Post on 04-Jun-2018
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BEHRINGER
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Liebe Kunden,Auch im Jahr 2018 ist Europa ist für viele bun-desdeutsche Unternehmer ein Markt der Zukunft, ein Markt mit vielen Fragezeichen. Umso not-wendiger ist es, frühzeitig zu reagieren und weit vorausplanend zu disponieren.„Reisen leicht gemacht„ hatten wir uns schon vor Jahren auf die Fahne geschrieben. Mit ande-ren Worten: Wir wollten Ihnen die Durchführung und Planung Ihrer Reisen erleichtern. Umso mehr freut es uns, dass wir Ihnen heute den Reiseka-talog für Ihre zukü nftige Planung an die Hand geben können. Unseren Katalog „Angebote für Gruppen- und Einzelreisen 2018“.Wenn Sie darin blättern, werden Sie schnell fest-stellen, dass sich an unserer Zielsetzung „0uali-tät vor Quantität„ nichts geändert hat.Neben altbewährten Reisezielen fi nden Sie neue Programmvorschläge, die ebenso sorgfältig aus-gewählt wurden, wie Sie es von bereits durch-geführten Reisen gewohnt sind. Nicht zuletzt Ihre Anregungen haben uns dazu veranlasst, den einen oder anderen Reiseverlauf zu ä ndern oder neue Zielgebiete zu fi nden. Lassen Sie uns an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön sagen für die gute Zusammenarbeit und das in uns ge-setzte Vertrauen.Geben Sie uns die Gelegenheit, uns auch 2018 zu beweisen. Wir freuen uns auf eine partnerschaft-liche Zusammenarbeit in einem grenzenlosen Europa.
lnsolvenzversicherung:Bei allen Reisen über € 130,- Reisepreis ist die lnsolvenzversicherung im Reisepreis einge-schlossen. Ihren Versicherungsschein erhalten Sie nach Eingang der Anzahlung.
Raucher/Nichtraucher:ln unseren Bussen ist das Rauchen nicht gestat-tet. Es werden genügend Raucherpausen einge-legt. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und um Beachtung.
Unser Kundenservice:Kunden, die mit ihrem eigenen Pkw anreisen, können kostenlos in unserem Betriebsgebäude parken. Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Übernachtung vor Ort für Kunden, die am Vor-tag der Reise anreisen. Zimmer/Dusche/WC und Frühstück zum Sonderpreis von € 20,- pro Per-son.
Ausstattung:Schlafsessel, WC-Waschraum, Bordküche, Kühl-schrank, Video, Klimaanlage
Anmeldungen und Informationen: Wir nehmen Ihre Anmeldung telefonisch oder schriftlich entgegen. Bei frühzeitiger Buchung berücksichtigen wir gerne Ihre Platzwünsche.
www.behringer-bustouristik.de
Termin Tage Reiseziel Seite
07.03.-10.03. 4 Blumenriviera-Ligurische
Küste 3
17.03.- 25.03. 9 Kurferien Abano 4
29.03.- 02.04. 5 Osterreise Berlin-Potsdam-
Spreewald 5
12.04.- 15.04. 4 Tulpenblüte Holland 5
21.04.- 22.04. 2 Eröffnungsfahrt ins Blaue 6
28.04.- 01.05. 4 Bus-Schiffsreise Wien 6
10.05.- 13.05. 4 Muttertagreise Harz 7
12.05.- 13.05. 2 Muttertagfahrt ins Blaue 7
07.07.- 12.07. 6 Donauschifffahrt Passau –
Budapest 8
24.07.- 01.08. 9 Fjordreise Norwegen 9
04.08.- 11.08. 8 Urlaubswoche– Kärnten 10
12.08.- 18.08. 7 Urlaubswoche Zell am See 10
Programm 2018 Programm 2018
Termin Tage Reiseziel Seite
09.09.- 16.09. 8 Seniorenurlaubswoche
Abtenau 11
03.10.- 07.10. 5 Goldener Herbst Südtirol 11
11.10.- 17.10. 7 Mandarinenernte Kroatien 12
20.10.- 28.10. 9 Kurferien Abano 4
01.11.- 04.11. 4 Herbstabschlußfahrt 13
10.11.- 11.11. 2 Herbstabschlußfahrt 13
17.11.- 18.11. 2 Herbstabschlußfahrt 13
05.12. 1 Stuttgart – Weihnachtsmarkt 13
08.12. 1 Stuttgart – Weihnachtsmarkt 13
08.12. 1 Mittelaltermarkt Esslingen 13
15.12. 1 Colmar Weihnachtsmarkt
Badeferien Adria- Valverde-Cesenatico 16
ab 28.07 bis 18.08.18 jeden Samstag Hinfahrt –
letzte Rückfahrt 18.08.18
ES L0HNT SICH FÜR SIE !Ihre Kundentreue wird belohnt! Punkten Sie, es lohnt sich und macht Spaß! Für jede Buchung
erhalten Sie Punkte siehe Staffelung.
€ 92,- bis € 145,- 2 Punkte € 450,- bis € 540,- 7 Punkte
€ 145,- bis € 195,- 3 Punkte € 540,- bis € 690,- 8 Punkte
€ 195,- bis € 281,- 4 Punkte € 690,- bis € 970,- 9 Punkte
€ 281,- bis € 358,- 5 Punkte € 970,- bis € 1280,- 10 Punkte
€ 358,- bis € 450,- 6 Punkte
Auf Eintrittskarten können keine Punkte vergeben werden. Bei erreichen von 16 Punkten erhalten Sie
bei der nächsten Buchung einen Bonus von € 25,- gutgeschrieben – keine Barauszahlung möglich.
BEHRINGERBEHRINGERBUS-TOURISTIKBUS-TOURISTIK
Zum Aggensell 6 79771 Klettgau-ErzingenTelefon 0 77 42 / 9 12 83Telefax 0 77 42 / 912 84
Gesamtherstellung: Revellio Druck und Medien, Villingen. Bilder: Revellio, MEV, Fotolia.com, Panthermedia, Shutterstock. Titel: Geiran-ger fjord, waterfall Seven Sisters. Beautiful Nature Norway natural landscape © shutterstock.com Andrey Armyagov. Auch wenn nicht ausdrücklich bei jedem Bild vermerkt, sind alle Bilder urheberrechtlich geschützt, die Rechte liegen beim jeweiligen Fotografen bzw. Lieferanten.
