Berufliche Integration von Flüchtlingen im Landkreis Miesbach 1. Juni... · 2018-05-22 · Derzeit...

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Berufliche Integration von Flüchtlingenim Landkreis Miesbach

1. Juni 2016 | Kultur im Oberbräu, Holzkirchen

Deutschunterricht für Flüchtlinge im Landkreis Miesbach

Max Niedermeier, Leitung Arbeitskreis Deutsch und Integrationsbeauftragter des Landkreises Miesbach

Bessere Chancen mit Deutsch

Deutschunterricht für Flüchtlinge im Landkreis Miesbach – Vortrag Max Niedermeier www.integration-mb.de©

Höhere Chancen bei der Arbeitsbeschaffung

Entlastung sozialer Kassen (SGB II Leistungen)

Ziele BAMF Integrationskurse für Anerkannte und Asylberechtigte (aus Nationen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit)

• Verpflichtend für Anerkannte (Migranten)

• Deutsch B1 Zertifikat – notwendig zur Einbürgerung

• Gesicherter Wortschatz

Ziele Arbeitskreis Deutsch• Erstorientierung: Einfache Deutschkenntnisse, erste einfache Verständigung• Bessere Vermittlung in erste Arbeitsstelle• Förderung des sozialen Miteinanders• Förderung und Hinführung und auf die BAMF Integrationskurse (Abschluss B1 Zertifikat)

Durchführende im Landkreis: vhs, Helferkreise

Die 5 Säulen des Deutschunterrichts

Deutschkurse durch ehrenamtliche Helfer• Erstorientierung: Einfache Deutschkenntnisse, erste einfache Verständigung• Unterricht: 2-3x / Woche je 1,5 Stunden• Finanzierung über Spendengelder bzw. Landkreis

Deutschunterricht für Flüchtlinge im Landkreis Miesbach – Vortrag Max Niedermeier www.integration-mb.de©

A1 Kurse in mehreren Orten des Landkreises• Unterricht: 2x / Woche je 1,5 Stunden, vhs• A1 Prüfung über Sprachenkompetenzzentrum vhs Miesbach• Finanzierung über Landkreis (70 €) + Eigenbeteiligung (10 €)

Weiterführende A2 Kurse • Unterricht: 2x / Woche je 1,5 Stunden• A2 Prüfung über externe Prüfer• Finanzierung über Landkreis (70 €) + Eigenbeteiligung (10 €)

BAMF Integrationskurse • Verpflichtend für alle anerkannten Flüchtlinge / freiwillig für Asylberechtigte• Unterricht: 4x / Woche je 8 Stunden• Finanzierung über BAMF und 120 € Eigenbeteiligung

Alphabetisierungskurse• Lesen, Schreiben und Sprechen erster deutscher Wörter• Unterricht: 2x / Woche je 2 Stunden, über vhs Kursleiter mit spez. Ausbildung • Finanzierung über Spendengelder bzw. Landkreis

Netzwerkstruktur Asyl Landkreis MB

www.integration-mb.deDeutschunterricht für Flüchtlinge im Landkreis Miesbach – Vortrag Max Niedermeier

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Vielen herzlichen

Dankwww.integration-mb.de

Deutschunterricht für Flüchtlinge im Landkreis Miesbach – Vortrag Max Niedermeier

1. Juni 2016

Berufliche Integration von Flüchtlingen

im Landkreis Miesbach

Unterbringung von Asylbewerbern

Stefan Köck

Abteilungsleiter für Kommunales, Sicherheit,

Veterinärmedizin und Verbraucherschutz

Landratsamt Miesbach

Landratsamt

Miesbach

Gliederung

I. Ablauf des Asylverfahrens

II. Zuständigkeiten für Asylbewerber

III. Bundesweite Verteilung der Asylbewerber

IV. Verteilung der Asylbewerber im Landkreis

V. Aktuelle Entwicklungen im Landkreis Miesbach

VI. Formen der Unterbringung

VII. Asylbewerber und Arbeit – Ablauf des Genehmigungsverfahrens

Landratsamt

Miesbach

I. Ablauf des Asylverfahrens

Ankunft

Asylbewerber

Verteilung auf

die LandkreiseAnerkennung - Ablehnung

Unterbringung in

Erstaufnahme-

einrichtung

z.B.

