Post on 18-Oct-2020
transcript
Artenhilfsprogramm für den
Feldhamster in Thüringen
Entscheidungshilfe Vollzug – Artenschutz
und Eingriffsregelung
Uwe Kettnaker, TLVwA, ONB
TLUG 15.08.2018
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
1. Anlass und Zielsetzung 1. Rechtsgrundlagen
2. Planungsphasen (UVS / LBP – saP / Bauvorbereitung)
3. Erfassung / Methoden der Feldhamster-Untersuchung 1. Vermeidungsmaßnahmen
2. Kompensationsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen
3. Effizienzkontrolle / Monitoring
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
Gliederung
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
1 Anlass und Zielsetzung
Das BfN empfiehlt in den „Empfehlungen und Forderungen des nationalen
Expertentreffens zum Schutz des Feldhamsters in Deutschland vom 04.-
07.11.2012 auf der Insel Vilm“, dass „... [die] Verbesserung der
Lebensbedingungen für den Feldhamster [...] dringend in allen Bundesländern
mit Feldhamstervorkommen nötig [ist]. Diese haben unabhängig von Vorhaben
im Zusammenhang mit Eingriffen zu erfolgen“. Nach § 38 BNatSchG „...
ergreifen die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden des
Bundes und der Länder wirksame und aufeinander abgestimmte vorbeugende
Schutzmaßnahmen oder stellen Artenhilfsprogramme auf“.
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
1 Anlass und Zielsetzung
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
1 Anlass und Zielsetzung
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
2 Rechtsgrundlagen
Eingriffsregelung §§17 ff. BNatSchG
Eingriffsbestimmung
Vermeidung / Minimierung
Abwägung
Ersatzzahlung /
Ausgleichsabgabe (Ermächtigung f. d. Länder)
Ausgleich
bzw.
Ersatz
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
2 Rechtsgrundlagen
Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG
• Tötungsverbot (Abs. 1 Nr. 1)
• Störungsverbot (Abs. 1 Nr. 2)
• Verbot der Zerstörung der
Fortpflanzungs- und Ruhestätten
(Abs. 1 Nr. 3)
Erleichterungen im Rahmen der
Eingriffsregelung:
§ 44 Abs. 5 Nr. 3 regelt:
Es liegt kein Verstoß gegen das
Zerstörungsverbot von Lebensstätten (Abs. 1
Nr. 3) und die damit verbundenen Verstöße
gegen das Tötungsverbot (Abs. 1 Nr. 1) vor,
wenn ökologische Funktion der von dem
Eingriff oder Vorhaben betroffenen
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im
räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt
wird.
(dies kann auch mittels CEF-Maßnahmen
(vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) erreicht
werden).
Feldhamster ist im Anhang IV a)
der FFH-Richtlinie gelistet
gemäß §7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG
streng geschützt
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
3 Planungsphasen
Abb. 4a: Notwendiger Untersuchungsumfang
in der Planungsphase UVS (nach MAMMEN
et al. 2014, verändert).
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
3 Planungsphasen
Abb. 4b: Notwendiger Untersuchungs-
umfang in der Planungsphase LBP/B-Plan /
saP (nach MAMMEN et al. 2014, verändert).
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
3 Planungsphasen
Abb. 4c: Notwendiger Untersuchungs-
umfang bzw. Tätigkeiten in der Bauvor-
bereitung (nach MAMMEN et al. 2014,
verändert).