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Italienische BlumenrivieraLigurische Küste wo der Frühling naht
Die Sonnenküste am Mittelmeer
Alassio – San Remo – Monte Carlo – Riviera
und Cote d`Azur
1. Tag: Anreise über die Schweiz nach Italien und
weiter bis ans Mittelmeer nach Diano Marino-
Hotelbezug.
2. Tag: Ganztagsfahrt mit Reiseleitung zum Fürs-
tentum Monaco und nach Monte Carlo.
3. Tag: Vormittags zur freien Verfügung, nachmit-
tags Fahrt nach San Remo Besichtigung mit Rei-
seleitung, Rückfahrt zum Hotel.
4. Tag: Nach dem Frühstück treten wir die Hei-
meise an.
4. Tage 07.03.-10.03.2018
LeistungenLeistungen• Hin- und Rückreise mit
modernem Reisebus• alle Rundfahrten vor Ort• mit Reiseleitung• Unterkunft **** Hotel • alle Zimmer Bad / Dusche / WC, Farb-TV• Frühstücksbuffet• 3 x Abendessen• Reiserücktrittsversicherung
Preis pro Person im DZ € 299,-
EZ-Zuschlag € 70,-
Programmänderungen vorbehaltenPersonalausweis erforderlichMindestteilnehmerzahl: 25 PersonenWährung: Euro
Bild:
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9 Tage 17.03.-25.03.2018
9 Tage 20.10.-28.10.2018
LeistungenLeistungen• Hin- und Rückreise• Unterkunft• Hotel nach Ihrer Wahl• alle Zimmer Bad / Dusche / WC, Balkon• incl. Frühstücksbuffet• incl. VP beginnend mit dem Abendessen
und endet mit dem Frühstück am Abreisetag
• uneingeschränkte Benutzung der Thermalschwimmbäder
• Reiserücktrittsversicherung im Fahrpreis enthalten
5 er Kurpauschale: 1 x Arztvisite, 5 x Massagen, 5 x Fango-packungen und Bademantelbenutzung
3*-Hotel SmeraldoVP Preis pro Person im DZ € 750,-EZ-Zuschlag € 110,-
5 er Kurpauschale € 240,-
5 x Massage € 120,-
Kurtaxe ist nicht im Preis enthalten und vor Ort in Bar zahlbar
4*-Hotel Meggiorato € 880,-EZ-Zuschlag € 120,-
5 er Kurpauschale € 290,-
5 x Massage € 140,-
Kurtaxe ist nicht im Preis enthalten und vor Ort in Bar zahlbar
Programmänderungen vorbehaltenPersonalausweis erforderlichMindestteilnehmerzahl: 25 PersonenWährung: Euro und 2 x Kaffeepause Sfr
Abano – Montegrotto TermeAbano – Montegrotto TermeKuren – Erholen – Wellness-Beauty
Die beiden weltberühmten norditalienischen
Kurorte Abano und Montegrotto Terme bli-
cken auf eine jahrhundertealte Tradition zu-
rück. Berühmt vor allem wegen der schmerz-
lindernden Eigenschaften der Fangotherapie
bei rheumatischen Beschwerden und dege-
nerativen Erkrankungen des Bewegungsap-
parates, bei Unfall- und Verletzungsfolgen.
Auch die Inhalationstherapie wird erfolg-
reich angewandt.
Das Besondere an den beiden Kurorten sind
jedoch der Urlaubscharakter und italienische
Charme, der überall spürbar ist. Weitläufi ge
Parkanlagen, Spazier- und Radwege sorgen
für Zerstreuung und Erholung.
Reiseverlauf: Gotthardtunnel – Bellinzona – Mai-
land – Verona – Padua – Abano Terme – Rückfahrt
wie Anreise.
Unterkunft: 3*Hotel Smeraldo der gehobenen
Mittelklasse in Abano
Ausstattung: Bereits beim Eintritt besticht die-
ses Hotel der gehobenen Mittelklasse durch sei-
ne großen und stilvollen Aufenthaltsräume. Der
klimatisierte Speisesaal und ein hervorragender
Frühstücksraum mit sonniger Terrasse runden den
positiven Eindruck dieses Hotels ab.
Die Zimmer sind bequem und gemütlich einge-
richtet, alle Zimmer sind mit Bad / Dusche, WC,
Farb-TV und Balkon ausgestattet. Das Hotel ver-
fügt über sehr großzügige Schwimmbäder, die alle
neu gestaltet und eingebaut wurden. Eine eigene
gut ausgestattete Kurabteilung steht unter ausge-
zeichneter fachlicher Leitung.
Unterkunft 3*Hotel Meggiorato
Ausstattung: Diese sehr beliebte Hotel ver-
fügt über hübsche Zimmer mit Bad/Dusche/
WC,Telefon, Farb TV und Balkon, klimatisierter
Speisesaal-Frühstücksraum-Aufenthaltsräume,
zwei verbundene Thermalschwimmbäder, eine
neurenovierte Kurabteilung unter fachlich ausge-
zeichneter Leitung, auch sehr bekannt für die her-
vorragende Küche. Lage, direkt im Zentrum von
Abano mit einer Parkanlage vor dem Hotel.
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Osterreise 2018Berlin – Potsdam – Spreewald1. Tag: Anreise Würzburg – Leipzig – Luckenwal-
de, Hotelbezug.
2. Tag: Nach dem Frühstück Ganztagsprogramm
mit Reiseleitung nach Werder/Havel – und Pots-
dam Besichtigungsprogramm erleben Sie die
Highlights beider Städte.
3. Tag: Nach dem Frühstück Fahrt nach Berlin
Stadtbesichtigung mit Reiseleitung Sie sehen die
wichtigsten Sehenswürdigkeiten Berlins Branden-
burger Tor, Alexanderplatz, Reichstag, Kudamm
u.v.m. Anschließend zurück ins Hotel.
4. Tag: Nach dem Frühstück Gelegenheit zum
Besuch des Gottesdienstes. Ca. 11.00 Uhr Fahrt
in den Spreewald, Mittagspause – Rundfahrt mit
Reiseleitung.
5. Tag: Nach dem Frühstück treten wir die Heim-
reise an.
