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BTR RC-StB 14
Dipl.-Ing. Thomas Plehm
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Dezernat Grundsatzangelegenheiten
Straßen- u. Konstruktiver Ingenieurbau, Bauwerkserhaltung
Erfahrungen nach einem Jahr
23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)
Brandenburgische Technische Richtlinien
für Recycling-Baustoffe im Straßenbau
(BTR RC-StB)
Ausgabe 2014
Gemeinsame Richtlinien des Ministeriums
für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft
des Landes Brandenburg
September 2014 Einleitung des Notifizierungsverfahren bei der EU unter Nummer 2014/0452/D
20.01.2015 Runderlass Nr. 1/2015 des MIL gemeinsam mit MLUL (Abl. Nr.4 vom 04.02.2015)
Geltungsbereich
23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)
BTR RC-StB regeln nicht:
- Verwertung von Oberboden und Bankettschälgut,
- Geländenivellierungen und
- Verfüllen von Senken u. ä.
BTR RC-StB regeln den Umgang mit:
- mineralischen Recycling-Baustoffen,
- Bodenmaterialien,
- Gleisschotter,
- den konkret aufgeführten Schlacken bzw. Aschen,
- Ausbauasphalt und
- pechhaltigen Ausbaustoffen.
BTR RC-StB gelten für:
- Bundesfernstraßen,
- Landesstraßen,
- Kreisstraßen und
- Gemeindestraßen i.S.d. Brandenburgischen Straßengesetzes.
Gliederung der Anlagen
Anhang A – Umweltrelevante Merkmale
- A 1: Z - Werte Materialgruppe Boden
- A 2: Z - Werte Materialgruppe Bauschutt
- A 3: Z - Werte Materialgruppe Schlacken/Aschen
- A 4: Schwellenwerte für Abfälle Boden und Bauschutt
- A 5: Verwertungsklassen u. Schwellenwerte f. Ausbauasph. u. pechh. Ausbaust.
- A 5a: umweltrel. Anforderungswerte an pechh. Verfestigungen
Anhang C – Abfallrechtliche Nachweise und Dokumentationen
Anhang B – Probenahme, Analyse und Prüfverfahren
Anhang D – Güteprüfung und Überwachung
Anhang E – Gesetze, Rechtsverordnungen und Regelwerke
23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)
zu 3 Probenahme und Analytik
Wofür wird RAP Stra – Anerkennung vorausgesetzt?
aus BTR RC-StB 14:
„Die im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen notwendigen Probenahme
und Untersuchungen der auszubauenden Materialien sind von einer nach RAP
Stra anerkannten Prüfstelle durchzuführen.“
genauer:
• Probenahmen aus vorhandenen Straßenkonstruktionen für Instandsetzungs-
oder Erneuerungsmaßnahmen nur mit RAP Stra - Anerkennung der
Fachgebiete G (Asphalt) bzw. H (Beton, hydraulische Tragschichten)
• Haufwerksbeprobungen auch durch Büros mit Akkreditierung für
Probenahmen nach LAGA PN 98
bei RAP Stra Prüfstellen anderer Länder:
Bewertung immer gemäß BTR RC-StB 14, Anhang A
- nicht identisch mit LAGA -
für Baugrunduntersuchungen keine RAP Stra – Anerkennung möglich und
nötig
siehe 4 Gewinnung, Transport und Lagerung
23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)
Lagerung von Abfällen im unmittelbaren
Baustellenbereich
vorläufige Lagerung
(im Sinne einer
Bereitstellung zum
Transport vor der
Entsorgung)
zeitweilige Lagerung bis
zum Einsammeln auf
dem Gelände der
Entstehung ist nicht
genehmigungspflichtig
nach BImSchG
Lagerung von Abfällen auf einem
Grundstück, das nicht unmittelbar an
die eigentliche Baustelle angrenzt.
