989 war ich zufällig in Berlin. Die Bundeszentrale für politische Bildung veranstaltete einen Kongress im Berliner Reichstag, also direkt an der Mauer beim Brandenburger Tor. Bald spürten wir: Das Geschehen an der Mauer war wesentlich bedeutsamer und aufregender als die Vorträge im Tagungsraum. Noch heute höre ich einen Professor, der gerade seine Vorlesung halten wollte, schimpfen über die Disziplinlosigkeit von Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Zunächst waren auf der Mauer noch Soldaten der NVA postiert. Wir versuchten, sie durch Zurufe zum Rückzug zu bewegen. Am späten Nachmittag kam dann wohl der Befehl zum Abzug. Und rasch kletterten viele Tagungsteilnehmer und Westberliner Publikum, das in immer größeren Scharen Richtung Brandenburger Tor strömte, auf die Mauer im festen Gefühl, dass die NVASoldaten nicht mehr zurückkehren und sich große Dinge anbahnen würden.
Am späten Abend gelang es dann den ersten Ostberlinerinnen und Ostberlinern, am Brandenburger Tor und an andern Übergangsstellen nach Westberlin
* Dr. h.c. Siegfried Schiele war von 1976 bis 2004 Direktor der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.
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Wie man an diesen Beispielen sieht, war die DDR im Westen nicht abgeschrieben, aber an eine Wiedervereinigung hat so gut wie niemand geglaubt. Und doch kam das Jahr 1989, in dem die Mauer ins Wackeln kam, bis sie am 9. November fiel und der Welt ein neues Gesicht gab.
Wendepunkt der Geschichte
Wie kam es zu diesem Wendepunkt der Geschichte? Im März 1995 kam in Moskau Michail Gorbatschow an die Macht. Er veränderte die politische Ausrichtung der Sowjetunion und des gesamten Ostblocks gewaltig. Ein wichtiger Grund dafür war der Niedergang der Wirtschaft. Gorbatschow gab den erneuerungswilligen Kräften mehr Spielraum und wollte auch die Beziehungen zur anderen Supermacht USA entspannen. Wir erinnern uns noch an die Begriffe „Glasnost“ (Öffentlichkeit) und „Perestroika“ (Umbau). Diese Änderung des politischen Generalkurses hatte auch Auswirkungen auf den gesamten Ostblock.
In der DDR bildeten sich nach und nach Bürgerrechts und Friedensgruppen, die mit der reformfeindlichen Haltung der SED konfrontiert waren. Gorbatschow versuchte, Honecker von der Notwendigkeit von Reformen zu überzeugen – mit geringem Erfolg. Als sich jedoch Mitte September die ungarischösterreichische Grenze ein Stück weit öffnete, schwappte eine riesige Flüchtlingswelle über Ungarn und Österreich in die Bundesrepublik. Schon Ende September gab es etwa 25.000 Übersiedler.
Die oppositionellen Bürgerrechtsgruppen bekamen aber auch mehr Zulauf. Sie wollten die DDR nicht verlassen, sondern verändern. Zu den bekanntesten gehörten das „Neue Forum“ und der „Demokratische Aufbruch“. In guter Erinnerung haben wir noch die Leipziger Montagsdemonstrationen. Die erste fand am 25. September 1989 statt. Zunächst wurde in der Nikolaikirche ein Friedensgebet gesprochen. Danach folgte eine Demonstration durch die Stadt, an der sich etwa 8.000 bis 10.000 Menschen beteiligten. Schon eine Woche
später waren es rund 20.000 Menschen. Leipzig blieb der Mittelpunkt des gewaltigen Aufbruchs. Aber auch in andern Städten wie Magdeburg oder Dresden regte sich deutlich der Bürgerprotest.
Da passte es gar nicht ins Bild der DDRRegierung, dass ausgerechnet in diese aufgewühlte Situation vom 5. bis 7. Oktober die Feier des 40. Jahrestags der Gründung der DDR fiel. Aus diesem Grund kam auch Gorbatschow nach OstBerlin. Er übte Kritik an der sturen Haltung der DDRFührung. Bekannt geworden ist sein Ausspruch „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.“ Schon am 9. Oktober demonstrierten 70.000 Menschen in Leipzig. Die Staatsmacht hielt sich zurück im Bewusstsein, dass im Falle des Falles militärische Hilfe von Gorbatschow nicht zu erwarten war. Das Fieberthermometer des Widerstands stieg weiter an. An der Montagsdemonstration vom 16.Oktober versammelten sich bereits 120.000 Menschen. Jetzt gab es auch Forderungen nach freien Wahlen, Reise, Presse – und Meinungsfreiheit. Auch die Rufe „Wir sind das Volk“ waren deutlich zu hören.
Die Demonstrationen in der DDR blieben nicht ohne Auswirkungen auf die ParteiFührung. Unter dem Druck der innerparteilichen Gegner trat Honecker am 18. Oktober zurück. Egon Krenz trat an seine Stelle. Die Demonstrationen gingen dennoch weiter. In Leipzig gingen am 30.Oktober 300.000 Menschen auf die Straße. Und am 4. November kam es auf dem Alexanderplatz in OstBerlin zu einer genehmigten Kundgebung, bei der regimetreue und oppositionelle Rednerinnen und Redner auftraten. Über eine halbe Million Menschen nahmen teil. Es wurde offenkundig, dass die DDRFührung das Heft nicht mehr klar in der Hand hatte. In dieser gespannten Situation gab dann Günter Schabowski überraschend die AusreiseGenehmigung bekannt mit den bereits geschilderten Folgen.
Wir sind das Volk
Wenn man den Verlauf des Jahres 1989 insgesamt ins Auge fasst, dann kann man nicht genügend unterstrei
chen, dass es in erster Linie die Menschen selbst waren, die in einer beispiellosen friedlichen und gewaltfreien Revolution die Mauer zum Einsturz gebracht haben. Das ist und bleibt ein Ruhmesblatt in der deutschen Geschichte, das nie vergessen werden sollte. Es zeigt, dass man sich Diktatur und Unrecht auch ohne Gewalt und militärische Mittel erfolgreich widersetzen kann, wenn es gelingt, viele Menschen für die Ideale von Freiheit und Gerechtigkeit zu begeistern und solidarisch aufzutreten.
Die gewaltlose Revolution bedeutete noch nicht die Wiedervereinigung, aber sie war die entscheidende Voraussetzung für die Einheit Deutschlands. Es gab zum Beispiel deutliche Vorbehalte von Francois Mitterand und vor allem von Margaret Thatcher. Dieser Widerstand konnte durch die beharrliche Haltung des amerikanischen Präsidenten George Bush sen. überwunden werden.
Innenpolitisch gab es ebenfalls unterschiedliche Meinungen über die Art und Weise einer Wiedervereinigung, die durch das „10PunkteProgramm“ von Helmut Kohl weitgehend beigelegt werden konnten. Auch Willy Brandt unterstrich den Einheitswillen mit dem markanten Satz „Jetzt wächst zusammen, was zusammen gehört.“
Die Wahlen in der DDR vom 18. März 1990 bedeuteten im Ergebnis fast ein Plebiszit für den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik. Mit dem 3. Oktober 1990 wurde die Wiedervereinigung vollzogen. Es ist richtig und wichtig, dass der 3.Oktober zum staatlichen Feiertag erklärt wurde. Dieser Tag ist auch ein Grund zur großen Freude, der allerdings eine Herausforderung darstellt, auch weiterhin zum fairen Teilen und Miteinander bereit zu sein.
Es bleibt die große Verpflichtung des Mauerfalls und der friedlichen Revolution von 1989, dass wir uns für unsere freiheitliche Demokratie aus freien Stücken einsetzen, damit wir nie mehr der Gefahr von Diktatur und Unrecht ausgesetzt sind.
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Georg Fichtner *
Gute Partnerschaft zwischen Betrieben und Kommunen als Standortfaktor
Die gute Partnerschaft zwischen Kommunen und Betrieben ist ein wesentlicher Faktor für den Erfolg von Baden-Württemberg als attraktiver Standort für Arbeiten und Leben sowie Innovationen und Investitionen. Darum bemühen sich an vielen Orten im Land Vertreter von Unternehmen, Verwaltungen und Ratsfraktionen. Die Berührungspunkte in diesem Zusammenwirken sind vielfältig. Sie umfassen den größten Teil der kommunalen Themen: Gewerbeansiedlung, Einzelhandel, Verkehrsanbindung, Kinderbetreuung, Schulangebot, Wohnungsmarkt, Beschäftigung, Fachkräftebedarf und nicht zuletzt Gewerbesteuer sowie Qualität der Verwaltung.
Umso mehr müssen Gemeinden, Kammern und andere Wirtschaftsorganisationen gemeinsam Strategien entwickeln, damit unsere Betriebe auch außerhalb der Metropolen gute Perspektiven als Wirtschaftsstandorte haben. Erst in der Kombination von attraktiven Arbeitsplätzen, Aufstiegs und Entwicklungschancen sowie dem Angebot an Kinderbetreuung, Schulen, Wohnraum, Einkaufs und Freizeitmöglichkeiten sowie medizinischer Versorgung lassen sich Fachkräfte halten und anwerben. Hier ziehen Betriebe und Kommunen an einem Strang. Dessen sollten sich alle Akteure in Unternehmen, Gemeindeverwaltungen und Parteien vor Ort bewusst sein.