5 Tage 29.03.-02.04.2018
LeistungenLeistungen• Hin- und Rückreise mit
modernem Reisebus• alle Rundfahrten vor Ort mit örtlicher
deutschsprechender Reiseleitung • Unterkunft 3*-Hotel alle Zimmer Bad/
Dusche, WC• 4 x Frühstücksbuffet• 4 x Abendessen im Hotel teils als Buffet• Reiserücktrittsversicherung
Preis pro Person im DZ € 465,-
EZ-Zuschlag € 85,-
Programmänderungen vorbehaltenPersonalausweis erforderlichMindestteilnehmerzahl: 25 PersonenWährung: Euro
4 Tage vom 12.04.-15.04.2018
LeistungenLeistungen• Hin- und Rückreise mit
modernem Reisebus• alle Fahrten vor Ort• Hotelübernacht im 4*Hotel • alle Zimmer Bad/Dusche/WC• Frühstücksbuffet und Abendessen
teils als Buffet• Eintritt Keukenhof und Grachtenfahrt• Reiserücktrittsversicherung
Preis pro Person im DZ € 495 ,-
EZ-Zuschlag € 135,-
Programmänderungen vorbehaltenPersonalausweis erforderlichMindestteilnehmerzahl: 25 PersonenWährung: Euro
Tulpenblüte – HollandLand der Windmühlen – Blumen – Grachten und Kanäle
Zwischen Ansterdam und Den Haag liegt
eine Wunderwelt der Blumen, der Keukenhof
einer der schönsten Frühlingsparks der Welt.
1. Tag: Anreise über Karlsruhe – Köln- Venlo-Eind-
hoven Rotterdam zum Hotel.
2. Tag: Nach dem Frühstück Fahrt nach Amster-
dam – Besichtigung auch hier hat der Frühling sei-
nen Einzug gehalten. Was gibt es Schöneres, als
bei einer Rundfahrt die Pracht und den kulturellen
Reichtum der Stadt an der Amstl in dieser fahrben-
frohen Jahreszeit kennen zu lernen. Grachtenfahrt
durch die weltberühmten Amstrdamer Grachten,
wo Ise den Anblick der prachtvollen Grachtenhäu-
ser des 17. Jahrhunderts vom Boot aus genießen.
3. Tag: Nach dem Frühstück Ausfl ug zum welt-
berühmten Blumenpark Keukenhof – Aufenthalt
– Weiterfahrt nach Den Haag/Scheveningen. Be-
sichtigung mit Reiseleitung.
4. Tag: Nach dem Frühstück Beginn der Rückfahrt
zum Heimatort.
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Saisoneröffungsfahrt 2018
ins Blaue2 Tage 21.04.-22.04.2018
LeistungenLeistungen• Hin- und Rückfahrt an den Zielort mit
modernem Reisebus• Unterkunft 3*-Hotel• alle Zimmer mit Bad oder Dusche, WC• kalt – warmes Buffet am Abend• Musikunterhaltung und Frühstücksbuffet• Reiserücktrittskostenversicherung
Preis pro Person im DZ € 157,-
EZ-Zuschlag € 30,-
Personalausweis erforderlichMindestteilnehmerzahl: 25 PersonenWährung: Euro
Bus – Schiffsreise nach Wienauf der Donau mit der MS Kaiserin Elisabeth
Passau – Linz – Wien1. Tag: Anreise über München nach Passau
13.50 Uhr Abfahrt mit dem Schiff vorbei an den
längsten Hang- und Schluchtwäldern Europas.
2-Gang Wahlmenü inkl. Aperitif an Bord. Nach
einem Stopp zur Besichtigung des Klosters En-
gelszell, Führung durch die prächtige Rokoko
Kirche. Weiterfahrt durch die Schlögener Schlinge
erleben ein beeindruckendes Naturschauspiel wo
die Donau „rückwärts“ fl ießt. 4-Gang Abendessen
an Bord zwischen Aschau und Linz ca. 21.00 Uhr
Ankunft Linz Fahrt mit dem Bus zum Hotel Über-
nachtung.
2. Tag: Nach dem Frühstück im Hotel Fahrt zum
Schiff 9.45 Uhr Abfahrt mit dem Schiff, Stopp in der
Perle des Strudengaus bei Linz. Landprogramm im
Renaissanceschloss Greinburg. Hören Sie Klassi-
ke Melodien von Johann Strauss bis Franz Lehar.
Gegen 13.15 Uhr Rückkehr auf das Schiff, Gang
Mittagessen, danach Kaffee – Kuchen-Weiterfahrt
nach Wien, Abendessen an Bord. Nach der An-
kunft Fahrt mit dem Bus ins Hotel Übernachtung.
3. Tag: Nach dem Frühstück Stadtbesichtigung
Wien ganztags mit Reiseleitung Sie sehen die
wichtigsten Sehenswürdigkeiten der Stadt, Rück-
fahrt zum Hotel Übernachtung.
4. Tag: Nach dem Frühstück treten wir die Heim-
reise an.
4 Tage 28.04-01.05.2018
LeistungenLeistungen• Hin- und Rückreise mit
modernem Reisebus• alle Transferfahrten vor Ort in Wien mit
örtlicher Reiseleitung• Unterkunft 4*-Hotel• alle Zimmer Bad/Dusche, WC• 3 x Frühstücksbuffet• 4 x Wahlmenüs an Bord• 2 x Aperitif• 1 x Kaffee Kuchen • Reiserücktrittsversicherung
Preis pro Person im DZ € 545,-
EZ-Zuschlag € 125,-
Programmänderungen vorbehaltenPersonalausweis erforderlichMindestteilnehmerzahl: 25 PersonenWährung: Euro
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EXKLUSIVE Vater- und
Muttertagsreise in den HarzLand der Sagen – Märchen und Hexen1. Tag: Anreise-in den Harz zum Übernachtungs-
ort, Hotelbezug und Abendessen im Hotel.
2. Tag: Nach dem Frühstück – Rundfahrt mit
Reiseleitung durch die wunderschöne Landschaft
nach Wernigerode „Bunte Stadt am Harz“ das Rat-
haus das kleinste Haus und das Schiefe Haus sind
mur einige Besonderheiten der reichen Fachwer-
kidylle Wernigerode. In dem majestätisch über der
Stadt thronenden Schloß erfahren Sie Wissenwer-
tes aus der 800 jährigen Geschichte der Werniger-
öder Grafen und Fürsten.
3. Tag: Nach dem Frühstück – Tagesausfl ug mit
Reiseleitung nach Quedlinburg die malerische
Stadt liegt im Harzvorland. Über der Stadt erhebt
sich als Wahrzeichen der Schloßberg mit der
Stiftskirche und dem Schloß. Quedlinburg wur-
de 1994 ins Weltkulturerbe der UNESCO aufge-
nommen und erstrahlt im neuen und alten Glanz.
Rückfahrt zum Hotel.
4. Tag: Nach dem Frühstück treten wir die Heim-
reise an.