Genehmigungspflicht
nach BImSchG
? Genehmigungspflicht nach BImSchG?
siehe 6.2.2 RC-Baustoffe
23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)
Eignungsbeurteilung von Bankettmaterial
Ursachen:
• Kosten für Güteüberwachung eines zusätzlichen RC-Baustoffs
• Ähnlicher Herstellungsaufwand für Bankettmaterial und Schottertragschicht
• BTR RC-StB enthält seit langem gesonderte Anforderungen für die
Kornverteilung von Bankettmaterial
• beantragte Eignungsbeurteilungen für Bankett 2015: 1 Hersteller
• in der Praxis werden Schottertragschichtgemische 0/32 verwendet
Die Möglichkeit für gesonderte Sieblinien soll aber erhalten bleiben.
Höherer Feinkornanteil ist für Bankettmaterial günstig.
23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)
zu 6.2.2 RC-Baustoffe
Der Nachweis der Anforderungen für den Widerstand gegen Schlag ist für jedes RC-
Gemisch gesondert zu erbringen.
Die Übernahme von Werten, die an Gesteinskörnungsgemischen erzielt wurden für die
andere Anforderungen an die stoffliche Zusammensetzung gelten, ist nicht zulässig.
Ermittlung des Schlagzertrümmerungswerts
STS 0/45
STS 0/32
SZ-Wert
STS 0/45
FSS 0/45
SZ-Wert
SZ-Wert
unterschiedliche stoffl. Zusammensetzung
gleiche stoffl. Zusammensetzung Prüfkorngröße 8/12,5
zu 6.3 Güteüberwachung
23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)
Güteüberwachung von RC-Baustoffen
• Die Eigenüberwachung (WPK) war immer in BTR RC-StB geregelt
(Korngrößenverteilung und stoffl. Zusammensetzung).
• BTR RC-StB 14 enthält dafür ein neues Formblatt (Anhang D 6), auf
dem der Fremdüberwacher und der Hersteller gemeinsam die WPK
bestätigen
Anhang D 6
Güteüberwachung für mineralische RC-Baustoffe nach BTR RC-StB Fremdüberwachungsbericht
Prüfdatum: Prüfzeitraum:
Firma:
Lieferwerk:
Ansprechpartner:
Werkleiter:
Tel.: Fax:
Tel.: Fax:
1. Eigenüberwachung
Die bautechnischen Untersuchungen werden durchgeführt:
- im Labor des Werkes Name des Laboranten:
ja/nein
- von Prüfstelle Name der Prüfstelle:
ja/nein
- Lieferscheine mit allen Angaben gemäß BTR RC-StB ja/nein
2. Ergebnisse der Eigenüberwachung
- liegen im Lieferwerk vor ja/nein
- Abweichungen werden dokumentiert ja/nein
Monat/Jahr Materialbe-zeichnung
Soll Proben-anzahl
Ist Proben-anzahl
Materialbe-zeichnung
Soll Proben-anzahl
Ist Proben-anzahl
3. Bemerkungen:
Ort, Datum
Für das Werk
Für die Prüfstelle
• Fremdüberwachungsbericht
3 x jährlich
(alle 4 Monate)
Formblatt wird bei jeder
Fremdüberwachung vom
Fremdüberwacher gemeinsam mit dem
Hersteller ausgefüllt, unterzeichnet und
mit den Prüfberichten dem LS zur
Verfügung gestellt.
Nachweis der
Eigenüberwachung von
RC-Baustoffen
zu 6.3 Güteüberwachung
23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)
Güteüberwachung von RC-Baustoffen
Wenn diese Formblatt nicht vorgelegt wird:
• Produkte erhalten in der Liste einen roten Vermerk:
„Der Prüfrhythmus ist nicht eingehalten“ (betrifft aktuell 11 Hersteller)
• nach 6 Monaten werden die Hersteller aus der Liste entfernt
• Schätzung: von ca. 100 RC-Herstellern werden nur 60% die Anforderungen
an die WPK dauerhaft erfüllen
Zur Erreichung der geforderten Qualitätsstandards für RC-Baustoffe, wird an diesen
Kriterien für EÜ und FÜ festgehalten.
