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Große kreisangehörige Stadt Goethe- und Universitätsstadt
Stadt Ilmenau ------- DER OBERBÜRGERMEISTER -------
Stadtverwaltung IImenau Am Markt 7 98693 Ilmenau E-Mail : ratsbuero@ilmenau .de
* Mitglieder des Stadtrates IImenau
* Behindertenbeauftragte * Gleichstellungsbeauftragte * Studierendenbeirat * Kinder- und Jugendbeirat * Berufene Bürger
Bearbeiter: Telefon: Telefax: Ihr Zeichen: Unser Zeichen: Idet1t-Nr.: Datum:
* Ortsteilbürgermeister Oberpörlitz, Roda , Heyda
* Bedienstete der Stadtverwaltung * Personalrat
Ort:
Datum/Uhrzeit:
Tagesordnung:
Einladung zur
48. Stadtratssitzung
Rathaus IImenau, Ratssaal
Donnerstag, 10. Oktober 2013, 16:00 Uhr
siehe Anlage
Die Unterlagen für diese Sitzung * erhalten Sie online mit dieser Einladung bzw. * liegen am Mittwoch, dem 02.10.2013, in Ihrem Postfach bereit.
Sparkasse Arnstadt-lImenau Konto 1120000412 BLZ 84051010
IBAN DE38840510101120000412 BIC/SWIFT HELADEF11LK
Commerzbank AG Konto 5000070 BLZ 82040000
IBAN DE04820400000500007000 BIC/SWIFT COBADEFFXXX
Deutsche Bank AG Konto 440204602 BLZ 82070000
IBAN DE09820700000440204602 BIC/SWIFT DEUTDE8EXXX
Herr Poppner 03677 600-121 03677 600-200
000-022.3-0B-sp 124938 24.09.2013
vr bank Südthüringen eG Konto 5501515136 BLZ 84094814
IBAN DE02840948145501515136 BIC/SWIFT GENODEF1 SHL
I. Öffentliche Sitzung
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden des Stadtrates
2. Bestätigung der Niederschrift der 47. Stadtratssitzung
3. Bestätigung/Änderung der Tagesordnung
4. Berichte/Informationen/Mitteilungen
Bericht Ober die WirtschaftsprOfung der IImenauer Wohnungs- und Gebäudegesellschaft mbH Berichterstatter: Herr Reinhardt, Wirtschaftsprüfer
Herr Töpfer, Geschäftsführer IWG
Beschlussvorlage
A Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der IImenauer Wohnungs- und Gebäudegesellschaft mbH
5. Fragestunde
6. Bürgerfragestunde
7. Sitzungsvorlagen
Beschlussvorlagen
B Bebauungsplan Nr. 5 der Stadt IImenau "Mittelfeld" - 2. Änderung Beschluss zur Behandlung vorgebrachter Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
C 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 5 der Stadt IImenau "Mittelfeld" Satzungsbeschluss
o Fernwärmesatzung der Stadt IImenau
E 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt IImenau (Spielapparatesteuersatzung)
F 1. Änderung der Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Stadt IImenau
G 1. Änderung der Feuerwehrsatzung der Stadt IImenau
H Verlängerung/Umschuldung des Kreditvertrages
J
Nr.: 67291 00021 vom 04.01 .1999 für die Stadt IImenau
Außerplanmäßige Ausgaben bei Haushaltsstelle 32001 .000.532000 Miete Brandmeldeanlage
Mitgliedschaft der Stadt IImenau in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen Thüringen (AGFK-TH)
Informationsvorlagen
K Sitzungsplan des Stadtrates für das 1. Halbjahr 2014
L Beteiligungsbericht 2013 der Stadt IImenau für das Kalenderjahr 2012
Reg.-Nr.:
116/13
Reg.-Nr.:
107/13
108/13
98/13
99/13
109/13
110/13
112/13
113/13
106/13
Reg.-Nr.:
114/13
111/13
Seite 1 von I
Stadt Ilmenau Beschlussvorlage
I URSCHRIFT 1 ~" -""-.'."--'" ... ~ -...... ~ .. ~ .... -.... _..-
1 Reg.-Nr.: A461/13 1 Aktenzeichen: 644.110
Von: Fraktion IAmt Bearbeitet: A 20 Herr Baumgart
D Nichtöffentliche Sitzung D Information ~ Beschluss
Unterschrift
Datum bestätigt
~ Oberbürgermeister 23.09.13
D __ _
ja nein
~ D DD
DD DD g] D
un~ft Vorschlag-Nr.: I <~~ I U ;"" .AJ-fJ1 1
D ___ _ DOrtsteilrat
~ Haupt- und Finanzausschuss 26.09.13
Der Beschluss ist der Rechtsaufsicht zur
12.6.09.16 -01' 1 D An ei ge bzw. D Genehmigung vorzulegen
Kurztitel: Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Ilmenauer Wohnungsund Gebäudegesellschaft mbH
Beschl ussvorschlag:
Der Stadtrat Ilmenau beschließt,
1. Der Jahresabschluss 2012 der Ilmenauer Wohnungs- und Gebäudegesellschaft mbH mit einer Bilanzsumme von 90.374.754,87 € und einem Jahresüberschuss von 358.463,40 € wird hiermit festgestellt.