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
Flächendeckende Feinkartierung
Feldhamster-Kartierung
Qualifizierte Potenzialanalyse
Einfache Potenzialanalyse
Potenzialanalyse
4 Methoden der Feldhamster-Untersuchung
Querfurter Methode
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
Qualifizierte Potenzialanalyse
Einfache Potenzialanalyse
Potenzialanalyse
4 Methoden der Feldhamster-Untersuchung
W
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
Einfache Potenzialanalyse
Potenzialanalyse
4 Methoden der Feldhamster-Untersuchung
Soll mit vergleichsweise geringem Aufwand das Vorkommen von
Feldhamstern im gesamten Planungsraum bestätigen bzw. ausschließen
Recherche zum Vorkommen des Feldhamsters im Planungsraum
Nachweise nach 1990
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
Qualifizierte Potenzialanalyse
Potenzialanalyse
4 Methoden der Feldhamster-Untersuchung
Aussagen zu einzelnen Trassenvarianten
Grundlage zur Festlegung von Kompensationsmaßnahmen
Auswertung Bodenkarten (MMK 1:100.000, BÜK 1:400.000,
Reichsbodenschätzung)
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
Querfurter Methode
Flächendeckende Feinkartierung
Feldhamster-Kartierung
4 Methoden der Feldhamster-Untersuchung
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
Querfurter Methode (MAMMEN & STUBBE 2006)
Feldhamster-Kartierung
4 Methoden der Feldhamster-Untersuchung
Einmessen der Baue (Anzahl, Tiefe und Durchmesser der Röhren).
Stichprobenerfassung (mindestens 20% der Gesamtfläche)
Transekte (Breite ca. 5-7m, je nach Kultur)
Kartierung im Frühjahr (Mais, Rüben und Erbsen) und Sommer
Nutzungsstatus in 4 Stufen unterteilt (belaufen - wahrscheinlich
belaufen - wahrscheinlich nicht belaufen - nicht belaufen)
W
Abstand der Kartierer: 20-50m
Zeitaufwand: ca. 1 Std/ha
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
Querfurter Methode
Feldhamster-Kartierung
4 Methoden der Feldhamster-Untersuchung
Veranschaulichung der kartierten
Fläche bei der Kartierung mittels
Querfurter Methode
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
Flächendeckende Feinkartierung
Feldhamster-Kartierung
4 Methoden der Feldhamster-Untersuchung
unmittelbar vor Baubeginn
lückenlose Kartierung der gesamten Fläche
(Baufeld)
Effizienzkontrollen / Monitoring
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
Querungshilfen / Feldhamsterdurchlässe
Vergrämung
Umsiedlung
5 Vermeidungsmaßnahmen
Leiteinrichtungen
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
Umsiedlung von Feldhamstern
5 Vermeidungsmaßnahmen
Kartierung (vorgelagert)
eigentliche Umsiedlung
Freihalten des Baufeldes bis zum Baubeginn
Zeitfenster für Umsiedlung:
nur unmittelbar nach dem Erwachen aus dem Winterschlaf und
noch vor Beginn der Reproduktion (also zwischen Anfang April und Ende
Mai) bzw.
nach der Jungenaufzucht im Spätsommer und vor Beginn des
Winterschlafs (also ab Ende August bis Ende September)
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
Umsiedlung
von Feldhamstern
5 Vermeidungsmaßnahmen
Zeitliche Einordnung der
Umsiedlung in den Bauablauf,
abhängig vom Baubeginn (aus
ÖKOTOP 2011)
A)
B)
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
Umsiedlung von Feldhamstern
5 Vermeidungsmaßnahmen
Szenario A): geplanter Beginn der Erdarbeiten zwischen Oktober und Mai
alle Baue oberirdisch sichtbar
Nur ein Kartiergang erforderlich
Ab Mitte September lässt die Aktivität der Feldhamster stark nach
Beginn der Erdarbeiten auch im September möglich
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
Umsiedlung von Feldhamstern
5 Vermeidungsmaßnahmen
Szenario B): geplanter Beginn der Erdarbeiten zwischen Juni und Ende August
Aufwachen der Tiere erfolgt sukzessive
Mindestens zwei Kartiergänge erforderlich
Umsiedlung direkt nach jedem Kartiergang
Abschluss der Umsiedlung bis Ende Mai (Beginn der Reproduktionsphase)
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
Umsiedlung von Feldhamstern
5 Vermeidungsmaßnahmen
Drahtwippfallen oder Hengstlerfallen (mit Regenschutz)
Köder: Mais, Mohrrüben und Äpfel
Jeder Bau wird mindestens 3 Tage lang befangen,
Kontrolle dreimal am Tag (08:00, 14:00, 20:00 Uhr)
Baue nach dem Abbau der Fallen durch Verfüllen und Planieren
der Eingänge oberirdisch verschließen
Hamster auf einer Aussetzungsfläche in vorgebohrte
Schräglöcher entlassen
1 bis 2 kg Mischung aus Getreide, Erbsen und
Hamstermischfutter vor Aussetzungsröhre
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
Umsiedlung
von Feldhamstern
5 Vermeidungsmaßnahmen
Drahtwippfallen mit
Regenschutz (Foto: Ubbo
Mammen) (aus: Inform. d.
