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AMTSBLATT für den Land kreis Harburg
38. Jahrgang Ausgegeben in Winsen (Luhel am 05.03.2009 Nr. 9
Bekanntmachung Inhalt vom
Landkreis Harburg Ausschuss für Finanzen, Haushalt und Controlling Kreistag
Samtgemeinde Elbmarsch Nachtragshaushaltssatzung 2008 1. doppische Haushaltssatzung 2008
Gemeinde Tespe Nachtragshaushaltssatzung 2008 1. doppische Haushaltssatzung 2008
Gemeinde Tostedt Haushaltssatzung 2009
Kreiswahlleiter des Landkreises Harburg Europawahl am 07. Juni 2009 - Zusammensetzung des Kreisausschusses
Seite
Herausgeber: Landkreis Harburg, Der Landrat, Posffich 14 40,21414 Winsen (Luhe) Redaktion und Vertrieb: 4 04171 693-282 E4 amtsblatt@lkharburg.de Erscheinungsweise: Wöchentlich oder nach Bedarf
Landkreis Harburg - Postfach 14 40 - 21414 Winsen (Luhe)
D e r Landrat J
Bekanntmachung
Sitzung:
Allgemeiner Service und
Sehr geehrte Damen und Herren,
die nachstehende Sitzung gebe ich hiermit bekannt:
Kommunalaufsicht Auskunft erteilt: Ina Persiel
Gebäude 1 Zimmer: 8-125 Tel.- Durchwahl: (041 71) 693-1 13
Telefax: (041 71) 687-1 13 E-Mail: i.persiel@lkharbura.de
siizungsdienst@lkharburg.de Mein Zeichen: 10.1 - Per
(Bei Antwort bitte angeben) Ihr Schreiben vom:
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Datum: 3. März 2009
Tag, Datum:
13. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Haushalt und Controlling (XV. Wahlperiode)
Dienstag, 10.03.2009
Sitzungsbeginn: 15:OO Uhr
Sitzungsort: 21423 Winsen (Luhe), Schloßplatz 6, Kreisvewaltung, Gebäude B, Raum 8-01 3 (Sitzungssaal), Tel. (041 71) 693-239
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
Eröffnung der Sitzung
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
Feststellung der Tagesordnung, Beschluss über die Aufnahme von Dringlichkeitsanträgen
Bericht des Ausschussvorsitzenden
H.cl..drsuon A SchloBP(ah6(ruibau) Telelwi:041716936 B SchloapW 8 (Neubau) Telefax : 04171 687-100 C R a ~ s e O e 2 9 Enldmnkha Kommunlkaüon: 207 500 00 D VorrSomnih-Ring 13 gehm & ~ i a i ~ i ~ ~ auf Klo.-Nr. 7 028 982 E ftoeKreur-Slr. 6 m s m ht-en. F Si.-eg I bitmia: P&mk Hamburg
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Bericht des Landrates
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 01.12.2008 - öffentlicher Teil
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlicher Sitzung
Haushaltsplanung 201 0; Zeitplanung
10 Außer- und überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
10.1 Außer- und überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 5 89 NGO - Haushaltsjahr 2008; Unterrichtung des Kreistages
10.2 Außer- und überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 5 89 NGO - Haushaltsjahr 2009; Unterrichtung des Kreistages
