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Anwendung des KKS für Gasversorgungsleitungen nach DVGW-Regelwerk13. Praxistag KorrosionsschutzWestnetz GmbH · Thomas Laier · 5. Juni 2019
1Einführung
2Verbindlichkeit zur Anwendung des KKS
3Neueinrichtung und Erweiterung
4Nachweis der Wirksamkeit und Referenzwerte
5Betrieb und Instandhaltung
6Sachkundiger / Sachverständiger
7Schlussbemerkungen
Häufig gestellte Fragen
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Einführung
Vorgaben und Hinweise zum KKS sind in verschiedenen technischen Regeln verteilt.
Häufig gestellte Fragen:
− Für welche Leitungen ist der KKS verbindlich anzuwenden?
− Worin besteht der Unterschied zwischen „Neueinrichtung“ und „Erweiterung“ eines Korrosionsschutzsystems?
− Wann ist der vollständige Nachweis der Wirksamkeit des KKS erforderlich und wie kann Dieser erbracht werden?
− Wie ist der Umgang mit Referenzwerten?
− Was ist „Intensive KKS-Messtechnik“?
− Wann kommt der KKS-Sachkundige und wann der KKS-Sachverständige zum Einsatz?
GW 10 ist zentrales Element im DVGW-Regelwerk
Westnetz GmbH · Thomas Laier · 5. Juni 2019 5
Einführung
DVGW GW 10 (A) Juni 2018
Planung, Einrichtung, Inbetriebnahme,
Betrieb, Instandhaltung
GW 12, Oktober 2010Planung, Einrichtung
GW 10, Mai 2008Inbetriebnahme,
Überwachung
GW 16, Mai 2008Fernüberwachung
Verbindlichkeit ist abhängig von der Druckstufe
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Verbindlichkeit zur Anwendung des KKS
Druckstufe Maßgebliches
Regelwerk
Anwendung KKS
P > 16 bar G 463 Immer
5 bar < P ≤ 16 barG 462/II
G 462 E
Grundsätzlich mit Ausnahmen
Immer
P ≤ 5 barG 462/I
G 462 E
Keine Aussage
Bei elektrochemischer Einwirkung
Begriffe
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Neueinrichtung und Erweiterung von kathodischen Korrosionsschutzsystemen
Neueinrichtung
Planung und Einrichtung eines neuen eigenständigen Korrosionsschutzsystems
Erweiterung
Einbeziehung neuer Rohrleitungsabschnitte in ein bestehendes Korrosionsschutzsystem
Neu gebaute Leitungen oder Leitungsteile
Erstmalige Beaufschlagung von Leitungen mit KKS
Korrosionsschutzsystem
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Neueinrichtung und Erweiterung von kathodischen Korrosionsschutzsystemen
Korrosionsschutzsystem = Gesamtheit aller Einrichtungen die für den KKS erforderlich sind einschließlich der zu schützenden Rohrleitung selbst.
Mögliche Bestandteile sind z.B.:
− Schutzgleichrichter
− Anodenanlagen
− Messstellen
− Ferninspektionseinrichtungen
− Rohrumhüllung
− Elektrische Trennstellen
− Ggf. Einrichtungen zur Herabsetzung von Wechselspannungen auf der Rohrleitung
Vorgehensweise
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Neueinrichtung und Erweiterung von kathodischen Korrosionsschutzsystemen
(SK) = Sachkundiger(SV) = Sachverständiger
(X) = eingeschränkt / nach Bedarf
NeueinrichtungErweiterung
mit Neufestlegung Referenzwerte
Erweiterung ohne Neufestlegung
Referenzwerte
Planung / Planungsdokumentation (SK) X X X
Prüfung der baulichen Voraussetzungen (SV)
X
Einrichtung der Schutzmaßnahmen / QS (SK)
X X X
Fertigmeldung (SK) X
Abnahme und Übergabe (Betreiber) X
Bestandsdokumentation zusammenstellen
X X X
Inbetriebnahme KKS-Anlagen / Nachmessung (SK)
X X (X)
Bescheinigung der Wirksamkeit KKS (SV)
X X
Festlegung Referenzwerte (SK) X X (X)
Inbetriebnahmedokumentation zusammenstellen
X X X
Bei Erweiterung müssen zwei Fälle unterschieden werden
• Ohne Neufestlegung der Referenzwerte:Die Referenzwerte für den bestehenden Teil des Korrosionsschutzsystems können unverändert bleiben.
