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Aktuelle Anforderungen aus
Normung & Vorschriften
und intelligente Lösungen
Referent: Holger Lauer, Ormazabal
Aktuelle Anforderungen aus Normung
& Vorschriften und intelligente
Lösungen
Autor : Holger Lauer
Ort, Datum : Rottweil, 23.06.2016
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Index
1. Einleitung
2. Grundlagen und Aspekte der Haftung
- Strafrechtliche Vorschriften
- öffentlich/ rechtliche Vorschriften
- zivilrechtliche Handlungsvorschriften
3. Allgemein anerkannte Regeln der Technik
4. Bestandsschutz
5. Gesetzliche Grundlagen
6. Übersicht der aktuellen Normung
7. Folgerungen aus der Normung
8. Nachweis zum Stand der Technik
9. Schlussbetrachtung
27/06/2016Aktuelle Normung MS-Anlagen
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• Einleitung
27/06/2016Aktuelle Normung MS-Anlagen
a. Aktuell befindet sich der Markt im Umbruch. Veränderungen sowohl in der
Nutzung als auch im rechtlichen Rahmen zwingen die Betreiber elektr.
Anlagen zu weitreichenden Maßnahmen.
b. Eine gute Übersicht über die aktuelle Gesetzes- und Normenlage ist
notwendig zur Bewertung einer Installation
c. Wo steht der Betreiber / Mitarbeiter im Falle eines Fehlers
d. Die Personensicherheit wird heute höher bewertet als die technische Funktion
einer Anlage
e. Welche Rahmenbedingungen bieten die Hersteller von Schaltanlagen
5 27/06/2016
a. Baugefährdung nach §319 StGB
„Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues
gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet,
wird mit Freiheitstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft.
b. Nach Absatz 2 des §319 StGB wird bestraft, wer unter gleicher
Missachtung technische Einrichtungen in ein Bauwerk einbaut
oder verändert.
c. Nach Absatz 3 des §319 ist auch fahrlässiges Handeln strafbar.
d. „Fahrlässigkeit“ bedeutet die Außerachtlassung der im Verkehr
erforderlichen Sorgfalt.
Fahrlässig handelt, wer erkennen kann, dass ein Handeln bzw. nicht
Handeln bei einem anderen zu einem Schaden führen kann und dennoch
nicht alles unternimmt, um den Schaden zu vermeiden.
e. Wichtig ist dabei, dass nach §13StGB dem aktiven Handeln das
Unterlassen gleichsteht.
• Strafrechtliche Vorschriften
Aktuelle Normung MS-Anlagen
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f. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Wer eine Gefahrenquelle schafft oder für diese verantwortlich ist,
ist auch verpflichtet, sie zu beseitigen oder Vorkehrungen zu treffen,
damit sich aus der Gefahrenquelle kein Schaden bei einem anderen
entwickelt.
- Alles erforderliche zu tun, um einen Schaden zu vermeiden –
g. Die Haftung betrifft dabeinicht nur die unmittelbar Handelnden.
Vielmehr können auch die haften, die für die Verwaltung, Organisation,
Unterhaltung oder Überwachung verantwortlich sind.
h. Hier ist insbesondere die Überwachung und die dazu notwendige
Dokumentation hervorzuheben.
i. Mit einer strafrechtlichen Haftung verbunden ist dann in aller Regel
auch die schadensersatzrechtliche Haftung.
• Strafrechtliche Vorschriften /2
Aktuelle Normung MS-Anlagen
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• Öffentlich-rechtliche Vorschriften
a. Bei Planung, Bau und Unterhaltung sind eine Vielzahl öffentlich- rechtlicher Vorschriften
zu beachten. Daher sind hier beispielhaft folgende Vorschriften erwähnt.
- Landesbauordnung (SV-VO)
- Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG)
- Betriebsssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Unfallverhütungsvorschrift (DGUV)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
b. Kommt es infolge der Nichteinhaltung zum Schaden, sind sowohl strafrechtliche wie
zivilrechtliche Verfahren einschlägig.
c. Hinzu kann in vielen Bundesländern bei Verstößen ein Bußgeld bestgesetzt werden.
Aktuelle Normung MS-Anlagen
8 27/06/2016
a. Unterscheidung in;
- vertraglicher Haftung
- deliktischer Haftung (unerlaubte Handlung)
b. Die deliktische Haftung besteht nicht nur für und gegen den Vertragspartner,
sondern für jeden und gegen jeden Handelnden direkt und unmittelbar.
c. Einschlägig ist insbesondere §823 BGB
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit,
das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem
anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“.
d. Die Haftung trifft also den unmittelbar Handelnden.
e. Handeln ist auch hier wieder in Form des Unterlassens denkbar.
