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Projekt: Leitfaden für barrierefreien Öffentlichen Verkehr
Titel des Berichts:
Bestehende Konzepte für barrierefreien Öffentlichen Verkehr
Status: final
Dieser Bericht wurde von der Forschungsgesellschaft Mobilität FGM im Auftrag von bmvit, Land OÖ und Land Stmk erstellt.
Autorinnen: Ursula Witzmann, Michaela Kargl
Erstellt am: 22.10.2008
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Inhalt
1 Einleitung........................................................................................................................................ 4
1.1 Über das Projekt ....................................................................................................................... 4
1.2 Über diesen Bericht .................................................................................................................. 5
2 Bestehende Konzepte für barrierefreien ÖV............................................................................... 6
2.1 Australien: Disability Standards for Accessible Public Transport........................................... 7
2.2 Deutscher Behindertenrat: Standards der Barrierefreiheit im ÖPNV ..................................... 9
2.3 Freistaat Sachsen: „ÖPNV/SPNV für alle“ ........................................................................... 11
2.4 Schweiz: Funktionale Anforderungsprofile (FAP) ................................................................. 17
2.5 Thüringen: Checklisten für einen barrierefreien ÖPNV......................................................... 21
2.6 USA: ADA Standards for transportation vehicles / transportation facilities ......................... 24
2.7 Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV): Barrierefreier ÖPNV in Deutschland .... 26
3 Bestehende Konzepte für Teilaspekte barrierefreien ÖVs....................................................... 28
3.1 DBSV: Anforderungen an akustische Fahrgastinformationssysteme im Öffentlichen
Personenverkehr ................................................................................................................................ 29
3.2 DBSV: Kriterienkatalog für eine blinden- und sehbehindertengerechte Gestaltung von
Bahnanlagen und Reisezugwagen ..................................................................................................... 30
3.3 DSB: Sensorische Barrierefreiheit für Hörgeschädigte in Bahnhöfen ................................... 31
3.4 EU Busrichtlinie ..................................................................................................................... 32
3.5 ÖBB: Barrierefreie Infrastruktur – Planungsrichtlinie .......................................................... 33
3.6 ÖBSV: Broschüre „Nicht sehen und doch ankommen“.......................................................... 34
3.7 ÖSB: Hörbehinderte und gehörlose Fahrgäste im Öffentlichen Verkehr............................... 35
3.8 Straßenraum für ALLE – Planung für geh- und sehbehinderte Menschen............................. 36
3.9 TSI PRM.................................................................................................................................. 37
4 Literatur und Quellenangaben ................................................................................................... 39
5 Anhang .......................................................................................................................................... 41
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1 Einleitung
1.1 Über das Projekt
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit), das Land Oberösterreich
und das Land Steiermark haben die Forschungsgesellschaft Mobilität FGM damit beauftragt, einen
Leitfaden mit detaillierten Zielvorgaben für barrierefreien Öffentlichen Personenverkehr in Österreich
zu erarbeiten.
Dieser Leitfaden soll die Basis für die weitere bundesländerspezifische Erarbeitung konkreter
Umsetzungskonzepte für barrierefreien Öffentlichen Verkehr (ÖV) bilden.
Die Erarbeitung des „Leitfadens für barrierefreien ÖV“ umfasst konkret die folgenden Arbeitsschritte:
1. Zusammenstellung relevanter rechtlicher Rahmenbedingungen, Richtlinien und Empfehlungen
2. Zusammenstellung der Anforderungen unterschiedlicher NutzerInnengruppen1
3. Zusammenstellung von häufig auftretenden Barrieren im ÖV in Österreich
4. Analyse von bestehenden Konzepten für barrierefreien ÖV
5. Erarbeitung eines umfassenden Katalogs mit detaillierten Zielvorgaben zu barrierefreiem ÖV
in Österreich
1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird die weibliche Form von Personenbezeichnungen in den weiteren
Textpassagen dieses Berichts weggelassen. Es wird jedoch ausdrücklich betont, dass sich alle Personen-
bezeichnungen (z.B. Nutzer, Teilnehmer, Rollstuhlfahrer, etc.) jeweils auf beide Geschlechter beziehen!
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1.2 Über diesen Bericht
Der vorliegende Bericht stellt das Ergebnis des 4. Arbeitsschrittes zur Erarbeitung des Leitfades für
barrierefreien ÖV dar – es ist die Analyse von bestehenden Konzepten für barrierefreien ÖV.
In einigen Ländern und Regionen wurden bereits Konzepte für barrierefreien Öffentlichen Verkehr
erarbeitet und implementiert. Für die Entwicklung eines Leitfadens für barrierefreien Öffentlichen
Verkehr in Österreich bilden diese bestehenden Konzepte eine wertvolle Grundlage. Deshalb wurden
im Rahmen einer umfassenden Recherche bereits bestehende Konzepte gesammelt, analysiert und in
diesem Bericht zusammengefasst. Es werden die wichtigsten Merkmale und Besonderheiten der
einzelnen Konzepte angeführt sowie auch die dazugehörigen Quellen genannt.
Folgende Konzepte für barrierenfreien Öffentlichen Verkehr wurden für diesen Bericht analysiert:
- Australien: Disability Standards for Accessible Public Transport
- Deutscher Behindertenrat: Standards der Barrierefreiheit im ÖPNV
- Freistaat Sachsen: „ÖPNV/SPNV für alle“
- Schweiz: Funktionale Anforderungsprofile (FAP)
- Thüringen: Checklisten für einen barrierefreien ÖPNV
- USA: ADA Standards for transportation vehicles / transportation facilities
- Verband Deutscher Verkehrsunternehmen: Barrierefreier ÖPNV in Deutschland
Folgende Konzepte für Teilaspekte barrierefreien Öffentlichen Verkehrs wurden für diesen Bericht
analysiert:
- DBSV: Anforderungen an akustische Fahrgastinformationssysteme im Öffentlichen
Personenverkehr
- DBSV: Kriterienkatalog für eine blinden- und sehbehindertengerechte Gestaltung von
Bahnanlagen und Reisezugwagen
- DSB: Sensorische Barrierefreiheit für Hörgeschädigte in Bahnhöfen
- EU Busrichtlinie
- ÖBB: Barrierefreie Infrastruktur – Planungsrichtlinie
- ÖBSV: Broschüre „Nicht sehen und doch ankommen“
- ÖSB: Hörbehinderte und gehörlose Fahrgäste im Öffentlichen Verkehr
- Straßenraum für ALLE – Planung für geh- und sehbehinderte Menschen
- TSI PRM
Im Anhang dieses Berichts finden sich die wichtigsten Auszüge aus diesen analysierten Dokumenten.
Dies ermöglicht ein gezieltes Nachschlagen und Einholen von detaillierten Informationen.
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2 Bestehende Konzepte für barrierefreien ÖV
In Australien und in den USA, wo es bereits seit den neunziger Jahren „Anti-Diskriminierungs-
gesetze“ für behinderte Menschen gibt, wurden auch umfassende nationale Standards für barriere-
freien Öffentlichen Verkehr erarbeitet. Die Schweiz war das erste Europäische Land, in dem
umfassende nationale „Anforderungsprofile“ für barrierefreien Öffentlichen Verkehr erstellt worden
sind. Aber auch in Deutschland gibt es bereits Konzepte für barrierefreien Öffentlichen Verkehr: der
Deutsche Behindertenrat hat „Standards der Barrierefreiheit im ÖPNV“ entwickelt und der Verband
Deutscher Verkehrsunternehmen hat das Standardwerk „Barrierefreier ÖPNV in
Deutschland“ herausgegeben. Auch in den Deutschen Bundesländern Sachsen und Thüringen wurden
unter Mithilfe von Behindertenorganisationen und Verkehrsbetreibern umfassende
„Anforderungsprofile“ bzw. „Checklisten“ für barrierefreien Öffentlichen Verkehr erarbeitet.
Im Folgenden werden diese Konzepte analysiert und bezüglich ihres Potentials als Vorbild/Vorlage für
einen Österreichischen „Anforderungskatalog“ näher betrachtet.
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2.1 Australien: Disability Standards for Accessible Public Transport
2.1.1 Projektbeschreibung
Quellen:
“Disability Standards for Accessible Public Transport 2002” – (http://www.comlaw.gov.au/ComLaw/Legislation/LegislativeInstrumentCompilation1.nsf/0/E31CFFB47B7946CBC
A256FFE0015A9A3?OpenDocument)
“Disability Standards for Accessible Public Transport Guidelines 2004” –
(http://www.comlaw.gov.au/ComLaw/Legislation/LegislativeInstrument1.nsf/0/991C09EA7F6AA822CA257313000
3541A/$file/DisabilityStandforAccessPubTransGuidelines2004(No%203).doc)
In Australien gibt es bereits seit 1992 ein Gesetz gegen die Diskriminierung behinderter Menschen
(„Disability Discrimination Act 1992“). Auch Öffentlicher Verkehr fällt unter die Bestimmungen
dieses Gesetzes. Um Verkehrsbetreiber in die Lage zu versetzen die Bestimmungen dieses Gesetzes
einzuhalten, wurden im Jahre 2002 „Disability Standards for Accessible Public
Transport“ herausgegeben. Diese Standards wurden 2004 überarbeitet.
Die „Disability Standards for Accessible Public Transport“ gelten für alle Arten Öffentlichen Verkehrs
(d.h. Luftfahrt, Schifffahrt, Schienenverkehr und Busse), und berücksichtigen die Anforderungen von
Menschen mit Körperbehinderungen, Menschen mit Sinnesbehinderungen und Menschen mit
Lernschwierigkeiten.
Das 74 seitige Dokument „Disability Standards for Accessible Public Transport“ enthält Angaben zur
barrierefreien Gestaltung von:
- Access paths (Zugangswege)
- Manoeuvring areas (Bewegungsflächen)
- Passing areas (Durchfahrts-/Durchgangszonen)
- Resting points (Ruheplätze)
- Ramps (Rampen)
- Waiting areas (Wartezonen)
- Boarding (Einstieg)
- Allocated space (Rollstuhlplätze)
- Surfaces (Oberflächen)
- Handrails and grabrails (Handläufe und Geländer)
- Doorways and doors (Türen und Durchgänge)
- Lifts (Aufzüge)
- Stairs (Treppen)
- Toilets (Toiletten)
- Symbols (Piktogramme)
- Signs (Beschilderung, Anzeigetafeln)
- Tactile ground surface indicators (Taktile Bodenleitsysteme)
- Alarms (Alarm- und Warntöne)
- Lighting (Beleuchtung)
- Controls (Bedienelemente)
- Furniture and fitments (Inneneinrichtung)
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- Street furniture („Straßenmöblierung“ – Abfalleimer, Bänke,…)
- Gateways (Zugänge)
- Payment of fares (Fahrscheinkauf)
- Hearing augmentation–listening systems (Hörhilfen)
- Information (Fahrgastinformation)
- Booked services (Reservierung)
- Food and drink services (Speisen- und Getränke-Service)
- Belongings (Gepäckaufbewahrung, Gepäcktransport)
- Priority seating (Sitzplätze für Menschen mit Mobilitätsbehinderung)
Eine detaillierte Inhaltsangabe des Dokuments „Disability Standards for Accessible Public Transport”
findet sich im Anhang in Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden..