2. Der im Geschäftsjahr 2012 in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 358.463,40 € wird auf neue Rechnung vorgetragen; damit verringert sich der Posten Verlustvortrag um diese Summe auf -30.575.646,94 €.
3. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der Ilmenauer Wohnungs- und Gebäudegesellschaft mbHwird für das Geschäftsjahr 2012 gemäß § 13 Buchstabe c des Gesellschaftervertrages Entlastung erteilt.
~ Stadtrat Beschluss-Nr.: Stimmberechtigte Anwesende
Bestätigt Ja-Stimmen Ja nein Nein-Stimmen
D D Datum Oberbürgermeister Enthaltungen
31
Begründung:
Jahresabschluss 2012 und Lagebericht der Ilmenauer Wohnungs- und Gebäudegesellschaft mbH (IWG) wurde von der Geschäftsführung gemäß §§ 242 ff. HGB aufgestellt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hatte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft" zur Prüfung beauftragt. Der Prüfungsauftrag umfasste neben der Prüfung nach den Vorschriften der §§ 316 ff. HGB auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 HGrG.
Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 21. August 2013 mit dem Jahresabschluss 2012 und dem dazu vorliegenden Prüfbericht der BDO befasst. Die Geschäftsführung der IWG und Herr Reinhardt als verantwortlicher Prüfer von der mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben die Prüfergebnisse erläutert und im Vergleich zu anderen Unternehmen der Wohnungswirtschaft in Thüringen die Unternehmenslage analysiert.
Wie in den vergangenen Jahren, so kann auch nach der Prüfung der Jahresabschlussdokumente für das Geschäftsjahr 2012 allgemein eine gute Entwicklung der Gesellschaft festgestellt werden. Nach Überzeugung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vermittelt der Jahresabschluss 2012 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Das Jahresergebnis 2012 der IWG weist einen Gewinn in Höhe von 358 TE, das sind 53 TE über dem Jahresergebnis des Vorjahres, aus.
Bezogen auf das Eigenkapitals beträgt die Rendite lediglich 0,49 % (Vorjahr 0,42 %), jedoch kann die Vermögens- und Finanzlage weiterhin als solide bezeichnet werden.
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 HGrG erfolgte nach dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) vorgegebenen Prüfungsstandard anhand eines umfangreichen Fragenkataloges. Die Abarbeitung dieses Kataloges hat seitens des Prüfers zu keinen Einwendungen geführt.
Im Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers konnten keine Feststellungen getroffen werden, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit in der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung konnte sowohl bezüglich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 HGrG sowie für das gesamte Jahresabschlussdokument per 31.12.2012 vom Wirtschaftsprüfer der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.
Hinweis:
Der komplette Bericht der BDO über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2012 der Ilmenauer Wohnungs- und Gebäudegesellschaft mbH liegt im Stadtratsbüro zur Einsichtnahme aus.
Anlagen
2
I. Bilanz per 31.12.2012 der IWG Gewinn- und Verlustrechnung 2012 der IWG Anlagenspiegel 2012 der IWG
II. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 der Ilmenauer Wohnungsund Gebäude GmbH (IWG)
III. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
IV, Beschluss des Aufsichtsrates der IWG Nr.21.08.2013-01
Stadt Ilmenau Beschlussvorlage
~URSOHAlFTI [Reg.-Nr.: drJ}-/A~ [ Aktenzeichen: 023.2
Von: Fraktion / Amt Bearbeitet: Herr Wolf
60 Frau Warenski
Nichtöffentliche Sitzung Information Beschluss
Datum bestätigt Unterschrift
ja nem Vorschlag-Nr.: ~ Oberbürgermeister 09.09.13 I xl D 1,,.,I,,fJ- 01 1 ~ B~~ ~ D
V b h 16.09.13
erga eaussc uss
D DD
DOrtsteilrat D D ~ / A ~ Haupt- und Finanzausschuss 26.09.13 l2J D J ( ~ 11-10.0 q. 46 -- 0 -1 1
_D_er_B_e_sc_h_l_u_SS_l_' s_t _d_er_R_e_ch_t_sa_u_f:_s_ic_h_t_z_ur ___ =1 ===-I_A_/z_z_~el--==' g"---e_b_z_w_o----'=I ====-1_G_e_n_e_h_m_i"",gu_n-,g",--v_or_z_u_le-,g::c..e_n_
Kurztitel: Bebauungsplan Nr. 5 der Stadt IImenau "Mittelfeld" - 2. Änderung Beschluss zur Behandlung vorgebrachter Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat IImenau beschließt
1. Über die im Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Ilmenau "Mittelfeld" nach Abwägung gegeneinander und untereinander entsprechend den Empfehlungen nach Anlage.