• Mit Neufestlegung der Referenzwerte:Die Verhältnisse haben sich so stark verändert dass die Referenzwerte insgesamt neu festgelegt werden müssen.
Die Anpassung des Wertebe-reiches von Referenzwerten ist keine Neufestlegung.
Nachweis der Wirksamkeit des KKS
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Nachweis der Wirksamkeit und Referenzwerte
Nachweis der Wirksamkeit des KKS = Messtechnische Feststellung des Zustandes eines Korrosionsschutzsystems in dem jede Umhüllungsfehlstelle der zu schützenden Rohrleitungen ausreichend gegen Korrosion geschützt ist.
Nachweisverfahren sind abhängig von vorhandenen
Strömen
GW 10, Anhang C / GW 27Kriterien
ISO 15589-1, Tab. 1
Erfordernis zum Nachweis der Wirksamkeit
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Nachweis der Wirksamkeit und Referenzwerte
• Erstmaliger Nachweis der Wirksamkeit: ➨ Inbetriebnahme / Nachmessung bei Neueinrichtung und Erweiterung von Korrosionsschutzsystemen.
• Erneuter Nachweis der Wirksamkeit: ➨ wesentliche Änderungen im Korrsionsschutz-system im Rahmen der Instandhaltung. − eher selten
− Abgrenzung gegenüber Anpassung des Wertekorridors von Referenzwerten
• Erstmaliger Nachweis der Wirksamkeit: ➨ Bestandssysteme für die keine Referenzwerte vorliegen.− Vorgehensweise nach DVGW Information
Gas/Wasser Nr. 19 möglich
Vorgehen zum Nachweis der Wirksamkeit
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Nachweis der Wirksamkeit und Referenzwerte
Nachweis der Wirksamkeit des
KKS
Erhebung und Auswertung von Messwerten
(Sachkundiger)
Beurteilung der Wirksamkeit und Bescheinigung
(Sachverständiger)
Referenzwerte
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Nachweis der Wirksamkeit und Referenzwerte
Festlegung von Referenzwerten
(Sachkundiger)
Referenz-messstellen
Referenz-messgrößen
Zulässige Abweichungen
Allgemeines Inspektionsziel:
• Globale Abweichungen vom nachgewiesenen Schutzzustand müssen erkannt werden.
• Einzelne neue, nicht geschützte Fehlstellen müssen nicht erkannt werden
• Referenzwerte sollen den Zustand repräsentieren wie er zum Zeitpunkt des Nachweises der Wirksamkeit des KKS bestand.
• Grundsätzlich sind alle Messwerte verwendbar, die bei der Nachweisführung ermittelt wurden.
• Die Auswahl erfolgt nach vorhandenen Einwirkungen und Inspektionszielen.
Betrieb des KKS
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Betrieb und Instandhaltung
Bestandteile des KKS-Betriebs:
− Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
− Steuern und Regeln von Betriebsabläufen
− Festlegung von Qualifikationsvoraussetzungen
− Festlegung von Zuständigkeiten
− Veranlassung der Wartung und Inspektion des KKS
− Störungsbeseitigung
− Führen der Dokumentation
Eine vollständige Liste der betrieblichen Maßnahmen findet sich in GW 10.
Instandhaltung
Instandhaltung des KKS
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Betrieb und Instandhaltung
Inspektion WartungInstand-setzung
(Nach DIN 31051)
Inspektion des KKS
Westnetz GmbH · Thomas Laier · 5. Juni 2019 20
Betrieb und Instandhaltung
• Alternativen sind gleichwertig.
• Messung vor Ort und Ferninspektion können gemischt eingesetzt werden.
• Mit Ferninspektion können zusätzliche Vorteile genutzt werden.
Inspektion des KKS
Westnetz GmbH · Thomas Laier · 5. Juni 2019 21
Betrieb und Instandhaltung
Messergebnisse bewerten und
beurteilen
(Sachkundiger)
Schutzziele erfüllt
?
Störung
untersuchen und beseitigen
Referenzwerte noch passend
?