2.1.2 Anmerkungen
Die Australischen „Disability Standards for Accessible Public Transport” listen sehr umfassend die
Anforderungen zu allen Aspekten barrierefreien Öffentlichen Verkehrs auf. Allerdings wurden dazu
nur die Anforderungen von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt, die Anforderungen von
Menschen mit anderen Mobilitätseinschränkungen (z.B. Kinderwagen, schweres Gepäck, etc.) wurden
nicht berücksichtigt.
Da es sich bei den „Disability Standards for Accessible Public Transport” quasi um einen legistischen
Text handelt, ist die Übersichtlichkeit und Lesbarkeit nicht besonders gut. (Das ist auch den
zuständigen Australischen Stellen bewusst und deshalb gibt es zu den „Disability Standards for
Accessible Public Transport” auch ein 53 seitiges „Guidelines“ Dokument.)
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2.2 Deutscher Behindertenrat: Standards der Barrierefreiheit im ÖPNV
2.2.1 Projektbeschreibung
Quellen:
www.deutscher-behindertenrat.de
Projektleitung
Arbeitsgruppe des Deutschen Behindertenrats (DBR)2
Ansprechperson:
Dr. Volker Sieger, Leiter des Instituts für barrierefreie Gestaltung und Mobilität (IbGM)
Tel: +49 6131 48274 05
E-Mail: info@institut-bgm.de
Internet: http://www.institut-bgm.de
Sekretariat des Deutschen Behindertenrats:
Sozialverband VdK Deutschland e.V.
Telefon: +49 30 72629 0404
E-Mail: info@deutscher-behindertenrat.de
Internet: http://www.deutscher-behindertenrat.de
Projektablauf und Projektinhalte
An der Herstellung von Barrierefreiheit müssen sich alle Vorhaben zur Gleichstellung messen lassen -
das ist die Forderung des §4 des Deutschen Bundesgleichstellungsgesetzes3. Als Instrumente zur
Herstellung der Barrierefreiheit sieht das Gesetz den Abschluss von Zielvereinbarungen vor. Des
Weiteren sind die Landkreise und die kreisfreien Städte aufgefordert, bei der Fortschreibung ihrer
ÖPNV-Pläne konkrete Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit aufzunehmen. Um die
verantwortlichen Stellen (Kommunen, Bundesländer, Bund) in ihren Bemühungen um Barrierefreiheit
in den Bereichen Bau, Verkehr und Kommunikation zu unterstützen, hat der Deutsche Behindertenrat
(DBR) von zwei Arbeitsgruppen dazu Materialien erarbeiten lassen: eine Musterzielvereinbarung
sowie Standards der Barrierefreiheit für den ÖPNV und hat sie 2003 der Öffentlichkeit vorgestellt und
übergeben.4
2 Im Deutschen Behindertenrat (DBR ) haben sich alle wichtigen Organisationen behinderter und chronisch
kranker Menschen zu einem Aktionsbündnis zusammengeschlossen, das mehr als 2,5 Millionen Betroffene in
Deutschland repräsentiert.
3 Seit dem 1. Mai 2002 ist das Bundesgleichstellungsgesetz in Deutschland in Kraft.
4 Quelle: http://www.netzwerk-artikel-3.de/netzinfo024/006.php
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2.2.2 Anmerkungen
Das Dokument „Standards der Barrierefreiheit für den öffentlichen Personennahverkehr“ beinhaltet
Kriterien für die barrierefreie Gestaltung von Fahrzeugen (Einstieg, Innenraum, optische und
akustische Ausstattung), Haltestellen, Fahrgastinformation und Betriebsabläufen. Dabei wurden die
Anforderungen von Menschen mit unterschiedlichen Mobilitätseinschränkungen (blinde,
sehbehinderte, gehbehinderte, greifbehinderte, kleinwüchsige, hörbehinderte Menschen,
Rollstuhlbenutzer, Menschen mit Lernschwierigkeiten, Kinder und alte Menschen) berücksichtigt.
Das Dokument „Standards der Barrierefreiheit für den öffentlichen Personennahverkehr“ ist allerdings
nicht besonders übersichtlich strukturiert – es vermittelt eher den Eindruck einer „bunt zusammen-
gewürfelten“ Sammlung von (meist wenig detaillierten) Kriterien, die für die barrierefreie Gestaltung
von Öffentlichem Personennahverkehr berücksichtigt werden sollten.
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2.3 Freistaat Sachsen: „ÖPNV/SPNV für alle“
2.3.1 Projektbeschreibung
Quellen:
http://www.bsk-ev.org/news/555/oepnv-fuer-alle/
http://www.interreglife.org/index.php?menuid=158 5
Projektträger
Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft
Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH), Projektgruppe "ÖPNV/SPNV6 für alle"
Ansprechperson:
Dr. Peter Münzberg
Michelangelostr. 2 / Erdg., 01217 Dresden
Telefon: +49 (351) 479 350-0
Telefax: +49 (351) 479 350-17
E-mail: info@bsk-sachsen.de info@lag-selbsthilfe-sachsen.de
Internet: http://www.interreglife.org/
Weitere Projektbeteiligte • Mitgliedsvereinigungen der LAG SH Sachsen und ihre regionalen Untergliederungen
• Sozialverband VdK Sachsen (regionales Teilprojekt in der Region Chemnitz/ Westerzgebirge/
Vogtland)
• Koordinierungs- und Beratungsstellen für barrierefreies Planen und Bauen Dresden, Chemnitz
und Leipzig
• Verkehrsverbünde in Sachsen
• Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG)
• Deutsche Bahn AG
• Freistaat Sachsen/ SMWA, SMSPro
• Beauftragter der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und
Sächsischer Landesbeirat für Behindertenfragen
• Landeshauptstadt Dresden
• Behindertenbeauftragte und Behindertenbeiräte in den Landkreisen und kreisfreien Städten.
5 Nähere Informationen zum Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ und zu den „Technischen Forderungen“ gibt es auf
dem Internetportal „Interreg Life“ der Selbsthilfe Sachsen und Euroregion Polen-Tschechien unter
http://www.interreglife.org/index.php?menuid=158.
Aktuelle Informationen zum Projekt und zu seiner Realisierung findet man auf diesem Internetportal auch unter
LAG SH-News, SH-News und unter LAG SH-Aktuell.
6 ÖPNV- Öffentlicher Nahverkehr; SPNV – Schienen-Personennahverkehr
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Projektziele
In Umsetzung der Zielstellungen des Behindertengleichstellungsgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland (BGG) und der Forderungen von Menschen mit Behinderung soll der ÖPNV/SPNV im
Freistaat Sachsen und in seinen Regionen schrittweise so gestaltet werden, dass die Barrierefreiheit für
alle Linien, Fahrzeuge, Haltepunkte und die zugehörigen Informationen durchgesetzt wird. Dazu
unterstützt und begleitet die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) die
Realisierung folgender Schritte und Einzelmaßnahmen
• barrierefreie Erreichbarkeit der Haltepunkte, Bahnhöfe und Bahnsteige vom öffentlichen
Verkehrsraum;
• barrierefreie Wechselmöglichkeit von einem zum anderen Verkehrsmittel;
• barrierefreie Bereitstellung von Informationen zum ÖPNV/SPNV sowie am und im
Verkehrsmittel;
• Gewährleistung der sicheren Beförderung von mobilitätsbehinderten Fahrgästen;
• Umsetzung der Barrierefreiheit als Zielstellung und Teilaufgaben zum „ÖPNV/SPNV für
alle“ in den Nahverkehrsplänen;
• Mitwirkung an der objektkonkreten Gestaltung von Haltepunkten, Bahnhöfen, Bahnsteigen,
Linienführungen;
• Mitwirkung an der Konzipierung und Erprobung neuer Fahrzeugtypen unter dem Aspekt der
Barrierefreiheit;
• Mitarbeit an Konzeptionen zur Vernetzung und Optimierung von Sonderbeförderungsformen
mit dem ÖPNV/SPNV.
Projektzeitraum und Projektablauf
Das Projekt soll im Zeitraum 2003 – 2015 in zwei zeitlichen und drei räumlichen Etappen auf der
Basis der zum Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ definierten Grundsätze und Technischen Forderungen
realisiert werden.
Die erste zeitliche Etappe umfasst die Jahre 2003 - 2007. Sie stützt sich im Wesentlichen auf, vor
allem in den sächsischen Großstädten bereits erprobte und eingeführte, kostengünstige und kurzfristig
realisierbare Lösungen, unter anderem auf Nachrüstung vorhandener Fahrzeuge, Haltepunkte und
Informationstechnik.
Die zweite zeitliche Etappe umfasst die Jahre 2008 - 2015 und bezieht sich auf technische Lösungen
mit einem hohen Sicherheitsstandard und Komfort sowie auf einen minimalen Personalaufwand, u.a.
durch Beschaffung neuer Fahrzeuggenerationen bzw. durch Neubau, umfassende Rekonstruktion und
Modernisierung von Haltestellen- und Informationsanlagen.
Die erste räumliche Etappe umfasst die Landeshauptstadt Dresden, die zweite den Bereich des
Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO), die dritte alle Verkehrsverbünde bzw. Regionen des Freistaates
Sachsen.
In der Etappe 2008 – 2015 ist zur Gestaltung eines länderübergreifenden barrierefreien Nahverkehrs-
raumes die Einbeziehung von Partnern aus der Grenzregion in Polen und Tschechien vorgesehen.
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Für das Programm bis 2007 in der Landeshauptstadt wurde zwischen der DVB AG und der LAG SH
ein Modellprojekt vereinbart, das u.a. von einer Arbeitsgruppe unter Leitung der LAG SH Sachsen
und der Behindertenbeauftragten der Stadt Dresden begleitet wurde. Eine vergleichbare Arbeitsweise
wird in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaates Sachsen auf der Basis der
formulierten Grundsätze und Technischen Forderungen sowie in enger Zusammenarbeit mit den
regionalen Projektträgern und dem Gesamtprojekt empfohlen.
Projektergebnis: Technische Forderungen „ÖPNV für alle“ im Freistaat Sachsen
(Quelle: E-Mail und Telefon-Kommunikation (Oktober 2007) mit Dr. Peter Münzberg, Stellv.
Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) und Projekt-
verantwortlicher "ÖPNV / SPNV für alle“)
Im Rahmen des Projekts „ÖPNV / SPNV für alle“ wurden „Technische Forderungen „ÖPNV für
alle“ im Freistaat Sachsen“ erarbeitet und stehen zum Download im Internet7 zur Verfügung. - Diese
„Technischen Forderungen „ÖPNV für alle“ im Freistaat Sachsen“ (Stand November 2007) befinden
sich auch im Anhang dieses Berichts.
Die „Technischen Forderungen „ÖPNV für alle“ im Freistaat Sachsen“ – im Folgenden nur
„Technische Forderungen“ genannt - bilden die Grundlage zu (technischen) Maßnahmen, mit deren
Hilfe in den nächsten Jahren im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) im deutschen Bundesland
Sachsen möglichst umfassende Barrierefreiheit erreicht werden soll.