Natürlich gilt es dabei vielerorts, auch gegensätzliche Interessen zu überwinden. So ist zunächst nachvollziehbar, wenn Bürgermeister und Gemeinderäte bei ihrer Wirtschaftsförderung und Ansiedlungspolitik eher an neuen Einzelhandelsflächen und Bürogebäuden als an Industrie oder Logistikunternehmen interessiert sind.
Die Industrie und ihre Dienstleister brauchen jedoch Ansiedlungs und Entwicklungsmöglichkeiten im ganzen Land. Sie sind Rückgrat der Wirtschaft. Ohne Unterstützung der Kommunen, etwa auch durch Schaffung interkommunaler Gewerbegebiete, lässt sich die mittelständische Struktur der baden
württembergischen Wirtschaft nicht dauerhaft sichern. Denn viele Betreibe, auch aus dem Kreis der kleinen und mittleren Unternehmen, sind überregional und oft auch international engagiert. Rund 60 Prozent der Umsätze erlöst die badenwürttembergische Industrie im Ausland. Die Wachstumsimpulse kommen vielfach aus anderen europäischen Ländern, Asien und Amerika. Das Auslandsgeschäft sichert häufig vor Ort die Beschäftigung und damit das Steueraufkommen.
Zugleich gibt es in den inhabergeführten Betrieben eine stark ausgeprägte Verbundenheit zu ihrer Gemeinde, ihrer Region und dem Land. In den meisten Fällen ist der Anteil der Beschäftigung am Stammsitz wesentlich höher als die in Deutschland erzielten Erlöse. Den Unternehmen zu ermöglichen, dies angesichts stagnierender und teils rückläufiger Märkte in Deutschland zu erhalten, sollte gemeinsame Aufgabe von Kommunen und Kammern sein.
Hierbei ist ein regelmäßiger Dialog zwischen Bürgermeistern, Gemeindeverwaltungen, Bürgern und Betrieben förderlich. Ein offenes Ohr in den Amtsstuben für Belange der Unternehmen und ihrer Beschäftigten, Verlässlichkeit und
Gerade angesichts eines in den nächsten Jahren und Jahrzehnten immer wieder zunehmende Fachkräftemangels ist ein gutes Zusammenspiel von Kommunen und Unternehmen wichtig. In diesem Jahr werden den Betrieben und sozialen Einrichtungen in BadenWürttemberg voraussichtlich über 170.000 Fachkräfte fehlen. Nach den Erfahrungen der IHK tun sich gerade Unternehmen in ländlichen Regionen schwer, Fachkräfte anzuwerben. Neben der demografischen Entwicklung spielt hier auch der Trend zum urbanen Leben bei vielen jungen, gut ausgebildeten Menschen eine Rolle.
* Georg Fichtner ist Präsident der IHK Region Stuttgart.
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angemessene Fristen bei behördlichen Genehmigungen schaffen Vertrauen und Bindung. Die Kenntnis über Auftragslage, Pläne der Unternehmen bis hin zur Frage, wie lange ein Miet oder Pachtvertrag läuft, unterstützen auch Gemeindeverwaltungen, eine für ihren Ort erfolgreiche Ansiedlungspolitik zu machen.
Dazu gehört auch, behutsam mit der Steuerbelastung der Unternehmen umzugehen und durch gesunde Haushalte die Grundlage für eine gute Infrastruktur zu legen. Die etwa 630.000 Unternehmen und Gewerbetreibenden sowie etwa 130.000 Handwerkbetriebe haben 2012 annähernd 6,6 Milliarden Euro Gewerbesteuer an die Städte und Gemeinden in BadenWürttemberg gezahlt. Da die Wirtschaft im Land mit Optimismus ins neue Jahr geht, dürfte sich das Gewerbesteueraufkommen in diesem Jahr in BadenWürttemberg mindestens auf diesem Niveau bewegen. Die Steuerschätzung des Bundesfinanzministeriums geht bis 2017 von einem kontinuierlichen Anstieg bei den Gewerbesteuereinnahmen aus, der für den Schätzzeitraum 2013 bis 2017 im Bundesdurchschnitt bei etwa 15 Prozent liegen soll. Für BadenWürttemberg stehen angesichts der robusten internationalen Wettbewerbssituation die Chancen gut, dass hier der Zuwachs sogar noch etwas höher liegt.
Diese Entwicklung schafft für die Kommunen Planungssicherheit. Sie verbietet eigentlich, neue Schulden aufzunehmen oder mit einer Erhöhung der Hebesätze bei der Gewerbe und Grundsteuer die Belastung der Unternehmen zu erhöhen. Vielmehr sollte mancherorts die Steigerung bei den Steuereinnahmen auch zur Prüfung einer Reduzierung der Hebesätze führen.
Für große Irritationen sorgt derzeit gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen im Land der Plan der grünroten Landesregierung, Kommunen einen weitaus größeren Spielraum bei ihrer wirtschaftlichen Betätigung einzuräumen. Die in der Gemeindeordnung seit 2005 festgeschriebenen Regeln sollen offenbar rückgängig gemacht werden.
Insbesondere auch das Klagerecht von privaten Unternehmen gegen die aus öffentlichen Kassen finanzierte Konkurrenz und die Beschränkung kommunaler Tätigkeit auf das Gemeindegebiet will das Innenministerium abschaffen.
Diese wäre ein klarer Kurswechsel und ein deutliches Signal weg von der Marktwirtschaft in Richtung staatlicher unternehmerischer Tätigkeit. Viele Betriebe sehen sich im Fall der Umsetzung solcher neuen Regeln schutzlos kommunaler Konkurrenz ausgeliefert. Andere Pläne der Landesregierung, nämlich bei Infrastrukturprojekten die Bürgerbeteiligung zu stärken und mehr Rechte zu gewähren als die rechtsstaatlich üblichen Instrumente wie Anhörung und Klage, irritieren in diesem Zusammenhang umso mehr.
Der Verschärfung der Subsidiaritätsklausel und dem Klagerecht von privatwirtschaftlichen Betrieben gegen kommunale Konkurrenz 2005 war eine jahrelange Expansion der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen vorausgegangen. Die Bandbreite reichte von der Installation von Solarkollektoren und Heizungsanlagen über Cateringservice und KfzReparaturen, Transportdienstleistungen und Urlaubsreisen bis zu Komplettangeboten wie Buchführung, Gebäudemanagement sowie Bau und Sanierung von Wohnhäusern. In einem Extremfall hatte eine Kommune 177 Tochter und Enkelunternehmen. Eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft war einer der größten Bauträger im Land. Da die Rechtsaufsicht offenbar an vielen Stellen untätig blieb, war der Privatwirtschaft ein Klagerecht eingeräumt worden.
Es wäre akzeptabel, wenn Kommunen mehr Freiräume für die interkommunale Zusammenarbeit im Kernbereich der Daseinsvorsorge haben, beispielsweise bei der Versorgung mit Strom und Wasser oder bei der Beseitigung von Abfällen und Schmutzwasser. Denkbare Felder könnten auch Altenheime oder Kindertagesstätten sein. Gewerbliche Dienstleistungen in den Bereichen Wohnungsbau, Immobilienvermittlung, Reisen, Catering, Reparaturen aller Art gehören
nach dem ordnungspolitischen Verständnis der IHK jedoch nicht zur kommunalen Daseinsvorsorge. Gründlich abzuwägen ist, ob, in welcher Form und mit welchen Wettbewerbsvorteilen neu zu gründende kommunale Energieversorger über die Stadt und Gemeindegrenzen hinaus in Konkurrenz zu privaten Anbietern treten können.
Wir setzen auch bei diesem Thema auf den Dialog mit den kommunalen Landesverbänden, allen voran mit dem Gemeindetag BadenWürttemberg. Die Partnerschaft zwischen Betrieben und Kommunen könnte Schaden nehmen, wenn Städte und Gemeinden weit über ihre Aufgaben der Daseinsvorsorge hinaus gewerblich tätig würden. Dann würden aus Partnern Konkurrenten und so etwas geht selten gut.
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Eva Strobel *
Arbeitsmarkt 2014 – Es gibt viel zu tunDas Motto gilt nicht nur für die Arbeit in den Unternehmen im Land aufgrund der positiven Konjunkturaussichten für 2014. Das Motto gilt auch für die Arbeitsagenturen und Jobcenter sowie alle Akteure auf dem Arbeitsmarkt, die die Aufgabe haben, dass der Abbau der Arbeitslosigkeit mit dem Aufbau an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung Schritt halten kann.
zent im Land um 50.000 steigen. Setzt man diese Zahl mit dem vom IAB geschätzten Rückgang der Arbeitslosigkeit um 10.000 ins Verhältnis, so wird deutlich, dass nur jede fünfte Stelle aus der Arbeitslosigkeit heraus besetzt wird.
Mehr neue Stellen aus Arbeitslosigkeit heraus zu besetzen, ist das Ziel der BA in BadenWürttemberg für 2014, um keinen Nährboden für eine sich wieder verfestigende Sockelarbeitslosigkeit zu bieten. Mangelnde Qualifizierung ist der Hauptgrund, dass es Arbeitslosen derzeit weniger gelingt, in den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Die Unternehmen halten ihre Stammbelegschaft, sind aber weniger als noch vor zwei Jahren bereit, Arbeitslose bei Neueinstellungen zu berücksichtigen.
Die Zuwanderung und die Aktivierung der stillen Reserve wird für die nächsten Jahre ein Teil der Fachkräfteengpässe lindern, aber auf Dauer wird das Thema Qualifizierung im Vordergrund stehen. Denn die Arbeitslosigkeit im Jahre 2020 ist nur noch ein Problem mangelnder Qualifikation und Bildung und nicht mehr fehlender Arbeitsplätze.