2. Den Beteiligten, die Anregungen vorgebracht bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, ist das Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe mitzuteilen.
~ Stadtrat Beschluss-Nr.: Stimmberechtigte Anwesende
Bestätigt Ja-Stimmen Ja nein Nein-Stimmen
D D Datum Oberbürgermeister Enthaltungen
31
Stadt Ilmenau Beschlussvorlage
t URSCHRIFT ,
I Reg.-Nr.: d{)~ I ~~ Aktenzeichen: 023 .2
Von: Fraktion / Amt Bearbeitet: Herr Wolf
60 Frau Warenski
D Nichtöffentliche Sitzung D Information [gJ Beschluss
Datum bestätigt
ja nein Vorschlag-Nr.: [gJ Oberbürgermeister
~ Bau-und
09.09.13 ~ D ~ D DD
DD ~ D
I {)f.~. ;fg - oLl
~ Vergabeausschuss 16.09.13
D ___ _ DOrtsteilrat
[gJ Haupt- und Finanzausschuss 2.6.09.13
Der Beschluss ist der Rechtsaufsicht zur
ILw. 05. 13 -02.1 D An~ ige bzw. D Genehmigung vorzulegen
Kurztitel: 2. Änderung B-Plan Nr. 5 der Stadt IImenau 'Mittelfeld' Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat IImenau beschließt
1. Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe zur 2. Änderung des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat geprüft.
Mit Beschluss-Nr ... ... .. .. ......... .. wurde über die Berücksichtigung entschieden.
Der Amtsleiter Stadtbauamt wird beauftragt, die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage des Bebauungsplanes zur Genehmigung nach § 10 Abs. 1 BauGB mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachungen vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBI. I S. 1509) sowie nach § 83 ThürBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.2004 (Thür. GVBI. S. 349), zuletzt mehrfach geändert durch Gesetz vom 23.05.11 (GVBI. S. 85) beschließt der Stadtrat die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Ilmenau "Mittelfeld" , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
Teil A: Planzeichnung mit Maßstab 1 : 1000 Teil B: Text mit bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen
[gJ Stadtrat Beschluss-NI. : Stimmberechtigte Anwesende
Bestätigt Ja-Stimmen
Ja nem Nein-Stimmen
D D Datum Oberbürgermeister Enthaltungen
31
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dazu ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen 2. Änderung zum Bebauungsplan - Satzung Begründung
2
Stadt Ilmenau Beschlussvorlage
Von: Fraktion IAmt Bearbeitet: Bürgermeister Herr K. Tischer
Herr W. Gasten
Unterschrift
Datum bestätigt
IX! Oberbürgermeister 19.08.13
IX! BAS 27.08.13
IX! WUV 27.08.13
DOrtsteilrat
ja nein
[XJ D [gJ D ~ D DD
~ D
Aktenzeichen: 816
Nichtöffentliche Sitzung Information Beschluss
Vorschlag-Nr.:
141',01',1) - 011
IX! Haupt- und Finanzausschuss 2.0.01 ()
Der Beschluss ist der Rechtsaufsicht zur DAn eigeb w. Iz(,.oq. (3 - oJI C
D Genehmigung vorzulegen
Kurztitel: Fernwärmesatzung der Stadt Ilmenau
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Ilmenau beschließt die
Anlagen Satzungstext Lageplan
D Stadtrat
Bestätigt Ja nem
D D
Fernwärmesatzung der Stadt Ilmenau.
Beschluss-Nr.:
Datum Oberbürgermeister
Stimmberechtigte 31 Anwesende Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen
Begründung:
Die Stadt Ilmenau bekennt sich seit Langem zum Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens. Hierzu zählen unter anderem die Reduzierung von Emissionen, die durch Verbrennungsanlagen im Stadtgebiet insbesondere durch CO2 verursacht werden und der Klimaschutz als übergeordnetes Ziel. Ausdruck dieser Zielsetzung ist das Energie- und Klimaschutzkonzept der Stadt Ilmenau vom September 2012.
In der Energie- und Klimaschutzkonzeption wird diesbezüglich bspw. ausdrücklich auf die Vorteile der Vor-Ort-Erzeugung von Wärme durch das gegenwärtig durch die IWV und andere errichtete Blockheizkraftwerk sowie die deutliche Absenkung des CO2-Faktors bei der Wärme erzeugung durch das Biomasseheizkraftwerk verwIesen (S. 67 f). Die bei den genannten Wärmeerzeugungsarten sind in das vorhandene Fernwärmesystem integriert.
Der Abgasvermeidung in den Vorzugsgebieten (vgl. Anlage der Fernwärmesatzung), welche sich in der Stadt Ilmenau als Ballungsgebiete mit einer hohen Besiedlungsdichte darstellen, kommt bei der Erreichung der O.g. Ziele eine entscheidende Bedeutung zu. Zum einen wird durch die Unzulässigkeit der Wärmeerzeugung mit Verbrennungsanlagen der Abgasausstoß in diesen dicht besiedelten Arealen gänzlich vermieden, zum anderen wird durch die zentrale Wärmegewinnung im Rahmen eines Fernwärmesystems die Effizienz der Kenngrößen Abgasanfall und Wärmemenge deutlich im Vergleich zu einer Vielzahl von Einzelerzeugungsanlagen gesteigert.