Den im Internet gelisteten Herstellern von güteüberwachten RC-Baustoffen kann vertraut
werden.
Verantwortlich für Listenführung von RC-Baustoffe: Frau Scheffler
zu 6.2.3 Asphaltgranulat
23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)
Grundsätzliche Beurteilung der Alterung
Die Nadelpenetration sehr aussagefähig, insbesondere bei der
Verwendung von PmB.
Grenzwert für Eignung ist in TL AG-StB 09 enthalten:
NP > 15/10 mm (Einzelwert > 10/10 mm)
Die BTR RC-StB 14 enthält folgende Aussagen zur Wiederverwendbarkeit
in Heißmischgut:
• geeignet bei EP RuK ≤ 70 °C (Einzelwert ≤ 77 °C)
• u.a. nicht geeignet bei BP nach Fraaß ≥ 0 °C
• Nadelpenetration kann auch genutzt werden
1. wenn EP RuK unter 70 °C Mitverwendung im Heißmischgut immer möglich
2. wenn BP nach Fraaß über 0°C im Heißmischgut nicht verwendbar
zu 6.2.3 Asphaltgranulat
23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)
Die Prüfung der Kälteeigenschaften mittels Bending Beam Rheometer (BBR)
ist in Brandenburg nicht vorgesehen.
• BBR-Prüfungen gehörten zu den Bitumenprüfungen nach ARS 11/2012 bzw.
nach TL Bitumen-StB 07/13
• Bisherige Auswertung im Rahmen des Forschungsprojekts zeigen, dass die
BBR-Prüfungen nicht die gewünschten Informationen liefern und daher im
Rahmen dieser Auswertungen nicht weiter beauftragt werden sollen.
Der AG als Abfallerzeuger sollte vor jeder Ausbaumaßnahme EP RuK und
Nadelpenetration (ggf. BP) bestimmen und dem AN die Ergebnisse mitteilen.
Positive Aussagen zur Wiederverwendbarkeit sind auf der Basis von EP RuK möglich
Wird EP RuK überschritten, kann die Eignung für die Heißaufbereitung nicht zugesichert
werden kann (ist aber auch nicht ausgeschlossen)
zu 7.1.4 Asphaltgranulat
23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)
ungebundene Tragschichten aus Asphaltgranulat
Die BTR RC-StB 14 enthält folgende Aussage:
„Grundsätzlich ist die Herstellung von ungebundenen Trag- und
Deckschichten vorwiegend aus Asphaltgranulat im Straßenbauregelwerk
nicht vorgesehen……Ein temporärer oder dauerhafter Einbau ist nur mit
Zustimmung des zuständigen Landkreises bzw. kreisfreier Stadt zulässig.“
Radweg an B 167 Metzelthin – Ganzer (ca. 2 km)
Ersatz von Teilen der FSS durch Asphaltgranulat
Genehmigung des LUGV und des Landkreises Ostprignitz – Ruppin liegt vor.
3 cm AC 8 DL
7 cm AC 16 TL
15 / 20 cm AG
15 / 12 cm FSS
zu 7.1.4 Asphaltgranulat
23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)
ungebundene Tragschichten aus Asphaltgranulat
Beobachtungsprogramm nach zwei Wintern u.a.
• UVP in Abstimmung mit dem LUGV an Proben aus dem Untergrund
• FWD-Messungen, Ebenheitsmessungen
• ………
vorgesehenen Kontrollprüfungen u.a.
