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Innenministeriumdes Landes
Schleswig-Holstein
Qualitätsoffensive Campingtourismus der Entwicklungsgesellschaft Ostholstein
1. Informationsveranstaltung am 23.November 2010 in Oldenburg
Aspekte der neuen Camping- und Wochenendplatzverordnung und des Begleiterlasses
Klaus Goede
Leiter des Referats Städtebau- und Ortsplanung, Städ tebaurecht im Innenministerium SH
Klaus Goede, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht 2
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Schleswig-HolsteinAspekte der neuen Camping- und Wochenendplatzverordnung
Die neue Camping- und Wochenendplatz-Verordnung
Was wollen wir erreichen?
� neue Anforderungen des Campingtourismus aufgreifen
� Deregulierung - Schlanke Vorschrift / Streichung von Regelungen
� Erleichterung des Verwaltungshandeln
CampWochendPlVO
Bauplanungsrecht
Bauleitplanung
Baugenehmigung
Planungsansätze
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Schleswig-HolsteinAspekte der neuen Camping- und Wochenendplatzverordnung
Die neue Camping- und Wochenendplatz-Verordnung
Was wird geregelt:� Definitionen
� Campingplatz mit Standplätzen für Wohnwagen, Wohnmobilen und Zelte
� Wochenendplatz mit Aufstellplätzen für Campinghäuser
� Wohnwagen
� Mobilheimen� Campinghäuser
� Mindest-/Maximal-Standards/Größen: � Standplatz- /Stellflächen für Campingwagen
� Aufstellplätze für Campinghäuser
� Größe von Wohnwagen, Mobilheimen und Campinghäusern� Zufahrten und Fahrgassen
� Brandschutz � keine leicht entflammbaren Materialien
� Freihaltung von Brandgassen� Mindestabstände der Wohnwagen und Zelte untereinander
� Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten etc.
� Löschwassereinrichtungen
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Bauplanungsrecht
Bauleitplanung
Baugenehmigung
Planungsansätze
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Schleswig-HolsteinAspekte der neuen Camping- und Wochenendplatzverordnung
Die neue Camping- und Wochenendplatz-Verordnung
Was wird geregelt:� Sicherheit
� Rettungswege� Beleuchtung� Lagepläne und Benutzungsordnungen
� Jugendschutz
� Qualitätsstandards� Trinkwasserversorgung� Sanitärausstattungen� Barrierefreiheit� Sonderregelungen für Überkapazitäten
� Begrünung� Landschaftliche Einbindung
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Schleswig-HolsteinAspekte der neuen Camping- und Wochenendplatzverordnung
Die neue Camping- und Wochenendplatz-Verordnung
Was ist neu:� Campinghäuser
� Feste Bauten als Alternative zum Mobilheim � max.40m² Grundfläche + 10m² Terrassenfläche� ortsfest aufgestellte Mobilheime gelten als Campinghäuser
� Nicht ortsfest aufgestellte Mobilheime gelten als Wohnwagen� jederzeit auf ihren Rädern mobil s. §3 VO)� bis zu 40m²� < 3, 50m Höhe
� Streichung der Querverweise auf B-Plan-Erfordernisse� Streichung der Campingsaison – B-Plan-Regelung� Errichtung von festen Sanitärgebäuden� Einrichtung gesonderter Standplätze für Mobilheime� Ganzjährige Aufstellung von Wohnwagen
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Die neue Camping- und Wochenendplatz-Verordnung
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Bauplanungsrecht
� Campingplätze liegen regelmäßig in der freien Landschaft im Außenbereich
� §35 BauGB – Bauen im Außenbereich
Zulässigkeit von Bauvorhaben im Bauen im Außenbereich ist i.d.R. privilegierter Bebauung vorbehalten –
sonstige Bauvorhaben sind i.d.R. unzulässig (Beeinträchtigung von Belangen, Schutz der freien Landschaft vor Zersiedelung,)
� Bauleitplanung für Campingplätze erforderlich
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Bauplanungsrecht
Bebauungsplan ist regelmäßig erforderlich zur
� Errichtung eines Campingplatzes
o Stellplätze für Wohnwagen
o Aufstellflächen für Campinghäuser
o Stellplätze für Wohnmobile
o Überbaubare Flächen für bauliche Anlagen
o Ggf. Wintercamping
� Errichtung baulicher Anlagen auf Campingplätzen
o Campinghäuser,
o Gemeinschaftseinrichtungen,
o Sanitäreinrichtungen etc.
o Ortfest aufgestellte Mobilheime und Wohnwagen
(auch im Bestand)
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Bauleitplanung
Rahmenbedingungen der Bauleitplanung
� Planungshoheit der Gemeinde
� Flächennutzungsplan - Bebauungsplan
� Ermittlung aller w. Belange - Beteiligungsverfahren
� Koordinierung der Belange
� Konfliktbewältigung - Entwicklung von planerischen Lösungen
� Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander
� Planung im Gemeinwohlinteresse – kein Anspruch auf die Durchführung oder ein best. Ergebnis der Bauleitplanung
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Bauleitplanung
Der vorhabenbezogene B-Plan (§12 BauGB)
– ein flexibles Planungsinstrument ?!
Bestandteile
� v. B-Plan
� Vorhabenplan
� Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
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Bauleitplanung
Vorhabenplan
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Bauleitplanung
Der vorhabenbezogene B-Plan (§12 BauGB)
Inhalte des v. B-Plan
� Festsetzungen für feste Gebäude
� Stellflächen für Wohnwagen, Zelte (großflächig zusammengefasst),
� Aufstellplätze für Campinghäuser (ggf. ausnahmsweise Zulässigkeit von Stellplätzen für Wohnwagen)
� Haupterschließungswege/Begrünungen
Inhalt des D.-Vertrages/ des Vorhabenplanes
� konkrete Standplatzkonzeption
Bei Änderung der Konzeption im Rahmen der B-Plan-
Festsetzungen nur Änderung des Vertrages
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Bauplanungsrecht
Bauleitplanung
Baugenehmigung
Planungsansätze
Bauleitplanung
Vorhabenplan
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Baugenehmigung
� Baugenehmigung für Campingplatz einschl. aller Baulicher Anlagen, Standplätze und Aufstellplätze erf. (§ 19 CampWochendPVO i.V. mit § 67 LBO)
� verfahrensfreie Vorhaben
o Nr.9 : auf Campingplätzen: Zelte, mobile Wohnwagen,
bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind
o Nr.1i : Gebäude < 15m³ für sanitäre Anlagen (wenn im B-Plan ausgewiesen)
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Konzept- und Planungsansätze
Planungsbausteine Qualitätsoffensive
� Campingplatzkonzepte
� gemeinsame Planungsansätze
Gemeinde und touristische Anbieter
� regionales touristisches Konzept
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