In BadenWürttemberg legt die BA größten Wert auf die Investition in Fertigkeiten und Fähigkeiten der Menschen. Wir setzen auf eine abschluss und marktorientierte Qualifizierung. Wir wissen, dass wir marktferne Kunden noch besser betreuen müssen, damit wir auch deren Integrationschancen in den Arbeitsmarkt erhöhen.
Ausbildungsmarkt – erste und zweite Chance
Im Jahr 2013 hat sich die Schere zwischen angebotenen Stellen und Bewerbern wieder ein wenig geschlossen. Erstmals seit vier Jahren war die Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen rückläufig und nach drei Jahren Rückgang nahm die Zahl der gemeldeten Bewerber wieder leicht zu. Der anhaltende Trend zu höheren Schulabschlüssen, der Rückgang von Altbewerbern und der wachsende Fachkräftebedarf bilden sich noch immer auf dem Ausbildungsmarkt in BadenWürttemberg ab.
Der Trend zu höheren Bildungsabschlüssen bei Bewerberinnen und Bewerbern für eine Ausbildung setzte sich auch in 2013 fort. Die Bildungsreform der vergangenen Jahre zeigte deutlich ihre Wirkung. Jugendliche mit mittlerem Bildungsabschluss machten nun den größten Anteil der Bewerberinnen und Bewerber aus.
Der Anteil der Bewerberinnen und Bewerber, die 25 Jahre und älter sind, hatten deutlich zugenommen. Hier wirkte sich auch die Initiative der Bundesagentur für Arbeit „AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht“ aus, bei der wir arbeitslosen jungen Menschen im Alter zwischen 25 und 35 Jahren eine Erstausbildung ermöglichen, die über keinen Berufsabschluss verfügen. Die Arbeitsagenturen und Jobcenter geben eine zweite Chance für eine Ausbildung oder Qualifizierung und begleiten die jungen Menschen Schritt für Schritt bis zum Abschluss. Die neue Bundesregierung will dieses Programm engagiert fortführen.
Mit der zweitniedrigsten Arbeitslosigkeit aller Bundesländer zeigte sich der badenwürttembergische Arbeitsmarkt im Jahr 2013 mit 235.000 Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt und einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 4,1 Prozent etwas schwächer als 2012. Die Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erreichte mit über 4,14 Millionen den bisherigen Höchststand eines seit 2009 anhaltenden Aufwärtstrends. Die Zuwächse lagen deutlich über dem Bundesschnitt.
In 2013 verzeichneten wir auf dem Arbeitsmarkt in BadenWürttemberg ein gewisses Paradoxon. Trotz leicht steigender Arbeitslosigkeit nahm die Zahl der Sozialversicherungspflichtig Beschäftigten weiter zu. Auch 2014 geht laut Prognose des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) – also die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit – der Aufbau der Beschäftigung nicht mit dem Abbau der Arbeitslosigkeit einher. Laut Prognose wird die Beschäftigung bei einem geschätzten BIPWachstum von 1,8 Pro
* Eva Strobel ist Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit.
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Ist Vollbeschäftigung in BadenWürttemberg möglich?
Vollbeschäftigung ist in BadenWürttemberg möglich, wenn es allen Akteuren auf dem Arbeitsmarkt – Wirtschaft, Politik und Gesellschaft – gelingt, zumindest vier Handlungsfelder konsequent zu bearbeiten, damit die Menschen, um die wir uns kümmern, auch fit für den Arbeitsmarkt sind und der Arbeitsmarkt fit wird, für die Menschen, die wir vermitteln können.
Erstes Handlungsfeld: Ausbildung
Beim Thema Ausbildung gilt es, noch stärker den direkten Zugang von der Schule in die Ausbildung zu finden. Die vertiefte Berufsorientierung muss konsequent gehandhabt werden. Denn wer bestens über seinen zukünftigen Beruf informiert ist, wird mit höchster Wahrscheinlichkeit auch seine Ausbildung beenden und den ausgesuchten Karriereweg beschreiten. Die Arbeitsagenturen und Jobcenter bieten hier auf vielfältige Weise Hilfestellung an.
Es ist erfreulich, dass sich das Ausbildungsbündnis BadenWürttemberg auf ein neues Übergangssystem von der Schule in den Beruf geeinigt hat. Vor allem den betrieblichen Aspekt mehr in den Vordergrund zu rücken, weckt Hoffnungen für einen besser gelingenden Übergang. Es darf bei der dualen Berufsqualifizierung in Bezug auf die ausbildungsreifen, aber marktbenachteiligten Jugendlichen kein künstlicher zweiter Ausbildungsmarkt geschaffen werden. Das regionale Übergangsmanagement muss gut organisiert werden. Die Bundesagentur für Arbeit ist dabei gern bereit, Verantwortung zu übernehmen und die Vernetzung vor Ort zwischen Bildungs und Arbeitsmarktakteuren zu intensivieren sowie die einzelnen Ansätze besser zu verzahnen.
Eine zweite Chance haben auch die 23.000 arbeitslosen jungen Menschen im Alter zwischen 25 und 35 Jahren verdient, die über keinen Berufsabschluss verfügen. Die Arbeitsagenturen und Jobcenter setzen auf das Thema Erstausbildung auch für diese jungen Menschen.
Zweites Handlungsfeld: Frauen
Ein zweites Handlungsfeld auf dem Weg zur Vollbeschäftigung ist das Potenzial der Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Zwar liegt die Frauenerwerbsquote in BadenWürttemberg mit 72,7 Prozent höher als im Bundesdurchschnitt, aber sie liegt immer noch unter der der Männer mit 83,2 Prozent. Gelänge es, diese Quote zu heben, könnten 50.000 zusätzliche Arbeitskräfte gewonnen werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Erhöhung des Arbeitszeitvolumens bereits beschäftigter Frauen, der so genannten Förderung der „Vollzeitnahen Teilzeit“. Und wer mehr Frauen auch in technischen Berufen sehen möchte, der muss sich für eine gezielte gendergerechte Berufsorientierung für junge Frauen einsetzen.
Dreh und Angelpunkt für eine höhere Frauenerwerbsbeteiligung ist noch immer die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Unsere 52 Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in den Arbeitsagenturen und den Jobcentern beraten vielfältig bei den Möglichkeiten einer familienorientierten Personalpolitik – gerade auch kleine und mittlere Betriebe. Sie beraten mit Hilfe der Maßnahme „Perspektive Wiedereinstieg“ aber auch Berufsrückkehrerinnen und die Betriebe, über die Möglichkeiten zum Beispiel einer Teilzeitausbildung für Frauen in ihren angestammten oder einen neuen Beruf zurückzukehren. Hier kommen nun auch in BadenWürttemberg flächendeckend unsere Qualifizierungsberaterinnen und berater zum Zuge.
Drittes Handlungsfeld: An und Ungelernte
60.000 junge Menschen gehen im Land zwar einer Beschäftigung nach, verfügen aber ebenfalls über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Wenn hier nicht mit Qualifizierung angesetzt wird, ist diese Gruppe eine mögliche Arbeitslosenreserve von morgen. Aus Helfern werden Fachkräfte, wenn man auf die einzelnen Lebenssituationen eingeht, das Zusammenspiel beim Übergang SchuleBeruf weiter verbessert und Betriebe noch mehr Flexibilität in den betrieblichen Abläufen ermöglichen.
Die Bundesagentur für Arbeit stellt im Land 170 Millionen Euro für das Thema Qualifizierung zur Verfügung, legt großen Wert auf eine intensive Beratung durch die Agenturen zu Weiterbildungsangeboten und entwickelt passgenaue Förderangebote von der Umschulung, über die modulare Teilausbildung bis hin zur Vorbereitung der Externenprüfung. Dabei spielen auch die außerbetrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen eine wesentliche Rolle und erwachsenengerechte Unterrichtsformen sollten stärker ins Blickfeld rücken.
Viertes Handlungsfeld: Zuwanderung
Neben den skizzierten inländischen Potenzialen gehört – sozusagen als Teil einer Doppelstrategie – die Zuwanderung zu einem vierten Handlungsfeld. Unsere Arbeitsagenturen sind in den regionalen Fachkräfteallianzen die Ansprechpartner zum Thema Rekrutierung aus dem Ausland und unterstützen – mit Hilfe des internationalen Bereiches der BA – bei der Personalgewinnung aus dem Ausland mit den Programmen MobiProEU und TripleWin.
Hierbei sollten wir uns nicht nur auf die EU beschränken, denn auch unsere europäischen Nachbarn haben mehr oder minder mit demografischen Problemen zu kämpfen, sondern den Blick auch auf Drittstaaten richten. Das heißt jedoch, ein attraktives Zuwanderungsmarketing zu betreiben und eine Willkommenskultur nicht nur in den Betrieben, sondern auch in den Städten und Landkreisen zu leben. Denn es ist schwer, Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen, aber noch schwerer, sie auch zu halten.
Beste Chancen durch Vernetzung
Vollbeschäftigung im Land ist möglich. Dabei gilt es aber, alle Kräfte zu bündeln, sich bestens zu vernetzen, Doppelstrukturen zu vermeiden und gemeinsam von der Bildung über die Aus und Weiterbildung sowie der Qualifizierung im und für den Job an einem Strang zu ziehen.