• Verdichtungsgrad
• Hohlraumgehalt
• Plattendruckversuch
• Leichtes Fallgewichtsgerät
• …..
bisherige Erkenntnisse an Asphaltgranulat 0/22:
Verdichtungsgrad 100 % Proctordichte erreichbar
Tragfähigkeitswerte sollten nicht abnahmerelevant sein
CBR-Wert 40 % (FSS) sicher erreichbar
zu 7.1.4 ..pechhaltiger Straßenaufbruch
23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)
ARS 16/2015 vom 11.09.2015
Regelungen zur Verwertung von Straßenausbaustoffen mit teer- / pechhaltigen
Bestandteilen in Bundesfernstraßen
Verwertungsklassen und abfallrechtliche Zuordnung für Asphalt bzw. pechhaltige Straßenausbaustoffe
Abfallart 17 03 02
Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01* fallen
Abfallart 17 03 01*
Kohleteerhaltige
Bitumengemische
Verwertung als Zusatzmaterial
für die Asphaltheißmischgut-
herstellung
Verwertung mit hydraulischen
Bindemitteln
Verwertung mit kationischer
(saurer) Bitumenemulsion und
hydraulischem Bindemittel Entsorgung als gefährlicher
Abfall 1)
Thermische Verwertung als Abfall
(pechhaltige Straßenausbaustoffe der Verwertungsklasse B und C)
Parameter
Ausbauasphalt
Verwertungsklasse A
Pechhaltige Straßenausbaustoffe Schwellenwerte
Verwertungsklasse B Verwertungsklasse C
Feststoff Eluat Feststoff Eluat Feststoff Eluat Feststoff Eluat
PAK nach EPA ≤ 25 mg/kg
TS ---- > 25 mg/kg TS ---- ist anzugeben ----
> 100 mg/kg
TS ----
Benzo[a]pyren ---- ---- ≤ 50 mg/kg ---- ≤ 50 mg/kg ---- >50 mg/kg ----
Phenolindex ---- ≤ 0,1 mg/l ---- ≤ 0,1 mg/l ---- > 0,1 mg/l ---- > 50 mg/l
Ausstieg aus dem Wiedereinbau pechhaltiger Bestandteile spätestens bis 01.01.2018
zu 7.1.4 ..pechhaltiger Straßenaufbruch
23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)
Alternativen zum Wiedereinbau sind:
• thermische Verwertung (Diedersdorf/Rüdersdorf)
• stoffliche Verwertung (Deponieersatzbaustoff / Sicherstellungsbauwerk)
• thermische Reinigung (Niederlande)
• thermische Bodenbehandlung (Sachsen)
• Bergversatz (Sachsen-Anhalt)
Im Zuständigkeitsbereich des LS:
• seit 2015 keine pechhaltigen Ausbaustoffe zur Lagerung für den späteren
Wiedereinbau vorgesehen
• noch vorh. Lagerbestände (< 5.000 t ) werden 2016 abgebaut
• dann kein Wiedereinbau mehr in Bundesfernstraßen und Landesstraßen
Kreis- und Gemeindestraßen:
MIL prüft in Abstimmung mit den MLUL, ob landesweit einheitlich
vorgegangen werden kann.
für Fragen zum Abfallmanagement des LS: Frau Hartel
zu 7.2.2 …..Straßenoberbau
BTR RC-StB 14, Abschnitt 7.2.2
„Bei Pflasterbefestigungen ohne dichte Fugenausbildung ist die
Wasserdurchlässigkeit einer ToB aus RC-Material in der Regel nicht
ausreichend, um eine funktionierende Entwässerung zu erreichen. Daher
sind diese Tragschichten unter Pflasterbefestigungen nicht geeignet.“
BTR RC-StB 14, Abschnitt 7.2.2
„Wenn Stau- oder Schichtenwasser bis in Höhe des Planums aufsteigen
kann, sind in die unteren 20 cm der ToB keine RC-Baustoffe einzusetzen.“
Ausschlusskriterien für RC-Einsatz als ToB beachten!