Aktuelle Normung MS-Anlagen
• Zivilrechtliche Handlungsvorschriften
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f. Haftungsprivileg des Arbeitnehmers
- Für Schäden, die auf einfachen, fahrlässigem Verhalten eines Arbeitnehmers beruhen,
haftet der Arbeitgeber ausschließlich alleine.
- Für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder gar vorsätzliches Handeln des
Arbeitnehmers zurückzuführen sind, haftet der Arbeitnehmer allein.
- Für Schäden, die der Arbeitnehmer durch mittleres fahrlässiges Verhalten herbeigeführt
hat, erfolgt eine angemessene Haftungsaufteilung
g. Die Haftungsaufteilung erfolgt nur im Innenverhältnis zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer.
h. Ein geschädigter Dritter kann wählen, ob er das Unternehmen in Anspruch nimmt oder den
handelnden Arbeitnehmer selbst oder ggf. beide.
Aktuelle Normung MS-Anlagen
• Zivilrechtliche Handlungsvorschriften /2
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• Haftungsvermeidung
27/06/2016Aktuelle Normung MS-Anlagen
a. Zu beachten sind natürlich erst einmal alle gesetzlichen Bestimmungen
b. Weiterhin sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik anzuwenden.
c. Sachverstand, wenn dieser im Unternehmen nicht vorhanden ist dann sind externe
Berater oder Auftragnehmer mit nachweißlicher Sachkunde einzuschalten.
d. Die Sicherheitseinrichtungen sind dem Gefährdungspotenzial angemessen auszuführen.
e. Es ist eine Risikoanalyse für die Einrichtung zu erstellen.
f. Die schriftliche Dokumentation der gewählten Vorgehensweise sowie der Entscheidungen
sind maßgeblich, um den Vorwurf der Fahrlässigkeit zu entgehen.
g. Wer nur „billig“ einkauft, ohne auf Qualität usw. zu achten, und dadurch möglicherweise
Dritte gefährdet, setzt sich persönlich einem hohen Haftungsrisiko aus.
h. Eines kann man mit Sicherheit sagen: Wer eine Anlage nicht wenigstens nach den
aktuellen Normen errichtet, kommt seiner Sorgfaltspflicht, mithin auch der
Verkehrssicherungspflicht, nicht nach. Kommt es dann zu einem Schaden, hat der
Betreffende ein Erklärungsproblem.
11 27/06/2016
a. Allgemein: Stellen die Summe der im Fachbereich anerkannten, wissenschaftlich,
technisch und handwerklichen Erfahrungen dar, die durchweg bekannt und als richtig und
notwendig anerkannt sind.
b. DIN- und VDE-Normen sind Teil der anerkannten Regeln der Technik.
c. Soweit diese nicht in deutsches oder europäisches Recht eingeflossen sind, haben sie
aber keine Gesetzeswirkung.
d. Die DIN- bzw. VDE-Normen haben lediglich die Vermutung für sich, dass sie die
allgemeinen Regeln der Technik wiedergeben. Das bedeutet dass diese nicht immer
aktuell sein müssen.
e. BGH Urteil vom 03.02.2004 (Akz VI ZR 95/03)
„.. da DIN-Normen im Allgemeinen keine abschließenden Verhaltensanforderungen
gegenüber den Schutzgütern enthalten. […] Welche Maßnahmen zur Wahrung der
Verkehrssicherungspflicht erforderlich sind, hängt stets von den tatsächlichen Umständen
des Einzelfalls ab“
• Allgemein anerkannte Regeln der Technik
Aktuelle Normung MS-Anlagen
12 27/06/2016
• Bestandsschutz
a. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik ebenso wie die Normen können sich
ändern.
b. Die Errichtung einer Anlage wird damit nicht rechtswidrig. Insoweit besteht
„Bestandsschutz“.
c. Die einmal ordnungsgemäße Errichtung wird durch nachträgliche Normänderung nicht
ordnungswidrig!
d. Aber Achtung!
Dieser „Bestandsschutz“ gilt nur für die Errichtung, nicht jedoch für den Betrieb.
e. Die Betreiber haben stets zu beobachten, ob vom Betrieb Gefahren ausgehen.
f. Die Änderung von allgemein anerkannten Regeln der Technik führt bei bestehenden
Anlagen nicht zwingend zu einer Risikoerhöhung.