4 Tage 10.05.-13.05.2018
LeistungenLeistungen• Hin- und Rückreise mit
modernem Reisebus• alle Rundfahrten vor Ort mit Reiseleitung• Unterkunft der gehobenen
3*-Mittelklasse Hotel • alle Zimmer Bad / Dusche / WC, Farb-TV • 3 x Frühstücksbuffet• 2 x Abendessen• 1 x Buffet• Reiserücktrittsversicherung
Preis pro Person im DZ € 385,-
EZ-Zuschlag € 75,-
Programmänderungen vorbehaltenPersonalausweis erforderlichMindestteilnehmerzahl: 25 PersonenWährung:
Muttertagsfahrt 2018Zweitagesfahrt ins Blaue
2 Tage 12.05.-13.05.2018
LeistungenLeistungen• Hin- und Rückreise mit
modernem Reisebus• alle Rundfahrten vor Ort• Unterkunft 3*-Hotel, alle Zimmer mit Bad
oder Dusche / WC • 1 x Frühstücksbuffet • 1 x kalt-warmes Buffet am Abend• Musikunterhaltung• incl. Reiserücktrittsversicherung
Preis pro Person im DZ € 169,-
EZ-Zuschlag € 35,-
Personalausweis erforderlich Mindestteilnehmerzahl: 25 PersonenWährung: Euro
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Donaukreuzfahrt „Klassik“Passau – Wien – Budapest – Bratislava –
Wachau – Passau
Mit dem First- Class-Schiff MS DCS-AME-
THYST Baujahr 2004 SCHIFF DER GEHOBE-
NEN KLASSE
Mit dem Wellnessbereich mit Whirlpool-Sonnen-
deck mit Liegestühlen, Bordshop-Bordfriseuer,
Pinorbar, Panorama-Restaurant, Wäscherei und
Bordarzt, Sauna, Massagen und Fahrstuhl.
6 Tage 07.07.-12.07.2018
LeistungenLeistungen• Hin- und Rückreise mit
modernem Reisebus Heimatort –> Passau und Passau –> Heimatort
• 5 x Übernachtung in Zweibettaußenkabinen – 2 untere Betten D1 Donaudeck, französischer BalkonR1 Rhein Deck, französischer Balkon, M1 Main Deck. französischer Balkon
• Vollpension – beginnend mit dem Abendessen und endet mit dem Frühstück an Bord bestehend aus Frühstücksbuffet, Mittagessen, Nachmittagskaffee und Kuchen im Wechsel mit Mitternachtsnack
• Bergrüßungscocktail durch die Bordreiseleitung
• Stadtrundfahrt Wien und Budapest• Ausfl ug Pusta, Wachau nach Melk• 1 x Galadinner• tägliches Musikprogramm an Bord• Hafentaxen• Kofferservice ab Anleger und
Reiserücktrittsversicherung• Alle Ausfl üge im Preis enthalten
Preis pro Person DK: M4 A € 980,-
Preis pro Person DK: M1 € 1190,-
Preis pro Person DK: R1 € 1390,-
Preis pro Person DK: D1 € 1480,-
EZ-Zuschlag € 450,-
Programmänderungen vorbehalten.Personalausweis erforderlich.Mindestteilnehmerzahl 20 PersonenBord Währung:
Tag Hafen An / Uhr Ab / Uhr AUSFLÜGE
1. Tag PassauEinschiffung ab14.30 Uhr
16.00
2. Tag Wien 12.00 18.00 Stadtrundfahrt Wien
3. Tag Budapest 09.30 21.00Stadtrundfahrt Budapest/Ausfl ug Pusta
4. Tag Bratislava 13.00 16.30 Stadtrundfahrt Bratislava
5. Tag Wachau 08.00 13.30Schönheiten der Wachau/Stift Melk
6. Tag Passau 10.00Ausschiffung nach dem Frühstück
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Traumreise Norwegen 2018Traumreise Norwegen 2018Große Fjordreise – Norwegens incl. Halbpension
Unsere klassische Rundreise mit einer un-
vergesslichen Kreuzfahrt durch den Geiran-
gerfjord und Sognefjord. Zu den weiteren
Höhepunkten gehören u.a. die Hansestadt
Bergen, sanfte Täler wie Flamtal. Für die
Fährpassagen haben wir bequeme Schiffe
der Fjord Line und Color Line ausgesucht.
1. Tag: Anreise in den Raume Hannover Über-
nachtung – Abendessen im Hotel.
2. Tag: Weiterfahrt vorbei an Flensburg und Kol-
ding nach Hirthals. Um 20.00 Uhr legen Sie mit ei-
nem neuen Fährschiff der Fjord Line zur Überfahrt
nach Bergen ab. Übernachtung 2 Bettinnenkabine.
3. Tag: Genießen Sie während des Frühstücks-
buffets die Fahrt entlang der zerklüften Westküs-
te Norwegens. Ankunft in Bergen um 12.30 Uhr.
Nach verlassen des Schiffes erwartet uns bereits
die Reiseleitung zu einer Stadtführung durch Ber-
gen. Dabei sehen Sie u.a. das Holzhausviertel
Bryggen und die Festung Bergenshus. Vorbei am
Wasserfall Steinsdalsfossen fahren wir zur Über-
nachtung nach Norheimsund.
4. Tag: Nach dem Frühstück Weiterfahrt auf der
Stalheimstrasse gelangen Sie nach Gudvangen.
Durch den Laerdaltunnel, den längsten Strassen-
tunnel der Welt, Gelangen Sie nach Fodnes zur
Fährüberfahrt nach Mannheller. Kuze Weiterfahrt
nach Sogndal zur Übernachtung.
5. Tag: Heute passieren Sie den Fjaerlandfjord
und erreichen das mächtige Gletschergebiet des
Jostedalsbreen. Zwischenstopp in Olden um den
Gletscher aus der Nähe zu betrachten. Im Raum-
me Honindal/Innvik Übernachtung.
6. Tag: Nach den Frühstück Schifffahrt auf dem
Geierangerfjord von Hellesylt nach Geieranger. Auf
dem Adlerweg nach der Fährüberfahrt Eidsdal-
Linge gelangen Sie auf die berühmte Trollstigveien
mit den 11 Kehren. Über Dombas und durch das
geschichtsträchtige Gudbrandsdalen erreichen wir
Hamar, Übernachtung.
7. Tag: Nach dem Frühstück Weiterfahrt nach
Oslo, Stadtbesichtigung Sie sehen die bedeu-
tendsten Sehenswürdigkeiten der norwegischen
Hauptstadt. Um 14.00 Uhr starten Sie an Bord ei-
nes Schiffes der Color Line zur Passage nach Kiel
Übernachtung 2 Bett-Innenkabinen.
