Post on 07-Feb-2018
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Baumsachverständigenbüro Zemke
vormals Baumsachverständigenbüro Bollmann GmbH
Dipl.-Ing. Eckhard Zemke ö.b.v. Sachverständiger
Baumuntersuchung - diagnose - gutachten - Wertermittlung
Bauvorhaben: Wohnen am Jacobipark
Auftraggeber: Papenstraße Projektgesellschaft mbH & Co. KG
Ergänzende Stellungnahme zur Baum verträglichen Realisierung
des Bauvorhabens nach Planungsfortschreibung
Grundlagen:
- Funktionsplan vom 08.06.2015 der Architekten kkp und studio b2
- Freiflächenplan vom 27.04.2015 der Landschaftsarchitekten Hunck + Lorenz Brandschutzplan vom 07.01.2015 der KFP GmbH Stellungnahme des Sachverständigen vom 13.10.2014
1. Grundsätzliches
Die Beurteilung der Baum verträglichen Realisierungsmöglichkeit des Bauvorhabens kann in
dieser frühen Planungsphase zunächst nur vom Grundsatz her und aus der Erfahrung des
Sachverständigen mit ähnlichen Projekten vorgenommen werden.
Hierbei ist anzunnerken, dass der Baumsachverständige bereits in einer sehr frühen Pla-
nungsphase einbezogen wurde, um die sehr erhaltungswürdigen Bäume zu benennen.
Die vorliegende Planung basiert bereits auf einem Abstimmungsprozess zwischen Architekten
und Baumsachverständigen.
Da neben der reinen Gebäudekubatur weitere für das Projekt erforderliche Infrastrukturein-
richtungen auf den Baumbestand einwirken, sind Angaben zur Baum verträglichen Realisie-
rungsmöglichkeit des Gesamtprojekts zu machen.
In einer früheren Planungsphase wurde bereits eine Stellungnahme (23.10.2014) zu dieser
Thematik vom Sachverständigen verfasst. Da die Planung fortgeschrieben wurde, wird diese
Stellungnahme überarbeitet und an den aktuellen Planungsstand angepasst.
Dipl.-Ing. Eckhard Zemke Heinrich-von-Ohlendorffstr. 5 22949 Ammersbek
Tel.: 040 5475000-5 Fax: 040 5475000-6 E-Mall: lnfo@bsb-zemke.de
Baumsachverständigenbüro Zemke
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Dipl.-Ing. Eckhard Zemke ö.b.v. Sachverständiger
Baumuntersuchung - diagnose - gutachten - Wertermittlung
2. Hochbauplanung
Zur Erstellung des Gebäudes müssen die Kronen der Straßenbäume an der Hasselbrookstra-
ße, Linden Nr. S33 und S34, seitlich um rund 2,5 m eingekürzt werden. Das Kita-Gebäude vor
den beiden Linden Nr. S31 und S32 ist nur 2-geschossig sodass die Kronen über das Gebäu-
de ragen könnten und nicht zurückgeschnitten werden müssten.
Um ein gleichmäßiges Erscheinungsbild zu gewährleisten, wird trotzdem eine leichte seitliche
Einkürzung um rund 1,5 m empfohlen. Die Krone der Linde Nr. S22 am Peterkampsweg muss
ebenfalls um rund 2,5 m eingekürzt werden.
Die Linden werden auch zukünftig nach Errichtung des Gebäudes regelmäßig zurückgeschnit-
ten werden müssen, wenn die Zweige wieder die Fassade erreichen. Diese Situation ist im
urbanen Bereich üblich und ein regelmäßiger Rückschnitt auf Gebäudeseite gängige Praxis.
Das Gebäude ist in der Lage etwas weiter in Richtung Süden positioniert worden, um die prä-
genden und erhaltungswürdigen Kastanien Nr. 10 und 12 von Beeinträchtigungen frei zu hal-
ten.
Auf dem Baugrundstück werden an den Kronen der Blutbuche Nr. 08 sowie an den Kastanien
Nr. 10 und 12 ebenfalls leichte seitliche Kroneneinkürzungen um rund 1,5 m notwendig sein
die im Feinastbereich ausgeführt werden und fachlich als vertretbar zu beurteilen sind.
Im Bereich de Kastanie Nr. 12 darf die Tiefgagenlinie nicht über die dargestellte Linie hinaus-
gehen, da zur Tiefgaragenkante noch der Verbau von 80 bis 100 cm hinzuzurechnen ist.
Die Verbaulinie stellt somit die für den Baumschutz maßgebliche WürzeIkappungslinie dar.
Darüber hinaus verfügen die Geräte zur Einbringung der Verbauträger i.d.R. über einen Hal-
tekopf, mit dem sie dann in die Krone ragen.
Bei Erstellung des Gebäudes ist zu berücksichtigen, dass die Kronenraufbereiche der Bäume,
incl. der Straßenbäume nicht als Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung stehen.
Falls einzelne Flächen benötigt werden, sind die Wurzelbereiche mittels Last verteilenden
Auflagen zu schützen, Stämme sind dann mittels eines Stammschutzes aus gepolsterten
Brettern zu sichern.