Motivation zur Erstellung der „Technischen Forderungen“
Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH Sachsen) geht davon aus, dass
Menschen mit Behinderungen am ÖPNV nur dann umfassend teilnehmen können, wenn alle daran
beteiligten Verkehrsunternehmen und Kommunen in einem überschaubaren Zeitraum einen
einheitlichen technischen Standard realisieren. Die wesentlichsten Mindestforderungen der LAG SH
Sachsen an die Gestaltung des ÖPNV im Freistaat Sachsen sind in den „Technischen
Forderungen“ zusammengefasst.
Grundlage für die „Technischen Forderungen“ bilden die DIN 18024 (Barrierefreiheit im öffentlichen
Raum - bezüglich der Zuwegung zu den Bahnsteigen / Haltestellen), die DIN 32984, der Entwurf der
DIN 18030 sowie die Forderungen der Arbeitsgruppe ÖPNV des Nationalen Behindertenrates.
Außerdem basieren die „Technischen Forderungen“ u.a. auch auf dem Fachbuch "Barrierefreier
ÖPNV in Deutschland" (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen - VDV - April 2003, ISBN 3-
87094-656-3), dessen Darstellung andererseits auf erste Erfahrungen aus der
Projektvorbereitungsphase zurückgreift.
Die „Technischen Forderungen“ wurden 2004 erstmalig erarbeitet, weil es bis dahin in Deutschland
keine kurz gefasste Übersicht zu Fahrzeugen und den erforderlichen Haltestellen (Bahnhöfe,
Bahnsteige, Haltepunkte usw.) gab. Die Gesamt-Ausarbeitungsphase für die „Technischen
Forderungen“ dauerte mit Abstimmungen und Diskussionen etwa ein Jahr, die Endabfassung eine
Woche. "Chefverfasser" war Herr Dr. Peter Münzberg (Stellvertretender Vorsitzender der LAG SH
7 http://www.bsk-ev.org/news/555/oepnv-fuer-alle/
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und selbst langjähriger Rollstuhl- und ÖPNV/SPNV-Nutzer), der die gesamte Projektarbeit
einschließlich Projektleitung ehrenamtlich macht.
Akzeptanz der „Technischen Forderungen“
Die „Technischen Forderungen“ wurden unter Einbeziehung aller maßgeblichen Interessensvertreter-
Gruppen erarbeitet:
Eingebunden in die Erarbeitung bzw. Abstimmungen waren u.a. der Landesverband Selbsthilfe
Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS), der Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V.
(BSVS), der Landesverband der Schwerhörigen und Ertaubten Sachsen e.V., der Gehörlosenverband
Sachsen e.V., und in Teilabschnitten die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung.
Einbezogen waren weiterhin die Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) AG, die Verkehrsverbünde
Oberelbe (VVO) und Niederschlesische Oberlausitz (ZVON), die Deutsche Bahn AG (DB Regio und
DB Station & Service). Abstimmungen erfolgten u.a. mit den Sächsischen Staatsministerien für
Wirtschaft (und Verkehr) (SMWA) und für Soziales (SMS).
Da alle maßgeblichen Behindertenvereinigungen unmittelbar oder beigeordnet in der Projektgruppe
mitwirken, die 2x im Jahr tagt und zwischen den Projekttreffen in wechselnder Zusammensetzung die
Details bearbeitet, sind die „Technischen Forderungen“ gemeinsame Forderungen aller Betroffenen.
Die „Technischen Forderungen“ sind auch von den Verkehrsverbünden, die in Deutschland regionale
Verkehrsleistungen im Auftrag der Kommunen bestellen, sowie von den großen Verkehrsunternehmen
wie Deutsche Bahn (Regio, Station & Service) in Sachsen akzeptiert. Das schließt allerdings
unterschiedliche Auffassungen im Detail nicht aus, die u.a. in den regelmäßigen Projektgruppen-
beratungen geklärt werden.
Die „Technischen Forderungen“ sind auch im Wirtschaftsministerium und in den Fachabteilungen der
drei sächsischen Regierungspräsidien anerkannt, die sie letztlich über die Freigabe oder Nichtfreigabe
von Fördermitteln durchsetzen.
Zu den Mitstreitern bei der Durchsetzung gehören auch der Beauftragte der Staatsregierung für die
Belange von Menschen mit Behinderungen, der Behindertenbeirat des Freistaates Sachsen sowie die
kommunalen Behindertenbeauftragten und -beiräte.
Fahrzeughersteller sind nur indirekt über die Verkehrsunternehmen eingebunden, die Fahrzeuge
entsprechend den gemeinsam formulierten „Technischen Forderungen“ bestellen.
Auch in anderen deutschen Bundesländern gibt es Bemühungen, ähnliche Projekte in Regie der
Behinderten-Selbsthilfevereinigungen zu etablieren und die in Sachsen konzipierten „Technischen
Forderungen“ zur Grundlage zu nehmen.
Voraussetzungen für einen Erfolg ist jedoch in jedem Falle die Bereitschaft, beiderseitig tragbare
Kompromisse einzugehen. Durch die Fachkompetenz der LAG SH ist es dabei durchaus möglich,
ausgewogene Lösungen zu finden und zu vereinbaren.
Verbindlichkeit und rechtliche "Einbettung" der „Technischen Forderungen“
Eine offizielle Einbettung der „Technischen Forderungen“ in Gesetze besteht (noch) nicht. Das wurde
auch nicht vordergründig betrieben, da eine offizielle Einbettung einen erheblichen Aufwand bedeutet.
Die „Technischen Forderungen“ sind dem Sächsischen ÖPNV-Gesetz als Informationsbeilage
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beigefügt worden. Die Durchsetzung erfolgt vordergründig über die Förderpolitik des Freistaates
Sachsen:
Entsprechend den durchgeführten Abstimmungen u.a. mit dem SMWA, den Regierungspräsidien und
den Behindertenbeauftragten/ Behindertenbeiräten der Landkreise/ kreisfreien Städte sollen die in den
„Technischen Forderungen“ enthaltenen Parameter Gegenstand der Technischen bzw.
Qualitätsforderungen der Nahverkehrspläne und zukünftiger Förderungen u.a. nach dem Gemeinde-
verkehrsfinanzierungsgesetz werden. Damit soll auch erreicht werden, dass nur noch solchen
Anbietern Leistungen im ÖPNV übertragen werden, die diesem Standard entsprechen. Die
„Technischen Forderungen“ können außerdem als Grundlage für die zwischen den Verkehrsträgern
und den Behindertenvereinigungen abzuschließenden Ziel- oder Mitwirkungsvereinbarungen zur
Realisierung der Nahverkehrspläne dienen.
Außerdem setzt die LAG SH sehr stark auf das Herstellen einer Übereinstimmung mit den Partnern.
Das Sächsische Wirtschaftsministerium lädt 1x im Jahr die Verkehrsverbünde und die wichtigsten
Verkehrsunternehmen zu einer Zusammenkunft ein, in der die Verbünde und Unternehmen über die
Realisierung des Gesamtprogramms "ÖPNV/SPNV für alle" berichten und gegebenenfalls neue
Teilforderungen ausgehandelt werden.
Aktualisierung der „Technischen Forderungen“
Die „Technischen Forderungen“ werden nach Bedarf etwa einmal pro Jahr aktualisiert. Zurzeit ist die
dritte Aktualisierung im Netz. Die jeweils aktuelle Fassung wird unter www.interreglife.org
veröffentlicht. Die Aktualisierung obliegt der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V.
(LAG SH) als Projektträger, inpersona also Herrn Dr. Peter Münzberg.
2.3.2 Anmerkungen
In den „Technischen Forderungen „ÖPNV/SPNV für alle“ im Freistaat Sachsen“8 werden auf drei
Seiten technische Forderungen, die die Fahrzeuge und den Bahnsteig/die Haltestelle betreffen,
aufgelistet. Diese technischen Forderungen beziehen sich auf:
- Restspalt am Übergang Bahnsteig - Fahrzeug
- Restschwelle am Übergang Bahnsteig-Fahrzeug
- Neigung von Rampen am Fahrzeug
- Anzahl der Rollstuhl-Stellplätze pro Fahrzeug
- Kennzeichnung Parkposition Rollstuhl bzw. Behindertensitzplatz
- Mindeststellfläche pro Rollstuhl im Fahrzeug
- Rangier-/Wendefläche am Stellplatz im Fahrzeug
- Kennzeichnung der barrierefreien Zu-/Ausstiege
- Akustische und optische Anzeige Fahrtziel, Linie, nächster und weitere Haltepunkte im
Fahrzeug + Störungen (außer Anruflinientaxi)
8 http://www.interreglife.org/plugin.php?menuid=188&template=../plugins/lagh/templates/
lagh_dokumente.html&downloadid=497
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- Akustische und optische Anzeige Fahrtziel und Linie + Störungen/Änderungen am
Bahnsteig/Haltepunkt (einschl. Lautstärkeanpassung an Umgebungsgeräusche) + in
Warteräumen/an Servicepoints (vorzugsweise m. Induktionsschleife)
- Anforderungstaste Kneeling/Rampe im Fahrzeug - mit Rückmeldung
- Sprechverbindung mit Fahrzeugführer im Fahrzeug (außer Anruflinientaxi)
- Türöffnungstaster mit Sperrfunktion am Fahrzeug außen und innen mit Rollstuhlsymbol
- Barrierefreier Zu-/Abgang vom/zum Bahnsteig bzw. Haltepunkt, Fahrgastunterstand
(bei Aufzügen: Etagenansage und -anzeige, Notruftaste mit optischer und akustischer
Bestätigung)
- Fahrzeuge im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
- Straßenbahn-Fahrzeuge
- Busse
- Anruflinientaxi-Fahrzeuge (bei Anmeldung als Rollstuhlnutzer oder mit anderer relevanter
Behinderung)
Die Forderungen berücksichtigen die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern, blinden, sehbehinderten und
hörbehinderten Menschen. Die Bedürfnisse von Fahrgästen mit anderen Mobilitätsbehinderungen
(z.B. schwerem/sperrigem Gepäck, Kinderwagen oder Fahrrad, und die Bedürfnisse von unter-
durchschnittlich kleinen / überdurchschnittlich großen Menschen, Menschen mit Greifschwierigkeiten
bzw. eingeschränktem Greifradius,…) sind nicht dezidiert berücksichtigt.
Angaben zu barrierefreien Toiletten und Ticketautomaten findet man in den technischen Forderungen
genauso wenig wie detaillierte Angaben über die Ausführung von optischen, taktilen und akustischen
Anzeigen und Leitsystemen.