Diese klima- und umweltschutzspezifischen Merkmale gelten allgemein für die Fernwärmeerzeugung. Konkret steht der Stadt Ilmenau mit der IWV vor Ort ein kompetenter und leistungsfähiger Partner zur Verfügung, auf den die Stadt über ihre Mehrheitsbeteiligung entscheidenden Einfluss ausüben kann. Auf diese Weise ist die Stellung der IWV im Geltungsbereich der Fernwärmesatzung als öffentliche Einrichtung der Daseinsfürsorge gesichert.
Perspektivisch wäre auch für den eventuellen Fall der Notwendigkeit einer anderweitigen Vergabe von Fernwärmeleistungen gegenüber dem jeweils in den Vorranggebieten tätigen Versorgern die Stellung als öffentliche Einrichtung der Daseinsfürsorge unter Maßgeblicher Federführung der Stadt Ilmenau zwingend erforderlich.
Die mögliche Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang nach § 6 Abs. 2 ist gebunden an die Emissionsfreiheit der Anlagen und den für die individuelle Wärmeerzeugung aufgebrachten Primärenergiefaktor, der denjenigen des Fernwärmeversorgers (gegenwärtig die IWV mit einem Primärenergiefaktor von 0,21 lt. Gutachten der Ingenieurberatung ZICON vom 16.07.2013, abrufbar unter www.waermeversorgung-ilmenau.de) nicht übersteigen darf. Andernfalls würden die Klimaziele der Stadt Ilmenau unterlaufen. Die Fernwärmesatzung ist bei Änderung des festgestell ten Primärenergiefaktors des F ernwärmeversorgers entsprechend anzupassen.
Die Härtefallklausel des Befreiungstatbestandes nach § 6 Abs. 5 soll auch auf die Konstellationen Anwendung finden, bei denen in gewerblichen oder industriellen Unternehmen bei Produktionsprozessen ohnehin Wärme bzw. ökologisch vertretbare Ausgangsmaterialien zur Wärmeerzeugung (Hackschnitzel etc.) als Nebenprodukt anfallen, die bei Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs nicht ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll verwertet werden könnten.
2
Stadt Ilmenau Beschlussvorlage
!~IFTI
Aktenzeichen: 968.40
Von: Fraktion / Amt Bearbeitet: A 20 Herr Baumgart A 300 Frau Helm
Herr Gasten
D Nichtöffentliche Sitzung D Information [g] Beschluss
Datum bestätigt
ja nein Vorschlag-Nr.: ~ Oberbürgermeister 19.08.13 ~ D
rrJ D DD
DD [g] D
141.01.1$ - D2... 1 [g] WUV 16.09.13
D __ _ DOrtsteilrat
[g] Haupt- und Finanzausschuss 26.09.13
Der Beschluss ist der Rechtsaufsicht zur D An eige bzw.
Kurztitel: 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Ilmenau (Spielapparatesteuersatzung)
Beschl ussvo rschlag:
Der Stadtrat Ilmenau beschließt die
1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Ilmenau (Spielapparatesteuersatzung).
[g] Stadtrat Beschl uss-N r.: Stimmberechtigte
E Anwesende
Bestätigt
~,R Ja-Stimmen
Ja nem Nein-Stimmen
D D Datum Oberbürgermeister Enthaltungen
31
Begründung:
In der Satzung vom 10.05.2010 wurde der bis dahin allein als Bemessungsgrundlage verwandte Stückzahlmaßstab um die Besteuerung nach der Bruttokasse ergänzt, da der Stückzahlmaßstab nicht mehr höchstrichterlicher Rechtsprechung, BVerfG, Beschluss vom 04.02.2009 - 1 BvL 8/05 entsprach. Die Steuer wurde auf 12 % der Bruttokasse für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und auf 10 % der Bruttokasse für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten und sonstigen Aufstell ungsorten festgesetzt. Für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit wurde die Steuer in Spielhallen sowie in Gaststätten und sonstigen Aufstellungsorten auf 8 % der Bruttokasse festgesetzt. Als Entgegenkommen an die Automatenaufsteller wurde die Möglichkeit der "Deckelung" (z. B. höchstens 180,00 € monatlich für Geldspielgeräte in Spielhallen) eingeführt.
Die Änderung der Satzung sieht nun den Wegfall der Besteuerung nach Stückzahl und die Möglichkeit der "Deckelung" vor. Die Besteuerung erfolgt nur noch nach der Bruttokasse ohne eine Kürzung auf einen Höchstbetrag, wobei die Prozentsätze der Besteuerung nicht erhöht werden. Der Wegfall der "Deckelung" ermöglicht eine gerechtere und gleichmäßigere Besteuerung der Steuerpflichtigen, dajeder nach seinen tatsächlichen Einnahmen besteuert wird und Automatenaufsteller mit höheren Einnahmen durch die Kürzungen nicht bevorteilt werden.