8. Tag: Nach dem Frühstück ca. 10.00 Uhr ver-
lassen wir das Schiff, Weiterfahrt bis in den Raum
Hannover Übernachtung.
9. Tag: Nach dem Frühstück treten wir die Heim-
reise an.
9 Tage 24.07.-01.08.2018
LeistungenLeistungen• Hin- und Rückreise mit
modernem Reisebus• alle Fahrten vor Ort• Stadtbesichtigungen mit örtlicher
Reiseleitung• 6 x Hotelübernachtung in guten 3*-Hotels• alle Zimmer Bad / Dusche / WC• incl. Frühstück und Abendessen
teil als Buffet• 2 x Schiffspassage• incl. Unterbringung in 2-Bett-Kabinen• incl. Abendessen und Frühstücksbuffet• Bahnfahrt• Reiserücktrittsversicherung
Preis pro Person im DZ € 1595,-
EZ-Zuschlag € 480,-
Programmänderungen vorbehaltenMindestteilnehmerzahl: 25 PersonenPersonalausweis od. Reisepass erforderlich
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Urlaub in Zell am See
im 4*-Sporthotel AlpenblickInkl. Sommercard, „All inklusive“ –
23 Ausfl ugsziele vor Ort1. Tag: Anreise nach Zell am Zell am See
2 bis 6. Tag: Aufenthalt 2 x Ganztagsfahrten vor
Ort im Preis inbegriffen
7. Tag: Rückreise
Urlaubswoche – KärntenBad Kleinkirchheim am Millstättersee im 4*-Kolmhof
1. Tag: Anreise nach Bad Kleinkirchheim.
2. bis 7. Tag: Aufenthalt 3 x Ganztagsfahrten vor
Ort im Preis inbegriffen.
8. Tag: Rückreise.
7 Tage 12.08.-18.08.2018
LeistungenLeistungen• Hin- und Rückreise mit
modernem Reisebus• 2 Ganztagsfahrten vor Ort• 6 x Hotelübernachtung• alle Zimmer Bad/Dusche/WC,SAT-TV,
Haarfön• Vitales Frühstücksbuffet mit großer Auswahl• 5 x 4 Gang Abendessen• 1 x Buffetabend• täglich Salat-, Vorspeisen- oder
Dessertbuffet• 1 x Tanzabend• 1 x Nachmittagskaffee mit Kuchen• 1 x Schifffahrt auf den Zeller See• Benutzung des Hallen- und Freibades oder
Baden im See, Bademantel kostenlos• Berg- und Talfahrt Schmittenhöhe• Kapruner Hochgebirgsstausee• Freier Eintritt Strandbad u.v.m.• Rücktrittsversicherung• Beauty und Massagen möglich können
(gegen Bezahlung) vor Ort gebucht werden
Preis pro Person im DZ € 675,-
EZ-Zuschlag € 115,-
Personalausweis erforderlichMindestteilnehmerzahl: 25 PersonenWährung: Euro
8 Tage 04.08.-11.08.2018
LeistungenLeistungen• Hin- und Rückreise mit
modernem Reisebus• 3 Ganztagsfahrten vor Ort• 7x Hotelübernachtung• alle Zimmer Bad/Dusche/WC,SAT-TV,
Haarfön• Vitales Frühstücksbuffet mit großer Auswahl• 7 x 4 Gang Abendessen• täglich Salat- und Dessertbuffet• BKK-Card in Kombination mit der Kärnten
Card für die Dauer des Aufenthaltes • Rücktrittsversicherung• Beauty und Massagen können gegen
Bezahlung vor Ort gebucht
Preis pro Person im DZ € 695,-
EZ-Zuschlag € 135,-
Personalausweis erforderlichMindestteilnehmerzahl: 25 PersonenWährung: Euro
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5 Tage 03.10.-07.10.2018
LeistungenLeistungen• Hin- und Rückreise mit
modernem Reisebus• alle Rundfahrten• 4 x Übernachtung im 3*plus-Hotel• alle Zimmer mit Bad oder Dusche und WC • 3 x Abendessen• 1 x Törggelenabend im Rahmen der HP. • und Reiserücktrittsversicherung
Preis pro Person im DZ € 395,-
EZ-Zuschlag € 85,-
Programmänderungen vorbehaltenPersonalausweis oder Reisepass erforderlichMindestteilnehmerzahl: 25 PersonenWährung: Euro
8 Tage 09.09.-16.09.2018
LeistungenLeistungen• Hin- und Rückreise mit
modernem Reisebus• 3 Ganztagsfahrten vor Ort• 7 x Hotelübernachtung, alle Zimmer Bad/
Dusche/WC,SAT-TV, Haarfön• Vitales Frühstücksbuffet mit großer Auswahl• 6 x 5 Gang Abendessen• 1x Buffetabend• täglich Salatbuffet, Suppen und
Dessertwahlmöglichkeiten• 1 x Tanzabend• Nachmittagsjause zur Stärkung• zwischendurch, Käseauswahl, Fruchtsalat
und frisches Obst vom Buffet, soviel Sie wollen
• 1 x Tanzabend im Hotel• Benutzung der Moisl Badelandschaft,
Bademantel kostenlos• Rücktrittsversicherung• Beauty und Massagen möglich können vor
Ort gebucht werden gegen Bezahlung
Preis pro Person im DZ € 695,-
EZ-Zuschlag € 135,-
Personalausweis erforderlichMindestteilnehmerzahl: 25 PersonenWährung: Euro
Goldener Herbst in SüdtirolZum Törggelen mit Besuch des Speckfestes in
Villnössertal – Brot und Strudelmarkt in BrixenDas orginale Speckfest bietet kulenarische
Leckerbissen, tradtionelle Volksmusik und
einen Bauernmarkt
1. Tag: Anfahrt über Arlberg – Reschenpass – Me-
ran – Eisacktal – Pustertal zum Übernachtungsort.
2. Tag: Ganztägige – Dolomitenrundfahrt mit Rei-
seleitung Rückfahrt zum Hotel.
3. Tag: Ganztagesfahrt mit Reiseleitung je nach
Wetter Bozen – Meran oder südliche Weinstrasse
je nach Wetter, Rückfahrt zum Hotel, Törggelenes-
sen im Rahmen der HP.
4. Tag: Nach dem Frühstück Fahrt mit Reiseleitung
durch das Villnössertal am Fuße der Geißlerspitzen
nach St. Magdalena zum Speckfest, Beginn ca.