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2.4 Schweiz: Funktionale Anforderungsprofile (FAP)
2.4.1 Projektbeschreibung
Quellen:
http://www.boev.ch/fap/index.htm
E-Mail-Kommunikation (September-November 2007) mit Beat Schweingruber, Leiter der
Schweizerischen Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr (BöV)
Projektleitung
Schweizerische Fachstelle "Behinderte und öffentlicher Verkehr" (BöV)
Ansprechperson:
Beat Schweingruber
Froburgstr. 4, 4601 Olten
Telefon: +41 (622) 068 840
Telefax: +41 (622) 068 889
E-Mail: info@boev.ch
Internet: http://www.boev.ch
Weitere Projektbeteiligte
• Vertreter des Verbandes öffentlicher Verkehr VöV
• Bundesamt für Verkehr BAV9
• interessierte Transportunternehmen
Projektablauf und Projektinhalte
Die Initiative zur Erstellung der FAP ging von der Schweizerischen Fachstelle Behinderte und
öffentlicher Verkehr (BöV) aus. Diese hatte bereits 2001 ein Behindertenkonzept gemeinsam mit den
SBB entwickelt, das eine Ur-Form der späteren FAP enthielt. Im Jahr darauf dehnte sie diese Arbeit
auf alle Verkehrsmittel aus. Die Idee war, möglichst umfassend aufzulisten, welche Anforderungen
bzw. Elemente für einen behindertengerechten ÖV nötig (und machbar) sind. Damit sollte einerseits
die Berücksichtigung aller Anliegen der behinderten Menschen gesichert werden, andererseits auch
Rechtssicherheit für die Hersteller und Betreiber geschaffen werden. Das wichtigste Argument der
BÖV war: Wenn wir gemeinsam am runden Tisch uns auf die Anforderungen einigen können,
verhindern wir, dass später irgendwelche Bürokraten in Amtsstuben sich etwas aushecken, womit
niemand glücklich ist. Außerdem sollten die Anforderungen möglichst rasch festgelegt werden, denn
alles, was falsch gebaut wird, muss später für teures Geld umgebaut werden. Hätten die Initiatoren der
FAP auf den ordentlichen Gesetzgebungsweg gewartet, hätte das mehrere Jahre gedauert. Mit diesen
Argumenten überzeugte die BöV auch die ÖV-Betreiber. -
9 Ansprechperson im BAV: Hanspeter Oprecht, Tel: +41(0)313231296; email: hanspeter.oprecht@bav.admin.ch
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Die Funktionalen Anforderungsprofile (FAP) wurden daher in den Jahren 2002/0310 von Vertretern
des Verbandes öffentlicher Verkehr VöV, des Bundesamtes für Verkehr BAV, interessierter
Transportunternehmen und der Schweizerischen Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr BöV
mit Blick auf die kommende Gesetzgebung (BehiG) gemeinsam ausgearbeitet und verabschiedet. Die
FAP halten - in unterschiedlichem Detaillierungsgrad - fest, welchen Anforderungen behinderten-
gerechte Verkehrsmittel genügen müssen. Die FAP sind aufgeteilt nach den Verkehrsmitteln:
• Bus und Tram (Infrastruktur und Fahrzeuge)
• Eisenbahn (jeweils separate FAP für Fahrzeuge und Haltepunkte)
• Seilbahnen (Infrastruktur und Fahrzeuge)
• Schiffsverkehr (Infrastruktur und Fahrzeuge)
Akzeptanz der FAP durch die relevanten Stakeholder
Im Prinzip werden die FAP von allen relevanten Stakeholder-Gruppen (Behindertenorganisationen,
Verkehrsbetreiber, Behörden, Industrie (z.B. Fahrzeughersteller),...) akzeptiert, vor allem weil sie so
breit abgestützt sind, und auch weil sie doch recht realistisch sind. Es gab und gibt aber immer wieder
Fälle, in denen die BöV intervenieren musste/muss (z.B. mit dem Mittel der Verbandsbeschwerde). Zu
einem guten Teil ist die Akzeptanz da, weil die Betreiber gewillt sind, die Sache gut zu machen, und
zum Teil hilft es auch, dass die Betreiber gerichtliche Klagen und Auseinandersetzungen scheuen und
zudem noch niemand weiß, wie die Gerichte entscheiden würden. Es gibt in den FAP aber neben
"harten" Anforderungen auch "weiche", bei denen immer wieder Kompromisse gemacht werden, die
die BöV häufig auch akzeptiert, denn in der Schweiz werden Konfliktsituationen eher pragmatisch
gelöst.
Verbindlichkeit der FAP und rechtliche "Einbettung" der FAP
Rechtlich gesehen waren die FAP immer nur "Empfehlungen" (außer bei den Bundesbahnen SBB, die
sich privatrechtlich darauf verpflichtet haben). Es war aber immer klar, dass sich die Gerichte bei
allfälligen gerichtlichen Beurteilungen an den FAP orientieren würden, da es keine anderen Richt-
linien gab. Bis 2006 hat sich auch das Bundesamt für Verkehr (BAV) bei Bewilligungsverfahren weit-
gehend auf die FAP abgestützt.
Seit Juli 2006 sind gesetzliche Verordnungen in Kraft, welche einen wesentlichen Teil der FAP
übernommen haben:
Die „Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte
Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV)“ regelt in einem ersten Teil die Allgemeinen
Anforderungen, die für alle Verkehrsmittel gelten (wie etwa Fahrgastinformation / -kommunikation,
Billettautomaten, Entwerter, Behindertenparkplätze, Notrufsysteme, Türtaster, etc.), und in zwei
weiteren Abschnitten die spezifischen Anforderungen für Bus/Trolleybus sowie Seilbahnen. Die
spezifischen Anforderungen für Eisenbahn und Tram werden in den AB-EBV (Ausführungs-
bestimmungen zur Eisenbahnverordnung) geregelt, deren Revision gleichzeitig mit der VaböV im Juli
2006 in Kraft getreten ist. Als Basis dienten jeweils die „funktionalen Anforderungsprofile“, welche
2002/03 von der Fachstelle BöV gemeinsam mit dem Verband öffentlicher Verkehr VöV, dem
10 Die Erstellung der FAP hat insgesamt ein knappes Jahr gedauert: ca. 6 Monate Ausarbeitung, 2 Monate
Begutachtung, 3 Monate Überarbeitung und Bereinigung
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Bundesamt für Verkehr BAV und Vertretern von Transportunternehmen ausgearbeitet worden waren.
Allerdings wurden die bewährten FAP nicht zur Gänze umfassend in die gesetzlichen Verordnungen
aufgenommen – Was in den FAP über die gesetzlichen Verordnungen hinausgeht, gilt auch für das
BAV nach wie vor als Empfehlung, hat aber natürlich jetzt nicht mehr ganz den selben Stellenwert
wie vor dem Inkrafttreten der gesetzlichen Verordnungen (d.h. bei Anforderungen die gesetzlich nun
(noch) nicht klar geregelt sind, wird die BöV die Partner auf ihre bisherigen Bekenntnisse zu den
Anforderungsprofilen behaften und allenfalls darum kämpfen müssen). Bei Fahrzeugbeschaffungen im
Schienenbereich ist es aber so, dass bis jetzt die Besteller (also die Transportunternehmen) die FAP als
Teil des Pflichtenhefts deklariert haben, und deshalb können die Hersteller auch auf die Einhaltung der
FAP behaftet werden.
Die FAP findet man, ergänzt mit Hinweisen auf die seit Juli 2006 geltenden gesetzlichen Erlässe, auf
den Internetseiten der Schweizerischen Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr (BöV)11. Die
FAP haben so auch die Funktion eines Verzeichnisses respektive einer Wegleitung für Transport-
unternehmen und Projektverantwortliche, um den Zugang zu den relevanten Gesetzeserlassen und
Normen zu erleichtern.
Aktualisierung der FAP
Vorgesehen ist "Aktualisierung bei Bedarf". Es hat sich aber auch gezeigt, dass die FAP bereits vor 5
Jahren so zukunftsweisend verfasst wurden, dass bis heute keine wesentlichen Lücken oder Mängel
aufgetreten sind, eher Interpretations-Differenzen. Aktualisierungen finden insofern laufend statt, als
die BöV Merkblätter zu spezifischen Punkten herausgibt, welche die FAP, die oft nur grobe
Umschreibungen enthalten, präzisieren und detaillieren. Dort fließen regelmäßig neue Erkenntnisse
ein. Eine gewisse Aktualisierung hat zudem beim Erlass der gesetzlich verbindlichen Verordnungen
(VAböV, AB-EBV) 2006 stattgefunden. Es wurden dort ca. 70% der FAP übernommen, teils präziser
umschrieben (aufgrund neuer Erkenntnisse), teils weniger präzis. Die FAP werden derzeit
überarbeitet, da sich auch einzelne Widersprüche zu den neuen Erlassen finden.
2.4.2 Anmerkungen
Die Schweizer FAP sind sehr übersichtlich strukturiert:
- Jede FAP ist in Teilbereiche untergliedert (z.B. die FAP für Eisenbahn-Haltepunkte gliedert sich in: „H1. Perron und Zugang: Generelles“, „H2. Peron und
Zugang: optische und taktile Indikatoren“, „H3. Fahrgastinformation statisch“, „H4. Fahrgastinformation
dynamisch“, „H5. Kommunikationseinrichtungen für Fahrgäste“, „H6. Halt auf Verlangen“, „H7. Hochbauten,
Nebenanlagen, Verkauf“, „H8. Rollstuhlgerechte Parkplätze“)
- Die Anforderungen für jeden Teilbereich sind nummeriert (z.B. für den Teilbereich „H2. Peron und Zugang: optische und taktile Indikatoren“ werden die Anforderungen
„H2.1 Optische Sicherheitslinie an Perronkanten und –enden (Kontrast>0,8)“, „H2.2 Taktile Markierung der unter
H2.1 genannten Sicherheitslinie (mit Füßen und Blindenstock erfühlbar“,…usw. genannt)
- Für jede funktionale Anforderung ist jeweils der Geltungsbereich angegeben (z.B. bei jeder Anforderung in der FAP Eisenbahn-Haltepunkte wird angegeben für welche Haltepunkt-Kategorie
sie gilt – (Kat. A: Haltepunkte mit Fern- / Schnellzugsverkehr mit Zugbegleitung, Kat. B: Haltepunkte mit Halt von
11 http://www.boev.ch/fap/index.htm
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versch. Zugskategorien / Linienverzweigungen, Kat. C: einfache Haltepunkte mit Halt einer einzigen
Zugskategorie)
Die FAP stellen einen umfassenden Anforderungskatalog zu allen Aspekten (Fahrzeuge, Haltestellen,
Information/Kommunikation, Automaten, Sanitäreinrichtungen,…) barrierefreien Öffentlichen
Verkehrs dar. Spezielle Anforderungen von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen
(Sehbehinderung, Hörbehinderung, motorischer Behinderung) wurden in den FAP berücksichtigt.
Allerdings wird auf die speziellen Anforderungen von Menschen mit anderen Mobilitäts-
einschränkungen (z.B. Kinderwagen, schweres/sperriges Gepäck, geringe Kenntnisse der
Landessprache, etc.) in den FAP nicht eingegangen.