62 Gemeindetag Baden-Württemberg
BWGZ 1 | 2014Allgemeiner Teil
Dr. Carmina Brenner *
Neue Zahlen für Stadt und Land
Der Konjunktur gilt zum Jahreswechsel immer unser erster Blick. Was können wir erwarten vom alten Jahr? Was bringt uns das neue Jahr? Und: Mit welchen Veränderungen können die Städte und Gemeinden rechnen?
knapp 1 Prozent gestiegen. Das entspricht einem Plus von gut 50.000 Personen. Sehr positiv ist besonders, dass der größte Teil der Beschäftigungszunahme den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zuzuschreiben ist. Und für das neue Jahr rechnen wir erneut mit einem Anstieg der Erwerbstätigenzahl um knapp 1 Prozent in BadenWürttemberg.
Für das Jahr 2013 ist insgesamt mit einem nominalen Anstieg des verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte zu rechnen, worauf verschiedene Indikatoren hinweisen. Damit setzte sich die günstige Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen nicht zuletzt aufgrund der stabilen Arbeitsmarktentwicklung fort. Im Vorjahresvergleich niedrigere Rohölpreise und infolgedessen fallende Preise für Mineralölprodukte, wirkten sich dämpfend auf den Anstieg der Verbraucherpreise in BadenWürttemberg aus. Im Durchschnitt der Monate Januar bis November lag die Inflationsrate im Land bei 1,3 Prozent. Aber: Im Jahr 2014 dürfte die Inflationsrate, vor allem infolge der zu erwartenden weltwirtschaftlichen Erholung, wieder anziehen. Für die Gemeinden dürften folgende ausgewählte Aspekte der Wirtschaftsentwicklung von besonderer Bedeutung sein:
Konjunktur nach Gewerben
Das Baugewerbe insgesamt trägt gut 4 Prozent zur badenwürttembergischen Wirtschaftsleistung bei. Der Anteil der in dieser Branche Erwerbstätigen liegt bei gut 5 Prozent. Die konjunkturrelevanten Kennzahlen des Bauhauptgewerbes insgesamt zeigen eine positive
Entwicklung an: In den ersten 3 Quartalen des Jahres 2013 übertrafen die baugewerblichen Umsätze ihren Vorjahreswert nominal um 2,7 Prozent. Zum Vergleich: Im Verarbeitenden Gewerbe legten die Umsätze im Vorjahresvergleich um 0,9 Prozent zu, die geleisteten Arbeitsstunden stiegen um 0,5 Prozent, während die Anzahl der Industriebeschäftigten 1,1 Prozent über dem Vorjahreswert lag. Gemessen am baugewerblichen Umsatz ist der Wohnungsbau mit knapp 40 Prozent die größte Sparte des Bauhauptgewerbes. Hier stiegen die geleisteten Arbeitsstunden mit 0,9 Prozent weniger stark als im Bauhauptgewerbe insgesamt, allerdings war schon das Vorjahr recht wachstumsstark, so dass man von einer Normalisierung ausgehen kann. Wie der BadenWürttembergische Handwerkstag (BWHT) meldet, blicken die Handwerksunternehmen des Bauhaupt wie des Ausbaugewerbes von allen Handwerksgruppen am optimistischsten in die Zukunft.
Tourismus vor neuem Rekord?
Das Gastgewerbe umfasst das Beherbergungsgewerbe und die Gastronomie. In der Gastronomie lagder Umsatz der Monate Januar bis September 2013 preisbereinigt um 0,8 Prozent unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Lediglich bei den Caterern und Anbietern von sonstigen Verpflegungsdienstleistungen legten die realen Erlöse mit einem Plus von 3,2 Prozent deutlich zu. Im Beherbergungsge
Nachdem die Wirtschaftsleistung im ersten Halbjahr 2013 gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig war, setzte in der zweiten Jahreshälfte der Aufschwung ein. Wir erwarten daher für das Gesamtjahr 2013 ein reales Wirtschaftswachstum von gut 0,5 Prozent. Die guten Rahmenbedingungen für die Binnennachfrage und das günstiger werdende internationale Konjunkturumfeld sprechen dafür, dass die Wirtschaft weiter Fahrt aufnehmen wird. Für 2014 erwarten wir ein reales Wirtschaftswachstum von rund 1,75 Prozent in BadenWürttemberg.
Rückenwind für die Binnennachfrage geht vor allem von der Beschäftigungssituation im Land aus. Im Durchschnitt der Monate Januar bis November waren lediglich rund 235.000 Personen arbeitslos gemeldet. Hieraus ergibt sich eine durchschnittliche Arbeitslosenquote von 4,1 Prozent. Auch die Anzahl der Erwerbstätigen ist im Jahr 2013 um
* Dr. Carmina Brenner ist Präsidentin des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg.
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BWGZ 1 | 2014 Allgemeiner Teil
werbe sanken die Umsätze preisbereinigt sogar um 2,0 Prozent. Dagegen war die Beschäftigungsentwicklung stabil. Im Beherbergungsgewerbe lag die Beschäftigtenzahl in den ersten 3 Quartalen um 1,5 Prozent, in der Gastronomie um 1,2 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Nachdem in den beiden Vorjahren jeweils neue Spitzenwerte bei der Gästezahl und den Übernachtungen erzielt worden waren, ließ sich in den ersten 9 Monaten 2013 bei wechselnden Veränderungsraten im Jahresverlauf insgesamt eine Stagnationstendenz erkennen. Zum traditionellen Saisonhöhepunkt in den beiden Hochsommermonaten Juli und August wurde das Vorjahresergebnis jedoch klar übertroffen. Auf das ganze Jahr gerechnet dürfte 2013 mit einem leichten Plus bei den Gästeankünften und einem leichten Minus bei den Übernachtungen bei beiden Größen in etwa wieder das hohe Niveau des Vorjahres erreicht worden sein.
Analog zu den letzten Jahren entwickelten sich auch 2013 die Übernachtungen der Reisenden aus dem Inland und dem Ausland unterschiedlich. Wie in den meisten Jahren seit der Jahrtausendwende hob sich die Entwicklung bei den Auslandsgästen deutlich positiv von der der deutschen Gäste ab. Dank eines Anstiegs um 4,5 Prozent verfehlten die Übernachtungen von Auslandsgästen 2013 mit 9,9 Mill. die 10 Mio.Schwelle nur noch knapp. Die zunehmende Bedeutung der internationalen Kunden für den heimischen Tourismus lässt sich auch daran erkennen, dass ihr Anteil an den Gästeübernachtungen im Land 2013 erstmals die Grenze von 20 Prozent überschritt. Zum Vergleich: 10 Jahre zuvor hatte der Anteil noch bei 15 Prozent gelegen.
Haushalt und Dienstleistungen
Im Zeitraum von Januar bis September 2013 lag die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Gesundheits und Sozialwesen im Land um mehr als 10.000 über dem Niveau des Vorjahreszeitraums. 2012 war die Zunahme nur halb so hoch ausgefallen. Im Gesundheitshandwerk, zu dem Augenoptiker, Orthopädietechniker und
64 Gemeindetag Baden-Württemberg
BWGZ 1 | 2014
Zahntechniker gehören, blieb die Beschäftigung in der ersten Hälfte 2013 zwar unverändert gegenüber dem Vorjahreszeitraum, die Umsätze stiegen jedoch leicht an. Die große Anstrengung der Gemeinden im Land, die Kinderbetreuung auszubauen, zeigt sich im Wirtschaftsbereich „Erziehung und Unterricht“. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag in dieser Dienstleistungssparte, wohl nicht zuletzt durch den Ausbau der Kindertagesstätten, um über 3.000 über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.
Leben und Wohnen
Die Ausgaben rund ums Wohnen, dazu gehören vor allem Ausgaben für Mieten, Nebenkosten sowie Heiz und Stromkosten, sind der größte Posten im Budget eines durchschnittlichen Haushalts. Die mit 21 Prozent im Verbraucherpreisindex am höchsten gewichteten Nettomieten stiegen im Durchschnitt der ersten 11 Monate 2013 um 1,2 Prozent über das Vorjahresniveau. Haushaltsenergie verteuerte sich in diesem Zeitraum, trotz sinkender Heizölpreise, um durchschnittlich 3,7 Prozent. Verantwortlich hierfür waren in erster Linie die von den Verbrauchern zu bezahlenden Strompreise, die um gut 10 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums lagen. Der Anstieg der Verbraucherpreise wird sich im Jahr 2014 in Deutschland und BadenWürttemberg voraussichtlich leicht beschleunigen. Absehbar ist u.a. die Erhöhung der Tabaksteuer. Wahrscheinlich wird der Strom im Zuge einer weiteren Erhöhung der EEGUmlage teurer. Die aktuellen Gutachten der Wirtschaftsforschungsinstitute und des Sachverständigenrates erwarten, bei konstanten Rohölpreisen, für Deutschland im Jahr 2014 einen Anstieg der Verbraucherpreise um 1,9 Prozent.
Zuwanderer kommen auch 2014
Erneut zulegen dürften auch die Bevölkerungszahlen in BadenWürttemberg. Die Osterweiterung der EU und die seit Mai 2011 vollständige Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für die Bürge
Allgemeiner Teil
Die neuen CDROMs – Pflege in BadenWürttemberg
schließlich der Angaben zu den Amtsleitun-gen. Zudem zahlreiche Übersichtskarten so-wie die Anschriften im CSV-Format.