ZTV Pflaster-StB 06; Abschnitt 1.4.2 Unterlage: ..; insbesondere muss sie [die Unterlage] ausreichend tragfähig, wasserdurchlässig sowie profilgerecht
und eben sein…
ZTV SoB-StB 04/07; Abschnitt 2.2.4 Anforderungen: Wenn Grundwasser bis in Höhe des Planums aufsteigen kann, ist der untere Teil der Frostschutzschicht
in einer Dicke von mindestens 20 cm so herzustellen, dass der Feinanteil < 0,063 mm im eingebauten
Zustand nicht mehr als 5 M.-% beträgt.
F3 Boden + 60 cm
Frosteiwirkungszone II + 5 cm
keine besonderen Klimaeinflüsse ---
ungünstige Wasserverhältnisse + 5 cm
Einschnitt/Anschnitt + 5 cm
Entwässerung über Bankett und Mulden -----
notwendige Dicke des frostsicheren Oberbaues 75 cm
STS
FSS
Zeile 3 Zeile 4 alternativ nach
Tabelle 8
15 cm
20 cm
40 cm
Asphalt-TS
Asphaltdecke
20 cm
35 cm
SfM (nat. Gest.)
120
150 150 20 cm
45 45
25 cm
30 cm
100
150 20 cm
45 ______
∑ 75 cm
______
∑ 75 cm
______
∑ 75 cm
KTS
Zeile 5
20 cm
30 cm
25 cm
______
∑ 75 cm
150
45
120
RC
RC
mögliche Varianten BK3,2 der RStO - Tafel 1
BTR RC-StB 14, Anhang A 1
Parameter
Einbauklasse 0
uneingeschränkter Einbau
Einbauklasse 1
eingeschränkter offener Einbau
Einbauklasse 2
eingeschränkter Einbau mit definierten
Sicherungsmaßnahmen
< Zuordnungswert Z 0 (Sand)4) < Zuordnungswert Z 1 bzw. Z 1.1 < Zuordnungswert Z 2
Feststoff Eluat Feststoff Eluat Feststoffe Eluat
MKW (C10-C40), gesamt 100 mg/kg --- 600 mg/kg --- 1000 mg/kg ---
MKW (C10-C22), mobiler
Anteil
--- --- 300 mg/kg --- 1000 mg/kg ---
EOX 1 mg/kg --- 3 mg/kg 6) --- 10 mg/kg ---
PAK nach EPA 3 mg/kg --- 3 mg/kg --- 30 mg/kg ---
Benzo[a]pyren 0,3 mg/kg --- 0,9 mg/kg --- 3 mg/kg ---
TOC 0,5 M.-% 5) --- 1,5 M.-% --- 5 M.-% ---
BTX 3) 1 mg/kg --- 1 mg/kg --- 1 mg/kg ---
LHKW 3) 1 mg/kg --- 1 mg/kg --- 1 mg/kg ---
PCB 3) 0,05 mg/kg --- 0,15 mg/kg --- 0,5 mg/kg ---
Phenolindex 3) --- 20 g/L --- 20 g/L --- 100 g/L
Arsen 2) 10 mg/kg 14 g/L 45 mg/kg 14 g/L 150 mg/kg 60 g/L 8)
Blei 2) 40 mg/kg 40 g/L 210 mg/kg 40 g/L 700 mg/kg 200 g/L
Cadmium 2) 0,4 mg/kg 1,5 g/L 3 mg/kg 1,5 g/L 10 mg/kg 6 g/L
Chrom (gesamt) 2) 30 mg/kg 12,5 g/L 180 mg/kg 12,5 g/L 600 mg/kg 60 g/L
Thallium 3) 0,4 mg/kg --- 2,1 mg/kg --- 7 mg/kg ---
Kupfer 2) 20 mg/kg 20 g/L 120 mg/kg 20 g/L 400 mg/kg 100 g/L
Nickel2) 15 mg/kg 15 g/L 150 mg/kg 15 g/L 500 mg/kg 70 g/L
Quecksilber 2) 0,1 mg/kg < 0,5 g/L 1,5 mg/kg < 0,5 g/L 5 mg/kg 2 g/L
Zink 2) 60 mg/kg 150 g/L 450 mg/kg 150 g/L 1500 mg/kg 600 g/L
Cyanide (gesamt) 3) --- 5 g/L 3 mg/kg 5 g/L 10mg/kg 20 g/L
Chlorid --- 30 mg/L --- 30 mg/L --- 100 mg/L 7)
Sulfat --- 20 mg/L --- 20 mg/L --- 200 mg/L
pH-Wert --- 6,5 – 9,5 --- 6,5 – 9,5 --- 5,5 – 12,0
Elektr. Leitfähigkeit --- 250 S/cm --- 250 S/cm --- 2000 S/cm
Zuordnungswerte der Materialgruppe Boden