Die neue Normung und die Risikoerhöhung müssen nicht parallel laufen.
Aktuelle Normung MS-Anlagen
13 27/06/2016
• Bestandsschutz /2
g. Im Rahmen der Betreiberhaftung ist maßgeblich der jeweilige Zustand und die jeweiligen
Betriebsbedingungen zu bewerten – völlig losgelöst von der Normierung!
h. Der für den Betrieb Verantwortliche hat zu reagieren wenn;
- der Zustand sich negativ verändert hat, Alterung, Verschleiß oder äußere Einflüsse
- die Betriebsbedingungen und die daraus resultierenden Anforderungen sich geändert haben
- neue Erkenntnisse über Gefahrenpotenziale vorliegen
i. Trifft einer der obigen Punkte zu so ist diese unverzüglich abzustellen.
j. Bei Erfüllung dieser Aufgabe ist eine gewisse Kreativität erforderlich und es darf nicht darauf
vertraut werden das, was einmal sicher war, immer sicher bleiben wird.
k. „Vorsorgen ist besser“
Aktuelle Normung MS-Anlagen
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• Gesetzliche Grundlagen
27/06/2016Aktuelle Normung MS-Anlagen
Zweigleisigkeit in Deutschland
Staat
Gesetze, Verordnungen u. Regeln
z.B. EnWG
Ämter für Arbeitsschutz
Regelwerke zum Stand der Technik bzw. zu den
anerkannten Regeln der Technik
z.B.DIN, VDE, IEC
Berufsgenossenschaften Selbstverwaltung
(Ermächtigungsgrundlage SGB VII)
Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
z.B DGUV-V3
EU Regel
IEC Normen
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• Gesetzliche Grundlagen /2
27/06/2016Aktuelle Normung MS-Anlagen
=> EnWG Gesetz erhebt die aktuelle Normung zu „anerkannten Regeln der
Technik“
Energiewirtschaftsgesetz EnWG
§ 49 Anforderungen an Energieanlagen
(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit
gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein
anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen
zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes
der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V., eingehalten worden sind.
Die Bundesnetzagentur kann zu Grundsätzen und Verfahren der Einführung technischer
Sicherheitsregeln, insbesondere zum zeitlichen Ablauf, im Verfahren nach § 29 Absatz 1 nähere
Bestimmungen treffen, soweit die technischen Sicherheitsregeln den Betrieb von Energiever-
sorgungsnetzen betreffen. Dabei hat die Bundesnetzagentur die Grundsätze des DIN Deutsches
Institut für Normung e. V. zu berücksichtigen.
16 27/06/2016Aktuelle Normung MS-Anlagen
• Übersicht der aktuellen Normen und Vorschriften zu
Errichtung und Betrieb einer MS Schaltanlage /1
DIN EN 61936-1 VDE 0101-1:2014-12
Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV
DIN EN 50522 VDE 0101-2:2011-11
Erdung von Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV;
DIN VDE 0105-100 VDE 0105-100:2015-10
Betrieb von elektrischen Anlagen
DIN VDE 0141 VDE 0141:2000-01
Erdungen für spezielle Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1 kV
E DIN EN 60376 VDE 0373-1:2014-09Bestimmung der Reinheit der technisch einsetzbaren Qualität von Schwefelhexafluorid (SF6) sowie Gasen für den Gebrauch in SF6-Mischungen zur Verwendung in elektrischen BetriebsmittelnDIN EN 60480 VDE 0373-2:2005-08Richtlinien für die Prüfung und Aufbereitung von Schwefelhexafluorid (SF6) nach Entnahme aus elektrischen Betriebsmitteln und Spezifikation für dessen WiederverwendungDIN EN 62271-4 VDE 0671-4:2014-06Hochspannungs-Schaltgeräte und -SchaltanlagenTeil 4: Handhabungsmethoden im Umgang mit Schwefelhexafluorid (SF6) und seinen Mischgasen
17 27/06/2016Aktuelle Normung MS-Anlagen
• Übersicht der aktuellen Normen und Vorschriften zu