Schulen in BadenWürttemberg
Das Gesamtverzeichnis der Schulen in Ba-den-Württemberg erscheint im Januar 2014 zum Preis von 101 Euro. Dazu gehören ne-ben Grund-, Haupt-, Werkreal-, Realschulen und Gymnasien auch Berufliche Schulen, In-ternate, Sonderschulen, Ganztagesschulen sowie Angaben zum zweiten Bildungsweg. Die Verzeichnisse können auch als E-Mail-Produkt bestellt werden.
Bestellung unter
www.statistik-bw.de (Veröffentlichungen)vertrieb@stala.bwl.de
Im Verzeichnis der Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg werden 2.400 Adressen der stationären und ambulanten Pflege seri-endruckfähig ausgewiesen. Neben der An-schrift mit allen Kontaktdaten sind auch die Internet- sowie die Trägeradressen vermerkt. Bei den stationären Einrichtungen ist zudem die Zahl der Pflegeplätze angegeben. Das Verzeichnis ist nach Gemeindekennziffern und Kreisen aufgebaut: Preis: 51 Euro.
Amtliches Gemeindeverzeichnis
Das Amtliche Gemeindeverzeichnis mit den Einwohnerzahlen der Gemeinden erscheint im Januar 2014 für 51 Euro. Angegeben sind die Postanschriften, die Internetadressen und E-Mail-Anschriften sowie die Telefonnum-mern aller baden-württembergischen Städte und Gemeinden und Landratsämter ein-
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für die Mehrheit der privaten Haushalte die Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung die wichtigste Einkommensquelle dar. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg das Arbeitnehmerentgelt, das heißt die Summe aus den Bruttolöhnen und gehältern sowie den Sozialbeiträgen der Arbeitgeber, bundesweit im 1. Halbjahr 2013 um 2,8 Prozent. Die Bruttolöhne und gehälter lagen um 3 Prozent über ihrem entsprechenden Vorjahreswert. Dagegen blieben die Einkommen privater Haushalte aus unternehmerischer Tätigkeit und aus Vermögen im 1. Halbjahr 2013 hinsichtlich der Wachstumsrate deutlich hinter den Einkommen aus unselbstständiger Arbeit zurück. Auf Landesebene dürften sich zwar die für die 2. Jahreshälfte prognostizierten besseren Konjunkturaussichten positiv auf die beiden Einkommenskomponenten auswirken, doch belastet das anhaltend niedrige Zinsniveau die Vermögenseinkommen. Vor diesem Hintergrund ist für die Haushalte in BadenWürttemberg im ablaufenden Kalenderjahr nur mit einem geringen Zuwachs ihrer Einkommen aus unternehmerischer Tätigkeit und Vermögen zu rechnen.
ausschließlich ländlich strukturierte Kreise Verluste bei der Einwohnerzahl verzeichneten.
Um auf die Zukunft vorbereitet zu sein, hilft immer ein Blick in die Vergangenheit. So entstanden zwischen dem Jahr 2000 bis zum Jahr 2011 im Land per Saldo fast 300.000 Arbeitsplätze. Das ist ein Zuwachs um +5,5 Prozent. Die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden aller Erwerbstätigen (Arbeitsvolumen) stieg im gleichen Zeitraum lediglich um 1,0 Prozent. Nach den Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ gab es in diesem Zeitraum in 39 der insgesamt 44 Stadt und Landkreise mehr Erwerbstätige, während die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden, Indikator für den Arbeitseinsatz der Wirtschaft, lediglich in 23 Kreisen zunahm.
Anders ausgedrückt: Im Jahr 2011 wurde in 21 Stadt und Landkreisen weniger gearbeitet als noch im Jahr 2000. Ausschlaggebend für die gute Arbeitsmarktentwicklung bei den Spitzenreitern unter den 10 Stadt und Landkreisen war, dass dort nicht nur die Zahl der Teilzeitbeschäftigten von 2000 bis 2011 zugenommen hat, sondern es in fast allen diesen Kreisen zusätzlich einen Zuwachs an Vollzeitbeschäftigten gab.
Einkommen und Vermögen
In unserer Zusammenstellung „Wirtschafts und Sozialentwicklung“ informieren wir weiter über die Vielfalt der Lebensformen im Südwesten, über kinderreiche Familien sowie auch zu Einkünften der Menschen. Danach stellen
rinnen und Bürger der 2004 der EU beigetretenen Staaten haben wesentlich zum Anstieg der Zuwanderung beigetragen. Als Einflussfaktor nicht zu unterschätzen ist aber auch die Tatsache, dass sich Wirtschaft und Arbeitsmarkt hierzulande schneller als in anderen EUStaaten von der Wirtschafts und Finanzkrise erholten und auch die konjunkturelle Abschwächung seit 2012 hier milder ausfiel. Zum 1. Januar 2014 entfallen die Arbeitnehmerfreizügigkeitsbeschränkungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien. Daher wird aller Voraussicht nach die kräftige Zuwanderung nach BadenWürttemberg auch 2014 noch anhalten und das Geburtendefizit mehr als ausgleichen.
Zensus fast kompensiert
Die durch den Zensus festgestellte geringere Einwohnerzahl im Land konnte innerhalb von zwei Jahren bereits zu 40 Prozent „kompensiert“ werden. Zur Erinnerung: In Deutschland fand zum Stichtag 9. Mai 2011 der Zensus statt. Für BadenWürttemberg hatte diese Zählung ergeben, dass rund 274.000 Menschen weniger im Südwesten leben als bislang nach der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung ausgewiesen war. Seither hat sich die Einwohnerzahl bis Ende Juni 2013 um rund 111.000 Personen erhöht. Von den 44 Stadt und Landkreisen BadenWürttembergs konnten seit dem Zensusstichtag immerhin 36 ihre Einwohnerzahl steigern. Unter ihnen waren 10 Kreise, bei denen der Anstieg bei über 4.000 Personen lag. Den mit Abstand höchsten absoluten Bevölkerungszuwachs verzeichnete die Landeshauptstadt Stuttgart mit einem Plus von gut 14.000 Personen. Prozentual am stärksten war der Anstieg der Bevölkerungszahl in Freiburg im Breisgau (+4,2 Prozent). Die höchsten absoluten Bevölkerungsrückgänge gab es dagegen in den Landkreisen Freudenstadt und Rottweil sowie im NeckarOdenwald und im Zollernalbkreis mit jeweils zirka 1.000 Personen. Fast alle Stadtkreise und stärker verdichteten Landkreise haben im Betrachtungszeitraum deutliche Bevölkerungszuwächse erzielen können, während
Einbürgerungen online
Ab sofort können online regionalisierte Er-gebnisse aus der Einbürgerungsstatistik seit dem Berichtsjahr 2000 abgerufen werden: Für die 44 Stadt- und Landkreise, für die 12 Regionen, für die 4 Regierungsbezirke so-wie für das Land Baden-Württemberg.
www.statistik-bw.de(Fläche Bevölkerung/ Bevölkerung/Einbürgerungen)
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Allgemeiner Teil BWGZ 1 | 2014
Günther H. Oettinger *
Erneuerbare Energien in der EU – bis 2020 und danach
Im Jahr 2009 haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Ziel gesetzt, ihren Energiebedarf bis 2020 zu 20 Prozent mit erneuerbaren Energien zu decken. Über drei Jahre später arbeiten wir noch immer daran, dieses Ziel zu erreichen. Unserer jüngster Bericht über erneuerbare Energien lässt zwar Fortschritte bis zum Jahr 2010 erkennen, gibt aber auch Anlass zur Sorge für die Zukunft: Die Umsetzung der Richtlinie von 2009 über erneuerbare Energien hat mehr Zeit in Anspruch genommen als vorgesehen, wobei auch die derzeitige Wirtschaftskrise in Europa eine Rolle gespielt hat.
Da der indikative Kurs für die letztendliche Erreichung der Ziele mit der Zeit einen steileren Verlauf nimmt, verlangt das von den meisten Mitgliedstaaten in Wirklichkeit in den kommenden Jahren größere Anstrengungen. Nur mit den derzeitigen Strategien allein wird es in den meisten Mitgliedstaaten nicht möglich sein, die erforderliche Verbreitung der erneuerbaren Energien anzustoßen. Die Mitgliedstaaten werden also zusätz
* Günther H. Oettinger ist EU-Kommissar für Energie.
liche Anstrengungen unternehmen müssen, um den Kurs in den kommenden Jahren einzuhalten.
Um einen funktionierenden Markt zu gewährleisten, müssen wir aber nicht nur in die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern investieren, sondern auch in die Netze. Erstens brauchen wir intelligente Netze, die für Einspeisungen aus verschiedenen Quellen und in unterschiedlichen Mengen ausgelegt und in der Lage sind, Leistungsungleichgewichte auszugleichen und eine unterbrechungsfreie Versorgung der Verbraucher sicherzustellen. Zweitens brauchen wir eine Förderung für die erneuerbaren Energien, die nicht zu schädlichen Verzerrungen zwischen den Ländern führt. Alle EUMitgliedstaaten werden ihre Kapazitäten an erneuerbaren Energien ausbauen, und wir müssen dafür sorgen, dass es durch die staatliche Förderung in einem Land anderswo nicht schwieriger und unrentabel wird, den Anteil der erneuerbaren Energien zu steigern. Außerdem müssen sich die erneuerbaren Energien eines Tages im offenen Wettbewerb gegen andere Energieträger behaupten können. Es ist durchaus richtig, dass wir sie als junge Technologie mit öffentlichen Mitteln fördern, aber wir können kein System zulassen, das zu stark auf derartige Unterstützung angewiesen ist, da dies nicht tragfähig wäre.