1. Nachtragshaushalt 2009 zur Umsetzung des Konjunkturpakets II
Anregungen und Beschwerden
Anfragen
Einwohnerlinnenfragestunde
Schließung der Sitzung
Freundliche Grüße
I. A.
begl. Ina Persiel
Landkreis Hartxirg - Postfach 14 40 - 21414 Winsen (Luhe)
p. d*-! &J*
Der Landrat . . . M
Bekanntmachung
Allgemeiner Service und
Sehr geehrte Damen und Herren,
die nachstehende Sitzung gebe ich hiermit bekannt:
Kommunalaufsicht Auskunft erteilt: Ina Persiel
Gebäude I Zimmer: 8-125 Tel.- Durchwahl: (041 71) 693-1 13
Telefax: (041 71) 687-1 13 E-Mail: i.persiel@lkharbur~.de
sitzungsdienst@lkharburg.de Mein Zeichen: 10.1 - Per
(Bei Antwort bitte angeben) Ihr Schreiben vom:
Ihr Zeichen:
Datum: 3. März 2009
Sitzung:
Tag, Datum:
12. Sitzung des Kreistages (XV. Wahlperiode)
Donnerstag, 19.03.2009
Sitzungsbeginn: 15:OO Uhr
Sitzungsort: 21218 Seevetal-Hittfeld, Am Göhlenbach 11, Telefon (04105) 55-293 oder 55-0, Veranstaltungszentrum "Burg Seevetal"
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
Eröffnung der Sitzung
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
3 Feststellung der Tagesordnung, Beschluss über die Aufnahme von Dringlichkeitsanträgen
Bericht des Landrates
Einwohnerlinnenfragestunde
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T&fm : 04171 843-0 Telelax ' M171 6B7-1W Eiekimnlroh. KommuniWon: BLZ 2ü7 W Es geiten die RMiiinien auf Kto.-Nr. 7 028 962 unseren Interneiseiten. inisrna: Postbank Hambufg w . W r g . d e BLZ2001W20 W. landlveiaharburg.de Klo.&. 192 6ö-204
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 18.12.2008 - öffentlicher Teil
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Bericht über wichtige Beschlüsse des Kreisausschusses
Neubildung von Ausschüssen
Neubildung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur
Neubildung des Grundstücksverkehrsausschusses
Außer- und überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Außer- und überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen § 89 NGO - Haushaltsjahr 2009; Unterrichtung des Kreistages
Außer- und überplanmäßige Auhvendungen und Auszahlungen § 89 NGO - Haushaltsjahr 2008; Unterrichtung des Kreistages
Zustimmung des Kreisausschusses zur Leistung von außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Zustimmung des Kreisausschusses zur Leistung von außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Konzept zur Kindertagespflege
Konzept zur Kindertagespflege Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen
Konzept zur Kindertagespflege Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen
Einrichtung von Berufsfachschulen
Einrichtung der Berufsfachschule Pflegeassistenz zum Schuljahr 20091201 0 an den Berufsbildenden Schulen in Winsen (Luhe) und Buchholz i.d.N.
Einrichtung einer Berufsfachschule Hauswirtschaft mit dem Schwerpunkt Sozial- und Familienpflege an den Berufsbildenden Schulen in Buchholz i.d.N. zum Schuljahr 20091201 0
Beitritt zum Verein "Initiative für frühkindliche Bildung und Entwicklung der Region Nordost-Niedersachsen e.V."
Evaluierung der Süderelbe AG; Wahrnehmung des Kündigungsrechts zum 31.12.2009 Antrag der Fraktion Bündnis 9OIDie Grünen vom 24.02.2009
Gewerbeflächenentwicklung im Landkreis Harburg Antrag der Fraktion Bündnis 9OlDie Grünen vom 24.02.2009
Konjunkturpaket II; Beschleunigung von investiven Maßnahmen - Festsetzung von Vergabe - Wertgrenzen; Unterrichtung des Kreistages
1. Nachtragshaushalt 2009 zur Umsetzung des Konjunkturpakets II
Grundstücksangelegenheiten
Grundstücksangelegenheiten
Grundstücksangelegenheiten
Grundstücksangelegenheiten
Aufnahme von Darlehen
Personalangelegenheiten
Anregungen und Beschwerden
Anfragen
Grüne Woche - Beteiligung des Landkreises Anfrage der Fraktion Bündnis 9OIDie Grünen vom 24.02.2009
Einwohnerlinnenfragestunde
Freundliche Grüße
I. A.
begl. Ina Persiel
Nachtragshaushaltssatzung der Samtgemeinde Elbmarsch für das Haushaltsjahr 2008
1. Nachtragshaushaltssatzung
Auf Grund der 55 40 und 87 der Niedersachsischen Gemeindeordnung in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Elbmarsch in der Sitzung am 11. Dezember 2008 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhaht (+)
um
EUR
vermindert ( - ) und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachtrige
um gegeniiber nunmehr festgesetzt bisher auf
EUR EUR EUR
1. im Verwaltungshaushalt die Einnahmen
die Ausgaben
2. im Verm?genshaushalt die Einnahmen
die Ausgaben
Die Höhe der bisher vorgesehenen Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahrnen wird um 296.900,OO EUR vermindert und auf 0.00 EUR neut festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird um 248.000,00 EUR vermindert und auf 0,00 EUR neu festgesetzi.
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürien, wird gegenüber der bis- herigen Festsetzung um 970.000,OO EUR vermindert und auf 0,00 EUR neu festgesetzt.
§ 5
Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage wird auf 0 V. H. Der Bemessungsgrundlage der Kreisumlage festgesetzt.
Die Regelungen betreffend die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden ersatzlos aufgehoben.