Außerdem wird eine Steuer von monatlich 20,00 € für Personalcomputer in Spielhallen und Gaststätten und sonstigen Aufstellungsorten festgelegt.
Die Bemessungsgrundlagen (§ 3) wurden außerdem überarbeitet und konkretisiert, um eine genaue Abrechnung zur Ermittlung der Steuer zu erhalten.
Um eine bessere Kontrolle über die Steueranmeldungen zu erhalten und die Möglichkeit der Manipulation einzuschränken, wurden die §§ 7 (4),8 und 9 (1, 2) ergänzt.
Stadt Ilmenau Beschlussvorlage
j' URSCHRIFT I 1.._._ ... _._._. '~,._ _.J
I Reg.-Nr.: .{al I A1. Aktenzeichen: 020,06; 461.40
Von: Fraktion! Amt Bearbeitet: A41 Herr Krause
Frau Büchner
D Nichtöffentliche Sitzung D Information 1ZI Beschluss
Datum bestätigt Unters hrift ja nein Vorschlag-Nr.:
1ZI Oberbürgermeister 09.09.13 ~ D I pj!,r. .1.1- ~~ I 1ZI SGL-Ausschuss 19.09.13 0 D
D DD ,
DOrtstei1rat D D ~ Z 1ZI Haupt-und Finanzausschuss 26.09.12 lZ] D I \ l~ 1 2..~ · Oq.4~ -0$1 Der Beschluss ist der Rechtsaufsicht zur D Anz~ige bzw. 1ZI Genehmigung vorzulegen
Kurztitel: 1. Änderung der Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Stadt Ilmenau
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Ilmenau beschließt die
Anlage Satzungstext
D Stadtrat
Bestätigt Ja nem
D D
1. Änderung der Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Stadt Ilmenau.
Beschluss-Nr.: - ~~ä
t ..,~.
Datum Oberbürgermeister
Stimmberechtigte Anwesende Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen
31
Begründung:
Aufgrund des Rechtsanspruchs ab dem 1. Lebensjahr ab 1. August 2013 musste der § 3 Absatz (3) und Absatz (4) gestrichen werden.
Der § 3 Absatz (5) soll ab 1. Januar 2014 durch die Hausordnung der Kindereinrichtungen geregelt werden.
Einzelne kleine Änderungen entsprechend der Änderungen im Kita-Gesetz vom 04.05.2010 wurden ebenfalls eingefügt.
(Der im Entwurf rot geschriebene Text = Streichung, grün geschriebener Text = Ergänzung.)
2
Stadt Ilmenau Beschlussvorlage
Von: Fraktion IAmt Bearbeitet: Bürgermeister Herr K. Tischer
Eingereicht: G.-M. Se eber Oberbürgermeister
Da~z."1J.( G~~~;" ~h;ift"" .........
r URSCHRIFT I L. • . _. _ .•
1 Reg.-Nr.: /1/(01/13 1 Aktenzeichen: 020.06; 13l.0 1
D Nichtöffentliche Sitzung D Information [gI Beschluss
Datum bestätigt Unterschrift
ja nein
[gI Oberbürgermeister 16.09.13 I x l D D DD D DD D Ortstei1rat D D
Vorschlag-Nr.:
[fi6. o,y ./f3 .. t>'1
[gI Haupt- und Finanzausschuss 26.09.13 ~ D l -'.(--I---'F=!!~-- lZ.b·Qq.43- (X, I
Der Beschluss ist der Rechtsaufsicht zur D A zeig Genehmigung vorzulegen
Kurztitel: 1. Änderung der Feuerwehrsatzung der Stadt Ilmenau
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Ilmenau beschließt die
1. Änderung der Feuerwehrsatzung der Stadt Ilmenau.
Anlage Satzungstext
D Stadtrat
Bestätigt Ja nem
D D
Beschluss-Nr.: Stimmberechtigte Anwesende Ja-Stimmen Nein-Stimmen
Datum Oberbürgermeister Enthaltungen
31
A G
Begründung:
Die stetig wachsenden Aufgaben des Ilmenauer Stadtbrandmeisters und der damit verbundene steigende zeitliche sowie organisatorische Aufwand haben gezeigt, dass die Wahrnehmung dieser Funktion im Ehrenamt, wie bislang, nicht mehr realistisch ist.
Um die weitere reibungslose Einsatzfahigkeit der Ilmenauer Feuerwehr zu gewährleisten, ist künftig der/die Leiter/in der Ilmenauer Feuerwehr hauptamtlich, zunächst in Teilzeit bzw. bei Aufgabenteilung mit dem Sachgebiet Brandschutz, zu beschäftigen.