Der Schlüssel zum Erfolg ist ein System, das Investoren Sicherheit bietet. Die meisten Mittel für den Umbau unseres Energiesystems werden aus privaten Quellen kommen, und die Regierungen müssen Signale an die Investoren senden, dass sie mit einer guten Rentabilität rechnen können, wenn sie sich für europäische Energieprojekte entscheiden.
In der Zeit nach 2020 wird der Ausbau der erneuerbaren Energien ohne einen
geeigneten Rahmen einen Einbruch erleben. Darum müssen wir einen Rahmen für 2030 festlegen. Im März dieses Jahres haben wir ein Grünbuch vorgelegt, das mit den Interessenträgern und den Mitgliedstaaten erörtert wird, bevor ein konkreter Vorschlag erfolgt. Eine der zentralen Fragen besteht darin, ob wir – wie für 2020 – ein verbindliches Ziel für erneuerbare Energien oder lediglich ein technologieneutrales Ziel für CO2
vorgeben sollten.
Man kann sich fragen: „Warum eigentlich erneuerbare Energien?” Die Antwort ist einfach. Mehrere Studien zeigen, dass der kosteneffektivste Weg zu einem Energiesektor mit weniger CO2Emissionen über einen diversifizierten Mix kohlenstoffarmer Energiequellen führt. Dazu sind erhebliche Investitionen in die Energieinfrastruktur in ganz Europa notwendig, und unsere Analysen besagen, dass es am kosteneffektivsten ist, so früh wie möglich damit zu beginnen.
In der Tat werden sich Infrastrukturinvestitionen im großen Maßstab für die europäische Wirtschaft lohnen, da sie zur Schaffung von Arbeitsplätzen für den Aufbau und den Betrieb der neuen Systeme und damit zu einer Belebung der Wirtschaft führen werden. Darum darf man nicht vergessen, dass „grünes Wachstum” nicht einfach die Verbreitung grüner Technologien bezeichnet, sondern das Wachstum der gesamten Wirtschaft dank grüner Projekte.
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StadtporträtBWGZ 1 | 2014
Andreas Bracht *
Neckarsulm – lebendige Stadt mit vielen Gesichtern
Die neue Mitgliedskommune des Gemeindetags Baden-Württemberg stellt sich vor
Die Große Kreisstadt Neckarsulm ist eine dynamische Stadt mit vielen Gesichtern: innovativer Wirtschaftsstandort, traditioneller Produktionsstandort der Automobilindustrie, preisgekrönte Solarstadt, historische Deutschordensstadt mit Weinbautradition, lebenswerter und familienfreundlicher Wohnort, kundenfreundliche Einkaufsstadt mit großem Freizeitwert.
NSU geboren. Im Jahr 1900 war NSU in Neckarsulm die erste Motorradfabrik Deutschlands. Mit dem Original Neckarsulmer Motorwagen wurde 1906 das erste eigene Automobil produziert. Die legendären Automodelle, die den Ruf der Marke bis heute begründen, wurden nach 1958 gebaut, allen voran der NSU Prinz und der NSU RO 80, der technisch seiner Zeit weit voraus war und 1967 zum „Auto des Jahres“ gekürt wurde. Ein metallicgrünes Exemplar aus dem Jahr 1976, das dem Deutschen Zweirad und NSUMuseum gehört, ist heute noch im offiziellen Einsatz. Es dient Oberbürgermeister Joachim Scholz als Dienstwagen für besondere Anlässe.
Audi ist mit Abstand größter Arbeitgeber
1969 fusionierten die „NSU Motorenwerke AG“ mit der VWTochter „Auto Union GmbH“ zur „Audi NSU Auto Union AG“. Neckarsulm wurde Hauptsitz des neuen Unternehmens. Seitdem setzt Audi die NSUTradition fort: Fortschritt und Innovation prägen den Produktionsstandort Neckarsulm bis heute.
In der größten Stadt des Landkreises Heilbronn werden die alte Kulturtechnik des Weinbaus gepflegt und moderne Solarenergie gefördert. Zeitgenössische Solarplastiken verschönern das Stadtbild ebenso wie historische Bildstöcke. Als Vorreiter beim Einsatz regenerativer Energien hat sich die Deutschordensstadt auch europaweit einen Namen gemacht. Im Solarstadtteil Amorbach wird ein ganzes Neubaugebiet zu annähernd 50 Prozent mit Sonnenenergie beheizt. Es ist der Gegensatz zwischen Tradition und Moderne, der den besonderen Reiz der Stadt ausmacht.
Mit NSU begann der rasante Aufstieg
Das früher hauptsächlich von der Landwirtschaft und dem Weinbau geprägte Neckarsulm entwickelte sich vom späten 19. Jahrhundert an zu einer Industriestadt. Den größten Anteil an der Industrialisierung hatte die seit 1880 in Neckarsulm ansässige Strickmaschinenfabrik Christian Schmidt. Sie produzierte später Fahrräder, Motorräder und Autos unter einem Firmennamen, der auch heute noch Fans in aller Welt begeistert: NSU. In der wortwörtlichen Bedeutung verbirgt sich hinter der Traditionsmarke die bis heute allgemein gebräuchliche Abkürzung des Stadtnamens (NeckarSUlm). Im übertragenen Sinn steht NSU für ein bedeutendes Kapitel der Technikgeschichte. Bis heute machen fahrbare Untersätze „made in Neckarsulm“ Menschen in aller Welt mobil.
1886 begann Christian Schmidt in seinem Strickmaschinenwerk mit der Fahrradproduktion. 1892 wurde die Marke
* Andreas Bracht ist zuständig für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Neckarsulm.
OB Joachim Scholz nutzt einen historischen NSU RO 80, Baujahr 1976, als Dienstwagen für besondere Anlässe.
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Stadtporträt BWGZ 1 | 2014
Mit inzwischen 15.000 Beschäftigten im Audi Werk Neckarsulm ist die Audi AG traditionell der größte Arbeitgeber in der Stadt und in der Region HeilbronnFranken. 2013 meldete das Unternehmen mit 270.000 Fahrzeugen einen neuen Produktionsrekord. Zu besichtigen sind die aktuellen Modelle im futuristisch anmutenden Audi Forum.
Neben Audi prägen weitere Unternehmen von Weltruf den Wirtschaftsstandort Neckarsulm. Dazu gehören der Auto mobilzulieferer KolbenschmidtPierburg AG, eine Tochter des RheinmetallKonzerns, sowie die Unternehmensgruppe Schwarz mit den international agierenden Handelsriesen Lidl und Kaufland. Dank einer zielgerichteten Ansiedlungspolitik ist auch die ITBranche inzwischen zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor geworden. So ist das größte Systemhaus Deutschlands, die Bechtle AG, im Gewerbegebiet „Trendpark Süd“ zuhause. Daneben tragen zahlreiche Mittelstandsbetriebe wie das traditionsreiche Unternehmen Franz Binder GmbH & Co. Elektrische Bauelemente KG zum wirtschaftlichen Erfolg des Standorts bei. Dass Neckarsulm zu den bedeutendsten Wirtschaftsstandorten in BadenWürttemberg zählt, verdeutlicht nicht zuletzt ein besonderes Strukturmerkmal: Die Stadt weist mit rund 34.000 sozialversicherungspflich
tig Beschäftigten mehr Arbeitsplätze als Einwohner (26.000) auf.
Das „Kleeblatt“ der Kultur und Bildungseinrichtungen prägt das kulturelle Leben
Der dynamischen Wirtschaftsentwicklung entspricht eine städtische Infrastruktur, die höchsten Anforderungen genügt. Die Mediathek, die Volkshoch
schule, die Musikschule und die städtischen Museen bilden das „Kleeblatt“ der kommunalen Kultur und Bildungseinrichtungen. Gemeinsam ermöglichen sie allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Bildung, Kultur und Wissen, schaffen Lebensqualität und prägen das kulturelle Leben der Stadt.
Ein wahrer Publikumsmagnet in der Innenstadt ist die Mediathek. Das Informations und Kommunikationszentrum besteht aus zwei Gebäudeteilen und bietet auf einer NettoGrundrissfläche von zweitausend Quadratmetern ein umfangreiches Mediensortiment für alle Altersgruppen, kostenlos nutzbare InternetTerminals und Multimediaplätze, eine eigene Kinderabteilung und einen separaten Veranstaltungsraum für Autorenlesungen und Vorträge. Besucher bis zum vollendeten 19. Lebensjahr können das Mediensortiment der Mediathek kostenfrei nutzen. Im Herbst 2011 erhielt die Mediathek Neckarsulm als eine der ersten Bibliotheken in Deutschland das Qualitätszertifikat „Ausgezeichnete Bibliothek“, das auf international anerkannten Qualitätsmanagementmodellen basiert.
Eine ausgezeichnete Bildungseinrichtung ist auch die städtische Volkshochschule. 2013 verlieh der Volkshoch
Das moderne Gebäude der städtischen Volkshochschule bietet beste Rahmenbedingungen für die Erwachsenenbildung.
Mit ihrem umfangreichen Medienangebot für alle Altersgruppen ist die Mediathek ein Publikumsmagnet in der Innenstadt.