2000 mg/kg
23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)
BTR RC-StB 14, Anhang A 3
Verwertung bei Einhaltung dieser Zuordnungswerte
Einbauklasse 1
eingeschränkter offener Einbau
Einbauklasse 2
eingeschränkter Einbau mit definierten Sicherungsmaßnahmen
Parameter Dimension
im Eluat
SKG
Schmelz-
kammer-
granulat
SWS-1
Stahl-
werks-
schlacke
HS
Hütten-
sand
SWLS Z 1.1
Stahl-
werks-
lager-
schlacke
HOS-1
Hochofen-
stück-
schlacke
SFA
Steinkohlen-
flugasche
HOS-2
Hochofen-
stück-
schlacke
SWLS Z 2
Stahl-
werks-
lager-
schlacke
SWS-3
Stahl-
werks-
schlacke
pH-Wert 6-9 10-12,5 3) 9-12 10-12,5 9-12 8-13 9-12 10-12,5 10-12,5 3)
Elektr.
Leitfähigkeit S/cm 200 1500 1000 1500 1500 5000 1500 1500 1500
Chlorid mg/L - - - - 50 - -
Fluorid mg/L 0,754) - 0,754) - - 24) 24) 6)
Sulfat mg/L - - 150 2) 300 2) 1000 800 2) -
Cadmium g/L - - - - 10 - -
Chrom
(gesamt) g/L - 30 - 30 - 350 - 100 100
Vanadium g/L - 50 - 50 - - - 250 250
Arsen g/L - - - - 100 -
Quecksilber g/L 2
Zuordnungswerte der Materialgruppe Schlacken/Aschen
Werte gelten ausschließlich für die hier aufgeführten industriell hergestellten Gesteinskörnungen
(besitzen eine Zulassung als Einzelfallentscheidung in Brandenburg).
23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)
23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)
Vorgehensweise bei nicht in der BTR RC-StB 14 geregelten Stoffen
Beispiel Linz-Donawitz-Schlacke (LD-Schlacke)
LS Brandenburg
MLUL
Hersteller
(AMERG)
Erlass zur Verwertung
von LD-Schlacke
(17.07.2015)
Antrag für Eignungsbeurteilung mit
Erstprüfung für Bankettmaterial 0/32 und
Fremdüberwachungsvertrag
Anfrage zu umweltrelevanten
Anforderungen
Eignungsbeurteilung
I-D-074
www.ls.brandenburg.de
zu 2.4 Nachweis- und Andienpflichten
23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)
jeder Ausbaustoff, der die Baustelle verlässt, soll
so dokumentiert werden
C 1 soll nicht Bestanteil der Vergabeunterlagen
sein
gilt nur für die in der BTR RC geregelten Stoffe
zu 2.4 Nachweis- und Andienpflichten
23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)
- für alle LP mit Entsorgung
- auch mehre OZ auf einem Blatt
z. B.: bei Kleinmengen < 500 m³:
ohne Verdacht:
lokale Erfahrungen für Bauvorbereitung ausreichend
bei Unklarheiten oder Auffälligkeiten:
Fläche zur vorläufigen Lagerung vorsehen
Probenahme in Anlehnung an LAGA PN 98
„rechtsverbindliche“ führt zu Verunsicherung
Bankettschälgut
23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)
Umgang mit Bankettschälgut ist nicht in der BTR RC-StB geregelt
„Richtlinie zum Umgang mit Bankettschälgut“
wurde mit ARS 4/2010 vom 20. März 2010 vom damaligen BMVBS bekannt
gegeben, aber nie in Brandenburg eingeführt.