Die Feuerwehrsatzung der Stadt Ilmenau wird durch die vorliegende Satzungsänderung an die künftige Aufgabenaufteilung hauptamtlicher Stadtbrandmeister - ehrenamtlicher stellvertretende Stadtbrandmeister, Wehrführer usw. angepasst.
2
Stadt Ilmenau Beschlussvorlage
r URSCHRIFT I
I Reg.-Nr.: /lAZ-1 ß I Aktenzeichen: 923.23
Von: Fraktion IAmt Bearbeitet: A 20 Kämmerei Frau Ihle
Herr Baumgart
Eingereicht: Oberbürgermeister G.-M. Seeber
3~~~~.~ V
D Nichtöffentliche Sitzung D Information ~ Beschluss
Unterschrift
Datum Unterschrift
~ Oberbürgermeister 16.09.l3
D __ _ D __ _ DOrtschaftsrat
~ Haupt- und Finanzausschuss 26.09.l3
Der Beschluss ist der Rechtsaufsicht zur 12C?oq. 13-0KI
Genehmigung vorzulegen
Kurztitel: VerlängerunglUmschuldung des Kreditvertrages Nr.: 67291 00021 vom 04.01.1999 für die Stadt Ilmenau
Beschl ussvorschlag:
Der Stadtrat Ilmenau beschließt die Verlängerung! Umschuldung des im Jahre 1998 gemäß Beschluss Nr.: 717/52/98 vom 15. Oktober 1998 bei der Landesbank Schleswig-Holstein, Kiel Getzt HSH-Nordbank ) aufgenommenen Kreditvertrages.
Ursprüngliche Höhe: bis 31.12.2013 geleistete Tilgungen: Höhe d. UmschuldungIVerlängerung des Kreditvertrages: Zinssatz ursprünglich:
1.738.392,40 € (ehemals 3.400.000,00 DM) 1.303.794,06 €
434.598,34 € 4,47 % %
Der Kreditvertrag wird verlängert! umgeschuldet zu folgenden Konditionen:
Darlehensart: Tilgung: Fälligkeit der Zins- und Tilgungsleistungen: Zinsfestschreibungen: Valutierungstermin: Zinssatz nominal: auszahlende Bank:
~ Stadtrat Beschluss-Nr.:
Bestätigt Ja nem
D D Datum
Ratendarlehen 5 % (5 Jahre Restlaufzeit)
vierteljährlich nachträglich 5 Jahre 02.01.2014
Oberbürgermeister
Stimmberechtigte Anwesende Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen
31
I
Begründung:
Der im Jahre 1998 bei der Landesbank Schleswig-Holstein aufgenommene Kreditvertrag wurde mit einer Festzinsvereinbarung von 15 Jahren, beginnend ab 02.01.1999, abgeschlossen. Am 04.02.2003 entstand durch Fusion der LB Kiel und der Hamburgischen LB die HSH Nordbank.
Da die Festzinsperiode nur bis zum 02.01.2014 besteht, müssen neue Konditionen ausgehandelt werden
2
Stadt Ilmenau Beschlussvorlage
Von: Fraktion / Amt Bearbeiter:
AlO Dr. Mahlendorf Hauptamt Herr Baumgart A20 Stadtkämmerei
:~~---... --""-~1
': Ut!~SCHA~FT 1 .......... ~.~
Reg.Nr.: A/f~ I fl.
Einreicher: 0 Nichtöffentliche Sitzung Oberbürgermeister Gerd-Mich t'Jt r; 0 Information ;,/
12. 9.2013 ~ Beschluss Datum / Unterschrift
Datum: Bestätigt: Unterschrift: Ja Nein ~//; Vorschlag-Nr.:
16.09.2013 IZI 0 .:.J!./ ..... J!!!. .. 1.46.l?j: { : u(}} ~ OB / Stadtverwaltung
D ............ ........... -ausschuss o 0 ......................... . D ....................... -ausschuss 0 0 ......................... . DOrtsteilrat .. ........ 0 0 ~ Haupt- und Finanzausschuss 26.09.20
013 An~zel'ge 0j ot
G
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e
·\.n··e··hm···l .. g··u·ng· .. · .. ~0.0Ci.13 '- 40 I Dieser Beschluss ist der Rechtsaufsicht zur vorzulegen.