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Grundschulen zu einem Ganztagsangebot ausgeweitet. Zu den ergänzenden Unterrichtsangeboten gehört die Schulsozialarbeit. Sie ist Bestandteil der kommunalen Jugendarbeit und in allen Schularten fest etabliert. Darüber hinaus sichert die Stadt auch die Verpflegung der Schülerinnen und Schüler. An allen Schulen stellt die Stadt eine warme Mittagsmahlzeit bereit. 2013 wurden an den städtischen Schulen insgesamt 65.000 Essen ausgegeben.
Breites Angebot für die Kleinen
Neben der Bildung legt die Stadt besonderen Wert auf die Betreuung. Das Betreuungsangebot in den städtischen Kindertagesstätten wurde in den zurückliegenden Jahren bedarfsgerecht und zielgerichtet ausgebaut. So hat die Stadt nicht nur zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen, sondern die städtischen Kindertageseinrichtungen auch in qualitativer Hinsicht weiterentwickelt. Zum Neckarsulmer Qualitätsstandard gehört die Einführung von teilweise freigestellten KitaLeiterinnen ebenso wie das Modell der flexiblen Öffnungszeiten in den 15 städtischen Kitas. Die Eltern können je nach Bedarf ein festes Stundenkontingent buchen. Das Angebot reicht von Regelgruppen über Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten bis hin zur Ganztagesbetreuung.
Wer mehr über die Geschichte der Stadt erfahren möchte, ist im Stadtmuseum an der richtigen Adresse. Beheimatet ist das 2007 eröffnete Stadtmuseum in einem 1545 erbauten Ackerbürgerhaus. Die Stadt ließ das denkmalgeschützte Gebäude, das zu den ältesten erhaltenen Bauzeugnissen in Neckarsulm zählt, mit großem Aufwand sanieren und umbauen. In den historischen Mauern wurde eine hochmoderne Museumskonzeption verwirklicht. Lebendige Inszenierungen aus Hörspielen, Videofilmen und Projektionen laden den Besucher zu einer erlebnisreichen Zeitreise durch 1200 Jahre Stadtgeschichte ein. Mit dieser multimedialen museumspädagogischen Konzeption gehört das Stadtmuseum Neckarsulm zu den Highlights der Museumslandschaft in BadenWürttemberg. 2009 war es Preisträger des Wettbewerbs „Vorbildliches Heimatmuseum“ im Regierungsbezirk Stuttgart.
In Neckarsulm werden Bildung und Betreuung groß geschrieben
Bildung hat in Neckarsulm einen besonderen Stellenwert. Das beweist schon der Blick auf die schulische Infrastruktur. Vor Ort sind alle Schularten vertreten, darunter auch eine Fachschule für Sozial und Heilpädagogik, eine gewerbliche Berufsschule und eine Schule für Geistig und Körperbehinderte. Zu den städtischen Schulen gehören eine Gemeinschaftsschule, ein Gymnasium, eine Realschule, zwei Grund und Hauptschulen mit Werkrealschulen, zwei Grundschulen und eine Förderschule für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf. Als Schulträger sorgt die Stadt nicht nur für eine zeitgemäße Ausstattung der Unterrichtsräume, sondern schafft auch die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der Ganztagsbetreuung.
Mittel bis langfristig sollen sich alle Grundschulen in Neckarsulm nach einem Beschluss des Gemeinderates zu genehmigten Ganztagsschulen in offener Angebotsform weiterentwickeln. Um den vorhandenen Betreuungsbedarf kurzfristig zu sichern, hat die Stadt die Kernzeitenbetreuung an allen
schulverband BadenWürttemberg der VHS Neckarsulm zum zweiten Mal ein Qualitätszertifikat und bestätigte damit, dass an dieser städtischen Kultureinrichtung Bildungsarbeit von hoher Qualität geleistet wird.
Maßstäbe setzt das kommunale Zentrum für Erwachsenenbildung auch in punkto Raumprogramm. Das 2005 eingeweihte VHSGebäude umfasst eine Nutzfläche von 2.650 Quadratmetern. Über drei Geschosse verteilen sich moderne Seminarräume, Werkstätten, multifunktional nutzbare Veranstaltungsräume, ein EDVZentrum, eine Lehrküche und eine Cafeteria. Auf dem Dach dient ein Sinnesgarten der Ruhe und Entspannung.
Aus und Weiterbildung auf hohem Niveau bietet auch die städtische Musikschule mit preisgekrönten Ensembles und einem eigenen Jugendsinfonieorchester. Die schon traditionell hohe Erfolgsquote beim Wettbewerb „Jugend musiziert“ ist Beweis für das hohe Leistungs und Unterrichtsniveau. Das Unterrichtsangebot reicht von der musikalischen Früherziehung über die klassischen Unterrichtsfächer bis hin zur Popmusik. So ist es nicht verwunderlich, dass die Schülerinnen und Schüler aus einem Umkreis von bis zu 30 Kilometern nach Neckarsulm kommen, um an der städtischen Musikschule Unterrichtet zu nehmen.
Die mehr als 180jährige Technik und Automobilgeschichte, die in Neckarsulm geschrieben wurde, wird im Deutschen Zweirad und NSUMuseum lebendig. Die deutschlandweit größte historische Sammlung dieser Art ist seit 1956 im historischen Deutschordensschloss beheimatet. Sie umfasst rund 400 Exponate vom ersten Laufrad über Hoch und Fahrräder, Motorfahrzeuge und produkte der legendären Marke NSU bis hin zu Motorrädern vieler Nationen und Fabrikate. Regelmäßige Sonderschauen ergänzen die Dauerausstellung. Zu den neu konzipierten Ausstellungsbereichen gehören das Forum mit Erlebniskino im Erdgeschoss und der Fahrradraum im ersten Obergeschoss.
Liebevoll sanierte historische Gebäude wie das Stadtarchiv säumen die Fußgängerzone in der Innenstadt.
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veranstaltet auch die mobile Jugendarbeit in der Kernstadt und im Stadtteil Amorbach regelmäßig Aktionen und Projekte mit Jugendlichen für Jugendliche. Auch die Schulsozialarbeiterinnen gehören zum Team des Kinder und Jugendreferats.
Wer im Alter auf Hilfe und Betreuung angewiesen ist, kann auf die Sozialstation NeckarsulmErlenbachUntereisesheim zählen. Sie versorgt seit mehr als 30 Jahren pflegebedürftige alte Menschen zuhause. Unabhängige Beratung in allen Fragen zum Themenkomplex Alter, Pflegebedürftigkeit und Behinderung bietet die IAVStelle (Information, Anlauf und Vermittlung).
Örtliche Vereine, Kirchen, soziale Organisationen, Einrichtungen für betreutes Wohnen und die städtische Begegnungsstätte in der Neuenstädter Straße ergänzen die soziale Infrastruktur für Senioren. Darüber hinaus ermöglicht der Neckarsulmer Stadtbus mit seinen fünf Linien und Taktzeiten von 15 bis 30 Minuten, dass auch ältere Menschen in Neckarsulm mobil bleiben. Auch die
rem im bestens ausgestatteten KinderJugendKultur Zentrum „Gleis 3“ am Bahnhof. Neben der offenen Jugendarbeit
Bereits seit 2006 wird die Sprachförderung kostenlos und flächendeckend in allen städtischen Kitas angeboten. An Eltern mit Migrationshintergrund richtet sich das Modellprojekt „Kuselbi –Kultursensible Elternbildung“. Es stärkt die Erziehungskompetenzen der Eltern, damit die Kinder mit Migrationshintergrund nicht nur in der Kita, sondern auch zuhause optimal gefördert werden. Schirmherrin des Projekts ist Integrationsministerin Bilkay Öney.
Zusätzlich zur städtischen Sprachförderung können die Kitas an dem vom Land initiierten Förderprogramm „SingenBewegenSprechen“ (SBS) teilnehmen. Es wird in Neckarsulm in Kooperation mit der Städtischen Musikschule angeboten. Die Stadt hat dieses Förderprogramm auf eigene Kosten auch an den städtischen Grundschulen eingeführt.
Eine Stadt für alle Generationen
In Neckarsulm sollen sich Menschen aller Altersgruppen wohlfühlen. Regelmäßige Angebote und Aktionen für die junge Generation veranstaltet das städtische Kinder und Jugendreferat unter ande
Das 1781/1782 erbaute Rathaus ist Mittelpunkt der neu gestalteten Fußgängerzone, die 2005 fertig gestellt wurde.
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Die großzügig gestaltete Fußgängerzone lädt zum Bummeln und Flanieren ein.
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können in der „Piratenwelt“, einer tropischen Wasserspiellandschaft mit Wassergrotte, Tropfsteinhöhle, Kletterfelsen und Hängebrücke, spielerisch das nasse Element erkunden.
Für einen gemütlichen Einkaufsbummel ist Neckarsulm der ideale Ort. Da
und Solarien. Saunafans können sich über tolle Attraktionen freuen: In einer Solegrotte aus Naturstein kann man wie im Toten Meer in warmem Salzwasser schweben, und in der Panoramasauna lässt sich der herrliche Ausblick ins Sulmtal genießen. Auch die kleinen Besucher kommen auf ihre Kosten. Sie
Stadtbahn macht Station in Neckarsulm. Voraussichtlich von Mitte 2014 an können die Fahrgäste an fünf Haltepunkten ein und aussteigen. Um die Lebenssituation der älteren Generation vor dem Hintergrund des demografischen Wandels weiter zu verbessern, will sich die Stadt in einem Planungsprozess verstärkt dem Thema Seniorenfreundlichkeit widmen und eine kommunale Altenhilfeplanung auf den Weg bringen.