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2.5 Thüringen: Checklisten für einen barrierefreien ÖPNV
Quellen:
http://www.thueringen.de/de/tmblm/verkehr/foerderung/oepnv/content.html
http://www.fh-erfurt.de/fhe/index.php?id=1432&L=0
2.5.1 Projektbeschreibung
Projektleitung
Fachhochschule Erfurt, Institut Verkehr und Raum, FB Verkehrs- und Transportwesen
Altonaer Straße 25, 99085 Erfurt
Ansprechpartner: Dr. Matthias Gather und Dipl. Geogr. Markus Rebstock Telefon: +49 (361) 6700 -563
Telefax: +49 (361) 6700 -757
E-Mail: info@verkehr-und-raum.de
Internet: www.verkehr-und-raum.de
Auftraggeber
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG)
Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien (TMBV)
Projektablauf und –inhalte
Im Rahmen des Forschungsprojektes „BeGiN - BehindertenGleichstellung im Nahverkehr.- Analyse,
Erprobung und Evaluation von Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung der „Talsperrenregion am
Rennsteig“ unter besonderer Berücksichtigung der neuen Instrumente des Gesetzes zur Gleichstellung
behinderter Menschen (BGG)“ (Projektlaufzeit: Juli 2007-Juli 2008) wurde eine Verfahrensweise und
ein Instrument zur Sicherstellung der Barrierefreiheit bei der künftigen Vergabe von Investitions-
fördermitteln für den ÖPNV im Freistaat Thüringen entwickelt. Grundlage des optimierten Förder-
verfahrens ist die Einführung der Pflicht zur Anwendung von Checklisten zur Barrierefreiheit in der
seit 01.01.2007 geltenden ÖPNV-Investitionsrichtlinie des Freistaates Thüringen. Daher mussten
Checklisten für verschiedene Anwendungsfälle entwickelt werden. In einem ersten Schritt wurden
folgende neun Checklisten entwickelt und im Rahmen eines Workshops mit den Landesverbänden von
Menschen mit Behinderungen abgestimmt:
• Checkliste Mindeststandards für barrierefreie Regionalbushaltestellen
• Checkliste Mindeststandards für barrierefreie Verknüpfungspunkte StPNV
• Checkliste Mindeststandards für barrierefreie Verknüpfungspunkte SPNV - StPNV12
• Checkliste Mindeststandards für barrierefreie SPNV-Haltepunkte
12 SPNV = Schienen-Personennahverkehr; StPNV = Straßen-Personennahverkehr
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• Checkliste Mindeststandards für barrierefreie P&R-Anlagen
• Checkliste Mindeststandards für barrierefreie Fahrgastservice- und -informationssysteme
• Checkliste Mindeststandards für barrierefreie Straßenbahnhaltestellen
• Checkliste Mindeststandards für barrierefreie Straßenbahnen
• Checkliste Mindeststandards für barrierefreie Linienbusse
Der Freistaat Thüringen stellt die Checklisten des Instituts Verkehr und Raum im Rahmen der ÖPNV
Investitionsförderung zur Verfügung. – Derzeit (d.h. Ende September 2008) sind vier Checklisten für
den barrierefreien öffentlichen Verkehr (Regionalbushaltestellen, Eisenbahnhaltepunkte,
Verknüpfungspunkte StPNV und Verknüpfungspunkte SPNV/StPNV) auf der Internetseite des
Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Medien13 abrufbar.
Im Rahmen des Forschungsprojektes „Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen zur barrierefreien
Erschließung der Talsperrenregion am Rennsteig“ wurden „Anforderungsprofile – Qualitätsziele und
funktionale Standards für Barrierefreiheit“ für viele Teilbereiche des Öffentlichen Verkehrs14
erarbeitet:
• Anforderungsprofil für barrierefreie Bahnhöfe und Eisenbahnhaltepunkte - Qualitätsziele und
funktionale Standards
• Anforderungsprofil für barrierefreie Fahrzeuge des Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-
Qualitätsziele und funktionale Standards
• Anforderungsprofil für barrierefreie Regionalbushaltestellen im ländlichen Raum -
Qualitätsziele und funktionale Standards
• Anforderungsprofil für barrierefreie Omnibusse im regionalen Linienverkehr - Qualitätsziele
und funktionale Standards
• Anforderungsprofil für barrierefreie Stadtbushaltestellen -Qualitätsziele und funktionale
Standards
• Anforderungsprofil für barrierefreie Stadtbusse - Qualitätsziele und funktionale Standards
• Anforderungsprofil für barrierefreie Verknüpfungshaltestellen des
Straßenpersonennahverkehrs (StPNV)-Qualitätsziele und funktionale Standards
• Anforderungsprofil für barrierefreie Wanderparkplätze
Diese Dokumente dienten im Rahmen des Projekts BeGiN als Grundlage für die „Checklisten“.
Sowohl die „Checklisten“ als auch die „Anforderungsprofile – Qualitätsziele und funktionale
Standards für Barrierefreiheit“ finden sich im Anhang dieses Berichts.
2.5.2 Anmerkungen
Die Checklisten sind sehr übersichtlich strukturiert:
- Jede Checkliste ist in Teilbereiche untergliedert (z.B. die Checkliste zu Mindeststandards für barrierefreie Regionalbushaltestellen untergliedert sich in
„Verkehrsweg zum Bussteig“, „Verkehrsweg am Bussteig“,…)
13 http://www.thueringen.de/de/tmblm/verkehr/foerderung/oepnv/content.html
14 Diese „Anforderungsprofile – Qualitätsziele und funktionale Standards“ sind abrufbar unter:
http://www.erato.fh-erfurt.de/vt/projekte/innoregio/aktuell.htm
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- Den Teilbereichen sind Qualitätsziele zugeordnet (z.B. dem Teilbereich „Verkehrsweg zum Bussteig“ ist das Qualitätsziel „stufenloser Verkehrsweg zum
Bussteig“ zugeordnet) - Den Qualitätszielen sind (gegebenenfalls) Anforderungen (inklusive technischer
Mindeststandards) zugeordnet (z.B. „ Rampe - Längsneigung max. 6%“ und „Rampe – lichte Breite mind.120cm“, usw.)
Unter http://www.erato.fh-erfurt.de/vt/projekte/innoregio/aktuell.htm findet man die
„Anforderungsprofile – Qualitätsziele und funktionale Standards“, die im Rahmen des
Forschungsprojektes „Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung
der Talsperrenregion am Rennsteig“ erarbeitet wurden und als Grundlage für die
„Checklisten“ dienten. Auch diese Dokumente sind sehr übersichtlich aufgebaut, gegliedert in
Teilbereich – Qualitätsziel (inkl. Teilziel) – funktionale Mindeststandards –
Anforderungen/Umsetzung; und diese Dokumente enthalten ebenfalls detaillierte technische Angaben.
z.B. die technischen Angaben zu barrierefreien Haltestellen beziehen sich auf: - Verkehrsweg zur Haltestelle
- Verkehrsweg an der Haltestelle
- Oberflächenbeläge der Verkehrswege
- Beleuchtung
- Radwegeführung an Haltestellen
- Einbauten und sonstige Hindernisse außerhalb des Verkehrsweges an Haltestellen
- Niveaugleichheit (d.h. an die Fahrzeuge angepasste Bus-/Bahnsteighöhe)
- Haltestellenkante (optisch kontrastreich und taktil markiert)
- Einstiegszonenmarkierung
- Wartefläche für Fahrgäste
z.B. die funktionalen Standards für Busse beinhalten: - Stufen- und spaltloser Zugang zum Fahrzeug
- Innenraumgestaltung nach den Grundsätzen der Barrierefreiheit
- Netz-/Linienverlaufsinformationen im Fahrzeug, die von allen Kunden nutzbar sind
- Gewährleistung einer sicheren, schnellen und bequemen Türfindung und –öffnung
- Türgestaltung nach den Grundsätzen der Barrierefreiheit
- Ausreichend dimensioniertes Multifunktionsabteil mit aufklappbaren Sitzen
- Angenehme ruhige Fahrweise
- Exaktes Halten an markierter Einstiegsposition und möglichst nahes Anfahren an Bussteigkante
- Ausreichend Personal für die Betreuung von Service- und Informationseinrichtungen
- Verständliche akustische Informationsaufbereitung
- Großflächige und kontrastreiche optische Informationsaufbereitung
Insgesamt ergeben die Checklisten und Anforderungsprofile einen umfassenden Katalog zu allen
Aspekten barrierefreien Öffentlichen Verkehrs. Sowohl auf die barrierefreie Ausführung der
Fahrzeuge und Haltestellen als auch auf Informationssysteme, WC-Anlagen, Einbauten und
Beleuchtung wird eingegangen.
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2.6 USA: ADA Standards for transportation vehicles / transportation facilities
2.6.1 Projektbeschreibung
Quellen:
http://www.access-board.gov/transit/vehicle.pdf
http://www.access-board.gov/news/dot-standards.htm
http://www.access-board.gov/ada-aba/final.htm
http://www.fta.dot.gov/civilrights/ada/civil_rights_5936.html
In den USA wurde bereits 1990 der „Americans with Disabilities Act“ (ADA) verabschiedet. Nach
diesem Gesetz muss auch der Öffentliche Verkehr barrierefrei zugänglich und barrierefrei nutzbar
sein. Dazu wurden 1991 vom „Access Board“ die „Americans with disabilities act (ADA)
Accessibility Guidelines for transportation vehicles“15 herausgegeben, die 1998 überarbeitet wurden.
Diese Guidelines bilden die Grundlage für die vom Department of Transportation herausgegebenen,
rechtlich bindenden „ADA Standards for transportation vehicles“. Basierend auf den „Americans with
disabilities act and Architectural Barriers Act (ADA and ABA) Accessibility Guidelines for Buildings
and Facilities“16 hat das Department of Transportation auch rechtlich bindende „ADA Standards for
Transportation Facilities“ herausgegeben.
Inhalt der 35 seitigen “ADA Accessibility Guidelines for Transportation Vehicles”17:
- Buses, Vans and Systems
Barrierefreiheit für Mobilitätshilfen, Türen, Stufen, Sitze für Menschen mit
Mobilitätsbehinderungen, Piktogramme, Haltegriffe, Handläufe, Beleuchtung,
Entwerter, Fahrgastinformation, Haltewunsch, Beschilderung, etc.
- Rapid Rail Vehicles and Systems
Durchgänge und Türen, Sitze für Menschen mit Mobilitätsbehinderungen, Handläufe,
Haltegriffe, Bodenoberflächen, Fahrgast-Informationssystem, Wagenübergänge, etc
- Light Rail Vehicles and Systems
Durchgänge, Sitze für Menschen mit Mobilitätsbehinderungen, Handläufe,
Bodenbeläge, Stufen, Schwellen, Beleuchtung, Fahrgastinformation etc.
- Commuter Rail Cars and Systems
Durchgänge, Sitze für Menschen mit Mobilitätsbehinderungen, Handläufe,
Bodenbeläge, Stufen, Schwellen, Beleuchtung, Fahrgastinformation, Toiletten etc.
15 http://www.access-board.gov/transit/
16 http://www.access-board.gov/ada-aba/final.htm
http://www.access-board.gov/adaag/html/adaag.htm
17 http://www.access-board.gov/transit/html/vguide.htm
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- Intercity Rail Cars and Systems
Durchgänge, Sitze für Menschen mit Mobilitätsbehinderungen, Handläufe,
Bodenbeläge, Stufen, Schwellen, Beleuchtung, Fahrgastinformation, Toiletten,
Schlafwägen etc.