11.00 Uhr, nachmittags Rückfahrt mit Aufenthalt
in der Bischofsstadt Brixen, Brot und Strudelmarkt,
Rückfahrt ins Hotel.
5. Tag: Rückreise Brennerpass – Innsbruck – Arl-
berg – St. Gallen – Heimatort.
Senioren Urlaubswoche –
SalzburgerlandAbtenau-Lammertal-Tennengau im
4*-Genusshotel MOISL
1. Tag: Anreise nach Abtenau-Lammertal.
2. bis 7. Tag: Aufenthalt 3 x Ganztagsfahrten vor
Ort im Preis inbegriffen
8. Tag: Heute treten wir mit vielen schönen Erinne-
rungen die Rückreise an.
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Kroatien zur Mandarinenerntean der Makarska Riviera – Split – Dalmatien – Mostar –
Perle der Adria – Sibenik – Kvarner Bucht1. Tag: Heute erfolgt die Anreise über Mailand
– Triest – Slowenien – Istrien – Kvarner Bucht
Hotelbezug – Abendessen im Hotel.
2. Tag: Nach dem Frühstück Fahrt entlang der
dalmatischen Küste nach Süden an die Makarska
Riviera Übernachtung.
3. Tag: nach dem Frühstück beginnt der der Tag
mit einer erlebnisreichen Bootsfahrt bis zur Man-
darinenplantage. Auf dem Schiff ist Musik und
Unterhaltung, Getränke und Obst inklusive. Vor
Ort lassen Sie sich den Werdegang bis hin zur
genussreifen Frucht erklären und schauen den
Obstbauern bei der Arbeit zu. Zwischendurch gibt
es ein Mittagessen und Kaffee und Kuchen. Jeder
Teilnehmer kann sich bis 3 kg Mandarinen zum
Mitnehmen Pfl ücken. Rückfahrt zum Hotel
4. Tag: Nach dem Frühstück Ausfl ug nach Split.
Besichtigung mit Reiseleitung. Die 1.700 Jahre
junge und größte Stadt Dalmatiens gilt als Metro-
pole von Handel und Wirtschaft., Verwaltung und
Bildung, Kunst und Kultur. Herausragend ist der
Palast, in dem sich der Kaiser Diokletian in den
Ruhestand zurückgezogen hatte. Die Stadt ist ein
einzigartiges Zeugnis des römischen Kulturerbes
und gilt als die Wiege der Verschmelzung der Anti-
ke mit dem Christentum.
5. Tag: Nach dem Frühstück Fahrt nach Mostar,
Besichtigung mit Reiseleitung. In Mostar ist eine
der Sehenswürdigkeiten die Stari Most. Die Bo-
genbrücke wurde vom türkischen Baumeister
Hajrudin im Jahre 1566 erbaut. 1993 wurde Sie
zerstört uns nach fünfjähriger Rekonstruktion am
23. Juli 2004 wiedereröffnet, Bummel durch die
Altstadt mit Ihren Sehenswürdigkeiten, Rückfahrt
zum Hotel.
6. Tag: Nach dem Frühstück Rückfahrt entlang der
dalmatischen Küste, abends Ankunft an der Opa-
tija Riviera
7. Tag: Nach dem Frühstück Beginn der Rückreise
nach Deutschland – Heimatort
7 Tage 11.10.-17.10.2018
LeistungenLeistungen• Hin- und Rückreise mit
modernem Reisebus• alle Rundfahrten vor Ort• Besichtigungen mit Reiseleitung • 6 x Übernachtung im 4*-Hotel• alle Zimmer Bad, Dusche, WC• 6 x Frühstücksbuffet• 6 x Abendessen teils als Buffet• Kurtaxe für den gesamten Aufenthalt• Benutzung der Freizeitanlagen im Hotel• Rücktrittsversicherung
Preis pro Person im DZ € 685,-
EZ-Zuschlag € 165,-
Programmänderungen vorbehaltenMindestteilnehmerzahl: 25 PersonenPersonalausweis erforderlichWährung: EUR
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Nach StuttgartNach Stuttgart Mittwoch 05.12.2018
Fahrpreis € 26,-
Nach Stuttgart Nach Stuttgart und Esslingenund EsslingenSamstag den 08.12.2018
Fahrpreis Stuttgart € 26,-Fahrpreis Esslingen € 28,-
Nach ColmarNach ColmarSamstag den 15.12.2018
Fahrpreis € 25,-
Sonderfahrten zu WeihnachtsmärktenSonderfahrten zu Weihnachtsmärkten
4 Tage 01.11.-04.11.2018
LeistungenLeistungen• Hin- und Rückreise mit
modernem Reisebus• 3 x Übernachtung 4*-Hotel• alle Zimmer mit Bad, Dusche, WC• 2 x Abendessen Viergangmenü 1 x in Form
eines Buffets • Frühstücksbuffet • 1 x Musikunterhaltung am Abend• Tombola-VerlosungPreis pro Person im DZ € 395,-
EZ-Zuschlag € 75,-Personalausweis erforderlichMindestteilnehmerzahl: 25 PersonenWährung: Euro
Herbst-Abschlussfahrt 2018
Herbst-Abschlussfahrt 20182 Tage 10.11.-11.11.2018
2 Tage 17.11.-18.11.2018
LeistungenLeistungen• Hin- und Rückreise mit
modernem Reisebus• 1x Hotelübernachtung• alle Zimmer mit Bad, Dusche, WC• Abendessen in Form eines Buffets• Frühstücksbuffet• Musikunterhaltung am Abend• Tombola-VerlosungPreis pro Person im DZ € 159,-
EZ-Zuschlag € 35,-
Personalausweis erforderlichMindestteilnehmerzahl: 25 PersonenWährung: Euro
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REISEBEDINGUNGEN GÜLTIG FÜR BUCHUNGEN BIS 30.06.2018Sehr geehrte Kunden,die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Behringer Bus Touristik e.K., nachstehend „BBT„ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch. 1. Abschluss des Reisevertrages, Verpfl ichtungen des Kunden 1.1. Für alle Buchungswege gilt:a) Grundlage des Angebots von BBT und der Buchung des Kunden sind die Be-schreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BBT vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt. 1.2. Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpfl ichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpfl ichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.3. Für mündliche, telefonische, schriftliche, per E-Mail oder per Telefax übermittelte Buchun-gen gilt:a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von BBT erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungs-formulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde BBT den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7. Tage gebunden.b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von BBT beim Kunden zustan-de. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird BBT dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist BBT nicht verpfl ichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. 1.4. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr gilt für den Vertragsabschluss:a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt von BBT erläutert.b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. c) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfl äche) „zahlungspfl ichtig buchen“ bietet der Kunde BBT den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 4. Tage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.d) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg be-stätigt.e) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspfl ichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Rei-severtrages entsprechend seiner Buchungsangaben. BBT ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.f) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von BBT beim Kunden zu Stande.g) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspfl ichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reise-bestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reise-bestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reise-vertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. BBT wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln1.5. BBT weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. (2) Ziff. 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge)), die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rück-tritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Der vorstehende Hinweis gilt auch, soweit mit BBT Unterkunftsleistungen (z.B. Hotelzimmer) oder Flugleistungen abgeschlossen werden bei denen BBT nicht Vermittler, sondern unmittelba-rer Vertragspartner des Kunden/Reisenden ist.2. Bezahlung 2.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann. 2.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden 75,- nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den ver-einbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl BBT zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehal-tungsrecht des Kunden besteht, so ist BBT berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.3. Preiserhöhung3.1. BBT behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafenge-bühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:3.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Um-stände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für BBT nicht vorhersehbar waren.3.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, ins-besondere die Treibstoffkosten, so kann BBT den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BBT vom Kunden den Erhöhungs-betrag verlangen.b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungs-mittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BBT vom Kunden verlangen.3.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber BBT erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.3.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reise-preis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für BBT verteuert hat.3.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat BBT den Kunden unverzüg-lich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisever-trag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BBT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von BBT über die Preiserhöhung gegenüber BBT geltend zu machen.4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BBT unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BBT den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BBT, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 4.3. BBT hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Bus- und Bahnreisen• bis 45. Tage vor Reiseantritt 10%• vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%• vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%• vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 60%• ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 60%