Marschacht, den 11. Dezember 2008
Haushaltssatzung der Samtgemeinde Elbmarsch
für das Haushaltsjahr 2008
Aufgrund der $5 84 ff. der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Samtgemeinde Elbmarsch in der Sitzung am 11. Dezember 2008 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Ergebnis- und Finanzplan
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008, der die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
im Finanzplan mit
den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
den Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
Nachrichtlich ..... der Einzahlungen des Finanzhaushaltes ..... der Auzahlungen des Finanzhaushaltes
festgesetzt.
§ 2
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitonsförderungs-
maßnahmen wird auf 267.300,OO EUR festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 200.000,OO EUR festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2008 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von
Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 970.000,OO EUR festgesetzt.
§ 5
Steuersätze
Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage wird für das Haushaltsjahr 2008 auf 38,OO V. H. der
Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage festgesetzt.
§ 6
Sonstige Vorschriften
Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 3.000,00 EUR sind unerheblich im Sinne des !j 89 Abs. 1 Satz 2 NGO
Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind unerheblich im Sinne des 9 89 Abc. 1 Satz 2 NGO
a) bei Ansätzen f. Aufwendungen und Auszahlungen bis 50.000,OO EUR bis zu 5,00 V. H.
b) bei Ansätzen f. Aufwendungen und Auszahlungen über 50.000,OO EUR bis zu 3,00 V. H.
Marschacht, den 1 1. Dezember 2008
Bekanntmachung der Haushaltssatzungen der Samtgemeinde Elbmarsch
Die vorstehende kamerale Nachtragshaushaltssatzung und die 1. doppische Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die kamerale Nachtragshaushaltssatzung ist nicht genehmigungspflichtig.
Die nach § 92 Abs. 2, § 94 Abs. 2 und § 76 Abs. 2 NGO in Verbindung mit § 15 Abs. 6 NFAG er- forderlichen Genehmigungen der 1. doppischen Haushaltssatzung sind durch den Landkreis Har- burg am 2. März 2009 unter dem Aktenzeichen 10.4 - 912-1 1/43 (2008) erteilt worden.
Die Haushaltspläne liegen gemäß § 86 Abc. 2 Satz 3 NGO
vom 09.03.2009 bis 17.03.2009
zur Einsichtnahme bei der Samtgemeindeverwaltung an den folgenden Tagen öffentlich aus:
montags - freitags dienstags donnerstags
Marschacht, den 3. März 2009
08:OO Uhr - 12:30 Uhr 14:OO Uhr - 17:OO Uhr 14:OO Uhr - 18:30 Uhr
Samtgemeindebürgermeister
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Tespe für das Haushaltsjahr 2008
84 ff der Niedersächsisc:hen Gemeindeordnung in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Tespe in seiner folgende Naushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen:
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird
erhöht (+) vermindert (-) und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge
gegenüber nunmehr bisher festgesetzt
im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
im Vermönenshaushalt in der Einnahme auf in der'Ausgabe auf
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite werden gegenüber der bisherigen Festsetzung um 91.000 € reduziert und auf 0,00 £ festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung um 441.100 € vermindert und auf 0,00 € festgesetzt.
9 5
Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesatz) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2008 auf 0 v.H. festgesetzt.
§ 6
Sonstige Vorschriften
Die Regelungen betreffend der über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden ersatzlos aufgehoben.
Tespe, den b 9% 42~ 2o @
/'
Komberger, Bürgermeister
Haushaltssatzung der Gemeinde Tespe
für das Haushaltsjahr 2008
Aufgrund der 33 84 Gemeindeordnung hat der Rat der Gemeinde Tespe in der Sitzung am $? folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Ergebnis- und Finanzplan
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008, der die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
im Finanzplan mit
den Einzahlungen aus laufender Vewvaltungstätigkeit auf
den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
den Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
festgesetzt.
5 2
Krediterrnächtigung
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 E festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 441 .I 00 E festgesetzt.
s 5
Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesatz) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die landwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
2. Gewerbesteuer
§ 6
Sonstige Vorschriften
Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 500,OO EUR sind unerheblich im Sinne des § 89 Abs. I Satz 2 NGO
Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind unerheblich im Sinne des § 89 Abs. 1 Satz 2 NGO bis zu 5 V. H. der Ausgabeansätze.
b%Ar. Zoof' Tespe, den ............................
Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Tespe
Die vorstehende kamerale Nachtragshaushaltssatzung und die 1. doppische Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die kamerale Nachtragshaushaltssatzung und die 1. doppische Haushaltssatzung sind nicht genehmigungspflichtig.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 86 Abs. 2 Satz 3 NGO
vom 09.03.2009 bis 17.03.2009
zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung an den folgenden Tagen öffentlich aus:
montags - freitags donnerstags
Tespe, den 03.03.2009
10:OO - 12:OO Uhr 17:30 - 19:OO Uhr
Bürgermeister