Post on 19-Jan-2019
transcript
Ein Begriff macht „Karriere“
Betreuungsvermeidende Institute Anspruch und Realität
Akad. Rätin Heidemarie Gregor
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Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die
Angelegenheiten des Volljährigen durch
einen Bevollmächtigten, der nicht zu den in
§1897 Absatz 3 bezeichneten Personen
gehört oder durch andere Hilfen, bei denen
kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird,
ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt
werden können.“
2
Zielsetzungen
Betreuungsvermeidung
d.h. Reduzierung der Betreuungszahlen
und
d. h. Senken der Kosten für die öffentliche
Hand
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Wege schaffen zum Erhalt größtmöglicher Selbstbestimmung der
Betroffenen Eigenverantwortlichkeit – Rechte
bewahren neben Reduzierung der Betreuungszahlen neben Entlastung der Justizkassen
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Hilfen durch das private Umfeld
(innerfamiliäre Unterstützung)
Private Hilfen von professionellen Anbietern
(Caritas, Diakonie, DRK, Tagesbetreuung,
Anwalt, Verbraucherzentrale …)
Kennzeichen Freiwilligkeit von
Leistungsempfänger und Leistungserbringer
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Öffentliche Unterstützungsangebote
(Sozialdienste, SPDI, Pflegestützpunkte SGB XI,
unterstützende Hilfen SGB I, z.B. Aufklärungs-
Beratungspflicht §§13/14 SGB I, SGB XII –
ambulant betreutes Wohnen, Servicestellen
der Rehaträger SGB IX)
„Werdenfelser Weg“ (Vermeidung von
freiheitsentziehenden Maßnahmen)
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Die Vermittlung „anderer Hilfen“ als Pflichtaufgabe (§Abs.1 BtBG und Abs.2)
Umfassende Kenntnisse der Mitar- beiterInnen, z. B. Sozialrecht Umfassender Ein– und Überblick über kommunale Strukturen, die psychoso- ziale Versorgungslandschaft, Vernet- zung und Kooperation mit allen Einrichtungen und AkteurInnen möglicher „anderer Hilfen“
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Gefahr des (unvermittelten)
Abbruchs bei privater
Unterstützung
beiderseitiger
Freiwilligkeitscharakter
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Abbau von Sozialleistungen in den
Kommunen- Sparkurs- z.B. Auflösung von
Allgemeinen Sozialen Diensten
Restriktives Vorgehen der Sozialleistungs-
träger bei Gewährung von Hilfen – v.a.
Nichterfüllen der Mitwirkungspflicht
Interaktionsschwierigkeiten „bei schwierigen
Bürgern“ und bei Menschen mit Mehrfach-
problematik
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Überforderung des Betroffenen mit der Koor-
dination und Überwachung der gewählten
„anderen Hilfen“
Unzureichende Ausstattung der Betreuungs-
behörden-Mehraufwand
Mangel an Vernetzung und Zusammenarbeit
Fehlen von Mitwirkungsbereitschaft der
Betroffenen
Strukturelle Gegebenheiten-nicht gleicher-maßen flächendeckende Angebotsstruktur
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Wer kann als Betroffener tatsächlich
Unterstützungs-und Hilfeangebote
einholen und nutzen?
Notwendigkeit einer professionellen
Koordination?
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Betreuungen sind vermeidbar
Soziale Arbeit in Form von Unterstützung,
Beratung und Begleitung lohnt sich.
Aber nur in leichteren Fällen zeigt sich oftmals
eine längere Nachhaltigkeit sozialer
Interventionen.
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