Errichtung und Betrieb einer MS Schaltanlage /2
DIN EN 62271-1 VDE 0671-1:2009-08DIN EN 62271-1/A1 VDE 0671-1/A1:2012-04Hochspannungs-Schaltgeräte und -Schaltanlagen Teil 1: Gemeinsame BestimmungenDIN EN 62271-3 VDE 0671-3:2016-02Hochspannungs-Schaltgeräte und -Schaltanlagen Teil 3: Digitale Schnittstellen nach IEC 61850DIN EN 62271-100 VDE 0671-100:2013-08Hochspannungs-Schaltgeräte und -Schaltanlagen Teil 100: Wechselstrom-Leistungsschalter DIN EN 62271-110 VDE 0671-110:2013-08Hochspannungs-Schaltgeräte und -Schaltanlagen Teil 110: Schalten induktiver Lasten DIN EN 62271-102 VDE 0671-102:2012-06DIN EN 62271-102 VDE 0671-102 Berichtigung 1:2016-01Berichtigung zu DIN EN 62271-102 (VDE 0671-102):2012-06; (IEC-Cor.:2014 zu IEC 62271-102:2001)DIN EN 62271-102/A2 VDE 0671-102/A2:2013-12Hochspannungs-Schaltgeräte und -Schaltanlagen Teil 102: Wechselstrom-Trennschalter und -Erdungsschalter DIN EN 62271-103 VDE 0671-103:2012-04DIN EN 62271-103 VDE 0671-103 Berichtigung 1:2016-05erichtigung zu DIN EN 62271-103 (VDE 0671-103):2012-04; (IEC-Cor.:2013 zu IEC 62271-103:2011)Hochspannungs-Schaltgeräte und -SchaltanlagenTeil 103: Lastschalter für Bemessungsspannungen über 1 kV bis einschließlich 52 kV DIN EN 62271-105 VDE 0671-105:2013-08Hochspannungs-Schaltgeräte und -Schaltanlagen Teil 105: Wechselstrom-Lastschalter-Sicherungs-Kombinationen für Bemessungsspannungen über 1 kV bis einschließlich 52 kV DIN CLC/TR 62271-208 VDE 0671-208:2012-05Hochspannungs-Schaltgeräte und -SchaltanlagenTeil 208: Bestimmung der stationären, betriebsfrequenten elektromagnetischen Felder von HS-Schaltanlagen und fabrikfertigen HS-/NS-Stationen
18 27/06/2016Aktuelle Normung MS-Anlagen
• Übersicht der aktuellen Normen und Vorschriften zu
Errichtung und Betrieb einer MS Schaltanlage /3
DIN EN 62271-200 VDE 0671-200:2012-08
DIN EN 62271-200 VDE 0671-200 Berichtigung 1:2016-01
Berichtigung zu DIN EN 62271-200 (VDE 0671-200):2012-08; (IEC-Cor.:2015 zu IEC 62271-
200:2011)
Hochspannungs-Schaltgeräte und -Schaltanlagen
Teil 200: Metallgekapselte Wechselstrom-Schaltanlagen für Bemessungsspannungen über 1 kV bis
einschließlich 52 kV
DIN EN 62271-202 VDE 0671-202:2015-02Hochspannungs-Schaltgeräte und -SchaltanlagenTeil 202: Fabrikfertige Stationen für Hochspannung/Niederspannung DIN EN 62271-206 VDE 0671-206:2011-11Hochspannungs-Schaltgeräte und -SchaltanlagenTeil 206: Spannungsanzeigesysteme für Bemessungsspannungen über 1 kV bis einschließlich 52 kV
DIN EN 50178 VDE 0160:1998-04Ausrüstung von Starkstromanlagen mit elektronischen BetriebsmittelnDIN EN 60071-1 VDE 0111-1:2010-09Isolationskoordination Teil 1: Begriffe, Grundsätze und AnforderungenDIN EN 60071-2 VDE 0111-2:1997-09IsolationskoordinationDIN EN 60099-1 VDE 0675-1:2000-08
DIN EN 60099-1 VDE 0675-1 Berichtigung 1:2000-11
Berichtigung zu DIN EN 60099-1 (VDE 0675 Teil 1):2000-08 Überspannungsableiter
Überspannungsableiter mit nichtlinearen Widerständen für Wechselspannungsnetze
19 27/06/2016Aktuelle Normung MS-Anlagen
• Übersicht der aktuellen Normen und Vorschriften zu
Errichtung und Betrieb einer MS Schaltanlage /4
DIN EN 60529 VDE 0470-1:2014-09 Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code) DIN EN 60865-1 VDE 0103:2012-09 Kurzschlussströme – Berechnung der Wirkung Teil 1: Begriffe und Berechnungsverfahren E DIN IEC/TS 60865-2 VDE V 0103-2:2013-08 Kurzschlussströme – Berechnung der Wirkung Teil 2: Beispiele für die Berechnung DIN EN 60865-1 VDE 0103 Beiblatt 1:1996-06 Kurzschlußströme; Berechnung der Wirkung Begriffe und Berechnungsverfahren; Beispiele für die Berechnung DIN EN 61243-5 VDE 0682-415:2002-01 Arbeiten unter Spannung - Spannungsprüfer Spannungsprüfsysteme (VDS)