Kurztitel:
Außerplanmäßige Ausgaben bei Haushaltsstelle 32001.000.532000 - Miete Brandmeldeanlage
Beschlussvorschlag;
Der Stadtrat Ilmenau beschließt:
Für das Haushaltsjahr 2013 wird die Leistung folgender außerplanmäßiger Ausgaben gemäß § 58 Abs. 1 ThürKO bewilligt:
bei Haushaltsstelle 32001.000.532000 Miete Brandmeldeanlage
Die oben ausgewiesenen außerplanmäßigen Ausgaben werden durch folgende Einsparungen bei den Ausgaben abgedeckt:
bei Haushaltsstelle 32001.000.634000 Leistungsvergütungfür Wartung/ Service
-1.500,00 €
+ 1.500,00 €
OOStadtrat Beschluss-Nr.: I Stimmberechtigte 31
Bestätigt:
~ Anwesende
Ja Nein Ja-Stimmen
D D ........ ... ..... ........ . .. ... .... ........ .... ........... ~,. Nein-Stimmen i~~\ Datum: Oberbürgermeister P Enthaltungen ... ::'
K
Begründung für die außerplanmäßigen Ausgaben:
Stadt Ilmenau Beschlussvorlage
Seite 2
Für das HH-Jahr 2013 wurden Ausgaben für die Miete der Brandmeldeanlage im Jagdschloss Gabelbach in der HH-Stelle 32001.634000 (Leistungsvergütung für Wartung/Service) angeordnet.
Korrekterweise gehören die Ausgaben für Mieten und Pachten gemäß den Verwaltungsvorschriften über die Haushaltssystematik in die Gruppierung 53. Dieser Mangel soll mit den außerplanmäßigen Ausgaben berichtigt werden.
Erläuterungen zu den Deckungsmitteln:
Durch die Umbuchung des AO-Solls auf die HH -Stelle 32001.532000 werden die Haushaltsmittel in der falsch bebuchten HH-Stelle 32001.634000 frei.
Zusammenfassung der geänderten Haushaltsstellen:
Ansatz +/- + /-Nr. der Haus- Bezeichnung der einschl. bisherige aktuelle neuer haltsstelle: Haushaltsste 11 e Nachtrag Änderungen Änderungen Ansatz
(EUR) (EUR) (EUR) (EUR)
32001.000.532000 Miete Brandmeldeanlafle 0,00 0,00 -1.500,00 - 1.500,00
32001.000.634000 Leistungsvergütungfür - 10.000,00 0,00 + 1.500,00 - 8.500,00 Wartung, 'Service
Saldo 0,00
Stadt Ilmenau Beschlussvorlage
~ URSCHRIFT I " r_~~ ---"
I Reg.-Nr.: .,lOG /ßI Aktenzeichen:
Von: Fraktion IAmt Bearbeitet: Fahrradbeauftragter Herr Fö1sche
Nichtöffentliche Sitzung Information
~ Oberbürgermeister
~ WUV-Ausschuss
Datum
02.09.13
16.09.13
Beschluss
bestätigt
ja nein Vorschlag-Nr.:
I 02· 09. 45 - 0'1
0 ___ _ o Ortsteilrat
~ Haupt- und Finanzausschuss 26.09.13
Der Beschluss ist der Rechtsaufsicht zur
5ZJO M O 00
~B o An eige bzw. 1'1 .. 0° ,I., '- 0° I J .L-v. I . I::> (
GenehmigLu-n-g-v-o-rz-u-l-eg-e-n-'----'
Kurztitel: Mitgliedschaft der Stadt Ilmenau in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen Thüringen (AGFK-TH)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Ilmenau beschließt: Die Stadt Ilmenau erklärt sich zu einer Mitgliedschaft und Mitarbeit in der AGFK-TH bereit. Das Leitbild der AGFK-TH wird anerkannt und soll bei allen entsprechenden Planungen zur Stadtund Verkehrsentwicklung sowie bei Einzelfallentscheidungen Berücksichtigung finden.
Die Stadt Ilmenau erklärt sich zur Erfüllung der Aufnahmekriterien bereit. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Aufnahme der Stadt Ilmenau in die AGFK-TH zu beantragen. Die Aufnahme wird durch die Unterzeichnung der Erklärung der AGFK-TH vollzogen. Aus dem Beitrittsbeschluss ergeben sich derzeit keine finanziellen Verpflichtungen.
Begründung: Die AGFK-TH hat bereits 2009 aufInitiative des für Verkehr zuständigen Ministeriums ihre Arbeit aufgenommen. Die Grundlage war der im Radverkehrskonzept für den Freistaat Thüringen von 2008 enthaltene Vorschlag, eine "AGFK zur gezielten Unterstützung der bei der Förderung des Alltagsradverkehrs und des Fahrradtourismus engagierten Kommunen und zur Verbesserung des Informationsaustauschs" zu bilden. Die Anstrengungen der Mitglieder der AGFK, fahrradfreundlicher zu werden, sollen künftig durch die gemeinsame Abstimmung eines Leitbildes eine bessere Orientierung erhalten. Dazu ist eine Zustimmung durch Beschluss des zuständigen Gremiums der Gebietskörperschaft erforderlich. Anlagen: Erklärung, Leitbild, Aufnahmekriterien
~ Stadtrat Beschluss-Nr.:
Bestätigt Ja nem
D D Datum Oberbürgermeister J I
.. ' ;".
Stimm berechtigte Anwesende Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen
31
Stadt Ilmenau Beschlussvorlage
Von: Fraktion IAmt Bearbeitet: Stadtrats büro Herr Poppner
Datum
~ Oberbürgermeister 16.09.13
D ___ _ D __ _ DOrtsteilrat
Eingereicht: G.-M. Seeber Oberbürgermeister
D~~:~~ ... :: ... : .. . .............. .... Unterschrift
._--------, ......