4.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, BBT nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. 4.5. BBT behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Ent-schädigung zu fordern, soweit BBT nachweist, dass BBT wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BBT verpfl ichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.4.7. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Ver-sicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.5. Umbuchungen5.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reise-termins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustieg- oder Ausstiegsorts bei Busreisen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann BBT bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der zweiten Stornierungsstufe ein Umbuchungs-entgelt von 25,- pro vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben.5.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4.2 bis 4.5 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.6. Rücktritt von BBT wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl6.1. BBT kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch BBT müssen in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.b) BBT hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.c) BBT ist verpfl ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu er-klären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.d) Ein Rücktritt von BBT später als 30 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.6.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen an-deren Reise verlangen, wenn BBT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch BBT dieser gegenüber geltend zu machen.6.3. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen7.1. BBT kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von BBT nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. 7.2. Kündigt BBT, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.8. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden8.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpfl ichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit BBT wie folgt konkretisiert:a) Der Reisende ist verpfl ichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von BBT (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von BBT wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpfl ichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber BBT unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen. d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisen-den obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. 8.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von BBT nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen BBT anzuerkennen.8.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde/Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, BBT erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn BBT oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauf-tragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Kunden/Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von BBT oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 8.4. Bei Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung sind Schäden oder Zustellungsverzöge-rungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ab-lehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust und Gepäckbeschädigung binnen 7. Tagen, bei Verspätung innerhalb 21. Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der von BBT angegebenen Stelle (siehe oben Ziffer 8.1b) und c)) anzuzeigen.8.5. Der Kunde hat BBT zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der ihm von BBT mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhält.9. Beschränkung der Haftung 9.1. Die vertragliche Haftung von BBT für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oderb) soweit BBT für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschul-
dens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. 9.2. BBT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausfl üge, Sportver-anstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausge-schriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremd-leistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden/Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von BBT sind. BBT haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden/Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, und/oder wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden/Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspfl ichten von BBT ur-sächlich geworden ist. Eine etwaige Haftung von BBT aus der Verletzung von Vermittlerpfl ichten bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.10. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat, Ausschlussfristen, Informa-tion über Verbraucherstreitbeilegung 10.1. Ansprüche nach den §§651c bis f BGB hat der Kunde/Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.10.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber BBT unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. 10.3. Die Frist nach Ziff. 10.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zu-stellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 8.4., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7. Tagen, einen Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21. Tagen nach Aushän-digung geltend zu machen. 10.4. BBT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Drucklegung dieser Reisebedingungen dieses Gesetz noch nicht mit allen Vorschriften in Kraft getreten war. BBT nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für BBT verpfl ichtend würde, informiert BBT die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.BBT weist für alle Reiseverträge, die nach Ziffer 1.4 im elektronischen Rechtsverkehr ge-schlossen wurden, ab dem 15.02.2016 auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.11. Verjährung11.1. Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pfl ichtver-letzung von BBT oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von BBT beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pfl ichtverletzung von BBT oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von BBT beruhen. 11.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.11.3. Die Verjährung nach Ziffer 11.1 und 11.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertrag-lichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.11.4. Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden und BBT Verhandlungen über den An-spruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder BBT die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften13.1. BBT wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Ver-tragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppel-staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwen-digen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn BBT nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 13.3. BBT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass BBT eigene Pfl ichten schuldhaft verletzt hat.14. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung14.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und BBT die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können BBT ausschließlich an deren Sitz verklagen.14.2. Für Klagen von BBT gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kauf-leute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder ge-wöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BBT vereinbart.----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omni-busunternehmer e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2010- 2018----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Reiseveranstalter ist:Firma Behringer – Bus Touristik e.K.Geschäftsführer Paula Behringer, Handelsregister HRA 620996Zum Aggensell 6, 79771 Klettgau-ErzingenTelefon 07742-91283, Telefax 07742-91284 E-Mail: Info@behringer-Bustouristik.de
REISEBEDINGUNGEN GÜLTIG FÜR BUCHUNGEN AB 01.072018Sehr geehrte Kunden,die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und „Behringer Bus Touristik e.K“, nachtshend BBT abge-kürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Pauschal-reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpfl ichtungen des Kunden 1.1. Für alle Buchungswege gilt:a) Grundlage des Angebots von BBT und der Buchung des Kunden sind die Reiseaus-schreibung und die ergänzenden Informationen von BBT für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von BBT vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BBT vor, an das BBT für die Dauer von 30 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit BBT bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspfl ichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist BBT die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. c) Die von BBT gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Min-destteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpfl ichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpfl ichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von BBT erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsfor-mulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde BBT den Abschluss des Pauschalreisevertra-ges verbindlich an. An die Buchung ist der.b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch BBT zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird BBT dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Rei-sende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Tele-medien) gilt für den Vertragsabschluss:a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von BBT erläutert.b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurück-setzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.d) Soweit der Vertragstext von BBT im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfl äche) „zahlungspfl ichtig buchen“ bietet der Kun-de BBT den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.f) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspfl ichtig buchen“ be-gründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschal-reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. BBT ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.g) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von BBT beim Kunden zu Stande.h) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspfl ichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reise-bestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zu-gang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestä-tigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon ab-hängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. BBT wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.1.4. BBT weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rück-trittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.2. Bezahlung 2.1. BBT und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschal-reise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 10 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den ver-einbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl BBT zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspfl ichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist BBT berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rück-trittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von BBT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind BBT vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichun-gen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.3.2. BBT ist verpfl ichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprach-nachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags ge-worden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von BBT gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten . Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von BBT gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte BBT für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten4. Preiserhöhung; Preissenkung4.1. BBT behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treib-stoff oder andere Energieträger,b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristen-abgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oderc) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkursesich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern BBT den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann BBT den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:• Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BBT vom Kunden den Erhöhungsbetrag