seitliches umlagern / profilieren ist ohne Untersuchungen möglich
Wenn abtransportiert werden muss:
es gelten die Analyseparameter der LAGA M 20 (TR Boden)
(schließt Vorsorgewerte der BBodSchV ein (kein TOC))
Wenn dann Z 2 – Werte überschritten werden erfolgt Bewertung nach:
- Vollzugshinweisen zur Zuordnung von Abfällen (siehe A 4),
- DepV oder
- Annahmeparameter der Entsorgungsanlage
weitere Vorgehensweise
23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)
Was ist ohne neue Notifizierung veränderbar?
• Der Geltungsbereich darf nicht verändert werden.
• Die Anforderungen dürfen nicht verschärft werden.
Lösung ohne Runderlass angestrebt
„Erläuterungen, Hinweise und Kommentare“ zur BTR RC-StB 14
Veränderung, die im Zusammenhang mit dem Ausstieg vom Pecheinbau
stehen
konkrete Formulierung, wann eine RAP Stra-Anerkennung erforderlich
sein muss
Erläuterung, wofür keine Genehmigungspflicht nach BImSchG erforderlich
ist
Korrekturen in den Anhängen A1, C1…..
………
BTR RC-StB 14
23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)
________________________________
Adresse Hersteller _______________________________ (Anschrift der Firma )
Prüfstelle
Adresse der RAP Stra anerkannten Prüfstelle 1.Ausfertigung für die Firma
2.Ausfertigung für die Prüfstelle
3.Ausfertigung für den LS
Eignungsbeurteilung aufgrund der 1/2-,2-jährlichen
Fremdüberwachung
nach BTR RC StB 14
Prüfzeugnis Nummer:..................................vom: Datum über die Untersuchung der Korngruppen:........................
Probenahme durch: Name des Probenehmers......................am: Datum
Antrgsteller: Firmenname
Hersteller.....................................
Werk: Ort des Werkes......................Mineralstoff: Bauabbruchrecy-
cling Ohne Angabe der Nummer im grau unterlegten Feld ist eine Bearbeitung nicht möglich.
Durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
unter Nr.: R-D-….. beurteilt und als geeignet befunden.
Bezeichnung
Korngruppen (mm) auf Grundlage der
BTR RC-StB 04
Verwendungszweck
Mineral-
stoffgem.
0/32, 0/45 OC90,UF5, F4, AS1,0
FSS Z 1.1
Mineral-
stoffgem.
0/32, 0/45 OC90,UF5, F4, AS1,0
STS Z 1.1
Bemerkungen:
Ändern sich Art oder Eigenschaften der Ausgangsmateria-lien ist eine erneute Prüfung einschließlich der umweltrelevanten Parameter auch zwischenzeitlich nachzuweisen. In Wasserschutzgebieten gelten die RiStWag in Verbindung mit den LAGA TR. In Brandenburg gelten für die Herstellung von Straßenbaustoffen aus RC-Baustoffen die BTR RC-StB 14.
Die Eignungsbeurteilung
vom: Datum
wird hiermit aufgehoben.
Diese Beurteilung verliert ihre Gültigkeit
am: Datum Zwischenzeitliche Änderungen bleiben
vorbehalten.
Im Auftrag
Datum
L A N D B R A N D E N B U R G
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!