Die genaue Ausführung ist in einem Baumschutz-, Sicherungs- und Erhaltungskonzept im
Rahmen der Planungskonkretisierung zu benennen. Es ist dann ein Baustelleneinrichtungs-
plan mit Angabe der Baumschutzbereiche und den erforderlichen Baumschutzmaßnahmen zu
erstellen.
Dipl.-Ing. Eckhard Zemke Heinrich-von-Ohlendorffstr. 5 22949 Ammersbek
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3. Leitungsplanung
Die Planung der erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen ist unter Berücksichtigung von
Baumschutzaspekten vorzunehmen. Hierbei ist eine frühzeitige Abstimmung mit den Versor-
gungsunternehmen zu den Übergabestellen der Leitungen auf öffentlichem Grund vorzuneh-
men. Es sind möglichst Übergabe- und Ein leitstellen außerhalb der Bäume (incl. der Straßen-
bäume) zu wählen, hierfür bietet sich der Bereich Hasselbrookstraße / Ecke Peterskampweg
an, oder von der Papenstraße eine Trasse zwischen der Blutbuche und der Linde Nr. S24.
Die Gräben der Schmutz- und Regenwasserleitungen sollten möglichst Gebäude nah geführt
werden und den Verbauraum, der zur TG-Erstellung notwendig war, nutzen.
Bei Planung der Stromkabel für die Außenbeleuchtung ist im Baumbereich eine geringere
Verlegetiefe bei Verwendung von Kabelschutzrohren und Handschachtung vorzusehen.
Die Leitungsplanung ist mit dem Baumsachverständigen abzustimmen und in das Baum-
schutzkonzept zu integrieren.
4. Rettungswege / Feuerwehranleiterung
Gemäß Brandschutzplan erfolgt die Anleiterung vom Peterskampweg und von der Hassel-
brookstraße aus, betroffen sind die Straßenbäume Nr. S22, S23, S35 und S36.
An den Linden Nr. S22 und S23 sind seitlich leichte Rückschnittmaßnahmen um rund 1,5 m
auszuführen, sodass die Drehleiter mit Rettungskorb zwischen den Baumkronen hindurch-
schwenken kann.
An den beiden Linden Nr. S35 und S36 sind keine Rückschnittmaßnahmen erforderlich. Bei
der weiteren Kronenpflege dieser im Verhältnis zu den nebenstehenden noch jungen Stra-
ßenbäumen ist auf eine rechtzeitige Aufastung und Erziehung des Lichtraumprofils zu achten.
Im Gegensatz zu einem vorherigen Brandschutzkonzept kann auf die Fällung eines Straßen-
baums verzichtet werden
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5. Freiraumplanung
An den Grundstücksgrenzen zur Hasselbrookstraße und zum Peterkampsweg ist eine Mauer
eingezeichnet. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Wurzeln der Straßenbäume in
das Baugrundstück hineingewachsen sind, was anhand von Plattenanhebungen des Fußwegs
auch nachvollziehbar ist.
Die vorgesehene Mauer kann also nicht mittels frostfreiem Fundament gegründet werden und
auch die Verwendung von Winkelstützwänden mit ihrer Einbindetiefe und den notwendigen
Tragschichtfundamenten ist als kritisch einzustufen.
Eine Bodenauffüllung im Wurzelbereich der Straßenbäume ist ebenfalls problematisch, da
dies zu einer Veränderung des Sauerstoffgehalts im Boden führt.
Die Abstützung des Geländes kann z.B. mittels Gabionen vorgenommen werden, die nur eine
Schotterbettung benötigen, die Bodenanfüllung ist mit Wasser und Luft durchlässigen Materia-
lien denkbar.
Bei Planung von Retentionsflächen zur Regenwasserversickerung sowie der Anordnung von
Spielgeräten, die Fundamente benötigen, sind die Würze Ibereiche besonders der Kastanien
Nr. 10 bis 12 zu berücksichtigen, da diese erkennbar über ein Oberflächen nah gewachsenes
Wurzelwerk verfügen.
Zur Planungskonkretisierung sind Wurzelraumuntersuchungen im Absaugverfahren durchzu-
führen.
Bei der Anordnung von befestigten Hauszugangswegen sowie der Kita-Zuwegung ist eben-
falls zu berücksichtigen, dass die Wurzeln der Straßenbäume an der Papenstraße in das
Baugrundstück gewachsen sind. Für die Wegeführung sowie für die Anordnung von Spielge-
räten mit Fundamenten sind Wurzelraumuntersuchungen im Absaugverfahren erforderlich um
die Planungen konkretisieren zu können.
Die Landschaftsarchitekten und die Bauherren müssen sich darauf einstellen, dass ggfs. Son-
derbauweisen zum Einsatz kommen. Hierzu zählen z.B. Unterbauten mit verdichtungsfähigem
Baumgrubensubstrat, Wegebau in Stegkonstruktionen, oder die Verwendung von minimalin-
vasiven Schraubenfundamenten statt Betonfundamenten.