- Over-the-Road Buses and Systems
Türen, Stufen, Schwellen, Handläufe, Beleuchtung, etc.
- Other Vehicles and Systems
In den 142 seitigen “ADA Accessibility Guidelines for Buildings and Facilities” gibt es ein 6 seitiges
Kapitel zu “Transportation Facilities”, das die barrierefreie Ausstattung von Haltestellen, Bahnhöfen
und Flughäfen beschreibt.
Die detaillierte Inhaltsangabe der „ADA Accessibility Guidelines for Transportation Vehicles” und
das Kapitel zu “Transportation Facilities” aus den “ADA Accessibility Guidelines for Buildings and
Facilities” finden sich im Anhang in Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden..
2.6.2 Anmerkungen
Die ADA Guidelines beschreiben die technischen Aspekte barrierefreien Öffentlichen Verkehrs sehr
umfassend unter Berücksichtigung der Anforderungen von Menschen mit Behinderungen. Die
Anforderungen von Menschen mit anderen Mobilitätseinschränkungen (z.B. Kinderwagen, schweres
Gepäck,…) werden in diesen Guidelines nicht berücksichtigt.
Die umfangreichen ADA Guidelines sind allerdings nicht geeignet um rasch, strukturierten Überblick
über die Anforderungen an barrierefreien Öffentlichen Verkehr zu erlangen.
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2.7 Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV): Barrierefreier ÖPNV in Deutschland
2.7.1 Projektbeschreibung
Quellen:
www.vdv.de
http://www.stuva.de/Barrierefreier-OEPNV.71.0.html?&0=&L=0
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV): Barrierefreier ÖPNV in Deutschland –
Barrier-Free Public Transport in Germany, erschienen in der VDV-Schriftenreihe, 2003
Projektleitung
Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen e.V. (STUVA), Köln
Tel: +49 221 597950; E-Mail: info@stuva.de
Projektablauf und Projektinhalte
Das Deutsche Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) hat im Frühjahr
2002 die Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen (STUVA) beauftragt, eine
systematische Gesamtanalyse und Darstellung des Entwicklungsstandes der barrierefreien Gestaltung
des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
durchzuführen. Die Ergebnisse wurden im April 2003 in Buchform in der „blauen Reihe“18 des VDV
unter dem Gesamttitel "Barrierefreier ÖPNV in Deutschland" veröffentlicht.
Inhalt des Buches:
• Grundlagen, Rahmenbedingungen
• Fahrzeuge
- Grundelemente der Fahrzeuggestaltung und –ausstattung (Ein-/Ausstieg,
Fahrzeugtüren, Fahrzeugtüren, Fahrzeuginnenraum, Informationen, Einrichtungen zur
Fahrgastsicherheit)
- Linienbusse
- Straßenbahn-, Stadtbahn- und U-Bahnfahrzeuge (Ein-/Ausstieg, Fahrzeuginnenraum)
- Fahrzeuge des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
• Infrastruktur
- Grundelemente der Infrastrukturgestaltung (Reststufe/Restspalt, Leitstreifen / Boden-
indikatoren, Anlagen zur Überwindung v. Höhenunterschieden, P+R-Anlagen, Taxi-
stände, Sanitäranlagen)
18 In der sogenannten "Blauen Reihe" (verlegt im Alba-Fachverlag, Düsseldorf) erscheinen in loser Folge
Standardwerke für die Bereiche "ÖPNV" und "Stadtverkehr", die vom Verband Deutscher Verkehrunternehmen
(Köln) herausgegeben werden. Die STUVA hat für einige dieser Werke (z.B. auch für „Barrierefreier ÖPNV in
Deutschland“) die Gesamtbearbeitung übernommen. Die Bände können direkt beim Verlag oder über jede
Buchhandlung bestellt werden.
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- Haltestellenumfeld (Gehwege, Rad- und Gehwege, Leitstreifen, Bordabsenkungen,
Fußgängerüberwege, Lichtsignalanlagen, Wegweisung)
- Bus-, Straßenbahn- und Stadtbahnhaltestellen im Straßenraum
- Stadtbahn- und U-Bahn-Haltestellen in Hoch- bzw. Tieflage
- Haltepunkte und Bahnhöfe des SPNV
• Information und Service
- Fahrgast-Information
- Barrierefreie Verkaufs- und Servicestellen
- Betrieb und Service (Kooperation Verkehrsunternehmen/behinderte Menschen,
Spezifische Personalschulung, Fahrgastsicherheit,…)
2.7.2 Anmerkungen
Im Buch „Barrierefreier ÖPNV in Deutschland“ werden auf über 200 Seiten ausführlich alle Aspekte
barrierefreien Öffentlichen Verkehrs (Fahrzeuge, Infrastruktur, Information und Service) behandelt.
Dabei werden die Probleme der verschiedenen Gruppen von Menschen mit Mobilitätseinschränkun-
gen, d.h. Menschen mit Behinderungen und Menschen deren Mobilität in bestimmten Situationen
erschwert ist (z.B. Schwangere, Kinder, Menschen mit Unfall-/Krankheitsfolgen, Menschen mit
Kinderwagen oder Gepäck,…) bei der Nutzung des öffentlichen Verkehrs berücksichtigt.
Das Buch ist ein Standardwerk in Bezug auf die Thematik der Barrierefreiheit im Öffentlichen
Verkehr; es gibt umfassende Beschreibungen der (technischen) Details und Kriterien, die bei der
barrierefreien Gestaltung des ÖPNV beachtet werden müssen, wobei meist auch die zugehörigen
Hintergründe (d.h. die zugehörigen Nutzungsschwierigkeiten/Anforderungen von Fahrgästen mit
Mobilitätsbehinderungen) dargestellt sind.
Allerdings ist dieses Buch aufgrund seines Umfangs und aufgrund seiner Struktur als „Anforderungs-
katalog“ bzw. „Checkliste“ für einen raschen Überblick in Bezug auf die Barrierefreiheit des ÖPNV
nicht geeignet.
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3 Bestehende Konzepte für Teilaspekte barrierefreien ÖVs
Neben den im vorigen Kapitel erwähnten relativ umfassenden Konzepten für barrierefreien
Öffentlichen Verkehr gibt es auch eine Reihe von Konzepten, die nur Teilaspekte barrierefreien
Öffentlichen Verkehrs behandeln: einerseits gibt es Konzepte, die nur auf die Bedürfnisse einer
spezifischen Nutzergruppe eingehen (z.B. blinde Fahrgäste, Fahrgäste mit Hörbehinderung,
Rollstuhlnutzer, etc.), andererseits gibt es Konzepte, die nur auf spezifische Teilaspekte Öffentlichen
Verkehrs (z.B. Fahrgastinformation, Infrastruktur,…) oder nur auf spezifische Verkehrsmittel (z.B.
Eisenbahn,…) eingehen.
Im Folgenden werden einige dieser (Teilaspekt)Konzepte analysiert und bezüglich ihrer Relevanz für
die Erstellung eines Österreichischen Anforderungskatalogs für barrierefreien Öffentlichen Verkehr
näher betrachtet.
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3.1 DBSV: Anforderungen an akustische Fahrgastinformationssysteme im Öffentlichen Personenverkehr
3.1.1 Projektbeschreibung
Quelle:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV), Gemeinsamer Fachausschuss
für Umwelt und Verkehr (GFUV): Anforderungen an akustische Fahrgastinformationssysteme
im schienengebundenen und nicht-schienengebundenen Öffentlichen Personenverkehr (ÖPV),
Berlin, 2007
http://www.dbsv.org/fileadmin/dbsvupload/Worddateien/GFUV/gfuv_Anforderungen_an_aku
stische_fahrgastinformationssysteme_im_schienengebundenen_und_nicht-
schienengebundenen_oepv.pdf
Dieser Anforderungskatalog bezieht sich auf Busse, Stadt- und Straßenbahnen, U-Bahnen und S-
Bahnen, Nah- und Fernverkehrszüge, usw. Die Anforderungen besitzen Gültigkeit für blinde und
sehbehinderte Menschen in Deutschland, kommen aber auch Menschen mit Hörbehinderungen,
kognitiven Einschränkungen und gering entwickelter Kompetenz bei der Erfassung schriftlicher
Informationen zugute.
Inhalt:
A) Inhalt der akustischen Information
B) Form der akustischen Information
C) Ort und Zeit der akustischen Informationsausgabe
D) Technik
Die „Anforderungen an akustische Fahrgastinformationssysteme im Öffentlichen
Personenverkehr“ finden sich im Anhang in Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden..
3.1.2 Anmerkungen
Dieser Anforderungskatalog enthält eine umfassende Beschreibung der Anforderungen an akustische
Fahrgastinformationssysteme. Die Anforderungen sind dabei relativ allgemein beschrieben und
enthalten (fast) keine detaillierten technischen Spezifikationen.
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3.2 DBSV: Kriterienkatalog für eine blinden- und sehbehindertengerechte Gestaltung von Bahnanlagen und Reisezugwagen
3.2.1 Projektbeschreibung
Quelle:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband: Kriterienkatalog für eine blinden und
sehbehindertengerechte Gestaltung von Bahnanlagen und Reisezugwagen, 2004
http://www.dbsv.org/fileadmin/dbsvupload/Worddateien/Kriterienkatalog_zur_barrierefreien_
Bahn_Stand_Dez-2004.rtf
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hat in diesem Kriterienkatalog die
Anforderungen blinder und sehbehinderter Menschen im Verlauf einer Reisekette in konkreter Form
dargestellt:
Inhalt:
- Reisevorbereitung
� Telefonauskunft
� Fahrpläne auf Datenträger
� Persönliche Beratung am Schalter
� Fahrplanaushänge und elektronische Anzeigen
� Barrierefreier Terminal
- Fahrkartenkauf
- Gepäckservice
- Unterwegs
� Bahnhöfe und Bahnanlagen
� Reisezugwagen
� Umsteigen
- Sonstiges
� Mitnahmen von Tandems
� Unbeschrankte Bahnübergänge
Der „Kriterienkatalog für eine blinden- und sehbehindertengerechte Gestaltung von Bahnanlagen und
Reisezugwagen“ findet sich im Anhang in Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
3.2.2 Anmerkungen
Dieser Kriterienkatalog beschreibt die Anforderungen von blinden und sehbehinderten Menschen im
gesamten Verlauf einer Bahnreise detailliert, enthält aber (fast) keine technischen Spezifikationen.
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3.3 DSB: Sensorische Barrierefreiheit für Hörgeschädigte in Bahnhöfen
3.3.1 Projektbeschreibung
Quelle:
Deutscher Schwerhörigenbund e.V. (DSB) – Referat Barrierefreies Planen und Bauen: Bauliche
Maßnahmen zur sensorischen Barrierefreiheit für Hörgeschädigte in Bahnhöfen, auf Bahnsteigen und
in Zügen, 2007
(http://www.taubertundruhe.de/fileadmin/taubertundruhe/images/images_content/downloads/text_bah
n-programm-stn-ruhe.pdf)
Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. (DSB), Bundesverband der Schwerhörigen und Ertaubten,
gehört zu den Verbänden, die nach dem Deutschen Behindertengleichstellungsgesetz bei der
Aufstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Bahn-Programme anzuhören sind. Dazu hat Dipl. Ing.