Naturschutz Niedersachs.
4/2016)
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
Umsiedlung von Feldhamstern
5 Vermeidungsmaßnahmen
Freihalten des Baufeldes bis zum Baubeginn
Verhinderung der Wiedereinwanderung
Baufeld so unattraktiv wie möglich gestalten
regelmäßiges Umbrechen (Eggen) alle 4-6 Wochen in Vegetationszeit
keine Deckung für Feldhamster
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
Vergrämung
5 Vermeidungsmaßnahmen
ab dem zeitigen Frühjahr „schwarz halten“
Eine Vergrämung ersetzt eine Umsiedlung
in der Regel nicht
Eine Vergrämung ist aus
Artenschutzgründen nur auf einer Breite von
maximal 30 m durchzuführen.
Die angrenzenden Ausweichflächen
müssen sehr attraktiv sein bzw.
entsprechend aufgewertet werden
nur für kleinflächige oder lineare Vorhaben
Präventive Anwendung ist artenschutzrechtlich nicht gestattet
5 Vermeidungsmaßnahmen
Aus: Lange GbR
Beispiel:
Vergrämung
5 Vermeidungsmaßnahmen
Bild: Lange GbR
Beispiel:
Vergrämung
5 Vermeidungsmaßnahmen
Bild: Lange GbR
Beispiel:
Vergrämung
Kontrolle
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
Vergrämung
5 Vermeidungsmaßnahmen
Umsiedlung
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
5 Vermeidungsmaßnahmen
Vergrämung
Umsiedlung
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
Durchlässe und Grünbrücken
5 Vermeidungsmaßnahmen
Ab einem DTV von 10.000 Kfz pro 24 h
Barrierewirkung der neuen Straße auf die lokale
Feldhamsterpopulation:
• verbliebene Populationsräume zu beiden Seiten
• Ausdehnung des Hamstervorkommens
• Feldhamster-Dichte
• konkrete Standortbedingungen
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
Durchlässe und Grünbrücken
5 Vermeidungsmaßnahmen
Anforderungen
an Durchlässe
bzw. Grünbrücken
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
Durchlässe und Grünbrücken
5 Vermeidungsmaßnahmen
Anforderungen
an Durchlässe
Abstand der Durchlässe max. 250 m
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
Leiteinrichtungen
5 Vermeidungsmaßnahmen
Anbindung Durchlasses bzw. Grünbrücke an umliegende Kulturen:
Anpflanzung eines deckungsreichen Gras- und Krautstreifens
Unterbindung der Überwindung (Überkletterung, Untergrabung):
•glatte Materialien
•Höhe der Leiteinrichtung: nach MAQ (2008) zwischen 50 und 60 cm •Leiteinrichtung mit Überhang (mind. 70 mm) mit 90° Abkantung
(mindestens 20 mm) am oberen Ende
Verhinderung des Untergrabens bzw. Unterspülens der Leiteinrichtung: •am unteren Ende der Leiteinrichtung mittels einer 90° Abkantung, die im Erdreich
verankert wird (mindestens 30 cm tief im Boden)
bzw.