Ein wesentlicher Punkt der Baum verträglichen Realisierung, besonders der Außenanlagen,
ist die exakte Beschreibung der Baumschutzmaßnahmen in den Leistungsverzeichnissen, der
bloße Verweis auf die entsprechenden DIN-Normen ist nicht ausreichend
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6. Papenstraße - Kehrenplanung
Es ist erkennbar, dass die Wurzeln der Linde Nr. S30 und der Platane S37 auch in die Trag-
und Bettungsschichten der Gehwege gewachsen sind.
An der Linde sind bereits Betonplatten aufgenommen worden und an der Platane sind Platten-
und sogar Bordsteinanhebungen zu erkennen.
Im Plan ist der Bordstein eine dünne Linie, die den Innenkreis der Wendeanlage darstellt.
Bei der Herstellung hat der Bordstein eine Breite von 10 bis 12 cm, eine Betonrückenstütze,
und es ist ein Arbeitsraum erforderlich, sodass die Wurzelkappungslinie rund 50 cm dichter
am Baumstamm liegt, als im Plan dargestellt.
Somit ist besonders bei der Platane bei üblicher Straßen bau weise von Wurzelkappungen
auszugehen, da auch in den unversiegelten Wurzelbereich eingegriffen wird.
Dieser Eingriff ist durch die anderweitige Entsiegelung kurzfristig nicht kompensierbar und es
ist zu befürchten, dass bei der Platane auch statisch relevantes Wurzelwerk betroffen sein
wird.
Bei Straßen bau maßnah men gehe ich immer von Auskofferungstiefen zwischen 60 und 80 cm
aus.
Als Anhang habe ich Neuplanung und Bestand übereinander gelegt und die Kehre in den Be-
standsplan eingetragen, hinzuzurechnen sind noch die genannten 50 cm Arbeitsraum.
Es wird ersichtlich, dass die Neuplanung dicht an den Platanenstamm heranreicht und teilwei-
se auch in den Wurzelraum der Linde eingreift.
Die Neuplanung ist daher aus Sachverständigensicht bei üblicher Straßen bau weise als prob-
lematisch zu beurteilen.
Bei entsprechender Anhebung des Straßenniveaus, Verzicht auf in den Wurzelraum eingrei-
fenden Auskofferungen sowie Verwendung von verdichtungsfähigen Baumgrubensubstraten
besteht die Möglichkeit, vorhandene Wurzeln zu überbauen und zu erhalten.
Die Benennung der entsprechenden Bauweisen kann erst nach Abstimmung mit der Tiefbau-
abteilung und eventuellen Wurzelraumuntersuchungen definiert werden.
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7. Ergänzende Gutachterliche Empfehlungen
Die Bäume auf der Vorhabenfläche sowie im Bereich der B-Plan bezogenen Untersuchungs-
fläche stehen teilweise in sehr engen Abständen zueinander und sind unter gegenseitiger
Wuchskonkurrenz gewachsen.
Wie in parkartigen Anlagen üblich, dominieren einige ältere oder Wuchs stärkere Bäume, an-
dere sind einseitig oder sogar unterdrückt gewachsen.
Aus Baum fachlicher Sicht ist es gerade im urbanen Bereich sinnvoll, pflegend einzugreifen
und wertvollere Bäume zu fördern.
Unter diesem Aspekt gebe ich folgende Empfehlungen:
7.1 Vorhabenfläche
Fällung der Birke Nr. 07 zur Förderung der erhaltungswürdigen Blutbuche Nr. 08.
Die Blutbuche wächst bereits in Konkurrenz zum Straßenbaum Linde Nr. S23, hierbei
handelt es sich jedoch um zwei gleichrangige und förderungswürdige Bäume.
Die Blutbuche sollte jedoch von zusätzlichen Wuchsbeeinträchtigungen befreit werden.
Fällung der Kastanie Nr. 11.
Die Kastanie wächst unter Wuchskonkurrenz der nebenstehenden prägenden Kastanie
Nr. 10 sowie der Straßenbäume Linden Nr. S26 und S27.
7.2 B-Plan bezogene Fläche
Fällung der Platane Nr. S38.
Die Platane wächst unter Wuchskonkurrenz der nebenstehenden größeren Platanen Nr.
S37 und S39.
Die beiden prägenden Platanen werden mit Entnahme des Baumes Nr. S38 in ihrer Ent-
wicklung gefördert.
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8. Resümee
Insgesamt ist das Projekt bei Ausführung von Baumschutz-, Sicherungs- und Erhaltungsmaß-
nahmen als Baum verträglich realisierbarzu beurteilen.
Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind im Rahmen der Planungskonkretisierung in einem
Ba u msch utz ko nze pt zu deta i 11 ie ren.
Ammersbek, den 14.08.2015
Dipl.-Ing. Eckhard Zemke Heinrich-von-Ohlendorffstr. 5 22949 Ammersbek
Tel.: 040 5475000-5 Fax: 040 5475000-6 E-Mail: info@bsb-zemke.de
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