DIN EN 50181:2011-04
Steckbare Durchführungen über 1 kV bis 52 kV und von 250 A bis 2,50 kA für Anlagen anders als
flüssigkeitsgefüllte Transformatoren; Deutsche Fassung EN 50181:2010
DIN EN 60137 VDE 0674-5:2009-07
Isolierte Durchführungen für Wechselspannungen über 1 000
E DIN EN 60137 VDE 0674-5:2015-06 Isolierte Durchführungen für Wechselspannungen über 1 000 V
DIN 43625:1983-11 Hochspannungs-Sicherungen; Nennspannung 3,6 bis 36 kV; Maße für Sicherungseinsätze DIN EN 60282-1 VDE 0670-4:2015-05 Hochspannungssicherungen Teil 1: Strombegrenzende Sicherungen
DIN VDE 0670-402 VDE 0670-402:2014-11 Wechselstromschaltgeräte für Spannungen über 1 kV. Auswahl von strombegrenzenden Sicherungseinsätzen für Transformatorstromkreise
20 27/06/2016Aktuelle Normung MS-Anlagen
• Übersicht der aktuellen Normen und Vorschriften zu
Errichtung und Betrieb einer MS Schaltanlage /5
E DIN EN 61000-4-9 VDE 0847-4-9:2016-06 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) Teil 4-9: Prüf- und Messverfahren – Prüfung der Störfestigkeit gegen impulsförmige Magnetfelder
DIN EN 61000-4-9 VDE 0847-4-9:2001-12 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) Prüf- und Messverfahren - Prüfung der Störfestigkeit gegen impulsförmige Magnetfelder
DGUV Vorschrift "Grundsätze der Prävention" August 2014
DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Januar 2005
DGUV Information 213-013 - SF6-Anlagen und -Betriebsmittel (bisher: BGI 753)
Gasisolierte metallgekapselte Schaltanlagen für die sekundäre Verteilungsebene bis 36 kV -
Empfehlungen für Projektierung, Bau und Betrieb
Dezember 2010
Netzstationen - Empfehlungen für Projektierung, Bau, Umrüstung und Betrieb
April 2013
Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase 16. April 2014
Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV)
Verordnung über elektromagnetische Felder in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August
2013 (BGBl. I S. 3266)"
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• Aktuelle Normung für Mittelspannungsanlagen
und Betriebsräume in Bezug auf Störlichtbogenqualifikation
27/06/2016Aktuelle Normung MS-Anlagen
VDE 0101-1:12-2014
„Errichtung von Starkstromanlagen“
VDE 0671-200:08-2012
„Metallgekapselte MS-Schaltanlagen“
VDE 0671-202:02-2015
„Fabrikfertige Netzstationen“
Fordert Schutz gegen Störlichtbogen
Bietet Alternativen!!
Schaltanlagen mit und ohne
Störlichtbogenqualifikation(IAC)
Bietet Alternativen!!
Netzstationenmit und ohne
Störlichtbogenqualifikation(IAC)
Bietet konstruktive Alternativen
Störlichtbogenqualifikation ist eine Typprüfung und auf dem Leistungsschild
anzugeben.
Störlichtbogenqualifikation ist eine Typprüfung und auf dem Leistungsschild
anzugeben.
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• Folgerungen aus der Normung
27/06/2016Aktuelle Normung MS-Anlagen
a. In keiner akt. Norm sind störlichtbogengeprüfte Schaltanlagen oder Netzstationen
gefordert (nur optionale Prüfungen)
=> Die Angabe der Klassifikation „IAC“ dient zur Information des Kunden, wenn er die
Störlichtbogenprüfung fordert.
b. Die übergeordnete VDE 0101-1 fordert störlichtbogensichere Anlagen für das
Betriebspersonal
=> Durch die ausdrückliche Anführung in den berufsgenossenschaftlichen Regeln
erhalten die Forderungen Quasi-Gesetzeskraft..
c. Die VDE 0671-200 und VDE 0671-202 fordern eine Risikoanalyse nach ISO/IEC
Guide 51.