I Reg.-Nr.: 44f.( /1:S I Aktenzeichen: 022.31
D Nichtöffentliche Sitzung ~ Information D Beschluss
bestätigt Unterschrift
ja nem
~ D DD DD DD
DD ~ Haupt- und Finanzausschuss 26.09.13
Der Beschluss ist der Rechtsaufsicht zur D Anze ge bzw.
I ~VJ0(rvtü(.(-"iOVl Genehmigung vorzulegen
Kurztitel: Sitzungsplan des Stadtrates für das 1. Halbjahr 2014
Der Oberbürgermeister informiert, vorbehaltlich etwaiger Änderung und Absprache laut § 35 (1) ThürKO, die Sitzungen des Stadtrates und des Haupt- und Finanzausschusses im 1. Halbjahr 2014 an folgenden Tagen durchzuführen:
Sitzungsmonat Haupt- und Finanzausschuss
Januar 09.01.2014
Februar 06.02.2014
März 06.03.2014
April 03.04.2014
Mai 30.04.2014 (Mittwoch)
rzr Stadtrat Beschluss-Nr.: 11 V1to( I'YlCA+10V1
Bestätigt ja nein
D D Datum Oberbürgermeister
Stadtrat
23.01.2014 (anschließend Neujahrsempfang)
20.02.2014
20.03.2014
16.04.2014 (Mittwoch)
15.05.2014
Stimmberechtigte Anwesende Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen
31
Sitzungsmonat
Öffentlichkeit
Uhrzeit
Sitzungsraum
Januar
Februar
März
April
Mai
Bau-! Vergabe-
Sitzungstermine - 1. Halbjahr 2014
Stadtrat und Ausschüsse
Wirtschaft-, Sozial-! Rechnungs-Umwelt- und Gleich-
prüfungs-Kultur-!Sport- Haupt-!
Finanz- Stadtrat ausschuss
Verkehrs- steIlungs-ausschuss ausschuss
ausschuss ausschuss ausschuss
öffentlich nichtöffentlich
17:00 Uhr 17:00 Uhr 17:00 Uhr 16:00 Uhr 17:00 Uhr
Ratssaal R 151 R 151 Zimmer 148 R 151
16.12.13 16.12.13 19.12.13 14.01.14 16.01.14
27.01 .14 27.01.14 30.01 .14 11.02.14 13.02.14
24.02.14 24.02.14 27.02.14 11.03.14 13.03.14
24.03.14 24.03.14 27.03.14 08.04.14 10.04.14
22.04.14 22.04.14 24.04.14 06.05.14 08.05.14
(Dienstag) (Dienstag)
Die weiteren Termine 2014 können erst nach Bekanntgabe und Terminierung der Kommunalwahl festgelegt werden.
öffentlich
16:00 Uhr 16:00 Uhr
Topfmarkt Ratssaal
09.01.14 23.01.14
06.02.14 20.02.14
06.03.14 20.03.14
03.04.14 16.04.14
(Mittwoch) 30.04.14
15.05.14 (Mittwoch)
Änderungen der Uhrzeit oder Sitzungsräume (auch Termine außer Haus) entnehmen Sie bitte der aktuellsten Einladung!
Stadt Ilmenau Beschlussvorlage
Von: Fraktion fAmt Bearbeitet: A20 Herr Baumgart Kämmerei Frau Ihle
Eingereicht: Oberbürgermeister G.-M. Seeber
~ URSCHRIFT
I Reg.-Nr.: A;1;t (A::!::. I Aktenzeichen: 860
D Nichtöffentliche Sitzung ~ Information
~~~)!.t.( ... D Beschluss
Datum bestätigt Unterschrift
ja nein
~ Oberbürgermeister 16.09.13 [2{] D
D___ D D
D___ D D
lXI Haupt- und Finanzausschuss 2.(o.o~ . (!J D D 1 1V\{ofmCl-~-\OIA I DOrtschaftsrat D D M
_D_e_r_B_e_sc_h_Iu_s_s_is_t_d_er_R_e_c_h_ts_au_f_si_ch_t_z_u_r ____ ~I~IA __ nz~·g~e_b __ w_.~=-____ -=~~ __ ~~ __
Kurztitel:
Beteiligungsbericht 2013 der Stadt Ilmenau für das Kalenderjahr 2012
Dem Stadtrat Ilmenau wird gemäß § 75a ThürKO der Beteiligungsbericht zur Kenntnis gegeben.
Der Beteiligungsbericht liegt im Stadtratsbüro zur Einsichtnahme aus.
~ Stadtrat Beschluss-Nr.: I ~V)fo(' V'YIoth Ovt I
Bestätigt Ja nem
D D Datum Oberbürgermeister
Stimmberechtigte Anwesende Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen
31