•Kiesbett unter sowie ein Kiesstreifen entlang der Leiteinrichtung
bzw.
•Betonleitwände, aufgrund ihrer Bauart bereits ca. 8 - 10 cm im Boden
eingegraben
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
6 Kompensationsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen
= Multifunktionale Maßnahme Feldhamsterschonfläche
Räumlicher Bezug
Standortbedingungen für die Hamsterschonfläche
Dimensionierung der Hamsterschonfläche
Bewirtschaftung
Funktionen: Kompensationsmaßnahme gem. § 15 Abs. 2 BNatSchG
CEF-Maßnahme gem. § 44 Abs. 5 BNatSchG
(= vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
FCS-Maßnahme zur Funktionserhaltung nach der Erteilung einer Ausnahme
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
6 Kompensationsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen
Räumlicher Bezug
gleiche lokale Population wie die vom Eingriff betroffene
Abgrenzung lokaler Populationen??
voneinander abgetrennt durch z. B.
Wälder, Auen, Flüsse, Bereiche ungeeigneter
Böden, Siedlungs- und sonstige versiegelte
Bereiche, Autobahnen, ICE-Trassen, sonstige
gebündelte bzw. mit Hochgeschwindigkeit bzw.
hoher Verkehrsdichte befahrene
Verkehrstrassen
Schwerpunktgebiete des Feldhamsters in
Thüringen sind i. d. R. lokale Populationen
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
6 Kompensationsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen
Räumlicher Bezug
Schwerpunktgebiete
des Feldhamsters
in Thüringen
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
6 Kompensationsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen
Standortbedingungen
• Feldhamsternachweise
• oder Nachweise auf angrenzenden Schlägen
• (Ausgangs-) Dichte nicht größer als 3 Baue/ha
• einmalige Kartierung
• optimal 0,5 bis 2 Baue/ha
• keine Baumaßnahmen (einschließlich
Leitungsverlegungen) geplant bzw. absehbar
• Boden tiefgründig, trocken
• Bodenart Lehm oder lehmiger Sand
• Bodenwertzahl: > 70 Bodenpunkte
• nicht direkt an viel befahrene Straßen angrenzend
• möglichst siedlungsfern
• an möglichst viele verschiedene Ackerschläge angrenzend
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
6 Kompensationsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen
Dimensionierung
mindestens 5 ha, unabhängig von Eingriffsgröße
Kompensationsverhältnis: 1:1
Grundannahme (Konvention): mittlerer Ausgangsbestand von 2 Bauen/ha,
da starke jährliche Bestandsschwankungen
Konvention: für den „Normalfall“ eine Zielgröße von 4 belaufenen Bauen
je Hektar
Verdoppelung der Kapazität durch hamsterfreundliche Bewirtschaftung
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
6 Kompensationsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen
Bewirtschaftung (Anlage A6) (als Anlage zu Verträgen mit Bewirtschafter)
a) auszuschließende Fruchtarten:
•Kartoffeln
•Rüben
•Mais
•Zwiebeln
b) mit Einschränkungen anzubauende Fruchtarten:
Erbsen: nur streifenweiser Anbau (ein Arbeitsstreifen), im Wechsel mit
Wintergetreide, nur Verwendung von frühen Erbsensorten
Raps: nicht in den ersten 2 Jahren; nur einmal in 5 Jahren
Sonderkulturen, Gewürze: Einzelfallentscheidung nach Absprache
Fruchtartenwahl
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
6 Kompensationsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen
Bewirtschaftung
Fruchtartenwahl
c) zu bevorzugende Fruchtarten:
• getreidedominierte Fruchtfolge
• Arten bzw. Sorten sind zu bevorzugen, die Ende April im
Bestand bereits geschlossen sind und möglichst spät geerntet
werden (i.d.R. Wintergerste, Winterweizen, Winterroggen; auch
Hafer, Ackerbohnen)
d) Sonstige Nutzungsarten
• Kein Brachfallen
• Keine Umwandlung in Grünland
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
6 Kompensationsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen
Bewirtschaftung
Feldmausbekämpfung
• ganzjährig kein Einsatz von Rodentiziden
• kein Aufstellen von Sitzkrücken für Greifvögel
Spritzmitteleinsatz
• Minimierung des Spritzmitteleinsatzes, d.h. maßvoller
Herbizideinsatz (Ausgleichsflächen zum Hamsterschutz
sollten nicht wildkräuterfrei sein!).