Carsten Ruhe für den Deutschen Schwerhörigenbund das Dokument „Bauliche Maßnahmen zur
sensorischen Barrierefreiheit für Hörgeschädigte in Bahnhöfen, auf Bahnsteigen und in
Zügen“ verfasst. Darin sind Maßnahmen / technische Anforderungen aufgelistet, die an Bahnhöfen,
auf Bahnsteigen und in Zügen umgesetzt werden müssen um Menschen mit Hörbehinderungen die
barrierefreie Nutzung des Schienenpersonenverkehrs zu ermöglichen.
Auszüge aus dem Dokument „Bauliche Maßnahmen zur sensorischen Barrierefreiheit für
Hörgeschädigte in Bahnhöfen, auf Bahnsteigen und in Zügen“ finden sich im Anhang in Kapitel
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden..
3.3.2 Anmerkungen
Das Dokument „Bauliche Maßnahmen zur sensorischen Barrierefreiheit für Hörgeschädigte in
Bahnhöfen, auf Bahnsteigen und in Zügen“ zeigt zwar die (technischen) Anforderungen von
Menschen mit Hörbehinderung speziell im Schienenpersonenverkehr auf, diese Anforderungen
können aber (sinngemäß) auch auf den übrigen Öffentlichen Verkehr übertragen werden.
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3.4 EU Busrichtlinie
3.4.1 Projektbeschreibung
Die 111-seitige „Richtlinie 2001/85/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.
November 2001 über besondere Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als
acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG und 97/27/EG“ –
üblicherweise als „EU-Busrichtlinie“ bezeichnet enthält Bestimmungen für Busse, die in der EU zur
Personenbeförderung eingesetzt werden dürfen. Anhang VII der „EU-Busrichtlinie“ enthält
Vorschriften für technische Einrichtungen für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität. Dazu zählen
z.B. detaillierte (technische) Vorschriften zu
- Stufen
- Behindertensitze und Platzangebot für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität
- Kommunikationseinrichtungen
- Piktogramme
- Fußbodenneigung
- Rollstuhlstellplatz
- Einstiegstür für Rollstuhlfahrer
- Sitze im Rollstuhlbereich
- Standfestigkeit der Rollstühle
- Türbetätigung
- Beleuchtung
- Einstiegshilfen
Auszüge aus der EU-Busrichtlinie finden sich im Anhang.
3.4.2 Anmerkungen
Die „EU-Busrichtlinie“ enthält zahlreiche Bestimmungen zur Barrierefreiheit von Bussen – das
Hauptaugenmerk liegt dabei allerdings auf den Anforderungen von Menschen mit Körper-
behinderungen. Die Anforderungen von Menschen mit Sinnesbehinderungen (z.B. visuelle und
akustische Fahrgastinformation, usw.) werden nicht ausreichend berücksichtigt. Die Anforderungen
von Fahrgästen mit anderen Mobilitätsbehinderungen (z.B. Kinderwagen, schweres Gepäck,…) sind
in dieser Richtlinie ebenfalls nur ansatzweise berücksichtigt.
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3.5 ÖBB: Barrierefreie Infrastruktur – Planungsrichtlinie
3.5.1 Projektbeschreibung
Quelle:
ÖBB: Barrierefreie Infrastruktur – Planungsrichtlinie für das Entwerfen barrierefreier
Eisenbahninfrastruktur, 2003
http://www.kremser.wonne.cc/oebb/oebb-dokumente/2_barrierefreie-infrastruktur.pdf
Die ÖBB (d.h. der GB Fahrweg) haben im Auftrag der Bahnhofsoffensive in Zusammenarbeit mit
Experten von Behinderten-Selbsthilfeorganisationen Richtlinien für das Entwerfen barrierefreier
Infrastruktur entwickelt.
Da die einschlägigen Normen schwerpunktmäßig auf mobilitäts- oder auf sehbehinderte Menschen
ausgerichtet sind war ein inhaltlicher Ausgleich in Form dieser Richtlinien erforderlich. Die
gegenständlichen Richtlinien gehen in vielen Punkten über die einschlägigen Normen hinaus, da diese
nicht in ausreichendem Maß die Besonderheiten der Eisenbahninfrastruktur berücksichtigen. Mögliche
Ergebnisse laufender Überarbeitungen der Normen wurden ebenfalls eingearbeitet. Durch gemeinsam
festgelegte Vereinfachungen der Normen wird außerdem die Möglichkeit von Planungsfehlern
entscheidend reduziert.
Inhalt der Planungsrichtlinie für das Entwerfen barrierefreier Eisenbahninfrastruktur:
- Allgemeine Anforderungen blinder, sehbehinderter, mobilitätsbehinderter, hörbehinderter und
gehörloser Menschen
- Grundsätzliches zur Ausführung von taktilen Bodenleitsystemen
- Geländer, Ketten, Einbauten
- Aufzüge
- Stiegen und Stufen
- Bahnsteige
- Bahnsteigzugänge
- Aufnahmegebäude
- Bahnhofvorplatz, Bahnhofsumfeld
- Reisecenter
3.5.2 Anmerkungen
Diese Planungsrichtlinie für das Entwerfen barrierefreier Eisenbahninfrastruktur beinhaltet viele
detaillierte technische Anforderungen. Diese sind hier zwar nur speziell für Eisenbahninfrastruktur
erarbeitet, viele dieser technischen Anforderungen können aber sinngemäß z.B. auch auf Bus- und
Straßenbahn-Haltestellen sowie Busbahnhöfe oder Umsteigeknotenpunkte übertragen werden.
Positiv hervorzuheben ist hier, dass diese Planungsrichtlinie für das Entwerfen barrierefreier
Eisenbahninfrastruktur eine der wenigen Österreichischen Konzepte für (einen Teilaspekt)
barrierefreien Öffentlichen Verkehr ist, das in enger Zusammenarbeit mit einer Reihe von
Behindertenorganisationen entstanden ist und daher auch auf relativ breite Zustimmung in dieser
Nutzergruppe stößt.
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3.6 ÖBSV: Broschüre „Nicht sehen und doch ankommen“
3.6.1 Projektbeschreibung
Quelle:
http://www.oebsv.at/projekte/ankommen_detail.php
Österreichischer Blinden- und Sehbehindertenverband (ÖBSV): Nicht sehen und doch
ankommen – Barrierefreie Mobilität für blinde und sehbehinderte Menschen
( http://www.oebsv.at/download/nsuda.pdf )
Der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband hat eine Broschüre herausgegeben, die
anhand konkreter Situationen aufzeigt, wo blinden und sehbehinderten Menschen Gefahr droht bzw.
wo blinde und sehbehinderte Menschen (auf ihren alltäglichen Wegen) Probleme haben und wie diese
Probleme vermieden werden können. In der Broschüre finden sich sowohl fachliche Informationen
(Verweise auf Richtlinien und Normen, wesentliche fachliche und rechtliche Aspekte) als auch
beispielhaft gute Lösungen und eine Checkliste von Regeln und Maßnahmen, die blinden und
hochgradig sehbehinderten Menschen wirkungsvoll helfen.
Inhalt der Broschüre:
- Gehen und „Gefahr laufen“ – von Hindernissen auf Gehsteigen, Ladebordwänden, usw.
- Vor-, Herein- und Überstehendes - zu niedrig montierte Schilder, Verkehrszeichen,….
- Rad weg vom Gehweg! Geh weg vom Radweg! – Fußwege – Radwege, Wegmarkierungen,
Randsteine und Gehsteigkanten
- Gefahrenbereich Baustelle – wirkungsvoll gesichert
- Alles überdacht? - Problembereich Gebäude: Ausstattung, Treppen, Wegweiser, Lifte…
- Angerannt weil unerkannt – Glasflächen
- Der innere Plan – von neuronalen Karten, Mobilitätshilfen und tastbaren Plänen…
- Alles angeschrieben, doch unfassbar – Beschilderungen, Informationstafeln, Gebäudepläne,…
- Verkehrslichtsignalanlagen – hören, tasten, sehen: dreifach sinn-voll!
- Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) – multisensorische, taktile, akustische und optische
Leitsysteme
- Zügig vorankommen – Bahnhöfe, Haltestellen, Schienenverkehr…
Auszüge aus der Broschüre „Nicht sehen und doch ankommen“ finden sich im Anhang in
Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. .
3.6.2 Anmerkungen
Viele der (technischen) Anforderungen, die in dieser Broschüre umfassend und detailliert angeführt
sind, beziehen sich zwar nicht dezidiert auf den Öffentlichen Verkehr (z.B. Anforderungen an Stufen
in Gehwegen, Hindernismarkierungen, Absperrungen,…), können aber (sinngemäß) auch auf den
Öffentlichen Verkehr übertragen werden.
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3.7 ÖSB: Hörbehinderte und gehörlose Fahrgäste im Öffentlichen Verkehr
3.7.1 Projektbeschreibung
Quelle:
Österreichischer Schwerhörigenbund, Neuhold Hans: Hörbehinderte und gehörlose Fahrgäste im
Öffentlichen Verkehr
(http://www.schwerhoerigen-netz.at/ta-neu/pdf/VERKEHR.pdf)
Hans Neuhold vom Österreichischen Schwerhörigenbund hat als Unterlage für den Arbeitskreis „Für
ein gerechtes Verkehrssystem in Graz“ die (technischen) Anforderungen von Menschen mit Hör-
behinderung an barrierefreien Öffentlichen Verkehr zusammengestellt. Neben Anforderungen an die
Fahrgastinformation (an Haltestellen und in den Fahrzeugen) enthält das Dokument „Hörbehinderte
und gehörlose Fahrgäste im Öffentlichen Verkehr“ auch detaillierte technische Ausführungs-
bestimmungen für die akustische und visuelle Fahrgastinformation.
Das Dokument „Hörbehinderte und gehörlose Fahrgäste im Öffentlichen Verkehr“ findet sich im
Anhang in Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden..
3.7.2 Anmerkungen
Dieses Dokument listet die speziellen (technischen) Anforderungen von Fahrgästen mit
Hörbehinderung an barrierefreie Fahrgastinformation an Haltestellen und in Fahrzeugen auf.
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3.8 Straßenraum für ALLE – Planung für geh- und sehbehinderte Menschen
3.8.1 Projektbeschreibung
Quelle:
http://www.bmvit.gv.at/service/publikationen/verkehr/strasse/strassenraumfueralle.html
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat 2003 gemeinsam mit dem
Kuratorium für Verkehrssicherheit unter fachlicher Mitarbeit von Behindertenorganisationen
(Verkehrsgremium des Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, Bizeps) und
Verkehrsbetreibern (Wiener Linien) die Broschüre „Straßenraum für Alle – Planung für geh- und
sehbehinderte Menschen“ herausgegeben.