Referenzwerte anpassen oder neu festlegen*
(Sachkundiger)
KKS entspricht dem letztmalig
nachgewiesenen geschützten
Zustand
* Bei Neufestlegung: Nachweis der Wirksamkeit unter Beteiligung Sachverständiger
Ja Ja
Nein Nein
Zusätzliche Inspektionen nach G 466-1
Westnetz GmbH · Thomas Laier · 5. Juni 2019 22
Betrieb und Instandhaltung
• Gebiete mit erhöhtem Schutzbedürfnis:
− Wiederkehrender Nachweis der Wirksamkeit des KKS
• Zustandsanalyse:
− Inspektionsmolchungen
− Intensive KKS-Messtechnik
• Nach Instandsetzungsarbeiten mit Auswirkung auf den KKS:
− Zusätzliche Überprüfung der Wirksamkeit des KKS
Alle 10 bis 25 Jahre
Möglicherweise künftig auch für den Druckbereich 5 bis 16 bar
Intensive KKS-Messtechnik
Westnetz GmbH · Thomas Laier · 5. Juni 2019 23
Betrieb und Instandhaltung
Kombination von Messtechniken die geeignet sind Bereiche von Rohrleitungen zu identifizieren, in denen der Korrosionsschutz nicht vollständig wirksam ist, bzw. in der Vergangenheit ggf. nicht vollständig wirksam war.
• Intensivmessung (IM)
• Intensive Fehlstellenortung (IFO)
• Mantelrohrbewertungen gem. GW 27
• KKS Inspektionsmessungen der zurückliegenden Jahre
• Untersuchungen zu Streustrom- und Hochspannungsbeeinflussungen
KKS-Sachkundige
Westnetz GmbH · Thomas Laier · 5. Juni 2019 25
Sachkundiger / Sachverständiger
Definition und Anforderungenin GW 11
Anforderungen angelehnt an DIN EN ISO 15257 Grad 3+ Kenntnis nationaler Regeln
Sachkundige müssen von Netzbetreibern oder von nach GW 11 zertifizierten Fachunternehmen
schriftlich benannt werden
Korrosionsschutz-Sachverständige
Westnetz GmbH · Thomas Laier · 5. Juni 2019 26
Sachkundiger / Sachverständiger
Qualifikationsanforderungen nach• G 100 Fachgebiet IX• GW 101
Zertifizierung
möglichst im akkreditierten Verfahren
Im Geltungsbereich GasHDrLtgV (> 16 bar)Anerkennung durch Aufsichtsbehörde
erforderlich
Aufgabenbereich KKS-Sachkundige
Westnetz GmbH · Thomas Laier · 5. Juni 2019 27
Sachkundiger / Sachverständiger
Aufgabenbereich Aufgabe des Sachkundigen Aufgabenbereich2 Aufgabe des Sachkundigen2
Planen Wirksamkeit des KKS überprüfen und beurteilen
Einrichtung anleiten Messdaten der Ferninspektion beurteilen
Neueinrichtung /
ErweiterungFertigmeldung abgeben Instandhaltung Referenzwerte anpassen
Inbetriebnahme durchführen Nachmessung bewerten1)
Nachmessung bewerten Referenzwerte festlegen1)
Referenzwerte festlegen 1)
bei wiederholtem vollständigen Nachweis der Wirksamkeit des KKS
Aufgabenbereich Korrosionsschutz-Sachverständige
Westnetz GmbH · Thomas Laier · 5. Juni 2019 28
Sachkundiger / Sachverständiger
Aufgabenbereich Aufgabe des Sachverständigen
Neueinrichtung /
ErweiterungBauliche Voraussetzungen prüfen
Wirksamkeit des KKS bescheinigen
Instandhaltung Wirksamkeit des KKS bescheinigen1)
1)bei wiederholtem vollständigen Nachweis der Wirksamkeit des KKS
Schlussbemerkungen
Westnetz GmbH · Thomas Laier · 5. Juni 2019 30
Anwendung des KKS für Gasversorgungsleitungen nach DVGW-Regelwerk
Die Ausführungen sind nicht vollständig!
− Nur durch das technische Regelwerk zwingend erforderliche Aspekte vorgestellt.
− Aber: Nicht alle Aspekte angesprochen.
KKS kann mehr!
Über den Funktions- und Werterhalt der Rohrleitungen hinaus mögliche Zusatznutzen:
− Messwertbasierte Zustandsbewertung der Rohrleitungen (GW 18)
− Überwachung der Umhüllungsintegrität
− Detektion von Fremdeingriffen