Post on 06-Apr-2015
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ANGEPASSTE RAHMENBEDINGUNGEN(NACHTEILSAUSGLEICH)
(Merkblatt zur DVBS über das Abweichen von den Vorschriften zur Beurteilung (ART. 27 DVBS, zum Übertrittsverfahren (ART. 32 DVBS), zum Promotionsverfahren (ART. 50))
Ersetzt das bisherige Merkblatt über die Beurteilung von Schülerinnen und Schülern mit einer isolierten Lernstörung (Legasthenie bzw. Dyskalkulie vom Oktober 2007)
Rechtliche Grundlagen
In der Bundesverfassung, Art. 8 Rechtsgleichheit, steht 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich 2 Niemand darf diskriminiert werden 4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur
Beseitigung von Benachteiligungen von Behinderten vor
Die Anwendung von Nachteilsausgleichsmassnahmen stellt somit einen Rechtsanspruch dar.
Grundsätze
Einschränkungen durch Behinderungen aufheben oder verringern
Anpassung der Bedingungen, unter denen Lernen und Prüfungen stattfinden
Anwendung in der Schul –und Berufsbildung sowie den entsprechenden Aufnahme- und Qualifikationsverfahren
Definition und Abgrenzung
Korrektur einer unausgeglichenen Situation Vorbeugen einer Diskriminierung Person hat das Potenzial, die Ziele zu
erreichen Leistungsfähigkeit ist partiell eingeschränkt Nachteile sollen ausgeglichen werden Reguläre Lernziele werden erreicht
Geltungsbereich
Hör- und Sehbehinderungen Körperbehinderungen Lese- und Rechtschreibstörungen Rechenstörungen Autismus-Spektrum-Störung ADS/ADHS Noch unzureichende Kenntnisse der Unterrichtssprache Neuzuzug aus einem anderen Schulsystem, welches
wesentlich vom bernischen abweicht Längeres Fernbleiben von der Schule, z.B. wegen
Krankheit und Unfall Chronische Krankheiten
Ziele
Schulische Ziele: SuS mit einer der erwähnten Diagnose sollen das Recht haben zu zeigen, was sie können und was sie erfasst haben. Die Überprüfung der Lernziele darf nicht an strukturellen Hindernissen scheitern.
Rechtliche Ziele: Die betroffenen Person muss geachtet werden, aus ihrer Behinderung darf kein Nachteil entstehen
Leitplanken
Fairness Angemessenheit Kommunizierbarkeit Vertretbarkeit
Rechtsgültige angepasste Rahmenbedingungen
Zeigen sich:
Durch eine schriftliche Vereinbarung der Schule mit den Eltern
Durch konkrete abgesprochene Abmachungen
Durch Einbezug von Fachstellen
Wichtig
In der Unterstufe sind rechtsgültige angepasste Rahmenbedingungen selten notwendig.
Anpassungen im Unterricht liegen in der Freiheit der Lehrpersonen.
FLUT-Grundsätze: Förderorientiert, lernzielorientiert, umfassend, transparent
Innere Differenzierung gleicht Nachteile für alle SuS aus (Beurteilungsmosaik)
Vorgehensweise rechtsgültiger Nachteilsausgleich
Diagnose von einer anerkannten Fachstelle (EB, KJPD, Abklärungsstelle) oder ein ärztliches Attest
Antrag der Eltern oder der Schule mit dem ERZ-Formular: Antrag an die Schulleitung auf Abweichen von den Vorschriften zur Beurteilung aus wichtigen Gründen (nach Art. 27 DVBS)
Verfassen einer Vereinbarung Unterzeichnung der Beteiligten Bewilligung der Schulleitung Bei Nichtbewilligung: Rechtsmittelbelehrung
Formular
Formular
Personalien Begründung des Antrages Angaben zur BehinderungMassnahmen (Punkt 6) Gegenstand Auswirkungen Massnahmenbeschreibung
Beurteilung (Merkblatt 6.2)
Es gibt keine Sternchen oder andere Hinweise auf eine Diagnose oder angepasste Rahmenbedingungen.
Berichte sind unabhängig von der Beurteilung abzugeben.
Die Vereinbarung der angepassten Rahmenbedingungen ist immer unabhängig vom Beurteilungsbericht abzugeben.
Ausnahme: DaZ (Leitfaden DaZ)
Unter „Bemerkungen“ erfolgt der Hinweis: Lernt Deutsch als Zweitsprache seit MMJJ. In den folgenden Bereichen wurden
Anpassungsmassnahmen und eine individuelle Beurteilung vorgenommen: (Aufzählung).
Ein Zusatzbericht zur Leistung und Entwicklung in diesen Fächern/Teilgebieten von (Name der Schülerin, des Schülers) liegt bei.
Unterlagen auf Webseite ibemfrutigen.ch
Merkblatt zur DVBS Angepasste Rahmenbedingungen im
Unterricht Formular Antrag auf Abweichen von
den Vorschriften zur Beurteilung Grundlagen zum Ausfüllen der
Vereinbarung Papier Ausgleichsmöglichkeiten folgt
noch
Hilfestellungen
Im Merkblatt zur DVBS unter Kapitel 7 Mögliche strukturelle Massnahmen
werden im Papier Ausgleichsmöglichkeiten aufgezeigt.
Zusammenarbeit mit IF