verlangen.• Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zu-
sätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BBT vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für BBT verteuert hat4.4. BBT ist verpfl ichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BBT führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von BBT zu erstatten. BBT darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die BBT tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. BBT hat dem Kunden /Reisen-den auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. 4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von BBT gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von BBT gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschal-reisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rück-tritt ist gegenüber BBT unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BBT den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BBT eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmit-telbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchti-gen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von BBT unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. BBT hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwi-schen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei BBT wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.Bus- und Bahnreisen See- und FlussfahrtenBis 45 Tage vor Reisebeginn ............. 10% Bis 45 Tage vor Reisebeginn .................... 20%44. bis 22 Tage vor Reisebeginn ....... 30% 44 bis 22 Tage vor Reisebeginn ............... 40%21 bis 15 Tage vor Reisebeginn ........ 50% 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn ............... 60%14 bis 7 Tage vor Reisebeginn .......... 60% 14 bis 5 Tage vor Reiseantritt ................. 90%ab dem 6 Tag und bei nicht Antritt ..... 60% Ab dem 5 Tage und bei nicht Antritt .......... 90%5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen BBT nachzuweisen, dass BBT überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von BBT geforderte Entschä-digungspauschale. 5.4. BBT behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschä-digung zu fordern, soweit BBT nachweist, dass BBT wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BBT verpfl ichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweiti-gen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.5.5. Ist BBT infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpfl ichtet, hat BBT unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von BBT durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pfl ichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie BBT 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versi-cherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 6. Umbuchungen6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reiseter-mins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpfl egungsart, der Beförde-rungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil BBT keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann BBT bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Um-buchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 10 pro betroffenen Reisenden.6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl7.1. BBT kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Rege-lungen zurücktreten:a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von BBT beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.b) BBT hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben. c) BBT ist verpfl ichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.d) Ein Rücktritt von BBT später als 1 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen8.1. BBT kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Rei-sende ungeachtet einer Abmahnung von BBT nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspfl ichten von
BBT beruht.8.2. Kündigt BBT , so behält BBT den Anspruch auf den Reisepreis; BBT muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die BBT aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.9. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden9.1. ReiseunterlagenDer Kunde hat BBT oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu infor-mieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von BBT mitgeteilten Frist erhält.9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangena) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.b) Soweit BBT infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatz-ansprüche nach § 651n BGB geltend machen.c) Der Reisende ist verpfl ichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von BBT vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von BBT vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an BBT unter der mitgeteilten Kontaktstelle von BBT zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von BBT bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. d) Der Vertreter von BBT ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.9.3. Fristsetzung vor KündigungWill der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er BBT zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von BBT verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.9.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangena) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden un-verzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und BBT können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäck-beschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich BBT , seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies ent-bindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.10. Beschränkung der Haftung 10.1. Die vertragliche Haftung von BBT für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt . Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschrän-kung unberührt. 10.2. BBT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausfl üge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseaus-schreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von BBT sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.BBT haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspfl ichten von BBT ursächlich geworden ist.11. Geltendmachung von Ansprüchen, AdressatAnsprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber BBT geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. 12. Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen12.1. BBT informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unter-richtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunterneh-mens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. 12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist BBT verpfl ichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald BBT weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird BBT den Kunden informieren.12.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird BBT den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. 12.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von BBT oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/airban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von BBT einzusehen. 13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften13.1. BBT wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie ge-sundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvor-schriften. Nachteile, die aus der Nicht¬beachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn BBT nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 13.3. BBT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde BBT mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass BBT eigene Pfl ichten schuldhaft verletzt hat.14. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand14.1. BBT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass BBT nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. BBT weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeile-gungs- Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.14.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und BBT die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können BBT ausschließlich an deren Sitz verklagen.14.3. Für Klagen von BBT gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufl eute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhn-licher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BBT vereinbart.=============================================================== © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusun-ternehmer e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017-2018] ===============================================================Reiseveranstalter ist: Firma Behringer – Bus Touristik e.K.Geschäftsführer Paula Behringer, Handelsregister HRA 620996Zum Aggensell 6, 79771 Klettgau-ErzingenTelefon 07742-91283, Telefax 07742-91284 E-Mail: Info@behringer-Bustouristik.de Stand dieser Fassung: November 2017
Badeferien Badeferien
Hotel Vivien ***/plus incl. Cesenatico Beach Card
Termin Vivien Standard
1 Woche HP
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Verlängerungswoche
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28.07.-04.08.2018 765,- 596,- 870,- 690,-
04.08.-11.08.2018 795,- 625,- 890,- 780,-
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EZ-Zuschlag 175,-
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EZ-Zuschlag 115,-
Kinderermäßigung von 4 bis 12 Jhr. 50% von 13 Jhr. bis 15 Jhr. 20% vom Reisepreis mit 2 vollzahlenden Personen im Dreibett oder Mehrbettzimmer oder Familienzimmer.Kinder unter 4 Jahre kostenlos.
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von der Familie Albertini geführt bekannt für Ihre Gastlichkeit
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Abendessen am Anreisetag und endet mit dem Frühstück am Abreisetag
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Zimmer sind modern eingerichtet mit Dusche/WC, Telefon, Sat-TV und Balkon, (Safe und Minibar gegen Aufpreis) Swimmingpool
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Sonne, Sand und Meer!Badeferien Italienische Adria incl. Vollpension oder Halbpension
Sommerferien 8 Tage Aufenthalt bzw. 15 Tage
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Reisetermine:
28.07. bis 18.08.2018 jeden Samstag Hin und Rückfahrt
letzte Rückfahrt am 18.08.2018
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