Hauptbahnhof

München

z. B.

Ankunftszentrum

München

Landratsamt

Miesbach

II. Zuständigkeiten für Asylbewerber

Bund Länder

Bundesamt für Migration

und Flüchtlinge (BAMF)

Asylantragstellung

Interview

Entscheidung über den

Asylantrag

Regierungen und Landkreise

Erstaufnahme

Registrierung und

Gesundheitsuntersuchung

Weitere Unterbringung in

Unterkünften

Geldauszahlungen,

Krankenscheine,

Arbeitsgenehmigungen

Landratsamt

Miesbach

III. Bundesweite Verteilung von Asylbewerbern

Die Verteilung erfolgt nach dem sog. Königsteiner Schlüssel.

Verteilungsschlüssel sich aus Bevölkerungszahl (1/3) und Steueraufkommen (2/3) zusammen.

Anteil aufzunehmender Asylbewerber

Oberbayern: 33,9%

Bayern: 15,3%

Landkreis MB: 2,2 %

Gemeinden:

keine %-Verteilung bis jetzt gesetzlich festgesetzt

Gesetz sieht Mitwirkungspflicht der Kommunen vor

selbstverpflichtender Beschlusses zur Anwendung der Landkreis-Quote

Landratsamt

Miesbach

0

200

400

600

800

1000

1200

1400

Jan 12 Jul 13 Jul 14 Jan 15 Apr 15 Aug 15 Sep 15 Nov 15 Dez 15 Jan 16 Feb 16 Mrz 16 Apr 16 Mai 16

Zugänge von Asylbewerbern 2012 - 2016 12 124 252 374 461 626 700 1200 1300 1300 1100 1100 1100 1100

1. Zugänge von Asylbewerbern 2012 - 2016

IV. Verteilung der Asylbewerber

Landratsamt

Miesbach

2. Verteilung der Asylbewerber – Karte des LandkreisesLandratsamt

Miesbach

3. Verteilung der Asylbewerber - Diagramm

Bad Wiessee

4%Bayrischzell

1%Fischbachau

4%Gmund a.

Tegernsee

5%

Hausham

10%

Holzkirchen

17%

Irschenberg

3%Kreuth

4%

Miesbach

9%

Otterfing

9%

Rottach-Egern

13%

Schliersee

2%

Tegernsee

2%

Valley

4%

Waakirchen

5%

Warngau

6%

Weyarn

4%

Landratsamt

Miesbach

4. Herkunftsländer der Asylbewerber im Landkreis Miesbach

Afganistan

25%

Angola

0,1%

Aserbaidschan

0,1%

Äthiopien

1%

Congo DR

2%

Eritrea

12%

Irak

2%Iran

2%Israel

0,1%Kenia

0,1%

Kongo

0,1%

Kuba

0%

Malawi

0,1%Mali

2%Myanmar

0,1%

Nigeria

15%

Pakistan

13%

Russland

0,1%

Senegal

5%

Sierra Leone

1%

Somalia

6%

Staatenlos

0,1%

Syrien

8%Tansania

1%

Türkei

0,1%

Uganda

0,1%ungeklärt

0,1%

Vietnam

0,1%Zentralafrika

0,1%

Landratsamt

Miesbach

Derzeit ca. 1.100 Asylbewerber im Landkreis untergebracht

ca. 50 Wohnungen

4 Container-Standorte (Holzkirchen, Miesbach, Valley und Warngau)

2 Traglufthallen: Rottach-Egern und Holzkirchen

2 Turnhallen: Gmund und Tegernsee

Zuweisungen/Woche an Personen durch die Regierung von Oberbayern

Juni 2015 – Februar 2016: 12 23 29 33 24

Seit April 2016: Zuweisungen ausgesetzt

Zuweisungs- und Anmietungsstopp für die Landkreise

V. Aktuelle Entwicklungen im LandkreisLandratsamt

Miesbach

VI. Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis

Container-Standorte

Turnhallen

Wohnungen

Traglufthallen

Landratsamt

Miesbach

Landratsamt

Miesbach

VII. Asylbewerber und Arbeit –

Ablauf des Genehmigungsverfahrens

Erteilung der

Aufenthaltsgestattung:

- „selbständige

Tätigkeit nicht

gestattet“

- „unselbständige T.

nur nach

Genehmigung der

AB

Antrag bei Landratsamt

auf Erteilung einer

Beschäftigungserlaubnis

- Nach 3 Monaten

möglich

- Nach 15 Monaten

ohne Vorrangprüfung

Prüfung durch die

Bundesagentur für

Arbeit

Rückmeldung an

das Landratsamt

Erteilung der

Genehmigung

Landratsamt

Miesbach

Internet:

www.landkreis-miesbach.de Landkreis Asyl

Fachbereich 21 –Ausländer- und Asylangelegenheiten

Münchner Str. 3

Haus D

83714 Miesbach

Telefon : 08025 704-2110 (Ausländer)

Telefon: 08025 704-2120 (Asyl)

Fax Zentral: 08025 704-72110

E-Mail: auslaenderangelegenheiten@lra-mb.bayern.de

E-Mail: asylangelegenheiten@lra-mb.bayern.de

Ansprechpartner im Landratsamt MiesbachLandratsamt

Miesbach

Vielen Dank

für Ihre Unterstützung

rund um die Flüchtlingsunterbringung!

Landratsamt

Miesbach

Beschäftigung geflüchteter Menschen

– Informationen für Arbeitgeber

Agentur für Arbeit | Stand Juni 2016

Ablauf

Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber

1. Vorstellung

2. Zuständigkeiten SGB II + III

3. Arbeitgeber-Service

4. Arbeits- und Unterstützungsmöglichkeiten

5. Diskussion

Arbeitsmarktzugang für FlüchtlingeZuständigkeitsabgrenzung Agentur für Arbeit - Jobcenter

Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber

Einreise

in die BRD

ohne Visum

Aufenthalts-

gestattung

Aufenthalts-

erlaubnis

Einbürgerung

(dt. Nationalpass)

DuldungBundesagentur

für Arbeit

Asylantrag

beim BAMF

Jobcenter

Bewilligung

AblehnungAntrag offen

Asylbewerber

Integration auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt

Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber

Stelle

Arbeitssuchende Ausbildungs-suchende

Flüchtlinge

Stelle

Arbeitsstellen

Ausbildungs-stellen

Unterstützung durch den Arbeitgeber-Service

der Agentur für Arbeit

Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber

Seite 27

Ihr Arbeitgeber-ServiceAnsprechpartner/innen vor Ort

Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber

Fr. KlarwasserGeretsried H-P, TegernseeTel. 08024-9047-47Ines.Klarwasser@arbeitsagentur.de

Fr. KarlGeretsried Q-Z, WolfratshausenTel. 08024-9047-73Sibylle.Karl@arbeitsagentur.de

Hr. WeileDietramszell, Egling, Eurasburg, Geretsried A-G, Icking, Königsdorf, MünsingTel. 08024-9047-64Hubert.Weile@arbeitsagentur.de

Fr. PallaufUmland Bad TölzTel. 08042-9047-31verena.pallauf@arbeitsagentur.de

Fr. RoßStadt Bad TölzTel. 08042-9047-38elke.ross@arbeitsagentur.de

Hr. GerlachHolzkirchen, Otterfing, ValleyTel. 08024-9047-14Ruediger.Gerlach@arbeitsagentur.de

Fr. BlanckGmund a. Tegernsee, Kreuth, Rottach-Egern, WeyarnTel. 08024-9047-43Claudia.Blanck@arbeitsagentur.de

Hr. MakrutzkiIrschenberg, Miesbach, SchlierseeTel. 08024-9047-52Markus.Makrutzki@arbeitsagentur.de

Hr. SchernathPersonaldienstleisterTel. 08024-9047-48Michael.Schernath@arbeitsagentur.de

Fr. VölkerBayerischzell, Fischbachau, Waakirchen, WarngauTel. 08024-9047-53Heike.Voelker@arbeitsagentur.de

Fr. BlanckAusbildungsakquisiteurinTel. 08024-9047-43Claudia.Blanck@arbeitsagentur.de

Hr. KrstevskiTeamleitungTel. 08024-9047-35 Marinco.Krstevski@arbeitsagentur.de

Seite 28

Dürfen Asylbewerber/innen und Geduldete als

Praktikant/in in einem Unternehmen tätig werden?

Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber

Genehmigung der

Ausländerbehörde

erforderlich?

Zustimmung

der BA

erforderlich?

Mindestlohn-

pflichtig?

Hospitation (aktive Mitarbeit nicht erlaubt)

Praktikum (aktive Mitarbeit erlaubt)

Pflichtpraktikum (i.R. Ausbildung, Studium oder Anerkennung eines

ausländischen Berufsabschlusses)

Praktikum zur Berufs(um)orientierung

Ausbildungsbegleitendes Praktikum

wenn > 3 Mon. wenn > 3 Mon.

wenn > 3 Mon. wenn > 3 Mon.

Seite 29

In welchen Fällen kann Sie der gemeinsame Arbeitgeber-

Service (AG-S) der Agentur für Arbeit unterstützen?

Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber

Sie kennen einen Asylbe-

werber, den Sie gern in Ihrem

Unternehmen einstellen

möchten.

Sie haben Personalbe-

darf und können sich

auch vorstellen, einen

Asylbewerber

einzustellen.

Sie wollen sich allgemein über

Fördermöglichkeiten und

Voraussetzungen zur

Beschäftigung von

Asylbewerbern informieren.

1. Einstellung 2. Personalsuche 3. Förderung

Der Arbeitgeber-Service hilft Ihnen bei der

Seite 30

1. Hilfe bei der Einstellung

Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber

Seite 31

Sie kennen einen Asylbewerber,

den Sie gern in Ihrem Unternehmen einstellen möchten.

Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber

Antrag einer Erlaubnis zur Beschäftigung bei der

Ausländerbehörde.1

Die Ausländerbehörde schaltet die Bundesagentur für Arbeit

ein, die eine Arbeitsmarktprüfung durchführt.2

Vorrangprüfung und Arbeitsbedingungen (Lohn + Arbeitszeit)

durch den AGS.3

AGS informiert die Ausländerbehörde über das Ergebnis der

Prüfung.4

Die Ausländerbehörde schließt das Verfahren ab und erteilt

die Erlaubnis zur Beschäftigung.5

SGB III

Seite 32

2. Hilfe bei der Personalsuche

Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber

Seite 33

Sie haben Personalbedarf und können sich auch vorstellen,

einen Asylbewerber einzustellen.

Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber

Sie erteilen dem AG-S einen Vermittlungsauftrag.1

Es sind keine bevorrechtigten Bewerber vorhanden.

Der AG-S kann geeignete Asylbewerber vorschlagen.2

Es gibt die Möglichkeit einer Probearbeit. 3

Sie entscheiden sich für die Einstellung des Asylbewerbers.

Während der Probearbeit wird ein Antrag auf Beschäftigung

bei der Ausländerbehörde gestellt.

4

5

SGB III

Seite 34

3. Prüfung von Fördermöglichkeiten

Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber

Seite 35

Welche individuellen Fördermöglichkeiten stehen

zur Verfügung?

Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber

Vor der Beschäftigung:

Maßnahmen beim Arbeitgeber

(MAG) zur Eignungsfeststellung bzw.

Vermittlung berufsfachlicher

Kenntnisse am Arbeitsplatz

Auch in Verbindung mit

Bildungsträgern möglich!!! (MAT)

Während der Beschäftigung:

Eingliederungszuschuss (EGZ) zum Ausgleich von Minderleistungen

Qualifizierung (WeGebAU) zur Förderung betrieblicher

Weiterbildung

SGB II + III Bereich !!!

Seite 36

Welche individuellen Fördermöglichkeiten stehen

zur Verfügung, wenn Sie eine/n Asylbewerber/in oder

Geduldete/n ausbilden wollen?

Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber

Vor der Ausbildung:

Einstiegsqualifizierung (EQ)

zur Vorbereitung auf eine

betriebliche Ausbildung

Während der Ausbildung:

Ausbildungsbegleitende

Hilfen (abH)

zur Sicherung eines erfolgrei-

chen Ausbildungsabschlusses

Assistierte Ausbildung (AsA)

als Unterstützung für Auszu-

bildende und Betriebe vor und

während der Ausbildung

Asylbewerber/innen haben keinen

Anspruch auf abH und AsA

Geduldete erst nach 15 Monaten

Aufenthalt in Deutschland.