Eine besonders sportfreundliche Kommune
Neckarsulm ist traditionell eine sportfreundliche Stadt. Mit zwölf Sportplätzen und 24 Halleneinheiten in 14 Sporthallen verfügt die Stadt über ein – gemessen an der Einwohnerzahl – überdurchschnittliches Angebot. Ideale Bedingungen für den Schwimmsport bietet das neue Hallenbad, das im Mai 2014 gegenüber dem Freizeitbad „Aquatoll“ eröffnet wird. Das 21 Meter breite und 50 Meter lange Schwimmbecken kann mit Hilfe einer Hubwand und eines Hubbodens flexibel genutzt werden und steht Vereinen, Schulen und der Bürgerschaft zur Verfügung.
Im Rahmen der kommunalen Sportentwicklungsplanung rüstet sich die Stadt für den demografischen Wandel und schafft die Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte Sportpolitik. Die in diesem Prozess gewonnenen konkreten Handlungsempfehlungen dienen dazu, die Angebote, Organisationsformen und Sport und Bewegungsräume in Neckarsulm optimal und zukunftsgerecht weiterzuentwickeln.
Die Freizeit aktiv genießen
Nicht nur auf dem Sportplatz kann man in Neckarsulm die Freizeit aktiv genießen. Zum Urlaub unter Palmen lädt das Freizeitbad „Aquatoll“ große und kleine Besucher ein. Unter einer transparenten Kuppel erstreckt sich eine karibische Bade und Saunalandschaft mit Wildwasserbahn, BlackHoleRutsche, Whirlpools, Dampfbädern, Kneippbecken
Die Solarplastiken des Künstlers Gottfried Gruner
symbolisieren die Vorreiterrolle Neckarulms
als Solarstadt. Im Hintergrund das
auch architektonisch faszinierende Audi Forum. Fo
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seStadt Neckarsulm in Zahlen und Daten
Einwohner: 26.086 (Stand 31.10.2013) Gesamthaushalte: 9623Stadtteile: Kernstadt (6799), Amorbach (5498), Obereisesheim (4226), Dahenfeld (1372)Fläche: 2494 HektarBevölkerungsdichte: 1033 Einwohner pro Quadratkilometer Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: 34.196 (Stand: 30.06.2012), davon Produzierendes Gewerbe: 19.626Handel, Verkehr und Gastgewerbe: 4199 Sonstige Dienstleistungen: 10.340Gemeldete Betriebe: 2800 (Stand:13.12.2013) Steuerkraftsumme je Einwohner: 4124 Euro Partnerstädte: Carmaux (Frankreich), Bordighera (Italien), Grenchen (Schweiz), Zschopau (Land Sachsen), Budakeszi (Ungarn)Oberbürgermeister: Joachim Scholz (parteilos)Kontakt: info-stadt@neckarsulm.deInternet: www.neckarsulm.de
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Sportvereine ausländischer Mitbürger, prägen das harmonische Gemeinschaftsleben. Ihren Höhepunkt erreicht die Neckarsulmer Lebensfreude alljährlich beim Ganzhornfest. Rund 55 Vereine feiern drei Tage lang ihr Herbstfest mit Zehntausenden Besuchern aus der ganzen Region. Bei internationalen kulinarischen Spezialitäten und einem bunten Unterhaltungsprogramm mit Musik und Tanz können die Besucher kulturelle Vielfalt genießen.Auch das Weindorf des Weinbauvereins Neckarsulm gehört zu den regelmäßigen Festveranstaltungen in der Innenstadt. Der Weinbau hat in Neckarsulm eine lange Tradition. Bereits 1834 schlossen sich die Neckarsulmer Wengerter zum Weinbauverein zusammen. 1855 wurde in Neckarsulm die erste Weingärtnergenossenschaft Deutschlands gegründet. Seit dieser Zeit gehören neben Rädern und Motoren auch Weine zu den Exportschlagern der Stadt. Heute setzen mehrere selbstständige Erzeugerbetriebe die Tradition des Weinbaus fort. Von der lebendigen Weinbaukultur können sich Besucher selbst überzeugen – bei einem Besuch in einer der zahlreichen Besenwirtschaften, wo Wein aus eigenem Anbau ausgeschenkt wird. Besucher sind jederzeit herzlich eingeladen, die vielen Gesichter der Stadt selbst zu entdecken.
Musik“ mit der stilisierten Sprechblase ist mittlerweile ein eingetragenes und europaweit geschütztes Markenzeichen.
Lebensfreude zum Mitfeiern
Zum geselligen Miteinander trägt vor allem auch das rege Vereinsleben in Neckarsulm bei. 155 Vereine und Organisationen, darunter auch Kultur und
zu lädt die attraktive und großzügig gestaltete Fußgängerzone ein. Dort bieten viele inhabergeführte Fachgeschäfte ein vielfältiges Angebot unter dem Motto des Gewerbevereins: „Einkaufen in Neckarsulm – das Gute liegt ganz nah“. Einen stressfreien Einkauf ermöglicht nicht zuletzt ein besonderer Besucherservice: Kunden und Besucher dürfen auf allen öffentlichen Parkflächen in der Innenstadt und in den städtischen Tiefgaragen mit Parkscheibe bis zu zwei Stunden kostenlos parken, im Parkhaus „Ballei“ sogar bis zu vier Stunden.
Im Sommer verwandelt sich der Marktplatz in eine OpenAirBühne. Bei den Konzerten der Reihe „Donnerstags in die City“ locken Musikgruppen der unterschiedlichsten Stilrichtungen je Konzert bis zu 4000 Besucher aus Nah und Fern an. Die kostenfreien Konzerte unter freiem Himmel sind Bestandteil des ganzjährigen städtischen Kulturprogramms „Neckarsulm – hier spielt die Musik“. Zu den weiteren Programmangeboten gehören das ComedyFestival „Neckarsulm lacht“, die MusikcomedyReihe „Festival der lachenden Töne“, die Veranstaltungsreihe „thea & kiki“ für Kinder, die Filmkunstreihe im ScalaKino und die Theaterreihe im Gemeinschaftszentrum Ballei. „Hier spielt die
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Der Weinbau hat in Neckarsulm eine lange Tradition. Hauptanbaulage ist der Scheuerberg.
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Zum Urlaub unter Palmen lädt das Freizeitbad „Aquatoll“ mit seiner karibischen Bade- und Saunalandschaft ein.
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„Die Gemeinde“ (BWGZ) ist die führende Fachzeitschrift für kommunalpolitische The-men in Baden-Württemberg. Sie erscheint mit 23–24 Ausgaben im Jahr und in einer Auflage von 5.000 Exemplaren im 135. Jahrgang.
„Die Gemeinde“ (BWGZ) wird in allen Rat-häusern, Landratsämtern, Regierungspräsidien und Ministerien gelesen. Mandatsträger auf allen politischen Ebenen und Angehörige von politischen Institutionen gehö ren ebenso zu den Abonnenten wie Mitglieder aus Kammern und Entscheidungsträger der Wirtschaft. Und immer mehr Rechtsanwälte sehen diese Fach-zeitschrift als Pflichtlektüre.
Das Themenspektrum ist breit gefächert. Es deckt die ganze Bandbreite der kommunalen Wissenschaft und Praxis, das Kommunalrecht und die Kommunalpolitik sowie sämtliche kom-munalpolitisch relevanten Gesellschafts- und Sachbereiche ab.
Neben den Mitarbeitern aus der Geschäftsstel-le des Gemeindetags Baden-Württemberg sind die Autoren Wissenschaftler, Fachleute aus dem administrativen und exekutiven Bereich sowie erfahrene Praktiker aus den Städten und Gemeinden.
Abwasser Bevölkerung Contracting Demografie Ehrenamt Finanzen Gewerbesteuer Haftung Integration Kinder Leistungsvergleich Mobilfunk
Zeitschrift für die Städte und Gemeinden
Organ des Gemeindetags Baden-Württemberg
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Nahversorgung Ökokonto Personal Qualitätssicherung Regulierung Schule Stadtentwicklung Tageseinrichtungen Umwelt Vergabe Winterdienst Zweckverband
sind nur einige von vielen Themen, die in der Zeitschrift ihren Niederschlag finden.
Der Gemeindetag Baden-Württemberg greift in seiner Verbandszeitschrift „Die Gemeinde“ (BWGZ) aber nicht nur aktuelle Themen auf, son-dern stößt die Diskussion um neue kommunal-politisch wichtige Fragen und Entwicklungen an.
Möchten Sie „Die Gemeinde“ (BWGZ) kennen-lernen?Oder kennen Sie die Zeitschrift, sind aber noch nicht Abonnent/in?
Wenden Sie sich bitte an uns:E-Mail: margot.tschentscher@gemeindetag-bw.deoder faxen Sie den Coupon unter Telefax 0711/225 72- 47
Bei Fragen steht Ihnen Frau Tschentscher gerne zur VerfügungTelefon 0711/225 72- 48
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Organ des Gemeindetags Baden-Württemberg
D I E G E M E I N D ED I E G E M E I N D EZeitschrift für die Städte und Gemeinden
Gemeindefinanzbericht
„Gemeinden haben auf Kosten
der Zukunft gespart
und dringend nötige
Investitionen aufgeschoben.“
Roger Kehle
Präsident des Gemeindetags
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BWGZ 17 | 201316. September 2013
136. Jahrgang
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Organ des Gemeindetags Baden-Württemberg
D I E G E M E I N D ED I E G E M E I N D EZeitschrift für die Städte und Gemeinden
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