• Beschränkung des Einsatzes von Insektiziden, Fungiziden etc.
auf das absolute Minimum, da Auswirkungen von
Bestandteilen auf das Hormonsystem von Wirbeltieren
vermutet werden bzw. nachgewiesen sind
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
6 Kompensationsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen
Bewirtschaftung
Düngung
• organischer Dünger nur zwischen 15.10. und 15.11. sowie zwischen
01.02. und 31.03. unter Beachtung der Düngeverordnung.
Unverzüglich in den Boden einzuarbeiten.
• konventionelle Düngung (Kunstdünger) ohne Einschränkung.
Ernte:
• Stehenlassen der Kultur auf 20 % der Fläche
• Stehenlassen erfolgt in halben Arbeitsbreiten, im Wechsel mit jeweils 2
geernteten Arbeitsbreiten (nach Absprache auch eine Arbeitsbreite im
Wechsel mit 4 geernteten Arbeitsbreiten)
• Getreidestoppeln: Höhe mind. 15 cm, Raps mind. 25 cm
• Umbruch der stehen gelassenen Kulturen nicht vor dem 30.09.
(Ausnahme: ab 15.09. nur zulässig im Fall der Folgefrucht Wintergerste,
ab 15.08. nur zulässig im Fall der Folgefrucht Raps)
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
6 Kompensationsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen
Bewirtschaftung
Stoppelbearbeitung
• nicht vor dem 30.09. (Ausnahme: ab 15.09. nur zulässig im Fall
der Folgefrucht Wintergerste, ab 15.08. nur zulässig im Fall der
Folgefrucht Raps)
• wenn mit der Folgefrucht realisierbar (Hafer als Folgefrucht):
Stoppeln über Winter stehenlassen
Bodenbearbeitung
• Alle Bodenbearbeitungsmaßnahmen so spät wie möglich im Herbst
(nicht vor 30.09.).
Bodenbearbeitung ab 15.09. nur möglich, wenn als Folgefrucht
Wintergerste geplant ist bzw. ab 15.08. im Fall der Folgefrucht Raps)
• Bei Anbau von Hafer oder Ackerbohnen Bodenbearbeitung und
Einsaat so zeitig wie möglich im Frühjahr
• Keine Bodenbearbeitung tiefer als 30 cm, keine Tiefenlockerung
• pfluglose Bearbeitung
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
7 Effizienzkontrolle / Monitoring
Methode und Dauer
Nachsteuerung
Effizienzkontrolle Monitoring
Eingriffsregelung § 17 Abs. 7 BNatSchG
Artenschutz
Rechtsprechung BVerwG
Auflagenvorbehalt
• flächendeckenden Feinkartierung
• nach Ernte und vor Umbruch, i. d. R. im August
• Stichprobenartig auf angrenzende Schlägen Dichteerfassung
• Jährlich über 5 mind. Jahre (danach alle 5 Jahre)
• Bericht mit Empfehlungen zur Bewirtschaftung
• Erhöhung bzw. Absenken des Anteils der nicht zu erntenden Kultur
Artenhilfsprogramm für den Feldhamster in Thüringen
Entscheidungshilfe Vollzug – Artenschutz und
Eingriffsregelung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Uwe Kettnaker, Thüringer Landesverwaltungsamt Obere Naturschutzbehörde
Kettnaker Uwe:
Fo 1: Eingangsfolie
E-Mail:Uwe.Kettnaker@tlvwa.thueringen.de
Tel: 0361 / 3773 7824