Seite 37

Noch Fragen?

Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Best-Practice

Unternehmer berichten über ihren

Arbeitsalltag mit Flüchtlingen

1. Juni 2016 | Kultur im Oberbräu, Holzkirchen

Qualifizierung und Beschäftigung von Asylbewerbern im Landkreis Miesbach

© PIA - Pakt für Integration und Arbeit – Vortrag Franz Lutje

PIA-Initiative

© Franz Lutje

© PIA - Pakt für Integration und Arbeit – Vortrag Franz Lutje www.integration-mb.de

Integration und sozialer Friede

Mit PIA, dem Pakt für Integration und Arbeit, kann es der Landkreis Miesbach schaffen, die Asylbewerber(innen) nachhaltig zu integrieren.

Die Ziele von PIA

• Strukturiertes Vorgehen und flexibles koordiniertes Handeln

• Kooperation von Politik, Gemeinden, Bürgern und Wirtschaft

• Mitwirkung bei der Beseitigung des Hilfs- und Fachkräftemangel und ggf. Schaffung neuer Arbeitsplätze

• Chancen statt Abrutschen in Kriminalität

• Zufriedene Bürger und zufriedene Asylbewerber (= „soziale Ruhe“)

• Letztlich keine langfristige zusätzlicheBelastung der Sozialkassen

© PIA - Pakt für Integration und Arbeit – Vortrag Franz Lutje www.integration-mb.de

Qualifiziert und gefördert werden Flüchtlinge im Landkreis Miesbach - von ihrer Ankunft bis zur Aufnahme einer nachhaltigen Erwerbstätigkeit.

Zweck von PIA e.V. ist die Förderung der Integration von Flüchtlingen in das Arbeitsleben, insbesondere durch die Beschaffung von Spenden und Sachmitteln.

PIA-Aktiv ist die Steuerungsgruppe für alle PIA-Aktivitäten im Landkreis Miesbach. Sie setzt Unterstützungsformate um.

Projektförderungen

Im Dialog mit Behörden, Unternehmen, Helfern, Verbänden, Initiativen und anderen Akteuren werden strukturfördernde Formate zur Unterstützung von Flüchtlingen entwickelt.

GesprächsrundenAustauschtreffenDialogforenAnträge …

Operative Umsetzung

Finanzierung

Ideenentwicklung / Planung

PIA-Organisationsmodell

SpendenakquiseFördermitglieder„Marketing“ …

Konzepte

© PIA - Pakt für Integration und Arbeit – Vortrag Franz Lutje www.integration-mb.de

Berufswünsche: Offen für Chancen

Koch

IT

Pflege

Friseur

Mechaniker

Schreiner

Hauswirtschaft

Bau

Gartenbau

Tourismus

Produktion

…und, und , und…

Landwirtschaft

HausmeisterGastronomie

Service

Handwerk

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Soziale Verantwortung

Die Flüchtlinge kennen unser Bildungs- Arbeitssystem nicht. Die meisten wollen einfach nur Geld verdienen, um sich ein neues Leben aufzubauen. Ihre Qualifikationen können sie selten nachweisen und sind mit den Standards in Deutschland schwer vergleichbar. Den Flüchtlingen muss erklärt und gezeigt werden, wie die Arbeit in Deutschland funktioniert. Welche Voraussetzungen gefragt sind. Auf der anderen Seite müssen wir ihnen auch die Chancen geben es zu lernen. Dazu braucht es:

• Empathie

• Gestaltungswille

• Mut

• Geduld

• Gelassenheit

Vernünftige Arbeit bietet die beste Chance für eine erfolgreichen Integration!

© PIA - Pakt für Integration und Arbeit – Vortrag Franz Lutje www.integration-mb.de

Vielen herzlichen

Dank

© PIA - Pakt für Integration und Arbeit – Vortrag Franz Lutje

www.integration-mb.de

Diskussion & Fragen aus dem Publikum

1. Juni 2016 | Kultur im Oberbräu, Holzkirchen