Inhalt:
- Planung für alle – Allgemeine Grundsätze
- Grundlagen – Platzbedarf im Straßenraum
- Auf Gehwegen – Sicher und bequem unterwegs
- Briefkästen & Co. – Wenn sie zu Hindernissen werden
- Kreuzungen – Straßen sicher überqueren
- Treppen & Rampen – Höhenunterschiede überwinden
- Leitsysteme – Wegweiser für Blinde und Sehbehinderte
- Haltestellen – Mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs
- Vorsicht Falle! – Baustellen und Gefahrenbereiche
Auszüge aus der Broschüre „Straßenraum für Alle – Planung für geh- und sehbehinderte Menschen“
finden sich im Anhang in Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. .
3.8.2 Anmerkungen Die Broschüre gibt einen guten Überblick zu den Grundlagen barrierefreien Bauens
(Bewegungsflächen und Platzbedarf, Bedienungshöhen, Lichtraum, Treppen und Handläufe,
Rampen,…).
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3.9 TSI PRM
3.9.1 Projektbeschreibung
Die Entscheidung 2008/164/EG der Kommission vom 21. Dezember 2007 über die Technischen
Spezifikationen für Interoperabilität (TSI) für den Teilbereich „Zugänglichkeit für eingeschränkt
mobile Personen“ (ABl. EU 2008 Nr. L 64 S. 72) findet ab dem 1. Juli 2008 Anwendung auf die
Teilsysteme „Infrastruktur“ und „Fahrzeuge“ des transeuropäischen Eisenbahnsystems.
Die Richtlinie „Technischen Spezifikationen für Interoperabilität, Anwendungsbereich: Teilsysteme
„Infrastruktur“ und „Fahrzeuge“, Teilbereich: Zugänglichkeit für eingeschränkt mobile
Personen“ (TSI PRM) enthält detaillierte technische (Mindest)Anforderungen an barrierefreie
Eisenbahnfahrzeuge, Infrastruktur und Telematikanwendungen (einschließlich der Systeme zur
Information der Reisenden, Buchungssysteme, Zahlungssysteme, Reisegepäckabfertigung, Anschlüsse
zwischen Zügen und zwischen der Eisenbahn und anderen Verkehrsträgern).
Als „eingeschränkt mobile Personen“ im Sinne dieser Richtlinie gelten alle Personen, die bei der
Nutzung von Zügen oder der zugehörigen Infrastruktur Schwierigkeiten haben – dazu zählen:
Rollstuhlfahrer, Personen mit Gebrechen der Gliedmaßen, Personen mit Gehproblemen,
Personen mit Kindern, Personen mit schwerem oder sperrigem Gepäck, ältere Personen,
Schwangere, Sehbehinderte, Blinde, Hörbehinderte, Gehörlose, Personen mit beeinträchtigter
Kommunikationsfähigkeit, Kleinwüchsige sowie Kinder19
Inhalt des Kapitels „Funktionale und technische Spezifikationen“ der TSI PRM:
- Infrastruktur
- Parkmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte Personen
- Hindernisfreie Wege
- Türen und Eingänge
- Fußbodenoberflächen
- Transparente Hindernisse
- Toiletten und Wickeltische
- Einrichtungsgegenstände und frei stehende Objekte
- Fahrkartenschalter, Informations- und Kundenbetreuungsschalter
- Beleuchtung
- Visuelle Informationen: Wegweiser, Piktogramme und dynamische Informationen
- Gesprochene Informationen
- Notausgänge, Alarme
- Geometrie von Fußgängerüber- und –unterführungen
- Treppen
- Handläufe
- Rampen, Fahrtreppen, Aufzüge, Fahrsteige
- Höhe und Abstand des Bahnsteigs
19 Definition „eingeschränkt mobiler Personen“ nach der TSI PRM
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- Bahnsteigbreite und Bahnsteigkante
- Bahnsteigenden
- Einstiegshilfen für Rollstuhlfahrer
- Schienengleicher Bahnübergang in Bahnhöfen
- Fahrzeuge
- Sitze
- Rollstuhlplätze
- Türen
- Beleuchtung
- Toiletten
- Lichte Räume
- Kundeninformationen
- Höhenänderungen
- Handläufe
- Rollstuhlgerechte Schlafgelegenheit
- Stufenpositionen, Stufen und Einstiegshilfen
Ein Auszug aus den mehr als 119 Seiten umfassenden TSI PRM findet sich im Anhang in
Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden..
3.9.2 Anmerkungen
Die TSI PRM spezifizieren die für Menschen mit Mobilitätsbehinderungen relevanten Aspekte der
Eisenbahninfrastruktur und –fahrzeuge sehr detailliert und umfassend. Diese Spezifikationen legen
auch für die Österreichischen Eisenbahnunternehmen verbindliche Mindeststandards fest. Allerdings
werden manche der in den TSI PRM festgelegten Spezifikationen von Behindertenorganisationen
heftig kritisiert (z.B. ist nach den TSI PRM eine Rampenneigung von bis zu 18% erlaubt), daher
sollten die nationalen Standards zumindest in den umstrittenen Teilbereichen über die in den TSI PRM
festgelegten Mindeststandards hinausgehen.
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4 Literatur und Quellenangaben
Architectural and Transportational Barriers Compliance Board, Americans with disabilities Act
(ADA), Accessibility Guidelines for transportation, 1998
http://www.access-board.gov/transit/html/vguide.htm
Australian Disability Standards for Accessible Public Transport
http://www.ag.gov.au/www/agd/agd.nsf/Page/Humanrightsandanti-
discrimination_Disabilitystandardsforaccessiblepublictransport
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.: Anforderungen an akustische
Fahrgastinformationssysteme im schienengebundenen und nicht-schienengebundenen
Öffentlichen Personenverkehr (ÖPV), Berlin, 2007
http://www.dbsv.org/fileadmin/dbsvupload/Worddateien/GFUV/gfuv_Anforderungen_an_aku
stische_fahrgastinformationssysteme_im_schienengebundenen_und_nicht-
schienengebundenen_oepv.pdf
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband: Kriterienkatalog für eine blinden und
sehbehindertengerechte Gestaltung von Bahnanlagen und Reisezugwagen, 2004
http://www.dbsv.org/fileadmin/dbsvupload/Worddateien/Kriterienkatalog_zur_barrierefreien_
Bahn_Stand_Dez-2004.rtf
Deutscher Schwerhörigenbund e.V. (DSB) – Referat Barrierefreies Planen und Bauen: Bauliche
Maßnahmen zur sensorischen Barrierefreiheit für Hörgeschädigte in Bahnhöfen, auf
Bahnsteigen und in Zügen, 2007
Europäische Union: Technische Spezifikation für Interoperabilität, Anwendungsbereich Teilsysteme
„Infrastruktur“ und „Fahrzeuge“, Teilbereich Zugänglichkeit für eingeschränkt mobile
Personen, 2007
Europäische Union: Richtlinie 2001/85/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.
November 2001 über besondere Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit
mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und zur Änderung der Richtlinien
70/156/EWG und 97/27/EG (ABl. L42 vom 13.2.2002)
Interreg Life-Selbsthilfe Sachsen und Euroregion Polen-Tschechien: Projekt „ÖPNV/SPNV für alle,
2003
http://www.interreglife.org/index.php?menuid=158
Neuhold Hans: Österreichischer Schwerhörigenbund, Arbeitskreis „Für ein gerechtes Verkehrssystem
in Graz“, Hörbehinderte und Gehörlose Fahrgäste im öffentlichen Verkehr
http://www.schwerhoerigen-netz.at/ta-neu/pdf/VERKEHR.pdf
Österreichischer Blinden- und Sehbehindertenverband (ÖBSV): Nicht sehen und doch ankommen –
Barrierefreie Mobilität für blinde und sehbehinderte Menschen
( http://www.oebsv.at/download/nsuda.pdf )
Österreichische Bundesbahnen (ÖBB): Barrierefreie Infrastruktur – Planungsrichtlinie für das
Entwerfen barrierefreier Eisenbahninfrastruktur, 2003
Seite 40 / 41
http://www.kremser.wonne.cc/oebb/oebb-dokumente/2_barrierefreie-infrastruktur.pdf
Österreichisches Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (Hrsg.): Straßenraum
für Alle – Planung für geh- und sehbehinderte Menschen, Wien, 2003
http://www.bmvit.gv.at/service/publikationen/verkehr/strasse/strassenraumfueralle.html
Rebstock Markus: Anforderungsprofil für barrierefreie Fahrzeuge des Schienenpersonennahverkehr
(SPNV) –Qualitätsziele und funktionale Standards; Forschungsprojekt;„Entwicklung und
Erprobung von Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung der Talsperrenregion am
Rennsteig“, Erfurt 2004
http://www.erato.fh-erfurt.de/vt/projekte/innoregio/anforderungsprofil_fzgspnv.pdf
Rebstock Markus: Institut für Verkehr und Raum – FH Erfurt; Checklisten für einen barrierefreien
ÖPNV, 2007
http://www.fh-erfurt.de/fhe/index.php?id=1432
Schweizerische Fachstelle Behinderte und Verkehr: Funktionalen Anforderungsprofile (FAP), Olten
2003
http://www.boev.ch/fap/index.htm
Sieger Volker: Deutscher Behindertenrat, Standards der Barrierefreiheit für den öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV)
www.deutscherbehindertenrat.de/mime/26374D1086261547.doc
Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien: Institut für Verkehr und Raum- FH
Erfurt; Checklisten für barrierefreie Mindeststandards, 2007
http://www.thueringen.de/de/tmblm/verkehr/foerderung/oepnv/content.html
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV): Barrierefreier ÖPNV in Deutschland – Barrier-Free
Public Transport in Germany, erschienen in der VDV-Schriftenreihe, 2003
Seite 41 / 41
5 Anhang
Im Anhang finden sich Auszüge aus den für diesen Bericht analysierten Dokumenten.
Inhalt des Anhangs:
5.1 Australien: Disability Standards for Accessible Public Transport
5.2 Deutscher Behindertenrat: Standards der Barrierefreiheit für den ÖPNV
5.3 Freistaat Sachsen: „ÖPNV/SPNV für alle“
5.4 Schweiz: Funktionale Anforderungsprofile (FAP)
5.5 Thüringen: „Checklisten für einen barrierefreien ÖPNV“
5.6 USA: ADA Standards for transportation vehicles, transportation facilities
5.7 Verband Deutscher Verkehrsunternehmen: Barrierefreier ÖPNV in Deutschland
5.8 DBSV: Anforderungen an akustische Fahrgastinformationssysteme im Öffentlichen
Personenverkehr
5.9 DBSV: Kriterienkatalog für eine blinden- und sehbehindertengerechte Gestaltung von
Bahnanlagen und Reisezugwagen
5.10 DSB: Sensorische Barrierefreiheit für Hörgeschädigte in Bahnhöfen
5.11 EU-Busrichtlinie
5.12 ÖBB: Barrierefreie Infrastruktur – Planungsrichtlinie
5.13 ÖBSV: Broschüre „Nicht sehen und doch ankommen“
5.14 ÖSB: Hörbehinderte und gehörlose Fahrgäste im Öffentlichen Verkehr
5.15 Straßenraum für ALLE – Planung für geh- und sehbehinderte Menschen
5.16 TSI PRM