=> Festlegung eines annehmbaren Risikos
=> Der Anwender hat einen Beitrag zur Reduzierung des Risikos zu leisten
d. Konsequenz ist, dass die Störlichtbogensicherheit quasi gefordert ist
=> VDE 0101-1 und VDE 0671-200 für das Bedienpersonal
=> VDE 0671-202 für Bedienpersonal und die Öffentlichkeit
23 27/06/2016
Der Nachweis wird erbracht über:
- Typprüfberichte
- Zertifikate
- Ableitungen zum Typprüfbericht
- Prüfübersichten
• Nachweis zum Stand der Technik durch den
Hersteller
Nachweis zum Stand der Technik
24 27/06/2016
• Typprüfübersicht Anlagenfamilie
Nachweis zum Stand der Technik
25 27/06/2016
• Typprüfübersicht Einzelfeld
Nachweis zum Stand der Technik
26 27/06/2016
Titel:
Hochspannungs-Schaltgeräte und –Schaltanlagen Teil 307
Leitfaden für die Erweiterung des Geltungsbereiches von Typprüfungen von metall- und
isolierstoffgekapselten Wechselstrom-Schaltanlagen für Bemessungsspannungen über
1 kV und bis einschließlich 52 kV
Anwendungsbereich:
„Dieser technische Bericht kann für die Erweiterung des Geltungsbereichs von an einem Prüfobjekt mit
einem definierten Satz von Bemessungswerten durchgeführten Typprüfungen auf eine andere
Schaltgerätekombination aus derselben Familie mit einem anderen Satz von Bemessungswerten oder
anderen Anordnungen angewendet werden.“
Anwendung de Erweiterungskriterien:
„Wegen der Vielzahl von Typen, Bemessungsgrößen und möglichen Kombinationen von Bauteilen, ist es
unpraktikabel Typprüfungen mit allen Anordnungen von gekapselten Schaltanlagen durchzuführen. Das
Leistungsvermögen einer bestimmten Schaltgerätekombination kann, auf einer Schaltanlagenfamilie
basierend, durch Prüfdaten von vergleichbaren Schaltgerätekombinationen begründet werden.“
• Ableitungen / Analogien DIN IEC/TR 62271-307 (01/2014)
Nachweis zum Stand der Technik
27 27/06/2016
Erweiterungen sind definiert für:
- Dielektrische Prüfung
- Erwärmungsprüfung
- Mechanische Prüfungen
- Kurzzeit- und Stoßstromfestigkeits Prüfungen
- Ein- Ausschaltprüfungen
- Störlichtbogenprüfungen
Eine besondere Beachtung ist hierbei der Störlichtbogenprüfung zu teil geworden.
Es wird hierbei unterschieden zwischen den Erweiterungskriterien für;
a) Konstruktion
b) Bemessungswerte und Aufstellbedingungen
• Ableitungen / Analogien IEC/TR 62271-307 /2
Nachweis zum Stand der Technik
28 27/06/2016
• Erweiterungskriterien: Störlichtbogenfestigkeit
Nachweis zum Stand der Technik
29 27/06/2016
• Erweiterungskriterien: Störlichtbogenfestigkeit
Nachweis zum Stand der Technik
30
• Schlussbetrachtung
27/06/2016Aktuelle Normung MS-Anlagen
a. Heutige Schaltanlagen bieten eine hohe Zuverlässigkeit und Sicherheit im Betrieb. Dies
wird durch eine 100% normkonforme Entwicklung erreicht und durch umfangreiche
Typprüfungen dokumentiert.
b. Die Hersteller von typgeprüften Schaltanlagen übernehmen heute einen hohen Anteil der
Personensicherheit im Rahmen der zugesicherten Eigenschaften.
c. Dem Anwender steht ein umfangreiches Produktportfolio zur Verfügung um spezielle
Anwendungen, wie z. B. in Kompaktstationen, Turmstationen oder
Anwendungen in Windparks auszurüsten.
d. Durch nachträgliche Ertüchtigungen von Gebäuden, im Hinblick auf Sicherheitsstandards,
werden im In- und Ausland zunehmend Schaltanlagenräume und Stationen mit neuen,
entsprechend ausgerüsteten, Schaltanlagen bestückt.
e. Störlichtbogenabsorber helfen die räumlichen Möglichkeiten effektiver zu nutzen und
reduzieren die Auswirkungen auf das Gebäude, Personen und Ausrüstungen im
Störlichtbogenfall.
Vielen Dank
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